Stenographischer Bericht
über die
XV. Sitzung der dritten Jahres-Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am
12. Oktober 1874.
Stenografická zpráva
o
XV. sezení třetího výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, dne 12. října
1874.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Excell. der k. k. Statthalter Freiherr von Weber und der k. k. Statthaltereirath Engen Ritter v. Adda.
Beginn der Sitzung: 11 Uhr 50 Min. Vormittags.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Weber a c. kr. místodržitelský rada Eugen rytíř Adda.
Sezení počalo o 11. hodině 50 minut dopoledne.
Nejv. maršálek: Sezení jest zahájeno.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe dem h. Hause folgende Mittheilung zu machen. Die Geschäftsprotokolle der 11. und 12. Sitzung vom 7. und 8. Oktober sind durch die nach der Geschäftsordnung vorgeschriebene Zeit zur Einsicht aufgelegt gewesen.
Nám. nejv. marš.: Jednací protokoly 11. a 12. schůze ze dno 7. a 8. října byly v určitý čas vyloženy.
Oberstlandmarschall: Findet Jemand Bemerkungen zu den Protokollen zu machen?
Přeje si někdo k těmto protokolům něco připomenouti ?
Da dies nicht der Fall ist, so sind sie agnoscirt.
Nám. nejv. marš.: Tedy jsou za správné uznány.
Oberstlandmarschall: Von den Landtagseingaben wurde Nr. 231 der Landesausschuß-00 Bericht über das Gesuch der stand. Oberkassarevidentenswaise Franziska Gallée um Erhöhung ihrer Gnadengabe;
Landesausschußbericht zur Petition der Gemeindevertretungen Dauba, Sobitsch und Hirschmantel um Gewährung einer Subvention zum Strassenbaue und
Nr. 33 praes. Landesausschußbericht mit Vorlage des Gesuches des Comités für Studentenunterstützung in Wien um Subvention der Budgetkommission angewiesen.
Nám. nejv. marš.: Z došlých spisů přiděleny byly budžetní komisi:
Č. 231. Zpráva výboru zemského o žádosti dcery po vrchním revidentovi kasy Františky Galée za zvýšení daru z milosti;
č. 250. zpráva zemského výboru o žádosti zastupitelstva obcí Dubé, Dřevice a Heřmanice o podporu k stavbě silnic;
č. 33. zpráva výboru zemského k předloze
žádosti komitétu pro studentské konvikty ve Vídni za podporu.
Oberstlandmarschall: Bericht des Landesausschußes betreffs Subventionirung einer zu errichtenden Realschule in Karolinenthal wurde der Kommission zur Subventionirung der Kommunalmittelschulen zugewiesen.
Nám. nejv. marš.: Komisi pro podporování obecních škol středních přiděleno čís. 247 zpráva zemského výboru v příčině udělení podpory k zřízení německé realní školy v Karlíně.
Oberstlandmarschall: In Druck wurde vertheilt:
Landtagssekretär: Seit gestern erliegt vertheilt der Bericht der Budgetkommission, betreffend die Gehaltsregulirung der an den landwirthschaftlichen Lehranstalten in Tetschen- Liebwerd und Tabor definitiv angestellten Lehrer und Adjunkten.
Heute wurde vertheilt der Bericht der BudgetKommission über Den Landesausschuß-Bericht vom 14. September 1874, Nr. 171 Ldtg., betreffs Uibernahme der beiden polytechnischen Landes-Institute in Prag auf Kosten des Reiches.
Bericht der Kommission für Neuanlegung und innere Einrichtung der Grundbücher.
Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über die Petition mehrer Wähler böhmischer Nationalität aus dem Pilsner Bezirke um Ausscheidung aus diesem Bezirke und Zutheilung zu einem andern Bezirke.
Bericht der Kommission, betreffend die Uibernahme der Landes-Korrektionsanstalt in die Verwaltung des Staates.
Bericht der Budgetkommission über die Petition der Gemeinde Hrdly, sowie mehrerer Gemeinden des Bezirkes Pilsen, der Gemeinde Welwarn und Časlau um Unterstützung aus Landesmitteln aus Anlaß des heurigen Mißwachses.
Ferner wurden vertheilt die vom Comité für land. - und forstwirthschaftliche Statistik im. königreiche Böhmen anher gelangten Mittheilungen für das Jahr 1873.
Im Verlaufe der Sitzung wird zur Verthei* lung gelangen der Bericht der kommission für Gemeinde* und Bezirksangelegenheiten über das Ansuchen des Prager Stadtrathes wegen tauschweiser Veräußerung einiger Gemeindegüter.
Oberstlandmarschall: Petitionen sind zugewiesen.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Grégr podává petici městské obce Hlinska ohledně dodávek pro obranu zemskou.
Nejv. maršálek: Petiční komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Týž. Pet. obce Moeovické za podporu v příčině neúrodou utrpené škody.
Nejv. maršálek: Budžetní komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Grégr. Pet. obce Vodrantské za podporu v příčině neúrody.
Nejv. maršálek: Budžetní komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Týž. Stížnost městské obce Josefovské stran nákladu za ubytování vojska,
Nejv. maršášek: Petiční komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Týž. Petice chroustovské záložny v Losicích za rozdělení jmění záložny této mezi obce aneb mezi podílníky.
Nejv. maršálek: Komisi pro záložny.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Baron Geymiiller. Pet. okresního výboru Počáteckého za vystavění železnice z Jihlavy na bavorské hranice.
