Pátek 11. øíjna 1878

Abg. Stangler: Ich erlaube mir, meinen Antrag mit den Herren Genossen nur in kurzen Worten zu begründen.

Es handelt sich nämlich um Abänderung des §. 10 des Gesetzes vom 2. Juli 1867.

Derselbe lautet:

In Mautorten haben die Bewohner die Mautgebühr nur einmal und zwar: nur beim Eintritte in den Ort zu entrichten.

Dieser §. bietet in gewissen Verhältnissen Schwierigkeiten; es sei mir gestattet, dieselben im Folgenden näher zu beleuchten.

In Landskron besteht schon seit unendlichen Zeiten ein Mautschranken und vor mehr als 40 Jahren wurde an dieser Straße ein neuer Mautschranken errichtet und behördlich bestätigt.

Diese beiden Mautschranken stehen aber zu einander in einer Wechselwirkung, derart, daß derjenige Passant, welcher den einen Mautschranken passirt und die Maut gezahlt hat bei dem zweiten mautfrei ist.

Dieser Vorgang wurde nicht allein von den fremden Passanten, sondern auch von den Bewohnern des Ortes Landskron beobachtet. Es fand also der Usus statt, daß die Bewohner des Mautortes gleich beim ersten Passiren, beim. Austritte, die Maut bezahlten, sie kamen au den zweiten Mautschranken, zeigten ihre Vollette vor, und fuhren weiter.

Auf dem Rückwege wieder zahlten sie an dem Thomigsdorfer Mautschranken die Mautgebühr und kamen mit der Bollette an die Landskroner Maut, sie hatten somit die Maut entrichtet und zwar den ganzen Betrag, welcher nach der Strassenstrecke bemessen und richtig gestellt ist.

Es hatte also jeder Mauteinnehmer die gleiche Einnahnie.

Dieser Usus wurde seit dem Bestehen dieser beiden Mautschranken beobachtet und hatte bisher noch keinen Anstand weder bei den Passanten noch bei den Mauteinnehmern gefunden. Nur im heurigen Jahre hat der Mauteinnehmer im Orte Thomigsdorf eine Klage eingebracht, und er stützte Seine Klage wesentlich darauf, daß er sich auf §. 10 des Gesetzes, welches ich erwähnt hatte, bezieht.

Er verlangt Strenge Durchführung desselben und wenn diese durchgeführt würde, so würden sich Sonderbare Ergebnisse herausstellen.

Die Bewohner von Landskron als Mautort wären verpflichtet, und konnten nicht verhalten werden, beim ersteren Maut zu zahlen. Sie würden also frei hinausfahren, ohne Mauth zu zahlen, Sie müßten dann im zweiten Orte die Maut bezahlen, sie fahren bis zur Station in Axdorf, weil bis dorthin der stärkste. Verkehr obwaltet; dort auf dem Rückwege kommen sie wieder nach Thomigsdorf, müssen zum zweitenmale Maut zahlen, kommen zurück an den Mautortin Landskron und zahlen hier nichts. Hiedurch müßte das Sonderbare geschehen, baß der eine Mauteinnehmer in Thomigsdorf das Einnehmen und der zweite in Landskron das Nachsehen hätte. Durch diese vorliegende Aenderung würde aber der Uibelstand behoben.

Deshalb empfehle ich denselben dem hohen Landtage zur Annahme und erlaube mir in formeller Beziehung- noch den Antrag zu stellen, er wolle zur Vorberathung der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten zugewiesen werden, da eine Strassenkommission nicht besteht.

Snìm. sekr. Schmidt: Pan navrhovatel Stangler èiní návrh,, aby jeho návrh pøikázán byl komisi pro obecní a okresní záležitosti k další poradì.

Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Pet. Z. 32 des Bezirksausschußes Hochstadt um Errichtung eines k. k. Steueramtes bei dem dortigen k. k. Bezirksgerichte.

Nám. nejv. marš.: Pøichází k poradì zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti okresního výboru ve Vysokém za zøízení berního úøadu pøi tamním okresním soudu.

