Sobota 20. prosince 1873

6.   Der Gemeinde Schönlinde (Bez. Rumburg) die Einhebung von 70 % zu den direkten Steuernfür das Jahr 1873.

7.   Der Gemeinde Dhraženic (Bez. Hoøowic) die Einhebung von 335/10% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.

8.   Der Gemeinde Rumburg (Bez. Rumburg) die Einhebung von 50% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

9.   Der Gemeinde Pøerubenic (Bez. Neustrašic) die Einhebung von 60% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.

10.   Der Gemeinde Humpolec (Bez. Humpolec) die Einhebung von 40% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

11.   Der Gemeinde Deutschborau (Bez. Tepl) die Einhebung von 32% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.

12.   Der Gemeinde Zwug (Bez. Staab) die Einhebung von 621/2 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.

13.   Der Gemeinde Brims (Bez. Gabel) die Einhebung von 52% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

14.   Der Gemeinde Sonnenberg (Bez. Kom= motau=Sebastiansberg) die Einhebung von 333/4% zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.

15.   Der Ortschaft Joachimsdorf (Bez. Gabel) die Einhebung von 57 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

B. Mit Allerhöchster Entschließung vom 27. Ok= tober 1873 nebst den im Art. II. des vorstehenden Gesetzes angeführten 10 Gemeinden für die Dauer eines Jahres bewilligten Umlagen noch die wei= teren Umlagen, u. zw:

1.   Der Gemeinde Zbirow (Bez. gl. Namens) die Einhebung von 1 st. 20 kr. von jedem daselbst zum Ausschanke kommenden Eimer Branntwein für die Dauer eines Jahres.

2.   Der Gemeinde Žabonos (Bez. Kaužim) die Einhebung von 44 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

3.   Der Gemeinde Neudorf (Bez. Landskron) die Einhebung von 35 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1872.

4.    Der Gemeinde Sauersack mit Neuhaus (Bez. Neudek) die Einhebung von 35 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

5.   Der Gemeinde Hochofen (Bez. Neudek) die Einhebung von 55 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

6.   Der Ortschaft Pøerubenic (Bez. Neustrašic) die Einhebung von 40 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

7.   Der Stadtgemeinde Arnau (Bez. gleichen Namens) die Einhebung von 75 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

8.   Der Gemeinde Mönchsdorf (Bez. Arnau) die Einhebung von 54% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

9.   Der Gemeinde Beøín (Bez. Hoøowic) die Einhebung von 38 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873

10.    Der Gemeinde Johnsdorf (Bez. Brüx) die Einhebung von 461/2 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

11. Der Gemeinde Morawan (Bez. Aussig) die Einhebung von 100 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

12. Der Gemeinde Hillemühl (Bez. Böhmisch= Kamnitz) die Einhebung von 74 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

13.    Der Gemeinde Ruppersdorf (Bez. Rei= chenberg) die Einhebung von 33 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

14.   Der Gemeinde Steinschönau (Bez. Böhm. = Kamnitz) die Einhebung von 60 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1870.

15.    Der Gemeinde Altohlisch (Bez. Böhmisch= Kamnitz) die Einhebung von 80 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

16.    Der Gemeinde Welkau (Bez. Hoøowic) die Einhebung von 84% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

17.    Der Gemeinde Biskupic (Bez. Èaslau) die Einhebung von 49 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

18.    Der Gemeinde Sonnenberg (Bez. Ko= motan=Sebastiansberg) die Einhebung von 35 % zu den direkten Steuern für das Jahr 1873 und

19.    der Gemeinde Schönau (Bez. Buchau) die Einhebung von 50% zu den direkten Steuern für das Jahr 1873.

Oberstlandmarschall: Die hohe Ver= sammlung nehme dies zur Kenntniß.

Wir kommen nun zum Landesausschußberichte über die Gesuche mehrerer Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von Täxen. Berichterstatter ist derselbe.

Referent Dr. Alter: Hoher Landtag!

Im Anschluße beehrt sich der Landesausschuß die bei demselben seit der vorjährigen Landtags= session eingelangten Gesuche einzelner Gemeinden um Bewilligung zur Einhebung von HeimatsrechtsVerleihungstaxen nebst einer die wichtigsten Daten der Gesuche enthaltenden Uibersichtstabelle zur hohen Schlußfassung zu unterbreiten und auf Grund der hierüber gepflogenen Berathung und der über jedes einzelne Gesuch gefaßter Beschlüsse den An= trag zu stellen: Der hohe Landtag wolle nachste= hendes Gesetz beschließen;

Uiber Antrag des Landtages Meines König= reiches Böhmen sinde Ich nachstehenden Gemeinden die Einhebung von Taren für die Verleihung des Heimatsrechtes an fremde Personen zu bewilligen.

1. Der Gemeinde Hasel, Bezirk Böhm. =Kamnitz, die Einhebung der Taxe in drei Abstufungen und zwar:

im I. Wahlkörper mit 30 st. ,, II.           " 15 st.

" III. "          " 10 st.

