Čtvrtek 19. dubna 1877

Es sind ziemlich Weitgehende Verhandlungen gepflogen worden und aus Anlaß dieser Verhandlungen hat sowohl der Landesausschuß, als auch die hohe Landesvertretung, welche die Anträge des Landesausschusses damals genehmigte, Veranlassung gefunden, selbst nachdem die Staatsgewerbeschule gegründet sein wird, der bestehenden Sonntagsschule noch eine Subvention zuzuwenden. Sie fin-

den diese. Subvention im Absatz IV. unter 11 eingestellt, nämlich die Subvention für die Prager Gewerde= und Handwerkerschule. Es ist somit von Seite der Landesvertretung und des Landesausschusses, wo es sich darum gehandelt hat, den Gewerbeunterricht zu unterstützen, keine nationale Richtung ins Auge gefaßt worden, sondern wurde, weil hier ein solcher Gewerbeunterricht in Prag nöthig ist, dafür die betreffende Subvention votirt. Es ist leider nicht möglich, diese Staatsgewerbeschule hier in Prag zu errichten.

Die Gründe selbst, weßhalb die Verhandlungen zwischen der Stadtgemeinde Prag und dem hohen Ministerium für Unterricht sich zerschlagen habe, sind uns amtlich nicht bekannt geworben. Es wurde jedoch dem Landesausschusse mittlerweile mitgetheilt, daß im Jahre 1876-1877 die geplante Staatsgewerbeschule in Prag nicht errichtet werben könne, daß jedoch die Regierung beabsichtige, in Pilsen eine derartige Schule zu errichten und wurde der Landesausschuß angegangen, eine Subvention zur Bestreitung materieller Bedürfnisse dieser Schule zu votiren.

Der Landesausschuß in richtiger Erkenntniß dessen, daß eine derartige Votirung über dessen Wirkungskreis hinausgeht, hat der hohen Regierung die Mittheilung zugehen lassen, daß er die Errichtung einer Gewerbeschule in Pilsen mit Freuden begrüße, weit darin die Unterstützung des Gewerbestandes, beziehungsweise durch höhere Bildung die Möglichkeit größerer Thätigkeit gegeben ist, daß er selbst zur Beistellung von Mitteln für diese Schule nicht berechtigt ist, daß er jedoch sich veranlaßt sehen werde; dem hohen Landtage bei dem nächsten Zusammentreten das Ansuchen der Regierung zu unterbreiten und zu befürworten. Auf Grundlage dieser der Statthalterei gemachten Mittheilung ist dann dem L. =A. die Mittheilung Zugekommen, daß mittlerweile die Schule errichtet worden ist. Es ist also von Seite des Landesausschusses nur das Eine ins Auge gefaßt worden, daß die Schule im Laufe des Jahres 1876-77 in Prag nicht ins Leben gerufen werben konnte und wenn nun irgend wo anders die Schule im Interesse des Gewerbestandes ins Leben gerufen werden konnte, durch Opfer, die von Seite des Landes gebracht worden sind, so war es Sache des Landesansschusses, dieses Opfer auch in Aussicht zu stellen. Nationale Rücksichten haben den Landesausschuß hiebei nicht geleitet, Sondern lediglich die Rücksicht für das Allgemeine und ich glaube in diesem Falle ersuchen zu dürfen, ber h. Landtag wolle diesen vom Landesausschusse gestellten und von der Budgetkommission übernommenen Antrag auch zu dem Seinigen machen.

Oberstlandmarschall:

Žádá ještě někdo

za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

Rokování jest skončeno.

Sr. Er. der H. Statthalter hat das Wort

Se. Exc. der Statthalter: Der Herr Abg. Dr. Julius Grégr hat, um abermals einen Beweis der Parteilichkeit der Regierung gegen die böhmische Nation liefern zu können, auf die Uebertragung der Staatsgewerbeschule von Prag nach Pilsen hingewiesen.

Der Gang der Verhandlung über diese Schule, welchen ich die Ehre haben werde, dem hohen Hause mitzutheilen, wird, glaube ich den Beweis liesern, daß jene Vorwürfe, die auch vom Hrn. Dr. Julius Grégr gemacht wurden, es sei absichtlich der Gang der Verhandlungen gestört worden, um die Schule von Prag nach Pilsen übertragen zu können, nicht der faktischen Sachlage entsprechen.

Gleich ursprünglich als das Ministerium daran ging, eben so, wie dieß in Brünn im Jahre 1872. oder 73 geschah, höhere Staatsgewerbeschulen in Böhmen zu errichten, wurden gleichzeitig die Städte Prag, Pilsen und Reichenberg in Aussicht genommen, es war also Pilsen zu einer Zeit für die Staatsgewerbeschule prädestinirt, wo von einer Disparität zwischen der Regierung und der Prager Stadtgemeinde in Betreff der Prager Stadtgewerbeschule noch keine Rede sein konnte.