Nejv. maršálek: Petični komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Trojan. Petice městské obce Litomyšle v příčině dodávek pro c. kr. vojsko.
Nejv, maršálek: Téže komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Karel Lumbe. Petice primárního lékaře Dr. Kutila na ústavě blázince v Kosmanosích za udělení osobního přídavku.
Nejv. maršálek: Budžetní komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. Dr. Trojan. Petice Karla IIartiga a soud. ve Vinohradech (Zižkov) proti zúmyslnému oddělení obce Vinohradské (Žižkov) a ustavení co samostatná místní obec pod jmenem: "Nová Praha. "
Nejv. maršálek: Komisi pro obecní a okresní záležitosti.
Landtagssekretär; Abgeord. Leitenbcrger übergab eine Petition der Gemeinde Jablonec, Rončin, Bratrochow 2c. um Belassung derselben im Rochlitzer Gerichtsbezirke.
Oberstlandmarschall: Wirb der. Kommission für Gemeindeangelegenheiten zugewiesen.
Sn. sekr. Schmidt: Posl. kníže Schőnburg. Petice městského zastupitelstva v Deštné za zřízení okresního soudu tamže.
Nejv. maršálek: Téže komisi.
Landtagssekretär: Abg. Lehmann A. Petition der Industriellen in Gabel um Inangrissnahme des Eisenbahnbaues Böhm. 'Leipa-Zittau.
Oberstlandmarschall: Wird der Petitionskommiffion zugewiesen.
Sn. sekr. Schmidt: Poslanec pan Pražák podal petici následujících obcí a sice Dolánek, obce hněvčické, račické a ctiňoveské za zrušení školného.
Nejv. maršálek: Školní komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Tentýž poslanec podal petici obcí okr. Roudnického a Libochovického za podporu v příčině letošní neúrody.
Nejv. maršálek: Petiční komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Pol. Hruška. Petice A. Schlemmra a soud. býv. dodavatelů pro c. kr. vojsko za ohled při dodávkách pro c. kr. zemskou obranu.
Nejv. maršálek: Téže komisi.
Sn. sekr. Schmidt: Týž. Pet. okr. výb. Kraslického za odložení svátečných dnů na neďěle.
Nejv. maršálek: Téže komisi.
Oberstlandmarschall: Wir gehen min zur Tagesordnung über.
Der erste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission, betreffend die Errichtung einer Lehrkanzel für Volkswirthschaft und Agrar-Gefetzkunde an der landwirtschaftlichen Lehranstalt zu Tabor.
Berichterstatter ist Herr Abg. Graf Mannsfeld. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva budžetní komise o návrhu výboru zemského č. 146 o zřízení učitelské stolice pro národní hospodářství na vyšším hospodářském ústavu zemském v Táboře.
Graf M a n n s f e l als Berichterstatter:
Hoher Landtag!
Die Landes-Lehranstalt zu Tabor wird gleich jenen zu Tetschen-Liebwerd im Sinne eines vom Landesausschuse am -14. September 1866 gegebenen Statutes verwaltet, welches die Stellung des leitenden Curatoriums zu der Anstalt wie auch zum Landesausschuse festfetzt, weiters aber auch Bestimmungen enthalt über die ordentlichen Lehrkanzeln und die Emolumente der Professoren.
In dem erwähnten Statute war eine ordentlichc Lehrkanzel für Volsswirthfschafts- und Agrarge* fetzkunde weder bei Tetschen-Liebwerd noch bei Tabor vorgesehen, da aber beide Anstalten unzweifelhaft den Zweck haben und deren ganze Organisation damit in Einklang steht, felbstständige Wirthschastsleiter für grótzere landwirthschaftliche oder landwirthschaftlich-technische Objekte heranzubilden. so zeigt sich bald das Bedürfnis, die Volks* wirthSchaftskunde und die Agrargesetzgebung unter die Zahl der Lehrgegcustände aufzunehmen.
Die Berichtigung hierzu dürfte auch schwerlich in Abrede, zu stellen sein, denn gewiß bedarf jeder
mit einer höheren Aufgabe betraute Landwirth derjenigen. Kenntnisse, welchen sich die Nationalökonomie zuwendet und die Lehren über die Produk* tion der Güter, deren Umlauf und Vertheilung, die Begriffe von Guindrente, Arbeitslohn, Kapitalzins Unternehmungslohn etc. etc. müssen jedem Okonomen geläusig fein.
Das einfachste System zur Bewirihschaftung eines Landgutes, der einfachste Pachtvertrag darf einschlägige national-ökonomische Prinzipien nicht autzer Acht lassen.
Ebenso verhält es sich mit der Agrargesetzfunde, 'deren Gegenstand ja auch das Feld der Thätigfeit des Landwirthes ist.
Der nnbeftrittene Werth der volkswirthschaftlichen und der Kenntnitz der Agrargesetzgebung hat auch den hohen Landtag schon bewogen, mit dem 26. November 1872 an der Landeslehranstalt zu Tetschen-Liebwerd eine Professur für diese Lehrgegenstände zu sistemisitren.
Das Kuratorium für die höhere landwirtschaftliche Landeslehranstalt in Tabor hat thunlichst rajür gesorgt, daß an diesem Institute durch außerordentliche aushelfende Kräfte in beiden Wissenschaften Unterricht ertheilt werde; doch kam hiebet die Unzukömmlichkeit an den Tag, daß für die Agrargesetzunde de beinahe alle Jahre ein neuer Dozent aus den Kreisen ber Taborer Rechtsfundigen gewonnen werden mußte, in Folge dessen die Vorträge mit ungleichem Erfolge abgehalten wurden.
