Pátek 18. října 1878

(Sezení večerní. )

Stenografická zpráva

o

XVI. sezení prvního výročního zasedání sněmu českého z roku 1878, dne 18. října 1878.

(Abendsitzung. )

Stenographischer Bericht

über die

XVI. Sitzung der ersten Jahres-Session des böhmischen Landtages vom Jahre 1878, am 18. Oktober 1878.

Obsah:

Zpráva komise pro záležitosti města Prahy za povolení k odprodeji stavebních pozemků fortifikačních.

Zpráva školní komise o peticích za vřadění škol do vyšší třídy služného.

Zpráva komise hypoteční banky o účetní závěrce o nákladání na rok 1877.

Návrh poslance Wewerky a soudruhů, za výminečné osvobození dětí od školní návštěvy.

Zpráva školské komise o návrhu poslance Dr. Grégra o zrušení školného.

Zpráva školské komise o návrhu poslance Dr. Čelakovského, týkajícím se soustavy školní rady zemské.

Zpráva obecní komise o žádostech vícero obcí za povolení k vybírání poplatku za udělení práva domovského.

Zpráva téže komise o žádosti obce Březové Hory o totéž.

Návrh Maxe hraběte Zedtwitze o snížení povinnosti navštěvování školy na 7 let.

Zpráva komise obecní za změnu §. 7. řádu volení do sněmu.

Zpráva školní komise za ponechání osobních přídavků pro učitele v předměstích Pražských.

Inhalt:

Bericht der Commission für Gemeindeangelegenheiten Prag, betreffend die Bewilligung zum Abverkaufe von Baugründen.

Bericht der Schulkommission üder Petition um Ein= reihung von Schulgemeinden in höhere Gehaltskategorien.

Bericht der Htypothekenbank-Commission über den Rechnungsabschluß pro anno 1877.

Antrag des Abg. Dr. Wewerka und Genossen wegen ausnahmsweiser (Enthebung der Kinder vom Schulbesuche.

Bericht der (Schulkommission über den Antrag des Dr. Grégr auf Aufhebung des Schulgeldes.

Bericht der Schulkommission über den Antrag des Dr. Čelakowský und Genossen, betreffend die Zusammensetzung des Landesschularathes.

Bdericht der Commission für Gemeindeangel. üder Gesuche mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Heimathstaxen.

Bericht der Gemeinde-Commission über das Gesuch der Gemeinde Birkenberg um Einhebung von Heimathstaxen.

Antrag des Abg. Max Graf Zedtwitz und Genossen um Herabsetzung der Schulpflicht auf 7 Jahre.

Bericht der Commission für Gemeindeangetegenheiten über die Alenderung des §. 7. der Landtagswahlordnung.

Bericht der Schulkommission betreffend Belassung der Personalzulagen für die Lehrer an den Schulen der Vororte Prags.

Předseda: Jeho Jasnost pan nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Maršálkův náměstek pan Dr. Karel Leopold rytíř Klaudy a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. pan místodržitel svob. pán Weder z Ebenhofů a pan místodržitelský rada Kmoch.

Sezení začalo o 6 hodině 30 minut. večer.

Borsitzeüder: Se. Durchlaucht der Herr Oberstlandmarschall Fürst Karlos Auersperg.

A n w e s e n se: Der Herr OberstlandmarschallStellvertreter Dr. Karl Leopold Ritter von Klaudy und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Excell. der Herr Statthalter Freiherr Weber von Ebenhof und der Herr k. k. Statthaltereirath Kmoch.

Beginn der Sitzung: 6 Uhr 30 Min. Ubends.

Oberstlandmarschall (läutet): Ehe wir zur Tagesordnung übergehen, habe ich dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen. Der

Obmann der Schulkommission hat, laut der Berechtigung, die ihm der h. Landtag gegeben, Gegeustände ohne Drucklegung auf die Tagesordnung zu bringen, micht ersucht, auf die heutige Tagesordnung noch zwei Antrage der Schulkommission zu bringen.

Den einen hat Hr. Dr. Gintl, den andern Hr. Dr. Skopetz zu vertreten; es sind mehr oder weniger nur formale Antrage.

Ich werde ste in die Tagesordnung einreihen und den Referenten dann das Wort ertheilen.

