Pondělí 10. května 1875

Stenographischer Bericht

der

XXII. Sitzung der vierten Session des Landtages

des Königreiches Böhmen vom Jahre 1872,

am 10. Mai 1875.

Stenografická zpráva

o

XXII. sezení čtvrtého zasedání sněmu království Českého od roku 1872, dne 10. května 1875.

Inhalt

Präsidial-Mittheilungen.

Dritte Lesung des Berichtes der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das Jahr 1876.

Bericht der Budgetkommission über die Regierungsvorlage, betreffend die Umwandlung der gegenwärtig bestehenden Maßund Gewichtssäße in metrisches Maß und Gewicht.

Bericht der Kommission für Prüfung des Rechnungsabschlußes und der Geschäftsagenda der böhm. Hypothekenbank für das Jahr 1874.

Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß der Landesvermögensgebahrung für das Jahr 1874.

Bericht der Budgetkommission über die Rechnungsabschlüsse der Stiftungsfonde für das Jahr 1874.

Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch der Stadtgemeinde Königgrätz um Bewilligung zur Einhebung einer Mautgebühr.

Bericht der Petitionskommission über die Pet. Z. 12 der Stadtgemeinde Königgrätz um Errichtung einer Handels- und Gewerbekammer daselbst.

Bericht der Kommission für Berathung der Gesetze über Kontributions- und Steuergeldfonde.

Obsah:

Presidialní oznámení.

Třetí čtení zprávy budžetní komise o rozpočtu zemském na rok 1876.

Zpráva budžetní komise o vládní předloze v příčině zákona, jímžto se měrové a váhové sazby nyní platicí v metrickou míru a váhu přeměňují.

Zpráva komise o účetní závěrce české hypoteční banky za rok 1874.

Zpráva budžetní komise o účetním závěru jmění zemského na rok 1874.

Zpráva budžetní komise o účetní závěrce fondů nadačních za rok 1874.

Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městské obce Královéhradecké za povolení k vybírání mýta.

Zpráva petiční komise o žádosti č. 12 městské obce Královéhradecké za zřízení obchodní komory v Hradci Králové.

Zpráva komise, zřízené k poradě o osnovách zákonů, týkajících se kontribučenských a peněžných fondů.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Anwesend: Der Oberstlandmarschall-Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Dr. Johann Ritter von Friedl.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 25 Min. Vormittags.

Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek Karel kníže Auersperg.

Přítomní: Náměstek nejvyššího maršálka Edvard Claudi a počet poslanců k platnému uzavírám dostatečný.

U vládního stolu: Jeho Exc. místodržitel svob. pán Weber a c. k. místodržitelský rada Dr. Jan rytíř Friedl.

Počátek sezení: 11 hodin 25 minut dopoledne.

Oberstlandmarschall (läutet): Die Sizzung ist eröffnet.

Sezení jest zahájeno.

Ich habe dem h. Landtage folgende Mittheilungen zu machen.

Die Geschäftsprotokolle der 19. Sitzung sind durch die vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen. Wünscht Jemand zu deren Inhalte das Wort? Hr. Dr. Ruß.

Dr. Ruß: Laut gütiger Mittheilung an den hohen Landtag war meine Abwesenheit von der Sitzung legal entschuldigt. Ich erlaube mir nur die Anfrage, ob es mir gestattet ist, mich nachträglich der Erklärung des Hrn. Dr. Klier betreffs der Subventionirung des böhm. Theaters anzuschließen?

Oberstlandmarschall: Ich kann nur erwiedern, daß ein Abwesender nicht stimmen kann und daher seine Abstimmung auch nicht motiviren kann. (Allgemeine Heiterkeit. )

(Oberstlandmarschall läutet. ) Hat zu den Protokollen der 19. Sitzung Jemand etwas zu erwähnen?

Nám. nejv. marš. zem.: Činí se nějaký dotaz neb nějaké připamatování k obsahu protokolů ?

Oberstlandmarschall: Da dies nicht der Fall ist, sind sie agnoscirt.

Nám. nejv. marš. zem.: Tedy jsou schváleny.

Oberstlandmarschall: In der 6. Sizzung der l. Jahressession vom 2. Mai 1872 wurde Hr. Richard von Dotzauer als Ersatzmann ans dem ganzen Landtage in den Landesausschuß gewählt. Nachdem derselbe sein Mandat als Landtagsabgeordneter zurückgelegt hat und sonach im Sinne des §. 14 der Landesordnung auch als aus dem Landesausschuße ausgetreten anzusehen ist, so tritt die Nothwendigkeit einer Neuwahl eines Ersatzmannes in den Landesausschuß, welche Wahl ich auf eine der nächsten Tagesordnungen setzen werde.

Nám. nejv. marš. zem.: V šestém sezení 1. ročního zasedám zems. sněmu dne 2. května 1872 byl pan Richard z Dotzauerů z celého sněmu zvolen za náhradníka zemského výboruj poněvadž se týž mandátu svého poslaneckého vzdal a dle článku 14. zřízení zemského také z výboru zemského vystupuje, nastává potřeba, aby nová volba náhradníka zemského výboru z celého sněmu vykonána byla, kteroužto volbu nejv. p. maršálek zemský na jedno z nejblíže příštích sezení sněmu ustanovil.

Oberstlandmarschall: In Druck wurde vertheilt:

Nám. nejv. marš. zem.: Ze spisů tištěných byly rozdány:

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Zpráva budžetní komise o účetní závěrce fondu vyvazovacího za rok 1874.

