ich habe bei verschiedenen Kreisen im Budgetausschuße, wo ich diese Form angeregt habe, gar kein Entgegenkommen für diese Auffassung gefunden, aus dem Grunde, weil dies eine zu große Ermächtigung für den Landesausschuß wäre,
Wenn ich nun im Prinzipe dem Vorschlage der Regierung in Bezug auf die Grundsteuer zustimme, daß nämlich für uns bei der Bemessung im nächsten Jahre jeder Unterschied zu entfallen hat, So kann ich doch nicht den weiteren Standpunkt der Regierung theilen, aus Anlaß der Grundsteuerregulirung zu gleicher Zeit auch bei den übrigen directen Steuern die gegenwärtig von Landesumlagen frei stehenden außerordentlichen Zuschläge nunmehr auch als Basis für die Landesumlagen einzubeziehen.
Wie Jedermann weiß, repräsentiren die verschiedenen außerordentlichen Staatszuschläge eine verschiedene Höhe bei den einzelnen Steuern und es entsteht dadurch bei einem einheitlichen Nominalperzent auf der bisherigen Basis heute eine effectiv verschiedene Belastung für die einzelnen Steuerkategorien, d. h. die Summe an Landesumlagen, aufgetheilt auf die Gesammtsteuerschuldigkeit, repräsentirt bei den einzelnen Steuerkategorien einen verschiedenen Perzentsatz. Ich möchte hier nur einen kleinen Irrthum im Berichte berichtigen, Es ist dort gesagt, daß heute diese effective, perzentuale Belastung für die einzelnen Steuercathegorien bei der Grundsteuer ungefähr 3/4, und bei der Hauszinssteuer 6/7 der Gesammtschuldigkeit ausmacht.
Das ist unrichtig.
Die effektive Belastung der Grundsteuer und der Hauszinssteuer beträgt 80% oder 4/5. Der Referent ist bei der Hauszinssteuer auf die Ziffer 6/7 wahrscheinlich deßwegen gekommen, daß er die Gesammtsumme genommen hat; hat aber dabei ubersehen, daß in dieser Gesammtsumme zwei verschiedene Arten der Hauszinssteuer stecken, nämlich die Sogenannte ursprüngliche Hauszinssteuer mit 26 2/3% und die Sogenannte ausgedehnte mit 20%. Bei dieser letzteren, welche erst im Jahre 1849 eingeführt worden ist, wird gegenwärtig nach dem Gesetze der als ursprünglicher Betrag für die Hausklassensteuer vorgeschriebene Betrag wieder abgerechnet und nur derjenige Betrag als Hauszinssteuer vorgeschrieben, um welchen die Gesammtsteuersumme die Hausklassensteuer überschreit et,
Auf der Erwerb- und Einkommensteuer unter 30 fl. lasten heute die Landesumlagen, nämlich auf der effektiven Steuerschuldigkeit unter 30 fl. mit 58. 8 und auf der Erwerb- und Einkommensteuer über 30 st, mit 50%. - das ist gerade die Hälfte. Bei der Hausklassensteuer lasten die Zuschläge auf der gesammten Steuerschuldigkeit der Steuerpflichtigen mit 57. 2%.
Sie sehen daher, es ist eine ganz verschiedene effective Belastung des Steuersatzes für die einzelnen Steuerkathegorien bei einheitlichem Nominalperzent und ich glaube, an und für sich ist diese Entwicklung, die sich durch eine Reihe von Jahren im Lande fortgesetzt hat, keineswegs ungerecht, denn ich halte dafür, daß für Zwecke localer Natur, für locale Abgaben eine stärkere Heranziehung der Realsteuerträger gegenüber den Erwerbs- und Einkommensteuerträgern in der That gerechtfertigt ist, ES kommt eben der größere Theil der Leistungen localer Natur dem Realsteuerträger zu Gute. Und wenn Sie an einen großen Ausgabeposten des Landes denken, der feit einer Reihe von Jahren das Landesbudget belastet, nämlich die Grundentlastung, so müssen sie sich darüber klar sein, daß zu dieser ausschließlich agrarischen Reform die Erwerb- und Einkommensteuerträger Seit einer Reihe von Jahren beigetragen haben, So daß es wohl gerechtfertigt ist, daß bei dem Schlussel, welcher eben auf alle Landesumlagen fällt, sie günstiger behandelt Sind als die Realsteuerträger.
Nun ist die Veränderung, die Verschiebung, welche durch diesen neuen Zuschlagsmodus geschieht, eine bedeutende.
