Pátek 18. øíjna 1878

Stadtgemeinde durch verschiedenartige Entscheidungen verschiedener Behörden gebracht worden ist, selbst klar legen, (Sehr richtig !) nicht die Frage, ob die fraglichen Gründe verbaut werden oder aus sanitären oder was immer für welchen Gründen nicht verbaut werden sollen, ist es, über welche zu entscheiden der Landtag competent ist.

Darüber haben wir nach unseren Gesetzen zu urtheilen und wir müßen uns immer das Gesetz sowohl als die Staatsbehörde gegenwärtig halten. Nach den darüber bestehenden Bestimmungen haben andere Behörden, und zwar namentlich die Statthaltern zu entscheiden, welche darüber bereits rechtskräftig entschieden hat.

Es ist ein ganz anderer äußerer Grund, warum die Sache zur Verhandlung vor den Landtag kommt und dieser Grund liegt darin, weil es steh um die Veräußerung des betreffenden Grundes handelt. Würde es sich Bloß um die Verbauung desselben handeln, so würbe der Landtag gar nicht mit der Sache Befaßt werben können und das ist denn doch Sehr wesentlich; denn mir Scheint, daß der gesetzliche Wirkungskreis nicht dadurch, weil man zufällig mit einer Sache Befaßt wirb, im Allgemeinen berechtigen kann, auf etwas ganz Anderes feine Kompetenz auszudehnen, worüber man nach den Gesetzen gar nicht zu entscheiden berufen ist. Ich glaube also, daß man in der Sache um so vorsichtiger sein muß, weil eben nur durch zufällige Umstände die Verfügung geplant wirb und die Möglichkeit Begründet ist, daß der Landtag überhaupt mit der Frage, ob eine Verbauung stattsinden soll oder nicht, befaßt wird.

Soviel in Bezug auf die Stellung, welche der Landtag zu der Frae einzunehmen hat. Nun Bitte ich aber die Stellung der Stadt Prag zu berücksichtigen. Es handelt sich, nachdem Se. Majestät im Principe die Uiberlassung der betreffenden fortistkatorischen Gründe ausgesprochen hat, um die Regelung der Bedingungen, unter welchen dieselbe zu geschehn habe. Es sinden alfo Beratungen und zwar unter Intervention der k. k. Statthalterei statt, wesentlich auch um zu ermitteln, wie hoch der Werth der überlassenen Gründe für die Stadt Prag sei, und welcher Kaufpreis daher von ihr gefordert werden könne. Hiebei wurde nun ermittelt, welche Gründe davon zu Parkzwecken verwendet werden müßen - und zwar weitaus der größte Theit der Gründe - und welche verbaut werden können. Dabei wurde von der Statthalterei desinitiv und rechtskraftig entschieden, welche verbaut werden können und dabei ergiebt sich alfo, daß von den Gründen ein verhältnißmäßig kleiner Theil verbaut, der andere aber zu Parkzwecken, zur Herstellung der Communication verwendet werde, und nachdem ermittelt war, daß ungefähr 11. 000 ° verbaut werden können, unter welchen 11. 000 ° sich sowohl die Parcelle A als auch die Parcelle B besinden, so wurde nun auf dieser Grundlage der Kaufpreis von 300, 000 fl. destimmt. Allerdings hat die Staatsverwaltung bedungen, was auch gang Begreiflich ist, baß sie gar keine Verpflichtung zur Gewährleistung habe, und das wird nicht Später darauf führen, eine früher ge= machte Supposition zu ändern. Auf Grund dieser von der Statthalterei als der competenten Behörde ausgekrochenen Entscheidung, daß 11. 000 Ouadratklafter, die Parcelle A und die Parcelle B, verbaut werden können, nicht verkauft, denn der Verkauf geht den Staat nichts an, wurbe der Kauffchilling per 300. 000 st. ermittelt, wobei die Stadt noch enorme Auslagen hatte, denn Bekanntlich sind die Kosten der Demolirung und der Parkaulagen außerordentlich große und sie werden ja im Berichte angegeben, sie betragen bis zum heutigen Tage 1, 200. 000 fl., wovon 245. 000 fl. durch Verkäufe der Parcellen, welche bisher veräußert wurben, hereingebracht wurben. Nun, das wäre doch eine eigenthümliche Subvention für eine Stadtgemeinde, wenn die competente politische Behörde sagt: Bestimmte Gründe können verbaut werden. Wenn sie das sagt zu dem Behufe, damit der Kauffchilling ermittelt werde, welcher dem Finanzärar zu zahlen ist und wenn dann nachträglich nicht die Staatsbehörde, aber die autonome Behörde, die constitutionelle autonome Behörde des Landes, welche ja doch alle Interessen der Gemeinde zu berücksichtigen hat, wenn die jetzt Sagt: Nein! eine bestimmte Parcelle gegen welche kein Bedenken mehr ist, darf zwar verkauft werden, aber nur unter einer Bedingung.

