nächst Neudek mit 3 Durchlässen á 5 mit großen Steinplatten überlegt, 13 Kanäle von 2-3 Lichtbreite, ebenfalls mit Steinplatten überdeckt und 3 gewölbte Kanäle von 3-5 Lichtbreite und einer Terrassenmauer von 1244/6 Kurrentklafter enthält. Betreffend die geforderten Angaben der Konstruktionsart über Weite, Höhe und Material des Sturz= pflasters und der Schotterdecke, wie sie §. 3 des genannten St. -A. -G. gefordert wird, wird im All= gemeinen angeführt, daß die Pflasterung die ent= sprechende Breite habe, daß sie standhaft angearbeitet, mit einer entsprechenden und qualitativen Schotterdecke versehen sei, sowie daß die sämmt= lichen Mauerwerke solid aus gutem Materiale her= gestellt, die Bankette und Seitengräben ebenfalls zweckentsprechend durchgeführt und der Straßenbahn die notwendige Konvexform gegeben sei, welche Angaben jedoch aus dem schon erwähnten Kollau= dirungsprotofolle vom 18. Oktober 1861 entnommen wurden, daher eine Beschreibung der Straße ent= halten, wie sie damals war.
Der Conservationszustand wird als ein schlechter geschildert, da in Folge des großen Frachtenver= kehrs die Breite des Sturzpflasters dieser Straße ungenügend erscheint, so daß schon im Jahre 1872 eine Rekonstruktion des Sturzpflasters an drei Stellen erfolgen mußte und die Eingabe des graf= lich Asseburgschen Eisenwerkes zeigt an, daß die Straße, soweit selbe im Neudeker Bezirke sich be= findet, in dem primitivsten Zustande und so zu sagen bodenlos sei. Die Steigungsverhältnisse in den einzelnen Strecken, welche das Gesetz fordert, liegen nicht vor, sondern ein Zeugniß des Bezirksobmannes bestätigt blos, daß wenig Steigung und nirgends normalwidrig vorkommt. Der Ausweis über den Erhaltungsaufwand dieser Straße, über die Manth= stationen und deren jahrlichen Ertrag ergibt, daß der Erhaltungsaufwand pro 1872 1 109 st. 60 kr. und die Kosten der Rekonstruktion 1762 st. 75 kr.
betragen, zusammen.................. 2872 st. 35 kr.
während die Erträgnisse der einzigen im Bezirke Elbogen bestehenden Mauth, wovon der Elbogner Bezirk 2/3 der Neudeker 1/3 erhält, im J. 1872 blos 460 st. betrug, daher das Deficit sich mit 2512 st. 35 kr. herausstellt, was. bei einer Steuer des Bezirkes per 26203 st. 71/2 kr., worüber jedoch blos eine Bestätigung des Bezirksausschusses Neudek vorliegt, einen Zuschlag von 91/2% zur Bedeckung erfordert. Was den allgemeinen Straßenaufwand des Be= zirkes Neudek anbelangt, so besitzt der 29 Meilen große Bezirk mit 21 Katastral=Gemeinden und 18000 Einwohnern Bezirksstraßen in der Gesamtlänge von 26065 Kurrentklafter, so baß nach der Steuer von 06203 st. nahezu aus einen Steuer-Gulden eine Klaster Straßenläuge kommt. Diese sämmtlichen Straßen haben nach dem Rechnungsauszuge im Jahre 1872 einen Conservirungsaufwand=Kosten= betrag von 7656 st. 941/2 kr., worin jedoch die Rekonstruktions=Kosten der Neudek=Chodauer Straße
mitenthalten sind. Während das Mautherträgniß sämmtlicher Straßen blos den Betrag von 1378 st. 7 fr, ergab, so daß noch der Betrag von 6278 st. 231/4 fr. unbedeckt blieb, dessen Bedeckung einen Steuerzu= schlag von 25% erfordert, während das Bezirks= präliminare pro 1872, in welchem die Straßener= haltungskosten mit 6674 st. 32 kr., die Mauthen mit 1355 st. 31 kr. veranschlagt erschienen, ein Deficit von 4679 st. 43 kr. ausweiset, welches durch Steuer= Umlage bedeckt werden müßte.
