(Geschieht; stane se).
Angenommen.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Ref. Dr. Alter: Ich bedauere sehr. Daß der Antragsteller, der Herr Abg. Jahnel vermeinte, daß die Majorität ber Petitions-Kommission für ihren Antrag keinen anderen Grund anzuführen wußte, als den, daß lediglich die Wirthe von Schmiedeberg sich in einer Petition an den h. Landtag gewendet haben. Wenn ber Herr Abg. Jahnel dem Bericht ber Petttions-Kommission gefolgt wäre, so hätte er gefunden, daß eine Reche von Gründen, welche meines Erachtens alle Beachtung verdienen, von Seiten ber Majorität der Petitions-Kommission für den gestellten Antrag in's Feld geführt worden sind.
Der Herr Antragsteller vermeint, daß jene
Unzukömmlichkeit, die er ausführte, nicht in Böhmen allein, sondern auch in anderen Ländern vorkomme, Ich weiß nicht, ob dem so sei, oder nicht, aber Eines weiß ich, daß mit dem Antrage des Herrn Abg. Jahnel jener Weg nicht betreten ist, der vielleicht zur Beseitigung dieser Unzukömmlichkeit führen könnte. Es handelt sich, wie ich ausgeführt habe, einfach um die Auslegung gewisser gesetzlicher Bestimmungen u. z. um die Auslegung von gesetzlichen Bestimmungen eines Reichsgesetzes. Nun, meine Herren, ich glaube, daß selbst, wenn man eine Legal-Interprelation dieser gesetzlichen Bestimmungen geben wollte, hier nicht der Ort wäre und daß von dem h. Landtage, wenn eine Abhilfe wirklich geschaffen werden wollte, zu §. 19 der Landesordnung Zuflucht genommen werden müßte, durch irgend einen Antrag auf Aenderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen; denn es handelt sich thatsächlich um bestehende gesetzliche Bestimmungen.
Es hat die Petitions-Kommission bereits darauf hingewiesen, daß die Tarifpost 7 des Gebührengesetzes dahin geht, daß 1 st. Stempel verwendet werden soll bei Befähigungsdekreten und jene besonderen Urkunden, welche nebst den die Entscheidung über das eingebrachte Gesuch bekannt machende eine ämtliche Ausfertigung über Ertheilung einer Befugniß oder Gerechtsame eines Privilegiums enthalten, oder über die Anerkennung einer Befähigung von öffentlichen Behörden oder Gemeinden ausgefolgt werden, als: Diplome, Privilegiumsurkunden, Patente, Licenzen, Meister- und Bürgerrechts-Urkunden, Hausirpässe etc. von jedem Bogen 30 kr. C. -M.
Es ist zu dieser gesetzlichen Bestimmung ein Finanzministerialerlaß u. z. zu einer Zeit, wo den Ministerien bezüglich der Interpretation der Gesetze ein weiterer Spielraum zu Gebote stand und zwar am 3. August 1854 Z. 203 R. -G. -Bl. erflossen, welcher ausdrücklich erklärt, daß diese Tarifposten auch Anwendung zu finden haben auf die Bewilligungen zur Abhaltung von öffentlichen Tanzmusiken, auf die Offenhaltung von Gast-, Schankund Kaffeehäusern u. s. w.
Man kann nun, glaube ich, ein Unrecht darin nicht finden, wenn die Behörden auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmungen die Beibringung eines 1 fl. Stempels für die Lizenz selbst begehren.
Was das Gesuch anbelangt, welches gleichfalls mit einem 1 fl. Stempel versehen sein soll, so ist durch die Tarifspost 43 ausdrücklich angeordnet, baß zur Abhaltung öffentlicher Tanzmusiken u. s. w. das Gesuch mit einem 1 fl. Stempel versehen fein muß.
Unter allen Umständen würde also, wenn der Landtag dem Antrag des. H. Abg. Jahnel zustimmen wollte, derselbe gewissermaßen einen Generalrekurs für sämmtliche Wirthe nach den Ausführungen des H. Abg. Jahnel aber nicht nur für die Wirthe des Königreichs Böhmen, sondern überhaupt aller Wirthe der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder einbringen.
Ich weiß nicht, was für eine Erledigung ein
derartiger Rekurs von der hohen Regierung finden kann; ich selbst würde mir einen besonderen Erfolg davon nicht versprechen. Der Abg. Jahnel hat weiter ins Feld geführt, daß durch diese Gebühr den Wirthen ein sehr großes Unrecht geschehe; nun er hat feine Auffassung über die Auslegung dieser beiden Tarifposten, und die Behörden und andere Leute haben eine andere Auffassung.
Aber jedenfalls kann man noch nicht von einem Unrechte sprechen, wenn eben eine verschiedene Meinung über bestimmte Vorschriften herrscht. Auch materiell dürfte das Unrecht kein sehr großes fein und zwar darum nicht, weil ja nicht so sehr die Wirthe als vielleicht diejenigen, welche an den Tanzmusiken selbst theilnehmen, diese Gebühr zu tragen haben, und ich sage es ganz offen, daß diese Art der Besteuerung die vielleicht mindest brückende ist.
Es hat ferner der H. Abg. Jahnel darauf hingewiesen, daß ja der nach Tarifpost 7 diktirte 1 st. Stempel feinen Ausdruck in der Musikalimpost finde. Nun das ist nicht richtig, weil die Musikalimpost ein Gefalle für das Land, nicht aber ein Gefälle für das Reich ist.