Die Budgetkommission erkannte es daher nicht nur als ein Gebot der Nothwendigkeit an und für steh an, baß dem Anstichen des Euratoriums und des Landesausschutzes in Bezug auf die Systemisirung einer ordentlichen Lehrkanzel für Nationalökonomie und Agrargesetzgebung gewillfahrt werde, sondern muß auch darauf Nachdruck legen, daß dic Rücksichten ber Gerechtigkeit und Billigkeit es erheischen, daß die Anstalt zu Tabor nicht hinter Tetschen-Liebwerd zurückstehe.
Der Antrag ber Budgetkommission lautet:
Der hohe Landtag möge für die höhere landwirthischaftliche Anstalt zu Tabor die Systemisirung einer ordentlichen Lehrkanzel für Volkswirthschaft und Agrargesetzsunde genehmigen.
Sekr. Schmidt; Budžetni komise činí návrh:
Slavný sněme račiž zřízení řádné učitelské stolice národního hospodářství a polního zákonodárství na vyšší hospodářské škole v Táboře schváliti.
Nej. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünjcht Jemand das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.
(Geschieht). Angenommen. Der nächste. Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Landesausschutzbericht,
betreffend die Gehaltsregulirung der an den land. wirthschaftlichen Lehranstalten Tetschen-Liebwerd und Tabor definitiv angestellten Lehrer und Abjmikten. Der Berichterstatter ist derselbe.
Nám. nejv. marš.: Zprava budžetní komise o upravení platu učitelů a adjunktů stále jmenovaných při hospodářské škole v Libverdě a Táboru.
Gras Mannsseld als Berichterstatter:
Hoher Landtag!
Die Gehalte der Lehrer (Professoren) und Adjunkten an den beiden landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich - industriellen Landesanstalten zu Tetschen-Liebwerd und Tabor gründen sich auf die vom hohen Landtage sanktionirten organischen Statuten jener Anstalten, welche bereits seit dem Jahre 1866 in Krast bestehen.
Die seit jenem Jahre thatsächlich eingetretene Theuerung der wichtigsten Lebensbedürfnisse hat zu einer Erhöhung der Bezüge der Staats- und Landesbeamten geführt, und ebenso ist an sämmtlichen öffentlichen Schulen die finanzielle Stellung der Lehrkräfte eine namhaft bessere geworden.
Die Fortschritte der Landwirthschaft und namentlich der landwirthschastlich industriellen Thätigkeit bringen es mit sich, daß auch an die Lehrkräfte jener Anstalten erhöhte Ausorderungen gestellt werden müssen, wenn dieselben ans der Höhe Der Zeit erhalten werden wollen, und nicht ein Stillstand -■ gleichbedeutend mit Rückschritt -. eintreten soll.
Der Umstand, daß nun einerseits die Lehrer an den landwirthschaftlichen Anstalten materiell schlechter gestellt sind, wie jene Staats- und Landesbeamten, mit welchen ste vor 8 Jahren in einer Kategorie standen, andererseits die Anforderungen an diese Lehrer gestiegen sind, bewog die Budgetkommission, ans die von den Kuratorien beider Anstalten beantragte und vom Landesansschutze befürwortete Gehaltsregulirung näher einzugehen.
Dieselbe hätte in mehrfacher Richtung Platz zu greisen, und zwar im Wege einer direkten GehaltSerhöhung, einer Verleihung von Ouinquennal-zulagenund von Personalzulagen und umsatzt im Allgemeinen die Firirung der Emolumente sämmtlicher Lehrer und Adjunkten.
Die in den Gesetzen vom 9. April 1870 und 15. April 1873 enthaltenen Bestimmungen über die Bezüge der Professoren an Staatsmittelschulen wurden der vorgeschlagenen Gehaltsregulirung zu Grunde gelegt und nur jene Abweichungen zugelassen, welche durch die geänderten, theilweise auch lokalen Verhältnisse bedingt find.
Als Normalgehalt für die Professoren an beiden Lehranstalten wird der Betrag von 1200 fl. angenommen.
Der Normalgehalt für Staatsmittelschul-Professoren außerhalb Wien beträgt allerdings nur 1000 fl., jedoch konnte derselbe bei der in Rede stehenden Regulltrung nicht zur Basis genommen
werden, weil bereits in dem gleichzeitig mit dem organischen Statute genehmigten Normalprojekte die Gehalte der ordentlichen Professoren - bei Liebwerd mit Ausnahme eines einzigen - eventuell bis zur Höhe von 1200 fl. ansgemessen erscheinen, welches Maximum bisher jedoch wegen Abgang ersorderlicher Mittel nicht gewährt werden fonnte.
