Pondìlí 5. èervence 1880

Diese weitgehende Competenz, welche § 75 den politischen Behörden zuweist, ist überhaupt für den Laudesausschuß bei der Ausführung von Wasserbauten ein Hinderniß auf Schritt und Tritt; denn es ist ja ganz nahe liegend, daß nach diesem Wortlaut des Gesetzes der Landesausschuß Zu Ausführungen von größeren Wasserbauten gar keine Competenz hat und hiezu gar nicht berechtigt ist, (Rufe: Ganz richtig !)

Ich bitte daher die Herren, welche in dieser Beziehung weitgehende Anforderungen an den Landesausschuß stellen, diese speziellen gesetzlichen Bestimmungen in ihrer vollen Tragweite ebenfalls zu würdigen und ich begrüße darum diese Debatte mit Freude, weil ich glaube, daß dadurch in der Bevölkerung vielfache große Ansprüche und Vorurtheile, welche in dieser Beziehung gegen die bisherigen Bauführungen des Landesausschußes bestehen, auf das richtige Maß zurückgeführt werden.

Nun wird noch hervorgehoben, daß die Floßsahrt eigentlich vom Landesausschuß in überwiegender Weise geschützt und für dieselbe gesorgt wird.

Meine Herren ! Ich habe nachgewiesen, daß der Landesausschuß für etwas anderes zu Sorgen nach dem Gesetze nicht berufen, nach dem Gesetze gar nicht berechtigt ist. Es bleibt ihm also, wie ich glaube, auch nichts anderes übrig, als eben für die Floßfahrtinteressen zu sorgen und dieser Aufgabe, glaube ich, ist der Landesausschuß bis jetzt mit ziemlichem Erfolge nachgekommen,

Ich läugne nicht, daß da und dort noch mancher Uebelstand zu beseitigen ist,

Es ist das im technischen Departement des Landesausschußes vollständig bekannt, aber es ist ebenso selbstverständlich, daß alle diese Schäden und Uebelstände nur successive beseitigt werden können, weil zur Sofortigen Beseitigung aller Uebelstände in einem Jahre, in einer gegebenen kürzeren Periode weder die Geldmittel noch die physischen Kräfte ausreichen würden.

Es wurde aber auch von dem Herren Vorredner auf dieser (linken) Seite des h. Hauses geltend gemacht, daß die Wasserbauten selbst nicht zweckmäßig ausgeführt werden, sondern daß die Bauführungen zur Unzeit in Angriff genommen werden und daß dadurch die Dotation des Landes gewissermaßen verschleudert werde,

Nun in dieser Beziehung errathe ich wohl, daß der Herr Vorredner einen speziellen Fall in der Nähe von Kolin im Auge hat, einen Fall, der Schon in der h. Budgetcommission zur Sprache gekommen ist, wo ich aber in der Lage war, eine vollständig befriedigende Auskunft darüber zu geben.

Es ist das der Durchriß der Elbe bei Klawar, wo die Elbe in Folge eines ungeheuer hohen Wasserwehres sich auf der rechten Seite des Wehres einen Ausweg gesucht und auch gefunden hat.

Es ist wahr, daß die Verbauung dieses Durchrisses zu einer Zeit iii Angriff genommen worden ist, wo der Wasserstand ein hoher war und wo in Folge dessen die Bauführung mit mehr Kosten verbunden gewesen ist, als es etwa im August oder überhaupt bei niedrigerem Wasserstand der Fall gewesen wäre!

Allein die Ursachen, warum der Landesausschuß trotz dieses ungünstigen Zeitpunktes die Ausführung des Baues in Angriff genommen hat, waren die, daß einmal durch das Hochwasser der Durchriß von Tag zu Tag größer geworden wäre und daß jene Baustelle, welche noch zu beiden Seiten eine feste Basis zur Herstellung des Absperrungsdammes gebildet hätte, durch das Wasser noch hinweggeschwemmt worden wäre und daß mit dem Verlaufe der Zeit statt einer Oeffnung von etwa 30 Meter eine Oeffnung von 60 oder 100 Meter zu verbauen gewesen wäre und es ist wohl klar, daß die Verbauung einer Oeffnung von 100 Meter bei niederem Wasserstand gewiß ebensoviel gekostet hätte, als die Verbauung einer Oeffnung von 30 Metern bei einem höheren Wasserstande,

