Středa 9. června 1880

schulfond entfallenden Drittels an Schulgeld an der Mädchenschule der Ursulinerinen in Kuttenberg fällt.

Der noch sehr fühlbare Mangel an gesetzlich befähigten Lehrpersonen an Volks- und Bürgerschulen ergibt auch noch für das Jahr 1880 die unabweisliche Nothwendigkeit einer Aufmunterung an junge Leute beiderlei Geschlechtes zu diesem Fachstudium mittelst Landesstipendien und der Landesausschuß sah sich daher veranlaßt, auch für dieses Jahr in der Rubrik III. des Erfordernisses den bis jetzt genehmigten Betrag von 20000 fl. für 200 halbe Landesstipendien a 100 fl., ohne welchen der Normalschulfond allerdings mit einem Ueberschuße von 2421 fl. abschließen würde, ins Präliminare einzustellen; freilich unter abermaliger Verwahrung dagegen, daß das Land hiezu verpflichtet oder daß der Normalschulfond ein vom Landesfonde subventionierten ist.

Einschließlich dieses Betrages beziffert sich daher:

Das Gesammterforderniß mit.. 49269 fl. und bei Entgegenhaltung der eigenen Gesammtbedeckung pr....... 31690 fl.

ein Abgang von......... 17579 fl.

gegen 18302 fl. im Vorjahre,. welcher Abgang jedoch,. Wie bereits oben bemerkt wurde, bei eventueller hoher Genehmigung der diesbezüglichen speciellen Anträge des Landesausschußes eine Steigerung erfahren dürfte.

Indem der Landesausschuß das Ansuchen um Genehmigung dieses Präliminares stellt, erlaubt er sich zugleich die Zuweisung dieses Gegenstandes der Budgetkommission in forarnaIi zu beantragen.

Zemský výbor žádá za schválení rozpočtu toho a dovoluje si zároveň činiti návrhy aby věc tato byla přikázána budžetní komisi.

Nejv. marš.: Žádá někdo za sIovo ?

Wünscht Jemand das Wort ?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

 

Der nächste Gegenstand ist der L. -A. -Bericht betreffend die Ausscheidung der Gemeinden Jistebnic und Drahnětic aus dem Gerichtsbezirke Sedlec und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Tabor.

Berichterstatter ist Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal.

Nám. nejv. marš.: NejbIíže príští předmět denního pořádku jest zpráva zemského výboru v příčině vyIoučení obcí Jistehnic a Drahnětic ze soudního okresu Sedleckého a přidělení k soudn. okresu Táborskému.

L. -A. -B. Dr. Schmeykal: Anläßlich einer Petition, welche von der Stadtgemeinde Jistebnic um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst ansgieng, hat der h. Landtag in der Sitzung vom 20, Apríl 1877 beschlossen, über jene Petition zur Tagesordnung überzugehen, dagegen in Berücksichtigung der anerkannten Schwierigkeiten der Terrainverhältnisse im südlichen Theile des Sedlecer Bezirkes die Vornahme von Erhebungen anznordnen befunden, ob und inwieferne durch Ausscheidung einiger in diesem Theile des Bezirkes gelegenen Gemeinden den Beschwerden abgeholfen werden könne.

In Folge dieses Auftrages wurden die erforderlichen Erhebungen veranlaßt und die südlich des Ounoper und Cunkover Gebirgszuges gelegenen Gemeinden der ehemaligen Domäne Jistebnic und Nadějkau in dieser Richtung um ihre Willensmeinung befragt.

Das Resultat dieser Erhebungen ist nun dahin ausgefallen, dass es sich allerdings vollständig rechtfertigt, die Ortsgemeinden Jistebnic und Drahnětic aus dem Gerichtsbezirke Sedlec auszuscheiden und zu dem Gerichtsbezirke Tabor zuzuweisen und es stellt daher der Landesausschuß Anträge, welche die Durchführung dieser Ausscheidung, bez. Zutheilung im legalen Wege ermöglichen.

In formeller Beziehung mache ich darauf aufmerksam, dass solche Fälle der Ausscheidung aus Bezirken und Zuweisung zu anderen, sowie Gemeindeangelegenheiten mehrfacher Art dem hohen Landtage von Seite des Landesausschusses werden unterbreitet werden, und dass es sich daher gleich den Vorjahren empfehlen würde, eine ständige Commission einzusetzen, welcher diese Angelegenheiten zugewiesen werden zur Vorberathung und Antragstellung.

