roků, tedy vykonávati práci nejobtížnější, ale plat nejmenší.
Pánové, kdo se hlásí o takové místo, o kterém ví, že na něm nepřijde k platu tříd vyšších i po mnoha letech? Jen učitelé, kteří nemohou jiných míst dostati a nezkoušení. Ale dejme tomu, že přijde čas, že budeme moci všechna místa obsaditi silami zkoušenými; my musíme předpokládati, že učitelé, kteří se k tomu stavu vzdělávají, jsou celkem stejně vzděláni na ústavu učitelském.
Učitel přijde z ústavu na školu venkovskou; on se cítí způsobilým také pro školu, na které jest plat větší, a tu tedy hlavní snaha jeho jest ta, aby z té jednotřídní školy co možná brzy vyšel - na to žaluje se všeobecně, a všeobecné je známo, že to střídání ve školách venkovských je zrovna pro školy na venkově zkázonosným; ty školy jsou jen jako holubníky. Jinak by ovšem bylo, kdyby učitel i na té škole viděl možnost, dosíci platu vyššího. Já myslím, že učitel, který má řádně působiti, musí ke škole přilnouti, musí hleděti si zjednat důvěru obyvatelstva, aby nejen na děti, ale i na rodiče mohl působiti. Tu jest zapotřebí, aby nebyly ty třídy nižší, nýbrž aby učiteli, který tam přijde, bylo možno třebas 10 - 20 let tam přetrvati a blahodárně působiti. To se ale nedá docíliti tím roztříděním platu učitelů, nýbrž to by se dalo docíliti roztříděním platů učitelských podle tříd učitelů. Když na universitu přijde mimořádný profesor mladý, ten se musí spokojiti s platem menším, kdežto řádný profesor obdrží mnohem větši, třeba by oba žili v tom samém městě.
Já se ptám, pánové, nemohl by podobný princip platiti i pro učitele; mladší učitel by třeba byl přidělen na školu vícetřídní, nuže, on se uspokojí s platem nižším.
Nechci činiti žádného návrhu přiměřené zvláštní resoluce, ale chtěl jsem jen k této důležité stránce poukázati, aby, když se bude jednati o úsporách ve školství, když již takové ohromné náklady milionů se musí za oběť přinášeti, tento náklad byl skutečně užitečným v té míře, jak toho se vůbec dá dosíci; ale toho se nedá dosíci pouze na základě pouhého roztřídění školních obcí v jednotlivé třídy, nýbrž myslím, že by bylo záhodno - a není to žádné novum, co pravím, je to již provedeno v jednotlivých zemích, - aby se stalo uvážení o roztřídění učitelů v jednotlivé třídy s rozdílným platem.
Oberstlandmarschall: Der Landtagsabgeordnete Dr. Volkelt hat das Wort.
Abg. Dr. Volkelt: Hoher Landtag !
Der Herr Vorredner hat im Wesentlichen auf etwas hingewiesen, was bereits seinerzeit bei der Debatte über die Budgetverhandlung des J. 1880 besprochen worden ist, nämlich, daß die böhmische Nationalität in Betreff der Anzahl von Schulen und Schulklassen gegenüber der deutschen Nationalität verkürzt sein soll. Ich glaube in dieser Richtung hin mich auf das berufen zu können, was ich in der damaligen Debatte angeführt habe und was im Wesentlichen darin gipfelt, daß die Fortentwicklung des Schulwesens von bestimmten Voraussetzungen abhängt, die einmal nicht geändert werden können, daß sie davon abhängt, in welchem Zustande bei dem Eintritte der jetzigen Schulgesetze die Schulen sich befunden haben, wie man sich bei der weiteren Entwicklung betheiligt hat, und wie die Lokal- und sonstigen wirklich einen unabweisbaren Einfluß bewirkenden Verhältnisse die weitere Entwicklung beeinflußt haben.
