Úterý 20. dubna 1875

Dörfchen. Das kommt daher, weil der Geldwert^ in neuester Zeit sich ungemein verringert hat.

Was kauft man heutzutage für 1 sl. ? Die Lebensmittel sind gestiegen in den Städten wie in den Dörfern. Wenn wir nun den Gehalt der Lehrer erhöhen, so werden die Bezüge derselben noch lange nicht dem Geiste des §. 55 des ReichsvolksSchulgesetzes entsprechen. Daß die Lehrer Böhmens immer und fort um Erhöhung ihrer Gehalte petitioniren, ist aber auch in den Verhältnissen, wie sie die Neuzeit überhaupt mit sich gebracht hat, begründet. Ueberall, wo die Nachfrage steigt, steigt auch der Preis. Tritt Mangel an Eisenbahnbeamten ein, so sind die Direktionen genöthigt, die Gehalte derselben zu erhöhen, blüht das Geschäft, entstehen neue Etablissements, so steigen damit auch die Besoldungen der Bediensteten; mit einem Worte, steigt die Nachfrage, so steigt auch der Preis. Nun, meine HH., die Nachfrage nach Lehrern ist wohl gestiegen, nicht nur in Böhmen, sondern allerwärts. Der Mangel an Lehrern ist sehr bedeutend; in Böhmen z. B. haben wir jetzt 517 èechische Schulen mit ungeprüften Lehrern besetzt; von den dentschen 648 gleichfalls mit ungeprüften Lehrern besetzt, trotzdem 98 èechische und 140 deutsche Stellen gar nicht besetzt sind.

Allein dieser Mangel an Lehrern ist in erster Reihe auf eine Ueberstürzung zurückzuführen. Man hat nämlich, ich will es mit nackten Worten sagen, ins Blaue hinein neue Schulen und neue Schulklaffen errichtet, und hat vergessen, daran zu denken, woher man Lehrer für diese Schulen nimmt. Man hätte in dieser. Hinsicht mit einiger Vorsicht zu Werke gehen sollen. Eine so gewaltige Umwälzung unseres Schulwesens, wie es das Reichs-Volks-Schulgesetz vom 14. Mai 1869 inaugurirt hat, die bringt man nicht in 5 und 6 Jahren zu Stande; darüber müssen Jahrzehnte vergehen. Bei uns wollte man dies mit einem Schlage thun. Preußen laborirt an der Gestaltung seines Schulwesens seit dem Jahre 1850, und es ist noch heute zu keinem erfreulichen und gedeihlichen Abschluß gekommen.

Wie gesagt, bei uns hat man, um mich eines vulgären Sprichwortes zu bedienen, das Kind mit dem Babe ausgeschüttet; hätte man nicht plötzlich so viele Schulen errichtet, sondern die bestehenden langsam erweitert und nur allmählich neue errichtet, hätte man aber die bestehenden richtig dotirt, so hätten wir eine zufriedene Lehrerschaft und wir wären mit unserem Schulwesen nicht in jene Ralamität hineingekommen, in der wir gegenwärtig stecken. Diese Ueberstürzung nun, welche in den letzten Jahren in auffallender Weise zum Ansbruche kam, ist in erster Reihe, ich dars es nicht verschweigen, auf dieLandeSgefetzgebung felbstzn fetzen. Das Gesetz vom19. Feber 1873 Schreibt den Vorgang für die Errichtung neuer Schulen vor.

Man lese nun einmal die ersten Paragraphe dieses Gesetzes und man wird dann finden, daß die verschiedenen Bezirks-Schulinspektoren und BezirksSchulräthe sich Strikte an dieses Gesetz gehalten haben und ununterbrochen neue Schulen errichteten. Es

will mir nun scheinen, daß der hohe Landtag die Pflicht habe, für die Kinder, die er gewissermaßen indirekt mit in die Welt gesetzt hat, auchzusorgen. Es will mir scheinen, daß er auch die Pflicht habe, dafür zu sorgen, daß die neu errichteten Schulen nicht verwaist und ohne Lehrer bleiben. Daß dies nur durch eine Erhöhung der Lehrergehalte geschehen könne, daß nur durch Erhöhung, durch entsprechende Erhöhung der Lehrergehalte die erforderliche Anzahl von Lehrern gewonnen werden könne, ist mir wenigstens vollkommen klar, und ich werde mir erlauben, dies nachzuweisen.

Namentlich von jener Seite (rechten) des hohen Landtages wurde immer in Zweifel gezogen, ob durch Erhöhung der Lehrerdotationen die Schulen gehoben werden können und ob durch Erhöhung überhaupt Lehrkräfte herangezogen werden könnten. Ich habe die Frage schon vor 2 Jahren beantwortet, wie heute, mit einem unbedingten Ja. Die Aussicht, sich eine nur halbwegs auständige Existenz zu Schaffen, bestimmte eine große Anzahl von jungen Leuten, sich der Schule zu widmen. Diese Erscheinung tritt bereits bei den Bürgerschulen in auffallender WeiSe ein. Leute mit philofophischer, -mit technischer Bildung widmen sich der Bürgerschule, weil ihnen die Bürgerschule ein halbwegs anständiges Auskommen Sichert. Die magern Gehalte der Volksschullehrer waren aber bisher nicht im Stande, Solche Kräfte anzulocken.

Wenn die Gehalte der Lehrer einmal entsprechend geregelt fein werden, dann werden sich, deffen bin ich gewiß, auch die entsprechenden Kräfte finden. Wir haben ja ein ganz analoges Beispiel aus den letzten 20 Jahren. Als das Eisenbahnwefen in Schwung kam, als junge Leute Aussicht hatten, sich eine anständige Eristenz zn erwerben, da verödeten die Gymnasien, und die Realschulen Süllten sich und jetzt noch find die Realschulen überfüllt, während die Gymnasien nur Schlecht besticht find. Der Grund ist nur darin zu Suchen, weil man durch technische Studien sich eine bessere Gristenz zu gründen vermeinte. Die Priesterseminare find leer, und ein empfindlicher Mangel an Kaplänen und Pfarrern ist jetzt da. Warum denn ? Vielleicht weil der Katholicismus im Rückgange ist? Bewahre!