Es find verschiedene Berechnungen angestellt worden, meist mit Zugrundelegung eines concreten Beispieles. Ich meine nicht, daß solche concrete Beispiele wirksam sind, und glaube, daß man, wenn man die Sache prinzipiell behandelt, sie lieber in allgemeinen perzentuellen Ziffern ausdrückt, weil diese allgemeinen Ziffern besser ein Bild für die Mehrbelastung oder Entlastung der einzelnen Steuerkathegorien geben,
Es entstehen durch die Proposition der Regierung 2 Veränderungen, Einmal entsteht eine Veränderung der Steuerbasis bei den einzelnen Steuern und zu gleicher Zeit entsteht vermöge der Vergrößerung der Gesammtsteuerbasis eine Verringerung des Nominalperzents, das Verhältniß Setzt sich daher aus 2 Proportionen zusammen, die unter einander im umgekehrten Verhältnisse stehen.
Bei einzelnen Steuern wachst die Basis, bei der Gesammtsteuer wächst die Basis, fällt aber das Nominalprozent.
Wenn man nun die einzelnen Steuern vergleicht, so steht man folgende Veränderungen in Bezug auf ihre perzentuale Belastung. Gegenwärtig verhält sich die Umlagebasis bei der Grundsteuer und der Hauszinssteuer wie 4: 5. Im gesammten Lande werden künftighin die Gesammtsteuern mit 26 Millionen als Umlagebasis dienen, Gegenwärtig beträgt die Umlagebasis auf reduzirter Grundlage nur 19 Millionen. ES würde sich daher das Verhältnis wie 104: 95 stellen, Das entspricht einer Ermäßigung von 9. 7%. Bei der Hausklassensteuer stellt sich das jetzige Verhältniß wie 1: 1. 75 und 26: 19 für die allgemeine Basis; das ergibt daher das zusammengesetzte Verhältniß 26: 33 25, die Erhöhung beträgt fast 28%. Bei der Erwerb- und Einkommensteuer unter 30 fl. stellt sich das jetzige Verhältniß wie 1: 1. 7, bei der Gesammtbasis wie 26: 19, das ergibt das zusammengesetzte Verhältniß 26: 32. 3, das ist eine Erhöhung von 24%. Bei der Erwerb- und Einkommensteuer über 30 fl. ist das jetzige Verhältnis 1: 2, bei der Gesammtbasis 26: 19,. dies ergibt das zusammengesetzte Verhältniß 26: 38. Die Erhöhung beträgt 46%. Die Vorschläge, welche der Budgetausschuß offerirt, bedeuten daher eine Entlastung der Grundbesitzer und Hauszinssteuerträger um 9% und eine Erhöhung der Erwerb- und Einkommensteuer um 24%, beziehungsweise 46%.
(Hört!)
Es ist ganz klar, daß diese Entlastung des Grundbesitzes relativ percentuell auf die einzelnen Grundbesitze ausgedrückt eigentlich eine geringere ist, weil eben die Grund- und Hauszinssteuer fast zwei Drittel der gesammten direkten Steuern ausmachen, daher eine ganze Abnahme des Procentes bei der Grundsteuer schon eine bedeutende Summe ergibt, welche auf die viel Schwächeren Schultern der Erwerb- und Einkommensteuerträger überwälzt wird, daher bei diesen percentuell eine größere Mehrbelastung erzeugt, als dort die percentuale Entlastung beträgt.
Diese bedeutende Verschiebung aber tritt nach meiner Meinung noch greller hervor, wenn man sie anwendet auf die Finanzlage des gegenwärtigen Jahres 1881. Wie Sie wissen, ist nothwendig, in Folge der Vermehrung des Landeserfordernisses die Steuerlandesumlagen rund um 500. 000 fl. zu erhöhen.
Wenn die alte Basis beibehalten würde, so würde die Landesumlage von 28% aus 33% erhöht werden müssen, weil zu gleicher Zeit die Verschiebung in Bezug auf die Bezirksschulfonde dem Lande auch eine größere Leistung auferlegt. Es ist daher für Landeszwecke heuer und allgemein in Folge der Vermehrung des Landeserfordernisses eine bedeutende Erhöhung der Steuerlast nothwendig.
