Středa 28. dubna 1875

Hr: Dr. Trojan allerdings hat darauf hingewiesen, daß man über die Frage nicht schlüssig werden könne, weil die Gründe jener Erklärung nicht bekannt wären.                            

Nun, meine Herren, ich glaube, die Ausführungen aller drei H. Vorredner find aber der deutliche Beweis dafür, daß die Inhaltsanzeige des hohen Präsidiums, daß nämlich, soweit es sich um die

sachlichen Ausführungen handelt, die heutige Erklärung der (Erklärung vom Vorjahre wie ein Ei dem andern gleicht, vollständig genügend gewesen war. Denn thatfächlich, wurde von den einzelnen H. Abgeordneten Schon eine ganz eingehende Rücksichtsnahme auf diese Gründe gepflogen': ES. hat insbesondere H. Dr. Sladkovish zwei dieser Gründe als Motive für feinen - Antrag geltend gemacht; nämlich jenen Grund, welchen, er damit gekennzeichnet hat, daß durch die gegenwärtige Verfassung die staatsrechtliche Stellung des Königreiches Böhmen und feine Autonomie beeinträchtigt fei, ferner jenen Grund, welchen er dahin kennzeichnete, daß die gegenwärtige Wahlordnung der böhm. Nationalität nicht Gerechtigkeit wiederfahren lasse. - Das find allerdings Motive, meine Herren, welche eine andere Haltung, eine andere polit. Haltung rechtfertigen können, als sie die Majorität des Landtages einnimmt. Allein politische Meinungsdifferenzen stehen ja heute nicht in Frage.

Heute handelt es sich darum, ob diese Motive das Ausbleiben der Abgeordneten aus dem Landtage zu rechtfertigen vermögen.

Daß dies nicht der Fall fei, daß diese Motive kein Rechtsertigungsgrund des Ausbleibens fein können, das, so glaube ich, belegen ja jene Herren, deren Ausführungen wir foeben gehört haben, durch ihre Anwesenheit im Landtage.

Nachdem es Sich thatfächlich um nichts anders handelt als um die Anwendung der Bestimmung der Geschästsordnung, nachdem man zur Anwendung dieser Bestimmungen auf Grund einer vollständig ausreichenden Kenntniß des Inhaltes jener Erklärung schreiten kann, scheint mir auch, daß der Antrag des H. Dr. Sladkovish nicht annehmbar ist. Denn soweit es andere Ziele verfolgt als jene find, die gegenwärtig verfolgt werden können, nämlich das Ziel, die Ordnung innerhalb des Landtages, die Disciplin desselben aufrecht zu erhalten, so weit wird ja diesen Motiven bereits Rechnung getragen durch die Annahme jener Anträge, welche bereits im heurigen Landtage und auch in früheren Jahren angenommen worden find, und die eben dahin abzielen, daß die derzeit bestehende. Landtagswahlordnung abgeändert werde. Für diese Ziele besteht bereits eine Kommission und ist in voller Arbeit begriffen.

Ich glaube also nicht, daß es notwendig fei, einen neuen Ausgangspunkt für eine und dieselbe Aktion zu suchen, und durch Bestellung einer 15gliedrigen Kommission zu gewähren.

Aus diesen Gründen glaube ich, daß der hohe Landtag dem Antrage des hohen Präsidiums zustimmen solle.

Hr. Dr. Trojan hat allerdings noch ein Argument geltend gemacht, welches insofern in Betracht kommt, als es ein Appell an die Majorität des Hauses war. Meine jenes Argument, das darauf hinauslief, daß in der Landtagssession vom Jahre 1871 die Majorität die ausgetretenen deutschen Abgeordneten ihrer Mandate nicht verlustig erklärt hat.

Nun, meine Herren, die Motive dieses Verhaltens liegen nicht vor uns und wir wollen Sie auch nicht weiter untersuchen, aber vielleicht tag das Motiv darin, daß die damalige Landtagsmajorität, die nichts von den bestehenden Gesetzen als giltig und verbindlich anerkannt hat, eine gleiche Meinung auch hinsichtlich der Geschästsordnung hatte und haben mußte.

Wir aber können diese Meinung von der Gechäftsordnung nicht haben, wir müssen Sie als eine bindende Norm für den Landtag anerkennen, und darum halte ich dafür, daß wir ganz im Rechte find, wenn wir dem Antrage des Präsidiums zustimmen.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Trojan hat das Wort.

