Sobota 3. července 1880

Das k. k, Oberlandesgericht und die k. k. Statthalterei haben sich deshalb gegen die Willfahrung des Ansuchens der Gemeinde Wickwitz und Jokes ausgesprochen, indem die Nothwendigkeit oder ein vitales Interesse nicht vorliege, um die beantragte Aenderung in der Bezirkseintheilung rechtfertigen zu können.

Vom Landesausschuße wird das Ansuchen ebenfalls nicht unterstützt und die Abweisung desselben beantragt.

Da aus den vorangeführten Gutachten der k. k, Behörden und autonomen Organe nachgewiesen erscheint, daß keine irgendwie ausschlaggebenden Grunde vorhanden sind, welche das Ansuchen der beiden Gemeinden unterstützen würden, erlaubt sich die Commission für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle über die Petition der Gemeinden Wickwitz und Jokes um Ausscheidung aus dem Joachimsthal-Plattener Bezirke und um Zuweisung zu dem Kaaden-Duppauer Bezirke zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. Sládek: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž o petici obcí Jakubova a Vojkovic za vyloučení ze soudního a politického okresu Jáchymovsko-Blatenského a přivtělení jich k okresu Kadaňsko-Doupovskému přejíti k dennímu pořádku.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde in Oberleutensdorf um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva té samé komise ohledně žádosti obce Horního Litvínova za zřízení okresního soudu tamtéž.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Abg. Bibus.

Berichterst. Abg. Bibus: Hoher Landtag !

Die Stadtgemeinde Oberleutensdorf hat im Jahre 1878 an den hohen Landtag die Petition gerichtet, daß in ihrer Stadt ein Bezirksgericht errichtet werde.

Diese Petition wurde nicht allein von jenen Ortschaften, welche der Stadtgemeinde Oberleutensdorf incorporirt sind, sondern auch von den Ortsgemeinden Obergeorgenthal, Niederleutensdorf,

Johnsdorf, Göhren und Bruch mit Oberbruch unterstützt.

Der Umfang dieses neugeplanten Bezirkes würde 15. 000 loch betragen, und zwar mit einer Einwohnerzahl mit mehr als 12. 000. Hiedurch würde der Bezirk Brüx, dem die meisten Ortschaften bisher zugehören, auch von 26. 000 auf 16. 000 und der Bezirk Dux um etwa 1300 Seelen herabgedrückt, weil aus dem Duxer Bezirke nur ein einziger Ort, nämlich Bruch, ausgeschieden werden soll.

Die Motive, welche für die Petition geltend gemacht werden, sind:

1.   daß Oberleutensdorf eine größere Industrie besitze und

2.    daß die Ortschaften, welche der Petition beigetreten sind, näher zu Oberleutensdorf als zu Brüx liegen.

Was den ersten Punkt betrifft, so fällt er nicht bedeutend in die Wagschale, weil die Industrie in Oberleutensdorf keineswegs so bedeutend und hervorragend ist, und im Verhältniß zur Stadt Brüx keineswegs in Betracht kommt.

Was die Entfernung betrifft, so ist die ebenfalls nicht maßgebend, weil die Orte, welche näher zu Brüx liegen, jedoch nach dem Ausspruche der Gerichte sämmtlich nach Brux hin gravitiren, weil Brüx eben selbst ein bedeutender Industrieort ist.

Dies bestätigt zugleich, daß die Gemeinde Einsiedel, welche am entferntesten Ende des Bezirkes liegt und um die Hälste des Weges näher nach Oberleutensdorf hätte, der Petition sich nicht angeschlossen hat.

Wichtig ist auch die Gemeinde Bruch, welche aus dem Duxer Bezirke zugetheilt werden soll. Da hätte wohl Bruch ebenfalls weitaus näher nach Oberleutensdorf, als nach Dux, zu welcher letzteren Stadt die Entfernung etwa 9 1/2 Kilom. betragt; allein Bruch ist unmittelbar mit Dux durch eine Eisenbahn verbunden und hätte auch sonst zu der Bahn Aussig-Teplitz von MariaRatschitz bloß eine Stunde Entfernung.

