Čtvrtek 1. července 1880

Dr. Roser. Než zastupitelstvo Pražské dělalo od té doby tolik, kolik Vídeň neudělala za celé století.

Ukazuje se k tomu, že v Praze nemáme vodovodu a že ve Vídni vodovod mají. Pánové, jest známo, že Vídeňský vodovod stál 22 milionů zlatých; k tomu přispělo hlavní město a všechny nevyčerpatelné zdroje jeho příjmů. Máme konečně, pánové, na 20 mil od Prahy taková zřídla, jaká má Vídeň?

Proto jsou lehkovážná všechna očerňování zastupitelstva Pražského, a tím končím.

Oberstlandmarschall: Der Abg. Baron Mayran hat das Wort,

Abg. Baron Mayran: Ich beantrage Schluß der Debatte.

Nám. nejv. marš.: Jest návrh na konec debaty.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Referent Abg. Wolfrum: Ich habe keine Veranlassung etwas zu erwiedern, nach dem gegen die Ziffern nicht das Geringste vorgebracht wurde.

(Heiterkeit. )

Rubr. 11. Sanitätsauslagen 1, 274. 812 fl.

Sněm. akt. dr. Storch:

Budžetní výbor navrhuje:

Rubrika 11. Výlohy zdravotní 1, 274. 812 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Přijato.

Abg, Wolfrum:

§ 15.

Z. Z. 46. Rubr. 12. In Rubr. 12 wird Subr. 1 auf 2, 717. 096 fl.

ermäßiget und Rubr. 12 Volksschul-Unterrichtszwecke mit 3, 202. 096 st, eingestellt.

Sněm. akt. Storch:

§ 15.

K č. 46, rubr. 12.

V rubr. 12, zmírňuje se vedlejší rubrika 1, na 2. 717. 096 zl. a vkládá se rubrika na "národní školy k účelům vyučovacím" sumou 3, 202. 096 zl. v rozpočet.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum: Die Resolutionen werde ich nach Erledigung des Budgets vorlesen. (Liest):

§ 16. Z. Z. 47. Nubr. 13.

In Rubr. 13 wird in Erledigung der L, -A. B. 298 unter einer Post 8 für die Realoberklassen des böhmischen Realgymnasiums in Pilsen die Summe von 3000 fl. und unter Post 9 für die Realschule in Königgrätz bis zum Jahre 1881 5000 st. eingestellt und Rubr. 13 mit 43. 000 st. genehmigt.

Sněm. akt. Storch:

§ 16. K č. 47, rubr. 13.

U vyřízení zprav zemského výboru vkládá se do rubriky 13, v nové položce 8, na reální vyšší třídy českého reálného gymnasia v Plzni suma 3000 zl., a v pol. 9, na reálku v Hradci Králové až do roku 1881 suma 5000 zl. Rubr. 12 schvaluje se sumou 43. 000 zl.

Nejv. marš. zem.:

Jest přijat.

Ist angenommen. Abg. Wolfrum:

§ 17. Z. Z. 48 Rubr. 14.

Zu Erledigung der Ldt. Berichte Z. 34, 24, 114, 115, wird zwar die Einstellung der Subvention von 1600 fl. für 10 arme Kinder im Privatblindeninstitute am Hradschin für 1880 und auch 1881 genehmigt, der Landesausschuß jedoch beauftragt sich durch eine Enquete Ueberzeugung der Abstellung der vorhanden gewesenen Mängel in der Verwaltung zu verschaffen und dem nächsten Landtag zu berichten; die Einstellung der erhöhten Subvention für den Kirchenmustkverein bis Ende 1884 bewilligt und für die königliche böhmische Gesellschaft der Wissenschaften für das Jahr 1880 1000 st. als Subvention für den Umzug in an dere Lokalitäten und 2000 st. für Herausgabe der Regesta Bohemiae eingestellt.

Die weiteren Ldt. Berichte Z. 17, 30 und die Petitionen Z. 10, sind durch die Einstellung in diese Rubrik erledigt.

