Ètvrtek 19. dubna 1877

Oberstlandmarschall: Die Post ist angenommen.

Ref. Wolfrum: Rubrik V: Böhmisches Landestheater 29. 647 fl.

Snìm. akt. Sládek: Rub. V: Èeské divadlo zemské 29. 647 zl.

Oberstlandmarschall: Die Post ist angenommen.

Ref. Wolfrum: Rub. VI: Subventionen und Beiträge 8126 fl.

§ 2. Zur Z. 6, Rub. 6.

Der Landesansschuß wird beauftragt, dem nächsten Landtage über die Wirksamkeit und die Rechnungsgebahrung des Vereines zur Beförderung der Tonkunst zu berichten.

Zur Begründung dieses Antrages führe ich an, daß dieser Verein zur Beförderung der Tonkunst seit vielen Jahren eine Subvention von 8000 fl. erhatten, und daß daher angezeigt ist, daß der h. Landtag einmal in Kenntniß über die Gebahrung dieses Vereins gelangt.

Snìm, akt. Sládek: Rubr. VI: Subvence a pøíspìvky 8126 zl.

§ 2.

K èís. 6., rubr. 6.

Zemskému výboru naøizuje se, aby snìmu

nejblíže pøíštímu podal zprávu o pùsobení a

úèetním hospodáøství jednoty pro zvelebování

umìní hudebního.

Oberstlandmarschall: Die Post ist angenommen.

Ref. Wolfrum: Rubr. VII: Militärstiftungen 15. 730 fl.

Snìm. akt. Sládek: Rubr. VII: vojenská nadací 15. 730 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. VIII: Erhaltung der Gebäude 1030 fl.

Snìm. akt. Sládek: Rubr. VIII: na zachování budov 1030 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Wolfrum: Rubr. IX: Steuern und Gaben 27. 244 fl.

Snìm. akt. Sládek: Rubr. IX: danì a dávky 27. 244 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. X: Rechtsanwaltschaft 840 fl.

§ 3. Zur Z. 10, Rub. 10. Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Nothwendigkeit einer Ständigen Entlohnung für

die Rechtsanwaltschaft dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten.

Die Begründung für diesen Antrag ist im Berichte Selbst enthatten.

Snìm. akt. Sládek (ète): Rubr. X: Právní zastupitelstvo 840 zl.

§ 3. K èís. 10, rubr. 10. Zemskému výboru se naøizuje, nejblíže pøíštímu snìmu podati zprávu, zdali jest potøebí, zastupitelství právnímu stálý honoráø platiti.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest):

Rubr. XI: Geschichte Böhmens entfällt; ebenso Rubr. XII: Passivinteressen;

Rubr. XIII: Pensionen für Beamte, Professoren und Diener 7945 fl.

Snìm. akt. Sládek: Rubrika XI: Dìjepis èeský a rubrika XII: úroky passivní odpadají;

rubrika XIII: výslužné úøedníkùm, profesorùm a sluhùm 7945 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XIV: Pensionszulagen entfällt; Rubr. XV: Pensionen für Witwen 4682 fl.

Snìm. akt. Sládek (ète): Rubrika XIV: Pøídavky k výslužnému odpadá;

rubrika XV: výslužné vdovám 4682 zl.

Oberslandmarschall: Angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest):

Rubr. XVI: Erziehungsbeiträge 469 fl.

Snìm. akt. Sládek (ète): Rubrika XVI: Vychovavací pøíspìvky sirotkùm 469 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XVII: Provisionen 166 fl.

Snìm. akt. Sládek (ète): Rubrika XVII: Provise 166 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XVIII: Gnadengaben 4425 fl.

§ 4. Zur Z. 18, Rubr. 18.

In Erledigung des L. -A. -B. Z. 6 und 10 wird die jährliche Gnadengabe der Sekretärswaise Josefa Hippmann auf 180 fl. um 54 fl. jährlich erhöht, und weil für 2 Jahre, mit 108 fl. mehr eingestellt, dann die Gnadengaben der Kreiskassierswaisen Maria und Anna Klingner um je 25 fl. auf 130 fl. jährlich erhöht und weil für zwei Jahre, mit 100 fl. mehr eingestellt, endlich der Augenarztenswaise Anna Ryba eine jährliche Gnadengabe von 50 fl. bis zur anderweitigen Versorgung bewilligt und weil für 2 Jahre, mit 100 fl. eingestellt.

Rubr. XVIII: Gnadengaben wird, da die Gna-

dengabe der Johanna Schalch mit 120 fl. ausfällt, mit 4425 fl. fedtgesetzt.

Snìm. akt. Sládek (ète): Rubrika XVIII: Dary z milosti 4425 zl.

§ 4. K èís. 18., rubr. 18.

U vyøízení zpráv zemského výboru è. 6 a 10 zvyšuje se roèní dar z milosti Josefinì Hippmannové, sirotku po sekretáøi, na 180 zl., tedy o 54 zl. roènì, a vkládá-se za dvì leta sumou o 108 zl. vyšší, dále se dary z milosti sirotkùm po kasíru krajském, Marii a Annì Klingnerové, každé o 25 zl. tedy na 130 zl. roènì zvyšují a za dvì leta sumou o 100 zl. vyšší v rozpoèet vkládají, koneènì se sirotku po lékaøi oèním Annì Rybové dar z milosti roèních 50 zl. povoluje do té doby, pokud jinak zaopatøena nebude, a vkládá se dar tento za dvì leta sumou 100 zl. v rozpoèet.