Ja denken wir uns, es hätte die Gemeinde eben ihr Ansuchen vor Allem anderen nur auf die Parcelle A beschränkt, wem wäre dann beigefallen, daß man die Veräußerungsbewilligung Bezüglich dieser Parcelle an eine mit derselben in gar keinem Zusammenhang stehende Bedingung knüpfen könne. Das ist, wie ich gleich später ausführen werde, dem Landesausschuße früher und später gar nicht eingefallen und nun soll das auf einmal jetzt geschehen. Also das ist sie Stellung, Welche wir glauben, zur Sache einnehmen zu sollen. Der h. Landtag hat auch im vorigen Jahre erkannt, daß in diesem Verbote der Veräußerung eine wesentliche sinanzielle Schädigung der Prager Stadtgemeinde liege und hat gemeint, die Regierung soll aufgefordert werden, einen bedeutenden Theil des Kauffchillings nachzulassen.

Nun Sehen wir aber, daß die Regierung in dieser Hinsicht sich bereits erklärt hat, sie übernehme ja gar keine Verpflichtung zur Gewährleistung.

Wenn gar nichts verbaut werden dürfte,. so würbe auf Grundlage des Vertrags für sie keinerlei Verpflichtung erwachsen sein. Aber umsomehr muß man daran denken, daß der, welcher bona fide einen solchen. Bertrag eingegangen ist, durch denselben keinen Schaben erleide.

Nun scheint mir, wie es auch die Finauzverwaltung ganz richtig ausgesprochen hat, folgendes richtig zu sein: Wenn auch an dem festgehalten wird, daß eine Herabminderimg an beut wirklich schon eingezahlten Kaufschilling überhaupt nicht stattsinde, so gibt es doch noch eine Art, Welche den Interessen der Stadt Prag und auch den vom geehrten Hrn. Borrebner vertretenen Verschönerungsinteressen genug thun kann. Nämlich ber Staat besitzt ja innerhalb des Rayons von Prag eine Menge fortisikatorischer Gründe.

Es ist ja vorauszusetzen, baß nicht beim blinden Thore mit der Demolirung für alle Zeit werbe Halt gemacht werden, daß diese in fortifikatorischer Beziehung wahrhaftig gar keinen Werth habeuden Objekte endlich auch dem allgemeinen Verkehre werben zugänglich gemacht werben und ba ist es denn eine gewisse Rücksicht der Billigkeit, Welche ja auch von den Staatsbehorden für das Interesse einer so großen und so bedeutenden Commune erwartet werben kann, baß man bann vielleicht die Commune dadurch entschädigt, daß man eine entsprechende Fläche von jenen Gründen ihr bann unentgeltlich überläßt. (Bravo! Bravo!)

Und das ist nun die Stellung, in welche die Stadt, nicht versetzt werben will und nach meiner Meinung versetzt werden soll, daß sie als diejenige erscheint, welche selbst freiwillig sagt, baß sie auf die Verbauung der ihr zum Behufe der Verbauung verkauften Parzellen verzichtet. Denn, wenn sie das freiwillig gethan hat, ja wie kann Sie bann von dem Staate für das, was sie freiwillig gethan hat, eine Entschädigung übernehmen. Sagt man aber, das hat die nicht freiwillig gethan, sonders weil sie von dem Landtage dazu gezwungen wurde, - ja ich bin auch ein Jurist, wenn auch kein praktischer Jurist, wenn ich Bei ber Abschließung eines Vertrages oder Bei der Ausübung eines! Rechtes einem anderen sage: Du darfft dieses Recht nur bann ausüben, wenn Du mir ein Zugeständniß machst, welches damit in gar keinem Zusammenhange steht, Du mußt also gezwungen dieses Zugeständniß machen, dafür hat die juristische Nomenklatur einen Namen, welchen ich gar nicht aussprechen will. (Heiterkeit. ) Also entweder thut es die Gemeinde freiwillig, dann leistet sie Bericht auf eine Eutschadigung ober sie thut es nicht freiwillig, weil sie der Landtag dazu zwingt, weil er gerade in der günstigen Situation ist, das Zugeständniß erzwingen zu können.

Ja, dann ist es eine Nothlage gewesen und in eine Nothlage soll der Landtag, glaube ich, die erste Stadt des Landes nicht versetzen. (Bravo! Bravo !)