Nám. nejv. marš.: Jeho Jasnosť nejv. marš. sděluje, že předseda školní komise si vyžádal, aby ještě dva předměty byly na dnešní pořádek vřaděny, a že p. maršálek udělí slovo.

Oderftlanbmarschall: Wir kommen zum Berichte der Kommission für Prager Gemeindeangelegenheiten, Betreffend die von der Prager Stadtgemeinde angestrebte Bewilligung zum Verkaufe von Baugründen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro obecní záležitosti města Prahy v příčině žádosti městské obce Pražské, za povolení k prodeji některých stavenišť.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Hr. Abg. Hartmann.

Berichterst. Abg. Hartmann (liest): Hoher Landtag!

Im Zuge der Unterhandlungen zwischen dem k. k. Finanzärar mit der Prager Stadtgemeinde wegen Ueberlassung der fortificatorischen Gründe zwischen dem Spittel- und Blinden Thore an letztere machte es der k. k. Finanzminister zur Bedingung: daß die Präger Stadtgemeinde eine Erklärung über die ganze Fläche der nicht zu verbauenden Grundstücke abgebe, Bevor der gemachte Kaufsanbot als Basis der weiteren Kaufsunterhandlungen genehmigt werde; und nach Abgabe dieser Erklärung: "Daß die Stadtgemeinde von den zu acquirirenden ca. 48. 955°9 Odr. -Klft. drei Viertheile zu Gartenanlagen und Communicationen und nur den Rest zu Baugründen verwenden werde. "

Posl. Dr. Škarda: Prosím o slovo.

Nejv. marš.: Prosím.

Posl. Dr. Škarda: Zpráva tato jest již dva dni v rukou našich a já činím návrh, aby se upustilo od čtení zprávy a aby se přečetl jen návrh.

Oberstlandmarschall (läutet): Wenn Niemand eine Einwendung macht gegen den Antrag des Hrn. Dr. Škarda, daß von der Verlesung des Protokolls Umgang genommen werde, so wird der Hr. Berichterstatter sich darnach halten.

Berichterst. H a r t m a n n: Nachdem die Stadtgemeinde Prag die Erklärung abgegeben hat, gegenüber dem Finanzminister, daß sie von den zu acquirirenden Gründen der 1/4 zu Baugründen verwenden wird, hat das Finanzministerium die Stadtgemeinde aufgefordert, einen Regulirungsplan vorzulegen.

Dieser Regulirungsplan wurde ausgearbeitet, es wurde eine Localkommission abgehalten und bei dieser Localkommission war auch der Landessanitätsrath durch einen Abgeordneten vertreten. Bei dieser Gelegenheit hat dieser Vertreter des Landessanitätsrathes gegen die Verbauung einer Parzelle, welche im Plane mit A bezeichnet ist und längs der verlängerten Hybernergasse vis-á-vis dem Staatsbahnhofe gelegen ist und 2830 und etliche Qdr. Klft. beträgt, nichts eingewendet und nur bemerkt, baß, weil hier, wenn diese Parzelle verbaut wird, die zwischen den Häusern entstehende Luft verpestet würbe, daß hier größere Hofräume geschaffen werden. Bezüglich der zweiten Parzelle B, welche längs der Martengasse zwischen dem Heuwagsplatz und der Jerufalemsgasse gelegen ist und welche 2500 Odr. -Klft. beträgt und die ebenfalls als Baustäche im Regulirungsplane eingetragen ist, hat der Vertreter der Sanitätsbehorde sich geäußert, daß diese aßerdings nicht verbaut werden soll, sondern zum Parke zugeschlagen werde.

Die Statthalterei hat, nachdem auch der Landessanitätsrath als Corporation eine Aeußerung abgegeben hat, u. zw. die, daß weder A noch B verbaut werden soll, aus Sanitätsgrunden den Regulirungsplan genehmigt, daher genehmigt, baß die Parz. A u. B als Bauparzelle verwendet werde. Nun erst hat das Finanz-Ministerium mit der Stadt Prag den Kaufvertrag abgeschlossen über die fortificatorischen Gründe, zu welchen eben auch die Parz. A und B gehört.