Es ist daher das Motiv, daß diese Gemeinden näher zu Oberleutensdorf hätten, als zu Brüx, keineswegs für die Gewährung dieser Bitte, welche so tief in den Staatsfäckel eingreifen wurde, maßgebend,

Unterstützend ist auch der Umstand, daß der Notar in Brüx Josef Böhm versucht hat, sowohl in Oberleutensdorf, als auch in Johnsdorf-Hammer Amtstage abzuhalten, daß er jedoch diese Amtstage aufgegeben hat, weil sie nur mit materiellen Nachtheilen verbunden waren.

Die Gerichte haben sich sämmtlich negativ ausgesprochen, ebenso die politischen Behörden, desgleichen die Bezirksvertreter.

Auf Grund bessen hat der Landesausschuß den Antrag gestellt, es möge über diese Petition zur Tagesordnung übergegangen werden.

Die Commission für Bezirks und Gemeinde angelegenheiten hat sich aus den oben vorgebrachten Motiven dem Antrage angeschlossen und stellt somit den Antrag, der h. Landtag wolle über die Petition der Stadtgemeinde Oberleutensdorf um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst zur Ta gesordnung übergeben.

Sněm. akt. Sládek: Činí se návrh: Slavný sněme račiž k dennímu pořádku

přejíti o petici městské obce Horního Litvínova

za zřízení okresního soudu tamtéž.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Schlackenwerth um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

Nám. n ej v. marš.: Následuje zpráva té samé komise o petici obce Ostrova za zřízení okresního soudu tamtéž.

Oberstlandmarschall: Der Berichterstatter ist der Herr Abg. Richter.

Berichterstatter Abg. Richter:

Hoher Landtag!

Die Stadtgemeinde Schlackenwerth stellt mit. tels der Petition vom 26. Septb. 1878 an den hohen Landtag das Ersuchen, in Schlackenwerth ein Bezirksgericht zu errichten und demselben folgende Gemeinden zuzuweisen.

1.   Aus dem Karlsbader Bezirke: Edersgrün, Elm, Neudau, Gfell, Grafengrün

mit Fuchsloch, Großenteich, Halmgrün, Sodau, Haid, Langgrün, Lichtenstadt, Neudörfel, Pullwitz, Rittersgrün, Rodisfort, Rüppelsgrün, Schlackenwerth, Spittengrün und Welchau mit 6955 Einwohnern.

2.   Aus dem Joachimsthaler Bezirke: Arlesgrün, Oberbrand, Unterbrand, Damitz,

Heidles, Honuersgrün, Jokes, Marletzgrün, MerkelSgrün, Mörschau mit Liditzau, Parmersgrün, Pfaffengrün und Wickwitz mit 2595 Einwohnern. Die Stadtgemeinde Schlackenwerth begründet ihre Bitte damit, daß diese Stadt durch Jahrhunderte der Sitz eines Gerichtes war, dessen Amtswirksamkeit sich auf einen beträchtlichen Theil der Gegend erstreckte und daß Schlackenwerth

Schon vor Jahrhunderten nach Norden der äußerste Posten war, Wo fränkisches Recht beibehalten worden ist.

Noch heute sollen die nach dort eingepfarrten 17 Gemeinden und noch mehr andere Schlackenwerth als ihren natürlichen, von der Natur geschaffenen Schwerpunkt betrachten und soll das Gefühl der Zusammengehörigkeit durch die Gerichtsvertheilung nach Karlsbad und Joachimthal nicht gestört worden sein.

Die Bewohner von Schlackenwerth sollen kein Bedürfniß nach Karlsbad und Joachimsthal, als jene des Zwanges fühlen und fei Schlackenwerth der Mittelpunkt des internen Verkehrs.

Das Ansuchen führt weiter an, daß sich in Schlackenwerth 6 Strassen kreuzen und die Bahn Station Schlackenwerth sei der Ausgangspunkt eines bedeutenden Frachtenverkehrs nach dem Erzgebirge und hat sich die Bevölkerung in den Gemeinden, welche den neuen Gerichtssprengel bilden sollen, vom Jahre 1850 bis 1870 von 8348 auf 9942 Seelen vermehrt.

Es habe sich das Gewerbe und die Jndustrie feit Anlegung der Eisenbahn, wie auch die Steuerschuldigkeit in den letzten Jahren bedeutend gehoben.