Der Antrag des Landesausschusses geht dahin: Der hohe Landtag Wolle beschließen, es werde eine Commission von 15 aus den Curien zu je 5 aus dem ganzen Landtage gewählten Mitgliedern zusammengestellt, der alle Berichte und Eingaben, welche die Ünderung der Bezirksvertretungssprengel oder Angelegenheiten der Gemeindeordnung betreffen, zur Borberathung und Antragstellung zuzuweisen waren.

Sněm. sekr. Schmidt: Činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto: budiž zvoIena komise 15 čIenu voIených po pěti z celého sňemu, kteréž se veškeré zpráva a podání jež se týkají nějaké změny okršků zastupitelstev okresních aneb obcí aneb záIežitostí zřízení obecného k tomu konci přikázati mají aby je vzaIa v předběžnou poradu a o nich podávala zprávu. Nejv. marš.: Žádá někdo za slovko ?

Wünscht Jemand das Wort ? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. L. -A. -B. Dr. Schmeykal: Hieran reihe ich den weiteren Antrag, es sei der Bericht des Landesausschußes, welcher die Ausscheidung der beiden Gemeinden Jistebnic und Drahnětic aus dem Gerichtsbezirke Sedlec und Zutheilung zum Gerichtsbezirke Tábor betrifft, dieser ebeneingesetzten Commission zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zároveň navrhuje zpravodaj, aby zpráva zemského výboru týkající se vyloučení obce Jistebnic a Drahnětic ze soudního okresu Sedleckého a přikázání k soudnímu okresu Táborskému přikázána byla této komisi.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Einschreiten der Gemeinde Honositz um Ausscheidung aus dem Bezirke Bischof-Teinitz und Zuweisung zum Bezirke Staab.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o žádosti obce Honosic za vyloučení z okresu Horšovo-Týnského a přikázání k okresu Stodskému.

Ref. L. A. -B. Schmeykal: Die Gemeinde Honositz hat beim h. Justizministerium eine Petition überreicht, in welcher sie die Ausscheidung aus dem Bezirke Bischof-Teinitz und Zuweisung zu jenem in Staab anstrebt. Diese Petition wurde dem Landesausschuße übermittelt, und er hat nicht unterlassen, die bei dieser Angelegenheit erforderlichen Erhebungen durch die autonomen und landesfürstlichen Behörden einzuleiten.

Das Resultat dieser Erhebungen ist so geartet, daß der Landesausschuß sich verpflichtet fühlt, dem hohen Landtage die Ausscheidung dieser Ortsgemeinde Honositz aus dem Gebiete der Bezirksvertretung Bischof-Teinitz und Zuweisung derselben zum Bezirke Staab anzuempfehlen.

In formeller Beziehung beantrage ich, diesen Bericht der für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten zu wahlenden Commission zur Vorberathung zu überweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje, aby právě zmíněná zpráva zemského výboru byla přikázána komisi, která se má ustaviti pro záležitosti obecní a okresní.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht zu der Petition der Gemeinde Nemělkau um Ausscheidung aus dem Sprengel des Bezirksgerichts Schüttenhofen und Zuweisung zu dem Gerichtsbezirke Klattau.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o žádosti obce Nemělkova za vyloučení z obvodu okresního soudu v Sušici a připojení k soudnímu okresu Klatovskému.

Ref. L. -A. -B. Dr. Schmeykal: Die Gemeinde Nemělkau sucht um die Ausscheidung aus dem Sprengel des Gerichtes in Schüttenhofen und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Klattau an. Die darüber gepflogenen Erhebungen sind dieser Petition vollständig günstig und in dieser Richtung beantragt daher der Landesausschuß der Petition stattzugeben und die diesbezüglichen Beschlüsse zu fassen, um die Ausscheidung aus dem Bezirke Schüttenhofen und Zuweisung zum Gerichtsbezirke Klattau durchzuführen.

In formeller Beziehung beantrage ich die Ueberweisung dieses Berichtes an die Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten.

