haben, gewiß kein solcher Reservefond, welcher eine Beruhigung für den Fall der Verluste gewähren könnte, wenn solche überhaupt möglich wären. Bei der heutigen Gebahrung und nach der bisherigen Erfahrung kann man es wohl sagen, daß ein effektiver Verlust nicht möglich ist. Dieser Reservefond hat nur die Bedeutung, jene Ausfälle zu decken, welche durch verzögerte und verspätete Einzahlungen die Hypothekenbank in die Lage versetzt haben, daß sie nicht alle jene Empfänge zu rechter Zeit erhält, mit welchen sie die Pfandbriefkoupons zu bedecken hat. Die Sicherbeit nebst dem Fonde der Hypothek ist jedenfalls die Landesgarantie und diese Landesgarantie ist meiner Ansteht nach höher als ein noch so hoher Reservefond und ich glaube daher, daß der Reservefond keinesfalls die Ursache sein kann, um die rasche Bildung und vielleicht gar eine Erhöhung des Reservefondes aus den Regiebeiträgen wie es scheint noch weiter hinaus zu verlängern.
Ich werde für den Kommissionsantrag stimmen, weil mir der Antrag der Kommission vollkommen unverfänglich erscheint.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Hr. Dr. Schmeykal hat das Wort.
Dr. Schmeykal: Ich bin ganz zufrieden damit, daß mein geehrter Herr Vorredner, Herr Abg. Fürth in der Richtung seiner Meinung und Anschauung Ausdruck gegeben hat, daß eine Herabsetzung des Regiebeitrages nicht zweckmäßig erscheint. Aber nur kann ich mich nicht befreunden mit den Motiven, welche er dabei benützt und angeführt hat. Er deutet zunächst darauf hin, daß der Kurs der Pfandbriefe ihm zu gering erscheint und bringt diesen geringen Stand des Kurses der Pfandbriefe eben mit den Verhältnissen des Reservefondes in Zusammenhang. Allein, wenn man diesen Kurs der Pfandbriefe einer näheren und eingehenderen Besichtigung würdigt, wird man zum Schluße gelangen müssen, daß dieser Kurs ein sich den Verhältnissen anschließender und entsprechender ist. Der Kurs war jüngst 90 und dürfte heute auf 87 oder 88 stehen. Gegenüber der 5 % Verzinsung des Briefes ist diese Gestaltung des Kurses eine gar nicht ungünstige. Die Parallele, welche gezogen wird mit dem Stande des Kurses der Rente, ist wie mir scheint eine unzutreffende. Der Kurs der Rente steht 71, 72 bei 4 1/5 % Verzinsung. Bei einem solchen Vergleiche muß man zum Schluße kommen, daß der böhmische Pfandbrief viel bester gestellt ist im Kurse, als eben die Rente. Ich glaube also, daß bei diesen thatsächlichen Verhältnissen und insbesondere gegenüber einer 5% Verzinsung des Pfandbriefes Böhmens bezüglich des Kurses nicht viel mehr berechnet werden könne und daß selbst eine künstliche Einflußnahme auf die bessere Gestaltung des Kurses gewiß nicht einen haltbaren höheren Kurs zur Folge haben wird.
O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Hr. Baron Friedr. Riese hat das Wort.
Baron Friedrich Riese: Hoher Landtag!
Im Interesse des landwirthschaftlichen Kredites muß ich hervorheben, daß nicht nur die große Garantie, welche das Land übernommen hat, Sicherheit gibt, sondern auch ein angemessenes Reservekapital. Wenn der h. Landtag erwägt, daß neben dem die Zinsen schon im Voraus halbjährig gezahlt werden, so hat der Pfandbriefbesitzer schon im Voraus die Sicherheit, seine Zinsen gewiß zu bekommen. Dem Kapitalisten ist nicht allein an der Sicherheit feines Kapitals gelegen, sondern auch daran, daß er seine Rente richtig bekommt, und diese Tangente von 5% Zinsen, die schon im Voraus erlegt werden, meine Herren, die Zinsen von diesen Zinsen sind auch eine bedeutende Tangente. Ich glaube nicht, daß das ein sehr billiges Kapital für den Landwirth ist, aber jedenfalls bietet es die größte Garantie für den Kapitalsbesitzer.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?
Žádá ještě někdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokovaní íest uzavřeno.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter: Die beiden Herren Redner aus dem Landesausschuße und die Direktion der Hypothekenbank haben anerkannt, daß der 2. Antrag der Kommission ein solcher sei, welcher wirklich mit den geschäftlichen Beziehungen und mit den statutenmäßigen Bestimmungen im Einklange steht. Ich erlaube mir daher das h. Haus darauf aufmerksam zu machen, daß nach dem § 28. es ausdrücklich heißt, die Verpflichtung bei Ausfolgung der Pfandbriefe für 1/4 % des Kapitals und weiterhin je 1/4 % des beim Beginne des Jahres noch nicht zurückgezahlten Kapitals als Regiebeitrag zu erlegen ist eine Verpflichtung des Bankschuldners. Dieser Beitrag kann durch Beschluß des Landtages in der Folge herabgesetzt werden, und hat ganz zu entfallen, sobald der Reservefond die vorgeschriebene Höhe Einer Million erreicht und auf dieser Höhe sich erhält. Ich habe schon angedeutet, daß der Zeitpunkt, wo der Reservefond Eine Million erreicht, schon nahe bevorsteht, schon in den nächsten Jahren diese Höhe erreichen wird; wir müssen daher auch die andere Bestimmung, es könne auch eine Herabminderung der Regiefondbeiträge stattfinden, wenigstens in Erwägung ziehen. Damals hat man schon darauf gedacht, hat uns gewißermaßen Vorschriften gegeben, somit ist es unsere Pflicht, es in Erwägung zu ziehen, und wenn die Kommission es nicht selbstständig thun wollte, sondern daß die hiebei interessirten Faktoren ihre Wohlmeinung früher abgeben, was in der nächsten Session geschehen soll, so glaubt die Kommission vollkommen nach der Absicht und Vorschrift der Statuten vorgegangen zu sein. Ich begreife nicht, wie noch der Herr Abg. Fürth sich bewogen finden kann, gegen diesen 2. Kommissionsabsatz zu stimmen, da auch seine Argumentationen nicht darnach angethan waren, um zu
einem solchen Schlußresultate zu gelangen da man nicht in Erwägung ziehen dürfte, ob eine Herabminderung stattfinden solle ober nicht.