Snìm. akt. Höhm: Na návrh snìmu Mého království Èeského vidí se Mi povoliti vybírání poplatku za propùjèení práva domovského osobám cizím obcím tìmto:

1. Obci Haselu okresu Èesko-Kamenického vybírání poplatku podle 3 stupòù, a sice: v I. sboru volicím s 30 zl. ,, II.,,              ,,,, 15 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn dies nicht der Fall ist, so wollen Die= jenigen, welche beistimmen; die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Referent Dr. Alter: 2. Der Gemeinde Neubydžow gleichnamigen Bezirkes die Einhebung der Tare in drei Abstufungen u. z.:

im L Wahlkörper mit 75 fl. " II.           ,, 50 st.

,, III.            ,, 25 st..

Snìm. akt. Höhm: Obci Novému Bydžovu, téhož okresu, vybírání poplatkù dle 3 stupòù, a to:

v I. sboru volicím s 75 zl.

,, II. "         ,,          30 zl.

,, III. "         ,,,, 25 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wer zustimmt,

wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Referent Dr. Alter: 3. Der Gemeinde Ho= henfurth, gleichnamigen Bezirkes, die Einhebung der Tare in drei Abstufungen u. z.:

im I. Wahlkörper mit 30 st. ,, II.           "           ,, 20 st.

" III. " " 10 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Vyššímu Brodu, téhož okresu, vybírání poplatkù dle 3 stupòù, a to:

v I. sboru volicím s 30 zl. " II. "          ", 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand

das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen. Referent Dr. Alter 4. Der Gemeinde Böhm. =Skalitz, Bez. Náchod, die Einhebung von Taren in 3 Abstufungen u. z.:

im I. Wahlkörper mit 50 fl.

,, II.,,            ,, 30 fl.

,, III.,,            ,, " 15 fl.

Snìm. akt. Höhm* Obci Èeské Skalici, okr. Náchodského, vybírání poplatkù 3 stupòù a sice: v I. sboru volicím s 50 zl. ,,,,            II.,, 30 zl.

,, III.,,            " "15 zl.

Oberstlanmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Referent Dr. Alter: 5. Der Gemeinde Ji= lowic. Bez. Opoèno, die Einhebung von Taren in 3 Abstufungen, u. z.:

im I. Wahlkörper mit 15 st.

,, II.           ,,          ,, 10 fl.

,, III.,, 5 fl.

Snìm. akt. Höhm. Obci Jilovicím, okresu Opoèenského, vybírání poplatkù podle 3 stupòù, a sice:

v I. sboru volicím s 15 zl. ,, II. "          ,,,, 10 zl.

,, III.,,           ,,,, 5 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle, die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Referent Dr. Alter: 6. Der Gemeinde Elbeteinitz, Bez. Kolin, die Einhebung der Taren per 10 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Týnci nad Labem vybírání poplatku s 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt:

wolle die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Referent Dr. Alter: 7. Der Gemeinde

Hrošky,. Bez. Opoèno, die Einhebung von Taren

in 3 Abstnfungen u. z.:

im I.. Wahlkörper mit 15 st. ,, II.          ,,          " 10st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Hroškám, okresu Opoèenského, vybírání poplatkù podle 3 stupòù, a sice. v í. sboru volièù s 15 zl.

, 2.          " " 10 zl.

"3. "         " " 5 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt,

wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Referent Dr. Alter: 8. Der Gemeinde Hru=

schowa. Bez. Hohenmauth, die Einhebung der Taren

in 2 Abstufungen und zwar:

im I. Wahlkörper mit 20 st. " II.           "10 st.

Snìm akt. Höhm: Obci Hrušové, okresu Vysokomýtského, vybírání poplatkù podle dvou stupòù, a sice:

v 1. sboru volièù s 20 zl. ,, 2. "         ", 10 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. Angenommen.

Res. Dr. A lter: 9 Der Gemeinde Pøistoupim, Bezirk Böhm. -Brod, die Einhebung von Taren in 3 Abstufungen u. zw.:

im I. Wahlkörper mit 50 st. " II.          ,,            ,, 35 st.

" III.,,.,, 20 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Pøistoupíni, okr. Èeskobrodského, vybírání poplatkù podle 3 stupòù, a sice:

v I. volicím sboru s 50 zl. ,, II.,,          ,,,, 35 zl.

,, III. ",, " 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Res Dr. Alter: 10. Der Gemeinde Taubenitz. Bez. Leitmeritz, die Einhebung von Taxen in 4 Abstufungen u. zw.:

1. bei einer direkten Steuerleistunig über 20 fl.

2.   bei einer dir. Steuerleistung von 12-20 st.

mit.................................. ...... .......12 fl.

3.   bei einer dir. Steuerleistung von 4-12 st. mit............................ ...................... 8 st.

4.    bei einer dir. Steuerleistung bis 4 st. mit................................................. 4 st.

Snìm. akt. H ö h m: Obci Doubravici, okr. Litomìøického, vybírání poplatku dle 4 stupòù, a sice

1.    od osob, které platí pøes 20 zl. pøímých daní .................................... 16 zl.

2.   od osob, které platí od 12-20 zl. pøímých daní ................. ................... 12 zl.