Zpráva školní komise k zprávě zemského výboru o stavu národního školství v Čechách a o zrušení školného.

Návrh resoluce, kterouž podává komise pro poradu o peticích v příčině sazby celní.

Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1874.

Bericht der Schulkommission, betreffend den Bericht des Landesausschußes über den Zustand des Volksschulwesens in Böhmen und die Aufhebung des Schulgeldes.

Resolutionsantrag der Kommission zur Vorberathung in der Angelegenheit des Zolltarifs für Glaswaaren.

Oberstlandmarschall: Einlauf von Petitionen und deren Zuweisung.

Landtags-Sekr. Schmidt: Der Herr Abgeordnete Theumer überreicht eine Petition der Gemeinden Ebersdorf und Deutschgießhübel um Aktivirung des neukreirten Bezirksgerichtes in Stecken.

Oberstlandmarschall: Der GemeindeKommission.

Sn. sekr. Schmidt: Posl. dr. Nittinger, pet. osadníků Chrašťanských za zřízení české university.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. voličů a obec. zastupit. v Chrášťanech, Újezdnic, Velkém Újezdě, Točné, Hrozdnici, Aujezdě Panoším, Všetatech, Pavlíkově a Hvozdě za změnu řádu volebního do sněmu.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro okresní a obecní záležitosti.

Sn. sekr. Schmidt: Týž, pet. osadníků v Uzenicích, Velkém Újezdě a Chrašťanech za zrušení školného.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sn. sekr. Schmidt: Posl. dr. Grégr, pet. osadníků v Jistebnici za zrušení řádu jesuitů v Cechách.

Nejv. marš. zem.: Petiční komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, pet. osadníků v Jistebnici za zrušení školného.

Týž, pet. obce Holetína, Chlumu, Svratky, Prasek, Lhoty u Libčan, Zechovic, Neškaredic za zřízení české university.

Týž, pet. obce Neškaredic, Lhoty u Libčan, Prasek, Zechovic a Semčic za zrušení školného.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, petice obce Chlumu, Neškaredic, Lhoty u Libčan, Prasek, Zechovic za změnu řádu volebního do sněmu.

Posl. P. Husák, pet. voličů a obec. zastup. v Horní Kamenici a Vrané za totéž.

Nejv. marš. zem.: Komisi pro okres. a obec. záležitosti.

Sněm. sekr. Schmidt: Týž, dto. těch samých obcí za zrušení školného.

Týž, dto. těch samých obcí za zřízení české university.

Nejv. marš. zem.: Školní komisi.

Der Abgeordnete P. Husák entschuldigt sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung durch dringende Berufsgeschäfte.

Nám. nejv. marš.: Pan posl. P. Husák omlouvá svou nepřítomnost za příčinou nutných záležitostí duchovních.

Oberstlandmarschall: Die Schulkommission hält Dienstag den 11. um 9 1/2 Uhr früh eine Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Školní komise bude míti sezení dne 11. t. m. o 9 1/2 hod. ranní.

Oberstlandmarschall: Se. Exc. der Hr. Dr. Herbst hat das Wort.

Dr. Herbst: Die Kommission, welche über die Petitionen, welche in Betreff des Zolltarifs eingebracht wurden, niedergesetzt worden ist, hat ihre Arbeit bereits beendigt und stellt einen ResolutionsAntrag an das hohe Haus, dessen Drucklegung bereits veranlaßt wurde. Die Motivirung dieses Antrages aber ist in einem ausführlicheren Berichte niedergelegt, bezüglich dessen bei der vorgeschrittenen Stunde der Session die Drucklegung kaum mehr möglich sein würde. Da nun bei dem wichtigen Interesse, um das es sich handelt, es im hohen Grabe wünschenswerth ist, daß das hohe Haus Gelegenheit finde, sich über die Angelegenheit auszusprechen, so erlaube ich mir Namens der Kommission und im Auftrage derselben den Antrag zu stellen: daß das hohe Haus sich mit der Drucklegung des gestellten Antrages begnüge, dagegen genehmigen wolle, daß von der Drucklegung des Motivenberichtes Umgang genommen und derselbe blos mündlich erstattet werde.

Sněm. sekr. Schmidt: Jeho Exc. pan dr. Herbst navrhuje, aby zpráva o motivech komise, co se týče celního tarifu, nebyla dána do tisku.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruce.

Diejenigen, welche dafür stimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Se. Exc. Dr. Herbst: Ferner hat die Kommission für die Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten bereits eine größere Zahl von Gegenständen der Beschlußfassung in ihrem Schoß zugeführt. Bezüglich derjenigen, in welchen es sich nicht um meritorische Anträge, sondern nur um Aufforderungen an den Landesausschuß handelt, wurde vom hohen Hause bereits die Genehmigung ertheilt, daß darüber blos mündlich Bericht erstattet werde.

