Úterý 15. øíjna 1878

gen und deren durchschnittliche Ergebnisse gestützt werben.

Aus der Vergleichung dieser Berechnungen ergibt sich, daß für das Jahr 1876 die durchschnittliche Ziffer der Umlagen im Ganzen 74% beträgt, sich daher in Entgegenhaltung mit der Durchschnittsziffer des Jahres 1875 mit 71% um 3% höher herausstellt.

B. Belangend den Ausweis über die GemeindeEinnahmen und Ausgaben im Jahre 1876 muß zunächst bemerkt werden, daß von einzelnen wenigen Bezirken die bezüglichen Ausweise nicht rechtzeitig dem Landesausschuße vorgelegt wurden, daher in diesen Bezirken zur Vermeidung einer Lücke im Ausweise die Erfolge des Jahres 1875 eingestellt werden mußten.

Nach dem diesfälligen Summarium betragen bei den Gemeinden die Gesammteinnahmen 17 Millionen Gulden und die Gesammtausgaben 10, 600. 000 fl.

Die Details dieser Einnahmen und Ausgaben sind aus dem Operate selbst zu ersehen.

Der Landesausschuß erlaubt sich den Antrag zu stellen:

Hoher Landtag wolle diesen Bericht, beziehungsweise dieses statistische Operat, enthaltend die Darstellung der Belastung der Steuerträger und den Aufwand der Gemeinden und Bezirke für das Jahr 1876, zur Kenntniß nehmen.

Snìm. akt. Sládek: Výbor zemský dovoluje si uèiniti návrh: Slavný snìme raèiž zprávu tu i s pøiloženým statistickým operatem, jenž ukazuje na kolik poplatníci danìmi jsou stíženi a jaké bylo vydání a pøíjmy obecní za rok 1876, vzíti na vìdomí.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den Jahresbericht des Komités zur Verwaltung des pomologischen Institutes in Troja für das J. 1877.

Nám. nejv. marš: Nejbližší pøedmìt rokování jest zpráva komise zemìdìlské o výroèní zprávì komitétu k spravování pomologického ústavu v Troji za rok 1877.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Abg. Herr Fried. Frhr. von Riese-Stallburg.

Berichterstatter Frhr. v. R i e s e - S t a l l b u r g:

Hoher Landtag! Der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über das pomologische Institut in Troja ist schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten. Ich glaube also, von der Verlesung Umgang nehmen zu können.

Was den Obstbau in Troja betrifft, meine Herren, sowie zugleich den dort vertretenen Gemüseund Weinbau, so ist das ein so wichtiger Zweig der Landeskultur, daß ich mir erlaube, etwas weiter darauf einzugehen.

Das pomologische Institut in Troja hatte im Jahre, von dem der Bericht uns vorliegt, 16 Zöglinge; dieses Jahr ist der Besuch gewachsen und zwar sind es 18 Zöglinge und 2 Externe, weil der Raum in der Anstalt nicht für mehr hinreicht. Es mußten die 2 Externen schon anderweitig untergebracht werden. Leider sind bis jetzt zu wenig Stipendien gewährt worden. Es sind im Ganzen nur 3 Stipendien von Sr. Majestät unserem allergnädigsten Kaiser, 1 Stipendium durch die Munificenz unseres Herrn Landmarschalls und ein Stipendium von. der Bezirksvertretung von Welwarn.

Es hat der h. Landtag gesehen, daß bis jetzt der Antheil an der Anstatt sowohl von Privaten als auch von den Vertretungskörpern und von den Vereinen ein sehr spärlicher ist, was um so mehr zu bedauern ist, da die Anstalt nur dadurch gedeihen kann, wenn sie allgemeinen Anklang findet.

Nachdem der Landesausschuß in richtiger Würdigung der Sachlage ein Fachkomité aufgestellt hat, welches unter Oberaufsicht des Landesausschußes die Leitung der Geschäfte und die Oberaufsicht auch über die Lehrer führt und namentlich das jetzige Komité wirklich eingehend die Leitung sowohl des Obst- und Weinbaues, als auch die Oberaufsicht über die Zöglinge und die Lehrmethode ausübt und besonders der Hofgärtner Pietøikovský die richtige Mitte hält zwischen Theorie und Praxis und da namentlich beim Gärtner die Praxis die Hauptsache ist und daß er die Theorie, die er gelernt hat, auch aus die Praxis überträgt und sich die nöthige Fertigkeit verschafft bei der Führung des Messers. Und diese, meine Herren, ist wirklich eine Kunst, ebenso wie die Führung des Pinsels beim Maler. Meine Herren! Das Gartenmesser ist ein sehr wichtiges Instrument und sollte bei keinem Gartenbesitzer fehlen; seit 50 Jahren führe ich es mit großer Vorliebe selbst.