Der Verkauf wurde dahin abgeschlossen, daß die Stadt Prag einen Kauffchilling von 300. 000 fl. zahle, sich verpflichtet, die Schanzen zu demoliren, vom ganzen Reale circa 12 Joch zu Parkaulagen, 11 Joch zu Communicationen und blos 7 Joch, darunter auch die Parz. A und B zu Bauparzellen zu verwenden, u. zw. für immerwährende Zeiten. Bei biesem Staude der Dinge hat schon im vorigen Jahre das Stadtverordnetenkollegium von Prag beschlossen, um den Verkauf der Parz. A und B anzusuchen. Dieses Ansuchen wurde Bezüglich der Parz. A vom Ausschuße unterstützt, dagegen wurde vom Landesausschuße die Nichtbewilligung bezüglich der Parz. B beantragt u. zw. aus Sanitätsgründen. Der hohe Landtag hat sie aber doch nicht genehmigt, u. zw. fowohl bezüglich der Parz. A als B nicht genehmigt, baß sie verbaut werden, sondern hat die Verbauung für sanitätwwidrig erklärt und den Landesausschuß aufgefordert, im Wege der k. k. Statthalterei dahin zu wirken, daß der Regulirungsplan dahin geändert' werde, daß die Verbauung dieser Parzelle nicht stattstnde.

Es wurden dann Amtshandlungen bezüglich dieser Aenderung des Regulirungsplanes eingeleitet und Bei dieser Gelegenheit hat der Herr Bürgermeister eine Eingabe überreicht, worin Betont wird, daß die Parz. A verbaut werden müsse, daß man aber das vorläufige Abstehen von der Verbauung der Baufläche B unter gleichzeitiger Rechtsverwahrung Bezüglich der Entschädigungsansprüche erklären könne.

Darüber sind Unterhandlungen gepflogen worden und endlich hat das Stadtverordneten-Collegium beschlossen, um den Verkauf blos der Parzelle A anzusuchen. Dies Ansuchen liegt nun vor, und der Landesausschuß hat, u. zw. mit Rücksicht auf die finanzielle Lage, sowie im vorigen Jahre, wieder Beschlossen, die Verbauung dieser Parzelle zu Beantragen und in das Betreffende Gesetz als Bedingung aufzunehmen, daß die Parz. B zu Parkzwecken gewidmet werde und diese Widmung durch die Modifikation des bestehenden Regulirungsplanes sowohl als durch einen Tabularakt in bleibender Weise gesichert ist und daß der Stadtrath Prag für strenge Einhaltung der von der k. k. Statthalterei bei Genehmigung des Erweiterungsplanes normierten Bedingungen in Bezug auf die Anlegung geräumiger Vorhöfe zwischen den auf jener Baufläche aufzuführenden Häusern Sorge zu tragen habe. Bei dieser Gelegenheit hat der Landesausschuß bewirkt, baß auch einige andere Parzellen, welche im Plane mit CDEF bezeichnet sind und von minderem Werthe sind und welche vom hohen Landtage im vorigen Jahre deshalb zum Verkauf nicht genehmigt wurden, weil ein Kaufpreis nicht angegeben wurde, mittlerweile zum Kaufe empfohlen, resp. Beantragt und daß auch durch die a. h. Entschließung dieser Vertrag bereits Bewilligt worden ist.

Die Kommission für Prager Gemeindeangelegenheiten hält es nun für ihre Pflicht, der vom h. Landtage selbst bereits anerkannten mißlichen finanziellen Lage der Stadtgemeinde Prag volle Beachtung zu schenken, und nimmt daher in Erwägung, daß eben der an die Parzelle A anstossende Park den Einfluß etwaiger schädlicher In fluenzen die bei Verbauung dieser Parzelle in Folge ihrer Bevölkerung entstehen konnten, aufheben dürfte;

und in Erwägung, daß, wenn in Žižkow sanitätswidrige Verhältnisse herrschen, dieselben in Žižkow selbst abzustellen sind, nicht aber der Stadtgemeinde Prag deshalb die Nichtverwerthung der Parzelle A und das hierin liegende Geldopfer von 3 bis 400. 000 auferlegt werden sollte, daß endlich der unverbaute, die Parkanlagen und Wege enthaltende Raum auch ohne die Parzelle A ein ziemlich bedeutender ist, nämlich von nahe 24 Joch und der Park noch durch die 2500 Qdr. -Klft. der Parzelle B und circa 2000 Qdr. -Klft. der für den Fall der Verbauung dieser Parzelle projektirten dermal jedoch überflüssig werdenden Wege Vergrößert werben soll, - den Standpunkt des Landesausschußes ein, glaubt aber eine solche Form für ihren Antrag wählen zu sollen, durch welche die vom Landesausschuße angestrebten Sicherungen ebenfalls erreicht, das Mißliche der Aufnahme von Bedingnissen in ein Gesetz jedoch vermieden Werden kann und stellt demnach einhellig folgenden Antrag:

