Pondělí 10. dubna 1876

Komise pro okresní a obecní záležitosti navrhuje:

Vysoký sněme račiž se na tom usnésti, by se oboje tyto petice zastupitelstva města Dobrušky o přesídlení c. k. okr. soudu z Opočna do Dobrušky, též jako petice zastupitelstva města Opočna o ponechání sídla c. k. soudu v Opočně zem. výboru odstoupily k dalšímu vyšetření a podání zprávy svým časem zemskému sněmu.

Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku (Stane se).

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks= und Gemeindeangelegenheiten über die Petition des Bezirksausschusses Polička um Trennung der Gemeinden Swojanow, Alt=Swojanow und Předmestí und deren Konstituirung zu selbständigen Orts=Gemeinden.

Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti okresního výboru Poličského, č. 145 za rozloučení obcí Svojanovy, Svojanovy-Staré a Předměstí.

Zpravodaj p. Vilém Alter.

Berichterst. Abg. Wilhelm Alter (liest): Hoher Landtag!

In der vorliegenden von der Poličkaer Bezirksvertretung befürworteten Petition bitten die zu einer Ortsgemeinde vereinigten Katastral=Gemeinden: Swojanow, Alt=Swojanow und Předměsti um deren Trennung resp. Konstituirung als selbständige Ortsgemeinden.

Zur Begründung wird angeführt:

Daß Starý=Swojanow über 3/4 und Předměstí über 1/2 Stunde, dann die zu Předměstí gehörigen Ortschaften über l 1/2 Stunden von dem Sitze der Ortsgemeinde Swojanow entfernt find, wodurch ihre gemeinsame Amtsführung sehr erschwert wird. Die Gemeinde Swojanow weist ein Gemeindeinventar=Vermögen von fl. 25. 334, Alt= Swojanow von fl. 5511 und Předměstí fl. 10. 036 aus, welches jede für sich selbständig verwaltet.

Weiteres zählt die Gemeinde Swojanow 91 Häuser mit 719, Starý=Swojanow 76 Häuser mit 506 und predmestí 103 Häuser mit 754 Bewohnern.                  

Sie glauben daher groß genug zu sein und die zulänglichen Mitteln zur Erfüllung der ihnen mit der Konstituirung zu selbständigen Ortsgemeinden erwachsenden Verpflichtungen zu besitzen.

Unter dem obwaltenden Verhältnisse erlaubt sich die Kommission für Gemeinde und Bezirksangelegenheiten den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition der zu einer Ortsgemeinde vereinigten drei Katastralgemeinden Swojanow, Starý=Swojanow und Předměstí (Bezirk Polička) um deren Trennung und Konstituirung als selbständige Ortsgemeinden sei dem Landesausschusse mit dem Auftrage zu übergeben, die weiteren Erhebungen einzuleiten und auf Grund derselben nach Maßgabe des Gesetzes vom 26. November 1874, (Nr. 87, L. =G. =B. ) vorzugehen.

Komise pro okresní a obecní záležitosti činí návrh, aby se přítomná petice katastrálních obcí Svojanova, Starého Svojanova a Předměstí o rozdělení a ustavení co samostatné obce zemskému výboru k dalšímu vyšetření a vyřízení dle zákona od 26. listopadu 1874, čís. 87 zem. zákona odstoupila.

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?                                                       

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben (Geschieht).

Der Antrag ist angenommen.

Der Herr Regierungskommissar hat das Wort.

Regierungskommissär Statthalterei = Vizepräsident Ritter v. Grüner: Ich habe die Ehre dem hohen Landtage eine Mittheilung zu machen:

Seine I. k. apostolische Majestät hat allergnädigst zu bestimmeu geruht, daß ber Landtag bes Königreiches Böhmen am 11. b. M. zu schließen ist.

Místodržitelský rada Rottky: Jeho c. k. ap. V. ráčil nejmilostivěji naříditi, aby sněm zemský království českého byl dne 11. t. m. uzavřen.

Oberstlandmarschall (läutet): Wir gehen zum Berichte der Kommission für Bezirks und Gemeindeangelegenheiten, betreffend Aenderungen des Gesetzes für Bezirksvertretungen.

Berichterstatter ist Herr Dr. Ritter v. Wiener. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o příčině změny zákona o okresních zastupitelstvech.

Zpravodajem jest pan dr. z Wienerů,

Berichterstatter Dr. Ritter v. W i e n e r (liest): Hoher Landtag!

Es sind zahlreiche Petitionen eingelangt, welche die Einräumung der Exekutive für die Bezirksvertretungen, in den ihrer Schlußfassung unterliegenben Angelegenheiten anstreben.

Aehnliche Eingaben gelangten bereits in früherer Zeit an den h. Landtag, ohne daß demselben gewährende Folge gegeben würde.

In der Landtagssitzung vom 11. September 1868 sprach die Kommission die Ansicht aus, daß

die ganze Natur und Tendenz der Bezirksvertretungen umgestaltet würbe, wenn man den Bezirksvertretungen in ihren Angelegenheiten Exekutionsführungen zuweisen wollte, daß hizu kein bringendes Bedürfniß vorhanden sei, daß den Bezirksausschüssen die erforderlichen Organe abgehen, baß es sich übrigens in erster Linie um die Einbringung von Bezirksumlagen handeln könne, die Einhebung derselben aber durch dieselben Organe und Mittel veranlaßt wird, welche für die Einhebung ber Steuer überhaupt bestehen und diese sich als die wirksamsten darstellen, daß enblich es angezeigt sei, die Bezirksvertretungen von der gehässigen Agenda des unmittelbaren, zwangsweisen Eingreifens zu entbinben.