Also ich halte dafür, es sei nicht zu erwarten unter keiner Voraussetzung, zu erwarten, daß eine pekuniäre Entschädigung von Seiten der Finanzverwaltung geleistet werde und es sei zu erwarten, baß vielleicht eine andere Entschädigung endlich einmal geleistet werde, und warum sollen wir die Commune nicht in diese Lage versetzen?

Die Lasten, die die Stabtgemeinde Prag im Interesse der Verschönerung der Parkanlagen über= nommen hat, sind wahrhaftig keine kleinen. Man muß allen Respekt haben davor, daß die Stadt Prag unter so ungünstigen sinanziellen Verhältnissen dieses und so manche andere auf sich genommen hat. Die Brücke, welche die Stadt gebaut hat, ist ein Werk, welches nicht bloß dieser Stadt, sondern auch dem Lande zur Zierde gereicht und ich kann sagen, auch dem Reiche (Bravo!) und wenn man in früheren Zeiten die steinerne Karlsbrücke als ein Wunderwerk anstaunte, so möchte ich wissen, was die künftigen Zeiten, von ber Brücke, die jetzt im Baue ist, sagen werden. (Výbornì! Sehr richtig!)

Nun sagt allerdings der geehrte Hr. Vorredner: Ja, der Laudtag, der Landesausschuß hat feine Exekutive! Was foll ein solcher Auftrag an den Landesausschuß, dahin zu wirken, daß ber Landtag Das Gesuch unterstützt?

Mir scheint, ein Vertretungskörper muß Consequenz zu seiner ersten Aufgab machen.

Nun, im vorigen Jahre hat der Landtag gerade das beschtossen, daß der Landesausschuß u. z. sowohl bezüglich der Parzelle A als auch bezüglich ber Parzelle B dahin wirken soll, das das ge= schehe, was heute Bezüglich ber Parzelle B demselben auferlegt werden möge.

Ja, warum hat denn det Landtag das im vorigen Jahre Beschlossen, wenn dies so ganz wirkungslos sein soll und warum soll es heute wirkungslos sein, wenn es im vorigen Jahre nicht wirkungslos gewesen ist. Es muß doch ber vorjährige Beschluß einen Sinn gehabt haben und wenn dieser Beschluß heuer bezüglich der Parz. B erneuert wird, so kann ich nicht glauben, daß das etwas so ganz wirkungsloses im Vorjahre gewesen ist und wenn endlich gesagt wird: "Ja, die Gemeinde, mau kann nicht wissen, was sie that, " so weiß ich nicht, ob das der richtige Standpunkt Bei einer großen Commune ist, daß der Landtag allein weiß, was ihrem Interesse frommt, in anderer Beziehung frommt als in rein sinanzieller und daß ba die Gemeinde selbst kein Urtheil haben soll.

Ich glaube aber, daß die Gemeinde die Parzelle nicht verbauen wird und daß die Gemeinde aus demselben Grunde es nicht geschehen lassen kann, aus welchem heute die ganze Sache hier zur Verhandlung gekommen ist. (Sehr richtig!) Was wirb denn die Gemeinde thun, wenn sie auf einmal diese Flache, die als Baugrund Bezeichnet ist, sich entschließt, nicht zu verbauen, wie dann die Bauparzelle verwerten.

Sie müßte sie entweder verkaufen, kann es aber nicht ohne Zustimmung des Landtagess. Sie wird also wieder an den Landtag kommen und bann ist der Landtag, u. z. dann mit Recht in der Lage zu sagen: Nein, ich gebe die Bewilligung zum Verkaufe nicht ober sie muß sie selbst verbauen; aber zum Verbauen gehört Geld und wenn die Commune Prag Alles hat, Geld hat sie gewiß nicht, sie müßte eine Anleihe aufnehmen und wenn sie eine Anleihe zu diesem produktiven Zwecke aufnehmen will, so muß sie abermals vor den Landtag kommen und die Bewilligung, zum Behufe des Anlehens erfuchen.

Ich sehe also gar keinen Grund zu diesen Besorgnissen. Wenn die Stadtgemeinde bona fide handelt, so ist gar kein Grund varhanden und wenn sie mala fide handelt, so nützt es nichts, weil sie ja doch wieder zum Landtage kommen muß und von ihm die Bewilligung, sei es zur Veräußerung oder zur Aufnahme einer neuen Anleihe ansuchen muß. (Rufe: Nein!)

Ich höre, es soll nicht richtig Sein. Ich weiß nicht, aber so weit ich die Präger Gemeinde-Ordnung kenne, muß sowohl zur Beräußerung als auch zur Aufnahme eines Anlehens die Bewilligung des Landtagel eingeholt werben. (Ja wohl!)

