endlich beruft sich derselbe auf feine sonst. tadel= lose Dienstleistung und feine zu wiederholten Malen
bewiesene loyale Gesiununug, in Betreff deren er eine Anzahl in Druck erschienenen, von ihm verfaßten Gedichte aus Anlaß des Namenssestes Sr. Majestät des Kaisers und freudiger Ereignisse in der allerhöchst regierenden Familie beilegt.
Diese angeführten Gründe sind jedoch nicht ge= eignet, einen Zweifel an der Richtigkeit und Giltig= keit des vom Landesausfchuße auf Grund seiner Instruktion und der kaiserlichen Verordnung vom 10. März 1860, R. =G. =Bl. Nr. 64, gefaßten Be= schlußes der Dienstesentlassung im Disciplinarwege gegen einen Beamten auszusprechen, der durch seine Handlungen die Achtung und Vertrauenswürdigkeit verloren hat.
Nach §. 1 dieses Gesetzes ist die im Discipli= narwege auszusprechende Strafe mit Rücksicht auf die Art und den Grad des Dienstvergehens und die allenfällige Wiederholung, auf die eintretenden erschwerenden und mildernden Umstände zu verhän= gen und es ist keineswegs angeordnet, daß zuerst eine gelindere und dann eine härtere Strafe in Anwendung zu bringen fei.
Mildernde Umstände kommen aus der Be= schwerdeschrift und der Aktenlage nicht hervor, dagegen erscheint als erschwerender Umstand, daß Wenzel Pok wegen eines gleichen Vergehens bereits im Disciplinarwege mit Sitzungsbeschluß des Lan= desausschußes vom 1. Juni 1871, Z. 25 praes., eine Rüge erhielt mit der Androhung, daß gegen ihn im Falle einer abermaligen Verletzung des An= standes und der Ehre des Beamtenstandes mit der Dienstentlassung vorgegangen werden wird.
ad 2. Nachdem die Beeidigung des Wenzel Pok im Landesdienste am 6. August 1864 erfolgte, feine Entlassung aber den 31. Juli 1873 stattfand, so hat derselbe nur eine Dienstzeit von 9 Jahren und ist schon deswegen nicht pensionsfähig. Es würde jedoch, da die Verleihung der Pension vollkommen tadellose Dienstleistung von mindestens 10 Jahren erfordert, die Entlassung des Wenzel Pok aber im Disciplinarwege erfolgte, auch bei einer mehr als 10 jährigen Dienstzeit eine Pensionsverleihung nicht Platz greifen können.
ad 3. Der Anspruch auf Ausbezahlung der Gebühren des Wenzel Pok vom 31. Juli 1873. bis zur Erledigung der gegenwärtigen Beschwerde ist vollkommen unbegründet, da im Erkenntnisse des Landesausschußes vom 11. Juli 1873 demselben ausdrücklich bedeutet wurde, daß sein Gehalt und seine sonstigen Bezüge vom 31. Juli 1873 ein= gestellt sind, was mindestens einer Suspension gleichkömmt, wozu der Landesausschuß vollkommen berechtigt war.
ad 4. Ein Grund zur Verleihung einer guadenweisen Abfertigung liegt ebenfalls nicht vor.
Der Landesausschuß legt diese Beschwerde mit seinem Berichte vom 15. Dezember 1873, Z 239 L. A., Einem hohen Landtage zur weiteren Behandlung und Antragstellung durch den Budgetausschuß vor,
ohne in irgend einer Weise das mit dieser Beschwerde verbundene Gnadengesuch zu befürworten.
Aus der Aktenlage geht hervor, daß der Lan= desausschuß bei der Dienstesentlassung des Wenzel Pok, ehemaligen Landesausschuß=Hilfsämter=Offi= cials vollkommen innerhalb der Grenzen seiner Instruktion vom 31. Mai 1864 und der kais. Ver= ordnung vom 10. Mai 1860 vorgegangen sei und es wurden von dem Beschwerdeführer keine Gründe vorgebracht, welche eine Behebung der Entscheidung des Landesausschußes oder eine mildere Behandlung des Beschwerdeführers rechtfertigen würden.
Auch für die Gewährung einer Pension oder einer Abfertigung im Gnadenwege liegen keine Gründe vor; da jedoch der Landesausschuß selbst bereits ein Gnadengesuch des Bittwerbers abgewiesen hat, so stände zu befürchten, daß eine guadenweise Behandlung des Beschwerdeführers nachtheilig auf die Aufrechterhaltung der Disciplin wirken könnte.
Der Budgetausschuß stellt daher den Antrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen, Wenzel Pok, ehemaliger Landesausschuß=Hilfsämter=Official wird mit seiner sub Nr. 31411 beim Landesausschuße überreichten und dem hohen Landtage unter Z. 239 ai. 1873 vorgelegten Berufung gegen die vom Landesausschuße mit Sitzungsbeschluß vom 11. Juli 1873, Z. 51, verfügte Dienstesentlassung und ebenso mit dem, mit dieser Beschwerde vereinigten Gnadengesuche abgewiesen.
Snìm. aktuár Höhm (ète): Budžetní komise èiní návrh: Odvolání Václ. Poka, býv. officiala pomocných úøadù zemského výboru, pod è. 31411 k zemskému výboru podané a od tohoto slav. snìmu pod è. 239 /1873 pøedložené z propuštìní z úøadu zemským výborem ze dne 11. èervence 1873, è. 51, vysloveného, se zamítá a taktéž zamítají se žádosti v cestì milosti podané a s tímto odvoláním spojené.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort zu dem Antrage? Ich bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Petitionskommission zum Gesuche um besondere Subventionirung der Kaadner Ackerbauschule. Berichterstatter ist Graf Mannsfeld. Ich ersuche denselben, den Bericht vorzutragen.