Auf Grund dieses Kommissionsberichtes hat der h. Landtag beschlossen, den Petitionen um Einräumung ber Exekutive keine Folge zu geben. Ob seitdem thatsächlich Verhältnisse eingetreten sind, welche die Einräumung ber Exekutive an die Bezirksvertretungen nothwendig ober zweckmäßig machen, läßt sich aus den vorliegenden Petitionen nicht entnehmen; soviel scheint aber sich vorstellen zu lassen, daß über die Lässigkeit bei der Einhebung und Abfuhr ber Bezirksumlagen und das hiedurch herbeigeführte, ungebührliche Anwachsen der Rückstände der Bezirksumlagen, sowie beren theilweise Uneinbringlichkeit Klage geführt wird und daß diesem Uebelstande am besten dadurch abgeholfen werden kann, wenn die Einhebung der Bezirksumlagen den k. k. Steuerämtern übertragen wird, wie dies vor dem Jahre 1866 der Fall war.

Der Landesausschuß hat in dieser Angelegenheit bereits die Initiative ergriffen, indem derselbe aus Anlaß einer Eingabe des Bezirksausschusses

in Königinhof, in welcher auf die bei der gegenwartigen Art der Einhebung von Bezirksumlagen wahrgenommenen Uebelstände hingewiesen und zur Beseitigung derselben der Wunsch ausgesprochen wird, daß die Einhebung der Bezirksumlagen den k. k. Steueramtern übertragen werde, ein Circulare an sämmtliche Bezirksausschüsse erlassen hat, in welchen der Landesausschuß das Begehren des Bezirksausschusses von Königinhof bei der k.. k. Regierung zu unterstützen sich bereit erklärt, zu diesem Behufe aber ein besonderes Gewicht darauf legt, daß sämmtliche Bezirksausschüsse hierüber ihre Meinung und anfällige Zustimmung abgeben.

Mögen nun die abgeforderten Gutachten der Bezirksausschüsse in untergeordneten Fragen auseinander gehen, im Wesentlichen werden sie zweifellos darin übereinstimmen, daß hauptsächlich die schnellere Einhebung und Abfuhr der Bezirksumlagen sich als Bedürfniß herausstelle.

Ob diesem Bedürfnisse durch Einräumung der Exekutive an die Bezirksvertretungen in entsprechender Weise entsprochen werde, bleibt jedenfalls zweifelhaft, insbesondere wenn erwogen wird, daß hiezu die erforderlichen Organe acquirirt werden, müssen, wodurch die Bezirkskassa in einer sehr erheblichen Weise belastet würde.

Dagegen kann es keinem gegründeten Zweifel unterliegen, daß durch die Uebertragung der Einhebung von Bezirksumlagen an die k. k. Steuerämter die angeregten Uebelstände in ihrer Wesenheit beseitigt würden.

Den k. k. Steuerämtern wird hiedurch eine besondere Last nicht auferlegt, weil sie ohnehin die Zuschläge zu dem Grundentlastungs und Landesfonde, so wie zu dem Schulfonde repartiren und einheben und es Vollkommen genügt, wenn die für die Bezirksvertretung eingehobenen Gelder einmal im Monat an die Bezirkskassa abgeführt werden.

Es kann aber auch das Ansinnen, die Mitwirkung der k. k. Steuerämter in Anspruch zu nehmen, nicht als ein unbescheidenes angesehen werden, indem die Gemeindevorsteher die k. k. Steuern ohne Entgelt zu Handen des hohen Aerars einheben und die hiemit verbundene Thätigkeit und Verantwortlichkeit weit mehr in die Wagschale fällt, als jenes Mitwirken, welches gegenüber den k. k.. Steuerämtern in Anspruch genommen wird.

Der von mehreren Bezirksvertretungen ausgesprochene Wunsch von Einräumung der Exekutive wäre kaum je zum Ausdrucke gelangt, wenn der Erlaß der k. k. Finanzlandesdirektion vom 12. Dezember 1865, Z. 52990 unterblieben wäre, welcher die Einhebung der Bezirkszuschläge von Seite der k k. Steuerämter zu Handen der Bezirksvertretungen vom 1. Januar 1866 angefau gen untersagt und letzteren lediglich gestattet, daß sie die Aufschreibungen über die Steuerschuldigkeit bei den k. k. Steuerämtern einsehen und Von den

Steuerrepartitionen, dem Vor und Abschreibungsausweise in den Steueramtslokalitäten Abschrift nehmen können.

Die Aushebung dieses Erlasses würde die pünktliche und sichere Einzahlung der Bezirksumlagen zur Folge haben, die Interessen der Bezirkskassa wesentlich fördern, die k. k. Steuerämter nur in geringem Grade belasten, und den immer lauter Werdenden Wunsch der Bezirksvertretungen um Einräumung der Exekutive voraussichtlich gegenstandlos machen.

Die Kommission stellt den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Der L. A. wird beauftragt, mit der k. k. Regierung in Unterhandlungen zu treten und dahin zu wirken, daß den k. k. Steuerämtern die Repartition und Einhebung der Bezirksumlagen übertragen werde.