Sněm. sekr. Schmidt: Co se týče formálního nakládání, činí pan zpravodaj návrh, aby zpráva zemského výboru o žádosti obce Němělkova za vyloučení z obvodu okresního soudu Sušického a připojení k soudnímu okresu Klatovskému byla přikázána komisi pro záležitosti okresní a obecní.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen. Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht zum Gesuche der Stadtvertretung in Rožmital um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru o žádosti zastupitelstva městské obce Rožmitálu za zřízení okresního soudu tamtéž.

Ref. L. -A. -B. Dr. Schmeykal: Mit dem Beschluße des h. Landtages vom 18. Oct. 1878 wurde in vorläufiger Erledigung der von der Stadtvertretung Rožmitál am 5. October 1878 überreichten Petition um Errichtung eines neuen Gerichtssprengels der Landesausschuß beauftragt, genaue Erhebungen zu pflegen, inwiefern die in der Petition genannten Gemeinden u. Ortschaften die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Rožmitál auch dermal noch wünschen, ob bei denjenigen Gemeinden, wo einige ihrer Ortschaften die Zutheilung zu diesem neuen Gerichte nicht wünschen, diese dennoch ihm einzuverleiben, ob die zu einer Ortsgemeinde vereinigten Katastralgemeinden, z. B. Roželau und Vacikov, von denen nur jene die Zutheilung zum neuen Bezirksgerichte anstrebt, bereits als Selbständige Ortsgemeinden constituirt sind, und endlich welches Vermögen die Stadtgemeinde Rožmitál besitze, dann ob die betreffs der Errichtung des angestrebten Bezirksgerichtes angeführten Verpflichtungen eingegangen würden.

Die Erhebungen, welche der Landesausschuß über diesen Auftrag des h. Landtags einleitete, führten nun zum nachstehenden Resultat; einmal dahin, daß die Katastralgemeinde Roželau aus dem bisherigen Gemeindeverbande mit Bacikov ausgeschieden und zu einer selbständigen Gemeinde constituirt werde, ferner daß es sich empfehlen und zweckmäßig erscheinen würde, einen neuen BezirksGerichtssprengel zu bilden, in welchem die Stadt Rožmitál den Sitz des Bezirksgerichtes zu bilden hatte, und welcher Gerichtssprengel zu formiren wäre aus nachstehenden Gemeinden, aus der Stadt Rožmitál, Alt-Rožmitál, aus Woltusch mit Vorderund Hinter-Glashütten, Wěšín, Buková, Alt-Nepomuk, Vranovic mit Hodomyschl und Strejčkov, Skuhrov, Pinowic, Roželau, Ober-Laas und Hvožďan.

Der Bericht des Landesausschußes enthält die darauf bezüglichen Anträge und wird in formeller Beziehung der weitere Antrag gemacht, diesen Bericht des Landesausschußes der Commission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zur Vorberathung und Antragstellung zu überweisen.

Sněm sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí formální návrh: zpráva zemského výboru o žádosti zastupitelstva městské obce Rožmitálu za zřízení okresního soudu budiž přikázána komisi zřízené pro obecní a okresní záležitosti.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht, )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht mit dem Rechnungsabschluße der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen für das Jahr 1878.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s účetní závěrkou hypoteční banky království českého na rok 1878.

Dr. Schmeykal: Das Statut für die Hypothekenbank des Königreiches Böhmen verfügt im §. 55, daß der Rechnungsabschluß der Hypothekenbank dem Landtage vorzulegen sei und in Befolgung dieses statutenmäßigen Auftrages legt nun der Landesausschuß den Rechnungsabschluß des genannten Institutes für das Jahr 1878 hiemit vor.

Der diesfällige Bericht ist in Druck gelegt und vertheilt worden, und ich glaube daher wohl, nicht nothwendig zu haben, des Näheren auf denselben einzugehen und gehe sogleich zum formellen Antrage über, welcher dahin lautet, daß der hohe Landtag diesen Bericht einer Commission von 9, von den Curien zu je 3 aus dem ganzen Landtage zu wählenden Mitgliedern zur Behandlung zuweisen möge.