Im nächsten Jahre, wenn der Landesausschuß ober die Kommission den Antrag stellen würde auf Herabsetzung des Regiebeitrages ober auf die Verminderung desselben wäre es an der Zeit, jene Gründe geltend zu machen, die vom Herrn Abg. Fürth geltend gemacht worden sind, die ich aber deswegen nicht für bedeutungsvoll in dieser Frage erachte, wie vorher vom Hrn. Abg. Dr. Schmeykal angedentet worden ist. Er meint, daß nicht genug kaufmännische Mittel angewendet wurden, um das Vertrauen des Publikums zu erhalten oder zu erhöhen. Ich habe noch nirgends ein Mistrauen des Publikums in die böhmische Hypothekenbank gefunden und nach meinen Erfahrungen war der Kurs der Pfandbriefe gewöhnlich und die ganzen Jahre hindurch schwankend zwischen 87 und 90. Das ist eine solche unbedeutende Schwankung, daß darin schon der celatante Beweis liegt für das Vertrauen, welches das Publikum in die Anstalt fetzt. Man denke nur, wie sind Papiere gestanden insbesondere zur Krachperiode und nach derselben. Die Pfandbriefe der böhmischen Hypothekenbank haben sich vollkommen intakt bewährt. Es ist auch ganz natürlich bei so vielen öffentlichen Instituten, denen es um die gute Anlegung ihrer Gelder zu thun ist, daß bei diesem Kurse von nahezu 6% fortwährend Nachfragen hauptsächlich von solchen Instituten stattfinden. Bei solchen Instituten bleiben die Briefe liegen, sie kommen gar nicht in den Verkehr hinaus und das ist auch ein weiterer Umstand und ein weiteres Mittel, warum es der HypothekenbankVerwaltung möglich wird, durch ihre Intervention bei Realisirung der Pfandbriefe diesen Kurs immer vollkommen intakt zu erhalten.
Also ich glaube, daß diese Befürchtungen, die da geäußert worden sind, ganz unbegründet und überflüßig und selbst wenn, was aber später entschieden werden wird, selbst wenn, sage ich, der Reservefond je über eine Million erhöht werden wird, selbst dann wird das Vertrauen an den Wirkungskreis der Hypothekenbank vollkommen aufrecht bleiben.
Nachdem sich also die Kommission nur darauf beschränkt hat, daß eine Frage, die, wie alle diese Herren zugestanden haben, eine große Beachtung verdient, daß eine solche Frage in Erwägung gezogen werden soll, da glaube ich, dürfte man doch nicht das geringste Bedenken von Seite des h. Landtags dagegen haben, auch diesen zweiten Theil des Antrags der Kommission anzunehmen, da ja durch diesen Antrag nichts anderes gesagt werden soll, als wir haben die Vorschrift des §. 28 nicht außer Acht gelassen, daß diese Frage daher in eingehende Erwägung gezogen werde.
Oberstlandmarschall: Ich bringe die beiden Anträge der Kommission getrennt zur Abstimmung.
1. Es werde der Landesausschußbericht vom 17. Feber 1875, Nr. 27 Ldtg., über die Geschäftsagenda und den Rechnungsabschluß der böhmischen Hypothekenbank für das Jahr 1874, beziehungsweise dieser Rechnungsabschluß für richtig befunden und genehmigt.
Sněm. sekr. Schmidt (čte):
1. Zpráva zemského výboru ze dne 17. února 1875, č. sněm. 27, o hospodářství a účetní závěrce české banky hypoteční za rok 1874, čili, pokud se týče, tato účetní závěrka uznává se za správnou a schvaluje se.
Nejv. marš.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvihnou ruce.
Diejenigen, welche dafür stimmen, wollen die Hand erheben.
(Geschieht) Er ist angenommen.
Berichterstatter Dr. W i e n e r (liest):
2. Es werde der Landesausschuß beauftragt, die Frage der Herabsetzung der jährlichen Regiebeiträge der Darlehensnehmer der böhmischen Hypothekenbank in Erwägung zu ziehen und in der nächsten Session hierwegen Bericht zu erstatten.
Sněm. sekr. Schmidt (čte):
2. Výboru zemskému se ukládá, aby o snížení ročního příspěvku na režii, který se vybírá od těch, kdož od české banky hypoteční půjčky berou, uvažoval a v nejbližším zasedání sněmu zprávu podal.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro tento návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Stane se. )
Er ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß der LandesVermögens-Gebahrung des Königreiches Böhmen für das Jahr 1874.
