Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: 9. Der Gemeinde Laban, Bezirk Gablonz, die Einhebung von 25 kr. von jedem Eimer Bier und 1 st. von jedem Eimer Branntwein, welche in dieser Gemeinde zum Ausschanke gelangen, auf die Dauer von 6 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, erhebe die Hand. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: 10. Der Gemeinde Holešowie, Bezirk Karolinenthal, die Einhebung von 1 st. von jeder Maß Bier und von jedem Faß Branntwein, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, aus die Dauer von 6 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res. Dr. Alter: 11. Der Gemeinde Schönpriesen, Bezirk Aussig, die Einhebung von 40 kr. von jedem Eimer Bier, 1 st. 20 kr. von jedem Eimer Branntwein und 80 kr. von jedem Eimer Wein, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangen, auf die Dauer von 5 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: 12. Der Ortschaft Techbach, Bezirk Graslitz, die Einhebung von 43 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben (Geschieht. ) Angenommen.
Ref. Dr. Alter: 13. Der Gemeinde Heinrichsgrün, Bezirk Graslitz, 50% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.
Res Dr. Alter: 14. Der Gemeinde Grünberg, Bezirk Graslitz, die Einhebung von 35% zu den direkten Steuern der Ortschaft Silberbach und den dahin eingeschulten 18 Häusern von Eibenberg, dann von 47% zu den direkten Steuern der Ortschaft Grünberg und den übrigen Hänfern von Eibenberg für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen,
Res Dr. Alter: 15. Der Gemeinde Schonlinde, Bezirk Rumburg, die Einhebung von 40% zuden direkten Steuern für das Jahr 1874.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Ange* nommen.
Res Dr. Alter: 16. Der Gemeinde Køešín, Bezirk Hoøowic, die Einhebung von54-36% zu dendirekten Steuern für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommcn.
Res. Dr. Alter: 17. Der Gemeinde Prä* chatitz, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung von 1 kr. von jeder in dieser Gemeinde ansgeschänkten Maaß Bier aufdie Dauer von 6 Jahren,
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) AngeKommen.
Res Dr. Alter: 18. Der Gemeinde Gottmannsgrün, Bezirk Asch, die Einhebung von 1 kr. von jeder in dieser Gemeinde zur Verzehrung gelangenden Maaß Bier aus die Dauer von 4 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: 19. Der Gemeinde Braum, Bezirk Pürgliß, die Einhebung von 35, 5 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht) Angenommen.
Ref. Dr. Alter: 20. Der Gemeinde Chotìbor, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung von 1 kr. von jeder in dieser Gemeinde zum Verbrauche. gelangenden Maaßaus die Dauer von 6 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: 21. Der Gemeinde Schaiba, Bezirk Haida, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maaß Bier, welche in dieser Gemeinde zum Verbrauche gelangt, auf die Dauer von 10 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: 22. Der Gemeinde Neugedeiu, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung von 1 kr. von jeder in dieser Gemeinde ausgeschänkten Maaß Bier ans die Dauer von5 Jahren.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Res Dr. Alter: 23. Der Gemeinde Moldantbein, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung von 40 kr. von jedem Eimer Bier, dann von 80 kr. von jedem Eimer Wein und Branntwein, welche in dieser Gemeinde zum Ausschanke und Verbranchegelangen, auf die Dauer von 10 Jahren.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Res Dr. Alter: 24. Der Gemeinde Wodolka, Bezirk Karolinenthal, die Einhebung von 50% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Ref. Dr.. Alter: 25. Der Gemeinde Pobitz, Bezirk Tepl, die Einhebung von 70% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Res Dr. Alter: Der Eingang des Gefetzes hätte zu lauten:
Gesetzvom ...... betreffend die Bewilligung
der Einhebung von Gemeindeumlagen.
Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen sinde Ich nachbenannten Gemeinden die Einhebung von Umlagen zu be willigen, u. zw.:
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Titel und Eingange des Gesetzes ihre Zustimmung ertheilen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Alter: Der Landesausschuß erlaubt sich bei diesem Anlasse dem hohen Landtage zur Kenntniß zubringen, daß aus Grund der vom Landesausschuße wegen Dringlichkeit unmittelbar an die h. Regierung geleiteten Gesuche mit den allerhöchsten Entschließungen vom 15., 19. und 22. Dezember 1873 außer den im Artikel 1 des vorstehenden Gesetzes angeführten für die Dauer eines Jahres zugestandenen Umlagen noch den nachbenannten Gemeinden die Einhebung von Umlagen bewilligt wurde, u. zw.:
1. Der Gemeinde NiederhofBezirk Hohen= elbe, die Einhebung von 38% zu den direkten Steuern des Großgrundbesitzers Adolf Grafen Morzin undvon 35% zu den direkten Steuern der übrigen Gemeindemitglieder für das Jahr 1873.
2. Der Gemeinde Domaschin, Bezirk Opoèno, die Einhebung von 83%zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
3. Der Gemeinde Wartow, Bezirk Kaaden, die Einhebung von 40% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
4. Der Gemeinde Nenaèowic, 'Bez. Unhoscht die Einhebung von 38% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
5. Der Gemeinde Tachlowic, Bez. Unhofcht, die Einhebung von 37% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
6. Der Gemeinde Libotitz, Bezirk Kaaden, die Einhebung von 45 % zu dendirekten Steuern für das Jahr 1873.
7. Der Gemeinde Fürstenwalde, Bez. Schlukkenau, die Einhebung von 50% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
8. Der Gemeinde Niklasdorf Bezirk Kaaden, die Einhebung von 47 % zu den direkten. Steuern für das Jahr 1873.
9. Der Gemeinde Babic, Bezirk Øièan, die Einhebiing von 50 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
10. Der Gemeinde Graslitz, Bezirk gleichen Namens, die Einhebung von 40 % zu den direkten Steuern der Stadt Graslitz und 50% zu den direkteu Steuern der Ortschaft Glasberg für das Jahr 1873.
11. Der Gemeinde Spindelmühle, Bez. Hohenelbe, die Einhebung von 38 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
12. Der Gemeinde Ejpowic, Bezirk Rokycan,
die Einhebung von 47% zu den direktenuern
fürdas Jahr 1873,
13. Der Gemeinde Turtsch, Bezirk Kaaden, die Einhebung von 40% zuden direkten Steuern für das Jahr 1873.
14. Der. Gemeinde Udrnice, Bezirk Liban die Einhebung von 45 % zuden direkten Steuern für das Jahr 1873.
15. Der Gemeinde Schneidemühle, Bez. Karlsbad, außer den im Artikel I. vorstehenden Gesetzes erwähnten Getränkeumlagen die Einhebung von 100% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
16. Der Gemeinde Mantau Bez. Staab, die Einhebung von 53 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
17. Der Ortschaft Schönfeld, Bez. Warnsdorf, die Einhebung von 36 % zu dendirektenSteuern für das Jahr 1873.
18. Der Gemeinde Kreibitz, Bez. Warnsdorf, außer den im Art. I. vorstehenden Gesetzes erwähnten Getränkeumlagen die Einhebung von 51 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
19. Der Gemeinde Zábìhlic, Praè und Kostel, Bez. Karolinenthal, die Einhebung von 1 kr. von jeder Maß Bier, welche daselbst zum Verbrauche gelangt, auf die Dauer eines Jahres.
20. Der Gemeinde RašinBezirk Hoøic, die Einhebung von 93 % zu dendirekten Steuern für das Jahr 1873.
21. Der Ortschaft Dehlau, Bezirk Kaaden, die Einhebung von 37 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
22. Der Gemeinde Steban, Bez. Aussig, die Einhebung von 78 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
23. Der Gemeinde Sangerberg, Bez. Petschan, die Einhebung von 64, 5%zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
24. Der Gemeinde Doubrawic I. Theil, Bez. Königinhof, die Einhebung von 60% zu den direkteu Steuern für das Jahr 1873.
25. Der Gemeinde Neudorf, Bez. Petschan, die Einhebung von 70 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
26. Der Gemeinde Heømanmìstec, Ehrudim, außer der im Att. I. des verstehenden Gesetzes erwähnten Getränkeumlage die Einhebung von 35% zuden direkten Steuern der israelitischen Steuer= zahler und von 36% zu den direkten Steuern der christlichen Steuerzahler für das Jahr 1873.
27. Den Gemeinden-Trpinsko, Hartmanic, Hlasic die Einhebung von 528% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.
28. Der Gemeinde Pirken, Bezirk Petschan, die Einhebung von 199, 5% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.
29. Der Gemeinde Stotín, Bez. Nachod, die Einhebung von 54% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.
30. Der Gemeinde Petrowic, Bez. Trautenau, die Einhebung von 40 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.
31. Der Gemeinde Nedwìz, Bez. Øièan, die Einhebung von 36 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
32. Der Gemeinde Kamenic, Bezirk Opoèno, die Einhebung von 166% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873
33. Der Gemeinde Warnsdorf, Bez. Warnsdorf, die Einhebung von 60% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
34. Der Gemeinde Semil, Bez. gl. Namens, die Einhebung von 50% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
35. Den Gemeinden Kralowic, Stupic, Bezirk Øièan, die Einhebung von 38, 5 %, beziehungsweise 21 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
36. Der Gemeinde Turnau, Bez. gl. Namens, die Einhebung von 40 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873 und
37. der Gemeinde Wrcha, Bezirk Turnau, die Einhebung von 100% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.
Stellt der Landesausschuß bezüglich dieser durch die allerh. Entschließung erfolgten Bewilligung den Antrag: Der h. Landtag wolle dieselbe zur Kenntniß nehmen.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, so ist der Antrag angenommen, daß ihn der h Landtag zur Kenntniß nimmt.
Res Dr. Alter: Bezüglich des Gesetzenwurfes über die Neu-Bewilltgung von Gemeinde* umlagen würde noch die dritte Lesung erübrigen; nachdem nun das Gesetz eine Aenderung nicht erfahren hat, so glaube ich den Antrag stellen zu dürfen, daß die dritte Lesung sofort vorgenommen werde.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ih bitte nun Diejenigen, welche dem Gesetze in dritter Lesung endgiltig ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen. Die Tagesordnung ist erschöpft. Se. Durchlaucht der Fürst Schönburg hat das Wort.
Se. Erc. Fürst Schönburg: Hoher Landtag!
In der gegenwärtigen Session hat der hohe Landtag eine Reihe von Gesetzvorlagen von hohem Interesseerledigt, so daß wir mit voller Besriedigung aus dieselbe zurückblicken können.
Se. Erc. Hr. Statthalter des Königreiches Böhmen hat auch in dieser Session in der ersprießlichsten und zuvorkommendsten Weise die Arbeiten des Landtages unterstûtzt. Ich beehre mich Seiner Erc. dem Hrn. Statthalter im Namen dieser h. Versammlung den aufrichtigsten Dank auszusprechen. (Bravo! Bravo!)
Im Verlause des letzten Jahres und der Session hat diese hohe Versammlung vielfach bewiesen, daß sie Sr. Erc. dem jetzigen Hrn. Statthalter die aufrichtigste Verehrung widmet (Bravo!) und heute, wo eine Session ihren Abschluß findet, muß gewiß ein Wunsch hier vorherrschen, daß noch viele Sessionen Se. Erc. in diesem Saale und an dieser Stelle finden mögen, (Bravo!) auch bann, wenn unsere Mandate erloschen sein werden und vielleicht ans Andere übertragen sein können. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Se. Erc. Hr. Statthalter hat das Wort.
Se. Erc. Hr. Statthalter: Die überaus freundlichen Worte, welche mir Se. Durchlaucht Fürst Schönburg in so gütiger Weise gewidmet hat, verpflichten mich zum innigsten Danke. In Erwiederung dieser freundlichen Ansprache erlaube ich mir der Versicherung Ausdruck zu geben, daß der h. Landtag mich stets aus jenen Wegen sinden wird, welche zur Förderung der Landesinteressen, zur Konsolidirung der gesetzlichen Zustände (Bravo!) und zur Verherrlichung der Verfassung (Bravo!) und des Reichsgedankens führen. (Bravo!) Mich in diesem meinem Streben in Uibereinstimmung mit der hochgeehrten Landesvertretung zu wissen, ehrt mich hoch und ist für mich eine um so höhere Besriedigung, als ich darin eine kräftige Stütze für meine Amtsführung erblicke. (Bravo!)
Oberstlandmarschall: Herr Domprobst Würfel hat das Wort.
Domprobst Würsel: Es ist eine löbl. Gewohnheit am Schlußewichtiger, bedeutungsvoller Verhandlungen, zu welchen ohne Widerrede die parlamentarischen gehören, anerkennend dessen zu gedenken, dem das Verdienst gebührt, zur entsprechenden Erledigung derselben in hervorragender Weise mitgewirkt zu haben.
Wenn ich sage, daß dieses Verdienst bezüglich der während des Verlaufes der Landtags-Session gepflogenen Verhandlungen auf Seite seiner Durchtaucht unseres höchst verehrten Herrn Oberstlandmarschalls ist, (Bravo!) so bin ich gewiß, daß jeder in dieser h. Versammlung aus innerster Uiberzeugung mir zustimmen wird. Ich glaube daher den Gefühlen aller hier anwesenden hochgeehrten HHrn. zu begegnen, wenn ich mir erlaube Euer Durchlaucht den aufrichtigsten und lebhastesten Dank für die im Geiste der Gerechtigkeit und wahrhaften Aufrichtigkeit und Lauterkeit, frei von aller Parteilichkeit geführte Verwaltung des übernommenen h. Amtes geziemend auszusprechen (Bravo!) mit dem innigen Wunsche, es möge uns vergönnt sein Hoch Sie noch recht lange an der Spitze des böhm. Landtages zu sehen. (Bravo. )
Oberstlandmarschall: Hohe Versammluug! Ich danke vor Allem dem Herrn Vorredner für das günstige Urtheil und dessen freundliche
Ausdrucksweise. Dieses Urtheil hat für mich umsomehr Werth, als es aus dem Munde eines Mitgliedes hervorgeht, welches in diesem Hanse ein hervorragend leuchtendes Beispiel der gewissenhasten und treuen Pflichterfüllung gibt. Ichdauke der h. Versammlung für den freundlichen Anklang, welchen seine Worte gefunden haben. Uiber allerhöchsten Auftrag ist der Landtag zu schließen und mit der heutigen Sitzung haben die landtäglichen Verhandlungen dieser Session ihren Abschluß gefunden.
Das Ergebniß der Verhandlungen ist in mehrfacher Richtung ein befriedigendes.
Der Landeshaushalt wurde mit gewohnter Fürsorge für Schonung der Steuerträger festgestellt und dabei allen bestehenden Verplichtungen, den vitalen Landesinteressen und auch jenen außerordentlichen Aufgaben Rechnung getragen, welche zum Schutze des Wald-Eigenthums vor dem Umsichgreifen des Schadens und der Gefahr dienen sollen, welch arg verheerende Elementarunfälle in einem ausgedehnten Landesgebiete herbeigeführt haben. Auch in den Schulangelegenheiten wurde die gleiche Sorgfalt angewendet, dem Zwecke fortschreitender Volksbildung wurde die Rücksicht für die Zahlungspstichtigen an die Seite gestellt und den gesteigerten Ansorderungen die nöthigen Behelfe im Landesvoranschlage geboten.
Dort aber, wo die Mitwirkung des Reiches ein höheres Gedeihen und eine allgemeinere Nutzbringung den Lehranstalten verbürgt, wurde ohne Bedenken der Entschluß gereift, der eigene Uiberwachung die Leitung von Seite der Staatsverwaltung vorzuziehen.
InGemeindeangelegenheitenwürbe allen billigen Wünschen der Gemeinden nach thunlichster Selbstständigkeit und behuss Deckung der ökonomischen Bedürfnisse gerechte Befriedigung.
Durch das Gesetz über die innere Einrichtung der Landtasel und Grundbücher soll das Tabularverfahren, welches imKönigreiche durch eine mustergiltige Prar den Vorzug unbedingter Vertrauenswürdigkeit erworben und stets bewahrt hat, mit solchen gesetzlichen Normen ausgestattet werden, welche nebst dem Vertheile einer untadelhasten Buchführung auch noch die übersichtliche Evidenzhaltnng der Eigenthumsantheile zn sichern bernseit sind.
Der vaterländischen Hypothekenbank wurde jenes warme Interesse zugewendet, welches einem Institute gebührt, welches den Kredit des Landes hoch in Ehren hält. - Das Gedeihen und der blühende Zustand dieser Anstalt haben es ermöglicht, der aufopfernden Mühewaltung der zur Leitung Berufenen ein fortdauerndes Zeichen der Anerkennung, zu votiren.
Einen besonderen Glanzpunkt der ablaufenden Session bildet die Erinnerung an die erfreuliche Thatsache, daß der Landtag seine und des Landes ehrbietigsten Glückwünsche zum Regierungsjubiläum Sr. Majestät unseres allergnädigsten Kaisers und
Königs an den Stufen des Thrones niederlegen konnte, und an die huldvolle Weise, in welcher Se. Majestät diese Huldigung entgegenzunehmen und die väterliche Fürsorge für unser theueres Vaterland kund zu geben geruhte. In dem erhebenden Bewußtseiu, daß unsere Treue und dankbare Ergebung sich stets in vollem Einklange nach dem Kaiserlichen Wohl-
wollen befinden, rufen wir einstimmig: Hoch lebe unser Allergnädigster Kaiser und König! Sláva našemu císaøi a králi! Die Versammlung erhebt sich und rust: Hoch! Hoch! Hoch!)
Ich erkläre die Sitzung und den Landtag für geschlossen. Schluß der Sitzung 4 Uhr 10 Min.
Franz Wanka, Berifikator. Heinrich Frank, Berifikator. Dr. Alter, Berifikator.
Berichtigung
der Druck und sonstigen Fehler in den
stenografischen Berichten der Landtags-
fion des Jahres 1873,
Oprava
tiskových a jiných chyb ve stenografických zprávách snìmovního zasedání roku
1873.
I. (Sitzung, 2. Seite, 1. Spalte, letzte Zeile und 2. Spalte, erste Zeile: statt Landesvorschußkassen
lies Vorschutzkassen.
" 2. " 2. " " " statt: Ohm lies hõhm.
III.. " 1. , 26. Zeite von Oben: Vor den Worten "(Es ist mittels etc. " soll stehen: Dr.
Schmeykal.
VI. ,, 4. ,, 2. " 12. ",, ". statt Busschel lies Tusset.
" " 4. " 2. ,,. 13. ": statt Renhof lies Neuosen.
4. " 2. " 14.: statt Rohrau lies Röhren.
,, -,, 4. ,, 2. ., 24. " ",,: statt Klinger lies Diener.
VII. " 1. ,, 2. " 26. " ": start Petition lies Komission.
VII. 1.,, 2. ,, 3.,, " Unten: statt (Elbogen-Falkenan lies "Budeè" in Bìlohrad.
" " 2. 1. 24. " " Oben: statt Bøemošic lies Tøemošic.
IX. " 1. " 1. " 20. " " Unten: statt oder lies und.
" " 1. ,, 1. " 18. ",, ": statt vom lies im.
" " 1. " 2. ,, 13.,,,, ": statt Plan lies Plan.
1. " 2. " 1. " " ": statt Bezirkshofes lies Gerichtshofes.
XV. " 1, " 2. " 20. " "..: statt Wasserbanten lies@traffettbauten.
XX. sezení, 40. stránka, 2. sloupec, 25. øádka shora: místo Giesshübelèti Olešnice.
" Sitzung, 47. Seite, 1. Spalte, 27. Zeile von Unten: statt Steban lies Stoben.
" " 47. " l. " 10. " " ": statt Trpinsko, Hlasic lies Trpin,
.
" " 47. " 1.,, 3. ",, ": statt Stotin lies©toliti.