Die Verhandlungen mit der Prager Gemeinde wegen Uebernahme der bereits bestehenden Tag= und Nachmittagschule, ferner mit dem hochlöblichen Landesausschusse, welcher sich thätig daran betheiligte, und mit dem Prager Gewerbevereine wurde mit allem Ernste geführt und sie haben nach Schwierigen Vorkommnissen zu einem erwünschten und gedeihlichen Resultate geführt, so daß Se. Majestät die Gnade hatte, die Verhandlungen zu genehmigen und die Staatsgewerbeschule für Prag zu bewilligen. Das Prager Stadtverordneten= Kollegium hatte in Betreff der bei dieser Schule zu beobachtenden Parität folgenden Befchluß gefaßt: Die Prager Stadtgemeinde wird dem Staate zur Erhaltung der Gewerbeschule einen Jahresbeitrag von 10. 000 fl. als Mietzinsbeirag auf solange leisten, als aus dieser Schule die vollständige Parität beobachtet wird, d. i. als jeder Gegenstand vollkommen gleichberechtigt, u. z. sowohl in böhmischer als in deutscher Sprache vorgetragen wird. Dieser Beschluß des Stadtverordneten= Kollegiums hat die a. h. Genehmigung Sr. Majestät erhalten und wurde dieser Passus in den Vertragsentwurf, welcher zwischen den einzelnen paciscirenden Parteien geschlossen werden Sollte, aufgenommen, und zwar von der Finanzprokuratur mit folgenden Worten: "Die Gemeinde wird diesen Beitrag in so lange leisten, als auf dieser Schule die vollständige Parität beobachtet werden wird, d. i. als jeder Gegenstand vollkommen gleichberechtigt sowohl in deutscher als böhmischer Sprache vorgetragen werden wird. "

Ich glaube, daß wohl an dem Ernste einer solchen von allen paciscirenden Theilen bestimmten Formulirung nicht gezweifelt Werden kann.

Dabei aber, glaube ich, hatte die Regierung vollkommen Recht, von der Stadtgemeinde zu fordern, daß sie wie jeder ehr= und ordnungsliebende Mann behandelt werde, nämlich daß, wenn die Absicht bestehen sollte, die Schute zu andern in diese oder jene Anstalt umzuwandeln, daß dann die Gemeinde hievon in Kenntniß gefetzt werde, und daß man den Vertrag entweder auflöst oder andere. Der Prager Stadtrath hat jedoch Bestimmungen in den von ihm entworfenen neuen Vertrag aufgenommen wissen wollen, welcher der Regierung nicht angemessen erschien, der Prager Stadtrath hat nämlich gesagt: "Sollte die Staatsverwaltung die Staatsgewerbeschule in Prag auflassen, oder aber der einen oder anderen der durch den gegenwärtigen Vertrag stipulirteit Verbindlichkeiten ungeachtet wiederholter Betreibungen des Stadtrathes der Hauptstadt Prag nicht Vollständig gerecht werden, dann steht dem Stadtrathe auch das Recht zu, die vertragsmäßige Gegenleistung der Prager Stadtgemeinde sofort einzustellen und Namens der Prager, Stadtgemeinde von dem gegenwärtigen Vertrage abzugehen, ohne daß es dazu eines andern Mittels als des von dem Stadtrathe an die Statthalterei zu erstattenden Anzeige bedarf.

Zudem wurde ein weiterer Paragraph vom Stadtrathe in Antrag gebracht: "Die Gemeinde verpflichtet sich, an den Staat zur Erhaltung der Staatsgewerbeschule den Beitrag von 10. 000 fl. und für Brennmateriale, Beleuchtung und Bedienung an der Abend= und Sonntagsschule ein Jahresrelutum von 2000 fl. vierteljährig vom 1. Oktober 1876 beginnenden Raten in Vorhinein unter den aufgezählten und namentlich der Bedingung zu entrichten, daß an der Staatsgewerbeschule in Absicht aus den Unterricht vollständige Parität beider Landessprachen gehandhabt, insbesondere aber jeder Gegenstand vollkommen gleichberechtigt, sowohl in der böhmisch=slavischen als in deutscher Sprache und durch ordentliche Lehrkräfte vorgetragen wird, wobei als selbstverständtich gilt, daß der jeweilige Direktor an der Staarsgewerbeschule beider Landessprachen vollkommen mächtig sei. " Abgesehen davon, daß die Ernennung des Direktors durch einen beider Landessprachen vollkommen mächtigen Mann bereits vollzogen war, mußte sich die Staatsregierung die Frage stellen, ob es denn möglich sei, eine Schule unter der Leitung des Staates zu errichten, wo einem der paciscirenden Theile das Recht zusteht, auf die Prüfung der Eigenschaften des Direktors sowohl als wie auch auf die Vertheilung der Gegenstände an die einzelnen Lehrer, ja sogar auf die Prüfung der Eigenschaft der einzelnen Lehrer, nämlich, ob bei der einen Abtheilung durch ordentliche an der

andern durch supplirende Lehrer oder umgekehrt vorgetragen werden soll, Einfluß zu nehmen, und ob es denn von einem der paciscirenden Theile abhängig zu machen fei, daß mit einem Schlage die Schule aufhört zu sein, d. h. daß vielleicht nach einem Zeitraume von einer oder mehreren Wochen nach erfolgten Betreibungen der Stadtgemeinde auf einmal der Beitrag für die Schute eingestellt und somit die Fortführung derselben nmöglich gemacht werde.

Zudem involvirt ja das Recht der Leitung, der Verwaltung einer Schule die Bestimmung und diePrüfung der Eigenschaften desjenigen, der die Leitung der Schule hat. Würden die ursprünglichen Vertragsstipulationen geblieben Sein, dann wäre es eben den Verhandlungen anheimgestellt gewesen, den Beschwerden des L. =A. oder des Gewerbevereines oder der Prager Stadt-Gemeinde, im Schoße alter 4 pactscirenden Theile dort abzuhelfen, wo es nothwendig ist und daß eben hierzu der Regierung der Ernst nicht fehlte, hat dieselbe durch die Genehmigung des Wortlautes der Stipulation bewiesen.