Für das Museum des Königreiches Böhmen wird in Erledigung des L. -A. -B. z. 109 die Jahressubvention auf 10. 000 fl. unter der Bedingung erhöht, daß in den Verwaltungsausschuß des Museums ein Delegirter des Landesausschusses aufgenommen werde. In Erledigung des L. -A. -B. Z. 178, wird für den Ankauf einer ornithologischen Sammlung eine Subvention von 4000 fl. jedoch blos sür das Jahr 1880 für das Museum bewilliget,

Der Landesauschußbericht Z. 188 wird zur genehmigenden Kenntniß genommen und für den zugesicherteu Vorschuß an nothleidende Gemeinden zum Ankaufe von Saatkartoffeln die Summe von 22. 954 fl. 10 kr. gegen Rückersatz in Rubr. 14 eingestellt, sowie laut Landtagsbeschluß für die Set. Barbarakirche in Kuttenberg zur Restaurirung derselben 2000 fl.

Rubr. 14. Subventionen und Beitrage wird mit 87. 124 fl. festgesetzt.

Hier sind die 2000 fl., die soeben der hohe Landtag bewilligt hat für die Set. Barbarakirche in Kuttenberg gleich mit einbezogen.

Sněm. akt. Storch:

§17.

K č. 48, rubr. 14.

U vyřízení zpráv zemského výboru č. 34, 24, 114 a 115 schvaluje se sice vložení příspěvku 1600 zl. pro 10 chudých dětí v soukromém ústavu slepců na Hradčanech na rok 1880 i na rok 1881, zemskému výboru se však nařizuje, aby se anketou přesvědčil o tom, že dřívější vady ve správě ústavu toho byly již odstraněny, a aby o tom nejblíže příštímu sněmu zprávu podal; dále se povoluje: složení zvýšeného příspěvku jednotě pro hudbu kostelní až do konce roku 1884 a královské české společnosti nauk na rok 1880 suma 1000 zl. co příspěvek na přesídlení do jiných místností, a 2000 zl. k účelu vydávání díla "Regesta Bohemiae, " i vkládají se tyto sumy v rozpočet. Další zprávy zemsk. výb. č. 17, 30 a petice č. 10 vyřízeny jsou vložením těch kterých sum do rubriky této. Museu království Českého zvyšuje se u vyřízení zprávy zemsk. výb. č. 109, roční subvence na 10. 000 s tou výminkou, když do správního výboru musea přijat bude zástupce zemského výboru.

Vyřizujíc zprávu zemsk. výb. č. 178 povoluje se, suma 4000 zl. avšak toliko na rok 1880, příspěvek na zakoupení ornithologické sbírky pro museum české.

Zpráva zemského výboru č. 188 béře se na vědomí a schvaluje se. Na zálohy, které slíbeny byly obcím nouzí stíženým k účelu zakoupení zemčat k sázení, vkládá se v rubr. 14, suma 22954 zl. 10 kr., jež svým časem nahraditi se má. Rovněž také dle usnešení sněmu pro kostel sv. Barbory v Kutné Hoře 2000 zl.

Rubrika 14, "podpory a příspěvky" stanoví se sumou 87124 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum:

Rubr. 15. Schubs-Auslagen 173000 fl.

Rubr. 16. Gendarmeriebequartirung 84403 fl. Rubr. 17. Vorspanns -Auslagen 18400 fl. Rubr. 18. Landesstrassenbauten 152000 fl.

Rubr. 19. Landeswasserbauten 100000 fl.

Sněm. akt. Storch: Rubr. 15. Hnací náklady 173. 000 zl. Rubr. 16. Na ubytování četnictva 84. 403 zl. Rubr. 17. Náklad na prípřeže 18400 zl. Rubr. 18. Stavby zemských silnic 152. 000 zl. Rubr. 19. Vodní stavby zemské 100. 000 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum:

§ 18.

Z. Z. 54. Rubr. 20. Post lit. d der Rubr. 20, wird auf 28. 000 fl.

herabgesetzt und Rubr. 20,, Interessen von Passivkapitalien" mit 28. 000 fl. eingestellt,

Sněm. akt. Storch:

§ 18.

K č. 54, rubr. 20.

Položka lit. d, rubriky 20, zmírňuje se na 28. 000 zl.. a rubrika 20 "úroky z pasivních kapitálů" vkládá se v rozpočet sumou 28. 000 zl.

Nejv. marš. zem.: Jest přijat.

Ist angenommen.