Es sind aber auch mehrere Anträge, welche in diese Kategorie nicht fallen, sondern wobei es sich um meritorische Gegenstände handelt. Auch diesbezüglich ist es wünschenswerth, daß sie im Laufe der Session noch Erledigung finden, da es sich theils um für das Land in seiner Gesammtheit wichtige Angelegenheiten, theils um solche handelt, woran sich die Interessen der Bezirke ober einzelnen Gemeinden knüpfen. Ich erlaube mir ebenfalls im Namen dieser Kommission den Antrag zu stellen, daß von der Drucklegung der noch ausständigen Berichte Umgang genommen werde, wobei aber in allen Fällen, wo es sich um die Beschlußfassung von Gesetzen handelt, der betreffende Gesetzentwurf jedesmal vervielfältigt werde. Für diesen letzteren Fall aber erbittet sich die Kommission auch zugleich die Ermächtigung, daß von der Nothwendigkeit, daß der betreffende Gesetzentwurf 24 Stunden aufliegen solle, Umgang genommen werde, denn es sind die betreffenden Gesetzentwürfe an sich sehr einfache Gegenstände.

Es handelt sich dabei regelmäßig nur um Petitionen einzelner Stadtgemeinden, welche aus der Gruppe der Landgemeinden für die Landtagswahl ausgeschieden und in die Städtegruppe eingereiht zu werden wünschen. Die Anträge gehen dahin, daß die Kommission ermächtigt werde, über die noch ausstehenden Gegenstände mündlich Bericht zu erstatten, daß aber in den Fällen, wo Gesetzentwürfe vorzulegen sein werden, diese Gesetzentwürfe vervielfältigt werden und daß von der Frist von 24 Stunden, durch welche die gedruckten Berichte aufliegen sollen, für diese Fälle Umgang genommen werde.

Sněm. sekr. Schmidt: Dále činí J. Exc. p. dr. Herbst jmenem komise pro okresní a obecní záležitosti návrh, aby zprávy, které komise ještě sněmu předloží, nebyly dány do tisku, leda v tom případě, kdyby byl navržen nějaký zákon, tu aby týž v tisku rozdán byl, pak aby

sl. sněm svolil k tomu, by sešlo od času 24 hodin, v kterémž mají býti předloženy.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dafür stimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Wir gehen nun zur Tagesordnung über.

Přistoupíme k dennímu pořádku.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung ist die dritte Lesung des Berichtes der Budgetkommission über den Landesvoranschlag für das J. 1876.

Nám. nejv. marš.: Třetí čtení zprávy budžetní komise o rozpočtu zemském na rok 1876.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, feinen Platz einzunehmen.

Ref. Abg. Wolfrum: Der Landesvoranschlag für das Jahr 1876 wurde in zweiter Lesung vom hohen Hause in folgender Fassung angenommen:

Entwurf

der Erledigung des Landes-Voranschlages für das

Jahr 1876.

Art. I.

Die Landesausgaben des Königreiches Böhmen werden für das Jahr 1876 auf die Summe von 5427476 fl. festgesetzt, wovon die in dem beifolgenden Voranschlage angeführten Beträge auf die einzelnen Fonde und deren Rubriken entfallen. Art. IT.

Durch die in diesem Voranschlage bei den Rubriken der einzelnen Fonde aufgeführten Einnahmen wird ein Betrag von 661. 090 fl. gedeckt. Art. III.

Zur Deckung des Abganges von 4766086 fl. wird die Summe von 50000 fl. aus den Kassaresten des Landesfondes und ein Zuschlag von 26 kr. zu jedem Gulden der Direkten Steuern ohne außerordentlichen Zuschlag bewilliget.

Der Ertrag dieses Steuerzuschlages wird mit 4717093 fl. bestimmt und der Landesausschuß beauftragt, die Allerhöchste Genehmigung zur Ausschreibung dieser Landesumlage anzusuchen. Art. IV.

Die zur Ausgabe für das Jahr 1876 bewilligten, entweder gar nicht oder nicht vollständig verwendeten Beträge können auch noch bis 30. Juni 1877 zu den in den gegenwärtigen Beschlüssen vorgezeichneten Zwecken und innerhalb der durch dieselben festgesetzten Ansätze verwendet werden, doch sind die diesfälligen Leistungen dem Dienste des Jahres 1876 zur Last zu schreiben.

Die Bewilligung der aber auch bis zum 30. Juni 1877 nicht zur Verwendung gelangten Beträge erlischt jedoch mit dem 1. Juli 1877 mit Ausnahme jener Beträge, welche zur Deckung stehender Bezüge, wie Gehalte, Pensionen und Zinsen bestimmt sind, die auch noch später nach den gesetz-

lichen Bestimmungen verwendet werden können und derjenigen Beträge, welche für Schulbauten, Landesstrassen- und Landeswasserbauten bewilliget sind, die noch bis zum 30. Juni 1878 ausgegeben werden können, in diesem Falle aber dem Dienste des Jahres 1877 zur Last zu schreiben sind.

Erfordernißartikel V, Domestikalfond ist im §. 1, 2, 3 und 4 unverändert angenommen worden.

Art. VI. Bubenčer Fond. §. 5 unverändert. Art VII. Landesfond. Die §§. 6, 7, 8, 9, 10 unverändert; im §. 11 ist der Schreibfehler von 3000 fl. in 5000 fl. umgewandelt worden, in Folge dessen auch die ganze Rubrik 13 statt 28000 fl. mit 30000 fl. eingestellt. §. 12 unverändert mit dem Nachsatze, wie er vom hohen Landtage beschlossen wurde, und Art. 12, wie er von der Kommission beantragt und vom hohen Landtage beschlossen wurde; Art. VIII. Gebärhausfond, §§. 13 und 14 unverändert. Art. IX. Findelhausfond, §. 15 unverändert. Art. X. Irrenhausfond, die §§. 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 22 unverändert. Art. XI. Zwangsarbeitshausfond, §. 23 unverändert. Art. XII. Landeskulturfond, §. 24 unverändert. Bedeckung. Art. XIII. Domestikalfond, §. 25 unverändert. Art. XIV. Gebärhausfond, §. 26 unverändert.