Es liegt somit in der Annahme des Normalgehaltes von 1200 st. nur theilweise eine Erhöhung der ©ehalte, vielmehr aber die Anerkennung, daß der Zettpunft, wo man den bereits früber in Aussicht genommenen Gehalt von 1200 fl. eintreten lasten wollte, im Hinblicke aus die Werthssteigerung fämmtlicher Produkte nunmehr gekommen sei. Der Gehalt von 1200 fl. ist für alle Professoren an den Sehranstalten zu Tabor und TetschenLiebwerd gleich bemessen, und eine - Ausnahme findet nur statt bei dem Professor der Chemie und Technologie an letzterer Anstalt, indem dessen Gehalt mit 1600 st. sirirt erscheint, was seine Begründung in Folgendem sindet,
ES war nämlich trotz wiederholter Konkursausschreibungen nicht möglich, für die durch den Abgang des Professors Dr. Gohren erledigte Lehrkanzel der Chemie eine anerkannt tüchtige- Lehrkraft für diese so wichtige Lehrkanzel um den Geholt von 1200 st. zu gewinnen, weshalb sich der Landesausschutz über Antrag des Kuratoriums veranlaßt sah, den Gehalt für diese Professur auf 1600 st. zu erhöhen, welcher Umstand bei der Gehaltsregulirung ohne Verletzung bereits erworbener Rechte des gegenwärtigen, mit dieser Lehrkanzel betrauten Professors nicht ignorirt werben konnte. Der Gehalt des Lehrers der Thierheilfunde am Táborer Institute erscheint mit 500 fl. fixirt, während bei ber Anstalt in Liebwerd ein Gehalt hiesür nicht festgesetzt wurde, weil nach dem vom hohen Landtage in der Sitzung vom 26. November 1872 genehmigten Shstemalstatus daselbst der Lehrer der Thierheilkunde nicht zu den definitiv angestellten Lehrern gehört, was in Tábor allerdings der Tall ist.
Auch die beiden systemisirten Adjunkten wurden in den Rahmen der Regulirung einbezogen und deren Gehalt mit 800 st. festgesetzt, was nach dem bisherigen Systemalstatus Mos bei dem Adjunkten an der Liebwerder Anstalt, dessen Gehalt 600 st. beträgt, eine Erhöhung von 200 st. ausmacht, während der Gehalt des Adjunkten am Institute in Tabor gleich geblieben ist.
Diese vorstehenden Gehalte würden jedoch für sich allein nicht im Stande sein, bewährte Lehrkräfte an die Anstalt zu fesseln, wenn nicht gleichzeitig dem Umstande, daß eine Vorrückung in eine höhere Gehaltsflasse bei den Lehrern der Anstalten überhaupt nicht stattfinden kann, anderweitig, nämlich durch Einführung von -Quinquennal- oder DienstalterSzulagen, Rechnung getragen würde.
Ohne diese -Quinquennalzulagen würben die
Lehrer an den beiden Landeslehranstalten stets trachten, in den durch das Gystem der Quinquennalzulagen weit besser dotirten Lehrkörper der Staats-Mittelschulen Aufnahme zu finden, woraus für die beiden Lehranstalten die traurige Konsequenz erwachsen würde, daß selbe ihre Lehrerstellen nur mit mittelmäßigen Kräften, welche momentan eine Unterkunft an einer Staatsmittelschule nicht finden, besetzen müßten, und das auch diese, wenn sie einige Lehrbefähigung erlangt haben, bestrebt fein würden, in Staatsdienst überzutreten.
Die Hőhe der in die Pension errechenbaren Quinquennal-Zulagen wird für alle Professoren an beiden Lehranstalten mit je 200 fl., für die beiden Adjunkten mit 100 st. und für den Lehrer der Thierheilfunde am Táborer Institute mit 80 fl. beantragt, mit der Beifügung, das während der ganzen Dienstzeit nicht mehr als 5 Quinquennalzulagen bezogen werben können.
Als Anfangspunkt der Berechnung des Anspruches auf Quinquennalzulagen wird ber Tag der definitiven Ernennung vorgeschlagen und die Verleihung, welche von einer vollkommen zufriedenstellenden Dienstleistung abhängig gemacht wird, dem Landesausschutze über Vorschlag des Kuratoriums übertragen.
Neben den Quinqueunalzulagen werden ferner auch Natural-Quartiere, eventuell ein Aequivalent hiefur in Geld und zwar: für die Professoren in Tetschen-Liebwerd mit 300 st. und für jene in Tabor mit 20% des Gehaltes in Antrag gebracht. Die Regulirung im Bezuge der Naturalquartiere oder der Quartiergelder konnte nicht ohne Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse eintreten. Die isolirte Lage der Tetschen-Liebwerder Lehranstalt bringt es mit sich, daß den Professoren ein Naturalquartier im Anstaltsgebäude zugewiesen wird, für welches dem Eigenthümer des Gebäudes, dem Domänenbesitzer Grafen Thun, jählich je 300 fl. aus ber Anstaltskassa ausbezahlt werden.
Dieses bestehende und kaum abzuändernde Verhältniß hat den Antrag gerechtfertigt, bei den Lehrern an der Anstalt zu Tetschen-Liebwerd das Naturalquartier, durch 300 st. ausgedrückt, als einen Theil deren Emolumente anzuführen.
Die Lehranstalt zu Tábor befindet sich dem entgegen in einer größeren Stadt und es steht hier deni Vorgange nichts entgegen, gleich anderen Landesbeamten den Lehrern zu Tábor das Quartiergeld in einem bestimmten Perzentsatze von dem Gehalte zu beniesten und zwar mit 20%.
Das gleiche Verhältnitz bezüglich des Quartier^eldeS besteht bei den Adjunkten ebenso wie bei den Lehrern und in Konsequenz des obigen Beschlußtzes wäre dem Adjunkten in Liebwerd ein Quartiergeld von 150 fl, in Tábor dagegen von 20% des Baargehaltes auszuwerfen.