1.   Der hohe Landtag wolle folgendes Gesetz Beschließen:

"Gesetz", wobei ich glaube im Namen der Kommission den Zusatz beifügen zu sollen - "wirksam für das Königreich Böhmen. " Vom womit die Stadtgemeinde Prag zur Veräußerung eines ehemals fortifikatorischen Grundstückes ermächtigt wird. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde ich der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung zu ertheilen, von den ehemaligen fortifikatorischen nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründen die auf dem, dem Gesuche des Prager Stadtrathes vom 16. Sept. 1878, Zahl 102975 beigelegenen Plane mit rother Tinte eingezeichnete, mit dem Buchstaben A versehene Baufläche längs der verlängerten Hybernergasse im Gesammt-Ausmaße von 2891*6 Odr. -Klft oder 10. 400*21 Quadratmeter um den Kaufpreis von mindestens fünfzig (50) fl. ö. W. für je eine Kftr., oder 13 st. 90 kr. für je einen Quadratmeter veräußern zu dürfen.

Ferner wolle der h. Landtag Beschließen:

2.    Der Landesausschuß wird angewiesen

a)  Den ihm mit Landtagsbeschluß vom 20. April 1877 ertheilten Auftrag zur Erwirkung von Abänderungen des Behördlich bestätigten Regulirungsplanes nunmehr, jedoch Bloß hinsichtlich der Baustäche B durchzuführen und hiebei auch Vorsorge zu treffen, damit diese Baufläche zu den Parkanlagen hinzugeschlagen und durch eine Widmung so wie durch einen Tabularakt für Parkzwecke bleibend gesichert werde;

b)  dahin zu wirken, daß die bei Genehmigung des Regulierungsplanes laut Erledigung der k. k. Statthalterei von 14. Oktober 1874, Z. 55353 der Stadtgemeinde Prag auferlegte Bedingung: "wornach bei Parzellirung der Baufläche A vorzüglich auf die Ermöglichung der Anlage seinerzeit auch thatsächlich auszuführender geräumiger Hofe und Hausgärten zwischen den daselbst aufzuführenden Gebäuden Bedacht genommen werde" auch wirklich eingehalten werde.

3. Den Beschluß des Landesausschußes und die Gewährung des Ansuchens des Prager Stadtrathes vom 27. April 1877, Z. 51923 bei der h. Regierung zu Befürworten Beziehungsweise die Allerhöchste Genehmigung zu erwirken: damit der Prager Stadtgemeinde die Ermächtigung ertheilt werbe, von den ehemaligen fortistkatorischen nunmehr dieser Stadtgemeinde gehörigen Gründen, die auf dem beigelegenen Plane mit rother Farbe eingezeichneten, mit den Buchstaben C, D, E und F versehenen Baustächen um den Kaufpreis von wenigstens fünfzig Gulden für je eine Ouadratklafter oder 13 fl. 90 kr. für je einen Ouadratmeter veräußern zu dütfen, " welcher Beschluß am 3. August 1877 allerhöchst genehmiget wurde, wird zur Kenntniß genommen. "

Sněm. akt. Lederer:

Zákon platný pro království České

daný dne............ kterýmž

obce města Prahy se zmocňuje, aby prodala někdejší fortifikační pozemek.

K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi povoliti obci města Prahy, aby z někdejších fortifikačních nyní městské obci Pražské náležejících pozemků prodati mohla onu stavební prostoru podél prodloužené ulice Hydernské, která plánu žádosti městské rady Pražské ze dne 16. září 1878 ž. 102975 připojeném červenou barvou naznačena a literou A poznamenána jest, a jejíž rozměra činí úhrnem 2891°6 sáhů čtverečné míry aneb 10400*21 metrů čtverečné míry, za trhovou cenu nejméně padesáti zlatých (50) r. m. za každý. čtvereční sáh aneb třinácte zlatých 90 kr. za každý čtvereční metr.

