Sobota 17. ledna 1874

Die Gemeinde Blumendorf zählt 212 Ein= wohner; ihre Steuern betragen 668 fl. 71 kr., so daß der neu zu bildende Bezirk mit 11700 Ein= wohnern und 36. 282 fl. Steuern sich darstellen würde und in sprachlicher Beziehung ein vollkommen abgeprägter, rein deutscher Bezirk wäre. Zu bemerken ist noch, daß sich bei der Konsti=

tuirung der in den neuen Bezirk zu reihenden Ge= meinden in sprachlicher Beziehung an das Ergebniß der Bildung der neuen Schulbezirke gehalten wurde, daß die Bezirkshauptmannschaft Deutsch-Brod mit besonderer Wärme die Kreirung des Gerichtssprengels Stecken befürwortet, daß, der Landesausschuß hiefür entschieden eintritt, daß auch die Finanzbezirks=Di= rekzion Časlau die Bildung eines neuen deutschen Bezirkes mit dem Amtssitze Stecken im Vortheile der deutschen Gemeinden der Bezirke-Polna und Deutsch= brod gelegen findet und daß die Stadtvertretung Iglau kraft ihrer Betheiligung als Großgrundbe= sitzer sich den Schritten der deutschen Gemeinden von Polna anschließt.

Durch den nach obiger Ausführung in Aus= sicht genommenen Ausscheidungsakt würde allerdings die Bevölkerungszahl des Bezirkes Polna auf 8099 Bewohner sinken und dadurch der Fall des §. 2 des Bezirks-Vertretungs-Gesetzes gegeben sein, der den Fortbestand der selbstständigen Vertretung des Bezirkes Polna ausschließt. Allein dieser Eventualität kann begegnet werden, wenn in diesem Aus= nahmsfalle auch die Eremtion von den Bestimmungen des §. 2 des Bezirksvertretungsgesetzes beschlossen wird, daß dem Bezirke Polna die bisherige selbstständiße Vertretung auch nach dem Aus= scheiden der deutschen Gemeinden gewahrt bleibe. Diese Ausnahmsbestimmung wird von der Kommission befürwortet, weil die Rücksichtnahme auf die wesentlichen Interessen der Mehrzahl der bisherigen Be= völkerung und auf die Erzielung der sprachlichen Gleichartigkeit der betreffenden Bezirke das maßge= bende und entscheidende Motiv bleiben muß und weil die in Antrag gebrachte Bestimmung aufhören wird, eine Ausnahmsbestimmung zu sein, sobald der Bezirk Polna durch Heranziehung von Gemeinden der Nachbarbezirke, was ohne Schädigung der Letz= teren erfolgen kann, oder durch die Zunahme der Population wieder über das Niveau der Einwohnerzahl von 10000 sich erhebt.

Keineswegs soll aber ausgeslossen werden, daß vom Landesausschuße weitere Erhebungen be= züglich der Zuweisung der deutschen Gemeinden des Bezirkes Deutsch=Brod gepflogen werden, vielmehr beantragt die Kommission eine diese Erhebungen bezweckende Resolution.

Schließlich wird bemerkt, daß gemäß Landes= gesetzes vom 19. Marz 1873, Z. 23, die Ortschaft Smilau aus dem Gemeindeverbande von Schlappenz ausgeschieden würde, dermal daher 17 deutsche Orts= gemeinden dem Bezirke Polna angehören.

Die Commission stellt den Antrag, der hohe Land= tag wolle beschließen 1. eine Resolution, 2. ein Gesetz.

Sněm. sekr. Schmidt: Komise činí návrh, slavný sněme račiž příjmout návrh zákona a resoluci.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte. Wenn Niemand das Wort verlangt, so gehen wir an die spezielle Berathung der Anträge über.

Ref. Dr. Wiener: (liest): Der hohe Landtag wolle beschließen:

Das am 17. Dezember 1872, Z. 29772, bei dem Landesausschuße überreichte Ansuchen der Stadtgemeinde Steken um Kreirung eines Be= zirksgerichtssprengels mit dem Amtssitze in Steken innerhalb des bisherigen politischen Amtsbezirkes Polna wird im Sinne des §. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 1868, Z. 59, sammt allen hierauf Bezug nehmenden Akten an die hohe Regierung geleitet und dahin begutachtet, daß die Orts- und Ver= kehrsverhältnisse der deutschen Gemeinden in dem gemischten Gerichtssprengel Polna und der deutschen Gemeinde Blumendorf in dem gemischten Gerichts= sprengel Deutschbrod um die Rücksichtnahme aus die Zusammenfassung dieser deutschen Gemeinden in einen neuen sprachlich gleichartigen Bezirk die Aus= scheidung der Ortsgemeinden Bergersdorf, Dobrenz, Ebersdorf, Deutfch=Gießhübel, Irschings, Neuhof, Petrowitz, Schlappenz, Schrittens, Deutsch=Schüz= zendorf, Seelenz, Simmersdorf, Steindorf, Steken, Ober=Wěžnitz, Unter-Wěžnitz und Smilau aus dem Bezirksgerichtssprengel Polna, dann der Ortsge= meinde Blumendorf aus dem Bezirksgerichtssprengel Deutschbrod und deren Vereinigung zu einem beson= deren Bezirksgerichtssprengel mit dem Gerichtssitze in Steken innerhalb des derzeitigen politischen Amts= bezirkes Polna nicht nur als zweckmäßig, sondern als nothwendig und dringlich erscheinen lassen.

Sněm. sekr. Schmidt: Žádost obce města Štok dne 17. prosince 1872, č. 29772, zemskému výboru podaná za zřízení obvodu okresního soudu se sídlem úřadu ve Stokách v mezích okresu posavadního úřadu Polenského odevzdá se dle §. 2. zákona ze dne 11. června 1868, č. 59, se všemi spisy k tomu se vztahujícími slavné vládě s tím dobrým zdáním, že z místních a obchodních okolností německých obcí smíšeného soudního obvodu Polenského a německé obce Blumendorfu ve smíšeném soudním obvodu Německobrodském a vzhledem k shrnutí těchto německých obcí v jeden nový co do jazyka stejnorodý okres nejen příhodným, nýbrž i nutným a naléhavým býti se vidí, aby místní obce Kamenné (Bergersdorf), Dobronín (Dobrenz), Ebersdorf, Vyskytná německá (Deutsch-Giesshübel), Jiřin, Nové Dvory, Petrovce, Šlapanice, Střítež, Deutsch-Schützendorf, Ždírec, Smržná (Simmersdorf), Hubenov (Steindorf), Štoky, Věžnice horní, Věznice dolní a Smilov z obvodu okresního soudu Polenského, pak místní obec Blumendorf z obvodu okresního soudu Německobrodského vyloučeny a ve zvláštní obvod okresního soudu se sídlem soudu ve Stokách v mezích okresu nynějšího politického úřadu Polenského spojeny byly.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustim= men, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Wiener: Das Gesetz lautet: §. 1.

Aus den Gebieten der frühern politischen, jetzt als, Bezirksgerichtssprengel fortbestehenden Bezirke Polna und Deutschbrod werden die Ortsgemeinden Bergersdorf, Dobrenz, Ebersdorf, Deutsch-Gießhübel, Irschings, Neuhof, Petrowitz, Schlappenz, Schrittens, Deutsch-Schützendorf, Seelenz, Simmersdorf Steindorf, Steken, Ober-Wěžnitz, Unter-Wěžnitz, Smilan aus dem Bezirksgerichtssprengel Polna, ferner Blumendorf aus dem Bezirksgerichtsspiengel Deutschbrod ausgeschieden und zu einem besonderen Bezirksvertretungsgebietc mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Steken vereinigt.

Sněm. sekr. Schmidt: §. 1.

Z obvodů dřívějších politických okresů Polenského a Německobrodského, které nyní jsou obvody okresních soudů, vylučují se místní obce Kamenné, Dobronín, Ebersdorf, Deutsch-Giesshübel, Jiřin, Nové dvory, Petrovce, Šlapanice, Střítež, Deutsch-Schützendorf, Ždírec, Smržná, Hubenov, Stoky, Věznice horní, Věznice dolní, Smilov z obvodu okresního soudu Polenského, pak Blumendorf z obvodu okresního soudu Německobrodského a spojují se ve zvláštní obvod okresního zastupitelstva se sídlem okresního zastupitelstva ve Štokách.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu §. i das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Res Dr. Wiener: S. 2.

Dem Bezirke Polna bleibt als Ausnahme von den Bestimmungen des §. 2, Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juli 1864 über die Bezirksvertretung die bisherige selbstständige Vertretung gewahrt.

Sněm. sekr. Schrnidt: §. 2.

Okresu Polenskému zachová se výminkou z ustanovení §. 2. odstavce 3. zákona ze dne 25. července 1864 o zastupitelstvu okresním samostatné zastoupení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche §. 2. zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Res. Dr. Wiener:

§. 3.

Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Ausscheidung der im §. 1 bezeichneten Gemeinden aus den Bezirksgerichtssprengeln Polna und Deutschbrod und deren Vereinigung zu einem besonderen Gerichtsbezirke mit dem Gerichtssitze in Steken in Wirksamfeit.

Sněm. sekr. Schmidt:

§. 3. Zákon tento nabude moci tím dnem, kdy obce v §. 1 naznačené z obvodů okresních

soudů Polenského a Německobrodského vyloučeny a ve zvláštní soudní okres se sídlem soudu v Stokách spojeny budou.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Ref. Dr. Wiener: §. 4.

Der Minister des Innern ist mit der Durchsiihrung dieses Gesetzes beauftragt.

Sněm. sekr. Schmidt;

§. 4.

Ministru vnitřních záležitostí se nařizuje, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Res. Dr. Wiener: Der Gesetzestitel und Eingang lautet:                                      

Gesetz vom..................

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Ausscheidung von Gemeinden mit den Bezirksvertretungsgebieten Polna und Deutschbrod und deren Vereinigung zu einem besonderen Vertretungsgebiete mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Steken.

Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich auf Grund der §§. 2 und 5 des Gesetzes über die Bezirksvertretungen in Böhmen vom 25. Juli 1864, Z. 27, anzuordnen, wie solgt:

Sněm. sekr. Schmidt: Zákon, daný dne.....................

pro království České, v příčině vyloučení některých obcí z obvodu okresních zastupitelstev Polenského a Německobrodského a sloučení jich ve zvláštní obvod okresního zastupitelstva se sídlem okresního zastupitelstva v Štokách. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mně na základě §§. 2. a 5. zákona o zastupitelstvech okresních v Čechách ze dne 25. července 1864, č. 27, naříditi takto:

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetzestitel und Gesetzeseingange ihre Zustimmung geben, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Dr. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, sofort in die 3. Lesung einzugehen.

Oberstlandmarschall: Bitte Jene, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Bitte nun Jene, welche dem Gesetze in 3. Lesung ihre endgiltige Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. )

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

Dr. Wiener: Endlich ist eine Resolution hier, welche lautet: Der Landesausschuß wird be-

auftragt, weitere Erhebungen bezüglich der Zutheilung von deutschen Gemeinden zum Deutschbroder Bezirke zu pflegen und darüber in der nächsten Session des Landtages Bericht zu erstatten:

Sněm. sekr Schmidt: Zemskému výboru se ukládá, aby dále vyšetřoval za příčinou přidělení německých obcí k okresu NěmeckoBrodskému a o tom nejblíže příštímu zasedání zprávu a návrhy podal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Niemand meldet sich. Bitte also Jene, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Ldtgs. =W. =O. über die Petition der Stadt Liebenau und mehrerer Gemeinden um Ereirung eines Bezirksgerichtssprengels in Liebenau, eventuell andere Berichte dieser Commission. Berichterstatter ist Hr. Dr. Hallwich. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Dr. Hallwich: Hoher Landtag!

Die Gemeinde-vertretung der Stadt Liebenau stellt mit der vom Abgeordneten Karl von Unger überreichten Petition vom 8. Jänner 1874 das Ersuchen um Unterstützung der Absicht auf Errichtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Liebenau, bestehend aus nachstehenden Gemeinden: Liebenau, Reichenau, Radel, Jeřmanitz, Saskal, Zaborliw, Bösching,

und Pelhowitz. Die Angaben, aus welche die Gemeindevertretung Liebenau, die ausgesprochene Bitte stützt, erscheinen allerdings geeignet, einer genauen Prüfung unterzogen zu werden, wozu jedoch in den vorliegenden bezüglichen Akten die genügenden Anhaltspunkte fehlen und beehrt sich demnach die Kommission, den Antrag zu stellen: Der h. Landtag wolle beschließen, das Gesuch der Stadtvertretung Liebenau um Bildung eines Bezirksgerichtes mit dem Gerichtssitze in Liebenau sei dem Landesausschuß mit dem Austrage zuzuweisen, hierüber im Einvernehmen mit der h. Regierung die entsprechenden Erhebungen zu pflegen und in der nächsten Session zu berichten.

Sněm. sekr. Schmidt: Slavný sněme račiž se usnésti: Žádost zastupitelstva města Hodkovic za zřízení okresního soudu v Hodkovicích budiž zemskému výboru odkázána s nařízením, aby ve srozumění s vys. vládou potřebné vyšetření učinil a v příštím zasedání zprávu podal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort. (Niemand meldet sich. ) Bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist: Bericht der Kommission für die Landtagswahlordnung zu den Eingaben Nr. 207, 208, 209, 210, 212 und 213, betreffend die Ausscheidung von Gemeinden und Bildung neuer Bezirks. Gerichtssprengel.

Berichterstatter ist der Abg. Herr Jos. Thenmer. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.

Berichterstatter Dr. Theumer (liest): Hoher Landtag! Mit Rückficht aus die Unmöglichkeit, bei dem stattsindenden Schluße der Landtagssession die der Kommission für Landtagswahlordnnng zugewiesenen Eingaben Z. 207, 208, 209, 210, 212 und 213, betreffend die Ausscheidung von Gemeinden ans ihren jetzigen Gerichtsbezirken und um Bildung von neuen Bezirksgerichtsspren* geln, eingehend prüfen und würdigen zu können, hat die Kommission beschlossen den Antrag zu stellen: H. Landtag wolle beschließen, die Eingaben Z. 207 der Stadt Gießhübel, Z. 208 der Stadt Abtsdorf, Z. 210 der Gemeinde Böhmisch-Rothmühl um Ansscheidung aus ihren dermaligen Gerichtsbezirken, dann Z. 209 der Stadt Abtsdorf und Z. 213 der Stadt Tschernoschin um Errichtung von Gerichtsbezirken und der deutschen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Politz um Trennung dieses Bezirkes in 2 Bezirke von nationaler Abgrenzung seien dem Landesausschuße zu den entsprechenden Erhebungen einvernehmlich mit der h. Regierung und Berichterstattung in der nächsten Session zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Komise činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti, petice č. 207 města Giesshübel, č. 208 města Abtsdorfu, č. 210 obce Česk. Rothmůhlu za vyloučení z dosavadních okresů soudních, pak č. 209 města Abtsdorfu, č. 213 města Černošína o zřízení okresů soudních a německých obcí okresu soudního Poličského za oddělení okresu tohoto ve dva okresy dle národností buďtež zemskému výboru přikázány, aby učinil přiměřené vyšetření ve srozumění s vysokou vládou a o tom při nejbližším zasedání sněmu zprávu podal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Commission für Angelegenheiten der Landtagswahlordnung über die Petition der Infassen der Gemeinde Unter-Lomnitz um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande der Stadt Lomnitz und um Bewilligung zur Constituirung einer selbstständigen Gemeinde. Berichterstatter ist Hr. Kardasch.

Berichterstatter Kardasch: Hoher Landtag !

Die Infassen der Landgemeinde Unter-Lomnitz bei Jičín wenden stch mit der durch den Abg. Dr. Weber unterm 14 d. M. überreichten Petition Z. 197 zum drittenmal an den h. Landtag mit der Bitte um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande der Stadt Lomnitz und um Bewilligung zur Constituirung einer selbstständigen Gemeinde. Nach dem Gutachten der Gemeindevertretung, des Bezirksausschußes und der Bezirkshauptmannschast erscheint die Bewilligung der Ausscheidung bei der Verichtedenheit der Interressen der bäuerlichen Bewohner von Unter-Lomnitz und der größtentheils industriellen Bevölkerung der Stadt Lomnitz wünschenswerth.

Wenn demungeachtet die 2 früheren Petitionen keinen großen Erfolg hatten, so lag der Grund hievon nach der eingeholten Information nur in der zerstreuten Lage der zu der Gemeinde UnterLomnitz gehörigen Grundstücke, wodurch eine Trennung dieser von jenen der Stadt Lomnitz gehörigen Gründe in Beziehung der Durchführung im Kataster sehr erschwert erscheinen. Da jedoch die übrigen im §. 3 der Gemeindeordnung vorgezeichneten Bedingungen zur Bildung einer selbständigen Gemeinde vorhanden sind und der Nachweis nicht vorliegt, daß die Durchführung der Trennung im Kataster nicht demnach im Wege neuerlicher Erhebungen und Verhandlungen ermöglicht werden könnte, so erlaubt sich die Kommission den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen, die Petition der Infassen von Unter-Lomnitz Z. 197 um Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande der Stadt Lomnitz und um Konstituirung einer selbstständigen Gemeinde wird dem Landesausschuße mit der Aufforderung zugewiesen, dieselbe namentlich in der Richtung der Ermöglichung der katastralen Ausscheidung zu Unter-Lomnitz gehöriger Grundstücke neuerlichen Erhebungen zu unterziehen und hierüber in der nächsten Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen.

Sněm. sekr. Schmidt (čte): Komise činí návrh: Slavný sněme račiž se usnésti, petice osadníků Dolní Lomnice č. 197 o vyloučení ze svazku obcí města Lomnice a o zřízení samostatné obce přikázána budiž zemskému výboru a ukládá se mu, aby o petici zejmena za tím účelem, aby katastrální vyloučení pozemků k Dolní Lomnici patřících znovu vyšetřoval a o tom při příštím zasedání sněmu zprávu podal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich) Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Der nächste Gegenstand ist Bericht der Landwehrkommission über die Eingabe Nr. 2 der Städte-Vertretungen Böhmens pto. Vertheilung der Landwehrkosten. Berichterstatter ist Herr Dr. Schmeykal. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Res Dr. Schmeykal: Es haben sämmtliche Städte Böhmens, welche Sitze von Bataillon=Kom= mändos der Landwehr sind, mit Ausnahme von Theresienstadt und Prag, wo ausnahmsweise Verhältuisse vorkommen, eine Kollektivpetition an den hohen Landtag gerichtet, welche mit der Bitte schließt, es möge erlassen werden ein Landesgesetz, wornach die bisherigen nur 24 Städten auserlegten Landwehrunterhaltungskosteu, namentlich der Errichtung und Erhaltung der Landwehrkasernen auf alle Gemeinden der Landwehr=Bataillons=Bezirke nach der direkten Besteuerung aufgetheilt werden. Diese Kollektivpetition wurde zunächst zur Berathung der Petitionskommission zugewiesen. Dieselbe hat jedoch in Anbetracht der Wichtigkeit des Falles und in Würdigung der inneren Berechtigung dieser Peti-

tion dem hohen Landtage den Antrag unterbreitet, es möge eine 15 gliedrige Kommission eingesetzt werden, welcher diese Bitte der 22 Städte Böhmens zur Berichterstattung zugetheilt werden möge. Der hohe Landtag ging in Würdigung der von der Pe* tition dafür gebotenen Motive aus den Antrag ein und hat eine solche Kommission niedergesetzt, welche heute die Ehre hat, Bericht in der Sache zu erstatten.

Die Kommission konnte sich der Uiberzeugung nicht verschließen, daß die von Seite der genannten Städte eingebrachte Petition wirklich gerecht und billig ist, weil dieselbe ans dem Titel und auf der Auschauung fußt, daß die durch die neue Landwehrverfassnng den Städten zugekommenen Lasten, welche sie zu tragen haben, im Interesse des Ganzen - auch nach einem Maßstabe ausgetheilt werden, welcher gleichmäßig ist und das sei nur der Maßstab der direkten Besteuerung - allein so sehr aus diesen Gründen der Ausschuß den Wunsch gehegt hätte, mit einem meritorischen, der Bitte der Städte entgegenkommenden Antrage vor den hohen Landtag zu treten, so sand er doch Hindernisse darin, daß die Kompetenz zur Lösung der Frage dem hohen Landtage selbst abgeht. Die Versassungsgesetze, das Bequartierungsgesetz vom Jahre 1851 und das Landwehrgesetz selbst lassen über diesen Standpunkt wohl keinen Zweifel zu. Dazu tritt noch der Umstand, daß nach offiziellen Notizen und Berichten die Vorlage eines neuen, die Bequartierungslasten regelnden Reichsgesetzes in Aussicht stehe und ich darf mich dabei insbesondere aus die Erklärung des in der Kommission erschienenen Regierungsvertreters berufen, welcher dies ausdrücklich über Anfrage der Kommissionsmitglieder bestätigte. - Bei dieser Sachlage nun glaubte die Kommission dem hohen Landtage nachstehenden Antrag empfehlen zu sollen: Hoher Landtag wolle beschließen: 1. Die von 22 Städten des Königreiches Böhmen, welche Landwehrbataillons-Sitze sind, am 23. November 1873 zur Zahl 2 eingebrachte Petition um Erlasfnng eines Gesetzes behufs Austheilung der ihnen auferlegten Landwehrerhaltungskosten auf alle Gemeinden der Landwehr=Bataillons=Bezirke nach der direkten Besteuerung wird an die hohe Regierung mit dem Ersuchen geleitet, dieselbe eingehend zu würdigen und hierauf bei der in Aussicht stehenden Gesetzesvorlage eines neuen Militärbequartierungsgesetzes thunlichst Gewicht zu legen. 2. Dem Landesausschuße wird eine Abschrift dieser Petition mit dem Auftrage mitgetheilt, zum Zwecke der Unterstützung derselben bei der Regierung über die einschlägigen Verhältnisse nähere Erhebungen zu pstegeu.

Sněm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Slavný sněme račiž se usnésti: Petice 22 měst království Českého, které jsou sídlem praporů zemské obrany, dne 23. list. 1873, pod č. 2 podané za vydání zemského zákona v příčině rozvržení nákladu na vydržení zemské obrany jím uloženého na veškeré obce okresů práporu

zemské obrany dle přímé daně, budiž podána sl. vládě s žádostí, aby ji důkladně uvážila a až předloží očekávaný návrh zákona o ubytování vojska, ji pokud možná na zřeteli měla; 2. zemskému výboru budiž dán opis této petice s nařízením, aby na podporu její při sl. vládě poměry této věci se dotýkající pilně vyšetřil.

Ref. Dr. Schmeykal: Ich habe nur noch hinzuzufügen, daß der Regierungsvertreter bei Abgabe der bezüglichen Regierungsvorlage des neuen Militär=Bequartierungsgesetzes der betreffenden Erklärnng auch noch beifügte, daß in derselben eine entsprechende Rücksicht ans die namhafte Entschädigung der die Ouartierträger betreffenden Lasten genommen sei. (Bravo. )

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche' dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Wir kommen nun zu Berichten der Budgetkommission. Berichterstatter ist Hr. Wolfrum. Ich ersuche ihn die Berichte vorzutragen.

Res Hr. Wolfrum: Der Commission ist eine Petition des Stadtgemeindevorstehers von Platten zur Berathung und Antragsstellung zugewiesen worden um Ausnahme der Taubstummen Johanna Schott in ein Taubstummenininstitut. Der Landesausschuß ist diejenige Behörde, welche mit den verschiedenen Taubstummeninstituten Verhandfangen pflegt wegen der Ausnahme irgend eines Zöglings. Aus der Petition geht hervor, daß vielleicht dieses Begehren ein begründetes sein könnte. Da aber der Landtag, wie aus der Natur der Sache hervorgeht, nicht die Behörde sein kann, die sich in die Verwaltung mischen kann, so beantragt die Budgetkommission, diese Petition dem Landesausschuße zur Amtshandlung zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Navrhuje se, aby tato petice byla odevzdána zemskému výboru k řízení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche denselben annehmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht) Anngeommen.

Res. Hr. Wolfrum: Unter Ldgts. =Z. 60 ist dem h. Landtage eine Zuschrift von der h. Statthalterei überreicht worden, in welcher auseinandergesetzt wird, daß sich die Stadt Březnitz, welche im vorigen Jahre zur Hälfte abgebrannt ist, in einem Majestätsgesuche und in einem Gesuche an das h. Ministerium um Staatshilse gewendet habe. Das Ministerium des Innern hat dieses Gesuch mit allen Beilagen an die h. Statthalterei zurückgelehnt mit dem Bemerken, daß erst Lokalmittel und wenn diese nicht ausreichen, Landesmittel in Anspruch genommen werden können, wenn überhaupt der Fall ein derartiger ist, daß Landesmittel gegeben werden können. Diese Zuschrist des h. Ministerium ist nun dem Landesausschuße mitgetheilt worden.

Die Budgetkommission konnte aber nicht allein wegen der Unzulänglichkeit der Landesmittel keinen Antrag stellen, dieser vielleicht sehr berückstchtigungswerthen Bitte statt zu geben, sonder« auch weil seither immer und erst in letzter Zeit den eben so hart betroffenen Gemeinden Königswart und Joachimsthal eine ähnliche Bitte abgewiesen werden mußte.

Aus dieser Ursache stellt die Budgetkommission und zwar mit schwerem Herzen, denn es muß immer Mitgefühl erregen, wenn eine Stadt ein so namenloses großes Unglück erlebt, doch den Antrag, dieser Petition um Gewährung eines Vorschußes von 100 oder 150000 st. aus Landesmitteln keine Folge zu. geben.

Sněm. sekr. Schmidt: Komise navrhuje: Žádosti města Březnice o podporu ze zemského fondu nebudiž dáno -místa.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht) Angenommen.

Res Wolfrum: Unter Zahl 152 ist der Budgetkommission der schon in einer früheren Sitzung vom Landesausschuße an den h. Landtag erstattete Bericht über den Bau des Polytechnikums zugewiesen worden.

In diesem Berichte erklärt der Landesausschuß in erschöpfender und grundlicher Weise alle die Vorgänge, die bei dem Baue bei der Karlskaserne vorgekommen sind und macht auch die Summe bekannt, die daraus ausgewendet wurde. Aber es geht aus diesem Berichte hervor, daß doch diese Arbeiten noch nicht vollständig abgeschlossen sind und überhaupt auch noch keine Kollaudirung der sämmtlichcn Ausgaben stattgefunden hat.

Obgleich nun der Bericht darauf anträgt, daß der hohe Landtag diesen Bericht genehmigend zur Kenntuiß nehmen möge, so glaubt die Kommission eben, weil die ganzen Arbeiten noch nicht zum vollständigen Abschluße gediehen sind, eine genehmigende Inkenntnißnahme noch nicht beantragen zu kőnnen, sondern einfach den Antrag stellen zu müssen: Hoher Landtag wolle diesen Bericht des Landesausschußes zur Kenntniß nehmen, indem eine genehmigende Kenntniß vorbehalten bleibt bis zu der Zeit, wo die Arbeiten vollständig abgeschlossen sein werden.

Sněm. sekr. Schmidt: Činí se návrh, zpráva zemského výboru bére se k vědomosti.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res. W o l f r u m: Unter Zahl 200 pet. haben sich mehrere Gemeinden des Amtsbezirkes Hartmanitz an den hohen Landtag gewendet um Gewährung einer Subvention zu Straßenbauten in diesem Bezirke. Wie sie auseinandersetzen, ist dieser Bezirk von Bezirksstraßen oder überhaupt ordentlichen Straßen vollständig entblőst und sie geben die Schuld dem, daß ste in ihrer früheren Vereinigung stiefmütterlich behandelt wurden. Sie bitten daher.

der h. Landtag möge ihnen zum Baue der Straßen, die im höchsten Grade wünschenswerth sind, eine Subvention gewähren. Nach dem zeitweiligen Usus und der gesetzlichen Bestimmung hat diese Subvention von Seite - des Landesausschußes beurtheilt und bewilligt zu werden und die Budgetkommission beantragt, daß diese Petition dem Landesausschuße zur Amtshandlung abgetreten werde.

Sněm. sekr. Schrnidt: Navrhuje se, aby čtená petice odevzdala se zemskému výboru k úřednímu vyřízení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Abgeordneter Wolfrum; Eine gleiche Petition Nr. 214 ist von dem Bezirksausschuße Oberplan eingelaufen, der ebenfalls eine Subvention zu Straßenbauten erbittet vom h. Landtage. Diese Straßenbauten scheinen gerade in diese Gegenden zu fallen, wo der Straßenbau zur Beseitigung des Borkenkäfers von Seite des Landesausschußes beabsichtigt wird. Und nicht allein aus dieser Ursache, sondern auch weil es gesetzlich begründet ist, beantragt die Budgetkommission die Petition Nr. 214 dem Landesausschuße zur Amtshandlung zuzuweisen.

Sněm. sekr. Schmidt: Petice č. 214 budiž odevzdána zemskému výboru k úřednímu vyřízení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschußes über Gesuche mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Umlagen. Berichterstatter ist Herr Dr. Alter.

Berichterstatter Dr. Alter: Hoher Landtag! Der Landesausschuß erlaubt sich dem h. Landtage in der Nebenlage die seit Erstattung seines Berichtes vom 15. Dezember 1873, Z. 32090, weiter ein gelangten Gesuche von Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Umlagen sammt der die nähere Motivirung der einzelnen Gesuche in übersichtlicher Weise darstellenden Tabelle mit dem Antrage vorzulegen, der h. Landtag wolle nachstehendes Gesetz beschließen:

Art. I. Nachbenannten Gemeinden den Fortbezng der denselben mit allerhöchster Entschließung vom 13., 19. und 22. Dezember 1873 für die Dauer eines Jahres zugestandenen Umlagen n. z.:

1. der Gemeinde Niemes, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung von 40 kr. für jeden Eimer Bier und 1 st. von jedem Eimer Branntwein, welcher in dieser Gemeinde zur Verzehrung gelangt, aus weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht) Angenommen.

Res. Dr. Alter: 2. Der Gemeinde NeuHütten, Bezirk Pürglitz, die Einhebung von 1 kr.

von jeder Maß Bier, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangt, auf weitere 4 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res. Dr. Alter: 3. Der Gemeinde Poltenstein, Bezirk Adlerkosteletz, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maß Bier und Branntwein, welche in dieser Gemeinde ausgeschenkt wird, auf weitere 2 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 4. Der Gemeinde Blottendorf mit Tannenberg und Schönfeld, Bez. Haida, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier und von 2 Kreuzern von jeder Maß Wein und Branntwein im ordinären oder versüßten Zustande, welche in dieser Gemeinde zum Verlaus gelangen, auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 5. Der Gemeinde Bechyň, Bez. gleichen Ram., die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maaß Bier, von 2 kr. von jeder Maaß Wein, von 3 kr. von jeder Maaß Branntwein, welche in der Gemeinde zum Verbrauche gelangen, ans weitere 3 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 6. Der Gemeinde Kriegern, Bez. Podersam, die Einhebung von 80 kr. von jedem in der Gemeinde zum Verbrauche gelangenden Eimer Bier auf weitere 5 Jahre

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht) Angenommen.

Dr. Alter: 7. Der GEMEINDE Schneidemühle, Bez. Karlsbad, die Einhebung von 80 kr. von jedem in der Gemeinde verbrauchten Eimer Bier aus weitere 5 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 8. Der Gemeinde Kreibitz, Bez. Warnsdorf, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß Bier und 2 kr. von jeder Maaß Wein und Branntwein, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort ? - Wer zustimmt, wolle die Handerheben. (Geschieht) Angenommen.

Dr. Alter: 9. Der Gemeinde Schönau, Bez. hainspach, die Einhebung von 40 kr. von jedem Eimer Bier, 1 Gulden von jedem Eimer Wein, 1 Gulden von jedem Eimer Branntwein, 4 Gulden von jedem Eimer Spiritus und 2 Gulden von jedem Eimer versüßten Branntwein und Liqueur, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, auf weitere 5 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 10. Der Gemeinde Jičin, Bez. gleichen Namens, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß Bier und 10 kr. von jedem Eimer und Grad ordinären und versüßten Branntwein, welche in der Stadt=Gemeinde Jičin zum Verbrauche gelangen, auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? - Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 11. Der Gemeinde Nieder=Reuth, Bez. Asch, die Einhebung von 1 kr. von jeder in der Gemeinde zum Ausschanke gelangenden Maaß Bier auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 12. Der Gemeinde Dobřiš, Bez. gleichen Namens, die Einhebung von 1 kr. von jeder in der Stadt Dobříš ausgeschänkten Maaß Bier auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? - Wer zustimmt, wolle die Hand erleben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 13. Der Gemeinde HeřmanMestec die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß Bier und 3 kr. von jedem Grad und Eimer geistiger gebrannter Flüßigkeiten, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, auf weitere 5 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 14. Der Gemeinde Hirschenstadt, Bez. Neudek, die Einhebung von 80 kr. von jedem Eimer gebrannter Flüßigkeiten, welche in der Gemeinde zum Verbrauche gelangen, ans weitere 2 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 15. Der Gemeinde Meistersdorf mit Ulrichsthal, Bez. Böhmisch=Kamnitz, die Einhebung von 40 kr. von jedem Eimer daselbst ausgeschänkten Bieres, und von 1 st. von jedem Eimer daselbst ausgeschänkten Branntweines auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich die Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 16. Der Gemeinde Hasel, Bez. Böhmisch=Kamnitz, die Einhebung von 40 kr. von jedem Eimer daselbst ausgeschänkten Bieres auf weitere 4 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand In erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 17. -Der Gemeinde Franzensbad, Bez. Eger, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß daselbst ausgeschänkten Bieres auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 18. Der Gemeinde Röhrsdorf mit Morgenthau, Bez. Zwickau, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß Bier und 1 st. 50 kr. von jedem Eimer Branntwein, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, ans weitere 4 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Gefchieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 19. Der Gemeinde Königinhof, Bez. gleichen Namens, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß Bier und 2 kr. von jeder Maaß Wein und Branntwein, welche daselbst zum Verbrauche gelangen, auf weitere 5 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Ich bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 20. Der Gemeinde Oberkamenitz, Bez. Böhm. Kamnitz, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maß des in der Gemeinde ausgeschänkten Bieres auf weitere 9 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.

Berichterstatter Dr. Alter (liest): 21 Der Gemeinde Tabor, Bez. gleichen Namens, die Einhebuug von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier und 2 Kreuzer von jeder Maß Wein und Branntwein, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche kommen, auf weitere 5 Jahre.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res Dr. Alter (liest): Artikel II.

Nachstehenden Gemeinden die Einhebung von Gemeindeumlagen und zwar:

1. Der Gemeinde Plaňan, Bez. Kauřim, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier, welche daselbst zum Verbrauche kommt, auf die Dauer von 9 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res Dr. Alter (liest): 2. Der Gemeinde Oberlentensdorf, Brürer Bezirk, die Einhebung von 40 Kreuzern von jedem Eimer Bier und 80 Kreuzer von jedem Eimer Wein und Branntwein und der ans letzterem erzeugten versüßten Getränke, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, auf die Dauer von 5 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. )

Diejenige«, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res. Dr. Alter (liest): 3. Der Gemeinde Schwarzenthal-Neudorf mit III. Gcbirgstheile, Bez. Hohenelbe, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder in der Gemeinde ausgeschänkten Maß Bier auf die Dauer von 2 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res Dr. Alter (liest): 4. Der Gemeinde Michle, Bez. Karolinenthal, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier, Wein und geistigen Getränken, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche kommen, aus die Dauer von 6 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res Dr. Alter (liest): 5. Der Gemeinde Königgrätz, Bez. gleichen Namens, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier, 2 Kreuzer von jeder Maß Wein und 3 Kreuzer von jeder Maß geistiger Getränke, welche in dieser Gemeinde zum Ausschanke gelangen, aus die Dauer von 10 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Dr. Alter (liest): 6. Der Gemeinde Oschitz, Bez. Niemes, die Einhebung von 5 Kreuzern von jedem Eimer und Grade Spiritus, von 2 Kreuzern von jeder Maß ordinären Branntwein, Rofoglie, Puntsch, Sliwowitz, Rostopschin u. dgl., 80 Kreuzer von jedem Eimer Wein, 1 Kreuzer von jeder Flasche Wein unter 1 Seidel, 2 Kreuzer von jeder Flasche Wein über 1 Seidel, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, aus die Dauer von 10 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Res Dr. Alter (liest): 7. Der Gemeinde Libaň, Bez. gleichen Namens, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder Maß Bier, 2 Kreuzer von jeder Maß Branntwein und der gebrannten geistigen Flüssigkeiten und 4 Kreuzer von jeder Maß Spiritus, welche in dieser Gemeinde ausgeschänkt oder verbraucht werden, aus die Dauer von 6 Jahren.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Dr. Alter (liest) 8. Der Gemeinde Winoř, Gbel und Sattalitz, Bez. Karolinenthal, die Einhebung von 1 Kreuzer von jeder in diesen Gemeinden verbrauchten Maß, Bier und Branntwein auf die Dauer von 10 Jahren.


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