Ich habe damals darauf hingewiesen, daß diese Entwicklung noch nicht ihr Ende erreicht hat, sondern noch immer fortschreitend ist und daß insbesondere die Bemerkung gemacht werden muß, daß gerade, wie es sich aus den betreffenden Tabellen zeigt, in unserem Vaterlande in den letzten zwei Jahren die weitere Entwicklung des böhmischen Volksschulwesens eine weit raschere war, als die des deutschen und ich glaube, daß ich in dieser Richtung zu dem damals Gesagten nichts weiter zufügen hatte.
Es wird aber eine weitere Bemerkung von Seite des Hrn. Vorredners dahin gemacht, daß er wünscht, es möge seinerzeit, wenn jenen Resolutionen nachgegeben wird, welche der h. Landtag beschlossen hat, nicht bei den böhmischen Schulen gespart werden, indem er von dem Standpunkte ausgeht, daß die deutschen Schulen bereits vollkommen organisirt sind, wahrend die böhmischen noch viel nachzuholen haben.
Es scheint mir, daß der h. Landtag und auch die Budgetkommission, welche diese Anträge gestellt hat, gewiß nicht int Auge hatte, an den Schulen der einen oder der andern Nationalität zu sparen, es hat sich nur darum gehandelt, wenn wirklich die Ausgaben des Schulwesens, und das ist gleichgiltig ob das böhmische oder deutsche Schulen sind, zur Erhaltung der Schulen nicht absolut nothwendig sind, daß dort gespart werden soll und das wird ebenso gut deutsche Schulen wie böhmische Schulen treffen und wenn dies richtig ist, was der Herr Vorredner behauptet hat, daß die deutschen Schulen besser dotirt sein sollen wie die böhmischen, dann wird dieses Ersparungssystem die deutschen Schulen viel mehr treffen als die böhmischen.
Von Seite des Hrn. Vorredners ist bemerkt worden, daß bei der Klassifizirung einzelner Gemeinden und bei den Einreihungen in Gehaltsklassen lediglich die Anzahl der Kinder hätte zum Maßstabe dienen sollen; das ist mit dem Gesetze selbst im Widerspruch, denn der §. 18 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrer spricht sich ausdrücklich dahin aus, daß die Theuerungs- und sonstigen Verhältnisse des betreffenden Schulortes zu berücksichtigen sind, und es ist das die ganz natürliche Konsequenz des Reichsgesetzes, welches bestimmt, daß die Gehalte der Lehrer derartig bestimmt werden sollen, daß die Lehrer für sich und ihre Familie eine anständige ortsübliche Existenz finden und zwar derart, daß Sie ihre ganzen Kräfte der Schule widmen können. Es gibt gar keine Institution, welche so vorkommen wäre, daß sie gar keinen Fehler hätte.
Etwas Ähnliches ist bei dem Volksschulwesen geschehen. Wenn es sich darum handelte 4000 Gemeinden der Art zu rangiren, daß sie in vier Klassen eingetheilt werden, wobei die erste nur 100 und die zweite nur 250 Gemeinden umfassen sollen, so mußte man von einem gewissen Prinzipe ausgehen, um zu diesem Resultate zu kommen.
Und dieses für alle ebensogut für deutsche wie für böhmische Schulen festgehaltene Prinzip hat nun zu der gegenwärtigen Eintheilung geführt und nach einer genauen Recherche über eine große Anzahl von Gesuchen ist vom Landesschulrathe die Erklärung abgegeben, welche gestern auch von der Unterrichtskommission dem h. Landtage vorgelegt worden ist, daß von mehr als 4000 Gemeinden nur 3 Gemeinden einer besonderen Berücksichtigung verdienen.
Ich glaube, es ist das ein Zeugniß, welches dem Landesschulrathe und dein Landesausschuße ausgestellt wurde, das jedenfalls beachtenswerth ist, denn wenn man in einer so großen Anzahl von Gemeinden lediglich drei Fälle hervorgehoben hat, wo begründete Beschwerden vorhanden sind, so kann man die Eintheilung nicht als eine minder gute oder gar als eine Schlechte bezeichnen.
Der Hr. Vorredner hat, indem er die Nachtheile, welche damit verbunden find, daß die Lehrergehalte mit Rücksicht auf die Gehaltsklassen, in welche die Gemeinden eingetheilt sind, gezahlt werden, sein Bedenken überhaupt gegen dieses ganze System ausgestellt; es ist dieses eine sehr große Frage, denn wenn man bei einem so großen Körper, wie der Lehrstand ist, von einem adoptirten Prinzipe abund zu einem neuen Prinzipe übergehen soll, so müssen meiner Ansicht nach sehr tief eingehende Erhebungen gepflogen werden, um nicht allenfalls zu dem Resultate zu kommen, daß das neue in der Theorie vielleicht außerordentlich gut erscheinende Prinzip in letzter Linie vielleicht im praktischen Leben zu ebenso großen Härten führe wie das gegenwärtige Prinzip.
Es ist aber auch in Betreff des gegenwärtigen Prinzipes von der Gesetzgebung vorgesorgt worden, um Mängel, die der Eintheilung der Gemeinden in Gehaltsklassen nachgewiesen werden, zu beseitigen.
Die Gesetzgebung gestattet ja, daß eine Veränderung vorgenommen werden könne in der Eintheilung der einzelnen Gemeinden in Gehaltsklassen; sie kann aber nicht vorgenommen werden lediglich über den jeweiligen Wunsch der einzelnen Gemeinden, sondern es muß daraus Rücksicht genommen werden, was für Resultate und Folgen ein derartiges Vorgehen hat. Würde von Seiten des Landesschulrathes, welcher in erster Linie berechtigt ist, eine solche Revision vorzunehmen, während eine Totalrevision erst nach Ablauf von 10 Jahren vorgenommen werden kann, mit Leichtigkeit einem solchen Begehren nachgegeben werden, so bin ich überzeugt, daß in nicht langer Zeit sämmtliche Gemeinden, welche nicht in der ersten Klasse sind, kommen und bitten werden, in die erste Klasse versetzt zu werden und ich glaube, das dürste denn doch nicht angehen, einmal, weil das Gesetz doch nur 100 Gemeinden erster Klasse kennt und weil die Verhältnisse dieses nicht rechtfertigen würden.
Der Herr Vorredner hat darauf hingewiesen, daß nach seiner Ansicht jede Schule im ganzen Lande, - alles Eins, ob es sich um eine Schule in einem Dorfe oder in einer Stadt handelt, vollkommen gleichmäßig behandelt und organisirt sein soll, das scheint mir denn doch nicht gut durchführbar zu sein. Es ist wohl richtig, daß eine gewisse Summe von Wissen, ein gewisses Lehrziel, auch an nur einklassigen Schulen erreicht werden muß und erreicht werden kann.
Es ist aber etwas ganz anderes, wenn die Schule in eine gewisse Anzahl Von Klassen getheilt ist, und wenn der Lehrer sich mit den im Alter mehr und mehr aufsteigenden Kindern befaßt.
Es wird von vielen Seiten und auch von mir zugegeben, daß die ein- und zweitklassigen Schulen nicht das Ideal einer Schule sein können und es auch nicht sind.
Es handelt sich also darum, den Kindern die Schulen zugänglich zu machen und ich glaube nicht, daß es der Herr Vorredner aus sich nehmen würde, in einem Orte, wo es 40 bis 50 Kinder gibt, eine 2-, 3-, 4klassige Schule lediglich deshalb zu errichten, um den Schulzweck in leichterer Weise zu erreichen. Man muß sich im Leben mit den Verhältnissen abfinden, wie sie eben daliegen und wie sie sind. Wo es nicht möglich ist, eine mehrklassige Schule zu errichten, da ist es vollkommen den Verhältnissen entsprechend, wenn angestrebt wird, um den Schulzweck zu erreichen, daß überhaupt eine Schule errichtet wird.
Es ist von Seite des Herrn Vorredners darauf hingewiesen worden, daß, wenn das System, das er berührt hat, angenommen werden würde, daß nämlich die Lehrer in Rangsklassen eingetheilt werden sollen, und daß auch an einklassigen oder an minderklassigen Schulen Lehrer bedienstet werden können, welche in einer höheren Gehaltsklasse stehen, daß dann die Wanderlust der Lehrer, die er mit dem Ausfliegen der Tauben aus dem Taubenschlage verglichen hat, Schranken gesetzt werden konnten.
