ES ist das aber, wie gesagt, eben nur eine Anregung gewesen, aber von einer direkten Erhöhung des Schulgeldes ist in dem Berichte nichts enthalten.
Ich möchte nun noch bezüglich der einzelnen Anträge, welche die Schulkommission gestellt hat, in Anknüpfung an die Ausführungen, die ich mir erlaubt habe zu machen, einige Abänderungen beantragen; glaube aber, daß dies zweckmäßiger geschehen wird, wenn über die einzelnen Anträge die Spezialdebatte eröffnet werden wird. (Anhaltender Beifall).
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand in" der Generaldebatte das Wort?
Žádá někdo v jenerálním rokování za slovo?
Die Generaldebatte ist geschlossen.
Jenerálm rokovaní jest ukončeno.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterst. Abg. Dr. Ruß Nachdem beim Punkte d), welchen hauptsächlich der Bericht der Unterrichtskommission zu begründen versucht, Gelegenheit fein wird, alles von den Hrn. Abgeordneten ans dem Landesausschuße Vorgebrachte einer Erwägung zu unterziehen und meinerseits eine Rechtfertigung vorzubringen, so verzichte ich am Schluße der Generaldebatte aufs Wort. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wir gehen somit in die Spezialdebatte über. (Der Oberstlandmarschall
verläßt den Saal, der Oberstlandmarschallstellvertreter übernimmt den Vorsitz. )
Berichterst. Dr. Ruß (liest): Der h. Landtag wolle beschließen:
a) Ueber die Petition der israel. Lehrer an Volksschulen Z. 169 des J. 1874 wird zur Tagesordnung übergegangen.
Sněm. sekr Sládek: Komise činí návrh:
Sl. sněme račiž se usnésti takto:
a) Přes petici židovských učitelů na školách
obecných č. 179 z r. 1874 přechází se k dennímu
pořádku.
Oberstlandmarschall-Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Nachdem dies nicht der Fall ist, bitte ich Jene, die mit diesem Antrage einverstanden sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Berichterstatter Dr. Ruß: Ich bitte den Hrn. Vorsitzenden, daß die Punkte b) und c) gleichzeitig in die Spezialdebatte einbezogen werden.
Oberstl. -Stellvertreter: Wird geschehen.
Berichterstatter Dr. Ruß (liest): b) Die Petition des Gauturnrathes der Turnvereine des nordwestlichen Böhmens Z 210 des J. 1875 wird, soweit sie die Einführung des obligatorischen Turnunterrichtes an den Gymnasien und Realgymnasien betrifft, der Regierung zur Würdigung abgetreten.
c) Der Landesausschuß wird beauftragt, bei Vereinbarung der Normalgrundsätze zur Prüfung der Schulbezirkspräliminarien daraus Bedacht zu nehmen, daß in solchen Schulbezirken, in welchen sich gegenwärtig eine größere Anzahl von Lehrern befindet, welche den Turnunterricht zu ertheilen nicht befähigt sind, Turnlehrkurse für dieselben nach Bedarf organisirt werden.
Sněm. akt. Sládek:
b) Petice župní rady tělocvičných spolků v severozápadních Čechách č. 210 z r. 1875, pokud se týká zavedení povinného vyučování tělocviku na gymnasiích a realních gymnasiích, postupuje se vládě, aby ji vzala na uváženou.
c) Zemskému výboru nařizuje se za příčinou smluvení-se o normální zásady, podle nichž zkoumati se mají rozpočty okresů školních, míti k tomu zřetel, aby v takových okresích školních, v nichž se nyní nalezá větší počet učitelů nespůsobilých vyučovati tělocviku, podle potřeby zařízeny byly vyučovací běhy k tomu konci, aby se v nich učitelové tito přiučili tělocviku.
Oberstl. -Stellvertreter: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
(Abg. Dr. Waldert meldet sich zum Worte. ) Hr. Dr. Waldert hat das Wort.
Oberstlandmarschall: (Uibernimmt wieder den Vorsitz. )
Dr. Waldert: Die Petition des nordwestböhmischen Gauturnrathes enthält ein zweifaches Begehren u z. erstens wird die Bitte an den h. Landtag gestellt, die Mittel zur schnellen Durchführung des Turnunterrichtes an den Volks- und Bürgerschulen der geneigten Erwägung zu unterziehen und eventuell für denselben aus Landesmitteln besondere Lehrkräfte zu bestellen und das zweite Begehren geht dahin, der h. Landtag wolle aussprechen, daß das Bedürfniß zur obligaten Einführung des Turnunterrichtes an den Gymnasien und Realgymnasien vorliege. Der Landesausschuß kommt in seinem Berichte zu dem Antrage, es sei über diese Petition zur Tagesordnung überzugehen, während die Unterrichtskommission davon abweichend die Anträge stellt:
sub b) Es sei diese Petition der Regierung zur Würdigung abzutreten und
sub c) was den Unterricht an den Volksschulen betrifft, wird der Antrag gestellt:
Der Landesausschuß wird beantragt, bei Vereinbarung der Normalgrundsätze zur Prüfung der Schulbezirkspräliminarien darauf Bedacht zu nehmen, daß in solchen Schulbezirken, in welchen sich gegenwärtig eine größere Anzahl von Lehrern befindet, welche den Turnunterricht zu ertheilen nicht befähigt sind, Turnlehrerkurse für dieselben nach Bedarf organisirt werden.