Dále račiž slavný sněme usnésti takto: 2. Výboru zemskému ukládá se a ) aby nařízení, které jemu usnešením sněmu ze dne 20. ledna 1877 dáno bylo v příčině vymožení změn v úředně schváleném plánu na upravení a rozšíření města, nyní ve skutek uvedl, avšak pouze co se týče stavební prostory lit. B. a aby při tom pečoval také o to, by stavební prostora tato k sadům přidána, a výslovným věnováním, jakož i výkonem tabulárním účelům sadů trvale zachována byla,

b) působiti k tomu, aby skutečně dodržena byla podmínka, kterouž c. kr. místodržitelství schvalujíc plán na upravení a rozšíření města, vynešením ze dne 14. října 1874 č. 55353 bylo položilo, a kterou podmínkou ustanoveno bylo: "že, až se přikročí k rozprodání stavební prostory lit. A., hlavně dbáti se má o možnost, aby mezi domy, jež se tam zbudují svým časem zařízeny byly prostorné dvory neb zahrádky. " III. Sněm béře u vědomost usnešení výboru zemského, jímž bylo uzavřeno, přimluviti se u sl. vlády aby žádosti městské rady Pražské ze dne 27. dubna 1877 č. 51923 se vyhovělo, pokud se týče aby se vymohlo obci města Prahy Nejvyšší povolení: by z někdejších fortifikačních, nyní městské obci Pražské náležejících pozemků

prodati mohla za cenu nejméně padesáti zlatých za každý čtvereční sáh aneb 13 zl. 90 kr. za každý čtver. metr ony plochy stavební, které v přiloženém tehdy plánu červenou barvou naznačeny a literami C, D, E a F, poznamenány jsou" -, kteréžto usnešení dne 3. srpna 1877 došlo Nejvyššího schválení.

Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

(Abg. Dr. Raudnitz weldet sich zum Wort. )

Der Herr Abgeordnete Dr. Randnitz hat das Wort.

Abg. Dr. Raubnitz: Hoher Landtag!

Ich habe die Absicht einen Abänderungsantrag einzubringen und erlaube mir in knapper Form denselben nachstehend zu begründen. Aus dem Berichte der Commission haben die geehrten Mitglieder diesess h. Hauses entnommen, daß bereits der h. Landtag im Vorjahre steh gegen die Verbauung der Parcelle B Sowohl, als auch gegen die Verbauung der Parcelle A ausgesprochen hat. Der L. A. hat üder ein neuerliches Einschreiten der Stabtgemeiube Prag um wenigstens die Gestatiung zu erzielen die sogenannte Bauparcelle A in der verlängerten Hydernergasse veräußern zu dürfen, mit der Stadtgemeinde Verhandlungen gepstogen.

Das Resultat dieser Verhandlungen ging dahin, daß sich sie Vertretung der Stadt bereit erklärte, von der Verbauung der Bauparcelle B abzustehen, und diese Parcelle dauernd für Parkzwecke zu verwenden und zu widmen.

Dem entdprechend hat auch der L. -A. in Seinem Berichte und dem daran geknüpften Antrage ein Gesetz. in Vorschlag gebracht, in welchem der Stadtgemeidemde Prag die Bewilligung zum Verkaufe der fraglichen Parcelle A, jedoch nur unter der aus= drücklichen Bedingung ertheilt werden, solle, daß die Bauparcelle B dauernd für Parkzwetke gewidmet und diese Widmung durch einen Tabularakt für alle künftigen Zeiten festgestellt werbe. Die Commission hat befunden, von diesem Vorgänge und Antrage des L. -A. abzugehen und ein Gesetz in Vorschlag zu bringen, mit welchem der Stabtgemeinde Prag die Veräußerung der fraglichen Parcelle A in der Hybernergaffe unbedingt gestattet wird. Allerdings sind in dem zweiten Antrage der (Commission Auftrage sub a) und b) dem L. -A. in Vorschlag gebracht worden. Der Auftrag ad a) geht dahin, der L. -A. möge dahin wirken, daß die Stadtgemeinde Prag die Bauparcelle B nicht verbaue und dauernd für Parkzwede verwende.