Die Petition hebt ferner hervor, wie viel die Bevölkerung durch die große Entfernung der Bezirksgerichte an Zeit und Kosten geschädigt werde, und daß durch die Abtrennung eines Theiles des Karlsbader Gerichtssprengels zu einem neuen solchen in Schlackenwerth das Bezirksgericht in Karlsbad entlastet würde, und daß die Gemeinden, welche von dem Joachimsthaler Bezirksgerichtssprengel abgetrennt werden Sollen, einen bedeutenden Vortheil aus dieser Ausscheidung und Entheilung nach Schlackenwert ziehen würden,

Schließlich erbietet sich noch die Stadt Schlackenwerth die erforderlichen Amtslokalitäten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, trotzdem die Stadt kein Gemeindevermögen besitzt.

Nach den Erhebungen, welche der Landesausschuß gepflogen, haben sich jedoch die Ortschaften des Karlsbader Bezirkes mit Ausnahme von Schlackenwerth, Efell und Grafengrün gegen die projektirte Zuweisung nach Schlackenwerth ausgesprochen.

Auch die Gemeinden des Joachimsthaler Bezirkes haben früher nie den Wunsch um Zutheil lung zu einem anderen Bezirksgerichte geäußert.

Die Bezirksausschüsse von Karlsbad und Joachimsthal erklären die Abtrennung dieser Ortschäften von ihren dermaligen Bezirken nicht für nothwendig oder wünschenswerth, indem namentlich die Ortschaften des Karlsbader Bezirkes mit der Stadt Karlsbad in täglichem, durch gute Strassen und Wege, dann auch durch die Buschtěhrader Eisenbahn begünstigten Verkehre stehen.

Sprachliche oder besondere örtliche Verhältnisse sind für die beantragte Zutheilung ebenfalls nicht nachgewiesen worden.

Nach den vorliegenden Berichten zahlt die Stadt Schlackenwerth selbst blos 1775 Einwohner und 255 Hausnummern, hat außer einer Aktienbrauerei und Porzellanfabrik keine bedeutende Industrie aufzuweisen und die den Landbau und Gewerbe treibenden Einwohner sind im Durchschnitte weniger bemittelt.

Die Stadtgemeinde Schlackenwerth besitzt blos eine Bauparzelle Nr. 249 und einige unbedeutende Grundparzellen, sonst aber kein Vermögen und hat nach der Aeußerung des k. k. Statthaltereirathes in Eger nicht einmal ein genügendes Einkommen, um ein entsprechendes Schulhaus errichten zu können.

In Schlackenwerth sind auch die für ein Gericht nöthigen einbruchs- und feuerfesten Räumlichkeiten zur Unterbringung der Amtslocalitäten, des Grundbuchsamtes, der Arreste und zur Verwahrung der im § 232 des kaiserlichen Patentes vom 3. Mai 1853 Nr. 81 R. -G. -B. bezeichneten Urkunden, nicht vorhanden.

Es mangeln daselbst ferner Räumlichkeiten für ein Steueramt, sowie zur Unterbringung der Beamten und Diener eines Bezirksgerichtes und Steueramtes.

Die Mittel zur Bestreitung der Kosten eines Neubaues oder der Adaptirung eines Hauses, Sollen erst durch eine zu erwirkende Staatssubvention beschafft werden und haben sich gegen eine Beitragsleistung zu diesen Kosten die Ortschaften Grafengrün und Gfell, welche übrigens die Petition unterstützen, sowie auch die übrigen Gemeinden des Karlsbader und des Joachimsthaler Gerichtsbezirkes ausgesprochen. Die Bezirksausschüsse in Karlsbad und Joachimsthal erklären sich entschieden gegen die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Schlackenwerth, sofern damit auch die Creirung eines eigenen Vertretungsbezirkes verbunden sein Sollte, weil bei Wegfall der größeren und noch dazu wohlhabendsten Gemeinden der Joachimsthaler Bezirk kaum mehr leistungsfähig bleiben würde, die Ausscheidung von 20 Ortschaften aus dem Karlsbader Bezirke aber die Interessen der diesen Gemeinden angehörigen Steuerträger wesentlich Schadigen müßte,

Auch von den k. k. Bezirkshauptmannschaften in Joachimsthal und Karlsbad, dann von dem k. k. Statthaltereirathe in Eger wird die Petition der Stadtgemeinde Schlackenwerth nicht befürwortet.

In gleicher Weise haben sich die Bezirksgerichte Karlsbad und Joachimsthal sowie das Kreisgericht in Eger gegen die Bildung eines neuen Gerichtssprengels erklärt und hoben die beiden Bezirksgerichte überdies noch die Schwierigkeit hervor, welche sich bei der Amtsübergabe bezüglich der Grundbuchsurkundensammlung ergeben müßte, nachdem dieselbe bereits eingebunden ist und die Anfertigung vou neuen Abschriften dein Staate namhafte Kosten verursachen würde.