Abg. Wolfrum:

Rubr. 21. Verschiedene Ausgaben 4318 fl. Rubr. 22. Neue Bauten und Realitätenankauf 585306.

Rubr. 23. Außerordentliche Ausgaben entfällt.

Sněm. akt. Storch: Rubr. 21. Rozličné výdaje 4318 zl. Rubr. 22. Nové stavby a koupě nemovitostí 585306 zl.

Rubr. 23. Mimořádné výdaje odpadá.

Nejv. marš. zem.:

Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum:

Artikel VIII. Gebärhausfond.

§ 19.

Z. Z. 58. Rubr. 1.

In Rubr. 1 wird in Subrubrik 1 bei den Posten lit. c und d die Gehaltstangente um je 25 fl. ermäßiget und Rubr. 1,, Besoldungen" mit 5917 fl. eingestellt.

Sněm. akt. Storch:

Článek VIII. Fond porodnice.

§ 19.

K č. 58, rubr. 1.

V rubr. 1, vedlejší rubr. 1 zmenšuje se při každé z položek z c a d, část služného o 25 zl. a rubrika 1 "služné" vkládá se v rozpočet sumou 5917 zl.

Nejv. marš. zem.: Jest přijat.

Ist angenommen. Abg. Wolfrum:

Rubr. 2. Löhnungen 5277 fl.

Rubr. 3. Quartierbeiträge und Theuerungszulagen 400 fl.

Rubr. 4. Emolumente 822 fl. Rubr. 5. Diurnen entfallen.

Sněm. akt. Storch: Rubr. 2. Mzdy 5277 zl. Rubr. 3. Příspěvky příbytečné a přídavky drahotní 400 zl.

Rubr. 4. Případky 822 zl. Rubr. 5. Diurna odpadá.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum:

§ 20. Z. Z. 63. Rubr. 6.

In Rubr. 6 wird in Abtheilung B) wegen Pensionirung des Primärwundarztes Professor Dr. Blazina die betreffende Gehaltstangente mit 127 fl. außer Ansatz gebracht, in Abtheilung C) die Pensionstangenten des Herrn Professors mit 31 fl. eingesetzt, und Rubrik 6,,, Beiträge" mit 389 fl. eingestellt.

Sněm. akt. Storch: § 20. K č. 63, rubr. 6.

V rubr. 6, oddělení B, vypouští se příspěvek 127 zl. k služnému prvního ranlékaře prof. dr. Blažiny, poněvadž profesor ten dán byl do výslužby; v oddělení C, vkládá se příspěvek 31 zl. k pensi profesora Blažiny, a rubr. 6, "příspěvky" stanoví se sumou 389 zl.

Nejv. marš. zem.: Jest přijat.

Ist angenommen.

Abg. Wolfrum:

Rubr. 7. Miethzinse 2500 fl.

Rubr. 8. Amts- und Kanzleierfordernisse 493 fl.

Rubr. 9. Remunerationen und Aushilfen 648 fl.

Rubr. 10. Erhaltung der Gebäude 3601 fl.

Sněm., akt. Storch: Rubr. 7. Nájemné 2500 zl. Rubr. 8. Kancelářské a úřední potřeby 493 zl.

Rubr. 9. Odměny a výpomoce 648 zl. Rubr. 10. Zachování budov 3601 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum:

§ 21.

Zur Z. 68. Rubrik 1. In Rubrik 11. Abtheilung. A. wird die Steuersumme auf 590 fl. ermäßiget und Rubrik 11, "Steuern und Gaben" mit 755 fl. eingestellt.

Sněm. akt. Storch: § 21.

K č. 68, rubr. 11.

V rubr. 11, odděl. A, zmírňuje se suma daní na 590 zl. Rubrika 11, "daně a dávky" vkládá se sumou 755 zl.

Nejv. marš. zem.: Jest přijat.

Ist angenommen.

Abg. Wolfrum:

Rubr. 12. Diäten und Reisekosten 74 fl.

Rubr. 13. Regieauslagen 73400 fl.

Sněm. akt. Storch:

Rubr. 12. Diéty a cestovné 74 zl.

Rubr. 13. Náklad na režii 73400 zl.

Oberstlandmarschall: Ist angenommen.

Jest přijat.

Abg. Wolfrum:

§ 22.

