A pakli, pánové, nechopí se této záležitosti vláda a zem, budou tamnější rolníci uvrženi u nejhorší bídu, pak budou uvrženi v ruce
bezcitných lidí, pak, pánové, nastanou co následek druhý dražby, které budou na denním pořádku a na které čekají již ona bezcitná individua, lichváři, jako krkavci na svoje oběti.
Ale pánové, nejedná se toliko o rolníka, nejedná se toliko o to, aby mu poskytnuta byla možnost, vésti své hospodářství dále. Pánové, jest tu ještě jeden faktor, míním tím dělnictvo; nebo pánové, když rolník nemá, neposkytne také práci dělnickému lidu.
Již dnes poklepává bída na četné rodiny a jestli v nejkratší době nestanou se prostředky se strany vlády a země, bude tisíce rodin uvrženo v největší bídu. A pánové, ony peníze, které by dnes snad posloužily, které by lidu poskytly práci, třeba i bez úroků byly uloženy, ty samé peníze, ne-li větší sumy budou se musit vynaložit, když lid, an v zoufalství a nouzi dohnán překročí meze zákona a nedělá rozdílu mezi svým a tvým, když takový lid budete muset živit v káznicích, aneb když následkem bídy tělesně schromne, a budete jej muset zaopatřit v nemocnicích! -
Proto, pánové, jmenem poškozeného rolnictva a jmenem dělníků žádám slavný sněm, aby ráčil slavnému výboru zemskému dáti plnou moc, aby z pokladního zbytku zemského fondu obrátil výminečným způsobem sumu až do 150 000 zl. na zúročitelné zálohy takovým nemajetným gruntovníkům, kteří letošní neúrodou postiženi, výpomoci zapotřebí mají. Zálohy ty mají se 4 ze sta zúročiti a v 10 letech počínajíc dnem 1. ledna 1876 splatiti. To prosím, tento návrh jest toliko změnou 1. a 2. odstavce, co se týče třetího odstavce, souhlasím s návrhem.
Landtagsaktuar Sládek: Der Herr Abg. stellt den Antrag, der h. Landtag wolle beschließen: Der Landesausschuß wird ermächtigt aus den Kassaresten bes Landesfondes eine Summe bis zur Höhe von fl. 150. 000 zu verzinslichen Vorschüssen an solche bedürftige Grundbesitzer zu verwenden, welche durch den heurigen Mißwachs betroffen wurden und zum Fortbetriebe der Landwirthschaft dieselben sehr nothwendig haben. -
Die Vorschüsse sind mit 4% zu verzinsen und binnen 10 Jahren vom 1. Jänner 1876 an zurückzuzahlen.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesen Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Dr. Trojan: Žádám za slovo!
Nejv. marš.: Posl. dr. Trojan má slovo.
Dr. Trojan: Já se přimlouvám za tento návrh, který vyžaduje trochu větší zálohy. Pánové! Nejedná se tu o nějaký výdej skutečný, trvalý, nýbrž jen o jiné uložení peněz.
Máme ze zemského fondu statisíce uložené v bankách a jinde, nesou prý tam také někdy jen 4%; návrh p. Pražáka jest tak skromný, že zvýšení obnáší jen zl. 50. 000
My máme prý, co já vím, asi zl. 800. 000 leckde uloženo; ty zde žádané půjčky budou se také rok po roku splácet, tak že přijdou poznenáhla nazpět. Já myslím, že to není velká obtíž, nebude to velkou obětí, obětujeme-li snad 1% ze záloh do zl. 150. 000; to jest poměrně dosti skrovná pomoc v tak velké a nutné, obecné potřebě.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokování jest ukončeno.
Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Wolfrum: Ein prinzipieller Widerstand ist gegen den von der Budgetkommission vorgelegten Antrag nicht erhoben, dagegen ein abändernder Antrag vom Abg. Herrn Pražák gestellt worden, der im 1. Absatze die fl. 100. 000 auf fl. 150. 000 erhöht wissen will und die Verzinsung auf 4% herabzusetzen beantragt, wahrend die Rückzahlung in 10 Jahren statt wie die Kommission vorschlägt, in 5 Jahren stattfinden soll. -
Ich muß mich im Namen der Budgetkommission gegen die 3 gestellten Abänderungsanträge aus= sprechen.
Ich habe schon in der Einleitung für diesen Antrag gesagt, daß die Budgetkommission eingesehen hat, daß der großen Ausdehnung des Mißwachses gegenüber die Summe von st. 100. 000 gering ist. Ich will es dahin gestellt sein lassen, ob die Angaben, die der Herr Pražák über den Schaden, der durch den Mißwachs hervorgebracht worden ist, auf ziffermäßige Genauigkeit Anspruch machen können; es sind ähnliche Angaben auch in den Petitionen, die vorliegen, enthalten. Jedenfalls ist der Schaden ein bedeutender, denn er liegt ja vor jedermanns Augen da und es ist die Hilfe, die mit fl. 100. 000 geboten wird, allerdings eine geringe. Aber wir müssen Rücksicht nehmen auf die Kassareste, die im Landesfond erliegen; ein anderes Mittel, um Vorschüsse zu ertheilen, ist einmal nicht da Diese Kassareste sind aber schon jetzt durch dasjenige, was für das Gebärhaus mehr ausgezahlt worden ist, bedeutend in Anspruch genommen worden und wenn die fl. 100. 000 noch herausgenommen werden, wird wenig mehr über fl. 100. 000 als Kassarest disponibel in der Landeskassa verbleiben. Das liegt nun auf der Hand, daß ein so geringer Stand eigentlich gar nicht genügen könnte, wenn nicht eben immer Summen disponibel wären, die wohl schon angewiesen sind, aber nicht zur Ausgabe gelangten.
Wäre das nicht der Fall, so könnte man absolut aus Kassaresten gar nichts zum Vorschuß hergeben. Aber weil manchmal schon für Ausgaben bestimmte Summen noch nicht ausgegeben werden
und eine Zeit lang noch in der Kassa liegen, so ist es möglich, daß man auf diese Kassareste eine so bedeutende Summe wie fl. 100. 000 anweisen kann. -
Sollte nun diese Summe noch um fl. 50. 000 überschritten werden, so bin ich sehr in Zweifel, ob nicht der Landesausschuß in die unangenehme Lage kommt, seine letzte Hilfe wieder bei Grundentlastungsgeldern suchen zu müssen, was doch unter allen Umständen vermieden werden soll. -
Bezüglich der 2. Abänderung, daß bloß 47% Zinsen gegeben werden, habe ich den Grund dafür, daß die Budgetkommission 5% beantragt, auch schon in meiner kurzen Einleitung auseinandergesetzt und ich bin geneigt entschieden daran festzuhalten. - Es ist durchaus nicht wahrscheinlich, daß mit 5% Verzinsung der wirklich bedürftige kleine Grundbesitzer, der vielleicht durch Mißwachs gezwungen ist, das Bieh zu verkaufen, wenn er nicht das Futter jetzt anschaffen kann, wegen 1% Unterschied die Hilfe etwa nicht annehmen kann.
Im gewöhnlichen Leben ist und ganz bestimmt auch bei Landwirthen ein viel höherer Zinsfuß üblich und die Staatsverwaltung, als sie der Industrie zu Hilfe sprang oder eigentlich springen wollte, es ist vielleicht nicht so geworden, wie man es geglaubt (Heiterkeit), hat im vorigen Winter 7 1/2 oder 8% verlangt und jedermann hat es für gerechtfertigt gefunden, daß ein solcher Zinsfuß gelte. Ich gebe zu, daß gegenüber der Landwirthschaft nicht der* selbe Maßstab wie der Industrie gegenüber festgehalten werden kann, aber 5% ist auch bedeutend niedriger und derjenige Grundbesitzer, der wegen der 5% einen Vorschuß von fl. 200, 300 oder 400 nicht nehmen kann, den bin ich geneigt für gar nicht hilfsbedürftig zu halten. Denn es ist anderseits, wenn ein zu niedriger Zinsfuß bestimmt wird, wohl die Gefahr vorhanden, daß Unberufene eben weil es ein zu niedriger Zinsfuß ist, die Hilfe des Landes in Anspruch nehmen, und deswegen bitte ich recht sehr, bei den 5% zu verharren.
Sie sind nicht so hoch bestimmt, damit etwa der Landesfond keinen Verlust erleide, sondern sie sind gegeben, damit dieses Geld nicht in unrechte Hände komme. Was aber die 10 Jahre anbelangt, so muß ich auf das entschiedenste auf dem Antrage der Budget-Kommission beharren. Da erst vom 1. Jänner 1876 der Rückzahlungstermin beginnt, so gehen ja schon nach dem Vorschlage der BudgetKommission 6 Jahre vorüber, wenn nun nach dem Vorschlage des Herrn Abgeordneten Pražák vom 1. Jänner 1876 an, noch 10 Jahre verfließen sollten, so wären es 11 Jahre.
Nun, meine ich, meine Herren, wer in 6 Jahren sich von einem Mißwachs nicht erholt, der kann sich auch in 11 Jahren nicht erholen, und einem, dem nicht zu helfen ist, dem kann das Land nicht helfen.
Es würde auch nicht im Interesse des Landes sein, wenn so lange Zahlungsfristen gewährt würden, denn man muß doch berücksichtigen, wenn auf
so lange Zeit hinaus der Landeskasse diese Gelber entzogen werden, so muß wohl der hohe Landtag, um eben diese Kassareste zu starken, andererseits ans die andern Steuerträger 1
2 % umlegen.
Man muß also trachten, daß man diese Gelder wieder hereinbekommt und deßwegen ist es von ber Budget-Kommission wohl erwogen gewesen, wenn sie bloß fünfjährige Rückzahlung natürlich das Jahr 1875 nicht eingerechnet in Vorschlag bringt.
Ich setze aber voraus, daß Herr Pražák auch bas letzte Alinea des Antrages der Budgetkomission nach seinem Antrage festhält, denn auf dieses Alinea setzt die Kommission bas Hauptgewicht, baß die Haftung ber Gemeinden dabei ist, und daß die Rückzahlungs- und Verzinsungsmodalitäten und überhaupt alle Modalitäten bezüglich der Sicherstellung und Rückzahlung vom Landesausschusse zu bestimmen sind. An diesem Alinea muß ich unter allen Umständen festhalten und bitte den hohen Landtag sehr, ihn nicht fallen zu lassen, wenn vielleicht es in ber Absicht des Herrn Antragstellers liegen sollte, dieses Alinea in Wegfall zu bringen.
Ich bitte den Antrag der Budget-Kommission, so wie er gestellt ist, anzunehmen und nicht statt 100. 000 fl., 150. 000 fl. zu bewilligen, noch weniger aber, statt 5%, 4% zu bestimmen, und auf keinen Fall (Heiterkeit) die Rückzahlungsmodalitäten aufzugeben.
Abg. Dr. Roser: Ich bitte zur Abstimmung sprechen zu dürfen. Ich beantrage, baß früher über die Höhe der Summe und dann über die % abgesondert abgestimmt werbe.
Oberstlandmarschall: Ich hätte ohnehin dem h. Hause den Vorschlag gemacht, daß eine getrennte Abstimmung stattfinde.
Nám. nejv. marš.: Bude se hlasovat o návrhu pana Pražáka.
Oberstlandmarschall: Ich bringe natürlich die Anträge des Herrn Abg. Pražák voraus zur Abstimmung und wenn einer ober ber andere fällt, so wirb ber zur Abstimmung gebracht, welchen die Budget-Kommission vorgeschlagen hat.