3.   od osob, které platí 4-12 zl. pøímých daní............................................... 8 zl.

4.   od osob, které platí až do 4 zl. pøímých daní............................................. 4 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Ref. Dr. Alter: 11. Der Gemeinde DeutschPraußnitz, Bezirk Trantenau, die Einhebung der Tare in 3 Abstufungen:

im I. Wahlkörper mit 20 st.

" II. " " 10st.

,, III;,, 5 fl.

Snìm. akt. H ö h m: Obci Nìmecké Brusnici, okr. Trutnovského, vybírání poplatkù podle 3 stupòù:

v I. sboru volicím 20 zl. ,, II. "         , 10 zl.

,, III. "         "        5 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand

das Wort ? Wenn sich Niemand meldet, so wollen diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand er= heben. (Geschieht). Angenommen.

Res Dr. A l t e r: 12. Der Gemeinde Parschnitz, Bez. Trantenau, die Einhebung der Tare in 3 Ab=

stufungen:

im I.   Wahlkörper  15 st.

" II. "         10 st.

,, III. "           5 st.

Snìm. akt Höhm: Obci Poøièí, okresu Trutnovského, vybírání poplatkù dle 3 stupòù: v I. sboru volicím 15 zl.

,, II. " 10 zl.

" III.,,          "          5 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.                  

Ref. Dr. Alter: 13. Der. Gemeinde Kosten= blatt, Bezink Bilin, die Einhebung der Tare in 3 Abstufungen:

im I. Wahlkörper 45 st. ,, II.           ,, 30 st.

" III.           "         15 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Kostomlatùm, okresu Bílinského, vybírání poplatkù podle 3 stupòù:

v I. sboru volicím 45 zl.

,, II.,,           ,, 30 zl.

,, III. ",, 15 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte, wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Ref. Dr. Alter: 14. Der Gemeinde Ober= langenan, Bezirk Hohenelbe, die Einhebung der Taxe in 3 Abstufungen:

im I. Wahlkörper 10 st. ,, II. "          6 st.

,, III.           "            4 st.

Snìm. akt. Höhm Obci Lanovu Hornímu, okresu Vrchlabského, vybírání poplatku dle 3 stupòù

v I. sboru volicím 10 zl. ,, II. "          ,,           6 zl.

,, III. ",, 4 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ref. Dr. Alter: 15. Der Gemeinde Rokytnic, gleichnamigen Bezirkes, die Einhebung der Tare mit 20 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Rokytnici, téhož okresu, vybírání poplatku 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. Angenommen.

Ref. Dr. Alter: 16. Der Gemeinde Totzau, Bezirk Duppau, die Einhebung der Taxe in 3 Ab= stufungen u. zw:

im I. Wahlkörper mit 15 st.

,, II.,,           " 10 st.

,, III. "          ,, 5 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Tocavì, okresu Doupovského, vybírání poplatkù dle 3 stupòù; v I. sboru volicím 15 zl.

,, II.,,                 10 zl.

" III.,,          " 5 zl.

Oberstlandmarschall: Wunscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben.

Ref. Dr. Alter: 47. Der Gemeinde Morawec, Bezirk Pacau, die Einhebung der Tare in 4 Ab= stufungen u. zw.:

4. bei einer direkten Steuerleistung bis 5 st. mit........................................... ...... 5 st.

2. bei einer direkten Steuerleistung von 5 bis 15 st. mit ....................................... 10 st.

3. bei einer direkten-Steuerleistung von 15 bis 30 st. mit...................................... 15 st.

4. bei einer direkten Steuerleistung über 30 st. mit............. ....... .................. ........ 20 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Moravci, okresu Pacovského, vybírání poplatkù dle 4 stupòù:

1. platí-li osoba do 5 zlatých pøímých daní...... ..... ..... .......................... 5 zl.

2.   platí-li osoba od 5-15 zl. pøímých daní .................................................. 10 zl.

3.   platí-li osoba od 15-30 zlat. pøímých daní........................................... 15 zl.

4. platí-li osoba pøes 30 zlatých pøímých daní.............................................. 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so wollen die Herren, welche zustimmen, die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Ref. Dr. Alter: 18. Der Gemeinde Grottau, Bezirk Kratzau, die Einhebung der Tare mit 20 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Hrádku, okresu Chrastavského, vybírání poplatku 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so wollen Diejenigen, welche zustimmen, die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Res. Dr. Alter: 19. Den vereinigten Ge=

meinden Winoø, Gbel und Satalic, Bezirk Karo=

linenthal, die Einhebung der Tare in 3 Abstnsungen:

im I. Wahlkörper mit 45 st.

., II.           ,,             ,, 30 st.

" III.,, " 15 st.

Snìm. akt. Höhm: Spojeným obcím Vinoøi, Kbelu a Satalicím, okresu Karlínského, vybírání poplatku podle 3 stupòù, a to:

v I. sboru volicím 45 zl.

,, II. "           ,, 30 zl.

" III. "          "15 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.

