Úterý 13. øíjna 1874

Ich glaube also, baß die Kommission ganz recht gethan hat, wenn sie so vorgegangen ist.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand bas Wort? Se. Excellenz ber Herr Abg. Dr. Herbst hat bas Bort.

Se. Exc. Dr. Herbst: Ich halte mich als Obmann ber Kommission für verpflichtet, auch Einiges auszuführen über die Gesichtspunkte, von welchen die Kommission übereinstimmend mit dem Landesausschusse geleitet würde und welche nothwendig zu den Anträgen führten, die von derselben dem hohen Hause zur Annahme empfohlen werben.

Es ist mir ebenso wie dem Hr. Abg. Dr. Trojan sehr wohl bekannt, daß die Landtagswahlordnung und insbesondere die Bildung ber Wahlbezirke seit lange her den Gegenstand vieler Angriffe gebildet hat, obschon man bei ber Bildung ber Wahlbezirke Absichten gesucht hat, die dem Verfasser ber L--W. -O. vom Jahre 1861 gewiß nicht vorschwebten.

Man hat nämlich bekanntlich, u. z. nicht in Böhmen allein, sondern auch in allen andern Ländern, einfach die Bezirkshauptmannschaften bes Jahres 1850 berücksichtigt und die politischen Bezirke bes Jahres 1850 als Wahlbezirke für die Landgemeinden erklärt.

Da man nun bei ber Bildung ber politischen Bezirke im Jahre 1850 nicht an künftige Wahlen dachte, so ist es begreiflich, daß, wenn man auch helfen will und vor ber Hand natürlich nur auf Grund einzelner Anlasse von Fall zu Fall abhilft, dieß in doppelter Richtung geschehen muß, nämlich so, baß die Bezirke, namentlich die an einander grenzenden Bezirke so weit möglich gleich groß und möglichst national ungemischt seien.

Von diesen beiden Gesichtspunkten aus zehend mußte ber Landesausschuß und die mit demselben übereinstimmende Kommission gerade zu den Anträgen kommen, deren Annahme sie empfiehlt. Es liegen da nämlich 3 Wahlbezirke neben einander; ber eine hat 67. 544 Einwohner.

Der Bezirk Pilsen ist nämlich etwas größer, als ber Herr Abg. angab, weil er seit einiger Zeit durch Ausscheidung einer Gemeinde ans dem Blowitzer und Einreihung derselben in den Pilsner Bezirk vergrößert wurde. Er hat also 67 544 Einwohner. Daneben liegen 2 andere Bezirke, von denen einer 34 Tausend, der andere 30 Tausend Einwohner zählt, die also beide zusammen nicht soviel Einwohner haben, als der Pilsner Bezirk allein.

Es ist somit sehr natürlich, wenn man etwas ändert, daß darauf zu sehen ist die Bezirke ans eine Durchschnittszahl möglichst zu bringen, nämlich auf

die Durchschnittszahl von einigen 40 Tausend Einwohnern. Außerdem aber haben diese Bezirke das, daß sie mit den Bezirkshauptmannschasten des Jahres 1850 zusammenfallen.

Daher rührt es, daß der Bezirk Pilsen, der bis auf die eine rein deutsche, nicht gemischte Gemeinde Litic eine böhmische Land=Bevõlkerung hat, mit den drei rein deutschen Bezirken Tuschkau, Mies, Staab verbunden ist und daß bei Kralowitz, Manetin wieder ein rein böhmischer Bezirk, mit dem, - man kann es mit aller Bestimmtheit sagen - überwiegend deutschen Bezirk Manetin zu einem Wahlbezirke verbunden ist. Es ist "natürlich hier schwer um Ziffern zu streiten. Allein der sicherste Anhaltspunkt ist die deutsche Schülgemeinde und wenn wir nun die 17 Ortsgemeinden, welche zu deutschen Schulen eingeschult sind, in dem Manetiner Bezirk in's Auge fassen, so zeigt sich, daß sie mehr als die Hälfte der Bevölkerung in sich enthalten. Was aber die Stadt Manetin selbst betrifft, von welcher der Herr Abgeordnete sprach, so liegt mir offiziell vor, daß in den Schulen daselbst 73 böhmische und 139 deutsche Schulkinder sind; in die Schule in Manetin sind aber mehrere Dörfer eingeschult, von welchen wesentlich die böhmischen Schulkinder stammen. Der Bezirk ist also selbst nach den Ziffern, die ber Herr Abg. angab, mehr als zur hälste von deutscher Bevölkerung bewohnt. Diese dentsche Bevölkerung hat aber auch, - und darin weiche ich ganz von meinem Hr. Vorredner ab - wiederholt ihr Streben nach Verbindung mit anderen Bezirken kund gegeben und dieses Streben bildete in unserem Landtag seit Jahren einen fast beständigen Gegenstand ber Verhandlungen, sei es, baß diese Gemeinden wünschten zum Bezirke Ludic zu kommen sei es, baß sie einen eigenen Gerichtsbezirk mit dem Sitz in Netschetin ober Theusing zu bilden anstrebten, bas sind Gesuche, welche beständig zwischen Landtag und dem Ministerium in Verhandlung schwebten.

Also, wenn es auf die Kundgebung von Wünschen ankommen sollte, so wäre solche in ber eklatantesten Weise vorhanden.

Die Anträge ber Kommission gehen nun bahin 3 Bezirke zu bilden, wovon ber bevölkertste 47. 000, ber kleinste 39. 000 Einwohner hat, also die Gleichheit ber Bezirke zu erreichen, während jetzt einer mehr Einwohner hat, als die beiden andern zusammen. Aber auch die nationale Gleichartigkeit ist möglich zu erreichen, indem die zwei einzigen rein böhmischen Bezirke dieser Gruppe, Pilsen und Kralowitz mit einander verbunden werden.