Die Zifferansätze des Landesvoranschlages sind unverändert geblieben; im Domestikalfonde ganz nach den Rubriken, wie sie gedruckt sind; im Bubenčer Fonde ebenfalls, im Landesfonde ist in Folge der Bewilligung des Landtages die Rubrik 13 Realschulen in 30000 fl. umgewandelt. Rubrik 15. Subventionen und Beitrage in 44750 fl. und Rubrik 23 Neubauten in 156008 fl., sonst ist Alles unverändert geblieben. Gebärhausfond alle Rubriken unverändert. Findelhausfond unverändert, ebenso bei Irrenhausfond, das Gleiche beim Zwangsarbeitshausund Landeskulturfonde. In der Bedeckung ist beim Domestikalfonde Alles unverändert geblieben, beim Bubenčer Fonde gleichfalls, der Landesfond, Gebärhaus-, Findelhaus-, Irrenhaus-, Zwangsarbeitshausund Landeskulturfond unverändert, wie die gedruckten Ziffern beweisen. Ich beantrage: Der h. Landtag wolle in dritter Lesung die Erledigung des Landesvoranschlages für das Jahr 1876 annehmen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Návrh vyřízení rozpočtu zemského na rok 1876. Článek I. Zemské výdaje království Českého na rok 1876 ustanovují se sumou 5, 427. 476 zl., z níž částečné sumy v následujícím rozpočtu uvedené připadají na jednotlivé fondy a jejich rubriky. Článek II. Příjmy uvedenými v tomto rozpočtu při rubrikách jednotlivých fondů uhrazují se výdaje sumou 661. 090 zl.

Článek III. Na uhrazení schodku 4, 766. 086 zl. povoluje se suma 50. 000 zl. z hotových přebytků v pokladně fondu zemského a přirážka 26 krej-

carů z každého zlatého přímých daní bez mimořádné přirážky.

Výnos této přirážky k daním ustanovuje se sumou 4, 717. 093 zl. a ukládá se výboru zemskému, aby žádal za Nejvyšší povolení k rozepsání této přirážky zemské. Článek IV.

Peněz povolených na rok 1876, kterýchž by se bylo buď částečně, buď docela neupotřebilo, může se upotřebiti též ještě až do 30. června 1877 k účelům usnešeními těmito předepsaným a v mezích jimi ustanovených; leč musejí se výplaty takové připsati na výlohy správy z roku 1876.

Avšak povolení peněz, kterých by se ani do 30. června 1877 neupotřebilo, pozbývá platnosti dnem 1. července 1877, vyjmouc toliko ony sumy, kteréž na uhrazení stálých výdajů, jako jsou služné, výslužné a úroky, ustanoveny jsou a i později ještě podle zákonních ustanovení upotřebiti se mohou, dále pak vyjmouc sumy, které na stavby škol, zemských silnic a na vodní stavby zemské povoleny jsou a ještě až do 30. června 1878 vydati se mohou, v případě tom ale připsati se mají na výlohy správy z roku 1877.

Článek V., §. 1., 2., 3. a 4. zůstaly nezměněny.

článek VI. "fond Bubenečský" §. 5. též beze změny.

Článek VII. "fond zemský" §. 6., 7., 8., 9. a 10. beze změny.

V §. 11. opravila se jenom chyba, a sice z 3000 na 5000, a suma rubriky na 30000, v §. 12. se stala jen změna dodatkem od komise navrženým, a pak druhým odstavcem §. 12 též od komise navrženým.

Článek VIII. "fond porodnice" §. 13., 14. zůstaly beze změny.

Článek IX. "fond nalezince", §. 15. též beze změny.

Článek X. "fond blázince", §§. 16., 17., 18., 19., 20., 21. a 22; pak článek XI. "fond káznice", §. 23.; článek XII. "fond pro zemědělství", §. 24. zůstaly též beze změny. "

Dále k úhradě čl. XIII "fond domestikální" §. 25.; čl. XIV. "fond porodnice" §. 26. zůstaly též beze změny.

Co se týče cifer, stala se jen změna, a sice:

Domestikální fond zůstal beze změny ve všech rubrikách, též při Bubenečském fondu. Při zemském fondu změněna rubrika XIII. a sice co se týče vydaje na reálky, na 30000, rubrika XV. "podpora a příspěvky" na 44750 zl. a rubrika XXIII. "nové stavby a koupě nemovitostí" na 156008. V úhrnu tedy na 443570 zl.

Fond porodnice zůstal ve všech rubrikách beze změny, fond nalezenců též, fond blázince též tak, fond káznice, fond pro zeměvzdělání též ve všech rubrikách beze změny.

Uhražení: Fond domestikální ve všech rubrikách beze změny, Bubenečský fond též tak. Zemský fond, fond porodnice, fond nalezenců, fond blázince, fond káznice, fond pro zeměvzdělání - zůstaly ve všech rubrikách uhražení beze změny.

Pan zpravodaj činí tedy návrh, aby bylo vyřízení rozpočtu zemského na rok 1876 v 3. čtení přijmuto.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Beschluße ihre Zustimmung geben, bitte ich sich zu erheben.

Kteří jsou pro to uzavření komise budžetní, nechť vstanou.