Sn. sekr. Schmidt: Komise Činí návrh: Sl. sněme račiž usnésti se na tom: Výboru zemskému budiž uloženo, se sl. c. k. vládou vyjednávati a k tomu působiti, aby repartice a vybírání okresních přirážek odevzdáno bylo c. k. berním úřadům.

N e j v. m a r š. z e m s.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Abg. Ritter von W i e n e r: Hiedurch sinden die Petitionen Zahl 1, 6, 16, 23, 24, 29, 37, 38, 39, 40, 42, 47, 56, 61, 66, 70, 82; 88, 118, 121, 122, 128, 129, 143, 151, 159, 204 ihre Erledigung.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission über den L. A. B. wegen Abänderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung.

Berichterstatter ist der Herr Abg. Wilhelm Alter: ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva komise o zpravě zemského výboru v příčině změny §. 7. řádu policie silniční.

Zpravodaj p. Vilém Alter.

Berichterstatter Abg. Wilhelm Alter (liest): Hoher Landtag!

Die mit der Berathung des Berichtes des Landesausschusses vom 28. März 1876 betreffend die Aenderung des §. 7 der Straßenpolizeiordnung v. 15. Juni 1866, beziehungsweise 9. Dezemb. 1869 betraute Kommission hat sich mit den Anträgen des Landesausschusses in der Mehrheit einverstanden erklärt. Nur glaubte sie hei dem vorgelegten Gesetzentwurfe auf nachstehende Abänderungen ein Zugehen:

Die a. h. Sanktionirung der Straßenpolizei-

ordnung vom 15. Juni 1866 erfolgte mit der ausdrücklichen Beschränkung ihrer Wirksamkeit für die nicht ärarischen Straßen.

Um namentlich bei der praktischen Durchführung des Gesetzes allen Mißdeutungen zu begegnen, schien es dieser Kommission angezeigt, bei den Bezeichnungen der Straßen in der ersten Alinea des §. 7 nach den Worten:,, auf allen öffentlichen" den Beisatz "nicht ärarischen Straßen" einzuschalten.

Nachdem in der ersten Alinea das Frachtfuhrwerk Bezeichnet wird, für welches die Breiten Radfelgen als Norm zu dienen haben, schien der Kommission die Alinea 2, welche doch nur eine weitere Bezeichnung dieses Fuhrwerkes enthält, nicht nothwendig und auch nicht zweckdienlich, weil sie in ihren Schlußsätzen auch zu einer zu weit gehenden Auslegung Anlaß Bieten könnte.

Dagegen glaubte die Kommission gegenüber gewerbsmäßigen Fuhrwerken in der ersten Alinea alles andere Fuhrwerk als Gegensatz entgegenstellen zu sollen, und deßhalb der Alinea 3 mit Hinweglassung der Aufzählung der verschiedenen Fuhren eine allgemeinere Fassung zu geben.

Die Festsetzung der Minimalladung für dieses Fuhrwerk mit 1500 Kg. oder 1 1/2 Tonne oder 30 Zollcentner erschien der Kommission unter hierlands Bestehenden Verkehrsverhältnissen doch zu tief gegriffen und glaubte daher dieselbe in Uebereinstimmung mit der größten Zahl der Bezüglichen Gutachten der Bezirksvertretungen diese Minimalladung auf 2000 Kg. oder 2 Tonnen erhöhenzu sollen.

Die Hinweglassung der älteren Gewichtsbezeichnungen und Maße erscheint durch das bereits obligatorisch eingeführte Maß und Gewicht, sowie auch die Substituirung von 6 Mtr. statt den 5 7/10 Mtr. in der vorletzten Alinea durch die beabsichtigte Abrundung gerechtfertigt.

Hiernach erlaubt sich die Kommission den nachstehenden Gesetzentwurf dem hohen Landtage zu unterbreiten.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte und ertheile dem H. Abg. Dr. Roser das Wort.

Abgeordneter Dr. Roser: Hoher Landtag ! Wenn man nach dem Ausspruche des großen Nationalökonomen vom Verbrauche der Seife auf die Reinlichkeit schließen darf, so möchte ich nach Rotteck's Ausspruch von dem Zustande der Straßen auf den Kulturzustand des Volkes schließen. Meine Herren! Wenn man die Straßen des Auslandes z. B. Sachsens, Preußens mit den unseren vergleicht, so wird man zu der traurigen Ueberzeugung gedrängt, daß unsere Straßen nicht allein schlecht angelegt, Sondern, was noch mehr sagen will, schlecht konservirt werden, während man, meine Herren, aus den preußischen und sächsischen

Straßen zu jeder Jahreszeit bei dem schlechtesten Wetter fahren kann, ist es bei uns nur möglich, bei schönem und trockenen Wetter, und selbst da, möchte ich sagen, unter Schwierigkeiten möglich.

(Oho !)                                 

Ich will mich der Kürze der Zeit wegen, durchaus nicht in eine Schilderung der neu anzulegenden Straßen einlassen, allein ich fühle mich verpflichtet, wenigstens auf die Konservirung aufmerksam zu machen; und wenn ich so unbescheiden bin, eben vor Schluß der Landtagssession das Wort zu ergreifen, so glaube ich das Recht dazu mir daraus vindiciren zu dürfen, weil ich einem Bezirke als Obmann vorstehe, der zu den, vorgeschrittenen im Straßenwesen zählt, und weil ich daher einige Erfahrung für mich in Anspruch nehmen darf.