Ich bitte die Ziffern nicht genau zu nehmen, ich Spreche nur beiläufig, weil mir im Augenblick die Anzahl der Meter nicht genau gegenwärtig ist,

Es kam aber dazu auch noch ein anderer Grund und das ist gerade wieder der Grund, der von dieser Seite so außerordentlich in Schutz genommen wird, nämlich die landwirthschaftlichen Interessen.

Es sind nämlich von den angrenzenden Gemeinden, deren Grundstücke von Tag zu Tag mehr der Zerstörung durch das Hochwasser ausgesetzt waren, beinahe täglich Deputationen an den Landesausschuß gekommen, mit der Bitte: es möchte um Gottes Willen die Verbauung sofort in Angriff genommen werden, weil, wenn dieß nicht geschieht, noch ganze Fluren der Gemeinde, vielleicht sogar die Ortschaft selbst der Gefahr der Abchwemmung ausgesetzt wäre.

Das waren für den Landesausschuß zwingende Motive und aus diesem Grunde ist selbst bei einer ungünstigen Jahreszeit und bei ungünstigem Wasserstande die Verbauung in Angriff genommen worden,

Der Landesausschuß hat also nur das gethan, was von diesem Herrn Redner einmal gefordert und dort, wo es vom Landesausschuß befolgt worden ist, wieder gerügt oder getadelt wird.

Ich glaube daher, daß ich diese Beschlußfassung des Landesausschußes auch vor dem hohen Landtage mit vollem Erfolge vertreten kann,

(Bravo !)

Wenn ein Gewicht auf die Einsetzung einer Enquêtecommission gelegt wird, so muß ich mir doch erlauben, darauf hinzuweisen, daß eine Enquêtecommission zwar nicht in dieser speziell-technischen Richtung, aber doch eine Enquêtecommission über Flußregulirung selbst schon vor mehreren Jahren über Auftrag des hohen Hauses vom Landesausschuße abgehalten worden ist und die Folge dieser Enquêtecommission war der Beschluß des hohen Landtages, welcher also lautet:

"Der Landesausschuß wird angewiesen, mit der h, Regierung wegen der Aufstellung allgemeiner Grundsätze über Reichs- und Landesflüße in Verhandlung zu treten und dabei den Standpunkt festzuhalten, daß mindestens die ganze Elbe bis Königgrätz und die Moldau bis Eleonorenhain in die Reichsverwaltung übernommen werde. "

Von einer weitgehenden, systematischen, von der radikalen Fluß-Regulirung, wie man sich damals ausgedruckt hat, hat aber der hohe Landtag nichts beschlossen; obgleich die Enquêtecommission, welche damals eingesetzt war, eine solche radikale Regulirung in Aussicht genommen hatte, Dieser viel eingeschränkterer Beschluß ist vom h. Landtage eben gefaßt worden auf Grund der Darstellung der dießfälligen Landtagscommission, in welcher nachgewiesen wurde, daß eine Solche weitgehende Systematische Regulirung einen Aufwand von mehreren 100 Milionen Gulden in Anspruch nehmen würde und weil sich der hohe Landtag gegenwärtig gehalten hat, daß er nicht in der Lage ist, für diese spezielle Angelegenheit eine so hohe Summe irgend jemals bewilligen zu können.

Ich möchte daher auch die Herren, welche heute für die Einsetzung einer solchen Enquêtecommission zu stimmen bereit sind, darauf aufmerksam machen, daß es sich nicht allein darum handelt, die Kosten dieser Enquêtecommission zu bestreiten, sondern daß, wenn man die Enquêtecommission will, füglich auch wollen muß, daß das Resultat, welches die Enquêtecommission haben wird, auch verwirklicht werde!

Denn, wenn man diesen ernstlichen Willen nicht hat, erregt man durch die Enquêtecommission bloß Hoffnungen, deren Nichterfüllung dann in der Bevölkerung nur gerechte Mißstimmung hervorrufen würde,

(Bravo ! Ganz richtig !)