Das Budget ist in 3. Lesung angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über die Regierungsvorlage, betreffend die Umwandlung der gegenwärtig bestehenden Maß- und Gewichtssätze in metrisches Maß und Gewicht. Berichterstatter ist der Herr Abg. Dr. Knoll. Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o vládní předloze v příčině zákona, jímžto se měrové a váhové sazby nyní platící v metrickou míru a váhu přeměňují.

Ref. Dr. Knoll: Mit Rücksicht auf das Gesetz vom 23. Juli 1871, mit welchem eine neue Maß- und Gewichtsordnung eingeführt wurde, stellt sich die Nothwendigkeit heraus, daß vor dem 1. Jänner 1876, mit welchem diese Gewichtsordnung obligatorisch eingeführt wird, die sämmtlichen Maße und Gewichte in metrisches Maß umgestaltet werden. Mit Rücksicht auf uns liegt die Nothwendigkeit vor, in den Landesgesetzen Vorsorge zu treffen. Der Regierung stand ein doppelter Weg offen, einmal sämmtliche Gewichte einzeln vorzulegen, und die neuen Maße dort einzuführen und sie der gesetzlichen Behandlung im Landtage zu unterziehen, oder sich gleichsam eine Generalvollmacht ertheilen zu lassen, mittelst welcher sie ermächtigt wird, diese Einsetzung neuer Zahlen im Verordnungawege vorzunehmen.

Die Regierung hat begreiflicher Weise den letzteren einfacheren Weg vorgezogen, und einen Gesetzentwurf vorgelegt, welchen die Budgetkommission in Prüfung gezogen hat, und welche sie dem hohen Hause ohne weitere Abänderung zur Annahme empfiehlt.

In der einen Richtung ist im §. 1 ohnedies nur eine arithmetische Umrechnung der Sätze in Aussicht genommen, im §. 2 ist vorgesehen, daß mit Rücksicht darauf, wo neue Steuersätze eingeführt werden sollen, durch diese eine neue Belastung der Steuerträger nicht bewirkt werden kann. Die Budgetkommission stellt daher den Antrag:

Der hohe Landtag wolle dem Gesetzentwurfe, betreffend die Umwandlung der in den gegenwärtig bestehenden Landesgesetzen vorkommenden Maß-

und Gewichtssätze in metrisches Maß und Gewicht in unveränderter Form seine Zustimmung ertheilen. Sněm. sekr. Schmidt: Sl. sněme račiž beze změny přijmouti osnovu zákona, jímžto se sazby míry a váhy, v nynějších zákonech zemských obsažené, přeměňují v metrickou míru a váhu.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist eröffnet.

Rokování jest zahájeno.

Wenn Niemand das Wort verlangt, so gehen wir zur Specialberathung.

Ref. Dr. Knoll (liest): §. 1.

Die Regierung wird ermächtigt, bei Durchführung der Maß- und Gewichtsordnung vom 23. Juli 1871 (R. -G. -Bl. Nr. 16, VI. Stück, v. J. 1872) die Umrechnung der in den bestehenden Landesgesetzen vorkommenden, bisher gesetzlichen Maß- und Gewichtsangaben in metrisches Maß und Gewicht im Verordnungswege vorzunehmen und dabei jene Abrundungen zu machen, welche mit Rücksicht auf die Natur der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und auf die Bedürfnisse des Verkehrs geboten erscheinen.

Sněm. sekr. Schmidt: §. 1.

Vláda se zmocňuje, aby, uvádíc ve skutek řád o míře a váze z dne 23. července 1871 (Částka VI., č. 16 říšsk. zák. z roku 1872), přeměnění měrových a váhových udání v platících zákonech zemských uvedených a až dosud zákonitých, v metrickou míru a váhu nařízením předsevzala a spolu jednotlivé sazby tak okrouhlila, jak toho povaha zákonitých ustanovení a potřeby obchodu vyžadují.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Diejenigen, welche dem §. 1 zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro článek první, nechť pozvednou ruce.

(Geschieht. )

Der Paragraph ist angenommen.

Ref. Dr. Knoll (liest): §. 2.

Die Regierung wird ferner ermächtigt, in dem Falle, wenn eine Maß- oder Gewichtseinheit des bisher bestandenen Systems als Besteuerungseinheit, d. i. als Grundlage eines bestimmten Steueroder Abgaben-Satzes festgestellt ist, statt dieser Einheit eine entsprechende Einheit, eine Untertheilung oder ein Vielfaches der metrischen Maß- und Gewichtsordnung zu bestimmen und hiernach im Wege der Umrechnung den entsprechenden Steuersatz festzustellen.

Bei einer solchen Umrechnung, welche von einem der Natur der betreffenden Abgabe angemessen festzusetzenden Zeitpunkte an in Wirksamkeit zu tre-

ten haben wird, kann eine Abrundung des Steuersatzes nach aufwärts nur mit der Begrenzung eintreten, daß Bruchtheile, die einen halben Kreuzer überschreiten, als ein ganzer Kreuzer, Bruchtheile hingegen, die einen halben Kreuzer nicht erreichen, jedoch einen Viertelkreuzer oder darüber ausmachen, als ein halber Kreuzer augenommen werden.

Sněm. sekr. Sládek (čte):

Vláda dále se zmocňuje, aby v případě, když jednička měrová aneb váhová soustavy dosud platící co jednička k uložení daně t. j. co základ určité sazby daně aneb dávky byla ustanovena, místo této jedničky přiměřenou jedničku, další rozdělení aneb násobné metrického řádu měrového a váhového určila a dle toho přeměňujíc, přiměřenou sazbu daně ustanovila.

Při takovém přeměnění, jež vstoupiti má v platnost od času dle povahy dávky, jíž se týče, přiměřeně ustanoveného, lze sazbu daně jen s tím obmezením na horu okrouhliti, když zlomky, převyšující půl krejcaru, za celý krejcar, zlomky ale, půl krejcaru nedosahující, avšak čtvrt krejcaru aneb více obnášející, za půl krejcaru se pokládají.

Nejv. marš. zems.: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Diejenigen, welche dem § 2 zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro tento článek, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht).

Der Paragraph ist angenommen.

Ref. Dr. Knoll:

§. 3.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes sind der Handelsminister und der Finanzminister im Einvernehmen mit den übrigen betheiligten Ministern beauftragt.

Sněm. sekr. Schmidt:

Ministrům obchodu a financi jest uloženo, aby zákon tento se srozuměním ostatních ministrů, jichž se věc týče, ve skutek uvedli.

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruce.

Diejenigen, welche dem Paragraphe zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Ref. Dr. Knoll (liest): Titel und Eingang des Gesetzes lauten:

Gesetz

vom...........

giltig für das Königreich Böhmen, betreffend die

Umwandlung der in den gegenwärtig bestehenden

Landesgesetzen vorkommenden Maß- und Gewichts-

sätze in metrisches Maß und Gewicht.

Mit Zustimmung des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu verordnen, wie folgt:

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Zákon

z dne...........

platný pro království české, jímžto se měrové a váhové sazby v zemských zákonech nyní platících uvedené v metrickou míru a váhu přeměňují. Se srozuměním zemského sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi toto:

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetzestitel ihre Zustimmung geben, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozdvihnou ruce.

(Geschieht. )

Er ist angenommen.

Ref. Dr. Knoll: Ich erlaube mir die 3. Lesung des Gesetzes zu beantragen, nachdem eine Abänderung an demselben nicht vorgekommen ist, und bei dieser von der nochmaligen Verlesung des Gesetzes Umgang zu nehmen.

Sněm. sekr. Schmidt: P. zpravodaj činí návrh, aby se přistoupilo k 3. čtení zákona, aniž by byl zákon čten.

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro třetí čtění, nechť pozdvihnou ruce.

Diejenigen, welche für die 3. Lesung stimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nunmehr diejenigen, welche dem Gesetze in 3. Lesung ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.

Prosím pány, kteří zákon v třetím čtění přijímají, aby vstali.

(Geschieht).

(Stane se).

Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für die Prüfung des Rechnungsabschlußes und der Rechnungsagende der böhmischen Hypothekenbank für das Jahr 1874. Berichterstatter ist Hr. Dr. Klier. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva komise o účetní závěrce české hypoteční banky za rok 1874.

Referent Dr. Klier: Ich darf wohl die Bitte stellen, daß ich von der Vorlesung des Berichted enthoben werde, nachdem derselbe sich schon seit mehreren Tagen in den Händen befindet und größtentheils Ziffern enthält, die bei der Vorlesung ohnedies nur verschwinden würden.

Ich erlaube mir nun blos darauf hin aufmerksam zu machen, daß, wie aus dem Berichte hervorgeht, bei der böhmischen Hypothekenbank im Jahre 1874 eine erhöhte Tätigkeit stattgefunden

hat, daß alle bei dieser Bank wirkenden Elemente eine um so größere Aufopferung und Thätigkeit entfalten mußten und daß die Kommission, welche persönlich an Ort und Stelle die Einsicht in die Geschäftsgebahrung nahm, die Ueberzeugung mit sich genommen hat, daß nur das höchst einträchtige und höchst aufopfernde Zusammenwirken sowohl der Delegirten des Landesausschusses als auch der Direktion und des Beamtenkörpers es ermöglicht, den großen Andrang der Geschäftsstücke zu bewältigen. Es ist der Kommission als ihre Pflicht erschienen, eines Umstandes besonders Erwähnung zu thun, das ist der Gegenstand der Regiebeiträge.

Nach dem §. 28 der Hypothekenbankstatuten ist nämlich die Verfügung getroffen, daß sobald der Reservefond eine Million erreicht, die Regiebeiträge gleich aufzuhören haben, es aber dem hohen Landtage anheimgestellt bleibt, auch früher schon eine Ermäßigung der Regiebeiträge zu veranlassen.

Nachdem nun der Reservefond bereits über eine halbe Million beträgt, und nachdem von verschiedenen Seiten Wünsche für eine Herabsetzung Der Regiebeiträge, welche mit 1/4 % des Kapitalbetrages des Schuldners eingehoben werden, laut geworden sind, nachdem endlich auch nach dem bisherigen Erfolge der Hypothekenbank die sichere Erwartung gestellt werden kann, daß in wenigen Jahren, in 3-4 Jahren bereits jene Million des Reservefondes erreicht werden wird, welche endlich die gänzliche Aufhebung der Regiebeiträge herbeiführt, so glaubte die Kommission mindestens doch Die Frage der Herabsetzung in Erwägung ziehen zu sollen. Dabei kam sie zum Entschluße, vorher Die Wohlmeinung des Landesausschußes und der General-Direktion der Hypothekenbank einzuholen, weil diese beiden Faktoren eigentlich diejenigen sind, welche für die ordnungsmäßige Geschäftsgebahrung bei der Hypothekenbank und für Die Erfolge derselben vor Allem verantwortlich sind. Und diese Ueberzeugung hat nur im zweiten Theile des Antrages der Kommission ihren Ausdruck gefunden. Der Antrag der Kommission lautet:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.   Es werde der Landesausschußbericht vom 17. Feber 1875, Nr. 27 Ldtg., über die Geschäftsagenda und den Rechnungsabschluß der böhmischen Hypothekenbank für das Jahr 1874, beziehungsweise dieser Rechnungsabschluß für richtig befunden und genehmigt.

2.   Es werde der Landesausschuß beauftragt, die Frage der Herabsetzung der jährlichen Regiebeiträge der Darlehensnehmer der böhmischen Hypothekenbank in Erwägung zu ziehen und in der nächsten Session hierwegen Bericht zu erstatten.

Sněm. sekr. Schmidt: Sl. sněme račiž se usnésti takto:

1. Zpráva zemského výboru ze dne 17. února 1875, č. sněm. 27, o hospodářství a účetní závěrce české banky hypoteční za rok 1874,

čili, pokud se týče, tato účetní závěrka uznává se za správnou a schvaluje se.

2. Výboru zemskému se ukládá, aby o snížení ročního příspěvku na režii, který se vybírá od těch, kdož od české banky hypoteční půjčky berou, uvažoval a v nejbližším zasedání sněmu zprávu podal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Wenn unter dem Punkte 2 des Antrages der Kommission der Landesausschuß beauftragt werden soll, die Frage der Herabsetzung der jährlichen Regiebeiträge der Darlehenswerber der böhm. Hypothekenbank in Erwägung zu ziehen, und in der nächsten Session darüber Bericht zu erstatten, so kann und will ich als Mitglied des Landesausschußes und als Referent in Hypothekenbankangelegenheiten gegen diesen Antrag eine Einwendung nicht erheben. Allein um durch das Schweigen nicht etwa Mißverständniß hervorzurufen, möchte ich heute schon konstatiren, daß ich in meritorischer Beziehung gegen die Herabsetzung der jährlichen Regiebeiträge allerdings Bedenken habe, welche zunächst darin beruhen, daß das Interesse der Bank es vor Allem dringlich geboten erscheinen läßt, den Reservefond so bald wie möglich auf die ausreichende und entsprechende Höhe zu bringen, was mit dem ziffermäßigen Fortbestande des gegenwärtigen Regiebeitrages innigst zusammenhängt. Dazu kommt weiter noch die Rücksicht, daß, sobald der Reservefond die Höhe von einer Million erreicht hat, nach den Statuten die Prämiirung der Pfandbriefe eintritt, daß aber auch mit dieser Prämiirung jener Zeitpunkt kommt, von welchem ab die Ueberschüsse über die Prämienbeiträge zu Landeszwecken verwendet werden können. Es scheint mir also das Interesse der Sicherheit des Institutes, das Interesse für den günstigen Stand der Pfandbriefe und das Interesse des Landes an der Entlastung von der übernommenen Haftung sowohl als an der nutzbringenden Verwendung der Ueberschüsse zu Landeszwecken darauf hinzudeuten, daß die Regiebeiträge bis zur Steigerung des Reservefondes zur Hohe von einer Million in gegenwärtigem Zifferbestande intakt erhalten wird.

Dieses wollte ich nur bemerken vorbehaltlich der Beschlüsse, die nach den Bankstatuten von einer gemischten Sitzung gefaßt und im Sinne des von der Kommission gestellten Antrages im Berichtswege dem h. Landtage werden unterbreitet werden.

Oberstlandmarschall: Der Abgeordnete Herr Fürth hat das Wort.

Abg. Fürth: Ich wollte mich im ähnlichen Sinne aussprechen, und zwar ist es gerade die Motivirung des Kommissionsberichtes, welche mich dazu führt, gegen den 2. Absatz einige Bedenken auszusprechen. Ich schließe mich vollkommen den Ausführungen des Herrn Berichterstatters an, indem

ich mit Freude die Entwickelung des Instituts begrüße; nur eins muß auffallen, wenn man bedenkt, daß diesem Institute die Garantie des Landes zur Seite steht, und daß somit Alles geboten wird, welches dem Käufer von Pfandbriefen gerade eine volle Beruhigung gewährt, und da muß doch auffallen, daß diese Garantie nicht im Kurse ihren Ausdruck findet. Der Kurs der Pfandbriefe steht weit hinter dem Kurse der ähnlichen Papiere, er steht unter dem Kurse von Prioritäten und doch ist es ein Papier, welches in einigen Jahren bereits vollkommen zurückgezahlt wird. Dieser Kurs ist nicht gleichgiltig, weil der Darlehenswerber ihn bezahlen muß und dadurch zu viel größeren Opfern herangezogen wird, dem gegenüber ist wohl der Umstand eines größeren oder kleineren Regiebeitrages durchaus nicht maßgebend, bei Weitem wäre es nicht so drückend für den Darlehenswerber, ob er 1/2 % oder 1/4 % zahlt, als wenn er sein Papier mit 86 ober 87 begeben müßte. Ich glaube gelesen zu haben, daß, als es sich darum handelte, kleine Posten zirka 8000 fl. zu begeben, der Kurs um 2% herabgedrückt wurde.

Wenn man sich fragt, wie kommt das, was sind die Ursachen davon, so scheint mir, wenn ich es vom kaufmännischen Standpunkte beobachte, daß vielleicht von Seite der Direkzion nicht jene Mittel gebraucht wurden, die man gewöhnt ist zu benützen, vielleicht kennt man nicht die Verhältnisse, und man wird nicht aufmerksam gemacht darauf, und einen wesentlichen und integrirenden Theil bildet in solchen Fällen, daß das Publikum den ganzen Stand kennt, und auch den Stand des Reservefondes. Heute entspricht der Kurs nicht einmal der Rente und da fällt noch hinweg die Amortisation durch Rückzahlung, das ist kein Kurs, ich möchte sagen, der der Würde des Landesinstitutes entsprechen und nachkommen würde.

Es bleibt in diesem Falle nichts übrig, als den Reservefond auch nach Außen bekannt zu geben und ihn auf eine Höhe zu bringen, daß das Publikum vollkommen beruhigt ist über alle möglichen Eventualitäten. Man steht die verschiedenen Verhältnisse, welche bei Bodenkreditanstalten eingetreten sind. Das Publikum fürchtet Verluste, wenn aber außer der Garantie des Landes, welche in letzter Linie heranzuziehen ist, auch das Publikum steht, es ist ein verhältnißmäßiger Reservefond da, so kommt dieses den Darlehenswerdern entschieden zu Gute. Ich habe schon vor vielen Jahren, als die Berathung vorgenommen wurde, von dieser Stelle aus plaidirt für einen höheren Ansatz und zw. für 1/2 % aus dem Grunde, weil ich der Ansicht war, daß dieses 1/2 %, welches der Darlehensbewerber zahlt, ihn vielleicht momentan drückt, aber ihm nothwendig zu Gute kommt, indem er einen viel billigeren und besseren Begebungskurs erlangt. Aus diesen Gründen kann ich mich nicht bestimmt sehen, diesem Auftrage zuzustimmen und muß entschieden darauf Gewicht legen, daß dieser Prozentsatz voll-

ständig eingehoben werde und sollte einmal der Moment eintreten, daß jene Million erreicht wird, dann vielleicht wird auch der Umstand eintreten, daß wir vielleicht auch das Gesetz ändern werden und noch auf eine Fortsetzung der Gebühr beantragen werden. Denn, meine Herren, wenn wir dazu gelangen, daß eine Million Reservekapital da ist, bedenken Sie, welche Höhe die Menge der Cirkulation der Pfandbriefe erreicht haben wird. In diesem Augenblicke hat die Cirkulation 40 Millionen erreicht, selbstverständlich in dem Maße, als das Institut Vertrauen gewinnt, nämlich in der Richtung, als die Pfandbriefe abgenommen werden, wird die Cirkulation der Pfandbriefe zunehmen und die Cirkulation muß dem Reservefonde entsprechen. Damals als wir das Gesetz berathen haben, war von einem Solchen Umsatz nicht die Rede. Ich entsinne mich sehr genau, welche Vorstellung ich gemacht habe. In dem Maße, als der Pfandbriefumlauf sich vermehrt, muß auch das Reservekapital erhöht werden und intakt bleiben. Aus diesen Gründen werde ich gegen den 2. Antrag stimmen.

Oberstlandmarschall: Hr. Ritter Limbeck Johann hat das Wort.

Ritter Limbeck: Ich möchte gegenüber dem gestellten Antrage nur konstatiren, daß die Direktion bereits wiederholt Anlaß gehabt, mit der Frage sich zu beschäftigen, und auch wiederholt Stellung genommen hat über die Zulässigkeit und über die Zweckmäßigkeit einer solchen Herabsetzung des Regiefondsbeitrages. Die Direktion hat bisher in jedem Falle erklärt und beschlossen eine Regiefondbeitragsherabsetzung nicht zu beantragen und nicht anzuregen. Einer der Hauptgründe nebst denen, welche Dr. Schmeykal angeführt, war auch der, daß ihrer Ansicht nach ein nennenswerther Vortheil für die Darlehensnehmer daraus nicht zu erwarten fei, denn je geringer der Regiebeitrag ist, um so länger müßte es dauern, bis der statutenmäßige Betrag von Einer Million gebildet sein wird. Für Jene daher, welche bereits Darlehen haben, bildet die Regiefondbeitragsherabsetzung eine Terminalzahlung ihrer heutigen Regiefondbeiträge, statt daß sie jetzt durch 3 Jahre voraussichtlich wenn auch vielleicht noch länger 1/4 % zahlen müssen, so werden sie dann durch 6 Jahre 1/8 % zahlen müssen. In der Summe wird es sich gleich bleiben, nur in den Terminen wird es sich ändern. Es ist daher die Direktion zu dem Beschluße gekommen, und hat die Frage in neuester Zeit wiederholt angeregt, die Regiefondbeitragsherabsetzung nicht zu befürworten und nicht als wünschenswerth darzustellen.

Wenn also der Herr Abg. Fürth meint, daß durch den Reservefond von 1 Million ein wesentlicher Einfluß auf den Kurs geübt werden könnte, so glaube ich, daß es nicht richtig ist und daß das kein genügender Grund wäre, die Herabsetzung der Regiefondsbeiträge nicht zu beantragen. Denn eine Million ist bei einer Pfandbriefcirkulation von 44 Millionen, welche wir heute bereits überschritten


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