Sněm. sekr. Schmidt: Zemský výbor činí návrh formální:

Slavný sněm račiž zprávu tuto přikázati komisi 9člené po třech kuriemi z celého sněmu zvolené.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro návrh ten, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit dem Rechnungsabschluß der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen für das Jahr 1879.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru s účetní závěrkou hypoteční banky království Českého pro rok 1879.

Dr. Schmeykal: In gleicher Weise wird von Seite des Landesausschusses der Rechnungsabschluß der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen für das Jahr 1879 vorgelegt und der formale Antrag dahin gestellt, diesen Landesausschußbericht der im vorigen Punkte der Tagesordnung beschlossenen Commission für Hypothekenbankangelegenheiten zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí návrh, aby právě přednesená zpráva byla přikázána komisi, která bude zřízena pro záležitosti hypoteční banky království Českého.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteří jsou pro návrh ten, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe behufs Hintauhaltung und Vertilgung der Kleeseide.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Theumer.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemsk. výboru s osnovou zákona v příčině zametení a vyhubení kokotice.

Berichterstatter Dr. Theumer: Hoher Landtag !

In der Sitzung vom 19. Oktober 1878 hat der hohe Landtag über Antrag der LandeskulturCommission beschlossen, den Landesausschuß zu beauftragen, einen Gesetzentwurf behufs Vertilgung der Kleeseide unter Berücksichtigung eines von der Landescultur-Commission bereits verfaßten Entwurfes und nach Einvernahme des Landeskulturrathes auszuarbeiten und dem nächsten Landtage zur Beschlußfassung vorzulegen.

In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landesausschuß zunächst die Wohlmeinung des Landeskulturrathes eingeholt, welcher in der Zuschrift vom 20. März 1879 ZI. 173 sich auf Grund eines in der Plenarsitzung vom 28. Feber 1879 einhellig gefaßten Beschlusses dahin äußerte, daß er den Ausführungen dieses als sehr wünschenswert erkannten Gesetzes in dessen vollem Wortlaute beitrete.

Die Dringlichkeit und Nothwendigkeit der Erlassung eines Gesetzes zur Vertilgung des kulturschadlichen Unkrautes der Kleeseide ist in dem bezüglichen Kommissionsberichte in eingehender und überzeugender Weise dargethau und wird zur Unterstützung der daselbst angeführten Gründe nur noch beigefügt, dass auch in der landwirthschaftlichen Bevölkerung das Bedürfniß nach einem solchen Gesetze lebhaft empfunden wird, wovon die beigeschlossene Petition des landwirthschaftlichen Ortscasino in Tuschmitz und Umgegend Zeugniß gibt.

Der Landesausschuß ist mit den grundsätzlichen Bestimmungen, wie dieselben in dem ihm zur Berücksichtigung empfohlenen Entwürfe niedergelegt sind, im Wesentlichen einverstanden und erachtete, abgesehen von einigen textuellen Abänderungen in den §§. 1 und 2, eine Ergänzung dieses Entwurses lediglich in der Richtung für nothwendig, daß ebenso wie in dem Landesgesetze vom 30, April 1870 (L, G. B, Nr, 38) betreffend den Schutz der Bodenkultur gegen Verheerung von Raupen, Maikäfern und anderen schädlichen Insekten, welches nach dem ganz analogen Prinzipe wie das vorliegende in Aussicht genommene Gesetz zur Hintauhaltung und Vertilgung der Kleeseide beruhe dem Gemeindevorsteher die Uberwachung der Bestimmungen des Gesetzes ausdrücklich zur Pflicht gemacht wird, und daß weiter die öffentlichen Aufsichtsorgane wie Gensdarmerie, Feldschutzpersonale u. s. w. gleichsalls zur Ueberwachung herangezogen werden sollen.

Auch der Umstand konnte nicht unberücksichtigt gelassen werden, daß nach §. 32 des Feldschutzgesetzes vom 12. Oktober 1875, dessen Bestimmungen nach dem Commissionsentwurfe auf die Handhabung und Durchführung des in Rede stehenden projektirten Gesetzes Anwendung sinden sollen, die Einleitung des Strafverfahrens nur auf Verlangen des Beschädigten oder über unmittelbare Anzeige des beeideten Feldhüters stattsinden kann, mithin ein Einschreiten des Gemeindevorstehers von Amtswegen ausgeschlossen erscheint, was mit dem dem Gemeindevorsteher einzuräumenden Ueberwachungsrechte nicht im Einklänge steht, weshalb eine entsprechende Modifikation des §. 3 des Commifsionsentwurfes sich als nothwendig herausstellt.