Die beantragte Verleihung einer Personalzutage soll bezwecken: Dem Kuratorium und dem Landesausschuße in gewissen Fällen ein Mittel zu
Meten, um bewährte Lehrkräfte an die Anstalten zu fesseln ober tüchtige Professoren herbeizuziehen. Bei dem anerkannten Mangel an Lehrern, welche befähigt sind, an landwirthschaftlichen Schulen mit Erfolg zu wirken - einerseits, bei der Erweiterung des landwirthschaftlichen Schulwesens - andererseits ist eine Jagd nach Lehrkräften nicht nur zu befürchten, sondern thatsächlich schon eingetreten und die Verleihung einer Personalzulage, deren Maximum die Budgetkommission gleich dem Landesausschuße mit 250 fl. beantragt, wird sich zweifellos als ein wirksames Mittel erweisen, den Lehrerstand an den Anstalten stets komplet und tüchtig zu erhalten.
Das Recht der Verleihung einer Personalzulage wäre dem Landesausschuße im Einverständnisse mit dem betreffenden Kuratorium, jedoch mit dem ausdrücklichen Bemerken zuzugestehen, daß die Personalzulage nicht in die Pensionsbemessung einzubeziehen sei.
Im weiteren Verfolge der detaillirten Anträge auf Gehaltsregulirung wird noch die Funktionszulage des nach den organischen Statuten ans dem Lehrkörper zu wählenden Lokaldirektors, welche bisher in Liebwerd 300 fl. und in Tábor 200 fl. betragen hat, mit 400 fl. festgesetzt.
Schließlich muß noch hervorgehoben werden, daß die nach dem organischen Statute systemisirte Stelle des praktischen Lehrers der Landwirthschaft bei der Tetschen-Liebwerder Anstalt, wofür im Normalprojekte ein Gehalt von 400 - 600 fl. angenommen erscheint, dermalen von dem Excellenz gräflich Thun'schen Direktor K. B. Dörre versehen wird.
Nachdem laut Systemalstatus vom Jahre 1872 dieser Lehrer mit dem Dekrete vom 17. Oktober 1867 als definitiv angestellt erscheint, jedoch ohne Berechtigung aus Pensionirung aus dem Landesfonde, so erscheint es billig, den genannten Lehrer von der Gehaltsregulirung, welche sich auf alle definitiv angestellten Lehrer bezieht, nicht auszuschließen. Wenn der Antrag gebracht wird, den Gehalt des praktischen Lehrers der Landwirthschaft von 320 fl. auf 500 fl. zu erhöhen, so wird die normalmäßige Dotirung dieser Lehrerstelle noch nicht in ihrer vollen Höhe erreicht und in Anbetracht, daß mit dieser Lehrstelle weder der Anspruch auf Quinquennalzulage, noch Ouartiergeld, noch Pensionirung verbunden ist, erscheint die Erhöhung des an diese Lehrkanzel geknüpften Einkommens als die verhältnißmäßig geringste.
Durchdrungen von der Uiberzeugung, daß die in Rede stehende Gehaltsregulirung keinen weiteren Aufschub erleiden darf, weil sonst die Anstalten nicht auf ihrer bisherigen Stufe erhalten werden könnten, indem bei Liebwerd die Gefahr vorliegt, daß die besten Kräfte die Anstalt verlassen, während bei Tabor die vakanten Stellen kaum entsprechend zu besetzen wären, kann die Budgetkommission nach den vorausgegangenen Erörterungen nicht umhin,
die hieraus abzielenden Wünsche der beiden Kuratorien, welche von dem Landesausschuße in ein Ganzes zusammengefaßt wurden, zu billigen und die am Schluße folgenden detaillirten Anträge dem hohen Landtage zur Annahme zu empfehlen.
Wird die Gehaltsregulirung vom hohen Landtage in dem beantragten Sinne angenommen, so tritt bei Liebwerd ein Mehrerforderniß von 3644 fl. 72 kr. und bei Tábor ein solches von 3782 fl. 33 kr. auf, welches ans den Subventionen von 12000 fl., welche die Anstalten genießen, und deren sonstigen Einnahmen nicht mehr bestritten werden kann.
Bezüglich dieses Mehranfwandes wird bemerkt, daß die gesammte Erhöhung resp. Einführung der Gehalte, Quinquennal- und Personalzulagen und Quartiergelder für 5/4 Jahre berechnet ist, d. i. für das 4. Quartal 1874 und für 4 Quartale des Jahres 1875. Weiters sind darin enthalten: Bei der Anstalt zu Tetschen-Liebwerd zwei Quinquennalzulagen á 200 fl., welche mit dem 17. Oktober 1874 Geltung gelangen würden, und bei der Anstalt zu Tabor vom 1. Oktober 1874 an eine solche pr. 200 fl. und eine pr. 80 fl. Endlich ist eine Personalzulage pr. 250 fl. für einen der ordentlichen Professoren an der Anstalt zu Tetschen-Liebwerd in Antrag gebracht.
Die Budgetkommission war der Ansicht, daß es mehr im Charakter der Stellung dieser Landesanstalten zum Lande ist, wenn denselben zur Deckung des durch die Gehaltsregulirung entstehenden Ausfalles eine Pauschalsumme angewiesen wird, als durch Uibernahme des Bedarfes bis zum letzten nachgewiesenen Kreuzer auf den Landesfond; denn auch die bisherige Landes-Subvention wurde dem Kuratorium zugewiesen, ohne für jede Rubrik der Austaltspräliminarien eine besondere Widmung auszusprechen.
Die Kuratorien sind nur verpflichtet, den Bedingungen des Statuts nachzukommen, find aber mit der Verwendung des Einkommens der Anstalten ganz selbstständig.
