Mit dem Schreiben vom 2. September l. J., 3. 4077, hat das h. Statthaltereipräsidium dem Landesausschuße eröffnet, daß es gemäß herabgelangten Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Ministers des Innern vom 9. August l. J., Z. 2829, wünschenswerth erscheine, die erforderlichen Erklärungen der h. Landesvertretung in Bezug auf die allfällige Uibernahme der Zwangsarbeitsanstalten durch den Staat zu erlangen. Das h. k. k. Statthaltereipräsidium hat demnach auch an das Präsidium des Landesausschußes das Ersuchen gestellt, den h. Landtag in der nächsten Session zur Abgabe seiner bezüglichen Erklärung einzuladen und den gefaßten h. Landtagsbeschluß ehethunlichst mitzutheilen.
Nach einer hierüber mit der k. k. Statthalterei gepflogenen Information und an den Landesausschuß gelangten Aufforderung, eine dießbezügliche Erklärung des hohen Landtags in dieser Session zu erbitten, erlaubt sich der Landesausschuß dem hohen Landtage Folgendes zu unterbreiten.
Die ursprüngliche in dem Organisationsstatut vom Jahre 1834 begründete Bestimmung der für Böhmen bisher bestehenden einzigen Zwangsarbeitsanstalt in Prag war die Correktion arbeitsscheuer, liederlicher, dem Müßiggang und Vagabundiren ergebenen Individuen, welche durch Anhaltung zur Arbeit und Ordnung und durch strenge Disciplin gebessert und wo möglich erwerbsfähig gemacht werden sollten. Darum waren auch ans den Strafhäufern entlassene Personen von der Ausnahme in die Correktions-Anstalt nach diesem Statute ausdrücklich ausgeschlossen. Dieses Princip wurde jedoch bald außer Acht gelassen, indem immer häufiger
gefährliche, vielmal abgestrafte Individuen und diese sehr oft unmittelbar aus der Strafe in die CorrectionsAnstalt abgegeben wurden und aus der Anstalt Entlassene oder Beurlaubte als rückfällig wieder aufgenommen werden mußten. So wurde ungeachtet aller Sorgfalt der Administration dieser Anstalt der Charakter einer Corrections-Anstalt immer mehr abgestreift.
So kam es auch, daß in den letzten Jahren die Landes-Corrections-Anstalt häufig überfüllt war und dieselbe trotz der erfolgten Unterbringung der weiblichen Corrigenden in der Strafanstalt zu Řepy den Bedürfnissen und den Zielen der Besserung, Beschäftigung und Schadlosmachung der verschiedenen Kategorien von Zwänglingen in seiner Weife mehr entsprach
Dies und die wiederholten Kundgebungen mehrerer Bezirksvertretungen des Landes wegen Errichtung von Bezirks-Arbeitshäusern drängten zur Nothwendigkeit der Reorganisirung der in Prag befindlichen Landesanstalt, wie solche in dem vorerwähnten hohen Landtagsbeschlusse vom Jahre 1872 ihren Ausdruck fand.
Allein schon beim ersten Schritte zur Durchführung einer solchen Reorganisirung muß es sich zeigen, daß die vorberührten Zwecke der Arbeitsanstalten, insbesondere die Besserung und Unschädlichmachung auseinandergehen und beide Zwecke in einer und derselben Anstalt nie erreicht werden können.
Es liegt in dem Wesen der Besserungsanstalten, daß sie, weil auf durchaus anderen Prinzipien und Systemen fußend, mit Anstalten, welche vorwiegend Detentionszwecken dienen, weder räumlich noch administrativ verbunden sein dürfen und folgt hieraus, daß die dermalige Landesanstalt auch bei entsprechender Erweiterung und Einrichtung in Hinkunft nur einem dieser Zwecke vorbehalten werden sollte.
Das Gesetz vom 10. Mai 1873 betreffend die strafrechtlichen Bestimmungen gegen Arbeitsscheue. Müßiggänger und Vagabunden hat überdies die Sachlage der Zwangsarbeitsanstalten überhaupt bedeutend geändert. Während bis dahin die Einsperrung in die Zwangsarbeitsanstalt über Erkenntniß der Landesbehörde erfolgte, kann ihre Zulässigkeit nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bei Volljährigen nur über gerichtliches Erkenntniß stattfinden, die politischen Landesbehörden haben sodann die vom Strafgerichte erkannte Anhaltung in der Zwangsarbeitsanstalt zu verhängen und in Vollzug zu setzen. Diese gesetzliche Bestimmung verleicht nun den Zwangsarbeitshäusern im eigentlichen Sinne den Charakter von polizeilichen Strafanstalten und bildet zweifelsohne eine der wichtigsten Vorkehrungsmaßregeln der öffentlichen Sicherheitspolizei.
In Hinkunft dürften auch die Gerichtsbehörden von dem ihnen nunmehr zustehenden Rechte voraussichtlich schon deßhalb einen sehr ausgedehnten Gebrauch machen, weil durch die Anhaltung von sonst nur zu bald als rückfällig in Untersuchung
und Strafe verfallenden Individuen voraussichtlich dem Staate Kosten erspart werden.
Ein weiterer Moment der Erwägung ist die
faktisch bestehende Theilung der Judikatur, Verwaltung
und Exekutive in der dermaligen Einrichtung der
Correktionsanstalt zwischen den Organen des Staates
und des Landes.
Da, wo nach den legislativen Normen die Judicatur über die Einsperrung und Entlassung und die Executive bei Einbringung der Verpflegskosten den landesfürstlichen Behörden anheimfällt, thut es Noth, daß auch die ganze Leitung der Anstalt sich in gleicher Hand befinde, sollen nicht die Interessen der hohen Regierung mit jenen der Verwaltungsbehörde collidiren, was insbesondere in der Verpflegskostenfrage bei aller Rücksichtsnahme nicht selten schon der Fall war.
Hieraus schon ist zu entnehmen, daß der Bestand und die Führung von Zwangsarbeitsanstalten, ob mit Detentions- oder Correktionszwecken an sich nicht als eine Landesangelegenheit betrachtet werden kann, und es mochte die Uebergabe des Zwangsarbeitshauses in Prag im Jahre 1862 an die hohe Landesvertretung lediglich aus dem Grunde erfolgt fein, weil biese Anstalt und ihr Fond einen Bestandtheil des Budgets des damaligen Landesfondes bildeten, welcher in die Verwaltung der hohen Landesvertretung überging.
Auf All' dies bin erlaubt sich der Landesausschuß unter Vorlage der auf die Verhältnisse der hiesigen Zwangsarbeitsanstalten und des Zwangsarbeitshausfondes sich beziehenden Nachweisungen den Antrag zu stellen:
Ein hoher Landtag wolle in Erledigung des von der hohen Regierung gestellten Verlangens 1. das Einverständniß und die Zustimmung erklären, daß die Zwangsarbeitsanstalt und der Zwangsarbeitshausfond in die Verwaltung der hohen Regierung übergeben werde, 2. den Landesausschuß beauftragen, über die Modalitäten der Uibergabe mit der hohen Regierung das Einvernehmen zu pflegen und dem hohen Landtage darüber in nächster Session Bericht zu erstatten.
In formaler Beziehung wird beantragt, diesen Bericht einer eigenen Commission von 9 Mitgliedern gewählt zu je drei aus den Curien des hohen Landtages zur Vorberathung und Antragstellung zuzuweisen.
Slavný sněme račiž u vyřízení žádosti sl. vlády
1. projeviti souhlas a svolení své, aby ústav i fond káznice odevzdán byl ve správu slavné vlády.
2. Slavný sněme račiž zemskému výboru naříditi, aby o podmínkách a spůsobu odevzdání vyjednával se slavnou vládou a o výsledku aby podal zprávu v zasedání nejblíže příštím.
V ohledu formálním navrhuje se, aby zpráva tato za účelem předchozí porady a po-
dání návrhů přikázána byla komisi devítičlenné, zvolené po třech z kurií z celého sněmu. Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?
Wünscht Jemand das Wort?
Da dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung.
Ich bitte diejenigen Herren, welche für den Antrag sind, die Hand zu erheben.
Prosím pány, kteří jsou pro návrh, nechť pozvednou ruce.
(Geschicht. ) Angenommen.
Wünscht der hohe Landtag die Wahl heute vorzunehmen ?
Dr. Ritter von Wiener: Ich möchte Euere Durchlaucht bitten, daß die Wahl auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt werde.
Oberstlandmarschall: Wird der Antrag unterstützt? (Er wird unterstützt. )
Ich habe dem hohen Landtage noch folgende Mittheilungen zu machen: Die Budgetkommission hält heute Nachmittag um 6 Uhr eine Sitzung. Die Herren Mitglieder der Grundbuchskommission werden für heute sofort nach Schluß der Landtagssitzung zu einer Sitzung eingeladen und die Sitzung der Sanitätskommission findet heute um 1/26 Uhr im Bureau Nr. 7 statt.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Die nächste Sitzung findet morgen um 11 Uhr Vormittags statt.
Auf der Tagesordnung steht:
1. Wahlberichte.
2. Die Regierungsvorlage mit dem Gesetzentwurfe, betreffend den Schutz des Feldgutes.
3. Anträge des Dr. Ruß und Genossen, betreffend die Kindergärten.
4. Landesausschußbericht mit dem Gesetzentwurfe zur Abänderung der §§. 7 und 69 der Landtagswahlordnung.
5. Bericht der Budgetkommission über den Landesausschußbericht Nro. 11, betreffend die Subventionirung des Straßenbaues von Katharinaberg nach Brandau.
6. Landesausschußbericht, betreffend die Stiftung von 4 Stipendien für Operateure an der chirurgischen Abtheilung in Prag.
7. Landesausschußbericht zum Ansuchen der Prager Stadtgemeinde um Regelung der Pflastermaut.
8. Landesausschußbericht zum Ansuchen der Prager Stadtvertretung um Bewilligung der tauschweisen Veräußerung einiger Gemeinderealitäten.
9. Landesausschußbericht betreffs der Errichtung einer Lehrkanzel für Volkswirthschaft an der höheren landwirthschaftlichen Landes-Lehranstalt zu Tabor.
10. Landesausschußbericht betreffs der Uiberlassung eines zu den Landesgütern gehörigen Grundes zur Anlegung eines Friedhofes in Koschíř.
11. Landesausschußbericht, betreffend den Adaptirungsbau im Senftenberg'schen Hause.
Nám. nejv. marš.: Nejblíže příští sezení jest zýtra v 11 hodin dopoledne. Na denním pořádku jest:
1. Zpráva o volbě.
2. Vládní předloha s osnovou zákona v příčině ochrany polností.
3. Návrh poslance pana Dra. Russa a 36 soudruhů, týkající se zahrádek mateřských.
4. Zpráva výboru zemského s osnovou zákona v příčině změny článku 7. odstavce 69. řádu volení do sněmu.
5. Zpráva budžetní komise k zprávě výboru zemského čís. 11 v příčině podporování stavby silnice z Hor Kateřinských do Brandova.
6. Zpráva výboru zemského o nadací 4 stipendií pro operatéry na chirurgickém oddělení v Praze.
7. Zpráva výboru zemského o žádosti za-
stupitelstva města Prahy za upravení mýta z dlažby.
8. Zpráva výboru zemského o žádosti zastupitelstva města Prahy, aby jemu povolena bylo, některé pozemky obecní směnou zaprodati.
9. Zpráva výboru zemského o zřízení učitelské stolice pro národo-hospodářství na vyšším hospodářském ústavě zemském v Táboře.
10. Zpráva výboru zemského o přepuštění dílu pozemku, k statkům zemským náležitého, aby nový hřbitov v Košířích založen býti mohl.
11. Zpráva výboru zemského o upravení někdejšího domu Senftenberského.
Nejv. maršálek: Sezení je uzavřeno.
Die Sitzung ist geschlossen.
Konec sezení 12 hodin 30 m
Schluß der Sitzung 12 Uhr 30 M.
Ritter von Leiner, Verifikator. Dr. Aschenbreuner, Verifikator.
Dr. Robert Nittinger, verifikator.