Sobota 8. dubna 1876

Es kann also auch bei dem dritten Jahresberichte eine Vergleichung nicht angestellt und eine Prüfung nicht vorgenommen werden, wie sie vom Standpunkte einer wissenschaftlichen Statistik Schon im Jahre 1874 gewünscht und Seither wiederholt erwartet wurde.

Die Schulkommission hatte geglaubt, daß ihre vorjährige Anregung, eine wohlorganisirte Landesstatistik betreffend, vom Landesausschuße einer sorgfältigen Erwägung würde unterzogen werden, vermißt aber jede derartige Andeutung. ES kann nicht die Aufgabe der Schulkommission sein, sich über Gesetzgebungs- oder Verwaltungsgebiete zu verbreiten, denen die statistische Grundlage nicht fehlen darf. Allein wenn erwogen wird, daß das Land jährlich rund sechs Millionen Gulden für die Bedürfnisse der Volksschule aufzubringen hat, daß dasselbe eine ausgedehnte legislative Kompetenz in Volksschulangelegenheiten besitzt, und daß die Steuerträger in Form der Landesumlage 2350000 sl. ö. W. jährlich (Landesbudget, Landesfond XII. ) beizuschaffen haben, welche Summe fast die Hälfte des mit rund 5 Millionen Gulden bezifferten unbedeckten Abganges darstellt, so erscheint es gerechtfertigt, wenn an den Landesausschuß die unmittelbare Aufforderung ergeht, für die Organisirung einer Landesstatistik einleitende Vorsorge zu treffen; der hohe Landtag wird sich der Nothwendigkeit einer solchen Schöpfung um so weniger verschließen wollen, als die k. k. statistische Zentralkommission, wie das Komité zur Landesdurchforschung Böhmens Kräfte und Materialien bereits bieten und es vielleicht eines ganz unverhältnißmäßig geringen Aufwandes bedürfen wird, um endlich die schwankende und unsichere Basis in beseitigen, auf welcher nicht die legislative Thätigkeit und nicht die Finanzwirthschaft des Landes länger noch ohne eminenter Nachtheile werden fußen können.

Wenn für die auch diesmal eingetretene Verzögerung in der Vorlage des Landesausschußberichtes mit Rücksicht auf den in der Sitzung des Landtages vom 17. Jänner 1874 gefaßten Beschluß eine Entschuldigung gefunden werden kann, so ist es die Abhängigkeit des Landesausschußes und des Landtages von dem guten Willen und dem Können des k. k. Landesschulrathes in der Mittheilung der Daten, welche zweifellos dort in einer verläßlicheren Weise vorhanden sein sollten. Allein das Interesse der Landesvertretung ist ein viel eindringlicheres, nachdem die Kosten der Volksschule mit Ausnahme eines ganz geringen Theiles durch Schulgeld und Umlage, letztere in Land, Bezirk und Gemeinde zu bedecken sind. Thatsachen, wie jene, welche der

Landesausschuß in seinem Berichte (S. 15) über die Finalisirung der Abrechnung aus den Jahren 1871. -1873 mittheilt, würden bei dem Bestande einer sicheren Statistischen Basis entweder ganz unmöglich sein oder sich ans ein äußerst geringes Maß beschränken.

Bei dieser Sachlage muß sich zu ihrem lebhaften Bedauern die Kommission zumeist darauf beschränken, die obigen Bemänglungen durch die Ziffern Selbst zu erhärten.

An der Spitze möge eine Tabelle stehen, welche sich an jene des vorjährigen Kommissionsberichtes anschließt.

Post

Nach den Ausweisen des Jahres

1874

1875

4876

1

Bestand an öff. Bürgerschulen...................

128

130

124

2

,,,,,, Volksschulen...................

4161

4148

4213

3

",, " Bürgerschulklassen........

415

451

401

4

,, " " Volksschulklassen.........

7956

7934

8336

5

Gemeinden I. Gehaltsklasse.....................