Nun zeigt sich aber die ausfallende Erscheinung, daß trotz dieser allgemeinen Steuererhöhung, trotz der allgemeinen Nothwendigkeit der Vermehrung der Einnahmen von diesem ganzen Plus an Landessteuern auf die Grundsteuerträger nur ein Minimaltheil entfallt und fast die ganze Steuer in Folge der Vermehrung der Landeserfordernisse auf die Erwerb- und Einkommensteuer kommen wird. Es tragen daher die Erwerbund Einkommensteuer und die Hausklassensteuer die ganze Last der aus allgemein finanziellen
Gründen erforderlichen Steuer. Ich habe die Ziffern darüber ausgerechnet, und wenn die Herren erlauben, werde ich sie summarisch angeben.
Die Grundsteuer wird (bei einer halben Million Erhöhung der Landausgaben) erhöht nur um ungefähr 43. 000 st. Bei der Hauszinssteuer beträgt die Ermäßigung 74. 000 fl., bei der Hausklassensteuer die Erhöhung 109. 000 fl., bei der Erwerbsteuer die Erhöhung 206. 000 fl. und bei der Einkommensteuer die Erhöhung 266. 000 fl. Aber es ist, abgesehen von diesen vergleichenden absoluten Ziffern, eine noch merkwürdigere Erscheinung, wenn man den Umstand hinzunimmt, der sich ergibt aus der neuen Berechnung der Grundentlastungszuschlage, wie sie in dem heute vertheilten Berichte bereits anticipirt wird, wonach die Grundentlastungsumlage nicht mehr mit 6 1/2 kr., Sondern mit 4 1/2 kr. berechnet wird. Würde man ganz mathematisch vorgehen, so müßte die Grundentlastungsumlage für das Jahr 1881 nicht auf 4 1/2 kr., sondern nach der neuen Basis auf 4. 8 kr. festgesetzt werden.
Durch diese innerhalb der Grundentlastungsumlage sich Vollziehende Ermäßigung entsteht ein ganz merkwürdiges Resultat, daß trotz der allgemeinen Steuererhöhung für Landeszwecke in Folge der neuen Berechnung der Zuschläge faktisch für den Grundbesitz eine Steuerermäßigung eintritt, und die ganze Steuererhöhung die Hausklassen-, Erwerb- und Einkommensteuer trifft.
Ich habe das Procent schon ausgedrückt, und ich halte immer daran, daß es am besten ist, die Procente in Rechnung zu nehmen,
Nehmen Sie die Belastung, wie sie im gegenwärtigen Steuerfuße effektiv steht, Heute haben wir 28 kr. Nominalumlage und 6 1/2 kr. Nominalgrundentlastungs-Umlage auf alter Basis. Diese belastet heute die Grund-- und Hauszinssteuer effektiv mit 22. 4 auf die Staatssteuer und mit der Umlage für Grundentlastung von 5. 2, zusammen 27. 6, daher zahlt jeder Grundsteuer- und Hauszinssteuerträger von jedem Steuergulden 27. 6 kr. Künstighin werden nach den Vorschlägen, wie ste die Budgetkommission vorlegt, für Landesumlage nur 22 1/2 und 4 1/2 Grundentlastungsumlage, somit zusammen 27 kr., daher statt 27. 6 nur 27 kr. auf 1 Steuergulden gezahlt. Es tritt Somit eine faktische Ermäßigung von 0. 6 kr. ein, wahrend bei allen anderen Steuerkategorien sich eine aufwachsende Belastung vollzieht,
Jetzt beträgt die Hausklassensteuer effektiv 16 ganze und 3. 7, zusammen 19. 7, künftighin wird der einheitliche Satz 27 sein. Es entsteht eine Erhöhung der Hausklassensteuer von 7. 3 kr. auf jeden Steuergulden, Bei der Erwerb- und Einkommensteuer unter 30 fl. 16 1/2 und 3. 8 kr., zusammen 20. 3 kr., künftighin 27 kr., ist daher eine Erhöhung von 6. 7 kr. auf jeden Steuer gülden. Bei der Erwerb- und Einkommensteuer über 30 st. ist die effektive Belastung jetzt 14 und 3. 25, zusammen 17 25 kr., künftighin 27 kr., somit eine Erhöhung um 9 3/4 kr., fast um 10 kr. auf jeden Steuergulden der Erwerb- und Einkommensteuer.
Während daher nach der alten Basis die Erhöhung der Landesumlage um 4 oder 5 kr. für alle Steuern betragen würde, wird diese Erhöhung künftighin fast 10 kr, für Erwerb- und Einkommensteuer betragen,
Daß kann doch unmöglich gerecht sein.
Aus allemein-ökonomischen Gründen sind wir genöthigt die Steuer zu erhöhen, aber man hat nicht das Recht zu verlangen, daß in dem Momente, wo der Landtag diese Erhöhung der Umlagen beschließt, an dieser nothwendigen finanziellen Erhöhung nicht sämmtliche Steuerträger theilnehmen.
