Pátek 20. dubna 1877

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

(Niemand. )

Diejenigen, welche für den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stalo se. )

Angenommen.

Ref. Dr. Klier: Ein zweiter Gegenstand, welcher der Kommission zur Berichterstattung übergeben worden ist, ist der Antrag des Landesausschusses auf definitive Anstellung des Herrn Dr. Moritz Erben als Hypothekenbankdirektor.

Es ist bekannt, daß wir im vorigen Jahre den gewesenen Hypothekenbankdirektor Wolf pensionirt haben und es ist dadurch dessen Stelle in Erledigung gelangt. Längere Zeit hindurch, nämlich in der Zwischenzeit, wo der Landesgerichtsrath Wolf abgetreten war, das war am 20. Mai v. J., bis zu jenem Zeitpunkte, wo Herr Dr. Erben

provisorisch mit diesem Amte betraut worden ist, das war am 20. November v. Jahres, also jene Monate hindurch wurde das Geschäft durch den Direktor Keissler allein versehen.

Später im November, wie schon bemerkt, trat Herr Dr. Moritz Erben ein, welcher aus dem Grunde provisorisch mit der Leitung dieser Geschäfte betraut worden ist, weit er den leitenden Organen als vollkommen in jeder Beziehung tüchtiger und befähigter Mann erschienen ist.

Er war bisher als Landesadvokat in Prag thätig, besitzt die besten juridischen Kenntnisse und befindet sich noch in einem kräftigen Mannesalter, so daß auch zu erwarten steht, daß er, durch eine längere Zeit diesem Posten wird vorstehen können, ohne daß eine Pensionirung nöthig sein wird. Die Kommission konnte nicht anders als alle diese Gründe für vollkommen gerechtfertigt zu erachten und dem hohen Landtage den Antrag des Landesausschusses zur gefälligen Annahme vorzulegen, daß der vom Landesausschusse mit dem H. Dr. Erben entworfene Vertragsentwurf genehmigt werden möge. Der diesfällige Antrag lautet:

Der hohe Landtag geruhe zu beschließen:

1.    Es werde der bereits provisorisch bestellte rechtskundige Direktor Dr. Moritz Erben definitiv zum besoldeten rechtskundigen Direktor der böhmischen Hypothekenbank ernannt; auch werde

2.     der zwischen dem Landesausschusse und dem Dr. Moritz Erben vereinbarte Dienstvertrag des nachstehenden Inhaltes genehmigt.

Dieser Dienstvertragsentwurf lautet folgendermaßen:

Vertrag,

welcher zwischen dem Landesausschusse des Königreiches Böhmen und dem Herrn Dr. Moritz Erben, Advokaten in Prag, auf Grund des genehmigenden Beschlusses des hohen Landtages des Königreiches

Böhmen vom.....unter folgenden Bedin-

gungen abgeschlossen worden ist:

I.

Der Landesausschuß des Königreiches Böhmen hat die durch die Pensionirung des Bankdirektors und k. k. Landesgerichtsrathes Herrn Franz Wolf in Erledigung gekommene Stelle eines besoldeten rechtskundigen Direktors der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen mit dem Beschlusse vom 18. November l. J. Z. 28034 dem Herrn J. U. Dr. Moritz Erben, Advokaten in Prag, provisorisch und gemäß des § 50 des Statutes mit dem Vorbehalte der Genehmigung des hoh. Landtages verliehen.

Diese provisorische Verleihung, im Grunde deren Hr. J. U. Dr. Moritz Erben am 20. November 1876 den Dienst eines rechtskundigen

Bankdirektors angetreten hat, geht mit dem heutigen Tage in eine definitive über.

Hiebet wird festgestellt, daß die in der provisorischen Dienstleistung vollbrachte Zeit in allen Fällen anzurechnen ist, in welchem die Zeitdauer der Dienstleistung für die Behandlung des Beamten maßgebend ist.

II.

Herr J. U. Dr. Moritz Erben, Advokat in Prag, ist kraft dieser früher provisorischen, nunmehr definitiven von ihm angenommenen Dienstverleihung zu gewissenhaften pünktlichen und eifrigen Erfüllung aller Pflichten verbunden, welche sowohl der Natur des Dienstes nach, als insbesondere durch das Bankstatut sammt Durchführungsvorschrift und durch die Geschäftsordnung mit der Stelle eines besoldeten rechtskundigen Direktors der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen, entweder schon verknüpft sind, oder in Hinkunft im Wege der Erneuerung, Ergänzung oder Abänderung des Statutes, der Durchführungsvorschrift und der Geschaftsordnung gleich wie durch eventuelle besondere Instruktionen verknüpft werden sollten.

III.

Herr J. U. Dr. Moritz Erben hat als rechtskundiger Direktor der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen für die Dauer feiner Amtswirksamkeit einen Jahresgehatt von 3000 fl. ö. W. in Worten: Drei Tausend Gulden ö. W., ein jährliches Quartiergeld von 500 fl. ö. W. in Worten: Fünf Hundert Gulden ö. W. und eine vom 20. November 1876 als dem Tage des Dienstantrittes zu berechnende Quinquennalzulage von 400 fl. ö.. W. in Worten: Vierhundert Gulden ö. W. aus der Bankkassa der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen, eventuell aus der böhmischen Landeskassa zu beziehen.