Ich werde in der Lage sein, beim nächsten Punkt der Tagesordnung abermals eine Petition dem hohen Hause vorzutragen, wo sich wieder Parteien beschweren, daß ihnen durch die Entscheidungen der Gerichtsbehörden Unrecht geschehen fei. Wenn aber der Landtag Entscheidungen der Behörden seiner Judikatur wird unterziehen wollen, dann weiß ich nicht, wohin es kommen wird mit seinen Ausgaben, die ihm zu lösen obliegen.
Ich bin durch die Ausführungen des H. Abg. Jahnel durchaus nicht bekehrt und bitte den hohen Landtag, dem Antrage der Petitionskommission zuzustimmen.
Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung.
Bei der Abstimmung geht der Antrag des H. Abg. Jahnel voraus.
Wenn der fällt, so kommt der Antrag der Kommission zur Abstimmung.
Der Antrag des H. Abg. Jahnel lautet: Hoher Landtag wolle beschließen: Die Petition der Wirthe aus Schmiedeberg um die Veranlassung, daß für die Anmeldung von Tanzmusiken, die Gebühr weiter hin nicht doppelt verlangt werde, wird der hohen Regierung zur eingehenden Würdigung übersendet.
Snìm. sekr. Schmidt: Posl. p. Jahnel navrhuje: Žádost hostinských ve Schmiedeberku za zrušení kolkového poplatku pøi udìlování licencí k taneèním zábavám budiž odstoupena slavné vládì k bedlivému uvážení.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, sich zu erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech vstanou.
(Geschieht).
Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht. )
Der Antrag des H. Abg. Jahnel ist angenommen. (Bravo. Oho!)
Oberstlandmarschall (läutet):
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskommission über die Petition der Ortsinsassen in Hranic um Rückstellung der ihnen von der Domaine Dobøíš entzogenen Grundstücke.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o žádosti osadníkù Hraniè za zpìt vrácení pozemkù panstvím Dobøíšským jim odòatých.
Ref. Dr. Alter:
Hoher Landtag!
Die Insassen und Besitzer der Chaluppenwirthschaft 1, 2, 3, 4 in Hranic haben mit der Petition de praes. 15. April 1875, Z. 86 an den hohen Landtag mit der Bitte sich gewendet, zu veranlassen, daß die ihnen angeblich widerrechtlich von der gewesenen Obrigkeit der Herrschaft Dobøíš entzogenen Grundstücke ihnen zurückerstattet würden, oder falls die Erfüllung dieser Bitte unthunlich wäre, daß den Petenten gestattet und ermöglicht Würde, im Wege der Grundentlastung, die ihnen entzogenen Grundstücke einzulösen, beziehungsweise einzukaufen.
Zur Begründung dieses Letztern führen die Petenten an, daß sie und die Vorbesitzer der Wirthschaften seit unvordenklichen Zeiten im Besitze der fraglichen Grundstücke gewesen waren, daß sie hie= von einen ständigen Zins zahlten, dessen Betrag erst in der jüngsten Zeit verändert worden sei, daß diese Aenderung des Zinsbetrages ohne ihr Vorwissen geschehen ist, so daß im Sinne der Vorschrift des bürgerlichen Gesetzbuches über den Erbzinsvertrag die fraglichen Grundstücke den Petenten nicht hätten entzogen werden sollen, die Schuld an dem, daß die Petenten durch gerichtliches Urtheil aus dem Besitze der fraglichen Grundstücke gesetzt und diese dem Besitzer der Herrschaft Dobøíš überwiesen worden sind, glauben die Petenten dem Umstande beimessen zu sollen, daß sie Schlecht vertreten worden Sind.
Aus diesem Sachverhalte und namentlich aus dem letzteren Umstande ergibt sich, daß der Gegenstand der Petition ein solcher ist, welcher der Judikatur der Gerichtsbehörden unterliegt und daß die Letzteren die Entscheidung bereits gefällt haben.
Eine Anfechtung dieser Entscheidung im Petitionswege erscheint unzulässig, die Anwendung der Grundentlastungsgesetze aber unmöglich, weil ja die Petenten nach eigener Angabe nicht mehr im Besitze der Pachtgründe sich befinden.
Die Petitions-Kommission erlaubt Sich den Antrag zu stellen: der hohe Landtag wolle beschließen: daß über die Petition der Insassen und Besitzer der Chaluppner- Wirthschaften Nr. 1, 2, 3, 4 in Hranic Z. 86 ai 1875 zur Tagesordnung übergangen werde.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž uzavøíti, aby se o žá-
dosti obyvatelù a držitelù chalupních usedlostí è. 1, 2, 3, 4 v Hranicích pøešlo k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Wird angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Eingabe des Bezirksausschusses in Eger betreffend die Verlegung der kirchlichen Feiertage auf die Sonntage.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o žádosti okresního výboru Chebského za pøeložení církevních svátkù na dni nedìlní.
Berichterstatter Dr. Alter: Hoher Landtag 1
Der L. -A. hat eine Petition des Egerer Bezirksausschusses wegen Verlegung der kirchlichen Feiertage auf die Sonntage dem h. Landtag praes. d. 8. April Nr. 116 vorgelegt. In der Petition wird darauf hingewiesen, daß die vielen Feiertage für die Landwirthschaft und für die Industrie von wesentlichem Nachthheil begleitet sind, und daß sie insbesondere die Konkurrenzfähigkeit des letzteren mit der Industrie des Auslandes erschweren. Es wird darauf hingewiesen, daß im Bezirke Eger neben den 16 katholischen Feiertagen noch eine große Anzahl von sogenannten Kirchenfesten gefeiert werden, daß durch die häufigen Unterbrechungen der Arbeitstage außer dem Zeitverlust noch eine Verminderung der Arbeitslust eintrete, welche sehr nachtheilig sowohl für die Menge, als auch die Güte der Arbeit fei.
