Sobota 8. dubna 1876

Die Kommission empfiehlt deshalb am Schluße des Berichtes einen Auftrag an den Landesausschuß, welcher, soweit es die derzeitige Lage gestattet, immer als ein nicht unrichtiger Schritt nach Vorwärts zu betrachten ist. Die bisher hie und da beliebte vorübergehende Anstellung von Bezirksturnlehrern, welche auf einem speziellen Min. Erlaß fußt, kann mit der von der Kommission befürworteten zeitweiligen Einrichtung von Turnlehrkursen für Volksschullehrer leicht in Verbindung gebracht werden.

Die ans dem Berichte des k. k. Landesschulrathes an das Ministerium vom 9. Oktober 1875 geschöpfte kurze Mittheilung des Landesausschußes (Seite 9) ergänzt sich damit, daß "bedauerlicher Weise die Bemühungen der k. k. Bezirksschulinspektoren, welche die Lehrer zu einer fleißigen Lektür der Bibliothekswerke aufforderten, nicht allerwärts den gewünschten Erfolg erzielten, ferner daß trotz

der Opserwilligkeit so vieler Gemeinden "gleichwohl noch viele besonders in den ärmeren Gegenden des Landes eigene Schulhäuser entbehren und die Schulen in gemietheten, mitunter unzweckmäßigen und äußerst beschränkten Räumlichkeiten untergebracht oder im Besitze von baufälligen und durchaus unzureichenden Schulgebäuden sind".

Die Kommission glaubt jedoch der Zustimmung des. hohen Landtages sich versichert zu halten, wenn sie den Wunsch ausspricht, daß über den didaktisch=pädagogischen Fortschritt des Volksschulwesens im Lande ausführliche Mittheilungen gebracht würden, deren Grundlagen die Berichte der Landesschulinspektoren zu bieten leicht im Stande sind.

Die Kommission ist verpflichtet, die Aufmerksamkeit des h. Landtages auch auf jenen Theil des L. =A. =Berichtes zu lenken, in welchem (S. 17) mitgetheilt wird, daß dein Landesschulrathe die Petitionen über die Bestreitung der Kosten des Religions=Unterrichtes an Volks- und Bürgerschulen mit dem Ersuchen übermittelt wurden, "geeignete Erhebungen pflegen zu lassen und der Mittheilung des Resultates die eigene Wohlmeinung beizufügen. " Diesem Ersuchen ist die Regierung Seit dem 28. Juli 1875 nicht nachgekommen, weil, wie die amtliche Erklärung der Regierung im Schoße der Kommission lautete, die gewünschten Erhebungen noch nicht vollendet seien. Obzwar die Kommission der Meinung ist, daß das strittige Moment in der verschiedenen Auslegung der bestehenden Gesetzgebung zu suchen ist und daß in einer Rechtsfrage die Rechtsanschauung des Landesausschußes, welche dem hohen Landtage noch nicht mitgetheilt wurde, von großem Werthe gewesen wäre, während die der Regierung durch die Verhandlungen des u. =ö. Landtages sattsam bekannt ist, kann die Kommission doch mir empfehlen, die Berathung dieses Gegenstandes auf die nächste Session zu vertagen, und zwar wesentlich deshalb, weil der n. =ö, Landesausschuß im Einvernehmen mit dem Landtage, aber im Widerspruche zu den Forderungen der Regierung, den Religionsfond zur Bezahlung dieses Religions= Unterrichtes auf Grund der bestehenden Gesetzgebung heranziehen zu können meint und den Verwaltungsgerichtshof anzurufen beabsichtigt, dessen Thätigkeit in der allernächsten Zeit beginnen soll. Die Kommission glaubt, daß der Ausspruch dieses Tribunals für die Sache von eminenter Bedeutung und deshalb auch in der Frage über die Nothwendigkeit der Aenderung der bezüglichen Gesetzgebung zu berücksichtigen sein wird.

In allen übrigen Theilen des Schulzustandsberichtes des Landesausschußes glaubt die Kommission dem Budgetausschuße die Berathung, eventuell Antragstellung überlassen zu sollen, jedoch mit Ausnahme der auf Seite 12-14 des Landesausschußberichtes behandelten Frage der Konkurrenz für Bürgerschulen, über welche die Kommission einen gesonderten Bericht deshalb dem hohen Landtage

zu erstatten gedenkt, weil der Landesausschuß noch Statistische Nachweisungen vorzulegen beabsichtigt, welche zur Beleuchtung der Angelegenheit beitragen Sollen, die Erstattung des vorliegenden Berichtes aber deshalb nicht verzögert werden wollte.

Der Landesausschuß ist jedoch in seinem Berichte über zwei ihm zur Erwägung, beziehungsweise Antragstellung, zugewiesene Gegenstände mit Stillschweigen hinweggegangen.

Indem die Kommission gegen die auf Seite 6 des Landesausschußberichtes gebrachte Darstellung über eine Petition der israel. Lehrer eine Einwendung zu machen sich nicht veranlaßt steht, hat sie die Obliegenheit, das zweite Petit derselben Lehrer, welche dahin ging (sub III. ), "daß die Anführung der Konfession in den Lehrbefähiguagszeugnissen entfalle und es hiedurch auch israelitischen Lehrern ermöglicht werde, sich mit Erfolg um Stellen an öffentlichen interkonfessionellen Volksschulen zu bewerben" - definitv der Erledigung zuzuführen. Die Petenten selbst führen einen formalen Grund überhaupt nicht an; dagegen erscheint die bezügliche Anordnung des Min=Erl. vom 5. April 1872, Z. 50 R. =G=Bl., durch den §. 5 (Absatz 6) des Reichsvolksschulgesetzes vollständig begründet; ein Zusammenhang dieser Verfügung mit dem von den Petenten erwähnten "Erfolg" kann nicht gefunden werden, denn der §. 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, Z. 48 R. =G. =Bl., erklärt das Lehramt für alle Staatsbürger gleichmäßig zugänglich, welche ihre Befähigung hiezu in gesetzlicher Weise nachgewiesen haben. Und darnach ist auch die Praxis vorgegangen. -

Weiters hat der Ganturnrath der u. =w. =böhm. Turnvereine gebeten, der h. Landtag wolle aussprechen, daß das Bedürfniß zur obligaten Einführung des Turnunterrichtes an den Gymnasien und Realgymnasten vorliege.

Die Kommission vermeint, daß die Frage, als in die Kompetenz der Reichsgesetzgebung gehörig, auch vorerst dort ihre Erledigung zu finden habe, wobei die Bedürfnisse der gleichnamigen Anstalten des Reiches zur Vergleichung herangezogen werde« können.

Darauf gründet sich der herbezügliche Schlußantrag der Kommission, welche auch bei diesem Punkte keinen Anlaß findet, dem bezüglichen Antrage des Landesausschußes auf Uebergang zur Tagesordnung beizustimmen

Endlich glaubt die Kommission anerkennend konstatiren zu sollen, daß in Berücksichtigung des wiederholt vom hohen Landtage ausgesprochenen Wunsches das Konzeptpersonale des Landes=Schul= Rathes seit dem Vorjahre um vier Personen vermehrt wurde und derzeit ans zwei administrativen Referenten, zwei Sekretären, fünf Kommissären und sieben Konzeptspraktikanten besteht.

Die nachfolgenden Anträge finden in dem vorstehenden Berichte ihre Begründung:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

a)  lieber die Petition der israel. Lehrer an Volksschulen Z. 169 des J. 1874 wird zur Tagesordnung übergegangen.

b)   Die Petition des Ganturnrathes der Turnvereine des nordwestlichen Böhmens Z. 210 des J. 1875 wird, soweit sie die Einführung des obligatorischen Turnunterrichtes an den Gymnasien und Realgymnasien betrifft, der Regierung zur Würdigung abgetreten.

c)  Der Landesausschuß wird beauftragt, bei Vereinbarung der Normalgrundsätze zur Prüfung

der Schulbezirkspräliminarien darauf Bedacht zu nehmen, daß in solchen Schulbezirken, in welchen sich gegenwärtig eine größere Anzahl von Lehrern befindet, welche den Turnunterricht zu ertheilen nicht befähigt find, Turnlehrkurse für dieselben nach Bedarf organisirt werden.

d) Der Landesausschuß wird beauftragt, dem h. Landtage in der nächsten Session Anträge vorzulegen, wie für eine wohlorganisirte Landesstatistik, namentlich auf dem Gebiete des Schulwesens, ausreichende Vorsorge getroffen werden könne.

Prag, 30. März 1876.

Hasner m. p.,

Obmann.

Dr. Ruß m. p.,

Berichterstatter.


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