Dr. A l t e r: 20. Der Gemeinde Bergreichenstein des gleichnamigen Bez. die Einhebung der Taren mit 200 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Kašperským Horám téhož okresu vybírání poplatku 200 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 21. Der Gemeinde Dittersbach, Bez. Braunau, die Einhebung von Taren in 3 Abtheilungen und zwar:

im 1. Wahlkörper................... 15 st.,

im 2. Wahlkörper................... 10 st.,

im 3. Wahlkörper................... 5 st.

Snìm. akt Höhm: Obci Dittersbachu, okr. Brounovského, vybírání poplatkù ve 3 oddìleních, a sice:

v 1. sboru volebním............. 15 zl.,

v 2. sboru volebním............. 10 zl,

v 3. sboru volebním............. 5 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Diejenigen, welche zustimmen, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: 22. Der Gemeinde Adler=Kosteletz des gleichnamigen Bezirkes die Einhebung der Taren in 3 Abtheilungen, und zwar:

im 1. Wahlkörper.................. 40 st.,

im 2. Wahlkörper.................. 30 st.,

im 3. Wahlkörper..................20 st.

Snìm. akt. Höhm: Obci Kostelci nad Orlicí vybírání poplatkù ve 3 oddìleních a sice:

v 1. sboru volebním.............. 40 zl.,

v 2. sboru volebním.............. 30 zl,

v 3. sboru volebním............. 20 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Wer zustimmt, wolle die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Dr. Alter: Es erübrigt nur noch den Ein= gang des Gesetzes vorzutragen; er lautet:

Gesetz vom..................

wirksam für das Königreich Böhmen, womit meh= reren Gemeinden die Bewilligung zur Einhebung von Taren für die Aufnahme fremder Personen in den Gemeindeverband ertheilt wird.

Uiber Antrag des Landtages Meines König= reiches Böhmen sinde. Ich nachstehenden Gemeinden die Einhebung von Taren für die Verleihung des Heimatsrechtes au fremde Personen zu bewilligen.

1. Der Gemeinde Hasel u. s. w.

Snìm. akt. Höhm: Zákon daný dne.......

pro království èeské, jímž povoluje se nìkterým obcím, aby vybíraly poplatek za propùjèení práva domovského.

K návrhu snìmu Mého království èeského vidí se Mnì povoliti vybírání poplatkù za propùjèení práva domovského osobám cizím obcím tìmto:

1. obci Haselu atd.

Dáno ve Vídni dne.,.., .........................

Oberstlandmarschall: Ich bitte diejenigen, welche dem Eingange des Gesetzes zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Angenommen.

Dr. Alter: Ich erlaube mir nun den Antrag zu stellen, daß der h. Landtag sofort auf die 3. Lesung dieses Gesetzes eingehe.

Oberstlandmarschall: Ist gegen den An= trag etwas zu erinnern:

Ich bitte diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, daß die dritte Lesung vorgenommen werde, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen.

Bitte nun diejenigen, welche dem Antrage des Gesetzes in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. ) - Das Gesetz ist in dritter Lesung angenommen.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum nachstehenden Gegenstande der Tagesordnung: Bericht der Budgetkommission über den Landesausschuß-Bericht Z. 132, betreffend den Bau des neuen Gebärhanses.

Berichterstatter ist der Herr Kardasch. Ich er= suche denselben, den Bericht vorzutragen.

Res Kardasch (liest): Hoher Landtag!

Der Landesausfchuß durch Beschluß des hohen Landtages vom 4. Dezember 1872 beauftragt über den Bau des Gebärhauses und die Ursachen der verzögerten Vollendung derselben umfassenden Be= richt vorzulegen, entledigte sich dieser Verpflichtung durch den am 26. v. M. unter der G. -Z. 132

sdtg. überreichten umfangreichen Bericht, welcher

in der 2. diesjährigen Sitzung des h. Hauses der Budget=Commission zur Vorberathung und Bericht= erstattung zugewiesen wurde. Die Budget-Commission hat diese Vorlage eingehenden Berathungen unterzogen und erstattet hierüber dem h. Landtage nachstehende Berichte: Die Vorlage des Landes= ausschußes umfaßt drei verschiedene Gegenstände, und zwar:

I.    die Darstellung des bisherigen Verlaufes

des Neubaues der Gebäranstalt;

II.     die Begründung der Einstellung des Be= trages pr. 100000 st. für den Ausbau und die innere Einrichtung des neuen. Gebärhauses in den

Landesvoranschlag für das Jahr 1874, und

III.   das Ansuchen um Genehmigung des mit dem Architekten Josef Hlavka in Bezug seiner Ho= norirung und der weiteren Oberleitung des Gebär= hausbanes getroffenen Uebereinkommens.

Die Budget-Commission sand es hernach für angemessen, auch ihren Bericht in drei Abschnitte zu ordnen,

Zu I.

Die wahrlich nicht erfreuliche Geschichte dieser Bauführung kann zur Uebersicht des massenhaften und verwickelten Materials in folgende, nach Schlag= worten bezeichnete Perioden getheilt werden.