Es wird von vielen Seiten immer hingewiesen auf die übermäßige Belastung des Großgrundbesitzes im Allgemeinen und auf die Nothwendigkeit feine Last zu erleichtern,
ES fällt mir nicht ein zu leugnen, daß der Grundbesitz im Allgemeinen schwer besteuert ist, allein derjenige Theil, der einer besonderen Fürsorge des Landtages empfehlenswerth erscheint, der wird nicht durch diese Ermäßigung So entlastet, wie die Herren glauben; denn es kommt den kleinen Grundbesitzern eine Sehr geringe, kleine Entlastung zu gute; dagegen trifft sie als Hausklassensteuerträger eine Sehr bedeutende Erhöhung und gerade der Bauer ist der eigentliche Träger der Hausklassensteuer.
Es kommt daher eigentlich die ganze Verschiebung dem Großgrundbesitz und den Besitzern von hauszinssteuerpslichtigen Häusern d. i. den Hausherrn in den großen Städten zu gute.
Nun, es ist anzunehmen, es war bisher die Meinung im Schooße der Landescommission und der böhmischen Mitglieder der Centralcommission, daß die auf Böhmen entfallende Grundsteuersumme ermäßigt werden wird. Es ist nach der Schätzung der Landescommission der Kataatralreinertrag von Böhmen auf 48, 000. 000 fl. ge schätzt gegen die gegenwärtigen 52, 000. 000 st., und wenn auch der Antrag der Regierung auf 52, 000. 000 st, in der Centralcommission gestellt worden ist, so ist doch anzunehmen, daß in ganz Böhmen die Grundsteuersumme etwas ermäßigt werden wird,
Nun, wenn in Folge der gerechten Regulirung der Grundsteuer, dem Grundbesitz diese Entlastung bei der Grundsteuer als Staatssteuer zu gute kommt und mir fällt es nicht ein eine Einwendung zu machen, wenn hiebei eine gerechte Vertheilung Platz greift, ist das denn der Moment,
zu gleicher Zeit ihnen außer den zu erwartenden Begünstigungen bei der Staatssteuer auch noch die Prämie bei der Landessteuer zu geben?
Das wäre nicht gerecht und confequent.
Es würde sehr weit führen, wenn ich eingehen wollte auf die verschiedene Natur der Steuern. Es sind dies Dinge, welche zwar mit dem vorliegenden Gegenstand zusammenhängen, allein das glaube ich kann man sagen: wenn auch die Last der Grundsteuer groß ist, daß die Grundsteuer doch einen anderen Charakter hat, als die andern Steuern,
Die Grundsteuer ist einmal, darüber mögen sich die Praktiker aufhalten, eine Reallast, die in den Werth des Grundstückes eingegangen ist, auf welche bei jedem Kaufabschluß, jeder Mutation Rücksicht genommen wird; sie hat nicht den Cha rakter der wechselnden Steuern, wie jene, welche von dem wechselnden Gewerbe-Einkommen erhoben wird.
Sie hat außerdem gewisse Begünstigungen in Bezug auf die Steuerabschreibung bei Ele mentarschäden, wo dagegen bekannt ist, daß dem Erwerb - oder Einkommen - Steuerträger keine Steuer, wenn er auch schlechte Geschäfte macht, nachgelassen wird.
Es ist ja bekannt, daß Aktiengesellschaften, wenn sie auch Verlust hatten, dennoch fortwährend Steuer zahlen mußten; aber ich will auf diese theoretischen Unterscheidungen der Steuern nicht weiter eingehen. Nur möchte ich den Standpunkt, der von verschiedenen Seiten vertreten wurde, daß diese Verschiebung der Umlagebasis eine nützliche Reform der ganzen Steuer im Lande herbeiführt, nicht zugeben, das ist nicht Sache des Landes; denn ich bin der Meinung, daß es nicht Sache des Landes ist im Wege von Zuschlägen eine materielle Steuerreform vorzunehmen.
Es ist das die unglücklichste Methode und geradezu ein Fehler der ganzen Steuergeschichte Oesterreichs, daß man die schlechten alten Steuern beibehält und sich einfach durch Zuschlage be holfen hat.
Wenn Sie die Antrage der Budgetcommission annehmen, werden Sie nicht nur keine Reform des Steuerwesens herbeiführen, sondern die gegenwärtigen Uebelstände des Steuerwesens nur noch potenziren.