Landes= und Aerarialstraßen sollen im Neu= deker Bezirke gar keine vorhanden sein. Darüber, ob der Bezirk Elbogen, welcher die vom Lande zu subventionirende Straße ebenfalls durchzieht, ein gleiches Einschreiten für diese Straße vorläge und empfohlen wird, wird in der Vorlage des Landes= ausschußes nichts angeführt.
Es ist aber nachträglich eine solche Petition von Seite des Elbogner Bezirkes an den hohen Landtag eingelangt und der Budgetkommission zu= gemittelt worden. Nachdem aber der Landesaus= schuß darüber noch feinen Bericht erstattet bat, kann darüber nichts erwähnt werden, nachdem das Gesetz vorschreibt, daß nur über begründeten Antrag des Landesausschußes oder der Statthaltei eine Straße als subventioniert erklärt werden darf
Der Landesausschuß beantragt, daß der Kon= servationsauswand der genannten Straße sich jährlich mit 1109 st 60 kr. herausstellt, daß zur Rekon= struktion derselben im J. 1872 ebenfalls 1762 st. 25 kr. erforderlich waren, und daß dieser letztere Aufwand noch durch viele Jahre sich wiederholen wird, bis die ganze Straße rekonstruirt sein wird, daß der Aufwand sonach mindestens circa 10 Jahre hinaus jährlich auf 2872 st. 35 kr. veranschlagt werden könne, so daß nach Abzug des Mautherträgnisses per 460 st. sich ein Deficit von 2412 st. 35 kr. ergibt, daß sonach dieses als bleibendes Deficit an= gesehen worden müsse, - diese Straße als eine subventionirte Bezirksstraße zu erklären und ihr die Summe von 1200 st. jährlich zu bewilligen.
Die Budgetkommission wäre sehr gerne in An= betracht der Verhältnisse, wie sie im genannten Be= zirke bestehen, aus Rücksicht, daß dieser Bezirk ein Gerichtsbezirk ist, welcher lediglich 26000 st. Steuer hatte, welcher soviel Bezirksstraßen zu erhalten hat, daß ein jährliches Defizit sich herausstellt, welches 25 Prozent der Steuerzuschläge verlangt, ans den Antrag des Landesausschußes eingegangen; allein sie konnte sich nicht verhehlen, daß namentlich der hohe Landtag diejenigen Gesetze, die er selbst er= lassen hat, genau und streng befolgen müsse und daß die Bedingung, welche das Gesetz zur Ueber= nahme voraussetzt, im gegenwärtigen Falle nicht geliefert fei.
Einmal schon habe ich erwähnt, daß die Straße in einem sehr schlechten Bauzustande ist, so daß es sich vorläufig nicht um die Subventionirung und Erhaltung, sondern um die Rekonstruktion und Wiederherstellung in fahrbaren Zustand handle.
Dann ist durch das Gesetz vorgeschrieben, daß über die Konstruktion, Breite, Pflasterung und Schotterung ein genauer Ausweis vorgelegt wer= den muß, das hat der Bezirksausschuß nicht gelhan.
Der Bezirksausschuß hat sich damit begnügt, daß er das Kollaudirungsprotokoll vom Jahre 1861 abgeschrieben hat, wie die Straße damals be= schaffen war.
Das kann aber nach der Bestimmung des Gesetzes unmöglich als Beschreibung der Straße in dem Momente bezeichnet werden, wo ste als subventionierte Straße betrachtet werden soll. Denn gerade durch die Bestätigung des Bezirksausschusses ist nachgewiesen, daß die Straße sich lange nicht mehr in dem Zustande besinde, wie er damals war, sondern, daß gegenwärtig eine Beschotterung gar nicht vorhanden und daß das Ganze in einem bo= denlosen Zustande ist.
Ein fernerer Umstand, weshalb der Budgetausschuß aus den Antrag des Landesausschußes nicht eingehen konnte, ist der, daß man ja faktisch jede Basis dermal entbehrt, wie groß die Sub= vention zur Erhaltung dieser Straße festgesetzt wird.
