Ètvrtek 17. èervna 1880

stalten Tetschen-Liebwerd und Tabor nicht zu den ordentlichen Lehrkräften gehören.

Bezüglich der Ackerbauschule in Pisek ist zu erwähnen, daß bei dem oben festgesetzten Status des ordentlichen Lehrpersonals der Direktor deshalb nicht erwähnt ist, weil nach der dermaligen Organisirung der Anstalt der jeweilige Leiter derselben (Direktor) aus dem gesammten Lehrpersonake, den ordentlichen und Hilfslehrern gewählt wird.

Wenn der h, Landtag diesen vorstehend angeführten Normalstatus der ordentlichen Lehrkräfte an den einzelnen Ackerbauschulen genehmigen sollte, so erscheint es weiter nothwendig festzusetzen, daß jede Aenderung in diesem Status der Genehmigung des h. Landtages unterliegt.

Bezüglich der ad 2 hervorgehobenen Festsetzung der Bedingungen der Penstonsfähigkeit wird bemerkt, daß in der Hauptsache die für die ordentlichen Lehrer an den höheren landw. Landeslehranstalten Teischen-Liebwerd und Tabor mit dem h, Landtagsbeschluße vom 26. November 1872 genehmigten Pensionsvorschriften in Anwendung zu kommen hätten, wonach (§. 2. ) nur die desinitiv angestellten Lehrer u, z, nur dann pensionsfähig sind, wenn sie sich ausschließlich dem Unterrichte an den Lehranstalten gewidmet haben und nicht auch gleichzeitig im Dienstverhältnisse zu Privaten gestanden sind.

Für die weiteren Bedingungen der Pensionirung sowie des Anspruches auf Bersorgung der Angehörigen eines pensionsfähigen Lehrers der beiden höheren landw, Landeslehranstalten sind im Allgemeinen die Vorschriften des Pensionsnormals für Landesbeamte maßgebend mit der Abänderung, daß die Penstonsbezüge nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit......... 40%

,, 15        ,,          ,,.........     55%

" 20        "         ".........     70%

,, 25        ,,          ".........     85%

"30        "         ,,.........   100%

des baaren Gehaltes mit Ausschluß aller Nebenbezüge als: Quartiergelder, Funktionszulage, Holz u. dgI. zu bemessen sind,

Hiernach tritt der Anspruch auf die Zuweisung einer Pension in der Höhe des ganzen Gehaltes für die Lehrer an den höheren landw. Landeslehranstalten Tetschen-Liebwerd und Tabor bereits mit dem vollendeten 30. Dienstjahre ein. Diese Begünstigung für die Professoren der genannten Anstalten ist darin zu suchen, daß von denselben die gleiche wissenschaftliche Vorbildung wie von Lehrern der Staatsmittelschulen, welche nach dem Reichsgesetze vom 9. April 1870 (§. 1 al. 2) gleichfalls Schon nach vollendetem 30. Dienstjahre ihren ganzen Gehalt als Pension erhalten können, verlangt wird.

Bürgerschullehrer sowie Volksschullehrer dagegen erlangen den Anspruch auf Pension mit dein vollen, zuletzt bezogenen Aktivitätsgehalte erst mit dem vollendeten 40. Dienstjahre.

Die Ackerbauschullehrer nehmen eine Mittelstellung zwischen den Bürgerschullehrern und den Lehrern an Staatsmittelschulen ein und wäre hienach für dieselben der Anspruch auf eine Pension im vollen zuletzt bezogenen Gehalte mit dem vollendeten 35, Dienstjahre festzusetzen, wobei zur Bemessung der Perzentsätze die Zeit vom 10. bis vollendeten 35. Dienstjahre wie bei der Pensionsbemessung der Professoren der beiden höheren landw, Landeslehranstalten in Intervallen von 5 zu 5 Jahren zu theilen und demgemäß die Höhe der Penstonsbezüge nach einer ununterbrochenen Dienstzeit von 10 Jahren mit..... 40%