Mir scheint es, daß hier mit der Eliminirung dieser Bedingung und damit, daß diese Bedingung in Form eines Auftrages an den Landesausschuß hineingeschoben und dersetbe Zweck erreicht werben will, mir Scheint es, daß damit dem Zwecke sehr Wenig gedient ist, aus dem einfachen Grunde nicht gedient ist, weil der L. -A. gar keine Exekutive und Kompetenz hat, dem ertheilten Auftrage zu genügen, weit das, mochte ich sagen, eine dispositive Bedingung der Prager Stadtgemeinde ist, und der L. -A. nicht in der Lage ist, einem Solchen Auftrage irgendwie im Wege der Exekutive Achtung zu verschaffen.

Wenn ich den Bericht durchlese und mir die Frage vorlege, aus welchen Gründen denn dieser von dem ursprünglichen Antrage des L. -A. abgegangen, sinde ich in der Begründung nur ein Moment hevorgehoben; es wird nämlich angeführt, es ginge nicht an, in ein Gesetz Bedingungen hineinzunehmen. Ich kann diesenlegislativ-technischen Grund nicht anerkennen. Denn wir haben sehr viele Gesetze, welche Bedingungen enthalten. Ich weise z. B. darauf hin, daß in aßen Gesetzen,. welche Eisenbahukonzessionen betreffen, die Ermächtigung für die Regiernug ertheilt wird, unter gewissen gegebenen Bedingungen die Konzession zu ertheilen.

Ja noch mehr. Der Antrag, wie er von der Kommission vorgeschlagen wirb, enthält ebenfalls eine Bedingung, und zwar eine sehr Wesentliche, nämlich die Bedingung, daß der Kaufpreis, der für die zu Veräußernden Grundstücke und Grundparcellen erzielt werben soll, niemals unter 50 fl. per Klafter sein soll. Ich glaube, meine Herren, wenn and) nicht das Wort Bedingung dabei steht, so ist dies unzweifelhaft eine Bedingung. (Rufe: (Gewiß!)

Es ist außer dieser Begründung, die ich eben als eine legislativ-technische Bezeichnen will, nichts angeführt worden in dem Berichte, und ich konnte mich darauf beschränken, nun meinen Abänderungsantrag vorzutragen, beziehungsweise auf den Antrag des L. -A. zurückzuweisen. Allein es ist in Privatkreisen noch manche Einwendung erhoben worden, die ich vorher zu widerlegen mir erlaube. Es ist bekannt aus dem Berichte, daß die Stadtgemeinde Prag für die fortistkatorischen Grund stücke, welche sie vom Aerar erworben hat, den Kaufpreis als für Baugründe bezahlte. Aus dieser Ursache hat der Vorige Landtag sich bestimmt gefunden, eine Resolution zu fassen, in welcher die Regierung aufgefordert wurde nach Maßgabe des Theiles, welcher nicht zur Bebauung bestimmt ist, einen Nachlaß des ursprünglichen Kaufpreises zu gewähren. Es handelte sich also der Stadtgemeinde darum, daß die Ersatzansprüche, welche sie an das Finanzärar zu stellen hat, gewahrt, und das durch eine in das Gesetz hineingenommene Bedingung diese Ansprüche nicht Beeinträchtigt werben. Ich Bin selbst Angehöriger und Bürger dieser Stadt und würde gewiß keinem Vorschlage zusitmmen, welcher die Interessen dieser Stadtgemeinde schädigte. Allein wenn ich mir als Jurist diese Frage vorlege, ob auch wirklich die Ersatzansprüche, welche die Stadtgemeinde gegen das Finanzärar aus diesem Titel zu erheben hat, durch die in das vorliegende Gesetz aufzunehmende Bedingung irgendwie geschmälert werden, so kann ich diese Frage nicht nur verneinen, sondern muß als praktischer Jurist nach meiner Erfahrung sagen, daß der Ersatzanspruh eigentlich durch diese in das Gesetz hineingenommene Bedingung seine wahre Bedeutung erlangt, feilte Bedeutung dadurch erlangt, (Bravo!) denn die causa data causa non secuta, nämlich der Ersatzanspruch, daß etwas verkauft worden ist, was den Werth, welchen man vorausgesetzt hat, den Werth als Bausläche nicht mehr hat, entsteht erst in dem Momente, wo durch ein sauktionirteg Gesetz die betreffende Baufläche gewissermaßen außer Verkehr gefetzt wird. (Erst in diesem Momente, glaube ich, ist es ganz einleuchtend, daß der Ersatzanspruch für die Stadtgemeinde erwächst. Also nicht nur, daß durch die Aufnahme der Bedingung die Ersatzansprüche der Stadt nicht geschmälert werden, glaube ich, daß gerafe diese Ansprüche in ihrer juristischen Bedeutung durch die Aufnahme der Bedingtmg in das Gesetz eine bedeutende Erhöhung erlangen. Die Stadtgemeinde hat nicht nur in den Verhandlungen mit dem Landesauddchuße sich bereit erklärt, diese Bedingung, von der ich eben gesprochen habe, anzunehmen, sondern es hat die Stadtgemeinde Prag, und zwar das Stadtverordnetenkollegium als legale Vertretung der Stadt ausdrücklich den Beschluß gefaßt, an den Landtag mit der Bitte heranzutreten, es möge eventuell der Landtag die Bedingungen festsetzen, unter welchen der Gemeinde Prag die angesuchte Verkaufsbewilligung ertheilt werben kann. Wenn die Stadtgemeinde Prag von vornherein durch den Beschluß des Stadtverordnetenkollegiums seine Zustimmung gegeben hat, so glaube ich, kann es keinem Anstand unterliegen, daß wir diese Bedinfung in Gesetzessform aussprechen.