Die gegenwärtige Einkommensteuer nach dem Gesetze vom Jahre 1849 ist das denkbar schlechteste Gesetz und alle diejenigen, welche im Reichsrathe seit einer Reihe von Jahren sich mit diesem Gegenstande beschäftigen, haben unablässig darauf gedrungen, daß dieses Gesetz aufgehoben oder wenigstens abgeändert werde, weil es die roheste Bruttoveranlagung ohne jegliche Berücksichtigung persönlicher und der Schuld-Verhältnisse darstellt.
Wenn Sie nun aber die unrichtige Steuergesetzgebung zur Basis nehmen, und einen guten Theil der Landesumlage auf die jetzige Einkommensteuer uberwälzen, so kann ich hierin keine Reform der Steuer, sondern nur eine Potenzirung der gegenwärtigen schlechten Besteuerung erblichen.
Wenn man den Muth hat, eine Reform der Steuer zu Landeszwecken herbeizuführen, so möge man dies in viel Selbständigerer und bedeutenderer Weise thun.
Nach meinem Dafürhalten tritt ja nichts dem entgegen, daß einzelne Gemeinden eine selbständige Steuer einführen würden. Ich bin überzeugt, daß für große Communen selbständige Communal-Einkommensteuer das allerbeste System sind, aber mit dieser Steuer werden Sie den Zweck der Ausgleichung, von welchem der Bericht spricht, nicht erreichen; denn diejenigen, welche unter dem heutigen schlechten Einkommensteuer-Gesetz nichts für den Staat zahlen, sich frei halten von jeder Besteuerung, auf die werden wir die Umlagen nicht überwälzen, sondern auf den kleinen Gewerbsmann, der heute ungemein hoch betroffen ist und auch die großen Aktiengesellschaften, welche gewissermaßen das Lastthier der ganzen Besteuerung sind.
Also täuschen wir uns nicht: Sie führen durch diesen Beschluß keine Reform der Besteuerung herbei, sondern Sie machen nichts als eine einfache Steueruberwälzung eines sehr großen Theiles der Landesumlagen auf eine andere Kategorie von Steuerträgern, Ob das gerecht, ob das billig ist, das mögen Sie selbst beurtheilen,
Ich möchte aber noch ein - ich möchte allerdings sagen - formelles Argument gegen den Standpunkt der Regierung, beziehungsweise der Commission anführen.
Wie Sie wissen, sollen sämmtliche außerordentliche Zuschlage nunmehr einbezogen werden; allein zugleich wissen Sie, daß diese außerordentlichen Zuschläge nicht im Wege der bestehenden Steuergesetze, sondern im Wege der alljährlich votirten Finanzgesetze sestgesetzt und eingehoben werden.
Wir wissen heute, im Sommer 1880 noch gar nicht, welche außerordentlichen Zuschläge das Finanzgesetz pro 1881 im Budget aussprechen wird, Wir konnten bisher auf das alte Ordinarium und den Drittelzuschlag zur Umlage Basis nehmen, weil diese beiden Steuerbasen durch Gesetze, nämlich das alte Grundsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz vom Jahre 1849 festdauernd aufgerichtet wurden; die wechselnde Natur der außerordentlichen Zuschläge dagegen, welche früher wirklich von Jahr zu Jahr in Folge der alljährigen Finanzgesetze gewechselt haben, hat man aus guten Gründen der Belastung durch Landesumlagen entzogen und wir greifen gewißermaßen der Competenz des Reichsrathes vor, wenn wir die außerordentlichen Zuschläge. jetzt schon in derselben Hohe für das Jahr 1881 anticipiren, wie sie für das Jahr 1880 festgesetzt wurden.
Ich glaube, man solle bei allen solchen Maßregeln nur mit größter Vorsicht und Behutsamkeit vorgehen, und ich glaube, daß selbst der Ausschuß und der Landesausschuß und die Regierung selbst nicht behaupten können, daß in dieser Zuschlagsfrage alle Seiten und alle Consequenzen genug erwogen worden seien.
Es ist nichts, als eine ziemlich formlose Note von der Statthaltern im Austrage des Finanzministeriums und des Ministeriums des Innern erslossen.
Der Landesausschuß hat sich darüber jeder Meinungsäußerung enthalten und diese Note im kurzen Wege der Budget-Commission mitgetheilt.
In dem Drange der Geschäfte, in welchem sich gerade heuer die Berathung der Budget-Commission befand, war es wirklich nicht thunlich, alle die schwierigen Seiten finanzieller, volkswirthschaftlicher, und wie sich auch zeigt, gesetzgebungstechnischer Natur zu erwägen und ich glaube, wir Sollten uns lieber auf das beschranken, was absolut nothwendig ist, nämlich auf die Erweiterung der Basis bei der Grundsteuer.
Wir könnten daher in der ganzen Vertheilung "der Landessteuern" unter den einzelnen Steuerkategorien den gegenwärtigen Modus bestehen lassen, die Grundsteuer, aber nur in ihrer erweiterten Basis als Umlagebasis miteinbeziehen.
Es wäre das sehr leicht zu erreichen aus doppelte Weise: einmal wäre es zu erreichen, indem man ein verschiedenes Prozent für die Grundsteuer und die übrigen Steuern auffetzt. Es ließe sich nach einer Berechnung, die ich gemacht habe auf die Grundsteuer auf der erweiterten Basis, eine Umlage von 26 1/2 und auf die übrigen Steuern auf alter Basis 33 kr. auflegen.
Sollten aber gewiße Bedenken gegen die verschiedenen Nominalperzenten bestehen, welche ich übrigens nicht theile, so ließe sich folgendes machen:
Es könnten sehr gut 33% für alle Steuern aufgelegt werden und bei der Grundsteuer 1/5 der neuen Grundsteuersummen abgezogen werden, so käme es auf dasselbe Resultat hinaus.
Die verschiedene Hohe des Umlagepercents hat gar keine größere Schwierigkeit als jetzt; es handelt sich nur darum, ob man mit der zweiten oder mit der dritten Columne des Steuerbüches das Percent zu multipliciren hat.
Es würde sich daher am besten empfehlen, für die Grundsteuer heute 26 1/2 nach der neuen Basis und 33 kr. auf alle übrigen Steuern nach der alten Basis zu legen.
Ich werde gegenwärtig diesen Antrag nicht stellen, weil der Antrag der Budgetcoimmission noch keine bestimmten ziffermäßigen Daten in Bezug daf die Höhe der Landesumlagen enthält und zunächst das Haus einen principiellen Beschluß zu fassen hat.
Sollte der Standpunkt, den ich hier vertrete, v. h. Hause acceptirt werden, so würde es dann mir und meinen Gesinnungsgenossen sehr leicht Sein, bei dem Finanzgesetze für das J. 1881 an Stelle des dort proponirten Nominalperzentes von 221/2 kr. die neuen von mir genannten Ziffern zur Einschaltung zu beantragen.
Ich bitte um Entschuldigung, meine Heren, daß ich Sie so lange mit diesen etwas trockenen Auseinandersetzungen in Auspruch genommen habe, aber ich kann mir nicht verhehlen, daß dieser Schritt eine außerordentliche Folge hat und ich möchte dies nicht in einem Momente, wo ans politischen und nationalen Gründen noch zwischen uns Zerwürfnisse obwalten, daß wir auch noch einen Classen-Gegegensatz aus Anlaß der Steuererhebungen in die Bevölkerung tragen. Wir haben es gar nicht nöthig, aus diesem Anlasse die Zwietracht im Lande noch zu Vermehren.
Beharren Sie bei der heutigen Basis. Ich will nicht sagen, daß sie absolut gut ist, das kann niemand behaupten, allein sie hat steh doch durch eine Reihe von Jahren faktisch etablirt, und verschieben sie die ganze Verkeilung der Landessteuern auf jenen Zeitpunkt, wo die übrigen Steuern außer der Grundsteuer auch reformirrt werden. Dann können wir wirklich von einer Reform sprechen und dann können wir auch wirklich nach einer billigen Ausgleichung die verschiedenen Steuerklassen belasten, da es dann aus einer rationellen, richtigen Basis leichter ist, als heute aus ihrer irrationellen Basis. Darum vertheidige ich diesen Standpunkt und. darum empfehle ich meinen Antrag und werde gegen den Antrag der Commission stimmen.
(Bravo! Bravo! Applaus. )
Oberstlandmarschall (läutet): Herr Landtagsabgeordnete Stöhr hat das Wort,
Abg. Stöhr:
Hoher Landtag!
Ich stehe auf dem Standpunkte der Commission, aus dem Standpunkte, den die Vorlage eingenommen hat, weil ich von diesem Stand punkte aus erwarten kann, daß es endlich einmal zu einer Regulirung der Umlagen in Böhmen kommen wird, und es ist dringend nothwendig, daß es einmal dazu komme.
Wir haben zwar erfahren, daß einzelne Listen von Steuerträgern in Zukunft höher besteuert werden würden, wenn der Antrag der Commission angenommen werden sollte.
