Úterý 13. ledna 1874

Mir scheint vielmehr, daß das gesammte Ma= terial dem L. A. zur Verfügung gestellt und der= selbe ersucht werde, dasselbe in Berathung zu nehmen und in der nächsten Session seine Anträge zu stellen. Vielleicht gelingt es ihm, viele Besorgnisse, vielleicht viele Mängel, welche dem Gesetze ankleben, zu be= seitigen, vielleicht wird es ihm gelingen, und das würde ich für viel wünschenswerther halten, durch Modifikationen am Straßengesetze etwas, was wirk= lich ein großer Uebelstand war, radikal bei Seite zu schaffen, nicht aber wegen Eisenbahnen allein ein Gesetz zu machen für Verhältnisse, die nicht blos auf Eisenbahnen Beziehung haben und wobei auch das dürfen wir nicht außer Acht lassen die unbegründete Besorgniß entstehen könnte, man hätte das Gesetz nur den Eisenbahnen zu Lieb ge= macht, denn das tiesste Bedürfniß, welches erwogen werden muß, nämlich daß die öffentlichen Interessen nicht an dem Widerstande der autonomen Behörden scheitern sollen, ist ein Bedürfniß, welches nicht blos bei Zufahrts-Straßen, sondern auch sonst eintreten kann und wenn man dieses Bedürfniß anerkennt, muß man auch nicht blos für einen einzelnen Fall abzuhelfen bemüßt sein. Auf Grund dieser Aus= einandersetzung, deren Länge ich mit der Wichtigkeit des Gegenstandes und mit dem Umstande, daß eben im hohen Hause der heutigen Verhandlung große Aufmerksamkeit gewidmet wird, zu entschuldigen bitte, erlaube ich mir daher den folgenden Antrag zu stellen: "Der Commissionsbericht und die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Petitionen werden dem Landesausfchuße zur eingehenden Erwägung mit der Aufforderung übergeben, hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. (Bravo, Bravo!)

Oberstlandmarschall: Der Antrag Seiner Exzellenz des Herrn Dr. Herbst lautet: Der Com= missionsbericht und die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Petitionen werden dem Landes=Ausschuße zur eingehenden Erwägung mit der Aufforderung

übergeben, hierüber dem Landtage in der nächster Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen. - Ich bitte Jene, welche diesen Antrag unter= stützen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Er ist unter= stützt und steht in Verhandlung.

Wünscht Jemand zu dem vorliegenden Gegenstande das Wort?

(Herr Regierungskommissär meldet sich. )

Der Herr Regierungsvertreter hat das Wort

Reg. =Kommis. Kurzbeck: Es kann von Seite der Regierung nicht unausgesprochen bleiben, daß ein Gesetz über die Zufahrtsstrassen zu den Bahn= höfen mit jedem Tage nothwendiger wird. Marc kann zugeben, daß in Böhmen bisher betreffs der Herstellung dieser Kategorie von Strassen Vielesgeschehen ist, obgleich man kein Gesetz hat. Vieles ist aber doch nicht geschehen und man kommt übet die Schwierigkeiten, die sich in solchen Fällen gel= tend machen, nicht hinaus, so lange man eben Um Gesetz hat.

Ich werde mit keiner langen Auseinander= setzung aushalten und nur einige Daten anzuführen mir erlauben. Wir haben in Böhmen an 234 Sta= tionsplätze. Wenn man diejenigen der Staats= eisenbahn in Abrechnung bringt, die schon über ein Vierteljahrhundert im Betriebe steht und bei der schon Zufahrtsstrassen bestehen, bleiben noch 214 Stationsplätze für die übrigen Bahnen übrig, welchen eben so viele Zufahrtsstrassen entsprechen sollten.

In der Wirklichkeit haben wir 165 Zufahrts= strassen. Man würde jedoch irren, wenn manglaubte, daß auch diese immer da waren, " wenn das Bedürfniß sich geltend gemacht hat; ste sind meist erst später zu Stande gekommen, nachdem der Verkehr sich vorher durch lange Zeit auf sehr müh= selige Weise hatte behelfen müssen.

Einmal ist der Usus ausreichend, das andere= mal nicht, endlich kommt man auf Schwierigkeiten, die nicht zu bewältigen sind.

Die übrigen 40-50 Zufahrtsstrassen fehlen entweder ganz, oder es sind miserable Landwege, oder nicht viel bessere, für den kommerziellen Ver= kehr ganz unpraktikable Gemeindewege.

Ich setze als bekannt voraus, daß neue Bahnen konzessionirt sind, ansehnliche Strecken davon sind der politischen Begehung unterzogen oder werden nächstens daran kommen. Ich nenne nur die 20 Meilen lange Strecke Protivin=Rakonitz der Linie Kuschwarda=Liebenau; die Strecke Pilsen=Klattau= Eisenstein; Mlaz-Karlsbad, Johann=Georgenstadt, Chotzen-Braunau und andere, in allen werden 50 bis 60 Stationsplätze etablirt und zu diesem braucht man eben so viele Zufahrtsstrassen.

Es ist kein Zweifel, daß nur der Mangel eines positiven Gesetzes Schuld ist, daß zu schon bestehenden Stationsplätzen Zufahrtsstrassen nicht zu Stande kommen.

Sobald es sich um den Bau einer halbwegslängeren oder wegen Terrainschwierigkeiten kostspie= ligeren Straße handelt, so fangen die Schwierig=

keiten schon an, die Eisenbahnunternehmung und die anderen Interessenten halten zurück.

Die Verhandlungen, die eingeleitet wurden, zerschlagen sich wieder, endlich wendet man sich an die Regierungsbehörde, welche von der Nothwen= digkeit überzeugt -- etwas Entscheidendes thun zu müssen glaubt.