Berichterstatter ist der Herr Dr. Wiener. Ich ersuche ihn den Bericht zu erstatten.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o účetní závěrce správy zemského jmění království Českého za rok 1874.
Berichterstatter Dr. Wiener: Mit Rücksicht darauf, daß der gedruckte Bericht bereits feit einigen Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten sich befindet, erlaube ich mir die Bitte zu stellen, daß von der Verlesung des Berichtes Umgang genommen werde, und stelle in der Voraussetzung, daß dieser Bitte stattgegeben wird, im Namen der Kommission den Antrag:
Der hohe Landtag wolle die Erledigung der Landesrechnungen für das Jahr 1874 nach dem beiliegenden Entwurfe beschließen:
Entwurf der Erledigung der Rechnungsabschlüsse über die Landesvermögensverwaltung des Königreiches Böhmen für das Jahr 1874.
Artikel I. Die Rechnungsabschlüsse des Landesfondes, des Domestikalfondes, des Bubenčer Fondes, des Gebärhausfondes, des Findelhausfondes, des Irrenhausfondes, der Zwangsarbeitsanstalt und des Landeskulturfondes für das Jahr 1874 werden als richtig anerkannt.
Artikel II. Der Landesausschuß wird beauftragt, Veranlassung zu treffen, daß außer dem Gebahrungsabschluße mit 31. Dezember jeden Jahres ein eigentlicher Rechnungsabschluß mit 30. Juni jeden Jahres verfaßt und dem hohen Landtage vorgelegt werde, aus welchem im Vergleiche mit den genehmigten Präliminarien die Einnahmen und Ausgaben vollkommen klar ersichtlich sind.
Sněm. sekr. S c h m i d t: Komise navrhuje:
Slavný sněme račiž usnésti se o vyřízení účtů zemských za rok 1874 dle následující osnovy:
Osnova
vyřízení účetních závěrek o správě zemského
jmění v království Českém za rok 1874.
Článek 1.
Účetní závěrky fondu zemského, fondu domestikálního, fondu Bubenečského, fondu porodnice, fondu nalezince, fondu blázince, fondu káznice a fondu zemědělského za rok 1874 uznávaji se za správné.
Článek II.
Výboru zemskému se ukládá, aby učinil opatření, aby mimo účetní závěrku o hospodářství, která každého roku dnem 31. prosincem se činí, zvláštní účetní závěrka dnem 30. červnem každého roku učiněna a slavnému sněmu předložena byla, z které by u porovnání se schválenými rozpočty úplné jasně vysvítaly příjmy a vydání.
N e j v. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro tento návrh, nechť pozdvihnou ruce.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse der Stiftungsfonde für das Jahr 1874.
Berichterstatter ist derselbe.
Freiwilligen, des Gerstner'schen Stiftungsfondes, des Kaiser Franz Josef-Stiftungsfondes, des Propinationsfondes, des Normalschulfondes und des Erzherzogin Gisela - Taubstummen - Stiftungsfondes werden für das Jahr 1874 als richtig anerkannt.
2. Der Landesausschuß wird beauftragt, die Frage, ob und in welcher Weise der Straka'sche Reservebaufond seinem Ziele zugeführt werden könne, in Erwägung zu ziehen und hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten.
3. Der Landesausschuß wird beauftragt, wegen Flüssigmachung des Schulgelddrittels von den Schulen der englischen Fräulein und der Ursulinerinen in Prag für die Jahre 1871, 1872, 1873, 1874 und der rückständigen Aktiv-Interessen die nöthigen Schritte einzuleiten.
Sněm. sekr. S c h m i d t (čte):
1. Za správné uznány buďtež za rok 1874 účetní závěrky hraběcího Strakovského fondu nadačního, fondu nadačního císaře Leopolda, fondu pro podporování českých dobrovolníků, kteříž ve válce výživy neschopnými se stali, nadačního fondu Gerstnerova, fondu nadačního císaře Františka Josefa, fondu propinačního, fondu normálních škol a nadačního fondu arcivévodkyně Gisely pro hluchoněmé.
2. Výboru zemskému ukládá se, aby uvážil, zda-li a jakým spůsobem Strakovský reservní fond stavební k účelům svým obrácen by býti mohl, a aby v nejblíže příštím zasedání o tom sněmu zprávu podal.
3. Výboru zemskému se ukládá, učiniti opatření, jichž potřebí, aby zaplaceny byly: třetina školného z klášterských škol u anglických panen a u Voršilek v Praze za leta 1871, 1872, 1873 a 1874, jakož i zadržalé úroky aktivní.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo? (Nikdo. )
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kdož jsou pro tento návrh, nechť pozdvihnou ruce. (Stane se. )
Der Antrag ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten wegen Bewilligung einer Mauthgebühr für die Stadtgemeinde Königgrätz.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva komise pro věci okresní a obecní v příčině povolení k vybírání mýta v městské obci Králové Hradci.
Berichterstatter Dr. Wiener (liest):
Hoher Landtag!
Die Orts- und Verkehrsverhältnisse der Stadt Koniggrätz erheischen, daß das sogenannte Prager Festungsthor erweitert werde. Die hiemit verbundenen Baukosten sind mit 9469 fl. 29 kr. veran-
schlagt und können aus den Gemeindemitteln nicht gedeckt werden, weßhalb der Gemeindeausschuß beschlossen hat, die Genehmigung zur Einhebung einer Mauthgebühr von einem Kreuzer von jedem Pferde bei dem Prager Thore zu erwirken, welche mit der dort bestehenden Aerarialmauth eingehoben und nach erfolgter Deckung des Bauaufwandes wieder aufgelassen werden soll.