Ich nenne Pilsen rein böhmisch, obwohl demselben die bedeutende deutsche Gemeinde Littitz zugewiesen ist, weil, da die Majorität entscheiden muß und einzelne Gemeinden, die einer andern Nationalität angehören, nicht in Betracht kommen können. Es wird also, während jetzt der Bezirk Pilsen mit fast 20. 000 Einwohnern einem deutschen Wahlbezirke einverleibt ist und dort nothwendig majorisirt wird, was künftig höchstens von einem

kleinen Theile der Bevölkerung des Bezirkes Manetin behauptet werben können. Es ist also von diesen drei neuen Bezirken der eine rein böhmisch, der andere rein deutsch, der dritte überwiegend deutsch, wahrend jetzt ohne alle Roth zwei Bezirke sind, wo eine Majorisirung des einen Thetls der Bevölkerung stattfindet. Was aber den Antrag betrifft zum Wahlbezirke Rokitzan-Blowitz den Wahlbezirk Pilsen zu schlagen, so steht 1. das entgegen, was der Herr Dr. Trojan als entscheidend erklärt, nämlich daß gar kein Wunsch darüber geäußert worden ist, weder von Rokitzan, noch von Blowitz und von Pilsen. Die Bevölkerung hat also hier nicht den Wunsch ausgesprochen, während die deutsche Manetiner Bevölkerung durch Jahre sehr entschieden ihren Wunsch ausgesprochen hat, aus dieser Verbindung zu treten. Zweitens spricht dagegen, daß dadurch wieder ganz ungleich große Bezirke herbeigeführt würden, wahrend man doch immer das Argument hören muß, die böhmifchen Bezirke seien unverhältnißmaßig groß, Die deutschen Bezirke unverhältnismäßig klein.

Ja wissen Ste, woher das kömmt? Es kömmt vielfach auch daher, weil die gemischten Bezirke mit ihrer deutschen Bevölkerung und weil auch viele reindeutsche Bezirke zu böhmischen Wahlbezirken geschlagen worden, sind. Ich bitte nur, zu denken an die rein deutschen Bezirke Neu-Bistritz und Hohenelbe, an den rein deutschen Bezirk Neuern und Grulich, welche sämmtlich mit böhmi* schen Bezirken zu einem Wahlbezirke verbunden waren und zum Theile noch sind, sowie darauf, daß fast sämmtliche gemischte Bezirke niemals zu deutschen, sondern stets zu böhmischen Wahlbezirken geschlagen wurden. Wenn man das fortdauern läßt, so wird der Vorwurf anscheinend gerechtfertigt sein, daß die böhmischen Wahlbezirke gegenüber den deutschen unverhältnißmäßig groß sind.

Es muß in dieser Beziehung Abhilfe getroffen werden, wo sie möglich ist. Hier ist sie möglich, und wenn man die Zahlen und Daten des Berichtes liest, begreift man nicht, was sich dagegen soll einwenden lassen, umsomehr als der Herr Abgeordnete selbst zugibt und zugeben muß, daß bezüglich der Abgeordneten gar keine Aenderung geschieht, daß, wenn diese Bezirke bisher zwei dentsche und einen böhmischen Abgeordneten wählten, dasselbe in Zukunft der Fall sein wird. Die Vertheilung der Wahlbezirke ist somit entschieden eine zweckmäßige und gerechte. Es verlangt ja Niemand durch diese Aenderung der Wahlordnung eine Aenderung des Stimmenverhältnisses herbeizuführen. Es wird nur verlangt, daß eine gleiche Zahl von Einwohnern oder vielmehr eine größere Zahl von Einwohnern ebenso viele Rechte bei der Wahl eines Abgeordneten haben soll, wie eine kleine. Ich glaube daher, daß, wenn man die Sache nur unbefangen und ohne Voreingenommenheit prüft, man dem Antrage des Landesausschusses gewiß die Anerkennung nicht wird versagen können, daß er allen Rücksichten des Rechtes und der Billigkeit voll-

(Morgen-Sitzung. )

kommen entspricht und sich daher zur Annahme empfiehlt. (Lebhafter Beifall. )

Oberstlandmarschall: Wünscht jemanddas Wart?

(Dr. Trojan meldet sich zum Wort. Dr. Trojan hat das Wort.

Dr. Trojan: Meine Herren! Wollen Sie sich jetzt die Darstellung vergegenwärtigen, wie Sie sie jetzt von zwei Seiten horten, ob nicht doch über das Ziel hinausgeschossen wird, wenn die Kommission die Begründung der doch nur so gewissermaßen von Amtswegen beautragten Trennung des bisherigen Wahlbezirkes Kralowitz damit rechtfertigen will, daß Deren Wortführer sagen: Sie wissen sich zu erinnern aus früheren Jahren, Daß einzelne Deutsche Gemeinden vom Manetiner Bezirke hinweg wollten.

Meine Herren! Das bedeutet und beweiset offenbar, daß der Manetiner Bezirk Der Majorität nach nicht ein Deutscher ist; denn sonst hätte sich die Majorität bereits in Der Bezirks-Vertretung oder sonst für die Trennung von Kralowitz entschieden und würde im Ganzen anderswohin gravitiren. Allein, es handelte sich, nach den Herren Vorrednern, nur um einige Ortschaften, welche angeblich die Trennung verlangten; und Daraus nehmen Sie Anlaß, Den ganzen Bezirk hinweg zu nehmen.

