Sobota 21. dubna 1877

že by školy pro průmysl tak důležité v království Českém do budoucnosti nenalezly spůsobilých sil učitelských, činí návrh: Sl. sněme račiž se usnésti: Žádost učitelů na průmyslových školách měst Klatov, Strakonic, Mladé Boleslavi, Turnova, Čáslavi, České Třebové, Prahy, Karlina a Chlumce odevzdává se zemskému výboru, by žádost onu vyšetřil a nejblíže příštímu zasedání sl. sněmu zprávu podal.

Die Schulkommission macht den Antrag: Der h. Landtag wolle die Bite der Gewerbeschullehrer der Städte Klattau, Strakonic, Jungbunzlau, Turnau, Časlau, Böhm. =Trübau, Prag, Karolinenthat und Chlumec dem Landesausschusse zur Erwägung und zur Berichterstattung für die nächste Landtagssession übergeben.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

(Nikdo).

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, Welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Oberstlandmarschall. Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission zur Vorberathung des Gesetzes betreffend die Abänderung der Landtagswahlordnung. Berichterstatter ist H. Baron Scharschmidt. Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise k poradě o zákonu řádu volení do sněmu.

Ref. Abg. Scharschmidt (liest): Hoher Landtag!

Der vorliegende Gesetzentwurf, betreffend die Wahl der Abgeordneten des Königreiches Böhmen ist bereits in der Session 1876 mit dem Kommissionsberichte vom 5. April 1876, Z. 279 vorgelegt und in Folge des Landtagsbeschlusses vom 11. April 1876 vom Landesausschusse unverändert wieder eingebracht worden.

Indem die neuerlich gewählte Kommission, deren Mitglieder fast durchaus auch der im Vorjähre für denselben Gegenstand bestellten Kommission angehört hatten, die ihr vom hohen Landtage zugewiesene Aufgabe in Erwägung zog, mußte sich ihr zunächst die Ueberzeugung aufdrängen, daß eine gründliche, der Bedeutung des Gegenstandes und der Würde der Landesvertretung entsprechende Berathung dieses Gesetzentwurfes in der gegenwärtigen Landtagssession, mit Rücksicht auf deren kurz bemessene Dauer, nicht möglich Sei.

Die Kommission glaubte daher von einer meritorischen Ueberprüfung des erst im Vorjahre nach gründlichen Berathungen festgestellten Entwurfes absehen und auch auf eine Erörterung der

von einzelnen Mitgliedern mit Beziehung auf Detailbestimmungen geäußerten Wünsche nicht eingehen, Sondern Vor Allem die Frage in Verhan= dlung nehmen zu sollen, ob nicht; gleich wie im Vorjahre, so auch dies Mal eine gestzliche Ver= längerung der Frist, binnen welcher Aenderungen der Bestimmungen der Landtagswahlordnung ausnahmsweise mit absoluter Stimmenmehrheit des überhaupt beschlußfähigen Landtages beschaffen werden, können, in Antrag zu bringen sei

Indem sich die Kommission mit überwiegender Stimmenmehrheit für die Bejahung dieser Frage, und zwar für eme Verlängerung der erwähnten Ausnahmsbestimmung bis Ende 1878 entschied, hat sich dieselbe vollkommen die gegen das Vor= jahr eingetretene Veränderung der Situation ge= genwärtig gehalten, welche darin besteht, daß innerhalb der neu beantragten Frist die gegen= wärtige Laudtags = Wahlperiode zu Cnde geht.

Die Kommission konnte sich aber durch den erwähnten Umstand in ihrer Anschauung nicht be= irren lassen, weil die Reform der Wahlordnung nach den wiederholt vom hohen Landtage ausge= sprochenen und im Kommissionsberichte Nr. 279 ex 1876 angeführten Grundfätzen in der That als sehr wünschenswerth erscheint, und weil sich die Landesgesetzgebung nach der Ansicht der Kom= miffion in einen kaum zu rechtfertigenden Wider= spruch mit ihrem bisherigen Vorgehen fetzen würde, menn die Möglichkeit dieser Reform gerade in einem Augenblicke abgeschnitten oder doch von unbe= rechenbaren Eventualitäten abhängig gemacht würde, in welchem dieses legislative Werk durch den vor= liegenden Gesetzentwurf seinem Abschlusse nahe ge= rückt erscheint.

Da übrigens zu den Hauptpunkten der Re= form auch die Feststellung eines vom Gemeinde= wahlrechte unabhängigen Wahlcensus gehört, konnte die Kommission nicht außer Acht lassen, daß die Reichsgesetzgebung in Betreff der direkten Steuern einer Umgestaltung entgegengeht, welche auf die Feststellung des Wahlcensus einen wesentlichen Einfluß üben wird und welche gleichfalls eine Erleichterung für die hierüber zu fassenden Land= tagsbeschlüsse als Wünschenswerth erscheinen läßt.

Die Kommission erlaubt sich daher nachste= hende Anträge zu stellen:  I. Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Gesetzentwurf betreffend die Wahl der Abgeordneten des Landtages des Königreiches Bőhemen wird mit allen darauf bezüglichen Petitionen dem. Landesausschusse mit dem Auftrage übergeben, denselben dem Landtage beim Beginn der nächsten Session mit den allenfalls vom Landesausschusse für geeignet erachteten Anträgen wieder vorzulegen. "

Sn. akt. Sládek (čte): Komise činí návrh:

I.