,,     15       "          ,,.....     50%

,,     20       "          ".....     60%

,, 25       "          ,,.....     70%

,,     30       ,,           ,,.....     85%

,, 35,,,,..... 100 %

zu bemessen wäre,

Hienach würde der Zuwachs in den ersten 3 Abstufungen (vom vollendeten 10. bis vollendeten 25. Jahre) je 10% und in den beiden letzten Abstufungen (vom vollendeten 25. bis 35. Jahre) je 15% betragen. Nach diesen im Vorstehenden entwickelten Grundsätzen hat der Landesausschuß die im Anhange beigeschlossenen Bestimmungen über die Anstellung und Pensionirung der ordentlichen Lehrkräfte an den subventionirten Ackerbauschulen Chrudim, Hracholusk, Kaaden, Böhm, Leipa Klattan und Pisek ausgearbeitet und beehrt sich derselbe in Befolgung des ihm mit h. Landtagsbeschluße vom 15. Oktober 1878 zu Theil gewordenen Auftrages diese grundsätzlichen Bestimmungen unter Anschluß der Bezugsakten dem h. Landtage zur Genehmigung mit dem formellen Antrage zu unterbreiten, den vorliegenden Bericht der Landeskultur-Commission zur Vorberathung und Berichterstattung zuweisen zu wollen.

Ich erlaube mir den hohen Landtag auf einen Druckfehler aufmerksam zu machen,. welcher im § 5, Seite 10 § 5 des Penstonsstatutes in der letzten Zeile im böhmischen Texte unterlaufen ist, indem es am Schluße heißt: und es soll heißen:

"ve výslužbì jiné" "ve službì jiné". Snìm. akt. Dr. Storch: Pan zpravodaj èiní v ohledu formelním návrh, aby tato zpráva pøikázána byla komisi pro vìci zemìdìlské.

Oberstlandmarschall: Wünfcht Jemand das Wort ?

Žádá nìkdo za slovo?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -Bericht mit dem Jahresberichte betreffend das pomologische Institut in Troja für das Jahr 1879.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s výroèní zprávou pomologického ústavu v Troji na rok 1879.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.

Berichterstatt. L. -A. -B. Theumer: Hoher Landtag !

Der Landesausschuß beehrt sich den Jahresbericht des zur Verwaltung des pomologischen Instituts in Troja eingesetzten Comités für das Jahr 1879 vorzulegen mit dem Antrage, ein höh. Landtag geruhe diesen Bericht zur Kenntniß zu nehmen.

In formeller Beziehung erlaube ich mir die Überweisung dieses Berichtes an die Landesculturcommission zu beantragen, wie dies bereits mit dem Jahresberichte für das Jahr 1878 geschehen ist.

Snìm. akt. Dr. Storch: Pan zpravodaj èiní návrh v ohledu formelním, aby tato zpráva pøikázána byla komisi pro vìci zemìdìlské.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?

Žádá nìkdo za slovo?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Jahresberichte der hydrograstschen Commission für das Jahr 1878 und 1879.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s výroèní zprávou hydrografické komise pro rok 1878 a 1879.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist dersebe.

Berichterstatter L. -A. -B. Theumer: Hoher Landtag !

Der L. -A. gibt sich die Ehre, dem hoh. Landtage den Jahresbericht der hydrograsischen Commistion über deren Wirksamkeit in den J. 1878, 1879 zur hochgeneigten Kenntuißnahme vorzulegen. In formeller Beziehung beantrage ich diesen Bericht der Laudesculturconimission zu überweisen.

Snìm. akt. Dr. Storch: Pan zpravodaj èiní návrh, aby tato zpráva pøikázána byla komisi pro vìci zemìdìlské.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ?

Žádá nìkdo za slovo?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Geschieht. )

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -Bericht betreffend die Frage, ob bei Errichtung der proj, gräfl. Straka´schen Exercitien-Akademie nicht auch auf allgemeine Bildungszwecke Rücksicht genommen werden sollte.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva, zemského výboru v pøíèinì otázky, zdali by pøi zaøízení stavovských cvièných ústavù nemìl bráti se též zøetel k jiným úèelùm vzdìlávacím.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Baron Peche.

Berichterstatter Baron Peche (liest): Hoher Landtag !