Beschließt der hohe Landtag Aenderungen des Statutes, welche den Anstalten erhöhte Auslagen auferlegen, so ist es billig, daß derselbe die Mittel hiezu nicht ganz versage, ohne jedoch den Charakter derselben, welcher der einer Subvention ist, zu verändern.
Die Budgetkommission hat sich dahin geeinigt, beim hohen Landtage den Antrag zu stellen, es sei jeder der beiden landwirthschaftlichen Anstalten eine Summe von 3600 fl. für das Jahr 1875 zu bewilligen, wonach die Anstalten ans sonstigen Einnahmsquellen die unbedeutenden Differenzen gegenüber des wirklichen Mehrerfordernisses zu decken hätten.
Das Kuratorium der Landeslehranstalt zu Tetschen-Liebwerd stellt das weitere Ansuchen, welches der Landesausschuß unterstützt, es möge der Anstalt für das Jahr 1875 außer der Subvention, Welche die Regelung der Gehalte absorbirt und die von der Budgetkommission mit 3600 fl. beantragt
wird, noch eine weitere Subvention von 3035 fl. von Seite des hohen Landtages zuerkannt werden.
Dieses Ansuchen wird mit dem Nachweise begründet, daß die Rubriken des Anstalts-Präliminares: V. "Lehrbehelfe und Lehrmittelsammlungen, " VI. "Sonstige Zahlungen, " dann IX. "Dienstpersonalentlohnung" und X. "Reisekosten" für das Jahr 1875 eine bedeutende Uiberschreitung des Normalbudgets aufweisen.
Auch wird nachgewiesen, daß bei dem durchschnittlichen "Erfolge der leßten 3 Ausgabsrubriken eine regelmäßige Uiberschreitung gegen das Normalbudget eintritt, welche dadurch beseitiget wurde, daß bei der Rubrik "Lehrbehelfe und Lehrmittelsammlungen" die äußerste Einschränkung stattfand derart, daß gegenwärtig das so wichtige Lehrmittel - die Lehrbehelfe und Sammlungen - dringend einer Vervollständigung bedarf.
Weiters betont das Kuratorium die Nothwendigkeit eines Instituts-Sekretärs zur Führung der Kanzleigeschäfte, welche Post auch eine Auslage von 650 fl. erheischen würde. -
Die Budgetkommission, in Erwägung der so vielseitigen und gesteigerten Ausprüche an die Landesmittel, erachtete es für nothwendig, an jede beantragte Mehrforderung den Prüfstein der äußersten Nothwendigkeit zu legen und es erschien derselben, als wenn einige der sonst gewiß berechtigten Wünsche der Kuratorien immerhin hinausgeschoben werben konnten, ohne den Bestand der Lehranstalten oder deren Leistungen zu beeinträchtigen.
Da aber die Budgetkommission andererseits sich nicht mit dem Vorwurfe belasten will, in der Verkürzung der beanspruchten Mittel einen schädigenden Einfluß auf den Unterricht durch Entziehung der Lehrbehelfe ausgeübt zu haben, so einigte selbe sich dahin, von der Mehrforderung des Kuratoriums pr. 3035 fl. einen Abstrich Von 1035 fl. zu beantragen, den Uiberrest per 2000 fl. jedoch mit der ausdrücklichen Widmung für Lehrbehelfe und Lehrmittel in Antrag zu bringen.
Der Antrag der Budgetkommission geht nun dahin, beiden Lehranstalten zu Tetschen-Liebwerd und zu Tabor je 3600 fl. und der Ersteren für Lehrbehelfe weitere 2000 fl. zuzuwenden; demnach
würde Tetschen-Liebwerd......................5600 fl.
und Tábor........................... .............3600 fl.
zusammen.........................................9200 fl.
erhalten, welche bei dem Landeskulturfonde für das Jahr 1875 in Ausgabe zu bringen wären.
Es erübrigt noch eines Umstandes zu erwähnen, welchen der Landesausschuß in seinem Berichte an den hohen Landtag vom 23. September 1874 besonders hervorhebt.
In Berücksichtigung der sehr bedeutenden Auslagen, welche der landwirthschaftliche Unterricht jährlich dem Lande auferlegt, glaubte der Landesausschuß berechtigt zu sein, bei dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium einleitende Schritte behufs Er-
wirkung einer Subvention aus Reichsmitteln für die Anstalten in Tetschen-Liebwerd und Tábor zu thun. Hiezu sah sich der Landesausschuß auch dadurch veranlaßt, weil bei beiden Lehranstalten alle jene Bedingungen und Voraussetzungen vorhanden sind, von welchen in dem hohen Ministerial-Erlasse vom 23. Juni 1873 die Gewährung einer ReichsSubvention für landwirthschaftliche Mittelschulen abhängig gemacht wird, so daß mit Grund auf eine solche Staatssubvention Anspruch erhoben werben kann.
Demgemäß wurde mit Zuschrift vom 8. Juli d. J., Z. 17796, das hohe k. k. Ackerbauministeriurn ersticht, für die Lehranstalt in Liebwerd - um den Professoren daselbst die Wohlhat der Gehaltserhöhung schon für das Schuljahr 1873-74 zuwenden zu können, - und um die Lehrmittelsammlungen zu vervollständigen, eine Reichs-Subvention zu gewähren, sowie die nach der projektirten Gehaltsregulirung erforderlichen Mehrauslagen auf die Dauer des Bestandes dieser Anstalt aus Reichsmitteln zu decken, oder die Subventionirung zu diesem Zwecke wenigstens auf eine längere Reihe von Jahren zusichern zu wollen, wobei zugleich bemerkt wurde, daß der Landesausschuß auch bezüglich der Anstalt in Tábor mit gleichen Gesuchen an das hohe k. k. Ackerbauministerium herantreten werde, sobald die im Kuratorium diesfalls sich im Zuge befindlichen Verhandlungen beendet sein werden.
Hieraus hat jedoch das hohe k. k. Ackerbauministerium mit der unterm 19. September 1874 dem Landesausschuße zugekommenen Zuschrift vom 13. September d. J, Z 87506, bekannt gegeben, daß, nachdem für das Jahr 1874 keine Subvention für eine Unterstützung der Landeslehranstalt TetschenLiebwerd präliminirt war und auf die etwa sich noch ergebenden Dotationsreste bereits dringendere Ansprüche seit längerer Zeit vorliegen, das hohe Ministerium außer Stande sei, dem ersten punkte des Ansuchens des Landesausschußes Folge zu geben. Aber auch rücksichtlich der staubigen Bewilligung eines Erhaltungsbeitrages für diese Schule, sowie für jene in Tabor erklärte sich das hohe k. k. Ackerbauministerium nicht in der Lage zu sein, eine bindende Zusage zu machen, weßhalb die Fürsorge für die dringendsten Bedürfnisse dieser beiden Anstalten im laufenden und im nächsten Jahre dem Landesausschuße, beziehungsweise der hohen Landesvertretung überlasten bleiben müsse.
Nebenbei erklärte sich jedoch das hohe k. k. Ackerbauministerium bereit, die Frage der Bewilligung eines ständigen Erhaltungsbeitrages für beide Lehranstalten unter gewissen, erst näher festzusetzenden Modalitäten, wenigstens für eine Reihe von Jahren, in Erwägung zu ziehen.
Es ist demnach die Erwartung nicht ganz ausgeschlossen, daß in Hinkunft den Anstalten zu Tetschen-Liebwerd und Tabor eine Reichs-Subvention zufällt, welche eine Verminderung derLandessubvention zu Folge haben dürfte.
Die Budgetkommission erlaubt sich daher, die den Anstalten zu Tetschen-Liebwerd und Tabor mehr zu gewährenden Mittel nicht in Form einer dauernden Subventionserhöhung, sondern als einen Zuschuß für das Jahr 1875 und weiters in Antrag zu bringen, der Landesausschuß wolle beauftragt werden: mit dem hohen k. k. Ackerbauministerium wegen Gewährung einer Reichs-Subvention für die beiden genannten Anstalten, auf eine Reihe von Jahren, in Verhandlung zu treten.
Auf diese vorstehend dargethanen, wohlerwogenen Motive stützend, erlaubt sich die Budgetkommission in Erledigung des Landesausschußberichtes vom 23. September 1874, L. -Z. 152, in Antrag zu bringen, der hohe Landtag wolle beschließen:
I. Die Dienstbezüge der ordentlichen professoren (Lehrer) und Adjunkten an den beiden landwirtschaftlichen und landwirthschaftlich-industriellen Landeslehranstaltes zu Tetschen-Liebwerd und zu Tabor werden nachstehender, mit Anfang des Schuljahres 1874-75, d. i. mit 1. Oktober 1874 in Wirksamkeit tretender Regulirung unterzogen, u. zw.:
A. Gehalte.
1. Der Gehalt der definitiv angestellten Professoren (Lehrer) und zwar:
a) des ersten und
b) des zweiten Professors der Landwirthschaft an den
c) des Professors der mathematischen beiden Fächer Anstalten
d) des Professors der Volkswirthfchaftslehre, dann
e) des Professors der Chemie und Technologie in Tabor wird mit je 1200 fl. jährlich und
i) des Lehrers der Thierheilkunde in Tabor mit 500 fl. festgesetzt;
g) der Gehalt des Professors der Chemie an der Liebwerder Anstalt bleibt in der vom Landesausschuße mit Beschluß vom 14. Juni 1873, Z. 16545, bestimmten Höhe von 1600 fl. ö. W. aufrecht;
h) der Gehalt des Lehrers der praktischen Landwirthschaft in Liebwerd beträgt 500 fl. jährlich.
2. Der jährliche Gehalt der beiden Adjunkten wird mit je 800 fl. systemisirt.
B. Q u i n q u e n n a l z u 1 a g e n Die an den höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalten in Tetschen-Liebwerd und Tabor definitiw angestellten Professoren (Lehrer) und Adjunkten, mit Ausnahme des als Lehrer der praktischen Landwirthschaft angestellten Direktors K. B. Dörre in Liebwerd, erhalten Quinquennalzulagen, welche bei der seinerzeitigen Pensionsbemessung einrechenbar sind.
Als Anfangspunkt der Berechnung gilt der Tag der definitiven Anstellung an der Anstalt und können während der ganzen Dienstzeit nicht mehr als 5 Quinquennalzulagen bezogen werden. Diese Quinquennalzulagen betragen:
a) bei den Professoren je......... 200 fl. ö. W.
b) bei den Adjunkten.............. 100 fl. ö. W.
c) für den Lehrer der Thierheilkunde am Taborer Institute 80 fl. ö. W.
Die Zuweisung erfolgt vom Landesausschuße über Antrag des betreffenden Kuratoriums und wird von einer vollkommen zufriedenstellenden Dienstleistung abhängig gemacht.
C. Naturalquartiere, eventuell Quartiergelder.
Dem definitiv angestellten Lehrpersonale, mit Ausnahme des Lehrers der Thierheilkunde in Tabor und des Lehrers der praktischen Landwirthschaft in Liebwerd, werden Naturalquartiere, eventuell Quartiergelder sistemisirt.
