Stenografická zpráva
o
IV. sezení třetího výročního zasedání sněmu českého od roku 1872, dne 23. září 1874.
Stenographischer Bericht
über die
IV. Sitzung der dritten Jahres-Session des
böhmischen Landtages vom Jahre 1872, am
23. September 1874.
Předseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský Karel kníže Auersperg.
Přítomní: Maršálkův náměstek Edvard Claudi a poslancové v počtu k platnému uzavírání dostatečném.
Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Filip Weber z Ebenhofů a c. kr. místodržitelský rada Eugen rytíř Adda.
Sezení počalo v 10 hodin 45 minut dopoledne.
Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Karl Fürst Auersperg.
Gegenwärtige: Der OberstlandmarschallStellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags-Abgeordneten.
Am Regierungstische: Se. Exc. der f. f. Statthalter Philipp Weber Freih. von Edenhof und der k. k. Statthaltereirath Eugen Ritter von Adda.
Beginn der Sitzung: 10 Uhr 45 Min. Vormittags.
Oberstlandmarschall: Die Sitzung ist eröffnet.
Nám. nejv. maršálka: Sezení jest zahájeno.
Oberstlandmarscha1l: Ich habe dem hohen Landtage folgende Mittheilungen zu machen. Die Geschäftsprotokolle der eisten, zweiten und dritten Sitzung vom 15., 16. und 17. September find durch die nach der Geschäftsordnung bestimmte Zeit zur Einsteht aufgelegt gewesen. Wünscht Jemand zu diesen Geschäftsprotokollen eine Bemerkung zu machen?
Nám. nejv. maršálka: Jednací protokoly, sepsané z prvního, druhého a třetího sezení ze dne 15., 16. a 17. září, byly dle jednacího řádu v určitý čas vyloženy k nahlédnutí. Přeje si někdo o těchto protokolech jednacích učiniti nějakou poznámku?
Oberstlandmarschall: Wenn keine Bemerkung gemacht wird, find sie agnoscirt.
Nám. nejv. maršálka: Tedy jsou schváleny.
Oberstlandmarschall: Die Kommission für Grundbuchsordnung hat sich in nachstehender Weife konstituirt. Als Obmann wurde gewählt Hr. Dr. Ritter von Wiener, als Stellvertreter Hr. Graf Klemens Zedtwitz, als Schriftführer Hr. Adolf Knödtgen und Hr. Leo Theumer. Das Sitzungslokale der Kommission ist das Verifikationszimmer.
Die Kommission für Sanitätswesen wählte bei ihrer Konstituirung als Obmann Hrn. Altgrafen Johann Salm, als Stellvertreter Hrn. Dr. Ritter von Jaksch, als Schriftführer die Hrn. Jahnel und Janota. Die Kommission hält ihre Sitzungen im Bureau des Landesausschußbeisitzers Hrn. Dr. Tedesco.
Nám. nejv. maršálka: Komise pro řád knih pozemkových ustavila se tímto spůsobem: Předseda Dr. rytíř z Wienerů, náměstek hrabě Klement Zedtwitz, zapisovatelé pánové Adolf
Knödtgen a Leo Theumer. Komise zasedá v pokoji verifikatorů.
Komise pro zdravotnictví zvolila předsedou pana Jana starohraběte Salma, náměstkem Med. Dra. rytíře z Jakschů, zapisovately pány Jahnla a Janotu; komise zasedá v bureau výboru zemského pana Dra. Tedesco.
Oberstlandmarschall: Von den eingegangenen Geschäftseingaben wurde Nr. 133, das Ansuchen des Bezirksausschußes Semtl um Subvention zum Ausbau der nöthigen Bezirksstraßen, dann Nr. 135 der Landesausschußbericht auf Gewährung einer Gnadengabe für die Diurnistenswitwe Anna Wagner der Budgetkommission zur Behandlung zugewiesen. Nr. 125 das Gesuch des Bezirksausschußes Leitomischl um Kreirung eines Kreisgerichtes mit dem Amtssitze in Leitomischl für die Bezirke Leitomischl, Polička, Landskron, Wildenschwert und Hohenmaut wurde der Kommission für Bezirksund Gemeindeangelegenheiten zugewiesen.
Nám nejv. marš.: Z došlých jednacích podání přikázáno bylo budžetní komisi k pojednání: Čís. exh. 133 žádost výboru okresního v Semilech za podporu peněžitou na vystavení potřebných silnic okresních a čís. exh. 135, zpráva výboru zemského s návrhem, aby Anně Wagnerové, vdově po diurnistovi, udělen byl dar z milosti. Komisi pro okresní a obecní záležitosti přikázána žádost výboru okresního z Litomyšle, aby zřízen byl krajský soud se sídlem v Litomyšli.
Oberstlandmarschall: In Druck wurden vertheilt:
1. Die Regierungsvorlage des Gesetzentwurfes, betreffend den Schutz des Feldgutes.
2. Der stenografische Bericht über die erste Sitzung.
3. Ein vom Abgeordneten Dr. Ruß und 36 Genossen eingebrachter Antrag mit Gesetzentwürfen, betreffend die Anstellung und Besoldung von Leh-
rennen und des Wartungspersonales bei eingerichteten Kindergärten.
Nám. nejv. marš.: Tiskem bylo rozdáno:
1. Předloha vládní s osnovou zákona na ochranu polí.
2. Stenografická zpráva z prvního sezení.
3. Návrh s osnovou zákona, již podal Dr. Russ s 36ti soudruhy o dosazení a služném učitelek a opatrovnic při zařízení zahrádek dětských.
Oberstlandmarschall: Ich stelle an den Hrn. Dr. Ruß die Anfrage, wann er die erste Lesung des Gegenstandes und die eventuelle Begründung desselben wünscht.
Abg. Dr. Ruß: Ich weide Euer Durchlaucht bitten, diesen Gegenstand auf eine der nächsten Tagesordnungen zu setzen.
Oberstlandmarschall: Ich werde also damit so verfahren. Ich bitte den Einlauf von Petitionen mitzutheilen.
Landtagssekretär (liest): 15. Abgeordn. Heinrich. Petition des Komotauer Lehrervereines um Abänderung des Schulgesetzes zum Zwecke der Aufbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes.
Oberstlandmarschall: Geht an die SchulKommission.
Landtagssekretär: 16. Abg. Weisler. Petition der Gemeindevertretung in Dubkowitz um Abänderung des Jagdgesetzes.
Oberstlandmarschall: Geht an die Petitionskommission.
Landtagssekretär: 17. Abg. Dr. Klier. Petition der Stadtvertretung Tetschen, Bodenbach, Bensen um Vermehrung der Gerichtshöfe in Böhmen und Errichtung eines Gerichtshofes in Tetschen.
Oberstlandmarschall: Geht an die Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten.
Landtagssekretär: 18. Abg. Probst Dr. Würfel. Petition der Künstler Böhmens um Unterstützung der einheimischen Kunst aus Landesmitteln.
Oberstlandmarschall: Geht an die Budgetkommission.
Sněm. sekr. Schmidt: Čís. 19. Posl. Dr. Trojan: Pet. podílníků záložny ve Škvorci, aby jmění této záložny jinak než ve prospěch hosp. zájmů obráceno nebylo, a vůbec za ponechání záložny v stavu nynějším.
Nejv. maršálek: Odevzdána petiční komisi.
Sněm. sekr. Schmidt: Čís. 20. Týž: Pet. domkářů obce Ratajské za působení k tomu, by na užitcích obecních pozemků podíl bráti mohli.
Nejv. maršálek: Odevzdána petiční komisi.
Landtagssekretär Schmidt (liest): 21. Abg. Ernst Theumer. Petition der Gesellschaft für Physiokratie in Böhmen um Subvention und um Uiberlassung der Landesfondsrealität Nr. 21-II zu Gesellschaftszwecken.
Oberstlandmarschall: Geht an die Budgetkommission.
Landtagssekretär Schmidt (liest): 22. Abg. Dr. von Wiener. Petition des Vereines deutscher Aerzte in Prag um Errichtung einer höheren Thierarzneischule in Prag.
Oberstlandmarschall: Geht an die Petitionskommission.
Wir gehen nun zur Tagesordnung über.
Přistoupíme k dennímu pořádku.
Der erste Gegenstand ist der Wahlbericht. Der Landesausschußbeisitzer Hr. Dr. Alter ist Berichterstatter. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Alter: Hoher Landtag! Zu der am 12. September 1874 vorgenommenen Wahl des Landtagsabgeordneten für den Wahlbezirk der Landgemeinden der Bezirke Kaaden, Preßnitz und Duppau sind von den 112 ordnungsmäßig gewählten Wahlmännern 107 erschienen und es haben hievon 62 für den Herrn Ludwig Schreiter, Ritter von Schwarzenfeld, Dekonomen aus Kaaden, 20 für Hrn. Dr. Franz Oehm, 12 für Hrn. Ferdinand Gaßauer, 13 für Hrn. Sigismund Herold gestimmt, so daß Herr Ludwig Schreiter, Ritter von Schwarzenfeld mit absoluter Majorität gewählt erscheint.
Da gegen den Wahlvorgang kein Anstand vorliegt, so hat der Landesausschuß die Ehre, die Wahlakten mit dem Antrage zu unterbreiten:
Der hohe Landtag wolle die Wahl des Hrn. Ludwig Schreiter, Ritter von Schwarzenfeld als Abgeordneten für die Landgemeinden der Bezirke Kaaden, Preßnitz und Duppau als giltig anerkennen und denselben zum Landtage zulassen.
Výbor zemský navrhuje, slavný sněme račiž volbu pana Ludvíka rytíře ze Schwarzenfeldu za poslance venkovských obcí okresu Kadaňského, Přísečnického a Doupovského za platnou uznati a zvoleného k sněmu českému připustiti.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím pány, kteří jsou pro ten návrh, aby pozdvihli ruku.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Oberstlandmarschall: Ich werde min die Angelobung des neu eingetretenen Hrn. Abgeordneten vornehmen.
Landesausschußrath Schmidt: Sie werden als Landtagsabgeordneter in die Hände Sr. Durchlaucht des Hrn. Oberstlandmarschall an Eidesstatt geloben Seiner Majestät dem Kaiser Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.
Abg. Hr. Ludwig von Schwarzenfeld: Ich gelobe.
Oberstlandmarschall: Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die Eingabe des Prager Stadtrathes
um Erwirkung der Bewilligung zur Aufnahme eines Anlehens per 5 Millionen Gulden.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského o žádosti městské rady Pražské za vymožení povolení, aby obec Pražská učiniti mohla půjčku až do 5 milionů zlatých.
Abg. Dr. Alter (liest): Hoher Landtag! In der am 16. Juni 1874 abgehaltenen Sitzung hat das Verordnetenkollegiurn der königlichen Landeshauptstadt Prag bei Anwesenheit der beschlußfähigen Anzahl von 60 Mitgliedern den gesetzlich giltigen Beschluß gefaßt, behufs der, in der nächsten Zeit erforderlichen Durchführung einiger auf die Gleichstellung Prags mit anderen größeren Städten im Hinblicke auf das äußere Ansehen und in Sanitärer Beziehung abzielender Projekte ein Anlehen bis zum Betrage von fünf Millionen Gulden aufzunehmen und ist der Prager Stadtrath in der beiliegenden instruirten Eingabe um die Erwirkung des dieses Anlehen genehmigenden Landesgesetzes eingeschritten. Die oben berührten Projekte sind:
1. Die Erwerbung und Demolirung der Stadtmauern zwischen dem blinden und Pořičer Thore, dann die Anlage eines öffentlichen Parkes an Stelle derselben,
2. der Bau eines neuen Quais zwischen der Karls- und Franz Josefs-Brücke längs des rechten Moldanufers,
3. die Beseirigung der jetzigen Schlachthäuser aus der Stadt, sowie die Anlegung eines großen Schlachthauses und die Errichtung eines mit demselben in Verbindung stehenden Centralmarktplatzes außerhalb der Stadt, endlich
4. die Errichtung einer neuen Wasserleitung, Welche den Bedürfnissen der Bevölkerung nicht bloß jetzt, sondern auch für die Zukunft genügen werde. Was die ad 1 berührte, dermal bereits theilweise in Angriff genommene Demolirung der Stadtmauern und die Parkanlage anbelangt, so wird vom städt. Oekonomieamte der hiemit verbundene Aufwand
mit.... .......2, 382. 250 fl.
und nach Abschlag des zu erhoffenden Erlöses für verkaufte Grundstücke per......... 1, 080. 000 fl.
mit...........1, 302. 250 fl.
veranschlagt, während die Herstellungskosten des ad 2 erwahnten Quais mit... 1, 990. 000 fl. jene des Schlachthauses und Central-
marktplatzes mit...... 899. 000 fl.
endlich der Aufwand auf eine binnen 24 Stunden 1 Million Kubikfutz Wasser als das für Prag nöthige Quantum liefernde Wasserleitung mit........... 4, 658 690 fl.
berechnet werden.
Der Gesammtaufwand für alle angeführten Objekte würde daher 8, 849. 940 fl. betragen. Im Gesuche wird des Näheren die Ersprießlichkeit, ja Nothwendigkeit der Durchführung der Projekte dahin motivirt, daß bereits der Ankauf
der die ehemaligen Stadtmauern und Graben bildenden Grundstücke, die Demolirung der Mauern und Errichtung des Parkes zwischen Der hohen Regierung und der Prager Stadtgemeinde endgiltig vereinbart wurde, daß die Gemeinde laut des mit der Direktion der böhm. Sparkasse geschlossenen und mittels Landesgesetzes vom 2. Februar 1874 genehmigten Verkaufsvertrages hinsichtlich eines Bauplatzes zu dem von der genannten Direktion aufzuführenden Künstlerhause unterhalb der Karlsbrücke verpflichtet sei, längs des rechten Moldauufers einen kostspieligen Quai herzustellen, daß die Beseitigung der inmitten der Stadt gelegenen, der Salubrität abträglichen 4 Schlachthäuser ein Gebot der Notwendigkeit wäre, und daß endlich bei der Unzureichenheit der gegenwärtigen Wasserleitungen und bei der Schlechten Dualität des durch sie der Prager Bevölkerung zugeführten Wassers der Bau einer großen, reines und gesundes Wasser zuführenden Wasserleitung eine Existenzbedingung Prag's als Großstadt bilde.
Die Deckung des Bauaufwandes für die mehrerwähnten Objekte ans den gewöhnlichen Gemeindeeinnahmen, unter welchen die Steuerzuschläge der Prager Steuerzahler den ersten Rang einnehmen, wird im Gesuche ans dem Grunde für unzulässig erklärt, weil es ungerecht wäre, die dermal lebenden Steuerzahler zur Bestreitung des großen Aufwandes für Objekte zu nöthigen, welche eigentlich erst den Nachkommen die größten Vortheile gewähren werden, da es auch gar keine Baarfonde gibt, zu denen gegriffen werden könnte, so erübrige zur Erreichung des Zieles nur der Weg einer Anleihe, welche successive nach Maßgabe der Durchführung eines und des andern Projektes zu realisiren wäre. Nach dem vorgelegten Inventare über das Vermögen der Stadtgemeinde Prag mit Schluß des Jahres 1873 beziffern sich die Aktiva, inklusive Realitäten im
Werthe von.....5, 912. 062 fl. 36 1/2 kr.
mit........11, 500. 565 st. 39 kr.
dagegen die Passiva mit. 2, 391. 466 st. 82 1/2 kr. so daß das reine Aktiv-.
Vermögen.....9, 109. 098 st. 56 1/2 kr.
beträgt.
Das genehmigte Finanzpräliminare der Prager Stadtgemeinde pro 1874 weist eine Einnahme
von..........886. 731 fl.
eine Ausgabe von......2, 009. 094 fl.
darunter.........317. 318 fl.
an Kaufschillingsquote für erworbene oder zu erwerbende Realitäten nach, und soll der Abgang
per ..........1, 122. 363 fl.
theils durch den Ertrag der mit. 706 394 fl.
veranschlagten Steuerzuschläge, theils
aus dem der Prager Gemeinde mit
Allerhöchster Entschließung v. 28. Juli
1872 bewilligten Anlehen per.. 1, 100. 000 fl.
beziehungsweise aus dem noch nicht
realisirten Reste desselben per.. 600. 000 fl.
gedeckt werben. Ein Tilgungsplan der neuen fünf
Millionen Anleihe ist weder vom Stadtverordnetenkollegium geschloffen, noch vom Stadtrathe im vorliegenden Einschreiten beantragt worden, dieses wahrscheinlich im Hinblicke auf die in Aussicht genommene succesive Realisirung der Anleihe, welche eine Feststellung des Tilgungsplanes im gegenwärtigen Zeitpunkte kaum zullassen würde. Der Landesausschuß erachtete über diese Sachen hinausgehen zu sollen, weil ohnedies, falls die Gemeinde Prag das Anlehen bei Privaten beschaffen wollte, das bezügliche Uibereinkommen, die Tilgungsmodalitäten stipuliren müßte; wollte die Gemeinde jedoch das ganze Anlehen oder einen Theil desselben durch Ausgabe von auf den Uiberbringer lantenden Schuldverschreibungen oder Loterieloosen realisiren, so müßte sie hiezu die Zustimmung der Staatsverwaltung einholen, bei welcher Gelegenheit bann der Tilgungsplan festgestellt und der Prüfung unterzogen werben
In Erwägung, daß die sämmtlichen von der Prager Stadtgemeinde beabsichtigten Unternehmungen in sanitärer Hinsicht nicht blos als wünschenswerth, sondern geradezu als nothwendig bezeichnet werden müssen, wenn anders die Stadt Prag in ihrem Aufschwunge nicht zurückgehalten werden soll, und in der Erwägung, daß diese bedeutenden Unternehmungen neben ihrer Gemeinnützigkeit im Allgemeinen und zum großen Theile für die Gemeinde auch produktive, die Erhöhung der Einnahmen im Gefolge habende Anlagen bilden, hat der Landesausschuß des Königreiches Böhmen beschlossen, das vorliegende Gesuch dem h. Landtage befürwortend vorzulegen und erlaubt sich hiebet nur noch zu bemerken, daß die Prager Stadtgemeinde bereits im Jahre 1871 um die Bewilligung zur Aufnahme eines Darlehens per 5, 000. 000 fl. eingeschritten ist und der h. Landtag das die bezügliche Bewilligung enthaltende Landesgesetz beschlossen hat, welches jedoch der allerhöchsten Sankzion nicht theilhaftig wurde.
Der Landesausschuß erlaubt sich demnach zu beantragen, der hohe Landtag wolle nachstehendes Landesgesetz beschließen:
Gesetz
vom......
womit die königl. Hauptstadt Prag zur Aufnahme eines Darlehens bis zu 5, 000. 000 fl. ö. W. ermächtigt wird.
Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt: §. 1. Der Stadtgemeinde Prag wird behufs Dekkung des Aufwandes bei der Erwerbung und Demolirung der Stadtmauern, sowie Anlage eines Parkes an deren Stelle, dann zur Deckung des Aufwandes für den Bau eines Quais-zwischen der Karls- und Franz Josefs-Brücke, eines neuen mit einem Centralmarktplatze in Verbindung stehenden Schlachthauses und einer neuen Wasserleitung die Bewilligung zur Ausnahme eines Anlehens bis zum
Betrage von fünf Millionen Gulden öft. W. ertheilt. §. 2.
Dieses Anlehen kann sukcessive und in dem Maße realisirt werden, als dieses die Ausführung der im §. 1 angeführten Unternehmungen erheischen wird.
§. 3.
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage feiner Kundmachung in Wirksamkeit. § 4.
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird Mein Minister des Innern beauftragt.
Schließlich erlaubt sich der Landesausschuß beizusügen, daß der Prager Stadtrath nachträglich ein Gesuch um unmittelbare Erwirkung der A. h. Bewilligung zur Aufnahme des Darlehens ohne vorhergehenden Landtagsbeschluß wegen Dringlichkeit der Angelegenheit eingebracht hat, welchem Gesuche jedoch der Landesausschuß darum nicht willfahren konnte, weil der Gegenstand selbst von einer solchen Wichtigkeit ist, daß eine Schlußfassung des h. Landtages, wenn dies nach dem klaren Wortlaute des Gesetzes überhaupt thunlich wäre, nicht umgangen werden dürfte.
Zpravodaj Dr. Alter: Zemský výbor dovoluje sobě tedy činiti návrh:
Slavný sněme račiž se usnesti na tomto zákonu:
Zákon, daný dne.......
jímž kr. hlav. město Praha zmocňuje se učiniti výpůjčku až do pěti milionů zlatých rak. měny.
K návrhu zemského sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto:
§. 1. .....
Městské obci Pražské povoluje se učiniti vypůjčku až do pěti milionů zlatých rakouské měny k uhrazení nákladu na získání a zbourání hradeb městských jakož i založení sadů veřejných na jich místě, pak k uhražení nákladu na stavbu nábřeží mezi mostem Karlovým a mostem císaře Františka Josefa, na vystavení nových jatek spojených s ústředním tržištěm a na zřízení nové vodárny.
Výpůjčka tato může se uskutečniti postoupně a měrou tou, jak toho vyžadovati bude provedení podniků v §. 1 jmenovaných. § 3. Zákon tento nabude platnosti dnem vyhlášení jeho.
§. 4.
Mému ministru vnitřních záležitostí uloženo jest, aby zákon ten ve skutek uvedl.
Ku konci dovoluje sobě zemský výbor připomenouti, že městská rada Pražská podala dodatečnou žádost, aby pro velkou pilnost této záležitosti vymoženo bylo bezprostředné Nejvyšší povolení k učinění výpůjčky a to bez předcházejícího usnesení sněmu zemského.
Zemský výbor však žádosti této vyhověti nemohl, poněvadž záležitost sama jest tak důležitá, že nesměla by se obejíti bez usnesení slavného sněmu, ač bylo-li by to vůbec možno vzhledem k doslovnému znění zákona.
Dr. Alter: Was die formelle Behandlung dieses Berichtes und des anschließenden Gesetzentwurfes andelangt, so erlaube ich mir im Namen des Landesausschußes den Antrag zu stellen, daß der vorliegende Bericht jener Kommission zugewiesen werden mochte, welche mit der Berathung über Abänderungen innerhalb der Bezirksvertretunggebiete betraut ist und welcher bereits mehrere Angelegenheiten zur Berathung und Antragstellung zugewiesen worden sind.
Sn. sekr. Schmidt: Co se týče formální stránky činí se návrh, aby záležitost tato byla odevzdána komisi, která již jest sestavena pro záležitosti okresní a obecní.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Dr. Trojan: Prosím za slovo!
Nejv. marš.: Pan dr. Trojan má slovo!
Dr. Trojan: Předmět ten byl již předmětem rokování a usnesení sněmu před 3 roky, a jest znám co velmi pilný a nutný. Já bych byl navrhoval, aby po tolikerých poradách byl přímo vzat v poradu a usnesení plného sněmu, jelikož zemský výbor dle článku 36. našeho jednacího řádu staví se vedle komisí samých. Avšak abych nevyvolával teprv snad debatu o tom a aby pro důležitost předmětu, pro sumu značnou, o kterou se tu jedná, neřeklo se opět, že jsme věc neuvážili, navrhuji aspoň tolik, aby slavný sněm ráčil prohlásiti, že věc považuje za pilnou, jakož městská rada našeho král. hlavního města výslovně také k tomu poukázala, jelikož žádala i to, aby se nečekalo až na sněm, nýbrž aby se pro nutnost věci výminkou vyřídila záležitost tato zemským výborem a slavnou vládou.
Navrhuji tedy, aby sl. sněm prohlásil, že věc se má co nejrychleji vyříditi dle čl. 47. a sice aby se opominulo vytištění zprávy o tom, aby se věc nezdržela.
Já bych navrhoval i také lhůtu, ale slyším právě, že se přikazuje věc komisi, v které také jsem já, a my se o to postaráme, jak již jsem od některých údů komise slyšel, jelikož máme dobrou vůli, abychom věc nezdrželi, tak že v málo dnech bude věc opět sněmu předložena.
Ich beantrage also, daß der h. Landtag diesen Gegenstand als einen dringlichen anerkenne und wenigstens Umgang nehme von der Drucklegung des Kommissionsberichtes. Ich habe eben angedeutet, daß ich ohne weiters auch beantragen würde, der h. Landtag möge dem Landesausschuße zur Berichterstattung ober Wiedervorlage eine Frist bestimmen; aber ich höre eben, daß die Zuweisung an eine Kommission beantragt ist, in der ich mich
befinde und deren Mitglieder mir soeben ihren besten Willen bezeugt haben, daß der Gegenstand auf das schleunigste behandelt und erledigt werden wird.
In diesem Bewußtsein also nehme ich Umgang von dem Antrage auf Bestimmung einer Frist; aber den Antrag stelle ich doch, daß von der Drucklegung Umgang genommen werde und dazu ist der Beschlußfassung des hohen Hauses nöthig.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort?
Ich bitte diejenigen Herren, welche den Antrag unterstützen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist unterstützt und ich bringe ihn nun zur Abstimmung
Pány, kteří jsou pro ten návrh, prosím, aby vstali.
Diejenigen, welche den Antrag annehmen, mögen sich erheben. (Geschieht. ) Er ist einstimmig angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Landesausschußbericht über die Eingabe des Prager Stadtrathes, betreffend die Errichtung einer städtischen Sparkassa in Prag. Berichterstatter ist derselbe; ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Náměstek nejv. marš.: Zpráva zemského výboru o žádosti městské rady pražské za vymožení zákona zemského k zařízení městské spořitelny v Praze.
Dr. Alter (liest):
Hoher Landtag!
Das Stadtverordnetenkollegium der k. Landeshauptstadt Prag hat in der am 19. Jänner 1874 abgehaltenen Sitzung bei Anwesenheit der nach dem Prager Gemeindestatute beschlußfähigen Anzahl von 63 Mitgliedern die Errichtung einer städtischen Sparkasse beschlossen und genehmigte gleichzeitig die bezüglichen Statuten der Anstalt, in deren §. 2 die Bestimmung enthalten ist, daß die Gemeinde der k. Landeshauptstadt Prag mit ihrem ganzen Vermögen die erforderliche Garantie für die Einlagen und ihre Verzinsung leisten wird, insoweit der in den §§. 5 und 6 der Statuten besprochene, aus Verwaltungsüberschüssen zu bildende Reservefond hiezu nicht hinreichen sollte.
Eben im Hinblicke auf diese Bestimmung des §. 2 der Statuten wurde das vom Prager Stadtrathe wegen Genehmigung dieser letzteren eingebrachte Gesuch von der k. k. Statthalterei an den Landesausschuß zur Beschlußfassung, beziehungsweise Meinungseröffnung geleitet, worauf der Landesausschuß sich veranlaßt fah, seine Meinung dahin auszusprechen, daß im Hinblicke auf die Bestimmung der Alinea 2 des §. 24 des Gesetzes vom 5. März 1862 und auf den Wortlaut des §. 107 des Gemeindestatutes für Prag vom 27. April 1850 hinsichtlich der von der Gemeinde Prag zu übernehmenden Haftung die Erlassung eines Landesgesetzes unbedingt nothwendig erscheine.
Dem gemäß hat der Prager Stadtrath das im Anschluße mitfolgende, gehörig instruirte Gesuch
um Erwirkung des diesfälligen Landesgesetzes eingebracht.
In diesem Gesuche und durch dessen Beilagen wird hervorgehoben, daß das Prager Gemeindevermögen Anfangs 1873 eine Werthsumme pr. 7, 387. 690 fl. 66 kr. repräsentirte, welchem gegenüber ein Passivstand pr. 2, 115. 012 fl. 41 kr. entgegensteht, so daß das reine Vermögen, welches für die Einlagen und deren Verzinsung zu haften hätte, sich mit 5, 272. 678 fl. 25 1/2 beziffert und mit Schluß des Jahres 1873 durch Zuwachs sogar auf 6, 124. 379 fl. 99 kr. veranschlagt wird.
Für die Frage der Creditfähigkeit der Prager Stadtgemeinde können nun diese Ziffern allerdings nicht als ausschlaggebend angesehen werden, weil in denselben Werthsummen inbegriffen sind, welche eines Theils, wie z. B. jene der nichtrentirenden Realitäten mit 1, 293. 273 st. 231/2 kr. entweder gar nicht oder doch nur zum geringsten Theile realisirbar wären, andern Theiles aber, wie z. V. jene des Summariums Aktivvermögen Post 2 und 3 zu einem beträchtlichen Theile nicht frei verfügbares Fondsvermögen (pag. 18 und 20 des Inveutars de dato 31. Dezember 1873) darstellen dürften. Immerhin ist aber aus dem Inventar ersichtlich, daß das Vermögen der Stadtgemeinde ganz abgesehen von der gewiß in erster Reihe maßgebenden Steuerkraft derselben hinsichtlich der Sparkassaeinlage volle Sicherheit und volle Beruhigung bietet.
In dem Gesuche wird weiter die Ersprießlichkeit der Gründung der städtischen Sparkassa sowohl für die minder wohlhabenden Schichten der Bevölkerung, als auch für die Gemeinde selbst und deren Humanitätsanstalten, denen die Uiberschüsse des Reservefonds laut §. 6 der Statuten zufließen sollen, eingehend geschildert.
Da die Beurtheilung der übrigen Bestimmungen der Statuten in den Wirkungskreis der politischen Landesbehörde fällt, welche seinerzeit das diesfällige amthandeln wird, so beschränkt sich der Landesausschuß lediglich darauf hinzuweisen, daß, wie die in mehreren Städten Böhmens hinsichtlich der Gemeindesparkassen gemachten Erfahrungen lehren, ein solid gegründetes Sparkassainstitut der Gemeinde nur Vortheile gewährt und daß die Bestimmung über die Haftung des Gemeindevermögens, welche gesetzlich für die Einlagen gefordert wird, nur in den ersten Jahren der Wirksamkeit des Institiues und nur insolange faktisch eine Bedeutung hat, als der Reservefond eine namhaftere Höhe noch nicht erreicht.
Aus diesem Grunde stellt der Landesausschuß den Antrag:
Der hohe Landtag wolle nachstehendes Landesgesetz beschließen:
Gesetz
vom.................................
giltig für das Königreich Böhmen, Womit der Stadtgemeinde Prag die Uibernahme der Haftung
für die in die zu errichtende städtische Sparkasse einfließenden Einlagen bewilligt wird. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu bewilligen, daß die Stadtgemeinde Prag für die Einlagen, welche in die von ihr zu errichtende städtische Sparkassa einfließen werden, sowie für die statutenmäßige Verzinsung dieser Einlagen mit ihrem ganzen Vermögen die Haftung insoweit übernehme, als der statutenmäßig zu bildende Reservefond hiezu nicht hinreichen sollte.
Z důvodů těchto činí zemský výbor návrh:
Slavný sněme račiž se usnésti o následujícím zákonu zemském:
Zákon,
daný dne..................
pro království České, jímž povoluje se, aby městská obec Pražská práva byla z vkladů učiněných do městské spořitelny, která se zříditi má,
K návrhu zemského sněmu Mého království Českého vidí se Mi povolení dáti, aby městská obec Pražská veškerým jměním svým zaručení poskytla za vklady učiněné do městské spořitelny, kterou obec pna zřídí, jakož i za zúročení těchto vkladů stanovami vyměřené a to potud, pokud by k tomu nestačil fond záložní, jenž dle stanov zřízen býti má.
Bezüglich der formellen Behandlung dieses Berichtes erlaube ich mir gleichfalls den Antrag zu stellen, daß dieser Bericht und der beiliegende Gesetzentwurf der Commission für Gemeinde- und Bezirksvertretungs-Angelegenheiten zugewiesen werden möchte.
Činím návrh, aby návrh zákona byl odevzdán komisi, která zřízena jest pro záležitosti obecní a okresní.
Nejv. maršálek: Žádá někdo za slovo?
Wünscht noch Jemand das Wort?
Prosím pány, kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
(Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht über die Eingabe der Gemeinde Neundorf Z. 190 ai. 1873 um ein Darlehen, eventuell um Zahlung der Kosten anläßlich der in dieser Gemeinde ausgebrochenen Rinderpest. Berichterstatter ist Herr Landesausschuß-Beisitzer Theumer. Ich bitte ihn, den Bericht vorzutragen.
Nám. nejv. maršálka: Zpráva výboru zemského o žádosti obce Novo-Sedlské za výpomoc, eventuelně zapravení nákladu za příčinou v této obci vypuklého moru dobytčího.
Berichterstatter Herr Theumer (liest):
Hoher Landtag!
Uiber die beim h. Landtage eingebrachte Petition des Franz Ekrt, Gemeindevorstehers in Neundorf, um Bewilligung eines unverzinslichen Dar-
lehens von 5000 fl. zur Deckung der Desinfektionskosten pr. 5024 fl. 44 kr. anläßlich der in Nenn* dorf ausgebrochenen Rinderpest wurde der Landesausschuß beauftragt, die Erhebungen zu pflegen und dieser Gemeinde jede zulässige Berücksichtigung angedeihen zu lassen. Diesem Auftrage ist der Landesausschuß nachgekommen und hat an Ort und Stelle die eingehendsten Erhebungen gepflogen. Aus den anruhenden Erhebungsakten geht hervor, daß die Gemeinde Neundorf durch die dort aus* gebrochene Rinderpest unermeßliche Schäden erlitt und es nur der von allen Behörden anerkannten außerordentlichen Anstrengung und Opferwilligkeit des Gemeindevorstehers und der Gemeindeangehörigen zu danken ist, daß die Seuche nicht größere Dimensionen angenommen und sich von dort ans nicht weiter über das Land verbreitet hat.
Da die gepflogenen Erhebungen auch konstatirt haben, daß diese Gemeinde außer dem richtig angegebenen Betrage pr. 5024 fl. ö. W. noch weitere bedeutende Auslagen hatte, wurde derselben eine Subvention von 2500 fl. ö. W. dann ein in zehn gleichen Jahresraten rückzuzahlender Vorschuß von 2500 fl. ö. W. bewilligt und in Berücksichtigung des Umstandes, daß beinahe die Hälfte der Wirthschaftsbesitzer um ihren gesammten Viehstand gekommen ist, dessen Ergänzung wohl nur successive erfolgen wird, für die nächsten Jahre daher durch den Abgang des Düngers nur geringe Ernten zu erwarten stehen, gestattet, mit der Rückzahlung des Vorschußes erst im Jahre 1876 zu beginnen. Der Gesammtbetrag von 5000 st. wurde dem Herrn F. Vogel, k. k. Notar und Obmann der Bezirksvertretung in Görkau, welcher an den commissionellen Erhebungen ebenfalls theilnahm, zur Auszahlung an die verschiedenen Parteien übersendet und zweckentsprechend und ungeschmälert seiner Bestimmung zugeführt. Die von der Gemeinde über den rückzuzahlenden Vorschuß von 2500 st. ausgestellte, von der Bezirksvertretung genehmigte Schuldurkunde befindet sich in Verwahrung der böhmischem Landeskassa.
Hiedurch glaubt der Landesausschuß der Intention des hohen Landtages vollkommen gerecht geworden zu sein und bittet demnach um die Genehmigung der getroffenen Verfügungen.
In formaler Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle diesen Bericht der Budgetkommisson zur Vorberathung und Antragstellung zuweisen.
Sn. sekr. Schmidt: Pan zpravodaj činí návrh, aby záležitost tato byla odevzdána budžetní komisi k pojednám.
Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Prosím pány, kteří jsou pro návrh, aby pozdvihli ruce.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Pensionirung des gewesenen Sekretärs der aufgelösten patr. ökonomischen Gesellschaft Franz Špatný.
Nám. nejv. marš.: Zpráva výboru zemského v příčině pensionování tajemníka u rozpuštěné vlastenecko-hospodářské společnosti Frant. Špatného.
Oberstlandmarschall: Berichterstatter ist derselbe.
Berichterstatter Hr. Theumer (liest): Hoher Landtag! Mit Zuschrift vom 3. Jänner 1874, Z. 925, hat der Landeskulturrath für das Königreich Böhmen anher die Mittheilung gemacht, daß mit Rücksicht auf feinen systemisirten sehr beschränkten Beamtenstatus der von der aufgelösten patr. - ökon. Gesellschaft seiner Zeit von dem bestandenen Kuratorium übernommene und nachher in gleicher Eigenschaft bei dem Landeskulturrathe in Verwendung gestandene Sekretär Hr. Franz Špatný in Disponibilität versetzt wurde.
Weiter wurde darauf hingewiesen, daß, nachdem dieser vielverdiente Beamte bei feinem vorgerückten, nahezu an 60 Lebensjahre reichenden Alter den unabweisbaren Forderungen des dortigen Bureaudienstes in vollem Maße zu entsprechen nicht in der Lage wäre, der Landeskulturrath beschlossen habe, die Versetzung des Genannten in den Ruhestand zu beantragen und denselben in Ansehung des bei der bestandenen patr. -ökon. Gesellschaft angewendeten Pensionsstatus dem Landesausschuße als Rechtsnachfolger der erwähnten Gesellschaft zur Verleihung der verdienten Pension, eventuell entsprechenden Verwendung wärmstens zu empfehlen. Nach den vom Landesausschuße mit der h. Regie rung im Protokolle vom 10. -28. Juni 1873 vereinbarten Grundsätzen, unter denen die Uibergabe und Uibernahme des Vermögens der aufgelösten patr. -ökon. Gesellschaft erfolgte, wurde rücksichtlich der Beamten und Diener derselben festgesetzt, daß der Landesausschuß mit dem Vermögen der Gesellschaft keinerlei Beamten und Diener derselben in Landesdienst übernimmt, so wie daß bezüglich jener Beamten und Dienern, welchen nach §. 1 der bestehenden Pensionsstatuten ein Anspruch auf Pension zusteht, für den künftigen Fall der wirklichen Pensionirung derselben der Landeskulturfond zu der bemessenen Pension einen Beitrag in jener Ziffer zu leisten haben solle, welche nach den bestehenden Statuten als Pension für den betreffenden Beamten und Diener entfallen wäre, wenn feine Pensionirung am Uebergabstage, d. i. am 10. Juni 1873 und unter den an diesem Tage bestandenen Ver* hältnissen der Dienstzeit und des Gehaltsbezuges erfolgt fein würde.