Dr. Trojan: Getreu meinem Vorsatze, möglichste Verständigung anzubahnen, will ich Selbst Dollmetscher meiner früheren Worte an Sie, m. H. fein. Anschließend gleich an die Schlußworte des letzten Herrn Redners, gebe ich die Versicherung, daß damal mich und so viel ich von meinen damaligen politischen Freunden wußte, Alle die Anficht und Ueberzeugung leitete, daß es wohl nicht Ziemt nach einem §. der bloßen Geschäftsordnung die Vertreter ganzer Nationalitäten im Lande zu behandeln, in einem Solchen Falle, wo nicht die Verhinderung eines Einzelnen oder üble Laune Gleichgiltigkeit u. dgl. den einzelnen Abgeordneten veranlaßt, sich um den Landtag nicht zu kümmern, sondern wo die Erklärung vorliegt, daß es sich mit der politischen Ueberzeugung einer ganzen Partei oder einer so großen Zahl Von Vertretern einer ganzen Nationalität im Lande nicht verträgt, an den Berathungen theilzunehmen; da dachte ich u. viele mit mir, daß es doch eine andere Behandlung verdient, schon aus politischen Gründen. Aber ich wiederhole es, daß mich auch Gerechtigkeitsrücksichten, Gründe des Rechtes dazu bestimmen, den Antrag des Abg für Leitomyschel zu unterstützen, weil wir die Gründe der heutigen Vorlage nicht kennen; ich versichere, ich weiß kein Wort davon, was in der besprochenen Eingabe steht; bei mir und bei meinen Freunden, welche vor mir gesprochen haben, Setzen Sie irrig voraus, daß wir den Inhalt des Schriftstückes kennen, um das sichs eben handelt; meine verehrten Vorredner haben offenbar nur vermuthet, daß es wahrscheinlich dieselben Gründe find oder ähnliche, welche von denselben Kollegen früher Schon geltend gemacht wurden, aber bei einem so wichtigen Ausspruche eines so hohen Körpers, des gesetzgebenden Körpers des Landes, m. HH., da dürfen nicht bloße Voraussetzungen und Vermuthungen die Grundlage der Beschlusse fein. Ich glaube, es bleibt nichts anderes übrig, es ist eine Anforderung des Rechtes, daß sie jene Eingabe, die sich nach dem Erachten des h. Präsidiums wegen, ihrer formalen Abfassung nicht zur öffentl. Vorlesung eignet, daher wir Selbe jetzt hier nicht beurtheilen, um So weniger aburtheilen können, vorerst wenigstens durch eine Kommission prüfen u. darüber berichten lassen

was denn das für Gründe sind, welche von jenen 71 Abgeordneten vorgebracht wurden, um aussprechen zu können, ob auf sie wie auf andere gewöhnliche Fälle der tobte Buchstabe der Geschäftsordnung passe, auch maßgebend sein könne? Dann erst können Sie den Ausspruch machen: diese Aeußerung ist geeignet oder nicht geeignet, das Ausbleiben so vieler Abgeordneten zu rechtfertigen oder nicht.

Meine Herren! das ist eine Anforderung des Rechtes, ich glaube, wir können nicht anders handeln, als die Kommission zu beschließen; wenn Ihnen eine Kommission von 15 Mitgliedern zu viel ist, es könnten auch 9 sein. Aus die Zahl kömmt es nicht an, aber zur Vorberathung möge der Gegenstand an die Kommission verwiesen werden.

M. Herren, sprechen Sie nicht ab über so viele Kollegen, über 71 Abgeordnete, und Alle gerade aus Einer Nationalität, verurtheilen Sie sie nicht, ohne sie wenigstens mittelbar vernommen zu haben!

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand das Wort?

Žádá ještě někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Der Antrag, welchen H. Dr. Sladkcvish stellt, lautet:

Die von den 71 abwesenden Abgeordneten abgegebene Erklärung ist einer Kommission von 15 Mitgliedern, gewählt zu je 5 durch die Kurien aus dem ganzen Landtag, zu dem Behufe zuzuweisen, damit sie dieselbe in Erwägung ziehe und dem Landtage geeignete Anträge stelle.

Sněm. sekr. Schmidt: Dr. Sladkovský činí návrh: Slavný sněme, račiž usnésti se: Vyjádření 71 poslanců nepřítomných budiž odevzdáno komisi 15 členů, volené po pěti členech od každé kurie z celého sněmu, kterážto komise by onen spis vzala v uvážení a podala o něm sl. sněmu přiměřený návrh.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben.

Kteří podporujou tento návrh, nechť pozvednou ruce.

(Stane se.

Geschieht. )

Er ist unterstützt und steht in Verhandlung. Ich bringe diesen Antrag nun zur Abstimmung, welcher dahin geht, eine Kommission von 15 Mitgliedern zu wählen.

Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Er ist in der Minorität.

Ich bringe nunmehr den Antrag zur Abstimmung, welcher dahin geht, der h. Landtag wolle beschließen: die 71 Säumigen Abgeordneten werden als ausgetreten erklärt und sind für dieselben Neuwahlen zu veranlassen.

Sněm. sekr. Schmidt: 71 poslanců, kteří na vyzvání presidia do sněmu nepřišli, vyhlašují se za vystouplé a buďtež vypsány za ně nové volby.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrag zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce. (Stane se. Geschieht )

Er ist angenommen. Der Abgeordnete H. Dormitzer hat das Wort.

Abgeordneter H. Dormitzer: Die Budgetkommission ist mit den Arbeiten Soweit vorgeschritten, daß Sie demnächst Berichte zu erstatten in der Lage Sein wird. Zu die sem Ende ist es aber noch notwendig, daß die ihr zugewiesenen Gegenstände in die sem h. Hause in Verhandlung gezogen werben. Um daher die Berichterstattung nicht unnöthiger Weise zu Verzögern, würde es Sich empfehlen, die im §. 47 der Gesch. Ordnung sub c vorgeschriebene Abkürzung eintreten zu lassen.

Ich stelle daher im Namen der Kommission den Antrag, das h. Haus wolle beschließen: es ist bei einigen der Budgetkommission zugewiesenen Gegenständen im Sinne des §. 47 lit. c. Geschäftsordnung von der Drucklegung der Berichte abzusehen und derselben mündlicher Vortrag gestattet.