Man hat uns das auch in Ziffern ausgerechnet, man hat aber vergessen auszurechnen, um wie viel diese Herren seit 30 Jahren weniger ge zahlt haben.
(Bravo! Bravo! Rufe: Sehr richtig!)
Um das, was sie weniger gezahlt haben, haben andere Steuerträger mehr zahlen müssen.
(Bravo !)
Weil die Gerechtigkeit es verlangt, daß alle Steuerträger des Landes gleichmäßig mit Umlagen getroffen werden, und weil der Antrag der Commission diesem Standpunkte Rechnung trägt, deshalb un erstütze ich den Antrag der BudgetCommission,
Auch ich erlaube mir mit Ziffern hervorzurücken, welche, wie ich glaube, auch nicht werden widerlegt werden können,
Es hat bisher der Grundsteuerträger und der Hauszinssteuerträger von je 100 fl. Steuer 22. 4 fl. Umlagen gezahlt, und die Erwerbs- und Einkommensteuerträger, um die es sich hauptsächlieh handelt, und zwar jene, welche unter 30 fl. Erwerb- und Einkommensteuer zahlen von je 100 fl. Stener nur 14 st. gezahlt an Landesumlagen und jene, welche über 30 fl. Einkommensteiier zahlen, haben nur 16. 4 fl. Landesumlagen von je 100 st. getragen.
Es haben daher, wenn ich die beiden Steuer klassen unter und über 30 fl. zusammenziehe, die Steuerträger an Grundsteuer und Hauszinssteuer zusammen durchschnittlich im Jahre um 7 fl. 20 kr. von je 100 fl. Steuer mehr Umlagen gezahlt als jene, welche der Erwerbs- und Einkommensteuer unterliegen.
Meine Herren, das sind Zahlen, welche auch deutlich sprechen, Wenn ich das auf Percente ausrechne, so finde ich, daß während von der gezahlten Landesumlage die Grundsteuerträger und die Hauszinssteuerträger 80% bisher gezahlt haben, die Erwerbs- und Einkommensteuerträger unter und über 30 fl., im Durchschnitte dagegen nur 53. 4%.
Sie haben also um 26. 6 weniger gezahlt von der Steuer selbst als die Grundsteuer- und Hauszinssteuerträger.
Nun, meine Herren! zahlen aber diese größere Leistung die Grundsteuer- und Haussteuerträger bereits seit dem Jahre 1850 und zwar seit jener Zeit, wo der Eindrittel-Zuschlag zu dieser Steuer hinzukam, welcher, wie Sie wissen, der Landesumlage unterzogen worden ist.
Wenn Sie, meine Herren, diese Ziffern seit 30 Jahren summiren, so finden Sie, daß die Grundsteuer und Hauszinssteuerträger von der Steuer 864% mehr gezahlt haben als die Erwerbs und Einkommensteuerträger.
Meine Herren ! Dieser Zustand kann für die Dauer doch nicht forterhalten werden und Wenn jetzt aus Anlaß der Regulirung der Grundsteuer diesem Uebelstande nicht abgeholfen werden soll, wann soll ihm abgeholfen werden?
Ich kann unmöglich glauben, daß, wenn die Angelegenheit auf ein Jahr hinausgeschoben wird, sie dann mit mehr Erfolg und Nutzen für die Steuerträger des Königreiches Böhmen regulirt werden kann.
Es ist eigenthümlich; man ruft immer nach Steuerregulirung und wenn es sich darum handelt, daß diejenigen, welche zu wenig gezahlt haben, dann etwas mehr zahlen (anders kann ja eine Steuerregulirung nicht durchgeführt werden, es ist nicht möglich, daß diejenigen, welche zu viel gezahlt haben, noch mehr zahlen); dann gilt es immer eine Opposition, dann heißt es immer,, es geht nicht, es muß gewartet werden" - und werden Auskunftsmittel gesucht, um die Sache zu verziehen und diese werden auch gefunden.
(Bravo ! Bravo !)
Wir müssen endlich einmal ordentlich zugreifen, wenn zu einer Steuerregulirung geschritten werden soll und die Regulirung der Umlagen innerhalb des Landes ist eine wichtige Sache, die Sobald als möglich durchgeführt werden soll.
Man kann nicht verlangen, daß die Grundsteuer- und Hauszinssteuerträger auch in Zukunft für Andere Steuer zahlen, die mindestens ebenso befähigt und ebenso besitzend sind, wie die Ersteren, und mindestens ebenso zahlungsfähig wie Erstere. Etwas anderes wäre es, wenn die Grundsteuerund Hauszinssteuerträger vielleicht bevorzugt wären von der Steuer, und die Anderen ohnedem schon härter getroffen wären.