Die Anweisung und Auszahlung dieser Bezüge hat nach denselben Modalitäten und Normen, welche bezüglich des anderen rechtskundigen Herrn Bankdirektors bestehen, zu erfolgen.

IV.

Für die Dienstesbehandlung, Suspendirung, Entlassung oder Pensionirung des Herrn J. U. Dr. Moritz Erben als rechtskundigen Bankdirektors haben dieselben Normen zu gelten, welche derzeit für die Landesbeamten bestehen. Insbesondere wird vereinbart, daß auch eine eventuelle Pensionsbehandlung des Herrn J. U. Dr. Moritz Erben das von dem hohen Landtage unterm 8. März 1866 beschlossene Pensionsnormale für Landesbeamte und Diener - jedoch mit dem den § 6 desselben betreffenden Zusatze Anwendung finden solle, daß Herr J. U. Dr. Moritz Erben berechtigt

ist, nach Ablauf von fünf, vom 20. November 1876 als dem Tage seines Dienstantrittes zu berechnenden Dienstjahren unter den Voraussetzungen des Pensionsnormales überhaupt eine Jahrespension in der Höhe eines Fünftels seines Jahresgehaltes einschließlich der einrechenbaren Bezüge zu beanspruchen.

V.

Aenderungen und Ergänzungen der im vorstehenden Absatze bezeichneten für die Landesbeamten geltenden Normen sollen auf Herrn J. U. Dr. Moritz Erben nur insofern eine Anwendung finden, als dieselben günstigere Bestimmungen in sich schließen.

VI.

In den Fällen der Absätze IV und V entscheidet im Grunde der dort bezeichneten Normen als Schiedsgericht der Landesausschuß nach § 53 ad 2 des Statutes unter Zuziehung des Generaldirektors und der Direktion.

Gegen diese Entscheidung wird dem Herrn J. U. Dr. Moritz Erben der Rechtsweg an das löbliche k. k. Landesgericht zu Prag offen gelassen, dessen Gerichtsbarkeit sich beide Theile mit ausdrücklicher Verzichtleistung aus jeden weiteren Rechtszug unterwerfen.

VII.

Die für diesen in zwei gleich lautenden Parien ausgefertigten Vertrag entfallenden Gebühren hat Herr J. U. Dr. Moritz Erben aus Eigenem zu berichtigen.

Sněm. akt. Sládek: Komise navrhuje, aby slavný sněm prozatímně ustanoveného práv znalého ředitele hypoteční banky království Českého dr. Maurice Erbena jmenoval definitivně placeným práv znalým ředitelem banky této: pak, aby právě přečtěný návrh smlouvy služebné mezi výborem zemským a p. dr. Maur. Erbenem byl schválen.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

(Niemand).

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.

(Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht mit den Gesuchen der Ortschaften Kallich, Wisiritz, Weißkirchlitz und der Gemeinde Hennersdorf um Bewilligung zur Einhebung von Getränkeumlagen.

Berichterstatter ist Herr Dr. Aschenbrenner. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádostech obcí Kalichu, Bystřice, Kostelíku a Branné Dolní za povolení přirážek z nápojů.

(Der Oberstlandmarschall=Stellvertreter übernimmt den Vorsitz. )

(Náměstek nejv. marš. zem. převzal předsednictví. )

Ref. Dr. Aschenbrenner: Im vorliegenden Falle handelt es sich um das Gesuch von 4 Gemeinden, um Getränkeumlagen, welche der Landesausschuß bewilligte vorbehaltlich der Zustimmung der k. k. Statthalterei, von welcher letzteren jedoch die Zustimmung verweigert wurde. Die Gemeinde Kallich hat diese Umlage angesucht zu dem Zwecke, um einen Garantiefond für einen Feuerversicherungsverein zu bilden und zugleich Feuerlöschgeräthe anzuschaffen. In ersterer Beziehung meint die k. k, Statthalterei, daß ein solcher Garantiefond nicht zu bilden fei und stimmt auch der Landesausschuß dieser Anschauung bei. Dagegen ist die Nothwendigkeit Feuerlöschgeräthe anzuschaffen, in dieser Gemeinde erwiesen; dieselbe hat bereits ziemlich bedeutende Umlagen auf direkte Steuern. Einwendungen wurden nicht erhoben. Die Finanzlandesdirektion stimmt bezüglich des Beschlusses bei. Eben so wollen die Gemeinden Wistritz und Weißkirchlitz diese Umlagen dazu verwenden, um ein Gemeindehaus aufzubauen und ebenfalls um Feuerlöschgeräthschaften anzuschaffen. Auch in diesem Falle hat die k. k. Statthalterei nicht zugestimmt. ES ist jedoch die Anschaffung von Feuerlöschgeräthschäften auch in diesen Gemeinden eine Nothwendigkeit und wäre es um so härter diese Gemeindeumlagen nicht zu bewilligen, weil in der ganzen Umgebung dieselbe Umlage bereits eingehoben wird und die Wirthe in diesen beiden Ortschaften das Bier auch nicht billiger verkaufen als in der Umgebung, daher nur sie selbst den Nutzen davon einziehen.

Was die Gemeinde Hennersdorf endlich anbelangt, will diese die Umlage dazu benützen, um einen Schulhausbau aufzuführen, und wird hier als Grund, warum hier die Zustimmung verweigert wird, insbesondere der Umstand angegeben, daß die Gemeinde Stammvermögen besitze, welches Veräußert werden könne und daß mau das Bier als nothwendiges Lebensmittel nicht vertheuern dürfe.