Snem. sekr. Schmidt: P. předseda budžetní komise činí návrh, aby některé zprávy budžetní komise mohly býti sl. sněmu předneseny, aniž by byly dány do tisku, jak dovoluje §. 47 lit. c. jedn. řádu.

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Diejenigen, welche diesem Antrag zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruce. (Stane se. Geschieht)

Der Antrag ist angenommen.

Wir gehen nun zur Tagesordnung über.

Přistoupíme k dennímu pořádku.

Der erste Gegenstand ist die Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurf betreffend Umwandlung der gegenwärtig bestehenden Maß- und Gewichtssätze in metrisches Maß und Gewicht.

Sněm. sekr. Schmidt: Vládní předloha s osnovou zákona, jímžto se měrové a váhové sazby nyní platící v metrickou míru a váhu přeměňují.

Oberstlandmarschall: H. Dr. Knoll hat das Wort.

Dr. Knoll: Ich erlaube mir in formeller Beziehung den Antrag zu stellen, daß die auf der Tagesordnung Stehende Regierungsvorlage an die BudgetkommiSSion verwiesen werde.

Sněm. sekr. Schmidt: P. Dr. Knoll činí návrh, aby právě v poradu vzatá vládní předloha přikázána byla budžetní komisi k předběžné poradě.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrag das Wort?

Zadá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die beim h. k. k. Justizministerium eingereichte Petition der Stadtgemeinde Pecka um Errichtung eines neuen Gerichtssprengels mit dem Amtssitze in Pecka.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva zemsk. výboru o žádosti městské obce Pecky za zřízení obvodu soudního se sídlem úřadu v Pecce.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer H. Dr. Schmeykal, ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Dr. Schmeykal: Die Stadtvertretung in Pecka überreichte eine Petition, deren Inhalt darin besteht, daß ein neuer Gerichtssprengel mit dem Amtssitz in Pecka errichtet werden soll. Es ist auf Grundlage dieser Petition zu Erhebungen geschritten worden und das Ergebniß derselben wird in dem Berichte des Landesausschusses niedergelegt, zugleich aber auf Grundlage des dem Ansinnen der Gemeinde Pecka nicht günstigen Resultates der Antrag gestellt, daß der Regierung das Gutachten dahin erstattet werde, daß sich die Errichtung dieses neu angestrebten Bezirkes nicht befürworten läßt, mit Rücksicht aus die erhobenen Verhältnisse und die ausgesprochenen Wünsche der betheiligten Gemeinden.            

In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Landesausschußbericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Co se týče formálního jednání, navrhuje p. zpravodaj, aby se záležitost právě přednesená odevzdala komisi pro obecní a okresní záležitosti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? (Nikdo se nehlásí. )

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce. (Stane se.

Geschieht. ) Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission fűr Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition der Stadtgemeinde Mšeno um Ausscheidung aus dem Landgemeindenwahlbezirke Jungbunzlau, Műnchengrätz, Weißwaffer und Zuweisung in den Städtewahlbezirk Raudnitz, Melnik, Brandeis.

Berichterstatter ist der Abg. H. Dr. Karl Lumbe, ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti městské obce Mšena za vyloučení ze skupení venkovských obcí pro volby do sněmu zemského a za přidělení do skupení měst.

Dr. Karl L u m b e: Die Stadtvertretung Mšeno im Bezirke Melnik hat unterm 15. März 1 J. ein Gesuch mit 23 Unterschriften, barunter der Bürger-

meister und die Stadträte, durch den Abgeordneten Herrn Josef Pražák beim Landtage des Königreiches Böhmen eingebracht, worin die Bitte vorgetragen wird:

Der hohe Landtag wolle die Stadt Mšeno, welche nach der Landeswahlordnung vom 26. Feber 1861 und der Revision derselben vom 1. Juli 1874 in die Gruppe der Landgemeinden der Bezirke Jungbunzlau, Műnchengrätz und Weißwasser eingereiht worden war, aus dieser Gruppe ausscheiden und in die Gruppe der Städte Raudnitz, Melnik, Brandeis a. b. Elbe einreihen.

Da nun nach Ausarbeitung ber ReichsrathsWahlordnung im Gesetze vom 2. April 1873 die Ueberzeugung zum Ausbrucke gekommen ist, baß die Stadt Mšeno hinsichtlich ihres Katastralausmaßes (2542 Joch), ber Häuseranzahl (317), ber Menge der Einwohner (2375) und des Steuererträgnisses zu den bedeutenderen Städten Böhmens gehöre und demgemäß in jene Gruppe ber Städte, in welche Raudnitz, Melnik, Brandeis a. d. Elbe und andere eingereiht. ist, so hat sich die Kommission einstimmig dahin ausgesprochen, der hohe Landtag des Königreiches Böhmen wolle folgenden Gesetzentwurf beschließen:

Ref. L. T. Abg. Dr. Karl Lumbe (liest):

§. 1.