Zur Z. 71., Rubrik 14, In Erledigung des L. -A. -B. Z. 87 wird die Personalzulage von 100 fl. des Verwalters Jelinek nicht genehmiget, die Tangente der Pension desselben in Rubrik 14 Abtheilung B mit 400 fl. eingestellt und Rubrik 14,, Pension für Beamte und Diener" mit 840 fl. bestimmt

Sněm. akt Storch:

§ 22.

K č. 71., rubr. 14.

U vyřízení zprávy zemsk. výb.. č. 87 nepovoluje se správci Jelínkovi osobní přídavek 100 zl. Příslušná část pense jeho vkládá se v rubr. 14, odděl. A, sumou 400 zl., a rubrika 14, "výslužné úřadníkňm a sluhům" stanoví se sumou 840 zl.

Nejv. marš. zem.: Jest přijat.

Ist angenommen.

Abg. Wolfrum:

Rubr. 15. Pensionen für Wittwen 307 ft.

Rubr. 16. Erziehungsbeiträge 47 fl.

Rubr. 17. Provisionen 151 fl.

Rubr. 18. Gnadengaben 150 fl.

Rubr. 19. verschiede Ausgaben 335.

Sněm. akt. Storch (čte):

Rubr. 15. Výslužné vdovám 307 zl.

Rubr. 16. Vychovací příspěvky 47 zl.

Rubr. 17. Provise 151 zl.

Rubr. 18. Dary z milosti 150 zl.

Rubr. 19. Rozličné výdaje 335 zl.

Nejv. marš.: Jest přijat.

Er ist angenommen.

Berichterstatter Abg. Wolfrum (liest):

Art. 9. Findelhausfond.

Oberstlandmarschall: Zu diesem Artikel hat der Abg. Dr. Roser das Wort.

Abg. Dr. Roser: Ich habe über die sanitären Verhältnisse der Hauptstadt Prag gesprochen, Auch hier im Saale ist die Luft eine so schlechte, daß nicht zu athmen ist, die Hitze auch sehr groß, darum beantrage ich Schluß der Sitzung,

(Bravo! Bravo ! Heiterkeit. )

Oberstlandmarschall (läutet): Herr Redner ! Beantragen Sie Schluß Ihrer Rede oder Schluß der Sitzung? (Heiterkeit. ) Wollen Sie auf Ihre Rede verzichten?

Dr. Roser: Nein, ich verzichte nicht auf das Wort.

Oberstlandmarschall: Dann bitte ich fortzusetzen,

Abg. Dr. Roser:

Hoher Landtag !

Die Grundsätze, nach welchen das Chriftenthum die Versorgung der Findlinge geregelt, hat zwei Systeme ins Leben gerufen und zwar:

1.   das romanische, welches Findelhauser benutzt mit Ausschluß der Erforschung der Vaterschaft und

2.   das germanische, welches die Findelhäuser verwirft, die Erforschung der Vaterschaft gestattet, und die Verpflichteten in bestimmter Reihenfolge zur Versorgung der unehelichen Kinder verhält. Die Versorgung nach germanischem System, welche die beste und billigste ist, geschieht auf folgende Art:

1.    Alle Findlinge werden ihrer Mutter in Pflege übergeben, ärmere bekommen Aushilfen.

2,    Findlinge, welche die Verpflichteten nicht übernehmen können, werden bis zum Schulfähigen Alter erprobten Kosteltern übergeben und endlich

3.   mit erreichtem Schulpflichtigen Alter werden sie in die öffentlichen Waisenhäuser zurückgebracht, wo sie so lange bleiben, bis sie in eine Lehre gegeben werden können.

Böhmen hat ein Findelhaus nach romanischem Muster,

Die Auslagen sind bedeutend, sie betragen mit den Leistungen für Wien beinahe eine halbe Million und, meine Herren, trotz der bedeutenden Kosten wird der Zweck dieser Anstalt nicht erreicht und deshalb haben auch viele Landtage die Aufhebung beschlossen und viele medicinische Autoritäten sich gegen den Bestand derselben ausgesprochen.

Ich werde mir mit Bewilligung Sr. Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls erlauben, die wichtigsten Stellen aus den Berichten der Landtage sowie die wichtigsten Stimmen der medicinischen Autoritäten vorzulesen.

