Wenn nun jene Befürchtungen, die damals dem L. -A. gegenüber nicht bloß von dem ProfessorenKollegium, sondern auch auswärts in den Journalen und in autonomen Vertretungen geltend gemacht wurden, sich nicht bewahrheiteten, wenn es sich gezeigt hat, daß zu der Zeit, als der h. böhm. Landtag auf das Gesetzgebungsrecht im vorigen Jahre verzichtete, eben dasselbe Professoren - Kollegium derselben Anstalt, das einst soviel Befürchtungen aussprach, öffentlich in einer Zuschrift an den L. -A. und an den h. Landtag erklärte, daß die Gleichberechtigung im vollsten Maße gewahrt wurde, und daß sie durchaus keine Klage zu erheben haben, so glaube ich, werben auch die Befürchtungen, die der Herr Dr. Grégr heute ausgesprochen hat, sich nicht bewahrheiten, und der Erfolg und die Zukunft wird lehren, daß sie eben Befürchtungen aber auch unbegründet sind, und in dieser Ueberzeugung, die ich hege, und zu der auch die Erfahrung der letzten Jahre vollkommen, so wie die Kenntniß der Personen und Zustände berechtigt; in dieser Ueberzeugung empfehle ich dem h. Hause die Anträge der Budget-Kommission mit der einzigen Ausnahme, die der Herr Dr. Volkelt beantragt hat, anzunehmen. (Bravo. )
Nejv. marš. zem.: Pan dr. Trojan má slovo.
Dr. Trojan: Meine Herren! Gemäß der Ausgabe, die ich mir gestellt, nach Möglichkeit dazu beizutragen, daß wir uns verstehen, muß ich vor allem die beiben letzten Vorredner in einigen Punkten berichtigen. Es ist unrichtig, wenn Herr Dr. Volkelt, der sich zum Dolmetsch der Worte des Dr. Grégr herbeiließ, Ihnen sagte: Dr. Grégr habe sich beklagt ober befürchte, es sei im Vertrage nicht genug Vorsicht angewendet, nicht genug Gewähr getroffen, daß den Interessen der böhm. Nationalität Rechnung getragen werbe.
Meine Herren, bas waren nicht die Worte, nicht ber Sinn, nicht die Bedeutung der Aeußerungen des Dr. Grégr und ich muß hinzufügen: das sind nicht unsere Besorgnisse.
Dr. Grégr sagte: die besten Urkunden, die sie aufsetzen können und ich füge hinzu, wenn Sie sie auch notariell beglaubigen ober förmliche NotariatsUrkunden darüber ausfertigen lassen, sie genügen nicht, wenn das letzte Wort, wie einer der Herren vor mir sagte, von anderen Versammlungen abhängt, wo Sie alle auch mit uns vereint, wenn wir dahin zu gehen uns entschließen konnten, wo alle Vertreter des Königreiches Böhmen zusammen in sehr entschiedener Minorität sind und bleiben werden.
Meine Herren! Darum genügt auch dieser Hinweis nicht zu unserer Beruhigung und es ist ein sehr schwacher Trost, wenn Sie sagen, Ihr. könnt ja auch hingehen, es sind ja die Thore auch den Vertretern böhm. Nationalität geöffnet.
Meine Herren! Können Sie es uns verübeln, wenn wir in Sie, auch die Vertreter unserer deutschen Landsleute mehr Vertrauen setzen, als in die Vertreter anderer Länder, die hierlands seit einem Jahrtausend nichts zu schassen, nichts zu entscheiden hatten über die Schicksale dieses Landes.
Meine Herren! Nach alldem und trotz alldem, was geschehen ist, hoffen und vertrauen wir immer noch, daß wir uns in unserm gemeinsamen Vaterlande leichter verständigen werden, daß die Schicksale unseres Landes ohne Unterschied der Nationalität gleichmäßig sind, daß sie Ihnen doch naher am Herzen liegen, als den Vertretern von Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnthen und von andern Ländern, wo die Verhältnisse und Bedürfnisse der Länder so verschieden sind.
Wenn der Abg. Tedesco sagte: Nicht die Vertreter der andern Nationalität haben an dem, um was sich jetzt handelt, gebaut, sondern wir waren es, so ist er im Irrthum: Recht hatte Dr. Grégr, wenn er sagte: Es ist eine theuere Errungenschaft der Neuzeit für unsere Nationalität, und ich will auch Ihnen gegenüber gerecht sein, mit Freimuth sage ich, wir haben gemeinsam daran gearbeitet; aber schwer fällt es uns, schmerzlich ist es für uns wenn Sie so die einzige Errungenschaft für die Veredlung und Erhebung beider Volksstämme aus der Hand geben, das Schicksal unserer Zukunft der
Entscheidung ganz anderer Elemente von Vertretern ans Ländern preisgeben, die kein Verständniß haben und keines haben können für unsere Bedürfnisse. Meine Herren, ich war zugegen in jenen Verhandlungen, wir haben damals wohl geglaubt, wir könnten uns in einem Institute, an einer Anstalt doch vertragen; wir dachten, es konnte Eine poly= technische Anstalt sein mit Gleichberechtigung, wo nur die Zahl der Lehrer, Lehrmittel und Räume darnach beigestellt werden sollte. Wir meinten also, sie müßten nicht auseinander gehen, aber wie wir sahen, daß Sie darauf Gewicht legen, fügten wir uns und sagten, wie ich mich errinnere: Nun gut, wir sind auch damit zufrieden und werden wahrscheinlich nicht schlimmer wegkommen, wenn die beiden polytechnischen Hochschulen getrennt sein werden.
