Welche dein Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben,
(Nám. nejv. maršálka Dr. L. rytíø Klaudy pøejímá pøedsednictví. )
Oberstlandmarschall - Stellvertreter: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Bezirks- u. Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Trennung der Gemeinden Hütten und Schlüsselbauden von Witkowitz.
Následuje zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti osad Hütten a Schlüsselbauden za vylouèení z osady Vítkovice.
Berichterstatter ist der Landtagsabgeordnete Herr Richter.
Berichterstatter Abg. Richter (liest): Hoher Landtag !
Die Ortschaften Dreihäuser, Glashütten, Jerusalem, Vorder-, Mittel- und Hinter - Schlüsselbauden haben um Trennung aus der Gemeinde Witkowitz und um Bewilligung zur Bildung einer eigenen Gemeinde angesucht.
Dieses Gesuch wird nur von den Ortschaften bitten und Schlüsselbauden ausrecht erhalten, da die weiteren Bittsteller zurücktraten.
Die frühere Gemeinde Witkowitz umfaßte einen Flächenraum von 5717 Joch 1598 Q. -Kl. und gehört davon Sr. Erlaucht dem Grafen Harrach 4260 Joch 843 Q. -Kl. Nun die Gemeinde Witkowitz besteht aus 304 Häusern mit 2125 Einwohnern, wovon auf Witkowitz 215 Häuser mit 1511 Einwohnern, auf Hütten und Schlüsselbauden 89 Häuser mit 614 Einwohnern entfallen.
An Steuern zahlt die ganze Gemeinde 4843 fl. 41 kr., davon auf die Gemeinde Witkowitz 2364 fl. 83 kr., auf den Grafen Harrach 2492 fl. 10 kr., auf die Gemeinde Witkowitz ohne Hütten und Schlüsselbauden 1873 fl. 57 1/2 kr, auf Hütten und Schlüsselbauden 475 fl 26 1/2 kr. entfallen.
Als Gründe für die Lostrennung geben die Bewohner von Hütten und Schlüsselbauden die große Entfernung von Witkowitz und die Witterungsverhältnisse im Winter an, ferner hat Hütten und Schlüsselbauden je eine Schule und sind die Grundstücke von Hütten und Schlüsselbauden zusammenliegend.
Der größte Grund zur Lostrennung von der Gemeinde Witkowitz mag aber wohl darin zu suchen sein, daß Witkowitz eine neue Schule gebaut hat, zu welcher die Ortschaften Hütten und Schlüsselbauden beisteuern mußten. Um sich nun von dieser Umlage entschlagen zu können, wollten sich die beiden Ortschaften, wie einige Protokolle nachweisen, von Witkowitz trennen lassen. Leider geschah das Ansuchen im Jahre 1874 und ist ersichtlich, daß in diesem Jahre der Schulbau schon begonnen war und jetzt wohl schon durchgeführt ist, die Lostrennung also zu spät käme.
Die Vertreter der Ortschaft Witkowitz sprachen sich im Grunde auch nur deshalb gegen die Trennung aus, weil selbe fürchten, daß ihnen die Schulbauumlage dadurch entgehen könne.
Die Gemeinde Witkowitz hat kein Vermögen und sonach haben auch die Ortschaften Hütten und Schlüsselbauden kein solches und müssen die Bedürfnisse für den eigenen und übertragenen Wirkungskreis lediglich durch Umlagen aufgebracht werden. Dieser Umstand würde jedoch kein Hinderniß für die Trennung bilden, da die Gemeinde Zusammengenommen auch kein solches besitzt und ihren Haushalt bestreiten muß, wobei bemerkt wird, daß die Umlagen von 20 bis 44 % der direkten Steuer im Jahre betragen.
Die Vezirksvertretung von Starkenbach befürwortet das Gesuch der Ortschaften Hütten und Schlüsselbauden nicht.
Entschieden dagegen spricht sich der Domänenbesitzer Erl. Graf Harrach aus, der seinen Besitz nicht theilen lassen will und sich auch gegen die Kosten für dieselbe verwahrt.
Zur Tragung der Vermessungs- und Durchführungskosten erklären sich gegensätzlich die Ortschaften Hütten und Schlüsselbauden bereit.