Mit dem Beschluße des hohen Landtages vom 19. October 1878 wurden die vom Landesausschuß. in Absteht auf die Errichtung einer Anstalt für den Reit-, Fecht- und Turnunterricht aus Mitteln des gräfl. Straka´schen Reservebaufondes bis dahin getroffenen Verfügungen insbesondere der vollzogene Ankauf der Realität NC. 128- III. genehmigt und der L. -A. ermächtigt, mit den competenten Behörden das Einvernehmen zu pflegen, um die seinerzeitige anstandslose Durchführung des Projektes zu ziehen, und aufgefordert, in Erwägung zu ziehen, ob den Intentionen des Stifters entsprechend, welcher für allerlei Unterricht zu sorgen beabsichtigte, nicht auch auf andere Zwecke allgemeiner Bildung, zumal anf solche, wofür von Staatswegen nicht etwa ausreichend vorgesorgt wäre, Bedacht genommen werden sollte, oder ob diese Zwecke nicht etwa auf anderen Wegen aus den jährlichen Überschüssen des gräfl, Straka´schen Fondes zu erreichen wären.

Im Grunde der vorerwähnten Ermächtigung hat der L. -A. wegen Feststellung neuer Communikationen für den Besitzstand NC. 128-III. und insbesondere wegen Anlage der unterhalb des Blindeninstitutes einmündenden über den Jesuitengarten führenden Belvederestrasse die Verhandlungen mit den competenten Militärbehörden und der Prager Stadigemeinde eingeleitet, welche insoferne zu dem gewünschten Resultate geführt haben, als einerseits von der Prager Stadtgemeinde die Herstellung der sog. Belvedere-Straße bereits besehlossen worden ist, und in nächster Zeit in Angriff genommen werden wird, andererseits die angesuchte Überlassung des zu dieser Straße erforderlichen fortifikatorischen Grundes bei vorliegender Zustimmung der competenten Militärbehörden gesichert erscheint, wornach nunmehr die Feststellung des Bauprogrammes und die weiteren Vorarbeiten für die Errichtung der Exercitienanstalten auf dem als Bauplatz hiefür acauirirten Besitzstande NC. 128-III. ihren ungestörten Fortgang nehmen können.

Dem Eingangs bezogenen hohen Auftrage entsprechend, hat der L. -A, nach Anhörung des zur Feststellung des Bauprogrammes und aller einschlägigen Vorfragen eingesetzten Comité die Frage in Erwägung gezogen, ob neben der Errichtung der neuen Anstalt für den Reit-, Turnund Fechtunterricht nicht auch noch auf andere Zwecke allgemeiner Bildung und in welcher Weife Bedacht genommen werden sollte, wobei die Intentionen des hohen Landtages dahin aufgefasst Worden find, ob neben der Erlernung fremder Sprachen nicht auch für die Ertheilung des Unterrichtes im Gesange und der Musik, im Tanzen, Malen, Zeichnen und Modelliren vorzusorgen wäre.

Für den Sprachunterricht, dem derzeit an den öffentlichen Lehranstalten die verdiente höhere Pflege und Aufmerksamkeit zugewendet wird, erscheinen besondere Vorkehrungen nicht erforderlich, weil hiefür eine kleinere Räumlichkeit genügt, welche nach Maßgabe sich ergebenden Bedarfes, wenn hinreichende Anmeldungen vorhanden sind, als Lehrlocale zugewiesen werden könnte.

Den Stiftungen die Gelegenheit gründlichen Musikunterrichtes zu eröffnen, wäre jedenfalls anzustreben; doch dürfte es Seinerzeit zweckmäßig erscheinen, mit einem bereits rühmlichst bekannten Institute d. i. dem Konservatorium in Verbindung zu treten, damit die Zöglinge daselbst auf Kosten des Stiftuugsfondes Gesang- und Musikunterricht erhalten; --- eine Maßnahme hiefür bei Errichtung der geplanten Exercitienanstalten zu treffen erscheint um so weniger nothwendig, als diesem Bedürfnisse durch das in Bau begriffene Künstlerhaus auf die ausreichendste Weife Rechnung getragen Sein wird, und es wohl keinen Schwierigkeiten unterliegen dürfte, den Stiftlingen in den für das Konservatorium neugeschaffenen Ränmen die Theilnahme an Gesang- und Musikunterrichte ohne erhebliche Kosten zu Sichern.

Auch der Zeichenunterricht ist an öffentlichen Lehranstalten ein obligater Lehrgegenstand und haben sich in den letzten Jahren nur Sehr wenige Stiftlinge gemeldet, um hierin specielle Unterweisung durch den dazu bestellten Prof. Weidlich zu erhalten.