Der Erklärungsgrund ist einfach darin zu suchen, weil die Kirche ihre Geistliche hungern läßt, weil ein Kaplan mit 200 sl. nicht existiren kann, und weil heutzutage viele Kapläne sich sinden, die einen Schlechteren Gehalt beziehen, als mancher Großknecht aus einem Hofe. Wenn die Kirche einmal darangehen und ihren Kaplänen 800 und 900 sl. Gehalt in Aussicht stellen wird, dann werden Sie sehen, wie die Seminare trotz der Neuzeit und trotz der Reformation, in der wir leben, sich füllen werden. So ist es überall. Die Aussicht auf ein entsprechendes Auskommen zieht die Leute eben an.

Soll also der Mangel an Lehrern behoben und die Schulen gehoben werden, so mussen wir an die-Regelung der Gehalte gehen. Diese Regu-

lirung ist aber auch notwendig, damit wir unsere bisherigen Lehrer überhaupt erhalten. In Böhmen sucht man zwar durch allerlei Mittel und Mittelchen die Auswanderung der Lehrer hintanzuhalten.

Aber, meine Herren, Sie können anwenden, was sie wollen, Sie können einen Militär-Kordon um ganz Böhmen ziehen, es werden die Lehrer doch dahin gehen, wo man ihnen hinreichendes Brod gibt. Alle diese Mittel reichen nicht aus, die Lehrer hier im Lande zurückzuhalten, ganz abgesehen davon, daß ich wenigstens eine Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit darin erblicke. - Aber es kommt noch ein ethisches-Moment in Betracht, welches uns bestimmen muß, die sehnsuchtsvoll erwartete Gehaltsregulirung anzugreifen und sie nicht weiter zu verschieben. -

Wird die Regulirung der Lehrergehalte nicht in befriedigender Weife durchgeführt, so wird unter den Lehrern der Berufseifer in bedenklicher Weife erlahmen; ohne diesen Eifer, ohne diese innige Hingabe für den Beruf ist das Wirken der Lehrer nur ein halbes; ohne diesen Eifer find die Lehrer nichts, als pädagogische Taglöhner. Sind die Lehrer aber unzufrieden, dann schwinden mit dieser Unzufriebenheit die höheren Ideale der Erziehung und des Unterrichtes, und es tritt der Satz ein: "W i e der Lohn, so die Arbeit. " Daß ein Solcher Geist der Volksbildung der Jugend nicht frommt, wird mir jeder zugestehen, welcher die Verhältnisse des Schulwesens nur einigermaßen kennen zu lernen Gelegenheit hatte.

Um aber die Berufsfreudigkeit zu heben, da nützen die Inspektoren auch nichts. Man kann einem Lehrer rechts einen Inspektor hinsetzen und links einen, so wird er doch lehren, was er will und wie er will. Dies nützt ihnen nichts. Wenn das nicht von innen herauskommt, wenn nicht die innige Hingabe da ist, so hört alles Uebrige auf, und jedes Mittel ist erfolglos.

Die materielle Frage beherrscht jetzt in Böhmen vorwiegend alle Lehrerversammlungen, und man darf sich nicht wundern, wenn bei solchen Anlassen mitunter bittere Worte fallen, wenn die Lehrer Böhmen's immer und immer sagen: Was in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Salzburg der Fall ist, warum soll dies in Böhmen nicht der Fall sein ? Jeder, der die Verhältnisse einigermaßen objektiv beurtheilt, wird in diesem Streben der Lehrer, sich ihre Lage zu verbessern, nichts Ungehörigs, vielmehr eine ganz natürliche Erscheinung finden. Und wenn diese Wünsche mitunter in etwas strammerer Form der gedrückten Lehrer sich entwinden, so kann man auch darin nichts Unwürdiges finden. Sind ja doch häufig Leute, die eine viel höhere Bildung besitzen, oder ihrer ganzen Stellung nach eine höhere Bildung besitzen sollten, nicht im Stande, das, was sie denke«, wollen, fühlen und wünschen, in würdiger und anständiger Weise vorzubringen. Ein Beispiel anzuführen, glaube ich, ist nicht notwendig. Wenn nun Männer in so bevorzugter Stellung ihre Wün-

sche in, mitunter sehr plumper Weise zum Ausdrucke bringen, so kann man es wohl dem armen Dorfschullehrer nicht verargen, wenn er mitunter bei Versammlungen und zwar bei Versammlungen, die eigentlich doch nur immer einen privaten Eharakter haben, nicht so genau fein Wort auf die Wagschale legt. -------

"Die Lehrer bekommen nie genug, wird mir oft eingewendet; sie wollen immer mehr haben. Meine Herren, die Lehrer find nicht ungenügsam. Der Schein der Ungenügsamkeit tritt nur deshalb hervor, weil die Lehrer bei jeder Gelegenheit in höchst eigener Person, um Brod schreien müssen, während man die kümmerlichen Lebensverhältnisse der übrigen Stände sehr bald von oben und von anderer Seite erkennt und Abhilfe schafft. Den Lehrern bleibt, nichts anderes übrig, als immer selbst zu rufen, daß sie erhört werden. Und weil dieser Ruf von allen Seiten ertönt, so hat man sich zum Ausdrucke verleiten lassen: "Die Lehrer find ungenügsam, sie kriegen nie genug!"

Wenn man über die Lehrer - Gehalts - Frage spricht, so muß man auch berücksichtigen, daß es für die Lehrer kein, oder doch nur ein sehr geringes Vorrücken gibt, sie mögen noch so pflichttreu und noch so eifrig ihrem Berufe obliegen.