241

243

245

6

" II. " ................

1386

1378

1405

7

" III. " .................

2342

2347

2388

8

" IV.. ..........

88

88

75

9

Sistem. Lehrerstellen an Volksschulen.....

7956

7956

8323

10

Hievon in Stadtschulbezirken...................

288

303

342

11

Hievon in Landschulbezirken...................

7668

7653

8325

12

Lehrer I Gehaltsklasse......................

1222

1211

1309

13

Unterlehrer I. Gehaltsklasse................

434

425

455

14

Lehrerinen I.,,..........................................

105

113

145

15

Unterlehrerinen I. " ................

37

42

60

16

Lehrer II. ................

1984

1943

2008

17

Unterlehrer II.,,........................................

984

980

1004

18

Lehrerinen II. " ................

23

26

22

19

Unterlehrerinen II.,,.................................

2

4

3

20

Lehrer III. " ................

2449

2459

2532

21

Unterlehrer III.,,.......................................

-

666

712

22

Lehrer IV. " ................

87

87

75

23

Aushilfslehrer.................................

1343

1530

1754

24

Undesetzte Stellen....................................

821

602

862

         

Dieser Tabelle fügt die Kommission sofort jene Bemerkungen an, aus welche sie im Lause des Berichtes nicht mehr zurückkommen kann.

Die Bürgerschulen können sich nicht vermindert haben. Im Vergleiche zu 1874 Sollen nach dem neuesten, Berichte in Asch, Saaz, Böhmischbrod, Deutschbrod, Hoøowitz, Neuhaus, Münchengrätz, Pilgram, Seltschan, Schlau, Strakonitz sich die Bürgerschulkassen um 20 vermindert haben.

Eine Gegenüberstellung der Ziffern der Schulgemeinden nach Schulgeldklassen ist gar nicht möglich, weil die Präliminarien, welche kaum vom L. -A. als "vollkommen entsprechend" bezeiknet wurden, für das Jahr 1876 diese Daten nur für 79 Schulbezirke enthalten.

Nach P. 9 sollen die sist. Lehrstellen um 367 gestiegen sein, während die Volksschulklassen sich um 402 vermehrt hätten, welche Differenz nicht möglich ist. Uebrigens betragen die sist. Lehrstellen auf S. 4 des Berichtes 8331 und in der Tab. V. (1876) 8325.

Es ist nicht anzunehmen, daß sich die Schulgemeinden im J. 1876 um 57 vermehrt und im Jahre 1875 nm 1 vermindert haben.

Zur weiteren Orientirung diene die nachfolgende Gegenüberstellung wichtigerer Daten über Gehaltsbezüge nach den L. A. Tabellen der Jahre 1874, 1875 und 1876.

An Bürgerschulen.

 

Männliches Lehrpersonale

1874

1875

1876

Direktoren und Oberlehrer

Anzahl ...............................

Sistemisirte Gehalte ................

Funktionszulagen....................

Dienstalterszulagen........... .......

Gehaltsergänzungen &...........

Zusammen.....

115

86900

34500

2735

1660

116

87700

34800

3095

1760

121

92200

35800

6060

1870

125795

127355

135930

Lehrer

Anzahl.................................

Sistemisirte Gehalte.................

Dienstalterszulagen.........................

Gehaltsergänzungen &...................

Zusammen......

326 251350 2885 5330

352 267520 3790 6740

370

284750 5412

6150

259565

278050

296312

Unterlehrer

Anzahl.................................

Sistemisirte Gehalte ...............

Remunerationen &.........................

Zusammen......

3

1050 700

10

4690 45

2

1160 120

1750

4735

1280

An Volksschulen

Direktoren und Oberlehrer

Anzahl..................................

Sistemisirte Gehalte...................

Funktionszulagen...........................

Dienstalterszulagen........................

Gehaltsergänzungen & ...............

Zusammen.....