Und daß das geschehen muß, das hat der heurige Landtag genug gezeigt, benn er hat sowohl zur Veräußerung von Grundparzellen als auch zur Aufnahme eines Auleheu die Erlaubniß erthetilt. Das ist also über allen Zweifel richtig, und ich kann heute nur sagen, daß ich hierin keine Gefahr erblicke, wenn aber eine solche Gefahr nicht vorhanden ist, wenn wir auf die riefigen Opfer, welche der Verschönerung der Stadt gebracht werden, die denn doch in letzter Zeit Fortschritte gemacht hat, wie nie früher; wenn wir dies berücksichtigen, so scheint es mir nicht am Platze zu sein, daß diejenigen, welche Vertrauen fordern, immer mit Mißtrauen entgegenkommen. (Oho!)

Ich bitte, das ist eine berechtigte Forderung. Wir verlangen Vertrauen, dann wollen wir auch gerne Vertrauen schenken. (Oho!)

Ich bedauere, wenn ich mißverstanden werde, ich rede doch deutlich. Ich vertraue, daß die Stadtgemeinde Prag ihr wahres Interesse kenne, ich Vertraue, daß das, was sie erklärt, richtig sei, und ich vertraue, daß der Landtag sich in seinem Vertrauen nicht täusche; da er die Macht noch immer in den Handen hat, etwas zu verhindern, was nicht ersprießlich ist. (Výbornì!)

Aus allen diesen Gründen möchte ich glauben, daß man den Antrag, so wie ihn die Kommission stellt, annehmen soll.

Im vorigen Jahre hat nicht nur ber Landtag einen solchen Auftrag an den L. -A. nicht als unwirksam betrachtet, sondern der L -A. hat im vorigen Jahre genau denselben Antrag gestellt, Welchen die Commission heute im h. Hause bringt in Bezug auf die Bewilligung zur Veräußerung, ja noch mehr: Der L. -A. hat, während ber Laudtag nicht versammelt war, eine Veräußerung gewisser Parcellen bewilligt, mit der ich einverstanden bin, weil sie wirklich begründet ist, aber wo man bezüglich ber formellen Zuläßigkeit doch noch etwas zweifeln kann. Er hat nämlich die Bewilligung zur Veräußerung der Parcellen C, D, E und F von sich aus gegeben und diese Parcellen sind be= deutend größer, als die Parcelle B, um die es sich hier handel, denn sie haben einen Flächeninhalt von 3800 Ouadratklafter, währeitd die ganze Parcelle B nur etwas über 2500 Quadratktaster hat.

Nun, Wenn der L. -A. diese Bewilligung gegeben hat, wo es streitig ist, ob er so unbedingt dazu das Recht hat, wäre es da nicht vielleicht billiger gewesen, daß ber L. -A. an diese immerhin zweifelhafte Bewilligung die Bedingung der Nichtverbauung der Parc. B geknüpft hatte?

Das ist aber fem L. A. nicht beigefallen, er hat die Bewilligung zur Veräußerung ber Parcelle C,   D, E, F, zischen welchen und zwischen ber Parcelle B ebenso gut und ebensowenig ein Zusammenhang stattsindet, als zwischen ker Parcelle A und B, ohne die Bedingung bewilligt.

Wenn dann der 3. A. im vorigen Jahre die Verbauung ber Parcelle A und B ohne jede Bedingung beantragt hat, wenn er die Parcellen C, D,   E und F ohne alle Bedingung veräußert hat, warum soll es auf einmal nothwendig sein, baß ber h. Landtag heuer etwas für nothwendig erklärt, was er früher nicht für nothwendig erklärt hat und was der L. A. auch nicht für nothwendig hielt. Warum soll denn der Landtag ein Odium auf sich nehmen, welches nach meiner Meinung auch meritorisch nicht gerechtfertigt, in keiner Beziehung aber nothwendig ist.

Im Interesse daher nicht blos der Commune Prag, sondern auch im Interesse des Landtages, welcher ein gutes Einvernehmen mit der Commune Prag erhalten soll, empfehle ich aus voller innerer Ueberzeugung den Antrag, wie ihn die Commission gestellt hat.

(Výbornì! výbornì!)

Nejv. marš: Pan poslanec Zeithammer má slovo.

Poslanec p. Zeithammer: Již pokroèila doba a ja zajisté nebudu slavný snìm obtìžovat dlouho. Po tom co v právní stránce zde bylo tak výmluvnými ústy povìdìno, nezbývá mi se k tomu vrátiti.