Lit. M. des §. 3 der mit Patent Vom 26. Feber 1861, Nr. 20 R. -G. -Bl., erlassenen Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen wirb dahin geändert, daß dieselbe lautet:

,, M. Melnik, Brandeis a. d. Elbe, Raudnitz, Mšeno zusammen einen Wahlbezirk. "

Článek pod lit. m) v §. 3. řádu volení do sněmu zemského království Českého, který byl vydán patentem ze dne 26. února 1861, č. 20. ř. z., mění se co do posavadního znění a bude zníti takto:

"n) Mělník, Brandýs n. Labem, Roudnice a Mšeno. "

Oberstlandmarschall: Wünscht jemand in der Generaldebatte das Wort?

Žádá někdo v jenerálním rokování za slovo ? (Nikdo. )

Da dieß nicht der Fall ist, so gehen wir zur Speziellen Behandlung des Gesetzes über. Ref. L. T. Abg. Dr. Lumbe (liest):

§. 1. Lit. M. des §. 3 der mit Patent vom 26. Feber 1861, Nr. 20 R. -G. -Bl., erlassenen Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen wirb dahin geändert, daß dieselbe lautet:

"M. Melnik, Brandeis a. d. Elbe, Raudnitz, Mšeno zusammen einen Wahlbezirk. "

§. 1. Článek pod lit. m) v §. 3. řádu volení do sněmu zemského království Českého, který byl vydán patentem ze dne 26. února 1861, č. 20 ř. z., mění se co do posavadního znění a bude zníti takto;

"m) Mělník, Brandýs n. Labem, Roudnice a Mšeno. "

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. )

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou

ruku.

Diejenigen, welche diesem § zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Ref. L. T. Abg. Dr. Lumbe (liest):

§. 2. Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

§. 2.

Ministru záležitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Nejv. marš. zem.: Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.

Diejenigen, welche diesem § zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Ref. L. T. Abg. Dr. Lumbe (liest):

G e s e tz

vom........

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Abänderung des §. 3 lit. m) der L. -W. -O. für das Königreich Böhmen. Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:

Zákon,

daný dne ......

pro království České, kterýmž se mění §. 9. lit. m) řádu volení do sněmu království Českého. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto:                          

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetztitel ihre Zustimmung geben, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro nápis zákona, nechť po-

zvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen. Ref. L. T. Abg. Dr. Lumbe: Ich erlaube mir den Antrag an das hohe Haus zustellen, bei diesem Gesetzentwurfe fogleich die dritte Lesung vorzunehmen.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj navrhuje, aby se hned ke třetímu čtení tohoto zákona přikročilo.

N e j v. m a r š. z e m.: Kteří jsou pro návrh, by se předsevzalo ihned třetí Čtení, nechť pozvednou ruku.

Diejenigen,. welche dem Antrage auf dritte Lesung zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Diejenigen, welche dem Gesetze in dritter Lesung zustimmen, wollen sich erheben.

Kteří jsou pro zákon tento ve třetím čtení, nechť vstanou. (Stane se. )

Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen. Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über Petition Nr. -29 der Stadtgemeinde Rožbalowitz um Errichtung eines Bezirksgerichtes daselbst.

Sněm. sekr. Schmidt: Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti číslo 29 městské obce Roždalovické za zřízení okresního soudu tamtéž.

Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Josef Theumer. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Berichterst. L. T. Abg. Josef T h e u m e r (liest): Hoher Landtag!

Die Errichtung des von der Stadtgemeinde Rožbalowitz angestrebten Bezirksgerichtes unter Zutheilung von fünf Ortschaften des Nimburger, fünf Ortchaften des Königstadtler und 15 Gemeinden des Libaner Gerichtssprengels wird von allen betreffenden autonomen und landessürstlichen Behörden als nicht nothwendig und zweckmäßig erkannt, ba die dermaligen Gerichtsbezirke Nimburg mit 21. 120, Kömgstadtl mit 17. 690 und Liban mit 19. 213 Seelen, im stachen Lande gelegen, mit guten Straßenverbindungen versehen, mit fast ausschließend Ackerbau treibender Bevölkerung eine entsprechende Schnelle Justizpflege anstandslos ermöglichen und die Bildung des angestrebten Roždalowitzer Gerichtsprengels mit nur 8377 Bewohnern die Kosten ber Errichtung und Erhaltung eines Gerichtes nicht rechtfertigen würden, und weiters weil Sprachliche Rücksichten in vorliegendem Falle nicht in Betracht kommen, da die Bevölkerung der drei genannten Gerichtsbezirke ausschließlich der böhmischen Nationalität angehört.

Die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten hat nach Sorgfältiger Erwägung der bestehenden thatsächlichen Verhältnisse Ueberzeugung gewonnen, daß in der That für die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Roždalowitz besonders rücksichtswürdige Gründe nicht Sprechen und Stellt dieselbe konform mit dem Landesausschusse den Antrag:

Hoher Landtag wolle beschließen:

Die mit dem Erlasse des k. k. Justiz-Ministeriums vom 15. Feber 1875, Z. 2179, übermittelte Petition der Stadtvertretung in Roždalowitz um Errichtung eines k. k. Bezirksgerichtes daselbst wird sammt den Verhandlungsakten an die Regierung mit dem Gutachten geleitet, daß Weber die Ortsund Verkehrsverhältnisse noch andere rücksichtswürdige Umstände die Bildung des beantragten Gerichtssprengels nöthig ober räthlich erscheinen lassen.