Es wird ein Uebereinkommen zu vermitteln gesucht, es zerschlägt sich, es wird ein Erkenntniß gefällt. Mit diesem kommt man keinen Schritt weiter; entweder fügen sich die Parteien und dann kann ein einzelner Grundbesitzer, wenn es zur Grundeinlösung kommt, das Ganze scheitern machen, er gibt sein Grundstück nicht her, mit Expropriation kann man nicht vorgehen wegen Mangel eines Gesetzes. - Wird aber rekurrirt, dann muß die höhere Behörde das Erkenntniß aufheben, weil es keine legale Basis hat, es gibt eben keine Auto= rität, die, wenn ein Streit entsteht, gesetzlich berufen wäre, darüber zu entscheiden, es gibt keine Norm, nach welcher vorzugehen ist, sicher ein unzulässiger, auf die Dauer unhaltbarer Zustand.

Ich muß daher darauf zurückkommen, daß das Gesetz sehr dringend nöthig ist und eine beschleunigte Behandlung der bezüglichen Gesetzesvorlage sehr erwünscht wäre. Ich erlaube mir auf einige Bemerkungen des hochgeehrten Herrn Antragstellers zurückzukommen. Es wurde unter Anderem der Peti= tionen und Proteste erwähnt, welche gegen die Ge= setzesvorlage des hohen Landesausschußes und der Kommission eingebracht worden sind. Gerade diese Proteste sind der schlagendste Beweis, wie weit die Ansichten über das Maß und die Natur der Ver= pflichtung zu Leistungen für die Zufahrtsstraßen aus= einandergehen, wie schwer es daher ist, sie zu ver= einigen oder zu einem Ende zu kommen, wenn man kein Gesetz hat.

Diese Petitionen enthalten exorbitante An= sprüche gegenüber den Eisenbahnen oder umgekehrt. Es ist in diesen Protesten unter Anderm betont, die Eisenbahnen seien weniger öffentliche Anstalten, es trete mehr der Erwerbscharakter hervor und zwar im hohen Grade, sogar im höchsten. - Ich glaube nicht, daß diese Ansicht getheilt werden wird; wenn das zutreffend wäre, was behauptet wird, so wären alle Privilegien, welche man den Eisenbahnen zu= gestanden, wie sie immer heißen mögen: Steuer= befreiung, Expropriations-Bewilligungen u. s w. gar nicht berechtigt.

Daß die Eisenbahnen Mitinteressenten sind am Zustandekommen von Zufahrtsstrassen, wird Nie= mand läugnen. Aber auch in allen Gesetzen, welche in anderen Ländern bisher erlassen worden sind, und in dem Entwurfe, der von dem Landesaus= schuße und der Kommission eingebracht worden ist, wurde darauf Rücksicht genommen, daß die Eisen= bahnen auch beigezogen werden; die ganze Last können sie unmöglich tragen.

Ein Drittes ist: Es wurde darauf hinge= wiesen, daß der Regierung ein Einfluß auf das

zu Standekommen der Zufahrtsstrassen zu den Eisen= bahnen, beziehungsweise auf das Erkenntniß der Nothwendigkeit solcher Strassen eingeräumt werden soll, indem dadurch angeblich die Autonomie der Bezirke beeinträchtigt werde, oder daß sie überlastet werden konnten.

Ich glaube, diese Besorgniß ist eine durchaus unbegründete. Irgend eine Zufahrtsstrasse, wenigstens eine, muß jede Station haben. Die Nothwendigkeit wird bei der politischen Begehungskommission ermittelt. Da ist noch kein Ministerium, keine Statt= halterei, überhaupt keine höhere Behörde engagirt.

Diese Nothwendigkeit wird von allen Seiten anerkannt, der Bezirk, die Gemeinden haben ihre Vertreter dabei. In Betreff dessen wird schwerlich ein Anstand entstehen. Die höhere Instanz tritt erst dann ein, wenn Differenzen sich ergeben, so daß die Nothwendigkeit des Ausspruches einer höheren Autorität eintritt. Denn es kann, wie auch von dem geehrten Herrn Antragsteller selbst anerkannt worden ist, in die Hände der Bezirke und Gemeinden unmöglich die Entscheidung gelegt werden Im empfehle von dem Standpunkte der Regierung, daß wo möglich in die Berathung über die Gesetzesvorlage eingegangen werde und der Gegenstand keinen wie immer evitablen Aufschub erleiden möge.

Oberstlandmarschall: Wünscht noch Je= mand das Wort in der Generaldebatte? (Niemand. )

Wenn dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.

Der Herr Berichterstatter hat das Wort.

Ref. Dr. Görner: Meine Herren! Ich werde mich beschränken lediglich in Bezug auf die Dring= lichkeit des (Gesetzes einige Mittheilungen zu machen. Vor Allem aber muß ich die Besorgniß auch zu beseitigen trachten, daß auch gegen den Antrag der Kommission Proteste oder Petitionen vorliegen. Wie mir aus sicherer Quelle mitgetheilt wurde, hat der Bezirks= ausschuß Tetschen, welcher eigentlich die ganzen Pe= titionen und Proteste angeregt hat, den Entwurf noch vor der Vertagung des h. Landtags in die Hand bekommen, welche die Kommission ausgear= beitet hat. Es war daher, sowie für die übrigen Bezirke Zeit genügend, um auch gegen diesen Ent= wurf ihre Vorstellungen, resp. ihre Petitionen einzubringen, es ist bis heute nicht geschehen.