Slavný sněme račiž se usnésti, jak následuje: "Osnova zákona v příčině řádu volení do sněmu království Českého odevzdává se se všemi peticemi k věci té se vztahujícími zemskému výboru, aby ji sněmu, hned na počátku zasedání nejblíže příštího opět předložil a k tomu připojil návrhy, které by zemský výbor snad za vhodné uznal.

Nejv. marš. zem.: Rokování jest zahájeno.

Die Debatte ist eröffnet. (Pause).

Wenn Niemand das Wort verlangt, so Schreiten wir zur Abstimmung.

Ich bitte Jene, welche dem Antrage zustim= men, die Hand zu erheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Ref. Baron Scharschmidt (liest):

IL Der hohe Landtag wolle dem nachstehenden Gesetzentwurfe seine Zustimmung ercheilen:

Sn. akt. Sládek:

II. Slavný sněme račiž schváliti následující osnovu zákona:

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo).

Da dies nicht der Fall ist, so gehen wir zur Berathung des Gesetzes über.

§ 1.

Bis Ende des Jahres 1878 können Aende= rungen der Bestimmungen der Lanftagdwahlord= nung für das Königreich Böhmen durch abdolute Stimmenmehrheit deS nach § 38 der LandeSord= nung überhaupt beschlußfähigen Landtages Beschlossen werden.

Stach Ablauf deS SahreS 1878 ist zu einem Befchlufse deS Landtages über beantragte Aende= rungen der Wahlordnung die Gegenwart von "min= destenS drei Viertheilen aller Mitglieder und die Zustimmung Von mindestens zwei Drittheiten der Anwesenden erforderlich.

Von. der. letzten. Bestimmung, find. jedoch die im Gefetze vorn 7. Inli 1876, L. =G. =B. Nr. 72 erwähnten Aenderungen ausgenommen, welche \\6) in Folge der Neubildung, Auflösung oder Umfiat-tauig der im. § 7 der Laudtagwahlordnung vom 26. Februar 1861 angeführten Gerichtsbezirke er=> geben.

Sn. akt. Volínský (čte): Čl. 1.

Až do konce roku 1878 může sněm, pokud dle § 38. zřízení zemského vůbec jest spůsobilý usnešení činiti, prostou většinou hlasů o to se usnésti, aby v řádu volení do sněmu království českého učinily se změny.

Pakli by ale návrh, aby se v tomto řádu volení do sněmu nějaká změna zavedla, učinil se po projití roku 1878, potřebí k takovému usnešení sněmu o tom, aby alespoň tři čtvrtiny všech sněmovníků byly přítomny a aby nejméně dvě třetiny přítomných sněmovníků k tomu přivolily.

Z ustanovení posléze uvedeného vyjmuty jsou však změny v zákonu ze dne 7. července 1876, č. 72 zemsk. zák. naznačené, které by se udaly novým zřízením, zrušením aneb přeměněním okresů soudních v § 7. řádu volení do sněmu ze dne 26. února 1861 jmenovaných.

Nejv. marš, zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Diejenigen, welche den § 1 annehmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro článek 1, nechť pozvednou ruku.

(Stane se).

Der § 1. ist angenommen.

Ref. Scharschmidt (liest):

§ 2. Der Minister des Innern ist mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt.

Sn. akt. Volínský (čte): Čl. 2.

Ministru záležitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Nejv. zem. marš.: Kteří jsou pro čl. 2., nechť pozvednou ruku.

Diejenigen, welche dem § 2. zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Der § 2. ist: angenommen.

Ref. Bar. Scharschmidt: Der Titel des Gesetzes lautet:

G e s e t z

vom..............

wirksam für das Königreich Böhmen betreffend die Erfordernisse der Beschlußfassung über Abänderungen der Bestimmungen der Landtagswahlordnung. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen wie folgt:

Sn. akt. Volínský: Nápis a úvod zákona:

(Čte):

Zákon daný dne ............

pro království české, kterýmž se stanoví, čeho jest potřebí, aby o změnách ustanovení řádu volení do sněmu usnešení činiti se mohla.

K návrhu sněmu Mého království českého vidí se Mi naříditi takto:

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozvednou ruku.

Diejenigen, welche dem Gesetzestitel zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Angenommen.

Berichterst. Scharschmidt: Da das Gesetz unverändert angenommen worden ist, erlaube ich mir die Sofortige Vornahme der dritten Lesung des Gesetzes zu beantragen.

Sn. akt. Volínský: Pan zpravodaj navrhuje, aby se přikročilo k třetímu čtení tohoto zákona.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand).

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, Wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.

(Stalo se. )

Angenommen.

Ich bitte nun Diejenigen, welche dem Gesetze in 3. Lesung endgiltig die Zustimmung geben, sich u erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist in 3. Lesung angenommen.

Der nächste Gegegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Revision der Landtagswahlordnung, betreffend die Abänderung der Landgemeinden-Wahlbezirke Landskron-Wildenschwert und Senftenberg, Rokitnitz, Grulich.

Berichterstatter ist H. Dr. Hanisch.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro revisí volebního řádu do sněmu o změně volebních okresů venkovských Lanškrounského, Ústí nad Orlicí a Žambereckého, Rokytnického, Králického.

Zpravodaj p. dr. Hanisch.

Berichterst. Dr. Hanisch (liest): Seit dem Jahre 1869 wird in dem Landgemeindewahlbezirke Senftenberg mit geringer Majorität ein Deutscher, seit nahezu zehn Jahren in dem Landgemeindewahlbezirke Landskron mit einer geringfügigen Majorität von zuletzt zwei Stimmen ein Čeche gewählt, und in letzterem Wahlbezirke ist bei dem sich jahrjahrlich wiederholenden Wahl-

kampfe die Aufregung der Bevölkerung als eine geradezu aufreibende zu bezeichnen.

Deshalb haben die Bezirksausschüsse Landskron, Grulich und Rokitnitz schon im Jahre 1875 Petitionen unter Berufung auf die inzwischen erlassene Reichrathswahlordnung dahin eingebracht, es möge in beiden Wahlbezirken dieser Majorisirung der einen Nationalität durch die andere ein Ende gemacht, d. h. die Bezirke Landskron, Grulich und Rokitnitz und folgerichtig die Bezirke Senftenberg und Wildenschwert in je einen Wahlbezirk zusammengelegt werden, so daß bei dem Umstande, als die Gerichtsbezirke Grulich und Rokitnitz deutsch, der Bezirk Landskron überwiegend deutsch, der Bezirk Senftenberg čechisch, der Bezirk Wildenschwert überwiegend čechisch, aus den zwei national-gemischten Wahlbezirken zwei in überwiegender Weise nationaleinheitliche Wahlbezirke gebildet würden.

Der h. Landtag hat mit Beschluß vom 14. Mai 1875 bei dem Umstande, als dem Landesausschusse ausgetragen war, mit Beginn der nächsten Landtagssession den Entwurf einer Landtagswahlordnung vorzulegen, den Landesausschuß beauftragt, in diesen Entwurf als Landgemeindenwahlbezirk die Gerichtsbezirke Landskron, Grulich und Rokitnitz aufzunehmen.

Da jedoch in die Berathung dieses Entwurfes in der Session des Jahres 1876 nicht eingegangen wurde und auch in der laufenden Session der Kürze der Zeit wegen nicht einzugehen beantragt wird, die Landtagsperiode jedoch mit dem 23. April 1878 abläuft, so hat sich die Kommission für verpflichtet gehalten, noch in dieser Session der Intention der Petenten und des zitirten Landtagsbeschlusses entsprechend dem h. Landtage den angeschlossenen Gesetzentwurf mit dem Antrage vorzulegen:

Der h. Landtag geruhe denselben zum Beschlusse erheben.

Sn. akt. Volínský: Komise činí návrh: Slavný sněme račiž o návrhu tom učiniti usnešení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo. (Nikdo. )

Da dies nicht der Fall ist, gehen wir zur Specialberathung über.

Berichterst. Dr. Hanisch (liest):

§ 1.

Die Punkte 30 und 50 des § 7 der mit Patent vom 26. Februar 1861, Nr. 20 R. =G. =Bl., erlassenen Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen werden dahin abgeändert, daß dieselben lauten:

30. Landskron, Grulich, Rokitnitz zusammen Einen Wahlbezirk.

50. Senftenberg, Wildenschwert zusammen Einen Wahlbezirk.

Sn. akt. Volínský (čte):

§ 1. Odstavce 30 a 50 § 7. řádu volení do sněmu království Českého, jenž vydán byl patentem ze dne 26. února 1861, pozbývají platnosti co do posavádního znění svého a mají zníti takto:

30. Okresové Lanškrounský, Králický a Rokytnický, dohromady jeden okres.

50. Okresové Žamberecký a Ústecký nad Orlicí, dohromady jeden okres.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand).

Diejenigen, Welche diesem § zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.

(Stalo se. )

Der § ist angenommen.

Berichterst. Dr. Hanisch (liest):

§ 2. Dieses Gesetz tritt mit der Ausschreibung allgemeiner Wahlen in Wirksamkeit.

Sn. akt. Volínský (čte):

§ 2. Zákon tento nabude moci, jakmile nové volby všeobecně rozepsány budou.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem § zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der § ist angenommen.

Berichterst:. Dr. Hanisch (liest):

§ 3. Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Sn. akt. Volínský (čte):

§ 3. Ministru záležitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Nejv. marš. zems.: Kteří jsou pro článek 3, nechť pozdvihnou ruku.

Welche dem § 3 zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der § ist angenommen.

Berichterst. Dr. Hanisch (liest):

Titel und Eingang des Gesetzes lautet:

G e s e t z vom.. .......

wirksam für das Königreich Böhmen betreffend die Abänderung der Punkte 30 und 50 des § 7 der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.

Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Sněm. akt. Volínský (čte): Zákon

daný dne ......

pro království České, v příčině změny § 7. ad 30 a 50 řádu volení do sněmu království Českého.

K návrhu sněmu Mého království českého vidí se Mně naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetzestitel zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro tento nápis zákona, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se. )

Angenommen.

Berichterst. Dr. Hanisch: In Anbetracht dessen, daß heute voraussichtlich der Schluß des Landtages erfolgt, beantrage ich die dritte Lesung des Gesetzes.

Sněm. akt. V o 1 í n s k ý: Pan zpravodaj navrhuje, aby se přikročilo k třetímu čtení zákona.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo).

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nunmehr diejenigen, welche dem Gesetze in 3. Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.

(Geschieht. )

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinde Černowitz um Errichtung eines Bezirksgerichtes.

Berichterstatter ist H. Dr. Trojan.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti obce Černovické za zřízení okresního soudu tamtéž.

Zpravodaj p. dr. Trojan.

Berichterst. Dr. Trojan: Meine Herren! ES wird ihnen Etwas auffallen, daß Sie eine Vor-

lage erhalten, die einen anderen Referenten hat und das Datum des Vorjahres trägt. Der Landesausschuß und die Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten reproduciren den im Vorigen Jahre bereits dem h. Hause gedruckt vorgelegten, jedoch Wegen Schluß der Sitzung nicht zum Vortrage gelangten Bericht mit Antrag Nr. 301 vom Jahre 1876 über die Petition der Stadtgemeinde Černowitz um Kreirung eines Bezirksgerichtes daselbst. An der Sachlage hat sich natürlich Nichts geändert und ebensowenig an den Anschauungen der Kommission. In Uebereinstimmung mit dem Landesausschusse wiederholt die Kommission den dort begründeten Antrag. Ich frage nun, ob es den Herren gefällig ist, daß der Bericht vorgetragen werde, oder ob sie sich, da sie den Bericht in den Händen haben, darauf beschränken wollen, blos die Anträge zu hören.

Oberstlandmarschall: Wenn Niemand die Vorlesung des Berichtes verlangt, so werde ich annehmen, daß das h. Haus Umgang davon nimmt. Berichterst. Dr. Trojan (liest): Der hohe Landtag Wolle über die Petition der Gemeinde Černowitz um Errichtung eines neuen Gerichtsbezirkes mit dem Amtssitze in Černowitz zur Tagesordnung übergeben.

Slavný sněme račíž přes žádost obce Černovic za zřízení nového okresu soudního se sídlem úředním v Černovicích přejíti k dennímu pořádku.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand).

Kteří jsou pro ten návrh, nechť zdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht). Angenommen.

Zpravodaj Dr. Trojan: Proti petici Černovické podala obec města Kamenice nad Lípou protipetici. Jest to město, kde nyní jest sídlo okresního soudu a zastupitelství.

Tím usnešením, které právě se stalo, jest té petici vyhověno, totiž že nebude žádná obec z Kamenického okresu vyloučena. Komise navrhuje, aby se tato petice čís. 54 považovala za odbytou.

Lbtgssektr. Schmidt: Der Herr Berichterstatter bemerkt, daß mit dem vorangegangenen Beschlusse zugleich die Petition von Kamenitz an der Linde erledigt sei.

Oberstlandmarschalt: Wenn nichts eingewendet wird, so wird dieser Anficht beigestimmt.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Voranschlag des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1878.

Berichterstatter ist Herr Dr. Ritter von Wiener, ich ersuche, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o rozpočtu fondu vyvazovacího na rok

1878.

Zpravodajem jest pan Dr. rytíř z Wienerů.

Ref. Dr. Wiener: Hoher Landtag!

Der vom Landesausschusse vorgelegte Voranschlag gibt keinen Anlaß zur Bemängelung, indem sich derselbe den gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung der Grundentlastung und dem genehmigten Tilgungsplane anschließt und die bisher bewährte Gebahrung aufrecht erhalt.

Die Gebühren von 4380 fl. für die der Landesbuchhaltung zugewiesenen Kalkulanten dürften in der Folge entfallen, wenn der vom Landesausschusse vorgelegte Gesetzentwurf wegen Löschung der Grundentlastungskapitalien Gesetzeskraft erhalten sollte.

Da das bei der k. k. Statthalterei bestandene Grundentlastungsdepartement mit Schluß des Jahres 1876 aufgelassen und die mit Jahresbeschluß noch verbliebenen Grundentlastungs- und GrundlastenAblösungs- und Regulirungsgeschäfte einem der bestehenden Statthalterei - Departements zugewiesen wurden, ist die Beitragsquote des Grundentlastungsfondes zum Regieaufwande für die weitere Durchführung der Entlastung, dann der GrundlastenAblösung und Regulirung für die Jahre 1877 und 1878 unter Zustimmung des Landesausschusses mit je 2256 fl. 25 kr. festgestellt worden.

Da für den Beitrag des Landes zum Grundentlastungsfonde der bisherige Steuerzuschlag von 6 1/2 % für den Bedarf des Jahres 1878 nicht mir ausreicht, sondern noch ein Ueberschuß erzielt wird, welcher zur börsenmäßigen Einlösung von Obligationen zu Gunsten des Landesdrittheils verwendet werden kann, weil auf das Landesdrittheil mit Ende des Jahres 1876 ein Betrag von 5, 399. 959 fl. 50 kr. Sättig war, wird die Beibehaltung der bisherigen Umlage befürwortet.

Die Budgetkommission stellt sohin den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:

A. Die Ansätze des Voranschlags des Grundentlastungsfondes werden genehmigt, wie folgt:

Bei dem Erfordernisse:

1.   Regiekosten...... 66. 630 fl. 25 kr.

2.   Kapitalsrückzahlungen an die

Berechtigten......1, 665. 400 " - "

3.   Renten und Zinsen... 908. 000 " -,,

Gesammterforderniß.. 2, 640. 030 fl. 25 kr.

Bei der Bedeckung:

1.   Kapitalseinzahlungen..... 3. 950  fl.

2.   Renten und Zinsen..... 3. 050  "

3.   Verschiedene Einnahme....           820  "

4.   Steuerzuschläge.......1, 228. 000  ,,

5.   Vom Staate rückgezahlte Aktivka-

    pitalien.. .......    882. 189 fl.

6.   Aktivzinsen vom Staate....     348. 931. "

7.   Zinsen von Kassageldern...     173. 617 "

Gesammtbedeckung. 2, 640. 557 fl.

Sněm. akt. Volínský: Budžetní komise navrhuje tudíž: Slavný sněme račiž se usnésti takto:

A. Položky rozpočtu vyvazovacího fondu schvalují se takto:

Co se týče potřeby:

1.   Náklad na správu sumou 66. 630 zl. 25 kr.

2.   Splátky jistin osobám

oprávněným sumou.. 1, 665. 400 " - "

3.   Důchody a úroky sumou 908. 000 " - " veškerá potřeba sumou.. 2, 640. 030 zl. 25 kr.

Co se týče úhrady:

1.   Splacené kapitály sumou.. 3. 950 zl.

2.   Důchody a úroky sumou.. 3. 050 "

3.   Rozličné příjmy sumou...           820 "

4. Přirážky k daním sumou.. 1, 228. 000 "

5.   Aktivní jistiny od státu splacené 882. 189.,,

6.   Aktivní úroky od státu sumou 348. 931,,

7.   Úroky z peněz kasovních sumou 173. 617 "

veškerá úhrada sumou.. 2, 640. 557 zl. Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Dr. Ritter von Wiener: B. Die Steuerumlage zu Handen des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1878 wird mit 6 1/2 % per Steuergulden festgesetzt.

Sněm. akt. Volínský: B. Přirážka k dani k rukoum fondu vyvazovacího na rok 1878 stanoví se 6 1/2 % z každého zlatého daně.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.

(Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Landesausschußbericht betreffend die Vornahme einer Neuwahl eines Landesausschußbeisitzers aus der Kurie der Landgemeinden.

Berichterstatter ist Herr Dr. Schmeykal. Ich ersuche denselben, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o volbě přísedícího výboru zemského z kurie obcí venkovských.

Zpravodajem jest pan Dr. Schmeykal.

Ref. Dr. Schmeykal: Hoher Landtag!

Mit allerhöchster Entschließung vom 5. Juni vorigen Jahres wurde Herr Landesausschußbeisitzer J. U. Dr. Rudolf Alter zum Hofrath des k. k. Verwaltungsgerichtshofes ernannt und hat in Folge dieser Ernennung seine Funktion als Landesausschußbeisitzer niedergelegt. In Folge dieser Resignation ist nun die Wahl eines Landesausschußbeisitzers aus der Gruppe der Landgemeinden nöthig und wird daher von Seite des Landesausschusses die Frage mit dem Antrag vorgelegt, daß der h. Landtag diese Wahl vollziehen möge.

Oberstlandmarschall: Ich bitte, zum Vollzuge dieser Wahl mögen sich diejenigen Verifikatoren, welche am heutigen Tage das Geschaft zu führen haben, zum Skrutinium einfinden. Sodann werden die betreffenden Herren Landtagsabgeordneten der Landgemeinden atfabetisch aufgerufen werden, und wollen die Wahl in dieser Weise bewerkstelligen.

Als Verifikatoren fungiren die Herren: Karl Max, Graf Zedtwitz, Dr. Aschenbrenner und Dr. Nittinger.

Ldtgssektr. Schmidt (verliest nachstehends die Namen der Herren Abgeordneten, von welchen die Anwesenden ihre Stimmzettel abgeben. ) Die Herren: Dr. Rudolf Alter, Wilhelm Alter, Aßman, Bauriedl, Eckert, Erler (nicht da), Grégr Ed. Dr., Dr. Hanisch, Heinrich, Dr. Herbst, Hecke, P. Husák, Janota, Kardasch (krank), Knödtgen, Lehmann Anton, Lehmann Ferdinand, Löw, ryt. z Mayersbachů (nicht da), Meister Anton (krank), Neumann Wenzel, Dr. Nittinger, Pichler, Pražák, Dr. Roser, Dr. Ruß, Ritter von Schwarzenfeld, Dr. Schlesinger, Stefanides, Stöhr, Ritter v. Streeruwitz, Theumer Josef, Dr. Trojan (nicht da), Wacek, Watzka, Wenzl, Ziegler (krank), Dr. Zintl, Köpl.

Oberstlandmarschall: Ich bitte nun das Skrutinium vorzunehmen.

(Nach dem Skrutinium. )

Oberstlandmarschall (lautet): Ich bitte das Wahlergebniß entgegen zu nehmen. Abgegeben wurden für die Wahl eines Mitgliedes des L. -A. aus der Kurie der Landgemeinden 32 Stimmzettel, die absolute Majorität beträgt 17 St. Der Herr Landtagsabgeordnete Dr. Aschenbrenner wurde mit 26 St. gewählt.

Nám. nejv. marš.: Při volbě přísedícího do zemského výboru bylo odevzdáno 32 hlasovacích lístků a obdržel p. Dr. Aschenbrenner 26 hlasů; jest zvolen za přísedícího zemského výboru.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Herr Dr. Adolf Aschenbrenner, welcher soeben zum Landesausschußbeisitzer gewählt worden ist, war bisher. Ersatzmann und war gewählt aus der Gruppe der Landgemeinden. Es erscheint daher nothwendig einen Ersatzmann an seine Stelle zu wählen und ich würde, da diese Wahl nicht auf der Tagesordnung steht, an das hohe Präsidium die Bitte richten, die Wahl zur Tagesordnung zuzulassen.

Oberstlandmarschall: Unter den gegebenen Umständen ist es selbftverständlich, daß diese Wahl solgen kann und folgen muß, nachdem jene Persönlichkeit, welche als Stellvertreter bisher fungirt hat, durch die heutige Wahl ihrem Mandate entzogen wurde. Ich bitte daher die Kurie der Landgemeinden zur Wahl eines Stellvertreters zu schreiten.

Ldtgssekr. Schmidt (verliest die Namen der Abgeordneten zur Wahl. ) Die Herren: Dr. Alter, W. Alter, Aßmann, Bauriedl, Eckert, Erler, Dr. Grégr Eduard, Dr. Hanisch, Heinrich, Dr. Herbst, Prof. Hecke, děkan Husák, Janota, Kardasch (krank), Knödtgen, Köpl, Lehmann Anton, Lehmann Ferdinand, Löw, Ritter v. Mayersbach, Meister, Neumann Wenzel, Dr. Nittinger, Pichler, Pražák, Dr. Roser, Dr. Ruß (nicht hier), Ritter von Schwarzenfeld, Dr. Schlesinger, Stefanides, Stöhr Ritter von Streeruwitz, Theumer, Dr. Trojan (nicht hier), Wacek, Watzka, Wenzl, Ziegler, Zintel.

(Nach dem Skrutinium).

Oberstlandmarschall: Das Wahlergebniß ist folgendes. Für den Ersatzmann des L. -A. aus der Gruppe der Landgemeinden wurden 33 Stimmzettel abgegeben; absolute Majorität beträgt 17 und die absolute Majorität erhielt der Landtagsabgeordnete Schlesinger mit 28 Stimmen.

Nám. nejv. marš.: Při volbě náměstka přísedícího do výboru zemského bylo odevzdáno 33 hlasovacích lístků a obdržel p. Dr. Schlesinger 28 hlasů; jest tedy za náměstka zvolen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum Landesausschußbericht betreffend die Neuwahl eines unbefoldeten Direktors der böhmischen Hypotheken aus der Kurie der Landgemeinden.

Referent ist H. Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o volbě neplaceného ředitele hypoteční banky z kurie obcí venkovských.

Ref. Dr. Schmeykal: Nach dem § 50 des Statutes für die Hypothekenbank besteht die Direktion derselben aus einem besoldeten Generaldirektor, 6 in Prag wohnhaften unbesoldeten Direktoren und aus 2 besoldeten rechtskundigen Direktoren. Was min die 6 unbesoldeten Direktoren betrifft,

so verfügt derselbe Statutparagraph, daß dieselben Bei gänzlich unbeschränkter passiver Wahlfähigkeit zu je 2 von den Landtagskurien gewählt werden. Es hat als solcher unbesoldete Direktor der Hypothekenbank auch H. Ferdinand Urbánek fungirt und war insbesondere im Jahre 1872 als solcher Direktor aus der Gruppe der Landgemeinden gewählt. Der genannte Herr hat laut einer vorliegenden Note der Hypothekenbankdirektion auf diese seine Stelle Verzichtet und handelt sich nun, für Seine Stelle eine Neuwahl vorzunehmen und zwar aus der Gruppe der Landgemeinden. Von Seite des L. -A. wird dieser Resignationsfall zur Kenntniß des hohen Landtages mit dem Antrage gebracht, die Wahl vorzunehmen.

Oberstlandmarschall: Ich bitte die LandsGemeinden-Kurie zur Wahl zu schreiten.

Ldtgsekr. Schmidt (verliest die Namen der Abgeordneten zur Wahl der Herren): Dr. Alter, Alter Wilhelm, Aßmann, Bauriedl, Eckert, Dr. Grégr Eduard, Dr. Hanisch, Heinrich, Dr. Herbst, Hecke, P. Husák, Janota, Knödtgen, Köpl, Lehmann Anton, Lehmann Ferdinand, Löw, Ritter v. Mayersbach, Meisler, Neumann, Dr. Nittinger, Pichler, Pražák, Dr. Roser, Schreiter v. Schwarzenfeld, Dr. Schlesinger, Stöhr, R. v. Streeruwitz, Theumer, Dr. Trojan, Vacek, Watzka, Wenzel, Dr. Zintl.

Oberstlandmarschall: (lautet):

Das Wahlergebniß ist folgendes: Für die Wahl eines unbesoldeten Direktors der Hypothekenbank aus der Gruppe der Landgemeinden wurden in derselben Kurie 34 Stimmzettel abgegeben. Die absolute Majorität betragt 18. Es erscheint gewählt H. Landtagsabgeordneter Seutter von Lötzen mit 30 Stimmen.

Nám. nejv. marš.: Při volbě neplaceného ředitele hypoteční banky z kurie venkovských obcí bylo odevzdáno 34 hlasovacích lístků a obdržel pan Seutter z Lötzenu 30 hlasů, jest tedy zvolen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nunmehr zum letzten Gegenstand der heutigen Tagesordnung: Bericht der Kommission für Hypothekenbankangelegenheiten betreffend die Abänderung der §§ 5, 6 und 28 des Statutes der Hypothekenbank. Berichterstatter ist H. Landtagsabgeordneter Dr. Klier. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.                                                    

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro záležitosti hypoteční banky v příčině změny §§ 5., 6. a 28. stanov hypoteční banky.

Ref. Dr. Klier: Der betreffende Bericht befindet sich schon in den Händen der Herren Abgeordneten. Ich glaube daher, daß sie mich von der Verlesung desselben gütigst entheben werden. Wenn dieß der Fall ist, so erlaube ich mir dem hohen Hause in Kürze den Gegenstand in seinen Wesentlichen Bestandtheilen darzulegen. Der L. -A.

wurde durch eine Bemerkung in dem vorjährigen Kommissionsberichte veranlaßt, die Frage in Erwägung zu ziehen, ob nicht eine Erhöhung des Reservefondes stattfinden könnte und er ist zur Anschauung gelangt, daß es nicht nur die Nothwendigkeit, sondern auch die Zweckmäßigkeit unter allen Umständen verlange, den Reservefond zu erhöhen, aus vermiedenen Gründen, die eben im Berichte dargelegt find. Die Kommission hat aus denselben Gründen das für zweckmäßig erachtet, weil es wirklich geschäftsmäßige Erfahrung ist, daß bei derartigen Instituten ein bedeutender Reservefond von Vortheil für die Sache, also hier nicht bloß für die Parteien sondern auch für das Land sei. Der L. -A. beantragt den Reservefond in der Höhe von 4 Millionen Gulden statt der früheren Höhe von 1 Million Gulden.

Damit hat die Kommission sich vollständig einverstanden erklärt und es hat sich jetzt nur um die Mittel gehandelt, wie man eben zu dem Ziele der Erhöhung des Reservefondes auf 4, 000. 000 Gulden gelangen könne.

Der eine Weg wäre gewesen, daß man die Prämiirung der Pfandbriefe bei den jährlichen Verlosungen auf eine spätere Zeit hinaus geschoben hätte. Da hat aber der L. -A. mit vollem Rechte erklärt, daß das einer rechtlichen Verpflichtung gegen die Pfandbriefinhaber widerstreite; er also nicht in der Lage sei, einen solchen Antrag zu stellen.

Auch damit war die Kommission vollkommen einverstanden. Das 2. Mittel zur Erhöhung des Reservefondes zu gelangen, war nun, den Vorschlag zu machen, daß die Regiebeitrage, welche nach den Statuten bei Erreichung eines Reservefondes in der Hohe von einer Million zu entfallen haben, noch weiterhin eingehoben werden.

Bei diesem Mittel ergab sich eine Differenz zwischen der Anschauung der Kommission und der des L. -A.

Der L. -A. war nämlich der Meinung, man möge zur Leistung der Regiebeiträge auch die alten Schuldner des Institutes noch für eine längere Zeit, nämlich bis zur Erreichung des 2ten Reservefondes heranziehen.

Die Kommission aber war der Meinung, daß auch hier wieder diesem Mittet die rechtliche Beziehung zu den Schuldnern der Bank entgegenstehe. Denn die Schuldner der Bank haben auf Grundlage des gegenwärtigen Statutes ihre Verpflichtung eingegangen, können also ohne ihre, eigene Zustimmung um soweniger zu einer neuen Verpflichtung herangezogen werden, als das Hypothekenbankstatut im § 27 ausdrücklich besagt, daß der betreffende Schuldschein die Verpflichtung des Schuldners normirt. Wo der Schuldschein die Verpflichtung normirt, da kann nicht außerhalb desselben eine neue Verpflichtung auferlegt werden.

Nachdem nun die Kommission in dieser Beziehung sich nicht mit dem L, -A. einverstanden erklären konnte, so konnte sie auch selbstverständlich jene Anträge, die der L. -A. gestellt hat, nicht mehr in ihrem Zusammenhange akceptiren und mußte darauf bedacht sein, selbst einen Modus zu finden, durch welchen eine Erhöhung des Reservefondes auf die beantragte Summe von 4 Millionen ermöglicht werde.

Das schien nun der Kommission in der einsachsten Weise dadurch möglich, zu sein, daß sie annahm, man möge die späteren Bankschuldner dazur verhalten, eine 1/4 % Regiebeitrag zum Behufe der Erhöhung des Reservefondes zu leisten. Man möge aber da gar keine Zeit bestimmen, sondern einfach neben diese Bestimmung die weitere hinzufügen, daß der Landtag berechtigt sei, wenn es ihm eben entsprechend erscheint, entweder eine Herabsetzung dieser Beiträge, oder den Fortbezug derselben ober ihre gänzliche Aufhebung zu beschließen. Damit ist für alle künftigen Fälle vorgesorgt, dem L. - A. ist fein Einfluß gewahrt und es wird dadurch der große Vortheil erreicht, daß der Landtag je nach den eintretenden Verhältnissen, die sich ja heute vollständig übersehen lassen, in der Lage sein werde, in dem geeignetesten Zeitpunkte entweder die Herabsetzung der Regiebetträge oder ihre gänzliche Aufhebung beschließen zu können. So lange er dies nacht beschließen wird, werden diese 1/4 % weiter bezahlt werden, wird sich eben der Reservefond in der gewünschten Weise erhöhen. Mit Rücksicht auf diese Anschauung erlaubt sich die Kommission dem h. Landtage nachstehenden Antrag zur Annahme zu empfehlen.

Der hohe Landtag wolle beschließen:

Die §§ 5, 6 und 28 des Statutes der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen werden aufgehoben und haben in neuer Fassung zu lauten, wie folgt:

§ 5.

Die Bank ist verpflichtet, einen Reservefond bis zur Hohe von vier Millionen Gulden öft. W. zu bilden und auf dieser Höhe zu erhatten, welcher zur Deckung aller Ausgaben bestimmt ist, die nicht aus den laufenden Einnahmen bestritten werden können. Dem Reservefonde haben alle durch nutzbringende Verwendung der Kassamittel erzielten Gewinne und überhaupt alle wie immer gearteten Einnahmen und Ueberschüsse zuzufließen, deren Verwendung nicht anderweitig bestimmt ist, oder welche nicht zur Deckung der Regiekosten ober anderweitiger Vorschüsse des Landesfondes verwendet werden müssen. Der Kapitalstock des Reservefondes ist auf sichere Weise nutzbringend anzulegen und ahgesondert zu verrechnen.

Ich bemerke, daß die Stylisirung dieses § 5

mit dem alten § vollkommen übereinstimmt, mit Ausnähme der Summe statt 1 Million 4 Millionen.

Komise činí tudíž tento návrh: Slavný sněme račiž se usnésti, jak následuje: §§ 5, 6 a 28. statutu hypoteční banky království Českého zrušují se co do posavadního znění svého a mají zníti takto:

§ 5. Banka jest povinna zříditi fond reservní až na čtyry miliony zlatých r. č., v kteréž výši se má udržeti; fond tento určen jest pro výlohy, jež se nemohou zapraviti z běžných příjmů. Do reservního fondu má jíti vše to, čehož se uložením na užitek důchodů kasovních nabude, též všeliké příjmy a přebytky vůbec, o kterých určeno není, jak se s nimi má naložiti, nebo z nichž se nemusí zapravovati správní výlohy neb pojišťovati peníze ze zemského fondu zálohou vydané. Základní jmění reservního fondu nechť se jistým a užitečným spůsobem uloží a o sobě zúčtuje.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá- někdo za slovo? (Nikdo. )

Jene, welche dem § zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku. Stalo se.

Der § ist angenommen.

Berichterst. Dr. Klier: § 6.

Sobald der Reservefond den Betrag von einer Million Gulden ost. W. erreicht, sind unbeschadet der Bestimmungen des 3. und 6. Absatzes des § 28 jene Einnahmen, welche bis dahin für diesen Reservefond bestimmt waren, einschließlich der Erträgnißüberschüsse desselben zur Prännirung der zur Verlosung gelangenden Pfandbriefe zu verwenden, und ist das Maß der Prämie durch den Landesausschuß gemeinschaftlich mit der Bankdirektion (§§ 53, 2 e) zu bestimmen, und im Vorhinein kund zu machen.

Sn. akt. Volínský: § 6.

Jak mile dospěl reservní fond k výši jednoho milionu zlatých r. č., mají se bez újmy toho, co vyhrazeno jest v 3. a 6. odstavci § 28., veškeré příjmy až posud pro reservní fond určené, zahrnujíc v ně i to, co z užitku přebylo, obrátiti na prémie (přídavky) pro listy zástavní, ježto se slosují. Výšku těchto premií má vyměřiti a napřed prohlásiti zemský výbor společně s ředitelstvem banky (§ 53 - 2 - e).

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

(Niemand).

Kteří jsou pro článek, nechť zdvihnou ruku.

Diejenigen, welche diesem § zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht). Der § ist angenommen.

Berichterst. Dr. Klier (liest):

§ 28. In diese Urkunden sind insbesondere folgende regelmäßige Zahlungsverpflichtungen aufzunehmen:

1.   Die Verpflichtung jährlich eine Pauschalzahlung (Annuität) von mindestens 6 pCt. des Kapitalsbetrages in einhalbjährigen Anticipatraten ohne irgend einen Abzug zu entrichten. Eine Einkommensteuer darf daher der Bank in keinem Falle in Abzug gebracht werden.


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