Die Dienstalterszulagen, die nun durch das Gesetz gewährt werden sollen, find noch lange nicht im Stande, sie zu entschädigen für die Vorteile, welche alle Kategorien der übrigen Beamten haben. Der Beamte, der Offizier rückt vor, nur der Lehrer bleibt Lehrer fein Leben lang, es fei denn, daß er durch die Gnade des Ministers zum Bezirksschulinspektor ernannt würde. Aber bei dieser Ernennung ist bekanntlich auch das nicht maßgebend, was man leistet, sondern dabei kommt eS auf die gute Gesinnung an. -

Auf die gute Gesinnung, die natürlich allerdings nach Umständen sehr schlecht sein kann, denn bei der Gesinnung kommt es immer nur auf den Standpunkt an, von dem aus man die Gesinnung betrachtet. Vielleicht ist diese Gesinnung, die manchmal als sehr gut bezeichnet wird, in den Au-' gen eines jeden ehrlichen und rechtlichen Mannes eine sehr miserable. -------

Trotz so mancher trüben Verhältnisse muß man sich eigentlich wundern, (und es zeigt, welch gesunder Kern namentlich in der böhm. Lehrerschaft überhaupt ist), daß sie trotz vieler Nahrungssorgen immer noch eine geistige Strebsamkeit entfalten und bestrebt sind, den innern Ausbau der Schule, wie sie nur können, zu fördern. Betranken Sie einmal die Lehrerversammlung, werfen Sie den Blick einmal in die Koferenzen, Sie werden finden, mit welchem Eifer da pädagogische und didaktische Fragen behandelt werden; daß nebenbei auch noch die Brodfrage besprochen wird, kann man nach dem, was ich gesagt habe, unmöglich als auffallend betrachten.

Ich kann den Erklärungsgrund für dieses rege Streben nur darin finden, daß die Lehrer immer

noch die Hoffnung hegen, der hohe Landtag werde ihre gerechten Wünsche endlich doch erfüllen.

Alles das Angeführte, glaube ich, rechtfertigt eine Revision oder die Vornahme einer Revision des Gesetzes vom 21. Jänner 1870.

Wenn ich mir nun den abgeänderten Gesetzentwurf in den Motivberichten betrachte, so finde ich darin Manches, mit dem ich mich nicht vollkommen einverstanden erklären kann.

Ich werde in meinen noch kurzen Bemerkungen mich an den Ideengang des Motivberichtes selbst halten und da kommt man zuerst auf das Präsentationsrecht des Schulpatrons, und das soll beschränkt werden. Ich weiß nun ziemlich genau, wohin das zielt; allein da ich mich bestrebe, unbedingt gerecht zu sein und diesem Grundsatze treu bleibe nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis, auch dann freu bleibe, wenn man mich beschimpft, so werde ich gegen diese Bestimmung des Gesetzes stimmen.

Ich wünsche nicht, daß die Gemeindeantonomie beschränkt werde, ich wünsche nicht, daß die Gemeindevertretungen an den Vorschlag des Bezirksschulrathes gebunden fein sollen. Wenn mau den Gemeindevertretungen, die für ihre Schulen unendlich viel leisten, nun noch das Anstellungsrecht nimmt, ja, was haben sie dann für ihre Mühe und Auslagen? Wir z. B., wenn ich Prag berücksichtige, die wir in Prag Besitzer sind, mussen schwere Umlagen bezahlen, aber wir zahlen sie gerne, weil wir der Gemeindevertretung das Zeugniß ausstellen müssen, daß sie für die Schulen, fei es für die èechischen, wirklich etwas thut; es muß der Prager Gemeindevertretung das ehrende Zeugniß ausgestellt werden, daß sie seit Jahren bestrebt ist nicht nur den Lehrern anständigen Gehalt zu bieten, Gehalte, wie sie keine andere Stadt in Böhmen den Lehrern gibt, sondern auch für die innere und äußere Organisation zu sorgen. Es werden Schulhäuser gebaut und Lehrmittel werden in Hülle und Fülle beigestellt.

Gegenüber diesen Betrachtungen kann ich mich nicht bestimmt halten, einer Beschränkung des Anstellungsrechtes der Gemeinde Prag zuzustimmen.

Einige anderen Bedenken, die ich im ersten Abschnitt noch sage, werde ich in der Specialdebatte vorbringen.

Mit der Normirung des Gehaltes selbst, wie sie der neue Gesetzentwurf vorbringt, ist fast nichts erreicht, und die beabsichtigte Aufbesserung ist eine Verschlimmerung.

Trotz dem werden an das Land bedeutende Anforderungen gestellt.

Ich werde in dieser Richtung keine bestimmten Anträge stellen, aber gegen die Errichtung und vielmehr Beibehaltung ber 4. Gehaltsklasse muß ich mich dennoch aussprechen.

Es will mir Scheinen, baß drei Gehaltsklassen vollständig hinreichen. Durch diese 4. Gehaltsklasse mit 400 fl. Gehalt Schädigt man die Lehrer, man Schädigt aber auch die Gemeinden.

Welcher von den Lehrern wird dann in einer Gemeinde der 4. Gehalts-Klasse bleiben.

Jeder wird trachten, sobald als möglich Weg zukommen und alle diese Gemeinden, die große Bezirksumlagen und Landesumlagen bezahlen müssen, werden Schließlich ohne Lehrer da Sein, denn jeder wird trachten aus diesem niedrigen Gehalt von 400 st. herauszukommen.

Wollen aber diese Gemeinden doch einen anständigen Lehrer erhalten, so wird ihnen nach meinem Dafürhalten nichts Anderes übrig bleiben, als in den Säckel zu greifen und ihrem Lehrer eine Personalzulage aus Gemeindemitteln zu geben. Also dadurch wird den Gemeinden auch nichts erspart.