Von größerer Bedeutung und mit dem Zeiche neu und Modelliren im Zusammenhange stehend erscheint die allfällige Unterweisung der Zöglinge in der Malerkunst; allein abgesehen davon, daß den Stiftlingen neben ihren eigenen Fachstudien die zur Pflege dieses Kunstzweiges erforderliche Zeit kaum zu Gebote stände, kann eventuell in einzelnen Fallen mit der bereits bestehenden Maler-Akademie das Einvernehmen gepflogen werden, damit daselbst kunstbeflissene Stiftlinge Aufnahme finden.

Dieser Sachlage entsprechend und der Erwägung Raum gebend, daß die Überschüsse des graflich Straka´schen Stiftungsfondes in den nächsten Jahren zur Ganze für Bauzwecke verwendet werden müssen, hat der Landesausschuß in Übereinstimmung mit den Anträgen der oben erwähnten Comité beschlossen, bei Errichtung der projektirten Exercitienanstalten nur noch für Räumlichkeiten zum Tanzunterrichte, die nebenbei auch anderen Zwecken dienen könnten, Borsorge zu tragen, insofern dies ohne Beeinträchtigung der übrigen Anstalten und ohne erhebliche Mehrkosten Wird als zulässig erkannt werden, dagegen die Einführung allerlei anderen Unterrichtes dem Zeitpunkte vorzubehalten, wo hiezu disponibel gewordene Fondsüberschüsse in der angedeuteten Richtung verwendet werden können.

Diesen Beschluß beehrt sich der Landesausschuß dem hohen Landtage zur hochgeneigten Genehmigung vorzulegen und beantragt in formeller Beziehung die Zuweisung des vorstehenden Berichtes an eine Commission von 9 Mitgliedern, von welchen je drei durch die Kurien aus dem ganzen Landtage zu wählen wären.

Zemský výbor klade sobì za èest, toto své usnešení slavnému snìmu k schválení pøedložiti a navrhuje co do formální stránky, aby zpráva tato byla pøikázána komisi sestávající z 9 èlenù, jež by kurie po tøech z plného snìmu volily.

v

Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro návrh, nech vyzdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die Grundsteuer-Einhebung nach der neuen Regulirung.

Nám. nejv. marš.: Následuje nyní zpráva zems. výboru v pøíèinì vybírání danì pozemkové na základì nového upravení.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Herr Zeithammer.

Pøísedící zem. výboru p. Zeithammer: Slavný snìme!

C. k. místodržitelství zaslalo zemskému výboru pøípis, jenž se týká vybírání pøirážek zemských, okresních i obecních.

Ponìvadž ale jest to záležitost, která zajisté bude zajímat nejvìtší èást p. poslancù, zvláštì ty, kteøí se zabývají pøímo záležitostmi

okresními a obecními, dovoluji si pøednésti pøípis ten v celosti. Zní pak následovnì:

Zufolge des im Reichsgesetzblatte Nr. 34 verlautbarten Gesetzes vom 28. März 1880 wird künftig die im Wege des Gesetzes von 15 zu 15 Jahren festgesetzte Grundsteuer-Hauptsumme nach Verhältniß des ermittelten Reinertrages der steuerpflichtigen Objekte, auf die einzelnen Länder beziehungsweise einzelnen Steuergemeinden und einzelnen Grundstücke gleichmäßig verteilt und hiernach das Steuerperzent ermittelt, und es hat bis zum Abschlusse des Reklamationsverfahrens vom 1. Jänner 1881 ab, die provisorische Steuereinhebnng auf Grund der nach §. 34 III. Abth. des Gesetzes vom 6. April 1879 R. -G. -Bl. Nr. 54 durchgeführten Ab- und Einschatzungsoperate in der Art zu erfolgen, daß die auf die einzelnen Grundbesitzer beziehungsweise Steuerobjekte entfallenden Grundsteuerbeträge mit dem Vorbehalte vorgeschrieben werden, daß die Ausgleichung bezüglich der vom 1. Jänner 1881 ab vorzunehmenden provisorischen Steuerumlegung nach beendigtem Reklamationsverfahren in jener Weise stattfinde, wie selbe im Artikel III. des Gesetzes vom 28. März 1880 näher festgestellt ist.