Die Letzteren betragen:
1. An der Anstalt in Tetschen-Liebwerd:
a) für die Professoren je.................. 300 fl.
b) für den Adjunkten....................... 150 fl.
2. An dem Institute in Tabor für alle da-
selbst definitiv angestellten Professoren und den Adjunkten 20% des jeweiligen Gehaltes.
D. Personalzulagen. Um bewährte und vorzügliche Lehrkräfte der Anstalt zu erhalten oder solche zu gewinnen, wird dem Landesausschuße das Recht eingeräumt, über Antrag des Kuratoriums in die Pension nicht einrechenbare Personalzulagen im höchsten Betrage von 250 fl. zu gewähren.
E. Funktionszulage. Die Funktionszulage für den jeweiligen Lokaldirektor an beiden Anstalten beträgt 400 fl. jährlich.
II. Den beiden genannten Landeslehranstalten werden behufs Ermöglichung dieser vorstehenden Gehaltsregulirung für das Jahr 1875 je 3600 fl., daher...................................... 7200 fl. und
III. der Anstalt zu Tetschen-Liebwerd zum Zwecke der Anschaffung nöthiger Lehrbehelfe und Lehrmittelsammlungen gleichfalls für das Jahr
1875 nebstdem.......................... 2000 fl.
daher zusammen...... 9200 fl. ö. W.
zugewiesen und bei dem Landeskulturfonde für das Jahr 1875 zur Ausgabe in der betreffenden Rubrik eingestellt.
IV. Wird der Landesausschuß beauftragt, mit dem hohen k. k. Ackerbauministerium unter Beziehung auf den hohen Erlaß vom 13. September l. J., Z. 87506, wegen Gewährung einer Reichs-Subvention für die beiden in Rede stehenden Anstalten auf eine Reihe von Jahren in Verhandlung zu treten und hierüber dem Landtage Bericht zu erstatten.
Sn. akt. Sládek: Slavný sněme račiž se usnésti takto:
I. Služebné příjmy řádných profesorů (učitelů) a adjunktů na obou hospodářských a hospodářsko-průmyslových zemských učilištích v Děčíně-Libverdě a v Táboře upravují se počí-
najíc školním rokem 1774-5, totiž dnem 1. října 1874, podle ustanovení následujících, a to:
A. Co se týče platů (služného).
1. Platy profesorů (učitelů) konečně dosazených, a sice:
a) prvního
b) druhého profesora hospodářství na obou
c) profesora předmětů matemati- ústa-
ckých vech;
d) profesora národního hospodář-
ství, pak e) profesora lučby a technologie v Táboře
ustanovují se každému ročně po 1200 zl.;
f) plat učitele zvěroléčitelství v Táboře stanoví se ročně 500 zl.,
g) plat profesora lučby při ústavu Libverdském zůstane takový, jak jej zemský výbor usnesením ze dne 14. června 1873, č. 16545, vyměřil, totiž v sumě 1600 zl. r. m;
h) plat učitele praktického hospodářství v Libverdě činí ročně 500 zl.
2. Roční plat obou adjunktů vyměřuje se každému po 800 zl.
B. Co se týče přídavků pětiletích.
Profesorům (učitelům) a adjunktům při vyšších hospodářských účilištích zemských v DěčíněLibverdě a v Táboře, konečně dosazeným vyjma ředitele B. J. Dörreho v Libverdě ustanoveného co učitele praktického hospodářství tamtéž - poskytují se přídavky pětiletní (kvinkvenálky), které buďtež počítány do pense.
Za dobu, od které se pětiletní přídavky počítati mají, pokládá se den onen, kdy ten který profesor (učitel) neb adjunkt na ústav konečně dosazen byl, a nelze jich dosáhnouti než pětkráte po celý čas služby.
Pětiletní přídavky tyto obnášejí:
a) při profesorech po 200 zl.;
b) při adjunktech po 100 zl.;
c) co se týče učitele zvěroléčitelství na ústavu v Táboře 80 zl. r. m.
Dotčené přídavky udělovány budou od zemského výboru k návrhu kuratoria, jehož se týče, ač-li ten, komu se mají uděliti, úřad svůj konal k úplné spokojenosti.
C. Co se týče příbytků naturálních, po případě platů příbytečných.
Konečně dosazenému učitelstvu, vyjmouc učitele zvěroléčitelství v Táboře a učitele praktického hospodářství v Libverdě, povolují se příbytky naturální, po případě platy příbytečné.
Platy tyto obnášejí:
1. Na ústavu Děčínsko-Libverdském:
a) při profesorech po 300 zl.
b) pro adjunkta 150 zl.
2. Na ústavu v Táboře při veškerých tam konečně dosazených profesorech a pro adjunkta 20 ze sta služného, jehož ten který požívá.
D. Přídavky osobní.
Aby se ústavu zachovaly neb získaly osvědčené a výborné síly učitelské, dává se zemskému výboru právo, k návrhu kuratoria udělovati osobní přídavky nejvýše 250 zl. obnášející a do pense nepočítatelné.
E. Příplatek funkční. Příplatek funkční poskytovaný místnímu
řediteli při obou ústavech, obnáší u každého 400 zl. ročně.
II. Aby se toto upravení platů uskutečniti mohlo, udělují se oběma jmenovaným učilištěm zemským na rok 1875 částky, každému po 3600 zl., tedy........................... 7200 zl., a