Es erübrigt mir sonach nur zum Schluße den h. Landtag darauf aufmerksam zu machen, daß die Commission in ihren Schlußanträgen und insbeson= dere in der Deduktion der 3. Frage, um die es sich handelt, nämlich betreffend den Umfang und
die Art der Mittel, jene Anträge als ein Ganzes, als ein zusammenhängendes, organisch gegliedertes Hilfsmittel ansteht, und daß es nicht wohl angehen würde, eines dieser Kettenglieder herauszureißen und die anderen vielleicht anzunehmen, denn eben nur in Annahme aller der beantragten Momente liegt, wenigstens vom Standpunkte der Commission betrachtet, die Gewähr, daß möglicher Weise dieser Kalamität erfolgreich in der Weise wenigstens be= gegnet werden könnte, daß sich dieselbe wenigstens nur auf den bisherigen Umfang beschränke, und nicht etwa der ganze Böhmerwald binnen Kurzem dem Karste ähnlich werde.
Die Kommission ging bei dieser Gelegenheit von der Anschauung ans, daß es sich in erster Reihe darum handelt, jene Maßregeln zu veran= lassen, die geeignet sind, forsttechnische Mittel, die das direkte Bekämpfen der Borkenkäfer be= zwecken, in Anwendung zu bringen.
In dieser Beziehung kann ich nicht umhin, der h. Statthalterei den Dank der Kommission aus= zusprechen dafür, daß sie den Böhmerwald schon vor mehreren Monaten in Forstdistrikte eingetheilt, an die Spitze der Bezirke Fachkundige gestellt und diese mit dem ständigen Centralkomite, das in Prag tagt, in direkte Verbindung gebracht hat. Es ist allerdings dieses Mittel, welches durchgeführt wurde, ein solches, das geeignet ist, den forsttechnifchen Theil der Frage zu lösen; sollte jedoch anderseits die Ausarbeitung des befallenen Holzes nicht alsogleich in Angriff genommen werden können und sollten die Wintermonate vielleicht versäumt werden, so muß die Kalamität noch unbedingt größer werden und wir gehen Konsequenzen entgegen, die unbe= rechenbar sind.
Dazu ist aber, und darüber spricht sich der Kommissions=Bericht ganz klar ans, die sogleiche Flüssigmachung von 100000 Gulden zu Holzar= beiten nothwendig und sogleich eine Arbeiterzahl von 2500 Personen. Ich möchte dieses, für den Augenblick dringendste Moment der Würdigung der h. Regierung wärmstens empfehlen. Was die Strassenbauten anbelangt, so sind sie weiter auch nicht bekämpft worden; sie haben eben im Großen und Ganzen keinen andern Zweck, als die Verbindung zwischen der Moldau und Wottawa auf leichterem Wege herzustellen und dadurch die Flößbar= machung der Hölzer zu erleichtern -- den Abzug der kolossalen Holzmassen zu ermöglichen; anderer= seits wurde ausdrücklich hingewiesen auf die Noth= wendigkeit, die Hölzer zum Theil durch Halbverseinerung in einen höher verwerthbareren Zu= stand zu bringen und zugleich den Folgen des Borkenkäfers zu entreißen.
Wenn der h. Landtag den Moment noch in's Auge faßt, daß neben dieser Kombination auch auf die Nothwendigkeit der projektirten Eisenbahnverbin= dungen hingewiesen wurde, so kann man erhoffen, daß dieser Weg geeignet ist, diese kolossal angehäusten Holzmassen wenigstens einer mäßigen Ver=
werthung entgegenzuführen und damit der Gefahr entgegenzutreten, daß jene Holzmassen unverwerthet vermodern und verfaulen und hierin die Rente vieler Jahrzehnte untergehe. Ich glaube, die h. Regierung hat ein um so nunmehr höheres Interesse daran, als man nicht vergessen darf, daß diese Be= völkerung die Steuer für diese Rente, die ihr dieses Holz schaffen soll und worin sie vielleicht das Werth= kapital ihres ganzen Besitzes erblickt, schon im Vor= aus entrichtet hat.
Ich beschränke mich auf diese Bemerkung und empfehle nochmals die Anträge der Kommission dem h. Landtage zur Annahme.
Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung und bringe die Anträge in zwei Theilen zur Abstimmung und zwar vorerst jenen Theil, der den Auftrag und Ermächtigung au den Landesaus= schuß betrifft und in zweiter Linie jene Anträge, welche das Ansinnen an die Regierung aussprechen.
(Liest. ) I. Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Zur Behebung der im Böhmerwalde herr= schenten Borkenkäfer-Kalamität und zur Vermeh= rung der Kommunikationsmittel in den betroffenen Bezirken wird behufs Subventionirung und Vor= schußertheilung die Verausgabung von 100000 st. bewilligt.
2. Der Landes=Ausschuß hat Sorge zu tragen, daß die Concurrenzverhandlung mit den Bezirken, Gemeinden und Waldbesitzern zum Zwecke der Her= stellung der Strassen:
a) von Ferchenhaid über Mehrgarten und Filz nach Obermoldau, dann
b) von dem Forsthause Planic über die Bock= hütte nach Passekau, beide im Winterberger Be= zirke, ferner.
c) von Außergesfild bis Wiederbruckenhäuser im Winterberger und von da über Innergefild, Haidel, oberhalb Unterreichenstein in die von dort nach Rehberg führende Bezirksstraße einmündend, im Bergreichensteiner Bezirke, endlich
d) der Strassenzüge Neuenberg=Dobrusch=Perlau und Andreasberg=Kalsching im Kalschinger Bezirke eingeleitet werden und wird derselbe ermächtigt, den Betrag von höchstens 70000 st. zur Subven= tionirung dieser Strassen zu verwenden.