Schon diese Gründe Sprechen vollständig für die Auflassung der 4. und Einführung von 3 Klaffen.

Wenn die Gehaltsregulirung in der von der verehrten Unterrichtskommission vorgeschlagenen Weife vorgenommen wird, so werden die Lagen der Lehrer nicht gebessert, die Lehrer werden im Gegentheil wiederkommen und noch lauter und vernehmlicher ihre Bitte dem hohen Landtage vortragen.

Sehr viel döses Blut, ich kann es wohl sagen, macht der §. 24 des neuen Gesetzentwurfes.

Dieser §. bestimmt, daß die Grundstücke dem Lehrer abgenommen werden sollen.

Der Kommissionsbericht sucht diese Abänderung des Langen und Breiten" zu motiviren, aber ich bin trotz dem von der Richtigkeit dieser Argumente nicht überzeugt.

Die Vorlage hat sich in dieser Richtung an das oberösterreichische Landesgesetz gehalten und weist im Motivenbericht auch auf dieses Gesetz hin.

Ich habe gegen solche Eitate nichts einzuwenden, nur wundere ich mich, daß der Motivenbericht nicht auch erwähnt, daß in Oberösterreich 3 Gehaltsstufen bestehen und z. zu 600 fl., 700 fl., und 800 fl.

Man hat nur aus dem oberrösterreichischen Landesgesetz das Ungünstige citirt, das Günstige aber hat man verschwiegen.

ES ist auch verschwiegen worden, daß Sonst in keiner Landesgesetzgebung die Rede davon ist, den Lehrern die Grundstücke zu entziehen,

Wird man den Lehrern die Grundstücke entziehen, so ist an vielen einklassigen Schulen kein Lehrer mehr zu halten.

Gerade diese paar Strich ober Metzen Feld, die ihm das nothwendige Brod und die Kartoffeln geben, waren die Ursache, daß so Mancher sich mit geringem Gehalt zufrieden stellte und im Dorfe blieb.

Man sagt auch: der Lehrer soll voll und ganz seinem Berufe sich widmen; wer kann aber dem Lehrer verwehren, sich einige Grundstucke zu pachten und trotz dem der Feldwirthschaft sich ne3benbei zu widmen.

Und wenn er sie nicht pachtet, so wird es seine Fr an pachten und die Sache ist abgethan.

Also damit ist gar nichts erreicht. Ich kann die Sache drehen und winden von welcher Seite ich will, so finde ich mir heraus, daß es unrecht, un-

billig und durchaus nicht für das Wohl der Schule ist, den Lehrern Grundstücke zu entziehen.

Der Bericht sagt auch, daß diese Grundstücke Anlaß zu einer Pfründenjagd geben.

Ich habe das nicht gefunden; ich habe mich unter Lehrern viel bewegt, ich habe aufmerksam die ganzen Verbältnisse im Lande beobachtet, aber, baß die Grundstücke Anlaß zu einer Pfründenjagd geben könnten, habe ich nicht bemerkt.

Mit der Entziehung von Grundstücken wird der Stellenwechsel, den man so lebhaft hintanhalten will, und von dessen Hintanhaltung auch in diesem Berichte die Rebe ist, nur umso lebhafter werden, und zwar aus den von mir schon angeführten Gründen.

lieber die Rechtsfrage will ich mich nicht verbreiten, obwohl ich nach meinem Rechtsgefühle auch mit der gegenwärtigen Fassung des alten §. 24 nicht einverstanden bin.

Im Großen und Ganzen aber hat mich der Motivbericht nicht überzeugt, daß die Entziehung der Grundstücke der Schule, resp. deren Hebung zum Heile gereichen würbe.

Was speziell noch die Rechtsfrage betrifft, so überlasse ich das den Juristen, zu unter Suchen, ob die Gründe, die hier vorgebracht sind, stichhältig sind ober nicht.

Wenn der Bericht bann hervorhebt, baß zur Zeit der Stiftung die Schule in der Regel einklassig war, und daß es also unbillig ist dem Leiter der Schule den Nutzgenuß der Grundstücke zu belassen, so muß man hervorheben, baß bei jeder dieser Widmung der Stifter im Sinne hatte nicht den Lehrer an und für sich selbst zu bevorzugen, sonbern die Schule im Allgemeinen zu heben; dem aber, die Schule im Allgemeinen zu heben, wirb umso desser entsprochen, wenn der Realgenuß der Stiftung einem tüchtigen Schulleiter zuerkanntwirb, und wenn der Realgenuß dazu benützt wirb, einen tüchtigen Leiter für die Schule zu gewinnen, von dem ja doch das Wohl der Schule in erster Reihe abhängt

Denn wo ein tüchtiger Leiter ist, bort geht auch Alles gut von Statten; wo also der Leiter der Schule die Grundstücke erhält, wirb nach meinem Erachten den Intentionen des Stifters in vollkommener Weise entsprochen.

Seinem Berufe wirb der Lehrer Durch die Grundstücke wohl auch nicht entzogen.

Soviel mir bekannt ist, werden die Grundstücke zumeist von den Ortsinsassen dem Lehrer unentgeltlich bearbeitet.

So war es in meiner Jugendzeit und so ist es, wie ich von allen Seiten höre, auch jetzt noch, indem von allen Seiten mir bestätigt wirb, baß die Lehrer ihrem Berufe dadurch nicht entzogen werden, daß der Lehrer einfach anordnet und die Ortsinsassen bestellen dem Lehrer die Grundstücke unentgeltlich. Ich bin also nicht in der Lage, im Interesse der Schulen, im Interesse der Lehrer mich tiefer Bestimmung anzuschließen.

Von den Funktionszulagen will ich nicht viel reden, die bedurften wirklich eine Regelung, aber nur muß ich darauf aufmerksam machen, daß die Begründung dieser Zulagen außerordentlich hinkt.