Nachdem der L. =A. diese Gründe nicht für gerechtfertigt ansehen kann, so stellt derselbe in allen vier Fallen den Antrag auf Bewilligung der fraglichen Umlagen und glaube ich mit Rücksicht auf die eben entwickelten Gründe beantragen zu Sollen, daß sofort in die Vollberathung der bezüglichen Anträge eingegangen werde.

Oberstlandmarschall=StetlV.: Wenn keine Einwendung gemacht wird, so nehme ich das als Zustimmung an.

Berichterstatter Dr. Aschenbrenner: Hoher Landtag wolle daher beschließen:

Nachstehenden Gemeinden, bez. Ortschaften wird die Bewilligung zur Einhebung von Getränkenumlagen ertheilt und zwar:

1.    der Ortschaft Kallich, Bezirk Görkau, die Einhebung von 1 kr. von jedem Liter Bier und

2   kr. von jedem Liter geistiger Getränke, Welche in dieser Ortschaft zum Verbrauche gelangen auf die Dauer von 5 Jahren;

2.   der Ortschaft Wistritz, Bezirk Teplitz, die Einhebung von 1 kr. von jedem zum Verbrauche gelangenden Liter Bier auf die Dauer von 3 Jahren;

3.    der Ortschaft Weißkirchlitz, Bez. Teplitz, die Einhebung von 1 fl. für jeden Hektoliter Bier;

3   fl. von jedem Hektoliter Wein und 3 fl. von jedem Hektoliter Branntwein, der in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangt, aus die Dauer von 6 Jahren;

4.   der Gemeinde Hennersdorf, Bezirk Hohenelbe, die Einhebung von 1 Kreuzer von jedem zum Verbrauche gelangenden Liter Bier auf die Dauer von 10 Jahren.

Sněm. akt. Sládek: Výbor zemský činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti, aby následujícím obcím a místům dovolilo se vybírati přirážky z nápojů a sice:

1.   V obci Kallichu, okresu Jirkovského, vybírání 1 kr. z každého litru piva, a 2 kr. z každého litru kořalky a lihových nápojů, které v místě tom se spotřebují, na 5 let.

2.   V místě Bystřici okresu Teplického 1 kr. z každého v místě tom spotřebovaného litru piva na 3 roky.

3.    V místě Kostelíku, okresu Teplického 1 zl. z každého hektolitru piva, 3 zl. z každého hektolitru kořalky a 3 zl. z každého hektolitru vína, jež se v obci té spotřebují, na 6 let.

4.    V obci Dolení Branné, okresu Vrchlabského 1 kr. ž každého litru piva v obci té spotřebovaného na dobu 10 roků.

Nám. nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand).

Bitte jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Páni, kteří jsou srozuměni, račtež pozvednout ruku. (Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Landesausschußbericht mit dem Jahresberichte des Komite´s zur Verwaltung des pomologischen Institutes in Troja pro 1876.

Berichterstatter ist Baron Peche.

Baron Peche:

Hoher Landtag!

Der Landesausschuß gibt sich die Chre, dem hohen Landtage den Jahresbericht des vom Landes= ausschusse zur Verwaltung des pomologischen In= stitutes in Troja eingesetzten Komites für das Jahr 1876 zur geneigten Kenntnißnahme vor= Zulegen.

Dieser Bericht liegt gedruckt vor und es wird der Antrag gestellt: Der hohe Landtag geruhe diesen Bericht, zur Kenntnis zu nehmen.

Slavný sněme račiž k vědomosti vzíti tuto zprávu výboru zemského ke zprávě pomologického ústavu v Troji za rok 1876.

(Oberstlandmarschalt übernimmt den Vorsitz. )

(Nejvyšší maršálek převzal předsednictví. ) Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, Wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Berzirks = und Gemeindeangelegen= heiten betreffend die Bewilligung für die Prager Stadtvertretung zur Veräußerung von Grundstudien. Berichterstatter ist Abg. Dr. Ritter von Wiener. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zprava komise pro okresní a obecní záležitosti v příčině povolení obci Pražské k odprodeji některých pozemků.

Zpravodaj je p. dr. Wiener.

Ref. Dr. Ritter-V. Wiener: Nachdem der Bericht bereits gedruckt in den Händen der Herren Abgeordneten sich befindet, so werde ich mir er= lauben, bloß den Gesetzentwurf vorzügen. Ich bemerke nur, daß irrthümlich beim Druck aus dem Berichte des L. = A. entnommen wurde ein Ab= Satz, der dem Kommissionsberichte nicht ganz kon= gruent ist. Ich werde mir also erlauben, den Bericht der Kommission vorzuschlagen. Der Antrag geht dahin:

Hoher Landtag Wolle das nachstehende Gesetz beschließen:

Gesetz

vom.....womit die Stadtgemeinde Prag

zur Veräußerung mehrerer Gemeindegrundantheile ermächtigt wird.

lieber Antrag des Landtages Meines König= reiches Böhmen finde Ich der Stadtgemeinde Prag die Bewilligung zu erteilen, nachstehende Ge= meindegrundautheile als:

1. Von dem Ufergrundstücke vor dem Holz=

garten Nr. E. 331-II. einen Grundantheil von 953°2 Met.

2.    von der Seitens des Aerars der Gemeinde unentgeltlich abgetretenen Flußgrundparzelle einen Theil von 265°5 Met.