Wenn überhaupt das menschliche Begehren dahin geht, sich die Lage zu verbessern, so ist es klar, daß sich die Lehrer an einem ihnen nicht genehmen Orte selbst durch einen höhern Gehalt nicht halten lassen und daß sie selben verlassen würden, wenn sich ihnen eine passende Gelegenheit hiezu bieten wird. ES ist natürlich, daß die mit einem Aufenthaltsorte Verbundenen Annehmlichkeiten eine große Anziehungskraft auf die Lehrer üben müssen und wird es häufig vorkommen, daß Sie sich lieber einem größeren Orte selbst bei geringerein Gehalte zuwenden werden, als einem kleinen.
Die Frage, die der Herr Vorredner berührt hat, ist aber so tief einschneidend, daß ich nicht glaube, daß es sich empfehlen würde, auf dieselbe einzugehen, ohne früher alle Gründe für und gegen genügend gewürdigt zu haben.
Das eine glaube ich dargethan zu haben, daß jene Befürchtungen, welche der Herr Vorredner ausgesprochen hat, es könnte an böhmischen Schulen gespart werden, nicht vorhanden sind; denn, wie ich bereits gesagt habe, ist die Resolution des hohen Landtages dahin gegangen, daß nicht an Schulen der einen oder der andern Rationalität gespart werden solle, sondern daß dort gespart werde, wo es überhaupt etwas zu ersparen gibt. (Bravo. )
Oberstlandmarschall: Der Herr Abgeordnete Frank hat das Wort.
Abgeord. Frank: Ich stelle den Antrag auf Schluß der Debatte.
Oberstlandmarschall: Es ist der Antrag auf Schluß der Debatte.
Nám. nejv. marš.: Pan poslanec Frank činí návrh na konec debaty.
Nejv marš. zem.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Stane se. Geschieht. )
Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Ref. Abg. Dr, Schlesinger: Der Herr Abg. Tilšer hat eigentlich nicht gegen den Bericht der Unterrichtskommission gesprochen, sondern er hat eine so hochwichtige Fragen in Anregung gebracht, welche, wie ich glaube, heute gar nicht am Platze ist, sondern, welche gelegentlich der Budgetdebatte hätte vorgebracht werden sollen. Ich konnte aber auch nicht erwarten, daß der Abg. Hr. Tilšer gegen den Bericht der Unterrichtskommission sich wenden werde, - er hat es auch nicht gethan ich konnte es deswegen nicht erwarten, weil er selbst Mitglied der Unterrichtskommission ist und in dieser für den Bericht gestimmt hat. ES bleibt mir somit kein Angriff abzuwehren übrig und ich kann mich darauf beschränken, den Bericht der Unterrichtskommission noch einmal der Annahme des h. Landtages zu empfehlen.
Landtgsakt. Dr. Storch: Der h. Landtag wolle den Bericht der Unterrichtskommission, betreffend den Bericht des Landesausschußes über den Zustand des Volksschulwesens in Böhmen im J. 1879, zur genehmigenden Kenntniß nehmen.
Slavný sněme račiž zprávu školní komise, týkající se zprávy zemsk. výboru o stavu národního školství v Čechách r. 1879, k vědomosti vzíti a ji schváliti.
Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition mehrerer Bezirksvertretungen und Bezirksausschüsse um Abänderung des §. 116 der Gemeindeordnung.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti stran petice více okresních zastupitelstev a výborů o změnu článku 116 zákona ze dne 16. dubna 1864 zř. ob.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Hr. Abg. Pollach.
Zprav. posl. Pollach: Okresní zastupitelstvo Pacovské podalo žádost na sl. sněm, aby se poslední článek ob. řádu ze dne 16. dubna 1864 (čl. 116), který jedná o pokutách, které se pro nesprávné vedení úřadu výborům obecním ukládají, změnil vzhledem k tomu, že to není správné, aby pokuta plynula do kasy, která jest pod správou toho, komu trest se ukládá, a ne do kasy toho, kdo trest ukládá.