Meine Herren! Die Gesammtkosten der Anstalt waren im Ganzen 4799 fl., welche zum Theile das Land gezahlt hat; 700 fl., davon wurden durch Stipendien gedeckt. Es müßte sogar für die Verköstigung der Schüler das Saud noch einen bedeutenden Zuschuß leisten, sonst wäre es nicht möglich gewesen, die Stipendisten zu erhalten.

Da es aber nothwendig ist, bei der verschiedenen Bildungsstufe der Hörer, die hinkommen, dieselben auch verschieden zu behandeln, so ist ein Jahr, ein Kurs, wie er bis jetzt war, nicht ausreichend. Es kommen Leute hin, die mehrere Schulen durchgemacht haben, die schon auf größeren Gärten waren, oder sich schon weitere Kenntnisse erworben haben, andere, die vollständig Neulinge sind, sogar solche, welche kaum lesen und Schreiben können.

Wenn die beiden in einem und demselben Kurs durchgeführt werden, so wird einer durch den anderen gehindert. Deshalb habe ich mir erlaubt, wie der h. Landtag gesehen hat, auch einzurathen auf eine Erweiterung der Anstalt und die Einrichtung von 2 Klassen, daß nämlich die Herren, die weiter vorgeschritten sind, nicht mit den anderen in ein und demselben Jahrgange beisammen bleiben.

Es ist, meine Herren, so schade, daß eben dieser pomologische Garten so weit von der Stadt entrückt ist und man ihn kaum sieht. Er ist wegen der Windungen des Flußes schwer zu erreichen, man muß zweimal über den Fluß hinüber, so daß man nicht allzugern hingeht. Ich würde aber den Herren Mitgliedern des h. Landtages rathen, sich die Mühe zu nehmen und den Park anzusehen, um zu sehen, wie weit er gediehen und wie besonders die Kultur der Obstbäume, aber auch besonders die Kultur des Weines auf einer hohen Stufe ist. Es ist wirklich unglaublich, ich hatte es selbst kaum geglaubt, obwohl ich den Weinbau schon seit 50 Jahren kenne, daß man in Böhmen so wundervolle und köstliche Trauben ziehen kann, wie sie eben dort sind. Es ist die Auswahl der Pflanzen und auch die Kultur des Weines außerordentlich gediehen. Dieser Garten hat eben verschiedene Zwecke. Erstens soll er als Obstgarten nicht nur einem jeden Obstzüchter die genauen Typen der Pflanzen vergegenwärtigen, so zwar, daß jeder Obstzüchter den Wuchs des Baumes und die Anpflanzungen kennen lernt; er Soll auch den Obstzüchtern Reiser geben, das ist seine erste Verpflichtung. Auch dafür wird er nicht genügen, da immer mehr und mehr Sorten entstehen. Aber die Hauptsache, meine Herren, ist, daß man die verschiedenen Pflanzen auch wirklich kennt; das kann nur in einer Landesanstalt mit Gewißheit geschehen. Nachdem aber der Weinbau eben ein zweiter Faktor der Obstkultur ist und der Wein in Böhmen jetzt sehr anfangt, sich zu veredeln, so wäre es wünschenswerth, daß auch in dieser Anstalt ein Kurs für Weinkultur eröffnet werde. Und nachdem der Obst- und Weinbau so verschiedene Lehrgegenstände gemeinschaftlich hat, so könnte dies nirgends leichter geschehen, als in Troja.

Auch der Gemüsebau wird dort kultivirt und, meine Herren, obwohl Böhmen so Viele Orte hat, wo Gemüse gebaut werden kann, so steht doch Böhmen in der Produktion des Gemüsebaues, der für die Ernährung so wichtig ist, gegen andere Länder zurück.

Wir sehen, daß in Gegenden wie Saaz, Schlan u. s. w. der Gemüsebau außerordentlich gedeiht und daß wir sogar beiläufig dort, in dieser Gegend, eine bedeutende Ausfuhr zu Verzeichnen haben.

Meine Herren. Den Gartenbau möchte ich die Poesie der Landeskultur nennen und ich würde den h. Landtag bitten, daß er eben für diese Poesie der Landeskultur sich erwärmen möge und auf den Antrag des Komités eingehe.