Da in anderen Ländern bereits das Auskunftsmittel der Verlegung kirchlicher Feiertage auf Sonntage ergriffen worden ist, glaubt der Bezirks-Ausschuß Eger, daß man dieses Beispiel auch hier zu Lande nachahmen sollte. Es soll nicht geläugnet werden, daß die vielen Feiertage thatsächlich durch die damit verbundene Arbeitseinstellung sowohl für die Landwirthschaft, als auch für die Industrie nachtheilig wirken, und es kann auch zugegeben werden, daß die einzelnen Religionsgenossenschaften keine Entweihung des Kultus und keine Gefahr für die Religiosität ihrer Angehörigen darin erblicken müßten, wenn an kirchlichen Festtagen neben dem Gottesdienst auch die Arbeit gepflegt würde.
Eine andere Frage ist aber, ob ein imperatives Einschreiten des Staates in dieser Richtung zulässig sei, oder auch nur zum Ziele führen würde. Die Aufgabe des Staates kann nach dem Dafürhalten der Kommission nur dahin gehen, daß alle Schranken, jeder Zwang, welche den Einzelnen von der Arbeit abhalten könnten, und die Bethätigung seines Willens zu verhindern vermöchten, beseitigt werden.
Dieses aber ist bereits geschehen, denn nach
dem Staats-Grund-Gesetz vom 21. Dezember 1867 Z. 142 kann Niemand, der eigenberechtigt ist, zu einer kirchlichen Handlung oder zur Teilnahme an derselben gezwungen werden, und nach Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, Z. 49 kann Niemand genöthigt werden, sich an den Feier- und Festtagen der Arbeit zu enthalten.
Bei Beachtung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist es klar, daß es Jedermann freisteht, an Sonn- und Feiertagen der Arbeit zu pflegen, so* bald er nur den Willen hat, zu arbeiten.
Da also eine gesetzliche Beschränkung des freien Ermessens des Einzelnen nicht besteht, könnte eine weitere gesetzliche Aktion nur darin bestehen, daß den Staatsbürgern eine erzwingbare Pflicht an Feier- und Festtagen der Arbeit sich nicht zu enthalten, auferlegt würde. Dies ist aber im Allgemeinen nicht zulässig. Hier muß die Einsicht und das Verständniß für den Sittlichen und materiellen Werth der Arbeit und des Grundsatzes "Hilf dir selbst" das Seinige thun.
Die Petitions-Kommission fand im Grunde dieser Erwägung keinen Anlaß dem h. Landtage bei der Aktion zu empfehlen und stellt darauf den Antrag über die Petition des Egerer Bezirksausschusses Z. 116 wegen Verlegung der kirchlichen Feiertage auf die Sonntage, im Hinblick auf die Bestimmungen bes Staatsgrundgesetzes und Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Mai 1868, Z. 49 zur Tagesordnung überzugehen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: "Sl. snìme, raèiž o žádosti Chebského okr. výboru v pøíèinì pøeložení svátkù církevních na dni nedìlní vzhledem na ustanovení základních zákonù státních a èl. 13 ho zákona ze dne 25. kvìtna 1868, è. 49 pøejíti k dennímu poøádku.
Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand). Diejenigen, welche dem Antrag zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce. (Stane se. )
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Eingaben der Gemeinden des Kuttenberger Bezirkes, der Bezirksvertretung in Hlinsko, und der Gemeinden des Raudnitzer und Libochowitzer Bezirkes betreffend die Regelung der Grundsteuer.
Berichterstatter ist Hr. Abgeordneter Eckert.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva petièní komise o žádostech obcí okresu Kutnohorského, okresního zastupitelstva v Hlínsku, a obcí okresu Roudnického a Libochovického v pøíèinì upravení danì pozemkové.
Ref. Eckert:
Hoher Landtag!
Die Gemeinden des Kuttenberger Bezirkes
bitten, daß im Sinne des §. 20 des Grundsteuerregulirungs-Gesetzes mit der Einschätzung der Grundstücke in Böhmen solange innegehalten werben möge, bis die Tarife in den übrigen Ländern sichergestellt werben.
II. Die Bezirksvertretung in Hlinsko bittet, der h. Landtag möge in der Ueberzeugung, daß die Nothwendigkeit der Herstellung des Ausgleiches und der Verhältnißmäßigkeit der Tarife von Seite der Centralkommission vor der Einschätzung oder Einklassirung der Grundstücke klar am Tage liegt, die h. Regierung behufs Erfüllung dieser Aufgabe ersuchen und außerdem in Erwägung ziehen, auf welche Weise sich die nachtheiligen Folgen der veränderlichen Grundsteuer, welche dem Grundbesitze drohen, sich beseitigen ließen, endlich, womit entweder eine stabile Grundsteuer auf Grund des neuerlich erhobenen Reinertrages der Grundstücke eingeführt, oder doch wenigstens das Maximum, nach welchem die Grundsteuer bemessen werden soll, gesetzlich bestimmt werben möchte. III. Mit einer ähnlichen Petition bitten die Gemeinden des Raudnitzer und Libochowitzer Schäzzungsbezirkes, es möge mit der Einschätzung der einzelnen Grundstücke nicht früher begonnen werden, bevor die Schätzungsarbeiten in allen Ländern zugleich beendet, von der Centralkommission geprüft und in Einklang gebracht werden, weil sich sonst die Abgeordneten der gefertigten Gemeinden bei den Klassirungarbeiten nicht betheiligen könnten, endlich mögen die Beschlüsse der Centralkommission durch die Zeitungen veröffentlicht werden.