Vzdor tomu, že by se proti tomu nemohlo nic namítati, že pokuta nemá plynouti ani do kasy toho, komu trest se ukládá, ani do kasy onoho, kdo trest ukládá, přece navrhuje se, aby pokuta odváděna byla do okresního fondu. Vždyť okresní fond je pod správou okresního výboru, jenž trest ukládá.
Mnoho jiných výborů okresních a zastupitelstev okresních přistoupilo k této petici a mnozí činí návrh tentýž.
Jiná okresní zastupitelstva přejí si, aby pokuta ta dávala se až do zemského fondu a odůvodňují to tím, že když se pokuta představenému obecnímu neb výboru obecnímu uloží, že ten to nechá v účtu obecním, jak se říká, tak provésti průběžně, že ji nezaplatí.
Jestli se něco takového děje, jestli někdy ten, komu se trest uloží, něco takového činiti chce, nezabrání se tomu, ať již plyne pokuta do fondu okresního nebo zemského. Já myslím a komise byla také toho mínění, že článkem obecního ř., který dává okresnímu zastupitelstvu právo, aby dohlíželo na zachování jmění obecního a na řádné jeho účtování, má toto příležitosti dosti k tomu, aby dohlíželo přísněji, aby si dalo, uzná-li toho potřebu, předložiti celoroční účty všemi doklady opatřené a je, jak se patří, prozkoumalo.
Již zemský výbor byl tohoto mínění a komise se k tomuto mínění přidala, uznávajíc, že kdyby se zákon ten změnil ve smyslu navrženém, věci by to v žádném ohledu neprospělo. Dovoluje si tedy komise pro okresní a obecní záležitosti v souhlasu se zemským výborem sl. sněmu předložiti návrh, aby přes všechny tyto petice se přešlo k dennímu pořádku.
Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten erlaubt sich dem hohen Landtage in Übereinstimmung mit dem Landesausschuße den Antrag zu stellen, derselbe möge über die Petition der Bezirksvertretung von Patzau, der viele andere Bezirksvertretungen und Ausschüsse beigetreten sind, um Abänderung des §116 der Gemeindeordnung in der Richtung, daß die Ordnungsstrafen, welche dem Gemeindevorsteher oder den Gemeindeausschüssen für eine nachlässige oder unrichtige Gebahrung auferlegt werden, nicht in die Gemeindekassa, welche unter der Verwaltung des Gemeindeausschußes steht, sondern in den Bezirksfond eventuell in den Landesfond abgeliefert werden - aus dein Grunde, weil nach der Ansicht der Kommission hiedurch der Durchführung der Strafe wenn man sie nicht gerade reell bezahlen will, sondern, wie man sagt, durchlaufend in Rechnung bringen lassen, nicht abgeholfen wird, zur Tagesordnung übergehen.
Oberstlandmarschall: Wüscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo. Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitions-Kommission, betreffend das Gesuch des Bezirksausschußes Laun um Aufhebung der Strassenmauthen.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva petiční komise o petici okresního výboru Lounského za zrušení mýta na okresních silnicích.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Dr. Graf.
Dr. Graf (liest):
Hoher Landtag !
Der Bezirksausschuß Laun ist mit der Petition Z. 331 Ldtg. beim hohen Landtage eingeschritten, es möge die Manth sowohl auf Bezirks- wie Landstrassen aufgehoben werden.
Die Gründe, welche in der Petition geltend gemacht werden, sind bereits wiederholt dem hohen Landtage von anderen Seiten unterbreitet worden, und zwar bestehen sie darin, daß das Mautherträgniß nur durch Verpachtung hereingebracht werde, daß daher durch die Mauth der Gewinn des Pächters, der Unterhalt der mautheinhebenden Personen bestritten Werde und erst der Überschuß in die Landes- beziehungsweise Bezirkskassa fließe, daß bei dem Bestande der Eisenbahnen die Bezirks- und Landstrassen nicht viel von fremden Vekturanten benützt werden, daher die Mauth nur von den Bezirksinsassen benützt werde, daher es zweckmäßiger wäre, die Erhaltungskosten direkt auf die Bezirke, resp. das Land anfzutheilen, bei welcher Methode die mautheinhebenden Personen überflüßig, und produktiverer Arbeit zugeführt würden.