Die k. k. Bezirkshauptmannschaft von Starkenbach hat im Prinzipe gegen die Zweckmäßigkeit der Trennung der Ortschaften nichts einzuwenden, würdigt auch die kommerziellen Vortheile, welche für die Vittsteller aus der Trennung resultiren würden, muß aber in Berücksichtigung des Protestes und der Verwahrung der Graf Harrach`schen Güterdirektion sich gegen die Trennung aussprechen.
Die h. k. k. Statthalterei kann sich für die Trennung aus dein Grunde nicht aussprechen, weil der höchstbesteuerte Graf Harrach dagegen Protest erhoben hat. Auch der Landesausschuß trägt auf Abweisung an.
In Folge dieser Umstände stellt die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen: Über das Ansuchen der Ortschaften Hütten und Schlüsselbanden um Lostrennung von der Gemeinde Witkowitz ist zur Tagesordnung überzugehen.
Snìm. akt. Storch: Komise pro obecni a okresní záležitosti èiní návrh:
Slavný snìme raèiž o žádosti osad Hütten a Schlüsselbauden za vylouèení ze svazku s osadou Vítkovice k dennímu poøádku pøejíti.
Námìstek nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand der Herren das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so ersuche ich die
Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Prosím pany, kteøí jsou pro ten návrh, aby pozvedli ruku. (Stane se. )
Následuje zpráva téže komise o žádosti osad druhého dílu horního v okresu Vrchlabském za vylouèení ze svazku s obcí Dolním Dvorem.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht derselben Kommission, betreffend die Ausscheidung der Gemeinden des Hohenelber zweiten Gebirgstheiles von Niederhof. Berichterstatter ist derselbe. Berichterstatter Abg. Richter (liest): Hoher Landtag !
Die Ortschaften des II. Hohenelber Gebirgstheiles und zwar:
Pommerndorf, Langenauer Berg, Wachur, Sechshütten, Teichhäuser, Mühlhäuser, Hermelstein, Schöne Lahn, Friesbauden, Hinter-Rennerbauden, Vorder-Rennerbauden, Gausbauden und Hannapetershau, welche mit den Ortschaften Niederhof, Rudolfsthal, Goldhöhe, Plattenbauden, Kesselbauden und Anerwiesbauden eine Ortsgemeinde bilden, ersuchen um Lostrennung und Ausscheidung aus der Gemeinde Niederhof und um die Bewilligung eine eigene selbstständige Gemeinde,, II. Gebirgstheil" bilden zu dürfen.
Die Ortschaften des II. Gebirgstheiles sind mit Ausnahme von Hannapetershau nach Hohenelbe eingepfarrt; es bestehen für diese Ortschaften in Pommerndorf und Rennerbauden zwei eigene Schulen, und soll der Verkehr des II. Gebirgstheiles mit Riederhof kein nothwendiger und des halb auch nur ein sehr geringer sein.
Für die Verwaltung des II. Gebirgstheiles ist in der Weise Obsorge getroffen worden, daß der in diesen Gemeindetheilen wohnende Gemeinderath die Steuern und Umlagen einkassiert und die übrigen gemeindeämtlichen Obliegenheiten insoweit besorgt, als dies nach dem Gemeindegesetze erlaubt und angezeigt erscheint.
Die Gemeinderechnungen werden für die ganze Gemeinde insgesammt verfaßt, da eine Trennung durch die Große des herrschaftlichen Besitzes, welcher zu der ganzen Gemeinde ungetheilt gehört, nicht durchgeführt werden kann.
Nach der Volkszählung vom Jahre 1869-70 zählt der II. Gebirgstheil 901 Einwohner in 116 Häusern mit 572 fl. 24 kr. Steuern, Riederhof 1446 Einwohner in 160 Hausern mit 1099 fl. 67 kr. Steuern, zusammen 2347 Einwohner in 276 Hausern mit 1671 fl. 91 kr. Steuern.
Wie schon erwähnt, gehört zu der Gemeinde Niederhof und II. Gebirgstheil ein bedeutender Waldkomplex, dessen Eigenthümer Se. Exc. Reichsgraf Morzin ist, und sind die kleinen Ortschaften des II. Gebirgstheiles in diesen Waldungen zerstreut gelegen.
