a) Zur Anschaffung von Instrumenten und für die Aufstellung der Pegel ein für allemal die Summe von....:............ 2000 fl. öft. W.
b) Für Remunerationen, dann Leitung und Bereitung der Stationen pro 1875 und 1876 je 2800 fl. öft. W., zusammen....... 5600 fl. öft. W.
Snìm. sekr. Schmidt: 3. Komise má každoroènì pøed se Vzíti práce, jichž potøebí, zvoliti osobnosti k provedení prací tìch spùsobilé, pøedkládati zemskému výboru rozpoèet vydání potøebného a koncem roku podávati jemu zprávu o èinnosti své.
i. Zemskému výboru ukládá se, aby vodopisnou komisi tuto bez prùtahu ve skutek uvedl, a dává se jemu plná moc, aby k úèeli, tomu následující vydání z pokladnièních pøebytkù zemského fondu zaprávil a to:
a) na zakoupení nástrojù a zøízení vodomìrù jednou pro
vždy sumu.........2000 zl. r. m.
b) na odmìny, pak na øízení. stanic a na útraty s. dojíždìním do stanic spojené na rok 18. 75
a 1876 po 2800 zl, celkem tedy 5600 zl. r. m.
Oberstlandmarschall:. Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozvednou ruku. (Stane se. )
Er ist angenommen. Wir kommen nun zum 3. Antrage der Kommission.
Ref. Dr. Waldert: Die Kommission stellt, weiter folgenden Antrag:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Landesausschuß wird angewiesen, eine Aufforstungs-Landeskommission ins Leben zu rufen, welche alle vorbereitenden Maßregeln für eine umfassende Wiederaufforstung öder Grundflächen insbesondere der fahlen Flußlehnen sowie der geordneten Waldgründe durchzuführen hat.
2. Diese Kommission hat aus einem Landesausschußbeisitzer, welcher den Vorsitz führt, dünn aus je einem Delegirten der k. k. Statthalterei und des Landeskulturrathes, welche ebenso wie der Landesausschußbeisitzer für diese Funktion keine Bezahlung erhalten, endlich aus zwei besoldeten technischen Referenten zu bestehen.
Außerdem ist der Kommission das erforderliche Hilfspersonale beizugeben.
3. Das Personale dieser Kommission ist mit telst auskündbaren Dienstvertrages aufzunehmen, und die Bezüge desselben sind vom Landesausschusse gegen nachträgliche Rechtfertigung festzustellen.
4. Ueber die Organisirung, über die Leistungen und über die weiter nothwendigen Maßregeln hat diese Kommission im Wege des Landesausschusses jährlich dem Landtage Bericht zu erstatten und die nothwendigen Anträge zu. stellen.
5. Der Landesausschuß wird ermächtiget, für diese Kommission pr. 1875 einen Betrag von 10. 000 fl; ö. W. und pro 1876 einen Betrag von 20. 000 fl. ö. W. aus den disponiblen Kassabeständen des Landesfondes zu verausgaben.
Oberstlandmarschall: Freiherr v. Scharschmidt hat das Wort. -
Freiherr v. Scharschmidt: Da ich leider weder ein Mann der Naturwissenschaft noch ein praktischer Forstwirth bin, so glaube ich mich jeder Theilnahme an der General-Debatte und den Verhandlungen über die Wasserfrage im Allgemeinen enthalten zu müssen.
Allein wir sind jetzt bei einem Punkte angelangt, bei welchem nicht blos die Wissenschaft und auch nicht allein die Forstwirthschaft betheiligt erscheint, sondern bei welchem gewiß in hervorragendem Grade die Administration u. zw. im Allgemeinen die Staatliche Administration wird in AnSpruch genommen werden müssen. Es handelt
nämlich um die Durchführung der Aufforstung, welche wenn sie auch immer hin, natürlich nach technischen und forstwissenschaftlichen Grundsätzen durchgefuhrt werden muß, doch schließlich in die Hande der Administration gelangt und nur mit der Unterstutzung der Administration wird durchgefuhrt werden konnen. Was nun diese Frage betrifft, so glaube ich mich in dieser Beziehung vielleicht auf einige eigene Erfahrungen und Anschauungen berufen zu konnen, wenn ich gleich auf ein besonderes Gewicht dieser Erfahrungen nicht rechnen tonnte, falls der hohe Landtag die Anschauung, welche der verehrte Freund und Vorredner soeben bezuglich des osterreichischen Beamtenthums ausgesprochen hat, auch theilen sollte.
Auf dem Standpunkte, den ich bisher einzunehmen in der Lage war, und welcher durch den Kommissionsbericht nicht verandert worden ist, bin ich nicht in der Lage, die Zweckmaßigkeit der in dem vorliegenden Berichte vorgeschlagenen Aufforstungskommission einzusehen und einen praktischen Nutzen von den Aufgaben zu erwarten, welche ihr auferlegt werden. Ich bin namlich der Meinung, welche sich auf meine vielleicht geringe Erfahrungen stutzt, die ich in der Administration zu sammeln Gelegenheit hatte, daß die wichtigste Maßregel, welche zum Schutze der Forstwirthschaft und zu dem Zweite ergriffen werden soll, um der gefahrdrohenden Devastation der Walder ein Ziel zu setzen, in der Schaffung eines zweckmäßig organisirten Systems von forsttechnischen Organen besteht. Es ist gestern eine Resolution zum Beschlusse erhoben worden, welche ich, wenn dieselbe Resolution wie ich hoffe, von Erfolg sein wird, als einen der wichtigsten Beschlusse des gestrigen Tages erachte. Auch glaube ich, daß selbst diejenigen, welche die Vertagung der Berathung uver das Forstgesetz selbst bedauert haben, sich damit aussohnen durften, wenn sie bedeuten, daß die Wuksamteit des Forstgesetzes jelbsti auf dem Bestand von forstttechnischen Organen beruht und Daß vor Aufstellung dieser Organe das Gesetz selbst wirkungslos auf dem Papiere slehen wurde. Ohne den Bestand solcher Organe aber ist, nach meiner Meinung, die Auffteilung eines solchen Katasters, wie er der Aufforstungskommission auferlegt wird, wie mir scheint, ganz fruchtlos, denn was nutzt ein solcher Kataster, was nutzt eine ganz genaue Aufzeichnung aller Waldbloßen im Lande, wo eine Wuldtultur angelegt weiden tonnte, wenn die Organe absolut fehlen, mit welchen die Aufforftung durchgeführt weroeu soll ?