3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, den restlichen Betrag von 30000 st., sowie etwaige von der Subventionssumme per 70000 st. erübrigende Beträge zu Vorschüssen und zwar nach seinem Ermessen zu einem der Eingangs erwähnten Zwecke zu verwenden.
Ich bitte Diejenigen, welche diese Anträge, annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ist angenommen.
(Liest. ) II. Die hohe Regierung wird ersucht: a) aus Reichsmitteln einen Betrag bis zur Höhe von 100000 st. zu Vorschüssen an jene Pri= vate, Corporationen und Gemeinden, welche die Holzgestehungskosten sogleich auszubringen nicht im Stande sind, zu verwenden, desgleichen solche Wald=
besitzer durch Gewährung von Vorschüssen für Zwecke der Holzverwerthung und Aufforstung zu unterstützen;
10 die bereits im Zuge befindlichen Unter= handlungen wegen Gewinnung der nöthigen und geeigneten Waldarbeiter mit thunlichster Beschleu= nigung einem günstigen Abschluße zuzuführen;
c) die rasche Inangriffnahme des Baues der concessionirten Eisenbahnlinien Liebenau=Passau und Priesen=Eisenstein, insbesondere in den Strecken: Strakonitz, Kubo=Hütten und Pilsen=Eisenstein, so= dann die baldigste Concessionirung der projectirten Bahnen Budweis=Krumau, Salnau-Kuschwarda und Rakonitz-Klattau-Furth zu fördern, und auf entsprechende Herabsetzung der Eisenbahntarife für Holzfracht hinzuwirken;
d) sobald als thunlich die Entwürfe eines Landesforstgesetzes, sowie einer Flur= und Strom= polizei=Ordunng zur verfassungsmäßigen Behand= lung einzubringen und für die strengste Handhabung der zum Forstschutze bestehenden Gesetze Sorge zu tragen.
Ich bitte Diejenigen, welche diese Anträge an= nehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Ange= nommen.
Ref. Karl Frh. Korb von Weidenheim: Es wurden noch der Kommission 2 Petitionen übergeben u. zw.: die Petition der Bezirksvertretung Kalsching und eine Petition Sr. Durchlaucht des Fürsten Johann Adolf von Schwarzenberg, die mit den Beschlüssen des hohen Landtages ihre Erledi= gung sinden.
Oberstlandmarschall: Wir kommen zum nächsten Gegenstande der Tagesordnung, nämlich zur Wahl eines unbesoldeten Hypothekenbankdirektors aus der Kurie der Städte und Industrialorte. Ich ersuche die Herren Verifikatoren sich hieher zu be= mühen, um das Skrutinium dann vorzunehmen; die Wahl selbst wird mittels Namenaufruf vor sich gehen, ich bitte die betreffenden Wahlzettel in die Urne zu legen (läutet).
Ldtgs. =Sekr. Schmidt (liest): Herr Achtner Michael, H. Adam Viktor.
Oberstlandmarschall: Hr. Achtner ab= wesend? (Stimmen: Ja, aber im Hause ist er. )
Landtagssekr. Schmidt. Dr. Aschenbrenner.
Oberstlandmarschall: Hat abgegeben?
Landtagssekr. Schmidt: Ja. (liest): Dr. Ban= haus (Stimmen: Nicht da. )
Oberstlandmarschall: Ist entschuldigt.
Landtagssekr. Schmidt: Dr. Bareuther (Stimmen: Ist draußen, ist im Hause).
Oberstlandmarschall: Abgegeben?
Ludtsekr. Schmidt: Nein, Dr. Bareuther nicht abgegeben (liest): Herr Bitterlich, H. Claudi Eduard, Dr. Görner, Dr. Graf, Dr. Grasse, Dr. Groß (Stimmen: Abwesend. )
Oberstlandmarschall: Dr. Groß nicht hier? - Ohne Entschuldigung abwesend.
Landtagssekr. Schmidt (liest): Dr. Hallwich.
Oberstlandmarschall: Auch ohne Ent= schuldigung abwesend.
Landtagssekr. Schmidt: Dr. Ritt. von Hasner Leopold, Dr. Haßmann, Hr. Huscher, Hr. Jahnel, Dr. Klepsch (Stimmen: Krank), Dr. Klier, Herr Kobinger, Herr Körber Gustav, Ritter v. Leiten= berger (Stimmen: Er war da, ist im Hanse), H. Lenk, MDr. Mayer.
Oberstlandmarschall: Herr Lenk ab= gegeben ?
Abg. Lenk: Ja!
Landtagssekr. S ch m i d t: Dr. Mayer, Hr. Rasp, Dr. Raudnitz, Dr. Schmeykal, Herr Seidemann, Dr. Tedesco, Herr Theumer Leo, Dr. Volkelt, Dr. Waldert, Dr. Weber, Dr. Wiener, Herr Wolfrum, Dr. Woratschka.
Nun kommt die Kurie der Handelskammern: Herr Bayer.
Oberstlandmarschall: Herr Bayer ab= gegeben?
Landtagssekr. Schmidt: Abgegeben. (Liest):
Herr v. Dormitzer, Herr von Dotzauer, Hr. Frank, r. Friedrich, Hr. Fürth, Dr. Habermann (Stim= men: nicht da!)
Oberstlandmarschall: Krank.
Landtagssekr. Schmidt: Herr Herkner, Herr Krause, Herr v. Plener Exc, Herr Richter, Herr Schier, Herr Sobotka, Herr Suida, Herr Tachezy (Stimmen: War hier. )
Oberstlandmarschall: Bitte nun das Skrutinium vorzunehmen.