Nach diesen vom h. Landtage mit Beschluß vom 19. Dezember 1873 genehmigten Grundsätzen konnte eine Uibernahme des in den Ruhestand versetzten Sekretärs Hrn. Franz Špatný in den Landesdienst nicht erfolgen, sondern nur insoweit er
mit Rücksicht auf feine zurückgelegte Dienstzeit bereits einen Anspruch auf Pension erlangt hatte, diese letztere in Gemäßheit Der Bestimmungen des Pensionsstatutes der bestandenen patriotisch-ökonomischen Gesellschaft bemessen werben. Nach §. 31 dieser Statuten haben Die im ©ehalte stehenden statutenmäßig gewählten Funktionäre, Beamten und Diener der Gesellschaft nach einer wenigstens 10jährigen ununterbrochenen, tadellosen Dienstzeit Anspruch auf Pension und beträgt dieselbe nach §. 3 dieser Statuten für jedes vollendete Dienstjahr 3°/o des zuletzt bezogenen systemmäßigen Gehaltes, jedoch ohne Einrechnung von allfälligen Gehaltszulagen und sonstigen Begünstigungen.
Da bei strikter Anwendung dieser vorstehenden Bestimmungen des Pensionsstatutes die Pension des Sekretärs Špatný bei einer namhaft gemachten Dienstzeit von 11 1/2 Jahren unter Zugrundelegung des pensionsfähigen Gehaltes von 900 fl. nicht einmal 400 fl. betragen hätte, was mit feinen bisherigen Bezügen, welche
a) an Gehalt.........900 fl.
b) für Kassakontrole......300 fl.
c) Sekretärsfunktionem......300 fl.
d) an Teuerungszulage..... 480 fl.
e) für Hausinspektion...... 100 fl.
zusammen daher... 1780 fl. ö. W. betrugen, in allzu grellem Mißverständnisse gestanden wäre, so fühlte sich der Landeskulturrath gedrungen, den genannten Pensionskandidaten unter Berufung auf §. 8 des Pensionsstatuts, wornach in besonders rücksichtswürdigen Fällen eine ausnahmsweise günstigere Behandlung des zu Pensionirenden eintreten kann, mit Hinweis auf dessen ausgezeichnete und vollkommen entsprechende Dienstleistung diese ausnahmsweise günstigere Behandlung in der Art zu empfehlen, daß diese vorerwähnten Gesammtbezüge dem Sekretär Špatný auch in Hinkunft zur Gänze als Pension zu belassen wären. Der Landesausschuß glaubte sich innerhalb der Gränzen seiner Kompetenz zu einer solchen ausnahmsweisen günstigeren Pensionsbehandlung nicht berufen und müßte dies vielmehr dem h. Landtage vorbehalten, wogegen er in die normalmäßige Behandlung sofort einging
Hiebei muß vor Allem auf den Umstand aufmerksam gemacht werden, daß Špatný nach der noch vor Auflösung der Gesellschaft erfolgten Pensionirung des früheren Sekretärs alle Geschäfte des Sekretärs versehen hat, was auch unter dem bestandenen Kuratorium und selbst beim Landeskulturrathe noch der Fall war. Wenn nun Špatný die Sekretärsstelle durch einige Jahre faktisch und wie allseitig anerkannt wird, zur vollsten Zufriedenheit versehen hat, so erschien es nur billig, wenn auch der, für den Sekretär systemisirte Gehalt von 1200 fl., den er gleichfalls faktisch in der Art bezogen hat, daß ihm zu seinem Konzipistengehalte per 900 fl. für die Sekretärsfunktionen ein Honorar von 300 fl. gegeben wurde, seiner Pensionirung
zu Grunde gelegt wurde, wogegen natürlich auf die weiteren für außerordentliche Dienstleistungen erhaltenen Bezüge, sowie auf die Theuerungszulage keine Rücksicht genommen werden konnte. Was die Dienstzeit anbelangt, so beträgt dieselbe von der am 6. Oktober 1861 erfolgten Ernennung an gerechnet bis zum Normaltage, d. ist 10. Juni 1873, 11 Jahre 8 Monate, die man mit Rücksicht auf die weitere Dienstleistung beim Landeskulturrathe für volle 12 Jahre annahm, so daß im Hinblicke auf diesen Zeitraum von 12 Jahren dem Sekretär Špatný mit Beschluß vom 3. Juni 1874, Zahl 13621, die Pension mit 36 % von dem zuletzt faktisch bezogenen Sekretärsgehalte per 1200 fl. mithin im Betrage von 432 fl. bemessen und vom 1. Juli 1874 angefangen aus dem Landeskulturfonde flüßig gemacht wurde, wobei ihm gleichzeitig die Inspektion des dem Landeskulturfonde gehörigen Hauses NC. 799-II, womit eine jährliche Remuneration von 100 st. verbunden ist, bis auf weiteres belassen wurde. Es kann jedoch nicht geläugnet werden, daß dieser ermittelte normalmäßige Pensionsbetrag per 432 fl. mit den bisherigen Bezügen Špatnýs in argem Mißverhältnisse steht, und daß Špatný hiedurch unverschuldet in eine äußerst bedrängte u. mißliche Lage versetzt wird, nachdem er von dieser geringen Pension sich und seine Famile zu erhalten unmöglich im Stande ist. Es trifft dies Los den Genannten um so härter und empfindlicher, als er abgesehen davon, daß er von den Beamten der bestandenen Gesellschaft der einzige ist, welcher pensionirt wurde, bei dem Fortbestande der Gesellschaft nicht nur in Aktivität geblieben, sondern auch, was bei feinen Eigenschaften mit aller Wahrscheinlichkeit zu erwarten stand, definitiv zum Sekretär ernannt worden und hiedurch in den Genuß höherer Bezüge eingerückt wäre.