Im Hinblicke auf den Umstand, daß das Erforderniß für Landes-, Bezirks-, Gemeinde- und andere Bedürfnisse in der Regel durch Zuschläge zu den direkten Steuern aufgebracht wird, ferner in Anbetracht, daß die bezüglichen Zuschlagsperzente, je nachdem die, von der festgesetzten Grundsteuerhauptsumme auf die einzelnen Kronländer entfallende Quote gegenüber der bisherigen Vorschreibung größer oder kleiner sein wird, sich entsprechend, kleiner oder größer herausstellen müssen, und daß überdies der Zeitpunkt, mit welchem die Feststellung der Grundsteuerhauptsumme für das Jahr 1881 erfolgen wird, sich vorhinein nicht bestimmen läßt, beehre ich mich in Folge der vom hohen Ministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem hohen k, k, Finanzministerium herabgelangten Weisung vom 2. Juni I. J. Z. 2002. M. J. den hochlöblichen Landesansschuß vor Allem auf die Bestimmungen des Art. I. des Gesetzes vom 28. März 1880 zu dem Zwecke besonders aufmerksam zu machen, damit hinsichtlich der Festfetzung des Zuschlagsperzentes von der entfallenden Tangente der Gesammtsteuer-Hauptsumme rechtzeitig das Entsprechende vorgekehrt werde.

Nachdem vom Jahre 1881 an, sowohl der die Einkommensteuer vertretende 1/3 Zuschuß als auch der mittelst des Finanzgesetzes jährlich festgestellte außerordentliche Zuschlag bei der Grundsteuer entfallen, dagegen der 1/3 Zuschuß zur Gebäudesteuer, sowie der außerordentliche Zuschlag zur Gebäude-, Erwerb- und Einkommensteuer, in so lange nicht im Wege des Gesetzes eine Aenderung getroffen wird, fortbestehen wird, so ergibt sich die Nothwendigkeit, daß vom Jahre 1881 an als Umlagsbasis für die nicht ärarischen Zuschlage auch die Gebäude-, Erwerb- und Einkommensteuer in sämmtlichen, im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit Einschluß der Staatsznschläge angenommen werde, weil sonst in jenen Gebieten, wo bisher die Umlagen auf den außerordentlichen Zuschlag nicht aufgeteilt würden, die Anomalie eintreten würde, daß zur Grundsteuer ein anderer Umlagsquotient als zu den übrigen direkten Steuern ausgemittelt werden müßte, wodurch auch die Reparation,. Einhebung und Verrechnung der Zuschlage mit noch größeren Schwierigkeiten, als dies schon jetzt der Fall ist, verbunden wäre.

Ich beehre mich daher den hochlöbl. Landesausschuß zu ersuchen gefälligst dahin wirken zu wollen, daß, insofern dies thatsächlich nicht ohnehin bereits der Fall ist, bei den Beschlüssen, welche die Bewilligung von Umlagen zu Landeszwecken auf die direkten Steuern zum Gegenstande haben, vom J. 1881 an ausschließlich die Gesammtsumme der direkten Steuer, also bei jenen direkten Steuern, bei denen die Zuschläge noch fortbestehen, die ganze Steuerschuldigkeit mit Inbegriff der Staatszuschläge zu Grunde gelegt, und daß diese Umlegung schon bei Feststellung des Landesvoranschlages für das Jahr 1881 zur Voraussetzung genommen werde.

Desgleichen habe ich die Ehre, den hochlöbl. Landesausschuß um die geeignete Einwirkung zu ersuchen, daß auch bei allen Beschlüssen in Absicht auf die Bewilligung von Bezirks- und Gemeinde-Umlagen von dem erwähnten Zeitpunkte an nach demselben Grundsatze vorgegangen werde.

Wo ausnahmsweise bestehende Gesetze die Steuer ohne Zuschläge als Basis der Umlage bezeichnen, wäre die entsprechende Aenderung im gesetzlichen Wege zu bewirken.

Eine weitere Bemerkung ergibt sich ferner im Hinblicke auf den Inhalt des Art. III. des Gesetzes vom 28. März 1880.

Mit Rücksicht auf die in diesem Art. vorgesehenen nachträglichen Aenderungen der ans die Zeit vom 1. Jänner 1881 bis zur Beendigung des Reklamationsverfahrens entfallenden Grundstenerbeträge tritt nämlich die Nothwendigkeit ein, auch hinsichtlich der als Zuschläge zu dieser Grundsteuer eingehobenen Quoten für die Landesfonde, dann für Bezirks-, Gemeinde- oder andere Bedürfnisse eine Vorkehrung zu treffen.