In Folge dieser neuen Forderungen des Prager Stadtrathes welche anfänglich mündlich und dann Schriftlich vorgebracht wurden, hat der Herr Minister die Antwort gegeben: "daß er von der füheren Stipulation nicht abgehen könne und daß der Prager Stadtrath aufzufordern fei, sich zu erklären, ob er den vereinbarten Vertragsentwurf annehme oder nicht annehme.

Hierauf kam einige Zeit gar keine, darauf aber die Antwort, es werde eine neue Modifikation vorgeschlagen werden, nämlich daß statt der sogleichen Einstellung des Beitrages der Stadtrath sich begnüge, eine viertel beziehungsweise ganzjährige Aufkündigung zu geben. "

Hiemit war das Bedenken, welches das Ministerium gegen die neuen Vorschläge des Stadtrathes hatte, keineswegs beseitigt, und es hat dem-zufolge der Herr Unterrichtsminister die weiteren Verhandlungen über die Errichtung der Prager Staatsgewerbeschule abgebrochen und wurde von Sr. Majestät die allergnädigste Bewilligung ertheilt, diese für Prag beabsichtigt gewesene Schule vorläusig in Pilsen zu errichten.

Es wurde hier von Seiten des Herrn Abg. Dr. Julius Grégr von gewissen persönlichen Vorkommnissen gesprochen, von Verletzung des Respektes, welche eine Person betroffen haben sollen, aber an der ganzen Bevölkerung gestraft worden feien.

Ich kann nur darauf entgegnen, baß mir diese Aenßerung Vollkommen unerklärlich ist und daß ich nicht weiß und mir nicht erklären kann, worauf sie den eigentlich beruhen mag. Sollte sie sich auf das Vorgehen der Regierungsorgane beziehen,

so erkläre ich, daß mir solche Vorkommnisse ganz und gar nicht bekannt find.

Es wurde bemerkt, daß in Pilsent mit der Stadtgemeinde keine Verhandlungen wegen der Beitragsleistungen zur Gewerbeschule gepflogen Wurden, weil sie angeblich zu keinem Zwecke führen würden. Das hatte seinen guten Grund. Man hatte schon früher mit der Stadtgemeinde Pilsen Verhandelt und die Stadtgemeinde hat erklärt, nichts beitragen zu können.

Daß der Besuch der Schule in Pilsen Vor-läusig ein geringer ist und ebenso in Reichenberg, ist erklärlich, wenn man bedenkt, daß eben die Errichtung während des Schuljahres geschehen ist, Somit Vor dem Schuljahre gar nicht die Zeit vor-handen war, um die Errichtung der Schute gehörig kund zu machen.

Wenn weiter bemerkt wird, daß die Pilsner Staatsgewerbeschule ein Germanisationsinstitut ist, so kann ich Sie, meine Herren, versichern daß beider Errichtung von Staatsgewerbeschulen auf sprachliche Interessen, resp. auf Germanisirung oder Cechisirung gar keine Rücksicht genommen wird und wenn, der Herr Abg. Julius Grégr sagt, es werden den Eltern die Seelen ihrer Kinder abgekauft durch Stipendien, so ist das glaube ich, eine Verletzung der Eltern, welche doch mit freiem Willen handeln und recht gut wissen, Warum sie ihre Kinder in die Schule Schicken, Wahrscheinlich um dort etwas zu lernen.

Diese Eltern haben die fogenanute Germa nisirung nicht gefürchtet, sondern es für ein Glück angesehen, wenn ihr Kind in fachlicher Beztehung etwas lernt und die nöthigen Eigenschaften erlangt, um sich weiter fortzubringen.

Ich überlasse es daher der Beurtheilung des hohen Hauses, ob die Regierung ihrer Würde entsprochen hat, in dem die auf die Beibehaltung des § des Vertragsentwurfes beharrte, welcher doch wahrlich die vollständige Gleichberechtigung beider Sprachen an der Staatsgewerbeschule hin-länglich und mit allem Ernste gewahrt hatte. (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterst. Abg. Wolfrum: Bei der Beurtheilung, ob diese Position so eingestellt werden sollte, wie es die Budgetkommision beantragt, mußte sich die Budgetkommission von vornherein auf einen ganz unbefangenen neutralen Standpunkt stellen.

Obgleich die Vorkommnisse mit der Prager Stadtgemeinde auch einzelnen Mitgliedern der Budgetkommission bekannt waren - denn ich habe hier den offiziellen Bericht des Unterrichts-Ministeriums für das Jahr 1876, wo die Sachlage genau so dargestellt ist, wie sie eben Sr. Exc. der Herr Statthalter vortrug - obgleich also diese

Vorkommnisse einzelnen Mitgliedern der Budgetkommission bekannt waren, so konnte doch bei Beurtheilung, ob man 3000 fl. einstellen soll, durchaus darauf eine Rücksicht nicht genommen werden. Die Budgetkommission mußte sich einfach fragen: Ist es zweckmäßig 3000 fl. als Beitrag für eine Staatsgewerbeschule in Pilsen zu geben? Ist letztere Stadt ein angemessener Punkt? Nun, meine Herren, da glaube ich, ist ein Zweifel gar nicht möglich, denn eine Staatsgewerbeschule in Böhmen zu errichten, ist gewiß etwas unter allen Umständen Empfehlenswerthes und daß Pilsen ein ganz geeigneter Ort für die Staatsgewerbeschule ist, wird auch von Niemandem geleugnet werden können.

Wenn nun der geehrte Herr Abg. aus Rakonic hier von Ungerechtigkeit spricht, daß diese Staatsgewerbeschule mit deutscher Unterrichtssprache eingerichtet werden soll, so hat die Budgetkommission allerdings auf die Sprache, welche an einer derartigen Anstalt angenommen wird, gar keine Rücksicht genommen; aber von Ungerechtigkeit gegenüber der čechischen Nation zu sprechen angesichts dieser Rubrik XIV. (Subventionen), in welcher für die Prager Gewerbeschule seit dem Jahre 1864, 3000 fl. eingestellt sind (Hört!) und blos für die Prager Gewerbeschule, hier von Ungerechtigkeit zu sprechen, das gebt meiner Anficht nach, doch nicht gut an.

Für Prag werden seit dem Jahre 1864 3000 fl. gegeben und wir haben nie darnach gefragt, ob die Prager Gewerbeschule deutsche oder čechische oder utraquistische Unterrichtssprache hat. Wir haben 3000 fl. mit Freuden bewilligt, weil wir glaubten, es werde für den Handwerker- und Gewerbestand von großem Vortheil sein. In demselben Glauben hat die Budgetkommission 3000 fl. für die Staatsgewerbeschule in Pilsen eingestellt. Aber eine Beleidigung oder Ungerechtigkeit gegen die čechische Nationalität kann doch darin nicht gefunden werden, nachdem wir Seit 15 Jahren schon für die Prager Gewerbeschule 3000 fl. gegeben haben und wenn in Reichenberg auch eine Staatsgewerbeschule errichtet worden ist, so kommt dieses nicht im Landes- Budget zum Ausdruck.

Hier wird blos eine Staatsgewerbeschule von Seite des Landes unterstützt oder ein Beitrag dazu geleistet.

Die Reichenberger Staatsgewerbeschule wird von der Reichenberger Stadtgemeinde unterstützt und das kann doch das Land nicht veranlassen, deswegen eine Subvention für Pilsen zu verweigern. Es ist daher durchaus keine Ungerechtigkeit und die Budgetkommission glaubte nur im Wohlverstandenen Interesse der gesammten gewerblichen Bevölkerung zu handeln, wenn sie den Antrag des L. -A. warm beim hoben Landtage befürwortet und bittet diese Subvention (Rubrik XIV. ) mit 45. 270 fl. genehmigen zu wollen.

Sn. akt. Sládek: Budžetní komise navrhuje: Slavný sněme, račiž schváliti, by rubr. 14 "podpory a příspěvky" vložena byla do počtu sumou 45. 270 zl.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Dr. Trojan (unterbrechend): Ich bitte, Durchlaucht, darüber abstimmen zu lassen, was die Subvention von 3000 fl. betrifft; für die anderen Werden wir mitstimmen, aber gegen die 3000 fl. Wenn Sie dieselben vereinigen, so müssen wir gegen das Ganze stimmen und das wollen wir nicht.

Oberstlandmarschall: Da müssen Sie eben einen Antrag stellen, daß separat abgestimmt wird.

Berichterst. Wolfrum (liest): In Erledigung des L. -A. -B. Z. 35 wird der eingestellte Beitrag zur Staatsgewerbeschule in Pilsen von jährlich 3000 fl. bis zum Jahre 1882 incl. genehmigt.

Sn. akt. Sládek: U vyřízení zprávy zemského výboru čís. 35 povoluje se příspěvek státní škole průmyslové v Plzni sumou ročních 3000 zl. až do roku 1882, včítajíc i rok tento.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku. (Stalo se. )

Der Antrag ist angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest): L. -A. -B. Z. 46 wird dem Gewerbevereine in Reichenberg zur Vervollständigung des Museums eine jährliche Subvention von 500 fl. auf 3 Jahre bis 1880 incl. bewilligt.

Rubr. 14 "Subvention und Beiträge" wird mit 45. 270 fl. eingestellt.

Sn. akt. Sládek: U vyřízení zprávy zemského výboru č. 46 povoluje se průmyslové jednotě v Liberci k doplnění musea roční subvence 500 zl. na 3 leta až včetně do r. 1880.

Rubr. 14. podpory a příspěvky, vkláda se v rozpočet sumou 45. 270 zl.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stalo se. )

Der Antrag ist angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XV: Schubsauslagen 135. 000 fl.

Sn. akt. Sládek: Rubr. XV: Hnací náklady 135. 000 zl..

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest):

§ 11. Zur Zahl 51, Rubr. 16. In Erledigung des L. -A. -B. Z. 39 wird in Rubr. 16, Post a) mit 34. 222 fl., Post b) mit

40. 390 fl. und Post c) mit 5255 fl. bestimmt und Rubr. 16,, Gendarmerte=Bequartierung mit 79. 867 st. eingestellt.

Sn. akt. Sládek (čte):

§ 11. K č. 51, rubr. 16. U vyřízení zprávy zemského výboru č. 39 určuje se v rubr. 16, pol. a) na 34. 222 zl, pol. b) na 40. 390 zl. a pol. c) na 5255 zl. a stanoví se rubr. 16 "na ubytování četnictva" sumou 79. 867 zl.

Nejv. marš. zem.: Kdo jest pro ten návrh, nechť pozvedne ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rub. XVII: Vorspanusanslagen 19. 000 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XVII: Náklady na přípřeže 19. 000 zl.

Oberfltandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): § 12. Zur Z. 53, Rubr. 18. Der Landesausschußbericht Z. 55 über das Straßenwesen wird zur genehmigenden Kenntniß genommen und Rubr. 18 "Landes-Straßenbauten" mit 152. 000 fl. genehmigt.

Sn. akt. Sládek (čte): § 12. K č. 53, rubr. 18. Zpráva zemského výboru č. 55 o stavbách silničních bére se u vědomost a schvaluje se. Rubr. 18 "stavby silnic zemských" povoluje se sumou 152. 000 zl.

O b e r s t l a n d m a r s ch a 11: Angenommen. Ref. Abg. Wolf mm (liest): § 13. Zur Z. 54, Rubr. 19.

Der Laudesausschuß wird beauftragt, "dem nächsten Landtage einen ähnlichen Bericht, wie jenen unter Z. 83 erstatteten, welcher zur geneh= migenden Kenntniß genommen wird, vorzulegen und dahin zu wirken, daß das Gleichgewicht mittelst Beschränkung auf die dringendsten Auslagen her= gestellt werde.

Rubr. XIX: "Landes-Wafferbauten" wird mit 130. 000 fl. genehmigt.

Sn. akt. Sládek (čte): § 13. K č. 54, rubr. 19. Zemskému výboru se nařizuje, aby sněmu nejblíže příštímu podal zprávu podobnou jako

byla zpráva pod č. 83 podaná, která se u vědomost béře a schvaluje; dále, aby k tomu působil, by obmezením na výlohy nejpilnější zabezpečena byla rovnováha mezi dotací povolenou a penězi vydanými.

Rubr. XIX: "vodní stavby zemské" povoluje se sumou 130. 000 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrumum (liest): Rubr. XX: Interessen von Passivkapitalien 35. 357 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XX: úroky passivní 35. 357 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XXI: Verschiedene Auslagen 4426 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Ruäbr. XXI: rozličné vydání 4426 zl.

O b e r s t 1 a n d m a r s ch a 11: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (lieft): § 15. Zur Z. 57, Rubr. 22. Der Bericht des Landesausschusses über den Bau der neuen Irrenanstalt in Dobřan wird zur genehmigenden Kenntniß genommen und der Ein= stellung von 304. 800 fl. für die Fortsetzung dieses Neubanes zugestimmt.

Rubr. XXII: "Neue Bauten und Realitätenantauf" wird mit 306. 898 fl. feslgesetzt.

Sn. akt. Sládek (čte): § 14. K č. 57, rubr. 22. Zpráva zemského výboru o stavbě nového blázince v Dobřanech béře se u vědomost a schvaluje se, zároveň svoluje se ku vložení sumy 304. 800 zl. k účeli dalšího vedení stavby té. Rubr. XXII: "nové stavby a koupě nemovitostí stanoví se sumou 306. 898 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Das Erfordernis des Landesfondes ist mit 5, 042. 721 fl. angenommen.

Ref. Abg. Wolfum (lieft):

Artikel VIII. Gebärhausfoud.

§ 15. Zur Z. 58, Rubr. 1. In Erledigung des L. -A. -B. Z. 29 wird die Anstellung eines Hansinspektors in der Person des disponiblen Amtsdieners Ferdinand Groh mit 800 fl. Jahresgehalt nebst Naturatwohnung, sammt Beheizung,, und Beleuchtung" (dieses ist beim Drucke weggeblieben; ich bitte es zu korrigiren) genehmigt und Rubr. 1 "Besoldungen" mit 5907 fl. bewilligt.

Sn. akt Sládek (čte):

Článek VIII. Fond porodnice.

§ 15. K čís. 58, rubr. 1. U vyřízení zprávy zemského výboru č. 29 schvaluje se zřízení místa domácího dozorce v porodnici a jmenování příkazného úředního sluhy Ferdinanda Groha dozorcem tímto s ročním platem 800 zl. i naturálním bytem, palivem a osvětlením. Rubr. 1. "služné" stanoví se sumou 5907 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. II: Löhnungen 5277 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. II: mzdy 5277 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. III: Quartiergelder. Entfällt.

Rubr. IV: Quartierbeiträge und Theuerungszulagen 321 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. III: příbytečné. Odpadá.

Rubr. IV: příspěvky příbytečné a přídavky drahotní 321 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abgeord. Wolfrum (liest): Rubr. V: Emolumente 827 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. V: přídavky 827 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. VI: Diurnen entfällt.

Rubr. VII: Beiträge 498 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. VI: diurna odpadá.

Rubr. VII: Příspěvky 498 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. VIII: Miethzinse 2500 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. VIII: nájemné 2500 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik IX: Amts= und Kanzlererfordernisse 445 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. IX: kancelářské a úřední potřeby 445 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abgeord. Wolfrum (liest): Rubr. X: Remunerationen und Aushilfen 645 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. X: odměny a pomoci 645 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest):

§ 16.

Zur Z 68, Rubr. 11.

In Erledigung des L. =A. =B. Z. 42 wird die

Aufstellung eines Wassermessers bewilliget und die

Einstellung der Rubr. 11 "Erhaltung der Ge-

bäude" mit 3635 fl. genehmigt.

Sn. akt. Sládek (čte): § 16. K čís. 68., rubr. 11. U vyřízení zprávy zemsk. výboru č. 42 povoluje se zakoupení a postavení vodoměru a schvaluje se rubr. 11: "zachování budov" sumou 3635 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XII: Stenern und Gaben 777 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XII: daně a dávky 777 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XIII: Diäten und Reisekosten 54 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XIII: diety a cestovné 54 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XIV: Regieauslagen 70. 920 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XIV: Náklad na režii 70. 920 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XV: Pensionen für Witwen 836 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XV: výslužné vdovám 836 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XVI: Erziehungsbeiträge für Waisen entfällt. Rubr. XVII: Provisionen 202 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XVI: vychovací příspěvky sirotkům odpadá. Rubr. XVII: Provise 202 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XVIII: Gnadengaben 150 fl.

Rubr. XIX: Abfertigungen und Sterbequartalen. Entfällt.

Rubr. XX: Verschiedene Ausgaben 270 fl.

Rubrik XXI: Außerordentliche Ausgaben. Entfällt.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XVIII: Dary z milosti 150 zl.

Rubr. XIX: odbytné a kvartal konduktní odpadá.

Rubr. XX: rozličná vydání 270 zl.

Rubr. XXI: mimořádná vydání odpadá.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Das Erforderniß des Gebärhansfondes ist mit 193. 264 fl. angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest): Findelhausfond. Rubr. I: Befoldungen 10. 763 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. I: Služné 10. 763 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik II: Löhnungen 1696 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. II: Mzdy 1696 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik III: Quatiergelder 200 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. III: příbytečné 200 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik IV: Quartierbeiträge und Theuerungszulagen 643 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. IV: příspěvky příbytečné a přídavky drahotní 643 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik V: Emolumente 147 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. V: případky 147 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik VI: Diurnen. Entfällt.

Rubr. VII: Beiträge 993 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. VI: diurna odpadá.

Rubr. VII: Příspěvky 993 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik VIII: Kanzlei- und Amtserfordernisse 295 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. VIII: kancelářské a úřední potřeby 295 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref: Abg. Wolfrum (liest): Rubrik IX: Remunerationen und Aushilfen 1205 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. IX: odměny a pomoci 1205 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. X: Erhaltung der Gebäude 1540 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. X: zachování budov 1540 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abgeord. Wolfrum (liest): Rubrik XI: Steuern und Gaben 306 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XI: daně a dávky 306 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XII: Diäten und Reisekosten 60 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XII: Diéty a cestovné 60 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XIII: Verpflegskosten für Findlinge außer dem Hause 193. 400 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XIII: ošetřovací náklady za nalezence mimo ústav 193. 400 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubr. XIV: Regieauslagen 27. 750 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XIV: náklad na režii 27. 750 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum (liest): Rubrik XV: Pensionen für Witwen 1032 fl. Rubr. XVI: Provisionen 49 fl. Rubr. XVII: Gnadengaben 200 fl. Rubr. XVIII: Abfertigungen. Enfällt. Rubr. XIX: Verschiedene Ausgaben 335 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. XV: výslužné vdovám 1032 zl.

Rubr. XVI: provise 49 zl. Rubr. XVII: dary z milosti 200 zl. Rubr. XVIII: odbytné odpadá. Rubr. XIX: rozličné výdaje 335 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Das Erforderniß des FindelhausfondeS wurde mit 240. 614 fl. angenommen.

Ref. Wolfrum:

Artikel IX:

Irrenhausfond.

§ 17. Zur Z. 98, Rubr. 1.

In Erledigung des L. -A. -B. Z. 106 wird der Gehalt des Amtsdieners Adalbert Hron von 350 fl. auf 450 fl. jährlich nebst 20% Theuerungbeitrag unter Einstellung der jährlichen Remuneration von 120 fl. erhöht und in Erledigung des L. -A. -B. Z. 117 der Gehalt des Portiers in Komanos Anton Marek von 240 fl. auf 300 fl. jährlich nebst hievon entfallendem 20% Theuerungbeitrag vermehrt und die Steigerung des Kleidungs- und Stiefetgeldes von 50 fl. auf 60 fl. jährlich genehmigt.

Rubr. I: Besoldungen wird mit 21, 850 fl. eingestellt:

Sn. akt. Sládek:

Článek IX. Fond blázince.

§ 17.

K čís. 98., rubr. 1.

U vyřízení zprávy zemského výboru č. 106 zvyšuje se služné úředního sluhy Vojtěcha Hrona

z 350 zl. na 450 zl. ročně mimo vypadající z toho 20% příspěvek drahotní, a zastavuje se za to roční remunerace 120 zl.

U vyřízení zprávy zemsk. výboru č. 117 zvyšuje se služné vrátného v Kosmanosích Antonína Marka z 240 zl. na 300 zl. mimo vypadající z toho 20% příspěvek drahotní, jakož se i schvaluje zvýšení paušálu na oděv a obuv z 50 zl. na 60 zl. ročně.

Rubrika 1. "Služné" vkládá se sumou 21. 850 zl. v rozpočet.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. W o l f r u m: Rubr. II: Löhnungen 21. 798 fl.

Rubr. III: Quaartiergelder 600 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. II: Mzdy 21. 798 zl.

Rubr. III: příbytečné 600 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum:

§ 18. Zur Z. 101, Rubr. 4.

Rubr. IV: Quartierbeiträge und Theuerungszulagen wird mit 750 fl. eingestellt.

Sn. akt. Sládek (čte):

§ 18.

K čís. 101., rubr. 4.

Rubr. IV: "Příspěvky příbytečné a přídavky drahotní" stanoví se sumou 750 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. W o l f r u m:

§ 19. Zur Z. 102, Rubr. 5. In Erledigung des L. =A. =B. Z. 41 wird unter Ueberlassung der Rechtfertigung des Livreeauswandes für das Jahr 1877 bei dem seinerzeitigen Rechnungsabschlusse die Einstellung der Summe von 829 fl. Kleidungsgelder genehmigt und Rubr. V: Emolumente mit 6777 fl. festgesetzt.

Sn. akt. Sládek (čte): § 19. K čís. 102., rubr. 5. U vyřízení zprávy zemského výboru č. 41 zůstavuje se ospravedlnění vydání na oděvné roku 1877 účetní závěrce roku toho, a schvaluje se vložení sumy 829 zl. na oděvné. Rubr. V. "Případky" stanoví se sumou 6777 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. VI: Beiträge 94 fl.

Rubr. VII: Miethzinfe 8000 fl.

Rubr. VIII: Kirchenerfordernisse 216 fl.

Rubr. IX: Kanzlei= und Amtserfordernisse 476 fl.

Sn. akt. Sládek (čte): Rubr. VI: příspěvky 94 zl.

Rubr. VII: nájemné 8000 zl.

Rubr. VIII: kostelní potřeby 216 zl.

Rubr. IX: kancelářské a úřadní potřeby 476 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum:

§ 20. Zur Z. 107, Rubr. 10. Rubr. X: Remunerationen und Aushilfen wird in Folge des Wegfalles der Remuneration des Hron mit 2054 fl. eingestellt.

Sn. akt. Sládek:

§ 20.

K č. 107, rubr. 10.

Rubr. X: odměny a pomoci stanoví se sumou 2054 zl., poněvadž odpadla remunerace Hronova.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum:

§ 21. Zur Z. 108, Rubr. 11.

Rubr. XI: Erhaltung der Gebäude wird in Abtheilung A, Post 1 um 602 fl. und in Abtheilung B, Post 1 auf 3588 fl. gemindert und Rubr. 11 mit 10. 642 fl. eingestellt.

Sněm. akt. Sládek:

§ 21.

K č. 108., rubr. 11.

Rubrika XI. "Zachování budov" zmenšuje se v oddělení A., pol. 1, o 602 zl. a v oddělení B., pol. 1. na 3588 zl., a vkládá se rubrika XI. sumou 10. 642 zl.

O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. XII: Steuern und Gaben 755 fl.

Rubr. XIII: Diäten und Reisekosten 413 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. XII: daně a dávky 755 zl.

Rubr. XIII: Diety a cestovné 413 zl.

Obersllandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. XIV: Regie=Auslagen 291. 980 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. XIV: Náklad na režii 291. 980 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Wolfrum: Rubr. XV: Pensionen für Beamte und Diener 3700 fl.

Rubr. XVI: pensionen für Witwen 35 fl.

Rubr. XVII: provisionen 610 fl.

Rubr. XVIII: Abfertigung und Sterbquartale entfällt.

Rubr. XIX: Verschiedene Auslagen 750 fl.

Rubr. XX. Außerordentliche Ausgaben, entfallt.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. XV: Výslužné úředníkům a sluhům 3700 zl.

Rubr. XVI: Výslužné vdovám 35 zl.

Rubr. XVII: Provise 610 zl.

Rubr. XVIII: Odbytné a kvartal konduktní odpadá.

Rubr. XIX: Rozličné výdaje 750 zl.

Rubr. XX: Mimořádné výdaje odpadají.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Das Erforderniß für das Irrenhaus ist mit 371. 500 fl. angenommen.

Ref. Wolfrum:

Art. X.

Zwangsarbeitshausfond.

Rubr. I: Besoldungen 17. 170 fl. Rubr. II: Personalzulagen 50 fl. Rubr. III: Ouartierbeiträge und Theuerungszulagen 2814 fl.

Rubr. IV: Emolumente 3121 fl. Rubr. V: Stiftungen 6 fl.

Sněm. akt. Sládek:

Fond káznice.

Rubr. I: Služné 17. 170 zl. Rubr. II: Přídavky osobní 50 zl. Rubr. III: Příspěvky příbytečné a přídavky drahotní 2814 zl.

Rubr. IV: Případky 3121 zl. Rubr. V: Nadace 6 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Wolfrum:

§ 22.

Zur Z. 123, Rubr. 6.

In Erledigung des L. =A. =B. Z. 12 wird die Einstellung der Subvention von 500 fl. für den Verein zum Wohle entlassener Züchtlinge genehmigt und Rubrik VI "Beiträge" mit 1633 fl. festgesetzt.

Sněm. akt. Sládek:

§ 22. K č. 123., rubr. 6. U vyřízení zprávy zem. výb. č. 12 schvaluje se vložení subvence 500 zl. spolku pro blaho propuštěných káranců, a stanoví se rubrika 6. "Příspěvky" sumou 1633 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Wolfrum: Rubr. VII: Kirchenerforbemisse 150 fl.

Rubr. VIII: Kanzlei- und Amtsersordernisse 246 fl.

Rubr. IX: Unterrichtserfordernisse 100 fl.

Rubr. X: Remunerationen und Aushilfen 1705 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. VII: Kostelní potřeby 150 zl.

Rubr. VIII: Kancelářké a úřední potřeby 246 zl.

Rubr. IX: Učební potřeby 100 zl.

Rubr. X: Odměny a pomoci 1705 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. XI: Erhaltung der Gebäude und Objekte 2578 fl.

Rubr. XII: Steuern und Gaben 627 fl. Rubr. XIII: Diäten und Reisekosten 120 fl. Rubr. XIV: Regieauslagen 46. 925 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. XI: Zachování budov a jiné stavby 2578 zl.

Rubr. XII: Daně a dávky 627 zl. Rubr. XIII: Diety a cestovné 120 zl. Rubr. XIV: Náklad na režii 46. 925 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Ref. Wolfrum: Rubr. XV: Pensionen für Beamte und Diener 1074 fl.

Rubr. XVI: Pensionen für Witwen 294 fl.

Rubr. XVII: Erziehungsbeiträge für Waisen 184 fl.

Rubr. XVIII: Provisionen. 402 fl.

Rubr. XIX: Gnadengaben 80 fl.

Rubr. XX: Verschiedene Ausgaben 5638 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. XV: Výslužné úřadníkům a sluhům 1074 zl.

Rubr. XVI: Výslužné vdovám 294 zl.

Rubr. XVII: Vychovací příspěvky sirotkům 184 zl.

Rubr. XVIII: Provise 402 zl.

Rubr. XIX: Dary z milosti 80 zl.

Rubr. XX: Rozličné výdaje 5638 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Das Erforderniß des Zwangsarbeitshaussondes ist mit 84. 917 fl. angenommen. Refr. Wolfrum:

Art. XI. Landeskulturfond.

Rubr. I: Förderung der Bildungszwecke 53. 575 fl.                                            

Rubr. II: Subventionen an Vereine und Gesellschaften 9000 fl.

Rubr. III: Zu Kulturzwecken überhaupt 6000 fl.

Sněm. akt. Sládek:

Fond pro zeměvzdělání: Rubr. I: Podporování účelů vzdělávacích 53. 575 zl.

Rubr. II: Na podporu jednotám a společnostem 9000 zl.

Rubr. III: K účelům pro zeměvzdělání vůbec 6000 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. IV: Erhaltung der Gebäude 1014 fl.

Rubr. V: Steuern und Gaben 2873 fl. Rubr. VI: Diäten und Reisekosten 600 fl. Rubr. VII: Remunerationen 300 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. IV: Zachování budov 1014 zl.

Rubr. V: Daně a dávky 2873 zl. Rubr. VI: Diety a cestovné 600 zl. Rubr. VII: Odměny 300 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. VIII: Entlohnungen für das Einsammeln schädlicher Insekten 1000 fl.

Sněm. akt. Sládek: Rubr. VIII: Odměny za sbírání škodlivého hmyzu 1000 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum:

§ 23.

Zur Z. 146, Rubr. 9.

In Folge L. =A. =B. Z. 18 entfällt Wegen Ab-

lebens des Vereinsgärtners Dieter dessen Pension

mit 210 fl. und wird Rubrik 9 "Pensionen" mit

2500 fl. eingestellt.

Sněm. akt. Sládek: § 23. K č. 146., rubr. 9. Následkem zprávy zemsk. výb. č. 18 odpadá za příčinou úmrtí zahradníka Diekera pense jeho 210 zl., a stanoví se rubrika 9. "Výslužné" sumou 2500 zl.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Angenommen.

Ref. Wotfrum:

§ 24. Zur Z. 147, Rubr. 10.

In Erledigung des L. =A. =B. Z. 47 u. 147 wird dem Waisen nach dem Professor Hasenöhrl in Tabor, Karl, ein Erziehungsbeitrag bis zum normalmäßigen Alter vom 1. Feber 1877 an mit 50 fl. jährlich bewilligt und der entfallende Betrag mit 96 fl. eingesiellt. Rubr. 10. "Erziehungsbeitrage" wird mit 496 fl. festgesetzt.

Sněm. akt. Sládek:

§ 24.

K č. 147., rubr. 10.

U vyřízení zprávy zem. výb. č. 47 a 147

povoluje se sirotku po profesoru Hasenöhrlovi

v Táboře, Karlu příspěvek vychovací ročních

50 zl. ode dne 1. února 1877 až k dosažení

normálního stáří, a vkládá se k tomu konci

částka 96 zl. Rubrika 10. "Vychovací příspěvky sirotkům" stanoví se sumou 496 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum:

§ 25. Zur Z. 148, Rubr. 11. In Erledigung des L. =A. =B. Z. 47 wird der Witwe nach dem Professor Hasenöhrl in Tabor, Therese Hasenöhrl, unter Rückzahlung der erhaltenen Abfertigung per 225 fl. eine jährliche Gnadengabe von 300 fl. bis zur anderweitigen Verforgung bewilligt und der entfallende Betrag in Rubrik 11 mit 350 fl. eingestellt.

Rubrif 11. "Gnadengaben" wird mit 920 fl. bestimmt.

Sněm. akt. Sládek: § 25. K č. 148, rubr. 11.


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