(Läutet): Ich bitte das Ergebniß der Wahl entgegenzunehmen. Aus der Curie der Städte und Industrialorte und Handelskammern wurden abge= geben zur Wahl eines Hypothekenbankdirektors 40 Stimmzettel, die absolute Majorität beträgt 21, es erscheint Herr Dr. Rudolf Haase mit 40 Stimmen einstimmig gewählt. (Bravo, Bravo. )
Wir kommen nun zum Berichte der Budget= kommission über die Anträge des Landesausschußes wegen Sistemisirunig der Taxgebühren bei katastralen Amtshandlungen.
Berichterstatter ist Herr Dr. Klier. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Ref. Dr. Klier: Der Bericht des Budget= Ausschußes über die Anträge des Landesausschußes
wegen Sistemisirung der Taxgebühren bei katastralen Amtshandlungen besindet sich schon einige Zeit in den Händen der verehrten Mitglieder des hohen Hauses, ich glaube daher, daß mau mich der Ver= pflichtung entheben werde, diesen Bericht vorzulesen und beschränke mich in Folge dessen, daß ich das als zugestanden annehme, darauf, nur in Kürze das Nothwendige vorauszusenden dem Gesetze.
Es haben früher schon solche Gebühren be= standen für rektifikatorische Auszüge, das ist für Ausfertigungen von Abschristen und Auszügen ans den Katastralzergliederungssummarien, den Josefini= schen Fassionsbüchern und dem Theresianischen Ka=
taster, u. zw. im Betrage von 42 kr. pr. Bogen, dann für Katastralwerthzeugnisse und Amtszeugnisse über die Eigenschaften der Gründe pr. 1 st. 25 kr.; für andere Katastralakte, wie z. B. Eintragungen in den Josefinischen Landeskataster wegen Grund= abtretung und Ausfertigung von Abschristen und Auszügen aus der Katastralzergliederungstabelle für landesgerichtliche Inventuren und für andere Privatzwecke wurden keine Taren abgenommen.
Es hat der Landesausschuß jedoch den Antrag gestellt, daß man die von mir bereits bezeichneten, jetzt bestehenden Taren erhöhe und daß man be= züglich der anderen beiden Fälle, nämlich Eintra= gungen wegen Grundabtretung und Ausfertigungen von Abschristen und Auszügen neue Taren festsetze, weil die Landesbuchhaltung ein eigenes Departe= ment hat, wo alle diese Arbeiten vollführt werden. Die Kosten für dieses Departement beziffern sich in runder Summe auf beiläufig 12. 000 st., ohne daß diese Arbeiten eigentlich solche wären, die in de» eigentlichen Wirkungskreis des Landes gehören. Es, wird damit gerechtfertigt und begründet der Anspruch des Landes auf solche Taren um so mehr, als ste nur für solche Fälle beantragt werden, wo auch die Regierung keine Gebührenfreiheit eintreten läßt. Als Grundlage für die Höhe der Taren nimmt der Landesausschuß und in Uebereinstim= mung mit ihm auch die Commission den Werth der Arbeitskraft eines niederen Beamten an, und bei den Anträgen, die da gestellt werden, wird noch der Unterschied gemacht bei Eintragungen in den Landeskataster zwischen landtäflichen Gütern und anderen Gütern, weil bei Ausfertigung dieser Akten bei landtäflichen Gütern nach den speziellen und ge= nanen Auseinandersetzungen der Landesbuchhaltung eine viel größere Arbeit nothwendig ist, nm eben das Elaborat zu Stande zu bringen.
Im Uebrigen berufe ich mich auf den Antrag des in den Händen der geehrten Herren besindli= chen Berichtes und trage den Antrag des Budget= Ausschußes vor: Der hohe Landtag wolle diesem Gesetzentwurfe betreffs Systemisirung der Taxgebühren bei katastralen Amtshandlungen die Ge= nehmigung ertheilen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž tuto osnovu zákona v pøíèinì systemisování poplatkù za úøední práce v záležitostech katastralních schváliti.
Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Generaldebatte. Wenn Niemand das Wort wünscht, so gehen wir zu der speziellen Berathung des Ge= setzes über. -
Ref. Dr. Klier (liest):
§. 1.
Für die durch Landesorgane besorgten kata=
stralen Amtshandlungen werden folgende Taxge-
bühren zu Gunsten des böhmischen Landesfondes
eingehoben:
a) für Ausfertigung von Abschriften oder Auszügen
aus den Katastralzergliederungssummarien, den
Josefinischen Fassionsbüchern und dem There= sianischen Kataster eine Gebühr von 1 st. 25 kr. für jeden Bogen; b) für Ausfertigungen von Amtszeugnissen über die Zugehörigkeit und Eigenthumsqualität von Grundstücken, sowie für die Ausstellung von Katastralwerthzeugnissen eine Gebühr von 2 st. für jeden Bogen der Ausfertigung.
Snìm. akt. Höhm (ète):
§. 1.
Za práce úøední v záležitostech katastrálních budtež ve prospìch fondu zemského vybírány taksy tyto: a) za sdìlání opisù neb výpisù z katastrálních sumarií rozborných, z josefínských knih pøiznávacích a z katastru terezianského
za každý arch .................. 1 zl. 25 kr.
b) za vydání úøedních vysvìdèení o pøíslušnosti a jakosti vlastnictví pozemkù, jakož i za sdìlání vysvìdèení o cenách katastralních od každého archu sdìlaného poplatek....................................... 2 zl.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand
zu §. 1 das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Ref. Dr. Klier (liest):
§. 2.