Es ist ferner die Einwendung erhoben worden, daß die Sache praktisch schwer durchführbar sei, Weil ja Bei Abverkauf kleiner Parzellen die Erfüllung der Bedingungen auch sofort nachgewiesen werden muß. Nun, meine Herren, ich glaube, die Erfüllung dieser Bedingung wird der Stadtgemeinde Prag, wenn es ihr Ernst ist mit dieser Erklärung, sehr leicht sein. Denn die Erfüllung der Bedingung wird darin bestehen, daß die Stadtgemeinde Prag einfach durch einen Beschluß des? Stadtverordneten-Kollegiums und infolge dessen durch eine vom Bürgermeister und 2 Stadträthen aufgestellte tabularmäßige Erklärung die Widmung der Parzelle lit B. zu Parkzwecken ausspricht und daß dieses Instrument zur "Grundlage einer grundbücherlichen Einverletbung gemacht wird. Das bedarf keiner großen Zeit, das kann sofort erfüllt werben und mit deu Momente, wo die Bedingung erfüllt ist, treten auch alle anderen Voraussetzungen ein, um felbst eine kleine Parzelle oder den ganzen Flächenraum der betreffenden Baupche lit. A. zu veräußern. Es ist ferner von Seite des Herrn Berichterstatters in seiner mündlichen Darlegung, hervorgehoben worben, daß die in der Commission anwefenden Vertreter der Prager Stadtgemeinde thatfächlich die Erklärung abgegeben hätten, daß ja diese Widmung der Parzelle lit. B. zu Parkzwecken in ihrer Intention liege. Nun, meine Herren, wir haben es hier nicht mit einzelnen Herren, wir haben es mit einer Korporation zu thun, deren Vertretung wechselt und darum können wir uns mit einer in der Commission oder hier im h. Landtage abgegebenen Erklärung von einzelnen Herren nicht zufrieden stellen, sondern wir müssen im Interesse der Sache darauf bringen, daß diese Erklärung in jener Form abgegeben wirb, welche die Gemeindeordnung für bindende und rechtskräftige Erklärungen vorschreibt Aus diesen Gründen halte ich umsomehr die Aufnahme dieser Bediugung für gerechtfertigt, als dieses Gesetz eigentlich nicht so sehr ein für viele Personen gel tendes Gesetz, als ein Konsens ist, ein Consens, den der Landtag mit der Sanction der Krone ertheilt zur Veräußerung; einen VeräußerungsConsens aber wo gewißermaßen ein obercuratorisches Recht ausgeübt wird; Bedingungen aufzunehmen kann der Natur der Sache nicht widersprechen. Ich erlaube mir daher, den ursprünglichen Autrag des Landesausschußes wieder aufzunehmen (Bravo, Bravo!) und denselben in folgender Fassung vorzutragen: Punct 1 habe zn lauten:

1. Der hohe Landtag wolle folgendes Gesetz beschließen.

Gesetz

vom...........wirksam für das

Königreich Böhmen, womit die Stadtgemeinde Prag

zur Veräußerung eines ehemals fortifikatorischen

Grundstückes ermächtigt wird.