Bereits im Jahre 1869, 1873 und 1876 ist der hohe Landtag über Petitionen desselben Inhaltes zur Tagesordnung übergegangen aus den Gründen, weil es jedem Bezirke freistehe, die Mauth innerhalb seiner Grenze abzuschaffen, ein imperativer Einfluß aber auf die anderen Bezirke nicht angewendet werden könne, weil es wohl nur billig fei, daß derjenige, der die Strassen benützt, auch in erster Linie zu deren Erhaltung beizutragen habe, weil endlich eine Erhöhung der Bezirksumlagen sich nicht als wünschenswerth herausstellt.
Die Bemauthung der Bezirksstrassen ergibt jetzt annähernd 40. 000 fl., wodurch die Last der Bezirke wesentlich erleichtert wird, gegen welches finanzielle Moment die nicht überall konstatirten Uibelstände, wie sie die Petition der Launer Bezirksvertretung anregt, in den Hintergrund zu treten haben.
Die Petitionskommission stellt sonach den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen:
Es werde über die Petition der Launer Bezirksvertretung, betreffend die Aushebung der Bemauthung der Bezirks- und Landesstrassen, zur Tagesordnung übergegangen.
Petiční komise činí návrh: Slavný sněme račiž usnésti se takto:
O petici okresního zastupitelstva v Lounech za zrušení veškerých mýt na silnicích okresních a zemských přechází se k dennímu pořádku.
Nejv. maršálek zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag find, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stane se. )
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den Antrag des Abg. Tilšer auf Errichtung eines organischen Statutes für Landeskultur-Ingenieure.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise zemědělské ohledně návrhu p. poslance Tilšera za zřízení organického statutu pro zemědělské inženýrství.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landtagsabgeordnete Hr. Dr. Schneider.
Dr. Schneider (liest):
Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den Antrag des Abgeordneten Tilšer und Genossen auf Errichtung eines organischen Statuts für Landeskulturingenieure im Königreiche Böhmen.
Hoher Landtag!
Kein einsichtsvoller Bewohner Böhmens wird längnen dürfen, daß das landwirthschaftliche Meliorationswesen in diesem Lande nur unbedeutend entwickelt ist, daß hier im Vergleiche zu den großartigen Erfolgen, die anderwärts in dieser Hinsicht erzielt worden sind, unverhältnißmäßig wenig geleistet wurde.
Wir besitzen große Flächen Landes, die einer Melioration bedürfen; es gibt in Böhmen bedeutende Strecken, die theils an großer Nässe, theils an großer Trockenheit leiden, deren volle Nutzbarmachung nur durch eine durch greifende Melioration sich erreichen laßt. Wenn jener Fläche, die zu wenig Wasser besitzt, solches zugeführt würde von dort, wo es im Ueberfluße ist, wenn es uns gelänge, das reiche Material, das alljährlich unseren Ackern entführt, den Flüssen und Strömen zugeführt wird und so aus immer für uns verloren ist, nutzbar zu machen und insbesondere den Wiesen zu erhalten, wir würden aus diese Weise einen der wichtigsten Faktoren des Landwirthschaftsbetriebes, den Futterbau und damit auch die Viehzucht fordern und damit indirekt auch den Ackerbau heben.
Es ist nicht nothwendig, auf die Resultate hinzuweisen, die in Deutschland, in Frankreich in diesem Lande nach den schweren Schlägen des letzten Krieges in bewunderungswürdiger Art auf diesem Gebiete geleistet wurden; wir haben in der ehemals zu Oesterreich gehörigen Lombardei ein großartiges Beispiel, wie die Bodenkultur eines Landes durch richtige Verwendung und Ausnützung des Wassers sich heben laßt.
Freilich steht einer durchgreifenden Hebung des Meliorationswesens vor Allem das geringe Verständniß der betheiligten Kreise entgegen, und wenn in dieser Beziehung sich auch rühmenswerthe Ausnahmen verzeichnen lassen, im Ganzen und Großen hängt insbesondere der kleine Grundbesitzer ängstlich am Althergebrachten und bringt Versuchen, größere oder auch nur kleinere Meliorationen durchzuführen, in vielen Fällen geradezu Mißtrauen entgegen.
Mit der Einführung des Meliorationswesens muß ferner die Kommassation Hand in Hand gehen und schon aus dieser Ursache ist die Förderung derselben mit voller Energie anzustreben.
Es liegt in der Natur des Menschen, daß sein hauptsächlichstes Interesse sich aus jene Maßnahmen richtet, die augenblicklichen Erfolg gewahren und hierin liegt ein Haupterschwerniß des Eindringens landwirthschaftlicher Meliorationen, denn es laßt sich nicht verkennen, daß der Nutzen der Meliorationen mehr der kommenden Generation, als uns selbst zu Theil werden dürfte.
Meliorationen können aber erst dann zu einer Bedeutung gelangen, wenn sie nicht aus einzelne kleine Parzellen beschränkt sind, sondern wenn sie sich auf größere Gebiete erstrecken und nicht blos dem einzelnen betheiligten Grundbesitzer, sondern der Gesammtheit Vortheile gewahren. Und aus dieser Ursache, sowie aus der früher erwähnten Abgeneigtheit der Grundbesitzer ist es nothwendig, daß das Land es sich zur Pflicht mache, auf alle Art und Weise das Meliorationswesen zu sordern.
Es muß die Iniziative vom Lande ausgehen, wo es sich darum handelt, das öffentliche Wohl zu sordern.
Allerdings ist nicht zu verkennen, daß die Verhältnisse anderer Lander sofort sich aus Böhmen anwenden lassen; es ist daher nothwendig, die so wichtige Frage vorher in reifliche Erwagung zu ziehen.
Aus den angeführten Gründen schließt sich die Kommission im Allgemeinen den Anschauungen des Abgeordneten Tilšer und Genossen an und glaubt in der Organisirung des kulturtechnischen Dienstes den ersten und nothwendigsten Schritt zu sehen, um das landwirthschaftliche Meliorationswesen in richtige Bahnen zu lenken.
In Erwägung des Umstandes, daß die auf Hebung des Meliorationswesens verwendeten Ausgaben im vollsten Sinne des Wortes produktive genannt werden müssen, in Erwägung, daß in Böhmen für Meliorationen bis jetzt wenig geschah, trotzdem sich ein reiches Feld dafür bietet; in Erwägung der großartigen Erfolge in anderen Landern, wo aus öden Sumpf- " Moorboden", aus wüsten wasserarmen, jeder Pflanzenkultur entbehrenden Landerstrecken durch thatkräftiges Einschreiten "fruchtbares und blühendes Land" geschaffen wurde, - ein Bild friedlicher Eroberung und siegreichen Kanipfes der Kultur gegen widerstrebende Elemente -- stellt die Kommission den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen:
Der Antrag des Herrn Abgeordneten Tilšer und Genossen, betreffend den Entwurf eines organischen Statutes für Landeskulturingenieure im Königreiche Böhmen, wird dein Landesausschuße zugewiesen mit dem Auftrage, über die Nothwendigkeit und die zweckmäßige Organisirung des kulturtechnischen Dienstes in Böhmen Erhebungen zu pflegen und dem nächsten Landtage darüber Bericht zu erstatten.
Komise činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto: Návrh pana poslance Tilšera a soudruhů na zřízení organického statutu pro zemědělské inženýrství v království českém odkazuje se zemsk. výboru s nařízením, aby o potřebě a vhodném upravení zemědělské služby technické v Čechách vyhledání konal a nejblíže příštímu zasedání sněmu o tom zprávu podal.
Nejv. marš zem.: Poslanec pan Tilšer má slovo.
Posl. Tilšer: S potěšením vítám zprávu, kterou podává zemědělská komise, která důkladně uvážila všecky důvody mnou podané. Přál bych si jen, když tato záležitost se odevzdá sl. zemsk. výboru, aby on všech prostředků užil, zejména jak si myslím anketní komise, která by záležela ze znalců příslušných a vzala zřetel k zákonům souvislým, poněvadž nejedná se tu jen o zákon pro statut zemědělský, nýbrž i také o zákony, bez nichž žádná blahodárná činnost inženýrství zemědělského se očekávati nedá.
Upozorňuji tu zvláště na zákon o vodním právu, o kommasačním právu, právu vyvlastňovacím. Přál bych si tedy, aby taková anketní komise zemsk. výborem byla sestavena.
Nám. nejv. marš.: Činíte zvláštní návrh!
Posl. Tilšer: Návrhu nečiním žádného.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )
(Nikdo se nehlásí. )
Rokovaní jest skončeno.
Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterst. Dr. Schneider: Ich beharre auf dem Berichte und dein Antrage der Kommission,
Oberstlandmarschall: Wir Schreiten nun zur Abstimmung.
Der Antrag der Kommission lautet:
Berichterst. Dr. Schneider:
Hoher Landtag wolle beschließen:
Der Antrag des Herrn Abg. Tilšer und Genossen, betreffend den Entwurf eines organischen Statuts für die Landeskulturingenieure im Königreiche Böhmen, wird dein Landesausschuße zugewiesen mit dem Auftrage, über die Nothwendigkeit und die zweckmäßige Organisirung des kulturtechnischen Dienstes in Böhmen Erhebungen zu pflegen und dem nächsten Landtage darüber Bericht zu erstatten.
Komise činí návrh:
Slavný sněme račiž se usnésti takto: Návrh p. poslance Tilšera a soudruhů na zřízení organického statutu pro zemědělské inženýrství v království Českém odkazuje se zemskému výboru s nařízením, aby o potřebě a vhodném upravení zemědělské služby technické v Čechách vyhledání konal a nejblíže příštímu sněmu o tom zprávu podal.
Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. )
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht derselben Kommission zur Petition des Bezirksausschußes Welwarn und des Hrn. Trojan wegen Revision des Wassergesetzes und Organisirung der Wasserwirthschaft und Kulturtechnik.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva téže komise k žádosti okresního výboru Velvarského a p. Trojana v té samé záležitosti.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
Berichterst. Abg. Dr. Schneider: Nachdem diese beiden Punkte innig zusammenhängen mit dem bereits angenommenen Antrage der Kommission, so glaubt sich die Kommission darauf beschränken zu können, folgenden Antrag zu stellen: (liest)
Hoher Landtag !
Die Kommission erlaubt sich folgenden Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle sowohl die Denkschrift des Ingenieurs Boleslav Trojan als auch die Petition des Welwarner landwirthschaftlichen Vereins dem Landesausschuße als Material zur Vorlage bezüglich des Antrages des Abgeordneten Tilšer und Genossen (Organisirung des kulturtechnischen Dienstes) zuweisen.
Slavný sněme!
Komise dovoluje si navrhnouti toto:
Slavný sněme račiž přikázati jak pamětní spis inženýra Boleslava Trojana, tak též petici hospodářského spolku Velvarského zemskému výboru, aby jich užil co látky k sepsání předlohy o návrhu poslance Tilšera a soudruhů v příčině organisace služby v oboru zemědělské techniky.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
Welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über das Gesuch der Kontributions - Vorschuß - Kassaverwaltung in Tuchoměřic um Bewilligung zur Vereinigung mit dem dortigen Kontributionsgeldfonde.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise petiční o žádosti záložny v Tuchoměřicích za změnu zákona ze dne 6. srpna 1864 a povolení k spojení s kontribučním fondem.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Landtagsabgeordnete Dr. Sedláček.
Zpravodaj Dr. Sedláček: Slavný sněme!
Ředitelstvo kontribučenské záložny bývalého panství Tuchoměřického sídlem v Malých Čičovicích, okresu Smíchovského, prostřednictvím pana poslance Františka Nováka uchází se zvláštní peticí:
1. za změnu zákona o kontribučenských záložnách,
2. za povolení, aby účastníci kontribučenské záložny bývalého panství Tuchoměřic-