Zur Zahlung dieser Gebühr ist derjenige verpflichlet, welcher um die Ausfertigung der vorbezeichneten Urkunden ansucht. Erfolgt die Ausfertigung über Requisition einer Gerichts= oder Administrationsbehörde, so hat diese mit der Requisition zugleich den Namen des Interessenten be= kannt zu geben, dem die Berichtigung der Gebühr obliegen wird.
Snìm. akt. Höhm (ète):
§. 2.
Zapravovati tento poplatek jest povinen, kdo o vydání shora naznaèených listin žádá. Vydávají-li se tyto spisy na dožádání nìkterého úøadu soudního neb administrativního, oznam týž zároveò s rekvisicí jméno osoby, jíž se to týèe a které náleží poplatek zapraviti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu §. 2 das Wort? Diejenigen Herren, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatter Dr. Klier:
§. 3.
Bei Eintragung in den Landeskataster (Zu= und Abschreibungen) sind, und zwar von dem Erwerber der Grundstücke, ans welche die Amtshandlung sich bezieht, vorbehaltlich des Regresses an den zur Zahlung solcher Gebühren etwa ver= tragsmäßig Verpflichteten nachstehende Gebühren einzuheben:
1. Betrifft die Amtshandlung nicht landtäfliche Grundstücke (sogenannte einfache Grundabtretungen) und nicht mehr als 10 topographische Nummern,
so ist eine Tare von 50 kr., bei Eintragungen, die mehr als 10 topographische Nummern betreffen, für jede topographische Nummer eine Tare von 5 kr. einzuheben.
2. Betrifft die Amtshandlung landtäfliche (Dominikal=) Gründe und nicht mehr als 10 topo= graphische Nummern, so ist eine Gebühr von 1 st., bei Eintragungen, die mehr als 10 topographische Nummern betreffen, für jede topographische Nummer eine Gebühr von 10 kr. zu entrichten.
Snìm. akt. Höhm:
§. 3.
Pøi zápisech do zemského katastru (pripisuje-li a odepisuje-li se) budtež vybírány od toho, kdo pøevede na sebe pozemky, k nimž øízení úøední se vztahuje, s vyhražením práva hojiti se na tom, kdož by snad k placení takových poplatkù smlouvou zavázán byl, tyto poplatky:
1. Týká-li se jednání úøední pozemkù ve dskách zemských nezapsaných (tak zvaného prostého oddìlení pozemkù) a ne více než 10 topografických èísel, budiž vybírána taksa 50 kr, pøi zápisech pak, jež více než 10 èísel topografických se týkají, budiž za každé èíslo topografické vybírán poplatek 5 kr.
2. Tykáli se jednání úøední pozemkù zapsaných (dominikálních) a nikoliv pøes deset èísel topografických, budiž zapraven poplatek 1 zl., pøi zápisech pak, které se vztahují k více než 10 èíslùm topografickým, budiž za každé èíslo topografické zapraven poplatek... 10 kr.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu §. 3 das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben.
§. 3 ist angenommen
Berichterstatter Dr. Klier:
S. 4.
Die Befreiung von diesen Tasgebühren wird zugestanden:
1. Amtshandlungen, für welche der Staats= schatz oder das Land die Gebühr zu entrichte« hätte;
2. Grundabtretungen in Angelegenheit des Baues von Reichs=, Landes= und Gemeindestraßen, dann der Errichtung oder Erweiterung von Leichenhöfen;
3. Grundabtrennungen aus Anlaß der Grund= lastenablösung;
4. in allen Fällen, in welchen für eine Person oder für ein Rechtsgeschäft vom Staate die Ge= bührenfreiheit gesetzlich gewährt ist.
Snìm. akt. Höhm:
§. 4.
Taksy tyto neplatí se:
1. Pøi jednáních úøedních, za která by pokladnici státní neb zemi náleželo poplatek zapraviti;
2. oddìlují-li se pozemky za pøíèinou stavby
silnic øíšských, zemských, okresních a obecních, pak pro zøízení neb rozšíøení høbitovù;
3. oddìlují-li se pozemky za pøíèinou vyvazení pozemkù;
4. ve všech pøípadech, v kterých stát osobu nìjakou neb právní jednání nìkteré po zákonu od poplatku osvobozuje.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem §. das Wort? Bitte jene Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
§. 4. ist angenommen.
Dr. Schmeykal: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Zu §. 4?
Dr. Schmeykal: Nein. Ich will die An= nahme eines Paragrafs beantragen, welcher zwischen §. 4 und §. 5 stehen soll, so daß §. 5 zu §. 6 würde, und dieser Paragraf hätte dahin zu lauten:: "daß Rückstände von Taxengebühren im Wege der politischen Exekution eingebracht werden können, " um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, daß sie im Rückstandsfalle der Exekution unterliegen und um die betreffenden Organe in die Lage zu fetzen, solche einzubringen.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Die= jenigen, welche den Antrag des Herrn Dr. Schmeykal unterstützen wollen, daß wegen Einbringung der Taxengebühren zwischen §. 4 und §. 5 ein Para= graf eingeschoben werde des Inhaltes: "Rückstandige Taxgebühren werden im Wege der politischen Exekution eingebracht" - die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand zu dem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. ) So erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterst. Dr. Klier: Ich von meinem persönlichen Standpunkte ans habe gegen die Einfü= gung dieses vom Herrn Dr. Schmeykal beantragten Paragrafes für meinen Theil nichts einzuwenden und bin damit einverstanden. Allein selbstverständlich kann ich nicht Namens der Kommission diese Erklärung abgeben.