1. Die Periode der Studien=Vorverhandlungen und Vorbereitungen bis zum definitiven Beschluße des Neubaues nach den genehmigten Plänen des Architekten Hlávka umfaßt einen Zeitraum vom Jahre 1852 bis März 1866 und ist eingehend dargelegt in den Landesausschuß-Berichten vom 27. November 1862, Z. 15079, 27. Feber 1866, Z. 1426.

Es bedurfte hienach eines Zeitraumes nahezu 14 Jahren, um im Wege zahlloser Commissionen, Enqueten, Vorberathungen und wiederholter Ge= nehmigung und Verwerfung verchiedener Pläne und Projekte zu dem definitiven Beschluße zu ge= langen, daß und wie gebaut werden soll.

Das Dienstschreiben der k. k. Statthalterei v. 15. Januar 1862, Z. 7218, begrenzt das Sta= dium, innerhalb dessen sich die k. k. Statthalterei, als bis zum Erscheinen der Februar-Verfassung zuständige Behörde - mit dieser Frage befaßte. Dieses, Schreiben enthält den Vorschlag an den Landesausschuß ein vom h. Ministerium bereits ge= nehmigtes Bauprojekt mit einem (einschließlich des Grundeinkaufspreises per 80000 st. ) approximativ auf 377000-380000 st. veranschlagten Kostenauswandes zu acceptiren und auf Landeskosten durchführen zu lassen, um jede weitere Verzöge= rung hintanzuhalten.

Der Landesausschuß wehrte allerdings und mit Recht die volle, verfassungsmäßige Competenz des hohen Landtages; allein obgleich der Landes-Ausschuß das alte Gebärhaus schon Anfangs 1862 als so ungeeignet, als nur möglich, bezeichnete und bei dem darin permanent gewordenen Puerperal-

Fieber und bei einer Sterblichkeit der Gebärenden von 40-50% und der Neugebornen von 50-60% die Unterbringung einer Schwangeren in diese Hu= manitäts=Anstalt mit einem Todesurtheile,, ver= glich" - begannen die besorgten Verzögerungen jetzt erst recht; denn ungeachtet aller Vorstudien und Vorarbeiten brauchte der Landes=Ausschuß beinahe ein Quinquennium, um dem h. Landtage ein vollständiges Bauprojekt zur Genehmigung vor=

zulegen.

In diese erste Periode fallen auch die für einen weiter nachfolgenden Theil dieses Vortrages wichtigen Verhandlungen mit dem Architekten Hlavka bezüglich seiner Entlohnung.

Die Budget-Commission erlaubt sich diesfalls den h. Landtag aus den gedruckten Landes=Ausschuß= Bericht Nr. 365/1866 Ldtg., S. 4 und 5, aus= merksam zu machen. Die in diesem Berichte erwähnten Kostenüberschläge weisen schon eine Summe von 429350 st. 77 kr. österr. W. aus, die sich jedoch nach eigener Angabe des Herrn Architekten Hlávka aus die runde Summe von 400000 st. sollten herabmindern lassen.

2. Mit dem Baubeschluße des h. Landtages vom 21. März 1866 sollte die eigentliche Periode der Bauführung beginnen, die auf 4 Jahre fest= gesetzt war.

Allein die Kriegsereignisse des J. 1866 und sonstige Umstände, namentlich die Neuheit des Unternehmens eines zu Prag in solcher Groß= artigkeit noch nicht vorgekommenen Rohbaues brachten es dahin, daß der Contrakt mit den Unter= nehmern Bìlský und Wáclawik erst am 13. Feber 1867 abgeschlossen werden konnte. Das J. 1866 wor sonach für den Bau beinahe verloren und es mußten als definitive Bauzeit die Jahre 1867, 1868, 1869 und 1870 in Ausstecht genommen werden. Für jedes dieser vier Jahre wurde im Bauvertrage eine gewisse Arbeitsausgabe festgesetzt und die Einhaltung der bestimmten Leistung durch Pönalien und Schadloshaltungs-Verpflichtungen zu sichern versucht.

Doch schon im Verlaufe des J. 1867 zeigten sich die beklagenswerthen Folgen des für den ganzen Bau verhängnißvoll gewordenen Beschlußes eines Rohbaues mit geschlemmten, verschiedenfärbigen und deffinirten Verkleidungsziegeln. Denn obgleich der Landesausschuß den Bauunternehmern besonders hinsichtlich der Verwendung von Zierziegeln mit durchlaufendem Dessin [mancherlei Erleichterungen gewährte, wußte die Baunnternehmung eine Verspätung in der ersten Ablieferung der Schlammziegel nicht zu vermeiden und verstel laut Beschluß des Landes=Ausschußes vom 14. November 1867, Z. 18716, in das erste Pönale. Leider fruchtete die wohlgemeinte und berechtigte Strenge des Lan= des=Ausschußes wenig, die berichtigte Ziegel=Cala= mität dauerte unter verschiedenen Variationen fort, neue Schwierigkeiten und Verzögerungen in der Lieferung der eisernen Mauerschließen und Beistel= lung der nach Dr. Böhms Projekt genehmigten