Diese Petitionen werden nachstehend motivirt:
I. Die Gemeinden des Kuttenberger Bezirkes führen an, daß nachdem in einigen Ländern die Ta= rife weder festgesetzt, noch die Vorarbeiten hiezu begonnen wurben, hiedurch dem §. 20 des bezüglichen Gesetzes, welches dahin lautet, daß die Katastraloperationen in allen Ländern zur gleichen Zeit vorgenommen werben sollen, damit eine Gleichheit der Steuer erzielt werbe, und daß nachdem dies bis jetzt nur in einigen Ländern geschah, eine ge= rechte Vertheilung der Steuer nicht zu erwarten ist. II. Die Bezirksvertretung in Hlinsko führt an, daß das Gesetz dahin abziele, daß das Erträgniß der Grundstücke nach denselben Regeln in allen Gegenden und Ländern verhältnißmäßig gleich erhoben und dieses zur Grundlage der Reparation der Steuer, welche nunmehr, nicht wie bis jetzt eine Stabile und unveränderliche sein soll, dienen sollen; da nun nicht angenommen werden kann, daß die Kommission und Subkommission die Stritte und Unzukömmlichkeiten zu beseitigen im Stande sind, so sei die Centralkommission berufen, Abhilfe zu schaffen und das gestörte Gleichgewicht herzustellen. Diese Ausgabe könne jedoch die Centralkommission lediglich vor dem Beginne der Entschädi-
gungen nach den provisorischen Tarifen erfüllen. Das Prinzip, das die Grundsteuer künftig nicht mehr eine stabile fein wird, erregt Befürchtungen deshalb, weil die Grundwirthschaft etwas Stabiles ist, die Ertragsfähigkeit derselben nach festen Regeln sich richtet, und das Erträgniß der Feld- und Waldwirthschaft gegenüber andern Unternehmen ein geringes ist, von unveränderlichen klimatischen Verhältnissen abhängt und keineswegs nach denselben Fiskalregeln betrachtet werden könne, wie dies bei anderen Zweigen der Industrie und des Handels der Fall ist, und sollte deshalb die Veränderlichkeit in's Leben treten, dies die Veränderlichkeit in den Preisen der Grundwirthschaften zur Folge hätte.
III,
Das Gesetz könne kein Vorwurf treffen, wenn nur alle Länder ihre Tarife nach den thatsächlichen Verhältnissen festgesetzt hätten, und alle Länder mit ihren Arbeiten fertig, und ihre Tarife bekannt wären.
Allein in Galizien und Dalmatien sind die Arbeiten kaum begonnen, und manche Landeskommissionen haben nicht das wirkliche Erträgniß erhoben, sondern nach Ermittlung des kleinsten Ertrages getrachtet. Der Unterschied zwischen Böhmen und Oberösterreich betrage 80%, und das Verhältniß zu einigen anderen Ländern sei noch ungünstiger.
Diese Unzukömmlichkeiten sollen durch die Centralkommission ausgeglichen und beseitigt werden, allein die Centralkommission hat ihre Aufgabe nicht erfüllt, und dieselbe nicht erfüllen können, weil das h. Finanzministerium erklärte, die Regierung könne nicht zugeben, daß mit der Einschätzung jetzt noch nicht begonnen werde, und die Thätigkeit der Centralkommission könne keine andere sein, als sich zu informiren, und die Länder behufs eigenen Studiums zu bereifen.
Gleichzeitig wurde bestimmt, die Beschlüsse der Centralkommission seien durch die Zeitungen nicht zu veröffentlichen.
In Erwägung, daß nach dem Gesetze über die Grundsteuerregulirung es Aufgabe der Centralkommission ist, jene Differenzen und Ungleichheiten zu beseitigen, welche in den Elaboraten der Landesund Bezirksschätzungskommissionen bei Vergleichung sich ergeben werden, in Erwägung, daß diese Centralkommission bereits einberufen und in Thätigkeit ist, beantragt die Petitionskommission diese Petitionen der h. Regierung mit dem Ersuchen abzutreten, dieselben der Centralkommission zur Würdigung zu übermitteln.
Komise uváživši, že vedle zákona o upravení danì pozemkové úkolem jest ústøední komise, diference a nesrovnalosti odstraniti, jež vyjdou na jevo v elaborátech zemských a okresních komis odhadních, ústøední komise ostatnì již ustanovena a èinna jest, navrhuje, aby se odstoupily tyto petice vys. vládì se žádostí,
aby je ústøední komisi zaslala, by tato k nim náležitý zøetel vzala..
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo? (Nikdo. ) Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten, über die Petition des Bezirksausschusses in Horaždowic, daß den Bezirksvertretungen und Bezirksausschüssen die vollziehende Gewalt zuerkannt werde.
Berichterstatter ist Hr. Abg. Karl Ritter von Limbeck.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti okr. výboru Horažïovickéno za pøiøknutí moci exekutivní výborùm a zastupitelstvùm okresním.