(Der Oberstlandmarschall übernimmt den Vorsitz. )
Herr Graf Morzin zahlt nach dem Nachweis des k. k. Steueramtes Hohenelbe von seinem Besitze pr. 4734 Joch und den 3 Häusern in Niederhof Nro. 125, 130, 138 - 2981 fl. 42 kr. an k. k.
Steuern und werden in den Gemeinderechnungen sogar für 1875 3021 fl. 47 kr, für die Jahre 1876 und 1877 3017 fl. 67 kr. angeführt.
Die Gemeinde besitzt kein weiteres eigenes Vermögen, als eine Staatsobligation pr. 950 fl. K. M., welche allen genannten Ortschaften mit Ausnahme des Grafen Morzin nach Verhältniß der Steuerschuldigkeit gehört.
Alle Ortschaften der Gemeinde Niederhof mit II. Gebirgstheil sind zu einer Katastral-Gemeinde vermessen und umfassen 5397 Joch, wovon dem Grafen Morzin in 4734 Joch größtentheils Wald und den Insassen in den Ortschaften 663 Joch gehören.
Nach einem in Pommerndorf aufgenommenen Protokolle wollen die Bewohner vom II. Gebirgstheile für alle Kosten der Trennung ankommen.
Die Gemeinde Niederhof sprint sich gegen eine Trennung aus und zwar lediglich weil selbe bei der Vermessung und Theilung des gräflich Morzin`schen Besitzes zur Steuerzahlung an die beiden Gemeinden Niederhof verkürzt und benachtheiligt werden konnte.
Die Ortschaft Hannapetershau erklärt bei der Gemeinde Niederhof verbleiben zu wollen, weil Selbe dorthin eingepfarrt ist. Das Wirthschaftsamt des Grafen Morzin spricht sich gegen eine Theilung des Waldbesitzes an zwei Gemeinden aus, wodurch die Lasten für den Grafen nur vermehrt werden müßten. Zumeist verwahrt sich dasselbe gegen die Kosten der Vermessung, Berainung und Trennung der neuen Gemeindegebiete.
Die Bezirksvertretung von Hohenelbe hat sich mit 11 gegen 10 Stimmen für die Trennung ausgesprochen, weil der Gemeindekomplex zu groß und zu ausgedehnt und der Verkehr zwischen den einzelnen Ortschaften zu beschwerlich ist.
Die k. k. Bezirkshauptmannschaft von Hohenelbe hält die Trennung der Gemeinden nicht für dringend und nothwendig, als daß dieselbe gegen den Willen des größten Steuerträgers in der Gemeinde und gegen den Willen der wichtigsten Ortschaft,, Niederhof" durchgeführt werden Sollte.
Die k. k. Vezirkshauptmannschaft bemerkt dabei, daß die Kosten der Vermessung und der Trennung so bedeutend sein werden, daß selbe den II. Gebirgstheil in einer unerschwingbaren Weise belasten müßten, da das Wirthschaftsamt sich gegen jede Beitragsleistung hiezu verwahrt. Dieselbe Behörde glaubt, daß der Beschluß, welcher dahin geht, daß der II. Gebirgstheil allein die ganzen Kosten bezahlen will, in Unkenntniß dieser Kosten leichtsinnig gefaßt wurde und gewiß schwer bereut werden müßte, wenn die Theilung und Vermessung vorgenommen würde.
Die k. k. Finanzlandesdirektion spricht sich dahin aus, daß selbe die Bewilligung zur Trennung erst dann beim hohen k. k. Finanzministerium erwirken wolle, wenn die k. k. Statthalterei und der Landesausschuß dieselbe genehmigen.
Die hohe k. k. Statthalterei spricht sich aber gegen die Trennung ans und auch der Landesausschuß besürwortet dieselbe nicht.