Meine Herren! Wenn wir uns fragen, wie die Straßen Bei uns konservirt werden, so kommen wir zur Antwort: Der grobgeschlägelte Schotter wird einfach auf die Straßen geworfen, ich möchte sagen, unter die Räder der Wagen, unter die Füße der Zugthiere, baar jedes Bindemittels, und meine Herren, diese Beiden Faktoren find Bei uns berufen, gleichsam die Walze zu vertreten. Nun frage ich Weiter, was ist die Konsequenz dieser Schotterung ? Die Konsequenz ist, daß die Steine nach allen Windrichtungen geschleudert werden, daß der Schotter nach und nach zermalmt wird und sich in Koch und Staub verwandelt. Der Staub wird aufgewirbelt, ist den Reifenden und Zugthieren zur Last und der Koch wird höchstens in daß Straßenpflaster, in das Sturzpflaster eingezwängt. Durch das immerwährende Abräumen des Kothes wird nun das Sturzpflaster seiner Decke Beraubt, es bilden sich nach und nach Gruben und die Spitzen der Steine stehen so zusammen palisadenförmig, hervor.

Dazu kommt noch, daß die schmalen Radfelgen, die ja Bei uns gang und gäbe sind, trotz des Gesetzes, das ja nicht zur Durchführung gelangt, Besonders Wenn auf den Wägen große Lasten geführt werden, gleich scharfen Messern den Schotter und das Straßenpflaster durchschneiden und die Straße oft so ruiniren, daß ohne Gefahr nicht fortzukommen ist.

Dazu kommt dann noch, daß der angesammelte Koch, der Bei kaltem Wetter im Herbste oder zur trockenen Jahreszeit kammartige Erhöhungen bildet, die wir in der Straßensprache Holstern nennen. Derjenige, der das Unglück hatte, auf einer solchen Straße zu fahren, wird mir wohl zugestehen, daß es nicht zu den Annehmlichkeiten des Lebens gehöre, auf einer solchen Straße zu fahren, wo der Staub aufgewirbelt wird, wo die Steine palisadenförmig hervorstehen, wo überhaupt die ganze Einrichtung von der Art ist, daß nicht fortzukommen ist.

Meine Herren! Durch die schmalen Nadselgen entstehen tiefe Furchen, tiefe Geleife. In diesen Geleisen bleibt dann, besonders zur Regenszeit, das Wasser stehen, denn ein Ablauf ist ja nicht möglich, weil die Wölbung der Straße verloren geht; die Straße wird flach, und selbst die rinnenartigen Vertiefungen, die von Seite der Straßeneinräumer gemacht werden, nützen nichts, weil das Wasserstehen bleibt und sich mit Koth vermischt. Es kommt auch oft vor, und ich habe mich selbst davon überzeugt, daß insbesondere zur Frühjahrszeit und bei stärkerem Regen auf den Straßen ein förmliches Kothmeer ist. Um dieses Kothmeer zu entfernen, dazu reichen die angestellten Straßeneinräumer nicht aus, sondern es müssen oft sehr bedeutende Aushilfskräfte genommen werben. Diese Aushilfskräfte aber, meine Herren, kosten sehr viel Geld, und auf unseren Straßen sind sie ja in fortwährender Thätigkeit; man sieht ein fortwährendes Abkratzen des Koches und Abziehen des Staubes, kurz es ist eine enorme Thätigkeit, trotzdem aber haben wir noch immer Schlechte Straßen trotzdem immerfort große Auslagen!

Aber, meine Herren, nicht allein dadurch, daß wir große Auslagen haben, wir erregen mit unserem Straßensystem die Unzufriedenheit des Publikums.

Nach einem Bericht, den ich eingesehen habe, haben wir in Böhmen 1 1/2 Millionen Kub. -Met. Schottersteine gebraucht. Meine Herren, zu einem Betrage von 591. 553 fl. möchte ich fast die Behauptung aufstellen, diese Summe würde binnen kurzer Zeit, binnen wenigen Wochen in Koth verwandelt.

Nun, meine Herren, so ist bei uns das Straßensystem beschaffen; aber ganz anders ist es in Preußen und Sachsen, ich habe mich davon überzeugt, mit ich an der Grenze Preußens wohne. Ich habe mich überzeugt, daß dort massenhaft Schotter auf die Straßen geworfen wird und zwar in der Art, daß er in der Mitte etwas höher zu liegen kommt, als an den Seiten, damit eben die Konvexität der Straße hergestellt wird.

Dann wird dieses Pflaster gewalzt, befeuchtet, dann mit Sand überdeckt, und das Ganze wieder mit einer Walze von 150 Zentner gewalzt und so eine feste Decke gebildet und eine, ich möchte Sagen, die jeder Last Widerstand leisten kann.

So wird eine Decke gebildet, die fest ist und zu jeher. Jahreszeit rein und schön aussieht.