Die Antrage des Komités sind folgende (liest): Die Kommission stellt daher den Antrag:

I.   Der hohe Landtag wolle den Landesausschußbericht Nr. 214 zur genehmigenden Kenntniß nehmen;

II.   dem Landesausschuße zur eingehenden Erwägung zu empfehlen:

a) Ob es nicht räthlich und möglich wäre, durch rechtzeitigen Ankauf von geeigneten Gründen für die nöthige Erweiterung der Anstalt zu Sorgen;

b) ob nicht ein zweijähriger Kurs der Obstbaumschule anzustreben wäre;

c) ob nicht zweckmäßig eine Weinbauschule mit dieser Obstbaumschule zu verbinden wäre"

Sn. akt. Sládek: Komise èiní návrh:

I.    Slavný snìme raèiž zprávu zemského výboru è. 214 u vìdomost vzíti a ji schváliti,

II.   výboru, zemskému odporuèiti, aby zevrubnì uvážil:

a) nebylo-li by rádno a možno, vèasným zakoupením pozemkù vhodných postarati se o potøebné rozšíøení ústavu,

b) nemìlo -li by se k tomu hledìti, aby na škole štìpaøské zøízen byl dvouletý bìh vyuèovací,

c) nebylo-li by úèeli pøimìøeno, aby s touto školou štìpaøskou spojena byla škola vinaøská.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo? Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über die Vorlage des Landesausschußes, betreffend die Pensionierung der Ackerbauschullehrer aus dem Landeskulturfonde und die Subventionirung der landwirthschaftlichen Lehranstalten aus Reichsmitteln.

Nám. nejv. marš.: Následuje zpráva komise pro zemìdìlství o pøedloze výboru zemského v pøíèinì pense uèitelù pøi školách rolnických z fondu pro zemìvzdìlání, jakož i udìlení státních subvencí hospodáøským ústavùm vyuèovacím.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Hr. Abg. Schneider.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Berichterstatter Abg. Schneider: Die Frage der Pensionirung der an den Ackerbauschulen bediensteten Lehrkräfte ist keine neue. Schon zu wiederholtenmalen sind Petitionen der landwirthschaftlichen Vereine des Landes dem h. Landtage zugekommen.

Es wurde einmal darüber zur Tagesordnung übergangen, bis im Jahre 1876 vom h. Landtage folgender Beschluß gefaßt wurde:

Der Landesausschuß sei zu beauftragen:

1.   in der nächsten Session über den Erfolg der mit dem k. k. Ackerbauministerium eingeleiteten Verhandlungen über die Subventionirung der Ackerbauschulen Böhmens behufs Vervollständigung ihrer Einrichtungen und Sicherung ihrer Existenz dem hohen Landtage Bericht zu erstatten;

2.   ebenso aber auch darüber, wie die Stellung der Ackerbauschullehrer und ihre Zukunft in einer der gedeihlichen Entwickelung dieser Lehranstalten entsprechenden Art gesichert werden könne.

Eine Erklärung der Ackerbauschulen zu Landesanstalten war zur Zeit nicht thunlich, weil eine solche Erklärung mit dem seit dem Jahre 1864 bestehenden Landesgesetze in Kollision treten würde. Es war daher nothwendig für die einzelnen Schulen geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Uibergang in dieser Hinsicht zu veranlassen. Es wurden mit den Kuratorien der verschiedenen Schulen Verhandlungen eingeleitet, die aber zu keinem Abschluße gelangt sind, blos in Chrudim ist eine solche Maßnahme vor sich gegangen. Das k. k. Ackerbauministerium macht die weitere Subventionirung dieser Lehranstalten davon abhängig, daß für die Zukunft der an diesen Schulen bediensteten Lehrer Sorge getragen würde und speziell mit dem Erlasse vom 3. August 1878, wo es sich um die Verlegung der Ackerbauschule von Tetschen-Liebwerd nach Böhm. -Leipa handelte, hat das k. k. Ackerbauministerium Dieser Anschauung wiederholt Ausdruck gegeben. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß für die Zukunft der an diesen Schulen bediensteten Lehrer in irgend einer Weise gesorgt werben muß und zwar aus zwei Rücksichten, einmal aus Rücksichten der Billigkeit, nachdem die Ackerbauschullehrer die einigen Lehrer sind, für deren Zukunft in keiner Hinsicht gesorgt ist, und zweitens aus Rücksichten der Klugheit, denn eine Schule mag noch so gut eingerichtet und noch so vorzüglich geleitet sein, sie wird sehr leiden, wenn die an derselben befindlichen Lehrkräfte fortwährend wechseln und keine Stabilität im. Lehrkörper Platz greift. Auch der Landeskulturraht des Königreiches Böhmen ist dieser Anschauung beigetreten und machte dem hohen Landesausschuße zweierlei Vorschläge, einmal Die Uidernahme der Ackerbauschullehrer als Landeslehrer und zweitens die Einrichtung eines sogenannten Pensionsfondes.