Sněm. sekr. Schmidt: Komise Činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti takto: Petice městského zastupitelstva v Roždalovicích za zřízení c. k. okresního soudu tamtéž, která vynešením vys. c. k. ministerstva práv ze dne 15. února 1875, č. 2179, výboru zemskemu odevzdána byla, dodává se i se spisy jednacími vládě s tím dobrým zdáním, že ani z poměrů místních a styčných ani z jiných příčin, k nimž by hodno bylo se ohlížeti, není nutno ani radno zříditi navržený obvod soudní.

Nejv. marš. zem.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht jemanb das Wort? (Niemand).

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Ref. L. -T. -A. Jos. Theumer: Durch diesen hohen Beschluß erledigt sich zugleich die der Kommission nachträglich zugekommene Zuschrift des hohen Justizministeriums vom 15. April 1875, Z. 509. Mit dieser Zuschrift gelangte die Aeußerung der Bezirksbertretung in Liban in Betreff der Errichtung eines Bezirksgerichtes in Roždalowitz an die Kommission. Die Bezirksvertretung sprach sich dahin aus, daß sie die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Rožbalowitz nicht für nöthig erachte, im Uebrigen nicht gerade dagegen sein will. Diese Aeußerung war für die Kommission kein hinreichender Anlaß, um von einem früheren Beschlusse abzugehen, was zur hohen Kenntniß genommen werben wolle.

Sněm. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj žádá, aby se vzalo též k vědomosti, že právě učiněným usnešením vyřizuje se též přípis č. 22., jímž podána byla zpráva ministerstva práv v té samé záležitosti.

Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission zur Vorberathung des Landesausschußberichtes betreffs Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden. Berichterstatter ist der Herr Dr. Josef von Hafner.

Sněm. sekr. Schmidt: Poslední článek jest zpráva komise k poradě o zprávě zemského výboru v příčině upravení zdravotní služby v obcích.

Dr. Hasner:

Hoher Landtag!

Die Kommission zur Vorberathung des L. -A. Berichtes bezüglich der Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden hat sich mit dem einen Gegenstande beschäftigt, welcher bereits im Jahre 1873 an das h. Haus gelangt ist, damals dem L. -A. zur Berichterstattung übergeben wurde, im vorigen Jahre von der hiezu gewählten Kommission in Berathung gezogen worden ist, aber wegen der vorgerückten Zeit nicht zur Beschlußfassung im h. Hause gelangte. Grundlage dieser Berathung war eine Regierungsvorlage, welche zunächst die Anstellung von Kommunalärzten als eine den Gemeinden obliegende Verpflichtung urgirte. Der L. -A. hat diese Vorlage mit gewohnter Gründlichkeit einer Sorgfältigen Berathung unterzogen und zunächst die Gutachten ber sämmtlichen Bezirksvertretungen in Böhmen, so wie der bestehenden ärztlichen Vereine des Landes eingeholt.

Auf Grundlage dieser Gutachten hat der L. -A. zunächst die Ansicht festgehalten, daß eine Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden ohne Schaffung ber geeigneten fachmännischen Organe nicht denkbar sei. Doch genüge es nicht, diese Organe zu schaffen, sondern sie müssen auch unadhängig von der Gunst ober Ungunst einzelner In-

dividuen gestellt werden, und damit hängt die wichtige Frage des Geldaufwandes für eine unabhängige Stellung der Sanitätsorgane zusammen.

Von diesen Gesichtspunkten ausgehend hat der L. -A. in 15 §§. einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, welcher bereits in der vorigen Landtagssession dem h. Hause vorgelegt worden ist. Anschließend hat derselbe noch zwei Anträge der ärztlichen Vereine und mehrerer Bezirksvertretungen kommemorirt, nämlich daß die Zahl der l. f. Bezirksärzte in Böhmen vermehrt werde, und daß die Erhöhung des bestehenden Gebührentarifes für ärztliche Verrichtungen bei der h. Regierung angeregt werde. Die Kommission, welche im vorigen Jahre zur Berathung Der R. V. und des L. -A. Berichtes aus dein h. Hause gewählt worden ist, theilte die Anschauung des L. -A., wonach eine Regelung des. Sanitätsdienstes in den Städten und auf dem Lande vielen sanitären Uebelständen abhelfen konnte.

Die Organisation des öffentlichen Sanitätsdienstes ist zunächst durch das Reitchsgesetz vom 30. April 1870 angedeutet und hat Sich in den obersten Sanitätsrath, den Landessanitätsrath, die l. f. Bezirksärzte und die Sanitätsorgane bei den Gemeinden zu gliedern. Die Kommission bemerkte nun, daß dieser Organismus noch in jener Abtheilung bedeutende Lücken zeige, deren Ausfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen der Regierung Zufällt, denn es befinden sich bei den 89 Bezirkshauptmannschaften Böhmens blos 27 l. f. Bezirksärzte, welchen es schwer möglich sein dürfte, in dem weiten Gebiete von 89 Hauptmannschaften allen Obliegenheiten nachzukommen.

Da die Handhabung des Sanitätsdienstes ohne dies Aufgabe des Staates sei, so erscheine es wünschenswerth, die Zahl der landesfürstlichen Bezirksärzte zu vermehren, n. z. einen für jede Hauptmannschaft zu bestellen.