In Anbetracht der bedeutenden Kosten, welche den Ortsbewohnern des II. Gebirgstheiles durch die Trennung erwachsen müßten, in Anbetracht, als die Vortheile für die zerstreuten Ortschaften in eine eigene Gemeinde vereinigt, nur sehr geringe sein könnten, weil die wesentlichen GemeindeObliegenheiten durch ihren eigenen Gemeinderath besorgt werden, in Anbetracht, daß das Wirtschaftsamt des Grafen Morzin, des größten Steuerträgers, sich gegen eine Trennung seines Besitzes in mehreren Gemeinden verwahrt, und daß sich die k. k. Bezirkshauptmannschaft und die hohe k. k. Statthalterei dagegen ausspricht und die k. k. Finanzlandesdirektion erst dann die Bewilligung des hohen k. k. Finanzministeriums einholen will, wenn die k. k. Statthalterei das Ersuchen genehmigt hat und sich schließlich der Landesausschuß für Ablehnung ausspricht, stellt die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten den Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
Uiber das Ansuchen des Hohenelber II. Gebirgstheiles um Ausscheidung aus der Gemeinde Riederhof und Bildung einer eigenen Gemeinde wird zur Tagesordnung übergegangen.
Snìm. akt. Dr. Storch: Komise pro záležitosti okresní a obecní èiní návrh: (ète).
Slavný snìme raèiž o žádosti osad II. dílu horního okresu Vrchlabského za vylouèení ze svazku s obcí Dolním dvorem a ustavení jich co obec samostatnou pøejíti k dennímu poøádku.
Nejv. marš. zems.: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
(Stane se. (Geschieht).
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Ausscheidung der Ortschaft Maxdorf aus dem Gemeindeverbande mit Bìla.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva téže komise o žádosti obce Maxdorfu za vylouèení z obecního svazku s obcí Bìlou.
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Berichterstatter ist der Herr Landtags-Abgeordnete Stiebitz.
Ref. Abg. Stiebitz (liest): Hoher Landtag!
Eine Anzahl Insassen der zu der politischen Gemeinde Biela im Tetschner Bezirke zugetheilten Katastralgemeinde Maxdors hat das Ansuchen an den L. -A. um Ausscheidung aus jener Gemeinde und Konstituirung der Gemeinde Maxdorf als selbstständige Gemeinde gestellt.
Als Gründe für dieses Ansuchen werden angeführt die mangelhafte Verbindung beider Orte,
welche nur aus einem schlecht fahrbaren Waldwege besteht, dann die Interessenverschiedenheit beider Ortschaften, indem die Bevölkerung von Maxdorf auf Land- und Forstwirtschaft angewiesen ist, wahrend die Bevölkerung von Biela von Handel und Industrie lebt. Ferner wird bemerkt, daß ans die besonderen Bedürfnisse und Erfordernisse der Maxdorfer Gemeinde nur feiten Rücksicht genommen wird, und daß, obwohl die Gemeinde Maxdorf mehr als die Hälfte der Gesammtsteuer zahlt, diese in dem Gemeindeansschuße nur durch eine oder zwei Personen vertreten sei und also aus die Gemeindegebahrung keinen Einfluß habe.
Die Gemeinde Maxdorf zahlt an direkter Steuer 3456 fl. 59 kr., die Gemeindeumlagen in der politischen Gemeinde Biela betrugen in den Jahren 1874, 1875 und 1876 11 und 12%, wozu noch eine besondere Armennmlage von 3 1/2 % kam; im Jahre 1877 betrug die Gemeindeumlage 13%, hiezu eine 3perzentige Armenumlage, im Ganzen also 16%. Die Gesuchsteller hoffen, daß Maxdorf als selbstständige Gemeinde mit einer 8perzentigen Umlage das Auslangen finden werde.
Bon dem Gemeindeamte Biela wird entgegnet, daß die Lostrennung der Ortschaft Maxdorf vornehmlich im Interesse des Besitzers der Domäne Tetschen, des Grafen Thun gelegen fei, daß die Vertreter desselben nebst zwei Förstern an der Spitze der Unterfertiger des Gesuches Stehen.