Wie schon erwähnt, ist die Einrichtung der Schulen als Landesanstalten nicht recht thunlich, nachdem dieselbe mit dem Landesgesetze des Jahres 1864 in Kollision kommt.

Was die Errichtung eines Pensionsfondes anbelangt, so erhellt aus dem Berichte des hohen Landesausschußes, daß dieselbe gleichfalls nicht praktisch wäre, weil zu viel Baarmittel aus dem Landesfonde dafür in Anspruch genommen werden müßten, denn es müßte das Land jährlich wenigstens die Summe von 12000 fl. zahlen, um die Anfänge eines solchen Pensionsfondes zu gründen. Wenn der Gehalt sämmtlicher an diesen Schulen bediensteter Lehrer 13200 fl. betrüge, und sie würden 3% jährlich zu diesem Fonde leisten, so würde dies an allen 6 Lehranstalten 396 fl. ergeben, das ist aber so wenig, daß es gar nicht ins Gewicht fällt. Unter solchen Umständen meint der Bericht des Landesausschußes, daß es am besten wäre, die Pension der Ackerbauschullehrer auf den Landeskulturfond zu übernehmen. Diese Anschauung wird auch dadurch unterstützt, daß die meisten der an diesen Schulen bediensteten Lehrer nicht alt sind und nicht lange an diesen Schulen dienen, denn das Alter der Lehrer bewegt sich zwischen 27 u. 55 Jahren u. die Dienstzeit beträgt in den meisten Fällen, abgesehen von zweien mit 28 und 14 Jahren, blos 3 und 8 Jahre. Es ist unter solchen Umständen vorauszusetzen, daß in der nächsten Zeit eine Belastung des Landeskulurfondes nicht Platz greifen wird. Der hohe Landesausschuß ist vor der Hand von der Voraussetzung ausgegangen, nur zwei Lehrer an jeder Ackerbauschule pensionsfähig zu machen. Dieser Anschauung wurde in der Kommission nicht vollkommen beigepflichtet. Man hat in der Kommission dem Bedenken Raum gegeben, daß unter solchen Umständen die dritte Lehrkraft nicht ruhig und immerwährend unzufrieden sein würde, und daß die Stabilität solcher Schulen dadurch erheblich leiden würde. Die Kommission meinte, es sollen alle an diesen Schulen bediensteten ordentlichen Lehrer pensionsfähig gemacht werden. Einen endgiltigen Vorschlag oder Antrag konnte der Landesausschuß aus dem Grunde nicht machen, weil es nothwendig sein wird, Erhebungen zu pflegen, mit den Kuratorien dieser Anstalten sich ins Einvernehmen zu setzen und bezüglich der Höhe der Maximalpension Festsetzungen zu treffen u. s. w.

Das k. k. Ackerbauministerium macht die Subventionirung sowohl der Ackerbauschulen als der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten des Landes davon abhängig, daß demselben eine gewisse Ingerenz aus die Leitung und Verwaltung dieser Schulen eingeräumt würde. In dieser Beziehung müssen die landwirthschaftlichen Schulen des Landes getrennt werden. Die höheren Lehranstalten Liebwerd und Tabor müßten speziell betrachtet werden und die anderen, die Ackerbauschulen, gleichfalls.

Aus mehreren Gründen glaubte der Landesausschuß auf den Wunsch der hohen Regierung nicht eingehen zu sollen, namentlich aber deswegen, weil den Opfern und Leistungen des Landes gegenüber die in. Aussicht gestellte Staatssubvention viel zu gering ist, als daß der hohen Regierung eine weitere Vertretung im Curatorium der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten eingeräumt werden sollte, namentlich deswegen, weil der Organisationsplau der beiden höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten ein wesentlich anderer ist als der, den sich das k. k. Ackerbauministerium unter den sog. landwirthschaftlichen Mttittelschulen denkt. Die landwirthschaftlichen Mittelschulen, wie sie das k. k. Ackerbauministerium im Auge hat, bilden sogenannte Hilfsorgane für den Verwaltungsdienste aus, während die beiden höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten des Landes die Aufgabe haben, fertige Landwirthe heranzubilden.