Aber das ist nicht der Fall. Die Grundsteuerund die Hauszinssteuerträger müssen von je 100 Gulden, den wahrhaft barbarischen Satz von 26 2/3 zahlen, der nicht leicht in civilirten Ländern vorkommt.
Im Verhältniß zahlen die anderen Steuerträger nicht diese riesige Steuerziffer, und ein berufener Fachmann, der in der Donnerstagsitzung darüber gesprochen hat, als die Generaldebatte über das Budget gehalten wurde und der seit 30 Jahren in diesem Fache arbeitet, der Sagte ebenfalls: die Realitätensteuer Sei zu hoch im Verhältnisse zu allen anderen Steuern und daß sich bei gewissen Steuergattungen Sehr viel machen lasse. Es ist das, meine Herren, ein Mann, der seit 30 Jahren in der Sache arbeitet und gewiß Praxis und Erfahrung hat.
Speciell will ich noch folgendes ausführen. Warum soll der Grundsteuerträger gerade mehr herangezogen werden ? (Leider ist er seit 30 Jahren mehr herangezogen worden, als Andere. ) Hat er vielleicht ein gar so großes Einkommen? Wer
die Verhältnisse des Landwirthes näher kennt, der muß sagen, daß die Landwirthschaft nicht so rosig gebettet ist, um von ihr verlangen zu können, daß sie mehr Steuern zahlt, als andere Steuerträger.
(Bravo ! Bravo ! )
Der Landwirth kann gerade nur einmal im Jahre Sein Geld umsetzen, nach der Ernte, weil er nur einmal Ernte hat, (Bravo !) wenn einmal die Ernte mißglückt, ist er ein verlorener Mann,
(Sehr richtig !)
Die Zufälligkeiten, welchen der Landwirth ausgesetzt ist, will ich nicht weiter erörtern.
Die Herren wissen, daß es nebst Frost, nebst Dürre, nebst Nässe, nebst Insektenfraß, nebst Viehseuche auch noch Hagel gibt, was den Landmann Schwer Schädigt und den Landmirth in einem Jahre um sein ganzes Einkommen bringt.
Allerdings wird man dagegen sagen, gegen Hagelschäden kann sich der Landmann ja versichern; ja, das kann er thun. Aber, meine Herren, das Versichern frißt einen guten Theil des Einkommens wieder auf und die Regie muß der Landmann so billig als möglich machen, um nur überhaupt durchkommen zu können,
Darum ist es nicht richtig und nicht Recht, daß man von den Grundsteuerträgern und von den Hauszinssteuerträgern, jenen 2 Steuerklassen, Welche die höchsten sind, verlaugt, daß ste Sowie Sie seit 30 Jahren mehr gezahlt, als alle anderen Steuerklassen nun noch weiter mehr zahlen.
Meine Herren ! Die Grundsteuerträger und die Hauszinssteuerträger, diese beiden Steuerklassen, die (wie schon erwähnt) Sehr hoch besteuert sind, können nebstdem dem Steuerinspektor gar nicht entkommen. Meine Herren ! Soviel auch Steuerinspektoren sein mögen, gibt es doch noch genug Steuerträger, hinter denen die Steuerinspektoren doch noch einige Pferdelängen zurückbleiben (Heiterkeit) und diese Steuerträger, meine ich, können herangezogen werden; gerade diese sind unter jenen, welche heute durch ihren beredten Sprecher den Uebelstand aufrecht erhalten haben wollen, der seit 30 Jahren besteht, daß die Grundsteuer- und Hauszinssteuerträger mehr zahlen sollen, als nothwendig war.
Meine Herren! Wenn das Verlangen gestellt wird, daß dieser Zustand aufrecht erhalten bleiben soll, so muß ich unwillkührlich erinnern an einen Vorgang, der sich einmal in der Cultusgemeinde abgespielt hat. Da hat es sich darum gehandelt, daß die Cultusbeiträge repartirt werden, und es war darüber großes Geschrei in Israel. (Heiterkeit).
Insbesondere haben die Vermögenderen sich darüber beklagt, daß ste zu hoch besteuert werden Sollen und da ist ein altes Mütterle aufgestanden und hat gesagt:,, Nun, liebe Leuteln ! steuern wir nur recht viel zusammen; da wird für die Großen nicht viel zuzusteuern übrig bleiben !"