Alle Proteste und alle Vorstellungen und Pe= titionen, welche eingelangt sind, berühren lediglich den Landesausschußantrag und Entwurf. Ein wei= terer Beleg dafür ist die Petition der Kaadner, welche ebenfalls blos protestiren gegen den Entwurf, wie ihn der Landesausschuß vorgelegt hat, denen aber der Entwurf der Kommission bereits bekannt war; und diese Petition, wie ich schon mitzutheilen die Ehre hatte, geht dahin, daß (ich will sie übri= gens selbst herausnehmen) sie gegen den Entwurf protestiren, es sei ihnen mitgetheilt worden, daß der Entwurf bereits beseitigt wurde durch die Kom= mission und daß die Kommission einen wesentlich

verbesserten Entwurf vorlegt, und sie sagen darin, da sie aber die Sache nicht genau kennen, lediglich die Grundsätze feststellen wollen, welche in dieser Richtung in dem Gesetze aufgenommen werden sollten, und diese Grundsätze sind:

1. Daß die Bahnen verhalten werden, den Theil, den sie bisher usuell zu leisten übernommen haben, daß dieser Theil auch von der Bahn in dem Gesetze ihnen übertragen werde. Und das ist, wie sich die Herren überzeugt haben werden, der Fall.

Der zweite Fall ist, daß die weiteren Fortsez= zungen dieser Zufahrtsstrassen bis zu einer Landess= Reichs= oder Bezirksstrasse als Bezirksstrasse zu er= klären sein sollen, aus dem einfachen Bedenken, daß die bisherigen Wege, welche meist nur Gemeindewege waren, wo nämlich nicht eine Bezirksstraße ist, sehr selten in dem Zustande sind, daß man überhaupt zu der bis jetzt sogenannten Zufahrtsstrasse gelangen kann.

Und das Dritte ist lediglich die Wahrung der Autonomie im Allgemeinen. Das ist die Petition, welche von Seite des Bezirkes Kaaden=Duppau eingebracht worden ist, welche den Entwurf schon kannten. Was nun die Dringlichkeit anbelangt, so kann ich auch aus einer Petition, welche mitgetheilt worden ist und zwar des Karlsbader Bezirkes einen eklatanten Fall mittheilen, woraus die dringliche Nothwendigkeit des Gesetzes sich ergibt. Der Be= zirksausschuß von Karlsbad, welcher sich dem Proteste des Tetschner Bezirkes anschließt, legt zugleich dem h. Landtage als faktischen Beleg, wie tief die Angelegenheiten dieser Art in die Verhältnisse mancher Gemeinden eingreifen, eine Angelegenheit vor und zwar: Die Eisenbahnstation Schlackenwerth, heißt es hier wörtlich (ich würde mir erlauben das vorzu= tragen), - die Eisenbahnstation Schlackenwerth liegt zwischen dieser Stadt und Liditzau, einer Ortschaft im Joachimsthaler Bezirke, welche aus drei zerstreut liegenden Gehöften besteht und mit Schlackenwerth durch zwei verschiedene an den beiden Ufern des Wistritzbaches laufende Feldwege verbunden ist, die sich in der Nähe des jetzigen Bahnhofes vereinigen und von hier aus gemeinschaftlich die letzte Strecke von circa 360 Klaftern Länge zur Stadt gehen.

Als Ende der 30ger Jahre bei Liditzau die Eleonorenhütte errichtet worden war, reichten diese schmalen Feldwege für die erhöhte Frequenz zu dem genannten Eisenwerke nicht mehr aus. Der Besitzer desselben, Herr Hofrath Schmidt, erpro= priirte demzufolge im Jahre 1843 die zu beiden Seiten des zu feinem Werke führenden Weges ge= legenen Grundstücke behufs Erbreiterung desselben unter dem Titel "zu Bergwerkszwecken" und setzte ihn in seinem eigenen Interesse in gut fahrbaren Zustand. Seit jener Zeit heißt dieser Weg "die Werkstraße. "

Hofrath Schmidt übernahm für die Zukunft die Erhaltungskosten und traf - da auch einige Schlackenwerther Bürger diesen Weg als Zufahrt zu ihren Feldern benützen - m i t den dort Fahr=

berechtigten das Uibereinkommen, daß selbe auch nach erfolgter Instandsetzung den Weg fortan ungestört benützen können. So blieb es bis zum Jahre 1871, wo das Stationsgebäude Schlacken= werth gebaut und dann im Dezember die Buštìhrader Bahn eröffnet wurde.

Ob Verhandlungen wegen Benützung der Werkstraße als Zufahrtsstraße zum Bahnhofe Schlaf= kenwerth gepflogen wurden, wissen ste nicht, es kam aber dahin, daß die Buštìhrader Bahngesellschaft die Straße benützt für ihren Bau und in Folge des bestehenden Gesetzes dieselbe in soweit wieder herstellt, als ste sie durch die vielen Fahrten beim Baue ruinirt hatte. Sie überlegt auch einen Theil, welcher eben die Zufahrtstraße zu dem etwas abseits gelegenen Bahnhofe bildet. Der Eisenwerksbesitzer weigert nun mit vollem Rechte jede Beitragsleistung zur Herstellung der Straße, welche durch den größeren Betrieb der Eisenbahn, da sie kein Sturzpstasters in sich enthält, ruinirt wird. Es handelt sich also jetzt darum, wer ste herzustellen hat und wer sie im Stande zu erhalten hat.

Der Eisenwerksbesitzer verweigert nun mit vollem Rechte jede Beitragsleistung zur Wiederher= stellung der Straße, da sein Werk seit Jahren stille steht und er die Straße gar nicht benützt und man ihn auch, wenn dies nicht der Fall wäre, überhaupt nicht verhalten kann, für die Buštìhrader Eisenbahngesellschaft die Zufahrtsstraße zu ihrem Bahnhofe in Stand zu halten.

Die Buštìhrader Eisenbahngesellschaft ver= weigert die Instandsetzung und weitere Jnstandhal= tung der Zufahrts=Straße zu ihrem Bahnhofe, weil sie angeblich "keine Verpflichtung dazu habe. " Sollte dies auf Wahrheit beruhen, so wäre der Grund nur darin zu sinden, daß man der Eisenbahngesellschaft gestattet hat, einen Weg als Zufahrtsstraße zu ihrem Bahnhofe zu benützen, der, abgesehen von dem Umstande, daß er unter den gegebenen Verhältnissen nicht als öffentlicher Weg angesehen werden konnte und faktisch auch als solcher von der Gesellschaft nicht angesehen winde, nicht so kon= struirt war, wie es das Gesetz für öffentliche Stra= ßen und Wege vorschreibt und wie man es mit Fug und Recht von einer Zufahrtsstraße zu einem frequenten Bahnhofe verlangen kann. Die Bezirks= Hauptmaunschaft Karlsbad hat nun im Dezember vorigen Jahres dem Bürgerjneisteramte Schlacken= werth den Auftrag gegeben, diese Straße herstellen zu lassen - und dies damit begründet, "daß selbe die einzige Verbindung zwischen Schlackenwerth einerseits, dann Liditzau und dem Bahnhofe anderer= seits bildet; " dieses Erkenntniß wurde von der hohen Statthalterei bestätiget - in Folge dagegen er= griffenen Rekurses vom hohen Ministerium des Innern aber behoben, weil nach §. 14 des Ge= setzes vom 12. August 1864 die autonomen Behörden berufen sind, zu entscheiden, ob ein Weg sein Gemeindeweg sei oder nicht. - Die Bezirksvertretung Karlsbad ist in der Sitzung

vom 23. Dez. l. J. einstimmig der Behauptung der Stadtgemeinde Schlackenwerth und der Ansicht des Bezirks=Ausschußes beigetreten, daß der fragliche Weg zur Zeit des Eisenbahnbaues nicht als Öffentlicher Weg angesehen werden konnte.

Allein selbst im entgegengesetzten Falle müßten die Kosten für die Instandhaltung der Zufahrts= Straßen zum Schlackewerther Stationsgebäude nach dem damals und auch heute noch bestehenden Eisenbahnkonzessionsgesetze die Bustìhrader Eisenbahn= Gesellschaft wenn nicht ganz - so doch zu dem bei Weitem größten Theile treffen, da sie nach §. 10 al. c) dieses Gesetzes einen verhältniß= mäßigen Theil der erhöhten Erhaltungskosten zu tragen hätte: der übrige Verkehr auf dieser Straße außer Jenem zur Bahn aber ein äußerst geringer ist.

Die Stadt Schlackenwerth ist bei Anlage des Bahnhofes gar nicht berücksichtiget worden, indem man denselben sehr entfernt von dort situirt hat, obwohl es möglich gewesen wäre, ihn der Stadt um vieles näher zu rücken. Sie soll jetzt noch damit gestraft werden, daß ste eine 3-400 Klas= ter lange Strasse zu bauen gezwungen wird, welche beinahe ganz unentbehrlich gewesen wäre, wenn man das Interesse der Stadt Schlackenwerth bei Anlage des Bahnhofes von Seite der Buštìhrader Eisenbahn-Gesellschaft überhaupt der Beachtung werth gefunden hätte.

Die Stadt Schlackenwerth hat auch durch die Bahn keinen Vortheil erlangt, da der ehemalige Hauptverkehr durch Schlackenwerth von Eger und Karlsbad in der Richtung von Klösterle, Kaaden, Komotau etc. seit Eröffnung der Bahn ganz auf= gehört hat.

Die Stadt Schlackenwerth ist mittellos und bedarf zur Bestreitung ihrer lausenden Gemeinde= ausgaben des Bierkreuzers und einer 30% Umlage auf die direkten Steuern.

So weit will ich nur die Petition mittheilen. Es geht jedenfalls daraus hervor, das der Streit nach den dermal bestehenden Gesetzen entweder gar nicht oder nur schwer zu entscheiden ist. Wenn aber das Gesetz, welches eben hier aus der Tages= ordnung steht, von Seite des h. Landtages akzeptirt wird, ist die Entscheidung eine sehr leichte und eine sehr einfache: Entweder ist dieser Weg ein öffentlicher Weg oder ist er ein Privatweg. Ist er ein öffentlicher Weg, dann hat der Bezirk resp. da hier 2 Bezirke hineingreifen, beide Bezirke die absolut durch den Bahnhof bedingte Straße herzustellen. Und es haben hier zwei Bezirke zu interveniren, denn von Joachimsthal kommt der ganze Verkehr hinunter über Schlackenwerth zu diesem Bahnhofe.

Wenn also das Gesetz angenommen wird, werden diese Bezirke die Straße herzustellen haben und die Bahngesellschaft hat den Theil herzustellen und zu erhalten, welcher von dem Bahnhofe bis zum Wege geht. Ist aber der Weg ein Privatweg, wie hier behauptet wirb, und wie die Entscheidung

auch von Seite der autonomen Behörde aussallen wird, dann ist es sehr leicht, dann muß bis zur nächsten Straße, das ist Schlackenwerth oder bis zum nächsten Orte, der eben Schlackenwerth ist, die Buschtìhrader Bahn ex lege die ganze Straße her= stellen, was bis jetzt in dem Gesetze nicht enthalten war und worauf daher auch schwer erkannt werden kann. Die Einwendungen, welche hervorgehoben worden sind, will ich nur oberflächlich berühren, da ste theilweise schon in die Special=Debatte des Ge= setzes gehören.

Es ist hauptsächlich auch erwähnt worden, daß man die Autonomie beseitigen will, daß man in dieselbe einen Eingriff machen will. Dagegen ist angetragen worden, man solle kein allgemeines Gesetz machen, sondern von Fall zu Fall darüber ein Gesetz, einen Entwurf machen. Meine Herren! ent= weder haben wir ein Recht, im Gesetzeswege in die Autonomie insoweit dort einzugreifen, wo die au= tonomen Behörden eine Verpflichtung nicht haben, oder wir haben es nicht. Haben wir es, so können wir es gewiß im allgemeinen Landesgesetze ebenso thun wie im speciellen. Haben wir es nicht, dann können wir von Fall zu Fall ebensowenig eingrei= fen als im Allgemeinen.

Es ist ferner angeführt worden, daß von Seite des Entwurfes der Commission in gewissen Fällen eine größere Belastung dem Bezirke ausgelegt wird und die Bahngesellschaft gewissermassen auch weniger betroffen wird, weil ste unmittelbar an einer Straße gelegen ist. Da bitte ich die Unterscheidung des Begriffes einer Zufahrtsstraße nicht aus dem Auge zu lassen bei Beurtheilung dieses Gegenstandes. Der Landes-Ausschuß-Entwurf hat den Begriff einer Zufahrtsstraße aufgenommen, den man bisher damit verband, das ist derjenige Thel, welcher vom Bahnhofe bis zum nächsten öffentlichen Wege geht. Der Commissionsbericht hat diesen Begriff erweitert. Durch den Landes=Ausschuß=Entwurf ist die Concurrenz dahin gesetzt worden, daß zu diesem vom Landes-Ausschuße ausgestellten Begriffe einer Zufahrtsstraße 1/3 beizutragen ist, während die übrigen 2/3 der Concurrenz anheimgegeben werden.

Zu dem Theile, welchen der Landesausschuß= Entwurf als Zufahrtsstraße erklärte, hat der Kom= missionsbericht aber festgesetzt, daß zu dem Theile Niemand anderer einen Beitrag zu leisten hat, als die Bahn selbst und allein. Der einzige Beisatz ist blos, daß wir in der Kommission sagen "den nächsten öffentlichen Fahrweg. " Dadurch wollten wir das Wort "Weg, " welches auch in dem Gesetze vorkommt, "öffentlicher Weg" vermeiden, daß man nicht glaube, zu einem "Fuß= oder Gehwege. " Das ist der einzige Unterschied.

Sonst ist der Begriff ein gleicher insofern, als für den Theil, der im Landesausschußberichte als die Zufahrtsstraße selbst erklärt wird, von uns eine Konkurrenz gar nicht in Anspruch genommen werden soll.

Die Erwägung, daß man etwas weiter den Begriff ausdehnte in dem Kommissionsberichte, hatte den Grund darin, daß eben, wie ich schon früher bemerkt habe, diejenigen Straßen und Wege, Fahrwege, welche von da weiter führen, von da nämlich, wo sie die Bahngesellschaft bisher hergestellt hat und auch für die Zukunft herzustellen haben wird, derartige sind, daß man oft nicht durchkom= men kann, sonach die also wirklich gebauten Zufahrtsstraßen für Gemeinde, Bezirk und für den Einzelnen derart schlecht sind, daß sie diese gebauten Straßen doch nicht benützen können. Dem wollte man nun vorbeugen und ein Gesetz schaffen, welches die Bezirke verhält, diese Straßen herzustellen; und daß nicht die einzelnen Gemeinden, sondern die Bezirke ein vorzugsweises Interesse an einer Eisen= bahnstation und einer Zufahrt haben, darüber glaube ich nicht weiter ein Wort reden zu sollen; das versteht sich wohl von selbst. Dort aber, wo blos die einzelne Gemeinde das Interesse hat, dort ist in dem Gesetze für den Fall ebenfalls vorgesorgt worden, denn einmal haben wir für den Fall vor= gedacht, wo hinter dieser Ortschaft keine Bezirks= oder Landesstraße ist und wo hinter diesem Orte kein Interesse mehr ist, welches zu wahren nöthig ist, sondern blos das Interesse des Ortes und das ist der Beisatz des §. 1 und rechtfertigt sich derselbe dadurch, es heißt dort "oder der nächst gelegenen Ortschaft. " Solche gibt es in Böhmen wirklich und ich kann einen eklatanten Fall anführen, es ist das Priesen, wo die Buschtìhrader Bahn einen bebentenden Bahnhof angelegt hat, wo aber keine Bezirs= straße im ganzen Rayon liegt und wo keine Ort= schaft so betheiligt ist, als Priesen. Da wird na= türlich bis zu diesem Orte die Bahngesellschaft die Straße herzustellen haben und die Bezirksvertre= tung wird dabei in gar keiner Weise in Anspruch genommen.

2. Ist berücksichtigt der Fall, wo nur Einzelnen der Bahnhof und die Aufnahmestation von Interesse ist und zwar im §. 7, wo es ausdrücklich heißt, daß, wo es im Interesse der einzelnen Gemeinden, von Besitzern von Waldungen, Berg= und Hütten= werken liegt, daß diese natürlich zur Herstellung der Zufahrtsstraßen beizutragen haben, nur brauchen sie sie nach Vorschrift des Gesetzes nicht so herzustellen, wie die Bezirksstraßen herzustellen sind. Sie können sie so herstellen, wie ste es für ihre Zwecke für nothwendig erachten, es sind daher mit Gerech= tigkeit und Billigkeit alle diese Verhältnisse erhoben worden, welche ferner angeregt worden sind.

Wenn man aber anführt, daß ein ganz gleiches Verhältniß besteht zwischen Eisenbahnen und Fabriken, so ist das absolut nicht der Fall. Eine Fabrik ist eben ein Etablissement, ein ledigliches Erwerbs= etablissement und wenn der Eigenthümer zu dieser Fabrik seine Waare billiger und leichter hinführen will, so muß er sich allerdings die Straße allein bauen, was aber bei der Bahn nicht der Fall ist. Es ist nicht richtig, wenn man sagt, daß es im

vorzüglichen Interesse der Bahn liegt, wenn die Zufahrtsstraße zum Aufnahmsgebäude geführt wird. In vielen Fällen - und ich erlaube es mir aus meiner Erfahrung anzuführen - sind Stationen derartig gelegt, daß sie lediglich für die Bahngesell= schaft u. z. aus Betriebsrücksichten angelegt sind.

In diesem Falle liegt der Bahngesellschaft gar nichts, wohl aber liegt dem Bezirke und der Ge= meinde daran, welche zu diesem Punkte dennoch, um einen näheren Haltepunkt zu haben, ihre Waare hinführen, ob die Straße gut oder nicht gut ist; denn die Waaren werden sie deshalb nicht um so viel weiter führen, sie werden sie doch zur Bahn bringen, aber der Frächter wird nicht so viel laden können, dem Publikum kommt die Waare höher, weil es eine größere Zufuhr zahlen muß.

Daß es im Interesse auch der Bahn liegt, das versteht sich von selbst. Daß es aber, wie die Tetschner Petition und Protest behaupten, vorzüglich im Interesse der Bahn gelegen sei, stellt sich nicht als richtig heraus. Die Möglichkeit des Gesetzes hat der Fall, den ich mir erlaubt habe vorzulegen, gezeigt, es hat denselben auch der Hr. Regierungs= Vertreter in der Vorlage betont und ich kann daher die übrigen Einwendungen, die gemacht worden sind, mir für die Spezialdebatte vorbehalten, empfehle aber im Interesse der Sache selbst und im Namen der Kommission das Eingehen in die Verhandlungen.

Oberstlandmarschall: Nach Schluß hat der Abg. Hr. Ferdinand Lehmann um's Wort ersucht zu einer faktischen Berichtigung.

Abg. F. Lehmann: Der Herr Berichterstatter hat als Argument geltend gemacht, daß die Tetschner Bezirksvertretung, trotzdem ihr der Kom= missionsbericht zur rechten Zeit zugekommen ist, weil er keine Einwendungen dagegen erhoben hat, mit dem Kommissionsberichte zufrieden sei. Dagegen habe ich als thatsächliche Berichtigung zu bemerken. Daß mir gestern Abends vom Obmann-Stellvertreter der Tetschner Bezirksvertretung folgendes Telegramm zugegangen ist: "Neuer Entwurf belästiget die Bezirke, entlastet die Eisenbahnen und wird ebenso für ungünstig aufgenommen. "

Oberstlandmarschall: Wir kommen zur Abstimmung.

Der Antrag lautet:

Der Kommissionsbericht und die gegen den Gesetzentwurf gerichtete Petition wird dem Landes= ausschuße zur eingehenden Erwägung überwiesen mit der Aufforderung, hierüber dem Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten und Anträge zu stellen.

Snìm. akt. Höhm: Èiní se návrh: Zpráva komise a petice proti návrhu zemského výboru podané odevzdávají se výboru zemskému k zevrubnému uvážení s vybídnutím, by snìmu o vìci podal zprávu a návrhy v nejblíže pøíštím zasedání.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesem Antrage zustimmen, wollen sich erheben.

(Geschieht. )

Er ist angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend Angelegenhei= ten der Hypothekenbank.

Berichterstatter ist der Landesausschußbeisitzer Dr. Schmeykal.

Ich ersuche denselben, den Bericht vorzutragen.

Ref. Dr. Schmeykal: In dem disen Ge= genstand der Tagesordnung bildenden Berichte un= terbreitet der Landesausschuß dem h. Landtage in Angelegenheiten der Hypothekenbank 3 Anträge.

Der erste Antrag knüpst an den §. 50 der Statuten, der bestimmt, daß, wenn der Stand des Reservefondes es zuläßt, für die gewählten Direk= toren eine Entschädigung der Mühewaltung festge= setzt werden sollte.

Nun ist diese Voraussetzung, wie aus dem dem h. Landtage vorgelegten und von demselben genehmigten Rechnungsabschluße und Geschäftsberichte des Instituts hervorgeht, eingetreten und es glaubt daher der Landesausschuß nicht säumen zu sollen, die Aufmerksamkeit des hohen Landtags auf diese Frage zu lenken und zu beantragen, daß eine solche Entschädigung in den entsprechenden Beträgen für die gewählten Direktoren vermittelt werde, und zwar für den Generalstellvertreter eine Jahresent= schädigung von 3000 st. und für die übrigen ge= wählten Direktoren eine Entschädigung von je 1200 st.

Ein 2. Antrag des Landesausschußes betrifft einen Zusatz zu den Statuten, und zwar den Zusatz zu §. 50 zu dem Ende, um Vorsorge zu treffen, daß, wenn ein Verhinderungsfall in der Person des gewählten General=Direktor=Stellvertreters sich er= gibt, nicht am Ende die Konfektion der Pfandbriefe aufgehalten werde und zu dem Ende soll nun §. 50 eine Zusatzbestimmung erhalten, welche dahin zu lauten hätte:

"Für die Fälle der Verhinderung des General= Direktors und General=Direktor=Stellvertreters be= stimmt der Landesausschuß, welcher von den ge= wählten Direktoren denselben für die Dauer der Verhinderung zu vertreten habe. "

Ein 3. Antrag geht endlich dahin, daß den rechtskundigen Direktoren im Nachhange zu den mit ihnen abgeschlossenen Dienstverträgen der Be= zug zugestanden werde von Quinquennalzulagen, nämlich Quinquennalzulagen, welche im Einver= ständniß zwischen der Bankdirektion und dem Landesausschuße bereits den Bankbeamten im All= gemeinen zugestanden worden find.

Diese Quinquennalzulagen sollen je 400 st. betragen und nach denselben Modalitäten von den rechtskundigen Direktoren bezogen werden, wie diese Modalitäten auch für die Quinquennalzulagen der Bankbeamten im Allgemeinen gelten.

In formeller Beziehung wird beantragt, diesen Bericht zur Vorberathung jener Kommission zuzu=

weisen, welche bereits für die Angelegenheiten der Hypothekenbank bestellt ist.

Snìm. sekr. Schmidt: Zemský výbor èiní návrh formální, aby právì pøedložené návrhy byly pøikázány komisi, která je ustanovena pro záležitosti hypoteèní banky.            

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zum formellen Antrage das Wort? (Niemand. ) Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.

Angenommen.

Wir kommen nun zum Berichte der Kommission über die Petition der Gemeindevertretung von Kollautschen um Errichtung eines Bezirksgerichtes in derselben.

Berichterstatter ist Herr Abgeordnete Dr. Kardasch. Ich ersuche den Bericht vorzutragen.

Res Dr. Kardasch (liest):

Bericht der Kommission für Angelegenheiten der Landtagswahlordnung über die durch den Abgeord. Dr. Grasse unterm 11. Dezember 1873, Z. 66 pet, überreichte Petition der Gemeindevertretung des Marktes Kollautschen im Gerichtsbezirke Neu= gedein um günstige Erledigung der bei dem Lan= desausschuße eingebrachten Petitionen um Befürwor= tung der Errichtung eines k. k. Bezirksgerichtes und Steueramtes in Kollautschen.

Hoher Landtag!

Die Vertretung der Marktgemeinde Kollautschen im Gerichtsbezirke Neugedein hat unter Anschluß einer protokollarischen zustimmenden Erklärung der Vorsteher mehrer Nachbargemeinden unterm 16. Jänner v. J., Z. 1322, und 4. März v. J., Z. 6966 bei dem Landesausschuße Petitionen über= reicht um Befürwortung der Errichtung eines neuen Bezirksgerichtes und Steueramtes in Kollautschen.

In der am 11. Dezb. v. J. z. Z. 66 unmittelbar an den hohen Landtag gerichteten, durch den Abg. Dr. Grasse überreichten und mit Beschluß des hohen Landtages v. 12. v. Mts. der für Angele= genheiten der Landtagswahlordnung bestellten Kom= mission zur Vorberathung und Berichterstattung zu= gewiesenen Petition derselben Marktgemeinde wird - lediglich ohne näherer Begründung und ohne Belegen, um günstige Erledigung der oberwähnten, beim Landesausschuße angebrachten Pe= titionen gebeten. Da jedoch in Betreff dieser Pe= titionen die erforderlichen Vorverhandlungen bei dem Landesausschuße noch im Zuge sind und dem zu Folge eine meritorische Erledigung dieser Ange= legenheit derzeit unmöglich ist: so beschränkte sich die Kommission für die Landtagswahlordnung ans folgenden Antrag:

Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die Pe= tition der Marktgemeinde Kollautschen, Z. 66, um günstige Erledigung der bei dem Landesausschuße eingebrachten Petitionen um Befürwortung der Er= richtung eines k. k. Bezirksgerichtes und Steueramtes in Kollautschen wird dem Landesausschuße mit der Aufforderung übergeben, nach Durchführung

der diesfalls erforderlichen, noch im Zuge besindli=. chen Vorverhandlungen dem Landtage Bericht zu erstatten und die geeigneten Anträge zustellen. "

Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž se usnesti: "Petice mìstyse Kolovèe, è. 66, za pøíznivé vyøízení peticí k zemskému výboru podaných, jimiž se žádá za pøímluvu, aby v Kolovèi c. k. okr. soud a úøad bernièný zøízeny byly, budiž odevzdána zems. výboru s tím vybídnutím, až vyøídí potøebná pøedchozí jednání o vìci této, jež doposud ukonèena nejsou, aby snìmu zprávu podal a pøimìøený návrh uèinil. "

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zu dem Berichte der Kommission für den Forstschutz betreffs der Borkenkäferkalamität im Böhmerwalde. Berichterstatter ist Herr Freiherr Korb von Weidenheim.

Ich ersuche den Bericht vorzutragen.

Berichterstatter-Freiherr Korb v. Weiden = beim (liest): Bericht der vom h. Landtage in der Sitzung vom 19. Dezember 1873 auf Grund des Landesausschußberichtes Z. 32091, betreffend "die Borkenkäferkalamität im Böhmerwalde" niederge= setzten Kommission.

Der Landesausschußbericht, Z. 32091, betref= send die Borkenkäfer= Calamität im Böhmerwalde, wurde in der Sitzung des h Landtages vom 19. Dezember 1873 einer aus 15 Mitgliedern beste= henden Kommission zur Vorberathung und Berichterstatung zugewiesen.

In der darauf folgenden Sitzung vom 20. De=

zember 1873 hat der h. Landtag beschlossen, daß die vorerwähnte Kommission sich hinsichtlich der financiellen Frage mit der Budgetkommission in's Einvernehmen zu setzen und ihre Ausgabe derart zu beschleunigen habe, daß sie in der Lage sei, ihren Bericht nach Wiederaufnahme der Sitzung dem hohen Landtage demnächst erstatten zu können.

Die Kommission hat sich in ihrer ersten am 20. Dezember 1873 abgehaltenen Sitzung dahin geeinigt, die folgenden drei Fragen nach ihrer Rei= henfolge zu berathen und in Erwägung zu ziehen, und zwar:

1.   Ist die Borkenkäser=Calamität im Böhmerwalde ein so außerordentliches Ereigniß, daß zu dessen Bewältigung außerordentliche Mittel benö= thiget werden?

2.   Reichen hiezu die Mittel der zunächst Be= theiligten (einzelnen Gemeinden oder Korporationen) aus, oder ist das Land - eventuell selbst das Reich, berufen, hilfreich mit einzugreifen ?

3.   Welcher ist der Umfang und die Art der zur möglichen Bewältigung der Calamität und ihrer Folgen als nothwendig sich ergebenden Mittel?

Der oberwähnte Bericht des Landesausschußes

hebt die Gründe des näheren hervor, die der raschen Verbreitung des Borkenkäfers feit dem Orkan des Jahres 1870 förderlich waren. Trotz des Eingrei= fens der einzelnen Besitzer, der Gemeinden und be= theiligten Korporationen hat dieses Insekt, begünstigt durch die Unmöglichkeit, mit den. bisher zur Verfü= gung gestandenen Mitteln die Aufarbeitung der ge= worfenen und befallenen Hölzer rechtzeitig durchzuführen, derartige Ausbreitung genommen, daß von einer Waldfläche von rund 45 Quadrat=Meilen, die der Böhmerwald umfaßt, thatsächlich auf Grund genauer Erhebungen 181. 000 Joch zusammenhän= genden Waldes oder über 18 Quadrat-Meilen vom Borkenkäfer in der Art befallen sind, daß dieses Insekt theils ganze Strecken verheert, theils horstweise eingenistet hat.

Die bisher angewendeten Mittel der zunächst betheiligten Besitzer waren somit im Lause dreier Jahre nicht nur nicht genügend den Verheerungen dieses Insektes einigen Einhalt zu gebieten, vielmehr nahm die Verbreitung desselben in einer Weise überhand, die 40 pCt. des gesammten Böhmerwaldes in Frage stellt und zu keiner gegründeten Annahme berechtigt, daß sich die Calamität auf die bereits befallene Fläche beschränken werde; vielmehr liegt die Gefahr mir zu nahe, daß der Borkenkäfer in den folgenden Jahren in zunehmender Progression nm sich greisen wird.

Diese Befürchtung wird durch die Thatsache bekräftigt, daß dieses Insekt in vielen Strecken des Böhmerwaldes bisher ganz gesunde, in üppigem Wachsthum begriffene Bestände befallen hat und wie aus den eingezogenen Erkundigungen hervorgeht, bereits in den Waldstrecken des angrenzenden Kron= landes Niederösterreich in bedenklicher Weise austritt.

Aus den, der gefertigten Kommission übergebenen Akten und Protokollen geht endlich thatsächlich hervor, daß alle berufenen Organe und fachlichen Korporationen sich in Hinblick auf den Umfang der bereits befallenen Fläche, sowie in Anbetracht der außergewöhnlichen Bösartigkeit, mit der dieses Insekt in der bezeichneten Gegend seit drei Jahren austritt, in dem Ausspruche begegnen und einen: es handle sich nicht etwa nur um die Zukunft des bezeichneten Theiles, sondern geradezu um den Bestand des ganzen Böhmerwaldes, somit in natürlicher Konfe= quenz um die Zukunft einer bisher produktiven Fläche von 45 Quadrat=Meilen, - um die Exi= stenz=Bedingungen und die Steuerfähigkeit seiner Bevölkerung; - um die Sicherung des natürlichen Zuflußes jener Gewässer, deren Quellengebiet in diesem Gebirgsstocke ruht - um die Schiffbarkeit der unteren Moldau und der Elbe - ja! um Fragen, von deren Lösung der wohlthätige klimatische, me= teorologische und sanitäre Einfluß nicht blos für das Land, sondern zweifelsohne auch für einen großen Theil des Reiches abhängig ist, - somit um Interessen, die für Reich und Land, sowie für die zunächst Betheiligten von gleich gewichtiger und durchschlagend volkswirtschaftlicher Bedeutung sind.

In Würdigung aller dieser Momente sprach sich die Kommission einhellig dahin aus, daß die

Borkenkäfer=Calamität im Böhmerwalde und die

Gefahr ihrer Konsequenzen außerordentliche seien, und zur möglichen Bewältigung derselben außerordentliche Mittel in Anspruch zu nehmen sind.

Ans die zweite Frage: "Reichen die Mittel der zunächst Betheiligten aus, oder ist das Land - eventuell selbst das Reich berufen, hilfreich mit einzugreifen" übergehend, konnte die Kommission nicht verkennen, daß, wenn auch die einzelnen zu= nächst betheiligten Besitzer, Gemeinden und Korporattonen im Laufe der letzten drei Jahre, das ist seit Beginn der Borkenkäfer=Kalamität, nicht alle Mittel anwandten und insbesondere ihr Wirken kein organisirtes, im Ganzen planmäßiges war, sie doch selbst mit Erschöpfung aller ihrer Kräfte und Mittel den geschilderten Verheerungen nicht Einhalt gethan hätten, und somit aus sich beschränkt heute noch weniger in der Lage sind, gegen ein Ereigniß auszukommen, dem gegenüber ihre bisherige Thätigkeit sich als machtlos erwies.

Dieser Thatsache gegenüber ist unbedingt zu= nächst das Land berufen mit außerordentlichen Mitteln helfend einzugreifen, welcher Ausicht der an= bezogene Landesausschuß-Bericht rückhaltslos beitritt und in seinen Schlußanträgen Ausdruck gibt, aller= dings unter der ausdrücklichen und wiederholten Vor= aussetzung, daß auch die hohe Regierung die Noth= wendigkeit der Staatshilfe anerkennen und die Ge= währung derselben befürworten werde.


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