Avšak poukázal bych pøece ješe k jedné stránce, totiž že pøíèina proè do našeho obecního øádu pražského toto ustanovení bylo pojmuto, totiž ustanovení, že pozemky aneb vùbec cenné movitosti a nemovitosti, které mají cenu vyšší než 2000 zl., mají se odprodati jenom po povolení sl. snìmu, že pøíèina toho jest, asi ta, aby obec finanènì dobøe hospodaøila a aby tedy ten dozor sl. snìmu jenom tam se obracel, aby neutrácela darmo obec.

Avšak já mám za to, že právì opak tím se docílí, že hledí obec nejvíce pro své finanènictví získat, a že tedy ta pravá ratio legis záleží jenom v tom, a nenáleží sl. snìmu, aby jednal o saniterních otázkách pro které jsou zde ustanoveny zvláštní úøady. Avšak pánové, p. poslanec Herbst nevyslovil se o té pravé výšce tìch výloh, které má obec s tímto parkem a i ve správì samé jsou podány mnohem nižší než v skuteènosti.

Já nevím, jakou náhodou se stalo, avšak špatným seètením vychází zde, že suma nákladu obnáší 1, 240. 299 zl. a nìkolik krejcarù; avšak pánové, sumíruje-li se dobøe, vychází na jevo, že pravá suma jest 1, 540. 299 zl., tak že schodek jestliže se poèítá ta suma, kterou již utržila obec a kterou by mohla utržit, když se pøedpokládají ceny co možná nejpøirozenìjší, obnášela vlastnì 1, 100. 000 zlatých úplnì nekrytých, to jest pøec obì, kterou nebude nikdo žádat a nejménì slavný snìm na obci pražské; myšlenka, park v tìchto krajinách založiti, pøišla velmi draze, obec mohla mít park v nejbližším okolí mnohem lacinìji. Avšak stalo se, a nemùžeme to zmìniti.

Tedy nemùže se ukládati obci, aby takovou obì pøinesla na upravení parku a není v tom ještì poèítáno co bude stát vydržování, vždy jsme k vùli tomu parku museli rozšíøiti vodárnu nyní hned, a nebyl by park takový, kdyby se to nebylo stalo s velkým nákladem 50. 000 zl. Pánové, to obec nemùže snésti; k tomu pøichází úrokování dluhu. Nyní jsme nuceni k vùli rozšíøení pùjèky platiti takto vìtší úroky.

Já mám za to, že finanèní pomìry pražské obce naleznou v tomto sl. snìmu své ochrany a jestliže pánové sdílí výrok Jeho Excellence p. Dra. Herbsta, který zajisté jest objektivní, že obec pøinesla velké obìti a že se jí podaøilo tak zdaøilé vìci uskuteèniti, myslím, že by i to mìlo padnouti na váhu, však kromì toho pøíznivých úsudkù o tom, co obec pražská poøídila velmi poøídím se slyší. Já bych tedy i z tìchto dùvodù finanèních se pøimlouval, aby sl. snìm pøistoupil k návrhu, jak komise navrhuje.

Oderstlandmarschall: Herr Abg. Dr. Rilke hat das Wort

Abg. Dr. Rilke: Nach der Tendenz der unmittelbar gehaltenen Reben dürfte es leicht geschehen, daß demjenigen, welcher für den Antrag des Hrn. Dr. Staudnitz zu sprechen sich erlaubt, vielleicht imputirt werben könnte, baß er nicht jenes Interesse, nicht jene Anhänglichkeit für das Wohl und Wehe der Stadtgemeinde Prag fühlt, wie fein Vorredner, daß er nicht mit vollständigster Objektivität die Verhältnisse der Stadtgemeinde Prag zu beurtheilen in der Lage ist. Ich hoffe, daß mir dieder Borwurf nicht im Boraus entgegengebracht werben wirb, wenn ich mir erlaube, den Auseinandersetzungen, welche eben jetzt erfolgt sind, denn doch einige Gegengründe entgegen zu bringen, indem ich vor allem Anderen konstatire, daß es mir Scheint, daß vor allem Andern diese Auseinandersetzungen mehr nur einen Theil der Stadt Prag im Auge gehabt haben, nämlich die Bertretung der Stadtgemeinde Prag, die Vertretung, welche allerdings lediglich durch leidige sinanzielle Gründe und durch verschiedene bedauerliche Vorkommnisse, welche bei dieser Angelegenheit eingetreten sind, beinähe gezwungen ist, diesen Standpunkt anzunehmen. Aber die Stadt Prag besteht doch noch aus anderen Faktoren und aus wesentlichen Faktoren, meine. Herren, und das ist die Bevölkerung Pragss und wenn ich mir erlaube, ich möchte sagen in diesem Sinne das Wort zu ergreifen, so hoffe ich, daß Sie meinen Auseinanbersetzungen kein Mißverständniß entgegenbringen werben.