1933

916500

314225

73517

13617

1929 914800 313425 75334 12845

2005 947700 322600 127088

14504

1317899

1316404

1411892

Lehrer

Anzahl...................................

Sistemisirte Gehalte..................

Dienstalterszulagen.........................

Gehaltsergänzungen &...................

Zusammen......

3788 1802300 76563 38614

3770 1792400 73886 39985

3921

1877000

132905

39540

1917477

1906271

2049446

Unterlehrer

Anzahl....................................

Sistemisirte Gehalte ..................

Dien alterszulagen ...................

Remunerationen.............................

Zusammen.....

2071 708440

-

13506

2071

707980

-

11943

2171 741860 5778 7238

721946

719923

754876

Weibliches Personale

1874

1875

1876

Oberlehrerinen

Anzahl...................................

Sistemisirte Gehalte..................

Funktionszulagen...........................

Dienstalterszulagen.....................

Personalzulagen..............................

Zusammen......

9

4160

1380

-

604

8

3726

1120

-

610

9

4320

1440

192

540

     

Lehrerinen

Anzahl..................................

Sistemisirte Gehalte........................

Dienstalterszulagen.........................

Personalzulagen &..........................

Zusammen.........

130 61020 120 6350

131 60458 120

7888

162 75530 408 9550

67490

68466

85488

Unter= Lehrerinen

Anzahl...................................

Sistemisirte Gehalte.......................

Remunerationen.............................

Zusammen......

41

13772 2534

46

15232 3168

63 21000

4898

16306

18400

25898

Die wiederholt gewünschte Nachweisung über den Ab- und Zugang von Lehrpersonen beruft sich auf die Mittheilung des Landesschulrathes, daß während der letzten 3 Jahre im Ganzen 27 Personen ans anderen Ländern zugingen und 201 Personen Böhmen verließen, von welchen letzteren 62 böhmische Lehrer nach Mähren überfiedelten.

Die nachstehende Tabelle des Landesschulrathes bringt die Einzelziffern. In den Landschulbezirken Bischofteinitz, Dauba, Friedland, Joachimsthal, Kralowitz d., Rumburg, Schütteuhofen d., Taus d, Beneschau, Jungbunzlau, Taus b., Königgrätz, Münchengrätz, Starkenbach, Karolinenthal, Kralowitz b., Melnik, Mühlhausen, Pisek, Pilsen, Prachatitz, Pøestitz, Pøíbram, Rakonitz, Randnitz, Seltschan, Semil, Schlau, Schuttnhosen b., Moldauthein, wie in den Stadtschulbezirken Prag d., Pilsen d., Tetschen, Trautenau, Königgrätz, Prag b. sei in den letzten 3 Jahren, weder eine Ein- noch Auswanderung von anderen Ländern oder in andere Länder vorgekommen,

In den folgenden Schulbezirken stellt sich diese Bewegung des Lehrpersonales für die 3 letzten Jahre zusammengenommen:

Schulbezirke

Einwanderung

Aus

wanderung

a) deutsche: Asch....................................

I

3

Aussig...................................

1

4

 

-

2

 

2

8

 

1.

-

 

-

4

 

-

6

 

-

9

Gabel...................................

-

7

 

-

1

Graslitz............. ....................

-

2

 

-

2

 

2

1

 

-

16

 

-

2

 

-

1

 

-

1

 

__

1

 

1

8

 

1

4

 

1

2

 

1

4

 

-

3

Mies....................................

-

13

 

-

1

 

-

2

 

1,

-

Polièka................................

-

1

 

1

1

Schulbezirke

Ein-

wande-

rung

Auswande-

rung

 

__

2

Reichenberg.........................

-

1

 

-

1

 

-

2

 

-

4

 

-

3

Tepl....................................

-

1

Teplitz...............................

1

4

 

-

2

 

-

1

   

1

2

6

1

1

-

1

b) böhmische.

   

Blattna................................

-

1

 

-

2

Deutschbrod...........................

2

-

 

-

1

 

-

3

Neubydžow...........................