Der Landesausschuß nimmt allerdings an, daß noch 10 Jahre zur Rekonstruktion nothwendig sind, daß diese Rekonstraktionskostenebenfalls mitbeigezogen werden müssen und daß sonach sich ein Defizit von 2400 Gulden herausstellt und beantragt in Folge dessen die Hälfte auf den Landesfond als Subvention zu übernehmen und die Straße als subven= tionirt zu erklären. Allein die Rekonstruktionskosten können unmöglich als Basis mit angenommen werden zur Ertheilung einer Subvention für die Er= haltung der Straße. Die Rekonstruktion muß vorher vorgenommen werden, ehe man von einer Erhaltung in einem Zustande, wie er sein soll, sprechen kann. Wenn man aber aussprechen würde, die Straße wäre eine subventionirte Bezirksstraße und man würde aussprechen, das Land habe alljährlich 1200 st. darauf zu zahlen, so würde sich herausstellen, daß, wenn die Straße einmal im guten Zustande wieder hergestellt und rekonstruirt ist, man dann einen Be= trag votirt hätte, der nach der eigenen Angabe des Bezirksausschußes größer wäre, als die gewöhn= lichen Rekonstruktionskosten betragen.
Das, meine Herren, verkehrt jeden Begriff einer Subvention, denn diese kann nicht weiter gehen als die Kosten des subventionirten Objektes.
Das waren die Gründe, welche den Budget= ausschuß bestimmten, dermal auf den Antrag des Landesausschußes nicht einzugehen, sondern zu be= antragen, über diesen Antrag zur Tagesordnung zu übergehen.
Alle Verhältnisse des. Bezirkes, wie ich ste so geschildert habe, rechtfertigen offenbar eine vom Lande zu gebende Subvention.
Der Bezirk selbst,, wie ich schon erwähnt habe, ist derartig, daß er zur Straßenerhaltung kaum mehr im Stande ist, das nöthige Geld aufzubrin= gen, seine Einwohner in einer Weise zu belästigen
und zu überbürden, daß sie es kaum zu leisten im Stande sind.
Ferner ist der Bezirk eben ein gebirgiger Be= zirk; es sind offenbar die Verbindungen mit der Eisenbahn solche, welche nicht allein für den Bezirk, sondern auch in weiterer Beziehung für das Land und für weitere Kreise eine Befahrung der Straßen nothwendig machen und es stellt daher der Budget= ausschuß in Anbetracht aller dieser Verhältnisse den Antrag:
Der hohe Landtag wolle dem Landesausschuße empfehlen, diese Straße bei Vertheilung der jährlichen Straßenbaudotation zu berücksichtigen und den Bezirksausschuß Neudek durch Gewährung einer angemessenen Subvention in die Lage zu setzen, die genannte Straße in kürzester Frist zu re= konstruiren und in guten Stand zu setzen, worauf es dann keinem Anstände unterliegt, daß das Ge= such mit den nöthigen gesetzlichen Erfordernissen belegt wieder vorgelegt werde und vielleicht dann die Möglichkeit vorhanden ist, ans den Antrag, den der Landesausschuß dermal gestellt hat, einzugehen.
Es sind daher zwei Anträge, welche die Budget= kommission dermal stellt:
1. Ueber den Antrag des Landesausschußes, diese Straße als subventionirte Straße zu erklären, zur Tagesordnung überzugehen, und
2. diesen Bezirk dem Landesausschuße zu empfehlen daß er insbesondere für diese Straße aus der jährlichen Dotation eine angemessene, zur Rekonstruirung notwendige Summe bewillige.
Snìm. sekr. Schmidt: Budžetní komise navrhuje, aby se pøešlo k dennímu poøádku o návrhu zemského výboru, aby Nýdecko-Chodovská silnice v okresu Nýdeckém vøadìna byla do okresních silnic tìch, které mají obdržeti subvenci z fondu zemského;
2. zároveò však raèiž slavný snìme odporuèiti zemskému výboru, aby vzal zøetel k této silnici pøi rozdìlování subvence pro stavby silnic slavným snìmem roènì povolené, by se okresu Nýdeckému poskytnutím pøimìøené subvence stalo možným, dotèenou silnici v nejkratší dobì opraviti a v dobrý stav uvesti.
Oberslandmarschall: Wünscht Jemand
zum Antrage das Wort?
(Herr Abgeordneter Knödtgen meldet sich. )
Der Hr. Abgeordnete Knödtgen hat das Wort.