3.    einen öden Gemeindegrund im Ausmaße von 115°1 Met.

4.    einen Tleil per 200°35 M. von dem Ufergrundstücke unterhalb der Realität NC. 247-II., im Ganzen daher 1534°15 M. an Vinzenz Bu= beniczek gegen dem zu veräußern, daß derselbe von dem Holzgarten NC. 331-II. einen Grundantheit von 214°7 M., dann von dem Holzarten NC. 247-II. Grundtheile im Gesammtausmaße von 651*75 M. an die Prager Stadtgemeinde ins Eigenthum abtritt; überdies einen Betrag per 4014 fl. 30 kr. ö. W. in die Gemeinderenten bezahlt, ferner zu den Baukosten der SmichowPodskater Brücke eine Summe von 2000 fl. bei= steuert, endlich von allen Ansprüchen auf den Theit von 114°02 M. vor dem Holzgarten NC. 331-II. gelegenen Ufergrundstücke abläßt.

Sn. akt. Sládek: K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi dáti povolení, aby městská obec Pražská následující dílce pozemků obecních, a to

1.   dílec obecního pozemku pobřežního pod ohradou č. p. 331-II., mající výměru 953°2 m.

2.    dílec říčního pozemku obci Pražské od c. k. eráru zdarma postoupeného, mající výměru 265°5 m.

3.    obecní poustku ve výměře 115°1 m.

4.   dílec obecního pozemku pobřežního pod ohradou č. p. 247-II., mající výměru 200°35 m., úhrnem tedy plochu 1534*15 m., postoupiti mohla Čeňku Bubeníčkovi, avšak s podmínkou, že Čeněk Bubeníček od ohrady Č. p. 331-II. dílec 214°7 m., pak od ohrady č. p. 247-II několik dílců celkem ve výměře 651*75 Dm. městské obci Pražské ve vlastnictví postoupí, že k tomu sumu 4014 zl. 30 kr. r. č. k rukoum obecních důchodů zaplatí, mimo to že přispěje k stavbě mostu z Podskalí na Smíchov sumou 2000 zl. a konečně že upustí od všelikých nároků na dílec 114°02 m. pobřežního pozemku před ohradou č. p. 331-II. se nalezajícího.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für den Antrag find, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Dr. v. Wiener: Ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, baß der Gesetzentwurf

in dritte Lesung genommen und auch in dieser angenommen werde.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Diejenigen, welche dem Gesetze in 3. Lesung endgiltig zustimmen, wollen sich erheben.

(Geschieht. )

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

Der nächste Gegenstand ist: der Bericht der Kommission für Landeskultur, betreffend Subventionirung der Ackerbauschule aus Reichsmitteln.

Berichterstatter ist der Herr Landtagsabgeord. Hecke. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro zeměvzdělání o zprávě zemského výboru v příčině udělení podpory školám z říšských důchodů. -

Berichterst. Abg. Hecke:

Hoher Landtag! In der Landtagssitzung vom 4. April 1876 wurde der L. -A. beantragt:

1.     in der nächsten Session über den Erfolg der mit dem k. k. Ackerbau-Ministerium eingeleiteten Verhandlungen über die Subventionirung der Ackerbauschulen Böhmens behufs Vervollständigung ihrer Einrichtungen und Sicherung ihrer Existenz dem h. Landtage Bericht zu erstatten;

2.    ebenso aber auch darüber, wie die Stellung der Ackerbauschullehrer und ihre Zukunft in einer der gedeihlichen Entwicklung dieser Lehranstalten entsprechenden Art gesichert werden könne.

Bezüglich des ersten Punktes hat auf Grund der bereits vor April 1876 eingeleiteten Verhandlungen das k. k. Ackerbau-Ministerium unter dem 29. Mai 1876 noch für 1876 den AckerbauSchulen in Kaaden, Chrudim, Hracholusk, Klattau, Pisek eine Jahressubvention von je 1000 fl. nebst einer außerordentlichen Subvention von 1000 fl. für die Kaadner und 2000 fl. für die Hracholusker Ackerbauschule bewilligt und angewiesen; ferner wurden für die Jahre 1877 und 1878 für die Ackerbauschulen in Kaaden, Chrudim, Hracholusk und Pisek je 1000 fl., und für die in Klattau 1500 fl. jährlich in Aussicht gestellt, unter der Voraussetzung, daß dem k. k. Ackerbau-Ministerium selbst entsprechende Dotationen zur Verfügung stehen werden, welche Voraussetzung für das Jahr 1877 auch eingetroffen ist, insofern jene Subventionsbeträge für das Jahr 1876 bereits flüssig gemacht worden find.

Bezüglich einer über das Jahr 1878 hinausreichenden Subventionirung der böhmischen Ackerbauschulen hat das k. k. Ackerbauministerium seine Betheiligung aber davon abhängig gemacht, daß die Verhandlung wegen Uebernahme der Ackerbauschulen

als Landesanstalten wieder aufgenommen und entweder im bejahenden Sinne entschieden, oder doch dafür die Gründung von Pensionsfonds für die Direktoren und Lehrer unter entsprechender ausgiebiger Beitragsleistung der Landesvertretung gesichert sei. Auf Verleihung Von Stipendien ist das k. k. Ackerbau-Ministerium überhaupt nicht eingegangen, da dieß den Interessenten und Gönnern innerhalhalb des Landes selbst überlassen werden müßte. Für die Institution der Wanderlehrer könne dagegen die dem k. k. Ackerbau-Ministerium zur Verfügung stehende Dotation im Wege besonderer Verhandlungen in Anspruch genommen Werden.

Durch den Min. -Exl. v. 29. Mai 1876 find demnach die beiden Punkte des Landtagsbeschlusses vom 4. April 1876 eine zusammenhängende Angelegenheit geworden und der L. -A. hat in diesem Sinne einerseits Verhandlungen eingeleitet, um für jede Ackerbauschule, insofern dieß wie bei Kaaden nicht schon bestand, in Form eines aufzustellenden Kuratoriums jenen festgegliederten Organismus zu Schaffen, welcher zur Sicherung der geordneten Leitung und des Fortbestandes der Anstalten nothvendig erscheint; andererseits find Erhebungen über die Verhältnisse der Lehrer der Ackerbauschulen eingeleitet worden, um bezüglich Sicherung der Stellung der Ackerbauschullehrer und ihrer Zukunft die nöthigen Anhaltspunkte für die Erledigung dieser Frage zu gewinnen.

Der L. -A. stellt in gegründete Aussicht, daß diese im Zuge befindlichen Verhandlungen im Verlaufe dieses Jahres zu einem gedeihlichen Abschlusse gelangen werden, bis zu welcher Zeit auch die in der Schwebe befindliche Frage der Verlegung der Liebwerder Ackerbauschule zum definitiven Austrage kommen wird. In der Erwartung, daß der Bericht des L. -A. über diese Angelegenheiten in der nächsten Landtagssession zur Vorlage gelangen werde, stellt die Kommission für Landeskulturangelegenheiten den Antrag:

Der hohe Landtag wolle den Bericht des L. -A. v. 9. April 1877 über die Subventionirung der Ackerbauschulen und die Stellung der Lehrer an denselben - zur genehmigenden Kenntniß nehmen.

Sněm. akt. Sládek: Komise navrhuje: Slavný sněme račiž zprávu zemského vyboru ze dne 9. dubna 1877 stran subvencionirování hospodářských škol a pak stran služebního postavení učitelů na nich, k vědomosti vzíti a schváliti.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand). Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den Zustand der dotirten landwirthschaftlichen Lehranstalten im Jahre 1875/6. Berichterstatter ist derselbe.

Berichterst. Abg. Hecke: Hoher Landtag!

Aus dem L. =A. =B. vom 1. März 1877 über den Zustand der aus dem Landesfond dotirten landwirthschaftlichen Lehranstalten im Schuljahre 1875/6 geht hervor, daß der Besuch derselben im Allgemeinen trotz der auch für die Landwirthschaft ungünstig gewesenen Zeitlage im Zunehmen begriffen ist. Im Einzelnen zeigen die höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten in Tetschen=Liebwerd und Tabor für das Jahr 1875/6 gegen 1874/5 eine Verminderung der Frequenz um 9 und 14%; im Vergleiche zum Jahre 1873/4 ist dieselbe aber für 1875/6 in Liebwerd gleich, in Tabor selbst um 20% größer; gerade diese Lehranstalten werden aber von der Ungunst der Zeit am meisten berührt. Die Frequenz der Ackerbauschulen in Tetschen=Liebwerd und Chrudim ist sich in den letzten Jahren fast gleich geblieben; die der Kaadner hat stetig, von 1873/4 auf 1875/6 von 30 auf 53 zugenommen; die der Piseker hat sich nach einem namhaften Rückgange im Jahre 1874/5 und im Jahre 1875/6 fast genau auf die des Jahres 1873/4 gehoben. Dagegen fällt der Besuch der Ktattauer Ackerbauschule von Jahr zu Jahr, da dieselbe

1873/4........18 Zöglinge

1874/5........15,,

1875/6........11

zählte (unter welchen sich 6 Stipendisten befanden), eine Thatsache, welche zu eingehender Untersuchung des Zustandes dieser Anstalt auffordert.

Da der Kommission für Landeskulturangelegenheiten gleichzeitig der Bericht des L. =A. vom 15. April 1877, Z. 116 Ldtg. zur Behandlung vorliegt, welcher sich eingehend über die Subventionirung der Ackerbauschulen durch Land und Staat ausspricht, so stellt dieselbe den Antrag: Hoher Landtag wolle den Zustandsbericht über die aus dem Landesfond dotirten landwirthschaftlichen Lehranstalten für das Schuljahr 1875/6 zur genehmigenden Kenntniß nehmen.

Sn. akt. Sládek: Komise navrhuje: Slavný sněme račiž schváliti zprávu z roku 1875 a 1876 o stavu hospodářských ústavů, které z fondu zemského jsou dotirovány.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo).

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den Jahresbericht betreff der Wirksamkeit der hydrografischen Kommission ai 1876. Berichterstatter ist der H. Abg. von Bachofen. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zprava komise pro zeměvzdělání k zprávě výroční komise hydrografické za rok 1876. Zpravodaj p. Bachofen.

Ref. Bachofen von Echt: Hoher Landtag!

Der Jahresbericht der hydrografischen Kommission an den h. Landesausschuß wurde der Landeskulturkommission zur Berichterstattung an den h. Landtag überwiesen. Zum Schluß des vorigen Jahres bestanden in Böhmen im Ganzen 94 Regenmessungsstationen, deren Berechnungen in der Beilage verzeichnet sind.

Für das laufende Jahr wurde die Errichtung noch einiger Stationen in Aussicht genommen, um so das Netz von Stationen über ganz Böhmen zu Vollenden. Die der Kommission gehörigen Instrumente wurden auch von der Kommission zur wissenschaftlichen Durchforschung Böhmens benützt.

Für die Gründungsauslagen wurde vom h. Landtag ein für allemal eine Dotation von 2000 fl. bewilligt; vorzugsweise zur Aufstellung der Pegel, welcher Betrag auch im Laufe des Sommers ganz aufgebraucht fein wird. Der Bericht der hydrografischen Kommission klagt, daß die Aufstellung der Pegel äußerst langsam vor sich gehe, weil man die Vorerchebungen in den Flüssen aus Sparsamkeitsrücksichten nur gelegenheitlich durch die Landes= Ingenieure vornehmen lassen könne, und diese anderweitig sehr in Anspruch genommen wurden.

Zur Bestreitung der jährlichen Ausgaben bewilligte der Landtag für die Jahre 1875 und 1876 je 2800 fl. ö. W., also bis jetzt 5600 fl. ö. W. für Aufnahme von Regen= und Waffermengen verausgabt worden.

Jener Restbetrag wird jedoch durch die Publikationen der ombrometrischen Sektion in Anspruch genommen. Die hydrographische Kommission spricht weiter ihre Meinung dahin aus, ihre Arbeiten würden erst dann von durchgreifendem Nutzen fein, wenn ihr mehr Mittet Behufs Publikation der= selben zur Verfügung stehen würden.

Die Landeskultur=Kommission stellt den Antrag, der hohe Landtag wolle den Bericht zur Kenntniß nehmen.

Sn. akt. Sládek: Komise činí návrh: Sl. sněme račiž zprávu právě přečtenou vzíti k vědomosti.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Landeskulturangelegenheiten über den L. =A. -B. Z. 20. betreffend die Verwendung der zu Landeskulturzwecken bewilligten Subvention für das J. 1875 pr. 5000 fl. Berichterstatter ist der Landtagsabgeordnete Josef von Lumbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva téže komise o zprávě zemského výboru o vynaložení povolené subvence 5000 zl. r. 1875 k účelům zeměvzdělání. Zpravodajem jest poslanec pan Josef Lumbe.

Ref. Dr. Josef Lumbe: Bericht der Kommission über Landeskulturangelegenheiten.

Der Kommission für Landeskulturangelegenheiten wurde der Bericht des Landesausschusses über die Befolgung des bei Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1874 erlassenen Auftrages über die Verwendung für das Jahr 1875 zu Landeskulturzwecken gewidmeten Summe von 5000 fl. zur Berichterstattung zugewiesen.

Der Landesausschuß hat an den Landeskulturrath für Böhmen über fein Ansuchen zum Ankauf von drei Berner Zuchtstiere für die Sprungstation des landwirthschaftlichen Vereines zu Neuern unterm 6. November 1875, Z. 30978 einen Betrag von 600 fl. flüssig gemacht. Ferner hat der Erweiterungsbau und die Einrichtung der Hufbeschlagsschule in Karolinenthal, welche mit Beschluß des hohen Landtages vom 7. April 1876 genehmigt wurde, einen Betrag von 3650 fl. 58 kr. absorbirt u. zw. betrugen die Kosten für den Erweiterungsbau 2139 fl. 6 1/2 kr., die Kosten für die Requisiten und die Einrichtung 1263 fl. 66 kr. und die Kosten für nachträglich angeschaffte Schmiedwerkzeuge und Materialien 247 fl. 85 ]/2 kr., der restliche Betrag per 749 fl. 42 kr. wurde dem Landeskulturrathe für Böhmen zur theilweisen Deckung der für das Jahr 1876 veranschlagten Aufforstungskosten pr. 4300 fl. flüffig gemacht, während die für das Jahr 1875 bewilligte Summe von 5000 fl. zur Gänze verausgabt erscheint.

Die Kommission für Landeskulturangelegenheiten stellt daher den Antrag, der hohe Landtag geruhe diesen Ausweis zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen.

Sněm. akt. Sládek: Komise pro zeměvzdělání činí návrh: Sl. sněme račiž předložený výkaz vzíti k vědomosti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, Wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stalo se. )

Angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Gemeinden Libuň, Knížnic und Jawornic um Ausscheidung aus dem Lomnitzer und Zuweisung zum Jičiner Gerichtsbezirke.

Referent ist Herr Dr. Alter.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o petici obce Libuně, Knižnic a Javornice za vyloučení z Lomnického a přidělení k okresu Jičínskému.

Zpavodajem jest pan Dr. Vilém Alter.

Ref. Dr. Alter (liest): Hoher Landtag!

Die Gemeinden Libuň und Knižnic mit Jawornic bitten in der vorliegenden Petition um Ausscheidung derselben aus dem Gerichtssprengel Lomnitz, beztehungsweise aus der Bezirkshauptmannschaft Semil und Zuweisung zu dem politischen Gerichtsbezirke Jičin und führen zur Begründung an, daß die bei den Gemeinden durch das Košower Gebirge von ihrem dermaligen Gerichtssitze Lomnitz getrennt und in geringerer Entfernung von der Stadt Jičin situirt sind, baß weiter diese Gemeinden dem Flachlande angehören, daher auch gleiche Interessen mit der im gleichen Niveau liegenden Kreisstadt Jičin besitzen und mit der letzteren Stadt überdies eine bequemere und vortheilhaftere Kommunikation haben, als mit der entfernteren, die tu höherer Lage befindlichen und zur Winterszeit oft sehr schwer zugänglichen Bezirksstadt Lomnitz.