Es blieb ja fortan doch die Legislative des Landes. Auch wenn Sie allein hier waren, vertrauten wir Ihnen immerhin mehr, als wir dem Reichsrathe vertrauen, wo Sie und wir alle, wenn wir mit Ihnen dahin gingen, immer nur in Minorität wären.
Meine Herren, es ist kein Trost für uns, wenn Sie sagen:,, Ihr könnt auch hingehen. Ja wohl - um dort klagen und bitten zu können, aber nicht zu entscheiden. "
Meine Herren, der Unterschied in der Zuständigkeit ist also ein wesentlicher, und Sie mögen uns verstehen, wenn wir uns nicht entschließen, diesen Schritt gutzuheißen.
Auch ich erkenne es an, finanziell wär's nicht schlecht, wenn nichts anderes dabei in Frage käme; wenn wir in derselben Lage wären wie Sie, dann freilich wäre uns nicht darum bange, wir würden dann ebenfalls zugeben: "finanziell sei die gleichmäßige Erhaltung aller technischen Hochschulen aus Staatsmitteln gerechtfertigt, da wir überall auf die technischen Anstalten zuzahlen" und ich muß hinzufügen, nicht 1/4, sondern was direkte Steuern be= trifft, 2/5 zahlen wir aus dem Königreiche Böhmen für sich allein in den Säckel des halben Reiches, nämlich Cisleithanien's.
Aber um den Preis, auch um einige 100. 000 fl. können, wollen wir nicht verzichten auf das Recht der Gesetzgebung, insbesondere in dieser uns so wichtigen Sache. Wir könnten uns dießfalls eher mit Hoffnungen einigermaßen trösten lassen, wenn wir, wie Dr. Grégr richtig bemerkte, wenn wir ernst sehen würden, daß die Reichsgesetzgebung den vielfachen Bitten aller Stande, insbesondere auch den dießfälligen Beschlüssen unseres Landtages des Königreiches Böhmen nachkommend innerhalb seiner Sphäre dermaliger Gesetzgebung uns doch auch eine böhmische Universität für die böhmische Nationalität auf Staatskosten einzurichten und erhalten lasse.
Meine Herren, auch Sie bitte ich dießfalls, wenn Sie hingehen und wir nicht, darauf bedacht zu fein, wenigstens Ihrer Seits guten Willen zu bethätigen, dort unser Universitäts-Anliegen anzu-
regen und wir werden sehen, wie viel guten Willen Sie dort finden, um uns gerecht zu fein.
Mögen Sie bedenken, meine Herren, was wir Böhmen in dieser Beziehung zur höchsten Ausbildung des Volkes, zur Veredlung desselben nicht hier in Prag haben, das findet die böhmisch-slavische Nationalität in der ganzen Welt nicht, während Sie in der ungleich glücklichern Lage sind, das was Sie nationell hier nicht haben, und auch was Sie hierlands haben, doch noch in vielen andern
Hauptstädten Deutschlands und Oesterreichs finden können.
Meine Herren! Mögen Sie dessen eingedenk sein, um uns zu verstehen und uns gemeinsam im Guten zu unterstützen.
Wir werden natürlich gegen die Vorlage stimmen, das können Sie uns nicht verargen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch je= mand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Die Debatte ist geschlossen.
Rokování je ukonèeno.
Der Herr Berichterstatter Dr. Klier hat das Wort.
Berichterstatter Dr. Klier: Die beiden H. Abgeordneten, welche gegen die Antrage der Budgetkommission sich ausgesprochen haben, haben im Wesentlichen keine andern Gründe dagegen angeführt, als den, der etwa nationalen Rücksichten entnommen werden kann, denn der erste dieser geehrten Herren Redner hat ausdrücklich erklärt, daß als finanzielle Maßregeln gegen die Vertrage nichts einzuwenden sei, und der zweite Herr Redner ist sogar noch weiter gegangen, und hat auch erklärt, daß er ein großes Vertrauen zu der Landesvertretung habe, welche in der Mehrzahl der Abgeordneten durch die deutschen Abgeordneten vertreten ist.
Es scheint also das Ganze sich mehr zu konzentriren in ein Mißtrauen gegenüber der Regierung und ebenfalls gegenüber der Reichsvertretung.
(Dr. Trojan: Ja, ja, so ist es. )
Nun, was das erstere anbelangt, ist es wohl nich meine Sache, obwohl ich das vollste Vertrauen zur Thätigkeit unserer Regierung habe, die Regierung zu vertheidigen. - Ich kann nur so viel hier öffentlich aussprechen, daß es meiner und meiner Gesinnungsgenossen Anschauung sei, daß die Regierung nichts gethan habe, was ein Mißtrauen in dieselbe rechtfertige und was voraussetzen ließe, daß sie ein feierliches Uebereinkommen, wie hier zu Stande kommen soll, in irgend einer Weise nicht einhalten würde. -
Was die Vorwürfe oder das ausgesprochene Mißtrauen gegen die Reichsvertretung anbelangt, so erlaube ich mir den geehrten H. Abg. Dr. Trojan auf einen einzigen Umstand aufmerksam zu machen, welcher klar beweist, daß er sich mindestens im wesentlichen Irrthume befindet, wenn er den Intentionen der Reichsvertretung hierin nicht die gebührende Beachtung schenkt.
Wer war es denn, frage ich ihn, der diesen erweiterten Wirkungskreis der Landesvertretungen geschaffen hat, wer war es denn, der es durch Abänderung des §. 11 Reichsverordnung möglich gemacht hat, daß eben Böhmen hier so wie in anderen Ländern das Gesetzgebungsrecht bezüglich der technischen Hochschulen in Anwendung gelangen konnte ?
Das war ja diese Reichsvertretung, die er perhorreszirt, das war ja diese Reichsvertretung, welche es ermöglicht hat, daß die Landtage gerade in diesen Angelegenheiten ein entscheidendes Votum reden können.
Wer war es dagegen wieder, der dahin gewirkt hat, daß dieses Gesetzgebungsrecht allmählich wieder an den Reichsrath gelangte V Das waren die verschiedenen Landtage der im Reichsrathe vertretenen Lander. Der galizische Landtag eben so gut wie der steirische, ebenso gut wie der mährische, sie haben sich an den Reichsrath gewendet, und von demselben verlangt, er möge die so hohen Kosten der Erhaltung der technischen Institute in sein eigenes Ressort übernehmen und boten, was ganz natürlich ist, dagegen an, daß die Reichsvertretung über diese von ihr erhaltenen Institute gebiete.
Meine Herren! Das ist doch kein Verkauf eines Rechtes. Wir gehen jetzt in derselben Weise vor, wie es bereits die anderen Landtage gethan haben, wir wollen damit eine Gleichstellung in den verschiedenen derartigen Anstalten erzielen, wie es auch vom pädagogischen und wissenschaftlichen Standpunkte aus wünschenswerth, ja nothwendig ist. Wir haben ja noch vor ganz Kurzem den Fall gehabt, daß z. B. Schüler, welche von unseren Oberrealschulen eintreten wollten in die technischen Lehranstalten, an eine solche in Mahren nicht aufgenommen werden konnten, wahrend sie hier in Böhmen gegen die Aufnahmsprüfung Aufnahme gefunden hätten, was nur allein in der verschiedenartigen Vorschrift und den Statuten dieser Anstalt und in der Ver= schiedenartigkeit der darüber bestehenden Gesetze lag. Es ist schon wegen der Freizügigkeit zwischen den einzelnen Ländern und insbesondere wegen der Beamtenfamilien, die bald in diesem, bald in jenem Lande ihren Wohnsitz aufschlagen und ihre Kinder in derartige Institute senden müssen, wünschenswerth, daß aus diesen praktischen Rücksichten die Lehranstalten in gleicher Weise eingerichtet sind.
In Böhmen haben wir nun das erreicht und nachdem in diesem Uebereinkommen mit einer so außerordentlichen Sorgfalt darauf gesehen worden ist, den Charakter der Trennung dieser beiden Lehranstalten vollständig aufrecht zu erhalten, was sogar in dem Arrangement der einzelnen Paragraphe Ausdruck findet, so ist nicht zu bezweifeln, daß die h. Regierung auch vollkommen einverstanden war, diese Verpflichtungen zu übernehmen und am Schlusse dieses Uebereinkommens ist noch ein ganz besonderer Passus beigefügt, welcher gar nicht mehr sagen kann, als hier geschehen ist, um uns vollkommen vertrauen zu lassen, daß man auch in Zukunft von
Seite der h. Regierung sich zur Aufgabe machen wird, die beiden polytechnischen Landesinstitute in Prag thunlichst zu fördern.
Es ist also ein Mißtrauen, glaube ich, vollkommen ungerechtfertigt und in der Sache selbst möchte ich die Herren auf eines erinnern, ans früheren Zeiten und Debatten, wie es sich in diesem Landtagssaale abgespielt hat, zwischen uns und unsern geehrten èechischen Landsleuten. In Schulangelegenheiten wurde von jener Seite damals meines Wissens und Erinnerns noch immer der Utraquismus geltend gemacht, immer ist von èechischer Seite dahin gestrebt worden, diese höhere Lehranstalt und Mittelschulen utraquistisch einzurichten. Wir waren es, die dagegen aufgetreten sind und wir waren es, die immer die Behauptung hinstellten, baß es aus wissenschaftlichen und pädagogischen Gründen unzulässig sei, eine derartige Einrichtung bei diesen Instituten zu schaffen.
Nachdem wir in früheren Jahren diese An= schanungen vertreten haben, nachdem wir diese Anschauungen auch durch die Regierung in Ausführung der Beschlüsse vollkommen anerkannt gefunden haben, wir prinzipiell immer gegen den Utraquismus sind und nachdem endlich bas Element bes èechischen Volkes in Böhmen doch ganz gewiß vollkommen berechtigt ist, ein Institut für sich zu besitzen, kann doch aus allen diesen Gründen angenommen werden, daß sowohl von den Vertretern, wie von der Regierung das getrennte èechische Institut auch in Zukunft aufrecht erhalten werden wird. Vom Reichsrathe kann es umsomehr angenommen werden, nachdem er es ja war, der das Gesetzgebungsrecht der Landtage erweitert hat n. z. erweitert hat ans eigener Initiative, nicht auf Verlangen der betreffenden Landtage.
Ich will nun die hohe Versammlung nicht weiter ermüden mit weitern Auseinandersetzungen, es hat sich bereits eine solche Uebereinstimmung zwischen den Anschauungen der Reichsvertretung und der Landesvertretung gezeigt, daß ich nicht zweifle, daß die hohe Versammlung vorliegendes Uebereinkommen auch genehmigen wird, um so mehr, als dasselbe vollständig nicht nur den bereits früher gesaßten Beschlüssen bes Landtages, sondern auch denen des Reichsrathes entspricht, indem in allen wesentlichen Punkten, nämlich so weit es sich um die Trennung, Aufrechthaltung der Trennung beider Institute handelt, in so weit es sich darum handelt, die Angestellten dieser beiden Institute in die Reichsverwaltung zu übernehmen, in so weit es sich darum handelt, schon mit Beginn des nächsten Jahres auf das Reichsbudget sämmtliche Posten zu übernehmen, indem in allen diesen Punkten der Inhalt des Uebereinkommens vollständig nicht nur den früher gefaßten Beschlüssen, sondern auch den Forderungen der Billigkeit und Gerechtkertigkeit beim Vertragsabschlusse zwischen den Parteien entsprach. Es ist eine einzige Mehrforderung von Seite der Regierung darin gelegen, daß sie die Kosten der Erhaltung der zu übernehmenden Anstalt bis
zu Ende dieses Jahres noch vom Lande verlangt, aber das läßt sich eigentlich nicht anders ausfuhren, weil ja das Budget vom vorigen Jahre, das Reichsbudget nämlich, gar keine Rücksicht darauf nehmen konnte, da der Gegenstand noch nicht so weit anhängig war und daher erst vom 1. Jänner 1875 an die Kosten in das Reichsbudget aufgenommen werden können. Ich glaube daher, daß der hohe Landtag auch gegen diese Mehrforderung, so wie gegen die vollständige Herstellung der Gebäude, keine Einwendung zu erheben hat und ich bitte daher, es möge das Uebereinkommen so wie es hier vorliegt, vom h. Landtage angenommen werden.
Bezüglich des Antrages oder vielmehr des Wunsches des Herrn Dr. Volkelt erlaube ich mir noch das zu bemerken. Es ist mir dieser Wunsch mehrerer Herren Landesausschüsse oder vielleicht des ganzen Landesausschusses schon früher zur Kennt= niß gelangt und da ich angenommen habe, daß heute davon die Rede sein könnte, habe ich mir erlaubt, der Budget-Kommission diesen Wunsch zur Kenntniß zu bringen und zu bitten, es möge mir die Ermächtigung ertheilt werden, dem Wunsche Rechnung zu tragen und den ersten Absatz unseres Antrages einfach fallen zu lassen, nachdem im Uebereinkommen unter §. 3. Absatz 3. ohnehin die Rede davon ist, daß die Landesvertretung des Königreiches Böhmen auf das Gesetzgebungsrecht verzichtet.
Ich erlaube mir daher, Se. Durchlaucht den Herrn Oberstlandmarschall zu bitten, indem ich erkläre, daß ich im Namen der Budget-Kommission den Absatz I fallen lasse, und den 2. Absatz, als einen alleinstehenden Antrag der Budget-Kommission zur Abstimmung zu bringen.
Oberstlandmarschall: Der Antrag, welchen die Budget-Kommission einbringt, lautet: das vom Landesausschusse mit der k. k. Regierung in Folge Landtagsbeschlusses vom 15. Jänner 1874 getroffene Uebereinkommen wird genehmigt und der Landesausschuß ermächtigt, Namens der Landesvertretung, mit der k. k. Regierung den endgiltigen Vertrag nachstehenden Inhalts abzuschließen.
Sn. akt. Sládek: Návrh, jejž budžetní komise èiní, zní:
Schvaluje se úmluva z pøíèiny usnešení snìmu ze dne 15. ledna 1874 mezi zemským výborem a c. kr. vládou uèinìná, a zmocòuje se zemský výbor, aby jmenem zastupitelstva zemského s c. kr. vládou uzavøel koneènou smlouvu obsahu tohoto:
Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, sich zuerheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech vstanou.
Ich konstatire, daß der Antrag mit weit über 2/3 Majorität angenommen ist.
Ich bringe dem h. Hause zur Kenntniß, daß mir eine Interpellation an Se. Exc. den Herrn Statthalter vom H. Dr. Ruß und Genossen übergeben worden ist, welche ich zur Verlesung bringe.
Landtagssekretär Sládek (liest: )
Interpellation an Se. Excellenz den Herrn k. k. Statthalter.
In Erwägung, daß das Aufsichtsrecht des Staates über Privatlehranstalten gegenüber dem Orden der Gesellschaft Jesu in erhöhtem Maße zur Ausübung kommen muß und in Erwägung der Erfahrungen, welche die Schulbehörden des Bezirkes Aussig an der durch lange Jahre in Mariaschein bestandenen Privatvolksschule des dortigen Jesuitenkonvents zu machen in der Lage waren:
Stellen die Unterzeichneten an Se. Excellenz den Herrn k. k. Statthalter die Anfrage:
1. Wie oft wurde in den letzten Jahren die Privatlehranstalt des Jesuitenkonventes zu Mariaschein durch L. -S. -Inspektoren inspizirt und wann hat die letzte Inspektion stattgefunden?
2. Welches war deren Ergebniß und was ist über dasselbe Seitens des k. k. L. -S. -Rathes verfügt worden?
Dr. Ruß, Herkner, Bayer, Meißler, Habermann, Dotzauer, Schwarzenfeld, Erler, Tachezi, Neumann, Ziegler, Fried. Lenk, Adam, Goldberg, Herbst, Ferd. Lehmann, Schmeykal, Dr. Woratschka. Kardatsch, Dr. Weber, Dr. Volkelt, Waldert, Ehrlich, Rasp, Seidemann, A. Lehmann, Dr. Zintl, Stefanides, Jahndl, Bauriedl, Dr. Grégr, Pražák, Bachofen, Trojan, Pichler, Jak. Hruška Dr. Rob. Nittinger, Hanisch, Köpl, Assmann, Dr. Roser, Schier, Ed. Janota, Heinrich.
Oberstlandmarschall: Ich werde die Interpellation Sr. Exc, dem Herrn Statthalter zumitteln.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission über den Landesausschußbericht, betreffend die Uebernahme der LandesKorrektionsanstallt in die Verwaltung des Staates. Berichterstatter ist Herr Knoll. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš: 2. Zpráva komise v pøíèinì pøevzetí zemské káznice ve správu státní.
Berichterstatter Knoll (liest): Hoher Landtag!
Der hohe Landtag hat bereits in der vorigen Session, 7. Sitzung vom 13. Dezember 1873, einen Bericht des Landesausschusses entgegengenommen, in welchem dieser die Anzeige erstattete, daß er von der Durchführung der seitens des hohen Landtages in der Sitzung am 2. Dezember 1872 beschlossenen Reorganisirung der Landeskorrektionsanstalt wegen der inzwischen eingetretenen wesentlich geänderten Sachlage Abstand genommen habe. Indem der hohe Landtag diesen Bericht zur genehmigenden Kenntniß nahm, anerkannte er auch die Richtigkeit der Gründe, welche den Landesausschuß bewogen, keine wie immer gearteten, auf die Reorganisirung der Anstalt bezüglichen Verfügungen zu treffen und welche sich auf die durch das Inslebentreten des Polizeistrafgesetzes vom 10. Mai 1873 (R. -G. -Bl. Nr. 108) hervorgerufene und bedingte prinzipielle Frage zurückführen lassen, ob fürderhin die Ein-
richtung und Erhaltung von Zwangsarbeitsanstalten noch Sache der einzelnen Länder sein könne, oder ob, dieselbe nicht unbedingt eine Reichsangelegenheit werden müsse.
Mit dem Gesetze vom 10. Mai 1873 über polizeistrafrechtliche Bestimmungen wider Arbeitsscheue und Landstreicher wurde nämlich die Verfügung getroffen, daß die k. k. Strafgerichte auch über die Zulässigkeit der Abgabe von Verurtheilten an Zwangsarbeits- und Besserungsanstalten zu erkennen haben und die Einsperrung in das Zwangsarbeitshaus bei Volljährigen nur über ein solches gerichtliches Erkenntniß erfolgen kann, wogegen der politischen Landesbehörde lediglich überlassen ist, eine solche Einsperrung bei Unmündigen zu verfügen, welche Wegen einer strafbaren Handlung nach §. 273 des Strafgesetzes von Der Sicherheitsbehörde zur Verantwortung und Ahndung zu ziehen sind. Diese gesetzliche Bestimmung nun verleiht den Zwangsarbeitsanstalten im eigentlichen Sinne den Charakter von staatspolizeilichen Strafanstalten und bildet zweifelsohne eine der wichtigsten Vorkehrungsmaßregeln der öffentlichen Sicherheitspolizei. Mußte schon dieser Umstand auf die Nothwendigkeit des Bestandes staatlicher Zwangsarbeitshäuser hinweisen, so mußte es noch mehr die praktische Erwägung, daß die Gerichtsbehörden der Intention des Gesetzes entsprechend in Hinkunft von dem ihnen neu eingeräumten Rechte einen sehr umfassenden Gebrauch machen werden, weil nur durch die Anhaltung möglichst vieler, ohnehin nur zu bald als rückfällig in Untersuchung und Strafe verfallender Individuen in Zwangsarbeitsanstalten dem Bettel- und Vagabundenwesen ein Ende bereitet und den Gerichten eine Geschäftserleichterung, dem Staate ein Kostenersparniß geschaffen werden kann. Es versteht sich, daß bei einer derartigen ernsten und energischen Durchführung der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen die derzeit bestehenden Landeszwangsarbeitsanstalten nicht ausreichen, dieselben vielmehr erweitert, zum Theil neu geschaffen werden müssen; da hiezu aber die Landesvertretungen nicht verhalten Werden können, so erscheint die Uebernahme der Zwangsarbeitsanstalten seitens des Staates auch aus diesem Grunde als unabweislich. Die Ueberzeugung, daß die Herstellung, Verwaltung und Erhaltung der Zwangsarbeitsanstalten in Zukunft dem Staate zustehen solle, fand denn auch in einer dahin gehenden Resolution des hohen Abgeordnetenhauses, gefaßt in der 12. Sitzung der 7. Session am 31. März 1873 ihren Ausdruck, in welcher Resolution die Regierung des Wetteren aufgefordert wird, wegen Uebernahme der Landeszwangsarbeitsanstalten in die staatliche Verwaltung die erforderlichen Verhandlungen einzuleiten und über die Ergebnisse derselben, sowie über die zur Durchführung des erwähnten Grundsatzes nochwendigen Einleitungen bei Vorlage des nächsten Budgets zu berichten.
Die hohe Regierung hat sich, zumal dieser Resolution das Herrenhaus des österr. Reichsrathes nicht beitrat, namentlich aber wegen finanzieller
Bedenken die nähere Erwägung dieser prinzipiellen Frage und die Schlußfassung darüber für jenen Zeitpunkt vorbebalten, in welchem sie einen voll? ständigen Ueberblick über die obwaltenden Verhältnisse der Zwangsarbeitsanstalten erlangt haben wird und in welchem ihr auch die Erklärungen Der betreffenden Landesvertretungen darüber vorliegen werden, ob dieselben eventuell mit der Uebergabe der bestehenden Zwangsarbeitsanstalten und der für diese Zwecke von den Ländern verwalteten Fonde an den Staat und unter welchen Modalitäten dieselben einverstanden wären. In ersterer Richtung ersuchte die hohe k. k. Statthalterei bereits unter dem 23. Juni 1873, Z. 4270, um Mittheilung einer Reihe statistischer Daten und Nachweisungen über die Landeskorrektionsanstalt am Hradschin und die weibliche Detentionsanstalt in Øepy, die Zahl der Zwänglinge, Verpflegsart, Eigenthumsverhältnisse an den Gebäuden, den Zwangsarbeitshausfond und dgl. - ohne damit im Uebrigen ein Präjudiz für die künftige Schlußsassung der Regierung bieten zu wollen - welche ihr der Landesausschuß umgehend zukommen ließ.
In zweiter Richtung stellte das hohe k. k. Statthalterei-Präsidium mittelst Zuschrift vom 2. September 1874, Z 4077, gemäß Erlasses Sr. Excellenz des k. k. Ministers des Innern vom 9. August l. J., Z. 2829, an den Landesausschuß das Ansuchen, den hohen Landtag in der nächsten Session zur Abgabe seiner Erklärung in Bezug auf die allfällige Uebernahme der Landeszwangsarbeitsanstalten durch den Staat einladen zu wollen und den ge= faßten h. Landtagsbeschluß sodann ehethunlichst der hohen k. k. Statthalterei mitzutheilen. Es ist dieses Verlangen der hohen Regierung, welches den Landesausschuß zur Erwägung der Frage, ob Landesoder Staatsanstalt und zur bezüglichen Antragstellung in seinem dem h. Landtage in der 4. Sitzung der laufenden Session zur Kenntniß gebrachten Berichte und des Weiteren den hohen Landtag veranlaßte, diesen Landesausschußbericht der gefertigten Kommission zur Prüfung und eventuellen weiteren Antragstellung zuzuweisen.
Die Kommission will aus die allgemeinen Gründe, welche für staatliche Zwangsarbeitsanstalten sprechen, da dieselben oben bereits dargelegt wurden, hier nicht weiter zurückkommen; nur das sei noch bemerkt, daß der Landesausschuß in der faktisch bestehenden Theilung der Indikatur, Verwaltung und Exekutive in der dermaligen Einrichtung der Korrektionsanstalten zwischen den Organen des Staates und des Landes ein weiteres der Berücksichtigung werthes Moment erblickt, das für die Umwandlung der Landes- in Staatsanstalten spricht. Denn sollen nicht die Interessen der hohen Regierung mit jenen der Verwaltungsbehörde kollidiren (was insbesondere in der Verpflegskostenfrage wiederholt schon der Fall war), so müssen dieselben Behörden - und es sind dieß die landesfürstlichen Behörden -, welchen nach den legislativen Normen die Indikatur über die Einsperrung und Entlassung
und die Exekutive bei Einbringung der Verpflegskosten anheim faßt, auch die ganze Leitung der Anstalt in der Hand haben.
Was speziell die Landeskorrektionsanstalt in Prag betrifft, so waltet gegen deren Uebergabe an den Staat, ohne daß deshalb das nach den bestehenden gesetzlichen Normen und Einrichtungen zur Kompetenz der Landesvertretungen gehörige Zwangsarbeitswesen definitiv und zur Ganze aus dem Wirkungskreise des Landtages ausgeschieden werbe, ebenso wenig ein rechtliches, als ein finanzielles Bedenken ob. In letzterer Beziehung muß die Kommission darauf hinweisen, daß sich nach dem Spezial-Voranschlage des Zwangsarbeitshausfondes pro 1875 für diesen ein aus dem Landesfonde zu deckender Abgang von 55. 043 fl. ergibt, daß die An= stalt, wenn sie nicht an Den Staat übergeht, einer ohnehin vom Landtage bereits beschlossenen Reor= ganisirung unterzogen werben muß, welche einen bedeutenden Kostenaufwand in Anspruch nehmen werde; und daß endlich überhaupt die königliche Landeskorrektionsanstalt, nachdem sie allmählig aus einer Korrektionsanstalt tu eine Detentions-Anstalt umgewandelt werben mußte, als auf falschen Prinzipien beruhend, den ursprünglich angestrebten Zweck nicht mehr zu erreichen vermag.
Die gefertigte Kommission theilt demnach in Erwägung aller dieser Gründe vollkommen die Anschauung des Landesausschusses, daß die Zwangsarbeitsanstalt und zwar in ihrer doppelten Eigenschaft als Detentions= und Korrektionsaustalt, mit dem Zwangsarbeitshausfonde au den Staat übergeben werden soll. Was das Wie anbelangt, so glaubte die Kommission von einer näheren Bestimmung der Modalitäten um so mehr absehen zu sollen, als sich dieselben eben erst aus den Verhandlungen des Landesausschusses mit der hohen Regierung ergeben können, als der Landesausschuß ohnehin die Interessen des Landes in jeder Richtung hin wahren wird, und als ja die endgiltige Ent= scheidung dem hohen Landtage selbst vorbehalten bleibt.
Die gefertigte Kommission ertaubt sich daher folgenden, den Anträgen des Landesausschusses konformen Antrag zu stellen:
Ein hoher Landtag wolle in Erledigung des von der hohen Regierung gestellten Verlangens:
1. Das Einverständniß und die Zustimmung erklären, daß die Zwangsarbeitsanstalt und der Zwangsarbeitshausfond in die Verwaltung der hohen Regierung übergeben werben;
2. den Landesausschuß beauftragen, über die Modalitäten der Uebergabe mit der hohen Regierung das Einvernehmen zu pflegen und dem hohen Landtage darüber in nächster Session Bericht zu erstatten.
Sekr. Sládek: Komise dovoluje si uèiniti návrh: Slavný snìme raèiž u vyøízení žádosti slavné vlády
1. projeviti souhlas i svolení své, aby ústav i fond káznice odevzdán byl v správu slavné vlády;
2. raèiž výboru zemskému naøíditi, aby o podmínkách a spùsobu odevzdání vyjednával se slavnou vládou, a o výsledku aby podal zprávu v nejblíže pøíštím zasedání snìmovním.
Nejvyšší zemský maršálek:
Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht jemand das Wort? - Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Berichterstatter Knoll: Mit dem Antrage stehen 2 Petitionen in engem Zusammenhang, 1 Petition herrührend von der Budweiser Bez. Vertretung, welche um Errichtung einer Zwangsarbeithausfiliale im sübl. Böhmen petitionirt.
Die Kommission konnte im Augenblick, wo sie die bereits bestehende Zwangsarbeitsanstalt an den Staat zu übergeben sich bereit erklärt hat, nicht im h. Landtage den Antrag stellen, auf die meritorische Untersuchung der Angelegenheit einzugehen. Sie stellt daher den Antrag, die Petition sei in Rücksicht aus die im Zuge befindlichen Verhandlungen, behufs Uebernahme der Zwangsarbeitshausanstalt in Verwaltung und Erhaltung des Staates an den L. -A. zu verweisen.
Sekr. Sládek: Komise èiní návrh, aby žádost okresního zastupitelstva budìjovického za zøízení filiální káznice v jižních Cechách odkázána byla k vyjednávání, jež konají se stran odevzdání káznice do správy státní mezi výborem zemským a vládou.
Berichterstatter Knoll. Die andere Petition rührt her von den Gemeindevorständen des Hohenelber Steuerbezirkes. Sie bitten um Uebernahme der Kosten für Unterbringung arbeitsscheuer Individuen in den Zwangsarbeitsanstalten ans dem Landesfonde.
Auch in dieser Beziehung mußte der vorhergegangene Beschluß eine Rückwirkung ausüben. Zudem hat sich die Kommission gegenwärtig gehalten, daß der L. -A. in ausgiebigster Weise für arme Gemeinden die Versorgung von Vagabunden auf Kosten des Landes besorgt. Die Kommission stellt den Antrag, die Petition sei dem L. -A. behufs normalmäßiger Behandlung abzutreten.
Sekr. Sládek: Komise èiní návrh, aby petice tato byla odevzdána výboru zemskému k zákonnému vyøízení.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über die Petitionen Nr. 74 der Gemeinde Hrdly, Nr. 80 der Gemeinden des Pilsner Kreises, Nr. 101 der Gemeinde Èaslau, 103 der Gemeinden des Melniker Bezirkes und 117 Welwarn, Unterstützung aus Anlaß der Mißernte.
Berichterstatter ist Hr. Abgeordneter Wolfrum; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: 3. Zpráva budžetní komise o žádostech obce Hrdlí, více obcí okr. Plzeòského, obce Èáslavské, obci okr. Mìlnického, Velvarského za podporu z fondu zemského v pøíèinì škod neúrodou utrpených.
Berichterstatter Abg. Wolfrum: Hoher Landtag!
Indem die Budgetkommission den vorliegenden Antrag der Beschlußfassung des h. Landtags unterbreitet, ist sie sich wohlbewußt, daß derselbe prinzipiell und streng beurtheilt, eigentlich nicht gestellt werden soll. Denn Mißwachs kommt zu häufig vor und in einem Lande von solcher Ausdehnung wie Böhmen, wird es wohl alle Jahre Orte und Gegenden geben, die von mehr oder weniger Mißwachs betroffen werden. Mißwachs muß auch jeder Landwirth mit in Berechnung feines jährlichen Ertragnisses einbeziehen und das eine gute Jahr muß den Verlust des schlechten Jahres tragen.
Von diesem Standpunkte, von dem prinzipiell strengen Standpunkte aus beurtheilt, müßte die Kommission über die eingelaufenen Petitionen einen andern Antrag stellen. Aber dieses Jahr ist der Mißwachs leider in unserem engen Vaterlande in einem Umfange eingetreten beinahe für alle Feldfrüchte und wer die Gegenden bereist hat, die durch monatelange Dürre beinahe zu Tennen ge= worden sind, wird begreifen, daß die Budgetkommission von dem strengen Principe abgegangen ist und einen derartigen Gesetzentwurf der Beschlußfassung des h. Hauses unterbreitet. Freilich mußten die Mittel, die beschränkten Mittel des Landesfondes in Betracht gezogen werden, wäre dieses nicht der Fall, würde die Budgetkommission mit Freuden einen höhern Betrag beantragt haben, denn sie verkennt nicht, daß mit diesen geringen Mitteln dem unermeßlichen Unheil gegenüber nur Geringes geleistet werden kann; aber auch wenn dieses der Fall ist, wird dieses Geringe dankbar angenommen werden, wenn man bedenkt, daß gerade die kleinsten Landwirthe am empfindlichsten betroffen sind und bei diesen ja mit fl. 100. - schon große Hilfe geleistet werden kann und sie diese fl. 100. -, wenn nicht vom Lande Hilfe gereicht wird, vielleicht gar nicht oder nur schwer sich verschaffen können. Wir haben in der Budgetkommission zu der Berathung dieses so wichtigen Gegenstandes die Mitglieder des Landesausschusses zugezogen, indem ja er durch seine Berichte aus dem ganzen Lande am besten in der Lage sein konnte, die eingelaufenen Petitionen mit beurtheilen zu können. Auch der Landesausschuß in seinen Mitgliedern, die der Kommission beigezogen waren, hat sich für den vorangehenden Antrag ausgesprochen. Nun handelte es sich in der Kommission um die Frage, ob diese Vorschüsse zinslos oder verzinslich gegeben werden sollen und in letzterer Beziehung ist die Kommission beinahe einstimmig zu dem Entschlusse gekommen, einen Zinsfuß festsetzen zu müssen,
soll nicht vielleicht die Wohlthat, die das Land den Verunglückten oder Heimgesuchten bietet, in unrechte Hände kommen. Nicht vielleicht der geringe Schaden, den die Landeskassa erleidet, indem sie jetzt ein Ka= pital ausborgt und vielleicht die Interkalarzinsen davon nicht wiedererhält, nicht dieses hat die Budgetkommission veranlaßt, auf Verzinsung der Vorschüsse zu beharren, sondern der Grund ist derjenige, daß eben die Aushilfe nicht an Unberufene komme.
Aber die Kommission mußte auch darauf sehen, daß wenn von Seite des Landes Vorschüsse ge= geben werden, diese Gelder eigentlich Gelder der Steuerträger sind und daß die Garantie gegeben werden muß, daß sie in die Landeskassa wieder zuruckfließen. In dieser Richtung muß man nun berücksichtigen, daß der Landesausschuß bei den wahr= scheinlich unendlich kleinen Beträgen, die auszuborgen sind, nicht mit jedem Einzelnen, der in der Lage ist, auf Hilfe Anspruch zu machen, in Verbindung treten kann, sondern die Gemeinde, in welcher solche Vorschußsuchende sich befinden, die Haftung dabei übernehmen muß. Ohne die Haftung der Gemeinde wäre die Budgetkommission nicht in der Lage, diesen Antrag der Beschlußfassung des h. Hauses zu empfehlen.
Nun hat sich wohl auch die Nothwendigkeit während der Verhandlung herausgestellt, daß zur Hereinbringung dieser Vorschüsse bis jetzt noch kein Gesetz besteht, und daß wenn man diese Hereinbringung dem gewöhnlichen civilgerichtlichen Wege überlassen würde, die Landeskassa wahrscheinlich Schaden leiden würde. Es wurde nun von Seiten der anwohnenden Landesausschußbeisitzer betont, daß es überhaupt sich empfehle, ein Gesetz über Hereinbringung der Vorschüsse jeder Art ganz nach Art des Gesetzes über Hereinbringung der Vorschüsse bei Straßenbauten zu erlassen, und der Landesausschuß stellt in Aussicht, daß in den nächsten Tagen, vielleicht schon morgen, ein derartiges Gesetz von seiner Seite vorgelegt werden wird. Es bildet dieses gleichsam die Ergänzung der von der Budgetkommission vorgelegten Anträge. Indem ich dieses vorausgeschickt habe, bemerke ich noch, daß noch einige Petitionen gleichen Gegenstandes eingelaufen sind und die Budgetkommission erlaubt sich demnach den Antrag zu stellen, der h. Landtag wolle beschließen:
,, Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus den Kassaresten des Landesfondes eine Summe bis zur Höhe von fl. 100. 000. - zu verzinslichen Vorschüssen an solche dürftige Grundbesitzer zu verwenden, welche von dem heurigen Mißwachs betroffen wurden und zum Fortbetriebe der Landwirthschaft Unterstützung nöthig haben. "
,, Die Vorschusse sind zu 5% zu verzinsen und binnen 5 Jahren vom 1. Jänner 1876 an zurückzuzahlen. "
,, Dii Haftung für Verzinsung und Rückzahlung haben die betreffenden Gemeinden zu übernehmen und bleibt es dem Landesausschusse überlassen, sowohl die Art und Weise der Vorschußertheilung, als auch
die Modalitäten der Haftung, Sicherstellung und Rückzahlung dieser Vorschüsse zu bestimmen.
Poslanec Pražák se hlásí k slovu.
Nejv. marš. zemský: Pan Pražák má slovo.
P. Pražák; Následkem øady rokù neúrodných, které zastihly okresy ležící na dolením Labi, stala se existence tamnìjších rolníkù pochybnou a jestli vláda, jestli zem neposkytnou pomocné ruky v pravý èas, pak øada onìch okresù, které se èítají k nejúrodnìjším, upadne v záhubu materielní.
Slavná vláda sice již dala k èetným stížnostem vyšetøit škodu povstalou letošní neúrodou, ona také již vyøkla v zásadì, že letošní sucho pøièísti a vøaditi se mùže pod onen odstavec zákonníka, jenž èiní možným, aby se odepsala rolníkùm stíženým suchem daò. Ale, pánové, stalo se to v té míøe a s tou podmínkou, "že døíve v každém jednotlivém pádu vyšetøit se musí, jestli poplatník nestane se k placení danì neschopným.
Pánové, nebudu kritisovat toto ustanovení, nebo se to stalo již v sobotním zasedání od mého pøítele pana Dr. Nittingra. Sama komise, jíž byla odevzdána petice z onìch krajin, i ta uznala, že letošním suchem stala se veliká pohroma, a navrhuje, aby ze zemských pøebytkù na letošní rok byla poskytnuta suma až do 100. 000 zlatých zúroèitelné zálohy.
Pánové, jest to sice nìco, co udìlala vláda, kteráž nechala odepsat èásteènì daò, jest také, pánové, 100. 000 zl. zajisté podporou, ale je to proti škodì, která skuteènì se stala, která vyšetøena byla orgány úøadními, asi tolik, jako když se žízní umírajícímu dá kapka vody k jeho zotavení. Vždy jenom v okresu mìlnickém jest 30. 000 jiter pozemkù poškozeno; odhad skuteèné škody jest vypoètìn na 1, 600. 000 zl.; v okresu roudnickém, libochovickém a litomìøickém, tam vypoètìna škoda na 4, 400. 000 zl., a velvarský okres má škodu za 1, 500. 000 zl.
Tedy jenom nìkolik tìchto okresù má pøes 7 milionù zlatých skuteèné škody!
Pánové! mohlo by se sice namítnout, že rolníku možná jest vydlužiti si penìz od rozlièných ústavù penìžních, bank; ale zde se jedná o to, aby rolníku byly poskytnuty laciné kapitály, neb následkem pøestálých neúrod, které již od roku 1870 pravidelnì ony krajiny stíhají, jest vyèerpán úvìr rolníkùv v té míøe, že pochybuji, že pøi mnohých by bylo možno docíliti výpùjèky na hypotéky od nìkterého ústavu, nìkteré banky. A pánové, zajisté vám známo, že takové peníze se nikdy nemohou poèítat k penìzùm laciným!