Zpravodajem jest pan Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Sl. snìme!

Okresní výbor ve Vysokém žádá za vymožení berního úøadu pøi okresním soudu tamním. Za dùvod žádosti své uvádí pøílišnou vzdálenost od derního úøadu v Roketnici, zvláštì pro ty obce, které od okresu Semilského a Železnobrodského byly pøidìleny k novì zøízenému okresu, tak že nìkteré z nich mají až na pìt hodin cesty k bernímu úøadu.

Vzdálenos ta jest v okresu ležícím pod samými Krkonošemi velmi obtížná, zvláštì v zimì, kde cesty bývají èasto zaváty a pro chumelenice až s nebezpeèenstvím spojeny. Dále uvádí okresní výbor, že okresní soudce i  s pøíruèím majíce zároveò zastávat úøad depositní a sirotèí, stranám, k tìmto pøicházejícím èasto vyhovìti nemohou, když na komise odejeti musí aneb když líèení zapoèaté pøetrhnouti nemohou.

Také jsou na Vysokém místnosti pro berní úøad pohotovì a nebylo by zøízení jeho pøíliš nákladné.

Za pøíèinou tìchto vážných a pravdivých dùvodù raèiž slavný snìme žádost okresního výboru Vysockého vládì k blahosklonnému uvážení odporuèiti.

Hoher Landtag!

Der Bezirksausschuß hochstadt bittet um Errichtung eines k. k Steueramtes beim dortigen k. k Bezirksgerichte.

Als Beweggrund führt er an, daß die Entfernung vom Steueramte in Rochlitz zu groß sei, zumal für jene Gemeinden, welche dem neugebildeten. Bezirke zutheilt worden sind, so zwar, daß einige derselben bis zum Steueramte bis 5 Stunden Weg zurückzulegen haben. Eine Solche Entfernung ist in einem Bezirke, der so hoch gelegen ist und unmittelbar unter dem Riesengebirge gelegen ist, für die Parteien eine große Beschwerde, zumal im Winter, wo die Wege häufig Schlecht und bei Schneewehen der Zugang zum Amte geradezu mit Lebensgefahr verbunden ist.

Weiter führt der Bezirksausschuß an, daß der Bezirksrichter mit dem Adjunkten, welche jetzt zugleich das Depositen- und Waisenamt versehen, für die zu diesen Aemtern kommenden Parteien nicht amtieren können, weil sie auf Kommissionen gegangen oder mit einer Untersuchung beschäftigt sind, die nicht unterbrochen werben können.

Auch sind in Hochstadt die für ein Steueramt nöthigen Lokalitäten vorhanden und wäre die Herstellung des Steueramtes nicht besouders kostspielig. In Andetracht dieser wichtigen und wahren Gründe beantragt die Kommission:

Der hohe Landtag geruhe das Gesuch des Bezirksausschußes Hochstadt der hohen Regierung zur wohlwollenden Erwägung zu empfehlen.

Odersttandmarschall: Herr Abg. Dr. Rilke hat das Wort.

Abg. Dr. Rilke: Hohes Haus! Wenn ich mir erlaube zu dieser Angelegenheit das Wort zu ergreifen, so werde ich die Geduld des hohen Hauses nicht zu lang in Anspruch nehmen.

Dem hohen Landtage und der von demselben gewählten Commission liegt eine Eingabe des Bezirksausschußes von Hochstadt vor, in welcher, wie der Hr. Berichterstatter eben jetzt angeführt hat, hervorgehoben wirb, daß die Entfernung einzelner Ortschaften des Bezirkes von dem Steueramte eine sehr bedeutende, 3 bis 4 Stunden betragende ist, daß also die Beschwerniß für die Kontribuenten bei Abfuhr der Steuern eine so bedeutende ist, baß schon aus diesem Grunde die Errichtung eines Steueramtes in Hochstadt sich als nothwendig herausstellen wird.

Es wird weiter angeführt, daß die Geschäfte des Depositenamtes und die Geschäfte der Weifenkassa in Ermangelung eines Steueramtes mit von dem dortigen Bezirksgerichte besorgt werden müssen, welches aus einem Bezirksrichter und einem Adjunkten besteht und in Folge dessen sich wesentliche Beschwernisse deshalb ergeben, weil es sehr häufig vorkommt, daß Einzelne von diesen Herren abwesend sind und in Folge dessen die Parteien nicht abgefertigt werben.

Es wird weiter darauf hingewiesen, daß Hochstadt ein höchst industrieller Bezirk ist, und schon aus diesem Grunde die Errichtung eines Steueramtes in Hochstadt sich als nothwendig und wünschenswerth herausstellt.

Die Commission hat diese Angaben als vollkommen der Wahrheit entsprecheud angesehen und es ist demnach selbstverstänblich und wohlbegreiflich.

daß die Commission zu dem Schluße gekommen ist, die Errichtung eines Steueramtes bei der h. Regierung zu beantragen.

Ich bin zufälliger Weise in der Sage, die diesbezüglichen Verhältnisse sehr genau zu kennen und gestatte mir demnach, dem h. Hause einige Daten vorzulegen, aus welchen das h. Haus vielleicht zu einer ardern Anschauung gelangen bürste. Ich muß vorausschicken, daß im J. 1876 eine Ausscheibung des Bezirkes Hochftadt mit einigen zugetheilten Gemeinden aus dem bisherigen Sprengel Rochlitz erfolgte, daß in Hochftadt ein selbstftändiges Bezirksgericht, jedoch ohne Steueramt errichtet wurbe. Es ist daher wohl v begreiflich, daß die Einwohnerschaft von Hochstadt, welche in der Errichtung eines Bezirksgerichtes in der Stadt Hochstadt für ihre Interessen einen großen Vortheil erblickte, nunmehr auch ihr Bestreben dahin richtet, zu dem Bezirksgerichte ein separates Steueramt zu erlangen. Jener Schritt, den der Bezirksausschuß Hochstadt hier durch Ueberreichung dieser Petition unternommen hat, ist eben nicht der erste, sondern der Begirksausschuß von Hochstadt hat schon sehr viele Schritte gethan, jedoch bisher, und wie ich glaube, mit Recht ohne Erfolg.

Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, daß üder Einschreiten des Bezirksausschußes im Jahre 1876 unmittelbar nach Ereirung des Bezirksgerichtes von der Finanzlandesdirektion in Prag dem gleichen Begehren des Bezirksausschußes aus in der Erledigung angeführten Gründen nicht stattgegeben würde. Der Bezirksausschuß hat sich jedoch dannt nicht zufrieden gestellt, sondern hat die Sacheneuerlich angeregt und es ist die Sache sogar bis an das Finanzministerium gekommen, welches eine ganz genaue und detaillirte Erhebung der maßgebenden Verhältnisse angeordnet hat. Ich bin nun in der Lage und zwar durch Einblick in diese Akten, also unter Berufung darauf, daß von mir angeführten Daten der Autenticität der ämtlichen Erhebungen sich erfreuen, Momente anzuführen, welche die so kurzen und in einfacher Weife in der Petition hervorgehobenen Hochftädter Verhältnisse denn doch ganz eigentümlich, illuftriren. Bei der Creirung eines selbstständigen Bezirksgerichtes von Hochstadt find dem neuen Bezirksgerichtssprengel solgende Gemeinden zugewiesen worden: Die Gemeinden: Oder-Duschnitz, Glasersborf, Jablonetz, Parsch, Pritsch und Hochstadt, welche bisher dem Steuerbezirke Rochlitz angehörten, und noch angehören, dann die Gemeinden Altendorf, Helkowitz, Pøivlak, Ruppersdorf aus dem früheren Steuerbezirke Semil und Stanow, Woleschniß und Lhotta aus dem früheren Steuerbezirke Eisenbrod. Die letzteren Gemeinden aus den Steuerbezirken Semil, Eisenbrod wurden mit Erlaß der k. k. Statthalterei vom 14. März 1876 aus den früheren Steuerbezirken ausgeschieden und dem Steuerjbezirke in Starkenbach zugewiesen.

Wenn man nun einen Blick auf die Karte wirft, so drängt sich sosort die Uederzeugung auf.

daß die Lage dieser- dem Bezirksgerichte Hochstadt zugetheilten Gemeinden im Ganzen und Großen Sehr günstig ist und daß von jenen Gemeinden, von denen man allenfalls hervorheben könnte, baß sie von dem Steueramte einigermaßen entfernt sind, nur hervorzuheben sind Stanow, Altendorf, Woleschnitz.

Ich will nur nebenbei bemerken, daß diese eben von mir hervorgehobenen drei Gemeinden, welche zum Steueramte Starkenbach, eine größere Entfernung haben, blos 2259 Seelen umfassen und eine jährliche Steuerschuldigkeit von 3984 Gulden repräsentiren.

Ich glaube, meine Herren, daß eine so geringe Steuerleistungsquote, wenn ich auch dafür bin, der Bevölkerung die größtmögliche Erleichterung bei Erfüllung ihrer Staatsbürgerlichen Pflichten zu verschaffen, denn doch keineswegs die Errichtung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt rechtfertigt.

Allein es find dies eben noch nicht alle Daten, welche ich in der Lage bin, dem hohen Hause vorzubringen.

In Folge Auftrages des hohen Finanzministeriums hat die Finanzlandesdirektion durch die Bezirkshauptmannschaft und durch Abverlangung von Ausweisen ganz genaue Daten erhoben, in wie weit sich denn die Agenda des neu zu kreirenden Steueramtes in Hochstadt und in welchem Umfange sie sich gestalten würde. Ich bin in der Lage, dem hohen Hause die Mittheilung zu machen, daß durch diese ämtlichen Daten konstatirt wurde, daß dem projektirten Steueramte in Hochstadt ein Territorium von cirka 1. 4 Quadrat-Meilen zufallen würde. Das Steueramt in Hochstadt hätte zu erledigen 473 Gebührenakte. Von diesen 473 Gebührenakten kommen erfahrungsgemäß abzuschlagen 1/3 Tabularakte, bei welchem eine eigentliche Amtshandlung nicht stattfindet, weil sie nur zu journalisiren und die betreffenden Gebühren zu perzipiren sind, so. daß für die Agenda des Steueramtes in Hochstadt nur 316 Gebührenakte per Jahr übrig bleiben.

Meine Herren! 316 gebührenpflichtige Akte per Jahr repräsentiren nicht ganz ein Stück per Tag und ich glaube nicht zu viel zu jagen, wenn ich behaupte, daß die Erledigung eines solchen Stückes höchstens einen Beamten eine halbe Stunde per Tag in Anspruch nimmt.

Es wirb nun insbesondere in der Petition hervorgehoben, daß die Agenda der gerichtlichen Depositen- und die Agenda der Waisenkassa eine das dortige Bezirksgericht sehr belastende sei. Ich bin auch in der Lage und zwar auf Grund eines Ausweises für das Jahr 1877 dem hohen Hause die Mittheilung zu machen, daß gerichtliche Depositen im Jahre 1877 bei dem k. k. Bezirksgerichte in Hochstadt vorkamen 87 und 166 Stücke in Waisenangelegenheiten.

Von den gerichtlichen Depositen entfällt demnach ein Stück auf je vier Tage und von den Agenden der Waisenkassa ein Stück auf je zwei

Tage. Die gesammte Agenda des Steueramtes also die Journalisirung des gesammten Steueramtes, welche wie selbstverständlich eine Menge Currentien in sich faßt, als Quittungen, Empfangnahmer von Zinsesposten u. s. w. würde betragen 4836 Stück, also per Tag durchschnittlich 13 Stück.

Ich werde mir erlauben noch später darauf zurückzukommen, in welchem Verhältnisse diese allerdings minimale Thätigkeit des durch Ereirung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt zu schaffenden Beamtenapparates mit der Steuerschuldigkeit des Bezirkes selbst stehen wird.

Ich muß aber hervorheben, daß die Errichtung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt den Steuerbezirk Rochlitz in so ferne tangirt, als, wenn jene Sechs Gemeinden, welche bisher dem Steuerbezirke Rochlitz angehörten, von diesem Steuerbezirke ausgeschieden und dem Steuerbezirke Hochstadt zugewiesen würden, das Steueramt in Rochlitz absolut nichts zu thun hätte.

Das Steueramt in Rochlitz in seinem gegenwärtigen Bestande besteht aus zwei Oberbeamten und einem Praktikanten, wie dieses schließlich bei jedem Steueramte nothwendig ist, abgesehen von dem Weiteren Hilfspersonal, Amtsdiener u. s. w. und Schon jetzt hat das Steueramt Rochlitz nur eine Steuervorschreibung von 52. 800 fl. jährlich ausgewiesen.

Wenn nun von dem gegenwärtig bestehenden Steueramte in Rochlitz die bereits oben erwähnten 6 Gemeinden ausgeschieden und dem Steueramte in Hochstadt zugewiesen würden, so würde sich die Geschäftsagenda in Rochlitz in folgender Weise gestalten. Es blieben bann für das Steueramt in Rochlitz nur 6 Gemeinden, nämlich Oder- und Nieder-Rochlitz, Franzensthal, Harrachsdorf, Sohlenbach und Witkowitz, welche ein Territorium von 1 7/10 Q. -Meile umfassen und eine Steuervorschreibung von nur 32101 fl. per Jahr repräsentiren.

Der jährliche Einlauf an gebührenpflichtigen Akten würde bei dem restriktirten Steueramte in Rochlitz betragen 272 jährlich, würde davon wieder 1/3 Tabularakte abgeschlagen aus den Motiven, wie ich sie früher hervorzuheben mir erlaubt habe, so würden im Ganzen im Jahre 180 steuerpflichtige Akten zu erledigen sein, so daß 1 Stück auf jeden zweiten Tag kommen würbe. Von den Agenden des gerichtlichen Depositenamtes und der Waisenkasse würden in 1. Beziehung 88, in 2. 142 Geschäftsstücke vom Steueramte zu besorgen sein, daher im ersteren Falle auf je 4 Tage, im letzteren auf je 3 Tage 1 Stück. Die Journalnummern des Steueramtes Rochlitz würden im Ganzen jährlich cirka 3956 Summen betragen, so daß durchschmittlich auf einen Tag 11 Nummern entfallen. Meine Herren, das sind Zissern, die an und für sich so deutlich sprechen, daß, wenn dieselben der verehrten Kommission bekannt gewesen wären, ich die feste Uiberzeugung habe, daß dieselbe gewiß

nicht aus die Errichtung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt hingewiesen hätte.

Es muß aber noch weiter hervorgehoben werden, welches denn die Kosten eines Selbstständigen Steueramtes sind. Die Kosten eines selbstständigen -Steueramtes der Kategorie von Rochlitz und beziehungsweise der Kategorie von Hochstadt, wenn dort eines errichtet würde, betragen: Gehalt des Steuereinnehmers 1300 fl. - kr. Gehalt des Kontrolors    1060 fl. - kr.

Individualkanzleipauschale  8 fl. 40 kr.

Generalpauschale    41 fl. 5 kr.

Die Kosten des Amtsdieners. 292 fl. - kr. Kassabewachung   146 fl. - kr.

Zusammen im Jahre 2847 fl. 45 kr.

Nun, meine Herren, die jährliche Steuervorschreibung des gekürzten Steuerbezirkes Rochlitz würde 32000 fl., die jährliche Steuervorschreibung des neu zu kreirenden Steueramtes Hochstadt 30000 fl. ausmachen und daraus ergibt sich, meine Herren, daß die Regieauslagen eines Solchen Steuerbezirkes 10% der ganzen Steuervorschreibung betragen mochten, eine Ziffer, die wir bei unseren Verhältnissen wohl nicht zu vertreten in der Sage sind. Aus diesen aus ämtliche. Daten sich gründenden Erhebungen hat sich denn auch das hohe Finanzministerium in seinem Erlasse, vom 26. Mai 1878 bestimmt gefunden, die Erledigung dahin zu geben, daß die Errichtung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt nicht zulässig erscheint.

aber, meine Herren, auch das Oberlandesgericht, welches doch zunächst die Agenda der gerichtlichen Behörden zu überwachen und ins Auge zu fassen hat und welches gewiß bestrebt sein muß, die Gerichtsbeamten von jeder Manipulation mit Geldsummen fern zu halten, auch dieses hat sich bei den obwaltenden Verhältnissen - dahin ausgesprochen, daß die Errichtung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt nicht befürwortet werden kann.

Meine Herren! Es wird nun in der Petition hervorgehoben, daß die Beschwernisse, welche den einzelnen Kontribueuten aus der Steuerabfuhr an die so entfernten Steuerämter erwachsen, so bedeutend sind. Meine Herren, ich glaube, daß dies nicht vollständig gerechtfertigt ist. Einerseits ist ja -ohnehin in jenen Gebirgsgegenden, wo die Kommunikationen erschwert sind, schon darauf Rücksicht genommen, daß die Gerichtssprengel an und für Sich sehr wenig umfangreich sind, und es ist ja durch die früher von mir angeführten Daten nachgewiesen, daß thatsächlich auch Rochlitz nur eine Steuervorschreibung - von 52000. fl. repräsentirt. aber die Beschwernisse können doch thatsächlich nicht gar von so großer Tragweite sein, wenn wir in Berücksichtigung ziehen, daß die Steuer ja von dem Gemeindevorsteher eingehoben wird, daß die Gemeindevorsteher diejenigen sind, welche die Steuergelder abführen, welche also nur in längeren Zeiträumen in die Lage kommen, in den Steueramtsort, den sie auch vielleicht ans anderen Gründen anzusuchen bemüßigt sind, sich zu begeben, daß es ja überdies ganz zulässig ist und allenthalben geschieht, daß jeder Vorsteher die eingehobenen Steuern per Post an die Steuerämter eingeschickt hat, wodurch eigentlich jedes Motiv, daß ein außerordentliches Beschwernis für die Kontribuenten erwachst, vollständig beseitigt erscheint. Meine Herren,. ich erlaube mir aber noch auf ein anderes Moment aufmerksam zu machen. Es ist durch meine Darstellung zur Evidenz dargelegt worden, daß die Steuerbeamten wirklich eine So minimale Beschäftigung bei den jetzt Schon sehr wenig umfangreichen Agenden eines Steueramtes wie Rochlitz finden, daß aber die Geschäftstätigkeit eines Steuerbeamten bei einem Steueramte, wie jenes zu ereirende zu Hochstadt, geradezu eine Verschwindend kleine wäre, indem gerade ein Solcher Beamter höchstens eine oder eine halbe Stunde im Tage zu thun hätte. Ich bin von maßgebender Seite aufmerksam gemacht worden, daß ein Solches Verhaltniß allerdings im Stande ist, den Beamtenstand zu demoralisiren. Ein Beamter ohne hinreichende amtliche Beschäftigung sucht sich andere Beschäftigung auf und in kleinen Orten, wo er Sonst gar keinen Impuls zu geistiger Thätigkeit findet, Sucht er sich anderweitig zu beschäftigen und er geräth leider auf Abwege, und es ist nur gerade zu bestätigt worden, daß, wenn irgend bei Steuerämtern Desraudationen, wie dies der Ehre wegen gewiß selten geschieht, vorkommen, dies zumeist bei jenen Steuerämtern geschieht, wo die Beamten wenig Beschäftigung haben.

Meine Herren. Ich erlaube mir aber auch noch darauf aufmerksam zu machen, daß es auch ganz unbillig Ware, einen So kleinen Steuerbezirk zu schaffen, wenn wir berücksichtigen, daß wir in Böhmen Steuerbezirke haben, welche nicht 12 oder, wie es hier in Aussicht genommen ist, 6 Gemeinden in sich fassen, sondern Solche Steuerbezirke, welche 60 bis 90 Gemeinden in sich fassen, welche 2-300000 fl. an Steuern jährlich abführen. Ich verweise aus die Bezirke Laun, Melnik, Pisek u. s. w. Aus allen diesen Gründen, meine Herren, glaube ich Schließen zu können, daß der hohe Landtag auf die Befürwortung der Errichtung eines selbstständigen Steueramtes in Hochstadt nicht eingehen sollte. Es würde diese Befürwortung jene Tendenz, die ganz gewiß nicht gemeint ist, in sich fassen, daß, wenn ein Steueramt in Hochstadt errichtet würde, das Steueramt in Rochlitz aufgehoben werden muß, was tatsächlich auch in dem betreffenden Berichte der Finanz-Landesdirektion an das Finanzministerium ausgesprochen wurde.

Aber, meine Herren, bei den dargestellten Verhältnissen würde es thatsächlich des hohen Landtages nicht vollständig würdig sein, für die selbstständige Errichtung eines Steueramtes in Hochstadt einzutreten, weil nach den dargestellten Verhältnissen die Finanzverwaltung thatsächlich nicht in der Lage wäre, ein solches Votum des hohen Landtages zu beachten. Auch glaube ich, daß diese Rücksichten der finanziellen Bedenken für den hohen Landtag ausschlaggebend fein sollten, denn wir kommen sehr häusig in die Sage und werden es im Verlaufe dieser Session noch sehr häufig thun müssen, daß wir in Angelegenheiten, die einer direkten Unterstützung würdig waren, und in Angelegenheiten, die einen direkten Vortheil für das Laud in sich fassen, eine Verabfolgung von Gelb verweigern müssen.

Ich glaube demnach, baß wir hier, wo es sich blos um die Bequemlichkeit einiger weniger handelt, um so weniger derechtigt sind, eine so gesteigerte jährliche Auslage zu bewilligen. Ich werde demnach gegen den Kommissionsantrag stimmen.

Oderstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?

Žádá ještì nìkdo za slovo? Rokování jest ukonèeno.

Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Referent Dr. R i e g e r: Ich erlaube mir, dem hohen Hause zu bemerken, daß wir in der Angelegenheit, um die es sich hier handelt, eigentlich keine Judikatur haben (Bravo!),, daß wir in der Sache nichts thun können, als unsere Meinung aussprechen, ob wir das Ansuchen des Bezirkes billig und gerecht und in den Umständen begründet sinden oder unbillig.

Die Kommission hat sich in dieser Sache einstimmig für die Billigkeit des Gesuches ausgesprochen und ich kann natürlich nicht anders, als die Ansicht der Kommission hier auch ferner vertheidigen. Ich sinde es begreiflich und will sagen, gerechtfertigt, daß der Herr Vorredner sich der Interessen seiner Kommittenten annimmt. Herr Dr. Rilke ist bekanntlich der Vertreter von Rochlitz-Starkenbach und aus seiner Rede geht wesentlich die Besorgniß hervor, daß, wenn in Hochstadt ein Steueramt errichtet werben Sollte, die nothtvendige Folge davon die sein wird, daß dann das Steueramt in Rochlitz, weil diesem nur 6 Gemeinden übrig bleiben, wirb aufgehoben oder nach Starkenbach zugewiefen werden müssen.

Meine Herren! Wir kennen alle die Schmerzen der verschiedenen Städte und Stäbtchen um die Bezirksgerichte und die Bezirksämter; wenn wir der Sache auf den Grund gehen, worum handelt es sich zunächst? Da ist ein Wirth, dem daran liegt, daß die Leute, die zum Amte gehen, seine Schänke desuchen; da ist ein Fletschhauer, Backer, Kaufmann, kurz, die Herren haben alle ihr besonderes Interesse daran, daß das Amt bort sei, weil der eine seine Semmeln, der andere ein Pfund Fleisch verkaufen würde u. s. w. (Heiterkeit, Bravo!) Und, meine Herren, diese Leute sind es, die in der Bezirksvertretung in der Regel den Ausschlag geben. Also ich glaube, die Sachen werden Vielleicht in Hochftadt und in Rochlitz, in demselben Verhältnisse stehen. Ich begreife, daß die Rochlitzer besorgt find wenn sie das Steueramt verlieren, da ihnen bei ihren verschiedenen Geschäften ein Verlust bevorsteht aber, meine Herren, diese Besorgniß der Rochlitzer kann unserer Kommission kein maßgebender Grund Sein. Die Kommission hat folgenden Umstand erwogen: Erstens ist eine Thatsache, daß der Bezirk Hochstadt keineswegs zu den kleinsten im Lande gehört; denn er zählt über 13000 Einw.

Meine Herren, der Herr Vorredner hat behauptet, daß das eigentlich ganz irrelevant sei, ob man ein Steueramt habe oder nicht; man könnedie Steuern per Post hinschicken. aber, meine Herren! Qui nimium probat, nihil probat!

Denn aus demselben Grunde könnten wir sagen, daß alle Steuerämter in Böhmen überflüßig sind und daß man eigentlich alle Steuern nach Prag einschicken könnte, und dann würden wir alle Steuerämter erspart haben.

Meine Herren! Ich würde sehr gerne für diesen Antrag stimmen (Heiterkeit), denn, glauben, Sie es mir, je näher uns die Steuerämter sind, desto mehr müssen wir in der Regel zahlen. Das ist bekannt. Es ist also ein Glück, saß es noch Leute gibt, die sich um ein Steueramt bemühen. (Heiterkeit. )

Aber ich glaube, ein zweiter Umstand ist zu bedenken. Ich will und, kann natürlich nicht auf Ziffern eingehen, welche der Herr Vorredner sich die Mühe genommen hat, so ausführlich auseinanderzusetzen. Das ist Sache der Regierung und ihrer Erwägung überlassen, ob sie es in ihrem Interesse sinde, das Steueramt hin zu Verlegen, oder üderhaupt eines zu errichten.

Aber ich mache nun auf diesen zweiten Umstand aufmerksam, daß es jedesfalls eine Anomalie ist, wenn der Vezirksrichter zugleich das Depositenamt und die Waisenkassa versehen muß, wie dies dort der Fall ist. Er üdernimmt dadurch eine Verantwortlichkeit, wozu er eigentlich als Iustizbeamter nicht berufen. und gewissermaßen nicht verpflichtet ist. (Ganz richtig!) Es läßt sich nicht läugnen, meine Herren, daß, wenn der Vezirksrichter auf einer Kommission abweseud ist, wenn sein Adjunkt (es sind eben nur 2 Beamte bei dem kleinen Bezirksgerichte in Hochstadt). Vielleicht mit einer Untersuchung anderweitig beschäftigt ist, daß er hm Parteien, die zum Depositenamte kommen, nicht Gehör geben kann, sich mit ihnen nicht beschaftigen kann, und so mag es Wohl kommen, daß die Leute abgefertigt Werben, und morgen oder üdermorgen wieder kommen müssen.

Das ist nun, meine Herren, in dieser Gegend eine große Schwierigkeit. Wenn der Herr Vorredner sich darauf beruft, daß er die Gegend kennt, so kann ich wohl ein Gleiches von mir behaupten. Ich bin so ziemlich in der Gegend zu Haufe und habe zwei Jahre meines Lebens daselbst zugebracht. Meine Herren, ich kenne die Gegend.

Die Sache liegt so, daß da die Kommunikation mitunter Tage lang durch Schneewehen unter-


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