Ref. Graf Mannsfeld (liest): Hoher Land= tag! Die Stadtvertretung von Kaaden richtete unter dem 3. Dezember 1873 ein Gesuch an den Landtag, worin dieselbe sich für die daselbst bestehende Acker= bauschule verwendet und für dieselbe die Umwandlung der jährlichen Subvention von 4000 st. in eine dauernde erbittet und ferner um eine außerordent= liche Subvention von jährlichen 1000 st. ansticht, insolange, bis die durch den Bau der Schule erwach= sene Schuld pr. 10000 st. nicht getilgt ist.
Das Gesuch gelangte mit einem begleitenden Berichte des Landesausschußes vor den h. Landtag
und wurde der Budgetkommission zur Berichterstat= tung überwiesen.
Dieselbe hat die zwei Theile, in welche das Gesuch zerfällt, einzeln in Erwägung gezogen und erlaubt sich zunächst über die Bitte, die jährliche Subvention pr. 4000 st. sei in eine dauernde zu verwandeln, Bericht zu erstatten.
Die Subventionen, welche den Ackerbauschulen von Seite des Landes zu Theil werden, haben allerdings den Charakter von ständigen, nachdem der Landesausschuß dieselbe jährlich in gleicher Höhe in den Voranschlag aufnimmt und der hohe Landtag nicht Anstand nehmen wird, dieselbe zu bewilligen, insolange die Anstalten ihrem Zwecke entsprechen und insoferne das Bedürfniß einer Sub= vention vorliegt.
Das Aufsichtsrecht, welches der Landesausschuß diesen Anstalten gegenüber ausübt, hat eben den Zweck, diese Bedingungen jährlich zu konstatiren und wäre illusorisch, wenn der Beschluß gefaßt würde, die Subvention für diese oder jene Ackerbauschule ist dauernd.
Da eine Aenderung der Verhältnisse der Ackerbauschulen nicht ausgeschlossen ist, könnte ein derartiger Beschluß nicht nur den Landesfond künftig in unbilliger Weise belasten, sondern würde auch das Verfügungsrecht aller späteren Landtage in bedenklicher Weife schmälern.
Der Werth einer dem Wunsche der Gesuch= steller entsprechenden Zusage ist aber auch für die Anstalt selbst von keinem entscheidenden Belange, da kein Grund vorhanden ist, der zur Annahme berechtigt, daß bei gleichbleibenden Umständen nicht auch von Seite des h. Landtages jährlich die gleiche Summe der Anstalt votirt werden wird; ändern sich die Verhältnisse wesentlich, so ist eine Aende= rung in der Höhe der Subvention dem Ermessen des Landtages anheimgestellt, was gewiß für beide Theile billiger ist, als wenn der h. Landtag ein für allemal ändern würde, unter allen Umständen die gleiche Subvention zu leisten.
Da übrigens dieser Theil des Gesuches von den Gesuchstellern selbst in keiner Weise motivirt wird, stellt die Kommission den Antrag: Die Stadtvertretung zu Kaaden sei mit dem ersten Theile ihres Ansuchens um Verwandlung der jährlich aus Landesmitteln der Ackerbauschule zu Kaaden bis jetzt bewilligten Subvention pr. 4000 st. in eine dauernde abzuweisen.
Der zweite Theil des Gesuches lautet wörtlich:
Der h. Landtag wolle der Ackerbauschule zu Kaaden eine außerordentliche Subvention von jährlich 1000 st. bewilligen, insolange der durch den Bau der Schul= und Wirthschaftsgebäude entstan= dene Defizit von 10000 st. nicht gedeckt ist.
Abgesehen von der Fassung dieser Bitte, die dem h. Landtage keine Garantie bieten würde, daß die begehrten jährlichen 1000 st. auch zur Schuldentilgung verwendet werden, ja der Fall gar nicht ausschließt, daß nach 10 Jahren die Schuld noch
in der jetzigen Höhe besteht und der Landtag weiters verpflichtet wäre, fort 1000 st. zu zahlen, bis es den Leitern der Anstalt beliebt, dieselbe zur Schuldenzahlung zu verwenden, geht die Tendenz der Gesuchsteller dahin, das Land möge die Tilgung der Schuld pr. 10000 st. übernehmen. Dieselbe entstand, wie schon erwähnt wurde, durch Uiber= schreitung der Kostenvorschläge für den Bau und die Einrichtung der Schule und der Wirthschaftsobjekte.
Der Kostenvoranschlag bezifferte die Auslagen mit 50. 000 st., welche ans Reichsmitteln der Schule gewidmet wurden; der Erfolg ergab jedoch 60. 000 st. und zur Deckung derselben wurde außer der Dota= tion von 50. 000 eine Anleihe bei der Kaadner Sparkassa von 10. 000 st. verwendet.
Die Uibernahme der Tilgung dieser Schuld würde einen immerhin bedenklichen Präzedenzfall bilden, der dahin führen könnte, daß bei analogen Fällen Uiberschreitungen von Kostenvoranschlägen sich mehren dürsten, in der Voraussetzung, das Land wird ja zahlen. Ferner weiset der Rechnungsab= schluß der Anstalt für das abgelaufene Schuljahr ein Aktivvermögen von 71. 300 st. nach, bestehend in Realitäten und einem Pensionsfonde von 8300 st. aus, welche Aktiven immerhin einer Schuld von 10. 000 st. genügende Sicherheit gewähren.