Sie sagten, daß auch Gesuche vorhanden waren, worin die deutschen Gemeinden nach einem anderen Orte, außerhalb des Manetiner Bezirkes den Gerichtssitz verlegt wissen wollten. Das deutet zugleich darauf hin, daß die Stadt Manetin nicht vorwiegend deutsch sei, sonst hätten Die Deutschen Gemeinden wohl Manetin und keinen anderen Ort zum Sitz Des Gerichtes haben wollen.

Schulkinder und Schuten sind kein genauer Maßstab für das Nationalverhältniß der Ortsbevolkerung, im Einzelnen und im Ganzen.

Soll ich vielleicht die Wahlordnung, die von dem ehemaligen Staatsminister Schmerling herrührt, in Schutz nehmen, um den Ausführungen Sr. Exe. des Dr. Herbst gegenüber darzuthun. Daß dadurch Dem deutschen Elemente in Böhmen nicht Eintrag geschebe, daß Schmerling es nicht schädigen wollte?

Meine Herren! Sie horten, daß es meistens die deutschen Bezirke seien, die in gemischten Wahlbezirken unter Der slavischen Majorisirung zu leiden hätten. Nun, so scheiden wir sie aus, aber nur deutsche und nicht böhmische zugleich, damit wir nicht wieder dasselbe Unrecht aus anderer Seite begehen. Im vorliegenden Falle haben wir aber den Beweis, daß der große Pilsner Wahlbezirk nur Einen böhmischen Bezirk und Drei Deutsche hatte. Hier waren also offenbar die Böhmen slavischer Zunge in Der Minorität, hier war ein ziemlich reiner Bezirk, nämlich der Pilsner, auffallend geopsert, der an mehrere böhmische Wahlbezirke gränzt, welche gerade minder groß, ja gar nicht groß sind.

Ich sagte, ich wäre gar nicht dagegen, wenn, es sich um einen wirklich deutschen Bezirk handelte,

idj würbe nichts einwenden, wenn wir einen erwiesen deutschen. Bezirk ohne weiters ausschieden. Aber wie wollen Sie sagen, daß Sie den nationalen Interessen gerecht werden wollen, wenn Sie einen gemischten Bezirk und zwar einen so gemischten Bezirk, daß es nicht klar vorliegt, obmehr Deutsche oder mehr Böhmen darin wohnen wenn Sie einen solchen gemischten Bezirk, ohne weiters in einen Wahlbezirk verweisen, der sonst ganz deutsch ist - d. i. in den Bezirk Ludic. Dadurch schaffen Sie selbst, eben erst einen neuen gemischten Wahlbezirk. Sie wollen also etwas erreichen und vereiteln es selbst, Sie gefährden, verletzen werkthätig das Prinzip, das Sie ausstellen.

Ich meine übrigens, wie gesagt, es sei eine bloß transitorische Verfügung, wenn wir den Pilsner Bezirk aus dem deutschen Wahlbezirke ausscheiden und ihn einem der nächsten böhmischen beifügen. Um den Preis aber möge es nicht geschehen, daß Sie wieder an einem anderen Bezirke, oder auch blos an einer Hälfte desselben ein Unrecht begehen. Um allen Besorgnissen und allen Anfeindungen aus dem Wege zu gehen, ist es wohl besser, was nicht gleich vollständig gut zu machen ist, vorläufig eine durchgreifende Besserung nur anzubahnen. Wollen sie also die Erhebungen einleiten; aber es wäre offenbar ungerecht und ein Widerspruch in der Absicht und in der Verfügung, wenn Sie einen gemischten Bezirk ans einem böhmischen Bezirk hinausweisen, damit er ganz einem deutschen anheim falle.

Sie sagen, wir wollen keine Majorisirung der Nationalitäten, aber das ist mit dem, was Sie beginnen, ein offenbarer Widerspruch. Also ich beharre bei meiner Behauptung, daß die Herren nur dann dem Grundsatze der Gleichstellung beider Nationalitäten gerecht werden, wenn sie entweder den Kralowitzer Bezirk belassen, wie er ist, oder aber nur den Pilsner dazufügen, ohne an dem Kralowitz-Manetiner Bezirk etwas zu ändern, solange nicht nähere Erhebungen vorhanden sind.

Ich wiederhole, mit der Wiederverkleinerung des böhm. Kralowitzer Wahlbezirkes können Sie das Unrecht, das Ihnen so oft zum Vorwurf gemacht wirb, daß Sie gegen eine gerechte Revision der der W. O. sich stemmen, nicht beseitigen, noch die Thatsache widerlegen, daß die böhmischen Wahlbezirke im Durchschnitt und in den Extremen viel größer sind, als die deutschen; dieser Zustand bleibt, wenn Sie, auch u. z. gerade au einem der kleinsten etwas abzwicken und die übrigen, ungleich größeren alle belassen. Damit wird das Unrecht nicht zum Rechte, keine wahre Gleichheit hergestellt, ja statt zu repariren möchten Sie den Stand noch verschlimmern.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

Ich bringe den Antrag des Hrn. Dr. Troján zur Unterstützungsfrage. Derselbe lautet am Eingange des Gesetzes, bann ebenso im §. 1 des Gesetzvorschlages, sei das Eitat 37 wegzulassen, und

beim Eitat 61 hinter Kralowitz u. Manetin einzusetzen.

Wenn das beschlossen wird, so ist selbstverständlich, daß im Punkt 37 Manetin entfällt.

Diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, wollen die Hand erheben.