Der Kataster ist also ohne Organe fruchtlos, wenn aber solche Organe bestehen, und über das Land zerstieut sind, so ist nach meiner Ansicht der Kataster, wie ei hier gedacht mird, und die Wirksamkeit der Kommission ganz uberfluffig, denn die Hauptaufgabe dieser Organe ware es doch, Das Objekt ihrer Thatigkeit genau kennen zu lernen, in Den Bezirken und Gemeinden genau nachzusehen, um sich daraus zu überzeugen, soweit sie nicht Be=
helfe haben, und diejenigen Grundstücke kennen zu lernen, auf welche sie ihre Thatigkeit richten soll.
Es wäre wohl eigenthümlich, wenn man bei der Aktivirung solcher Exekutivorgane zugleich hier in Prag eine Kommission aufftellt, welche den Organen eist mittheilen soll, wie es in ihren Bezirken aussieht. Ich glaube, das ist die Aufgabe solcher Organe selbst.
Man kann freilich dagegen einwenden, die Aufgabe dieser Kommission set eben vorzubereiten und das ganze Material im großen Style zu sammeln und den künftigen Orgauen zur Verfugung zu stellen.
Nun da es wohl langere Zeit dauern wird, bis bei der großen Ausdehnung der Entwaldung, welche nach Dem gestern vorgelegten Kommissionsberichte ein Gebier von 20 Ouadratmerlen umfaßt, die Aufforstung durchgeführt werden kann, so dürften wohl vom Momente der Aufnahme der Waldbloßen durch die Kommission zum Zwecke des Katasters bis zur Durchfuhrung sich so wefentliche Aenderungen ergeben haben, daß das Katastraloperat für den praktischen Gebrauch keineswegs brauchbar sein durfte.
Aber selbst abgesehen davon, scheint mir als Laten doch, daß Derjenige Forstmann, Derjenige Beamte, der an Qit und Stelle zu entcheiden hat über die Aufforstung einer Flache, daß derselbe diese Flache mit einem anderen Auge betrachten wird, als eine Kommission, welche hier tagt, welche das Objekt nicht selbst in Augenschein nehmen kann und welche mit Der Durchfuhrung nichts selbst zu thun haben wird. Ich furchte, daß diese Kommission viel zu sehr von einem allgemein theoretischen und zu schavlonenartigen Standtpunkte ausgehen, wird. Ich glaube Daher auch, daß selbst wenn der Kataster hergeftellt wird, ei kaum eine großere Bedeutung fur den praktischen Gebrauch haben Durfte, als dasjenige Material, das allenfalls, wie der Hr. Abg. Steffens angedeutet hat, in einer kurzen Zeit durch die Bezirkshauptmannschafren herbeigeschafft werden tonnte.
Ich glaube auch, daß es nicht nothweudig sein wird, als Basis eines Gesetzes über die Aufforstung einen bis ins Detail ausgearbeiteten Kataster zu haben, sondern daß eine allgemeine Aufnahme von Verhaltnissen genügen werde, welche ihrer Natur nach ohnehin sehr variabel sind.
Die Kommission hat auf S. 10. ad 2. 3. erwähnt, daß sie glaubt von den Antragen über die Durchfuhrung der angeregten Maßregel vorlauftg ganz absehen zu mussen.
Ich dedauere, daß die Kommission in dieser Beziehung etwas gar zu vorsichtig gewesen ist, denn ich glaube, daß wenn die Kommission auf die Durchfuhrung aller der Maßregeln, welche den Zweck ihrer Antrage bilden, ein schärferes Augenwerk gerichtet hatte, sie auch bezuglich der vorausgehenden Antrage, die eben jetzt vorliegen, vielleicht zu einer anderen Austcht gekommen ware.
Es ist ganz richtig, daß bevor man Maßregeln vorschtagt, man zuerst ermitteln muß, das Terrain,
auf welchem die Maßregeln in's Werk gesetzt werden sollen. Aber wenn man einen so kostspieligen Apparat errichten will und Vorerhebungen pflegen läßt, für welche die Mittel des Landes in so hohem Grade in Anspruch genommen werden, so glaube ich, muß man doch die Operationen bis zu Ende verfolgen und sich überzeugen, wie weit der Auswand auch ferner wird nützlich gemacht werden können.
Was die Höhe dieses Aufwandes betrifft, enthält der Kommissionsbericht auf Seite 12 in dieser Beziehung einige beruhigende Versicherungen und spricht die Anficht aus, daß in zwei Jahren die Summe von 30. 000 fl. auslangend gefunden werden könnte, und es wird zugleich bemerkt, daß es der Landtag in seiner Hand hat, zu bestimmen, wie viel zu diesem Zwecke verwendet werden solle.
Ich muß gestehen, daß ich diese Schlußfolgerung nicht ganz verstehe; denn wenn ein Zweck erreicht werden soll, hängt die Bestimmung der dazu erforderlichen Summe nicht vom Landtage ab, sondern vom Zwecke und den zur Erreichung desselben erforderlichen Mitteln. -
Denn, wenn einmal eine Solche Maßregel principiell beschlossen ist, werden sich auch die Mittel nach dem Zwecke richten müssen und nicht umgekehrt.
Es ist Schließlich auf Seite 12 des Kommissionsberichtes bemerkt worden, daß nach Anficht der Kommission der Landtag nicht geschlossen werden durfe, ohne daß in dieser thatsachlich brennenden Frage der Wiederaufforstung der erste Schritt gethan wäre: und es wird zugleich gesagt, daß die Vertretung des Landes beweisen müsse, daß sie das gehörige Verständniß und den ernsten Willen habe, in dieser wichtigen Lebensfrage des Landes eine Entscheidung zu treffen, widrigens die Bevölkerung in ihrer Erwartung hart getäuscht wurde.
Nun ich glaube, daß die Berathungen des heutigen und gestrigen Tages wohl beweisen, daß die Vertretung des Landes mit allem Ernste und dem aufrichtigsten Willen zu helfen, an diese wichtige Frage herangetreten ist.
Ich glaube, daß das Elaborat des Forstgesetzes, welches gestern geliefert worden ist, wenn ich auch jetzt jeder Ausführungen im Detail mich enthalten muß, doch an und für sich als ein sehr bedeutsames Werk und eine wesentliche Grundlage fur die Besserung der legislativen Verhaltnisse betrachtet werden kann.
Ich glaube, daß durch die Aufforderung der Regierung zur Aufstellung forsttechnischer Organe, durch den Auftrag an den Landesausschuß, ein Gesetz bezüglich der Aufforstung vorzulegen, - auch die wichtigste Frage, nämlich die praktische Durchführung der forstpolizeilichen Bestimmungen in Fluß gebracht worden ist, und ich zweifle nicht an der Bereitwilligkeit der Regierung, beziehungsweise an der Thätigkeit der andern betheiligten Organe, daß, wo möglich rasch das erwünschte Ziel erreicht werden wird. Aber wenn von der Gefahr einer Täu-
schung der Bevölkerung die Rede ist, dann glaube ich, daß man Sich wohl enthalten muß, eine solche. Täuschung dadurch hervorzurufen, daß man mit dem Aufwande von Landesmitteln einen kostspieligen und großartigen Apparat in's Leben ruft, weichet, wie ich fürchte, keine praktischen Resultate erzielen wird, und für welchen die gebrachten Opfer sich als vergeblich herausstellen würden. -
Und aus diesem Grunde kann ich, wenn ich nicht durch sehr unerwartete Momente anders belehrt werde, mich nicht entschließen, für die eben vorgetragene Resolution der Kommission zu stimmen. -
Oberstlandmarschall: Hr. Graf Mannsfeld hat das Wort.
Graf Mannsfeld: Hoher Landtag!
Ich habe mich zunächst gegen eine Aeußerung des ersten Redners in der sogenannten Generaldebatte zu wenden, welche dahin gegangen ist, daß der Absatz 3 des Kommissionsentwurfes in einem Widerspruche stehe mit der gestern gefaßten Resolution. Ich kann in gar nichts diesen Widerspruch finden, so viel Mühe ich mir auch gegeben habe. Ich kann nur finden, daß der Antrag der Kommission eine Vorarbeit involvire, welche das Zustandekommen und die Durchführung des Gesetzes, welches aus der gestern gefaßten Resolution hervorgehen soll, ermöglicht. Ich stelle mir vor, daß, wenn das Gesetz über die Aufforstung in der nächsten Session des h. Landtages beschlossen werden sollte, dieses Gesetz, wenn eben nicht anders Vorsorge getroffen werden würde, da stunde, ohne ein Angriffsobjekt zu haben, und ohne die Möglichkeit zu haben, daß es überhaupt durchgeführt werde. Es kommt eben sehr darauf an, wie man sich dieses Gesetz vorstellt, und ich kann nicht läugnen, daß ich mir bereits ein Bild darüber gemacht habe, und daß dieses - wenn es auch vielleicht nicht das richtige ist - mir bei der Beurtheilung des Gegenstandes stets vorschwebt.
Ich glaube, daß man nicht anders als wie durch allgemeine Beschreibung dieses Objekt wird charakterisiren konnen, welches Gegenstand des Ausforstungsgesetzes sein wird, denn den Urtheilsspruch zu fällen, welches Objekt unter der Beschreibung zu verstehen ist, muß außerhalb des Gesetzes stehen, u. dazu wird es Fachleute, Organe bedürfen.
Wenn ich die Anficht des verehrten unmittelbaren H. Vorredners richtig verstanden habe, so bringt er eben diese Angelegenheit in Verbindung mit der zweiten Resolution, die gefaßt worden ist, nämlich mit der Bitte an die Regierung, Forstorgane in geeigneter Anzahl zu bestellen. Nun bin ich hier wieder gezwungen, zu konstatiren, daß es sehr darauf ankömmt, was man sich unter diesen Forstorganen vorstellt, wie viel u. mit welchen Befugnissen u. Kenntnissen werden dieselben auszurüsten sein. Man hat es bei Besprechung dieser Angelegenheit mit jetzt noch ziemlich unklaren Begriffen zu thun n. da ist es gestattet, daß jeder die seinigen anlege. Der Freih. von Scharschmidt ist der Ansicht, daß
die Durchführung eines Aufforstungs-Gesetzes dann unbedingt in die Hände der forstlichen Regierungsorgane zu legen wäre und glaubt, daß hiezu ein System forsttechnischer Organe einzuführen unerläßlich fein wird. Es ist in den Beratungen über das Forstgesetz im Landeskulturrathe u. in der Kommission mehrfach die Ansicht ausgesprochen worden, daß es sehr große Schwierigkeiten aufweisen wird, Wenn es nicht ganz unmöglich fein wird, ein System forsttechnischer Organe für das Land aufzustellen, u. z. aus 2 Gründen. Erstens ist die finanzielle Seite u. zweitens die Unmöglichkeit, ein System d. h. eine ziemlich bedeutende Anzahl von hiezu qualifizirten Forstleuten für den Regierungsdienst zu gewinnen.
Die gestern gefaßte Resolution in Bezug auf die forsttechnischen Organe ist zugleich mit dem Forstgesetze eingebracht worden, es konnte also der Kommission nichts anderes vorschweben, als daß die Forstorgane zur Durchführung dieses Gesetzes unbedingt notwendig wären. Hiebei war die Ansicht dahin gehend, daß eine mäßige Anzahl von Forstbeamten, welche vielleicht in den Verhältnissen der bestehenden Kreise vollkommen genügend aufgestellt werden konnten. Sollte aber die HerbeiSchaffung des Statistischen Materials in erster Linie, die Angaben, welche Flächen aufgeforstet werden sollen u. schließlich die Durchführung in die Hände der forsttechnischen Regierungsorgane gelegt werden, braucht man hiezu einen kolossalen Apparat, der eiuestheils nicht auszubringen sein wird, andererseits würde dadurch, daß man diese Organe mit der Aufforstung belastet, der Zweck, der durch die Annahme der Resolution hat erreicht werden sollen, nämlich die Durchführung des eigentlichen Forstgesetzes darunter leiden.
Ich glaube aber, daß es nicht anders möglich ist, als daß man bei der Frage der Aufforstung an die Mithilfe der Privaten appellirt u. wenn ich mich bei den Berathungen über das Forstgesetz dagegen ausgesprochen habe, daß die Forstkommission aus den Reihen der Privatforstleute gewählt Werde, so glaube ich, keinen Widerspruch zu begehen, wenn ich sage, daß man sich bezüglich der Aufforstung an die Mithilfe der Privaten werde wenden müssen.
Die Forstkommissäre, wie sie aus dem Entwurfe des Landeskulturrathes hervorgegangen wären, hätten Regierungsorgane zu sein, sie hätten das Gesetz zur Durchführung zu bringen gehabt. Dem konnte ich nicht beipflichten. Ganz anders ist der Fall, wenn man von Privaten nichts Anderes verlangt, als eine gutachtliche Bezeichnung gewisser Objekte u. die Mitwirkung zu einer gesetzlichen That, d. h. zur Aufforstung. Es scheint mir ein großer Unterschied darin zu liegen.
Endlich aber tritt noch eine Zeitfrage ein; es ist nicht bestimmt, ob die Regierung u. wann dieselbe den in der Resolution ausgedrückten Wünschen Folge leisten wird. Wird aber der h. Landtag die Vorschläge der Kommission sofort akceptiren,
ist die Aktivirung dieser Kommission eine Sache, die in nächster Zukunft zu erwarten ist, u. die Vorarbeiten können sofort in Angriff genommen werden.
In jedem Falle ist dabei mehr wie ein Jahr gewonnen, denn wenn sich die Kommission dazu entschließen würde, einen Appell an Private ergehen zu lassen, mit ihrem Rath u. Gutachten an die Hand zu gehen, so wird aus diesem Wege die Sammlung des nöthigen Materials schneller erzielt werden, als wenn wir die Einsetzung der Regierungsorgane abwarten u. bis sich diese in den einzelnen Bezirken orientirt haben, um ein Urtheil abzugeben.
Dadurch wird die Sache verschleppt, u. die praktische Wirkung eines Forstgesetzes in eine ziemlich ferne Zukunft gerückt, während wenn eine Kommission eingesetzt wird, diese sofort ihre Thätigkeit beginnen kann u. die segensreichen Wirkungen eines Aufforstungsgesetzes sich sogleich entfalten konnten. Was schließlich den Hinweis auf die Höhe der Kosten betrifft, welche diese Einberufung dem Lande verursachen wird, bitte ich zu bedenken, daß der Kulturaufwand im Budget stets ein ziemlich mäßiger ist gegenüber anderen Auslagen, u. daß ich von meinem Standpunkte gesprochen, gerne bereit bin, Geld herzugeben für einen Solchen Zweck, dessen unmittelbaren Erfolg ich vor Augen habe.
Und gewiß ist jede Auslage, welche in Landeskulturinteressen geschieht, eine der fruchtbringendsten, ebenso wie die Ausgabe für die Schulen; u. schließlich, wenn für die Landeskultur nicht gesorgt ist, ist zu befürchten, daß die Auslagen für die höheren Interessen der Menschheit ins Stocken gerathen werden. Im Budget bildet die Post für Landeskultur, wenn ich mich recht erinnere 60. 000 fl., es ist darin ein großer Theil für Ackerbauschulen enthalten, ein ziemlich namhafter Betrag zur Heranziehung von Obstbäumen gewidmet, für die Aufforstung, für das Forstwesen ist im Budget des Landes noch kein Posten eingestellt gewesen.
Es ist nicht gesagt, daß diese 10 respective 20. 000 fl. unbedingt ausgegeben werden müssen, es soll nur heißen, bis zu diesem Betrage votirt der h. Landtag dem L. -A. Geld u. vertraut ihm das Gebahren an. Und ich glaube, m. H. H., daß es wirklich kein Grund wäre, über die Hohe - ich möchte nicht sagen Höhe - dieser Ziffer. zu erschrecken, wo es sich um eine so wichtige Maßregel handelt, um die Wiederaufforstung eines so beträchtlichen u. produktiven Theiles des Landes. Dadurch wird der Steuerfähigkeit für die Zukunft nicht nur kein Schaden angethan, es wird eine große Fläche für die Zukunft der Kultur erschlossen.
Ich bitte deshalb dringend, man möge den Antrag auf Niedersetzung einer solchen Kommission nicht weiter hinausschieben, weil dadurch die Wiederaufforstung auch in die Zukunft hinausgeschoben wird.
Oberstlandmarschall: Hr. Abg. Steffens hat das Wort?
Abg. Steffens; Der Hr. Vorredner hat
gesagt, daß meine Behauptung eine unrichtige gewesen sei: "Es bestehe ein Widerspruch zwischen dem gestern gefaßten Beschlusse und den Anträgen der Kommission. Der gestern gefaßte Beschluß geht dahin, daß der L. -A. beauftragt werde, für die nächste Session schon ein Gesetz über die Aufforstung kahler Bergkuppen und Berglehnen vorzulegen.
Der Antrag ber Kommission geht dahin, daß eine Kommission niedergesetzt werde, welche diejenigen Daten zu erheben hätte, welche zur Durchführung dieses Gesetzes nothwendig sind. Wir waren der Ansicht, daß schon im nächsten Jahre etwas für die Aufforstung der leeren Bergkuppen und Berglehnen geschehen soll.
Darnach würde man aber vielleicht erst in 6 Jahren dazu kommen, daß für die Aufforstung etwas geschehen konnte. Und wenn die Aufnahmen nicht früher fertig sind, welche dem Gesetze als Basis dienen sollen, kann das Gesetz nicht eher zur Ausführung gelangen, als bis die Basis festgestellt ist.
Wir würden erst in 6 Jahren zu dem kommen, wozu wir, wenn wir die Kommissionsanträge nicht annehmen, schon im nächsten Jahre gelangen. Das war der Grund, der neben den großen Kosten mich bestimmte, gegen den Kommissionsantrag zu stimmen.
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Görner hat das Wort?
Dr. Görner: Die Aufforstung, welche hier in Aussicht genommen ist, geschieht offenbar zu dem Zwecke, den wir eben berathen, nämlich zum Behuf des Wassers. Es unterscheidet sich daher dieser Antrag wesentlich von denen, was durch das Forstgesetz erreicht werden soll. Ich würde allerdings keine Einwendungen dagegen erheben, daß diese Erhebungen, die hier in Aussicht genommen sind, von den Forstkommissären gemacht werben Sollten, wenn diese Forstkommissäre bereits bestünden und wenn die Aussicht vorhanden wäre, daß dieselben in nächster Zeit bestellt würden.
Das kann man aber im Moment nach ber gefaßten Proposition nicht voraussetzen. Ebensowenig dürfte auch das, war der H. Steffens in der Generaldebatte erwähnt hat, zu einem Ziele führen, nämlich durch die autonomen Organe Erhebungen vornehmen zu lassen, ohne irgend eine Feststellung einer anderen Kommission, welche die Leitung der ganzen Angelegenheit in den Händen hat.
Der Hr. Landesausschußbeisitzer, welcher zugleich Referent der Kommission ist, dürfte wohl in der Lage sein, festzustellen und zu konstatiren, in wieweit man sich immer ber Beihilfe der autonomen Organe in berartigen Angelegenheiten versehen kann und ob diese in der Lage sind oder vielleicht auch Willens sind (was ich nicht bestimmen kann), alles dasjenige durchzuführen, was sie nicht in ihrem Wirkungskreise, sondern lediglich nur über Auftrag und Ersuchen des Landesausschusses thun sollen.
Allein abgesehen von allen diesen Bedenken bitte ich doch den Antrag, wie ihn die Kommission vorschlägt, in's Auge zu fassen. Die Kommission beantragt: es solle eine Kommission zusammengestellt
werden, welche die Oberleitung der in den einzelnen Theilen festgestellten Erhebungen zu führen hat. Wie die Erhebungen durchgeführt werden, das ist dem Landesausschuß mit der Kommission vorbehalten. Es ist damit nicht ausgeschlossen, wenn wirklich schon die Forstkommissäre bestellt sein sollten, diese Forstkommissäre mit der Durchführung zu betrauen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß man sich in jenen Bezirken, wo die politischen Behörden sich dafür besonders interessiren, wie ein Beispiel an der Bezirkshauptmannschaft in Aussig schon vorliegt, in dieser Richtung zu ersuchen, es ist »weiter nicht ausgeschlossen, autonome Organe, oder deren untergeordnete Beamte dazu zu verwenden, allein, meine Herren, diese Detailfragen müssen Sie der Kommission selbst überlassen. Jetzt handelt es sich nur um die Kommission, welche anzugeben hat, was eigentlich erhoben werden soll, welche sodann die Daten zusammenstellt, sammelt und vorbereitet, um dadurch den Zweck, der erreicht werden soll, wirklich erreichen zu können; darum handelt es sich und es kommt gar nicht darauf an, wie die einzelnen Detaildurchführungen stattfinden werden.
Allein die Durchführung mag auf welche Weise immer geschehen, Eins wird stets der Fall sein, und das ist, daß das Land die Kosten dafür bezahlen wird. Das Land muß, wenn autonome Organe ihre Leute dazu verwenden und wenn sie außer den ihnen obliegenden Verpflichtungen noch etwas überdies thun müssen, dieselben doch auch bezahlen, sei es in Diäten, sei es in Reise- oder anderen Kosten, sei es, daß das Land die Erhebungen an Forstkommissäre übergibt, welche, wenn sie mehr arbeiten, gewiß auch eine Zahlung beanspruchen werden und was jedenfalls das Land wird zahlen müssen. Es handelt sich jetzt nicht um die Detaildurchführung, sondern um eine allgemeine Aufstellung derjenigen Kommission, welche die Anlegung eines Katasters, welchen der Abgeordnete Freiherr von Scharschmidt selbst auch nicht als nothwendig bestreitet, es handelt sich darum, diese Kommission zusammenzusetzen und ihr die Ausführung der Details, sowie dem Landesausschusse zu überlassen. Es versteht sich von selbst, daß dabei jedenfalls Kosten auflaufen werden. Ich unterstütze den Antrag der Kommission und empfehle ihn dem hohen Hause. (Bravo, bravo. )
Oberstlandmarschall: Graf Mannsfeld hat das Wort.
Graf Mannsfeld: Ich habe mich zum Wort gemeldet, um die Schlüsse, welche der Abg. Steffens aus meinen Aeußerungen gezogen hat, wo möglich zu entkräften. Derselbe hat nämlich gesagt, daß einmal ein Gesetz gewünscht werde zur Aufforstung, und daß man anderseits diesem Gesetze ein Material liefern wolle, und hat einen ziemlich fernen Zeitpunkt in Aussicht gestellt, wann das Material beisammen wäre und die Wirkung des Gesetzes erst eintreten könnte. Ich muß vollkommen diesem Ausspruche entgegen treten und glaube entschieden, daß die Sache nur befördert werde, wenn sofort die Möglichkeit geboten wird, das nothwendige Material zu sam-
meln. Wie ich schon hervorgehoben, bei einer bloßen Beschließung eines Aufforstunggesetzes wird der Princip ausgesprochen, daß aufzuforsten sei, aber nicht was und durch wen aufzuforsten ist. Die Daten wären im Wege der Kommission zu sammeln, wenn dieß auch ein oder zwei Jahre in Anspruch nimmt; so wird doch der eine oder der andere Theil der Arbeit vollendet sein, und die Aufforstung kann in jenen Theilen, wo die Bedingungen der Aufforstung gegeben sind, sofort nach der Sanktion des Gesetzes in Angriff genommen werden.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand in der vorliegenden Frage das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Ref. L. -A. -B. Dr. Waldert: Ich kann mich vollständig einverstanden erklären mit Freih. von Scharschmidt, wenn er sagt, daß es sehr wünschenswerth ist, daß die allgemeine staatliche Organisation in diesem Gegenstande mit eingreife; wir beklagen eben das für die Aufforstungsfrage, daß die allgemeine Staatliche Verwaltung bisher ihre Hisse nicht in dem Maße geleistet hat, wie es im Interesse der Sache wünschenswerth gewesen wäre und wir haben in der Kommission eben konstatiren müssen, daß die allgemeine Staatliche Organisation in dem Zustande, wie sie jetzt beschaffen ist, auch gar nicht in der Lage ist, für diese Frage etwas zu thun. Betrachten wir die k. k. Bezirkshauptmannschaften, wie sie organisirt sind, oder betrachten wir die hohe k. k. Statthalterei. Allen diesen Behörden fehlen Organe, um für diesen Zweck etwas Erhebliches zu leisten. Wollen wir daher uns darauf beschränken, an die Statthalterei das Ersuchen zu stellen, uns einen Kataster über jene Grundstücke, welche der Aufforstung bedürftig sind und bei denen die Aufforstung möglich ist, zu verschaffen, so muß ich sehr befürchten, daß die hohe Statthalterei, beim besten Willen, den sie der Sache entgegenbringt, nicht in der Lage wäre, dasjenige zu leisten, was im Interesse der Sache zu leisten wäre. Aber vollends die Bezirkshauptmannschaften sind absolut nicht in der Lage, das Material dafür zu sammeln. Die Gründe, welche dafür in dem Kommissionsberichte niedergelegt sind, hat der Abg. Freiherr von Scharschmidt nicht entkräftet, ich glaube, daß sie thatsächlich von der Art sind, daß sie eben keine Entkräftung zulassen.
Nur meint der H Abg. Baron Scharschmidt, es sei vorauszusetzen, daß in Folge der gestern gefaßten Resolution die forsttechnischen Organe in's Leben gerufen werden. Ich habe die Ueberzeugung, daß es nicht so schnell geht; das Ministerium ist nicht in der Lage, solche forsttechnische Organe zu aktiviren, weil erst eine Dotation vom Reichstage in's Reichsbudget gestellt werden müßte, und weil es noch immer eine Frage ist, ob überhaupt der Reichsrath eine solche Dotation dem Ministerium zur Verfügung stellen werde. Nun steht aber die
Sache so, daß wir uns in derselben selbst helfen können und nicht warten müssen, bis uns auf anderem Wege geholfen wird. Ein solches Organ des Landesausschusses, welches Vorerhebungen pflegt, zu schaffen, liegt in der Kompetenz des h. Landtages und die Mittel, welche dafür in Anspruch genommen werden, sind thatsächlich solche, daß man von übergroßen Kosten, von einem außerordentlichen Aufwande nicht sprechen kann, namentlich, wenn man dem gegenüber andere Rubriken des Landesbudgets betrachtet, wo weit größere Summen ausgegeben werden, welche sich bezüglich der Wichtigkeit mit dem vorliegenden Gegenstande weitaus nicht vergleichen lassen können.
Ich habe noch zu konstatiren, daß thatsächlich die Erhebungen durch Bezirksausschüsse auszuführen, ebenfalls absolut unmöglich ist, wenn man erwartet, daß der Gegenstand bald und prompt effektuirt werde. Bald kann das Material durch Bezirksausschüsse nicht gesammelt werden, das erklärt sich schon durch die Organisation derselben. Die Mitglieder der Bezirksausschüsse halten alle 4 Wochen Sitzungen, sind zerstreut an verschiedenen Orten des Bezirkes; wie sollen nun diese, die noch mit ihren Privatangelegenheiten beschäftigt, häufig noch um ihren Unterhalt zu sorgen haben, wie sollen diese berufen werden, ein solches Operat gut und schell zu liefern. Es handelt sich nicht sowohl um Schaffung der einzelnen Exekutivorgane, sondern vielmehr um eine Central-Kommission, welche das ganze Geschäft im Lande leitet und besorgt. Und daß ein solches Central-Organ nothwendig ist, das möchte ich glauben, bedarf thatsächlich keines weiteren Beweises, denn was nun irgendwie im Lande geschaffen werden soll, muß von einem Central = Organe ausgehen, muß von einem Central-Organe geleitet, muß von einem Central-Organe überwacht werden.
Wenn das Materiale bloß durch die Bezirkshauptmannschaften besorgt wird in der Weise, wie es in dem Kommissionsbericht nachgewiesen ist, wie kann man da erwarten, daß dieses Material, wenn es einlaufen wird, der Wahrheit entsprechen und irgend wie auf Genauigkeit und Verläßlichkeit Anspruch haben wird? Der Hr. Abg. v. Scharschmidt hat gemeint, ber Kataster nütze nichts, wenn nicht forsttechnische Organe da sind und hat man diese forsttechnischen Organe, so werden diese den Kataster schaffen.
Das ist ein Circulus, der in der vorliegenden Frage thatsächlich nicht berechtigt ist. Die forsttechnischen Organe, wenn sie vielleicht in einigen Jahren in's Leben gerufen werden, werden thatsächlich etwas anderes zu thun haben als sich vorläufig mit der Beschaffung des Katasters für die Aufforstung zu befassen. Sie werden vollständig beschäftigt sein, wenn sie der Aufgabe werden gerecht werden wollen, die ihnen gestellt ist, nämlich den noch vorhandenen Waldbestand zu erhalten. Die Aufforstung selbst nämlich, was die Vorlegung des Materials anbelangt, werden die forsttechnischen Organe nimmer besorgen, die muß schon vorhanden sein, bevor diese
administrativen Organe bestellt werben, welche seiner Zeit mit der Durchführung der Aufforstung selbst betraut werben. Ein Widerspruch im Kommissionsbericht wird hervorgehoben, der darin bestehen soll, baß gesagt wird: der hohe Landtag habe es immer in seiner Hand, wie viel er zu diesem Zwecke bebewilligen will, während Herr von Scharschmidt meint, das werde der Landtag nicht in Seiner Macht haben, sondern das werde sich nach dem Zwecke richten müssen. Ich gebe das in einem gewissen Sinne zu, glaube aber, baß bas für die Kommission und Einstellung dieses Betrages Spricht, denn mir Scheint aus den Argumentationen des Hrn. V. Scharschmidt zu folgen, baß ber Zweck ein so wichtiger und großer sein wird, daß er sich schon heute davor fürchtet, daß man unter dem Drange dieser Angelegenheit sich zu einer größeren Ausgabe wirb entschließen müssen, als welche man heute in Aussicht stellt. Ich glaube aber, daß eine solche Pression immerhin noch zu vereiteln ist und daß die Ausgabe stch auf mehrere Jahre wird vertheilen lassen, so zwar, daß der Zweck erreicht wirb, ohne baß bas Landesbudget in Unordnung geräth.
Ich möchte daher wirklich bitten, daß der hohe Landtag die Anträge der Kommission unverändert annehme.
Oberstlandrnarschall: Ich bringe den Antrag ber Kommission zur Abstimmung.
Der Antrag der Kommission lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Landesausschuß wird angewiesen, eine Aufforstungs-Landeskommission in's Leben zu rufen, welche alle vorbereiteuden Maßregeln für eine umfassende Wiederaufforstung ober Grundstächen, insbesondere der kahlen Flußlehnen, sowie der georbneten Waldgründe durchzuführen hat.
2. Diese Kommission hat aus einem Landesaussehußbeisttzer, welcher den Borsitz führt, dann aus je einem Delegirten der k. k. Statthalterei und des Landeskulturrathes, welche ebenso wie der Landesausschußbeifitzer für diese Funktion keine Bezahlung erhalten, endlich aus zwei besoldelen technischen Referenten zu bestehen.
Außerdem ist der Kommission das erforderliche Hilfspersonale beizugeben.
3. Das Personale dieser Kommission ist mittelst aufkündbaren Dienstvertrages aufzunehmen, und die Bezüge desselben find vom Landesauaschusse gegen nachträgliche Rechtfertigung festzustellen.
4. Ueber die Organisirung, über die Leistungen und über die weiter nothwendigen Maßregeln hat diese Kommission im Wege des Landesausschusses jährlich dem Landtage Bericht zu erstatten und die nothwendigen Antrage zu bestellen.
5. Der Landesausschuß wird ermächtiget, für diese Kommission pro 1875 einen Betrag von 10. 000 ft. ö. W. und pro 1876 einen Betrag von 20. 000 ft. ö. W. aus den disponiblen Kassabeständen des Landesfondes zu verausgaben.
Snìm. sekr. Schmidt: Návrh komise zní: Sl. snìme raèiž se usnésti takto:
1 Zemskému výboru se ukládá, aby zøídil zemskou komisi pro zelesòování, kteráž má provésti veškerá pøípravná opatøení v pøíèinì rozsáhlého znovuzalesnìní pustých pozemkù, zvláštì však holých strání poøièných a lesní pùdy vymýtìné.
2. Komise tato skládati se má z pøísedícího zemského výboru co pøedsedy, pak z dvou údù, z nichž jednoho vyšle c. k. místodržitelství a druhého zemìdìlská rada, a kteøí rovnì jako pøísedící zemského výboru za funkci tuto neobdrží platu žádného, - koneènì z dvou placených referentù technických.
Mimo to pøidány buïtež komisi pomocné síly, jichž bude potøebí.
3. Pomocné síly komise této pøijaty buïtež smlouvou a na výpovìï; zemský výbor má platy jejich ustanoviti, a usnešení u vìci té uèinìné potomnì ospravedlniti.
4. O organisaci, o pracech svých a o opatøeních, jichž by dále potøebí bylo, má komise tato prostøedkem zemského výboru každoroènì snìmu zprávu a návrhy potøebné podati.
5. Zemský výbor zmocòuje se, aby k úèelùm komise této roku 1875 sumu 10 000 zl. r. m. a na r. 1876 sumu 20. 000 zl. r. m. z vydajných pokladnièných pøebytkù zemského fondu vynaložil.
Obersttandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech vstanou.
(Geschieht. )
Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht. ) (Das Resultat der Abstimmung ist unbestimmt. ) Ich werde um namentliche Abstimmung bitten.
(Läutet. ) Ich ersuche die Herren Verifikatoren für
heute sich gefälligst herzubemühen und das Skruti-
nium vorzunehmen.
Ich bitte, wir werben mit der Abstimmung
beginnen. Ich bitte Diejenigen, welche für den
Antrag der Kommission stimmen, mit "Ja" zu
antworten.
Kteøí jsou pro návrh komise, nech hlasují slovem "ano. "
(Landtagssekretär Schmidt verliest die Namen der Abgeordneten zur Abstimmung. )
Rektor magnifikus der Prager Universität. Fehlt.
H. Achtner. Ja.
H. Adam, Nein.
H. Baron Aehrenthal. Ja.
H. JUDr. Alter. Ja.
H. Gras Althan. Fehlt.
H. JUDr. Aschenbrenner. Ja.
H. Aßmann. Nein.
Fürst Adolf Auersperg. Fehlt.
H. Bachofen von Echt. Ja.
H. JUDr. Banhans. Ist noch entschuldigt.
H. JUDr. Bareuther. Nein
H. Bauriebl. Nein.
H. Baher. Ja.
H. Edler von Becher. Ja. H. Bitterlich. Nein. H. Baron Blumenkron. Nein. H. Ritter von Bohusch. Fehlt. H. Ritter von Brechler. Nein. H. Claudi Eduard. Nein. H. Probst Czeschik. Ja. JUDr. Ritter von Daubek. Nein. H. von Dormitzer. Nein. H. Eckert. Nein.
H. Ritter Ehrlich von Treuenstätt. Nein. H. Erler. Fehlt
H. JUDr. Ritter von Forster. Ja. H. Frank. Fehlt. H. Friedrich. Nein. Edler von Fürstl. Nein. H. Fürth. Nein. H. Baron Geymüller. Ja. H. JUDr. Görner. Ja.
H. Goldberg. Nein. H. JUDr. Graf. Fehlt. H. MDr. Grégr, Eduard. Ano. H. JUDr. Habermann. Nein. H. JUDr. Hallwich. Nein. H. JUDr. Hanisch. Ja. Graf Hartig. Nein. Ritter von Hasner, Leopold. Fehlt. H. JUDr. Haßmann. Fehlt. H. Prof. Hede. Ja. H. Heinrich. Fehlt. Baron Henneberg-Spiegel. Fehlt. H. Herkner. Nein. H. JUDr. Herbst. Nein. H. Hruška. Ano. H. P. Husák. Ano. H. Huscher. Fehlt. H. Jahnel. Nein. MDr. Ritter von Jaksch. Fehlt.
H. Janota. Nein. H. Prior P. Jaresch. Ja. H. Karbasch. Ist durch Krankheit entschuldigt. Graf Karl Khevenhüller. Ja. Fürst Richard Khevenhüller. Fehlt. Graf Rudolf Khevenhüller. Ja. H. JUDr. Klier. Ja. H. Knödtgen. Nein. H. JUDr. Knoll. Nein. H. Kobinger. Nein. H. Köpl. Nein. H. Körber. Ja.
Baron Franz Korb von Weidenheim. Nein. Baron Karl Korb von Weidenheim, sen. Nein. Baron Karl Korb von Weidenheim, jun. Beurlaubt.
Baron Lud. Korb von Weidenheim. Nein.
Baron Kotz von Dobrž. Ja.
H. Krause. Fehlt.
H. Ant. Lehmann. Nein.
H. Ferd. Lehmann. Ja.
JUDr. Ritter von Leiner. Nein.
Baron Leitenberger. Fehlt.
H. Lenk. Nein.
Abt Liebsch. Ja
JUDr. Ritter von Limbek Joh. Ja.
Ritter von Limbek Karl. Nein.
H. Löw. Ja.
Dr. Edler von Lumbe Josef. Fehlt.
MDr. Karl Lumbe. Nein.
Graf Mannsfeld. Ja.
Baron Mallowetz. Ja.
H. MDr. Mayer. Nein.
Ritter von Mayersbach. Nein.
H. Meisler. Nein. H. Mercy. Ja. Fürst Metternich. Ja. Baron Mladota. Ja. Edler von Mohr. Ja. Ritter von Nadherný Ottomar. Ano. H. Nerradt. Nein. H. Neumann Wenzel. Nein. H. Niederle. Fehlt. H. JUDr. Nittinger. Ano. Ritter von Oppenheimer. Fehlt. H. Baron Peche. Ja. H. P. Pfannerer. Nein. H. Pfeiffer. Nein. 8. Pichler. Ja. Edler von Plener. Ja. H. Prior P. Posselt. Nein. H. Pražák Josef. Ano. Baron Pretis. Fehlt. H. Rasp. Nein. H. JUDr. Raudnitz. Nein. H. Richter. Nein. Baron Adolf Riese-Stallburg. Ja. Baron Friedrich Riese Stallburg. Ja. Ritter von Zahony. Ja. H. MDr. Roser. Nein. H. JUDr. Ruß. Ja.