Weiters scheint durch die Nichtgewährung der Bitte das Bestehen der Schule durchaus nicht ge= fährdet und selbst die Tilgung der Schuld muß bei Herbeiziehung der zunächst interessirten Kreise und Körperschaften nicht als unmöglich angesehen werden.
Dieselben haben bis jetzt nur unbedeutende Be= träge zur Schule beigesteuert. Die Stadt Kaaden jährlich 200 st., 2 Bezirksvertretungen jährlich 300 st.
Schließlich muß hervorgehoben werden, daß ähnliche an den Landesausschuß gerichtete Ansuchen von Ackerbauschulen unter Hinweis auf die an den Landesfond jährlich sich steigernden Anforderungen abgewiesen wurden, welche Anstalten nicht säumen werden, die gleichen Ansprüche zu erheben, falls dem Ansuchen der Kaadner Schule willfahrt würde. In Würdigung der angeführten Gründe wolle der h. Landtag beschließen:
Die Stadtvertretung von Kaaden ist mit ihrem Ansuchen um Verleihung einer außerordentlichen Subvention von jährlichen 1000 st. an die dortige Ackerbauschule, insolange bis das Defizit derselben in der Höhe von 10. 000 st. nicht gedeckt ist, abzu= weisen.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise navrhuje:
Slavný snìme raèiž se usnésti:
1. Žádost mìsta Kadanì v I. èásti své o podporu 4000 zl. co trvalou budiž zamítnuta.
2. Žádost zastupitelstva mìsta Kadanì za udìlení mimoøádné roèní podpory 1000 zl. pro tamnìjší školu rolnickou zùstaniž tak dlouho
zamítnuta, pokud schodek její èástkou 10. 000 zl. uhražen nebude.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage der Budgetkommission das Wort? Bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.
Wir kommen zum Berichte der Budgetkom= mission zum Gesuche der Piseker Ackerbauschule um Subvention-Erhöhung. Berichterstatter ist derselbe.
Berichterstatter Graf Mannsfeld (liest): Die Akten über diesen Gegenstand, welche der Budget= Kommission übergeben wurden, bestehen in einem Gesuche des Robert Freih. v Hildprandt an das Landtagspräsidium Z. 130, dann als Beilagen in mehreren Gesuchen der Anstalt selbst und des ge= nannten Freiherrn an den Landesausschuß, an die h. k. k. Statthalterei und den Landeskulturrath, denen wieder Rechnungsauszüge und Präliminarien beiliegen.
Dieselben sind übereinstimmend in den Punkten, es möge von Seite des Landtages der Ackerbau= schule zu Pisek
1. die aus der, für das Jahr 1873 bewilligten Subvention von 2000 st. noch rückständigen 1000 st. flüßig gemacht und
2. derselben auch für das laufende Jahr eine Subvention von 2000 st. zuerkannt werden.
Bezüglich der ersteren Bitte, nämlich um Flüstig= machung von rückständigen 1000 st. sind die Gesuch= steller in einem Irrthum befangen und hat der Landesvoranschlag pro 1874, wenn man die Be= schlösse des h. Landtages aus den letztvergangenen Jahren nicht berücksichtigt, dazu gedient, diesen Irr= thum zu berichtigen, welcher sogar soweit geführt hat, daß von einigen Seiten die Vermuthung ge= äußert wurde, der Landesausschuß habe in unbe= gründeter willkürlicher Weise der Anstalt gebührende Gelder derselben vorenthalten.
Im Voranschlage pro 1874 stehen allerdings beim Landeskulturfonde I. 8. Piseker Ackerbauschule in der Rubrik wirklicher Erfolg des Jahres 1872 1000 st., weiters sub genehmigten Veranschlag pro 1873, 2000 st., woraus allerdings gefolgert werden kann, daß in den 2 Jahren zusammen der genannten Anstalt 3000 st. hätten zukommen sollen.
Bei Einsichtnahme des Voranschlages pro 1872 gewann jedoch die Kommission die Uiberzeu= gung, daß damals die Ackerbauschule zu Pisek mit keiner Position eingestellt war. Trotzdem hat. der damals amtirende L. =A., der unmittelbare Vorgänger des jetzigen, der Piseker Ackerbauschule 1000 st. zugesagt und auch davon 500 st. sofort ausbezahlt. Der jetzt amtirende L. =A. hat bei seinem Antritte im Jahre 1872 das vorhandene Landesbubget für 1872 als Grundlage feiner Finanzoperationen an= gesehen, obwohl dasselbe nie landtäglich bewilligt wurde. Da derselbe jedoch die Zusage an die Pi= seker Ackerbauschule vorfand, war er auch genöthigt, die weiteren 500 st. auszuzahlen.
Die Piseker Ackerbauschule erhielt daher im Jahre 1872 in zwei Raten á 500 st. zusammen 1000 st, welche jedoch in dem Voranschlage des Jahres 1872 nicht vorgesehen waren.
In Folge dieses Umstandes war der L. =A. ge= nöthigt, gleichzeitig mit dem Voranschlage für 1873 die nachträgliche landtägliche Genehmigung der bereits an die Piseker Ackerbauschule erfolgten Aus= zahlung von 1000 st. einzuholen und weiters beantragte derselbe eine Subvention von 1000 st. für das Jahr 1873.
Die diesbezüglichen L. = A. = Anträge lauten wörtlich:
1. Die erfolgte Auszahlung einer Subvention von 1000 st. für die Ackerbauschule zu Pisek wird genehmigt,
2. der Ackerbauschule in Pisek wird pro 1873 eine Subvention von 1000 st. bewilligt.