Ventilations=Vorrichtungen treten hinzu; die vom hohen Landtage selbst beschlossene Aussetzung des 2. Stockwerkes am Verwaltungsgebäude und die zu diesem Zwecke angestrebten (jedoch nicht gelungenen) Ersparniß=Maßregeln (nämlich Fallenlassen der Steinverkleidungen an den Facaden und Ersetzung derselben durch geschlemmte, an der Schrägseite grün und dunkelbraun glasirte Ziegel), brachten neue Hemmnisse in den Bau. Remonstrationen oder gegenüber ihrer kontraktlichen Verpachtungen immer mehr in die Enge gerathenen Bauunter= nehmer und Gegenremonstrationen der Bauleitung, sowie vergebliche Versuche des Landes=Ausschußes, die Differenzen beizulegen, deuteten immer mehr auf eine bevorstehende Kontraktbrüchigkeit der Ban= unternehmer, die Thätigkeit am Bauplatze reduzirte sich im J 1869 auf ein Minimum, so daß sich der Rückstand an kontraktlich bedungener Leistung im Mauerwerke mit 1. November 1869 schou auf 2000 Kubik-Klafter belief.

Am 30. Oktober 1869 überreichten die Bau= Unternehmer Belský und Wáclawík die deudirte Erklärung, daß sie selbst bei bedeutender Aufbesserung der Preise den Bau nicht vollenden können und mußten demzufolge vom Landesausschuße mit Beschluß vom 15. Dezember 1869, Zahl 25865, unter Verwahrung der Entschädigungsansprüche des Landes und der übrigen Rechtsfolgen als kontrakts= brüchig erklärt werden.

Diese Entscheidung kennzeichnet den Abschluß der zweiten Periode der Geschichte des Gebärhaus= baues.

Das bedauerliche Nachspiel, wie sich auf Grund der Gutachten wiederholter Enquetekommissionen die Entschädigungssorderungen an die Vertragsbrüchigen Bauunternehmer im Sande verliefen und theilweise sogar in Entschädigungszahlungen an dieselben ver= wandelten, wobei der Glasurschaden an Schlemm= ziegeln abermals eine Rolle spielte, die dem Lande einen Betrag von 4219 st. kostete - entzieht sich leider einer wirksamen Kritik, weil Ansprüche und Gegenansprüche zufolge Landes= und Ausschußbe= schlußes vom 21. Februar 1872, Zahl 600, durch einen definitiven Vergleich ausgetragen wurden; dessen unterm 17. April 1872, Z. 8690, geschehene Vollzug als ein in juristischer Beziehung kaum mehr anfechtbares fait accompli angesehen werden kann.

3. Nun folgt nach langwierigen Berathungen und Schwankungen das nicht minder von Verlegen= heilen und Verlusten an Zeit und Geld zeugende Stadium der eigenen Regie. Auch jetzt konnte die Ziegelnoth nicht bewältigt werden, obgleich 3 Jahre unter fortwährendem Experimentiren verflossen waren ein Zeitraum, der mit Rücksicht auf die Erfah= rungen in anderen Ländern wohl hinreichen konnte, die Schwierigkeiten in diesem besonderen Zweige der Bauttechnik zu bewältigen. Alleindem Erfolge scheint fortwährend derselbe Grundfehler entgegengestanden zu sein, nämlich der Mangel für dieses Fach geschulter, verläßlicher Arbeitskräfte und die unzureichende Un=

tersuchung des zur Erzeugung der Schlamm= und Glasurziegel zu Gebote stehenden Rohmaterials.

Nach dem Landesausschußberichte sollen auch ungünstige Witterungsverhältnisse, mangelhafte Koh= lenzufuhr und eine Uiberbürdung des mit der Zie= gelfabrikation betraut gewesenen Landesbauinspek= tors Brust (dem überdies eigene Erfahrungen auf diesem Gebiete nicht zu Gebote standen) an dem ungünstigen Resultate der eigenen Regie und an den auch in dieser Periode vorgekommenen Verzö= gerungen mit Schuld getragen haben.

4. Inzwischen wurde zur Uibernahme der erst= lichen Erd= und Mauerarbeiten die neuerliche Offert= verhandlung mit dem Termine bis Ende Mai 1870 ausgeschrieben, für welche jedoch nur die ein= zige Offerte des Architekten Alois Bulíø einlies Als diese bald darauf eine Stellung in Bukowina erhielt, wurden über sein Einschreiten alle seine Rechte und Verpflichtungen, die für ihn durch Uiberreichung der Offerte erwachsen waren, an den Architekten Johann Pichler (bis dahin Lokal=Sub= stituten des Bauleiters Hláwka) übertragen und demselben mit Beschluß vom 4. Juli 1871 auch die Zimmermannsarbeiten im Offertwege überlassen. Allein auch Architekt Pichler (dessen Bauführung die vierte und hoffentlich letzte Periode des Gebär= hausbanes darstellt), vermochte ungeachtet seiner, vom Landesausschuße lobend anerkannten Thätigkeit - die Zusicherung: sämmtliche Arbeiten bis zum Ende des Sommers 1873 zu vollenden, nicht ein= halten. Denn die chronisch gewordene Ziegel* Misére, sowie verspätete Lieferungen der Stein= metzarbeiten, verzögerte Arbeiten anderer Profes= sionisten und die andauernde Erkrankung des Bau= leiters Hláwka - gaben ihm zu gerechten Be= schwerden und zu Verwahrungen gegen die Folgen der abermaligen Hinausschiebung der Vol= lendunq des Baues.