Es wäre also, wenn darauf eingegangen würbe, den Lehrplan nach den Intentionen des. k. k. Ackerbauministeriums einzurichten, Jedenfalls eine Bewegüng im retragraden Sinne unverkennbar und diese wäre unvereinbar mit den großen Opfern, die wir für die beiden landwirthschaftlichen Lehranstalten des Landes gebracht haben; und mit dem guten, mit dem wirklich erfreulichen Zustande, in dem sich diese Schulen zur Zeit befinden.

Anders steht es bei den Ackerbauschulen. Bei den Ackerbauschulen ist in den meisten Fällen und speziell bei den Ackerbauschulen in Chrudim, Hracholusk, Kaaden schon, ein Vertreter der hohen Regierung im Curatorinm und es ist der Laudesausschuß nach seinem Berichte erbötig gewesen, es dabei zu belassen.

Bezüglich der Bestätigung der Direktoren und Lehrer an den Ackerbauschulen waltet nach beut Berichte des Landesausschußes das Bedenken ob, falls der Antrag auf die Verweisung der Pension dieser Lehrer auf das Land angenommen wird, ob man dem k. k. Ackerbauministerium eine weitere Ingerenz auf die Bestätigung derselben einzuräumen hätte; denn es müßte bann in erster Linie, falls die Lehrer pensionsfähig wären, dem Landesausschuße die Bestätigung obliegen.

Und wenn dann noch eine weitere Instanz, nämlich das k. k.. Ackerbauministerium bestätigen sollte, so würde jedenfalls der Geschäftsgang ein sehr complicirter sein und empfiehlt sich daher diese Maßnahme nicht. Die Kommission für Landeskulturangelegeuheiten hat den Bericht des Landesausschußes genau geprüft und erlaubt sich auf denselben zurückzuweisen. Ich habe mir eben hier gestattet, kurz den Inhalt desselben anzuführen.

Der Bericht der Kommission für Ländeskulturaugelegenheiten lautet folgendermaßen:

(Liest: ) "Hoher Landtag !

Die Vorlage des Landesausschußes zeugt von der Gründlichkeit, mit der diese Fragen behandelt wurden und die Kommission kamt nicht umhin, auf den ausführlichen und wohlbegründeten Bericht des Landesausschußes zurückzuweisen.

Nur eines Umstandes glaubt die Kommission besonders erwähnen zu müssen. Es sollen nämlich an jede Ackerbauschule, wie aus der Begründung ersichtlich, blos zwei Lehrer pensionsfähig sein. Damit wäre eine allensallfige dritte Lehrkraft sie ist zur Zeit blos: an der Ackerbauschule zu Kaaden vorhanden - in eine Ausnahmsstellung gebracht, die keinesfalls zum Heile der Schule dienen dürfte. Ein nicht pensionsderechtigter Lehrer gegenüber zwei pensionsberechtigten würde stets den Keim der Unzufriedenheit in sich tragen und an eine Stabilisirung einer solchen Lehrkraft wäre nicht zu denken.

Und was der stete Wechsel von Lehrern an einer Schule bedeutet, darüber ist es wohl unnöthig viel Worte zu verlieren. " (Es hat sich hier, in den Antrag der Kommission, ein Lapsus eingeschlichen, den ich hiemit verdessere).: "Die Kommission beehrt sich daher den Autrag zu stellen: Der hohe Landtag geruhe zu beschließen:

1.   Es werde die Uedernahme des Aufwandes für die Pensionen der Ackerbauschullehrer und deren Angehörigen auf den Landeskulturfond im Prinzipe genehmigt und, der Landesausschuß beauftragt, die näheren Modalitäten üder die Durchführung tiefes Prinzipes auszuarbein und dem hohen Landtage zur Genehmigung vorzulegen.

2.   Desgleichen wird der Landesausschuß beauftragt, behufs Gewährung des Fortbezuges der Staatssubventionen für die hierländischen landwirthschaftlichen Lehranstalten mit der k. k. Regierung in wettere Verhandlung zu treten.

Slavný snìme!

Pøedloha výboru zemského svìdèí o dùkladnosti, s jakouž o otázkách tìchto jednáno bylo, i nelze komisi jinak nežli odvolati se k obšírné a øádnì odùvodnìné zprávì výboru zemského Jedinou toliko okolnost musí komise zvláštì pøipomenouti. Podle zprávy mohli by totiž na každé škole rolnické vždy jen dva uèitelé nárokù na pensi nabýti, Tím by však pøípadná tøetí síla uèitelská - jaká tou dobou pouze pøi rolnické škole v Kadani ustanovena jest octla by se v postavení výmineèném, které by sotva bylo škole ku prospìchu. Uèitel nemající nárokù na pensi vedle dvou uèitelù majících nárok takový, cítil by se vždy nespokojeným a nebylo by. lze pomýšleti na stalé udržení uèitelské síly takové.