Ueder Antrag des Landtages meines Königreiches Böhmen finde ich der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung zur Veräußerung jener einen Theil der ehemals fortifikatorischen nunmehr der Stadtgemeinde Prag gehörigen Gründe, die auf Dem, dem Gesuche des Prager Stadtrathes vom 16. Sept. 1878 Z. 102975 beigelegenen Plane mit rother Tinte eingezeichnet sind in der verlängerten Hybernergasse gelegen im Gesammt-Ausmaße von 2891. 60 oder 10400. 21 Quadratmeter um den Kaufpreis von mindestens fünfzig (50) fl. ö. W. für je eine Kftr., oder 13 fl. 90 kr. für je einen Quadratmeter unter der Bedingung veräußern zu dürfen, baß die auf demfelben Plane mit dem Buchstaden B Bezeichnete, zwischen der Jerusalemsund Heuwagsgasse gelegenen Baufläche dauernd zu Parkzwecken gewibmet und diese Widmung durch eine Modifikation des bestehenden Regulirungsplanes und durch einen Tabularakt in bleibender Weise gesichert sei. Absatz 2 lit. a) habe zu ent fallen. (Bravo! Bravo!)

Sněm. akt. Lederer:

Slavný sněme račiž uzavříti zákon následující:

Zákon

daný dne.........platný pro král.

české, kterýmž obec města Prahy se zmocňuje, aby prodala někdejší fortifikační pozemek.

K návrhu sněmu mého království českého vidí se Mi povoliti obci města Prahy, aby z někdejších fortifikačních nyní městské Pražské obci náležejících pozemků prodati mohla onu stavební prostoru podél prodloužené ulice Hydernské, která v plánu žádosti městské rady Pražské ze dne 16. září 1878 ž. 102975 připojeném červenou barvou naznačena a literou A poznamenána jest, a jejíž rozměra činí úhrnem 2891. 6 sáhů čtverečné míry aneb 10400. 21 metrů čtverečné míry, za takovou cenu nejméně padesáti zlatých (50) r. m. za každý čtvereční sáh aneb třinácte zlatých 90 kr. za každý čtvereční metr; avšak za tou výminkou, aby plocha stavební v témže plánu pod lit. B naznačená, mezi Jerusalemskou ulicí a Senovážným náměstím položená stále pro sady věnována byla a věnování to modifikací regulačního plánu výkonem tabulárním bylo pojištěno, odst. 2. A, nechť odpadne.

Kteří tento návrh podporují, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche den Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben.

Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.

Der Abgeordnete Se. Erc. Herr Dr. Herbst hat das Wort.

Abg. Dr. Herbst: Ich habe zwar nicht die Ehre der Stadt Prag anzugehören, habe aber längere Zeit in derselben gelebt und habe jederzeit für ihre Interessen einen lebhaften Antheil gewahrt. Vielleicht aber gerade der Umstand, baß ich dieser Stadt nicht mehr angehöre, ist ein Grund, welcher die Voraussetzung als eine berechtigte erscheinen läßt, baß ich der Sache ganz ruhig und objectiv, von jeder günstigen oder ungünstigen Gesinnung frei, meine Beurtheilung zuwende. Das äußerliche Motiv aber, um deffenwillen ich mich verpflichtet halte, das Wort, wie gesagt, zu ergreifen, ist, baß ich die Ehre habe, der Obmann jenes Ausschußes zu sein, welcher sich und zwar nicht etwa oderstächlich, sondern in eingehendster Weise mit der Frage deschäftigt hat, und nach langer wirklich gründlicher nud eingehender Berathung zu jenem Resultate kam, welches in dem Berichte vorliegt, auf Grund eines Beschlußes, der einhellig gefaßt worden ist. Ich glaube, man muß sich vorerst den Standpunkt klar machen, von welchem aus die Beurtheilung der Sache durch den Landtag zu geschehen hat. (Sehr richtig!) und man muß auch die Situation, in welche die Prager


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP