Von einem jährlichen Einkommen, das gegen 1800 st. berug, bei den jetzigen abnormen Theuerungsverhältnissen plötzlich auf den schmalen Bezug von 432 fl., resp. wenn die Remuneration für die Hausinspektion zu 100 st. noch mit in Anschlag gebracht wird, von 532 st. versetzt zu werden, wobei noch wegen vorgerückten Alters keine Aussicht vorhanden ist, den Abgang durch Nebenverdienste ersetzen zu können; das muß in der That als ein Fall bezeichnet werden, der gewiß jede mögliche Berücksichtigung verdient, und dies um so mehr, als er einen Beamten trifft, der während der Zeit feiner ämtlichen Wirksamkeit in eifrigster Anwendung seiner Qualifikation ersprießliche Dienste geleistet hat, wovon die vorliegenden zahlreichen Anerkennungsschreiben verschiedener Vereine und Corporationen, sowie die beiliegenden vom Herrn Špatný verfaßten Druckschriften Zeugniß geben.
Im Hinblick auf diese vorstehend angeführten Gründe steht sich der Landesausschuß in Gemäßheit seines Beschlußes vom 3. Juli l. J. veranlaßt, bei dem h. Landtage eine nach §. 8 der be-
züglichen Pensionsstatuten zulässige ausnahmsweise günstigere Pensionsbehandlung für den Sekretär der aufgelösten patriotisch-ökonomischen Gesellschaft Hr. Franz Spatný in der Weise zu beantragen, daß dem Genannten die vom Landesausschuße mit Beschluß v. 3. Juni 1874, Z. 13621, bewilligte Pension jährl. 432 fl. ö. W. auf den Betrag von 700 fl gnadenweise erhöht, und zugleich dieser erhöhte Bezug vom 1. Juli 1874 an, ans dem Landeskulturfonde flüssig gemacht werde.
In formeller Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, der h. Landtag wolle auch diesen Bericht der Budgetkommission zur Vorberathung und Antragstellung zuweisen.
Sekr. S c h m i d t: Pan zpravodaj èiní návrh, aby záležitost ta odevzdána byla k pojednání budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žáda nìkdo o slovo ?
Prosím pány, kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht in Angelegenheit der Normirung des Beamtenpersonalstatus.
Nám. nejv. marš.: Zpráva zemského výboru v pøíèinì upravení statusu úøednictva zemského.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Freiherr von Peche.
Freiherr von Peche (liest): Hoher Landtag! Gemäß Absatzes E. der v. h. Landtag in der 22. Sitzung am 3. Dez. 1872 gefaßten Beschlüße wurde der Landesausschuß beauftragt, in Erwägung zu ziehen, ob bei dem systemisirten Personalstatus der Landesbeamten eine Reduktion zulässig erscheine.
Zu dem Ende wurde der Landesausschuß erwächtigt, Dienstposten, welche sich als e n t b e h r l ich herausstellten, unbesetzt zu lassen und seine bezüglich der etwaigen Reduktion zu stellenden Anträge in der nächsten Session dem h. Landtage zu unterbreiten. Diesem h. Auftrage ist der Landesausschuß auch, insoferne dadurch der Personalstatus der Landesbuchhaltung berührt wird, mit dem Berichte vom 17. November 1873, Z. 15022, nachgekommen, in Folge bessen der um 4 Dienstposten restringirte Personalstatus dieser Amtsabtheilung mit h. Beschluße v. 16. Dez. 1873 (8. Sitzung) genehmigt wurde. Aber auch rücksichtlich des Personalstatus der Landeskassa wurde Schon bei Gelegenheit der Durchführung der h Beschlüße vom 3. Dezember 1872 die Reduktionsfrage einer genauen Erwägung unterzogen.
Diese hat nun zu dem Ergebnisse geführt, daß in Berücksichtigung der zwar langsamen doch steligen Abnahme der Kassageschäfte des Grundenttastungsfondes und des Umstandes, baß unter den
früheren anders gestalteten Verhältnissen für dieses Geschäft zwei Beamte u. zw. ein Liquidator und ein Kassa-Adjunkt bestimmt winden, wogegen dermal eine Arbeitskraft vollkommen ausreicht, auch der Dienstposten eines Kassaadjunkten aufgelassen, diese Austastung aber erst bei der seiner Zeit erfolgenden Erledigung dieses Dienstpostens thatsächlich werden könne. Dieser Zeitpunkt ist auch bereits in Folge der über Ansuchen und nachgewiesene Dienstesuntauglichkeit des Kassiers Johann Ludwig Glaser erfolgten Pensionirung eingetreten. Hiernach hat der Landesausschuß beschlossen, den Dienstposten eines Kassaadjunkten der niedrigeren Gehaltsklasse von 1200 Gulden nicht wieder zu besetzen und zur Auflassung zu beantragen. Indem der Landesausschuß dem hohen Landtage diesen Vorgang behufs hochgeneigter Genehmigung zur Kenntniß bringt, erlaubt er sich beizufügen, daß mit dieser Stellenauflassung der Personalstatus der Landeskassa nicht abgeschlossen ist, da bei der seinerzeitigen Vereinigung der Landeskassa und Landesbuchhaltung in einem Gebäude und bei etwa möglichen Abänderungen in der Geschäftsbesorgung erst endgiltig wird beurtheilt werden können, ob noch weitere Reduktionen im Status der Landeskassa möglich und zulässig seien, und der Landesausschuß wird demnach nicht ermangeln, seinen diesfälligen Bericht seiner Zeit dem h. Landtage zu unterbreiten. In formeller Hinsicht erlaube ich mir den Antrag zu stellen, daß dieser Bericht der Budgetkommission übermittelt werde.
Zemský výbor dává slavnému snìmu o o tom zprávu s tím, by ji slavný snìm vzal u vìdomost a usnesení zemského výboru schváliti ráèil; formálnì si dovoluji navrhnouti, by tato zpráva se odevzdala budžetní komisi.
Nejv. maršálek: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím pány, kteøí jsou pro ten návrh, aby zvedli ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend die fernere Besorgung des Unterrichtes an den Landesexercitienanstalten. Berichterstatter derselbe.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva výboru zemského v pøíèinì dalšího obstarávání vyuèování na zemských ústavech cvièných.
Berichterstatler Freiherr von Peche:
Hoher Landtag!
In der 17. Sitzung am 14. Jänner l. J. wurde bei Beschlußfassung über das für das Jahr 1874 vorgelegte Landesbudget dem Landesausschuße der Auftrag ertheilt, in Erwägung zu ziehen:
1. Ob die Verlegung des Reitschulgebäudes in einer für das Landesvermögen vortheilhaften Weise bewerkstelligt, eventuell die Konservations-
Herstellung i. J. 1874 noch unterlassen werben konnte.
2. Ob für die Ertheilung des Tanz-, Fechtund Turnunterrichtes an die Stiftlinge in einer andern minder kostspieligen als der bisherigen Weife vorzusorgen wäre. Der Landesausschuß erlaubt sich in Folge dieser ihm gewordenen hohen Aufträge folgenden Bericht zu erstatten: Belangend den ad 1) angeführten hohen Auftrag muß der Landesausschuß vor allem erwähnen, daß ihm die Möglichkeit der Verlegung der Reitschule, d. i. der günstigen Entäußerung des gegenwärtigen Reitschulgebäudes und der Acquirirung eines räumlich entsprechend gelegenen Objektes zur Einrichtung der Reitschule keineswegs entgangen ist, daß jedoch einerseits ein zur Erwerbung geeignetes für die Bedürfnisse der Reitschule entsprechendes Objekt sich bisher nicht geboten hat, andererseits bei den dermal herrschenden ungünstigen Verhältnissen eine wirklich günstige Veräußerung des Reitschulgebäudes nicht thunlich und jetzt umso minder angezeigt wäre, als durch die äußerst günstige Lage dieses Landesobjektes und die in Aussicht stehenden durch die Demolirung der Festungswerke bedingten Aenderungen in jenem Stadttheile Prags der Werth des Reitschulgebäudes je weiter nur noch mehr gehoben wird und Seinerzeit beim Eintreten günstigerer Verhältnisse in einer für das Land wirklich sehr vortheilhaften Weife wird veräußert werden können.
Dies vorausgeschickt, kann der Landesausschuß nur die Versicherung aussprechen, daß er dieser Angelegenheit die erforderliche Aufmerksamkeit fortgesetzt widmen und den geeigneten Moment wahrnehmen wird, wo den Intentionen des h Landtags in zweckdienlicher und vortheilhafter Weise entsprochen werden konnte.
Da nach dem Angeführten das Gebäude Nr. 911-II. seinem Zwecke als Reitschule vorläufig noch weiter dienen muß, so hat der Landesausschuß zur nochmaligen Beurtheilung, ob die für das Jahr 1874 beantragten Konservationsherstellungen etwa noch unterbleiben konnten, eine abermalige und genaue technische Prüfung des Bauzustandes des zum Reitunterrichte dienenden Hofgebäudes vornehmen lassen, welche Erhebung den höchst gefährlichen Zustand dieses Hofgebäudes und die Nothwendigkeit der schleunigen Vornahme der zur Sicherung des Gebäudes nöthigen Bauherstellungen außer allen Zweifel setzte, weshalb der Landesausschuß die technischerseits als nothwendig konstatirten Herstellungen vornehmen lassen mußte.
Diese Herstellungen erfordern gemäß des technischen Kostenanschlags eine Aufwandssumme von 4041 fl. und erlaubt sich der Landesausschuß die Bitte zu stellen:
Ein hoher Landtag wolle die Vornahme dieser Herstellungen zur Sicherung des Reitschulgebäudes als dringend geboten zur hohen Kenntniß nahmen und den hiedurch bedingten Aufwand nachträglich genehmigen.
Belangend nun den ad 2 angeführten hohen Auftrag erlaubt sich der Landesausschuß voranzuschicken, daß gelegentlich der in der Session des Jahres 1863 stattgefundenen Berathungen über das Präliminare des Domestikalfondes der hohe Landtag dem Landesausschusse den Auftrag ertheilte, die Frage ob und unter welchen Bedingungen die Landesexercitienanstalten gänzlich aufgelassen werden konnten, in Erwägung zu ziehen, die erforderlichen Erhebungen zu pflegen und dem hohen Landtage Bericht und die geeigneten Anträge zu erstatten.
Der Landesausschuß hat über diesen hohen Auftrag im Wege der hohen k. k Statthaltereidie Einvernahme sämmtlicher Professorenkollegien und Studiendirektorate in Prag veranlaßt und auch die hohe k. k. Statthalterei selbst um ihre Wohlmeinung ersucht. Auf Grund der abgegebenen Gutachten, welche zum größten Theile gegen die Aufhebung der bestehenden Exercitien, ja für Verfügung einer in weit höherem Maße als bis dahin zu veranlassenden Zugänglichkeit zu diesen Exercitien sich ausgesprochen und auf Grund der von der h. k. k. Statthalterei eröffneten Wohlmeinung, welche auf den Fortbestand der Exercitienanstalten, insbesondere der Reit- und Fechtschule ein vorzügliches Gewicht legte, hatte der Landesausschuß die Ehre, in dem, dem hohen Landtage unterbreiteten Berichte vom 12. März 1864, Z. 2070, den Fortbestand der Exercitienanstalten und nebstbei noch die Begründung von Freiplätzen zum Schwimmunterrichte an der Prager Civilschwimmschule in Antrag zu bringen.
Uiber diesen Antrag hat der hohe Landtag in der Sitzung am 30. November 1865 die Aufrechtbelassung der Landesexercitienanstalten für Reiten, Fechten, Tanzen und Turnen beschlossen.
Die Verhältnisse, welche den Studirenden überhaupt die Benützung der Exercitienanstalten erwünscht machen, haben sich seit dem Jahr 1864, in welchem jene obenerwähnten Gutachten erstattet wurden, nicht geändert und hat demnach auch der Landesausschuß von einer neuerlichen Enquete nach dieser Richtung absehen zu Sollen erachtet.
Im gegebenen Falle handelt es sich nun dem hohen Auftrage gemäß um die Geldfrage, nämlich um die Herabminderung des Aufwandes, den der Unterricht im Turnen, Fechten und Tanzen durch angestellte und besoldete Lehrer beansprucht: und in dieser Richtung erscheint es nothwendig, behufs zweckmäßiger Lösung dieser Frage die dermalen bestehenden Verhältnisse näher klar zu stellen.
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß für den Tanz- und Turn-, ja selbst auch für den Fechtunterricht der Stiftlinge in einer billigeren als der jetzt bestehenden Weife vorgesorgt werden könnte, indem dieser Unterricht bei einem der in Prag befindlichen Lehrer eines dieser Fächer pauschatirt, ja der Turnunterricht vielleicht auch mit dem Fechtunterricht vereint und von einem und demselben Lehrer ertheilt werden könnte. Sollten auf eine solche
Weise die Kosten des Unterrichtes selbst auch nicht verringert weiden können, so winde Doch durch eine solche Pauschalirung Des Unterrichtes bei einem Privatlehrer die dem Lande bei der jetzt bestehenden Einrichtung erwachsende Last an Versorgungsgebühren für die angestellten Lehrer und ihre Angehörigen erspart werden. Diese Maßregel und die damit verbundene Ersparniß ist jedoch im Augenblicke nicht zu erzielen, indem Sowohl der Turn- als der Tanzlehrer bereits Pensionsansprüche erworben haben, also bei einer Auflassung dieser beiden Exercitienanstalten in Folge der den Lehrern zuzuweisenden Pensionen und durch die Pauschalirung des Unterrichtes bei Privatlehrern der Kostenpunkt ohne Zweifel eher erhöht und diese erhöhten Kosten voraussichtlich durch eine längere Reihe von Jahren getragen werden müssen.
Blos bei Aufhebung der Fechtanstalt könnte eine Kostenersparniß erzielt werden, weil der Fechtlehrer noch nicht Pensionsansprüche erlangt hat.
Aber gerade die Auflassung der Fechtschule ist mehr Bedenken unterworfen, als jene der Turnund Tanzschule, weil es einestheils gar keine Privatlehrer in Prag gibt, welche sich mit dem Fechtunterrichte befassen, und weil ferner jener Unterricht im Fechten, wie er in den Turnanstalten und bei Turnvereinen ertheilt wird, keineswegs eine Bürgschaft für genügende Unterrichtserfolge darbietet.
Nur dem Bestande der Fechtanstalt ist es zu verdanken, daß auch der private Gelegenheit findet, die Fechtkunst in Prag bei einem Fechtmeister systematisch und kunstgemäß zu erlernen.
Da die pekuniären Vortheile keinesfalls die Nachtheile Der Aufhebung der Fechtschule aufwiegen. so kann sich auch der Landesausschuß nicht für die Austastung dieser Exercitienanstalt aussprechen.
Anders verhält es sich mit der Turn- und Tanzschule, deren seinerzeitige Austastung wohl keinem Anstande unterliegen dürfte, da sich für den Turn- und Tanzunterricht immer Privatlehrer in Prag finden werden, welchen der Unterricht der Stiftlinge gegen Honorar oder Pauschae übertragen werden kann.
Der Landesausschuß erlaubt sich diesem nach den Antrag zu stellen:
Ein hoher Landtag wolle beschließen:
Die Fecht-, Turn- und Tanzschule sind aufrecht zu belassen, und wird der Landesausschuß beauftragt, im Falle der Erledigung der Dienstposten der Turn- und Tanzlehrer dieselben nicht wieder zu besetzen und für den Unterricht der Stiftlinge in einer minder kostspieligen Weife bei Privatlehrern dieser Fächer vorzusorgen.
In formaler Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht an die Budgetkommission des hohen Landtages zu übergeben.
Zemský výbor dovoluje si èiniti návrh: Slavný snìme raèiž se usnésti takto: "Ústavy cvièebné pro vyuèování v šermování, tìlocviku a tanci zùstanou dále zachovány
a ukládá se zemskému výboru, aby v pøípadì, kdyby se uprázdnila místa uèitelù tìlocviku a tance, místa tato již se neobsadila a aby se pak o to postaral, by nadancùm vyuèování udìlováno bylo zpùsobem ménì nakladným od soukromých uèitelù tìchto pøedmìtù. "
Formálnì dovoluji si navrhnouti, by tato zpráva se odevzdala budžetní komisi.
Nejv. marš. Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Páni, kteøí jsou pro ten návrh, nech pozdvihnou ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschußes betreffend die Drucklegung der Verhandlungen des böhmischen Landtages aus den Jahren 1526-1792.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského v pøíèinì uveøejnení tiskem jednání Èeského snìmu poèínajíc r. 1526 až do r. 1792.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist Landesausschußbeisitzer Dr. Alter.
Abg. Dr. Alter (liest): Hoher Landtag!
Der Landesarchivar Herr Dr. Anton Ginbely hat an Den Landesausschuß das Ansuchen gestellt, die Bewilligung des hohen Landtages zur Drucklegung der Verhandlungen des böhmischen Landtages vom Jahre 1526 angefangen zu erwirken.
Die Motive, welche für die beabsichtigte Publikation dieses historischen Materiales sprechen, sind in dem Berichte des Herrn Landesarchivars (Beilage Nro. i) ausgeführt und gipfeln barin, daß eben die neuere Geschichte Böhmens noch zum größten Theile darum unbekannt Sei, weil die Durchforschung und Bearbeitung des Materials wegen Unzulänglichkeit desselben nicht möglich gewesen war.
Diesem Uebelstande soll nun durch die Publikation eines besonders schätzenswerthen Theiles des im böhmischen Landesarchive gesammelten historischen Materials, durch Die Publikation der Landtagsverhandlungen begegnet werben.
Der Landesausschuß vermochte den vom Herrn Landesarchivar entwickelten Gründen sich um so weniger zu verschließen, als die Vertretungen der Nachbarländer die gleichen Wege zur Förderung der Geschichtsforschung bereits vor Jahren betreten haben.
Angesichts der von einem so hervorragenden Historiker betonten Bedeutsamkeit dieser Publikation dürften die Kosten derselben um so minder in die Wagschale fallen, als sie thatsächlich nicht beträchtlich sind, und auf eine Reihe von Jahren sich vertheilen würden.
Wie ans dem Berichte des Herrn Landesarchivars (Beilage Nro. 2) hervorgeht, würde Die Veröffentlichung der Landtagsverhandlungen vom Jahre 1526-1793 etwa einen Zeitraum von
12-15 Jahren in Anspruch nehmen, da alljährlich nur Ein Band in Druck gelegt werden soll.
Der Aufwand für einen Band würde sich aber nach den von den Buchdruckereien des Dr. Ed. Grégr, Heinrich Mercy, D. Kuh und der Bohemia gegebenen Aufklärungen ausschließlich der Kosten des Umschlages und der Buchbinderarbeit bei Annahme eines approximativen Preises von
31 fl. circa................................... 1240 fl.
und unter Hinzurechnung der mit 10 fl. per Bogen veranschlagten Redaktions-
kosten pr. ................................ ...... 400 fl.
auf...... 1640 fl.
und bei Berücksichtigung des Aufwandes für den Umschlag und die Buchbinderarbeit im beiläufigen Betrage von........ 200 fl.
auf...... 1840 fl.
belaufen.
Auf Grund dieses Sachverhaltes erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen:
Der hohe Landtag geruhe die Veranlassung der Drucklegung der Verhandlungen des böhmischen Landtages seit 1526 bis 1792 durch den Landesausschuß zu genehmigen, und zur Bestreitung des Aufwandes für das Jahr 1875 den Betrag von 1840 fl. O. W. zu bewilligen.
Zemský výbor èiní návrh:
Slavný snìme raèiž schváliti, aby zemský výbor naøídil uveøejnìní jednání zemských snìmù od roku 1526 až do r. 1792 a k uhražení nákladu na rok 1875 povoliti èástku 1840 zl. r. m.
Bezüglich der formalen Behandlung erlaubt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen, daß dieser Antrag an die Budgetkommission zugewiesen werde.
Navrhuji, aby záležitost tato byla odkázána komisi budžetní.
Nejv. maršálek: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort ?
Prosím pány, kteøí jsou pro ten návrh, nech pozvednou ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche dafür find, die Hand zu erheben.
(Geschieht). Angenommen.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschußes betreffend die Erhöhung des Gehaltes des Landesarchivars.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva výboru zemskeho týkající se zvýšení služného zemského archiváøe.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
Abg. Dr. Alter (liest): Hoher Landtag!
Der Landesarchivar Herr Dr. Anton Ginbely hat an den Landesausschuß das beiliegende Gesuch gerichtet, in welchem er feine Bitte um Erhöhung feines Gehaltes auf 2000 st. und um die Zuweisung zweier Quinquennalzulagen von je 200 fl. begründet,
Das vom Herrn Landesarchivar für die Gehaltserhöhung in erster Reihe geltend gemachte Motiv, es würde die in der Sitzung vom 3. Mai 1872 vom hohen Landtage beschlossene Regulirung der Gehalte der Landesarchivsbeamten zu der Konsequenz führen, daß der Gehalt des ersten Adjunkten im Laufe der Zeit jenen des Archivars übersteigen würde, vermag zwar der Landesausschuß nicht als richtig anzuerkennen, weil die Quinquennalzulagen während ber activen Dienstleistung nur fünfmal erreicht werben können, ber höchste Gehalt des Archivsadjunkten somit nur auf 1400 fl. ö. W. beziffert werben kann, dagegen vermochte ber Landesausschuß der Stichhältigkeit der weiteren Ausführungen des Gesuches sich nicht zu verschließen. Die hervorragenden Verdienste, welche ber Herr Landesarchivar um die heimatliche Geschichtsforschung im Allgemeinen und nm das Landesarchiv im Besonderen sich erworben hat, würben für sich allein feine Bitte nach entsprechender Entlohnung als recht und billig erkennen lasten und ausreichend unterstützen. Der Landesausschuß mußte daher für eine befürwortende Vorlage des Gesuches sich um so mehr entscheiden, als der hohe Landtag durch die in der vorjährigen Session über die Aufbesserung der Bezüge der Landesbedienstetten gefaßten Beschlüße der Ueberzeugung Ausdruck gegeben hat, daß die in früheren Zeiten systemisirten Bezüge der Landesbediensteten für deren standesmäßige Bedürfnisse nicht zureichen.
Dieses Moment trifft nun auch im vorliegenden Falle vollkommen zu, da der Gehalt des Landesarchivars im Jahre 1866 systemisirt worden ist und Seither eine Verbesserung nicht erfahren hat.
Was die Höhe der angesuchten Bezüge anbelangt, so würde der neu anzuweisende Gehalt per 2000 fl. jenem der Landesausschußsekretäre erster Kategorie gleichkommen, und erschien dem Landesausschuße dieser Betrag in Würdigung des Umstandes, daß Dr. Ginbely das Landesarchiv zu schaffen hatte und daß die erste Einrichtung eines Archives eine intensiv und extensiv bedeutendere Thätigkeit in Anspruch nimmt, angeniesten.
Auch gegen die Zuweisung der Quinquennalzulage kann principiell eine Einwendung nicht erhoben werden, weil derartige Bezüge sämmtlichen Landesbediensteten zuerkannt worden sind.
Allerdings wurde die Höhe der Quinquennalzulagen bei den Archivsadjunkten auf 100 fl. firirt.
Wird jedoch erwogen, daß letztere nur als Hilfsorgane des Archives thätig find, daß dagegen die eigentlichen und richtigen Archivsarbeiten dem Archivar zufallen, und daß Speziell die Initiative und hervorragende Befähigung des derzeiligen Archivars für das gesammte Archivsgeschaft von ausschlaggebender Bedeutung bleibt, so dürfte die Zuweisung einer Duinquennalzulage, welche jener der Konzeptsbeamten gleichkäme, wohl gerechtfertigt sein. Dagegen würde die Zuerkennung zweier Quinquen-
nalzulagen den vom hohen Landtage diesfalls beschlossenen grundsätzlichen Bestimmungen darum widerstreiten, weil bei sämmtlichen Landesbediensteten der 24. Feber 1866 als Anfangspunkt der Berechnung statuirt worden ist.
Indem der Landesausschuß noch hevorheben zu sollen glaubt, daß nach seinem Dafürhalten die Regulirung der Bezüge des derzeitigen Archivars im Wege einer bleibenden Systemisirung des Archivargehaltes sich darum nicht empfehlen dürfte, weil bei Ausmessung des Gehaltes des Archivars stets die jeweilige Qualifikation desselben sowie der Umstand in Betracht zu ziehen sein wird, in welchem Waße die Archivsgeschäfte dessen Zeit und Kräfte in Anspruch nehmen dürften, beehrt sich der Landesausschuß die nachstehenden Anträge zu Stellen:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Der Gehalt des Landesarchivars Dr. Anton Gindely wird von 1500 fl. auf 2000 fl. erhöht und dem genannten Herrn Landesarchivar der Bezug von Quinquennalzulagen im Betrage von 200 fl. Oest. W. zugestanden.
2. Die Zuweisung der Quinquennalzulagen hat nach den für die übrigen Landesbediensteten festgestellten Normen zu erfolgen.
Zemský výbor navrhuje:
Slavný snìme raèiž se usnésti takto: 1. Plat archiváøe zemského dra. Antonína Gindelyho zvýšuje se z 1500 zl. na 2000 zl. a povolují se jmenovanému archiváøi zemskému 5tileté pøídavky po 200 zl. r. m. - 2. Udìlování tìchto pìtiletých pøídavkù díti se má podle pøedpisù ustanovených pro ostatní zøízence zemské.
L. -A. -B. Dr. Alter: Bezüglich der formalen Behandlung stelle ich den Antrag, den Bericht und die gestellten Anträge der Budgetkommissionzuzuweisen.
Navrhuji, aby záležitost tato odkázána byla komisi budžetní.
Nejv. marš: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag find, die Hand zu erheben.
Prosím pány, kteøí jsou pro návrh, nech pozvednou ruku.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die Eingabe der Stadtgemeinde Rovensko um Errichtung eines neuen Getichtssprengels mit dem Amtssitze des Bezirksgerichtes in Rovensko. Berichterstatter ist der Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš: Zpráva výboru zemského o žádosti zastupitelsta mìstské obce Rovenské za zøízení nového obvodu soudního se sídlem úøedním tamtéž.
L-A. -Beis. Dr. Schmeykal: Die Stadt Rovensko strebt die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Rovensko mit dem Sitze daselbst an und zwar
mit der Maßgabe, daß dieser Bezirk gebildet werben Soll aus Gemeinden, welche theils aus dem Turnauer, theils aus dem Lomnitzer Gebiete ausgegeschieden werden sollen. Die Erhebungen, welche betreffs der das Ansuchen der Gemeinde unterstützenden Verhältnisse gepflogen worden find, haben zu einem Resultate geführt, welches allerdings dem Wunsche der Stadt Rovensko nicht zuträglich ist. - ES ist konstatirt, daß selbst wenn jene Gemeinden, deren Erklärungen der betreffenden Petition nicht beigeschlossen sind, derselben beitreten würden (Oberstlandmarschall läutet), der Bezirk nicht mehr als eine Zahl von 7512 Einwohnern umfassen würde.
Erwägt man, daß die dortige Gegend nicht gebirgig ist, daß daher die Kommunikation mit dem bisherigen Bezirksgerichte mit dem Sitze in Turnau eine vollständig bequeme ist, so ist es vollkommen erklärlich, daß die berufenen Organe sich für die Neubildung eines solchen Bezirkes in Rovensko nicht günstig ausgesprochen haben und daß der Landesausschuß sich nicht bestimmt finden kann, das Ansuchen der genannten Stadt zu befürworten. Er trägt vielmehr darauf an, daß der hohe Landtag gegenüber der h. Regierung das Gutachten abgebe, daß die Landesvertretung die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Rovensko nicht empfehlen könne.
In formaler Beziehung wird der Antrag gestellt, diesen Antrag jener Kommission zuzuweisen, welche berufen ist, über Angelegenheiten betreffend Gebietsveränderungen zu berathen und Anträge zu stellen.
Sn. sekr. Schmidt: Co se týèe formalního jednání èiní pan zpravodaj návrh, aby tato záležitost byla odevzdána komisi, která jest sestavena pro záležitosti okresní a obecní.
Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
Prosím pány, kteøí jsou pro návrh, nech pozvednou ruce.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die rücksichtlich der Hypothekenbank getroffenen Verfügungen, betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o opatøeních hypoteèní bankou uèinìných týkajíc se zachování práv pøíslušejících majitelùm listù zástavních.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
Landesausschuß-Beisitzer Dr. Schmeykal: Bereits aus Anlaß der Berichterstattung über den Rechnungsabschluß und die Geschäftsgebahrung der Hypothekenbank des Königreiches Böhmen hatte ich die Ehre, die Aufmerksamkeit des h. Landtages darauf zu lenken, daß feit der Vorlage des Berichtes, betreffend den vordezeichneten Rechnungsabschluß
das Reichsgesetz vom 24. April 1874 in Wirksamkeit getreten ist, betreffend die Wahrung der Rechte der Besitzer von Pfandbriefen, und daß anläßlich der Wirksamkeit dieses Gesetzes einverständlich zwischen bem Landesausschuße, der Bankdirektion und der h. Regierung die Modalitäten festgestellt worden sind, welche für die Anwendung und Ausführung des bezüglichen Gesetzes mit Absicht auf die Hypothekenbank selbst zur Ausführung kommen füllen. - Es wurde damals von mir in Aussicht gestellt, daß ein Bericht nachfolgen werde, welcher speziell diesen Gegenstand behandelt. Dieser Bericht liegt nun vor und ich knüpfe an denselben den Antrag, denselben jener Kommission zuzuweisen, welche zur Prüfung der Geschäftsgebahrung und der Angelegenheiten der Hypothekenbank gewählt worden ist.
Sn. sekr. S c h m i d t: Zpravodaj èiní návrh, záležitost tato budiž pøikázána oné komisi, která jest sestavena pro záležitosti hypoteèní banky.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Žádá nìkdo za slovo?
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
Prosím pány, kteøí jsou pro návrh, nech pozvednou ruce.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe, womit die zwischen Böhmen und Mähren unentschiedene Landesangehörigkeit einiger Realitäten bestimmt wird. Berichterstatter ist der Herr Landesausschußbeisitzer Dr. Volkelt. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o osnovì zákona, jímž se ustanovuje, ku které zemi nìkteré pozemky pøíslušejí, jichž pøíslušenství mezi Èechy a Moravou rozhodnuto není.
Berichterstatter Dr. Volkelt (liest): Hoher Landtag! Die im Kronlande Mähren und später in Böhmen vollzogene neue Katastral-Vermessung gab dem böhmischen und mährischen Landesausschuße Veranlassung über angebliche Verletzung der Landesgrenze Beschwerde zu führen und die Austragung der sich ergebenden Differenzen durch eine gemeinschaftliche Kommission anzustreben. Gegenstand der hierüber gepflogenen Erhebungen und Verhandlungen sind:
1. Der Ort Benátka, welcher zur Zeit der neuen Katastralvermessung aus neun Häusern (N C. 115, 116, 131, 132, 133, 138, 140, 177 u. 192) bestand, die auf den sogenannten Ingrowitzer zu Böhmen gehörigen Uiberlandgründen (am linken Ufer des Schwarzawaflußes) erbaut, zu Ingrowitz nach Mähren ohne Grundstücke konskribirt, bei der neuen Katastralvermessung aber als zur böhmischen Gemeinde Trhonic gehörig bezeichnet worden sind.
2. Die Karlsbrunner Kirchengemeinde, welche zum ehemaligen Dominium Leitomischl, also zu Böhmen gehörig, sich in emphyteutischem Besitze befand und im neuen Kataster sub Nr. Parc. 76 - 84 mit dem Flächeninhalte von 7 Joch 642 Quadratklafter der mährischen Katastralgemeinde Rauseustein zugeschrieben wurde.
3. Der Grenzort Lutschnau. Bei der neuen Katastralgrenzberichtigung wurden 14 bis dahin zur böhmischen Stenergemeinde Uiberdörfel gehörigen Ansäßigkeiten N C. 1-14 im Gesammtausmaße von 163 Joch 804 Quadratklafter der mährischen Gemeinde Lutschnau zugeschrieben. Diese Ansäßigkeiten liegen vereinzelt zwischen den Gebäuden und Gründen der Gemeinde Mährisch-Lutschnau und bilden für sich keinen zusammenhängenden Komplex.
Schon im Jahre 1852 wurde vom böhmischen Landesausschuße gegen die Zuweisung der vorbezeichneten Ansäßigkeiten und der Karlsbrunner Kirchengründe an Mähren Verwahrung eingelegt und vom mährischen Landesausschuße die Landesangehörigkeit des Ortes Benátka behauptet.
Bei den hierüber gepflogenen Verhandlungen wurde von fämmtlichen betheiligten Behörden die Aufrechthaltung der durch den neuen Kataster geschaffenen Begränzung als zweckdienlich befürwortet.
Auch die beiden Landesausschüße erklärten sich mit der provisorischen Aufrechthaltung des status quo einverstanden, behielten sich jedoch die definitive Austragung der Landesvertretungen vor.
Diese Anträge wurden auch mit dem Ministerialerlasse vom 16. Juli 1868, Z. 21526, genehmigt und der böhm. k. k. Statthalterei die weiteren Verfügungen zur provisorischen Regelung aufgetragen. In Folge des bezogenen Ministerialerlasses wurden auch die administrativen und finanziellen Verhältnisse der in Rede stehenden Gebietstheile geordnet und hiedurch weiteren Kompetenzkonflikten der böhmischen und mährischen Finanz- und politischen Behörden vorgebeugt.
Nur bezüglich der Ausübung der Rechtspflege und insbesondere der Realgerichtsbarkeit herrscht die Anomalie, daß die Grundbücher und das Waisenvermögen nicht an die nach der neuen Katastraleintheilung kompetenten Gerichtsbehörden übergeben wurden, was in Folge der unterlassenen Intimation des vorerwähnten Ministerial-Erlasses an die k. k. Oberlandesgerichte geschehen ist.
Aus diesem Grunde wendeten sich die nach Mähren einkatastrirten Lutschnauer Insassen an den gefertigten Landesausschuß wegen definitiver Ausscheidung ans Böhmen.
Der Landesausschuß sprach sich in feiner am 8. Juli 1865, Z. 1335, erflossenen Erledigung dahin aus, daß keine genügenden Motive vorliegen, eine definitive Grenzregelung anzustreben, vielmehr es genüge, den thatsächlichen Bestand aufrecht zu erhalten und hiernach die Competenz der Gerichtsund politischen Behörden festzustellen.
Mit diesen Anschauungen erklärte sich auch
die mährische k. k. Statthalterei und das dortige k. k. Oberlandesgericht einverstanden, fügte jedoch die Bemerkung bei, daß sich das k. k. Justizministerium ohne vorher eingeholte Gutachten der beiden Landtage kaum bestimmt finden dürfte, im Verordnungswege die nothwendigen Anordnungen zur Ordnungsherstellung in Ausübung der Gerichtsbarkeit zu erlassen.
Dem gegenüber hat der böhmische Landesausschuß in seinem Schreiben vom 16. September 1871, Z. 13714, die Anficht vertreten, daß es sich nicht um definitive Zuweisung von Gebietstheilen, Sondern nur um provisorische Verfügungen handle, daher das Gesetz vom 11. Juni 1868 (Aenderung der Gerichtssprengel betreffend) hier keine Anwendung findet.
Weiter wurde bemerkt, daß nach den a. h. Orts genehmigten Anträgen des Hrn. Justizministers bei der Organisirung der Gerichtsbehörden die unbedingte Einhaltung der Katastralgrenzen vorgezeichnet wurde, und diese auch als unverrückbare Grundlage der politischen Organisirung zu gelten habe, ferner, daß den Bezirksgerichten Polièka und Leitomischl die Gemeinden Karlsbrunn, Trhonic und Uiberdörfel in ihrem dermaligen Katastralumfange zugewiesen find, daher es sich nicht um Bildung neuer Gerichtssprengel oder bereu Aenderung, sondern lediglich um Beseitigung von Zuständen handelt, welche mit den eben erwähnten gesetzlichen Grundfätzen im Widerspruche stehen, wozu das JustizMinisterium unbestritten die Kompetenz besitzt.
Laut herabgelangten Ministerialerlasses lehnte jedoch das k. k. Justiz-Ministerium ein Vorgehen in dem angedeuteten Sinne mit Berufung auf das Gesetz vom 11. Juni 1868 ab, und wurde die definitive Regelung des Grenzzuges bezüglich der Eingangs erwähnten Gemeinden in Vorschlag gebracht und zwar in der Weife, daß den beiden Landtagen von Böhmen und Mähren eine gleichlautende Regierungsvorlage zur Annahme unterbreitet wurde; der gefertigte Landesausschuß, von der gegründeten Uiberzeugung geleitet, daß eine Regelung der bestehenden anormalen Verhältnisse bezüglich der Gerichtspflege im Interesse der Betheiligten gelegen und sonach anzustreben fei, in weiterer Erwägung, daß es sich um relativ geringfügige Entien handelt, über den dermaligen Katastralstand von keiner Seite eine Einwendung erhoben wurde, ja die Besitzer der aus Böhmen ausgeschiedenen 14 Anfässigkeiten selbst um definitive Zuweisung nach Mähren bitten, im Landesarchive keine Urkunden erliegen, welche über die Landesgrenze nähern Aufschluß geben, beide Kronländer zu einem Staatsgebiete gehören und eine Aenderung des Katasters mit vielen Schwierigkeiten verbunden wäre, einigte sich in dem Beschluße, beim hohen Landtage die definitive Anerkennung der durch den neuen Kataster geschaffenen Landesgrenze zu befürworten und gab. in feiner Mittheilung an die k. k. Statthalterei ddt. 14. Juni 1873, Z. 13989,
die Erklärung ab, daß er mit Einbringung des vom Landesausschuße selbst ausgearbeiteten Gesetzentwurfes als Regierungsvorlage einverstanden fei.
Auf Grundlage dieser Erklärung des gefertigten Landesausschußes wurde der von ihr formulirte Gesetzentwurf als Regierungsvorlage im böhmischen und mährischen Landtage eingebracht.
Im mährischen Landtage gelangte diese Vorlage auch bereits zur Verhandlung und wurde in der Sitzung am 16. Jäner 1874 vollinhaltlich angenommen.
Auch der hohen Landesvertretung des Königreiches Böhmen wurde eine gleichlautende Regierungsvorlage zur weitern verfassungsmäßigen Behandlung übergeben und hierüber in der Sitzung vom 15. Jäner 1874 geschlossen, den eingebrachten Gesetzentwurf dem Landesausschuße zur Vorberathung und Berichterstattung zuzuweisen
Nachdem nun die gedachte Regierungsvorlage aus der Initiative des gefertigten Landesausschußes hervorgegangen ist, so beehrt sich derselbe unter Vorlage sämmtlicher Bezugsakten den Antrag zu stellen:
Hoher Landtag wolle dem als Regierungsvorlage eingebrachten Gesetzentwurfe, womit die zwischen Böhmen und Mähren unentschiedene Landesangehörigkeit einiger Realitäten bestimmt wird, feine Zustimmung ertheilen.
Slavný snìme raèiž povoliti osnovu zákona slavné vládì pøedloženého, jímž se ustanovuje, ku které zemi nìkteré pozemky pøíslušejí, jichž pøíslušenství mezi Èechami a Moravou rozhodnuto není.
Berichterstatter Dr. Volkelt: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, diesen Bericht des Landesausschußes derjenigen Kommission zuzuweisen, welche für Gemeinde- und Bezirksangelegenheiten bereits konstituirt ist
Sekr. Schmidt: Co se týèe formalního jednání, navrhuje pan zpravodaj, aby byla záležitost tato odevzdána komisi, která jest sestavena pro okresní a obecní záležitosti.
Nejv. marš.: Žádá nìkdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím ty pány, kteøí jsou pro návrh, aby zdvihli ruce.
Ich bitte Diejenigen, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Nächster Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Uibernahme der Landeskorrektionsanstalt in die Verwaltung des Staates.
Berichte statter ist Landesausschuß = Beisitzer Freiherr v. Peche. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. marš.: Zprava výboru zemského v pøíèinì pøevzetí zemské káznice do správy státní.
Berichterstatter Frh. v. Peche (liest): Hoher Landtag! Aus Anlaß der vom Abgeordnetenhause
des hohen Reichsrathes bei Berathung des PolizeiStrafgesetzes v. 10. Mai 1873, Nr. 108 R. -G. -B, beschlossenen Resolution rücksichtlich der künftigen Erhaltung und Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalten durch den Staat, hat sich die h. Regierung die nähere Erwägung dieser Frage u. die Schlußfassung darüber für jenen Zeitpunkt vorbehalten, in welchem sie einen vollständigen Uiberblick über die obwaltenden Verhältnisse der Zwangsarbeitsanstalten erlangt haben wird und in welchem ihr auch die Erklärungen der betr. Landesvertretungen darüber vorliegen werden, ob dieselben eventuell mit der Uibergabe der bestehenden Zwangsarbeitsanstalten und der für diese Zwecke von den Ländern verwalteten Fonde an den Staat und unter welchen Modalitäten einverstanden wären.
Eine hierauf bezügliche mit Note des k. k. Statthaltereipräsidiums vom 23. Juni 1873, Zahl 4270, dem Landesausschuß zugekommene Mittheilung, welche mit dem Berichte vom 5. Dezember 1873, Z. 1235, dem hohen Landtage zur Kenntniß gebracht wurde, war auch der Grund, warum der Landesausschuß in Betreff der von dem h. Landtage in der Sitzung am 2. Dezember 1872 beschlossenen Reorganisirung der Anstalt und in Betreff der in dieser Richtung ergangenen Aufträge weitere Verfügungen zu treffen unterließ