Ponìvadž dar z milosti Johannì Schalchové sumou 120 zl. odpadá, stanoví se rubrika 18. "Dary z milosti" sumou 4425 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XIX: Abfertigungen und Rubr. XX: Verschiedene Ausgaben entfällt.

Snìm. akt. Sládek (ète): Rubrika XIX: Odbytné a rubr. XX: Rozlièné výlohy odpadají.

Oberstllandmarschall: Die Summe des Erfordernisses für den Domestikalfond mit 133. 035 fl. ist angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest): Bubenèer Fond. Rubr. I: Befoldungen 1464 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Bubeneèský fond. Rubrika I: Služné 1464 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. II: Löhnungen 920 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. II: Mzdy 920 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. III: Quartiergelder 105 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. III: Pøíbyteèné 105 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum. (liest): Rubr. IV: Emolumente 257 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. IV: Pøípadky 257 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. V: Beiträge 42 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. V: Pøíspìvky 42 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest):

§ 5. Zur Z. 26, Rubr. VI.

Post 2 der Rubrik 6 wird um 600 fl. ermäßiget und Rubrik 6, Erhaltung der Gebäude und Parkanlagen, mit 8482 fl. eingestellt.

Sn. akt. Sládek (ète):

§ 5 K èís. 26., rubr. VI.

Položka 2. rubriky 6. zmiròuje se o 600 zl., a rubrika 6. "zachování budov a sadù" stanoví se sumou 8482 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. VII: Herstellung neuer Anlagen entfällt. Rubr. VIII: Steuern und Gaben 1714 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. VII: Zøízení nových sadù odpadá; rubr. VIII: Danì a dávky 1714 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (lieft): Rubr. IX: Diäten und Reisekosten 20 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. IX: Diéty a cestovné 20 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest):. Rubr. X: Pauschalien 853 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. X: Úhrnkové platy 853 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XI: Erziehungsbeiträge entfallt. Rubr. XII.: Provisionen 73 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. XI: Vychovací pøíspìvky sirotkùm odpadá; rubr. XII.: Provise 73 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XIII: Gnadengaben 53 fl.                                        

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. XIII: Dary z milosti 53 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XIV: Verschiedene Ausgaben 540 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. XIV: Rozlièné výdaje 540 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. XV: Theuerungszulagen 257 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. XV: Drahotní pøíspìvky 257 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Es ist sohin das Erforderniß für den Bubenèer Fond mit 14. 780 fl. angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest):

Artikel VII.

Landesfond.

Rubr. I: Landtagsauslagen 103. 010 fl.

Sn. akt. Sládek (ète):

Zemský fond. Rubr. I: Vydání snìmovní 103. 010 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst.. Wolfrum (liest]:

§ 6. Zur Z. 37, Rubr. II.

In Folge Landtagsbeschlusses wird Rubrik 2, Post 1, Abtheilung B, Zahl 3 um 1800 fl. als Gehalt eines Sekretärs erhöht und mit 35. 994 fl. eingestellt, dann Post 4, Quartiergelder um 360 fl. erhöht und mit 31. 611 fl. festgesetzt.

In Post 11, Erhaltung bestehender Gebäude wird lit. a) um 200 fl. auf 400 fl. ermäßiget und diese Post mit 1197 fl. eingestellt und sonach Rubrik 2"Verwaltungsauslagen" mit 285. 823 fl. bestimmt.

Sn. akt. Sládek (ète):

§ 6. K èíslu 37, rubr. II.

Z usnešení snìmu zvyšuje se rubrika 2. pol. 1. oddìlení B. è. 3. o 1800 zl. jakožto služného platu sekretáøe, a vkládá se na tomto místì sumou 35. 994 zl. v rozpoèet; pol. 4. "pøídavky na pøíbyteèné" zvyšuje se o 360 zl. a stanoví se sumou 31. 611 zl.

V pol. 11. "zachování budov" zmenšuje se lit. a) o 200 zl. na 400 zl. a vkládá se položka tato sumou 1197 zl., tudiž se rubrika druhá "správní výlohy" celkem sumou 285. 823 zl. ustanovuje.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (lieft): Rubr. III: Pensionen für Beamte und Diener 36. 180 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. III: Výslužné úøedníkùm a sluhùm 36. 180 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. IV: Pensionen für Witwen 8890 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. IV: Výslužné vdovám 8890 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. 3erichterst. Wolfrum (liest):

§ 7. Zur Z. 40, Rubr. V. In Erledigung des L. =A. =B. Z. 44 wird den beiden L. =A. =Rathswaisen Maria und Karl Kuchinka ein außerordentlicher Erziehungsbeitrag von je 400 fl. jährlich, vom 1 April 1877 an, bis zum normalmäßigen Alter bewilliget und der entfallende

Betrag in Rubrik 5 mit 1400 fl. eingestellt, Rubrik 5 "Erziehungsbeiträge" demgemäß mit 2310 fl. festgesetzt.

Sn. akt. Sládek (ète):

§ 7. K èís. 40., rubr. V. U vyøízení zprávy zemského výboru "è. 44 povoluje se obìma sirotkùm po radovi zemského výboru Marii Kuchinkové a Karlu Kuchinkovi mimoøádný pøíspìvek vychovací, každému po 400 zl. roènì, poèínajíc dnem 1. dubna 1877 až k dosažení stáøí normálního; k úèeli tomu klade se èástka 1400 zl. v rubr. 5., a stanoví se rubrika 5. "vychovací pøíspìvky sirotkùm" sumou 2310 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. VI: Provisionen 110 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. VI: Provise 110 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. VII: Gnadengaben 1882 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. VII: Dary z milosti 1882 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen.