Wir haben in unserem Bezirke dieses System eingeführt; ich lade sie ein, meine Herren, sich von der Güte desselben zu überzeugen, und kann es bestens empfehlen. Meine Herren, eine solche Straße ist schön, ist reinlich, ziert jeden Ort; aber, was das Wichtigste ist, es wird viel an Schottermaterial und viel an Arbeitskräften erspart. Und deshalb, meine Herren, begrüße ich dieses Gesetz natürlich

nur unter der Bedingung, wenn es nicht am Papier stehen bleibt, sondern wirklich durchgeführt wird als ein Mittel, um unsere Straßen zu konserviren und ebenso die Straßen zu erhalten, wie in Preußen und Sachsen, wo es, ich sage es öffentlich, ein Vergnügen ist, auf solchen Straßen zu fahren und wo jeder Reisende, sobald er die österreichische Straße verläßt und auf eine preußische kommt, ja noch mehr, wo es die Thiere sofort vermerken, daß sie auf eine bessere Straße kommen. Meine Herren, eine Solche Straße dauert 6 bis- 8 Jahre. Es find höchstens einzelne Reparaturen notwendig und diese Reparaturen kosten gar nicht viel Geld; es werden nur mit etwas Sand und Schotter die Vertiefungen ausgeglichen. Meine Herren! Die meisten Bezirksvertretungen des Königreiches Böhmen haben in einem Petit an den Landtag um eine strenge Durchführung der breiten Radfelgen gebeten. Ich begrüße das und wie ich aus der kartographischen Darstellung ersehe, so sind es merkwürdigerweise, meine Herren, meist solche Bezirke, die an der Grenze von Preußen und Sachsen liegen. Sie haben dort das Gute aufgenommen und haben sich überzeugt, daß das System, wie es in Preußen und Sachsen geübt wird, nicht nur gut, sondern auch zweckmäßig ist.

Aber, meine Herren, mit den breiten Radfelgen allein erzielen wir nichts, wenn wir einmal gute Straßen haben wollen, sondern wir müssen dafür sorgen, daß eben das Walzensystem in allen Bezirken eingeführt wird, denn ohne das Walzensystem, meine Herren, kann es keine solche Straßen geben.

Es wird mir von anderen Seiten zugerufen: wir müssen es uns ausborgen. Nun, ich sage, meine Herren, der Braunauer Bezirk borgt eben und ich glaube, daß Sie Bezirke einander zu Diensten stehen werden, und es werden auch weitere Bezirke sich solche Straßenwalzen anschaffen.

Aber, meine Herren, eine solche gewalzte Straße dauert, wie ich erwähnt habe, 6 bis 8 Jahre, und ich möchte an den h. Landesausschuß die Bitte richten, und ich war eigentlich im Begriffe eine Resolution zu stellen, zu erwägen, ob es nicht gerathen wäre, einen Gesetzentwurf, der eben das Walzsystem dekretirt, einzuführen. Ich habe aber von kompetenter Seite erfahren, daß der Landesausschuß selbst daran geht, Studien über das Walzsystem zu machen, und dann seinerzeit dem h. Landtage die daraus resultirenden Erfahrungen bekannt zu geben.

Bevor ich schließe, erlaube ich mir noch aufmerksam zu machen, daß es doch einmal gut wäre, wenn der h. Landtag eben im Straßenwesen tüchtig geschulte Techniker hinausschicken würde, und die Bezirke bereifen ließe, um doch einmal dazu zu kommen, ebenso gute und schöne Straßen zu be-

sitzen, wie unsere Nachbarstaaten Preußen und Sachsen.

Zum Schlusse will ich noch auf eine Anomalie im Gesetze aufmerksam machen. In dem Gesetze heißt es: "Dag Gesetz ist mir giltig für Bezirks Kratzen, für alle öffentliche Straßen, mit Ausnahme der ärarischen.

Nun, meine Herren, das ist eine Anomalie. Ich muß gestehen, daß in einem und demselben Lande, bei einem und demselben Gegenstande verschiedene Gesetze sind. Ich nehme an, meine Herren, es fährt Jemand von einer Bezirksstraße, die in eine öffentliche Landes= oder Reichsstraße einmündet; da fährt er mit den 4 bis 10 Stm. breiten Radfetgen, auf den Aerarialstraßen muß er wieder andere Radfelgen haben.

Ja wie kommt er dazu, daß er wieder andere Radfelgen nehmen muß? Er muß sich einen anderen Wagen ausborgen oder einen anschaffen. Kurz, es ist dies eine Anomalie in unseren Gesetzen, die ich mir nicht erklären kann, daß in ein und demselben Lande verschiedene Bestimmungen Zugleich gelten. Ich habe dies in der Kommission, deren Mitglied zu sein ich die Ehre hatte, schon betont und es wurde mir erwidert: es geht nicht anders, weil nur das eine Gesetz für Aerarialstraßen gelten kann. Man hat mich ans Abgeordnetenhaus gewiesen. Nun, im Abgeordnetenhause Wurde schon vor 2 oder 3 Jahren eine Resolution gestellt, wo eben besonders betont Wurde, daß das Gesetz gleich gestaltet werden soll mit dem Gesetze des Landes. Da möchte ich also bitten, daß vielleicht der Regierungsvertreter mir darüber eine Aufklärung geben würde. Wie kommt es, daß in ein und demselben Lande bei ein und demselben Gegenstande verschiedene Gesetze in Wirkung sind?

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Je mand das Wort zum vorliegenden Gegenstande?

Žádá nekdo za slovo?           

Die Debatte ist geschlossen.

Rokování jest ukončeno.

Der H. Berichterstatter hat das Wort.