Diesen Erwägungen verdankt der vom Landesausschusse ausgearbeitete neuerliche Gesetzentwurf Seine Entstehung, welcher hiemit in Befolgung des hohen Auftrages vom 19, Oktober 1878 unter Anschluß der Bezugsakten mit dem ergebenen Antrage unterbreitet wird:

Ein hoher Landtag wolle den anruhenden Gesetzentwurf betreffend die Hintanhaltung und Vertilgung der Kleeseide einer aus 15 Mitgliedem bestehenden, zu je 5 Mitgliedern von jeder Curie aus dem ganzen Landtage zu wählenden Commission für Landesculturangelegenheiten zuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí formáIní návrh, aby tato osnova zákona byIa přikázána komisi 15 čIenů po 5 kuriemi zvoIených pro záIežitosti zeměděIské.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort ?

Kteří jsou pro návrh ten, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht, )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht betreffend die Systemisirung einer Professur für natnrhistorische Fächer an der h. landwirth. Landeslehranstalt TetschenLiebwerd.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva zemského výboru v příčine zřízení místa professora pro odbor přírodopisný při vyšším hospodárském učilišti zemském v Dečíně-Liebverdě.

Ref. Herr Theumer: Hoher Landtag !

Nach den Beschlüssen des hohen Landtages vom 26. November 1872, 12. Oktober 1874 und 18. April 1877, sind bisher an der höheren Iandwirtschaftlichen Landeslehranstalt Tetschen-Liebwerd nachstehende ordentliche und definitive Lehrerstellen systemisirt als:

1.   Ein Lehrer der landwirthschaftlichen Praxis,

2.   der erste Lehrer der Landwirthschaft,

3.   der zweite Lehrer der Landwirthschaft,

4.    ein Lehrer der Chemie,

5.    ein Lehrer der mathematischen Fächer,

6.    ein Lehrer der Volkswirtschaftslehre und landwirthschaftlichen Gesetzkunde,

7.    ein Lehrer der Thierheilkunde und

8.    ein Adjunkt für Landwirthschaft.

Mit dem zuliegenden Einschreiten vom 31. Jänner 1880, Zahl 711, ersucht das Curatorium der genannten Anstalt um eine Ergänzung beziehungsweise Aenderung dieses Systemalstatutes in der Richtung, daß auch für die naturhistorischen Fächer (Zoologie, Botanik und Mineralogie) eine ordentliche definitive Lehrerstelle creirt, dagegen der Adjunktenposten für Landwirthschaft aufgelassen werde.

Zur Begründung dieses Ansuchens werden folgende Momente geltend gemacht.

Nach dem im organischen Statute (Abth. II) enthaltenen dermal in Geltung stehenden Unterrichtsplane gehören zu den Gegenständen des theoretischen Unterrichtes auch die naturgeschichtlichen Fächer, welche sub C unter die grundwissenschaftlichen Fächer eingereiht sind, wofür jedoch weder in diesem Statute noch auch in den oberwähnten Systemalbeschlüssen des hohen Landtages durch eine eigene besondere Lehrkraft Vorsorge getroffen wurde, in Folge dessen diese Fächer bisher durch Übernahme der Vorträge von Professoren anderer Disziplinen besorgt, oder wie dies namentlich in den letzten Jahren der Fall war durch den Adjunkten der Landwirthschaft und Assistenten der Chemie tradirt werden mußten.

Die aushilfsweise Behandlung dieses Lehrgegenstandes durch hiefür nicht geprüfte Lehrkräfte kann jedoch der Gründlichkeit des Unterrichtes Selbst nicht förderlich, ja muß derfelben Sogar abträglich sein und ist mit der Wichtigkeit, welche der Naturgeschichte als grundwissenschaftlichem Fache in dem Lehrziele der Anstalt eingeräumt ist, nicht vereinbar, ein Uebelstand der insbesondere dem Professor Haberlandt bei seiner mi Auftrage des hohen k. k. Ackerbauministeriums erfolgten Besichtigung der Liebwerder Landeslehranstalt aufgefallen ist, welcher es in seiner dießbezüglichen Relation ausdrücklich als wünschenswerth und nothwendig bezeichnete; daß in Liebwerd für die naturhistorischen Fächer eine besonders hiefür geprüfte Lehrkraft bestellt werde.

Das Kuratorium konnte sich diesem Wunsche nach Abhilfe nicht verschließen, erachtete es jedoch andererseits für nothwendig, daß hiebei nur mit Berücksichtigung der vorhandenen Mittel der Anstalt vorgegangen und eine Erhöhung der Landessubvention womöglich vermieden werde, was dadurch erreicht würde, wenn die sistemisirte Adjunktenstelle für Landwirthschaft aufgelassen und dafür eine ordentliche Lehrerstelle für die naturhistorischen Fächer ereirt würde.

Gegen die Auflassung des Adjunktenpostens waltet ein principielles Bedenken nicht ob, da für die rein landwirthschaftlichen Fächer drei ordentliche Professoren und zwar einer für die landwirthsch. Praxis und zwei für die Theorie bestellt sind, daher ein Adjunkt für dieses Fach unumgänglich nothwendig nicht erscheint.

Durch den Wegsall der Stelle eines Adjunkten der Landwirthschaft würden dessen bisherige Bezüge, nämlich Jahresgehalt per  ......... 800 fl.

Quartiergeld "........ 150,,

Zusammen....... 950 fl.

dann durch Einziehung der Lehrhonorare für Botanik und Pflanzenphystologie.. 150 fl.

im Ganzen daher......... 1100 fl.

in Ersparung gebracht, während das Erforderniß für die projektirte neue Lehrkanzel bei Zugrundelegung der Bezüge der ordentlichen Professoren, nämlich Jahresgehalt per......... 1200 fl.

Quartiergeld,,......... 300,,

Sich jährlich mit......... 1500 fl.

herausstellt, so daß im Vergleiche zu dem erwähnten Ersparnisse von........ 1100 fl.

der Mehraufwand für die neue Lehrkanzel in den ersten Jahren lediglich............. 400 fl.

betragen wird, welcher bei Eintritt der ersten Quinquennalzulage, die für den bisherigen Adjunkten mit 100 fl. und für die Professoren mit 200 fl. bemessen ist, auf 500 fl. sich steigert, eine Summe, welche in so lange durch die. Quinquennalzulagen der bereits angestellten Professoren eine namhaftere Steigerung der Auslagen nicht herbeigeführt wird, aus den Mitteln der Anstalt vollkommen gedeckt werden kann, ohne daß dieserhalb eine erhöhte Subvention in Anspruch genommen werden müßte.

In Erwägung nun, daß wie aus der vorstehenden eingehenden Erörterung des Curatoriums ersichtlich ist, die Creirung einer eigenen Lehrkanzel für die naturhistorischen Fächer an der höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalt ohne eine Erhöhung der bisherigen Landessubvention durchgeführt werden kann, in weiterer Erwägung, daß diese angestrebte besondere Lehrkanzel bei der hervorgehobenen anerkannten Wichtigkeit der naturhistorischen Fäches sich als ein dringendes Bedürfniß der Anstalt herausstellt, erlaubt sich der Landesausschuß das vorliegende Ansuchen des Curatoriums der h. landwirthschaftlichen Landeslehranstalt Tetschen-Liebwerd dem h. Landtage befürwortend mit dem Antrage zu unterbreiten:

Ein h. Landtag geruhe die Systemisirung einer Professur für die naturhistorischen Fächer (Zoologie, Botanik und Mineralogie) an der h, landwirthschaftlichen Landeslehranstalt TetschenLiebwerd mit den für die ordentlich (definitiv) angestellten Professoren festgestellten Bezügen, d. i. einem Jahresgehalte von 1200 fl., Naturalquartier ev. Quartiergeld von 300 fl. und Anspruch auf 5 Quinquennalzulagen à 200 fl. ö. W. gegen Auflassung der systemisirten Adjunktenstelle für Landwirthschaft zu bewilligen.

In formaler Beziehung erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen, diesen Bericht der zu wählenden Landesculturcommission zur Berathung zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí návrh aby zpráva zemského výboru v příčině zřízení místa professora pro obor přírodopisný při vyšším hospodářském učilišti zemském v Děčíně-Liebverdě byla přikázána komisi pro záležitosti zemědělské.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Přeje si někdo slovo?

(Nikdo se nehlásí. )

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruce.

Diejenigen, welche dem Antrag zustimmen, wollen die Hand erheben, (Geschieht.

Stane se. )

Der Antrag ist angenommen:

Stante concluso hat das hohe Haus nunmehr zu wählen:

Eine Commission zur Vorberathung von Volksschulangelegenheiten von 21 Mitgliedern, eine Commission zur Vorberathung des Budgets von 21 Mitgliedern, zur Vorberathung von Gemeindeangelegenheiten von 15 Mitgliedern.

Zur Prüfung und Berathung des Rechnungsabschlusses der Hypothekenbank von 9 Mitgliedern, und endlich eine Commission, welche die Landeskulturangelegenheiten zu berathen haben wird, von 15 Mitgliedern.

Nám. nejv. marš.: Na základě usnesení dnešních má se voliti:

Komise pro záležitosti školní z 21 členů sestávající:

pro záležitosti budgetní z 21 členů,

pro záležitosti  obecní z 15 členů,

pro záležitosti  hypoteční banky z 9 členů, a

pro záležitosti   zemědělské z 15 členů sestávající.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nunmehr die hohe Versammlung diese Wahl vorzunehmen und werde ich bis dahin die Sitzung unterbrechen.

Der Versammlungsort ist derselbe, wie schon gestern dem hohen Hause mitgetheilt wurde, für die Curie des Großgrundbesitzes der Landesausschußsitzungssaal, für die Curie der Städte, Industrialorte und Handelskammern das Lesezimmer und für die Landgemeinden der Landtagssaal selbst.

Nám. nejv. marš: Kurie venkovských obcí volí zde ve sněmovně, města, průmyslová místa a obchodní komory v čítárně a velkostatky v zasedací síni zemského výboru.

Sezení se přerušuje ve 12 hod. 20 minut.

Die Sitzung wird um 12 Uhr 20 Minuten unterbrochen.

Sezení se opět zahajuje v 1 hod. 15 min.

Die Sitzung wird um 1 Uhr 15 Minuten wieder aufgenommen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte das Wahlergebniß entgegenzunehmen.

In der Curie des Großgrundbesitzes wurden für die Schulcommission abgegeben 47 Stimmzettel, 24 Stimmen bilden die absolute Majorität und es erhielt Graf Karl Moritz Zedtwitz 46, Rector Dr. Mach 46, P. Pfannerer 46, P. Hafenrichter 46, Srnka 46, Unger 46, Ritter von Daubek 46 Stimmen.

Nám. nejv. marš.: V kurii velkých statků byli pro výbor školní zvoleni majoritou absolutní 24 hlasů ze 47, a obdrželi po 46 hlasích:

Pan hrabě Karel Moric Zedtwitz, rector magnificus Dr. Mach, P. Pfannerer, P. Hafenrichter, Srnka, Unger a rytíř Daubek.

Oberstlandmarschall: Ich bitte zur Kenntniß zu nehmen, daß für die Budgetcommission das Commissionslocale der Bibliotheksaal ist, die Schulcommission ist im Lesezimmer.

Nám. nejv. marš.: Místnost pro tuto komisi jest čítárna.

Oberstlandmarschall: Für dieselbe Commission wurden in der Curie der Städte, Industrialorte und Handelskammern 57 Stimmzettel abgegeben, die absolute Majorität beträgt 29, gewählt erscheinen:

Herr Schlesinger mit 57, Zintl mit 57, Funke mit 57, Gintl mit 57, Rosenauer mit 57, Rasp mit 57, Obentraut mit 57 Stimmen.

Nám. nejv. marš.: Pro tutéž komisi ze skupiny měst, průmyslových míst a obchodních komor zvoleni při většině 29 z 57 hl. pánové:

Schlesinger, Zintl, Funke, Gintl, Rosenauer, Rasp a Obentraut každý po 57 hlasech.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP