Sobota 21. dubna 1877

Von jeder 1/2 jährigen Pauschalrate wird jener Betrag, der die von dem Kapitalsreste für 1/2 Jahr entfallenden 5 pCt. Zinsen übersteigt, als Kapitals-Abschlagzahlung berechnet.

Dem Schuldner steht es frei, auf höhere Pauschalzahlungen (Annuitäten) einzugehen, doch müssen selbe nach halben oder ganzen Prozenten berechnet Werden.

2.   Die Verpflichtung, bei Ausfolgung der Pfandbriefe ein Viertel pCt. des Kapitals und weiterhin jährlich ein Viertel pCt. des beim Beginn des Jahres noch nicht zurückgezahlten Kapitals-Betrages als Regiebeitrag zu erlegen.

Dieser Beitrag kann durch Beschluß des Landtages in der Folge herabgesetzt werden, und hat ganz zu entfallen, sobald der Reservefond die vorgeschriebene Höhe von einer Million (§ 6) erreicht und sich auf dieser Höhe erhält.

Ich bemerke, daß dieser Theil, den ich Vorgelesen hat, vollkommen übereinstimmt mit den alten Bestimmungen.

letzt erst kommt der Zusatz:

3.    Die vorstehende Begünstigung, daß der Regiebeitrag zu entfallen hat, sobald der Reservefond die vorgeschriebene Höhe von einer Million erreicht, soll zwar für jene Hypothekarschuldner aufrecht erhalten bleiben, welche das Darlehen Schon vor diesem Momente erworben haben, bei jenen Darlehenswerbern aber, denen nach a. h. Genehmigung dieser statutarischen Bestimmungen Hypothekardarlehen gewährt werden, ist in deren Schuldurkunden die Bestimmung aufzunehmen, daß sie bei Ausfolgung der Pfandbriefe 1/4 Prozent des Kapitales und weiterhin jährlich 1/4 Prozent des beim Beginne des Jahres noch nicht zurückgezahlten Kapitalbetrages als Regiebeitrag zu erlegen, haben, welcher vor Allem zur Erhöhung des Reservefondes bis auf den Betrag von vier Millionen bestimmt ist.

Sobald der Reservefond die Hohe von vier Millionen erreicht hat, wird der Landtag bestimm-

men, ob der Regiebeitrag herabzusetzen oder aufzuheben fei.

4.     Die Feststellung des Zeitpunktes, von welchem an der Reservefond auf die Höhe von. einer oder von vier Millionen gebracht erscheint, wirb dem Landesausschusse gemeinschaftlich mit der Bankdirektion überlassen.

5.     Sinkt der Reservefond unter die bestimmte Hohe (§ 5), so hat der Landtag über die Modalitäten der Ergänzung desselben zu entscheiden.

6.     Die nach Erreichung einer Million Gulden des Reservefondes für den letzteren bann noch einsließenden Regiebeiträge und deren Erträgnisse haben bei der Bemessung der Verlosungsprämie (§ 6) außer Anschlag zu bleiben.

Sněm. akt. Volínský:

§ 28. V úpisech těchto musí se vytknouti, co dlužník pravidelně platiti má a to zejména:

1.     Musí se zavázati, že zaplatí každoročně úhrnkovou částku (annuitu), obnášející nejméně 6 % celého kapitálu, v půlletních lhůtách předběžných beze vší srážky.

Daň z příjmů nesmí se tedy bance nikdy srážeti.

Z každého půlletního platu úhrnkového zúčtuje se částka, která převyšuje 5 % úroky, vypadající ze zbytků jistiny za půl roku, co částečné splacení jistiny.

Každý dlužník má na vůli zavázati se k placení vyšších úhrnných částek (annuit), tyto však se musí počítati vždy buď po celých procentech, buď po půli procentů jistiny.

2.     Musí se zavázati, že na útraty správní, jakmile se mu vydají listy zástavní, složí na jednou 1/4 % celé jistiny, dále pak každoročně 1/4 % z jistiny na začátku roku posud nesplacené.

Příspěvek tento může později z usnešení sněmovního zmenšen býti a má docela přestati, jakmile fond reservní dospěje k určené výšce jednoho milionu (§ 6) a dokud se udrží v této výšce.

3.     Výhoda tato, že příspěvek na režii přestane, jakmile fond reservní dospěje k určené výšce jednoho milionu zlatých, má sice v platnosti zůstati ohledně oněch dlužníků, kteří byli půjčku obdrželi dříve, nežli fond reservní dospěl k výšce této, co se však týče takových žadatelů za půjčky, kterým teprvé po nejvyšším schválení ustanovení této půjčky povoleny budou, má se v dlužních úpisech jejich vytknouti, že jsou povinni na útraty správní, jakmile se jim vydají listy zástavní, složiti najednou 1/4 % z jistiny na začátku roku posud nesplacené. Pří-

spěvek ten určen jest především k zvýšení reservního fondu na sumu čtyr milionů zlatých. Jakmile reservní fond výše 4 milionu dostoupil, rozhodne zemský sněm, má-li se příspěvek na režii snížiti nebo zrušiti.

4.   Zemskému výboru zůstavuje se, společně s ředitelstvem banky ustanoviti dobu, od které se za to míti má, že reservní fond dospěl k výši jednoho neb čtyr milionů zlatých.

5.   Sklesne-li fond pod výšku určenou (§ 5. ), tedy má sněm o spůsobu doplnění fondu toho rozhodnouti.

6.    Při vyměřování premie pro slosované listy zástavní (§ 6. ) nebudiž zřetel brán ani k režijním příspěvkům, které by do fondu reservního docházely i pak, až fond ten dospěje k výšce jednoho milionu zlatých, aniž k výnosu z příspěvků těchto.

Oberstlandmarschall (läutet): Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo. )

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Paragrafe zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Er ist: angenommen.

Berichterst. Dr. Klier: Ich glaube, beantragen zu sollen, daß auch eine dritte Lesung stattfinde, weit der Antrag aus mehreren Theilen besteht und Gesetzeskraft hat, und daß er jedenfalls auch in 3. Lesung genehmigt werde.

Sněm. akt. Volínský: Pan zpravodaj navrhuje, by se přikročilo k třetímu čtení tohoto návrhu.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo. )

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht).

Er ist angenommen.

Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage, wie er in 2. Lesung angenommen wurde, auch in dritter Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist auch in 3. Lesung angenommen.

Oberstlandmarshall (lautet): Se. Durchlaucht der Fürst Schönburg hat das Wort.

Fürst Schönburg: Ich nehme mir die Ehre im Namen dieser h. Versammlung Sr. Exc. dem k. k. Statthalter des Königreiches Böhmen

zu danken für die zuvorkommende und ersprießliche Weise, in welcher er auch während dieser Session die Arbeiten dieses Landtages unterstützt hat.

War auch diese Session von kurzer Dauer und hiedurch die Thätigkeit des Vertreters der k. k. Regierung im h. Hause begränzter als in früheren Jahren, so wolle doch Se. Exc. überzeugt sein, daß wir alle dankbar anerkennen auch jene Verdienste, welche Se. Exc. gewohnt ist feit einer Reihe von Jahren hier in diesem Königreiche sich zu erwerben durch die rastlose aufopfernde Thätigkeit, eine eminente Geschäftskenntniß und durch einen allseits anerkannten loyalen und biederen Charakter. (Bravo! Bravo!) Möge dieses Wirken lange diesem Königreiche erhalten bleiben.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. der Herr Statthalter hat das Wort.

Se. Exc. der Statthalter: Meine Herren!

Se. Durchlaucht Fürst Schönburg hat in außerordentlicher Weise meiner Thätigkeit gedacht. So sehr auch seine freundlichen Worte einer nachsichtigen Beurtheilung entspringen, so gereichen sie mir doch zur großen Frende und Genugthuung und aufrichtig danke ich dem h. Hause sowie dem erlauchten Sprecher für feine Freundlichkeit.

Das h. Haus bitte ich die Versicherung entgegenzunehmen, daß mein rastloses Bestreben fortdauern wird, nach Möglichkeit zum Wohle des Reiches und Landes in meiner Stellung zu wirken. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Domprobst Würfel hat das Wort.

Domprobst Dr. Würfel: Hohes Haus!

War auch diesmal die Landtagssession nur von kurzer Dauer, so haben wir doch der Gelegenheiten genug gehabt, das umsichtsvolle und zugleich humane Walten des Präsidium von Seite unseres hochgeehrtesten Durchlauchtigsten Herrn Oberstlandmarschalls zur Erfahrung zu bringen.

Es ist nicht zu verkennen, daß dieses Walten einen fördernden Einfluß auf die hier gepflogenen Verhandlungen ausübte und wir können daher nicht ermangeln, Hochdemselben unseren wärmsten Dank abzustatten.

Sind auch Euere Durchlaucht von dem Bewußtsein eines fruchtbaren und hingebungsvollen, dem Vatertande geweihten Lebens erfüllt, so werden Hochsie doch den freiwillig und aus unserer Herzen tiefinnerstem Grunde dargebrachten Tribut unserer Hochverehrung und Dankbarkeit freundlich entgegen nehmen.

Diesem Schwachen ungeheuchelten Ausdrucke erlaube ich mir noch den innigsten Wunsch beizufügen, daß Hochdieselben noch lange rüstig an

Körper und ungebeugt in der Seele Hochihr zwar nicht dornensreies, aber höchst ehrenvolles patriotisches Wirken hier weiter auch über die bald ablaufende Wahlperiode fortsetzen mögen. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich danke dem verehrten Redner für die Herzlichkeit des Abschiedes und für die freundliche und Schmeichelhafte Weise, in welcher er meiner Geschäftsleitung gedacht hat. Ich danke der hohen Versammlung für die Anerkennung, welche in der lebhaften Zustimmung in den beredten Worten des H. Vorredners tag und spreche meinen wärmsten Dank aus für das werthvolle Zeichen Ihres mich hochehrenden Vertrauens, das mir durch die geehrten Herren Obmänner zugekommen ist.

Es hat uns Alle die gleichmächtige Triebfeder warmer Vaterlandsliebe zur gewissenhaften PflichtErfüllung hier vereinigt und darum ist der Wunsch gerechtfertigt: Es möge in diesen Räumen nie ein weniger uneigennütziger, nie ein weniger unparteiischer Patriotismus herrschen, als er Sie, meine Herren, beseelt,

Der Abg. Bar. Scharschmidt hat das Wort.

Abg. Bar. Scharschmidt: Da die Landesvertretung des Königr. Böhmen gegenwärtig bereits die 5 jährige Funktionsdauer hinter sich hat, so scheint es mir die Pflicht der Dankbarkeit zu sein, wenn wir in diesem Augenblicke auch der Aufopferung und patriotischen Thätigkeit jener Männer gedenken, welche zur Besorgung der laufenden Geschäfte des Landes seiner Durchlaucht des H. Oberstlandmarschall zur Seite gegeben, und als unsere Mandatare bestellt, und die regelmäßigen Verwalter der Thätigkeit sind, welche durch die Gesetze der Landesvertretung zugewiesen ist.

Wenn die Session des Landtages unstreitig als der Höhepunkt der Thätigkeit der Landesvertretung bezeichnet wird, in welcher die Landesvertretung der Deffentlichkeit unmittelbar gegenübertritt, so unterliegt es keinem Zweifel, daß die Intentionen für das Wohl des Landes, welche in diesem hohe Landtage herrschen, nur dann zur Wirklichkeit Werden können, wenn sie in entsprechender Weise ausgeführt werden. Und diese Ausführung liegt eben in den Händen des Landesausschusses.

Der L. -A. hat aber auch eine ganz besonders wichtige Funktion zu erfüllen, indem er das oberste Organ autonomer Landesverwaltung ist, indem er berufen ist, feine Thätigkeit auf dem Gebiete zu entfalten, welches reiche Gelegenheit zur segensreichen Wirksamkeit gibt; aber zugleich mit ungewöhnlichen Schwierigkeiten Verbunden ist. Und indem er berufen ist, das Gebiet dieser Thätigkeit in Harmonie zu erhalten mit anderen Gebieten der öffentlichen Gewalt.

Ich bin der Meinung, daß der L. -A. alle

Schwierigkeiten dieser Aufgabe auf eine sehr glückliche Weise bewältigt hat, bin durch die Beobach tung der Thätigkeit des L. -A. zur Ueberzeugung gelangt, daß er das Vertrauen, welchem er fein Mandat verdankt, in glänzendster Weife gerechtfertigt hat und sich in seiner Thätigkeit sowohl durch die Vorbereitung der Beschlüsse als durch Verwaltung der Geschäfte vollen Auspruch auf Anerkennung und Dank des Landes erworben hat. (Bravo, Bravo!)

Ich kann wohl der Zustimmung gewiß Sein, wenn ich mir erlaubt habe, diesen Dank meinerseits mit wenigen Worten auszusprechen. (Bravo, Bravo!)

Oberstlandmarschall: Ich nehme diese Anerkennung des Wirkens des Landesausschusses mit dem wärmsten Danke im Namen desselben als dessen Vorsitzender auf und mit so freudigerer Genugthuung, als ich in der ehrenvollen Stellung als Vorsitzender dieses Landesausschusses Zeuge war und bin seiner aufopfernden Leistungen des patriotischen Geistes, welcher ihn bei seinem unparteiischen Wirken leitet. (Bravo, Bravo!)

(Sich erhebend. )

Hohe Versammlung!

Der Landtag ist heute zu Schließen und haben feine Berathungen damit ihr Ende gefunden.

Sie scheiden, meine Herren! mit dem Vollgefühle entsprechender Pflichterfüllung. Was dem Lande nützlich und werthvoll sein kann, wurde in Verhandlung genommen und mit regem Eifer der Vollbringung zugeführt.

Děkuji Vám, pánové, za Vaši podporu a pilnost, a jsem přesvědčen, že činnost k blahu vlasti projevená dobrého ovoce přinese.

Allen berechtigten Wünschen, allen Anregungen zur Förderung allgemeiner, wie von EinzelnInteressen haben Ihre Beschlüsse Vorschub geleistet und wurde die h. Versammlung zur Bewältigung eines reichen Berathungsmaterials in kurzer Zeitfrist von der aufopfernden Thätigkeit und der umsichtigen Vorprüfung der betreffenden Kommissionen wirksamst unterstützt.

Soweit es die Rücksicht für einen geordneten Haushalt und eine schonende Anspannung der Steuerkräfte zulässig macht, wurden angestrebte Aushilfen geboten und den finanziellen Kalamitäten unter der arbeitenden Bevölkerung Rechnung getragen.

Während wir uns mit den wirthschaftlichen Bedrängnissen beschäftigten, welche in einem beträchtlichen Theile des Landes leider andauernd geworden find, hat sich die Gelegenheit ergeben, die warme und eindringliche Sorgfalt wahrzunehmen, welche Se. Excellenz der Herr Statthalter mit wahrhaft väterlichem Herzen zu Gunsten des Landeswohles entwickelt, und gab zu erkennen, daß er mit aufrichtigem Wohlwollen der Bedürfnisse und

des Leidens der Bevölkerung gedenkt, welche seinem Wirken Vertrauen und ihre dankbare Sympathie zuwendet. (Bravo!)

Meine Herren Abgeordneten, Sie kehren nun zurück in Ihre heimathlichen Kreise; übernehmen Sie es dort, die richtige Auslegung zu geben von dem guten Willen und der unwandelbaren Fürsorge für das Gedeihen und Wohl aller Landesangehörigen, welche unsere Berathungen stets geleitet hat, und verbreiten Sie das Verständniß für die wohl zu beherzigende Thatsache, daß der Landtag nur über die dem Lande zu entnehmenden Mittel verfügen könne und daß eine erwünschte Freigebigkeit ihre natürliche und nothwendige Begrenzung in der Schonung der Steuerträger zu finden hat. (Bravo!)

So wie wir uns mit dem Rufe vereinigt haben, der dem Ausdrucke unserer Anhänglichkeit für den Monarchen galt, so trennen wir uns nicht ohne der Kundgebung der treuergebensten Wünsche für Allerhöchst Sein Wohl!

Gott erhalte unseren Allergnädigsten Kaiser und König Franz Josef, er lebe Hoch! (Hoch! Hoch! Hoch!)

Sláva našemu císaři a králi! Sláva! (Sláva, sláva, sláva!)

Die Sitzung und der Landtag ist geschlossen.

Sezení a sněm jest uzavřen.

Schluß der Sitzung 1 Uhr 55 Minuten,

Konec sezení o 1. hodině 55 minut.

Franz Freiherr v. Ringhoffer,

Verifikator.

Dr. Rob. Nittinger,

Verifikator.

Heinrich Frank,

Verifikator.


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