Berichterst. Wilhelm Alter: Was die Rede des Herrn Vorredners betreffs Einführung der breiten Radfelgen anbelangt, so glaube ich ihn richtig dahin verstanden zu haben, daß er vielmehr den Gesetzentwurf, wie ihn die Kommission beantragt, mit mehr Gründen unterstützen wolle. Was seine weiteren Bemerkungen über die Vortrefflichkeit und Zweckmäßigkeit gewalzter Straßen betrifft, so hat auch die Kommission durchaus nicht übersehen, daß dieses System unbedingt Vorzug vor unserem gegenwärtigen Beschotterungssystem verdient; allein die augenblickliche Einführung dieses Systems würde sich wegen der großen Kostspieligkeit nicht empfehlen; eben deshalb glaubte die Kommission diese Frage nicht in ihr Bereich ziehen zu sollen, sondern vorläufig die ersten Erfahrungen

abzuwarten, welche Erfolge durch die breiteren Radfelgen für die Konservirung der Straßen erzielt werden, und auf Grund dieser Erfahrungen zu dem neueren, allerdings bessern System der Bewaldung der Straßen spaterhin zu übergehen; und was Schließlich die Kompetenzfrage, welche der Vorredner hier berührt hat, betrifft, daß nämlich nach der gegenwärtigen Gesetzgebung für die Land- und Bezirksstraßen andere gesetzliche Vorschriften, wie für die Aerarialstraßen gelten, so hat dies allerdings seine Richtigkeit; es besteht nämlich das Hofdekret vom Jahre 1840, nach welchem für Aerarialstraßen 6 Zoll breite Radfelgen vorgezeichnet sind. Dieses Gesetz, obwohl in der Praxis nicht ausgeführt, besteht aber de facto und wurde auch bei Erlassung der neuen Straßenpolizeiordnung. vom Jahre 1860 nicht behoben; es muß also auch der Bestand desselben als ausrecht stehend betrachtet werden. Daß es auch wirklich als aufrecht bestehend betrachtet wurde, beweist, daß in den Verschiedenen Abänderungen, die in dieser Beziehung von der Legislative vorgenommen worden sind, hei §. 7 der Straßenpolizeiordnung, ferner bei 2 Abänderungen vom Jahre 1866 und 1869 ausdrücklich beigefügt war, daß das Gesetz nur für jene Straßen gilt, wo keine besondere straßenpolizeiliche Vorschrift besteht.

Es ist also kein Novum, was die Kommission gegenwärtig bringt, sondern sie hat sich angeschlossen an den früheren Bestand des §. 7, womit die Beschränkung der Giltigkeit dieses §. auf Land= und Bezirksstraßen durch den Beisatz ausgesprochen wird, daß das Gesetz nur für jene Straßen Geltung habe, wo besondere polizeiliche Vorschriften rücksichtlich der Radfelgen nicht bestanden haben. Die Kommission glaubte also nur der Deutlichkeit wegen durch den einfachen Beisatz in erster Alinea des §. 7, daß nämlich das Gesetz auf allen öffentlichen nicht ärarischen Straßen seine Geltung zu erhalten habe, nur der Deutlichkeit wegen diese kürzere Fassung der Alinea geben zu sollen. Im Allgemeinen glaube ich aber alls dem Vortrage des Herrn Vorredners entnommen zu haben, daß er dem Antrage der Kommission beigetreten ist, und ertaube mir nochmals denselben dem h. Hause zur Annahme zu empfehlen.

bie Bestimmungen des §. 7 des Gesetzes vom. 9. Dezember 1869 betreffend die Abänderung der Straßenpolizeiordnung vom 15. Juni 1866 Werden außer Kraft gesetzt und haben künftig zu lauten:

§. 7. Frachtführwerk, welches gewerbmäßig betrieben wird, darf auf allen öffentlichen nicht ärarischen Straßen nur dann zugelassen werden, Wenn ohne Unterschied der Bespannung, der Beschlag der Radselgen eine Breite von mindestens zehn Centimeter hat.

Alles andere Fuhrwerk, welches nicht zu dem

gewerbsmäßig betriebenen Frachtfuhrwerke gehört, muß auf allen Bezeichneten Straßen ohne Unterschied mit wenigstens zehn Centimeter breiten Radfelgen versehen sein, sobald die Ladung 2000 Kg. (2 Tonnen) übersteigt.

Die vorbezeichneten Bestimmungen treten vom Jahre nach Kundmachung dieses Gesetzes in Wirksamkeit.

Auf sechs Meter Bretten ober noch Schmäleren Straßen dürfen drei Pferde nicht nebeneinander gespannt sein.

Sn. akt. Lederer: Ustanovení obsažená v §. 7. zákona ze dne 9. prosince 1869, jenž se týče změny řádu policie silniční vydaného dne 15. června 1866, pozbývají moci a mají příště zníti takto:

§. 7. Vozy nákladní, na kterých se spůsobem živnosti zboží rozváží, připuštěny býti smějí na veškeré silnice veřejné, jež nejsou erární, jen tehdy, když nehledíc k počtu potahu, kování loukotí jest alespoň deset centimetrů široké.                      

Každý jiný vůz nákladní, jenž nenáleží k nákladním vozům zboží spůsobem živnosti rozvážejícím, musí na veškerých svrchu jmenovaných silnicích bez rozdílu opatřen býti loukotěmi nejméně deset centimetrů širokými, jakmile na něm jest naloženo víc než 2000 kilogramů (2 tůny).