Indem ich den hochlöblichen Landesausschuß auch auf diesen Umstand aufmerksam mache, erlaube ich mir hiebei zu bemerken, daß nach der übereinstimmenden Ansicht der Ministerien des Innern und der Finanzen die im Art. III des Gesetzes vom 28. März 1880 normirten Bestimmungen über die Steueransgleichung nach den Ergebnissen des Reklamationsverfahrens ausnahmslos auch bezüglich aller auf die Grundsteuer umgelegten Zuschläge als eines Accessoriums der Steuer, welches mit der Letzteren nothwendigerweise eine gleiche Behandlung erfahren muß, Anwendung zu finden hatten. Schließlich ergibt sich auch noch die Frage, wie mit Rücksicht auf die oben dargestellten Grundsätze in solchen Fällen vorzugehen Sein wird, wo Umlagen zu den direkten Steuern von den betreffenden Vertretungskörpern für das Jahr 1881 oder für mehrere Jahre im vorhinein etwa bereits beschlossen, beziehungsweise der gesetzlich vorgeschriebenen höheren Genehmigung unterzogen worden sind. Insoferne bei solchen Umlagen die Gesammtsumme der direkten Steuern, also mit Inbegriff der Staatszuschläge, zur Grundlage genommen wurde, erscheint nach dem oben Gesagten eine besondere Vorkehrung nicht erforderlich.

Dagegen würde in dem Falle, als bei den bezüglichen Beschlußfassungen die direkten Steuern mit Ausschluß der Staatszuschlage als UmlageBasis angenommen worden sein sollten, die Nothwendigkeit einer entsprechenden Vorkehrung aus den bereits angeführten Gründen jedenfalls eintreten.

Sollten daher Fälle der letzterwähnten Art in Böhmen bereits vorgekommen sein, so wolle der hochlöbliche Landesausschuß gefälligst in Erwägung ziehen, ob und welche Vorkehrungen im administrativen, eventuell im legislativen Wege zu treffen wären, um die auf Grund Solcher Beschlüsse erfolgende Einhebung von Umlagen zu den direkten Steuern mit den oben dargestellten Grundsätzen bezüglich der Einbeziehung der Staatszuschlage in Einklang zu bringen.

Schließlich habe ich die Ehre den hochlöblichen Landesausschuß zu ersuchen, die bezügliche Wohlmeinung ehethunlichst an mich gelangen zu lassen und zugleich bekannt zu geben, ob für den Fall der Regelung im legislativen Wege die Iniciative der Landesvertretung und in welchem Sinne zu erwarten stehe.

Prag, den 9. Juni 1880.

Für den Statthalter: Grüner.

Pokud se týká tato nota prostøedku, které mají se uèiniti stran vybírání pøirážek zemských, navrhuje zemský výbor, aby nota tato byla budžetnímu výboru pøikázána.

Der h. Landtag geruhe diese Note der Budgetcommission zu überweisen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß die Commission zur Vorberathung der Regierungsvorlage betreffend die Abänderung mehrerer Bestimmungen der Landtagswahlordnung morgen den 18. um 6 Uhr Abends Sitzung hält.

Wir kommen nunmehr zu den Berichten der Budgetcommission, welche dieselbe vorzulegen hat.

Der erste Gegenstand ist der Rechnungsabschluß der Stiftungsfonde.

Berichterstatter ist Herr von Plener.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva budžetního výboru, a sice: 1. Zpráva o úèetních závìrkách nadaèních fondù.

Ref. Abg. von Plener (liest):

Bericht

der Budgetcommission über den Rechnungsabschluß des Erzherzogin Gisela-Fondes für Taubstumme, des Propinations-Entschädigungsfondes, des Kaiser Leopold`schen Mädchenstiftungsfondes, des Freiwilligen-Schützenfondes und des Freiwilligen-Schützen-Invalidenfondes für die Jahre 1878 und 1879.

1. Erzherzogin Gisela Taubstummen-Stiftnugsfond.

   
   

Mit Ende des Jahres

 
 

1877

1878

1879

Stand des Vermögens....

100700 fl. - kr.

101130 fl. 43 kr.

101299 fl. 6 kr.

Einnahmen:

     

Aktiv-Interessen.......

 

4255 fl. 43 kr.

4260 fl. 13 kr.

Reelle Ausgaben:

     

Stiftungen..........

 

5109 fl... - kr.

4100 fl. - kr.