Oberstlandmarschall: Ich schreite nunmehr zur Abstimmung. Nach dem vorliegenden An= trage würde ein neuer Paragraf unter 5 einzu= schallen sein, welcher lauten würde: "Rückständige Taxgebühren werden im Wege politischer Exekution eingetrieben.
Snìm. akt. Höhm: §. 5 mìl by zníti: Nezaplacené taksy takové mohou vymáhati se cestou politické exekuce.
Oberstlandmarschall: Bitte Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht. ) Angenommen.
Berichterst. Dr. Klier: Der §. 6 lautet:
Die Wirksamkeit dieses Gesetzes tritt mit dem Tage der Kundmachung ein.
Und §. 7:
Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird Mein
Finanzminister, der Minister des Innern und der Justiz beauftragt.
Snìm. akt. Höhm (ète): §. 6. Zákon tento nabude moci tím dnem, kdy bude prohlášen.
§. 7.
Naøizuje se Mým ministrùm financí, vnitøních záležitostí a práv, aby zákon tento ve skutek uvedli.
Oberstlandmarschall: Bitte Diejenigen, welche den §. 6 und 7 in der vorgetragenen Fassung annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Berichterst. Dr. Klier: Die Ueberschrift und die Einleitung des Gesetzes lautet:
Gesetz vom.............................
wirksam für das Königreich Böhmen. Ueber An= trag des Landtages Meines Königreiches Böhmen sinde Ich anzuordnen, wie folgt:
Snìm. akt. Höhm:
Zákon, daný dne........................
pro království Èeské. K návrhu snìmu Mého království Èeského vidí se Mnì naøíditi takto:
Oberstlandmarschall: Bitte Jene, welche dem Gesetzestitel und der Einleitung des Gesetzes ihre Zustimmung geben, die Hand zu erheben. (Ge= schieht. ) Er ist angenommen.
Berichterst. Dr. Klier: Nachdem es wün= schenswerth erscheint, dieses Gesetz vollständig zur Aunahme zu bringen, da die Zeit für den Landtag schon kurz bemessen ist, so erlaube ich mir den An= trag zu stellen, es möge sofort in die dritte Lesung eingegangen werden.
Oberstlandmarschall: Wird zu diesem Antrage etwas erinnert? (Niemand meldet sich. ) Bitte also Jene, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist ange= nommen.
Ich ersuche nun Jene, welche dem Gesetze in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, sich zu er= heben. (Geschieht. ) Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen nun zum Berichte der Commis= sion zur Eingabe Z. 112 Pet. betreffs Ausbaues der Eisenbahnstrecke Pilsen=Klattau=Eisenstein. Be= richterstatter ist der Herr Abgeordnete Dr. Weber. Ich ersuche ihn den Bericht vorzutragen.
Berichterst. Dr. Weber (liest):
Hoher Landtag!
Nr. 112 Pet. Die Stadt= und Gemeinde Vertretungen von Neuern, Klattau, Schwihau, Pøestic, Lužan und Dobøan bitten um Verwendung bei der h. Regierung und bei dem h. Reichstage um Erzielung einer ausgiebigen Unterstützung der Pilsen=Priesner Eisenbahngesellschaft zum Aus= baue der Eisenbahnstrecke Pilsen-Klattan-Eisenstein.
Die Petenten führen an, daß das Gebiet ihrer Bezirke im südwestlichen Böhmen, trotzdem dasselbe wegen ihrer entwickelten landwirthschaftlichen Kultur, besonders wegen ihres Holzreichthumes, seiner be= deutenden Kohlenlager, seiner Glas= und Eisenin= dustrie und wegen anderer gewerblichen Unternehmungen einen Hauptfaktor des volkswirthschaft= lichen Vermögens in Böhmen bildet - zwischen der böhmischen Westbahn und der Kaiser Franz= Josefsbahn gelegen, dennoch bisher von jeder di* rekten Eisenbahnverbindung ausgeschlossen gewesen sei, was in Folge des erschwerten Verkehres ein Verkommen der angeführten Produktionszweige zur Folge haben müsse.
In jüngster Zeit sei nun allerdings der Pilsen= Priesner Eisenbahngesellschaft auch die Conzession zum Ausbaue einer Eisenbahnlinie von Pilsen über Dobøan, Pøestitz, Schwihau,. Klattau, Neuern bis Eisenstein ertheilt und hiedurch in Anhoffung des dadurch in Aussicht gestellten Eisenbahnverkehrs ein neuer Aufschwung für gewerbliche Unternehmungen in jenen Bezirken besonders wegen des vorhan= denen mächtigen Steinkohlenlagers entstanden, wie in Dobøan eine Aktienbräuerei, in Pøestitz eine Ak= tienmalzfabrik, in Schwihau eine Aktienlederfabrik, in Klattau eine Aktienbräuerei, in Neuern eine Maschinenfabrik und in Eisenstein großartige Dampfsägen.
Diese Unternehmungen müssen, sollen sie nicht wieder zu Grunde gehen und soll das volkswirth= schaftliche Leben jener Gegenden sich segensreich entwickeln, nicht länger mehr von dem Eisenbahnverkehre ausgeschlossen bleiben, und daher erschien der schleunige Ausbau der Pilsen=Klattau=Eisensteiner Linie dringend nothwendig und bei der jetzigen Fi= nanzkrise eine Unterstützung dieser Eisenbahn seitens des Staates höchst wünschenswerth.
Da nun die h. Regierung die volkswirthschaft= liche Bedeutung einer Eisenbahnlinie für die ge= nannten Bezirke selbst anerkannt hat, indem dieselbe die Ertheilung der Eisenbahnkonzession für die Linie Pilsen=Klattau=Eisenstein damit und auch durch Hin= weis auf den internationalen Verkehr mit Baiern motivirte, da es ferner notorisch ist, daß die über Oesterreich hereingebrochene finanzielle Krise die rasche Ausführung jener sowie anderer h. o. ertheilten Eisenbahnkoncessionen ohne staatliche Unterstützung dermal nicht leicht möglich macht - da ferner nach dem Gesetze vom 13. Dezember 1872 ein Theil des durch dasselbe bewilligten Staatsanlehens zur Förderung des Eisenbahnbaues zu verwenden ist, so beantragt der Petitionsausschuß:
Der h. Landtag beschließe über das Ansuchen der Stadt= und Gemeindevertretungen von Neuern, Klattau, Schwihau, Pøestitz, Lužan und Dobøan um Verwendung bei der h. Regierung und bei dem h. Reichsrathe wegen ausgiebiger Unterstützung der Pilsen=Priesner Eisenbahngesellschaft zum Ausbaue der koncessionirten Eisenbahnlinie Pilsen=Klattau= Eisenstein bei der volkswirtschaftlichen und inter=
nationalen Wichtigkeit dieser koncessionirten Eisen= bahn die Bitte der genannten Stadt- und Ge= meindevertretungen um staatliche Unterstützung der Pilsen=Priesner Eisenbahngesellschaft zum Ausbaue dieser Linie der h. Regierung zur besonderen Wür= digung zu empfehlen.
Als dieser Bericht der Petitionskommission vorgelegt worden war, gelangte nachträglich unter Nro. 287 Ldtg. eine Petition an die Kommission von der Stadt= und Bezirksvertretung von Pilsen in derselben Angelegenheit. Ich erlaube mir nun, weil sich dadurch der Antrag der Petitionskommission in Nichts ändert, bei dem Antrage zu bleiben; nur die Erledigung derselben müßte dann gleichfalls diesen beiden Petitionen angeschlossen werden.
Snìm. sekr. H ö h m (ète): Komise petièní navrhuje:
Slavný snìme raèiž se usnésti o žádosti mìstských a obecních zastupitelstev Nýøského, Klatovského, Švihovského, Pøestického, Lužanského a Dobøanského za pøímluvu k slavné vládì a k slavné øíšské radì v pøíèinì vydatné podpory pro spoleènost železnice PlzenskoBøezenské na dostavení povolené trati železnièné z Plznì pøes Klatovy do Eisensteinu, že vzhledem k národo-hospodáøské a mezinárodní dùležitosti této povolené dráhy železné žádost jmenovaných zastupitelstev mìstských a obecních za podporu státní pro spoleènost Plzensko-Bøezenskou na dostavení této trati slavné vládì se doporouèí k uvážení zvláštì bedlivému.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand
zu diesem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. ) Ich bitte Diejenigen, die diesem Antrage zu= stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Der nächste und letzte Gegenstand der heuti= gen Tagesordnung ist der Bericht der Petitions= kommission über die Petition mehrer Bezirksvertre= tungen wegen Abänderung des Gesetzes in Betreff der Vorschreibung der Erwerb= und Einkommen= steuer. Berichterstatter ist Hr. Abg. Frank; ich er* suche ihn, den Bericht vorzutragen.
Res Abg. Frank: Hoher Landtag!
Mehrere Bezirksvertretungen u. z. die Bezirks= ausschüsse von Ronsperg, Bergreichenstein, Schwei= nitz, Kuttenberg, Jaromìø, Rochlitz, Karolinenthal, Marschendorf Gablonz, Tepl, Königsaal, Hostau, Ellbogen, Komotau=Sebastiansberg, Krumau und Hohenfurth petitioniren um Erlassung eines Landes= gesetzes, resp um Erwirkung eines Reichsgesetzes, wonach die Erwerbs= und Einkommensteuer von In= dustrie=, Gewerbs= und Handelsunternehmungen in jenen Bezirken vorgeschrieben werden soll, wo solche ausgeübt wird.
Im Wesen der Sache gleichlautend, zerfallen die Petitionen dennoch in zwei Theile, und zwar bezweckt der eine Theil die Erfassung eines Ge= setzes, womit Zweiganstalten von Fabriken und Un= ternehmungen, ohne Rücksicht, ob dieselben mit der
Hauptunternehmung in einem solchen nothwendigen Zusammenhange stehen, daß sie für sich allein als eine selbstständige Geschäftsunternehmnug nicht an= gesehen werden können, dennoch eine Erwerb= und Einkommensteuer im Orte der Ausübung zu ent= richten hätten - und ein zweiter Theil, es möge jede im Gesetze vom 29. Juli 1871, R. =G. =Bl. 91, nicht inbegriffene Geschäfts= oder Handelsunternehmung überall einer Erwerb- und Einkommensteuer unterzogen werden, wo dieselbe ausgeübt wird.
Was den ersten Theil der Petitionen betrifft, die Zweiganstalten, welche mit einer Hauptunter= nehmung im nothwendigen Zusammenhange stehen, einer selbstständigen Erwerb- und Einkommensteuer zu unterziehen, ist die Kommission in reiflicher Erwägung dieser Frage nicht der Anschauung, eine Aenderung des Gesetzes vom 29. Juli 1871, R. -G. -Bl. Nr. 91, welches diese Petitionen involvirt, zu beantragen und zwar aus folgenden Gründen:
Es liegt in der Natur der Sache selbst, jedes Unternehmen möglichst zu koncentriren und ist so= mit anzunehmen, daß Zweiganstalten nicht muth= willig von der Hauptunternehmung getrennt werden. Dort, wo aber ein solcher Fall dennoch eintritt, müssen schwerwiegende Gründe und Ursachen vorliegen, welche eine Hauptunternehmung bestimmen, eine Trennung der Etablissements vorzu-nehmen.
Ist die Geschäftsführung und Uiberwachung eines getrennt geführten Unternehmens an und für sich dadurch eine schwierigere und kostspielige geworden, so kann doch vom praktischen Standpunkte nicht außer Acht gelassen werden, daß die Hin- und Herschaffung der betreffenden Erzeugnisse von der Hauptunternehmung zur Zweiganstalt und umge= fehrt die Unternehmung selbst im hohen Grade ge= fährdet. Die Gelegenheit aber, die es der Industrie unmöglich macht, ihre Etablissements in ihrem Standorte zu koncentriren, dazu benützen zu wollen, dieselbe mit weiteren Steuern zu, belasten, scheint dem Prin= zipe der Billigkeit und der Gerechtigkeit sehr zu Widersprechen und wenn die Petenten auch einer= seits geltend machen, daß in Folge des bestehenden Gesetzes manchem Bezirke eine Grundlage entgeht, wornach aus ein besagtes Hilfsetablissement die be= treffende Umlage entfallen würde, so dürfen diesel= ben in ihrer Sorge um die Erhaltung des Bezirkes anderseits das Aequivalent nicht außer Acht lassen, daß so manche Faktoren eine permanente Beschäftigung sinden und Dieser Erwerb doch ledig= lich dem Bezirke wirksam zu Statten kommt. Was den zweiten Theil der Petitionen betrifft, daß jede im Gesetze vom 29. Juli 1871, R. =G. =Bl. Nr. 91, nicht Inbegriffene Geschäfts= oder Handelsunternehmung überall dort, wo selbe ausgeübt wird, einer Erwerb= und Einkommensteuer zu unterziehen ist, muß die Petitionskommission in erster Reihe erklä= ren, daß ein Gesetz, welches diesen Grundsatz als leitenden Gedanken in sich schließen würde, in seinen äußersten Konsequenzen durchgeführt. Zustände schaf=
fen würde, welche vollkommen geeignet wären, den Handel in Oesterreich total brach zu legen.
Nach dem Grundsatze eines Gesetzes, wie es die Petenten anstreben, wäre eine Handelsunternehmung lediglich auf ihren Standort beschränkt und in dem Augenblicke, wo ein Handelsgeschäft in einem andern Orte oder Bezirke unternommen wird, solle sie sofort mit einer Erwerb- und Einkommensteuer belegt werden und dies lediglich nur deshalb, damit der betreffende Bezirk eine Umlage auf diese direkte Steuer vorschreiben kann.
Der österr. Handel, dessen Bedeutung wohl Niemand unterschätzen wird, hat seit einer Reihe von Jahren nach manchen großen Kämpfen nie geahnte Dimensionen an Ausdehnung gewonnen, hat aber nicht minder für seine Fortentwickelung ein noch sehr weites Feld offen. Eine freisinnige, jede Beschränkung beseitigende Handels= und Finanz= Gesetzgebung kann es ermöglichen, unserem Handel in der Reihe aller Staaten jenen Platz einzuräumen, der ihm seiner Bedeutung nach vollkommen gebührt und ihm über kurz oder lang auch zukommen muß; ein Gesetz jedoch zu befürworten, welches geeignet wäre, diesen allgemein gehegten Wünschen nicht nur einen Damm zu setzen, sondern durch die Hem= mung des freien Verkehrs uns auch noch mittelalterliche Zustände schassen würde, schien der Peti= tionskommission bedenklich. Wie wohl es nicht schwer fallen würde, mit einer Reihe von Beispielen ans dem praktischen Geschäftsleben das Undurchführbare des gestellten Ansuchens zu beweisen, beschränkte sich die Petitionskommission lediglich darauf, die den Petitionen zu Grunde liegenden speciellen Fälle zu besprechen und glaubt, daß diese Allem genügen werden, das h. Haus für die Anträge der Petitions= Kommission zu bestimmen.
Die Bezirks=Ausschüsse von Krumau und Hohenfurth führen unter Anderem an, daß in diesen Bezirken von mehren Handelsleuten Holzeinkäufe gemacht worden und daß in Folge der Verfrachtung, des Holzes zur Moldau und den Bahnstationen die Bezirksstraßen geschädigt werden, ohne daß den Bezirken außer der theilweisen Wegmautgebüht ein Mittel zu Gebote stünde, die betreffenden Holzhändler zu einer Beitragsleistung für die Rekonstruirung der beschädigten Straße beizuziehen, es möge somit im gesetzlichen Wege normirt werden, daß dieselben die Erwerbs= und Einkommensteuer in dem Bezirke der Geschäftsausübung entrichten.
In den weiteren Auseinandersetzungen sagt der Bezirksausschuß von Krumau unter gleichzeitiger Benennung der betreffenden Holzhändler Folgendes:
"Diesen Herren Unternehmern wäre es doch ganz gleichgiltig, ob ste die k. k. Steuern in Krumau von ihrem hier ausgeübten Holzgeschäfte zahlen, oder ob ste es anderwärts thun. "
Dieselben Holzhändler nennt aber auch der Bezirksausschuß in Hohenfurth und argumentirt in ganz gleicher Weife, daß es doch diesen Herren Unternehmern ganz gleichgiltig sein dürste, ob ste
die k. k. Steuern von ihren Holzgeschäften in Hohenfurth entrichten, oder ob sie es anderwärts thun.