Abg. Knödtgen: Wenn ich mir erlaube zu diesem Antrage das Wort zu ergreifen, thue ich es in der Absicht, den hohen Landtag zu bitten, den Antrag des Landesausschußes auf Subventionirung der Straße von Neudek, Potschesau, Chodau zu unterstützen.
Der Antrag des Budgetausschußes aus Ableh= nung des Antrages des Landesausschußes gründet sich, wie ich vernommen habe, hauptsächlich auf formelle Bedenken und zwar in erster Reihe auf das Bedenken, daß eine Beschreibung der Straße dem Gesuche um Subventionirung nicht beigelegt wurde.
Nun, in dieser Beziehung glaube ich, wäre weniger wichtig auf die Beschreibung der Straße ein Gewicht zu legen, als vielmehr auf das Kollaudirungsprotokoll, mit welchem die Straße in die Verwaltung des Bezirkes übernommen wurde.
Die Straße in der Hauptsache wird unbedingt beim Alten geblieben sein, insbesondere was das Straßenadministrationsgeschäft anbelangt, wird sich vom 31. Mai 1866 kaum etwas geändert haben., Denn da nach diesen Gesetzen ist eben in erster Linie auszuweisen die Länge der Straße, die Breite der Straße, die Breite des Sturzpflasters, ferner Höhe desselben und dergleichen.
In dieser Beziehung sind gewiß seit der Ueber= nahme der Straße keinerlei Aenderungen eingetre= ten und es kann das Kollaudirungsprotokoll vollkommen als maßgebend angenommen werden. Ein zweites Bedenken, das angeregt worden ist, war der schlechte Zustand dieser Straße, welche so schlecht nach eigener Anschauung des Bezirksausschußes ist, daß die Straße unfahrbar wird. Ich glaube, der Hauptgrund, warum um die Subventionirung angesucht wurde, ist der, daß der Bezirk nicht im Stande ist, die Straße zu erhalten und die noth= wendige Folge dessen ist das, daß die Straße ver= nachlässig sein muß, die Straße dermalen sich also im schlechten Zustande befinden muß. Um sie in bessern Zustand versetzen zu können, ist eine Bei= hilfe erforderlich.
Was die Wichtigkeit der Straße an und für sich betrifft, was deren Eignung für die Erklarung als subventionirter Straße betrifft, so wurde in dieser Richtung kein Bedenken erhoben. Der Frachtverkehr auf derselben ist der Art enorm, daß die Abnützung eine verhältnißmäßig sehr große und sehr schnelle ist, wenn nun gar gegen die Höhe der von dem Landesausschuße beantragten Sub= vention bemerkt wurde, daß jeder Maßstab der Be= stimmung der Höhe fehlt, so glaube ich, ist hier zu weit gegangen gewesen, denn die dermaligen Conservirungskosten, welche mit mehr als 1109 st. ausgewiesen sind, sind eben für das Jahr 1862, und die ordentliche Conservirung wird Jahr für Jahr höhere Kosten in Anspruch nehmen, so daß die Kosten der ordentlichen Conservirung mit Rück= sicht auf das Steigen des Arbeits und Material= preises den Betrag von 2000 st. jährlich unbedingt übersteigen werden.
Wenn nun alle diese Verhältnisse zusammengefaßt werden und wenn nun erwogen wird, daß bei der dermalen bestehenden Belastung des Bezirkes, welcher 25% Umlagen zahlt blos zu dem Zwecke, um Bezirksstraßen erhalten zu können, die größtentheils nicht einmal dem unmittelbaren Lokalverkehre, sondern weil ste Verbindungsstraßen sind, einem weiteren allgemeinen Verkehre dienen, wenn dann noch erwogen wird, daß dieser Bezirk bei seiner geringen Steuerkraft von blos 26300 st. am allerungünstigsten beinahe in ganz Böhmen belastet ist rücksichtlich der Erhaltung von Bezirks=
straßen, so kann man sich, glaube ich, der Noth= wendigkeit nicht verschließen, daß es unbedingt ge= boten erscheint, dermal schon dagegen thätig ein= zugreifen. Wenn ich auch mit Dank anerkenne, daß der Bezirk dem hohen Hause vom Landesausschuße auss wärmste empfehlen wurde, daß insbesondere die Subventionirung aus der bestehenden Jahresdotation empfohlen wurde, so läßt sich doch nicht verkennen, daß diese Jahresdotation im Verhältniß zum Bedarfe des Neudeker Bezirkes sehr gering sei, daß es schwer halten würde, aus der Jahresdotation, welche größtentheils vielleicht schon ihre Bestimmung für nothwendig neue Herstellungen haben wird, und kaum für die Erhaltung zu ver= wenden fein würde, noch etwas zu erübrigen, um es dem Neudeker Bezirke, welcher es eben so drin= gend bedarf, zuzuwenden, und ich kann mich nicht enthalten, die Befürwortung auszusprechen, daß auf diesem Wege vielleicht weder dieses Jahr, noch künstige Jahre es möglich sein wird, eine Subvention zu ertheilen, wenn nicht eben von vorne= herein die Straßenstrecke als subventionirt erklärt werden würde.
Ans. diesen Gründen empfehle ich und bitte zugleich, dem Antrage des Landesausschußes bei= zustimmen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Je= mand das Wort?
(Abg. Waldert meldet sich. )
Waldert: Wenn ich mir erlaube, das Wort zu ergreifen, so geschieht es deswegen, um den Bericht des Landesausschußes gegen einen in dem Berichte des Herrn Berichterstatters vorkommenden indirekt enthaltenen Vorwurf in Schutz zu nehmen. Herr Berichterstatter hat es als selbstverständlich hervorgehoben, daß der hohe Landtag das von ihm selbst gegebene Gesetz in derartigen Schutz nehmen muß, daß dasselbe jederzeit befolgt werde.
Es scheint daraus zu folgen, als ob der Landes= ausschuß sich diese Pflicht bei der Erstattung des Berichtes an das hohe Haus nicht gegenwärtiggehalten hätte und daß der Landesausschuß in dieser Beziehung das Straßenadministrationsgesetz nicht in seiner vollen Bedeutung gewürdigt hätte.
Ich glaube, dieser Vorwurf ist unbegründet, wenn auf den Inhalt des Berichtes eingegangen wird; es schreibt nämlich §. 3 des Straßenadmini= strationsgesetzes ad 1 vor, daß der Bericht, welcher in dieser Angelegenheit vom Landesausschuße er= stattet wird, die Beschreibung der Straße nach der Länge, Breite, Construktionsart, die Angabe über Breite und Höhe und Material des Sturzpflasters und der Schotterdecke, über den Conservationszustand und das Steigerungsverhältniß der ein= zelnen Strecke zu enthalten habe.
Ich erlaube mir nun zu bemerken, daß in dem Berichte vorkommt:
Die Straße ist innerhalb des Bezirkes Neudek 2000 Kurrentklafter lang und 3 Kurrentklafter breit und entfallen von dieser ihrer Breite 2 Klafter
auf das Sturzplaster und je 1/2 Klafter auf das. Banquet.
Von Manerwerken sind in der Straße vor= handen:
Eine Brücke nächst Neudek mit 3 Durch= lassen á 5 Schuh mit großen Steinplatten überlegt, 13 Kanäle von 2-3 Schuh lichter Breite, ebenfalls mit Steinplatten überbrückt; 3 gewölbte Kanäle mit 3 - 6 Schuh lichter Breite, eine Terrassenmauer von 1255/6 Kurrentklaftern.
lieber die Ausführung wird gesagt, daß die Pflasterung entsprechend breit und standhaft ein= gearbeitet und mit einer entsprechenden und qua= litativen Schotterdecke versehen sei, sämmtliche Mauerwerke solid durchgeführt, die Maße mit den Dimensionen der Baupläne übereinstimmend und sei zu denselben vollkommen gutes Steinmaterial ver= wendet worden.
Ich glaube nun, nachdem dieser Bericht sich auf das Kollaudirungsprotokoll, welches aus An= laß dieses Straßenbaues aufgenommen worden ist, stützt, daß wirklich der Nachweis über jene Mo= mente geliefert ist, welche hier im §. 3 des Straßen= gesetzes gefordert werden.