A co znamená neustálé støídání; uèitelù pøi nìkteré škole, o tom zajisté netøeba šíøe mluviti.

Komise èiní návrh:

Slavný snìme raèiž se usnésti jak následuje;

1.    Schvaluje se v zásadì, aby náklad uèitelù pøi školách rolnických a na pense rodin jejich pøevzat byl na fond pro zemìvzdìlání a naøizuje se výboru zemskému, aby podrobnìjší ustanovení o provedení zásady této vypracoval a slavnému snìmu k schválení pøedložil.

2.   Výboru zemskému se ukládá aby zahájil vyjednávání další s c. ku. vládou v pøíèinì poskytnutí dalších subvencí státních tuzemským uèelištím hospodáøským.

Nám. nejv. marš. (pøevzav pøedsednictví): Pan zpravodaj mìní v druhém odstavci v souhlase s komisí úvod toho odstavce v pùvodním znìní, v èeštinì zní to: Na základì zásad v zprávì své vyložených" a bude to nyní zníti v èeštinì:. "Výboru zemskému se ukládá, aby zahájil vyjednávání s c. kr. vládou. "

Es soll anstatt "desgleichen hätte der Landesausschuß" heisen "der Landesausschuß wird beauftragt und die Worte,, behufs Gewährung" sind auszulassen.

Bude se tedy rokovat o návrzích takto zmìnìných.

Bitte, wünscht Jemand darüber zu sprechen ? Wenn das nicht der Fall ist, so schließe ich die Debatte und glaube zur Abstimmung Schreiten

zu können.

Prosím tedy, kteøí jsou pro ten návrh, nech vyzvednou ruku.

Ich bitte die Herren die für den Antrag stimmen, dies durch Handeerheben zu erkennen zu geben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Nejbližší pøedmìt rokování jest zpráva komise pro záležitosti král. hlavního mìsta Prahy o žádosti mìstské rady pražské za vymožení zákona na povolení pùjèky 1, 100. 000. zl. na stavbu mostu v Podskalí.

Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Angelegenheiten der Hauptstadt Prag über die Eingabe des Stadtrates um Erwirkung eines Landesgesetzes zur Aufnahme eines Darlehens pr. 1, 100. 000 fl. zum Baue der Podskaler Brücke.

Zpravodajem je pan poslanec Dr. Urban; prosím, abyste to ráèil pøednášet.

Berichterstatter Dr. Urban: Hoher Landtag ! Nach dein Gesetze vom 16. Juni 1875 wurde der Prager Stadtgemeinde zum Zwecke der Erbauung einer Brücke von Prag nach Smichov die Aufnahme eines Hypothekar-Anlehens u. zw. im Betrage von 1, 000. 000 Sowohl auf die FranzJosefsbrücke als auf die neu zu erbauende Brücke bewilligt.