Meine Herren! Der Landtag vom Oberösterreich hat beschlossen, das Findelhaus aufzuheben und zwar am 1. September 1868 und in dem Berichte heißt es: "weil die Findelanstalt der Sittlichkeit widerspricht und die Grundsätze der öffentlichen Armenpflege erschüttert, darum ist es Pflicht des Landtages, die Aufhebung der Findelanstalt zu erwirken. "

Die Findelanstalt wurde aufgehoben und am 1. Januar 1869 erfolgte die Sanction.

In Tirol wurde die Findelanstalt aufgegeben. Bevor es zur Aufhebung kam, hat sich der tirolische Landesausschuß bei dem oberösterreichischen L. -A. erkundigt, ob Nachtheile erslossen find und in einer Note vom 21. August 1873 Zahl 8768 hat der L. -A. folgendes eröffnet: die Zahl der Kindesmorde hat sich seit Aufhebung der Findelanstalt sogar vermindert, wohl deßwegen, weil die Auflassung dieser Anstalt zur Hebung und Stärkung der Sittlichkeit im Allgemeinen beigetragen hat.

Der galizische Landtag beschloß auch die Aufhebung der Findelanstalt und sagt in seinem Berichte vom 28, November 1872:

"Weil diese Anstalten zur Lockerung des Familienverhältnisses, zur allgemeinen Demoralisirung beitragen, und weil der Schutz der Findelkinder nicht nur nicht gesichert, sondern vielmehr gefährdet erscheint, wird die Aufhebung beschlossen. "

Die Aufhebung erfolgte und deren Sanction am 10. Mai 1873.

Die steiermarkische Statthalterei eröffnete am 5. April 1875 dem mährischen Landesausschuße, weil er auch im Sinne hatte, die Findelanstalt aufzuheben, daß in Folge der am 1. Juli 1872 in Tirol erfolgten Aufhebung keine, weder moralische noch sociale Nachtheile bisher zu Tage getreten sind.

Die Landtage von Tirol, Steiermark, Krain und Mähren erkannten, daß die Findelanstalten nichts taugen, daß sie auf einer unmoralischen rechts- und gesetzwidrigen Grundlage beruhen und beschloßen daher die Aufhebung.

Meine Herren, das sind Beschlüsse von Landtagen unseres Reiches.

Das englische Parlament beschloß die Aufhebung der Findelanstalten weil sie die Anstalten für die Liederlichkeit und Faulheit seien, und weil den Kindesmorden und Aussetzungen nicht vorgebeugt wird.

Das preußische Abgeordnetenhaus ging im Jahre 1860 über eine Petition um Errichtung von Findelhäusern zur Tagesordnung über, weil die Möglichkeit, die eigene Elternpflicht der öffentlichen Fürsorge aufzubürden, nur wie eine Prämie für Leichtsinn und Sitten wirken müße. Der berühmte Arzt Hufeland sagt: "Findelhäuser machen Findelkinder. " Oettinger versichert, daß dort, wo viele Findelhäuser namentlich mit Drehläden sind, sogar der gewaltsame Kindesmord eher gesteigert als vermindert wird.

Hügel und Horace Say sagen: "Die Institution der Findelhäuser muß als eine mörderische bezeichnet werden, (Unterbrechung durch Sturm und Windstoß) weil sie von 2 Kindern eines geradezu dem Tode opfert. (Nach einer Pause. )

Oberstlandmarschall läutet:

Abg. Dr. Roser: Ich bitte Durchlaucht kann ich fortfahren?

Oberstlandmarschall: Nun, ich bitte, wenn sie Lust haben, jedenfalls. (Heiterkeit, )

Abg. Dr. Roser: Robertson Mohl sagt: "Es entsteht eine Reihe von Nachtheilen gegründet auf das Wesen der Findelanstalten, es wäre also unverzeihlich, wenn der Staat eine solche Quelle von Unsittlichkeit dulden würde; es ist ein Unrecht, wenn sie von Privat-Personen errichtet werden, allein ganz verwerflich ist es, wenn der Staat selbst durch seine Anstalten sie hervorruft.

Ein berühmter französischer Schriftsteller sagt: Was ist die Folge der Findelhäuser?

"Eine Menge auf Kosten des Landes von Miethlingen verpflegter, gar nicht oder schlecht erzogener, der Eltern-Liebe baarer und unverschuldet zeitlebens unglücklicher Wesen. "

Als Peligot, der Administrator der öffentlichen Spitäler in Paris, dem Vilermé ein Tableau vorlegte, auf welchem ersichtlich wurde, daß von 7676 aufgenommenen Findlingen nach Ablauf von 6 Jahren nur noch 522 lebten, äußerte sich derselbe folgendermaßen: "Man kann mit Fug und Recht an euere Findelhäuser folgende Aufschrift anbringen lassen: Ici on fait mourir Ies enfants aux frais de public.

Ein österreichischer Schriftsteller sagt, die Moral und Humanität legen zwar der Gesellschaft die Pflicht auf, für die hilflosen Findlinge zu sorgen, aber ste verlangen nicht, daß man Depots für die Sittenlosigkeitsproducte und Gratispensionate für die Sprößlinge der lasterhaften Reichen begründe und auf Kosten des sittlichen Theiles der Bevölkerung erhalte,

(Unruhe. )

Oberstlandmarschall: Ich bitte, darum handelt es sich doch nicht, eine ganze Bibliothek herunterzulesen.

Abg. Dr. Roser: Ich bitte Durchlaucht...

Oberstlandmarschall: Das geht über die Genehmigung denn doch hinaus.

Abg. Dr. Roser: Ich habe mir die Erlaubniß genommen, und das ist meine Sache, ich muß doch nachweisen die Nachtheile der Findelhäuser und so bin ich verpflichtet, die Quellen anzuführen; ich erlaube mir nur noch anzuführen unseren hochverehrten Landsmann Prof. Škoda, meinen hochverehrten Lehrer, als er gefragt wurde, wie es sich mit den Findelhäusern verhalte, so sagte er: Am besten ist es, die Findelhäuser je eher um so besser aufzuheben.

Meine Herren, das sind die Quellen., die ich eben andeuten wollte, und ich glaube, daß es nothwendig war, eben um die Nachtheile der Findelanstalten hervorzuheben.

Ich habe ja gleich im Beginne meiner Rede gesagt, ich werde mit Erlaubniß Sr. Durchlaucht des Herrn Oberstlandmarschalls die wichtigsten Stellen aus den Berichten über die Findelhäuser vorlesen, denn ich kann ja doch nicht alles im Gedächtniß fassen und das ist in allen Parlamenten gestattet, wenn man sich die Erlaubniß nimmt, daß man vorlesen kann.

(Sehr wohl!)

Es ist das auch im Reichsrathe so.

Meine Herren! Die gesammelten statistischen Daten haben nachgewiesen, daß die Findelhäuser die Zahl der Kindesmorde weder zu verhindern, noch zu vermindern im Stande sind und das so gar an Orten, wo Findelhäuser waren, und die Unterbringung eine leichte war, die Kindesmorde zugenommen haben.

Frankreich zahlte im Jahre 1835 171 Findelhäuser mit Drehladen bei 98 Kindesmorden.

Somit bei einer leichteren Unterbringung dennoch 98 Kindesmorde vorkamen.

Meine Herren, die Findelhäuser sind auch nicht im Stande die Aussetzungen zu vermindern, und ich muß wieder auf die Statistik hinweisen. In Mainz, wo es von 1799-1811 keine Findelhäuser gab, wurden 30 Kinder weggelegt, als unter Napoleon I. ein solches mit Drehlade errichtet wurde, nahm die Zahl der Aussetzungen zu und erreichte in 40 Monaten die Zahl von 516. Meine Herren, in Deutschland, England, und in der Schweiz, die keine Findelhäuser haben, gehören die Aussetzungen zu den Seltenheiten, während z. B, in den österreichischen Provinzen die Findelanstalten bestizen, vom J. 1822 -1831 1974 Aussetzugen vorgekommen find,

Meine Herren, die Findelhäuser sind auch nicht im Stande die Fruchtabtreibung zu verhindern,

(Bravo! )

In Paris betrug die Zahl der Fruchtabtreibungen vom 1834 -1836 19, vom 1837-1838 39, von 1839-1844 61, ein Beweis, daß sich dieses Verbrechen ohnerachtet der Findelhäuser stetig vermehrte.

Meine Herren, die Findelhäuser vermehren die Sterblichkeit der Findlinge. Wappaeus, ein bedeutender Statistiker, hat nachgewiesen, daß von ehelichen Kindern nach vollendetem ersten Jahre 25, von unehelichen 30 und jene der Findlinge in den besten Findelhäusern 50-75% sterben, also um 20-25% mehr, als uneheliche Kinder,

Meine Herren! Die Findelhäuser sind, wie mir selbst ein Arzt aus der Anstalt gesagt hat, nichts anderes als die Brutstätte der Krankheiten, und Dr. Eppinger, Prof. der patholog. Anatomie, hat mir gesagt, daß er in einem Monate bis 77 Sektionen gemacht habe.

Die sogenannte Pyämie, geht dort nicht aus,

Meine Herren, welche Gefühle würden Kaiser Josef ergreifen, wenn er in die Findelhäuser käme, und sehen würde, daß sie Brutstätten don Krankheiten sind.

Meine Herren, die Findelhäuser beeinträchtigen die moralischen Verhältnisse der Findelkinder.

Dafür Sprechen die Criminal -Ausweise und das Contingent der Strafanstalten ist in hervorragender Weise durch Findlinge vertreten,

Meine Herren! Die Findelhäuser lockern die Bande der Natur, entfremden die Kinder den Eltern.

Das beweisen die Spärlichen Reclamationen von Seite der Eltern und es ist nachgewiesen, daß in französischen Findelhäusern, wie sie bestanden vom J. 1804 bis 1833 von 100 immer nur 1 Kind reklamirt wurde.

Meine Herren! Die Findlinge werden durch die Trennung von ihren Elter ihrer bürgerlichen Rechte beraubt.

Die Glieder der Adoptivfamilie betrachtet sie als Eindringlinge, die Gemeinde in die sie versetzt werden als einen Fremdling.

Die Findelhauser tragen direkt bei, zur Vermehrung der Findlingsaufnahme bei, in Paris gab es im Jahre 1640, wo noch keine Findelhauser bestanden, 272 und 1859 Schon 21. 069 Findlinge und die fortwährende Steigerung hat das französische Gouvernement veranlafst auf Mittel zu denken, damit die bedeutenden Millionen erfpart werden und es wurden die Findelhäuser aufgehoben und Millionen erspart, welche besser verwendet wurden, als die, welche auf diese Häuser aufgewendet werden.

Meine Herren! Die Findelhäuser widersprechen auch den Grundsätzen der öffentlichen Armenpflege,

Während man bei der Unterstützung armer Greise, Krüppel, entbundener armer Frauen auf dem Lande, die noch hoch schwanger hingehen, um im Walde Reiser zu sammeln oder knapp vor der Entbindung Fußböden waschen so penibel, ist man bei der Unterstützung der durch unsittliche Excesse hervorgerufenen Armuth so splendid!

Ja, sagt man, hier handelt es sich um das Leben zahlreicher Kinder, Ist das Leben armer Greise, der Krüppel armer Mütter weniger werth als das Leben der Findlinge?

Schon erhebt sich in immer weiteren Kreisen der murrende Nothschrei armer verehelichter Mütter über jene Ungerechtigkeit, die den leichtfertigen Dirnen mit aller Courtoiste die Bürde ihrer Debauche abnimmt, während sie den armen Frauen nur höchst umständlich oder gar keine Hilfe bietet. Nennen Sie das christliche Nächstenliebe, wenn man das Laster protegirt und die im Elend dahinschmachtende Tugend ignorirt?

Meine Herren! Die Aufhebung der Findelanstalten in England, in Deutschland, in der Schweiz, zum Theile in Frankreich, in Oberösterreich, Steiermark, Kärnthen, Krain, Tirol und in Mähren ist nicht nur von ungünstigen, sondern von Sehr erfreulichen Resultaten begleitet, indem sie eine Verminderung der Kindesmorde, der Aussetzung, Fruchtabtreibung und der Findlingsaufnahme zur Folge hat, Man wird vielleicht hinweisen auf den mehrhundertjährigen Bestand der

Institute, auf ihre Herkommlichkeit. Ich weiß, es fehlt nicht an Beispielen, daß so Manches sich unter dem Einbuße bestimmter Zeitumstände als nützlich bewahrt hat, aber es fehlt nicht minder an Beispielen, daß so Manches als haltlos über Bord geworfen werden mußte.