Wesentlich maßgebend für diesen Antrag war die Selbfrage, denn nach dem Berichte des Landesausschusses beziffert sich die gewiß sehr niedrig gegriffene Summe des Aufwandes für Sanitätsauslagen mit 354. 850 fl. Das Reich würde voraussichtlich die Besoldung von Kummunalärzten nicht übernehmen. Gegen die Bestreitung dieses Aufwandes aus Gemeindemitteln haben sich aber die meisten Bezirksvertretungen mit aller Entschiedenheit ausgesprochen, und es ist vorauszusehen, daß auch die Gemeinden bei der thatsächlichen Ueberbürdung derselben mit Steuern, dagegen den energischesten Protest erheben würden. Dasselbe gilt von der Bestreitung des Aufwandes aus Bezirksmitteln. So müßte denn das Land den Aufwand übernehmen, und eine neuerliche Umlage von etwas 2 Kreuzern für jeden Steuergulden erfolgen!

Die Kommission trug jedoch Bedenken, auf diese Umlage anzurathen.

In diesem Anbetracht glaubte die Kommission von der Ausarbeitung eines Gesetzes zur Regelung des Sanitätsdienstes in. den Gemeinden. dermal

Umgang nehmen zu sollen, dagegen zu beantragen, daß die h. Regierung ersucht werde, die Bestimmungen des §. 6 lit. b) Reichs-Gesetz vom 30. April 1870 auf die Weise durchzuführen, daß bei jeder der bestehenden Bezirkshauptmannschaften ein l. f. Bezirksarzt bestellt werde. - Anschließend an diesen Antrag schloß sich die Kommission den Anschauungen des Landes-Ausschusses an, welcher in Seinern Berichte auch noch eine andere Frage ins Auge gefaßt hat, nämlich jene der Regelung des bestehenden Gebührentarifs für ärztliche Verrichtungen, welcher antiquirt ist. Deshalb empfahl sie vem h. Landtage die weitere Resolution zur geneigten Annahme: Daß die h. Regierung ersucht werde, den Gebührentarif für ärztliche Berrichtungen einer Prüfung zu unterziehen, und eine den gegenwärtigen Verhältnissen entsprechende Regelung desselben eintreten zu lassen.

Diesen umfangreichen Vorlagen stand nun die am 9. April l. J. aus dem hohen Hause gewählte gegenwärtige Kommission gegenüber.

Auch diese konnte sich der sowohl von den sämmtlichen ärztlichen Vereinen des Landes, als dem Landesausschusse ausgesprochenen Anschauung nicht verschließen, daß eine ersprießliche Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden ohne Schaffung geeigneter fachmännischer Organe in denselben nicht wohl möglich sei. Denn die im §. 3 und 4 des R. -G. vom 30. April 1870 sowohl dem selbstständigen als übertragenen Wirkungskreise der Gemeinden zugewiesene Gesundheitspolizei umfaßt vielfache theils hygienische, theils ärztliche Maßregeln, welche nur naturwissenschaftlich gebildete Aerzte durchzuführen im Stande find.

Die Untersuchung der Trink- und Nutzwässer; die Vieh- und Fleischbeschau; die Ueberwachung der Badeanstalten; die Rettung bei plötzlicher Leb. usgefahr; die Sorge für Findlinge, Taubstumme, Irre, Kretins; die Errichtung von Leichenkammern und Begräbnißplätzen; die Todtenschau; die gesundheitsgemäße. Herstellung der Städte, Häuser, Wohnungen und industriellen Etablissements; die Ueberwachung der Viehmärkte; die Errichtung und Ueberwachung der Abdeckereien; die Durchführung von Vorkehrungen zur Verhütung anfteckender Krankheiten der Menschen und Thiere; die öffentliche Impfung; die Intervention bei Exhumationen; die Leitung von Heil- und Gebäranstalten; die periodische Erstattung von Sanitätsberichten n. v. a. - wer Anderer als ein tüchtiger, auf der Höhe der medieinischen Wissenschaften stehender Arzt vermöchte diesen Aufgaben wirklich und im ganzen Umfange zu entsprechen.

Wenn nun sowohl die hohe Regierung als der Landesausschuß auf Grundlage und in Durchführung des §. 5 des Reichsgesetzes vom 30. April 1870 mit einer Gesetzesvorlage an den hohen Landtag herantritt, deren §. 1 übereinstimmende lautet: "Jede Gemeinde muß entweder für sich allein, oder im Vereine mit anderen Gemeinden zur Handhabung der Gesundheitspolizei einen Arzt

zur Verfügung haben - so wird hiemit nicht allein den gesetzlichen Anforderungen, sondern auch jenen der Humanität entsprochen.

ES mußten daher nur ganz besondere und außergewöhnliche Umstände gewesen sein, welche die bereits im vorigen Jahre gewählte Kommission bestimmt haben, dem h. Landtag den Vorschlag zur Annahme zu empfehlen, dermalen von der Ausarbeitung eines Gesetzes zur Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden Umgang zu nehmen.

Diese Umstände lagen in der That im vorigen Jahre vor, und sie wirken auch noch im gegenwärtigen Augenblide fort., Sie wurzeln in der Geldfrage.