Dieses Anlehen wurde nicht realisirt u. -zw. deshalb nicht, weil nach §. 2 des eben citirten Gesetzes gleichzeitig die Bewilligung ertheilt worden war, daß inzwischen aus der sogenannt. 5, 000. 000 Anleihe des Gesetzes vom 7. Oktober 1874 die betreffenden Gelder vorschußweise verausgabt werden können, auf so lange, als diese Anleihe zu dem gesetzlichen Zwecke, für den sie bestimmt ist, nicht zur Verwendung zu kommen hat. In neuerer Zeit u. zw. im September 1878 ist der Prager Stadtrath um Erwirkung eines weiteren Anlehens von 1, 000 000 zur Bestreitung des Mehraufwandes für den Bau dieser Brücke, für den dabei befindlichen Quai und für alle damit in Zusammenhange stehenden Ausladen bittlich geworden. Der Stadtrath begründet dieses Ansuchen, wie folgt: (Ich muß bemerken, daß die Ausführungen der Kommission hier in der anzeigenden Form sind u. zw., daß es heißt, daß die Auslage diese und diese sei, und dergl. weiter. Ich muß das nämlich entschuldigen im Namen der Kommission, weil der Kommission wohl die betreffenden Vorlagen und der Bericht des Prager Stadtrates und ebenso auch der Bericht des Landesausschußes, keineswegs aber die Kostenvoranschlage Selbst vorgelegen find. ) Dieses formell vorausschickend übergehe ich zum meritorischen Theile: Nach dem ursprünglichen Voranschläge sei der Abwand für den Brückenbau mit 920. 937 fl. 30 kr. und der Aufwand für den Quai mit 262. 219 fl. 28 kr., daher der Gesammtaufwand mit 1, 183. 156 fl. 58 kr. berechnet worden. Es hatte aber das Bauprojekt der Brücke umgearbeitet werden müssen und zwar schon aus dem Grunde, weil nach dem Befunde der technischen Abtheilung der Statthalterei zwei Pfeiler weniger zu errichten waren, wodurch der Aufwand gesteigert wurde. Der Bau selbst wurde kontraktlich der Banunternehmung Klein, Schmoll und Gärtner um die Kosten von 1, 086. 353 fl. 81 kr. übergeben. Es wurde noch bedungen, daß besondere Arbeiten vergütet werden; das ist thatsächlich in Ansicht gestellt worden und auch schon erfolgt u. zw. deshalb, weil eine tiefere Fundirung nothwendig war und andere Arbeiten, namentlich die Legung von Gasrohren, Wasserrohren u. dgl., welche im Ganzen eine Mehrauslage von 67299 fl. 40 kr. Veranlaßten. Der Firma Schön und Wessely ist für die Überlassung der Konzession der Betrag von 20000 fl. gezahlt worden. Es stellt sich demnach heraus, daß diese Auslagen allein die ursprünglich bewilligte Anleihe von einer Million um 173653 fl. 21 kr. übersteigen. Dazu kommt noch der Aufwand für den unabweislich nothwendigen Bau des Quais, welcher sich mit 250979 fl. 42 kr. beziffert, Wobei ich bemerke, daß davon ein Teilbetrag von 300 000 fl. auf den eigentlichen Quaibau, der andere Betrag dieser Summe auf den bezüglichen Ankauf von Realitäten nothwendig war. Endlich kommt noch der Aufwand für die Herstellung am Smichower User u. z. der verlängerten Palackystrasse im Betrage von 28780 fl. hinzu. Wird nun noch hinzugerechnet der Betrag von 10. 000 fl., der in Aufrechnung kommt für Kräfte, die nicht systemisirt waren, für verschiedene Zeichner, Figuranten u. dgl., so stellt sich der Gesammtaufwand für den Bau der Brücke und des Quais mit 1, 763412 fl. 63 kr. heraus, demnach um den Betrag von 763000 fl. höher als das ursprüngliche Anlehen.

Der Bericht führt aus, was ich glaube nur in Kürze erwähnen zu sollen, daß die Prager Gemeindevertretung sich mit dem Gedanken getragen hat, die Mehrauslagen aus dem kurrenten Einkommen der Gemeinde zu bestreiten und sie hat in der That den bezüglichen Betrag von 150. 000 fl. in das Budget von 1877 eingestellt und davon 137. 000 fl. wirklich verausgabte Allein eben diese Ausgabe hat zu einem bedeutenden Defizit im Jahre 1877 um so mehr geführt, weil die in Aussicht gestellte Realisirung der Verkäufe der fortifikatorischen Gründe unterblieben ist.

Nun geht die Prager Gemeindevertretung von der Ansicht aus, daß mit dem Baue der Brücke und des Podskaler Quai's ein wichtiges, monumentales Kommunikationsmittel geschaffen wirb, ein Kommunikationsmittel, welches doch in Betreff der Bedekkung derart zu beurtheilen ist, daß die Ausgabe hiefür auch der Zukunft gewißermaßen zur Last zu Schreiben ist, daß auch die kommenden Jahrhunderte daran zu partizipiren haben und es nicht so zu sagen aus den kurrenten Mitteln zu decken ist.

Das allein weist schon auf den Weg einer Anleihe; nun handelt es sich bei dieser Sache auch noch um andere Auslagen, nämlich Auslagen, die erforderlich werden, um die Passage zur Brücke an anderen Orten der Stadt zu erbreitern; es wird deshalb speziell in dem Berichte auf jene Punkte hingewiesen, wo die Concentration des Verkehres Stattfindet, zum Beispiel in der Lazarusgasse, wo die Fleischbänke sich befinden, wo jedenfalls die Erweiterung der Passage nothwendig ist, ferner der Ankauf des Hauses Nr. C. 209 auf der Neustadt des sogenannten Bìlohrad, in der Myslikgasse und ebenso eines dortigen Vorsprunges.

Endlich wird darauf hingewiesen, daß mit der Zeit, wenn auch nicht momentan, es sich als nothwendig herausstellen wird, die Kommunikation direkt mit dem Karlsplatze zu vermitteln, während der jetzige. Quai nur zur Myslikgasse und Holzgasse führt.