Der Herr Berichterstatter hat allerdings geltend gemacht, daß sich seither der Zustand der Straße verändert hat. Ich kann jedoch diesen Vorwurf keineswegs als ernst gemeint an= nehmen, weil die Straße seither gewiß nicht um eine Klafter länger, auch nicht um 1 oder 1/2 Klafter breiter oder schmäler geworden sein dürfte. Ebenso wenig wird bezüglich des Sturzpflasters dieselbe in der Höhe einer Veränderung unterzogen worden sein. Nur bezüglich des dermaligen Bauzustandes dürste dieser Vorwurf vielleicht zuzugestehen sein, daß derselbe heute ein anderer ist, als er zur Zeit der Uibernahme oder der Kollaudirung gewesen ist. Aber auch in diesem Punkte ist der Bericht des Landesausschußes kaum mißzuverstehen und kaum zweideutig; denn es wird gesagt: Der Zustand der Straße ist gegenwärtig ein bodenloser. Ein anderer Umstand, welchen der Herr Berichterstatter für sich in Anspruch nimmt, liegt in der Hinweisung auf den §. 2 des Straßenadministrationsgesetzes, wo es heißt, daß eine gänzliche oder theilweise Dota= tion aus Landesmitteln nur bei Straßen einzutreten hat, welche eine große weitreichende Verfrachtung aufweisen oder welche für den ganzen Landesver= kehr besonders wichtig sind. Mir scheint, daß we= niger dieser §. für den vorliegenden Fall maßgebend ist als der §. 30 des Straßenbaugesetzes, welcher von den subventionirten Straßen spricht.
In §. 30 dieses Gesetzes lautet es:
Unter subventionierten Bezirksstraßen sind jene aufzunehmen, welche dem Verkehre einen wirklichen Dienst zu leisten geeignet find und deren Baukosten die Steuerkräfte des betreffenden Bezirkes über= mäßig anstrengen würden. Die Bedingungen nun, welche der §. 30 in der Weise, wie ich es vor= zulesen mir erlaubt habe, für die Subventionirung
von Bezirksstraßen stellt, scheinen mir im vorliegenden Falle in überwiegendem Maße gegeben, wenn konstatirt ist, daß für die einzelnen Fabriksetablissements ein jährliches Frachtquantum von 364000 Ztr. vorhanden ist, daß hier allein 1000 Ztr. täglich zur Verfrachtung für ein Etablissement kommen, so muß man wirklich fragen, wo in Böhmen noch andere Straßen sind, welche ein gleiches Verfrach= tungsquantum ausweisen können. (Oho)! Dazu kommt die Herstellung der Verbindung des hoch= gelegenen Erzgebirges und der ganzen Umgebung von Neudek mit dem Bahnhofe in Chodau und gerade in dieser Beschaffenheit der Straße ist die Bedingung gegeben, welche selbst im §. 2 des Straßenadministrationsgesetzes gefordert wird, nämlich ein weitreichender, für den gestimmten Landesver= kehr wichtiger Kohlen= und Frachtenverkehr. Es wurde weiter als ein Mangel des Berichtes des Landesausschußes erwähnt, daß es sich nicht sowohl um die Erhaltungskosten als um die Rekonstruktions= art handelt und es wird verlangt, daß der Bezirk diese Straße erst in einen ordentlichen Zustand herstellen solle, dann allenfalls könne er auf Sub= vention Anspruch machen und sein Einschreiten erneuern.
Dieser Rath wäre sehr gut gemeint, wenn der Bezirk nur in der Lage wäre, demselben zu ent= sprechen. Denn es liegt wohl auf der Hand, daß, wenn die Bezirksmittel nicht hinreichen, um die Erhaltungskosten zu bestleiten, sie doch noch weit weniger hinreichen werden, um die Rekonstruktions= kosten, die weit bedeutender und wichtiger sind, zu bestreiten. Es ist daher mit dieser Begründung nicht ganz richtig. Wenn weiter hervorgehoben wird, daß der Bezirk allerdings ans Landesmitteln subventionirt werden soll, jedoch die Straße nicht für eine subventionirte Bezirksstraße erklärt wird, so besindet sich der Herr Berichterstatter und be= ziehungsweise die Budgetkommission mit der eigenen Argumentation im Widerspruche. Es wird nämlich einerseits behauptet, daß die Straße nicht die noth= wendige Wichtigkeit für den gesammten Landes= verkehr habe, um aus Landesmitteln dotirt zu werden und andererseits wird doch wieder empfohlen, die Straßenerhaltung ans der Straßenbaudotation zu subventioniren. Eine Subvention soll also in allen Fällen gegeben werden und es dreht sich die Sache nur darum, ob der hohe Landtag die Straße als eine subventionirte erklären will, oder aber ob der Landesausschuß sie subventionirt.