Veškerá tato ustanovení nabudou platnosti rok po vyhlášení zákona toho.

Na silnicích 6 metrů širokých aneb na silnicích ještě užších nesmí vedle sebe tré koňů zapřaženo býti.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Berichterstatter Wilhelm Alter (liest): Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird der Minister des Innern Beauftragt.

Sn. akt. Lederer: Ministerstvu záložitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Berichterstatter Wilhelm Alter; Der Eingang des Gesetzes hätte zu lauten: Gesetz vom.......

wirksam für das Königreich Böhmen Betreffend die Abänderung des §. 7 der Straßenpolizeiord-

nung vom 15. Juni 1866, Beziehungsweise vom 9. Dezember 1869.

UeBer Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen verordne Ich, wie folgt:

Sn. akt. Lederer: Nápis a úvod zákona zní: Zákon

daný dne.....

pro království České, kterýmž se mění §. 7. řádu policie silniční ze dne 15. června 1866, pokud se týče zákona ze dne 9. prosince 1869. K návrhu sněmu Mého království českého vidí se Mně naříditi takto:

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Gesetztitel zustimmen, Wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Er ist angenommen.

Berichterstatter Wilhelm Alter: Die Kommission erlaubt sich Schließlich noch die 3. Lesung des Gesetzes in Antrag zu bringen.

Sn. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje, aby se přikročilo k 3. čtení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?                               

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich Bitte nunmehr diejenigen Herren, welche in 3. Lesung endgiltig dem Gesetze Ihre Zustimmung ertheilen, sich zu erheben. (Geschieht. )

Das Gesetz ist in der 3. Lesung angenommen,

abgeordneter Baron Scharschmidt hat das Wort

Abgeordneter Baron Scharschmidt: Nach der Mittheilung, welche uns von Seite der hohen Regierung geworben ist, unterliegt es keinem Zweifel, daß der vom Landesausschusse vorgelegte Gesetzentwurf einer neuen Lanbtagswahlordnung in dieser Session nicht mehr zur Verhandlung gelangt. Ich glaube aber, daß es nothwendig ist, daß der h. Landtag Schlüssig werbe, wie es zu halten Sei, Bezüglich derjenigen Aenderungen ber gegenwärtig bestehenden Landags Wahlordnung, welche in wiederholten Beschüssen als nothwendig oder doch als wünschenswerth Bezeichnet worden sind, welche Beschlüsse eben Veranlassung zur Verfassung dieses Entwurfes gewesen find.

Es wird daher ohne Zweifel vor Allem die Frage ins Auge zu fassen sein, ob die Frist zur Vorlage von Aenderungen an den geltenden Bestimmungen der Landtagswahlordnung, welche nach dem Gesetze vom 24. März 1874 mit Ende dieses Jahres ablaust, ob zu verlängern oder ein Gesetz zu beschließen und der Sanktion der Krone zu

unterbreiten sei, wodurch eine solche Fristverlängerung ausgesprochen wäre.

Ich erlaube mir daher auf Grund des §. 47 der Geschäftsordnung folgenden Antrag zu stellen:

Die Kommission zur Vorberathung der neuen Landtagswahlordnung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung wegen der ferneren Behandlung der von der Kommission ausgearbeiteten Gesetzvorlage eventuell wegen Erstreckung der durch das Gesetz vom 24. März 1874 bestimmten Frist zur Erleichterung der Beschlußfassung über Aenderung der Landtagswahlordnung Anträge zu stellen. Hiebei ist von der Drucklegung der Anträge Umgang zu nehmen und ist der Bericht mündlich zu erstatten.

Sn. akt. Lederer: Komisi k předchozí poradě o osnově zákona v příčině nového řádu volení do sněmu nařizuje se, aby v nejblíže příštím sezení podala návrhy o tom, jak se ohledně osnovy zákona od komise vypracované dále před se jíti má; po případě o prodloužení zákonem ze dne 24. března 1874 ustanovené lhůty k snadnějšímu usnášení-se o změně řádu volení do sněmu, při čemž budiž upuštěno od vytisknutí návrhu a budiž zpráva podána ústně.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene, die diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Kteří podporují ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist unterstützt.

Wünscht Jemand zu demselben das Wort ?

Žádá někdo za slovo ? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben, (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Die Kommission zur Berathung der Landtagswahlordnung hält Morgen Dienstag um 9 Uhr Vormittags eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Komise v příčině řádu volebního zasedá zítra dne 11. dubna v 9. hodin ráno.

Oberstlandmarschall: Die heutige Tagesordnung ist erschöpft Die nächste Sitzung findet Morgen um 11 Uhr statt, und aus der Tagesordnung steht:

1.   Bericht der Budgetkommission über das Gesuch des Bezirksausschusses von Zbirow um Nachsicht des Straßenbauvorschusses von 24. 234 fl. 28 1/2 kr.

2.    Bericht der Budgetkommission über den im Berichte des Landesausschuß bezüglich des Zustandes des Volksschulwesens für das Jahr 1876 enthaltenen Antrag in Betreff der Genehmigung eines Beitrages ans den Schulbezirksfonden für den böhmischen Kindergarten in Karolinenthal.

3.    Bericht der Budgetkommission betreffend

die Uebergabe der Franz Josefs-Stiftung am polytechnischen Institute in die Staatsverwaltung,

4.    Bericht der Budgetkommission über das Gesuich der Frau Louise Pilz um Weiterbelassung der Erziehungsbeiträge für ihre Tochter Marie.