Es wurde damals von der Commission nachgewiesen, daß es sich um mehrere 100 Millionen Gulden handeln würde, welche zu diesem Zwecke geopfert werden müßten.

Es ist auch nachgewiesen worden, daß eine Solche kolossale Ausgabe nicht auf Landeskosten getragen werden könne, weil - wie bisher wenigstens - im Landesbudget die Auslagen immer nur in Form von Zuschlägen zu den direkten Steuern votirt werden.

Die direkten Steuern betragen aber in dem Jahresbudget des Reiches überhaupt nur den vierten Theil des gesammten staatlichen Einkommens, Und es. ist nicht angezeigt, daß eine so weitgehende öffentliche Angelegenheit wie die Regulirung der Flüsse, und ein Erforderniß, welches sich auf so viele Millionen beziffert, bloß in der Form von Zuschlägen auf die direkten Steuern aufgebracht werden könnte, sondern ich glaube, daß ein solcher Aufwand so wie der Staatsaufwand überhaupt auf alle Steuern, direkte und indirekte, ohne Unterschied aufgetheilt werden muß, weil, wie an jeder öffentlichen Angelegenheit, auch dieser alle Staatsbürger ein Interesse haben, und daran participiren.

Ist dies aber richtig, dann kann man diese Angelegenheit nicht als eine Landesangelegenheit behandeln, wo der ganze Aufwand nur von den Trägern der direkten Steuern allein bestritten werden müßte, sondern man muß sie als Reichsangelegenheit behandeln, und darum hat auch der hohe Landtag mit dem zitirten Beschluße der Anschauung Ausdruck gegeben, daß die Regulirung dieser Flüsse eigentlich von Staatswegen und aus Reichsmitteln zu bestreiten Ware.

Nun, ich glaube, wir stehen heute ziemlich auf demselben Standpunkte,

Ich sehe wenigstens die Möglichkeit nicht ein, daß wir in den nächsten Jahren in der Lage sein werden, solche Summen für die Regulirung von Flüssen zu votiren, und darum halte ich es für zweckmäßiger, nicht jetzt durch einen Beschluß weitgehende Erwartungen und Hoffnungen zu erregen, die wir doch in kürzester Zeit und vielleicht auch in längerer Zeit zu befriedigen nicht in der Lage sind. Das sind die Gründe, aus welchen ich mich gegen diese Anträge ausspreche.

(Bravo! Bravo !)

Oberstlandmarschall: Die verschiedenen Anträge werden nun der Unterstützungsfrage unterzogen,

Der Antrag, welchen der Hr. Landtags. -Abg. Hevera gestellt hat, lautet:

Landtags-Aktuar Dr. Storch (liest): Ein hoher Landtag wolle beschließen: Ueber die Systematische Regulirung der Flüsse im Königreiche Böhmen, sowohl bezüglich der Schiffbarmachung, als auch bezüglich der Uferbefestigung ist im L. -A, eine Enquête-Commission zusammenzustellen, welche dem hohen Landtage in der nächsten Session Bericht und Anträge zu erstatten haben wird.

Slavný snìme raèiž uzavøíti pøi soustavném upravování øek i co se týèe splavnosti, i co se týèe upravení bøehù, budiž zemský výbor vybídnut, sestaviti anketu, kterážby v pøíštím zasedání snìmovním slavnému snìmu zprávu s návrhy podala.

Nejv. marš.: Kteøí podporují ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist unterstützt und steht in Verhandlung,

Der Antrag, den der Herr Abgeordnete Pražák stellt, lautet:

Ldt. -Akt. Dr. Storch (liest): Ein hoher Landtag wolle beschließen: Die k. k. Regierung wird dringend ersucht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß jene Theile der Moldau und Elbe, welche in der Staatsverwaltung sich befinden, sobald als möglich derart regulirt werden, daß allen Anforderungen, sowohl bezüglich der Schifffahrt, als auch bezüglich der Landwirthschaft entsprochen werde, das heißt, daß gleichzeitig Sowohl auf den Schutz der Ufer, als auch der umliegenden Grundstücke Rücksicht genommen werde und zu diesem Zwecke im verfassungsmäßigen Wege die geeigneten Aenderungen im Wassergesetze durchgeführt werden.