-

1

 

1

1

 

-

1

 

-

1

 

-

1

 

-

2

 

-

1

 

-

4

Jièin..................................

1

1

 

-

2

Kolin...................................

-

4

 

-

2

 

-

2

 

-

1

Laun ...................................

-

1

Neustadt................................

-

5

 

-

1

 

-

3

 

1

6

 

-

1

Polièka.................................

-

1

Polna....................... ............

1

4

 

-

1

 

2

-

 

-

1

 

-

2

 

-

3

 

-

1

 

__

1

Bezirke Pilsen.................

1

-

1

-

Nach dem dreijährigen, Durchschnitte beträgt die Einwanderung 9, die Auswanderung 67, wovon 21 nach Mähren, so daß ans die anderen

Länder, wenn überhaupt die Beibehaltung der bisherigen Berufstätigkeit nachzuweisen ist, auf das Jahr 46 auswandernde Lehrpersonen entfallen würden. Wenn nun angenommen werden will, daß diese Daten richtig find, so kann daraus nur auf gewöhnliche Motive der Auswanderung geschlossen werden. Der so oft behauptete Zusammenhang mit den besseren Schalten in anderen Provinzen ließe sich nicht behaupten noch erweisen. Interessant ist der Vergleich mit der Tab. V. des dem nieder=österr. Landtage eben jetzt vorgelegten Schulzustandsberichtes. Nach dieser Tabelle, welche für jeden Schulbezirk den Zugang von Lehrpersonen nach den Provinzen, aus welchen sie kamen, getrennt nachweist, sind nach N. =Oesterreich in der Zeit vom 1. September 1874 bis Ende Dezember 1875, also während 16 Monaten, in welche zwei Schuljahranfänge fallen, aus Böhmen 37 Lehrpersonen eingewandert, aber eben so viel ans Schlesien, und 31 aus Oberösterreich, dem Lande mit den im Gesetze wenigstens höchstgestellten Lehrergehalten. Unter diesem mit 37 in 14 Monaten oder mit Rücksicht auf die bestehenden Vorschriften für das Jahr 1875 nur mit 25 anzunehmenden Zugang von Böhmen nach N. =Oesterreich sind jene nicht eingerechnet, welche nach Wien übersiedelt sein mögen, das ja bekanntlich die größte Anziehungskraft ausübt. Wenn nun von den jährlich 67 Auswanderuden die 21 für Mähren und 25 für Niederöfterreich (ausfchließlich Wien), dann die jahrlich einwandernden 9 Personen abgezogen werden, so ergibt sich ein jährlicher Abgang an Lehrpersonen aus Böhmen nach Wien und den anderen Provinzen (ausschließlich Niederösterreich u. Mähren) von 12 Personen, freilich all das unter der kaum gerechtfertigten Voraussetzung, daß die ursprünglichen Ziffern des Landesausschußberichtes korrekt sind. Jedoch könnte hier ein Irrthum selbst um's Fünfsache noch immer keine Besorgniß erregen, wenn berücksichtigt wird, daß der faktische Stand sämmtlicher Lehrpersonen in Böhmen sich derzeit anf rund 8000 beläuft.

Ueber den Schulbesuch und das Schulgeld (Tab. VI) sind die Nachweisungen, dürftiger und lückenhafter als früher, das erstere, weil sie blos Summarisch find und die Tab. VI. entgegen der Tab. VII. des Jahres 1875 und gar der Tab. VII. des Jahres 1874 die Zahlen der Schulbesuchenden nicht angibt, das letztere, weil die Städte Prag und Budweis nicht einbezogen wurden. Sie sind aber auch gegen die früheren Mitteilungen ganz auffallend different. Nachdem für 1874 766295, für 1875 - 770744 schulpflichtige Kinder angegeben wurden, bringen die diesjährigen Tabellen nur 729028, also um 37267 gegen 1874 und um 41716 gegen 1875 weniger. Freilich übersieht der Landesausschuß aus S. 7 die Notiz seiner Tab. VI, " wornach Prag für 1876 nicht einbezogen wurde, das für 1874 Schon 18426