5.   Bericht der Kommission für die Landtagswahlordnung über den L. -A. -B. Z. 280 betreffend die Abänderung des §. 7 ad 43 und 51 der Landtagswahlordnung.

6.     Bericht der Petitionskommission wegen Erhaltung der Setzer Pfarre aus dem Religionsfonde.

7.   Bericht der Petitionskommission betreffend die Erlassung einer Strompolizeiordnung für den

8.    Bericht der Petitionskommission über die Petition der Gemeinde Traweschitz, Zaduschnik und Podčapl um Verlegung der auf ihren Grundstücken stattfindenden Militärübungen.

9.     Bericht der Petitionskommission über die Eingabe des Gemeindeausschusses Trhowý-Duschnik um Loszählung von der Zahlung der 2. Hälfte des Verpflegskostenbetrages für die Korrigendin Jos. Pstroß.

10.   Bericht der Petitionskommission über die Petition der Bergleute in Přibram und Birkenberg um Aufrechterhaltung der früher genossenen Befreiung ihrer Kinder vom Schulgelde.

11. Bericht der Petitionskommission über die Petition der Häusler in Plöß um Bewilligung zur Vertheilung von Gemeindehutweiden.

12.   Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeinde-Angelegenheiten über das Gesuch der Stadtgemeinde Lomnic um Bewilligung zur Einhebung einer Miethzinsumlage.

13.    Bericht der Schulkommission über die Petition Z. 86 der Gemeinden Hoch-Chlumetz, Wýska, Wápenic und Austepnic um Errichtung einer zweiklassigen Volksschule in Hoch-Chlumetz.

14.    Bericht der Kommission betreffend die Errichtung einer gräfl. Straka'schen Akademie und endlich

15.   Wahl eines Direktors und eines Generaldirektorsstellvertreters der Hypothekenbank für das Königreich Böhmen.

Denní pořádek k sezení dne 11. dubna 1876 o 11. hodině dopoledne.

1.   Zpráva budžetní komise ke zprávě zem. výboru Zbirovského za prominutí dlužní zálohy silniční per 24. 234 zl. 28 1/2 kr.

2.   Zpráva budžetní komise ke zprávě zem. výboru o stavu národních škol za rok 1876 v příčině povolení příspěvku na udržení školy mateřské v Karlíne z okres. fondu školního.

3.   Zpráva budžetní komise ke zprávě zem. výboru v příčině odevzdání nadace císaře Františka Josefa do správy vládní.

4.    Zpráva budžetní komise v příčině žá-

dosti Louizy Pilzové, vdovy po zemském očním lékaři, by její nevlastní dceři Marii dav z milosti na dále udělen byl.

5.    Zpráva komise pro řád volení do sněmu týkající se změny §. 7. řádu volení do sněmu.

6.    Zpráva petiční komise o žádosti obce Ploštovické a jiných za vydržování fary v Sedlci z fondu náboženského.

7.    Zpráva petiční komise o žádosti č. 50 za vydání říčního řádu pro řeku Votavu.

8.   Zpráva petiční komise o žádosti č. 115 obce Travčic, Zádušníků a Počaple za přeložení vojenských cvičení na jiné místo.

9.    Zpráva petiční komise o žádosti obce Trhových Dušníků za sproštění povinnosti k zapravení nákladu druhé polovice za káranku Josefu Pštrosovou.

10.    Zpráva petiční komise o žádosti horníků Příbramských a Březíhorských, aby dítky

jejich jak dříve osvobozeny byly od platu školného.

11.   Zpráva petiční komise o žádosti domkářů Plesských za rozdělení tamnějších společně užívaných pastvišť.

12.    Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti obce Lomnické za povolení k vybírání přirážky z nájemného.

13.    Zpráva školní komise o petici č. 86 obcí Chlumce, Vísky, Vápenice a Ouštěpnice za zřízení druhé třídy národní ve Vysokém Chlumci.

14.    Zpráva komise pro zřízení akademie hraběte Straky.

15.    Volba ředitele a náměstka jenerálního, ředitele hypoteční banky království Českého.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist geschlossen.

Sezení jest uzavřeno.

Schluß der Sitzung um 3 Uhr 15 Min.

Konec sezení o 3. hod. 15 min.

Rudolf Graf Khevenhüller, Verifikator.             Sobotka, Verifikator.             Eckert, Verifikator.

Erste Beilage zu den stenographischen Protokollen der XXIV. Sitzung.

Hoher Landtag!

Der Landesausschuß gibt, die Bestreitung der sachlichen Bedürfnisse der Bürgerschulen belangend, auf S. 7 ff. des Zustandsberichtes eine ausführliche Darlegung des gesetzlichen Zustandet und hat am 1. l. M. auch Tabellen gebracht, in denen statistische Daten über die Zahl und Frequenz dieser Schulen enthalten sind.

Die Kommission glaubt vorerst betonen zu müssen, daß sie weder einer Prämisse noch einem Schlusse des Landesausschuß=Berichtes (S. 8) beistimmen könnte, wenn er sagt, daß, "nachdem der Lehrplan der Volksschule von dem der Bürgerschule sich nicht unterscheide, die Bürgerschulen nichts Anderes seien, als erweiterte Volksschulen mit erhöhten Lehrergehalten".


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