Es handelt sich nun darum, dem hohen Land= tage in Kürze darzustellen den gegenwärtigen Zu= stand des Baues und in dieser Beziehung führt der Landesausschuß in seinem Berichte an, daß der= malen sämmtliche Wochen= und Entbindungstrakte vollständig unter Dach gebracht, zur Gänze ver= putzt und in denselben sämmtliche Fenster versetzt, Thüren eingepaßt und angeschlagen, alle Ventilationen montirt sind und soeben die Fußböden gelegt werden.

Bis auf die Malerarbeiten und das Setzen von Kalorifors sind demnach die Krankentrage be= reits ganz fertig, ebenso der Küchentrakt, auch das Administrationsgebäude ist mit Abschluß der heuri= gen Bausaison vollständig unter Dach, gebracht und eingedeckt, für das künftige Jahr erübrigt nur noch der Ausbau des Waschtraktes, für welchen die Fundamente bereits gelegt sind und die innere Ein= sichtung und es läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß der Bau der Gebäranstalt bis Ende Septem= ber 1874 in allen seinen Thetlen fertig gemacht und der Benützung wird übergeben wurden können.

Dem Berichte des Landesausschußes ist zugleich die ziffermäßige Darstellung der bis jetzt vom hohen Landtage für dieses Gebärhaus bewilligten und zur Auszahlung gelangten Beträge jahrweise ange= fügt.

Im Ganzen hat der hohe Landtag bis jetzt zu diesem Baue bewilligt 651667 st, von welchem Betrage bis zum 11. Oktober l. I 516465 st. einige Kreuzer zur Ausgabe gelangt sind.

Seit diesem letzten Datum sind weiters noch zur Ausgabe gekommen 14196 st., so daß eigentlich im Ganzen die Ausgaben betragen 530661 st.

So mißlich es nun ist, die Verzögerung des Baues in voller Wahrheit darlegen zu müssen, so glaubt denn doch der Budgetausschuß, daß nun=

mehr mit Zuversicht erwartet werden könne, daß

nach der Zusicherung von Seite des Landesaus= schußes und von Seite der Bauunternehmer der Bau wirklich bis zum Herbste künftigen Jahres vollendet sein werde.

Zum Behuse der noch übrigen Arbeiten, die ich bereits erwähnt habe und zu welchen noch kommt eine Ringmauer um die ganze Anstalt und die verschiedenartigen inneren Einrichtungen, wird nun vom Landesausschuße ein Betrag von 100000 st beansprucht für das Jahr 1874.

Der 3. Theil des Berichtes bezieht sich auf den Antrag des Landesausschußes wegen weiterer Honorirung des Architekten Hláwka.

Es wurde in der Budgetkommission einstimmig anerkannt, daß es zweckmäßig sei, daß dieser Mann, welcher mit sehr viel Sachkenntniß und auch Kunstsinn die Pläne zu diesem Baue entwarf, auch die Ober= leitung desselben bis zur vollständigen Ausführung des Baues behält und es erscheint dies auch aus dem Grunde zweckmäßig, weil es mißlich wäre, im letzten Stadium dieses Baues irgend einen anderen Oderleiter zu bestimmen, indem dann leicht der Vorwurf gemacht werden könnte, wenn irgend welche Fehler vorkommen, daß nicht der ursprünglich verantwortliche Leiter dazu verwendet wurde.

Selbstverständlich hat die weitere Verwendung des Architekten die Folge, daß auch für seine Hono= rirung vorgesorgt werden muß. In dem ursprünglich mit ihm abgeschlossenen Vertrage war eine Art Pauschalhonortrung von 20000 st. festgesetzt, wo jedoch alle möglichen Baarauslagen an Reifen, Bestellung von Hilfsarbeitern und Zeichnern in= begriffen waren.

Gegenwärtig stellt nun der Landesausschuß folgende 3 Anträge:

Der hohe Landtag geruhe:

1. die vorausgegangene Darstellung über den bisherigen Verlauf des Neubaues der Gebäranstalt zur geneigten Kenntniß zu nehmen und die ein= getretene Verzögerung als durch Umstände und Thatsachen entschuldigt anzuerkennen, welche abzuwenden in den meisten Fällen schlechterdings außer der Macht des Landesausschußes gelegen war.

Sodann wolle der h. Landtag beschließen:

2.   Die Einstellung des Betrages pr. 100000 st. für den Ausbau des Gebärhauses in den Landes= Voranschlag für das Jahr 1874 wird bewilligt.

3.   Die mit dem Architekten Josef Hlawka in Bezug auf die weitere Leitung des Baues und auf seine Honorirung stipulirten Modalitäten werden genehmigt und wird der Landesausschuß ermächtigt, ihm das bezügliche Honorar aus der Baudotation des Gebärhauses flüssig zu machen.