Die Gemeinde Biela hat nämlich mit Aus Schluß von Maxdors eine Häuserzahl von 372 Rummern, eine Einwohnerzahl von 2151 Seelen, einen Grundcomplex von 2794 Joch 465 QKlftr. und zahlt an Steuer 4753 fl. 21 kr.; die Gemeinde Maxdorf zählt blos 30 Numern bei einer Einwohnerzahl von 214 Seelen; der Grundbesitz innerhalb dieser Gemeinde beträgt aber 4284 Joch 180 OKI, übertrifft also das Flächenmaß des zur Gemeinde Biela ohne Maxdors gehörigen Grundbesitzes um 1489 Joch 1315 QKI.; allein diese große
Grund-Area ist so ziemlich alleiniger Eigenthum des Domaineu-Besitzers Graf Thun, da von der Gesammtsteuer per............... 3463 fl. 59 1/2, kr.
die Domaine........................ 3349 fl. 71 1/2 kr.
die gräfl. Forstbediensteten...... 18 fl. 54 kr.
und die übrigen Insassen von
Maxdorf blos..................... 95 fl. 34 kr.
Zahlen.
Die Steuer in Biela beträgt nebst Kriegszuschlag............... 6164 fl. 72 kr.
für die Ortschaft Maxdorf...... 4367 fl. 56 kr.
im Ganzen also................. 10532 fl. 28 kr.
welcher Betrag also als Umlagebasis genommen wurde und auf welchen die Gemeinde Biela bei einer Gemeindeumlage von 11-12 % ihr Auslangen fand; es ist nicht zu verkennen, daß die übrigen Gemeindegenossen von Biela im Falle der Abtrennung von Maxdorf viel härter getroffen und das Umlageprozent für die Gemeindebedürfnisse bedeutend steigen würde, während der Vortheil von dieser Abtrennung hauptsächlich dem Domainenbesitzer Grafen Thun zukäme. Auch wird dem widersprochen, daß von Seiten der Gemeindevertretung Biela den Bedürfnissen der Gemeinde Maxdorf nicht entsprochen und daß die dortigen Insassen betreffend die Zahl der in den Gemeindeausschuß gewählten Mitglieder bisher immer verkürzt wurden, indem nachgewiesen wird, daß von Seiten der Gemeinde Biela alljährlich sehr namhafte Beträge für die Maxdorfer Ortsarmen ausgezahlt werden und daß auch für die Herstellung eines Schupfens für Aufbewahrung der Feuerlöschrequisiten und für den Strassenbau innerhalb der Ortschaft größere Zahlungen geleistet wurden. Was aber die Zahl der aus der Gemeinde Maxdorf in die Gemeindevertretung in Biela berufenen Mitglieder anbelangt, wird darauf hingewiesen, daß der Domainenbesitzer Graf Thun vermöge seiner Steuerleistung ohnedies die Virilstimme besitzt und daß den übrigen Insassen von Maxdorf immer zwei Vertreter in der Gemeinderepräsentanz zugestanden worden sind.
Nach Angabe des Gemeindeamtes Biela ist Maxdorf rings von dein Waldbesitze des Grafen Thun umschlossen. Die Einwohner sind fast durchgehends Waldarbeiter und stehen in Folge dessen in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnisse zu der gräflichen Domainenverwaltung.
Gemeindevermögen besitzt die Gemeinde Biela nur ein unbedeutendes, die Gemeinde Maxdorf gar keines; die letztere Gemeinde zählt 25 Gemeindewähler, von denen der höchstbesteuerte 19 fl. 11 kr., die meisten anderen von 96 kr. bis 5 fl. Steuer Zahlen.
Von den Wählern sind zwei gräfliche Revierförster, 1 Forstausseher, 10 Holzhauer und Waldarbeiter, von den übrigen 12 Wählern sind 6 Frauen und die verbleibenden als Gärtner und Waldfuhrleute bezeichnet.
Der Bezirksausschuß von Tetschen hat sich für die Ausscheidung der Gemeinde Maxdorf aus der polit. Gemeinde Biela ausgebrochen, die Bezirksvertretung aber im entgegengesetzten Sinne.
Bon der k. k. Bezirkshauptmannschaft Tetschen wird ebenfalls die Ausscheidung der Gemeinde Maxdorf befürwortet, indem sie anführt, daß nach der Trennung der beiden Gemeinden sowohl die Gemeinde Biela als auch die Gemeinde Maxdorf vermöge ihrer Steuerkraft die Kosten für den übertragenen Wirkungskreis im Stande wären aufzubringen, und daß Trennungen anderer Gemeinden bei denselben Verhältnissen Schon bewilligt worden sind.