Von den Petenten wird ferner hervorgehoben, daß auch von dem Sitze der Bezirkshauptmannschaft die beiden Gemeinden durch das Košow- und Kozakower Gebirge geschieden feien und daß die Angehörigen dieser Gemeinden nach Semil einen beschwerlichen Weg von 5 Stunden zurücklegen müßten.

Nach Inhalt der gepflogenen Erhebungen erachten die k. k. Bezirkshauptmannschaften in Semil und Jičin die angesuchte Ausscheidung der beiben Gemeinden in Rücksicht auf die vorwaltenden Ortsund Verkehrsverhältnisse befürworten zu sollen, wiewohl ber Jičiner Bezirk bereits gegenwärtig zu den größten und volksreichsten Bezirken Böhmens gehört und daher eine Vergrößerung desselben gerade nicht wünschenswerth erscheine.

Es wird von den politischen Behörden insbesondere auch auf die weite Entfernung ber erwähnten Gemeinden von Semil hingewiesen und bemerkt, baß ber Verkehr dieser Gemeinden schon

aus dem Grunde nach Jičin gravitire, Weil die Jahr- und Wochenmärkte der letzterwähnten Stadt zu den bedeutendsten in der Umgegend zählen.

Auch die k. k. Statthalterei findet die Ueberweisung der Gemeinden Knižnic und Libuň in den Jičiner Bezirk zweckdienlich und erhebt kein Bedenken gegen die Willfahrung der vorliegenden Petition.

Dagegen erklärt sich die Bezirksvertretung Lomnitz entschieden gegen die Abtrennung der Gemeinden Libuň und Knižnic und glaubt iusbesondere den langjährigen Verband dieser Ortschaften mit dem Bezirke Lomnitz, ohne daß bisher eine Klage oder Beschwerde laut geworden sei, hervorheben zu müssen.

Es wird von der Bezirksvertretung zugleich bemerkt, daß Lomnitz mit den in Rede stehenden Gemeinden ebenfalls durch gute und fahrbare Straßen verbunden sei und die Schwierigkeiten der Kommunikation zur Winterszeit übertrieben geschildert wären. Endlich wird noch betont, daß dieselben Verhältnisse auch bei anderen Gemeinden des Lomnitzer Gerichtsbezirkes vorhanden feien und daß dieser Bezirk durch die Abtrennung der beiden Ziemlich bevölkerten Gemeinden empfindlich geschädigt würde.

Die Bezirksvertretung in Jičin verweigert zwar nicht die Aufnahme der beiden Gemeinden, falls die Ueberweisung derselben ausgesprochen würde, gibt aber gleichzeitig zu bedenken, ob es räthtich erscheine, den ohnehin kleinen Gerichtsbezirk Lomnitz zu Verringern und den übermäßig großen Jičiner Bezirk noch zu Vergrößern, zumal auch erwogen werden müsse, daß die von den Gemeinden Libuň und Knižnic vorgebrachten Ausscheidungsgründe in demselben Maße für mehrere andere Ortschaften des Lomnitzer Bezirkes geltend gemacht werden könnten.

Die gleichen Bedenken haben die Bezirksgerichte in Jičin und Lomnitz, so wie das Jičiner Kreisgericht ausgesprochen und auf die Abweisung der Petenten angetragen, indem zugleich bemerkt wird, daß die Entfernung der fraglichen Gemeinden von Jičin und Lomnitz selbst der Straße nach Ziemlich gleich fei, und daß wohl nicht so sehr die Entfernung von Lomnitz, welcher Gerichtsbezirk seit dem Jahre 1850 bestehe, den Grund zu der angestrebten Ausscheidung abzugeben scheine, als vielmehr die seit dem Jahre 1868 bestehende Zuweisung des Gerichtsbezirkes Lomnitz zu dem politischen Amtsbezirke Semil.

Die Uebereinstimmung mit diesen Aeußerungen glaubt auch das k. k. Oberlandesgericht aus die Willfahrung der Petition nicht einrathen zu können. Es gehe zwar aus den Erhebungen hervor, daß die petitionirenden Gemeinden wenn auch nicht, oder doch nicht bedeutend naher von Jičin als von Lomnitz gelegen, doch einen ebenen und bequemeren

Weg nach Jičin haben, und daß dieselben schon im flachen Lande situirt, von Lomnitz aber durch den Berg "Košow" getrennt find.

Allein es könne nicht unberücksichtigt bleiben, daß die gleichen Verhältnisse bei mehreren Gemeinden des Lomnitzer Gerichtssprengels, wie Cydlina mit Doubrawic, Břeska und Peklowes, Jiwan und Lhota-Bradletz, zugleich obwalten.

Es bilde Lomnitz eben den Uebergang von den Gebirgs- zu den Landbezirken, und sei die Zuziehung und Vereinigung von einigen Schon im flachen Lande befindlichen Gemeinden zu den höher gelegenen Ortschaften unvermeidlich gewesen.

In der Abgrenzung der Bezirke können nicht gleichzeitig allen Rücksichten Rechnung getragen werden, so hätte ein Bezirk mit dem Amtssitze in Lomnitz nicht gebildet werden können und es hatten die übrigen höher gelegenen Ortschaften entweder dem Gerichtsbezirke Semil oder Neupaka zugewiesen werden müssen.