Ich glaube nun, daß diese Anträge sub b) und c) nicht wohl angenommen werden können. Was zunächst den Antrag anbelangt, daß der Landesausschuß bei Vereinbarung der Normalgrundsätze zur Prüfung der Schulpräliminarien darauf Bedacht nehmen solle, daß in solchen Schulbezirken, in welchen sich gegenwärtig eine größere Anzahl von Lehrern befindet, welche den Turnunterricht zu ertheilen nicht befähigt find, Turnkurse für dieselben nach Bedarf organisirt werden, so ist der Landesausschuß absolut nicht in der Lage, diesem Auftrage entsprechend nachzukommen.
Bei der Vereinbarung der Normalgrundsätze zur Prüfung der Schulbezirkspräliminarien handelt es sich ja nicht darum, Positionen für derartige Zwecke, wie ste hier angedeutet sind, einzustellen.
Die Schulbezirkspräliminarien sind auf Grund des Gesetzes bezüglich des formellen Theiles zwischen dem Landesschulrathe und dem Landesausschuße vereinbart und ich glaube nicht, daß es angeht, von diesen gesetzlichen Grundsätzen, von Diesen gesetzlichen Bestimmungen einfach abzuweichen durch einfachen Beschluß des h. Landtages.
Es ist aber auch die Vereinbarung der Normalgrundsätze nicht der Weg dazu, um in dieser Beziehung eine Position oder eine Ausgabe zu schaffen oder zu rechtfertigen.
Es müßte höchstens in dem Sinne gemeint sein, daß bei Vereinbarung der Normalgrundsätze die Bestimmung aufgenommen würde, es sei unter der Rub. "Verschiedene Auslagen" auch noch eine Dotation für die Einrichtung solcher Lehrkurse ein-
zusetzen, wie sie hier angedeutet worden. Das Scheint mir dem Wesen des Gesetzes, dem Wesen der Normalgrundsätze zur Prüfung der Schulbezirkspräliminarien zu widersprechen.
Ich muß mich aber auch gegen einen solchen Auftrag noch aus dem weiteren Grunde aussprechen, weil die Ausgabe, die dadurch veranlaßt würde, ihrer Höhe und ihrer Ziffer nach höchst unbestimmt und willkürlich wäre und weil man heute bei einer Dotirung nicht ermessen kann, welche Tragweite dieser Beschluß haben könnte. (Ja wohl!)
Ja ich muß mir da, gegenüber dieser Behauptung, um die Argumentation gegen dieselbe - vollkommen verständlich zu machen, auszuführen erlauben, wie eigentlich dieser Turnunterricht an die Lehrer gedacht ist
Die Unterrichtskommission geht von der Ansicht ans, daß eine große Anzahl von zum Turnen tüchtigen, aber im Turnen nicht geübten Lehrern vorhanden ist, welche von Zeit zu Zeit an einem gewissen Orte, allenfalls an einem Ortsbezirke zusammenkommen, und daß ihnen dort ein provisorisch bestellter Turnlehrer im Turnen Unterricht gibt solange, bis sie befähigt sind, im Turnen selbst wieder ihre Kinder zu unterrichten und mit denselben Turnübungen vorzunehmen.
Nun lehrt aber die Erfahrung, daß die Lehrer, wenn sie außerhalb ihres Standortes, sei es auch zum Zwecke ihrer eigenen Ausbildung reisen müssen, z B. zu den Leserkonferenzen, daß sie das nicht umsonst thun, sondern daß sie dafür Diäten und Reisekosten beanspruchen.
Es ist daher vorauszusetzen, daß die Lehrer, wenn sie angewiesen würden, in einen Bezirksort von Zeit zu Zeit in gehen, um dort an diesem Turnunterrichte theilzunehmen, daß sie ebenfalls Diäten und Reisekosten für diese Thätigkeit in Anspruch nehmen würden und daß, wenn man ihnen dieselben nicht gewährt, sie am Turnunterrichte nicht theilnehmen würden. (Ganz richtig. )
Es handelt sich also nicht blos um den Gehalt, nm das Honorar des Turnlehrers, es handelt sich auch darum, daß eine Position an Diäten u. Reisekosten für jene Lehrer bewilligt werden müßte, welche an diesem Turnunterrichte theilnehmen. Welche Höhe diese Post erreichen würde, vermag heute wohl Niemand zu bestimmen. Es dürfte aber auch kaum einem Zweifel unterliegen, daß die Lehrer durch einen solchen vorübergehenden Unterricht, der vielleicht, wie gedacht wird, an Ferialtagen oder alle 14 Tage einmal vorgenommen wird, daß dadurch der Lehrer eine Turntüchtigkeit und Turnfähigkeit gar nicht erlangen, daß das Geld also, welches man für diesen Zweck ausgegeben hätte, gar keinen Zweck und Erfolg haben würde. Das Turnen ist eben eine körperliche Fertigkeit, welche nur durch längere Uibung erworben werden kann und dadurch, daß die Lehrer in 8 Tagen oder 14 Tagen einmal einem solchen Turnunterrichte beiwohnen, werden sie noch keine Turnlehrer. (Sehr richtig!)
Aber es kommt noch ein weiterer Umstand hinzu, daß, wenn er auch die Lehrerfähigkeit hätte, also durch diesen provisorischen Kurs die Fähigkeit zum Turnen erlangen würde, daß ja in den meisten Schulen die Turnlokalitäten fehlen, daß keine Turngeräthe vorhanden sind und daß also auch ans diesem Grunde die Auslagen wohl So ziemlich ohne Erfolg gemacht werden würden. Nun haben wir aber thatfächlich für Schulzwecke der wichtigsten Art der Auslagen ohnehin genug, daß wir nicht noch für einen so fraglichen, ja mehr als fraglichen Zweck eine bedeutende Auslage votiren können.