Das k. k. Oberlandesgericht hält dafür, daß weder Nothwendigkeit noch Zweckmäßigkeitsgründe für die Errichtung eines neuen Bezirksgerichtes in Schlackenwerth Sprechen, zumal das angestrebte Bezirksgericht mit 9550 Einwohnern den kleinsten Gerichten in Böhmen beigezählt werden müßte, dessen enorme Erhaltungskosten abgesehen von allen anderen sich nicht rechtfertigen ließen. Die k. k. Statthaltern erachtet ebenfalls die Bildung des neuen Gerichtsbezirkes weder für nothwendig, noch für wünschenswerth.

Zum Schluße erübriget noch die Bemerkung, daß auch die Stadtgemeinde Joachimsthal eine Vorstellung gegen die angestrebte Errichtung eines Bezirksgerichtes in Schlackenwerth eingebracht hat, indem sie in dem Projecte eine Schwere Schädigung ihrer Interessen erblickt. Unter den geschilderten Verhältnissen muß Sich die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten trotz der Gründe, welche die Stadt Schlackenwerth in ihrer Petition anführt, lediglich den Ausführungen des Landesausschußes anschließen und stellt selbe den Antrag:

Der hohe Landtag wolle über die Petition der Stadtgemeinde Schlackenwerth um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. Sládek: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž k dennímu pořádku přejíti o petici městské obce Ostrova za zřízení okresního soudu tamtéž.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Kteří s návrhem souhlasí, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Angenommen.

Oberstlandmarschall: Nächster Gegenstand ist der Bericht der Commisston für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Stadtgemeinde Lissa um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti se žádostí obce Lysé za zřízení okresního soudu tamtéž.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der h. Landtagsabg. Dr. Prachenský.

Zprav. Dr. Prachenský:

Obec městská Nová Lysá s některými vůkolními obcemi podala žádosť k slavnému sněmu, aby toto město i s těmi obcemi bylo vyloučeno z posavádního okresu Nových Benátek a aby byl zvláštní soud zřízen se sídlem v Nové Lysé. Podle návrhu, který tito petenti byli učinili, mělo býti ještě přiděleno k novému okresu 12 obcí z jiných okresů a sice dílem z okresu Brandýsského, dílem z okresu Nymburského a dílem z okresu Českobrodského.

Petenti ukazují k tomu, že město Lysá jest ještě jednou tak velké, jako město Benátky, že má také mnohem více obyvatelstva, dále že jedna celá třetina soudní agendy u okresního soudu v Nových Benátkách náleží vlastně městu Lysé a že tím, že se musí více než 2 hodiny cesty choditi k okresnímu soudu, činí to do roka na 4000 dní pracovních, o které tedy obyvatelstvo toho města přijde, což hledí-li se k tomu, že ještě také cestovné a jiné útraty s tím jsou spojeny, činí městu a obyvatelstvu jeho velkou újmu. Podle návrhu, který byl od těchto petentů učiněn, obnášel by takový nový okres něco přes 15. 000 obyvatelů, avšak veškeré ty obce, které podle návrhu měly z cizích okresů býti přiděleny, vyslovují se rozhodně proti tomuto návrhu; ukazují zejmena k tomu, že by byly odděleny od nového sídla okresu řekou Labem, které častěji v roce bývá rozvodněno, tak že by na delší čas bylo jim spojení úplně nemožné; že by tím přišly také v administrativním a politickém ohledu k docela jinému hejtmanství (k Mladé Boleslavi) a že by tímto novým zřízením byly poměry jejich mnohem horší, než které mají býti tímto návrhem odstraněny ohledně obcí žádajících. Také veškeré autonomní orgány i zeměpanské vyslovily se rozhodně proti návrhu zde činěnému, pouze okresní soud Benátecký potvrdil, že skutečně soudní záležitosti obce Nové Lysé činí téměř celou třetinu veškeré jeho agendy, že síly dosavádní nestačí, aby soud mohl veškerým náň uvaleným povinnostem zadosť učiniti a přimlouva se tedy za oddělení.