In diesem Falle hätten aber die letzteren Ortschaften mehr Grund zur Klage über zu große Entfernung von ihren Gerichtssitzen, und über einen noch beschwerlicheren Weg zu denselben, gehabt, als es bei den Gemeinden Libuň und Knižnic der Fall ist.

Der Landesausschuß erachtet, diesen Anschauungen des k. k. Oberlandesgerichtes vollständig beipflichten zu müssen, und in dieser Angelegenheit, wo es sich hauptsächlich um eine Aenderung der Gerichtsbezirke Jičin und Lomnitz handelt, auf das übereinstimmende Votum der Gerichtsbehörden ein besonderes Gewicht zu legen.

Es dürfte auch in der That nicht zu rechtfertigen sein, daß ohne dringende Nothwendigkeit durch die Abtrennung der beiden Gemeinden und durch die sodann kaum abzulehnende Ausscheidung jener Ortschaften, bei denen die gleichen Verhältnisse obwalten, der Bestand des Gerichtssprengels Lomnitz in Frage gestellt und der übermäßig große Bezirk Jičin noch vergrößert würde.

Zugleich glaubt der Landesausschuß bemerken zu müssen, daß die besonders von den politischen Behörden hervorgehobene Entfernung der Gemeinden Libuň und Knižnic von dem Sitze der Bezirkshauptmannschaft Semil auf die vorliegende Frage keinen entscheidenden Einfluß üben könne, weil mit Rücksicht auf die größere räumliche Ausdehnung der politischen Amtsbezirke bei aßen Bezirkshauptmanuschaften dieselben Verhältnisse vorkommen und die Grenzgemeinden in der Regel von dem Sitze der politischen Behörde weiter entfernt fein würden.

Endlich ist auchzu berücksichtigen, daß der persönliche Verkehr der Gemeindeinfassen mit der k. k. Bezirfshauptmannschaft viel geringer, als mit den Gerichtsbehörden ist und viele Geschäfte im

Schriftlichen Verkehre oder auf den in Lomnitz abgehaltenen Amtstage besorgt werden können.

Bei den obwaltenden Verhältnissen muß auch die Kommission für Bezirks = und Gemeindeange= legenheiten sich dem Antrage des Landesausschusses anschtießen, dahin gehend:

Der hohe Landtag Wolle über die Petition der Gemeinden Libuň und Knižnic mit Jawornic um Ausscheidung derselben aus dein Lomnitzer Ge= richtssprengel und Zuweisung zum Jičiner Ge= richtsbezirke zur Tagesordnung übergehen.

Sněm. akt. Sládek: Slavný sněme račiž k dennímu pořádku přejíti přes petici obcí Libuně a Knižnic s Javornicí za vyloučení jich ze soudního okresu Lomnického a přidělení k soudnímu okresu Jičínskému.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand).

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť zdvihnou ruku. (Stalo se).

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Gemeindekommission über die Petition der Stadt= gemeinde Dobruschka um Verlegung des Bezirksgerichtes von Opočno nach Dobruschka. Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti obce Dobrušky za přeložení soudu z Opočna do Dobrušky.

Ref. Abg. Alter (liest):

Die Stadt Dobruschka war früher der Sitz eines Bezirksamtes. Im Jahre 1859 wurde jedoch das k. k. Bezirksgericht von da nach Opočno aus dem Grunde übertragen, weil Dobruschka der übernommenen Verpflichtung zum Aufbaue eines Ge= richtsgebäudes nicht nachgekommen ist.

In der vorliegenden Petition bittet nun die Stadtgemeinde Dobruschka, daß das k. k. Bezirksgericht von Opočno wieder nach Dobruschka zu= rückverlegt werden möchte.

Sie gibt zu, daß die Uebertragung des Be= zirksgerichres von Dobruschka nach Opočno blos aus dem Grunde erfolgte, weit se. Durchtaucht der Fürst Kollorebo-Mannsfeld die Lokalitäten für das Bezirksgericht bei dem Schlosse in Opočno zur unentgeltlichen Benützung überließ, was zu thun die Stadtgemeinde Dobruschka damals nicht in der Lage war.

Seit der Zeit haben sich aber die Verhältnisse der Stadt Dobruschka derart gebessert, daß es derselben möglich sei, das erforderliche Gerichtsgebäube dem h. Aerar am Ringptatze zu jeder Zeit zur Verfügung zu stellen, in welchem das Bezirks-

gericht, Steuer und Grundbuchsamt bequem unter= gebracht Werden könnte.

Als Motiv für die Rückverlegung des Ams= sitzes von Opočno nach Dobruschka wird weiters in dieser Petition die Lage der Stadt Dobruschka in der Mitte des Bezirkes, 3/4 Stunden von der Eisenbahn entfernt und im Knotenpunkte der Straßen von Reichenau und Neustadt und von Königgrätz an die Grenze, ferner die allseitige Postverbindung, das Vorhandeusein einer 4klassigen Volksschule. Wohlfeilheit der Lebensmittel und Ueberfluß an Wohnungen, endlich die sehr belbten Wochenmärkte in Dobruschka geltend gemacht. Die Uebertragung des Amtssitzes von Opočno nach Dobruschka sei der Wunsch von mehr als 3/4 der Gemeinden des Bezirkes.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP