III. ústavu v Dìèínì-Libverdì. k zakoupení potøebných pomùcek a prostøedkù uèebných, taktéž na
rok 1875, další suma.................. 2000 zl.,
celkem tedy...... 9200 zl.,
kterážto suma vkládá se do rubriky vydání, jíž se týèe.
IV. Zemskému výboru naøizuje se, aby s vys. c. k. ministerstvem orby vzhledem k téhož vynešení ze dne 13. záøí t. r., è. 8750, v jednání vstoupil v pøíèinì udìlení øíšské subvence obìma jmenovaným ústavùm na dobu víceletou, a aby o tom snìmu zemskému podal zprávu.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Wird getrennte Abstimmung gewünscht? (Niemand meldet sich).
Diejenigen, welche für die Anträge sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ty návrhy, nech pozdvihnou ruku.
Sie sind angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission wegen Veräußerung der den Landesgütern in der Gemeinde Troja zustehenden Flußgebietsbenützungsrechte und einer Grundparzelle in Holeschowitz. Berichterstatter ist Herr Ritter v. Daubek. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o prodeji práva požívání øeky na statcích zemských v obci Troji a pozemku è. 108 v Holešovicích.
Berichterstatter Dr. Daubek (liest): Hoher Landtag! Beim hohen Landesausschuße wurde heuer für die Flußbenützungsrechte bei Troja, dann die Alluvion-G. -P. 108 pr. 1 Joch 845 Quadratklftr. fünf verschiedene Offerte von 650 fl. bis 2000 fl. eingebracht. Um nun die Ffaßbenützungsrechte bei Troja mit den am 10. September 1868 bereits zum Verkauf genehmigten Weidenruthenparzellen N. C. 108 zu vereinen, bedarf der hohe Landesausschuß die nöthige Ermächtigung.
Die Parzelle Nr. 108 ist dermal mit 12 fl. 60 kr., die Flußbenützungsrechte um 11 fl. 35 kr., daher zusammen um 23 st. 95 kr. Oest. W. verpachtet, eine Rente, die gegenüber der Verzinsung des offerirten höchsten Kaufschillings pr. 2000 fl. weit übersteigt. In Erwägung, daß die Regie vereinfacht und diese Entien unmittelbar am Fluße gelegen sind, vereint sich der Budgetausschuß mit dem Antrage: Der hohe Landtag geruhe den Landesausschuß definitiv zu ermächtigen, die genannten, dem Lande in der Gemeinde Troja zustehenden Flußbenützungsrechte entweder für sich allein oder mit der in der Gemeinde Holeschowitz einbegriffenen Grundparzelle Nr. 108 im Lizitations- oder Offertwege an den Meistbietenden zu veräußern.
Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž dáti výboru zemskému plnou moc, aby v obci Troji právo k užívání øeky budí samotné neb s èástkou pozemku è. 108, kteréž katastrálnì k obci Holešovicùm jest pøipsáno, prodati mohl dražbou neb vedle nabídnutí.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission, betreffend den Verkauf des Košíøer Bräuhauses sammt einigen dazu gehörigen Objekten. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva téže komise o prodání pivovaru v Košíøích s pøíslušenstvím.
Berichterstatter Dr. Ritter von Daubek (liest): Hoher Landtag!
Dem Landesausschuße kamen vor kurzer Zeit in diesem Jahre bereits 2 Offerte wegen kaufweiser Ueberlassung des Košíøer Bräuhauses auf 120 Eimer, dann des ebenerdigen alten Hauses Nr. 1, N. C. 38 sammt Feldparzellen pr. 5 Joch 515 Quadratklftr. zu.
Zum Bräuhause, welches nach dem Ausweise der Landesbuchhaltung bis zu Ende September 1877 verpachtet ist, im Jahre 1873 einen Pachtzins von 3824 fl. 90 kr. eintrug, gehören nach dem Besitzbogen 9 Joch 1375 Quadratklafter Feldgründe sammt Bauarea, worunter die von den Offerenten angesuchten 5 Joch 1110 Quadratklafter Feld-, Garten- und Bauparzellen sind.
Das ebenerdige sogenannte Wirthshaus NE. 1 sammt 20 Quadratklafter Garten repräsentirt nach dem Pacht n. top. 20. bis 31. Oktober 1878 pr. 207 fl. Oest. W. einen Werth von 4140 st. Das andere neue Wirthshaus Nr. 38 sammt Garten pr. 300 Quadratklafter p. n. 28 ist um 202 fl. bis Ende September 1869 verpachtet und repräsentirt ein Kapital pr. 4040 fl.
Der Landesausschuß hat unlängst die Motive
zur Veräußerung dem h. Landtage vorgelegt; nebstdem stellt der Budgetausschuß in Erwägung, daß ein Bräuhausunternehmen den Fortschritten dieser Industrie folgen muß, Einrichtungen erheischt, die mit großen Kosten verbunden sind, diese auch theilweise ausgelegt wurden, jedoch noch Herstellungen erfordern, ein Betrieb in Händen des Landes zu einem gewinnbringenden nach dem vorigen Ausweise nicht in 13 Jahren gebracht werden konnte, die Acquirirung eines bewährten Bräuers zum Selbstbetriebe eine schwere ist. In Erwägung, daß bereits 2 Offerte für diese Realitäten ohne vorherige Ausschreibung einlangten und zwar das vom Herrn Leibitzky und Gottlieb Reitler mit 67500 fl., dann Verzichtleistung aus die bewilligten Mehrreparaturen mit 2300 fl., das andere von den Großgrundbesitzern Wenzel, Adalbert, Josef und Alois Renner mit 70000 fl., daher bei einer Ausschreibung noch günstiger zu erwarten sind, da bei einer Vereinigung von den obenerwähnten Häusern 1 und 38 eine größere Arrondirung des Besitzes erreicht wird, stellt der Budgetausschuß den Antrag, der hohe Landtag geruhe den Landesausschuß zu ermächtigen, das genannte Bräuhaus sammt allen Werksvorrichtungen und der neu zu erbauenden Wasserleitung, dann die beiden Wirthshäuser Nr. 1 und 38 in Košíø, ferner die Parzellen Nr. 5, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und 28 in Košíø im Gesammtausmaße von 5 Joch 515 Quadratklastern entweder im Offert- oder im Lizitationswege an den Meistbietenden zu veräußern.
Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž dáti výboru zemskému plnou moc, aby jmenovaný pivovar se vším náøadím, nástroji a vodovodem, jenž novì vystavìti se má, potom obì hospody v Košíøích è. 1 a 38, dále èástky pozemku è. 5, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 a 28 v Košíøi výmìrou 5 jiter 515 ètver. sáhù prodati mohl dražbou neb vedle nabídnutí.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Diejenigen, die für den Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech zdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Adaptirungsbau im Senftenberg'schen Hause.
Berichterstatter ist der Abgeordn. Hr. Wolfrum.
Ich ersuche, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva budžetní komise o upravení Senftenberského domu.
Berichterstatter Herr Wolfrum. Der hohe Landtag hat im vorigen Jahre nach dem Berichte des Landesausschußes den Ankauf des Senftenberg'schen Hauses genehmigt und zugleich auch beschlossen, daß in diesem Senftenberg'schen Hause sämmtliche Landesämter untergebracht werden, zu
welchem Zwecke nach dem Berichte des Landesausschußes ein Zubau nothwendig war. Uiber diesen Zubau berichtet nun der Landesausschuß unter Z. 148 Folgendes:
Hoher Landtag!
Wie bereits in dem einem h. Landtage erstatteten Berichte vom 8. November 1873, Z. 29056, angezeigt wurde, ist das ehemals Senftenberg'sche Hans Nr. 259-III. behufs vereinter Unterbringung der bis jetzt in zwei verschiedenen Gebäuden befindlichen Abtheilungen der Landesbuchhaltung und Landeskassa erkauft und dieser im dienstlichen und im Interesse des Landesfondes effektuirte Ankauf auch mit dem in der VIII. Sißung am 16. Dez. 1873 gefaßten hohen Beschluße genehmigt werden.
Um das erkaufte Gebäude Nro. 259-III für seinen Zweck benützbar zu machen, ist dessen Adaptirung und ein Zubau unerläßlich.
Die möglichst baldige Durchführung dieses Baues erscheint nun schon deshalb sehr erwünscht, da erst nach erfolgter Uibersiedlnng der Landesämter in das Gebäude Nro. 259-III. das entbehrlich gewordene Gebäude Nro. 37-III. dem hohen, bereits Allerhöchst sankzionirten Beschluße vom 16. Dezember 1873 gemäß veräußert werden kann.
Mit Rücklicht aus diese im Fonds- und Dienstesinteresse begründete Dringlichkeit und bei dem Umstande, als die sämmtlichen, einheimischen technischen Kräfte durch unaufschiebbare Bauten und Geschäfte vollauf in Anspruch genommen waren, hat der Landesausschuß, um dem h. Landtage noch in diesjähriger Session ein fertiges Bauelaborat über den fraglichen Adaptirungsbau vorlegen zu können, sich bemüssigt gesehen, eine fremde Kraft zur Anfertigung des umfangreichen und eine geraume Zeit in Anspruch nehmenden Operates zu acquiriren. Es wurde zu dem Ende der von dem Vorstande des deutschen politischen Vereins bestens empfohlene Eisenbahn-Ingenieur Herr Franz Hüttl, welcher sich hiezu auch gegen ein Honorar von 1000 fl. für sich und feine Hilfsarbeiter bereit fand, mit der Verfertigung des Bauelaborates betraut.
Ingenier Hüttl hat sich, nachdem ihm sowohl rücksichtlich des dermaligen Bestandes des disponiblen Gebäudes Nro. 259-III. und Raumes daselbst, als auch rücksichtlich des Bedarfes für die zu unterbringenden Aemter und das sonst nothwendige Zugehör die erforderlichen Instruktionen auf Grundlage lokaler Erhebungen ertheilt wurden, der ihm übertragenen Arbeit entledigt und die beiliegenden Pläne nebst dem Kostenüberschlage, dann einer Baubeschreibung vorgelegt. Nach diesem Elaborate würde der vorzunehmende Adaptirungsbau einen Gesammtaufwand von 69344 fl. 20 kr. erfordern.
Mit Vorlage des Bauprojektes erlaubt sich der Landesausschuß nunmehr den Antrag zu stellen:
Ein hoher Landtag wolle
1. den projektirten Adaptirungsbau des Hauses Nro. 259-III. zum Behufe der Unterbringung
der Landesämter und den hiezu erforderlichen Auf-
wand im Betrage von...............69344 fl. 20 kr.
und das für Anfertigung des Bauelaborats dem Ingenieur Hüttl zugestandene Honorar pr............... 1000 fl.
zusammen......70344 fl. 20 kr.
genehmigen.
2. Den Landesausschuß ermächtigen, ans Grundlage der vorgelegten Pläne gleich bei Beginn der Bauzeit 75 den Bau in Angriff zu nehmen und in diesem Jahre durchführen zu lassen. Die Budgetkommission kann nicht unterdrücken, daß die Summe für diese im vorigen Jahre in Aussicht gestellten Zubauten ihr etwas hoch vorkam; allein nach den vorgelegten Plänen, die auch zur Einsicht der Mitglieder im Bibliothekszimmer anstiegen, ist allerdings nicht ein kleinerer, sondern ein größerer Zubau und überhaupt ein ziemlich großer Adaptirungsbau erforderlich, was sich von selbst versteht, wenn diese umfangreichen Aemter in diesem Hause untergebracht werden sollen. Nachdem einmal die Nothwendigkeit vorlag, so konnte sich die Budgetkommission über die Zweckmäßigkeit des Planes wohl nicht aussprechen, es gehört dazu eine genaue Kenntniß der Verhältnisse des ganzen Landesdienstes und die Budgetkommission glaubt, daß man dem Landesausschuße mit Beruhigung die Beurtheilung desselben überlassen muß. Deswegen konnte die Budgetkommission auf eine Abänderung dieses oder jenes Theiles nicht eingehen und beantragt blos, der h. Landtag möge dem Antrage des Landesausschußes zustimmen. Was jedoch die Einstellung der ganzen Summe in das diesjährige Budget anbelangt, so kann die Budgetkommission hier nicht vollständig dem Landesausschuße beitreten; es ist dann, wenn einmal die Umlage von 25 kr. festgehalten werden soll, nicht so viel mehr übrig, um die volle Summe einstellen zu können.
Die Budgetkommission beantragt für dieses Jahr blos 40000 fl. einzustellen und es dem Landesausschuße zu überlassen, die noch nöthige Bausumme künftiges Jahr bei dem Budget in Anschlag zu bringen.
Demgemäß beantragt die Budgetkommission aus den Antrag des Landesausschußes mit Ausnahme desjenigen Passus, der diesen Betrag in das Landesbudget pro 1875 einbezogen wissen will, einzugehen und in das diesjährige Budget die Summe von 40000 fl. einzustellen und es dem Landesausschuße zu überlassen, die noch nöthige Bausumme bei Vorlage des Budgets pro 1876 in Anschlag zu bringen.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž:
1. projektované upravení stavební v domì è. 259-III., aby do nìho úøady zemské umístìny býti mohly, a potøebný na to náklad povoliti,
2. raèiž dáti moc výboru zemskému, aby
vedle pøiležících plánù hned na zaèátku stavební doby roku 1875 stavbu takovou zapoèíti a téhož ještì roku dokonèiti mohl, však ale povoluje se jen položka 40000 zl. pro rok 1875 a ponechává se zemskému výboru, aby pro rok 1876 dále si vyžádal dotaci potøebnou u slavného snìmu.
Nejv. zemský marš.: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Diejenigen, die dafür sind, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über die Personalzulage für den pensionirten Landeskassier Glaser. Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. rnarš.: Zpráva stran osobního pøídavku pensionovaného kasíra Glasera.
Berichterstatter Wolfrum: Unter Z. 170 ist der Budgetkommission ein Bericht des Landesausschußes zugekommen, welcher beantragt, dem pensionirten Landeskassier Glaser eine Personalzulage von 250 fl. zu gewähren. Es wird diese Personalzulage damit begründet, daß dieser seht verdiente Beamte, der normalmäßig nach seiner vollendeten Dienstzeit pensionirt wurde, das Unglück hatte, zu erblinden, und in Folge dessen in seinem Aufwande natürlich viel größere Kosten machen muß, als es der Fall wäre, wenn ihn dieses Unglück nicht getroffen hätte.
Der Landesausschuß empfiehlt die Dienste dieses Mannes dem h. Landtage auf das Wärmste, und beantragt, ihm eine Personalzulage zu seiner Pension von 1600 st. in der Höhe von 250 fl. zu gewähren.
Die Budgetkommission beantragt, der h. Landtag wolle dem Antrage des Landesausschußes seine Zustimmung ertheilen.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž schváliti návrh zemského výboru, kterým se propùjèuje pøídavek 250 zl. kasírovi Glaserovi na odpoèinku.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht der Budgetkommission über die Quinquennalzulage für den Buchhaltungsofficial Èerny.
Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zpráva o žádosti úøedníka úèetního Èerného.
Berichterstatter Wolfrum: Unter der Zahl 191 ist der Budgetkommission ein Bericht des L. =A.
zugewiesen worden, welcher die Verleihung von Quinquennalzulagen an den Landesbuchhaltungsofficial betrifft.
Der Bericht lautet folgender Maßen:
Hoher Landtag!
Das Normale vom 3. Dezember 1872 über die Quinquennalzulagen für Landesbeamte bestimmt, daß solche Zulagen für jenes Quinquennium zu entfallen haben, in welchem der betreffende Beamte in eine höhere Kategorie befördert wird, und daß als Anfangspunkt für Berechnung dieser Zulagen bei jenen Beamten, welche nach dem 24. Feber 1866 angestellt wurden, der Tag ihrer definitiven Anstellung bei allen übrigen am 24. Feber 1866 bereits definitiv angestellten Beamten dieser Tag als Anfangspunkt der Berechnung, zu gelten habe. Der Buchhaltungsoffizial Johann Èerný wurde nach 3jähriger Praxis am 7. März 1866 zum Ingrossisten der Landesbuchhaltung ernannt und am 18. März desselben Jahres, als solcher beeidet, war mithin am 24. Feber 1866 noch nicht definitiv angestellter Beamte, sondern Praktikant.
Am 4. Feber 1871 wurde er zum Official ernannt und hat als solcher am 9. Feber 1871, also circa 37 Tage vor dem Anfallstage der lten Quinquennalzulage den Diensteid abgelegt.
Aus diese Weise kommt es, daß Official Èerný, obzwar er bereits 13 Jahre in Landesdiensten steht, eine Quinquennalzulage noch nicht bezieht, und daß mehrere der im Range ihm nachstehenden Officiale, ja auch mehrere der Ingrossisten der höheren Gehaltskategorie, bei denen ähnliche Zufälligkeiten nicht eintreten, sich im Genuße der ersten Quinqueunalzulage befinden, daß somit Èerný um 100 st. jährlich weniger bezieht, als die betreffenden, ihm im Range nachstehenden, jedoch eine Quinquennalzulage bereits genießenden Officiale, und daß er, obzwar Official, doch nur ebenso viel bezieht, als die im Genuße einer Quinquennalzulage befindlichen, ihm, auch in der Gesammtdienstzeit weit nachstehenden Ingrossisten der höheren Gehaltsklasse.
Es ist dies abermals eine jener Anomalien, welche durch die im Normativ vom 3. Dezember 1872 enthaltene Beschränkung, daß Quinquennalzulagen für jenes Quinquennium zu entfallen haben, in welchem der betreffende Beamte in eine höhere Kategorie befördert wird, begründet werden.
Der Landesausschuß hat bereits mehrere Gesuche von Buchhaltungsbeamten in ähnlicher Richtung Einem hohen Landtage befürwortend vorgelegt, und erlaubt sich auch, das Gesuch des Buchhaltungs-Officials Johann Èerný mit dem Antrage zu unterbreiten:
Hoher Landtag wolle demselben ausnahmsweise die erste Quinquennalzulage jährlicher 100 fl. für das Quinquennium vom 18. März 1866 bis 18. März 1871 bewilligen, und den Landesausschuß ermächtigen, ihm diesen Betrag vom Tage des hohen Beschlußes anfangend, flüssig zu machen.
Sekr. Schmidt: Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž schváliti návrh výboru zemského, který zní takto: Aby žadateli výmineènì udìlen byl pìtiletní pøídavek roèních 100 zl. za uplynuté quinquennium od 18. bøezna 1866 do 18. bøezna 1871 a aby mu taková èástka ode dne usnesení slavného snìmu k vyplacení poukázána byla.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech zdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand sind die Gesuche von 6. Buchhaltungsbeamten um Quinquennalzulagen. Berichterstatter ist derselbe. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva stran žádosti šesti úøadníkù zemské úètárny za quinquennální pøídavek.
Berichterstatter W o l f r u m: Unter der Zahl 177 ist der Budgetkommission ein Landesausschußbericht zugewiesen worden, welcher die Verleihung von Quinquennalzulagen betrifft. Der Bericht lautet solgender Maßen:
Hoher Landtag! In den beiden beiliegenden Gesuchen bitten die Landesbuchhaltungsoffiziale Hermann Seifart, Moriz Drahorad, Josef Schwiha, August Schramek, Karl Soukup und Karl Werner um die Zuweisung von Quinquennalzulagen, welche ihnen bisher auf Grundlage der Bestimmung des Normativs vom 3. Dezember 1872 noch nicht ertheilt wurden. Die Bittsteller waren insgesammt zu jener Zeit, welche als der Anfangspunkt für Berechnung der Quinquennalzulage normirt ist, das ist am 24. Feb. 1866 entweder noch Praktikanten, oder traten erst zu diesem Zeitpunkte als Praktikanten in den Landesdienst.
Die Quinquennalzulage für den Zeitraum vom 24. Feber 1866 bis 1871 konnte ihnen demnach auf Grundlage des h. Landtagsbeschlußes vom 3. Dezember 1872 nicht zugewiesen werden, da sie am 24. Feber 1866 noch nicht definitiv angestellte Landesbeamten waren.
Die späterhin nachfolgende Beförderung in höhere Dienstkategotien haben dieselben den Anspruch aus die Quinquennalzulage verloren, und sind thatsächlich bis jetzt noch nicht im Genuße einer Quinquennalzulage, während mehrere ihnen im Range nachstehende und im Ganzen auch kürzer dienende Buchhaltungsoffiziale und selbst Ingrossisten im Genuße einer Quinquennalzulage sich befinden, und daher theilweise einen höheren, theilweise einen ebenso großen Gesammtbezug haben, je nachdem sie sich in der Kategorie der Offiziale und jener der im Gehalte nur um 100 fl. nachstehender Ingrossisten befinden. So beziehen die in der 2. Gehaltsklasse stehenden Offiziale Seifart, Schramek und Soukup
an Gehalt je 1100 fl., die in der 3. Gehaltskategorie befindlichen Offiziale Wischin, Swoboda, Srnka, Nikelli, Low je an Gehalt 1000 fl. und an Quinquennalzulage je 100 fl., mithin ebensoviel wie die ersteren; die Offiziale Drahorad, Schwiha und Werner beziehen an Gehalt 1000 fl. und mithin ebensoviel, wie die Ingrossisten Witzowsky, Koøínek, Meitel, Stark, welche einen Gehalt von 900 fl. und an Quinquennalzulage je 100 fl. beziehen. Dieses Mißverhältniß tritt umsomehr hervor, als die Gesammtdienstzeit der benachtheiligten Beamten gegenüber jenen der Bevorzugten in den meisten Fallen eine längere ist und wenigstens einige der Bittsteller ihre schnellere Beförderung in die höhere Kategorie ihrer vorzüglicheren Dienstverwendung verdanken.
Ein ähnliches Gesuch, jenes des Offizials Karl Utìšil wurde bereits mit Bericht vom 6. Mai 1874, Z. 9879, dem hohen Landtage zur Berücksichtigung vorgelegt und in diesem Berichte abermals ans die entstehenden Anomalien aufmerksam gemacht, welche bei dem Festhalten an den Bestimmungen des Normativs über die Quinquennalzulage vom 3. Dezember 1872 entstehen.
Der Landesausschuß erlaubt sich nun die vorliegenden Gesuche der Offiziale Seifart, Drahorad, Šramek, Soukup, Schwiha und Werner mit dem Antrage zu unterbreiten:
Der hohe Landtag wolle beschließen, den Landesausschuß zu ermächtigen, daß den genannten Bittstellern mit Rücksichtnahme auf die nach der Normirung vom 3. Dezember 1872 geforderten Bedingungen zugesagte Qualität die erste Quinquennalzulage von 100 fl., berechnet vom Tage der definitiven Anstellung ohne Rücksicht ans die im Quinquennium erfolgte Beförderung in eine höhere Diensteskategorien ausnahmsweise zugewiesen werden. Die Budgetkommission konnte nach reiflicher Berathung dem Antrage des Landesausschußes sich nicht anschließen und kann nicht einrathen, daß der hohe Landtag diesen Beschluß genehmigen möge.
Die Verhältnisse bei den 6 Beamten sind doch wesentlich verschiedene, als bei dem so eben vorgelesenen Gesuche des Landesbeamten Èerny und bei dem ebenfalls erwähnten Gesuche des Utìšíl, der im gedruckten Berichte vokommt. Bei beiden Beamten fehlten blos einige Tage zu dem Zeitpunkte, wo ihnen die Berechtigung auf Quinquennalzulagen zusteht, sonst aber war ihre Qualifikation als Beamten unzweifelhaft.
Bei den meisten hier angeführten Beamten oder auch bei Allen ist dies nicht der Fall. Sie waren Praktikanten zur Zeit des Jahres 1866 und zwar lange noch darnach. Es sind einige, die erst seit dem Jahre 1868 als Landesbeamte wirklich eingetreten sind und inkorporirt wurden, und würde man sich eigentlich, wenn dieses Gesuch genehmigt würde, auf den Grundsatz basiren, daß der Praktikant Landesbeamter ist.
Diesen Grundsatz aber glaubte die Budgetkommission nicht annehmen zu sollen, und beantragt daher: Der h. Landtag wolle ans den Antrag des Landesausschußes nicht eingehen.
Sekr. Schmidt: Budžetní komise èiní návrh, slavný snìme raèiž se usnésti na tom: Návrh zemského výboru se neschvaluje.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo o slovo ?
Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro návrh, nech pozdvihnou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen. Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über die Petition der Stadt Hlinsko um Unterstützung.
Nám. nejv. marš.: Zpráva k žádosti mìsta Hlinska za podporu.
Berichterstatter W o l f r u m: Die Stadt Hlinsko ist, wie bekannt, in letzter Zeit von einem furchtbaren Brande heimgesucht worden, und wendet sich sub Zahl 95 an den h. Landtag mit dem Antrage: Der hohe Landtag wolle der durch einen furchtbaren Brand heimgesuchten Stadt Hlinsko eine ausgiebige Hilfe gewähren.
Die Budgetkommission bedauert unendlich, auf diesen Antrag nicht einrathen zu können, und mir persönlich als Berichterstatter fällt es immer schwer, wenn ich einen solchen Antrag dem hohen Hanse unterbreiten soll. Aber die Nothwendigkeit drängt dazu. -
Vor Allem mache ich nur darauf aufmerksam, daß wir alle ähnlichen Gesuche in der Budgetkommission immer so erledigt haben und daß der h. Landtag ans solche Gesuche von Städten, welche das Unglück eines Brandes hatten, nie eingegangen ist. Ich mache namhaft, die Stadt Königswart, welche zweimal heimgesucht wurde, Schwiegau, Joachimsthal und noch eine Menge anderer, welche ich nennen könnte, wenn ich in den Annalen des h. Landtages zurückgehen wollte. -
Die Budgetkommission glaubt daher, den ganz wohlbegründeten Antrag stellen zu können, über die Bitte der Stadt Hlinsko zur Tagesordnung überzugehen.
Sekr. Schmidt: Budžetní komise èiní návrh, aby se pøes žádost mìsta Hlinska pøešlo k dennímu poøádku.
Dr. Grégr se hlásí k slovu.
Nejv. marš.: Pan poslanec Dr. Grégr má slovo.
Dr. Grégr: Meine Herren!
Der Herr Berichterstatter hat, da er nach dem Antrage der Kommission das Gesuch der Stadt Hlinsko zur Abweisung vorgeschlagen hat, seine Pflicht gethan. So ein Berichterstatter der Budgetkommission, meine Herren, befindet sich aus seiner Höhe in der traurigen Pflicht, gleichsam menschlich
nicht fühlen zu dürfen, er ist eben der Wächter des Säckels des Landes und darf sich, obgleich sein Herz ihn dazu drängt, nicht immer seinen Gefühlen hingeben. Wir aber, meine Herren, die wir tiefer stehen, können uns wohl in solchen Ausnahmsfällen immerhin menschlichen Gefühlen hingeben und wenn auch der Herr Berichterstatter sagt, daß vom Standpunkte der Budgetkommission dadurch ein Fehler begangen sein würde, wenn man solchen Hilfsgesuchen ein Ohr leiht, so glaube ich, meine Herren, in Anbetracht des großen Unglückes, das die Stadt betroffen hat, können wir, wie man sagt, auch einmal das Herz mit dem Verstande davonlaufen lassen und können da einmal das Gefühl walten lassen, wo vielleicht der kalte Verstand dagegen ist.
Meine Herren! Wie wohl der Herr Berichterstatter hier gesagt hat, daß alle dergleichen Gesuche bis jetzt abweislich beschieden worden sind, so erlaube ich mir doch den Herrn Berichterstatter aus einen Fall aufmerksam zu machen, der gleich in den ersten Jahren unserer landtäglichen Thätigkeit vorgekommen ist.
Es ist da auch ein großes Brandunglück vorgekommen, das eine Stadt Böhmens betroffen hat, nämlich Trautenau, und wo der h. Landtag eine ganz bedeutende Subventionirung zur Unterstützung der Abbrändler bestimmt hat.
Nun es mag das jedenfalls ein Fehler gewesen sein; aber sühnen wir diesen Fehler, ich möchte sagen, durch einen zweiten Fehler. (Heiterkeit!)
Wenn wir damals einer deutschen Stadt eine namhafte Subvention gegeben haben, so geben wir heute einer böhmischen Stadt ebenfalls eine. Diese zwei Fehler, werden sich dann paralysiren und wir wollen künftighin keinen solchen Fehler mehr begehen. (Heiterkeit!) Die Unglücklichen sind eben ans die Mildthätigkeit guter Menschen angewiesen und da erlaube ich mir daraus hinzuweisen, daß Se. Majestät in seiner gewohnten Mildthätigkeit der erste war, der den unglücklichen Abbrändlern in Hlinsko gleich beigesprungen war. Wollen wir, meine Herren, diesem edlen Beispiele folgen und einmal noch eine Unterstützung gewähren. Ich würde mir erlauben, eine Unterstützung von 2 000 st. zu beantragen. (Lebhaftes Bravo!)
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?
Ich bitte Diejenigen, welche den Antrag des Hrn. Dr. Grégr, daß der Stadt Hlinsko als Unterstüzzung 2. 000 fl. überwiesen werden, unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand das Wort?
(Niemand meldet sich. ) Die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Abg. Wolfrum: Trotz der so zahlreichen Unterstützung dieses Antrages bin ich- doch als Berichterstatter der Budgetkommission genöthigt, demselben entgegenzutreten. Herr Dr.
Grégr hat sich auf das Beispiel von Trautenau bezogen und ich glaube, daß dieses Beispiel übel gewählt war; freilich, es ist auch das einzige. Der h. Landtag hat diese Unterstützung nicht gewährt, sondern der Landesausschuß in übermäßig gefühlter Milde. (Heiterkeit!) Aber Jedermann, der den Verhandlungen des Jahres 1861 beigewohnt hat, wird sich erinnern, daß der Landesausschuß zwar nicht offen im h. Landtage, wohl aber in den Kommissionen getadelt wurde, weil eben die Konsequenzen eines solchen Beschlußes nicht abzusehen sind.
Ein Brandunglück, so ungeheuer es auch ist, und so schwer bedauerlich für die Betroffenen es sein mag, ist leider kein Unglück, welches nur selten vorkommt. Wir haben traurige Beispiele davon in unserem Lande, wir sehen, daß jährlich mehrere solcher Brandunglücke eintreten, die ebenso bedrohliche Dimensionen angenommen haben.
Meine Herren! Mit welchem Rechte wollen Sie dann alle die Nachfolgenden abweisen, wenn Sie die 2. 000 fl. bewilligen. Aber auch welchen Vorwürfen wird man sich aussetzen, wenn man an die abgewiesenen Gesuche der Vorjahre zurückdenkt. Erinnern Sie sich, meine Herren, der herzbrechenden Petition der Stadt Königswart, die sich, nachdem sie zum zweitenmale heimgesucht war, an den h. Landtag wandte. Ich selbst war damals in der traurigen Lage den Antrag stellen zu müssen, daß das Gesuch der Stadt Königswart abgewiesen werde und der h. Landtag hat mir damals zugestimmt. Wie müßte man sich jetzt dem Vorwurfe dieser Stadt aussetzen und wenn der Antragsteller Herr Dr. Grégr selbst gesagt hat, man solle den Verstand laufen und das Herz sprechen lassen, so muß ich an dieser Stelle bemerken, daß hier nur der Verstand regiert (Heiterkeit!) und ich möchte daher das h. Hans bitten, auf den Antrag der Budgetkommission einzugehen.
Oberstlandmarschall: Ich bringe den Antrag des Herrn Dr. Grégr zuerst zur Abstimmung.
Ich bitte Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. Das Resultat der Abstimmung ist nicht klar. )
Ich muß die Herren bitten sich zu erheben. (Geschieht. )
Ich bitte um die Gegenprobe. (Geschieht. )
Der Antrag ist angenommen. (Lebhaftes Bravo!)
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission bezüglich der Erklärung der Ackerbauschulen als Landesanstalten.
Berichterstatter ist Graf Mannsfeld.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o žádosti uèitelù hospodáøských škol, aby byly uznány co ústavy zemské.
Ref. Abg. Graf Mannsfeld:
In der zuliegenden, an den h. Landtag ge-
richteten Eingabe bitten die Lehrer sämmtlicher
Ackerbauschulen Böhmens um Erklärung dieser
Schulen als Landesanstalten und um Ausbesserung
ihrer Lage. Diese Ackerbauschulen 6 an der Zahl stehen in keinem anderen Verhältnisse zum Landesausschuße, resp. zum Landtage als in dem subventionirter Anstalten und ist dem Landesausschuße auch in keiner Weise Einfluß aus dieselben eingeräumt, nachdem die einzige Gegenleistung für die Subvention in der Vorlage eines Jahresberichtes besteht. Sie unterscheiden sich dadurch wesentlich von den Landeslehranstalten zu Tabor und TetschenLiebwerd, welche als Landeslehranstalten ansdrücklich anerkannt und im Sinne eines Statutes verwaltet werden, welches dem hohen Landtage die wichtigsten Rechte, wie Systemisirung der Anzahl der Lehrkanzeln und der damit verknüpften Bezüge zusichert, während dem Landesausschuße alle Personalien zugewiesen werden.
Der Erhebung jener Ackerbauschulen zu Landesanstalten und einer direkten Einflußnahme ans die Lehrgehalte von Seiten des hohen Landtages müßte die Einigung über ein Statut, d. h. über die Regelung der wechselseitigen Verpflichtung vorhergehen. In die Berathung über ein solches einzugehen, sah sich die Budgetkommission nicht berechtigt und dies umsoweniger, als die Frage wegen Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes in Böhmen den Gegenstand einer vom Landesausschuße mit Beschluß vom 6. Mai d. J. einberufenen Enquetekommission, deren Berathungen noch nicht beendet sind, bildet und nachdem in dieser Richtung auch eine Verhandlung mit dem hohen k. k. Ackerbauministerium im Zuge ist, erscheint die Sache noch nicht spruchreif. Die Budgetkommission steht sich daher veranlaßt, dem Antrage des Landesausschußes beizutreten und stellt das Ansuchen: Der hohe Landtag wolle über das Gesuch sämmtlicher Lehrer an den Ackerbauschulen Böhmens um Erklärung dieser Schulen als Landesanstalten und um Aufbesserung ihrer materiellen Lage zur Tagesordnung übergehen.
Snìm. sekr. S c h m i d t: Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž žádosti veškerých uèitelù na školách hospodáøských v Èechách, aby školy takové prohlášeny byly za ústavy zemské a aby stav jejich zlepšen byl, pøejíti k dennímu poøádku.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím pány, kteøí jsou pro ten návrh, aby pozdvihli ruku.
Ich bitte diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über das Gesuch der Ackerbauschule in Hracholusk um eine Subvention. Berichterstatter derselbe.
Zpráva k žádosti školy v Hracholuskách za subvenci.
Berichterstatter:
Hoher Landtag!
Durch den Abgeordneten Hrn. Pražák wurde dem h. Landtage ein Gesuch des Verwaltungsrathes der Ackerbauschule zu Hracholusk vorgelegt, welches der Budgetkommission zur ordnungsmäßigen Behandlung überwiesen wurde.
In demselben wird ein Ansuchen gestellt:
1 Um eine Erhöhung der Landessubvention von 4000 auf 6000 st. und
2. um Einbeziehung der Lehrer an dieser Anstalt unter die pensionsfähigen Landesbeamten.
Zur Begründung des ersten Theiles der Bitte um Subventionserhöhung wird angeführt:
1. die Nothwendigkeit einer Erhöhung der Lehrergehalte;
2. der Mangel an Lehrbehelfen;
3. der Wunsch nach Errichtung einer Winzerschule und eines mit derselbe« verbundenen Weingartens und
4. der Umstand, daß auf der Anstalt noch eine Schuld von 15000 st. haftet, deren jährliche Verzinsung ein namhaftes Prozent der Einnahmen verschlingt.
Ich habe die Ehre gehabt, im vergangenen Jahre Namens der Budgetkommission ein längeres Referat abzugeben, welches darin gipfelte, es mögen den Ackerbauschulen insolange keine erhöhten Subventionen ertheilt werden, als nicht die Einflußnahme des Landtages, resp. des Landesausschußes in ein richtigeres Verhältniß zu dessen Beitragsleistungen gebracht ist.
Diesen Anschauungen ist der h. Landtag in der 17. Sitzung der vergangenen Session beigetreten und nachdem in dem Verhältnisse der Anstalt zum Lande keine Aenderung eingetreten ist, nachdem die Frage der Regelung des landwirthschaftlichen Unterrichtes der Gegenstand der Enqueteberathung ist, sieht sich die Budgetkommission veranlaßt, um nicht in Widerspruch mit den bereits gefaßten Verschlüssen zu gerathen, auch diesmal in eine Erhöhung der Subvention nicht einzurathen.
Was den zweiten Theil des Gesuches betrifft, nämlich die Einbeziehung des Lehrkörpers dieser Anstalt unter die pensionsfähigen Landesbeamten, so würde durch Willfahrung dieser Bitte eine gänzlich geänderte Stellung der Anstalt selbst zum Lande eintreten, es würde dadurch diese Anstalt, was die Belastung des Landesfondes betrifft, in die Kategorie der Landesanstalten fallen, während der sonstige Einfluß des Landes in keiner Weise erweitert werden möchte.
Bevor daran gedacht werden könnte, der Bitte des Verwaltungsrathes nachzukommen, müßten, wie bei den Landesanstalten zu Tabor und TetschenLiebwerd durch ein Statut die gegenseitigen Verpflichtungen zwischen dem Lande und der Anstalt geregelt werden, als dessen Consequenz die Pensionsfähigkeit der Lehrer erst in Betracht käme.
Nachdem die Budgetkommission in einem frü-
heren Berichte betreffs des Gesuches sämmtlicher Lehrer an den Ackerbauschulen ausgesprochen hat, daß sie den Berathungen der Enquetekommission, welcher die Frage des landwirthschaftlichen Unterrichtes obliegt, nicht vorgreifen wollte, noch konnte, so kann sich dieselbe auch gegenüber dem zweiten Theile dieses Gesuches nur ablehnend verhalten. Der Antrag der Budgetkommission lautet: Der h. Landtag wolle auf das Gesuch des Verwaltungsrathes der Ackerbauschule zu Hracholusk um Erhöhung der Subvention und um die Einbeziehung des dortigen Lehrkörpers unter die pensionsfähigen Landesbeamten nicht eingehen.
Sekr. S c h m i d t: Komise budžetní èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti na tom, aby žádost správní rady rolnické školy v Hracholuskách za zvýšení subvence a za pøijetí tamního uèitelského sboru za úøedníky zemské nebylo vyhovìno.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo ?
Wünscht Jemand das Wort?
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruku.
Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Antrag ist der Beucht der Budgetkommission über das Gesuch des landwirthschaftlichen Vereines in Klattau. Berichterstatter ist derselbe.
Zpráva budžetní komise o žádosti hospodáøského spolku v Klatovech.
Ref. Graf Mannsfeld: Unter Landtagszahl 63 wurde der Budgetkommission ein Gesuch des landwirthschaftlichen Vereines zu Klattau zugewiesen, welcher um eine Erhöhung der Subvention für die Ackerbauschule zu Klattau-Benow beim h. Landtage ansucht. Dieselbe ist seit zwei Jahren jährlich mit einer Subvention von 1000 fl. aus Landesmitteln betheilt worden, und auch für das Jahr 1875 wurde der gleiche Betrag in den Vorauschlag aufgenommen. Die Errichtung eines 2. Jahrganges hat aber, wie das Gesuch hervorhebt, namhafte Kosten verursacht, welche die Anstalt ans der Jahressubvention nicht zu decken vermag.
Nachdem die Leiter dieser Anstalt bezüglich der Einrichtung derselben ganz selbstständig sind, und die Errichtung des 2. Jahrganges in Folge eigener Entschließung bewerkstelligt haben, so wird der hohe Landtag nunmehr vor ein fait accompli (vor eine beschlossene Thatsache) gestellt und demselben zugemuthet, die Kosten zu tragen. Es wäre durch Einwilligung in diese Bitte ein bedenklicher Propedenzfall gebildet und deshalb in Anhoffung einer bevorstehenden Regelung des ganzen Ackerbauschulwesens durch die Beschlüsse der mehrfach erwähnten Enquetekommission und in Konsequenz der weiters gefaßten Beschlüsse - erlaubt sich die Budgetkommission den Antrag zu stellen:
Der hohe Landtag wolle auf das Gesuch des landwirthschaftlichen Vereines zu Klattau um eine Erhöhung der Subvention für die dortige Ackerbauschule nicht eingehen.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti na tom, aby k žádosti hospodáøského spolku v Klatovech za zvýšení subvence pro tamní školu rolnickou svoleno nebylo.
Nejv. marš. zemský: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.
Kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruku. (Stane se. )
Angenommen.
Der Obmann der Budgetkommission hat das Wort.
Abg. Edler v. Plener: Bei der Kürze der noch bevorstehenden Session scheint es für die endgiltige Erledigung der Gegenstände, welche der Budgetkommission zur Berathung übergeben sind, zweckmäßig, daß der vom hohen Landtage nur im beschränkten Umfange ertheilten Bewilligung zur mündlichen Berichterstattung ein weiterer Umfang gegeben werde und daß sie ans alle von der Budgetkommission erstatteten Berichte Anwendung finde. Ich erlaube mir daher als Obmann der Budgetkommission nach §. 41 G. O. den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle beschließen, daß von der Drucklegung aller noch zur Verhandlung gelangenden Berichte Umgang genommen werden dürfe.