Ich glaube daher, daß aus diesen Gründen auf diese Anträge nicht eingegangen werden könne. Es kommt dazu aber noch ein anderer prinzipieller und gesetzlicher Grund, der vielleicht für viele Herren der allein Ausschlag gebende Sein könnte, das ist, daß für die Ausbildung der Lehrer nach den bestehenden Gesetzen das Reich zu sorgen hat, nicht aber das Land, und daß man mithin an den Landtag füglich die Zumuthung nicht stellen könne, für die Ausbildung der Lehrer ebenfalls noch einen Beitrag zu widmen, da doch, wie gesagt, die Ausbildung der Lehrer in allen Beziehungen Reichssache ist. Ich möchte daher das hoh. Haus dringend bitten, dem Antrage c) der Unterrichtskommission die Zustimmung nicht zu ertheilen.
Insofern es sich aber bei dieser Petition des Gauturnrathes, daß in den Gymnasien und Realgymnasien der obligatorische Turnunterricht eingeführt werde, darum handelt, dieses Petitum der Regierung zur Würdigung abzutreten, so Scheint mir, daß auch dieser Modus der Erledigung der Petition dem Inhalte der Petition nicht entspricht; denn der Ganturnrath stellt seine Petition dahin, der hohe Landtag wolle aussprechen, daß das Bedurfniß zur obligaten Einführung des Turnunterrichtes an Gymnasien und Realgymnasien vorliegt. Die Petition wünscht also, daß der h. Landtag gewissermaßen eine Rechtsüberzeugung ausspreche, daß nämlich der Turnunterricht in Gymnasien und Realgymnasien obligat einzuführen sei.
Nun, wenn vom h. Landtage selbst ein solcher Ausspruch, ein Ausspruch der Uiberzeugung gethan wird, so kann man diesem Wunsche entweder nur. nachkommen, oder man muß ihn ablehnen. Ein Drittes gibt es nicht; denn dadurch, daß gesagt wird, diese Petition oder dieses Petitum wird der Regierung zur Würdigung abgetreten, dadurch Sagt man eigentlich: Wir wollen weder ja noch viel weniger nein sagen, die hohe Regierung mag sich das überlegen. Das Scheint mir, wie gesagt, dem Schlußbegehren dieser Petition nicht angemessen, und es scheint mir auch, daß ein besonderer Grund nicht vorliege, dieses Begehren der hohen Regierung zur Würdigung zu empsehlen.
Derselbe Grund ist es auch, den die Unterrichtskommission anführt, nämlich daß bezüglich Des Unterrichtes und der Unterrichtsgegenstände an Gymnasien und Realgymnasien eigentlich die Reichs-
gesetzgebung kompetent ist, und daß der hohe Landtag sich in dieses nicht in seine Kompetenz gehörige Gebiet gar nicht mischen soll. Ich glaube daher, daß die Petition des nordwestböhmischen Ganturnrathes eine ganz richtige und logische Erledigung darin findet, daß zur Tagesordnung übergegangen wird, und ich erlaube mir daher den Antrag zu Stellen, daß bei Punkt b) gesagt wird: Uiber die Petition des Gauturnrathes des nordwestlichen Böhmens Z. 210 des Jahres 1875 wird zur Tagesordnung übergegangen. Damit findet zugleich der Punkt c) seine Erledigung, wenn der h. Landtag dem Antrage der Kommission die Zustimmung verweigert, beziehungsweise bei der Abstimmung für denselben nicht stimmen wird. (Bravo! Bravo!)
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Waldert stellt den Antrag, anstatt der Punkte b) und c), wie sie der Kommissionsbericht enthält, wolle der h. Landtag beschließen, über die Petition des Ganturnrathes des nordwestlichen Böhmens Z. 210 des Jahres 1875 wird zur Tagesordnung übergegangen.
Sněm. akt. Sládek: Pan dr. Waldert činí návrh, aby se na místě odstavce b) a c) přešlo o petici župní rady tělocvičných spolků v severozápadních Čechách čís. 210 z roku 1875 k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, die diesen Antrag unterstützen wollen, bitte ich die Hand zu erheben.
Kteří návrh podporuji, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Der Antrag ist unterstützt und steht in Ber-
Baron Scharschmidt hat das Wort.
Baron Scharschmidt: Nach der zahlreichen Unterstützung, welche der Antrag des Hin. Abgeord. Dr. Waldert gefunden hat, bedarf es wohl keiner wetteren Argumente, um denselben zur Annahme zu empfehlen. Ich habe mich aber doch zum Worte gemeldet, nm bezüglich des Punktes b) noch einige Aufklärungen zu geben.
Die Gründe des Hrn. Dr. Waldert, welche er für die Ablehnung der Resolution b), beziehungsweise für den Antrag auf Übergang zur Tagesordnung angeführt hat, waren sehr wichtiger formaler Natur. Allein ich glaube, daß es auch materielle Gründe gibt, um sich gegen den unter b) von Seiten der Unterrichtskommission gemachten Vorschlag, nämlich die Einführung des Turnens als obligaten Lehrgegenstand an den Mittelschulen zu erklären. Ich erlaube mir daran zu erinnern und zur Kenntniß derjenigen Mitglieder des hoh. Hauses zu bringen, welche davon nicht unterrichtet sind, daß im verstossenen Winter auch im Abgeordnetenhaunse des Reichsrathes derselbe Gegenstand verhandelt worden ist, und daß über einen Antrag der Kommission, den Turnunterricht als obligaten Lehrgegenstand an Gymnasien zu erklären, beziehungsweise der Regierung eine hierauf bezügliche Verfügung
zu empfehlen, zur Tagesordnung übergegangen worden ist, (Rufe: Ja wohl, richtig) u. z. über den Antrag eines=Abgeordneten, dem gewiß Niemand reactionäre oder eine den modernen Einrichtungen und Fortschritten feindliche Gesinnung zumuthen wird, nämlich den Antrag des Abgeordneten Eduard Sueß.
Er führte in Begründung dieses Antrages aus, daß, so werthvoll auch das Turnen für die körperliche sowohl, als für die geistige Ausbildung der Jugend ist, es doch im höchsten Grade ungerechtfertigt wäre, es als obligaten Lehrgegenstand in die Reihe jener Gegenstände zu stellen, deren Klassifizirung für die Beurtheilung des Schülers entscheidend sein soll, und daß deshalb, weil ein Schüler, er mag fleißig und geistig begabt Sein, körperlich nicht kräftig und gewand genug ist, und daher im Turnen eine ungünstige Note erhalten hat, daß dies irgendwie auf Seine Klassifikation bezüglich des weiteren Fortkommens Einfluß nehme.
Ich glaubte nun, diese nicht von mir, Sondern von jenem Abgeordneten geltend gemachten Argumente auch hier erwähnen zu sollen, um noch weitere Argumente zur Unterstützung des Antrages des Dr. Waldert zu führen. (Bravo, Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand zur Berathung über die 2 Punkte das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokováni jest ukončeno.
Der Hr. Berichterstatter Dr. Ruß hat das Wort.
Dr. Ruß: Die Kommission glaubte, was den Punkt 2 ihrer Anträge anbelangt, in dem gestellten Antrage eine meritorische Erledigung der Angelegenheit nicht finben zu sollen, von welchen sie ja selbst sagte, daß sie nicht in die Competenz des Landtages gehören, sie glaubte aber, daß gerade, wenn man über eine solche Petition zur Tagesordnung übergehen würde, darin ein negativ= meritorisches Urtheil von Seite des Landtages selbst erblickt werden könnte.
Was den Punkt c) anlangt, so ist schon im Berichte ausgeführt, daß derselbe der Antrag der Mehrheit der Kommission ist, den ich, ich darf es wohl sagen, nicht anzugehören die Ehre hatte, und die hauptsächlichsten Gründe, welche die Mitglieder der Kommission in ihrer Mehrheit bestimmt haben, diesem Antrage beizustimmen, waren die, daß der Turnunterricht wesentlich dadurch befördert werden Sollte, daß immer mehr mit Lehrbefähigungszeugnissen versehene Volksschullehrer turnfähig werden Sollten.
Es ist nämlich nicht zu leugnen, daß die Petition einerseits von fachmännischer Seite herrührt, anderseits die Bitte an den Landtag stellt, es möge das Gesetz, das eben den Turnunterricht obligatorisch eingeführt hat, auch durchgeführt werden. Angesichts eines Petits, welches im Wesentlichen dahin geht, es möge ein Gesetz durchge-
führt werden, glaubte die Kommission, daß der Landtag nicht zur Tagesordnung übergehen könne, und das ist der Hauptsatz der ganzen Petition des nordwestböhmischen Gauturnrathes.
Ich möchte auch hauptsächlich aus diesem Grunde empfehlen, daß der Antrag des Hr. Abgeordneten Dr. Waldert nicht angenommen würde, wenn auch mancher formale Grund dafür sprechen mag, diese Petition nicht in 2 Punkten verschiedenartig zu behandeln, sondern sie in einer einzigen Form der Regierung zur Würdigung oder auch nicht zur Würdigung, Sondern lediglich abzutreten, denn die Regierung wird selbst in der Lage sein, zu sehen, ob die darin von fachmännischer Seite ausgeführten Motive einer wirklichen Würdigung werth sind.
Ich möchte aber dringend empfehlen, daß der hohe Landtag nicht über ein Petit, welches wesentlich dahin geht, ein Gesetz durchzuführen, zur Tagesordnung übergehe, weil der Eindruck, den dies auf die aus dem Gesetze Verpflichteten machen würde, denn doch ein mißlicher sein müßte. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Der Abänderungsantrag des Hr. Dr. Waldert geht in der Abstimmung voraus, derselbe lautet: Anstatt der Punkte b) und c) des Kommissionsberichtes möge der h Landtag beschließen:
Über die Petition des Gauturnrathes des nordwestlichen Böhmens sei zur Tagesordnung überzugeben.
Sněm. akt. Sládek: Návrh pana dra. Walderta zní:
Sl. sněme račiž na místo odstavce b) a c) uzavříti: O petici župní rady tělocvičných spolků v severozápadních Čechách přechází se k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť vstanou. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen nun zum 3. Antrage:
d) Der Landesausschuß wird beauftragt, dem h.. Landtage in der nachsten Session Anträge vorzulegen, wie für eine wohlorganisirte Landesstaiistik, namentlich aus dem Gebiete des Schulwesens, ausreichende Vorsorge getroffen werden könne.
Die Debatte ist eröffnet.
Hr Dr. Volkelt hat das Wort.
Dr. Volkelt: Die Kommission hat in ihrem sub d) erstchtlichen letzten Antrage sich dahin ausgesprochen:
"Der Landesausschuß wird beauftragt, dem h. Landtage in der nächsten Session Anträge vorzulegen, wie für eine wohlorganisirte Landesstatistik, namentlich aus dem Gebiete des Schulwesens, ausreichende Vorsorge getroffen werden könne. "
Es ist die Frage der Errichtung einer Landesstatistik nicht zum 1. Male in diesem h. Hause angeregt worden. Die dem Landesausschuße zur Ver-
fügung stehenden Akten weifen nach, daß bereits im Jahre 1863 diese Frage ventilirt worden ist, und daß im J. 1866 man wiederholt darauf zurückkam. In den Jahren 1870 und 71 hat darüber eine Enquêtekommission getagt, welche dadurch abzuhelfen gedachte, daß das bisher mit der patriotischökonomischen Gesellschaft verbundene statistische Bureau vermehrt und vergrößert und selbstständig geschaffen werden solle.
Es sind Fachmänner, welche gerade in diesem Zweige ein ganz begründetes Urtheil hatten, dieser Enquêtekommission zugezogen worden, und wurde ein Apparat geschafft, welcher etwas umfangreich, aber auch zugleich schwerfällig war und bei dem es sich um einen verhältnißmäßig ganz großen Kostenaufwand gehandelt hätte, um das in Szene zu setzen, was gefordert wurde.
Es hat sich aber auch hiebei das Bedürfniß fühlbar gemacht, daß die Landesvertretung allein eine derartige Statistik in's Leben zu rufen nicht in der Lage ist, weil ja doch eine große Anzahl, vielleicht die größte Anzahl von Daten, die nothwendig sind, nur durch die Regierungsbehörden geboten werden können, und wurden auch in dieser Richtung hin mit der hohen Regierung Verbindungen angeknüpft.
Mittlerweile ist jedoch dieses Projekt nicht weiter zur Vollendung gelangt und auch gegenwärtig nicht vollkommen.
Es mag damals schon nach den vorliegenden Akten hauptsächlich der Grund beigetragen haben, daß die Angelegenheit nicht weiter gedieh, weil die Landesvertretung von dem Standpunkte ausgegangen war, das Material, welches sie benöthigt, sich billiger zu verschaffen, als es durch die bisher gewährten Subventionen der Fall ist, wogegen sich gezeigt hat, daß dieser Apparat sich weitaus höher stellen würde und doch nicht selbstständig wirken könnte, wenn nicht unter Mitwirkung der h. Regierung. Es ist von Seite der Kommission dieser letzte Antrag gewissermaßen der Schlußstein aller Argumentationen, welche sich durch den ganzen Bericht hinziehen. Es drückt dieser letzte Antrag gewissermaßen ans: "Nachdem das Material, welches bisher vom Landesausschuße geboten worden ist, zu jenen Schlußfolgerungen, welche wir zu machen genöthigt sind, nicht ausreicht, bleibt nichts anderes übrig, als eine wohl organisirte Schulstatistik und insbesondere eine solche Statistik mit Rücksicht ans das Schulwesen einzurichten, weil das Schulwesen gegenwärtig derjenige Zweig der Verwaltung ist, welcher das Land verhältnißmäßig am meisten beschwert. "
Es ist aus dem, was ich bereits in meiner früheren Rede auseinandergesetzt habe und was ich jetzt bis zu einem gewissen Punkte wiederholte, klar, daß, wenn auch heute eine eigene Schulstatistik in's Leben gerufen würde, sie doch ihre Daten immer wieder von den Landesschulbehörden beziehen müßte, denn nur was die Landesschulbehörden mit-
theilen und bis zu einem gewissen. Punkte mitzutheilen verpflichtet sind, aber andererseits mittheilen über Aufforderung des Landesausschußes, das sind die Daten, die der Statistik einverleibt werden konnten. Ich verkenne durchaus nicht, daß, wenn überhaupt alle Daten, welche für die Gesetzgebung und Verwaltung maßgebend sind, in jener geordneten Weise vorliegen, wie sie eben von der Unterrichtskommission an verschiedenen Punkten des Berichtes gewünscht werden, daß das außerordentlich vortheilhaft wäre und gar manche Beschlußfassung erleichtern könnte, die sonst sehr schwer oder nur mit einem gewissen Bangen geschieht. Andererseits ist es nicht zu unterschätzen, daß das Schulwesen sich gegenwärtig in einem derartigen Zustande der Fortbewegung befindet, daß auch in der letzten Zeit nie ein vollkommener Ruhepunkt eintrat und vielleicht überhaupt nicht leicht eintreten wird, so daß fortwährend die Daten wechseln werden. Wenn nun in der nächsten Zeit die Daten, welche der Landesausschuß, soweit es die finanzielle Gebahrung betrifft, aus den Präliminarien, Soweit es didaktisch=pädagogische Fragen betrifft, den Mittheilungen des Landesschulrathes entnimmt und wenn von Seite des Landesausschußes den wiederholt ausgesprochenen Wünschen der Kommission mit Wohlwollen entgegengetreten und alle jene Daten mitgetheilt werden, welche von der Kommission gewünscht werden, so dürfte im gegenwärtigen Augenblicke wohl das Material vorhanden sein, das insbesondere eine Statistik des Schulwesens zu fördern im Stande ist. Es scheint mir, wie die Verhältnisse liegen, daß, wenn auch der Landesausschuß nur Anträge zu stellen hat, diese Frage wenigstens anzuregen wäre, weil ja eben nicht abziehen ist, in welcher Richtung sie dann durchgeführt werden könnte, ob das Material, welches bereits vorliegt, der Benützung zugewiesen, oder ob ein ganz neuer Weg eingeschlagen werden soll. Es wurde von Seite des h. Landtages anerkannf, daß die vom Landesausschuße vorgelegten Tabellen über die Steuerverhältnisse, wenn auch nicht vollkommen erschöpfend, aber doch so beschaffen sind, daß sie zur anerkennenden Kenntniß genommen wurden.
Es sind auch in anderen Departements des Landesausschußes und in anderen Fächern der Verwaltung derartige Daten vorbereitet worden, so daß gegenwärtig Schon ein ziemlich namhaftes Material vorliegt.
Ich glaube deswegen, daß von diesem Antrage Umgang genommen werden könnte. Ich wenigstens kann für denselben nicht stimmen.
Oberstlandmarschall: Hr. Landesausschußbeisitzer Dr. Waldert hat das Wort.
Dr. Waldert: Im Auftrage der Unterrichtskommission wird der Landesausschuß angewiesen, Vorsorge zu treffen für die Einrichtung einer wohlorganisirten Schulstatistik. Es ist das ein Auftrag, der vom h. Landtage dem Landesausschuße schon zu wiederholten Malen ertheilt worden ist. Schon im
J. 1863, 1864 und abermals 1866 wurde ein dahin abzielender Beschluß des h. Landtages gefaßt. Damals aber ging der h. Landtag von der Anficht aus, daß durch Heranziehung des Komités für landund forstwirthschaftliche Statistik, welches aus Landesmitteln eine Dotation oder Subvention von 6000 sl. bezog, möglicher Weise eine Ersparung herbeigeführt werden könnte. Der Landesausschuß hat in Folge dieses Auftrages eine Enquete-Kommission abgehalten und bei derselben die Frage der Errichtung einer statistischen Zentralkommission als Landesanstalt in Erörterung gezogen.
Bei dieser Enquetekommission war auch die k. k. Regierung vertreten und es sollte sich nach den damaligen Berathungen um eine Anstalt handeln, welche gleichzeitig der Regierung und der Landesvertretung, beziehungsweise dem Landesausschuße das nöthige statistische Material zu liefern hätte. Von Seite der Enquete-Kommission wurde ein Gesetzentwurf und eine Vollzugsvorschrift ausgearbeitet und das Endergebniß dieser Kommission war, daß das Gelderforderniß im Jahre 1868 nach den damaligen Preisen und nach dem damaligen Maßstabe der Besoldung ein Erforderniß von jährlicher 20000 st. in Anspruch genommen hätte. (Hört, hört!) Der Landesausschuß hat eben mit Rücksicht auf den großen Aufwand, der dafür erforderlich gewesen wäre, an den h. Landtag keinen Antrag gestellt, das Ergebniß dieser Enquete-Kommission mit dem Berichte dem h. Landtage vorgelegt und auch der hohe Landtag ist in Erledigung dieses Berichtes in eine Beschlußfassung nicht eingegangen.
Außer dem Geldpunkte, welcher damals als Hinderniß der Errichtung einer wohl organisirten Landesstatistik angeführt worden ist, ist aber auch noch ein anderer Umstand hindernd hervorgetreten und der war die Stellung dieser Centralkommission zur Regierung und zum Lande.
Soll nämlich diese statistische Centralkommission ans Landesmitteln bezahlt werden, also Landesanstalt sein, so liegt ans der Hand, daß sie zur k. Regierung nur mittelbar in dem Verhältnisse der Unterordnung steht, oder stehen könnte.
Es wurde daher auch im Gesetzentwürfe ein Paragraf aufgenommen: "unter der Bedingung, daß die statistische Centralkommission auch der k. k. Regierung die erforderlichen Materialien zu liefern hat und daß dagegen die k. k. Regierung dieser Commission alle nur mögliche Unterstützung zusichert. "
Mit diesem Wortlaut des Paragrafen ist aber die Schwierigkeit noch nicht abgethan. Wie sich dann in der praktischen Ausführung dieses Verhältniß gestalten wird, läßt Sich gar nicht absehen und ist in der Vollzugsvorschrift weitläufig vorgesehen, wie die Correspondenz eingerichtet werden müßte, wenn diese Landesanstalt Requisitionen von den k. k. Behörden und von den Organen erster Instanz sich verschaffen wollte.
Die Correspondenz müßte wieder durch die k. k. k. Statthalterei gehen und es liegt aus der
Hand, daß in solcher Weise der Geschäftsgang sehr erschwert wäre.
Anderseits ist es auch klar, daß, wenn die k. k. Regierung dieser statistischen Centralkommission, dieser Landesanstalt nicht entsprechendes Wohlwollen entgegenbringt, daß die Commission in ihrer Thätigkeit vollständig gelähmt Sein wird.
Dieselben Bedenken, meine Herren, würden sich wiederholen, wenn der L. -A neuerdings an die Berathung gehen würde, ob und wie eine solche Landesstatistik einzurichten wäre. Es würde heute mit der Geldsumme von 20000 sl. voraussichtlich nicht das Auslangen gefunden werden, sondern es würde sich dieselbe wahrscheinlich auf 30000 sl. belaufen.
Es würde auch die Schwierigkeit nicht überwunden werden können, daß die Landesanstalt auf das Wohlwollen der k. k. Regierung angewiesen ist und möglicher Weise dieses Wohlwollens nicht theilhaftig wird. (Rufe: Gewiß nicht) Und wenn das der Fall wäre, dann wäre die Auslage, die von Landesmitteln gemacht würde, offenbar eine nutzlose.
Ich glaube nun, daß nach dem Allen, was vorliegt, nachdem diese Erfahrungen gemacht worden find, es sich nicht empstehlt, dem L. -A. abermals den Auftrag zu solchen Erhebungen zu ertheilen. Wird es dem L. -A. aufgetragen, so wird natürlich im nächsten Landtage darüber Bericht und Antrag vorkommen und der hohe Landtag würde im nächsten Jahre bei dieser Frage wahrscheinlich auf demselben Standpunkte stehen, wo er bereits im Jahre 1868 gestanden ist. Und mir scheint, daß daher ein solcher Auftrag, der voraussichtlich keinen andern Erfolg haben wird, wie im Jahre 1868, füglich vermieden werden sollte.
Es scheint mir aber gegen den Auftrag, wie er vorliegt, auch noch ein weiteres Bedenken vorhanden zu sein.
Ich glaube nämlich, daß die Unterrichtskommission auch formell nicht dazu berufen war, den Antrag zu stellen, es sei eine wohl organisirte Landesstatistik einzurichten.
Dieser Auftrag, was nämlich die allgemeine wohl organisirte Landesstatistik betrifft, dieser Auftrag, scheint mir, geht über die Competenz der Unterrichtskommission hinaus und ich müßte mich daher auch ans diesem Grunde dagegen aussprechen.
Wenn die Commission besonders auf eine wohl organisirte Landesstatistik auf dem Gebiete des Schulwesens Nachdruck legt, so glaube ich, ist dieser Auftrag nicht gerade mehr nothwendig, weil es ja nach den heutigen Ausführungen unansgesetzte Sorge des L. -A. bereits gewesen ist und noch ist, auf dem Gebiete des Schulwesens soviel als möglich verläßliche Daten zu bringen, vorausgesetzt, daß diese Daten von den k. k. Schulbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Aber auch, wenn ein solcher Auftrag an den L. -A. erlassen wird, ist immer die Abhängigkeit von
den k. k. Schulbehörden noch nicht behoben und der L. -A. wird nach wie vor in derselben Abhängigkeit beharren.
Ich möchte mir daher in Consequenz dieser Ausführungen den Antrag erlauben:
- Der hohe Landtag wolle über den Antrag der Schulkommission ad,, d" zur Tagesordnung übergehen. (Bravo! Bravo!)
Sn. akt. Sládek: Posl. pan dr. Waldert činí návrh, aby slav. sněm o odstavci d) návrhu školní komise přešel k dennímu pořádku.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejentgen, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.
Kteří tento návrh podporují, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
Er ist unterstützt und steht in
Verhandlung.
Wünscht noch Jemand zum vorliegenden Gegenstande das Wort?
(Dr. Sladkovský hlásí se k slovu)
Pan Dr.. Sladkovský má slovo.
Dr. Sladkovský: Slavný sněme!
Veškeré důvody, které byly uvedeny pro návrh zemského výboru, aby se přešlo k dennímu pořádku o návrhu komise, nebyly s to přesvědčiti mne o tom, že návrh komise není pravý a nejen pravý, nýbrž že provedení jeho jest nutné. Já nechci slavné shromáždění zde ještě obšírným výkladem o té otázce dlouho zaneprázňovat a zdržovat, je-li zapotřebí řádně zařízené zemské kanceláře statistické. Já myslím, žé kdo věc tu jen poněkud klidně uváží, nemůže přijít k žádnému jinému výsledku, než že nejen jest to nutné a záhodno, alébrž že jest to takřka vada, ba skoro i hanba, jestliže země, která má a pokud má svou vlastní správu, nemá takové kanceláře výpomocné, které jí mají v případech rozličných podávat material potřebný, aby zase ty instance, které mají rozhodovat o věci, měly potřebný k tomu materiál. Pánové! To co se zde proneslo, jsou samé věci a důvody takové, že, kdyby měly rozhodovati, vůbec nikdy by se nemohla zařídit žádná taková kancelář, kdyby se chtělo k tomu poukazovat: "ano, my sice potřebujeme, když chceme o školách něco mluvit, dáta, avšak těch potřebných dát si nemůžeme sami nasbírat; musíme si je vyžádat od vlády a závisíme tedy na dobré vůli vlády, jestli nám je chce poskytnout neb ne. " Kdybychom, pánové, na takové důvody chtěli něco dát, nemohly bychom nikdy nic napřed připravit.
Statistická kancelář zemská nebude moci ovšem vždy samostatně jednat, nebude moci vypisovat podle své vůle konskripce, aby si mohla všechno sama zaopatřit; k tomu bychom potřebovali také větší náklad, než můžeme vůbec na takovou věc věnovat.
Ale, pánové, účel takové statistické kan-
celáře zemské jest ten, když nemůže všude samostatně pokračovat, iniciativu brát, aby aspoň tam, kde se něco v tom oboru děje, kde vláda aneb jakýkoli jiný sbor, jakýkoli jiný orgán něco k statistickým dátům přispívá, se o to v čas postarala, aby si to zaopatřila, aby, když potom samostatný orgán zemský na základě takových dát bude připravovat pro sebe aneb pro slavný sněm nějaký návrh k rozhodnutí, ta dáta zde byla; a tu, pánové, nemůže se říci: "To si můžeme potom v posledním okamžení, když se bude o tom jednat, také zaopatřit. "
Pánové, nejedná se jenom o to, aby se ta dáta dříve zaopatřila, ale jedná se také o to, aby se dříve prozkoumala a pokud zapotřebí poopravila; poněvadž když, jak jsme slyšeli, se strany zem. školní rady dáta nepřijdou správně, v posledním okamžení jest těžko a pozdě korrespondenci o tom vést a tázat se. To všecko měla udělat statistická kancelář během celého roku, a to nemělo dělat ono bureau, kde se rozhoduje o školních záležitostech; pak jest to těžko dělat, poněvadž bureau v posledním okamžení nemá času, neboť bureau pro školní záležitosti má mnoho jiných věcí co dělat. Tam není na to ani úřednictvo přiměřené, aby se mohlo s těmi číslicemi obírat. Tedy k tomu má být statistická kancelář v tom smyslu, jak jsem to vyložil.
Pánové, potom se řeklo: "to závisí na tom, jestli vys. vláda bude mít dobrou vůli, a jest otázka v jakém poměru by měla statistická kancelář státi k vládě. " Tu odpovídám: v tom poměru, v kterém stojí zem výbor k vládě, budou také jeho výpomocné orgány stát k podobným orgánům vlády; a když se jedná o dobrou vůli vlády, myslím, pánové, že netřeba pochybovat o tom, že by vláda neměla dobrou vůli podporovat statistickou kancelář zemskou ve všem, pokud sahá kompetence zem. výboru a od vlády je uznána.
Já myslím, že vůbec není žádného odboru, kde by vláda mohla říci: "do toho, zemský výbore, ti nic není, já ti ta čísla nezdělím. " To myslím, že by se nestalo. Tedy co se týče dobré vůle, o tom myslím, že není třeba pochybovat. Avšak, pánové, teď jsme jednali jen o školách, ale nejedná se jen o školy, nýbrž také o ostatní obory, v kterých má zemský výbor kompetenci a tu, pánové, ať si každý zodpovídá Otázku, a myslím, že si ji každý zodpovídal, jestli ku př. předloha volebního řádu byla instruována statistickými dáty tak, jak každý z nás má právo toho požadovat.
Pánové, ani jediná číslice k tomu nepřišla, kdežto přece podle usnešení zem. sněmu, dle kterých zásad se měla provést oprava volebního řádu, v tolika věcech měly nám být podány statistické tabelly.
Řeklo se, že se má brát na to ohled, aby se okresy přispůsobily tak, aby měly stejný počet obyvatelstva, aby města takovým spůsobem se rozdělila a do okresů zaokrouhlila, aby ty okresy měly co možná stejný počet obyvatelstva. Řeklo se, aby se vzal zejmena ohled při městech, aby se rozdělily stejně podle daně.
Pánové! Kde pak jsme dostali ty pomůcky k tomu ? Kde jsme dostali ty tabelly a seznamy, abychom ty číslice seznali, abychom mohli posouditi podle toho, podle jakých zásad a podle kterých čísel zemský výbor se řídil a kterými zásadami a čísly se dal vésti ve svém návrhu volebního řádu. Pánové! My jsme nedostali ani jedno takové číslo, a když jsme se, pánové, v komisi tázali, ovšem jsme dostali takové seznamy, avšak, pánové, seznamy, které byly již skoro spotřebovaným materialem, abych tak řekl, poněvadž byly ještě z roku 1871, z té doby, když se jednalo o opravu volebního řádu. Pánové! tedy aspoň přece od té doby se mělo hleděti k tomu, jestli je něco novějšího. Když ale potom, pánové, ještě jsme se z naší strany chtěli odvolati na ta čísla, tu se z druhé strany odpovědělo, že všecka ta čísla již nejsou (sám p. referent zemského výboru to řekl) ani spolehlivá, že jsou z roku 1871, že jsou ovšem jediným pramenem, ale nespolehlivým, poněvadž prý již tenkráte se spolehlivě nepracovalo. Nebyla by to bývala povinnost statistické kanceláře, aby takové pomůcky byla k revisi volebního řádu připravila? Nebyla by to bývala povinnost, kdyby takové kanceláře bylo, aby referent v zem. výboru, který měl připraviti návrh změny volebního řádu, aby byl v čas na statistickou kancelář naléhal, aby připravila všecka ta dáta? Kde pak teď v posledním okamžení se mají vzíti? Vím, že referent zem. výboru nemůže to udělat, nemá k tomu personálu, aby se od něho žádalo, aby o to všecko se byl postaral, a když pak by byl dostal ty pomůcky, aby je upravil a shledal material k jich opravení.
To všechno nemohlo býti, ale k tomu má býti statistická kancelář zemská, a pak když se řekne, pánové, ta statistická kancelář by stála 20000 zl., pánové, myslím, že skutečně ta námitka není země důstojna, a ještě méně důstojno jest země, když při takovém jednání, jako jest jednání o školách, kde se jedná o půl milionu ročních vydajů, jako jest jednání o revisi volebního řádu, kde se jedná o nejdůležitější záležitost zemskou a nejen o nejdůležitější záležitost zemskou, ale o nejdůležitější záležitosti o které vůbec zemský sněm jest, povolán, by rozhodoval: když potom v tom okamžení není žádných potřebných dát a pomůcek! tu musím říci, pánové, že to není země, že to není vys. sněmu důstojno, poněvadž pak veřejně se musí přiznat a do veřejnosti musí vejít, že zem. sněm rozhoduje,
aniž- by měl k tomu potřebných pomůcek, aniž by měl potřebného základu, že tedy jeho rozhodnutí, pánové, nemají žádné půdy!
Již proto, pánové, nemohu hlasovati, aby se přešlo k dennímu pořádku, nýbrž naopak musím hlasovati pro, to, aby se přijal návrh komise s důtklivým doložením, nejen aby se přijal, nýbrž v nejkratší době také provedl, aby se stal skutečností. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand zu diesem Gegenstande das Wort?
Žádá ještě někdo za slovo ?
(Dr. Schmeykal meldet sich zum Worte. )