Kteøí ten návrh podporují, nech pozdvihnou ruku.

Er ist nicht genügend unterstützt und steht nicht in Verhandlung.

Die Debatte ist geschlossen. Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter: Den Standpunkt der Kommission, die ich zu vertreten die Ehre habe, hat Se. Excellenz Herr Dr. Herbst als Obmann der Kommission in so klarer Weise, dem Gerechtigkeitssinn entsprechend, dem hohen Hanse vorgeführt, daß ich von einer Wiederholung als Erwiderung ans die Einwendungen des H. Dr. Trojan Umgang nehmen zu sollen glaube.

Ich empfehle also dem hohen Haufe die Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. (Bravo. )

Oberstlandmarschall: Wir gehen nun zur Spezialbehandlung des Gesetzes über.

Berichterstatter (liest: )

§. 1.

Die Punkte 37, 59 und 61 des §. 7., der mit Patent vom 26. Feber 1861 Nr. 20 R. -G. -B. erlassen Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen werden dahin abgeändert, daß dieselben lauten:

Punkt 38. Luditz, Buchau, Manetin, zusammen einen Wahlbezirk;

Punkt 59. Mies, Tuschkau, Staab, zusammen einen Wahlbezirk;

Punkt 61. Pilsen, Kralowitz, zusammen einen Wahlbezirk.

Snìm. sekr. Schmidt: §. 1. Odstavce 37, 59 a 61 §. 7. øádu volení do snìmu království Èeského patentem ze dne 26. února 1861 èís. 20 ø. z. vydaného mìní se v znìní toto:

37. Okresové žlutický, buchovský a manìtínský, dohromady 1 okres;

59. Okresové støíbrský, toužkovský a stodský, dohromady 1 okres;

61. Okresové plzeòský a královický, dohromady 1 okres.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem §. 1. zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro èlánek 1., nech pozvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

B e r i ch t e r st a t t er (liest: ) §. 2 Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Kundmachung in Wirksamkeit.

Sekr. Schmidt: §. 2. Zákon tento nabude platnosti dnem, kdy prohlášen bude.

Oberstlandm.: Diejenigen, welche dem §. zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro tento èlánek, nech ruku pozvednou.

(Geschieht. ) Angenommen.                                

Berichterstatter (liest: ) §. 3. Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.

Sekr. Schmidt: §. 3. Ministru záležitostí vnitøních uloženo jest, aby zákon tento v skutek uvedl.

Oberstlandm.: Diejenigen, welche dem §. zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

B e r i ch t e r st.: (liest: ) Gesetz vom.... .... wirksam für das Königreich Böhmen betreffend die Abänderung der Punkte: 37, 59 und 61 des §. 7. der Wahlordnung für den Landtag des Königreiches Böhmen. "Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt: "

Sekr. Schmidt: Zákon daný pro království Èeské, kterým se mìní odst. 37., 59. a 61. §. 7. øádu volení do snìmu království Æeského.

K návrhu snìmu Mého království èeského vidí se mi naøíditi takto:

Nejv. marš. zemský: Kteøí jsou pro tento nápis, nech pozvednou ruku.

Diejenigen, welche für den Titel stimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter Pfeifer: Ich beantrage die 3. Lesung des Gesetzes mit Umgangnehmung einer nochmaligen Verlesung.

O b e r st l a n d m.: Diejenigen, welche für diesen Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro tento návrh, nech pozvednou ruku.

(Geschieht).

Ich bitte nunmehr diejenigen, welche dem Gesetz in 3. Lesung ihre Zustimmung geben, sich zu erheben.

(Geschieht).

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission über die Eingabe des Gauverbandes der freiwilligen Feuerwehren der Bezirke Luditz und Podersam und der Feuerwehren des mittleren Egergebietes, um eine zeitgemäße Feuerlöschordnung.

Berichterstatter ist H. Abg. Frank.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen. -

Nám. nejv. marš.: 7. Zpráva petièní komise o žádosti spolkù hasièských okresu žlutièského a podboøanského è. pet 100; pak hasického spolku chebského za upravení nového zákona o hašení.

Berichterstatter Frank: Hoher Landtag!

Der Gauverband der freiwilligen Feuerwehren der politischen Bezirke Luditz, Podersam petitionirt in seiner Eingabe v. 6. Okt. l. J. Nr. 100 Pet. um eine praktische zeitgemäße Aenderung der Feuerlösch- und Feuerpolizeiordnung und um die Reali-

sirung eines dießbezüglichen Landesgesetzes. Die Petenten weisen auf die bis in die letzte Zeit rei= chenden großen und sich sehr oft wiederholenden Brände hin und liefern den Beweis, daß der Entstehungsgrund lediglich in einer höchst mangelhaft lax gehandhabten Feuerlösch- und Feuerpolizeiordnung zu finden ist.

Dieses Faktum kann nicht in Abrede gestellt werden. Es ist Thatsache, daß die bestehenden Vorschriften und Verordnungen nicht hinreichend sind und daß eine zeitgemäße den Verhältnissen entsprechende Aenderung der Feuerpolizeiordnung dringend geboten erscheint.

Diese Ansicht gelangt auch in den vom Feuerwehrtage am 28. und 29. Sept. l. J. gefaßten Beschlüssen zur Unterstützung.

Der Landtag des Königreiches Böhmen hat aber seit längerer Zeit diesem Gegenstande seine vollste Aufmerksamkeit geschenkt und nach reiflicher Erwägung der Sachlage in der 27. Sitzung des Jahres 1872, sowie in der 11. Sitzung der Session 1873 den Landesausschuß beauftragt, den Entwurf eines Landesgesetzes zur Regelung der Feuerpolizei für das Königreich Böhmen auszuarbeiten und diesen Entwurf in der nächsten Landtags-Session zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen.

Es ist zu bedauern, daß der Landesausschuß diesem Austrage bis heute nicht entsprochen hat; und nachdem das Bedürfniß einer zeitgemäßen Aenderung des besprochenen Gesetzes immer flagranter an den Tag tritt

Die kurze Zeit, welche dem Landtage zu feinen Berathungen gegönnt ist, es jedoch nicht erlaubt, einen Gesetzentwurf aus eigener Initiative der Verhandlung zu unterziehen, so erübrigt der Petitionskommission nichts anderes als den im Vorjahre gefaßten Beschluß zu wiederholen und empfiehlt dem hohen Landtage folgenden Antrag zur Annahme:

Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß wird beauftragt, den Entwurf eines Landesgesetzes zur Regelung der Feuerpolizei für das Königreich Böhmen auszuarbeiten und diesen Entwurf gleich bei Beginn der nächsten LandtagsSession zur verfassungsmäßigen Verhandlung vor* zulegen.

Frank: Petièní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto:

Výboru zemskému budiž uloženo, aby vypracoval osnovu zákona zemského o upravení policejního øádu proti ohni a osnovu takovou aby hned na poèátku nejblíže pøíštího zasedání snìmovního vyøízení ústavnímu pøedložil.

Oerstlandmarschall: Der Abgeordnete Herr Jahnl hat das Wort.

Abg. Jahnl: Die in den Jahren 1872, 1873 und 1874 eingebrachten und zum Theil auch wiederholten Petitionen verschiedener Feuerwehren und Feuerwehrgauverbände liefern im Zusammenhang mit den vielen Bränden, die namentlich im

Königreiche Böhmen, ich möchte sagen tagtäglich, Hunderte, ja Taufende des nationalen Wohlstands vernichten, den untrüglichen Beweis, daß das baldige Zustandekommen eines neuen, den Zeitverhältnissen entsprechenden, die Pflichten der Gemeinden normirenden und deren Verhältniß zum Institut der Feuerwehr ins klare Licht stellenden Gesetzes d. i. einer neuen Fenerlöschordnung ein dringendes Bedürfniß sei und daß dieses Bedürfniß im ganzen Lande gefühlt werde. Es ist daher in der That Aufgabe des hohen Landtages, zur Bedingung dieses Bedürfnisses mitzuwirken und beziehungsweise eine neue Feuerlöschordnung zu votiren, wie dieß bereits in den Landtagen mehrerer angrenzender Kronländer thatsächlich geschehen ist.

Ich konstatire nun zunächst mit vielem Ver= gnügen, daß der hohe Landtag bereits mehreremal seine Bereitwilligkeit, zum Zustandekommen eines selchen Gesetzes mitzuwirken, ausgesprochen hat.

Die erste Anregung hiezu geschah durch die Petition des Reichenberger Feuerwehrgauverbandes im Jahre 1872.

Dieser Petition war der Entwurf einer neuen Feuerlöschordnung beigefügt. Die Petitionskommission beantragte, es seien über die eingebrachte Petition Erhebungen zu pflegen und über deren Resultat in der nächsten d. i. in der 1873er Session Bericht zu erstatten. Der h. Landtag genehmigte diesen Beschluß am 7. Dezember 1872.

Im Jahre 1873 meldeten sich die Turner und Feuerwehren des nordböhmischen Gauverbandes mit einem gleichen Petitum; die Petitionskommission ging nun, da die im Jahre 1872 verlangten Erhebungen noch nicht vorlagen und um keine Zeit zu verlieren, einen Schritt weiter und beantragte, der hohe Landtag möge beschließen, es sei nach Beendigung der anhängigen Erhebungen sofort zum Entwurf einer neuen Feuerlöschordnung zu schreiten und diesen Entwurf in der nächsten d. i. in der 1874 Session zur verfassungsmäßigen Verhandlung vorzulegen.

Am Schlusse der 1873. Session fanden sich die vereinigten Feuerwehren des mittlern Egergebietes ein und regten die Frage der Feuerwehrsunterstützung au. Die Petitionskommission beantragte auch hierüber Erhebungen zu pflegen und falls die Unterstützungsfrage durch in die Feuerlöschordnung aufzunehmende Bestimmungen geregelt werden konnte, hierauf bei Vorlegung des Entwurfes der im Jahre 1874 vorzulegenden Feuerlöschordnung Rücksicht zu nehmen. Auch dieser Antrag fand u. z. in der Sitzung des h. Landtages vom 17. Januar 1874 die Bewilligung. -

Die Session des Jahres 1874 geht nun zu Ende und es liegen abermals Urgenzen vor aus Luditz, - wie wir gehört haben, - aus Podersam und Eger. Dazu werden noch kommen Urgenzen aus Kratzau, Reichenberg, Sandau, Neustadtl und anderen Orten.

Ich will nach keiner Seite hin einen Vorwurf aussprechen; denn ich halte mir gegenwärtig, daß die Einziehung der nöthigen Erkundigungen, die Zusammenstellung der Erhebungen und die Entwerfung eines Gesetzes, welches allen Verhältnissen, Bedürfnissen und Umständen Rechnung trägt, ein schwieriges Stück Arbeit ist, allein ich glaube doch so viel betonen zu sollen, daß es im Interesse einer besseren und energischeren Handhabung der Feuerpolizei, im Interesse einer Verminderung der Feuerschäden und im Interesse einer schnelleren Hilfeleistung bei Ausbruch von Bränden sehr wünschenswerth wäre, wenn, nachdem bisher 2 Jahre verflossen sind, der Landtag noch heuer in die Lage käme, eine Feuerlöschordnung definitiv zu beschließen. Auch will ich zum Schlusse nur noch hervorheben, daß es für die Abgeordneten vom Lande keine angenehme Situation ist, wenn sie, heimgekehrt zu ihren Wählern und interpellirt um den Stand der Angelegenheit, Achsel zuckend von einer Session zur anderen vertrösten und antworten müssen, daß sie das Gesetz abermals nicht mit bringen.

Aus diesen Gründen unterstütze ich lebhaftest den Antrag der Kommission und kann nur den Wunsch aussprechen, daß es dem h. Landtage möglich werden möge, im Jahre 1875 mit dem ersehnten Gesetze fertig zu werden.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordnete Dr. Schmeykal hat das Wort.

Abg. Dr. Schmeykal: Insofern ich ermächtigt bin im Namen des Ausschusses eine Erklärung abzugeben, so geht diese dahin, daß der Landesausschuß nicht die Wichtigkeit des vorerwähnten Gegenstandes verkennt und daß derselbe, der ihm durch die Kommissionsanträge gestellten Aufgabe mit aller Gewissenhaftigkeit nachkommen, d. h. den Gesetzentwurf in der nächsten Session gleich zu Beginn vorlegen wird. Es sind die Einleitungen getroffen und im Zuge, und sie Werden gewiß zu dem Resultate der Vorlage eines Gesetzentwurfes führen, wenn, wie im Vorjahre die Session am Schlusse des Jahres stattgefunden hätte. (Bravo!)

Ich bitte also, sich keinen Zweifeln hinzugeben, daß dem Auftrage vollkommen nachgekommen wird. (Lebhaftes Bravo. )

Oberstlandmarschall: Wünscht noch jemand das Wort?

Žádá nìkdo za slovo?

(Niemand meldet sich. )

Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Berichterstatter Frank: Es ist von keiner Seite gegen die Kommissionsanträge, noch gegen den Bericht ein Gegenantrag vorgebracht worden. Es übrigt daher zur Vertheidigung das Wenigste. Ich begrüße mit Freuden die von Seite des Landesausschusses abgegebene Erklärung, da ich dafür die beste Gewähr finde, daß im nächsten Jahre die Vorlage zur allfälligen Behandlung gelangt und, empfehle nochmals den Kommissionsantrag zur Annahme des hohen Hauses.

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskommission über die Petition der Gemeinde Widach, wegen Uebernahme des dortigen Pfarrhauses, auf Kosten des Religionsfondes. Berichterstatter ist der Landesausschuß-Beisitzer Dr. Alter. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: 8. Zpráva téže komise o žádosti obce vídochovské, è. p. 36, za odevzdání fary vídochovské do správy fondu náboženského.

Ref. Dr. Alter:

Hoher Landtag!

In der von Sr. Excellenz dem Herrn Abgeordneten Dr. Herbst überreichten Petition Z. 56 bittet die Gemeinde Widach, daß der h. Landtag bei der f. f. Regierung sich dafür verwenden möge, daß das Patronat der Widacher Pfarre beziehungsweise die Instandhaltung des Pfarrhauses auf den Religionsfond übernommen werden möge. Diese arme Gebirgsgemeinde bestimmte die große 2 Wegstunden betragende Entfernung von der Pfarrkirche Kalna und die nationale Verschiedenheit dieser Pfarrgemeinde dazu, im Jahre 1852 die Errichtung einer eigenen Pfarre anzustreben. Sie erreichte ihren Wunsch gegen die Uebernahme der schwersten Opfer, gegen Herstellung des Pfarrhauses aus Eigenem mit einem Aufwande von fl. 6829. 84 kr. und gegen die Uebernahme der Verpflichtung, die Baulichkeiten in Stand zu erhalten.

Doch der gute Wille der Gemeinde vermochte ihre Kräfte nicht zu ergänzen, da die wenigen Grundbesitzer in keinen günstigen Vermögensverhältnissen sich befinden, die übrigen Bewohner als arbeitslose Weber eher die Hilfe der Gemeinde in Anspruch zu nehmen in die Lage kommen, als der Gemeinde selbst beizuspringen vermögen. Diese ungünstigen Vermögensverhältnisse der Gemeinde haben im Laufe der Zeit nur stets eine Verschlimmerung erfahren, indem die Höhe des- Erfordernisses für Steuern und Umlagen stets gewachsen ist, die We= berei immer weniger und weniger Verdienst abwarf und wiederholter Mißwachs auch die vermöglicheren Grundbesitzer in Schulden stürzte.

Das Kriegsjahr 1866 brachte der Gemeinde abermals reiche Verluste und eine ungenügende Entschädigung, so daß die Kräfte der Gemeinde sich nicht zu erholen vermochten.

Die schlichte Beschreibung der traurigen Lage dieser Gemeinde, welche darüber von Schmerz erfüllt ist, daß sie nicht mehr, wie sonst die Steuern und öffentlichen Giebigkeiten in Ordnung abzuführen vermag, sondern monatlich Steuerexekutionen in ihren Häusern sehen muß, ist wahrhaft erschütternd und wer mit den Verhältnissen einigermaßen vertraut ist, wird zugeben, daß die Gemeinde die

Wahrheit spricht, wenn sie betheuert, daß sie die Kosten der Instandhaltung der Pfarrbaulichkeiten nicht aufzubringen vermag.

Die Gemeinde ist wiederholt um die Uebernahme dieser Last auf den Religionsfond eingekommen, wurde aber immer unter Hinweis auf die übernommene Verpflichtung abgewiesen.

Die Petitionskommission konnte jedoch der Er= wägung sich nicht verschließen, daß dieser Abneigungsgrund den Umstand, daß die Verhältnisse der Gemeinde seit dem Zeitpunkte der Abgabe der Erklärung der Gemeindevertretung, also seit mehr als 20 Jahren sich wesentlich u. z. offenbar nicht zum Vortheile der Gemeinde geändert haben, nicht also wie es gerecht wäre, würdige.

Und da überdieß das Gesuch der Gemeinde mit den Zwecken des Religionsfondes im vollsten Einklang stehet, da ferner die Gemeinde nach den über Errichtung v. Pfarreien und Lokalien erlassenen Hofdekreten vom 12. September, 10. Oktober 1772 und 24. Oktober 1783 auch ohne Uebernahme der Last einen begründeten Anspruch auf die Errichtung der Pfarre gehabt hatte, weil die Entfernung des Ortes von der Pfarrkirche Kalna eine zu weite War, glaubte die Petitionskommission das Augenmerk des Regierungskommissärs auf die Petition insbesondere lenken zu sollen und einigte sich zu dem Antrage:

Der h. Landtag wolle beschließen: Die Petition der Gemeinde Widach werde zur Erledigung der hohen Regierung mit Dem dringenden Ersuchen abgetreten, der wohl begründeten und billigen Bitte der Gemeinde Widach in Würdigung der veränderten Zeitverhältnisse gewährende Folge zu geben.

Sn. akt. Sládek: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnesti takto: Žádost obce Vidochovské budiž odevzdána k vyøízení slavné vládì se snažnou žádostí, aby dobøe odùvodnìnou a spravedlivou prosbu obce Vidochova v uvážení, že pomìry èasové se zmìnily, laskavì ráèil vyplniti.

Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za

slovo ?

Wünscht jemand das Wort? Diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Da es dringend nothwendig ist, daß wir die heutige Tagesordnung vollbringen und die verehrten Herren Mitglieder erschöpft sein könnten, werde ich die Sitzung schließen und bitte um 7 Uhr zu einer Abendsitzung erscheinen zu wollen.

Die Sitzung wird um 4 Uhr 45 Min. Nachm. geschlossen.

Sezeni bylo uzavøeno ve 4 hod. 45 min. odpoledne.

Ritter von Leiner, Verifikator. Dr. Aschenbrenner, Verifikator.

Dr. Robert Nittinger, verifikator.

Stenografická zpráva

o

XVI. (veèerním) sezení tøetího výroèního

zasedání snìmu èeského od roku 1872,

dne 13. øíjna 1874.

Stenographischer Bericht

über die

XVI. (Abend-) Sitzung der dritten Jahres-

Session des böhmischen Landtages vom Jahre

1872, am 13. Oktober 1874.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.

Pøítomní: Maršálkùv námìstek Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Weber, c. kr. místodržitelský rada Dr. rytíø z Friedlù a c. kr. rada vrchn. zemsk. soudu Dr. Petruschka.

Sezení poèalo o 7. hodinì 45 minut.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.

Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Clandi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber, der k. k. Statthaltereirath Dr. Ritter von Friedl und der k. k. Oberlandesgerichtsrath Dr. Petruschka.

Beginn der Sitzung: 7 Uhr 45 Min.

Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Sezení jest zahájeno.

Wir gehen zum Berichte der Petitionskommission über, betreffend die Eingabe des J. Fürst und Genossen um Abschrift des Protokolles über die Befahrung des Wottawaflußes im Jahre 1871.

Berichterstatter ist Abg. Freiherr v. Mallowetz. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. maršálka: Zpráva petièní komise o žádosti J Fürstla a soudruhù è. pet. 91 za vydání výpisu z protokolu o upravení voroplavby na Otavì.

Berichterstatter Freih. v. Mallowetz (liest): Hoher Landtag! In der vom Abg. Hrn Dr. Trojan überreichten Petition Z. 91 bitten die Mühlbesitzer Josef Fürst ans Hostie und Johann Kuchinka aus Schüttenhofen um Veranlassung, daß ihnen eine Abschrift des Protokolles über die im Monate Juni 1871 vorgenommene Befahrung der Wottawa zugemittelt werde, indem der Landesausschuß ein ähnliches Gesuch der Petenten mit dem Hinweise darauf, daß das Aktenstück nicht vor= findlich sei, abgewiesen habe.

Der letztere Umstand veranlaßte die Petenten zu der weiteren Bitte, daß die Angelegenheit unter= sucht und eventuell die Wiederaufnahme der Fluß= befahrung auf Kosten der schuldtragenden Beamten verfügt würde.

Nach den von der Petitionskommission gepflo= genen Erhebungen ist in den Registratursakten des Landesausschußes das fragliche Protokoll nicht vor= findig und auch durch das Einreichungsprotokoll läßt sich nicht konstatiren, daß das Aktenstück dem Landesausschuße übergeben worden wäre.

Nachdem es sich übrigens um einen Amtsakt handelt, von welchem Abschriften zu erheben ein Parteienrecht nicht bildet, nachdem ferner der Landesausschuß, sollte er zu seiner Amtsführung

die Vornahme einer neuerlichen Flußbefahrung be= dürfen, diese gewiß vornehmen lassen wird, beantragt die Petitionskommission:

Der hohe Landtag wolle über die Petition des Josef Fürst und Johann Kuchinka Z. 91 zur Tagesordnung übergehen.

Sekr. Sládek: Petièní komise navrhuje, slavný snìme raèiž o petici pana Jana Fursta a soudruhù pøejíti k dennímu poøádku.

Dr. Trojan se hlásí k slovu.

Nejv. marš.: Pan Dr. Trojan má slovo.

Dr. Trojan: Jestli se takto budou petice, žádosti a stížnosti naších volièù odbývati, to ovšem nedojdeme k veliké spokojenosti. Pánové, zde slyšíme, že byla komise více týdnù trvavší venku, aby vyšetøila pomìry splavnosti jedné øeky; v té komisi byl zemský výbor súèastnìn a zajisté také vláda; teï se nenachází nikde ani stopa o ní a teï se má o té petici pøejíti k dennímu poøádku. Ptám se, je to v poøádku? Myslím, že jest zcela slušné a pøimìøené, když se o tom celý snìm, zastupitelstvo království Èeského dozví, že uloží zemskému výboru, aby po ní pátral; a se ptá u vlády, snad bude tehdejší protokol tam? Nìkde pøece musí býti, vždy musí se vìdìt, kdo byl v té komisi; a se zemský výbor ptá tìch údùv! Jinak bychom nevyhovìli ani potøebám, ani službì zemì. Já tedy navrhuji, aby se na místo tohoto podivného "denního poøádku" uložilo zemskému výboru, aby po tom pátral, co se s tím stalo, byl-li nìjaký komisionelní protokol sepsán, - o èemž nepochybuji; nebo když trvala komise dlouho, zajisté musí býti nìjaký výsledek sepsán-, a stopuje se, kam se podìl? A zemský výbor vyslechne ty údy, kteøí byli pøi komisi; byli tam nepochybnì také inženýrové zemští.

To mùj návrh!

Es sei also dem Landesausschuße aufzutragen,

sicherzustellen, ob ein Kommissionsprotokoll aufgenommen wurde, woran ich freilich nicht zweifeln kann, wenn Vertreter des Landesausschußes, Inge= nieure und gewiß auch Regierungsorgane daran Theil nahmen. Der Landesausschuß soll also in der nächsten Session darüber Bericht erstatten, was in der Sache geschehen ist. Jetzt ist ein Protokoll nicht zu finden über ein langwieriges Operat bei der Begehung und Untersuchung eines Flußes, namentlich über die Flößbarkeit desselben u. dgl.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Alter hat das Wort.

Dr. Alter: Der Landesausschuß wird gewiß, wenn er nach dem Antrage des Herrn Dr. Trojan beauftragt werden sollte, dem Protokolle weiter nachzuforschen, dem Auftrage des hohen Landtages pflichtgemäß nachkommen. Ich möchte nur gegenüber den Ausführungen des Herrn Dr. Trojan bemerken, daß diese Nachforschung von Seite des Landesausschußes bereits einmal und zwar mit aller Genanigkeit erfolgt fei. Nachdem aber weder im Einreichungsprotokolle noch auch in der Registratur irgendwie Aufklärung, irgend welche Andeutung über dieses Befahrungsprotokoll aufgefunden werden konnte, so ist es natürlich, daß eine systematische Nachforschung, wenn nicht unmöglich, so doch mit unendlichen Schwierigkeiten verbunden sein wird. Von der Richtigkeit dieser Ausführung hat sich auch die Petitionskommission überzeugt, es bleibt mir noch fraglich, ob, nachdem die Petition dahin geht, daß den Petenten eine Abschrift dieses Protokolles zugewiesen werde, ob aus diesem Umstande ein Grund abgeleitet werben soll, daß der weiteren Bitte, eventuell die Flußbefahrung wieder aufzunehmen und das Protokoll zu rekonstruiren, Folge ge= geben werden soll oder nicht.

Hier hat die Petitionskommission bereits darauf hingewiesen, daß, wenn die Zustände am Wottawa= Fluße derartig sind, daß eine Flußbefahrung noth= wendig sein wird, der L. -A. diese verfügen werde und die letzten Beschlüsse des h. Landtages dürften ja ohnehin darauf führen. Es konnte daher die Petitionskommission bei dieser Sachlage zu einem andern Antrage nicht kommen, nachdem diese Ausführungen, welche sie den L. =A. =Akten entnahm, als richtig konstatirt wurden. (Bravo. )

O b e r st l a n d m a r s ch a l l: Herr Abgeordneter Dr. Wiener hat das Wort.

Dr. Wiener: Ich unterstütze den Antrag des Herrn Dr. Trojan, mir scheint es wirklich nicht ganz korrekt zu sein, wenn man ohne ämtliche Auskunft über einen solchen Gegenstand zur Tages-

ordnung übergeht.

Der Landesausschuß hat bisher eine ämtliche Zuschrift an den h. Landtag nicht ertheilt.

Wir wissen also nichts, wir wissen blos das, was uns Herr Dr. Alter privatim mittheilte; es scheint mir also korrekt zu sein, daß der Landes-

ausschuß beauftragt werde, uns über diese Angelegenheit Bericht zu erstatten.

Dr. Trojan: Ich bitte auch um's Wort.

Oberstlandmarschall: Abg. Dr. Trojan hat das Wort.

Trojan: Nun das sage ich ja nur etwas bestimmter: Es sei dem Landesausschuße aufzutragen, sicherzustellen, ob ein Kommissionsprotokoll aufgenommen wurde, und wo es hinkam. Wenn eine Kommission einige Wochen dauert, wenn daran unsere Ingenieure und auch Regierungsorgane Theil genommen haben, soll jetzt kein Protokoll darüber zu finden sein, keine Spur von einem langwierigen Operate.


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