Berichterst. Wolfrum (liest): Rubr. VIII: Abfertigungen und Sterbequartale entfallt. Rubr. IX: Landesarchiv und Bibliothek 9610 fl.

Sn. akt. Sládek (ète): Rubr. VIII: Odbytné a kvartál konduktní odpadá; rubr. IX: Archiv zemský a knihovna 9610 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum: Rubrik X: Landesge-setzblatt 4400 fl.

Snìm. akt. Sládek: Vydávání zákoníka zemského 4400 zl.

Oberstlandmarschall: Angenommen. Ref. Abg. Wolfrum: Rubrik XI: Sanitätsauslagen 1, 052. 947 fl.

Snìm. akt. Sládek: Rubrika XI: Výloha zdravotní 1, 052. 947 zl.

Ref. Abg. Wolfrum: § 9, zur Z. 47, Rubrik XII. In Rubrik XII: wird eingestellt:

1. Beiträge für Volksschulen.

2, 182. 541 fl.

2. Beitrag zum Normalschul-

 
 

17. 200 "

3. Subventionen für Neubauten

200. 000 "

4. Beiträge zum Lehrerpensions-

 
 

200. 000 "

und sonach Rubrik XII: Volksschul-

 

unterrichtszwecke mit......

2, 599. 741 "

festgesetzt.

 

Der Landesausschuß wird ermächtigt, den im J. 1878 in Folge des Gesetzes vom 19. Dez. 1875 eintretenden Mehrbedarf für Lehrergehalte zu decken und beauftragt darüber dem nächsten Landtage Be-

richt zu erstatten. (Das Wort "beauftragt" ist nicht gedruckt worden).

Snìm. akt. Sládek: § 9. k èíslu 47, rubrika XII. V rubrice XII. vkládají se: 1. Pøíspìvky národním školám

 

2, 182. 541 zl.

2. Pøíspìvek fondu normal-

 

ních škol sumou.......

17. 200 "

3. Subvence na nové stavby

 
 

200. 000 "

4. Pøíspìvky pensijnímu fondu

 
 

200. 000 "

a tudíž rubrika XII: pro národní

 

školy k úèelum vyuèovacím stanoví

 
 

2, 599. 741 "

Zemsky výbor zmocòuje se, aby to, oè následkem zákona ze dne 19. pros. 1875 roku 1878 více potøebí bude na platy uèitelské, z pokladnièných pøebytkù fondu zemského zapravil a ukládá se mu, aby o tom snìmu nejblíže pøíštímu zprávu podal.

Freih. v. Scharschmidt: Bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Hr. Bar. Scharschmidt hat das Wort.

Baron Scharschmidt: Ich habe mir das Wort erbeten, nicht um zu dieser Post abändernde Anträge zu stellen, da dieselbe größtentheils auf dem Referate beruht, welches ich speciell über diese Angelegenheit in der Budgetkommission zu erstatten die Ehre hatte. Allein ich glaube, da diese Post den weitaus größten Betrag der einzelnen Auslagen, aus welchen das Landesbudget besteht, ausmacht, ha sie geradezu mehr als die Hälfte des ganzen Landesbudget beträgt, daß es vielleicht nicht ganz überflüssig sein dürfte, die Aufmerksamkeit des hohen Landtages auf die immerwährend steigenden Auslagen für die Volksschulen zu lenken, eine kleine Perspektive in die Zukunft zu eröffnen und daran vielleicht auch einige Betrachtungen zu knüpfen in Betreff des Einflusses, welchen die gegenwärtige Gesetzgebung auf diese Auslagen hat. Ich muß zuerst bemerken, daß wie schon der General-Berichterstatter erwähnt hat und wie auch im gedruckten Berichte auseinander gelegt ist, diese Posten nur eine vorläusige Einstellung erhalten, weil die Schulpräliminarien der Bezirke für das I. 1878 zur Zeit der Verfassung des Budgetberichtes noch nicht vorhanden waren. Die Verfassung der Schulpräliminarien hat sich dadurch verzögert, daß gerade in dieser Zeit die neue Klassen-Eintheilung der Schulgemeinden vom Landesschulrathe einverständlich mit dem Landesausschuß vorgenommen worden war und diese neue Klassifikation natürlich bei dem Präliminare auch berücksichtigt werden mußte. Die Summarien der Bezirke find gestern der Budgetkommission bekannt geworden. ES wird darüber in der nächsten Landtagssitzung abgesondert Bericht erstattet werden, allein ich glaube Schon

vorläufig jetzt zur Kenntniß des h. Landtages bringen zu können, daß der Landesschulrath auf Grundlage dieser Summarien eine Summe von 2, 889. 680 fl. und zwar blos für die erste Post, Beitrage für die Volksschulen allein in Anspruch nimmt (Hört!), daß daher mit Zurechnung anderer Poslen sich das Gesammterforderniß für die Volksschulen auf beiläufig 3, 300. 000 fl. beläuft. (Hört, hört!)