2. Propinations- Entfchädigungsfond.

       

Stand des Vermögens.... 194870 fl. 23 kr.

198952 fl. 87

kr.

241742 fl. 7

kr.

Einnahmen:

       

Aktiv-Interessen...............

9749 fl. 17

kr.

10491 fl. 23

kr.

Entschädigungsbeiträge für ertheilte

     

Bierbrauerei-Concessionen..........

10000 fl. -

kr.

15000 fl. -

kr.

 

19749 fl. 17

kr.

25491 fl. 23

kr.

Reelle Ausgaben..........

17 fl. 53

kr.

28 fl. 73

kr.

3. Kaiser Leopold'scher Mädchen-Stiftungsfond.

     

Stand des Vermögens..... 121572 fl. 8 1/2 kr.

121665 fl. 8 1/2 6271 fl. 1/2 5692 fl. 2 1/2

kr. kr. kr.

122865 fl. 8 1/2

6143 fl. 41

5942 fl. 89 1/2

kr. kr. kr.

Einnahmen.................

Reelle Ausgaben...............

4. Freiwilligen-Schützenfond.

Vermögensstand....... 280602 fl. 93 kr.

293343 fl. 49 13399 fl. 79

kr, kr.

307355 fl. 60 14063 fl. 30 1/2

kr. kr.

Einnahmen.................

Reelle Ausgaben...............

628 fl. 18

kr.

730 fl. 58

kr.

Dieser Fond ergibt seit längerer Zeit einen regelmäßig wiederkehrenden Jahres-Uiberschuß von mehr als 12000 fl. und hat die Landesbuchhaltung aus Anlaß der Rechnungslegung für 1878 die Frage angeregt, ob nicht ein Theil dieser regelmäßigen Uiberschüsse zur Vermehrung oder Erhöhung der bestehenden Stiftungsplätze, eventuell zur Unterstützung der bei der Occupation Bosniens verunglückten Soldaten und ihrer Familien zu verwenden wäre.

Der Landesausschuß Spricht sich jedoch in seinem Berichte vom 17. Dezember 1879, Z. 44, gegen eine solche Veränderung der bisher kapitalisirten Uiberschüsse aus, weil einmal für den letzterwähnten allgemeinen Zweck aus anderen Mitteln Borsorge getroffen Wird, dann weil sich in der letzten Zeit überhaupt keine Unterstützungswerber gemeldet haben, endlich weil für die Erhöhung der normalmäßigen Unterstützungsgebühr besondere Gründe nicht vorliegen. Es empfehle Sich vielmehr die Uiberschüsse anwachsen zu lassen und im Falle eines Krieges für die gegenwärtige Bestimmung des Fondes, nämlich die Unterstützung hilfsbedürftiger Krieger und deren Familien möglichst große Mittel zur Verfügung zu haben. Die Budgetcommission glaubt sich dieser Anschanung des Landesausschußes anschließen zu sollen und beantragt, es bei der bisherigen Capitalisirung der Uiberschüsse bewenden zu lassen.

5. Freiwillige Schützen-Invalidenfond.

 

Ende

1877

1878

1879

Vermögensstand.......

1613 fl.

92 kr.

1687 fl.

6 kr.

1762 fl.

84 kr.

Einnahmen.........

   

73 fl.

14 kr.

75 fl.

78 kr.

Die Budget-Commission Beantragt:

Der hohe Landtag wolle die Rechnungsabschlüsse des Erzherzogin Gisela. Taubstummenfondes, des Propinations-Entschädigungsfondes, des Kaiser Leopold'schen Mädchenstiftungsfondes, des Freiwilligen Schützen-Invalidenfondes als richtig anerkennen und genehmigen.

Snìm. akt. Dr. Storch:

Budžetní komise navrhuje:

Slavný snìme raèiž úèetní závìrky fondu arcivévodkynì Gisely pro hluchonìmé, fondu pro náhradu za propinaci, nadaèního fondu císaøe Leopolda pro dívky, fondu pro dobrovolné støelce a fondu pro invalidy dobrovolných støelcù za správné uznati a schváliti.

Nám. nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht über die Ertheilung der Subvention an Herrn MDr. Lilienfeld für sein animalisches Impfugsinstitut.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva budžetní komise ohlednì žádané podpory panem MDr. Lilienfeldem k úèelùm jeho ústavu pro animální oèkování.


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