schulpflichtige Kinder ausgewiesen haben soll. Doch bleibt die Differenz immer überraschend. Auch das beleuchtet die Unsicherheit der statistischen Grundlagen. Alle Vergleichsschlüsse müssen also hier entfallen. Vielmehr erscheinen auch viele derjenigen Behauptungen hinfällig, welche in Rücksicht auf die Bewegung des Schulbesuches namentlich 1875 aufgestellt werden konnten. Freilich sind die Behörden auch hier über eine Anregung hinweggegangen, welche die Kommission feit zwei Jahren wiederholt und im Vorjahre eingehender begründet hat. Wie nämlich ans dem Berichte des Landesausschußes (S. 7) hervorgeht, sind die Rubriken "fleißig" "minder fleißig" - "nachlaßig" - "gar nicht" noch immer die offiziellen Begriffsbestimmungen. Schon in dem vom h. Landtage gutgeheißenen Berichte der Kommission vom 14. Oktober 1874 wurde der Wunsch ausgesprochen, hiefür scharftrennende Normen zu geben, welche verschiedenartige Auslegungen verhindern. Im Berichte v. 5. Mai 1875 wurde abermals getadelt, daß Bezeichnungen, wie "gar nicht", "nachlässig, " "fleißig" und "regelmäßig" durchaus unklar und für die Sammlung von Ziffern ganz ungeeignet seien. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Halbtagsabsenz als statistische Einheit sich empfehle. Trotzdem wird die offenbar zu statistischen Unwahrheiten führende Grundlage beibehalten.

Betrachtet man überdies die (litogr. ) Specialtab. VI., so findet man, daß ein Theil der Ziffern aus den für 1876 geprüften Schulbezirkspräliminarien, ein anderer ans den vom k. k. Landes=Schul=Rathe anläßlich der Schulgeldaufhebung erstatteten Berichten entnommen sind. Daraus muß geschlossen werden, daß beide Zusammenstellungen entweder lückenhaft oder mit einander nicht kongruent waren.

Dieselbe Summe des vorgeschriebenen Schulgeldes wie für 1876 gaben an die Schulbezirke: Asch mit 9802, (obzwar der Pauschalbetrag laut Exl. v. 26. Jänner 1874 auf st. 11137. 32 sich beläuft), Königgrätz mit 23075, Senstenberg mit 7897 fl. ö. W. (deren Pauschalirung nicht konstatirt ist. )

Die Kinderzahl dieser Bezirke wird nachstehend angegeben:

Bezirk

1874

1876

Asch........................

4853

4737

Königgrätz.......................

11587

10701

Senftenberg.....................

4727

4746

Ein anderes Schlaglicht wirst die folgende Tabelle auf die Berichtsdaten:

Schulbezirk

1874

1876

Kinder

Schulgeld in Gulden

Kinder

Schulgeld in Gulden

 

10465

23111

10144

20021

 

6220

8799

6156

10243

Plan...........................

5544

10585

5462

11174

 

4803

13825

4976

- 17824

 

1633

3604

1652

2748

Teplitz........................

10147

28501

10240

 30051

Böhm Brod.................

7639

14708

9675

16099

 

7460

15491

7514.

13905

 

16456

32477

17285

36293

 

9006

14485

9008

15596

Sind Daten über die Schulkinder wie bei Böhm. Leipa, Plan, Taus d., Böhm. Brod, Pøibram denkbar? Sind Schulgeldziffern, wie bei Böhm. Leipa, Rumburg, Taus d., Taus b. glaubwürdig? Sind die Verhältnisse der beiden Rubriken wie bei Kruman, Plan, Rumburg, Taus d. Teplitz, Pøibram auch nur möglich?

Das Schulgeld wird beziffert in den LandesAusschuß Berichten:

Aus dem Jahre

für das Jahr 1875

1874

mit fl. ö. W 1453665

1875

" " " " 1509816

1876

" " " 1453665

Abgesehen von der Ungleichheit der drei Ziffern ist es ungerechtfertkat, wenn der Landes Ausschuß im Landesvorausschlage (S. 60) von der Bewegung der Schulkinder bei der Ziffer von 1901517 st. (Post XII. a) keine Notiz nimmt. Entweder ist der Erfolg des Schulgeldes für 1875 um 56000 fl. höher anzunehmen, dann kann obige Erfordernißziffer herabgesetzt weiden, oder der Erfolg war nur

1, 453, 665 fl. bei einer um 20000 faktisch geringeren Kinderzahl, dann müßte die Erfordernißziffer sich um rund 40000 fl. erhöhen. Daß das überhaupt nicht geschah, ist nm so auffallender, als der Landes Ausschuß selbst (S. 8) "neuerdings, wiederholen zu müssen glaubt, daß die dermalen ausschließlich ans Kosten des Landes stattfindende Vermehrung der Schulen und Klassen eine stetige sei und für das Jahr 1877 abermals eine ganz namhafte Steigerung der Ausgaben zu gewärtigen stehe. "

Daß in den Landschulbezirken für 1875 (Tab. VII. ) pr. Kopf ö. W. fl. 1. 982 und für 1876 (Tab. VI) ö. W fl. 2. 085 an Schulgeld entfallen, ist einfach unmöglich, well durch die stätige Herabsetzung der Gemeinden in die niederen Schulgeldklassen das Schulgeld pr. Kopf sinken muß.

Wie gerechtfertigt die Erwartungen gewesen, welche der h. Landtag an die von der Schulkommission befürwortete Vermehrung der Stipendien für Lehramtskandidaten knüpfte, erweist der in der Zahl bedeutende, wenngleich auf dieses Motiv allein nicht zurückzuführende Erfolg laut nachfolgender Tabelle:

Standort und Sprache

S ch ü l e r z a h l

Vermehrung

der Anstalt

Ende

1873/74

Anfangs 1874 75

Anfangs 1875/76

gegen das Vorjahr

I. Lehrerbildungsanstalten,

       
 

62

115

151

36

Prag böhmisch...............

133

235

305

70

 

106

141

203

62

 

63

86

126

40

 

61

70

110

40

Komotau deutsch............

-

40

84

44

Königgrätz böhmisch.......

97

152

185

33

 

94

141

205

64

 

97

133

192

59

 

-

45

130

85

 

84

179

228

49

 

88

115

173

58

II. Lehrerinenbildungsan-

       

stalten.

       
 

181

195

200

5

 

185

189

246

57

Zusammen....

1251

1836

2538

702

Selbst in dieser Statistisch leicht zu bewältigenden Rubrik ergeben sich Differenzen bei den jetzt mit 257 angegebenen Schülern des Vorbereitungskurses gegen 221 des Vorjahres und indem diesmal für die zweite Kolonne statt 1836 nur 1590 angegeben werden, welche Zahl auch für den Fall differnt, als die in der Ziffer von 1836 enthaltenen 221 Besucher des Vorbereitungskurses abgezogen werden wollen. Der Zuwachs an Kandidaten ist daher 702 und nicht 948 (S. 11), beziehungsweise, wenn die aus dem Vorbereitungskurse in den 1 Jahrgang übergetretenen 184 Kandidaten zugezählt werden wollen, 886. - Im Vorjahre wurden (S 52) 387 Stipendisten angegeben, wovon 204 im einjährigen' Kurse. Dieses Jahr werden 470, nämlich 270 Staats- und 200 Landesstipendisten gezählt. Für 1875 werden 44. 710 sl., für 1876 47. 000 sl. als veitheilt angeführt, während doch die Stipendien Seitens des Landes um st. 10 000 erhöht wurden. Auch hier müssen die Tabellen irrig fein.

In Erledigung des Schulzustandsberichtes des Landesausschußes aus dem Jahre 1875 hat der h. Landtag nach den Anträgen der Unterrichtskommission den Landesausschuß sub b) beauftragt, darüber Bericht und Antrag zu erstatten, ob das Schulgeld für das 7. und 8. Jahr der Volksschulpflicht aufgehoben werden könnte.

Diesem Auftrage kommt der Landesausschuß auf S. 7 und 8 feines Berichtes mit der Aeußerung nach, daß er auch die theilwesse Aufhebung des Schulgeldes nicht zu befürworten vermöge.

Zum größten Theile ist die Begründung wie bei den später zu besprechenden gleichzeitig gefaßten Resolutionen des h. Landtages (a u. c) der mit Note vom 28. Juli 1875 erbetenen und am 1. März 1876 eingelangten Aeußernung des k. k Landesschulrathes entnommen, welcher nur von 709313 (vgl. obige Ziffer!) schulpflichtigen Kindern spricht, unter weichen 150620 im 13. und 14 Lebensjahre an Schulgeld ö. W. sl. 368. 011 zahlen. Der Laudesausschuß gibt solcher Kinder 152818 an welche ein Schulgeld von 378973 sl. zahlen. Diese Differenzen genügen eben noch, um jede meritorische Schlußfolgerung absolut zu verbieten Eine Berechnung, wenn sie mit Nutzen angestellt werden könnte, würde beiläufig ergeben: 150620 Kinder haben (per Kopf ö. W. sl. 2 08 kr., das ist zusammen) 313 3346O st. ö. W. und abzüglich 20% rund 250. 600 st. ö. W zu bezahlen. Die Differenz dieses aus den jüngsten Tabellen geschöpften Resultates mit den Beiträgen von 368. 011 sl. oder 378 973 sl. ist jedoch nicht ganz unbedeutend. Vergessen darf aber nicht werden, daß der 20 % Abstrich ein für 8 Schuljahre durchschnittlicher ist und der perzentsatz des 7. und 8. Jahres ein viel höherer Sein muß. Die vom Landesschulrathe auszusprechenden Befreiungen gründen sicht nicht felten auf das Argument des vorjährigen Kommissionsberichtes, daß den Eltern, welche" zur Erhaltung der Familie beitragende halbe Arbeitskräfte entbehren, nicht noch hiefür eine Zahlung auserlegt werden könne, wenn die Zahlungspflichtigen sonst arm find. Einen andern Grund, als Seinen "Glauben" hat der Landesausschuß gegen

die Konstatirung des vorjährigen Kommissionsberichtes auch nicht vorgebracht, es würde sich die Bevölkerung mit der ausgedehnten Schulpflicht bei gleichzeitiger Schulgeldaufhebung für die verlängerte Frist leichter versöhnen.

Allein auch hier verzichtet die Kommission auf eine weitere rneritorische Beurtheilung des Gegenstandes, bis zuverlässige Daten vorliegen werden.

Was die im §. 20 des Gesetzes vom 24. Feber 1873, Zahl 16 L. G. Bl., gegebene Möglichkeit der Pauschalirung des Schulgeldes anlangt, so erklärt der Landesausschuß, daß von dem Mittel der Pauschalirung nur wenig Gebrauch gemacht wurde.

Die nachfolgende Tabelle wird weder bestreiten, noch beweisen, aber durch die Angaben des Landesschulrathes doch wahrscheinlich machen, daß eine mißverständliche Auffassung des Gesetzes die Ursache ist, daß nicht Schon fast alle Gemeinden von dieser Begünstigung Gebrauch machten. (Siehe Tab. A. 1. & A. 2. )

Wogegen Sich jedoch die Kommission ganz entschieden aussprechen müßte, ist die Absicht, durch Erhöhung des Schulgeldes auch eine höhere Einnahme zu schaffen. Das kann und darf nur dann geschehen, wenn die Umlage in ihrem Wesen den Grundsätzen einer richtigen Volkswirthschaft und gesunden Finanzpolitik nicht nur nicht widerspricht, sondern den Anforderungen Beider in allen Stücken gerecht wird. Das zu behaupten hat aber wohl Niemand verflicht, auch nicht der Landesausschuß, der vielmehr wiederholt und ausschließlich die Unmöglichkeit, das Schulgeld aufzuheben, darauf zurückgeführt hat, daß ein Ersatz für diesen Ausfall nicht gefunden werden könne.

Weiters berichtet der Landesausschuß nach der obzitirten sub c) beschlossenen Landtagsresolution über die Petition des Ganturnrathes der Turnvereine des nordwestlichen Böhmens, welcher an den hohen Landtag de praes. 23. April 1875 die Bitte stellte: "Die Mittel zur schnellen Durchführung des Turnunterrichtes an den Volks und Bürgerschulen einer geneigten Erwägung zu unterziehen und eventuell für denselben aus Landesmitteln besondere Lehrkräfte zu bestellen. "

Der k. k. Landesschulrath äußert sich in der erwähnten Note dahin, es müßte ans Grund der Berichte der einvernommenen Bezirksschulräthe zugegeben werden, daß die Durchführung dieses Unterrichtes an sehr vielen Orten weit hinter den Forderungen des Gesetzes zurückbleibe, indem die Lokalitätenfrage einerseits, andererseits aber der Lehrermangel und namentlich der Mangel an jüngeren turntüchtigen und in der Methode bewanderten Lehrkräften hindernd entgegentrete. Auch die auf S. 9 und 10 des Landesausschußberichtes vorgebrachten Argumente sind dieser Aeußerung des Landesschulrathes entnommen, welche jedoch dahin zu ergänzen ist, daß einzelne Bezirksschulräthe sich gegen alle Mittel erklärt

haben, den Turnunterricht zu sördern und zu heben, mit welchem Standpunkte sie dem Gesetze geradezu widersprechen.

Seiner Aeußerung hat der Landesschulrath nachstehende Tabellen beigefügt:

(Siehe Tab. B. 1 &. B. 2. ).

Nach den §§. 3 und 17 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 sind "Leibesübungen" ein obligater Unterrichtsgegenstand in den Volks und Bürgerschulen; diejenigen aber, welche lediglich geprüfte Turnlehrer sind (M. E. vom 10. September 1870, Z. 9167), können auch dann nicht, wenn sie wie z B. an einer Bürgerschule mit 16 Klassen durch die Ertheilung des Turnunterrichtes allein ausreichend beschäftigt sind, mit Rücksicht auf die §§ 48 und 56 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 den mit dem Lehrbefähigungszeugnisse versehenen Volksschullehrern gleichgestellt werden. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, daß dem derzeitigen Zustande des Turnunterrichts an den Volksschulen dauernd und zweckmäßig nur dadurch werde abgeholfen werden, daß immer mehr Volksschullehrer die zur Ertheilung dieses Unterrichtes nöthige Befähigung gewinnen. Gleichwohl gibt die Mehrheit der Kommission zu, daß nicht abgewartet werden könne, bis die jetzt hiezu unfähigen Lehrer sämmtlich außer Thätigkeit getreten sind, sie vermeint deshalb, es sei die Unterweisung jener aktiven Lehrpersonen thunlichst zu fördern, welche noch turntüchtig sind. Das Hinderniß der durchgängigen Einführung des Turnunterrichtes, welches in den Raumverhältnissen zu suchen und nicht sofort zu überwinden ist, konnte die Gesammtheit der Kommission nicht übersehen. Die Mehrheit desselben wurde aber auch in erster Linie von der Rücksicht auf die Landesmittel geleitet, welche für die definitive Organisirung eines Turnlehrerstatus neuerlich in Anspruch genommen werden müßten, ohne daß derzeit auch nur annähernd berechnet werden könnte, wie sehr diese Inanspruchnahme zu steigen vermöchte.


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