Meine Herren! Der Herr Berichterstatter, welcher im vorigen Jahre diese Angelegenheit zu behandeln hatte, hat seine Worte damit eingeleitet, baß er konstatirte, daß sich die Commission thatsächlich in Berlegenheit besinde und die Verlegenheit war vorhauden aus Ursache der, wie Se. Excell. Hr. Dr. Herbst ganz richtig betont hat, widersprechenden Eutscheidungen der Behörden, mit Rücksicht auf die vertragsmäßigen Rechte der Gemeinde; meine Herren, in einer solchen Berlegenheit besinden wir uns auch heute noch.

Es ist im vorigen Jahre von dem h. Haufe jene Seite mitinbegriffen betont worden, daß es wirklich eine Calamität ist, daß dieser einzige Park, den die Stadt Prag besitzt, nunmehr verbaut werden soll. Es sind sanitäre Gründe von ber wichtigsten Bedentung hervorgehoben worden, welche es als wünschenswerth, ja als dringend nothwendig erscheinen lassen, daß überhaupt auch die Parcelle A nicht verbaut werben soll.

Allein, meine Herren, eben aus jenen schon früher angedeuteten Verlegenheitsgrüuden sind wir, die wir gewissermaßen im Sinne ber Bevölkerung Sprechen, in einer Zwangslage. Wir müssen gegen unsere bessre Ueberzeugung sprechen und stimmen, (Oho!) wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß die Parcelle A vernaut werden soll" Die Gründe hiefür sind eben sinazieller Natur. Wenn nun hervorgehoben wirb, daß die Motive für jene Fassung, wie sie ber Commission beliebt hat, die sind, daß es der Stadtvertretung ermöglicht werben soll, eine Entschädigung von Seite des Finanzärats zu Beanspruchen, so möchte ich eben aus der Argumentation Sr. Exc. des Herrn Dr. Herbst deduären, daß mit dem Antrage, wie Ihn Herr Dr. Raudnitz gestellt hat, eigentlich diesen Anforderungen in keiner Weife präsndizirt wird.

Denn einerseits ist ausdrücklich von Dr. Herbst hervorgehoben worden, daß in dem Vertrage die Gewährleistung ausgeschlossen ist; also nach dieser Richtung ein Anspruch an die Finanzverwaltung nicht gestellt werden kann, daß, also nur auss Billigkeitsrücksichten von Seite der Finanzverwaltung vielleicht nicht eine baare, aber doch eine Entschädigung durch Zuweisung anderer Baugründe Verlangt werben könnte.

Ja, meine Herren, wenn es sich um die Frage der Billigkeit handelt, dann, glaube ich, wird erst recht, wie Dr. Raudnitz richtig bemerkt hat, der Moment eintreten, an die Billigkeit der Staatsverwaltung, wie ich dieß gerne anerkenne, zu appeliren, wenn eben durch den Gesetzesvorschlag, wie ihn der L. A. gestellt hat, und den wir jetzt unter= stützen, es definitiv ausgemacht ist, daß die Parcelle B nunmehr nicht verbaut werden darf.

Meine Herren 1 Es ist hervorgehoben worden, daß die Form des Commissionsantrages im vorigen Jahre von Seite des Landtages schon einmal gewählt worden ist, und nachdem der Landtag des Vorjahres gar keinen Anstand an dieser Form ge= funden hat, es doch wunderbar erscheine, baß diese Form, wo dem 8. -A. ein Auftrag gegeben wirb, nun einen Anstand ergeben Solle.

Ja, meine Herren ! Wenn im Vorjahre nicht bloß dieser Auftrag gegeben worden wäre, hätten wir heute noch eine Solche Debatte? würde dann diese Angelegenheit heute Vor dem Haufe stehen? Voriges Jahr ist definitiv ausgesprochen worden, es darf weder die Parcelle A noch die Parcelle B verbaut werden und heute haben wir diese Angelegenheit dennoch wieder vor uns. Warum? Weil eben die Sache nicht bindend ausgemacht wurbe. Meine Herren! Ich will gar nicht bas geringste Mißtrauen aussprechen, allein es scheint mir doch, wenn man die Verhältnisse berücksicht, wie sie liegen, und insbesondere, wenn man die Auseinandersetzungen des geehrten Herrn Vorredners Zeithammer berücksichtigt,, welcher hervorgehoben hat, daß die Auslagen, welche die Stadtgemeinde bereits gehabt hat, wirklich sehr bedeutende waren und daß sie in dieser Beziehung an die Billigkeit und Rück-: sicht des Landtages apellire - so scheint es mir möglich, baß wenn Wir heute in der Art, wie von der Commission beantragt wurde, den Autrag annehmen, daß wir künftiges Jahr wegen der derbauung der Parcelle B wieder angegangen werben. Ich mache darauf aufmerksam, daß dieses aus dem Commissionberichte selbst hervorgeht, Denn, nachdem im vorigen Jahre der Landtag den Beschluß gefaßt hat, baß weder die Parcelle A noch die Parcelle B verbaut werden bürfen, und der Landtag eine Rectisierung des Regulirungsplanes erzielen sollte, hat eine neue Verhandlung stattgefunden und bei dieser Verhandlung hat die Stadtvertretung Prag erklärt, daß die vorläufig unter Rechtsverwahrung auf die Verbauung der Parcelle B verzichte. Bei den weiteren Verhandlungen, worin erklärt wurde, ein solcher vorläufiger Verzicht könne nicht conveniren, hat die Stabtvertretung gesagt: Gut, wir stellen das Ansuchen um Bewilligung zur Verbauung der Parcelle A, stellt uns zugleich die Bedingungen.

Ja, meine Herren ! wenn wir jetzt diese Bedingung nicht stellen, kann die Stadtvertretung mit vollem Rechte sagen: Wir haben uns inser Recht verwahrt. Eine Verhandlung des L. -A. mit der Stadtvertretung würde dann sehr schwer sein. Aber ich bitte Sie, meine Herren! schauen sie sich auch die Configuration des gegenwärtigen Parkes an, es ist im Vorjahre hervorgehoben worden, daß, wenn die Parcelle B. nicht verbaut wird, die Anlage der Straße, welche mitten durch den Park führt, nicht nothwendig sei, sondern daß fie zu Parkzwecken verwendet werden kann.

Damals war die Straße noch nicht fertig Mittlerweile ist sie ausgebaut worden und ich glaube nicht, meine Herren, daß die jetzt wieder zu Parkzwecken verwendet werden kann.

aber gehen Sie noch weiter! Es sind die Partbeete so angelegt, daß die Bauparcelle B. noch immer vollständig hineingelegt werben kann. Sie ist noch vollkommen intact.

Wenn Sie das berücksichtigen, meine Herren, und wenn man anerkennt, daß dieses ganze Ver= hältniß wirklich eine Verlegenheit bildet, dann muß man wirklich den Wunsch begen, daß diese Verlegenheit denn doch einmal beseitigt werde, und das kann nur geschehen, Wenn ein Solcher präciser und definitiver Antrag gestellt wird, wie ihn der Landes-Ausschuß nach reichlicher Erwägung, nachdem die Commission entgegengesetzt beschlossen hat, nunmehr Dr. Raudnitz gestellt hat.

Ich kann Sie versichern, meine Herren, daß ich anßerordentlich glücklich wäre, es wären die Verhältnisse so, daß die Parcelle A, auch nicht verbaut werben müßte Man muß es anerkennen, daß die Stadtvertretung, was öffentliche Anlagen betrifft, was die Verschönerung der Stadt anbelangt, wirklich das Großartigste in den letzten Jahren geleistet hat, was thatsächlich auch vom Publicum anerkannt wirb.

aber andererseits muß ich auch gestehen, daß das Publicum uns nicht Dank wissen wird, wenn wir auf die Verbauung der Parzellen A. eingehen. Die Verhältnisse sind jedoch d e r a r t.

daß wir darauf eingehen müssen, und es bleibt nichts anderes übrig. Aber dann meine Herren, Soll auch diese Frage einmal abgethan sein und ich möchte bitten, den Antrag des Herrn Abgeordneten Raudnitz, der der ursprüngliche Antrag des Landes-Ausschußes ist, anzunehmen.

(Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Se. Excellenz Herr Dr. Bauhaus hat das Wort.

Exc. Dr. 93 Banhans: Ich erlaube mir, Schluß ber Debatte zu beantragen.

Oberstlandmarschall: Es wird Schluß der Debatte beantragt.

Ich bitte Jene, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen;

Vorgemerkt ist nur mehr Dr. Raudnitz und es hat sich zum Worte gemeldet, während der Abstimmung Se. Gxc. Herr Dr. Herbst.

Nachdem Herr Dr. Raudnitz für das Eine und Herr Dr. Herbst für das Andere spricht, so ergeben Sie sich von selbst als Generalredner.

Es hat Se. Exc. der Herr Statthalter das Wort.

Se. Exc. der Herr Statthalter:

Ich will nicht in meritorischer richtung sprechen, nachdem der Gegenstand wohl hinlänglich erörtert ist, ich will nur auf eine Bemerkung des Herrn Dr. Raudnitz zurückkommen, welcher von Ersatzansprüchen der Stadtgemeinde Prag gegenüber dem Finanzärar gesprochen hat.

Ich hatte bereits im vorigen Jahre die Ehre, dem hohen Hause zu erklären, das das Finanzärar Ersatzansprüche der Gemeinde Prag nicht anerkenne.

Das Finanzärar hat mit der Stadtgemeinde einen Vertrag geschlossen, die Stadtgemeinde Prag hat den Vertrag gehalten, das Aerar hat ihn aber auch nicht übertreten, hat ihn ebenfalls gehatten. Es ist somit ein ganz glattes Rechtsberhältniß zwischen dem Finanzärar und der Gemeinde.

Ich hatte im Vorjahre über Weisung des hohen Ministerium zu erklären, da§ Ersatzansprüche von Seite des Finanzärar nicht anerkannt werden.

Ich muß diese Erklärung aus Anlaß der Rebe deg Herrn Dr. Raudnitz wiederholen.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. Herr Dr. Herbst hat das Wort.

(Die Herren Abgeordneten gruppiren sich um den Redner, deshalb und wegen der im Hause herrschenden Unruhe ist am Stenographentisch wenig vernehmbar.)

Dr. Herbst: Ich werde mir erlauben, nachdem die Sache hier eine größere Debatte hervorgerufen hat, mich hier auf einige wenigen Bemerkungen zu Beschränken, zu denen die Ausführungen des geehrten ersten Herrn Vorredners mir Anlaß zu geben scheinen.

Einmal halte ich die Ansicht, es Bestehe zwischen der Vertretung der legalen Vertretung eines Reiches ober eines Landes und der Bevölkerung ein Widerspuch in der Art, baß mau sagen könnte, ja, die Vertretung will das, aber die Bevölkerung will das Gegentheil, däs scheint mir ein Standpunkt, den man als Mitglieb eines Vertretungskörperss anzunehmen nicht berechtigt ist. (Bravo !)

Jin Namen der Bevölkerung kann zwar vom Publicisten gesprochen werden, von irgend Jemanden, der sich dann des Präbikateg "Wir" bedient; aber legal wirb die Bevölkerung durch den Vertretungskörper vertreten. (Bravo !)

Das ist ein Grundsatz, den ich immer hochgehalten habe, und den ich auch im Böhmischen Landtage hochhalten werbe. Zweitens ist es nicht richtig, daß die Sache schon im vorigen Jahre desinitiv ausgetragen wurde, sondern im vorigen Jahre hat man sich eigentlich ganz correct an die Grenzen der Competenz gehalten.

Es handelte sich nur um die Frage der Ver= äußerungsbewilligung, und diese Frage wurde verneinend beantwortet und nicht etwa Bezüglich ber Parcelle A. ober B., sondern ganz. gleichmäßig bezüglich aller Parcellen, und zwar aus dem formellen Grunde, weil den formellen Bedingungen des Gesetzes nicht entsprochen war.

Das hat der Landtag Bezüglich ber Veräußerung ber Bauparcellen Bestimmt. Bezüglich ber anderen Frage hat er nur seine Ueberzeugung ausgesprochen, sowie er so oft in die Lage kommt, gegenüber der Regierung seine Ansicht auszusprechen; eine meritorische Entscheidung zu fällen aber, war er nicht in der Lage, weil er dazu nicht Berechtigt ist. Er hat seine Ueberzeugung ausgesprochen, daß die Finanzverwaltung Biliigkeitsrücksichten walten lassen möge, er hat seine Ueberzeugung in Bezug auf die Sanitätsfrage ausgesprochen, aber eine Entscheibung hat er dadurch nicht gefällt und konnte sie nicht fällen.

Und endlich möchte ich noch in Bezug auf die Frage der Entschädigung und zwar mit Rücksicht aus das, mas Se. Exe. der Herr Statthalter gesagt hat, auch noch eine Bemerkung machen.

Es unterliegt gar keinem Zweisel, daß für das Aerar nach dem Inhalte des Vertrages eine Entschädigungspfticht auch dann nicht besteht, wenn Jemand alle Gründe vindiciren würde, um so weniger dann, wenn bloß eine Parcelle vindicirt wird. Das kann vom rein juristischem Standpunkte gar keinem Zweifel unterliegen, aber eben so wenig wird vom Standpunkte der Billigkeit verlangt werden können, daß, wenn man der Stabt eine Verpflichtung auferlegt, von welcher sie zur


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