Slavný snìme raèiž se usnésti: Cís. král. vláda žádá se dùtklivì, aby všemi jí po ruce jsoucími prostøedky pùsobila k tomu, aby ony èásti Vltavy a Labe, které ve správì státní se nalézají, co nejdøíve byly upraveny tak, aby vyhovìly všem požadavkùm jak v ohledu plavby, tak v ohledu hospodáøském, totiž aby souèasnì se hledìlo k ochranì bøehù i okolních pozemkù za tím úèelem, aby v cestì ústavní provedly se pøimìøené zmìny zákona vodního.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Kteøí podporují ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist unterstützt und steht in Verhandlung.

Derselbe Herr Abgeordnete hat einen zweiten Antrag gestellt, welcher lautet:

Ldt. -Akt. Dr. Storch (liest):

Der Landesausschuß wird beauftragt, vorzusehen, daß bei den im Interesse der Schiffahrt unternommenen Wasserbauten zugleich angemessene Rücksicht auf die Sicherung der landwirthschaftlichen Interessen genommen werde.

Zemskému výboru se ukládá, aby pøi stavbách vodních, konaných v zájmu plavby, brán byl též souèasnì pøimìøený zøetel na zabezpeèení zájmù hospodáøských.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben,

(Geschieht. )

Kteøí podporují ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist unterstützt und steht in Verhandlung.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterst. Abg. Wolfrum: Ich erlaube mich zuerst zum Antrage des Herrn Abg. Hevera zu wenden und gestehe, daß ich angesichts der Einstellung für Wasserbauten von 100. 000 fl. mich unbedingt gegen den Antrag des Herrn Abg. Hevera aussprechen muß, so gut gemeint derselbe auch ist, weil ich dann fest überzeugt bin, daß, wenn dieser Antrag eine praktische Folge hat, und das muß auch beabsichtigt sein, - mit 100. 000 fl. mein Nachfolger wahrscheinlich nicht mehr auskommen wird, sondern wahrscheinlich zwei Millionen oder gar drei Millionen im Jahre verlangen wird.

Nun, auf einem solchen Wege möchte ich doch nicht gleich dem Herrn Abg. Hevera folgen, so sehr ich auch anerkenne, welch' guter Wille und welches Streben, sowohl der Schiffahrt, als auch der Landwirthschaft zu helfen, in diesem Antrage liegt.

Aber manchmal ist wirklich - wie das Sprichwort sagt - das Beste der Feind des Guten, Eine solche systematische Regulirung der Flüsse von ganz Böhmen sowohl für die Schiffahrt, als auch im Interesse der Landwirthschaft auszuführen, ja bloß anzufangen, nur die Enquête-Commission einzuberufen, ist sehr kostspielig.

Die Schwierigkeit dieses Unternehmens hat schon der Herr Abgeordnete und LandesausschußBeisitzer Dr. Waldert so vortrefflich ausgeführt und warnend dem hohen Landtage vorgeführt, daß ich mich enthalte, dem nur noch ein Wort der Warnung beizufügen. Man soll sich nicht in ein Unternehmen einlassen, wo man voraussieht, daß man dieses Unternehmen nicht durchführen kann, und in diesem Maße, wie der Abg. Hevera es verlangt, ist es nicht möglich, in den nächsten zehn oder zwanzig Jahren die Flüsse Böhmens so zu reguliren.

Aber andererseits glaube ich auch, daß doch einigermaßen eine Verwechslung der Aufgabe des Landes vorliegt.

Abg, Dr. Waldert hat auf das Wassergesetz hingewiesen. Man soll nicht etwa glauben, daß das Land oder das Reich verbunden ist alle Uferschutzbauten unbedingt auszuführen, allein für sich, Es kann nicht sein, denn es nützt blos den nächstliegenden; aber wir haben positive Gesetze und da ist die Bestimmung, die der Herr Abg. Waldert vorgelesen hat, und das Wasserrecht gibt Mittel und Wege an, wie die Uferschutzbauten ausgeführt werden, nämlich durch Wassergenossenschaften. Zu glauben, daß wo ein Uferschutz nothwendig wird, daß das Land dafür eintreten müsse, ist ein Irrthum in der Natur der Sache, und ein Irrthum auf Grund unserer Gesetzgebung.

Und wie der geehrte Herr Dr. Waldert und Herr Hevera, so bin ich auch der Meinung, daß das Land bei Flüssen auf die Flößerei Bedacht zu nehmen hat, wie das Reich bei Flüssen und Strömen auf die Schiffbarkeit.

Auf den Uferschutz haben in erster Linie die Anrainer zu Sehen und blos wo große Calamitäten vorkommen, da tritt das Land oder das Reich hilfreich zur Seite; aber zu glauben, daß in erster Linie, da, wo die Landwirthschaft in Betracht kommt, der Uferschutz vom Lande bewerkstelligt werden soll, das ist ein |rrthum, das kann man nicht Verlangen, daß dafür die Steuerkräfte des gesammten Landes in Anspruch genommen werden.

Daher möchte ich den hohen Landtag bitten, auf die Resolution des Abg. Hevera und ich sage nochmals, so gut dieselbe auch gemeint ist, nicht einzugehen.

Er hat selbst kürzlich an dieser Stelle hinsichtlich der Landesstrassenbauten den Ingenieuren des Landes und dem betreffenden Landesausschußbeisitzer die höchsten Lobsprüche gezollt hinsichtlich der trefflichen Ausführung. Er hat aber auch wahrscheinlich den Verhandlungen, welche in der Budgetcommission betreffs der Landeswasserbauten geführt wurden, beigewohnt und kann nicht anders sagen, als daß der Herr Referent für Wasserbauten mit Rücksicht auf die Dotation von 100. 000 Gulden in ein ähnliches Lob Sowohl für die Ingenieure als auch für den Landesausschußbeisitzer eingestimmt hat.

Auch dort, bei Landeswasserbauten hat der Herr Referent anerkannt, daß der Landesausschußbeisitzer mit seinen technischen Kräften nach Möglichkeit gewirkt hat und der Herr Abg. Hevera möge sich damit zufriedenstellen, daß nach Zulaß der Mittel, die das Land bieten kann, und der Kräfte, welche vorhanden sind, noch ferner fortgewirkt wird.

Im Letzteren glaube ich, sind große Fortschritte gemacht worden, wenn man betreffs der letzten 20 oder 25 Jahre Vergleiche anstellt.

Aber der Herr Abg. Hevera möge nicht verlangen, daß der h. Landtag sich in dieser Zeit in ein solches Projekt einläßt, welches nach seiner Aussage Millionen und wie Herr Landesausschußbeisitzer gesagt hat, Hundert Millionen in Anspruch nimmt.

Er möge nicht verlangen, daß der h. Landtag sich in dieser Zeit in solche Projekte einlasse,

Ich möchte daher bitten, auf diese Resolution nicht einzugehen,

Die zweite Resolution, welche Herr Pražák bestellt hat, richtet sich eigentlich an die Regierung, und es wird dieselbe dringend ersucht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß jene Theile der Moldau und Elbe, welche sich in Staatsverwaltung befinden, Soweit regulirt werden u. s. w. Am Schluße wird aber gesagt: "und im verfassungsmäßigen Wege die geeignete Aenderung in dem Wassergesetze durchzuführen. "

Nun, mir scheint darin gewissermaßen ein Vorwurf zu liegen, daß die Regierung die Regulirung der Flüsse, welche in ihrer Verwaltung stehen, bisher nicht richtig durchgeführt hat.

Wenn dies der Herr Abgeordnete gemeint hat, so bin ich gezwungen, ihm in dieser Beziehung, wenigstens was die Elbe betrifft, zu widersprechen, und zwar auf Grundlage von Beaugenscheinigung, ganz technischer Beaugenscheinigung, die ich Gelegenheit habe, in meinem Wohnorte über die Regulirung der Elbe zu machen. Auch wer nur auf der Eisenbahn längs der Moldau nach Prag hereinfährt und einige Stücke, die man von der Eisenbahn Sehen kann, vergleicht mit dem Zustande der Moldau vor zehn Jahren, wird zugestehen müssen, daß in den zehn Jahren Großes geleistet worden ist und zweckmäßig angewendet wurde, und besonders zweckmäßig in dem Theile der Elbe von Lobositz bis an die Landesgrenze. Diese Regulirung ist jetzt ein Muster für fäch sische und preußische Wasserbau-Ingenieure geworden, und unsere Schiffer, die früher geneigt waren, jeden ararischen Bau im vorhinein zu tadeln, die gestehen jetzt unumwunden und recht gerne zu, daß die Seitherigen Bauten vortrefflich find und sich bewährt haben.

(Bravo !)

Bei Wasserbauten, meine Herren, kommt es am allerleichtesten vor, daß beinahe jeder Laie seine Kritik und nicht immer die günstigste Kritik übt.

(Sehr gut !)

Es ist augenscheinlich, wenn ein Jahr Etwas gebaut wird, so kann es wohl dem besten Ingenieur vorkommen, daß namentlich bei einem Eisgange wie dieses Jahr das herrlichst Ausgeführte zerstört wird. Da wird jeder Laie sagen: Es ist schlecht gebaut. Aber, meine Herren, betrachten Sie diese Wasserbauten mit einem anderen Auge. Dem geschicktesten Wasserbaue, dem besten Plane kann es Jassiren, daß er zerstört wird durch irgend ein zufällig eintretendes unglückliches Wasserereigniß, und wenn auch hier den Staats-Ingenieuren derartige Fälle passirt sind, so kommen sie überall vor.

Deswegen darf man über das Ganze nicht ein ganz abfälliges Urtheil fallen. Es hat sich doch gezeigt, daß unsere Ingenieure im Laufe der Jahre Vieles gelernt haben und daß sich ihre Ausführungen bewährt haben. Und wenn Sie, meine Herren, jetzt die Resultate Sehen, daß z. B. in der Elbe Taufende von Schiffen mit Millionen von Centnern, wenigstens von Aussig nach Magdeburg und Hamburg fahren, daß die Schiffe auf der Elbe eine Last von 11 bis 12 Tausend Centner tragen, daß Schiffe mit einer Last, wie sie ein Seeschiff trägt, Schiffe, die einen ganzen Lastzug Kohle einladen, daß Solche Schiffe jetzt im Stande sind, auf unserer Elbe ab Aussig zu fahren, so muß man sagen, das Resultat der Arbeiten der Wasserbau Ingenieure ist ein gutes, und ich würde daher glauben, daß, wenn man eine Solche Aufforderung an die Regierung richtet, in welcher doch gewissermaßen ein Tadel durchleuchtet, dies nicht an der Zeit ist.

Allerdings Scheint der Herr Abgeordnete Selbst zu fühlen, daß ein gesetzlicher Boden der Regierung fehlt. Er sagte, es solle das Wassergeseß abgeändert werden. Aber solange nicht das Wassergesetz abgeändert ist, wird die Regierung aus Reichsmitteln nichts Anderes machen können, als wie bisher für die Schiffahrt zu forgen.

Wenn bei eintretenden Calamitäten Uferschutzbauten nothwendig werden, müssen diese nach dem Gesetze von der Regierung immer den Wassergenossenschaften überlassen bleiben.

Deswegen glaube ich nicht, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Pražák angenommen wer den sollte.

Den eventuellen Antrag: Der Landesausschuß werde beauftragt, vorzusehen, damit bei den im Interesse der Schiffahrt vorgenommenen Wasserbauten zugleich angemessene Rucksicht genommen werde aus die Sicherung der landwirthschaftlichen Interessen, wenn ich ihn recht verstanden habe, kann ich ain allerwenigsten empfehlen.

(Heiterkeit. )

Denn es heißt hier im Allgemeinen: "bei den im Interesse der Schiffahrt vorgenommenen Wasserbauten. " Diese Wasserbauten werden von der Regierung ausgeführt.

Run kann doch nicht der Landesausschuß beauftragt werden, darauf zu sehen, daß die Regierung die landwirthschaftlichen Interessen bei ihren Bauten nicht verletze, Wir können den Landes. ausschuß doch nicht als Oberaufseher der Regierung aufstellen. Ich gebe zu, daß der Landesausschuß coordinirt ist; aber ihn zu beauftragen, die Regierung zu beaufstchtigen, das, glaube ich, können wir nicht im Landtage beschließen.

Wenn die landwirthschaftlichen Interessen durch solche Bauten beeinträchtigt werden Sollten, so haben ja die Betreffenden bei den vorgenommenen Commissionen vielfach Gelegenheit gehabt, ihre Meinung geltend zu machen; und wir können nicht den Landesausschuß beauftragen, daß er besonders noch als Obhut über alle diese Schifffahrtbau-Interessen walte und sorge.

Ich glaube aber auch, daß dieser Antrag seinen Irrthum darin hat, daß er auf die bestehende Gesetzgebung nicht Rücksicht nimmt, und daß er glaubt, daß die Regierung verpflichtet ist, alle Uferschutzbauten vorzunehmen, was nach dem Wassergesetz nicht der Fall ist.

Ich kann also auch diesen Antrag nicht anempfehlen und muß mich darauf beschränken, zu bitten, der hohe Landtag wolle die Rubrik XIX, "Landeswasserbauten", mit 100. 000 fl. gefälligst annehmen.

(Bravo !)

Posl. Pražák: Prosím o slovo k faktické poznámce.

Jak vidím z vývodu pana zpravodaje, nebylo mi dobøe porozumìno. Co se týká druhé resoluce, ta platí pro zemské øeky a žádám, když se upravuje øeèištì, aby byl vzat na to zøetel, aby se stalo ve prospìch hospodáøství.

Ref. Hr. Wolfrum: Nach den Aufklärungen des Hrn. Abgeordneten bezieht sich sein Antrag bloß auf die Flüße, welche dem Lande unterstehen. In seinem Antrage wird aber gesagt "Schiffbare Flüßen, Ich weiß aber keinen Landesfluß, wo Bauten für die Schiftfahrt ausgeführt werden; für Flösser wohl.

Abg. Dr. Trojan: Das ist bloß in der deutschen Uebersetzung, im Böhmischen steht "splav

Posl. Pražák: Pod "splavností" se rozumí voroplavba a jiné plavby.

Ref. Abg. Wolfrum: Wenn der Herr Abgeordnete nicht die Schifffahrt sondern bloß die Flößbarkeit gemeint hat so muß ich das zurücknehmen, was ich hinsichtlich der Ueberwachung der Regierung gesagt habe. Aber was ich hinsichtlich des bestehenden Gesetzes über die Unzuläßigkeit gesagt habe, alle landwirthschaftlichen Interessen die vielleicht bei der Flößbarmachung eines Flußes oder Baches gefährdet werden könnten, in den Bereich der Landesaufgabe zu ziehen, daß kann ich nicht zurücknehmen.

Oberstlandmarschall: Auch im böhmischen Text ist deutlich geschrieben:,, plavba" nicht ,, splavnost" es ist also die deutsche Uebersetzung ganz richtig.

Referent Wolfrum: Rubrik 19. "Landeswasserbauten" 100. 000 fl.

Snìm. akt. Dr. Storch: Rubrika 19. "vodní stavby zemské" 100. 000 zl.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dieser Post zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí souhlasí, nech pozvednou ruku.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Angenommen.

Wir kommen zu der Abstimmung über die verschiedenen Amendement`s. Als der weitgehendste Antrag geht der Antrag des Abgeordneten Hevera voraus.

In zweiter Reihe kommt der Antrag 1 des Abgeordneten Pražák, welcher erstens an die Regierung zu richten ist und zweitens in letzter Linie der Antrag desselben Abgeordneten auf Zuweisung an den Landesausschuß.

Nám. nejv. marš.: Pøi hlasování bude se hlasovati nejprvé o návrhu dodateèném pana posl. Hevery, ponìvadž jde nejdále a žádá enquetní komisi. Po odhlasování tohoto návrhu bude. se hlasovati o návrhu pana posl. Pražáka pokud se týká žádosti k vládì, aby pøi upravování øek na to vzat byl ohled a po odhlasování toho návrhu o návrhu téhož p. poslance, pokud se týká odkázání na zemský výbor.

Snìm. aktuár Dr. Storch: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: za pøíèinou systematického upravení øek i co do splavnosti a upevnìní bøehù v Èechách budiž ve výboru zemském sestavena enquêta, která by v pøíštím zasedání snìmu zprávu s návrhy podala.

Der hohe Landtag wolle beschließen: Über die Systematische Regulirung der Flüsse im Königreiche Böhmen, Sowohl bezüglich der Schiffbarmachung als der Uferbefestigung, ist im Landesausschuße eine Enquête-Commission zusammenzustellen, welche dem hohen Landtage in der nächsten Petition den Bericht und die Anträge zu erstatten haben wird.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí s návrhem souhlasí, nech pozvednou ruku.

(Geschieht, )

(Stane se. )

Es ist die Minorität.

Nun kommt der Antrag des Abgeordneten Pražák zur Abstimmung,

Landtagsaktuar Dr. Storch: Der hohe Landtag wolle beschließen, die k. k, Regierung wird dringend ersucht, mit allen ihr zu Gebot stehenden Mitteln dahin zu wirken, daß jene Theile der Moldau und Elbe, welche sich in der Staatsverwaltung befinden, sobald als möglich derart regulirt werden, daß sie allen Anforderungen Sowohl bezüglich der Schiftfahrt als auch bezüglich der Landwirthschaft entsprechen, daß heißt das gleichzeitig, Sowohl auf den Schutz der Ufer und der umliegenden Grundstücke Rücksicht genommen und zu diesem Zwecke im verfaßungsmäßigen Wege geeignete Aenderungen im Wassergesetze vorgenommen werden.

Slavný snìme raèiž se usnésti: c. k. vláda žádá se dùtklivì, aby všemi prostøedky jí po ruce jsoucími pùsobila k tomu, aby ony èásti Vltavy a Labe, které ve správì státní se nalézají, co nejdøíve byly upraveny tak, aby vyhovìly všem požadavkùm jak v ohledu plavby, tak v ohledu hospodáøství, totiž aby souèasnì se hledìlo k ochranì bøehù okolních pozemkù, za tím úèelem, aby se v cestì ústavní provedly pøimìøené zmìny zákona vodního.

Nejv. marš. Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

(Stane se. )

Es ist die Minorität.

Snìm. aktuár Dr. Storch: Druhý návrh pana posl. zní: zemskému snìmu se ukládá, aby pøi stavbách vodních konaných v zájmu plavby brán byl též souèasnì pøimìøený zøetel na zabezpeèení zájmù hospodáøských.

Der Landesausschuß wird beauftragt vorzusehen, daß bei den im Interesse der Schiftfahrt vorgenommen Wasserbauten zugleich angemessene Rücksicht auf die Sicherung der landwirthschaftlichen Interessen genommen werde.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Er ist in der Minorität. Abg. Wolfrum (liest):

§ 12.

K è. 54. rubr. 20.

Rubrik 20,, Interessen von Passivkapitalien" wird Post Iit. c) mit 24, 000 fl. und unter Post d) für im Jahre 1880 aufgenommene 1, 300. 000 fl. eine weitere Summe von 39. 000 fl. eingestellt und die Rubrik 20 mit 63. 000 genehmiget.

Snìm. akt. Dr. Storch:

§ 12.

K è. 54. rubr. 20.

V rubriku 20 "Úrok z pasivních kapitálù" vkládá se pøi položce lit. c) suma 24. 000 zl., a pøi položce d) za pøíèinou v roce 1880 vypùjèených 1, 300. 000 zl. další suma 39. 000 zl. Rubrika 20 schvaluje se tedy sumou 63000 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Pøijat.


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