Ref. Karl Ritter von Limbeck (liest: ) Hoher Landtag!
In dieser Petition wird angeführt, daß die Bezirksvertretungen und Ausschüsse in dem ihnen durch das Gesetz über die Bezirksvertretungen, die Gemeindeordnung, das Jagdgesetz, die Bauordnung, durch das Gesetz über die Versorgung der Armen und noch mehrere Gesetze zugewiesenen Wirkungskreise viel ersprießlicher wirken könnten, wenn ihnen auch eine vollziehende Gewalt zugewiesen wäre.
Ohne vollziehende Gewalt könne aber der Bezirksausschuß ohne fremde Hilfe weder seine Beschlüsse in Vollzug setzen, noch die Bezirkszuschläge einheben und selbst bei dem besten Willen der Bezirkshauptmannschaft werde der Vollzug Verzögert.
Die Bezirksvertretung, in Erwartung, daß der h. Landtag geneigt fein werde, in einigen Fällen den Wirkungskreis der Bezirksvertretungen und Ausschüsse zu erweitern, habe in der Sitzung am 22. April 1875 dem Bezirksausschüsse aufgetragen, beim hohen Landtage die Zuweisung der vollziehenden Gewalt anzusuchen, was demnach geschehe, und die Bitte gestellt werde, der h. Landtag wolle beschließen, daß den Bezirksvertretungen und Ausschüssen die vollziehende Gewalt ihrer Beschlüsse zukomme.
In der Sitzung des h. Landtages am 28. November 1872 ist über Antrag des Abgeordneten H. Dr. Karl Lumbe eine Kommission gewählt worden, welche eine Revision des Gesetzes über die Bezirksvertretungen ausarbeiten sollte.
In der Sitzung am 5. Dezember 1872 hat der h. Landtag über den Antrag dieser Kommission beschlossen, den Landesausschuß aufzufordern, im Einvernehmen mit der k. k. Regierung in eingehender Weife die Revision des Gesetzes über die
Bezirksvertretungen zu erwägen und dem nächsten Landtage die entsprechenden Anträge zu Stellen.
Nachdem nun aber diese Anträge bisher nicht vorgelegt worden sind, so stellt die Kommission in Erwägung, daß auch die Frage, ob und in welchen Fällen den Bezirksvertretungen und Ausschüssen eine vollziehende Gewalt einzuräumen wäre, bei der Revision des Gesetzes über die Bezirksvertretungen zur Sprache gelangt, den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: Die Petit. Z. 351, Petit. des Bezirksausschusses in Horaždowitz werde dem L. -A. mit Hinweisung auf den Landtagsbeschluß vom 5. Dezember 1872 und die mit denselben aufgetragene Revision des Gesetzes über die Bezirksvertretungen übergeben.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Petice è. 351. okres. výboru Horažïovického odevzdá se výboru zemskému vzhledem k usnesení snìmovnímu ze dne 5. prosince 1872, kterýmž se zemskému výboru uložila revise zákona o okresních zastupitelstvech.
Nejv. marš. zem.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruce. (Stane se. )
Er ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission in Angelegenheit der Wasserfrage. Berichterstatter ist der Hr. Dr. Waldert. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise v pøíèinì porady o vodních pomìrech.
Berichterstatter Dr. Waldert: Hoher Landtag!
In der Sitzung vom 4. Dezember 1872 hat der hohe Landtag beschlossen, daß der L. -A. beauftragt werde, mit der hohen Regierung eine Enquetkommission zu veranstalten zu dein Zwecke, Damit nach deren Ergebniß ein von der Regierung und Landesvertretung vereinbartes System von Flußund Wasserregulirungen durchgeführt werde, das neben den Interessen der Landwirtschaft auch die Schiffahrt und den Verkehr zu fördern geeignet ist, vor allem aber dahin zu wirken, daß das bestehende Forstgesetze zur Verhinderung der Devalvation des Waldes und behufs der Wiederaufforstung besser als bisher gehandhabt werde.
Wie der L. -A. schon in dem Berichte Z. 162 dem hohen Landtage mitgetheilt hat, ist diese Enquete-Kommisston abgehalten worden und das Resultat dieser eingehend gepflogenen Untersuchungen wurde mit demselben Berichte dem h. Landtage mitgetheilt.
Die Kommission, welche aus diesem Anlaß gewählt worden ist, hat abermals das Ergebniß der Enquet-Kommission einer Berathung unterzogen, zwar nicht in der Richtung, um zu untersuchen, ob die Ausstellungen und Behauptungen, welche von
der Enquetkommission konstatirt worden sind, ob diese vollständig richtig oder unrichtig sind, weil die gewählte Landtagskommission von der Ansicht ausging, daß sie nicht eine Superenquetkommission sein solle, sondern nur zu berathen hat, ob und wie das Ergebniß dieser Enquetkommission zum Besten des Landes verwerthet werden könne.
Die Landtagskommission hat nun in 5 Anträgen das Resultat ihrer Berathungen niedergelegt und der diesfällige Bericht befindet sich seit 48 Stunden in den Händen der H. Mitglieder dieses h. Hauses.