Jest sice pravda, že postavení města Nové Lysé jest poněkud abnormalní, že ačkoliv jest mnohem větší, než Nové Benátky, nestalo se ono sídlem okresního soudu a že zejména některé obce, které žádají za zřízení nového okresního soudu, jsou velmi vzdáleny od dosavadního sídla okresního soudu. Platí to jmenovitě o obci Ostrovu, která jest na 4 hodiny cesty vzdálena, nehledě k tomu, že musí se mimo to vysoký vrch do Nových Benátek přemoci.

Avšak snad že by se dalo těm zvláštním abnormálním poměrům odpomoci zřízením zvláštní soudní expositury, to však není, pánové, záležitostí sl. sněmu, to jest pouze záležitostí vlády. Co se týče žádosti samé, když veškeré obce, které dle návrhu toho měly od cizích okresů býti přiděleny novému soudu, rozhodně proti tomu protestují a proti vůli své k připojení takovému přinuceny býti nemohou, nemohla komise pro záležitosti okresní a obecní jinak nežli přidati se k náhledům veškerých zeměpanských a samosprávných organů a navrhuje:

Slavný sněme račiž k dennímu pořádku přejíti ohledně petice městské obce Lysé a vůkolních obcí za zřízení nového okresu soudního se sídlem v Lysé.

Die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten stellt den Antrag: Ein hoher Landtag wolle über die Petition der Stadtgemeinde Lissa und der angränzenden Gemeinde um Errichtung eines neuen Gerichtsbezirkes mit dem Amtssitze in Lissa zur Tagesordnung übergehen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo V Kteří s návrhem souhlasí, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

(Stane se).

Der Antrag ist angenommen,

Nächster Gegenstand ist ein Wahlbericht.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva o volbě.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr L. -A. -B. Dr. Waldert.

L. -A. -B. Dr. Waldert: Hoher Landtag !

Im Wahlbezirke der Landgemeinden der Gerichtsbezirke Neustadt a. M,, Nachod, Eipel, Böhm. Skalitz und Opočno wurde am 28. Juni l. J. die Wahl eines Landtagsabgeordneten vorgenommen.

Von den 241 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern sind 199 zur Wahl erschienen und haben hievon 135 ihre Stimmen für H. JUDr. Jos. Milde abgegeben. Derselbe hat Somit die absolute Stimmenmehrheit erhalten; der Wahlakt ist anstandslos und erlaubt sich daher der Landesausschuß zu beantragen:

Der hohe Landtag wolle die Wahl des Hrn. JUDr. Josef Milde als Abgeordneten für die Landgemeinden der Gerichts-Bezirke Neustadt a. M., Náchod, Eipel, Böhm. Skalitz und Opočno als giltig anerkennen und den gewählten zum Landtage zulassen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zemský výbor činí návrh: Slavný sněme račiž volbu p. dra. vešk. práv Josefa Milde, advokáta v Praze, za poslance venkovských obcí soudních okresů Novoměstského, Náchodského, Úpického, Českoskalického a Opočenského za platnou uznati a zvoleného k sněmu připustiti.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se).

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen. Nächster Gegenstand ist der Wahlbericht, welcher der Gemeinde-Commission zugewiesen war.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro obecní záležitosti ohledně volby poslance za město Trutnov.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Hr. Abg. Karl Ritter von Limbeck.

Dr. Ritter von Limbeck: Hoher Landtag !

Der vom Landesausschuße mit bekannter Umsicht und Gründlichkeit über diese Wahl erstattete Bericht vom 19. Juni 1880, Z. 31673, welcher mit dem vom hohen Landtage in der Sitzung am 25. Juni 1880 gefaßten Beschluße der Commission zugewiesen wurde, enthält den Sachverhalt und wird sich demnach auf diesen Bericht bezogen,

Bei dieser Wahl wurden 818 Stimmzettel abgegeben.

Nach Ausscheidung der 2 leeren Stimmzettel verblieben 816 Stimmen.

Die absolute Majorität betrug hiernach 410.

Es erhielten Herr Stefan Kopper 423, Herr Karl Schöffl 384, Herr Abt Rotter 9 Stimmen und erschien demnach Hr. Stefan Kopper mit absoluter Stimmenmehrheit zum Landtagsabgeordneten gewählt.

Wider diese Wahl wurde von den Wählern Johann Ettrich, Alois Prochazka, Dr. Ettelt und Karl Hoser der Protest am 3. Oktober 1878 telegraphisch angemeldet und am 7. Oktober 1878 Schriftlich eingebracht.

In dem Proteste wird über die mangelhafte Verfassung der Wählerlisten Klage geführt und werden insbesondere die in dem Berichte des Landesausschußes ad 1 bis 20 angeführten Umstände erhoben.

Die Commission sowie der Landesausschuß erachtet jedoch, daß bloß die Beanstandung des Wahlrechtes der Kirchenkassa, welche ohne eine Steuerleistung in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, vollständig begründet sei,

Allein selbst, wenn diese Stimme als ungiltig ausgeschieden würde und wenn auch noch andere acht in dem Berichte des Landesausschußes ad 9, 10, 11, 2, 8, 12, 13 und 14 besprochenen.

Stimmen, bei denen die Aufnahme der Wähler in offener Reklamationsfrist nicht beanständet wurde und bei denen, so viel es die ad 2, 8, 12, 13 und 14 des Berichtes des Landesausschußes besprochenen Stimmen betrifft, die Minderjährigkeit der Wähler nicht constatirt erscheint, in Abrechnung gebracht würden, so hatte der Bürgermeister Stefan Kopper, wenn von den ihm abgegebenen 423 Stimmen, diese 9 Stimmen abgerechnet werden, doch noch 414 Stimmen, demnach mehr, als die absolute Majorität von 410 Stimmen erhalten.

Die Commission hat hiernach beschlossen, ebenso wie der Landesausschuß, den Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle die Wahl des Hrn. Stefan Kopper, Bürgermeisters in Trautenau, zum Abgeordneten der Städte Trautenau, Braunan und Politz agnosciren und den Gewählten zum Landtage zulassen.

Sněm. aktuar Baretta:

Slavný sněme račiž schváliti volbu pana Štěpána Koppera, měšťanosty v Trutnově, za poslance měst Trutnova, Broumova a Police a zvoleného do sněmu připustiti.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben,

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se).

(Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall: Ich werde nun die Angelobung der neu eingetretenen Mitglieder des hohen Landtages vornehmen.

Nám. nejv. marš.: Jeho Jasnosť nejv. p. maršálek oznamuje, že dá vykonati slib od těch pánů poslanců, kterých volba byla právě schválena a žádají se, aby přistoupili.

Sněm. sekr. Schmidt: Učiníte co poslanci slib na místě přísahy v ruce nejv. maršálka, že chcete Jeho Veličenstvu císaři pánu věrni a poslušní býti, zákony zachovávati a povinnosti své svědomitě plniti.

Sie werden als Landtagsabgeordnete in die Hande des Hrn. Oberstlandmarschalls an Eidesstatt geloben Sr. Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Pan Dr. Milde: Slibuji.

Herr Stefan Kopper: Ich gelobe. Oberstlandmarschall (lautet): Der nächste Gegenstand ist der Bericht der BudgetCommission, betreffend die Steuererhebung auf Grundlage der neuen Steuerregulirung.

Nám. nejv. marš. Následuje zpráva budžetní komise o předloze zemského výboru v příčině vybírání daně pozemkové na základě nového upravení.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Baernreither.

Abg. Dr. Baernreither: Hohes Haus!

Da der Bericht über den Gegenstand, der jetzt zur Besprechung kommt, bereits seit gestern in den Händen sämmtlicher Mitglieder des hohen Hauses sich befindet, glaube ich auf allgemeine Zustimmung zu rechnen, wenn ich von der Verlesung des Berichtes Umgang nehme.

(Bravo !)

Ich erlaube mir deswegen blos auf den Antrag hinzuweisen. Vorher möchte ich jedoch mit einigen Worten die Form des Gesetzes, welche vorgeschlagen wird, rechtfertigen.

Es handelt sich nämlich darum, wie auch aus dem Berichte hervorgeht, 3 Paragraphe des Gesetzes vom 24. Februar 1873 abzuändern und in dieser Richtung hat es die Budget-Commission für praktisch erachtet die 3 Paragraphe in ihrer bisherigen Fassung, jedoch mit der Veränderung der auf die Umlage bezüglichen Stellen, ganz neu als Gefetz zu formuliren.

Ich möchte ferner bezüglich des Artikels 2 eine Bemerkung machen.

Dieser Artikel 2 lautet:

"Dieses Gesetz tritt mit dem Tage feiner Kundmachung in Wirksamkeit. "

Dieser Termin war deswegen geboten, weil in den 3 Paragraphen, welche eben zur Abänderung gelangen, immer die Rede davon ist, daß die Voranschläge für das nächste Jahr gemacht werden. Wenn nun dieses Gesetz schon für das Jahr 1881 in Wirksamkeit treten soll, so war es nothwendig zu sagen:,, Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit. "

Oberstlandmarschall: Zur Generaldebatte hat sich gemeldet Herr Abg. v. Plener. Ich ertheile ihm das Wort.

Abg. v. Plener: Die Angelegenheit, über welche der h, Landtag jetzt beschließen soll, ist unzweifelhaft eine der allerwichtigsten, deren Berathung die Aufmerksamkeit des h. Hauses seit einer Reihe von Jahren in Anspruch genommen hat,

Es handelt sich um nichts geringeres, als um die totale Verschiebung der ganzen Landesbesteuerung, nicht blos für Landeszwecke, sondern durch alle autonomen Steuerkörper hindurch (Bezirke, Gemeinden und Schulbezirke). Es sind zunächst nicht innere Motive und Gründe, welche diese bedeutende Verschiebung der Steuerlast empfehlen. Zunächst ist es blos ein äußerlicher

Anlaß, welchen die Regierung in ihrer Zuschrift an den Landesausschuß zum Vorwande nimmt, um eine Solche veränderte Vertheilung der Landesumlagen dem Lande zu empfehlen. Dieser äußerliche Anlaß ist: Die bevorstehende Regulirung der Grundsteuer und es ist gar kein Zweifel und die Statthalterei hat vollkommen Recht, wenn sie vom Jahre 1881 an die Erwartung ausspricht, daß die Unterschiede zwischen Ordinarium, Drittelzuschlag und außerordentlichen Zuschlag wegfallen und im nächsten Jahre nur eine einheitliche Gesammtsteuersumme vorgeschrieben werden wird, Allerdings steht die Ausführung, die Abwickelung dieser Grundsteuerreform-Werke noch dahin; denn gerade in letzter Zeit wurde in Wien ein Wortführer jener Partei, deren Finanzprogramm zunächst in der heftigsten Opposition gegen die Durchführung der Grundsteuerreform besteht, zum Finanzminister ernannt. In solche Hände nun ist der Abschluß dieses Werkes gelegt und es steht dahin, in welcher Weise die Ausführung des Gesetzes wirklich vollzogen wird. Ich glaube, die Herren von jener Seite des hohen Hauses, welche sich beeilten, dem neuen Finanzminister Glück zu wünschen, müssen sich einigermaßen vorsehen, welche Haltung ihr politischer Freund einnehmen wird gegenüber den berechtigten Erwartungen des Königreiches Böhmen und gegenüber den übertriebenen Ansprüchen des Landes Galizien.

Wir stehen auf dem Boden des Gesetzes und erwarten die Ausführung der Grundsteuerreform und wir müssen daher den Standpunkt acceptiren, daß bei der Grundsteuer die Zuschläge vom nächsten Jahre ganz wegfallen und eine ganze einheitliche Steuersumme ausgeschrieben wird, Allerdings kennen wir diese Summe nicht. Wenn wir heute schon gezwungen sind, für das Landesbudget für das Jahr 1881 vorzusorgen, so können wir, da wir die Grundsteuersumme nicht kennen, augenblicklich keine andere Basis annehmen, als die jetzt vorgeschriebene Gesammtleistung an Grundsteuer. Es ließe sich allerdings noch ein Ausweg denken, daß nämlich in der Erwartung, daß die künftige Grundsteuersumme für Böhmen eine andere ist voransichtlich eine geringere als die jetzige Grundsteuer - dem Landesausschuße die Ermächtigung ertheilt werden könne, ein solches Percent alsdann nach Bekanntgabe der auf Böhmen entfallenden Grundsteuersumme, auf diese Grundsteuersumme aufzulegen, daß der Ertrag dieser Umlage von der Grundsteuer einen ähnlichen Ertrag abwirst für Landeszwecke, wie das Percent, welches wir jetzt auflegen auf die gegenwärtige Grundsteuersumme.

Dieser Vorschlag wäre eigentlich der rationellste, und so viel ich weiß, ist es der Wunsch des Finanzministeriums gewesen, daß die Landesverwaltungen in dieser Beziehung vorgehen; allein


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