Daß aber auch der in der letzten Session ver= sammelte Landtag die Einstellung von 2000 st. in den Voranschlag für 1873 nicht anders verstand, geht deutlich aus dem damaligen Berichte der Budgetkommission hervor, welcher auch von demselben angenommen wurde und in welchem es wörtlich heißt:
In Erledigung des Landesausschußberichtes Z. 328 wird der Ackerbauschule zu Pisek eine Subvention von 1000 st. für das Jahr 1872 und für das Jahr 1873 eine gleiche Subvention von 1000 fl. bewilligt.
Es kann nun nach dem Gesagten keinem Zweifel unterliegen, daß die Piseker Ackerbauschule bezüglich rückständiger 1000 st. auch nicht die ge= ringste Berechtigung eines Anspruches hat.
Der zweite Theil der Piseker Gesuche um die gleiche Subvention wie im Vorjahre ist die Konsequenz des Irrthums bezüglich des ersten Theiles des Gesuches.
Es scheint zur Genüge erwiesen, daß der Pi= seker Ackerbauschule im Jahre 1873 nicht 2000 st., sondern 1000 st. Subvention zuerkannt wurde und daß die eingestellten und genehmigten zweiten 1000 st. sich aus die ohne landtägliche Bewilligung veraus= gabten 1000 st. im J. 1872 beziehen.
Wollte daher der h. Landtag der Piseker Acker= bauschule für das Jahr 1874 2000 st. Subvention bewilligen, so würde er zweifelsohne eine Erhöhung derselben eintreten lassen.
Nachdem aber die Ackerbauschule zu Pisek die gleiche Subvention wie im Vorjahre, die freilich irrthümlicherweise mit 2000 st. angenommen wurde, ansucht, die Kommission ferner von dem allgemeinen Gesichtspunkte ausgeht, daß eine Erhöhung der Subvention für Ackerbauschulen im Allgemeinen insolange nicht zeitgemäß erscheint, bis nicht der Einfluß des Landtages auf diese Schulen in ein richtiges Verhältniß gebracht werde mit der Beitragsleistung des Landes zu deren Gesammtkosten, wird blos die Zuerkennung von 1000 fl. pro 1874 beantragt werden.
Die Kommissionsanträge lauten:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
a) Das Gesuch des Vorstandes der Piseker Ackerbauschule des Freiherrn Robert Hildprandt bezüglich des Ansuchens um Auszahlung der rückständigen 1000 st. aufklärend dahin zu beantworten, daß eine derartige Forderung von Seite der Ackerbauschule nicht besteht;
b) bezüglich der angesuchten Bewilligung einer Subvention von 2000 fl. dahin zu erledigen, daß der Piseker Ackerbauschule gleich dem Vorjahre auch für das Jahr 1874 eine Subvention von 1000 fl. bewilligt wird.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise navrhuje:
Slavný snìme raèiž se usnésti:
a) Na žádost svobodného pána Roberta Hildprandta, starosty rolnické školy Písecké, pokud žádá za vyplacení nedoplacené èástky 1000 zl., budiž dáno za odpovìï vysvìtlení, že škola rolnická takového požadavku nemá.
b) Žádost pak téhož, pokud èelí za povolení podpory 2000 zl, budiž vyøízena v ten smysl, že se rolnické škole v Písku rovnìž jako vloni také na rok 1874 povoluje podpora 1000 zl.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort? (Niemand meldet sich. ) Bitte also jene, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Sie sind angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission zum Landesausschußberichte be= züglich des pomologischen Institutes in Troja.
Berichterstatter ist derselbe. Berichterstatter Graf Mannsfeld (liest): Das von der aufgelösten patriotisch = ökonomischen Gesellschaft gegründete pomologische Institut in Troja wurde mit dem Vermögen derselben in das Eigenthum des Landes übergeben.
Dieses Institut hat einen doppelten Zweck: einmal um durch Abhaltung von Vorträgen über die pomologischen hilfs= und naturwissenschaftlichen Fächer, sowie durch rationellen Betrieb des Obst=, Wein= und Gemüsebaues tüchtige Baumwärter, Obst= und Weingärtner heranzubilden, dann weiter für die Verbreitung edler, den klimatischen und Bodenverhältnissen Böhmens angemessener Obst* und Rebsorten zu sorgen. Wiewohl sich der Landesausschuß mit Rücksicht darauf, daß der Zweck dieses Instituts blos einem speziellen Zweige der Landeskultur dient, nicht verhehlen konnte, daß die Erhaltung und Leitung dieses Instituts weniger Sache des Landes, als vielmehr eines vielleicht vom Lande in dieser Richtung zu subventionirenden Fachvereines sei, durste er sich doch nicht der Nothwendigkeit verschließen, dieses Institut bis zu jenem Zeitpunkte in seinem bisherigen Bestande zu erhalten, wo der h. Landtag einen diesbezüglichen Beschluß gefaßt haben wird.
Er konnte sich schon darum für eine Auf= lassung nicht entschließen, weil dieselbe den dies= bezüglichen Beschlüssen des hohen Landtages un=
zweifelhaft präjudizirt haben würde, wozu et um
so weniger berechtigt war, als dieses Institut mit namhaften Opfern nicht nur des Staates und der patriotisch= ökomischen Gesellschaft, sondern ins= besondere auch seitens des Landes gegründet und erhalten worden war; denn abgesehen davon, daß der hohe Landtag durch die Bewilligung des Ver= kaufs der Straner und Lawecer Weingartengründe an die bestandene Gesellschaft zu diesem Zwecke um den bloßen Schätzwerth die Ersprießlichkeit der Errichtung einer derartigen Anstalt anerkannte, hat der h. Landtag auch weiter durch die diesem Unter= nehmen aus dem Landesfonde gewährten Subven= tionen, welche bis heute bereits die Höhe von 19. 000 fl. erreicht haben, bewiesen, daß auch er den Obstbau als einen speziell für das Königreich Böhmen wichtigen Zweig der Landeskultur ansehe. Der Landesausschuß fühlte sich aber auch ans dem Grunde zur Fortführung dieses Institutes berechtigt und verpflichtet, weil er in der vom h. Landtage für dasselbe bewilligten, zur Zeit der Uibergabe noch disponiblen Subvention per 4000 st. und dem mittlerweile vom h. k. k. Ackerbauministerium dem Landesausschuße für diesen Zweck flüssig gemachten Betrage von gleichfalls 4000 st. österr. Währ. die Mittel besaß, dieses Erforderniß zu decken, ohne einen andern Fond in Anspruch nehmen zu müssen. Abgesehen von diesen Gründen aber hegt die Kommission die Uiberzeugung, daß der Obstbau in unserem Klima und bei unseren Bodenverhältnissen einen der wichtigsten Zweige der Landeskultur repräsentirt, der eine verhältnißmäßig sehr bedeu= tende Ertragsrubrik unserer Bodenproduktion bildet, weshalb auch die Förderung des Obstbaues im Interesse der Landeskultur geboten erscheint.
Als die wesentlichsten Förderungsmittel müssen aber die Verbreitung passender Obst= und Rebsorten und die Heranbildung tüchtiger Baumwärter, Obst= und Weingärtner angesehen werden.
Für diese beiden Zwecke ist dieses Institut ge= gründet worden und wenn es auch heute nach kaum
21/2 jährigem Bestande vielleicht «och nicht entspricht,
so sind bei demselben doch gewiß alle Bedingungen gegeben, die es ermöglichen, bei richtiger Organi= sation dasselbe auf jene Stufe zu bringen, wo es dem ihm gesteckten Ziele gerecht werden wird. Es erscheint daher, da ein pomologischer Verein nicht existirt, dem gegen eine fire Subvention die Lei= tung und Erhaltung dieses Instituts anvertraut werden könnte, die Erhaltung desselben auf Landes= kosten unvermeidlich und werden am Schluße dieses Berichtes jene Anträge gestellt, welche geeignet erscheinen, die Verwaltung in zweckentsprechender Weise zu regeln.
Das Institut ist, was die pomologischen An= lagen betrifft, bisher erst im Entstehen begriffen, indem der übernommene Wein und Obstgarten mit alten, wenig ertragreichen Obst= und Reb= sorten bestockt war. Bei den finanzieller Schwie=
rigkeiten; mit denen das Institut im Anfange wegen
Mangels jeder eigenen Einnahmsquelle zu kämpfen hatte, konnte nur sukzessive an eine entsprechende Melioration dieser Objekte gegangen werden.
Der Gemüsegarten und die Baumschule müßten neu angelegt werden, und wenn auch durch Uiber= tragung junger Bäume aus dem verkauften früheren pomologischen Garten schon theilweise höhere Alters= klassen vorhanden waren, so war der Ertrag bei der schlechten Beschaffenheit und geringen Anzahl der verkäuflichen Bäumchen fast null und ist auch noch im nächsten Jahre, wie aus dem Präliminare von Troja zu ersehen ist (im Jahre 1873 waren 600 fl, für das Jahr 1874 1800 st. präliminirt), ein der Größe und Beschaffenheit der Baumschule, die ein Areale von circa 10 Joch umfaßt, angemessener Ertrag nicht zu erwarten, während binnen Kurzem voraussichtlich ein wesentlicher Theil der Gesammtauslagen des Instituts in dieser Rubrik feine Bedeckung sinden dürfte.
Die Anzahl der im laufenden Jahre bestan= denen Stipendien betrug im Ganzen 18, darunter vom h. Ackerbauministerium drei á 150 fl. und drei á 100 fl. österr. Währ., wovon jedoch zwei unbesetzt und für das nächste Jahr reservirt blieben. Zur Zeit der Uibergabe des Instituts an den Landesausschuß bestand ein vom Kuratorium der ausgelösten patriotisch=ökonomischen Gesellschaft ein= besetztes, aus Fachmännern gebildetes pomologisches Komite, dem die Verwaltung der Anstalt innerhalb der Positionen des vom Kuratorium verfaßten Prä= liminars übertragen war.
Die Leitung des Instituts war dem Geschäfts= leiter des zur Zeit der patr. =ökon. Gesellschaft be= standenen pomologischen Comites Dr. Lambl an= vertraut, der auch noch heute in dieser Eigenschaft fungirt.
Wiewohl nach der Auflösung des Curatoriums der patr. =ökon. Gesellschaft von diesem pomologischen Comite über Wunsch des Landesausschußes noch einige von dem Institute vorgelegte Monatsprälimi= nare geprüft und richtig gestellt wurden, so ist das Mandat desselben mit der Auftösung des Cura= toriums als jenes Organs, von dem dieses Comite sein Mandat erhalten hatte, erloschen, so daß der= malen ein derartiges Organ nicht besteht.
- Nach Darlegung dieses Sachverhaltes und der Gründe, welche den Landesausschuß bestimmt ha= ben, dieses Institut bis zu einer diesbezüglichen Be= schlußfassung seitens des hohen Landtags fortzu= führen, glaubt der Landesausschuß nachstehende Anträge dem hohen Landtage unterbreiten zu sollen.
Die Kommission ist dem Wortlaute des Lan= desausschußberichtes vollinhaltlich beigetreten und beantragt analog mit dem Landesausschuße, wie folgt:
Der hohe Landtag wolle beschließen;
1. Die Erhaltung des mit dem Vermögen der patr. =ökon. Gesellschaft übernommenen pomo= logischen Institutes und der damit verbundenen
Obst= und Weinschule wird vorläufig auf den Landeskulturfond übernommen.
2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Uibernehmung und Verwaltung dieses Institutes vorläusig ein Fachorgan einzusetzen und den Wir= kungskreis desselben festzusetzen.
3. Der Landesausschuß wird beauftragt, von diesem Fachorgane sich umfassenden Bericht in der Richtung erstatten zu lassen, ob bei der gegenwär= tigen Organisation des Institutes dasselbe seinen Bedingungen vollkommen entspricht, oder ob und welche Aenderungen der Organisation vorzunehmen wären.
Diese Anträge hat der Landesausschuß einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die sich als nöthig herausstellenden etwaigen Aenderungen durchzunführen.
4. Ter Landesausschuß wird beauftragt, in der nächsten Session über die in dieser Angelegenheit gefaßten Beschlüsse und getroffenen Verfügungen dem h. Landtage umfassenden Bericht zu erstatten.
Snìm. akt. Höhm: Komise pøistoupila do slova na zprávu zemského výboru a navrhuje souhlasnì s ním:
Slavný snìme raciž se usnésti:
1. Pomologický ústav a spojená sním škola ovocnická a vinaøská, jež s jmìním zrušené spoleènosti vlastenecko-hospodáøské pøevzaty byly, budou prozatím vydržovány z fondu zemìdìlského.
2. Zemskému výboru se dává moc, aby pro dozor a správu tohoto ústavu zøídil odborný orgán a obor pùsobnosti jeho ustanovil.
3. Zemskému výboru se ukládá, aby od tohoto orgánu odborného sobì vyžádal zevrubnou zprávu, zda-li ústav ten tak, jak nyní jest zaøízen, úèeli svému úplnì vyhovuje, aneb zdali a jaké zmìny by se mìly v zaøízení jeho
pøedsevzíti.
Zemskému výboru se ukládá, aby v nejbližším zasedání slavnému snému podal obšírnou zprávu o tom, na èem se v této vìci usnesl a jaká opatøení uèinil v provádìní tìchto usnesení.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu den Anträgen das Wort? Ich bitte die Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht. )
Angenommen.
Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskommission zum Gesuche des Bienenzuchtvereins um Unterstützung.
Berichterstatter derselbe.
Grag Mannsfeld: Hoher Landtag!
Der Centralverein für Bienenzucht zu Prag sucht in einem Schreiben an den hohen Landtag vom 12. Dezember 1873 um eine Subvention von 600 fl. ö. W. an und motivirt dies durch die hohe volkswirtschaftliche Bedeutung dieses Zweiges der Produktion, durch die namhaften Auslagen, die die
Herausgabe einer Zeitschrift, die Veranstaltung von Ausstellungen x.. dem Vereine verursachen, und endlich dadurch, daß im Nachbarlaude Mähren der gleiche Verein außer einer Subvention von 2000 fl. aus Reichsmitteln jährlich 500 fl. vom Laude er= hält. Ferner hebt das Gesuch hervor, daß dem böhm. Vereine für Bienenzucht von Seite der hohen Regierung in vergangenen Jahren Subven= tionen von 600-800 fl. zu Theil werden, daß auch für das laufende Jahr demselben von dieser Seite eine Unterstützung in Aussicht gestellt wurde, daß aber auch damit die Auslagen des Vereines nicht gedeckt sein dürsten.
Dem Gesuche fehlt aber weiters jedwede Dar= stellung des Vermögens des Vereines, der Mitglie= deranzahl, der Erfolge x, kurz aller Daten, welche eine Beurtheilung über die Zweckmäßigkeit des Ver= eines überhaupt und die Verwendung einer Subvention im Speziellen zuläßt. Die Kommission kann ähnliche Subventionen nur befürworten, wenn derselben die Gelegenheit geboten wird, über die fruchtbringende Verwendung solcher Gelder möglichste Klarheit zu gewinnen und wenn dieselbe die Uiberzeugung sich aufgedrungen hat, daß die verwendete Summe auch wirklich ein fruchtbringend angelegtes Kapital bil= den werde. Im vorliegenden Falle ist es jedoch ganz unmöglich, aus den vorliegenden Akten zu die= ser Uiberzeugung zu gelangen, denn die einzige Be= gründung für die Ertheilung einer Subvention wäre darin zu suchen, daß der Verein dieselbe eben wünscht.
In Berechtigung ferner, daß von Seite des Landes dem gedachten Vereine in keinem der vor= gegangenen Jahre eine Subvention ertheilt wurde, möge der h. Landtag beschließen:
Der Central=Verein für Bienenzucht in Böh= men fei mit seinem Gesuche um Ertheilung einer Subvention abzuweisen.
Snìm. akt. Höhm: Budžetní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésti na tom, aby žádost ústøední jednoty vèelaøské v Èechách za udìlení podpory zamítnuta byla.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand heben. (Geschieht. ) Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission zu dem Landesausschußberichte betreffs der Dejwic-Wokowicer Straße. - Berichterstatter ist Herr Dr. Görner. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Res. Dr. G ö r n e r: Hoher Landtag! Im Jahre 1866, als der Krieg begonnen war und die Preußen in der Nähe von Prag standen, war es für den Stadtrath von Prag eine unbedingte Noth= wendigkeit, dahin zu wirken, daß die aus den Fa= briken arbeitslos entlassenen Arbeiter beschäftigt werden, um dadurch der Anhäufung eines erwerbs= losen Arbeiterstandes entgegen zu arbeiten. Der Stadtrath von Prag hat zuerst am Belvedere
einige Arbeiten vornehmen lassen; als aber die= selben schon beendet waren und die arbeitslosen
Arbeiter sich statt zu mindern noch vermehrt hatten,
so war nothwendig, sich um andere Arbeiten zu kümmern. Dabei stellte sich heraus, daß dieselben bei einer Straße, welche schon durch eine lange Reihe von Jahren, nämlich circa 20 Jahren, die ehemaligen politischen Behörden, die Kreisämter, und später auch die Bezirkshauptmannschasten be= schäftigt hatte, um sie nämlich durchzusetzen, eine Beschäftigung sinden konnten. Es ist dies die Straße, welche über Dejwic nach Herrendorf an die alte Karlsbader Straße führt, und der Stadtrath von Prag wendet sich an den Landesausschuß, um zu dieser Straße eine Subvention zu erlangen, weil diese dem allgemeinen Verkehre als dringend nothwendig erschien und well es ebenso im Interesse des Landes wie im Interesse der Stadt Prag lag, den beschäftigungslosen Arbeitern eine Beschäf= tigung zu gewähren. Der Landesausschuß hat auch beschlossen, zu dieser Straße, deren Kosten damals mit circa 38000 Gulden im Veranschlage waren, einen Betrag von 15000 Gulden zu geben, was nach Abzug derjenigen Beträge, welche aus den ehemaligen Strassendotationen des Prager Kreises und einiger Bezirke beigefügt worden sind, unge= fähr die Hälste der Auslagen betrug - Die Strasse wurde gebaut und vollendet.
Es handelte sich nun darum, wer den Betrag, welchen die Straße mehr gekostet hatte, zu tragen habe, - denn sie kostete nicht blos 38000 fl., wie präliminirt war, sondern 50880 fl., das allerdings seinen Grund hauptsächlich darin hatte, daß die Arbeitslöhne immer stiegen und daß auch in den Voranschlägen einige Objekte, nämlich eine größere Brücke nicht ausgenommen war, weil man glaubte mit einem einfachen Kanal durchzukommen, was sich später als unmöglich erwies. Es handelte sich also vorerst um den Betrag, welcher unbedeckt war, wiewohl unter den Bedingungen, unter welchen der Landesausschuß dem Stadtrathe Prag die Subven= tion gab, auch die war, daß, die Stadt Prag sich verpflichten müsse, den Ueberschuß der Kosten, welcher er auch immer sein mag, zu bezahlen, was auch der Stadtrath angenommen hatte. Dessenungeachtet trat der Stadtrath und tritt nun abermals mit dem Gesuche heran, ihm die Hälste der Mehrkosten zu übernehmen, indem der Betrag und die ersten Kosten geleistet worden sind. Der Ueberschuß, der unbedeckt war, beträgt nun 29474 fl., und 15420 st. ift die Mehrausgabe, die unbedeckt ist, und da hat der Stadtrath schon abgezogen den Betrag, den der Landesausschuß geleistet hat. Es würde daher die Summe sich ungefähr mit 7700 st. beziffern, die auf den Landesausschuß entfallen würde.
Die Prager Stadtgemeinde hat, wie ich schon erwähnte, hauptsächlich den Ausspruch dadurch ge= rechtfertigt, daß die Kosten dadurch größer wurden, daß Objekte hergestellt werden mußten, welche im Voranschlage nicht vorkamen und welche die Lan=
desausschuß=Ingenieure, welche die Aussicht über den ganzen Bau zu führen hatten, projektiven.
Der Landesausschuß sindet diese Gründe aller= dings für berechtigt und beantragt der Stadt Prag den Betrag per 5000 st. ein= für allemal als Ab= sindung für den Mehrbetrag, welchen die Stadt geleistet hat, auf diese Straße flüssig zu machen und einzuzahlen.
Der Budget=Ausschuß hat sich diesem Antrage auch angeschlossen. Eine zweite Angelegenheit, die sich an diese Straße knüpst, ist aber folgende: Als die Straße fertig war, handelte es sich darum, wer dieselbe in die Regie zu übernehmen habe. Sie liegt im Bezirke Smichow und der Bezirk Smichow würde nicht länger dieser Straße ausweichen können, weil sie wirklich für den Verkehr ein äußerst wichtiges Kommunikationsmittel bietet.
Man trat daher, als die Straße fertig war, an den Smichower Bezirk heran, jedoch der Smi= chower Bezirk weigerte sich, die Straße zu übernehmen; er sagte: Die Straße sei ohne sein Vor= wissen und seine Zustimmung gebaut worden, und er könne daher zu einer Uebernahme in die Regie nicht verhalten werden.
Nach langen Verhandlungen wurde endlich ein Uebereinkommen dahin getroffen, daß
1. die Uebernahme provisorisch erfolge und daß daher der Bezirksausschuß von Smichow über alle Konsumationsauslagen dieser Straße eine separate, von den übrigen Bezirksauslagen getrennte Rechnung zu führen habe;
2. es werde schon im Vorhinein die Zusage des Landesausschußes, daß die Straße nothwendig für eine Landes= oder subventionirte Bezirksstraße erklärt wirb, angenommen;
3. die Uebernahme erfolge in der Hoffnung, daß der Landesausschuß das Mauth Bewilligungs= Gesuch unterstützen wird;
4. der Landesausschuß möge für den Bezirk die Bewilligung erwirken, den zur Instandhaltung der Straße erforderlichen Schutterstem aus dem eingelösten sogenannten Wršower Steinbruche bei Dejwic beziehen zu dürfen;
5. der Bezirk übernehme nun die fertige Straße, die Einlösung der zu dieser Straße erfor= derlichen Gründe liegt ihm nicht ob.
Die Straße wurde unter diesen Bedingungen au den Bezirksausschuß übergeben und auch von dem Bezirksausschuße unter diesen Bedingungen übernommen. In den früheren Jahren wurde auch einmal schon diese Straße dem hohen Landtage vorgelegt und zwar unter denen, welche fehler Zeit allgemein als Landes= oder subventionirte Landes= Straßen aufzunehmen sind.
Der hohe Landtag hat sich aber gegen Lan= desstraßen überhaupt ausgesprochen und es ist die damalige Vorlage wegen der subventionirten Straße nicht acceptirt worden, sondern nach dem Gesetze, welches später erflossen ist, muß jede Straße separat vorgelegt werden und muß der Landesausschuß
oder die Statthalterei einen begründeten Antrag dahin stellen, daß sie als subventionirte Straße
anerkannt werde. Der Bezirksausschuß von Smichow hat öfters erklärt, daß, wenn ihm nicht die Kosten ersetzt werden, welche er ans diese Straße verwendet, die Straße nicht in Stand halten könne, sondern daß er diese Straße auffassen werde. Nun wenn auch eine solche Drohung eine leere ist, weil eine Auflassung der Straße nicht ohne Zustimmung des Landesausschußes und der hohen Statthalterei beschlossen werden kann, so könnte das doch dahin führen, daß der Bezirksausschuß wenigstens für die Straße sehr wenig oder gar nichts thun werde. Es wurden daher in verschiedenen Jahren dem Bezirksausschuße von Smichow wiederholt Sub= ventionen gegeben. Er wurde allerdings dahin ver= wiesen, wenn er mit der Subvention nicht zufrieden fei, müsse man allerdings ihm überlassen, ob und inwieweit er die Straße zu erhalten gedenke. Man machte ihn jedoch für Alles verantwortlich und bemerkte, man werde seinerzeit das Nöthige einleiten. Trotzdem ist er abermals um eine Subvention eingeschritten und zwar für das Jahr 1873 und 1874. Die Kosten, welche diese Straße verursacht hat, sind nach den Ausweisen und nach der Vorlage der Rechnung in den verschiedenen Jahren verschieden. Sie bewegen sich zwischen 2300 und 3000, im letzten Jahre wurden sie mit 1735 st. einigen Kreuzern aus= gewiesen. Der Landesausschuß erkennt nun darin, daß die Straße damals mit der Zusage gewisser= maßen übergeben worden ist, daß ste seinerzeit subventionirt werden würde, auch eine gewisse Ver= pflichtung gegenüber dem Bezirke. Ferner ist der Bezirk ohnehin auch mit Straßen ziemlich belastet und diese Straße ist gerade von solcher Wichtigkeit, daß ste nicht blos dem Bezirke allein, sondern auch den angrenzenden Bezirken und den mit der Hauptstadt Prag verkehrenden Ortschaften bedeutend zu Statten kommt. In Berücksichtigung dessen hat der Landesausschuß den Antrag gestellt, zum Beschluße zu erheben, es werde die Dejwic=Wokowitzer Straße als eine subventionirte Bezirksstraße erklärt und es werde dem Bezirke Smichow zur Erhaltung derselben jährlich ein Beitrag von 800 st. ans dem Landes= Fonde und zwar ans der jährlich vom h. Landtage zu bewilligenden Straßenbaudotation bewilligt und der Landesausschuß angewiesen, dieselbe flüssig zu machen.
Nur in Berücksichtigung des erst später gestellten Antrages, daß erst mit dem Jahre 1873 der Ersatz
der Kosten nothwendig werden würde, beantragt der Budgetausschuß, die Dejwic=Wokowitzer Straße werde als eine subventionirte Bezirksstraße erklärt und es werde dem Smichower Bezirke zur Erhal= tung derselben der jährliche Betrag von 800 st. aus dem Landesfonde und zwar aus der jährlich vom h. Landtage zu bestimmenden Straßenbaudota= tion bewilligt und der Landesausschuß angewiesen, dieselbe flüßig zu machen. Der Landesausschuß stellt noch einen anderen Antrag dahin, daß die vom
Landesausschuße der Prager Stadtgemeinde früher schon bewilligte Summe nachträglich bewilligt werde. Der Budgetausschuß glaubt aber, da diese Summe schon in früheren Jahren ausgegeben und damals bereits in Rechnung genommen wurde, von einer neuen Genehmigung, resp. von dem Antrage auf eine solche Genehmigung absehen zu können.
Es wird der Antrag gestellt, auf den ersten Vunkt des Landesausschuß=Berichtes über die Genehmigung einer Summe von 1500 st. nicht einzugehen, son= dern zur Tagesordnung zu übergehen; bezüglich des zweiten Punktes und zwar an die Stadtgemeinde Prag auf die Mehrleistung für diese Straße von 15420 st. noch eine weitere Beitragsleistung von 5000 st. zu bewilligen und den Landesausschuß anzuweisen, diesen Betrag aus der Straßenbaudo= tation für das Jahr 1874 flüßig zu machen.
Bezüglich des weiteren Antrages, daß die Dejwic=Wokowitzer Straße in Landessubvention aufgenommen werde mit diesem Betrage schon vom Jahre 1873 angefangen, wird die Genehmigung beantragt.