Auf Grundlage dieses Ausspruches der k. k. Bezirkshauptmannschaft Tetschen stimmt auch die k. k. Statthalterei dem Ansuchen der Gemeinde Maxdorf bei.
Der Landesausschuß beantragt aber die Abweisung dieses Ansuchens.
In Erwägung der eigenthümlichen Verhältnisse der Gemeinde Maxdorf, wornach die größte Zahl der Insassen und Wähler dieser Gemeinde als Arbeiter in den Waldungen des Domainenbesitzers von der Domainenverwaltung vollständig abhängig und also in ihrer freien Willensmeinung und Äußerung gehindert sind, da ferner unter den geschilderten Verhältnissen sich kaum die nöthige Anzahl unabhängiger Männer zur Bildung des Gemeindeausschußes finden würde, ein gesundes und lebensfähiges Gemeindeleben sich also nicht entwickeln kann, erlaubt sich die Kommission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten den Antrag zu stellen:
Der hohe Landtag wolle über das Ansuchen der Katastralgemeinde Maxdorf um Ausscheidung aus der politischen Gemeinde Biela und Konstituirung als selbstständige Gemeinde zur Tagesordnung übergehen.
Snìm. akt. Dr. Storch: Komise pro okr. a obecní záležitosti èiní návrh:
Slavný snìme raèiž k dennímu poøádku pøejiti o petici katastrální obce Maxdorfu za vylouèení z politické obce Bìlé a ustavení jí co obce samostatné.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.
(Stane se. Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Nejv. marš. z.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, betreffend die Ausscheidung der Ortschaft Koštal aus dem Gemeindeverbande mit Jentschitz.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti obce Košál za vylouèení ze svazku s obcí Jenšickou.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
Berichterst. Abg. Stibitz (liest):
Hoher Landtag !
Die Ortschaft Kostal (Bezirk Lobositz) sucht au um die Trennung von der politischen Gemeinde Jentschitz und um Konstituirung als selbstständige Gemeinde. Sie begründet ihr Ansuchen dadurch, daß seit Langem zwischen den beiden Ortschaften resp. den Bewohnern derselben Zwistigkeiten herrschen, daß die Interessen von Košal gegenüber der größeren Gemeinde Jentschitz stets vernachlässigt und hintangesetzt worden, daß speziell die Wege nur in Jentschitz und in der Nähe dieses Ortes reparirt werden, nicht aber auch in Košal.
Die Gemeindevertreter aus dem Orte Jentschitz Sprechen sich gegen die Trennung aus, da beide Ortschaften nur ungefähr 6 Minuten von einander entfernt liegen und da sie, wenn sie getrennt würden, die Kosten für den übertragenen Wirkungskreis nicht mehr aus dem eigenen Einkommen der Gemeinden bestreiten könnten, sondern in beiden Gemeinden dann Gemeindeumlagen machen müßten.
Jetzt werden die Gemeindeausgaben in der Gemeinde Jentschitz durch die ordentlichen Einnahmen der Gemeinde gedeckt, indem im Jahre 1878 die Ausgaben sich auf 474 fl. beliefen und die Einnahmen auf 494 fl., so daß ein Überschuß von 20 fl. verblieb; ferner bilden beide Ortschaften eine Katastralgemeinde, deren Trennung mit Schwierigkeiten verbunden wäre; für die Kosten der Katastralabtrennung will keine der beiden Ortschaften aufkommen.
Uiber die Theilung des vorhandenen Gemeindegrundes können sich die beiden Ortschaften ebenfalls nicht einigen, da die Gemeinde Jentschitz die Theilung nach der Steuer, welche in jeder der beiden Ortschaften gezahlt wird, verlangt, wahrend Košal darauf besteht, daß die Grundstücke, je nachdem sie in die eine oder die andere der zu bildenden Katastralgemeinden fallen würden, getheilt werden Sollen.
Die Bezirksvertretung in Lobositz hat sich für die Trennung der beiden Ortschaften ausgesprochen.
Die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Leitmeritz ist gegen die Trennung, weil außer den bestehenden persönlichen Gehässigkeiten kein trifftiger Grund für die Trennung existirt, weil keine von den Ortschäften die Kosten der katastralen Abtrennung tragen will und weil ferner das Gemeindevermögen erst im prozessualen Wege getheilt werden müßte.