Ich glaube daher annehmen zu dürfen, daß das h. Haus damit einverstanden ist, wenn ich von der Verlesung dieses umfangreichen Berichtes Umgang nehme und ich würde mir noch bezüglich der formalen Behandlung dieses Stückes den weiteren Antrag erlauben, daß die einzelnen Antrage zu Post 1, 2, 3, 4 und 5 in diesem Antrag speciell behandelt werden und daß mithin jeder einzelne Antrag separat der Verhandlung unterzogen werde, weil sie streng genommen, doch nicht im unmittelbaren und nicht in einem solchen Zusammenhang stehen, daß der eine Antrag ohne dem anderen nicht angenommen werden könnte.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, so nehme ich an, daß das h. Haus mit diesem formellen Antrag übereinstimmt.
H. Steffens hat das Wort.
Abg. Steffens: Ich glaube, es wäre doch angezeigt, daß die Generaldebatte über sämtliche. Anträge eingeleitet würde, u. z. weil sie wirklich im Zusammenhange stehen. Es bandelt sich bei der Wasserfrage um die Konstantirung der Menge der Niederschläge, dann um Feststellung der, wenn es richtig nachgewiesen wird, daß die Niederschläge in der letzten Zeit vermindert Sind, dagegen zu ergreifenden in unserer Macht liegenden Mittel.
Das alles kommt in verschiedenen Anträgen nacheinander vor. Die Frage hängt also allerdings, trotz dem sie hier in 4 Abtheilungen gesondert und in jeder Abtheilung ein besonderer Antrag gestellt ist, dennoch genau zusammen; Separat können Sie dann allerdings behandelt werden bei der Spezialdebatte. welche darüber eröffnet werden muß, aber ich glaube, generell wären sie auch zu behandeln.
Oberstlandmarschall: Nachdem der Wunsch; geäußert wird für die Generaldebatte, so eröffne ich die Generaldebatte.
Abg. Steffens: Ich bitte ums Wort.
Oberstlandmarschall: Herr Steffens hat das Wort.
Abg. Steffens: Die Klagen über Wassermangel und über Dürre, namentlich aber über die Abnahme des Wasserreichtums in vielen Quellen mögen begründet Sein und es mag auch richtig Sein, daß man dagegen etne Abhilfe treffen kann und daß, wenn dieß konstatirt ist, man eine Abhilfe auch treffen muß. Aber man möge mir gestatten zu jagen, daß mit der Wasserfrage auch sehr viel Humbug getrieben wird. Das Wasser, von dem schon
ein griechischer Philosoph sagte: aqiGxov (iav xidcoQ ist seit dem ein Schlagwort geworben. Man beschwert sich, es ist weniger Wasser, es kommen viele dürre Jahre nacheinander und ist keine Aussicht, daß stich das andern wird, aber man untersucht nicht die Ursachen, man konstatirt nicht einmal, ob das richtig ist.
Man sagt, das Waser nimmt im Lande ab u. z. ganz einfach aus dem Grunde, weil weniger aus dem Lande hinausstießt. Aber das beweist man nicht, man sagt, der Pegel in Dresden, der gibt darüber Auskunft. Die Wasserstände im Dresdner Pegel sind in den letzten Jahren immer kleiner und kleiner geworden und daraus will man nun Schließen, daß weniger Wasser aus dem Lande stießt, das ist aber vollkommen unrichtig. Der Pegel Pegel nur Wasserstände an, aber er zeigt nicht an, in welcher Menge das Wasser abstießt. Das ergibt sich zuerst aus den Querschnitten multiplizirt mit den Geschwindigkeiten und da bei hohem Pegelstande die Geschwindigkeit unverhältnismäßig zunimmt, so ist es sehr leicht denkbar, daß zu gewissen Zeiten das Wasser sehr schnell wegstießt und zur Folge hat, daß dann niedrige Pegelstände eintreten müssen, ohne daß darum im Ganzen gerade weniger Wasser aus dem Lande stießt. Man muß nun auf die Ursachen zurückgehen, warum das Wasser rascher aus dem Lande geht.
Das find 1. die vielen Drainagen, welche das Wasser aus den Feldern herausführen. Das Wasser, welches früher aus den Feldern langsam abgesickert ist und die Quellen gespeist hat, das Wasser, welches auf der anderen Seite in den Feldern durch Verdünstungen sehr langsam wiederum in Wasserdämpfe Verwandelt wurde, die wieder als Niederschlag zur Erde gegangen find, das wird jetzt durch die Drainagen schnell weggeführt. In den Wäldern hat man Graben angelegt, alle Sümpfe abgezogen, einfach um den Vortheil zu erreichen, im Frühjahre geschwinder mit der Kultur in die Erde kommen zu können. Das Wasser, was sonst im Walde Wochen, ja Monate lang gelegen ist, geht jetzt in wenigen Tagen weg; nun kommt es in die Bäche, in die Flüsse, die Flüsse sind regulirt. Früher hat sich das Wasser in denselben in verschiedenen Krümmungen, in verschiedenen alten Wässern Wochen lang aufgehalten durch die vielen Dämme, die man in die Flüsse hineingebaut hat, jetzt geht es rasch weg und daher kommen dann darauf die niedrigen Pegelstände. Diese sind also kein Beweis dafür, daß die Wassermenge im Lande abgenommen hat. Nun basirt man auf derlei Behauptungen eine Fiktion und macht sehr viele Anstrengungen, um im Landtage Beschlüsse zu provoziren, die denn doch einer reellen Basis entbehren. Die Frage aber, ob denn im Lande wirklich jetzt weniger Niederschläge vorkommen oder nicht, ist wirklich eine wichtige Frage, eine Frage, die wichtig ist für die Statistik, endlich wichtig für den Landwirth. Wenn man einmal weiß, es ist unrichtig, daß weniger Niederschläge im großen Durchschnitt im Lande
niederfallen, als sonst, so wird man sich eben an andern Ursachen der Wassernoth umsehen, und aus diesem Grunde halte ich es für angezeigt, was die Enquetkommission beantragt hat, und was auch von der niedergesetzten Landtagskommission beantragt wird, daß eine hydrografische Kommission kreirt werde, welche die Aufnahme der Niederschlage im Lande, und die Messungen der in den Flüssen sich bewegenden Wasserquantitäten richtig und sicher zu stellen hat. Diesem Antrag würde ich aus den angeführten Ursachen beistimmen. Nun sagt man: ja, die Niederschläge vermindern sich, es ist eine große Dürre vor zwei Jahren gewesen. Meine Herren, die Dürre, die vor zwei Jahren war, war keine so bedentende, denn nach den uns vorgelegten Mit theilungen des Komités für land- und forstwissenschaftliche Statistik wird eben nachgewiesen, daß sie nur um ein geringes Prozent niedriger war, als wie im allgemeinen Durchschnitte, Die Niederschläge werden im Lande nur in Prag konsequent gemessen und da ergibt es Sich allerdings, daß in Prag die Niederschlage am allergeringsten sind vom Westen Europa's bis zu unserem Meridian gerechnet. Es hat das aber auch seine Ursache, die Südwestlichen Winde, die Passatwinde, welche aus den heißen Zonen die Wasserdämpfe mit sich führen, werden an den Alpen, von wo aus sie zu uns gelangen, fest gehalten, entledigen sich dort zumeist ihrer Niederschläge und Böhmen, welches absolut zu den Binnenländern gerechnet werden muß, bekommt davon um so weniger. In England nämlich betragen die Niederschläge an der westlichen Küste im Durchschnitt 35 Zoll, an der Ostküste schon nur 25 Zoll; in Frankreich an der Küste 25, in Paris nur 21, in Karlsruhe wieder 25, in Tübingen 24, in der Schweiz sind sie natürlich bedeutend; sie betragen in Zürich 32, in Bern 43, in Prag aber nur 154/10 Pariser Zoll.
Diese geringe Quantität von Niederschlägen ist aber im Durchschnitte konstatirt in einer langen Reche von Jahren.
Nun ist damit nicht gesagt, daß im ganzen Lande so wenig Niederschläge wären. Ich habe allerdings nur höchst unvollständige Daten darüber, aber aus Hohenelbe habe ich z. B. eine Aufzeichnung von 24 auf einander folgenden Jahren. Da betrug der Durchschnitt in dieser Reihe von 24 Jahren 35 Zoll.
Nun ist Hohenelbe nicht so weit von Prag entfernt und doch sehen wir einen so bedeutenden Unterschied.
Man steht auch, welchen Einfluß die verschiedene Lage eines Ortes haben kann.
Einen wesentlichen Einfluß auf die zumeist begründete Klage, nämlich die der Abnahme der Quellen hat das Auflassen vieler Teiche, das Entwässern der Sümpfe in Wäldern, und wenn man daran geht, die Teiche, ich will nicht sagen auch wiederum mit einem Ruck aber langsam zu vermehren, u. zw. ohne gewaltsame Mittel wird man der erwähnten Klage nach und nach Abhilfe ver-
schaffen; wie das auch von der Kommission beantragt wird. Es werden viele Teiche wieder angelegt werben und die unterhalb derselben gelegenen Quellen werben sich wieder nach und nach mit Wasser speisen.
Auch die Aufforstung hat ihre Wichtigkeit und Bedeutung, und es unterliegt keinem Zweifel, baß, wenn ein Abhang mit Wald besetzt ist, das Wasser weniger rasch abläuft, als wie, wenn er kahl ist.
Ein Abhang, der mit Wald besetzt ist, hält die mit Niederschlägen Schwangeren Wolken viel leichter an sich, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil aus dem Walde fortwährend eine kühlere Temperatur aufsteigt, und eine kühlere Temperatur die Dampfkapacität der Wolken vermindert und Niederschläge dadurch veranlaßt. Das Gegentheil ist der Fall bei großen Flächen, die entrvässert sind. Die großen Flächen, die entwässert sind, erhitzen sich sehr leicht an der Sonne und daraus steigt trockene Luft empor und es erscheint da manchmal, baß wenn diese trockene heiße Luft an die mit Wolken überzogenen höheren Regionen kommt, sie sogar die Dampfkapacität dieser Wolken vermehrt und sie verschwinden macht; also über solchen Flächen werben die Niederschläge vermindert. Wenn man also daran geht und Teiche wieder anlegt, natürlich bort, wo es, unbeschadet der Ausnutzung des Bodens mit Vortheil geschehen kann, wenn man die Wälder weniger untwässert als es bisher geschieht, aber die Waldflächen entsprechend vermehrt, so hat man, glaube ich, das gethan, was man nur immer thun Konnte.
Uebrigens war es auch früher in Böhmen nicht immer so naß selbst zu jenen Zeiten, wo das Land mit Wald überzogen war.
Ich habe Einsicht genommen in eine alte Chronik, die ich allerdings nicht als Geschichtsquelle anempfehlen mochte, aber für solche Verhältnisse kann man denn doch immer annehmen, daß der Chronist wahrheitsliebend genug war, um sie zu verzeichnen, weil er feine Ursache hatte, etwas anderes zu thun und da habe ich, da mir das böhmische Original nicht zu Gebote stand, von Hájeks Chronik aus ber Uebersetzung von Sandl von 1596 einige Auszüge gemacht, welche ich mit Erlaubniß Sr. Durchlaucht vorlesen werde.
"Anno 761, " - heißt es da, ich erlaube mir den Text so zu lesen, wie er darm steht - (liest): "fiele im Böhmerlande eine treffliche dürre Zeit ein, daß es bei 8 Monden lang nach einander nicht geregnet. Viel Getreide ist affin Felde verdorret, daß man darnach nichts einzuärnten hatte.
Und in Summa diese Dürre hat den Ueberfluß des nächst verschienenen Jahres dermassen überwältiget, daß etliche Leuthe und besonders Bergkhämer und Wäscher, wegen Hungers sterben müssen. Die andere Ursach des Hungers war diese, daß die Leute Dem Bergwerk und Goldwaschen vleissiger oblagen als dem Feldbaue. Und wann der Herzog Nezamisl die Bergarbeit nicht schleunig eingestellet, so hätte des Ackerbaues bis das Volk des Mehren-
theils Hungers gestorben wäre, Niemand angenommen. " - Ferner heißt es (liest):,, Anno 784. "Herzog Mnata, als der da vermeinte, sein Sohn Wogen würbe ein männlich Alter erreichen, ließ derwegen an einem bequemen Ort Wälder niederhawen, ein Schloß bawen, und gab ihm den Namen Ostromecz. Und ist dieses Jahr ein sehr dürrer Sommer gewesen, also, daß es fast ein ganzes Jahr nicht regnete, der Samen aufm Felde verdarb, das Gras verdorrete, und viel Vieh fiel umb und starb. Im Herbst fingen die Leuth auch an zu sterben, ein Theil vor Hunger, die anderen des gehelingen Todes. Herzog Mnata begab sich vom Wischehrad auffs Schloß Ostromecz und saß allda mit seinem Gemahl und dem Sohn Wogend gantzer brei Jahr in Frieden. Durch solche dürre, Hunger und Sterben seyend viel Bergleuth umbfommen, und die Anderen von ihrer Arbeit entlaufen.
Diejenigen, so das kleine Gold an den Bächlein und Flüssen gewaschen, waren auch der eine hin, der andere hergeflohen, und wurde also durch solchen Hunger und Sterben das Land trefflichen verwüstet. Dann man kunndte eines Theils von wegen der Dürre nicht Ackern, vors Andere, die weil das Volk abgestorben, mangelte es an Leuthen, die das Feld baweten, blieb also öde und ein Theil bewuchs wieder Gestrüppe. Mnata auffm Ostromecz sitzende, bewog wie es im Lande beschaffen, und war darüber betrübt, denn auch er (wiewohl er ein Fürst) des Hungers nicht überhoben war. "
Ich werde mir erlauben, noch Weiteres mitzutheilen (liest):
"Anno 962. Das erste Jahr nachm Sterben war ein sehr dürrer Sommer dann es das gautze Jahr in Böhmen nicht regnete. Das Wasser in der Elben sowohl auch die Mulda wurd stinckend, die Quälle und Brunnen truckneten aus und die See verdarben, also, daß nicht allein die wilden Thier des Wassers mangelten, sonbern auch die Menschen Durst leiden mußten.
Und im November fiel in Böhmen ein solcher, großer Schnee, daß ihrer viel aus ihren Wohnungen nicht heraus kunnten, das Wild in den Wäldern kundte von ihren Stellen nicht gehen, die Bäume in den Wäldern und Gärten brachen umb. Viel. Dächer und andere Gebäude gingen ein. Des 8. Tags nämlich den 11. dieses Monats kam ein gehelinges Thauwetter, daraus ein groß Geflüthe erfolgete, davon nicht allein an den anderen Wasser flüssen, sondern auch au ber Eiben, den Leuthen bis an die Ostsee ein trefflicher Schaben geschehen. Diese Ding ließ Herzog Boleslaus wegen der künftigen Gedächtniß aufzeichnen, zu feinen Schätzen legen und verwahren.
Anno 1014. Ist eine große Dürre und Hitze gewesen, dann es von Ostern die auf Johannis Enthauptung nicht geregnet. Das ausgeseete Getraide kam sehr umb, das Gras verdorrete, viel Vieh starb, viel Bäch und Brunnen doreten aus, in den Seen, Teichen und etlichen Wasserströmen wurden die Wasser stinkend und die Fisch starben.
Den Leuthen war sehr bange, dann sich auch an vielen Orten das Gras für grosser Hitze entzüudete und brannte. Der Bischoff Deodatus deruffete alle Priester aus Prag in die Kirche Set. Viti, befohl, daß man den Psalter mit hoher Stimme lesen sollte, welches sie thaten und blieben die Priester wechselweise Tag und Nacht in der Kirchen und sungen ohnen Unterlaß von den 18. July bis auf den 28. Augusti. Und am Tage Augustini bescheerte unser Herrgott einen fruchtbaren Regen, dessen sich alle Kreaturen erfreuten. "
Nun, aus einer spätern Zeit (liest):
"Anno 1442. Es ist in diefem Jahr in Böhmen große Dürre eingefallen also daß an vielen Orten großer Mangel am Wasser gewesen und die Mühlen auch an großen Wasserftrömen still stehen mußten.