Die bisher nachweislichen kommunalärztlichen Bezüge aus Gemeindemitteln betragen rund 88000 fl., aus Bezirksfonden 10. 000 fl. und aus Kontributionsu. a. Fonden 12. 000 fl. Hiezu sind mindestens 10% unerwiesener Bezüge zuzuschlagen, so daß sich die Gehalte der Kommunalärzte dermal beiläufig auf 122. 000 fl. beziffern. Würde nun das Sanitätsgesetz angenommen, und käme ein Kommunalarzt auf 6000 Einwohner (und zwar nach Abrechnung der Bevölkerung von 412. 000 Einwohnern in 43 Gemeinden, die über 6000 Einwohner zählen, sowie nach Abrechnung der Bewohner von Prag), so würde für die restliche Bevölkerungsziffer von 4 1/2 Millionen in Böhmen die Zahl der anzustellenden Kommunalärzte 755 betragen. Die Gehaltssumme derselben, durchschnittlich mit 500 fl. angenommen, ergäbe 377. 500 fl., und mit einem durchschnittlichen Reisepauschale von 70 fl. betrage die Gesammtsumme 430. 350 fl., die Hälfte davon hätte nach dem Antrage des Landesausschusses das Land zu tragen, also 215. 175 fl. Für die Bezirke entfielen (nach Abschlag der bereits geleisteten 122. 000 fl. und 13. 000 fl. aus Gemeindemitteln) rund 80. 000 fl.

ES kann keinem Zweifel unterliegen, daß auch bei dieser geringen Berechnung der Gehalte der Kommunal- oder Distrikts-Aerzte von 500 fl., unter welche Ziffer nicht wohl gegriffen Werden könnte, abgesehen von der Belastung der Bezirke, eine neuerliche Umlage von mindestens 2 Kreuzern für den Steuergulden auf das Land notwendig würde.

Heute aber, wo allenthalben vielmehr eine Verminderung der Umlagen als eine Erhöhung derselben mit Recht angestrebt wird, mußte die Kommission, obgleich mit lebhaftem Bedauern, sich dennoch den bereits in der vorjährigen Landtagssession maßgebend gewesenen Erwägungen anschließen, wonach dermalen und solange die finanziellen Kräfte des Landes dies nicht gestatten, von der Verathung eines Gesetzes zur Regelung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden-Umgang zu nehmen wäre. Dies umsomehr, als die Gliederung der sanitätspolizeilichen Organe in jener Abtheilung noch nicht gänzlich durchgeführt ist, deren Organisirung der Regierung gesetzlich zugewiesen ist, und sich erst dann herausstellen dürfte, wie viele Sanitätsindividuen noch bei

den Vertretungskörpern und Gemeinden nöthig sein werden.

Denn es erscheint in der That wünschenswerte daß die Zahl der landesfürstlichen Aerzte, deren es gegenwärtig blos 27 gibt, und die sich auf 89 Hauptmannschaften vertheilen, vermehrt werde.

Ob aber nach der Anficht der im vorigen Jahre gewählten Kommission bei jeder der bestehenden Bezirkshauptmannschaften ein landesfürstlicher Arzt angestellt werden sollte, demnach die Zahl derselben Sofort von 27 auf die bestimmte Ziffer von 89 zu vermehren wäre, erschien der gegenwärtigen Kommission umsomehr zweifelhaft, als in den einzelnen Bezirken sowohl die Bevölkerungszahl als die Zahl der Gemeinden, daher auch das Bedürfniß nach sanitätspolizeilichen Organen sehr ungleich ist.

Daher glaubte sie eine Abänderung des Antrages in der Weise vornehmen zu sollen, daß die h. Regierung überhaupt nur um eine Vermehrung der landesfürstlichen Sanitätsorgane angegangen, aber es derselben überlassen bleibe, über die Zahl derselben, ihre Vertheilung und Gliederung zu entscheiden.

Ferner erscheint es wünschenswerth daß die h. Regierung ersucht werde, in Durchführung des Gemeindegesetzes durch die betreffenden Organe dahin zu wirken, daß, in solange hiefür durch ein Landesgesetz nicht vorgesorgt wird - die Gemeinden allenthalben durch Bestellung von Sanitätsorganen für eine zweckentsprechende Regelung der sanitären Verhältnisse Sorge tragen, und wäre es die Aufgabe der politischen Bezirksbehörden, dahin zu Wirken, daß dies nach Thunlichkeit geschehe.

Von dem Antrage auf Regelung des ärztlichen Gebührentarifs glaubte die Kommission jedoch Umgang nehmen zu sollen, weil er im Grunde mit der vorliegenden Angelegenheit nur in sehr entferntem Zusammenhange seht, und auch kein bestimmter Vorschlag über die Art jener Aenderung vorliegt, Sondern lediglich angedeutet wird, daß derselbe antiquirt sei, was allerdings nicht geleugnet werden kann.

Die Kommission beantragt demnach:

Hoher Landtag wolle beschließen:

Die h. Regierung werde ersucht, die Bestimmungen des §. 6 lit. b. R. -G. vom 30. April 1870, dermal in der Weise durchzuführen, daß die Zahl der landesfürstlichen Aerzte entsprechend den Bedürfnissen der Bezirke vermehrt werde. - Zugleich wird dieselbe ersucht, durch die geeigneten Organe dahin zu wirken, daß bis zur Erlassung eines Sanitätsgesetzes, welches die Bestellung von Kommunalärzten regelt, die Gemeinden für die Anstellung von fachmännischen Organen zur Erfüllung der in §. 3 und 4 des zitirten Gesetzes bestimmten Obliegenheiten Sorge tragen.

Komise navrhuje tedy:

Sl. sněme račiž se usnésti takto:

Sl. vláda se žádá, provésti teď ustanovení

§. 6, lit b) říšského zákona ze dne 30. dubna 1870

spůsobem tím, aby počet zeměpanských lékařů

potřebám jednotlivých okresů přiměřené roz-

množen byl. - Spolu žádá se sl. vláda, pomocí orgánů vhodných působiti k tomu, aby až do vydání zákona zdravotního, kterýmž se upravuje zřízení lékařů obecních, obce pečovaly o zřízení znaleckých orgánů k provedení úkolů v §. 3. a 4. dotčeného zákona na ně vložených.

Oberstlandmarschall: Die Debatte ist eröffnet.

Wünscht jemand das Wort?

(Dr. Trojan meldet sich zum Wort. )

Pan Dr. Trojan má slovo.

Dr. Trojan: Musím se přiznat, když jsem přečetl tuto zprávu a sice teprvé nedávno, před chvílí, že jsem byl překvapen obratem, ku kterému se dostala komise na konci, ježto napřed dobře vyložila potřebu a důležitost upravení zdravotních poměrů země.

Komise praví, že sdílí náhled projevený od veškerých lékařských spolků země od zemského výboru, tuším také od zastupitelstev okresních, v ten smysl, že "bez zřízení znaleckých orgánů spůsobilých není možno zdárně a řádně upraviti zdravotní službu v obci, " pak uvádí na doklad množství záležitostí, které směřují hlavně k tomu, že není dosti opatřiti lékaře v poslední chvíli života lidského, nýbrž že třeba předcházet původu nemocí, připraviť všemožně příznivé poměry zdravotní celé země a tedy ovšem každé jednotlivé obce.

Zajisté krom toho celého odstavce, v němž komise uvádí tyto záležitosti, ještě mnoho jiných jest potřeb v ohledu zdravotním, přihlédneme-li k poměrům lidu na venkově, jak jest na mnoze opuštěn, zejména v menších obcích od lékaře vzdálených a předce zní konec celé zprávy komise asi takto: "jest to sice zlé, ale náprava stála by dva krejcary přirážky na zlatý daně; nemůžeme radit, aby se k tomu přikročilo; tedy z nedostatku hmotných prostředků má vše zůstati, jak jest, aby se nemnožily přirážky. Jedině radí se nám, abychom to odkázali a se obrátili k vládě.

Pánové, jestli někde průpověď na místě: "primum est vivere, " tedy jest to zajisté zde, kde se jedná o život a zdraví veškerého obyvatelstva země obzvláště o lid ten, který si sám nemůže pomoci, když vyšší orgány nepomohou, nestarají se o něj.

Zámožný člověk si konečně může zaopatřit lékaře, ale i on jest v šanc vydán tam, kde obecné zdravotní poměry pro nečistotu vody a nedostatek všelikých jiných potřeb zdravotní policie v místě jsou špatné, jednotlivec sám nemůže si pomoci. Pánové, hospodaření jest dobré, když jest jen v čas a na místě. Ale, pánové, kde jedná se o život, kde jedná se o zdraví, ať si již těla neb duše, tam nesluší začít hospodařit.

Pánové, přál bych, abyste tam, kde tolik milionů z našich kapes se vydá, tam na Dunaji, podobných zásad šetřili a si připo-

menuli potřebu šetření. Pánové, jest to zlé, tam ochotně povolují a vydávají se miliony a zde na to poukazujíce chcete šetřit krejcary.

Co pak nám vlastně navrhuje ta komise?

Odkazuje nás k vládě se žádostí, aby rozmnožila lékaře zeměpanské.

Pánové, odkud pak-ta je bude platit?

Kdo pak to bude platit?

Každé opatření centralisační jest u nás to nejdražší a nejpovážlivější. Pánové, kde odkazujete k vládě centrální, ústřední, tam pak zaplatíme nejen potřeby naše, nýbrž a to víte všickni pánové, víte to lip než já, že musíme připlácet na státní potřeby také do jiných zemí, tak platíme tam a zde, tudiž dvojnásobně.

Je to lepší, pánové?

Kromě toho, že to není šetrnější, lacinější, nabylo by to opatření snad lepší?

Komise-připomíná, že si zemský výbor dal práci a skoro s obdivením to podotýká, že nejen že vyslyšel okresní zastupitelstva, že i prohlednul 185 vyjádření jejich - bylo by scházelo, aby si jich ani nebyl povšimnul, když se jedná o záležitosti, samosprávě záko nem přikázané - pravím, komise se tomu divila, ale sama si dále ani nepovšimnula, že jsou tady také samosprávní orgány, totiž okresní zastupitelstva a výbory zákonem povolány, pečovati a spolupůsobiti ve všelikých záležitostech, ktere se, jako v této otázce, týkají společných zájmů více obcí, třebas skupin obcí neb celého okršku.

Já myslím pánové, že prostředek, který se navrhuje od komise, předně jest dražší než by byl domácí, že se tedy nic neušetří, a za druhé, že nevede tak dobře k cíli, poněvadž orgány sámosprávní, které mají již zákonem přikázanou povinnost, pečovat také o zdravotní zájmy obcí a celého okresu, zajisté znají lépe poměry a dovedou jim spíše vyhověti, než kdo jiný.


Související odkazy



Přihlásit/registrovat se do ISP