Die k. k. Finanzlandesdirektion erklärt die Trennung für unzulassig und unmöglich, weil kein kompakter Zusammenhang des gegenseitigen Grundbesitzes vorhanden ist.
Die k. k. Statthalterei verweigert deshalb ihre Zustimmung und der Landesausschuß beantragt ebenfalls die Abweisung des Ausuchens der Ortschaft Košal um Trennung von der politischen Gemeinde Jentschitz
In Erwägung, daß keine Gründe von irgend welcher Wichtigkeit für die Trennung der beiden Ortschaften Jentschitz und Košal Vorhanden sind, daß der Trennung der beiden Ortschaften, welche zusammen eine Katastralgemeinde bilden, in katastraler Beziehung bedeutende Schwierigkeiten entgegenstehen, daß über die Theilung des gemeinschaftlichen Vermögens keine Einigung zu erzielen ist. und die Kosten für die Trennung Von keiner Seite getragen werden wollen, erlaubt sich die Kommission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten den Antrag zu stellen:
Der hohe Landtag wolle über die Petition der Ortschaft Košal im Lobositzer Bezirke um Trennung von der politischen Gemeinde Jentschitz und Konstituirung als selbständige Gemeinde zur Tagesordnung übergehen.
Snìm. aktuar Storch: Slavný snìme raèiž se usnesti takto:
O petici osady Košálova v okresu Lovosickém, aby se od politické obce Jenèic oddìlila a co samostatná obec ustavila, pøechází se k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag find, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Landeskulturkommission zum Geschäftsberichte des Centralvereines für land- und forstwirtschaftliche
Statistik für das Jahr 1878.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise zemìdìlské o èinnosti ústøedního výboru pro hospodáøskou a lesnickou statistiku za rok 1878.
Oberstlandmarschall Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Steidl.
Dr. S t e i d l (ète): Slavný snìme! Výbor pro statistiku hospodáøskou a lesnickou, který stává, v lùnì zemìdìlské rady, poslal prostøednictvím zem. výb. sem zprávu o své èinnosti za rok 1878 s výkazem zároveò, jak upotøebil subvence, kterouž mu sl. snìm na ten rok 1878 povolil. Komise pro záležitosti zemìdìlské proskoumala jí podané zprávy a shledala, že výbor pro statistiku hospodáøskou a lesnickou, døíve zmínìný, èinnost pro zdar zemìdìlství velmi dùležitou ku kromobyèejnému vývinu pøivedl, zároveò že také platnì a zdárnì tutéž vyvinuje; zároveò že poskytnutou mu subvenci svìdomitì a výhodné ve prospìch úkolu svého upotøebil.
Na základì tom, dovoluje si jménem zemìdìlské komise navrhnouti:
Slavný snìme raèiž zprávu ústøedního výboru pro hospodáøskou a lesnickou statistiku v království èeském, jakož i výkaz o upotøebení poskytnuté z penìz zemských podpory na rok 1878 blahosklonnì k vìdomosti vzíti.
Namens der Kommission für Landeskulturangelegenheiten beehre ich mich hiemit den Antrag zu Stellen:
Hoher Landtag geruhe den Thätigkeitsbericht des Centralkomités für land- und forstwirthschaftliche Statistik im Königreiche Böhmen, sowie den
Ausweis über die Verwendung der demselben für das Jahr 1878 aus Landesmitteln gewährten Subvention zur genehmigenden Kenntniß nehmen zu wollen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo ? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht )
Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Landeskulturkommission über den Jahresbericht des Verwaltungskomités des pomologischen Institutes in Troja für das Jahr 1879.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva téže komise o výroèní zprávì komitétu pro spravování pomolog. ústavu v Troji za rok 1879.
Oberstlandmarschall: Für den abwesenden Ldtgs. -Abgeordneten Freiherr von Riese hat der Ldtgs. -Abgeordnete Dr. Schneider das Referat übernommen.
Dr. Schneider (liest): Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den Jahresbericht pro 1879 des für die Verwaltung des pomologischen Institutes in Troja niedergesetzten Komités. Wie dieser Bericht zeigt, war auch in diesem Jahre der Besuch und die bei den Abgangsprüfungen bewiesenen Erfolge des Unterrichtes zufriedenstellend.