Der Budgetausschuß hat sich im Wesentlichen diesen Anträgen des Landesausschußes angeschlossen und hat eigentlich nur einige formelle Abänderungen vorgenommen, die eine andere Stellung des ersten Absatzes betreffen und dann eine Ergänzung dadurch, daß die wesentlichen Stipulationen der Entlohnung des Architekten Hláwka in den Schlußantrag der Budgetkommission selbst aufgenommen erscheinen.

Ich werde mir nun erlauben, die Anträge des Budgetausschußes vorzulesen und empfehle dieselben der Annahme des hohen Hauses.

Hoher Landtag wolle beschließen:

1.   Der Landtag nimmt den Bericht des Lan= desausschußes über den bisherigen Verlauf des Neubaues des Gebärhauses zur genehmigenden Kenntniß, spricht jedoch die zuversichtliche Erwartung aus, daß dieser Bau sammt der inneren Ein= richtung bis Ende September 1874 vollendet und zur Benützung übergeben werden wird.

2.   Die Einstellung des Betrages pr. 100000 st. für den Ausbau und die innere Einrichtung des neuen Gebärhauses in den Landesvoranschlag des Landesfondes für das Jahr 1874 (Rubr. XX., P. 1) wird bewilligt.

3.   Die zwischen dem Architekten Josef Hláwka und dem Landesausschuße in Bezug auf die weitere Leitung des Gebärhausfondes und auf feine Hono= rirung getroffenen Vereinbarungen werden genehmigt und wird demnach der Landesausschuß ermäch= tigt, dem genannten Architekten für die Zeit vom Bezuge der letzten Rate feines früheren vertragsmäßigen Honorars, d. i. vom 1. Dezember 1870 bis 10. August 1872 (wo er den Architekten Gregor als seinen Substituten nach Prag sandte), ein Pau= schalhonorar von 3000 st. o. W. und für die Zeit vom 10. August 1872 bis längstens Ende September 1874 eine Jahresremuneration von 3000 st. o. W. für seine Mühewaltung aus der Baudotation des Gebärhauses flüssig zu machen.

Budžetní komise èiní návrhy tyto: Slavný snìme raèiž se usnésti:

1.   Snìm pøijímá zprávu zemského výboru o posavádním prùbìhu stavby nové porodnice u vìdomost a schvaluje ji, avšak vyslovuje svou pevnou nadìji, že stavba tato i s vnitøním zaøízením do konce záøí 1874 ukonèena a v užívání odevzdána bude.

2,   Povoluje se, aby na dostavìní a vnitøní

zaøízení nové porodnice do rozpoètu zemského fondu na rok 1874 (v rubrice XX., pol. 1) postavena byla èástka 100000 zl.

3. Úmluvy mezi architektem Josefem Hlávkou a zemským výborem v pøíèinì dalšího øízení stavby porodnice a honorování jeho se schvalují a zemskému výboru následkem toho dává se moc, aby jmenovanému architektu za dobu od pøijetí poslední lhùty jeho døívìjší smlouvou ustanovené odmìny, totiž od 1. prosince 1870 až do 10. srpna 1872 (když architekta Gregora, jakožto zástupce svého do Prahy vyslal) paušální odmìnu tøí tisíc zlatých r. m. a za dobu od 10. srpna 1872 až nejdéle do konce záøí 1874 roèní remuneraci tøí tisíc zlatých r. m. za namáhání jeho z dotace na stavbu porodnice k výplatì vykázal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung. Die An= träge lauten:

Der hohe Landtag wolle beschließen:

1.   Der Landtag nimmt den Bericht des Landes= ausschußes über den bisherigen Verlans des Neu= baues des Gebärhauses zur genügenden Kenntniß, spricht jedoch die zuversichtliche Erwartung aus, daß dieser Bau sammt der inneren Einrichtung bis Ende September 1874 vollendet und zur Benützung übergeben werden wird.

2.   Die Einstellung des Betrages pr. 100000 st. für den Ausbau und die innere Einrichtung des neuen Gebärhanses - in den Landesvoranschlag des Landesfondes für das Jahr 1874 (Rubr. XX., Post. 1) - wird bewilligt.

3.   Die zwischen dem Architekten Josef Hláwka und dem Landesausschuße in Bezug auf die weitere Leitung des Gebärhausfondes und auf feine Honorirung getroffenen Vereinbarungen werden genehmigt und wird demnach der Landesausschuß er= mächtigt, dem genannten Architekten für die Zeit vom Bezuge der letzten Rate feines früheren, ver= tragsmäßigen Honorars, d. i. vom 1. Dez. 1870 bis 10. August 1872 (wo er den Architekten Gregor als seinen Substituten nach Prag sandte) ein Pau= schalhonorar von drei Tausend Gulden öst. Wg. und für die Zeit vom 10 August 1872 bis läng= stens Ende September 1874 - eine Jahres Re= muneration von Drei Tausend Gulden öst. Whrg. für seine Mühewaltung - aus der Baudotation des Gebärhanses flüßig zu machen.


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