Es wird, wie morgen dem h. Landtage zu berichten fein wird, deßhalb nicht nothwendig sein, für dieses Jahr eine höhere Einstellung für das Budget vorzunehmen, weil gerade so wie es bezüglich der bereits eingestellten Ziffern der Fall ist und wie im Budgetbericht näher auseinandergesetzt ist, darauf gerechnet werden kann, daß auch dieser nominelle Mehraufwand, so weit es überhaupt nöthig sein wird, durch hie vorhandenen Ueberschüsse bei den Bezirken und durch die Kassareste des Landesfondes seine Deckung finden werde.

Ein Theil dieses angesprochenen Mehrerfordernisses wird wahrscheinlich nicht benöthigt werden, indem anzunehmen ist, daß in dieser Summe sowie es durch mehrere Jahre immer der Fall war, ein bedeutender Betrag für nicht systemisirte ober für systemisirte aber mit Aushilfslehrern zu besetzende Stellen in Anspruch genommen wird. Diese Summe, die in dem letzten Präliminare erspart wurde und woher auch die bedeutenden Kassareste bei den Bezirks- als auch der Landeskassa erübrigen, hat in den letzten Jahren 300 - 400. 000 fl. jährlich betragen und wird wahrscheinlich von dem angesprochenen Mehrerfordernisse für das J. 1878 ein ähnlicher Betrag übrig bleiben.

Was nun die Zukunft betrifft, so fehlen mir allerdings im Augenblicke die Anhaltspunkte darüber, um eine verläßliche Berechnung anzustellen. Die vom Landesschulrath angesprochene Ziffer könnte ich deswegen mit den mir bereits bekannten statistischen Daten vereinigen, so daß ich auf Grundlage der früheren Schulberichte eine Berechnung aufzustellen im Stande wäre. Allein ich glaube mit Rücksicht auf die vorliegenden Erfahrungen kaum zu irren, wenn ich die Summe von etwa 3 1/2 Millionen als das Minimum des Betrages

betrachte, bis zu welchem das Erforderniß für die Volksschulzwecke im Allgemeinen - Ziffer 1 da-

runter verstanden - sich steigern wird. Wenn man also den Gesammtaufwand für das Volksschulwesen

in's Auge faßt, so müssen zu diesen voraussichtlichen 3 1/2 Millionen noch 1, 600. 000 fl. für die Bezirke (nämlich 10% Umlage, wie es aus den Tabellen hervorgeht) zugezogen werden, dann kommt hiezu noch das Schulgeld von 1, 600. 000 fl. Alle drei Posten zusammen ergeben dann 6, 700. 000 fl. und außerdem find noch die Schulbauten in Betracht zu ziehen und die sachlichen Bedürfnisse, welche von den Gemeinden bestritten werden. Ueber die sachlichen Bedürfnisse fehlen mir alle Daten

und ich bin gar nicht in der Lage darüber Etwas zu sagen. Allein was die Schulbauten betrifft, so geht aus dem heurigen Zustandberichte des Landesausschusses über das Volksschulwesen hervor, daß innerhalb 5-6 Jahren etwas über 6, 300. 000 fl. also jährlich über 1, 000. 000 fl. verwendet worden ist, was dann auch wenigstens durch eine Reihe von Jahren der Fall sein wird und worunter übrigens die vom Lande und den Bezirken gewährten Zuschüsse zu rechnen sind. Wenn ich die Belastung, welche die Steuerträger erfahren müssen, veranschlage, so würde sich dieselbe folgendermaßen herausstellen: Vom Lande bei der Annahme des Betrages von 3 1/2 Millionen mit der Umlage von 17-18 kr.; dazu kommen 10 kr. der Bezirke und wenn ich die Schulbauten und Dotationen des Landes einrechne, so würde da auf die einzelnen Steuerträger der Betrag von 6 kr. entfallen. Dann kommen noch Beiträge zum Lehrerpensionsfonde, welche heuer mit 200. 000 fl., also etwas mehr als 1 Steuerkreuzer eingestellt worden find. ES würde daher, Wenn die vollständige Aufstellung des ganzen Schulorganismus beendet ist, sich das Erfordernis etwa mit einer Umlage von 34-35 kr. von einem Steuergulden herausstellen.

Es ist zu bemerken, daß jedenfalls der größte Antheil an diesen Lasten auf das Land fällt. Das Land wird nach der Berechnung, über deren Verläßlichkeit ich keine große Bürgschaft in Anspruch nehmen kann, welche aber sehr niedrig gegriffen zu sein schien, etwa 3 1/2 Millionen zu zahlen haben, während die Bezirke nur 1, 600, 000 fl. zu zahlen haben und die Gemeinden für die Schulbauten etwa 1 Million beitragen dürften. Also, es liegt mir auf der Hand, daß der Hauptschwerpunkt des ganzen Schulaufwandes auf den Landesfond fällt und es scheint mir darin ein gewichtiger Widerspruch mit der gegenwärtigen Basis zu liegen, auf Welcher die ganze Administration des Schulwesens beruht.

Die ganze Schulgesetzgebung, soweit sie den Aufwand der Volksschulen und die Administration derselben berührt, beruht aus dem Grundsatze des Reichsvolksschulgesetzes, daß diejenigen den meisten Einfluß auf die Schule haben sollen, namentlich hei der Besetzung der Lehrerstellen, welche die Schule erhalten.

In der böhmischen Schulgesetzgebung war ursprünglich das Hauptgewicht in die Schulbezirke verlegt worden. Bekanntlich sollten nach früheren Gesetzen alle Schulauslagen vom Bezirke bestritten Werden und nur die Mehrbeträge über die 10 % Umlage im Bezirke sollten zur Hälfte vom Lande, zur Hälfte vom Bezirke gestellt werden, was durch das Gesetz vom J. 1873 etwas geändert worden ist. Die fachlichen Bedürfnisse wurden den Gemeinden zugewiesen, die 10 % Bezirksumlage blieb und der ganze Ueberschuß kommt zur Last dem

Lande. Wie sich der Aufwand mittlerweile herausgestellt hat, wird jetzt mit einer jeden Mehrauslage, jeder neuen Organisation, jeder neuen Besetzung einer Lehrerstelle immer das Land allein belastet und es scheint daher auch korrekt, daß der Schwerpunkt der Administration in das Land mehr als in die Bezirke verlegt wird.

Es war die ursprüngliche Idee, welche der Schulgesetzgebung zu Grunde lag, entsprechend, baß dem Schulbezirke bezüglich der Besetzung der Lehrerstellen, welche wohl bei der großen Bedeutung der Individualität der Lehrer im Schulwesen der wichtigste Akt der Administration genannt werden muß, das Präsentationsrecht eingeräumt wurde, wornach dem Landesschulrathe nicht freisteht, die ihm am geeignetsten erscheinenden Bewerber unter den Kandidaten auszusuchen, sondern er genöthigt ist, diejenigen zu bestättigen, welche vorgeschlagen werden, wenn ihnen kein gesetzliches Hinderniß im Wege liegt. Nun es scheint mir der gegenwärtigen Sachlage entsprechend, daß die Frage in Erwägung gezogen werde, ob nicht der bisherige Vorgang, wie er eingehalten wird, geändert, ob nicht das Präsentationsrecht, welches jetzt den Schulbezirken zusteht, in ein bloßes Vorschlagsrecht umgewandelt werben solle, wie es auch dem ganzen Geiste des Volksschulgesetzes entsprechend wäre, indem dort gesagt wird, daß die Mitwirkung der die Schule erhaltenden Personen entweder durch Ausübung der Präsentation oder des Vorschlagsrechtes erfolge. Es war mir interessant, gerade in diesem Augenblicke, in welchem mich dieser Gedanke beschäftigt, den ich hier anzudeuten mir erlaube und welchen ja die Budgetkommission kursorisch zur Sprache gebracht hat, aus den öffentlichen Blättern die Mittheilung zu entnehmen, daß der Landtag von Steiermark, dem Lande also, in Welchem der autonomistische Geist besonders kräftig entwickelt ist, neuerdings ein Gesetz beschlossen hat, in welchem auch bei der Besetzung von Lehrerstellen, ähnliche Aenderungen vorgenommen werden, wird dem Landesschulrathe zugewiesen, während früher auch das Präsentationsrecht des Bezirksschulrathes bestanden hatte.

Ich bin auf diesen Gedanken hauptsächlich darum gekommen, weil es mir eben Scheint, daß der gegenwärtige Modus sehr große Nachtheile mit sich führt.

Es ist nämlich gegenwärtig nicht möglich unter den außerordentlich vielen Kandidaten für Lehrerstellen und unter den verschiedenen bereits augestellten Lehrern diejenige Ausgleichung zu treffen, welche dem Dienstalter, ber Lehrbefähigung, der mehr ober minder ausgezeichneten Qualität der Dienstleistung entspricht.

Es besteht bekanntlich kein Konkretal-Status, welcher die Lehrer etwa aus niedrigeren Gehaltsstufen in höhere vorrücken ließe, sondern es sind

die Schulgemeinden selbst in Gehaltsklaffen ein= getheilt, so daß derjenige Lehrer, welcher zuerst in eine Gemeinde höberer Klaffe angestellt ist, in dieser Klaffe sein Leben lang bleibt, was sehr häufig ein ganz junger Lehrer fein kann, während andererseits altgediente Lehrer in schlechter klassifizirten Schulgemeinden niemals aus diesen Gemeinden herauskommen können, weil sie an das Präsentationsrecht des Schulbezirkes gebunden find und es nur der Natur der Dinge entspricht, daß die Schulbezirke in der Reget vorzugsweise nur Lehrer ires eigenen Bezirkes erwählen.

Es ist ferner dieses Verhättniß auch ein ent= schiedenes Hinderniß, Versetzungen aus Dienstes rückfichten vorzunehmen, welche wohl in dem Ge= setze über die Rechtsverhattniffe der Lehrer vor= gesehen sind, welche aber, wie ich wenigstens an= nehmen muß, sehr schwer durchzuführen sind, weil sie immer mit dem Präsentationsrechte in Kollision kommen.

Es kann das auch keinen günstigen Einfluß auf die Disciplin üben, weil es doch ganz gewiß für die Disciplin von Vorzeit ist, wenn die Lehrer auf minder gut dotirten Lehrerstellen oder in Ge= meinden von niedrigen Gehaltsklassen erwarten können, daß sie hei ausgezeichneter Dienstleistung in eine bessere Gehalsklasse vorrücken. Ich glaube auch, daß wenn ein gutes System des Personal= standes der Lehrer hergestellt würde, dem am aller= besten aus diese Weise abgehofen würde.

Ein zweites Verhättniß, welches mir in der gegenwärtigen Gesetzgebung aufgefallen ist, ist die eigentümliche Beschaffenheit der Zusammenstellung der Bezirks und auch der Landesschuträthe.

Wenn ich mir die rechtliche Natur dieser öffentlichen Organe vergegenwärtige, so muß ich wirklich gestehen, daß ich in Verlegenheit bin, wie ich sie ktaffifiziren soll, ob man sie eigentlich als Behörden klassifiziren, als Behörden betrachten solle, wozu sie ja nach ihrer Bezeichnung gerechnet werden können oder ob ich sie mehr den autono= men Organen gleichstellen soll, wofür wieder ihre Zusammenstellung spricht. Denn wiewohl ein Theil dieser Schulräthe aus angestellten Beamten besteht, die wohl alle von der Regierung ernannt werden, so bestehen sie doch zum Theil aus Personen, be= züglich welcher die strenge Disciplinargewalt nicht ausgeübt werden kann, und sie stehen daher auch gewiffermaffen außerhalb des Organismus, welcher nur gezwungen mittels Energie auf sie angewendet Werden kann, namentlich ist es eine Bestimmung des Gesetzes, welche erinnert an die Einrichtung der autonomen Organe, nämlich welche besagt, daß der Statthalter oder Bezirkshauptmann beziehungsweise der Vorsitzende des Landes- oder Bezirksschulrathes nur dann Einspruch gegen einen Beschluß des Schulrathes erheben darf, wenn der= selbe gegen die besiehenden Gesetze verstößt; das

ist ein Prinzip, welches bei autonomen KörperSchäften ganz begründet ist, weil eben diesen Körperschaften die freie Bewegung innerhalb des Nah= mens des Gesetzes eingeräumt ist, und von Seite der Staatsregierung nur dann ein aktiver Ein= fluß geübt wird, wenn eben die Grenzen des Ge= setzes überschritten werden. Allein bei Verwaltungsorganen ist ja innerhalb der Gesetze für die Ab= ministration, für das Ermessen, für die Berück= sichtigung der Zweckmäßigkeit ein außerordentlicher großer Spielraum gegeben und es widerspricht wenigstens den Anschauungen über die Disciplin und die Einheit des Vorgehens eines Verwaltungs= organismus, daß eine Unterbehörde wie z. B. der Bezirksschulrath gegenüber einer Oberbehörde, wie der Landesschulrath nur au das Gesetz, keineswegs aber an die Weisungen des Vorgesetzten gebun= den ist.

Welche Uebelstände daraus entstehen, das deutet wohl der Schutbericht des Landesausschusses in diesem Jahre an, in welchem hervorgehoben ist, daß über die Rechnungen der Schulbegirke vom Jahre 1870 angefangen bis jetzt noch keine Ordnung hergestellt ist.

Es find wie schon im vorigen Jahre bei Ge= legenheit der Besprechung desselben Gegenstandes bemerkt wurde, alle Jahre viel höhere Summen präliminirt worden, als erforderlich war; in Folge bessen haben sich bei manchen Schulbezirken außer= ordentlich große Kassenüberschüsse angesammelt; sie find im heurigen Schulberichte erwähnt und gehen hoch in die Hunderttausende.

Die Abrechnung für die Schulbezirke, im Jahre 1870 begonnen, konnte bis jetzt noch nicht durchgeführt werden und es ist zwar in dankeswertcher Weife anzuerkennen, daß von Seite der hohen Re= gierung eine neue Einrichtung getroffen worden ist, um mit dieser Abrechnung endlich in Ordnung zu sein; allein es ist sehr Charakteristisch für den ganzen Organismus, daß von Seite des Unter= richtsministers die Durchführung dieser Einrichtung an die, Zustimmung des Bezirksschulratches gebun= den worden ist, also daß die Durchführung einer Administrativeinrichtung von der Zustimmung der untersten Administrativorgane abhängig gemacht werden soll.

Es ist das gewiß eine Eigentümlichkeit, welche wohl berechtigt, auf den nicht ganz konsequenten Charakter der Einrichtung hinzuweisen.

Ich glaube nun, daß es der Sache förderlich wäre und daß es namentlich leichter möglich wäre, die Anforderung, welche das Schulwesen berech= tigter Weise stellen kann, mit den übrigen Rück= sichten, welche die öffentliche Administration zu nehmen hat, besser in Einklang zu bringen; wenn der Regierung beziehungsweise ihren Organen den Vorsitzenden der Bezirks oder Landesschulräthe ein etwas größerer Einfluß auf die Beschlüsse dieser

Korporationen eingeräumt würde, nämlich in der Art, daß ihnen das Veto nicht bloß hei Verletzung des Gesetzes, sondern auch dann zustehen würde, wenn sie den Beschluß dieser Korporationen inner-halb des Gesetzes nicht für zweckmäßig halten, daß daher der Bezirkshauptmann über eine ihm nicht zweckmäßig erscheinende Entscheidung des Bezirksschulrathes resp. der Statthalter über eine Entscheidung des Landesschulrathes diese Entscheidung einstellen konnte.

Ich habe mir erlaubt, diese beiden Gesichtspunkte hervorzuheben, weil ich der Meinung bin, daß etwa in dieser Richtung leicht eine Remedur gefunden werden konnte, um gewisse Unzukömmlichkeiten, auf welche hinzudeuten ich mir erlaubt habe, zu beseitigen, ohne daß es nöthig wäre, das System der Gesetzgebung, welches noch gut ist, und erst durch Erfahrung sich bewähren muß, zu alteniren.

Ich bin der Meinung, daß diese und derartige Einrichtungen auch in finanzieller Beziehung nicht ohne Einfluß sein konnten, was insbesonders bezüglich einer Frage gilt, die Schon mehrmals Gegenstand von Besprechungen im Landtage war, näm-lich die Systemisirung neuer Lehrerstellen. Es würde dem Statthalter leichter möglich werden, einzuschreiten gegen die Weise des Vorgehens bei Systemisirung von Lehrerstellen, Welche außer Verhättniß steht zu dem vorhandenen Nachwuchs an Lehrerkräften. Und ich glaube daher, daß eine derartige Erfahrung auch in finanzieller Beziehung vor wohlthäthigen. Wirkungen begleitet fein dürfte.

Ich enthalte mich natürlich in dieser Bezie-hung, einen Antrag zu stellen, da diese Jahressession keineswegs ausreichen würde, um denselben in verfassungmäßige Behandlung zu nehmen. Allein ich habe es nicht für überflüssig gehalten, diesmal wo aus Anlaß der neuen Klassifikation der Schulgemeinden die Anforderung für Schulbauten eine gewaltige Summe erfordert, auf die Richtung hinzuweisen, in welcher mir eine Reform der Gesetzgebung zweckmäßig erscheint, auf welche ich durch wiederholte pflichtmäßige Beschäftigung mit diesem Gegenstande hingeführt wurde, und welche vielleicht Von Seite derjenigen Herren, welche sich im Laufe des Jahres mit dieser Angelegenheit zu beschäftigen hatten, Anlaß bieten dürfte, auch ihrerseits sich damit zu beschäftigen, und vielleicht in der künftigen Saison mit Anträgen und Vorschlägen an den hohen Landtag heranzutreten.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Grégr hat das Wort.

Dr. Ed. Grégr:

Hoher Landtag!

Anknüpfend an das, was der geehrte Herr Vorredner gesagt hat, will ich gestehen, daß die Summe, welche im Budget für Schuten gefordert

wird, in der That eine Beträchtliche ist; und ich halte mich überzeugt, daß man kaum ein Land sinden dürfte, welches heutzutage so große Opfer für die Volksschule bringt, wie unser Land, unser Volk das Volk Böhmens beider Nationalitäten.

Es ist wohl möglich, ich glaube es, daß es Länder gibt, Wo größere Summen für die Schule verwendet Werden, aber daß ein Land, welches in so tristen materiellen Verhältnissen wie unser Land ist, dennoch so große Summen opfert für das Volksschulwesen, das glaube ich keineswegs. Die Summe ist jedenfalls eine horrende, ihrer Größe nach und die Belastung der Steuerträger eine bedeutende. Ich begreife Sehr gut, den Herrn Vorredner, daß er auf die große Belastung hingewiesen hat, da besonders die Herren, die auf jener Seite des Hanfes sich besinden, von dieser großen Last in erster Reihe getroffen werden, denn als Großgrundbesitzer müssen sie eigentlich verhältnißmäßig den größten Theil beisteuern.

Indeß sind es nicht nur die Herren von jener Seite, welche die Last fühlen; es ist das ganze Volk, es sind die Gemeinden vor Allem, welche die Opfer für die Schulen bringen und ich erlaube mir, darauf hinzuweisen, was im Berichte des L. -A. gesagt ist, welcher hier anführt, daß seit der Wirksamkeit der neuen Schulgesetze für Volksschulen 6, 400. 000 fl. ausgegeben worden sind.

Auf diese Kosten haben die Gemeinden 5, 200. 000 fl. beigetragen, die Bezirke 700. 000 st. und das Land 486. 000 fl.

Es ist also das ganze Volk, welches in dieser Hinsicht belastet wird, aber das Volk murrt nicht wegen dieser Last. Und wie ich unser Volk kenne, so trägt es bereitwillig die Opfer für die Volksschulen. Unser Volk hat feine Opferwilligkeit auch zu einer anderen Zeit bewiesen, als das neue Volksschulgesetz noch nicht vorhanden war, und als es ganz in seinem freien Willen stand, Opfer zu bringen, ohne daß es durch das neue Gesetz dazu gezwungen worden wäre.

Was es aber ist, meine Herren, gegen das unser Volk murrt und mit Recht murrt, das ist die Art und Weife, wie die Volksschule geführt, geleitet wird und besonders die Art und Weife, wie die oberste Behörde, welcher die Leitung der Volksschule durch das Gesetz überwiesen ist, sich den Volksschulen in nationaler Hinsicht gegenüber benimmt. (Bravo!). Ich will, meine Herren, nicht über die Leitung in konfessioneller, wissenschaftlicher und pädagogischer Hinsicht reden, sondern ich will mich nur auf den nationalen Standpunkt stellen, ich will blos als Vertreter meiner Nationalität in dieser Angelegenheit die Aufmerksamkeit der Herren Abgeordneten auf das Gebahren der obersten Behörde, resp. des Landesschulrathes in nationaler Hinsicht gegenüber den èechischen Volksschulen lenken.

Meine Herren! Ich kann offen und frei gestehen, daß die oberste Schulbehörde des Landes, der Landesschulrath, gegenüber der èechischen Nationalität in dem Volksschulwesen auf eine Weise vorgeht, welche eine sehr harte ist, eine solche Rücksichtslosigkeit gegen die èechische Nationalität an den Tag legt (Oho! Oho!), wei wir so etwas unter den früheren Regierungen auch in den ärgsten. Zeiten nicht erlebt haben.

Der Landesschulrath betrachtet die Volksschulen in seinen Händen als Apparat zur Unterdrückung der èechischen Nationalität. (Oho! Oho!). Ich bin es mir ganz gut bewußt, und weiß, daß es für eine leere Phrase hingestellt würde, wenn ich nicht im Stande wäre, es durch Thatsachen zu beweisen.

Nun wenn ich zu Thatsachen übergehen sollte, so würde ich eine große Reihe derselben dafür anführen können, auf welche Weise der Landesschulrath feindlich gegen die èechische Nationalitä, in der Volksschule vorgehe. Ich will nicht hinweisen auf die Gepflogenheit des Landesschulrathest der mit einer Emsigkeit in jeder Gemeinde darnach Spürt, um nur einige Kinder ausfindig zu machen, welche gleichsam den Brenn= und Krystallisationspunkt bilden sollen für eine deutsche Volksschule. Gewöhnlich findet man in einer solchen Gemeinde einige Judenkinder (Heiterkeit), deren Väter sich größtentheils zur deutschen Nationalität bekennen. Diese werden aufgegriffen und sie müssen den Krystallisationspunkt bilden, um eine deutsche Volksschule, in rein èechischen Dörfern mitunter, zu errichten. Hat man so einige Judenkinder aufgetrieben, so macht man eine förmliche Razzie, um auch Kinder der èechischen Nationalität aufzufangen, um endlich doch die gesetzliche Anzahl von 40 Kindern zusammenzutreiben.

Meine Herren! Ich will beginnen mit einem rein konkreten Beispiele, mit einem Beispiele, welches in seiner Art so charakteristisch ist, daß es eigentlich alle andern Beispiele überflüssig macht. Ich ertaube mir, in möglichster Kürze zu erzählen, auf welche Weise der Landesschulrath eine deutsche Volksschule in Žižkow, also in unserer unmittelbaren Nähe errichtet hat.

Nachdem es mit vieler Mühe und Noth der Gemeinde Žižkow gelungen war, ein èechische Volksschule dort zu errichten, bekam auf einmal die Stadtgemeinde den Auftrag, auch eine deutsche Volksschule zu errichten. Die Gemeindevertretung der Vorstadt Žižkow war nicht wenig über diesen Auftrag frappirt.

Es frug einer den anderen, wozu sollen wir eine deutsche Volksschule errichten? da jedermann wußte, daß in Žižkow weder deutsche Eltern, noch weniger deutsche Kinder vorhanden sind. Die Gemeindevertretung demonstrirte daher gegen den Auftrag des Landesschulraches. Aber der Landes-

schulrath führte den Beweis, daß in Žižkow deutsche Kinder vorhanden sind, auf eine sehr merkwürdige Weise durch.

Der Landesschulrath wies nämlich nach, daß in den deutschen Schulen Prags und Karolinenthals sich 194 Kinder aus Žižkow befinden, ergo da aus Žižkow 194 Kinder die deutschen Schulen Prags und Karolinenthals besuchen, sind das deutsche Kinder. Die Gemeindevertretung unterzog diese Angabe des Landesschulrathes einer gründlichen Revision, befrug Eltern und Kinder und es stellte sich endlich Folgendes heraus:

Daß unter den 194 deutsch sein sollenden Kindern von Žižkow bereits 37 gar nicht mehr in Žižkow waren, schon längst ausgezogen sind und unter den Uebriggebliebenen 156 - und das ist ämtlich sichergestellt - fanden sich blos 11 Kinder, welche der deutschen Sprache mächtig waren. Unter den 156 Kindern waren es also blos 11. Nun sagte die Gemeindevertretung von Žižkow, ja wir haben 11 Kinder, welche deutsch verstehen, die anderen aber nicht, wegen dieser 11 Kinder können wir doch keine fünfklassige deutsche Volksschule mit einem Aufwande von so und so viel Taufend Gulden errichten. Der Landesschulrath wußte sich aber auch aus dieser Schlinge zu ziehen. Er sagte: darauf könne man nicht Rücksicht nehmen, ob die Kinder deutsch oder èechisch verstehen, man müsse die Eltern befragen, die sind es, welche die Nationalität bestimmen (Rufe: Ja wohl! Richtig!) und Wenn sie dieselben in deutsche Schulen schicken, so ist es selbstverständlich, daß es deutsche Kinder find.

Die Gemeindevertretung von Žižkow wollte auch in dieser Hinsicht sicher gehen und wendete sich an die Eltern der einzelnen Kinder und nun, meine Herren! alle Eltern aller dieser Kinder, Welche der Landesschulrath als deutsch bezeichnet hat, alle Eltern haben es ausdrücklich, schriftlich, mit ihrer Unterschrift festgesetzt, daß sowohl sie als auch ihre Kinder der èechischen Nationalität angehören, daß sie ihre Kinder èechisch erziehen wollen, und daß sie ihre Kinder nur deswegen in Prag und. Karolinenthal in deutsche Schulen geschickt haben, weil eben die èechische Schule in Žižkow überfüllt ist (denn in jeder Klaffe find 97 Schüler), weil ihre Kinder nicht angenommen worden find und weil sie bereits die Schule besuchen sollten als in Žižkow noch keine Schule war. Weiter erklärten sie, sie würden mit größtem Vergnügen ihre Kinder aus den deutschen Schulen Prags und Karolinenthals nehmen und in die èechische Schule in Žižkov überführen, wenn sie daselbst Aufnahme und Platz finden möchten. Das war die Erklärung sämmtlicher Eltern mit Ausnahme des Israeliten Preißler, welcher sagte: "Mein Junge ist deutsch und ich will für meinen Jungen eine deutsche Schule errichtet haben. " (Heiterkeit).


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