Das hiemit gerichtete Gesuch des Stadtrathes in Königgrätz wird von der k. k. Statthalterei und von dem Bezirksausschuße auf Grund des im Sinne des §. 65 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 gefaßten Beschußes auf das wärmste befürwortet. Auch der Landesausschuß spricht sich für die Gewährung des Gesuches aus und legt einen dahin zielenden Gesetzentwurf vor.
Diesem Antrage schließt sich die Kommission an, empfiehlt jedoch den in den Gesetzentwurf einzufügenden Beisatz, daß für die Einhebung der Auflage jene persönlichen und sachlichen Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen festgestellt werden, wie sie bei Aerarialmauthen eintreten. Dieser Beisatz stellt sich als nothwendig dar, weil die angestrebte Mauthgebühr zugleich mit der Aerarialmauth eingehoben werden soll, weil die Stadt Königgrätz eine Festung ist, das Militär daher jedenfalls die Mauthfreiheit genießen muß, und weil ohne diesen Beisatz die a. h. Sanktion des Gesetzentwurfes in Frage gestellt würde.
Die Kommission stellt daher den Antrag:
Der h. Landtag wolle auf Grund des §. 89 Gemeindeordnung nachstehendes Gesetz beschließen:
Sněm. sekr. Schmidt (čte):
Komise činí tedy návrh:
Sl. sněme račiž v základě §. 89. zř. ob. usnésti se na zákonu tomto:
Nejv. marš. zems.: Rokování jest zahájeno.
Die Debatte ist eröffnet.
Wenn Niemand das Wort verlangt, gehen wir zur Spezialdebatte über.
Ref. Dr. Wiener (liest): §. 1.
Der Stadtgemeinde Königgrätz wirb behufs Aufbringung des Aufwandes auf die durch Umbau zu bewerkstelligende Erbreitung des Prager Thores durch ein zweites Fahrgeleise die Einhebung einer Mauthgebühr von einem Kreuzer von jedem Stücke Zugvieh bei dem genannten Thore bewilligt.
Sněm. sekr. Schmidt (čte):
Aby městská obec Králové Hradec zapraviti mohla náklad na rozšíření brány Pražské zřízením druhé koleje, povoluje se jí vybírati u brány této mýtné jednoho krejcaru z každého kusu tažného dobytka.
Nejv. marš. zemsk.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Ich bitte Diejenigen, die dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )
(Geschieht) Er ist angenommen.
Ref. Dr. Wiener (liest): §. 2.
Für die Einhebung der Auflage werden jene persönlichen und sachlichen Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen festgestellt, wie sie bei Aerarialmauthen eintreten.
§. 2.
V příčině vybírání poplatku toho ustanovují se tatáž osvobození osob i věcí od mýta jakož i zmírnění sazby, která mají průchod při vybírání mýta erárního.
Nejv. marš. zemsk.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche dem §. zustimmen, sie Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť vyzdvihnou ruku.
(Stane se.
Geschieht. )
Er ist angenommen.
Ref. Dr. Wiener: §. 3.
Die Mauthgebühr ist mit der bei dem Prager Thore bestehenden Aerarialmauth einzuheben und nach erfolgter Deckung des mit dem erwähnten Umbaue des Thores verbundenen Aufwandes wieder aufzulassen.
Sněm. sekr. Schmidt:
Ref. Dr. Wiener:
Gesetz, vom...........
giltig für das Königreich Böhmen, womit der Stadtgemeinde Königgrätz die Einhebung einer Wegmauth behufs Umbaues des Prager Thores bewilligt wird. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu verordnen, wie folgt:
Sněm. sekr. Schmidt: Zákon
daný dne ......
pro království České, kterýmž se městské obci Králové Hradci za příčinou přestavění Pražské brány povoluje vybírání mýta.
K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto:
Nejv. marš. zemsk.: Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozdvihnou ruku.
Welche dafür sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht).
Angenommen.
Ref. Dr. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß sofort in die Berathung in dritter Lesung eingegangen und daß dies Gesetz auch gleich in dritter Lesung angenommen werde.
Sněm. sekr. Schmidt: Zpravodaj činí návrh, aby se přikročilo ihned k třetímu čtení zákona, aby zákon v třetím čtení byl přijmut.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche für die dritte Lesung stimmen, bitte ich die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro třetí čtení, nechť vyzdvihnou ruku.
(Geschieht. )
(Stane se).
Angenommen.
Ich bitte nunmehr diejenigen, welche dem Gesetze in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.
Kteří jsou pro zákon v třetím čtení, nechť vstanou.
(Stane se).
(Geschieht. )
Es ist in dritter Lesung angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Pet. Z. 12 der Stadtgemeinde Königgrätz und Errichtung einer Handelsund Gewerbekammer daselbst.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Frank.
Nám. nejv. marš. Zpráva petiční komise o žádosti čís. 12 obce Králové Hradecké za zřízení obchodní komory v Hradci Králové.
Ref. Frank: Hoher Landtag!
Die Petition der Stadt Königgrätz lautet in ihrer Eingabe vom 7. April l. J. Nro. 12 Pet. Der hohe Landtag wolle bei der Regierung erwirken, daß in Königgrätz eine sechste Handels-Gewerbekammer errichtet werden möge. Dieser Eingabe liegen 62 Beitritts-Erklärungen an, welche von Bezirks- und Gemeindevertretungen, Erwerbs-
Genossenschaften, Vorschußkassen, Industrieunternehmungen, Handelstreibenden und sonstigen Betheiligten derjenigen Bezirke gefertigt sind, welche dieser abgesuchten neu zu errichtenden Handels-Gewerbekammer zugetheilt werden sollen.
In dieser Petizion beruft sich die GemeindeVertretung von Königgrätz darauf, daß sie in Erfahrung gebracht, die hohe Regierung beabsichtige eine sechste Handelskammer in Böhmen zu errichten und begründet ihr Ansuchen im Wesentlichen mit 2 Momenten und zwar:
1. Führt dieselbe die Vorzüge der Stadt Königgrätz an, welche die Eigenschaft vollkommen besitzt, um für den Fall der Errichtung belangter Handelskammer als der Sitz derselben bestimmt zu werden, indem Königgrätz der Knotenpunkt mehrerer Bahnen ist und hiemit nach allen Richtungen in Verbindung steht, daß ferner die Stadt im Mittelpunkte jener Bezirke gelegen, welche dieser Kammer zugewiesen zu werden wünschen, daß Königgrätz der Sitz vieler Behörden und höherer Schulen ist, daß Handel und Industrie selbst im Orte viele Repräsentanten finden.
Als 2. Motiv wird angeführt, daß, wenn die Bezirke Königgrätz, Jaroměř, Königinhof, Nechanic, Nachod, Neustadt a. M., Opočno, Kosteletz a. A, Grulich, Reichenau, Senstenberg, Rokitnitz, Politz, Braunau des ehemal. Königgrätzer, dann NeuBydžow, Hořic, Chlumetz, Königsstadt, Neupaka, Rochlitz, Starkenbach des eben Jičiner Kreises, ferner die Bezirke Chrudim, Pardubitz, Holic, Hlinsko, Landskron, Polička, Wildenschwert, Leitomyschl, Hohenmauth, Skutsch, Nassaberg, Přelauč des ehemal. Chrud. Kreises dieser neuen Handelskammer als Rayon zugewiesen werden sollten, sich das Verhältniß der Seelenanzahl folgendermaßen stellen würde:
Der Prager Handelskammer würden verbleiben 948, 749, der Reichenberger Kammer 1028592 Seelen und der neu zu errichtenden Kammer würden 903, 523 Seelen zufallen.
Was die Begründung ad 1) betrifft, läßt sich wohl nichts dagegen einwenden und wenn die hohe Regierung überhaupt die Intention hegt, in einem Theile Böhmens eine Handels- und Gewerbekammer der Reichsvertretung zur verfassungsmäßigen Behandlung in Antrag zu stellen, so besitzt Königgrätz die Qualifikation für den Sitz der Kammer, wiewohl die Stadtvertretung das alinea 4 des §. 2l des Handelskammergesetzes in ihrer Eingabe gar nicht erwähnt.
Dagegen erscheint das zweite und allgemeine Motiv für die Errichtung einer neuen sechsten Handels- und Gewerbekammer durchaus weder geeignet noch stichhältig, weil lediglich die Seelenanzahl allein unmöglich der leitende Faktor für die gedachte Errichtung sein kann.
Denn wenn dies wirklich das allgemeine Prinzip für die Errichtung von Kammern sein sollte, müßten in Galizien z. B. bei einer Seelenanzahl von
circa 6 Millionen doch mehr als 2 Handelskammern bestehen.
Maßgebend für gedachte Errichtung sind lediglich der Nachweis von ausgedehnter Industrie und Handel, der Nachweis, daß für die speciellen Interessen dieser Unternehmungen eine besondere Vertretung geboten erscheint und schließlich doch auch der Nachweis, daß die bisherige Vertretung diesen Erfordernissen nicht entspricht.
Ein solcher Nachweis wäre für die Kommission ein Material, das Gegenstand einer eingehenden Erörterung und Beschlußfassung sein könnte; nachdem jedoch diese Motive der Petition gänzlich abgehen, so entgeht der Kommission auch jedes Substrat einer positiven Antragstellung, und glaubt dieselbe aber dennoch in Anbetracht der Wichtigkeit des Petitums den hohen Landtag zu bitten, derselbe wolle beschließen:
Die Petition der Stadt Königgrätz nebst den beiliegenden 62 Beitritts-Erklärungen werden der h. Regierung zur Erwägung abgetreten.
Sněm. sekr. Schmidt: Petice města Králové Hradce odstupuje se vysoké vládě k uvážení.
Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Herr Dr. Klier.
Dr. Klier: Wenn man die Argumente des Herrn Berichterstatters vernimmt, so muß man annehmen, es werde der Uebergang zur Tagesordnung beantragt werden; plötzlich kömmt aber nun der Antrag, es der Regierung zur Erwägung anheimzugeben; alle Motive, wie sie dort angeführt sind, sprechen eigentlich gegen die Sache, nämlich gegen das Begehren von Königgrätz, dort eine Handelskammer zu errichten. Ich will mich aber auf dies eigentlich nicht einlassen, sondern will nur zeigen, daß ein solcher Antrag ein ganz ungeeigneter ist, und daß er daher nicht wohl von dem hohen Landtage als Beschluß hingestellt werden kann.
Wenn ich vorübergehend erwähne, daß sehr bedeutende Städte, die in jenen Bezirk fallen würden wie Chrudim, Pardubitz, Jičin, Politz, Grulich, Rokitnitz, Braunau, Landskron nicht unter den Petenten sind, daß also gerade jene bedeutenden Städte, wo man annehmen kann, daß dort Industrie und Handel in höherem Grade vertreten sind, sich der Petition nicht angeschlossen haben, wenn ich das nebenbei erwähne, so deute ich nur noch darauf hin, daß die Angelegenheit der Errichtung von Handelskammern eine Reichsangelegenheit ist und daß sie in die gesetzgebende Gewalt des Reichsrathes gehört, somit eine solche Petition im vorliegenden Falle an den Reichsrath zu richten wäre, nicht aber an den Landtag. Der Landtag hat keine Veranlassung, um so weniger hier eine solche Petition der Regierung zur Erwägung anheim zu stellen, in welchem Ausdruck "Erwägung" nach dem Usus in den Häusern schon eine gewisse Befürwortung der Sache liegt, weil, wie ich schon früher
angedeutet habe, bedeutende Orte sich gar nicht der Petition angeschlossen haben, und weil, wenn wir eine solche Petition an die Regierung übermitteln, wir damit doch nichts gethan haben, denn die Regierung könnte nichts anderes thun, als daß sie einen Gesetzentwurf dem Reichsrathe vorlegt. Wenn also die Petenten wirklich dieses wünschen, wirklich Grunde haben dafür, daß ihnen eine Handelskammer errichtet werde, dann mögen sie sich an den kompetenten Ort wenden, nicht aber an den hohen Landtag; ich befürchte überdieß, daß, wenn wir uns zum Vermittler, ich möchte sagen, zum Boten hergeben, der eine solche Petition an die Regierung übermittelt, dann noch verschiedene andere solche Petitionen kommen werden und daß wir noch mehrmals dieses Geschäft eines solchen Boten werden versehen müssen, der nichts anderes zu thun hätte, als eben wieder die Petition der Regierung zur Erwägung zu übermitteln. Also aus diesen Gründen, und weil es nur dann geeignet wäre, eine solche Petition der Regierung zur Erwägung und Entscheidung zu übermitteln, wenn wirklich die Regierung im administrativen Wege eine solche Entscheidung auch selbstständig treffen kann, erlaube ich mir den Antrag zu stellen: das hohe Haus wolle den Uibergang zur Tagesordnung beschließen.
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Roser hat das Wort.
Dr. Roser: Wenn auch die Petenten die Stadt Braunau angeführt haben, so erlaube ich mir im Namen der Stadt Braunau zu erklären, daß diese Stadt nie und nimmer der Handelskammer in Königgrätz beitreten wird.
Nejv. zem. marš.: Pan dr. Grégr má slovo ?
Dr. Grégr: Důvody, které uvedl pan dr. Klier zdá se mi, že nevyvracují návrh, který činí komise a právě ty důvody, které pan dr. Klier uvedl, myslím, že spíše mluví proto, aby se nepřešlo k dennímu pořádku přes petice ony; když p. dr. Klier praví, že pohřešuje mezi žadately za obchodní komoru ze severovýchodních Cech některá města, tedy ho musím na to upomenouti, že mezi peticemi snad některá města scházejí, za to ale že snad tisícové průmyslníků a obchodníků ze severovýchodních Cech petice tyto podepsali a k sněmu zadali. Já nevím, jestli pan zpravodaj bude nám moci pověděti celý počet žadatelů a myslím, že ani jedno z těch měst, které byly zde prvé uvedeny, není v nich nezastoupeno svými průmyslníky a obchodníky; a třebas Landškroun neb některá jiná města, co města neb co obce takové petice nezadali, předce zajisté mezi těmi peticemi se nalezá mnoho průmyslníků a obchodníků právě z těch měst. Já myslím, že přes žádost, kterou podávají tisíce průmyslníků a obchodníků, nemůže se přejíti k dennímu pořádku, jako se obyčejně děje při věcech nejmenší váhu majících.
Vždyť to musí jaksi cit žadatelů uraziti, když sněm království Českého na tak velkou žádost na petici, která, abych tak řekl, patří mezi monstre-petice, pražádného ohledu nevezme. Co se však týče věci samé, myslím, že to stojí tak: buď se uzná, že jest zapotřebí obchodních komor aneb že jich není zapotřebí, já se svého stanoviska, když se řekne, že obchodních komor potřebí není, věru bych pro ně neztratil ani slovíčka, avšak když už jest v zákoně vysloveno a když ten náhled panuje, že obchodních komor jest zapotřebí a když jich v Čechách stává, tedy ovšem z toho následuje, že tyto obchodní komory mají býti tak zřízeny, aby tomu svému účeli, který jim zákon vykazuje, mohly vyhověti, a to pánové při nynějším rozdělení obchodních komor v Čechách není možno.
Neboť podívejme se jen na mapu království Českého; uhlídáte, že jižní Čechy a západní Čechy jsou dosti zastoupeny v obchodních komorách tím spůsobem, že jsou těsně vedle sebe obchodní komory. Máme zde obchodní komory v Budějovicích, Plzni, Liberci, Chebu a Praze, kdežto celé severovýchodní Čechy nejsou zastoupeny a patří největším dílem ke komoře Pražské. Tedy ta veliká mezera, která zde v zemi se vyskytá, má se nyní jaksi vyplniti. To se má nyní opraviti, neboť každý, kdo to zná, přizná, že jest to velice obtížné, když mají do Prahy choditi z celých severovýchodních Čech; tedy, pánové, jsou-li obchodní komory vůbec prospěšné, tedy z toho následuje nutně, že se má zde ta veliká mezera vyplniti a obchodní komory, kterým by se tím stalo jakési skrácení, kterým by se měly jisté okresy vzíti k utvoření nové komory, to jest Pražská a Liberecká, ty se proti žádosti té neohražují, naopak ty jsou s tím spokojeny jak myslím a jak jsem se přesvědčil privátně.
Mohlo by se tedy jen o to jednat, kam má býti přeneseno sídlo nové obchodní komory a tu máme žádosti 4 měst: žádost města Trutnova, aby byla přeložena do Trutnova, potom žádost Králové Hradce, Jičína a Chrudími. Co se týče Trutnova, podívejme se na mapu; myslím, že nikomu nenapadne, aby se obchodní komora dala na samé hranice celého obvodu komory a takřka na samé hranice království Českého. Co se týče Jičína, jest to město, které taktéž leží více na hranicích obovodu nové obchodní komory, které ale nemá tak veliký průmysl jako Králové Hradec a Chrudím. Zvláště však co se týče budoucnosti průmyslu nemůže se ničím měřiti s Králové-Hradcem a Chrudími.
Zbylo by tedy rozhodnutí pouze mezi Králové-Hradcem a Chrudími. Já nejsem tak instruován o té věci a lituji, že ani KrálovéHradec ani Chrudím nemá zde zástupce svého,
který by nám v té věci podal vysvětlení potřebného, které snad v žádosti samé obsaženo není. Kdo zná Chrudím a Králové-Hradec, připustí jistě, že Králové-Hradec má přirozené podmínky průmyslu mnohem větší. Ostatně nechci zde o té věci rozhodovat. Myslím tedy, poněvadž věc sama jest záhadná a poněvadž nejsou všecka dáta při ruce, že zajisté by bylo nejlépe, kdyby to na kompetentní místo došlo a tam se vyšetření potřebné stalo, a aby teprv podle toho se stalo usnešení. Já tedy z těch důvodů se přimlouvám za přijetí návrhů komise.
Oberstlandmarschall: Hr. Abgeordnete Sobotka hat das Wort.
Abg. Sobotka: Ich möchte mir erlauben, vor allem einen kleinen Irrthum zu berichten, einen Schreibfehler, welcher vielleicht im Berichte der Petitionskommission unterlaufen ist, indem daselbst gesagt ist, das Land Galizien hätte blos 2 Handelskammern.
Wenn es nun richtig ist, und ich glaube darin nicht zu irren, daß die Stadt Krakan ebenfalls in das Verwaltungsgebiet von Galizien gehört, so hat Galizien, Lodomerien und Krakau, wie es offiziell heißt, 3 Handelskammern. Lemberg, Brody und Krakau.
Was nun die Petition selbst anbelangt, so muß ich sagen, daß ich diese Petition mit Vergnügen in's Haus eingebracht sehe, weil sie von einer Seite kommt, von welcher bisher den Handelskammern ein außerordentlich geringer Werth beigelegt worden ist, und die den Handelskammern niemals freundlich gesinnt war, und ich möchte dies beinahe als Anerkennung der Thätigkeit der Handelskammern ansehen, daß sie durch ihre Thätigkeit eine Anerkennung auch auf jener Seite sich erworben haben. Dagegen möchte ich die Gründe, welche die Petitionskommission dahin bewogen haben, die Sache nicht weiter zu unterstützen, als sie allenfalls der Regierung zur Erwägung abzutreten, vorerst beleuchten und später erst auf den Antrag des Hrn. Dr. Klier zurückkommen. Das finde ich wohl richtig, daß die Eintheilung nach der Bevölkerung durchaus nicht stichhältig sein kann. Wir sehen z. B. daß, während Böhmen mit 5 Millionen Einwohnern 5 Handelskammern hat, Oesterreich, resp. Eisleithanien bei 20 Millionen Einwohnern 29 Handelskammern hat, Preußen mit 24-25 Millionen Einwohnern 71 Handelskammern hat, Sachsen mit 2 1/2 Millionen Einwohnern 8, Württemberg 6, Baden 6, kurz ganz Deutschland 119. Selbst Elsaß mit 1 1/2 Mill. Einwohnern ist berücksichtigt. Es müssen also andere Gründe sein, welche maßgebend sind für die Position und die Stellung einer Handelskammer. Was den Standort anbelangt, nun da gibt es, wie ich glaube, mehrere Momente, welche entscheidend sind. Es kann entweder an demselben Orte und im Umkreise sich eine außerordentlich eigenartige Industrie, oder eine
eigenartige Art Handel befinden, wie dies z. B. hei Hafenstädten mit dem Handel der Fall ist, wo das Küstenland ein anderes Interesse hat als die Hafenstadt.
Es kann eine bedeutende Industrie irgendwo stabilirt sein, und dies kann ebenfalls ein Grund sein, oder aber es können die Kommunikationsverhältnisse schlecht sein, und solche Verhältnisse sind z. B. in Dalmazien, welches Land bei 220-230 Quadratmeilen Flächeninhalt und 400. 000 Einwohnern 3 Handelskammern hat. Dies mag gewiß von nichts anderem herrühren, als daß die Kommunikationsverhältnisse schlecht sind, so daß es schwer wird, sich von einem Orte zum andern zu bewegen. Es ist also nicht gut möglich, daß die Handelskammern hier große Distrikte umfassen. Bei uns aber im nördlichen Böhmen, Das ganz von Eisenbahnen durchfurcht ist, fällt dieser Grund weg. Es fehlen also, wie mir scheint, da ich nichtgl aube, daß in den Orten, welche die Petition eingebracht haben, eine nennenswerthe Industrie vorkommt und große Industrieorte, z. B. Braunau sich durch ihren Abgeordneten ausgeschlossen haben, es fehlen also beinahe alle Gründe, welche für eine Handelskammer in Königgrätz sprechen würden. Noch ein kleiner Grund spricht dagegen, und ich will ihn nicht unberührt lassen. Am Standorte einer Handelskammer muß jedenfalls eine bebauende Anzahl von Industriellen und Handeltreibenden sein, damit die Beschickung der Kammerrage, die Abhaltung der Sitzungen unbedingt gesichert ist Ob dies in Königgrätz ist, weiß ich nicht. Auf die Zureisenden kann man nicht rechnen. Wir sehen dies z. B. in Reichenberg, welches doch gewiß eine große Anzahl von Industriellen in seiner Nähe hat, daß sie doch hauptsächlich von den reichenberger Industriellen beschickt ist. Es könnte aber auch ein Grund vorhanden sein, und es ist dies ein Grund, der vielleicht in Oesterreich mit vollkommenem Rechte geltend gemacht wird, und dessen Berechtigung läßt sich nicht abstreiten: es ist der nationale Standpunkt.
Diejenigen Bezirke, welche um diese Handelskammer eingekommen sind, gehören der sogenannten national-čechischen Partei an. Ueber ihre Berechtigung läßt sich nicht streiten. Wenn es wirklich wahr wäre, daß es nicht möglich sei, daß auch eine Kammer zu Stande komme, welche national sei, und zwar national-čechisch, nun da haben wir ja in den letzten Jahren gesehen, daß es sehr wohl möglich sei.
Wir haben in Pilsen eine čechische Kammer gesehen, wir sahen, daß die Anstrengungen auch in Budweis und Prag gemacht wurden, um derjenigen Partei, welche die augenblickliche Majorität hat, auch hier dieselbe zu sichern. Aber diese Anstrengungen werden immer mit großer Lebhaftigkeit geführt, es beweist die Möglichkeit des Gegentheiles, welches hier in Frage ist.
Sonst glaube ich, gibt es eine nationale Industrie oder eine Berechtigung der Nationalitäten-
verhältnisse in Industrie und Handel keinesfalls. Wenn es etwas Kosmopolitisches gibt, so ist es Handel und Industrie.
Wenn die Politik die Zweitheilung Oesterreichs acceptirt hat, der Kaufmann hat sich mit derselben noch nicht befreundet. Er weiß noch kaum, daß beide nicht ein Handelsgebiet sind, er weiß kaum etwas von der Trennung. Man kann doch nur von dem Handel eines größeren Staatsgebietes sprechen, man kann von einer deutschen, französischen, englischen Industrie sprechen, aber nicht von einer böhmischen, salzburgischen, oberösterreichischen oder sonst wie. Es scheint mir, wenn auch diese Gründe angeführt sind, daß diese Berechtigung nicht schwer wiegt. Es würde nun die Frage entstehen, welcher von den beiden Anträgen anzunehmen ist, ob der der Petitions-Kommission oder der, den Hr. Abg. Dr. Klier gestellt hat.
In merito scheint mir, als ob beide auf dasselbe hinauslaufen. Denn wenn wir auch auf die Tagesordnung eingehen, so werden sich wahrscheinlich die Petenten an die Regierung wenden, und es wird der Regierung wieder vorgelegt, da wir ja keine besondere Empfehlung mitgeben. Doch scheint mir, als ob wir dem Antrage des Hrn. Dr. Klier beitreten sollten, und zwar aus einem Grunde, den Hr. Dr. Klier noch nicht angeführt hat, nämlich wenigstens nur theilweise, nämlich demjenigen, daß gewiß eine größere Anzahl solcher Petitionen in dies Haus kommen werden, dies Hans aber bei der Eigenthümlichkeit, daß die Handelskammern nicht blos Handelskammern, sondern auch Wahlkörper sind, wird ganz der Pflicht obliegen müssen, sich vollkommen unparteiisch zu benehmen, zu verhüten, daß nicht durch ein Hinterpförtchen die Anzahl der Abgeordneten der einen oder andern Partei vermehrt würde. Es wird dies also gewiß in diesem hohen Hause zu Eifersüchteleien und Streitigkeiten Anlaß geben, und ich glaube, daß in diesem Hause, welches mit so viel Interesse und mit so ungestörter Thätigkeit arbeiten soll, dasjenige beseitigt werde, was zu unfruchtbaren Streitigkeiten und zeitvergeudenden Eifersüchteleien führen könnte, und ans diesem Grunde werde ich nicht für den Antrag der Petitions-Kommission, sondern für den Antrag des Herrn Dr. Klier stimmen.
Oberstlandmarschall: Dr. Ruß hat das Wort.
Dr. Ruß: Ich möchte mir erlauben, einen Vermittlungsantrag zu stellen. Es ist richtig, daß die Motive, welche der Herr Berichterstatter der Petitions-Kommission für den Schlußantrag angeführt hat, durchaus ungenügend erscheinen müssen. Denn wir haben wohl etwas von der Volkszahl, aber keine Handels- und Verkehrsstatistik vernommen. Ich möchte aber, so sehr ich mich der Meinung des Hrn. Dr. Klier anschließe, daß die "Erwägung" nicht zu befürworten sei, doch glauben,