Ich bleibe dabei, daß die Findelhäuser ihren Zweck, Verbrechen zu verhüten, nicht erreichen, die Sittlichkeit bedrohen, große Geldopfer kosten und nicht mehr zeitgemäß sind. Daher sind sie aufzuheben.

Da ich aber weiß, daß eine solche Anstalt nicht so plötzlich aufgehoben werden kann, so beantrage ich, daß der Landesausschuß diese Frage erwägen möge, und ich erlaube mir daher folgenden Antrag zu stellen:

Der hohe Landtag wolle verließen:

Der Landesausschuß wird aufgefordert, die Frage der Findelhaus-Aufhebung in Erwägung zu ziehen, geeignete Antrage zu stellen und in der nächsten Session Bericht zu erstatten.

Ich empfehle meinen Antrag und glaube, die Zeit und die Geschichte wird lehren, daß ich Recht gehabt habe.

(Bravo ! Výborně! )

Nám. nejv. marš.: Poslanec pan Dr. Roser navrhuje, aby se zemskému výboru nařídilo, aby uvážil, zdali by nebylo vhod upustiti vůbec od nalezinců, a aby v příštím zasedání příslušný návrh podal.

Nejv. marš.: Kteří návrh podporují, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, Wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Er ist unterstützt und steht in Verhandlung. Wünscht noch Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Die Debatte ist geschlossen.

Rokování jest ukončeno.

Dem Herrn Berichterstatter bleibt das Wort über diesen Antrag vorbehalten, und ich werde nunmehr die Sitzung schließen.

Die nächste Sitzung findet morgen, den 2. Juli um 11 Uhr statt.

Aus der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Budgetberathung pro 1880.

Nám. nejv. marš.: Nejblíže příští sezení bude zítra 2. července o 11. hodině dopolední a bude se pokračovati nejprve v rokování o předloze v budžetu a to sice o odstavci E.

Oberstlandmarschall: Auf der Tagesordnung steht noch:

1. Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Ansuchen des

Prager Stadtrathes um Bewilligung zur Aufnahme eines Anlehens von 2, 000. 000 fl.

Landesausschußbericht betreffend Gesuche mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Gebühren für Aufnahme in den Heimathsverband.

3.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend Errichtung eines Bezirksgerichtes in Jistebnitz, dann Zutheilung der Gemeinden Drahnětitz, Swařiš, Pohoř, Borotin und Vorlov zum Bezirke Tabor.

4.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Petition der Gemeinde Neudorf um Zutheilung zum Bezirke Frauenberg.

5.   Bericht der Commission für Landeskulturangelegenheiten über den Jahresbericht des für die Verwaltung des pomologischen Institutes in Troja eingesetzten Comités für das Jahr 1878.

6.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Ansuchen der Stadtgemeinde Theresienstadt wegen Erwirkung eines Landesgesetzes um Bewilligung bei Ausführung von Neubauten auf den für Privathäuser vorbehaltenen Baustellen, Baukautionen einzugeben.

7.     Bericht der Schulcommission über die wiederholt eingebrachten Gesuche der an den Volks- und Bürgerschulen der Prager Vororte angestellten Lehrer um den weiteren Fortbezug von Personalzulagen.

8.   Bericht derselben Commission zum Gesuche derselben Lehrer um Theuerungszulagen.

9.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch des Stadtrathes der königl. Hauptstadt Prag um Erwirkung eines Landesgesetzes bezüglich der Regulirung der Pflastermaut in Prag.

10.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Einschreiten des Gemeindeamtes in Habrowan, womit der Ortschaft Suchei bewilligt wird, das Vermögen des Steuergeldfondes verwenden zu dürfen.

11.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde Jungbunzlau um Bewilligung zur Einhebung von Gebühren für Heimatbs- und Bürgerrechtsverleihungen.

12.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend das Gesuch der Marktgemeinde Cerhenic, Cerhinek und Radimek um Zuweisung zum Bezirke Kolin.

13.   Bericht der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten betreffend die Petition der Gemeinden Jokes und Wikwitz um Zuweisung zum Bezirke Kaaden.


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