Das 1. Alinea bes Antrages lautet: "Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus den Kassaresten des Landesfondes eine Summe bis zur Höhe von 150. 000 fl. zu verzinslichen Vorschüssen an solche dürftige Grundbesitzer zu verwenden, welche von dem heurigen Mißwachs betroffen wurden, und zum Fortbetriebe der Landwirthschaft Unterstützung nö= thig haben.
Sněm. akt. Sládek: První odstavec návrhu pana Pražáka zní: "Zemskému výboru dává se plná moc, aby z pokladních zbytků zemsk. fondu obrátil sumu až do 150. 000 zl. na zúročitelné zálohy takovým nemajetným
gruntovníkům, kteří letošní neúrodou postiženi byvše, zapotřebí mají podpory, aby hospodářství své dále vésti mohli.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť vstanou.
(Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen.
Der zweite Theil des Antrages lautet: "Die Vorschüsse sind mit 4% zu verzinsen und binnen 10 Jahren vom 1. Jänner 1876 an, zurückzuzahlen. "
Abg. Dr. Trojan: Ich bitte auch, da die Bestimmungen zu treuen, betreffs der Verzinsung und des Rückzahlungstermines.
Oberstlandmarschall: Die Vorschüsse sind mit 4% zu verzinsen.
Sn. akt. Sládek: Zálohy tyto mají se 4% zúročiti.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben.
(Geschieht. ) Es ist die Minorität. . Ich bringe jetzt den Antrag der Kommission zur Abstimmung: "Die Vorschüsse sind zu 5% zu verzinsen. Ich bitte diejenigen, welche dafür sind sich zu erheben.
(Geschieht. ) Er ist angenommen. Ich bringe den Antrag zur Abstimmung:
,, - und binnen 10 Jahren vom1. Jänner 1876 zurückzuzahlen. "
Ich bitte diejenigen, welche dafür sind, sich zu erheben.
Prosím, kteří jsou pro ten návrh, aby vstali.
(Geschieht. ) - Er ist abgelehnt. Ich bringe nunmehr den Antrag der Kommission zur Abstimmung; er lautet:
" - und binnen 5 Jahren vom 1. Jänner 1876 an zurückzuzahlen. " -
Ich bitte diejenigen, welche für den Antrag sind, sich zu erheben.
Prosím, kteří jsou pro ten návrh, nechť vstanou.
(Geschieht ) Er ist angenommen.
"Die Haftung für Verzinsung und Rückzahlung haben die betreffenden Gemeinden zu übernehmen und bleibt es dem Landesausschusse überlassen, sowohl die Art und Weise ber Vorschußertheilung, als auch die Modalitäten der Haftung, Sicherstellung und Rückzahlung dieser Vorschüsse zu bestimmen. " -
Sn. akt. Sládek: Ručení za úroky a za splácení převzíti mají obce, jichž se tyče, a zůstavuje se zem. výb. ustanoviti spůsob, jakým se zálohy poskytnouti mají, jakož i podmínky, za jakými se ručení za tyto zálohy, a též pojištění i splacení jejich uskutečniti má.
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche dafür sind, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozvednou ruku.
(Geschieht) Angenommen.
Berichterstatter Es sind sonach sowohl die im Berichte schon erwähnten 5 Petitionen als auch die Petition Z. 142 der Gemeinde Wokowitz und, die Petitions-Zahl 143 der Gemeinde Wodňan erledigt
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten über das Ansuchen des Prager Stadtrathes betreffs der tauschweisen Veräußerung einiger Gemeindegrundstücke. Berichterstatter ist der Herr Abg. Dr. Trojan.
Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: 4. Zpráva komise pro obecní a okresní záležitosti o žádosti městské rady Pražské za povolení k prodeji obecních pozemků.
Ref. Dr. Trojan: Slavný sněme!
K zařízení dolejšího nábřeží na pravém břehu Vltavy mezi mostem Karlovým a mostem císaře Františka Josefa potřebuje obec Pražská ještě některých prostranností, jichž posud nemá; a to především poblíž tak zvaného rejdiště, kde se má nejprvé počíti pracemi úpravními již k vůli novému domu umělců.
Za účelem tím uzavřelo městské zastu-
pitelstvo smlouvu o směně pozemků s knížetem Janem Adolfem ze Schwarzenbergů jakožto s držitelem ohrady nalezající se v naznačené Části města, podle kteréžto smlouvy kr. hlavní město od jmenovaného knížete obdrží ohradu jeho č. p. 79/I. v starém městě Pražském s výměrou 1548 9/10, ٱ; za to knížeti odevzdává bývalou Brabcovu ohradu č. p. 872/II.. ve výměře 915
s příslušící k ní plochou uliční a pobřežní po 63 4' 2" a 62Q° o", a mimo to na vyrovnání ceny připlatí Praha 76. 064 zl. 67 kr., při čemž město sobě zabezpečilo za jistých umluvených podmínek i opětné získání oněch částí ohrady č. p. 871/I. knížeti Schwarzenbergovi odevzdané, kterých by město na dále snad potřebovalo.
Poněvadž město Praha nabude tím držebnosti patrně větší i ve větší ceně než-li jaké odevzdává na výměnu, domnívala se městská rada, že u věci té nemá dalšího povolení zapotřebí, a žádala ihned za knihovní vklad smlouvy, byla však s tou žádostí od zemského i od vrchního soudu odmrštěna s odkázáním k §. 105 Pražského řádu obecního s tím připomenutím, že každé zcizení, tudíž i směnění obecního majetku v ceně 2000 zl. převyšující státi se může toliko mocí zemského zákona.
Za vydání zákona takového žádá tedy zastupitelstvo městské dokládajíc, že v usne šení o této záležitosti súčastnili se 64 obecní starší totiž více než dvě třetiny veškerého sboru obecních starších, takže usnešení to stalo se řádně a platně.
Komise pro okresní a obecní záležitosti prohlednuvši všecky předložené spisy, neváhá přistoupiti k návrhu zemského výboru a ve shodě s ním činí návrh:
Slavný sněme račiž uzavříti připojený zákon:
Zákon, jímž se městská obec Pražská zmocňuje, aby některé nemovitosti obecní směnou zciziti mohla. Městská obec královského hlavního města Prahy zmocňuje se, aby mohla směnou za dům č. p. 79. na Starém městě Pražském i s prostranstvím, ohradou a ostatním příslušenstvím postoupiti dům č. p. 872 na Starém městě Pražském obci jmenované náležející i s ohradou a ostatním příslušenstvím, pak pobřežní prostranství ve výměře 63Q° 4' 2" při tomto domu v městských knihách pozemkových pod čís. pod. 10318 roku 1862 zanešené, dále dům vystavěný na místě bývalého skladiště mezi č. p. 871 a 872/II.. a v městských knihách lib. kontr. rub. 67, fol. 59 p. v. u čísla podacího 5049 roku 1853 zaznamenaný, se vším příslušenstvím i se všemi právy.
. Hoher Landtag geruhe das beigeschlossene Gesetz zu beschließen:
Gesetz, womit die Stadtgemeinde Prag zur tauschweisen Veräußerung erniger Gemeinderealitäten ermächtiget wirb. Die Stadtgemeinde ber königlichen Hauptstadt Prag wirb ermächtigt, bas ihr eigenthümlich gehőrige Haus Nr. 872/I aus ber Altstabt Prag sammt Holzgarten und sonstigem Zugehőr, bann den in den Stadtbüchern NG. 10. 318 bes Jahres 1862 eingetragenen Uferplatz bei diesem Hanse im Ausmaße von 630° 4' 2" nebst dem gepflasterten Ufer im Ausmaße von 620 3"; ferner bas an Stelle bes bestandenen Magazinschupfens zwischen Nr. -Cons. 871 und 872/I. erbante, in den Stadtbüchern lib. contr. rub. 67 fol. 59 p. v. ad NE. 5049 bes Jahres 1853 eingetragene Hans mit allem Zugehör und allen Rechten gegen bas Haus Nr. -Cons. 79 ber Altstadt Prag sammt Platz und Holzgarten und sonstigem Zugehör zu veräußern.
Nejv. zem. maršálek: Žádá někdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort?
Kteří jsou pro ten zákon, nechť zdvihnou ruku.
Diejenigen, die für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Gemeindeangelegenheiten über die Petition ber Gemeinde Schönberg um Ausscheidung aus dem Selčaner und bezügl. Mühlhausner Gerichts-Bezirke und nm Errichtung eines Bezirksgerichtes in Schönberg.
Berichterstatter ist Herr Dr. Karl Lumbe; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: 5. Zpráva téže komise o petici městské obce Krásnohorské za vyloučení z obvodu okr. soudu selčanského a milevského a za zřízení soudu okresního v Krásné Hoře.
Berichterstatter Dr. Lumbe (liest): Hoher Landtag!
Die königliche Bergstadt Schönberg hat durch den Abg. Herrn Dr. Trojan ein Gesuch beim h. Landtage des Königreiches Böhmen eingebracht, worin sie bittet, sie möge aus dem Gerichtsbezirk Selčan und bez. Mühlhausen (Milevsko) ausgeschieden, und in Schönberg ein eigenes k. f. Bezirksgericht errichtet werden.
Sie fuhrt zur Unterstützung Folgendes an:
1. Schon ursprünglich bei der Vertheilung der -Bezirksgerichte sei nicht mit gehöriger Berücksichtigung aller Wesentlichen Umstände vorgegangen worden.
2. Der Selcanet Gerichtsbezirk umfasse 6 On. Meilen, mit 25. 272 Einwohnern in 76 Katastral und 24 politischen Gemeinden.
3. Die Entfernung der einzelnen Gemeinden von Selčan betrage mitunter 2 bis 3 Meilen desgleicheu von Milevsko (Mühlhausen).
4. Es sei daselbst ein Postamt, ein Gendarmerieposten und Notar.
5. Zur Winterzeit, namentlich bei starken Schneewehen sei die Kommunikation erschwert, daher zuweilen selbst Kontumazirungen bei Gericht vorkommen.
6. Schönberg sei in früherer Zeit, bis zum 17. Jahrhunderte eine bedeutende Bergstadt mit einem Privilegium aus dem 14. Jahrhundert, gegeben dem goldblühenden Schönberg, gewesen und nach dem 30jähr. Kriege herabgekommen.
7. Es hat eine Zklassige čechische Schule, die erweitert werden wird; schöne Gebäude zur Unterfünft der Beamten u. s. W.
8. Es hat viele Gewerbetreibende, und ganz das Aussehen einer schönen Stadt.
9. Schönberg ist nach allen Richtungen mittels guter Straßen und Wege mit den umliegenden Ortschaften verbunden.
10. Nach den beiliegenden zwei Ausweisen und Zustimmungserklärungen wünschen 38 Gemeinden mit 8935 Einwohnern, desgleichen von 5 Katastralgemeinden mit 21 Ortschaften und 3766 Einwohnern die Errichtung eines Bez. Gerichtes in Schönberg.
11. Nach den beiliegenden 2 Protokollen der Stadtvertretung von Schönberg u. z. vom 22. und 30. Sept. 1874 bietet die Stadt unentgeltlich das der Stadt gehörige einstöckige Haus Nr. 90 j zur Unterbringung des Bezirksgerichtes an, und übernehme alle Adaptirungskosten so wie anderweitige Herrichtungen auf eigene Kosten, ohne einen Beitrag anderer Gemeinden. j
12. Schon bei der unsprünglichen Organisirung der Gerichte war Schönberg für ein Bez. Gericht in Aussicht genommen, allein die Bemühungen der andern Städte, als Selčan, Sedlec, Mühlhausen, Mirowic haben es verdient.
Beiliegend, sind die Zustimmungserklärungen von 36 Gemeinden sub 1 bis 14, zwei Sitzungsprotokolle der Stadt Schőnberg sub 17, 18 und
zwei Ausweise sub 15 bestätigt vom k. k. Bezirkshanptmann in Selčan und sub 16 ohne Fers tigung. -
Da aber dieses Ansuchen der Stadt Schönberg noch nicht der Beurtheilung und Begutachtung der politischen Behörde, und eben so Wenig dem Oberlandesgerichte vorgelegt worden ist, und die Petenten in ihrem Gesuche selbst darauf hinweisen, es werde ihr Gesuch vielleicht früherhin den dazu berufenen Behörden vorgelegt werden műssen, wie es auch ganz in der Ordnung ist; so stellt die Kommission für Gemeinde und Bezirksangelegenheiten den Antrag:
Der hohe Landtag Wolle beschließen: Das Gesuch der königlichen Bergstadt Schönberg (Krásná Hora) wird dem Landesausschusse mit der Weisung übergeben, er habe die gehörige Instruirung und Kompletirung dieses Gesuches zu veranlassen und dasselbe dann in der nächsten Session wieder vorzulegen.
Komise pro obecní a okresní záležitosti činí návrh, slavný sněme račiž se usnésti takto: Žádost královského horního města Krásné Hory budiž odevzdána výboru zemskému s tím uložením, aby se o náležité doplnění zprávy o žádosti té postaral a v nejblíže příštím zasedání sněmovním ji opět předložil.
Oberstlandmarschall: Wünscht jemand das Wort?
Žádá někdo za slovo?
Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht derselben Kommission betreffend die Petition mehrerer Wähler böhm. Nationalität aus dem Pilsner Bezirke um Ausscheidung aus diesem und Zutheilung zu einem anderen Wahlbezirke. Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Pfeifer. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: 6. Zpráva komise pro okresní a obecní záležitosti o žádosti více voličů české národnosti plzeňského okresu volebního za vyloučení z tohoto a přidělení k jinému českému volebnímu okresu.
Berichterstatter Pfeifer (liest): Hoher Landtag!
In der Sitzung des hohen Landtages vom 6. Oktober l. J. wurde der Beschluß gefaßt, die Pet. Z. 39 einer Anzahl Wähler des Wahlbezirkes Pilsen um Ausscheidung aus demselben, dem Landesausschusse mit dem Auftrage zuzuweisen, noch im Laufe dieser Landtagssession einen Antrag vorzulegen, wie die bei den aneinander grenzenden LandgemeindeWahlbezirken Pilsen, Luditz und Kralowitz bestehenden Mißverhältnisse ausgeglichen werden können.
Der Landesausschuß ist diesem Auftrage mit dem Berichte vom 8. Oktober l. J. nachgekommen.
und begrűndet hierin den gleichzeitig vorgelegten Gesetzentwurf nachfolgend:
Belangend die Bevőlkerungsanzahl ber im Berbande ber drei abgenanten Landgemeinde-Wahlbezirke Z. 37, 59 u. 61 des §. 7. ber L. -W. -O. stehenden Einzelbezirke, so entfallen:
1. ad Z. 37. auf den Bezirk Lubitz 16345 Einw.
" " " Buchau 14090,,
Zusammen 30435 Einw.
2. ad Z. 59. auf den Bezirk Pilsen
(und zwar ausschlieslich
der Stadt 19934 Einw. auf den Bezirk Tuschkau 11645 " ,,,,,, Mies (ohne ber Stadt Mies) 19881,, auf den Bezirk Staab 16084,,
Zusammen 67544 Einw.
3. ad Z. 61. auf den Bezirk Kralowitz 19692 Einw.
,,,,,, Manetin 15080,,
Zusammen 34772 Einw.
Mit Zugrundelegung dieser Bevölkerungsziffer und in Beachtung des Momentes der thunlichsten Herstellung nationaler Gleichheit in den Wahlbezirken em-pfieíjít ber Landesausschutz nachstehende Modifikation in den fraglichen drei Wahlbezirken eintreten zu lassen:
ad Z. 37. Bezirk Luditz.....16345 Einw.
,, Buchau.... 14090,, -,, Manetin.... 15080,,
Zusammen.... 45515 Einw.
ad Z. 59. Bezirk Mies.....19881,,
,, Tuschkau.... 11645 " ,, Staab..... 16084,,
Zusammen.... 47610 Einw.
ad Z. 61. Bezirk Pilsen.....19934,,
,, Kralowitz.... 19692,,
Zusammen.... 39626 Einw.
Hiedurch wäre bas Ergebniß gewonnen, das
1. die bisherige Majorisirung bes slavischen Bezirkes Pilsen durch die deutschen Bezirke: Mies, Tuschkau, Staab einerseits und
2. des űberwiegenden deutschen Bezirkes Manetin durch den slavischen Bezirk Kralowitz anderseits
behoben und
3. ohne Aenderung bes bisherigen Stimmverhältnisses drei national möglichst gleichartige in ber Bevölkerungszahl sich bas Gleichgewicht haltende Landgemeinde-Wahlbezirke an die Stelle ber bisherigen Organisation treten wűrden, welche in beiden Beziehungen nicht entsprochen hat.
Die Kommission fűr Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten schliest sich den vom Landesausschusse bargelegten Motiven an und stellt in vollfommener Uebereinstimmung mit dem Landesausschusse dem hohen Landtage den Antrag, dem beiliegenden Gesetzentwurfe die Zustimmung zu geben.
Nejv. marš. zemsk.: Pan Dr. Trojan má slovo.
Dr. Trojan: Meine Herren! Es ist mir sehr unlieb, heute als Mitglied der Kommission gegen dieselbe das Wort ergreifen zu műssen. Ich gestehe zu, baß die Kommission gerne bereit ist und sich beműht, den Wünschen ber Gemeinden nach Thunlichkeit zu willfahren; bas hohe Hans hat es aus ihren berschiedenen Antragen bereits erkannt.
Aber dießmal geht die Kommission etwas weiter, als die vorliegenden Wünsche reichen. Im vorliegenden Falle nämlich beantragt die Kommission, man möge den Bittstellern des Pilsner Gerichtsbezirkes willfahren, welche sich bei Gelegenheit ber letzten Wahlen gemeinsan an den L. A. wandten und bitten, zu einem benachbarten böhm. Bezirke zugetheilt zu werben. Die Kommission hat sich beeilt, dem Wunsche zu entsprechen, hat die Petition dem L. A. zumitteln lassen und rathet nun ein, dem Antrage bes L. A. beizustimmen, welcher lautet: Man möge den Pilsner Gerichtsbezirk, natürlich ohne die Stadt, dem Kralowitzer Wahlbezirke als dem dem schwächsten unmittelbar anliegenden böhmischen Wahlbezirke anreihen, aber unter Einem will ber L. -A. und die Kommission den Kralowitz-Manetiner Bezirk trennen, aus welchem wir kein Ansuchen haben, baß darin eine Aenderung geschehen möge.
Man sagt, man wolle möglichst den nationalen Rücksichten gerecht werben. Ans einer Seite wäre es wahr, ba man aus 3 ziemlich reiu deutschen Bezirken den rein böhmischen Bezirk Pilsen ausscheidet und ihn einem mehr böhmischen Bezirke zuweist.
Im Pilsner Bezirke ist, glaube ich, kaum mehr als eine Gemeinde, die, so viel mir bekannt ist, deutsche ober wenigstens sprachlich gemischte Bevölkerung hat. Allein was will man thun, wenn man andererseits den Manetiner Bezirk, ohne baß derselbe darum ansuchte, ausscheidet und einem rein deutschen Wahlbezirke zuweist.
Der Bericht sagt, man wolle bas Majorisiren einer Nationalitat durch die andere vermeiden und doch bewirkt die Annahme bes Kommissionsantrages gerade wieber ein solches Majorisiren, wenn man den gemischten Bezirk Manetin unter ganz deutsche Bezirke verweist. -
Ich habe mir die Mühe genommen, das Sprachenverhältniß, bas Berhältniß ber Nationalitäten, im Manetiner Bezirke zu eruiren und ich komme zu dem Resultat, baß ber Manetiner Bezirk eher vorwiegend böhmisch ist. Jedenfalls ist es bisher nicht außer Zweifel gesetzt, auf welcher Seite die Minorität und wie groß die Majorität ist.
Ich habe eine Spezifikation aller Ortschaften, worin die Summe, die ich gefunden habe, mit dem letzten Schematismus übereinstimmt. Ich finde, baß ber Manetiner Bezirk 15080 Seelen zahlt; was auch die Kommission angenommen hat. Und wie ist ba das Berhältniß der Sprachen? Ich finde nach ortsweiser Zusammenstellung, baß die Orte mit böhmischer -Bevölkerung 7242 Seelen ausweisen; die deutschen sind angegeben mit 6549
Einw.; Manetin ist vorläufig außer Rechnung zu lassen, denn die Stadt Manetin ist gemischt, ohne daß ein sicherer Maßstab über das beiderseitige Verhältnis? vorliegt.
Soviel mir bekannt ist, hatte es bis auf die letzte Zeit eine mehr böhmische Stadtvertretung; es scheint also, baß die böhmische Bevölkerung daselbst überwiege.
In neuester Zeit höre ich, baß die Stadtvertretung mehr Deutsch ist. Man kann nicht sagen, ob sich dieß naturgemäß so entwickelte ober in Folge der Passivitätspolitik der böhmischen Bevölkerung. Jedenfalls ist es zweifelhast und gerade in der Stadt Manetin liegt die Gutscheidung, nach welcher Seite sich das Sprachübergewicht neige, ob auf die böhmische ober deutsche Seite. Gerade heute kam mir die Pilsner böhmische Zeitung zu; dieselbe behauptet sogar, baß das Ueberwiegen des böhmischen Elementes so entschieden sei, baß sie auf die böhmische Bevölkerung im Manetiner Bezirke rechnet. Ich sinbe nach all dem genügenden Grund zu behaupten, es sei das Verhältniß zweifelhaft.
Was ist da aber natürlicher, als daß Sie, meine Herren, wenn Sie billig und gerecht sein wollen, den Pilsner Bezirk zum Kralowitzer oder aber zum Blowitzer Wahlbezirke weifen, daß Sie aber darum den Kralowitz-Manetiner Bezirk, der unter den böhmischen Wahlbezirken bisher zu denkleinsten zahlt, nicht trennen. Man hat nämlich in der Kommission nachgerechnet: der Kralowitz-Manetiner Bezirk zahlt dermalen insgesammt nur 34. 772 Seelen; wirb er denn sc entsetzlich groß, wenn Sie den Pilsner dazuschlagen? Der Pilsner Bezirk zahlt ohne die Stadt, welche für sich einen Wahlbezirk bildet, nur 19. 125 Seelen; kamen diese zu jenen 34. 000, dann ist die Summe: 53. 897. Ist denn das so außerordentlich groß? Es gäbe dieß dann unter den böhmischen Wahlbezirken nur einen mittelgroßen Wahlbezirk, wenn Sie ihn auch unverändert weiter belassen und den Pilsner dazuschlagen.
Wenn sie aber, zumal ohne Ansuchen ber Betheiligten, den Manetiner Bezirk so ohne weiters davon trennen und einem rein deutschen Wahlbezirke zuweisen, so haben Sie nichts verbessert. Sie haben die Majorisirung wieder. Diese ist und bleibt theilweise auf ber einen ober andern Seite, jedoch mit dem Unterschied, baß, wenn Sie den Manetiner Bezirk belassen, wo und wie er bisher ist, Sie den Kralowitzer Bezirk verstärken, ohne im Uebrigen den alten Bestand zu ändern. Eine jede Neuerung muß doch einen dargelegten Grund haben und wenn sie ihn nicht hat, so berechtigt sie zu Besorgnissen und zur Einsprache, veranlaßt nur Mißdeutung und Argwohn und Beschwerden, seien Sie davon überzeugt.
Meine Herren, Sie wissen Wohl, die Wählordnung ist eines ber Hauptgravamen ber bohmischen Bevölkerung.
Sie haben es ja unlängst in der Erklärung der 77 böhm. Abgeordneten wieder vernommen, das sei der Hauptgrund, warum dieselben hier nicht eintraten und es waren das Vertreter des größten Theiles der böhmischen -Bevölkerung. Meine Herren, geben Sie nicht Anlaß zu neuen Beschwerden.
Ich sehe wohl ein, baß auch durch den Kommissionsantrag am Stimmenverhältnisse der Abgeordneten nichts geändert wird; jetzt ist der Kralowitzer -Bezirk überwiegend böhmisch und Wählt einen böhmischen Abgeordneten, wenn Sie Pilsen dazuschlagen, wird es ebenso sein; ober geben Sie Pilsen zu einer andern Bezirksgruppe, z. B. zu Rokycan-Blowitz, so wird es auch ein rein bőhmischer Bezirk bleiben wies jetzt ist und wird auch einen böhm. Abgeordneten senden ober Wenigstens wählen; also es wirb im Stimmenverhältnis ber Nationalitäten im Landtage nichts geändert. Aber wie eine Neuerung in ber bisherigen Gruppe Kralowitz-Manetin vorgenommen wirb, sucht man gleich etwas bahinter und fragt: warum bas, was hat es für einen Zweck? Man möge also ohne Nutzen und ohne Zweck keine Aenberung vornehmen, ohne zuvor verläßliche Vorerhebungen eingeleitet zu haben.
Ich stelle also den Antrag, daß ber Pilsner Bezirk zu dem Kralowitz-Manetiner hinzugenommen. werde, ohne aber an dem bisherigen Kralowitz-Manetiner Wahlbezirke weiters etwas zu ändern. Er wird dann, wie ich sagte, im Ganzen 53. 897 Einw. enthalten. Es werden nur 2 Paragraphe zu ändern sein, nämlich in jener Gruppe, wo Pilsen bisher vorkommt und hinwegfällt und in jener Gruppe, wo Pilsen hinzukommt.
Tragen Sie, meine Herren, dem Landesausschusse zugleich aus, baß er im Wege ber autonomen Organe und mittelst ber Regierungsorgane, im Wege ber Statthalterei Erhebungen einleite und die Interessenten einvernehmen lasse, ob sie ganz ober theilweise zu dem ober jenem, Wahlbezirke gehören wollen.
Wenn Sie aber, meine Herren, mit Manetin jedenfalls eine Aenderung vornehmen zu sollen erachten, sobald ein anderer Gerichtsbezirk noch hinzukommt, nun bann lassen Sie lieber den Bezirk Kralowitz-Manetin, wie er ist und Weisen Sie die Pilsner -Landgemeinde zu Rokycan-Blowitz; diese sind dermal auch ein nicht gar so großer Wahlbezirk; er hat 43000 Seelen, wenn noch die 19 000 Seelen aus dem Pilsner Bezirke dazukämen, würbe er auch dann noch bei weitem nicht der größte Wahlbezirk in Böhmen sein.
Sie wissen, wir haben die böhm. Wahlbezirke Karolinenthal, die Wahlbezirke Smichow, Rakonitz, Pilgram und viele andere, die viel größer sind, bis ca. 100. 000 Seelen zählen. Aber auch die Deutschen haben einen großen Wahlbezirk, den Saazer, ber bei Weitem größer ist, als ber, den Sie erhalten, wenn Sie zu Blowitz und Rokycan den Pilsner Bezirk schlagen. Es soll ja mir eine vorübergehende Maßregel sein, um augenblicklich abzuhelfen.
Wenn Sie bezeugen wollen, daß Sie das Gesuch der Wahlmänner ans dem Pilsner Gerichtsbezirke erhören, nun wohl, so thun Sie es! aber darum mögen Sie nicht Anderen das Herz schwer zu machen. Aendern wir wenigstens nichts, ohne die Interessenten gehört zu haben.
Ich schlage also vor, daß wir in der Borlage im 1. Paragraph das erste Eitat auslassen. Im Eingange und im Paragraph 1. fiele nämlich die Ziffer 37 weg; dieß Citat kömmt zweimal vor, im Eingange, dann im eigentlichen Inhalte des §. 1 des von der Kommission beantragten Gesetzes.
Die anderen Absätze blieben; natürlich ist dann bei 61 noch das Wort Manetin einzusetzen, wenn die Bezirke Pilsen, Kralowitz und Manetin beisammen sein sollen. Betrachten Sie das, wie gesagt, nur als mittlerweilige transitorische Aushilfe. Ich werde nie dagegen sein, wenn Sie die Bezirke nach den Nationalitäten trennen und abgränzen wollten, obschon ich glaube, daß, wenn einmal ein wahrer Ausgleich in der Bevölkerung, unter den beiden Nationalitäten unseres Baterlandes durch Gewährleistung der beiderseitigen Interessen insbesondere der nationalen Interessen geschehen sein wird, wir dann bei den Wahlen nicht so eiferfüchtig zu fein brauchten auf die nationale Abgränzung.
Eher wird auch dann noch die Abgränzung der Bezirke für die autonomen Organe wichtig und wünschenswert bleiben, weil da die Verständigung bei Beratungen leichter und vollständiger, wenn bloß Deutsche beisammen fitzen, oder bloß Böhmen. Aber mich das wird nicht immer, ohne die materiellen Interessen zu schädigen, möglich fein, weil hie und da die natürliche Lage dagegen ist, die Ortschaften und Interessen mitunter somit und durcheinander verwebt sind, daß sie kaum durchwegs abgesondert werden können. Es müßte hie und da zwangsweise gegen den Willen mancher Einwohner geschehen, wenn man die beiden Nationalitäten überall strenge abtheilen wollte, und hier ist wohl kein nöthigender Grund einen Schritt zu machen, ohne auch die Interessenten gefragt zu haben.
Oberstlandmarschall: Ich bitte den Hrn. Redner, mir den Antrag schriftlich zu geben. Herr Abgeordnete Ritter v. Limbeck hat das Wort.
Abg. Carl Ritter v. Limb eck: Wenn Herr Dr. Trojan über die Kommission bemerkt hat, daß sie den ihr, gebotenen Anlaß, um den Wünschen der Bevölkerung zu entsprechen, ergriffen habe, sobald Gelegenheit vorhanden war, so ist das richtig.
Wenn aber hier im gegenwärtigen Falle der Antrag der Kommission weiterging, als die Bitte der Petenten lautet, so glaube ich, wird wohl die Ausgabe der Kommission nicht dahin zu verstehen sein, als ob man den Petitoren um Einreihung in einen bestimmten Wahlbezirk ein ganz besonderes Gewicht beizulegen hätte.
Es scheint mir, daß andere Rücksichten bezüglich der Formirung der Wahlbezirke entscheidend sind als das Verlangen der Wähler, als die Petitionen, welche vor den Landtag kommen.
Das hat die Ersahrung schon genugsam gelehrt, wie gerade bei solchen Anlassen Petitionen gemacht werden und wie auch schließlich gegen solche Petitionen ohne besondere Schwierigkeiten Widerrufe zu Stande gebracht werden.
Man wird manchmal förmlich irre darüber, was man von solchen Kundgebungen zu halten hat. Mir scheint, daß für den h. Landtag eigentlich auch das maßgebend war, was in der Sitzung vom 5. Dezember 1872 beschlossen worden ist, nämlich daß dem Landesausschusse aufgetragen wurde, alle gesetzlichen Bestimmungen, welche ans die W. -O. Bezug haben, in eine zusammenfassende Darstellung zu bringen und mit den geeigneten Anträgen dem h. Landtage vorzulegen.
Dabei wurde damals dem Landesausschusse empfohlen, an dem Grundsatze festzuhalten, daß die Wahlbezirke, insbesonders aber die Landwahlbezirke mit möglichster Rücksicht aus nationale Gleichartigkeit gestaltet werden.
Der h. Landtag kann natürlich und wird jede Gelegenheit ergreifen, um dasjenige zu thun, was in dem, dem Landesausschusse gegebenen Anftrage enthalten ist.
Nur ist es selbstverständlich, daß der h. Landtag immer eines besondern Anlasses bedarf und sich ohne einen solchen nicht in die Formirung neuer Wahlbezirke einlassen kann; er muß aus diese Art vielleicht in unsystematischer Weise die Arbeit unternehmen. Liegt ein Anlaß vor, so kann vom h. Landtage ohne weiters die Formirung der Wahlbezirke in Angriff genommen werden, so weit eben der Anlaß reicht.
Eine solche Veranlassung liegt vor in dem Gesuche der čechischen Wähler des Pilsner Wahlbezirkes und so wird auch rücksichtlich des čechischen Bezirkes Pilsen ein Antrag gestellt und wenn dabei weiter zum Anlaß genommen wird, den überwiegend deutschen Bezirk Manetin aus der jetzigen Majorisirung, welche durch die Verbindung mit dem Kralowitzer Bezirke zu Stande gebracht wird, zu befreien, und ihn dem Buchan-Luditzer Wahlbezirk zuzutheilen, so liegt es ans der Hand, daß, wenn einerseits es recht gefunden wird, daß der Pilsner čechische Bezirk befreit werde aus der bisherigen Majorisirung durch die deutschen Bezirke Mies, Staab, Tuschkau, daß es andererseits auch recht gefunden werden muß, wenn eben bei diesem Anlasse der Manetiner Bezirk aus der čechischen Majorisirung, in welche er durch, die Verbindung mit dem Kralowitzer Bezirk gerieht, befreit werde. Das ist das Ganze.
Was nun das Projekt des Hrn. Dr. Trojan betrifft, Kralowitz und Manetin in der bisherigen Verbindung zu belassen, dagegen aber Pilsen mit Blowitz und Rokycan in Verbindung zu bringen, so zweiste ich nicht, daß sich noch Jemand der Sache annehmen wird. Daß ich mich berufen fühlte, mich darüber auszusprechen, hat seinen Grund nur in der Absicht, dasjenige näher zu begründen, was die Kommission bewog, dem h. Landtag diese An-
trage zu stellen. Das scheint mir nämlich am Tage zu liegen: Ist es recht, baß der čechische Wahlbezirk Pilsen befreit werde von ber Majorisirung durch die beutsche Bezirke Mies, Staab, Tuschkau, so muß es auch recht sein, wenn ber deutsche Bezirk Manetin befreit wird ans ber Majorisirung, durch die čechischen Wahlmänner, ber bisherigen Bezirke Kralowitz und Manetin.