Werden alle diese Posten, die ich mir vorzubringen erlaubt habe, zusammen gefaßt, so stellt sich heraus, daß, wie der Bericht nachweist, die Gesammtauslagen 2, 050. 725 fl. 63 kr. betragen.

Unter diesen Umständen erübrigte der Prager Stadtgemeinde kein anderes Mittel, als zu der bereits bewilligten Einen Million noch um Bewilligung der Aufnahme eines weiteren Anlehens im Betrage von 1, 100. 000 fl. das Ansuchen zu stellen.

Die bezüglichen Beschlüsse sind vom Stadtverordnetenkollegium in einer Sitzung gefaßt worden, in der die nach §. 107 der Gemeindeordnung zur Aufnahme eines Darlehens vorgeschriebene Zahl gegenwärtig war, nämlich 60 und mit einer Majorität von mehr als der Hälfte der sämmtlichen Herren Stadtverordneten.

Der Landesausschuß hat die Angelegenheit in seinem Berichte bevorwortet und ich habe nur zu bemerken, daß er formell darauf hinweist, daß die Prager Stadtgemeinde in einem Gesuche vom 7. Dezemder 1877 schon um eine Vorlage an den hohen Landtag gebeten hat, des Inhalts, daß die Mehrauslagen für die Brücke, für den Quai und für alle damit zusammenhängenden Herstellungen vorschußweise getragen werben aus den Geldern der Fünf-Millionen Anleihe.

Diese besondere Eingabe und Vorlage (Zahl 25 des Einlaufes) entfällt von selbst aus dem Grunde, weil sie auch schon im neuen Antrage enthalten ist. Die Kommission findet ebenfalls auf Gewährung anzutragen, und zwar aus den schon vom Landesausschuße geltend gemachten Gründen, vorzugsweise aber auch aus dem Grunde, weil dieselbe den Bau der Brücke und des Quai's als eine sehr gelungene, hochwichtige Unternehmung der Prager Stadtgemeinde betrachten muß und weil sie von dem Wunsche geleitet ist, daß durch die Realisirung sowohl der bereits bewilligten Einen Million, als auch des zu bewilligenden Anlehens von 1100000 fl. die Präger Stadtgemeinde ehethunlichst in die Lage gesetzt werde, die aus der Fünf-Millionenanleihe entnommenen Beträge zu refundiren, die eben für diesen Zweck entnommen wurden und daß letztere jenen Unternehmungen zugewendet werden, welchen sie gesetzlich gewidmet sind.

Im Hinblicke auf die angeführten Umstände beantragt demnach die Kommission für Angelegenheiten der Stadt Prag und zwar in voller Uebereinstimmung mit dem Landesausschuße, das

Gesetz

vom. ........... womit der. k. Hauptstadt Prag die Bewilligung ertheilt wird zur Bedeckung des Aufwandes der Prag-Smichower Brücke, des Quai bei derselben, und für sonstige damit, verbundene Herstellungen ein weiteres Anlehen von 1, 100. 000 fl. aufzunehmen. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen verordne Ich, wie folgt:

§. 1.

Der Stadtgemeinde Prag wird die Bewilligung ertheilt, zur Bedeckung des Aufwandes für den Bau der Prag-Smichower Brücke, den Quai bei derselben, und für sonstige damit verbundene Herstellungen, soweit dieser Aufwand die Summe des dieser Gemeinde mit dem Gesetze vom 16. Juni 1875, Nr. 33 L. -G. -Bl. bewilligten Anlehens von Einer Million übersteigt, ein neues Anlehen bis zu dem Betrage von Einer Million ein Hundert Tausend Gulden sukzessive nach Bedarf aufzunehmen.

§. 2.

Die Stadtgemeinde Prag wird ermächtigt, den genannten Mehraufwand vorläufig, und bis zu jener Zeit, wo das auf Grund des Gesetzes v. 7. Oktbr. 1874, Nr. 62 L. -G. -Bl., aufgenommene Darlehen von fünf Millionen Gulden zu den Unternehmungen, denen es gesetzlich gewidmet ist, wird benöthigt werden, aus diesen Geldern vorschußweise zu bestreiten.

§. 3.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Kundmachung in Wirksamkeit.

Komise pro záležitosti mìsta Prahy èiní návrh:

Slavný snìme raèiž se usnésti o zákon tento Zákon, daný dne......, kterýmž obci král. hlavního mìsta Prahy se povoluje, aby k zapravení nákladu na stavbu mostu z Prahy na Smíchov; nábøeží pøi nìm a na jiné s tím spojené úpravy uèiniti mohla další pùjèku 1100000 zl.


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