Man will die Funktionszulage nach der Anzahl der Klassen regeln.

Gut, ich nehme das an.

Wie kommt es nun, baß der Direktor einer 3 klassigen Schule 300 fl. und der Direktor einer 8 llassigen Schule auch 300 fl. erhält.

Ist das die Regulirung nach den Gehaltsklassen?

Ich weiß es nicht, nach meinem Dafürhalten ist diese Motivirung hinfällig.

Was die Besoldung der weiblichen Lehrer betrifft, so schlägt das Gesetz ihre Gleichstellung mit den Lehrern vor.

Ich werde dafür stimmen und dadegen nichts weiter einwenden, denn ich selbst habe in diesem h. Haufe für die Gleichstellung gesprochen.

Aber ich bekenne frei und offen, in neuester Zeit sind von gewichtiger Seite über die allseitige Verwendbarkeit und die allseitige Brauchbarkeit der Lehrerinnen Zweifel entstauden.

Das will ich nur erwähnen, ohne daran weitere Bemerkungen zu knüpfen.

Auch die Bestimmungen über die Aushilfslehrer sind nach meinem Dafürhalten ungerecht.

Man sollte doch einen Unterschied machen zwischen solchen Aushilfslehrern, welche das Lehrerbefähigungszeugniß haben, und solchen, die in gar keiner Weife ihre Befähigung nachweisen.

Aber man stellt geprüfte Aushilfslehrer ganzgleich den ungeprüftem, den ausgedienten Soldaten, Schneidern, Schuhmachern, denn solche Elemente sind in erster Reihe als Aushilfslehrer verwendet worden.

Solche Kräfte stellt man mit den Geprüften auf gleiche Stufe.

Ich habe noch viele andere Bedenken gegen die einzelnen Paragraphe des Gesetzes vorzubringen, die ich in der Specialdebatte, wenn es zu einer solchen kommt, geltend machen will.

Meine Herren, nur um eines möchte ich Sie bitten: Liefern wir nicht wieder ein Scheingefecht.

Wennder h. Landtag die Ueberzeugung hegt, daß das Land nicht im Stande ist, diese Last, die jetzt neuerdings durch die Regulirung ber LehrerGehalte dem Lande ausgebürdet werben sollte, zu tragen, wenn mau ber Ueberzeugung ist, baß es absolut nicht geht, bann halte man nicht hinter dem Berge, und mache nicht das Gesetz durch Abstimmungen illusorisch, sondern erkläre offen und ehrlich. Wir sind nicht im Stande, die Lehrergehalte zu reguliren, damit die Hoffnungen ber Lehrer nicht wieder getäuscht werden, daß ihnen ber Mund nicht wieder wässerig gemacht wird, sondern baß sie wiffen, woran sie sind. Man spreche rund heraus: Wir sind jetzt nicht in ber Lage, die Gehalte zu erhöhen, aber nach 4 oder 5 Jahren wollen wir

dies thun. Und, m. HH., wenn sie der Lehrerschaft frei und offen in's Gesicht Sagen, wie Sie es denken, so werden Sie mehr Beruhigung in die Lehrerschaft bringen, als durch das fortwährende Hangen und Bangen in Schwebender Pein. (Bravorufe links. )

Oberstlandmarschall: ©e. Grc. Ritter v. Hasner hat das Wort.

Ritter v. Hasner: Ich habe mir das Wort erbeten, um auf das Wenige zu antworten, welches von dem ersten Redner in der heutigen- Debatte gegen den vorliegenden Gesetzentwurf vorgebracht wurde, "das Wenige", sage ich, denn im Grunde hat er unmittelbar gegen die Vorlage gar nichts einzuwenden, mittelbar freilich in einem sehr weiten Umfange, denn feine Angriffe haben sich gegen das Reichsvolksschulgesetz gewendet. Rach meiner Ansicht wäre die nothwendige Konsequenz die gewesen, daß, wenn er sagt, dieses Gesetz sei überhaupt ein in Seinen Grundlagen falsches, auf dieser Grundlage nicht weiter gebaut werden könne, daß daher von diesem oder von einem andern Gesetze abgesehen werden müsse, daß überhaupt daraufhin ein weiteres Gesetz, ein Durchführungsgesetz nicht möglich fei und daß man somit über dieses Gesetz zur Tages» Ordnung übergehen muffe.

Glücklicherweise ist dieser weitgehende Antrag nicht gestellt worden.

In eine Vertheidigung des Reichsvolksschulge* setzes einzugehen, ist heute wohl nicht möglich; es war in früherer Zeit an einer andern Stelle meine Aufgabe - und ich kann nur sehr lebhaft bedauern, Wenn der H. Abg. Grégr damals nicht mein Gegner gewejen ist -, im Kreise von Männern, die freilich aus allen Königreichen und Ländern zufammengekommen waren. Vielleicht würde es ihm damals möglich gewesen fein, mir nachzuweisen, was er heute nachzuweisen unterlassen hat, aus welchen Gründen denn eigentlich dieses Gesetz so vollständig verfehlt ist. (Sehr gut!).

Er hat gesagt, der Vater desselben möge ein Jdealift gewefen. fein, aber die praktischen Bedürfnisse und Jntereffen der einzelnen Länder feien ihm entweder nicht bekannt gewesen, oder er hat sie nicht beachtet. Mir scheint, der H. Abg. hat hier einer gefährlichen Gewohnheit stattgegeben. Welche idealistisch mit ideell verwechselt. Idealistisch ist unpraktisch, das Ideale ist höchst praktisch. (Bravo! Bravo!).

Was aber das Ideale anbelangt, so wird man wohl zugestehen mússen, daß auf dem Gebiete des Schulwesens die Besonderheiten der Verhältniffe in den einzelnen Kronländern maßgebend fein mögen, daß aber doch das allgemeine ideale Ziel der Menschheit grundlegend ist und daß dasselbe wohl auch ans dem Centrum des Reiches festgestellt werden kann, namentlich wenn mau den Ländern die Freiheit zugesteht, ihre individuellen Verhältnisse bei Durch führung des Gesetzes zu berücksichtigen und zu Wahren. (Bravo! Bravo!)

Er hat davon gesprochen, es handle sich hier bei dem Reichsvolksschulgesetze um einen Rock, der

dem Einen zu weit, dem Andern zu eng ist. Ich Weiß nicht, wem er zu Weit, und wem er zu eng Sein soll.

Es Scheint mir aber, daß selbst bei Böhmen kaum angenommen werden kann, daß zu wenig für das Land im Reichsschulgesetze gefordert werde. Wenn aber der H. Abg. der Meinung fein sollte, daß der Rock zu weit fei, es möge das bei der Schweiz gelten und möglich fein, es möge das bei Sachsen gelten, aber nicht bei Böhmen: so möchte ich wirklich eine allgemeine Bemerkung machen, die sonst wohl nicht nothwendig wäre, daß wir Söhne des Kronlandes Böhmen find und ich mei nerseits wenigstens zweifle nicht, daß mir die ganze Welt zustimmen wird, wenn ich diesem Lande undSeinen Bewohnern ein günstigeres Zeugniß ausstelle, als das, daß ihm ein Rock zu weit sei, der für andere Länder passend erscheinen dürfte. (Bravo! Bravo!)

Es gilt das in idealer Beziehung. Er hat aber auch in materieller Beziehung gesagt: wir haben kein Geld, oder wenn wir es haben, so wird es irgend wo anders konsumirt.

Ja, m. H., wenn irgend ein Land fähig ist, Opfer zu bringen, dann ist es, glaube ich, doch noch Böhmen. Allerdings ist sich die Kommission sehr wohl bewußt gewesen und dieser Punkt ist Schon hier, in der Generaldebatte berührt worden, daß dieses Durchführungsgesetz wieder Opfer u. z. nicht geringe Opfer fordern wird.

Ich muß indeß bemerken, und es beweist dies auch die Rede des 2. Abgeordneten, ' der heute geSvrocheu hat, daß die Kommission noch weiter gehenden Forderungen gegenüberstand, als die, welche die Bestimmung des Gesetzes über die Regelung der Gehalte enthält. Sie hat ein mittleres Maß zu finden getrachtet, sie hat es aber für ihre Pflicht gehalten, wenigstens diejenigen Opfer dem Lande aufzuerlegen, welche nothwendig find, wenn das Volksschulgesetz in seiner Durchführung wirksam werden soll. Ja, m. H., man hat es leicht, für Ideale sich zu begeistern, aber die Begeisterung muß nachhaltig fein und wenn auch das erste Feuer erlöschen kann, so muß es wenigstens nachwirken im Handeln. Es ist nicht versäumt worden, als das Volksschulgesetz im Reichsrathe eingebracht wurde, darauf ausmerksam zu machen, daß dieses Gesetz nur mit großen Opfern durchgeführt werden könne, es ist nicht versäumt worden, daran zu erinnern, daß, wer diese Opfer nicht bringen wolle, lieber sogleich das ganze Gesetz nicht annehmen möge. Es ist aber ganz gewiß, daß gerade vom materiellen Standpunkte betrachtet, dieses Gesetz, ich möchte sagen, sich selbst bezahlt machen wird. Wie der Krieg durch den Krieg bezahlt wird, so bezahlt sich, ich möchte sagen, die Volksbildung durch die Arbeit, deren Element sie ist.

Ideell wie praktisch genommen müßte somit ein Volksschulgesetz eigentlich das erste Gesetz fein, denn es hat neben der allgemeinen ideellen auch eine hohe politische und eine hohe nationalöfono

mische -Bedeutung. Von der erstern brauche ich nicht mehr zu sprechen. Was aber die politische Bedeutung anbelangt. So bin ich allerdings der Meinung, daß erst die Volksbildung vorhanden sein müsse und dann die Freiheit; weil aber wahrscheinlich, wenn wir nicht die Freiheit erworben hätten, wir noch Sehr lange auf die Volksbildung hätten warten muffen, (Sehr gut!) so blieb nichts anderes übrig, als den umgekehrten Weg einzuschlagen. (Sehr gut!)

Nachdem wir aber diesen Weg gegangen sind, so- müssen wir Wohl dafür sorgen, daß diese Freiheit nicht etwa bedenklich und gefährlich wäre. Das geschieht aber, wenn wir das Verständniß dafür erwecken. Darum vor Allem ist die Volksbildung nothwendig. Aber die Schulfrage ist auch geradezu eine national-ökonomische Frage. Schaffen Sie Verkehr und Handel, schaffen Sie was immer für admi* nistrative Reformen, wenn nicht das Volk das Gemeinnützige derselben versteht und sie durchzuführen weiß, so ist alles Geld, das man dafür ausgegeben hat, verschwendet. (Bravo! SSraüol)

Der Handel ist nur durch eine thätige Produktion möglich, die Produktion nur durch Arbeit, die Arbeit nur durch eine dazu brauchbare Jntelligenz. (Bravo! Bravo!),

Es nutzt darum, nichts, wir müssen Opfer bringen, und bringen wir sie nicht, dann sind die Opfer, die wir bereits gebracht haben, verloren, weil wir auf halbem Wege stehen geblieben sind. (Bravo!)

Ich bin daher überzeugt, das hohe Haus wird diesen Gesichtspunkt als den seinigen anerkennet und ich fürchte nicht, daß es sich durch die Behauptung, daß der Rock zu weit Sei, Sei es in idealer, fei es in materieller Beziehung, wird Schrecken laffen. Und darum bin ich überzeugt, daß die Vorlage von Seite des h. Hanfes einer günstigen Aufnahme ent« gegen sehen kann. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen. )

Seine Excellenz Herr Statthalter: Ich wollte nur einige Worte bemerken zur faktischen Berichtigung, beziehungsweise einen Zweifel ausSprechen. Abgeordneter Dr. Grégr hat, um die Undurchführbarkeit der Reichsvolksschulgesetze zu issustriren, auch erwähnt, daß in einem Bezirte Böhmens gleichzeitig von Gendarmen bei 1100 Verhaftungen gefordert wurden, um Strafen wegen Schuldersäum« niß zu erequiren. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich von diesem Vorsalle nichts weiß, daß ich auch billig daran zweifeln muß, daß in einem und demselben Momente 1100 Strafen in einem Bezirke virhängt wurden. Allerdings wäre dieser Vorfall geeignet großen Schrecken im Lande zu verbreiten und gegen die Volksschulgesetze einzunehmen. 'Da erlaube ich mir aber zu bemerken, daß Strafen wegen Schulversäumniß nicht bloß gegen 14 und 13jährige Kinder, beziehungsweise deren Eltern, Sondern auch gegen Eltern jüngerer Rinder verhängt werden, und daß Strafen, welche wegen Schulder* säumnitz verhängt find, nicht durch Reichsgesetzgebung

sondern durch das Landesgesetz v. J. 1870 festgestellt werden.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordneter Jahnel hat das Wort.

Abg. Jahnel Der hohe Landtag hat es heute lediglich mit dem von der Unterrichtekommission vorgelegten Gesetze zur Regelung des Lehrerstandes an öffentlichen Volksschulen zu thun. Ich werde mich daran halten und ohne vom Gegenstande abzuschweisen, die Frage zu erörtern trachten, ob es angezeigt ist, daß der hohe Landtag in die Berathung dieses Gesetzes eingehe, oder darüber zur Tagesordnung schreite. Ich werde für die Spezialdebatte stimmen und erkläre, daß ich zu diesem Entschlusse gelangt bin, nachdem ich mir Darüber Klarheit verfcbafff habe, was denn eigentlich der'vorgelegte Gefetzentwurf bezweckt. Daß es der UnterrichtskommiSfion lediglich um eine Erhöhung der Lehrergehalte zu thun war, wird niemand behaupten, der nur einen Blick auf den Titel des Gesetzes wirft.

Der Titel lautet: "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes, " also alter Rechtsverhältnisse, wie sie bisher im Gesetze vom 21. Jänner 1870 behandelt find, nicht bloß der unter diese Rechtsverhältnisse gehörigen Gehaltsfrage. Daß aber die in das Gesetz gehörige Regulirung der Lehrergehalte nicht so gemeint fei, als ob der ©ehalt eines jeden einzelnen Lehrers zu erhöhen wäre, das sagt uns einerseits der Inhalt des Gesetzes (§. 18 u. §. 19), anderseits der Inhalt des von der Kommission erstatteten Berichtes. (Seite 3 und 4. )

Allerdings ist unter den Lehrern am Lande ziemlich allgemein die Anficht verbreitet, daß das Gesetz, welches wir heute zu Berathung haben, in erster Linie dazu fei, ihre Gehalte zu erhöhen und ich glaube, daß es nicht viele Lehrer im Lande geben wird, die da nicht hoffen, daß sie mit dem neuen Gesetze, was die Ziffer ihrer Bezüge anbelangt, um eine Stufe weiter kommen werden.

Das ist ein Irrthum und ich glaube nicht genug und nicht laut genug betonen zu müssen, daß das ein Irrthum ist.

Wohl schlägt der Gesetzentwurf im §. 19 vor, daß die Lehrergehalte künstighin mit 400, 500, 600 und 700 fl. festgestellt werden sollen, allein nirgends ist im Gesetzentwurfe gesagt oder auch nur angedeutet, daß alle jene 1014 Lehrer, welche dermal 600 fl. beziehen, in die 700 fl., daß jene 1941 Lehrer, welche dermal 500 fl. Gehalt haben, in die 600 fl. und daß die 1295 Lehrer, welche jetzt 400 fl. haben, in die 500 fl. vorrücken werden. Im Gegentheile heißt es im §. 18 des Gesetzentwurfes, daß die Schulgemeinden nach den Durchschnittspreisen der wichtigsten Lebensbedürfnisse, nach der Bevölkerungszahl und anderen örtlichen Verhältnissen in 4 Klassen eingetheilt werden sollen. Daraus scheint denn doch zu folgen, daß nur ein kleiner Theil der jetzt mit 600 fl. angestellten Lehrer in die 700 fl., nur ein kleiner - Theil der -mit 500 in die 600 fl. und

nur ein kleiner Theil der mit 400 in die 500 fl. wird vorrücken können.

Die größere Zahl wird in den bisherigen Gehaltklassen bleiben müssen. Meine Herren, wäre die Gehaltsregulirung anders gemeint, wäre sie so gemeint, daß jeder einzelne Lehrer im Gehalte um 100 fl. aufgebessert werden müsse, so wäre ich der erste, der erklären müßte, daß ich gegen das Gesetz Stimmen würde. Denn ich kann mich der Erkenntnß nicht verschließen, daß das Budget des Landes für die Bedürfnisse der Volksschulen bereits sehr belastet ist, daß die fortschreitende Entwicklung des Volksschulwesens und die stetig fortschreitende Ausführung des Reichsvolksschulgesetzes v. J. 1869 diese Last vom Jahr zum Jahr vermehren wird und daß also die Steuerträger nicht im Stande sein werden, die Zulage hiefür und für das jedenfalls sehr bedeutende Mehrerforderniß einer allgemeinen Gehaltserhöhung aufzubringen und zu leisten.

Schließlich reißt jede Saite, wenn sie zu stramm angezogen wird, und ich habe schon einmal von dieser Stelle aus Gelegenheit gehabt, meine Meinung dahin auszusprechen, daß dort, wo die Leistungsfähigkeit der Steuerträger aufhört, dem Lehrer auch der höchste Gehalt nichts nützt, weil er dann zwar auf dem Papiere steht; aber nicht zur Ausführung gelangen kann.

Wenn nun die allgemeine Erhöhung der Lehrergehalte nicht der Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfes ist, was bezweckt dann der Gesetzentwurf?

Der H. Berichterstatter hat uns im J. 1872, als die Notwendigkeit einer neuen Regelung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes in diesem Hause zum erstenmale zur Sprache kam, gesagt, daß es sich in erster Linie um den Schutz der Schule handelt. Ich stimme dem bei, möchte aber dem hinzugeben, es handle sich auch um den Schutz der Steuerträger und um Berücksichtigung der gerechten, innerhalb der Leistungsfähigkeit der Steuerträger erfüllbaren Wünsche des Lehrerstandes.

Was den Schutz der Schule betrifft, so pflichte ich dem Herrn Berichterstatter bei, wenn er im Jahre 1872 sagte, daß die geänderten Verhältnisse eine Aenderung in der Ausübung des Präsentationsrechtes erheischen, denn ich bin, im Gegensatze zur Ansicht des Abgeordneten Herrn Heinrich, der Meinung, daß das Präsentationsrecht nicht als eine rein ökonomische, sondern auch als didaktisch-pädagogische Angelegenheit behandelt werden müsse.

Da nun diesem Grundsatze in den §§. 6-11 des Gesetzentwurfes Ausdruck gegeben ist, so haben wir wirklich Grund, vom Standpunkte des Schutzes der Schule dem Gesetz-Entwurfe zuzustimmmen. Der Herr Berichterstatter hat uns Weiter gesagt, daß es der Schutz der Schule verlange, daß bei provisorischen Besetzungen in Erledigung gekommener Lehrerstellen dem dahin zur provisorischen Ver sehung des Schuldienstes Beorderten zwar das Recht des Rekurses gewahrt werden, daß er aber eben im Interesse der Fortsetzung des Unterrichtes den Schuldienst antreten müsse. Auch dieser An-

forderung ist im §. 16 des Gesetzentwurfes Rechnung getragen. Ich mochte nur noch hinzufügen, daß es der Schutz der Schule auch verlange, daß die Schule nicht als ein Taubenschlag angesehen werde, in den man hineinschlage, wenn darin eine Stelle zu besetzen ist, aber sofort wieder herausfliegt, wenn nach kurzer Zeit, vielleicht schon nach Wochen, irgendwo eine konvenablere Stelle in Erledigung kommt. Auch diesem Beschwerdepunkte ist in der letzten Alinea des §. 16 Rechnung getragen worden. Ich wiederhole daher, daß vom Standpunkte des Schutzes der Schule aller Grund vorliegt, sich mit der Specialberathung des vorliegenden Gesetzentwurfes zu beschäftigen.

Aber auch vom Standpunkte des Schutzes der Steuerträger scheint mir dies notwendig zu fein. Sehen wir doch einmal nach, was denn das Land feit dem Jahre 1870 für die Bedürfnisse der Volksschule beigetragen hat. Die betreffenden Ausweise geben uns folgende interessante Ziffern: Im Jahre 1871 leistete das Land 360. 000 fl.; im Jahre 1872 stieg diese Summe auf 765. 000 fl., um im Jahre 1873 wieder auf 670000 fl. zu fallen. Im Jahre 1874 erreichte der Betrag bereits die Höhe von 974. 000 fl, im Jahre 1875 die Summe von 1, 588. 000 fl., im Jahre 1876 endlich wird sie die Höhe von 1, 900. 000 fl. erreichen. Dazu werden nach mir von verläßlicher Seite zugekommenen Mittheilungen noch 4 bis 500. 000 fl. kommen. Es würde sonach das vom Lande zu deckende Bedürfniß für Volksschulen weit über 2, 000. 000 fl. betragen ohne Rücksicht auf die im vorgelegten Gesetzentwurf beantragte Erhöhung der Lehrergehalte. Das sind erschreckende Ziffern. Worin liegt denn nun aber der Grund dieser stetigen Vermehrung jener Summe, welche das Land zur Deckung der Schulbedürfnisse beizutragen hat?

Er liegt zum großen Theile in der von mir erwähnten steten Entwicklung des Volksschulwesens, er liegt aber auch zum nicht geringen Theil darin, daß das Zahlverhältniß der in die einzelnen Klaffen eingeteilten Lehrer seit 1870 totaliter verändert und verrückt worden ist. Der Bericht des Landesausschusses über den Zustand des Volksschulwesens im Königreiche Böhmen, den wir heute auf unfern Plätzen gefunden haben, sagt auf Seite 44, daß im Jahre 1870 in die vierte Gehaltsklasse 866 Lehrer eingeteilt waren. Diese 866 Lehrer sind auf 88 gesunken, es müssen also nahe an 800 in die nächst höhere Gehaltsklasse von 400 fl. versetzt worden fein. Die 3te Gehaltsklasse hatte im Jahre 1870 2280 Lehrerstellen, dermalen bestehen 2347. Die 2te Gehaltsklasse hatte 560, dermalen zählt sie 1377, die lte endlich hatte im J. 1870 52, und zählt dermal 230 Lehrer. Ich glaube, daß das anders Werden Sollte, daß eine größere Stetigkeit in dieser Beziehung eingeführt werden möchte; da wir nun in dem vorgelegten Gesetzentwurfe finden, daß für diese Stetigkeit in der Weise gesorgt werden soll, daß nach §. 18 die Eintheilung der Schulgemeinde und die von 10 zu 10 Jahren vorzuneh-


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