Leider erlaubt es der beschrankte Raum des Institutes nicht, alle sich zum Besuche meldenden Gärtner aufzunehmen und so die guten Lehrkräfte und ausgezeichneten Lehrmittel besser auszunützen.
In diesem Jahre wurden die großen Arbeiten im Lavetzer Weingarten vollendet und die Anpflanzungen durchgeführt.
Der Wuchs der älteren Weinreben zeigt bereits die richtige Kultur und die in allen Sorten im pomologischen Institute angepflanzten Birnen und auch Kirschen und Wallnüsse beweisen, daß man auch sterile, steile Lehnen bei richtiger Kultur mit Birnen, Wallnüssen und Kirschen bepflanzen kann.
Besonders interessant ist auch eine Anlage von Pflaumen, wo die Aprikose Selbst in diesem schottrigen aber gut bereiteten Boden freudig und üppig wächst und im zweiten Jahre bereits die Frucht angesetzt hat.
Es ist nur zu bedauern, daß die Verbindung des eigentlich hinter dem gegen Holeschowic gelegenen Theile des Baumgartens am jenseitigen Moldauufer liegenden pomologischen Instituts, nicht vom Anfang des Dorfes Holeschowic durch eine Fähre zugänglich gemacht wird, wahrend man nun durch ganz Holeschowic durchgehen muß und am anderen Ufer wieder soweit zurückzugehen gezwnugen ist.
Es war sonst für die Besucher des Baumgartens und für viele homologen sehr belehrend, den Garten und Weingarten zu besuchen, und sich mit den Weintrauben-Sortimenten und den verschiedenen Obstsorten bekannt zu machen. Es wäre sehr zu wünschen, wenn auch bei der Abgabe von Bäumen und Reisern an Bezirke und Schulen, diese angewiesen würden, sich bei der Wahl der Sorten unter Angabe ihrer Boden- und klimatischen Verhältnisse, den Organen des pomologischen Gartens zu unterordnen.
Hiedurch würden nur erprobte und für die betreffenden Gegenden geeignete Sorten im Lande Verbreitet, und hiedurch dem Lande Nutzen geschaffen, und dieser Landesgarten besser ausgenützt werden.
Da die Erfolge der Schule und der wirklich musterhafte Zustand des Gartens die darauf verwandten großen Summen rechtfertigen, stellt die Kommission für Landeskulturangelegenheiten den Antrag:
Der hohe Landtag möge den Bericht des für Verwaltung des pomologischen Instituts bei Troja niedergesetzten Komités genehmigend zur Kenntniß nehmen.
Slavný snìme raèiž zprávu, kterou podalo komité pro spravování pomolog. ústavu v Tróji ustanovené k vìdomí vzíti a schváliti.
Nejv. marš. z.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. Stane se. )
Der Antrag ist angenommen,
Der nächste Gegenstand ist der Bericht derselben Kommission mit dem Gesetzentwurfe über die Vertilgung der Kleeseide.
Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva teze komise o pøedloze zemského výboru týkajícího se osnovy zákona v pøíèinì vyhubení kokotice.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Weinrich.
Berichterstatter Abg. Weinrich: Hoher Landtag !
Das Gesetz, betreffend die Vertilgung der Kleeseide, welches heute auf der Tagesordnung steht, Verdankt seinen Ursprung einer vor 2 Jahren im Schooße der Landeskulturkommission von dem Hrn. Abg. Baron Friedrich Riese-Stallburg gemachten Anregung, der zu Folge damals sich die Kommission bewogen fand, einen Antrag in dem hohen Landtage einzubringen, dahin lautend, es sei der L. -A. zu beauftragen, nach Einvernahme des Landeskulturrathes in der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betreffend die Hintanhaltung und Vertilgung der Kleeseide, einzubringen. Dieser Antrag wurde in der Landtagssitzung vom 19. Oktober 1878 angenommen und in Ausführung dieses Auftrages hat der L. -A. in dieser Session einen diesbezüglichen Gesetzentwurf Vorgelegt.
Die Landeskulturkommission hat an diesem