Es ist wahr und unbestritten, daß es den betreffenden Unternehmern ganz gleich sein würde, ob dieselben ihre k. k. Stenern in Prag, Budweis, Moldauthein oder in Krumau entrichten, nicht gleichgiltig aber könnte es diesen Unternehmern sein, die Steuer überall dort zu bezahlen, wo selbe ein Holzgeschäft ausüben und dies müßte doch nach vorangeführten Beispielen geschehen, wollte man den In= tentionen der Petenten folgen. Der Staat selbst vom fiscalischen Standpunkte ausgehend, erhebt eine Erwerbssteuer lediglich für die Berechtigung der Ausübung einer Handelsunternehmung ohne Beschränkung auf den Standort, da dies im entgegengesetzten Falle gewisse Geschäftszweige rein unmöglich machen würde.
Das Getreide=Geschäft, einer der ersten Faktoren unserer Handelsartikel, könnte unter anderen Ver= hältnissen beispielsweise gar nicht kultivirt werden, da doch die Händler, welche ihre Einkäufe auf fast jedem größeren Markte besorgen, überall eine Erwerb- und Einkommensteuer entrichten müßten, weil ihnen analog dem Holzhändler nicht möglich ist, am Standorte ihrer Unternehmung das Geschäft zu betreiben.
Wenn aber Eines der Beachtung würdig erscheint, so ist es der von den Bezirksausschüssen von Krumau und Hohenfurth geltend gemachte Umstand, daß bei Verfrachtung des Holzes die Be= zirks=Straßen in Anspruch genommen, diese beschä= digt werden, ohne daß es dem Bezirke möglich wird, Letztere zu einer Beitragsleistuug beizuziehen. Aber auch in diesem Falle wirft sich unwillkührlich die Frage zur Beantwortung auf, in wessen Interesse denn eigentlich die Straßen in Anspruch genommen werden? Und wieder muß da in genauer Erwägung des Sachverhaltes geantwortet werden, daß dies in erster Reihe im Interesse des Bezirkes geschieht. Nicht die Qualität oder sonstige Eigenschaft des Verkaufsobjektes ist der alleinige Gradmesser für den Kaufpreis, die Möglichkeit einer leichten und bequemen Transportirung spielt bei der Verein= barung des Preises eines Artikels die Hauptrolle. Käufer und Verkäufer ziehen dies in die Kalkulation. Würde dem Käufer eben nicht die Möglichkeit geboten, das Kaufsobjekt auf eine leichte Weise weiter schaffen zu können, so müßte zuversichtlich der Kaufpreis auch ein ganz anderer sein müssen, ja es könnten sogar Fälle eintreten, daß gewisse Artikel bei Mangelan Kommunikation gar nicht au Mann zu bringen wären und erlaubt sich die Petitionskom= mission in dieser Beziehung auf die Zustände jener Gegenden in Galizien hinzuweisen, welche ob Mangels irgend welcher. Kommunikation nicht in der Lage sind, ihre Erzeugnisse verwerthen zu können und ist somit klar dargethan, daß, wenn den Bezirken auch einerseits ein nicht zu verkennender Nachtheil dadurch erwächst, daß deren Straßen bei Wegschaffung ihrer Erzeugnisse in Anspruch genommen werden, anderer=
feite wieder dieser Nachtheil in den Verkaufspreisen seinen vollkommenen Ersatz sindet, welcher den Bezirken aber nur deshalb zu Gute kömmt, weil die erforderliche leichte Kommunikation vorhanden ist.
Aber auch abgesehen von dem eben nicht prak= tischen Theile einer in Rede stehenden Gesetzesbestim= mung sprechen auch weitgehende handelspolitische Gründe dagegen. Nach dem mit den norddeutschen Staaten geschlossenen Handelsvertrage ist jede dort= ländische Handelsunternehmung im vorgedachten Sinne in der österreichischen Monarchie steuerfrei, wenn von denselben nachgewiesen erscheint, daß diese in ihrer Heimat besteuert ist; es ist gewiß, daß bei dem Abschluße dieses Handelsvertrages die derzeit bestehenden Gesetze zur Basis gedient haben, um eine gleichmäßige Behandlung der Geschäftsunternehmungen zu erzielen und würde eine Aenderung des bezüglichen Gesetzes lediglich den Zweck erreichen, der ausländischen Konkurrenz Thür und Thor zu öffnen, auch den inländischen Handel vom Markte zu drängen.
Ist bis jetzt nun nachgewiesen, daß die an= gesuchte Aenderung der gegenwärtigen Gesetzbestim= mungen unpraktisch wäre und einer gesunden Han= delspolitik entgegenstände, so erscheint der Petitions= Kommission eine solche Forderung zu mindest auch inopportun.
In einem Zeitpunkte, wo eine fühlbare Krisis Handel, Gewerbe und Industrie in ihrer Existenz bedroht, wo von allen Seiten der Ruf nach Hilfe ertönt, in einem Momente, wo in richtiger Auffassung der Situation die Reichsvertretung ein Reichs= Gesetz votirte, welches der bedrängten Lage einiger= maßen abhelfen soll, eine Gesetzesänderung zu befür= worten, welche Handel, Gewerbe und Industrie nur noch drückender belasten würde, hieße die faktischen Verhältnisse sehr verkennen.
Nach reiflicher Erwägung aller vorangeführten Gründe ist die Petitionskommission in der Ansicht vollkommen einig, die angesuchte Aenderung des Gesetzes vom 29. Juli 1871, R. =G. =Bl. Nr. 91, sowie die Erlassung eines Gesetzes, nach welchem die Erwerbs= und Einkommensteuer von Geschäfts=Unter= nehmungen überall dort entrichtet werden solle, wo solche ausgeübt werden, nicht zu empfehlen.