Mir scheint nun, daß es, wenn der gesammte Landesverkehr ein wichtiger ist, wenn die Verhältnisse des Bezirkes eine Subvention rechtfertigen, es auch wichtig ist, daß der hohe Landtag sich ent= schließt, die Straße für eine subventionirte zu erklären und zwar ist dies um so mehr von Bedeutung, weil in diesem Falle auch die Straßenbaudotation, welche dem Landesausschuße zur Verfügung gestellt wird, dem entsprechend ausgeworfen werden wird. Wenn aber bei Straßenbaudotationen vorzugsweise
nur auf Neubauten der Bezirksstraßen gesehen und die Straßenbaudotation vorzugsweise darauf verwendet wird, dann wird für die Straßenerhal= tung sehr wenig übrig bleiben und aus diesem Grunde möchte ich mir wohl den Antragerlauben, das hohe Haus wolle beschließen: Es sei auf den Antrag des Landesausschußes einzugehen und ich erlaube mir denselben zur Annahme zu empfehlen.
Oberstlandmarschall: Der Antrag, welchen der Herr Abgeordnete Knödtgen stellt, lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: Daß die Be= zirksstraße von Neudek und Potschesau gegen Chodau, insoweit sie im Bezirke Neudek gelegen ist, als eine subventionirte Bezirksstraße erklärt und zu deren leichteren Erhaltung dem Bezirksausschuße eine jähr= liche Subvention von 1200 st. aus dem Landessonde ausgezahlt werde.
Ich bitte jene Herren, welche diesen Antrag unterstützen, sich zu erheben. (Geschieht). Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand zu dem vorstehenden Gegenstande das Wort? (Niemand meldet sich). Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Dr. Görner: Meine Herren!
Der Budgetkommission lag nichts ferner, als in irgend einer Angelegenheit Vorwürfe dem Lan= desansschuße zu machen. Wenn aber die Verhält= nisse, wie sie geschildert wurden, darauf hinführen, daß von einer Seite das Gesetz nicht strenge inter= pretirt worden ist, dann allerdings kann der Bud= getausschuß dafür Nichts. Weil aber die Ange= legenheit, welche hier vorliegt, sich derart verhält, daß dabei das Gesetz nicht in allen Punkten beachtet worden ist, habe ich bereits früher hervorgehoben, es komme vor Allem darauf an, einen Umstand richtig zu stellen, den der Abgeordnete Hr. Dr. Waldert vorgebracht hat, als hätte ich die Wichtigkeit des ganzen Straßenzuges bestritten. Das liegt in meinem Berichte und kam auch in meinen Aus= führungen hier keinesfalls vor.
Ich habe die Wichtigkeit der Straße hervorgehoben, habe gerade mit Rücksicht auf diese Wich= tigkeit und in Bezug auf die Menge der Befrachtung hingewiesen, daraus, daß der Bezirk bei seinen übrigen Straßen nicht im Stande ist, diese Straße einmal wieder so herzustellen, wie es nothwendig ist, um als subventionirte Straße erklärt werden zu können. Daher ist auch die weitere Anführung, als sei eine Inkonsequeus im Antrage und in der Begründung des Budgetausschußes gelegen, indem er einerseits ablehnt, die Straße zu übernehmen in die Subvention des Landes, andererseits aber wieder empsiehlt, sie solle dennoch unterstützt werden und seinerzeit solle, wenn ste hergestellt ist, erst das Ansuchen erneuert werden, kein Widerspruch. Die Straße ist von Wichtigkeit und wurde auch von der Budget=Kommission dieselbe anerkannt.
Allein wie der Zustand im gegenwärtigen Momente ist und wie weiters die Vorlage instruirt wird, ist absolut nicht möglich von Seite des hohen Landtages den Gegenstand, die Straße als subven= tionirte Straße zu erklären, zu erledigen.
Ich führe nur an, daß einmal, was den §. 3 anbelangt, die Beschreibung der Straße nach Länge, Breite, Konstruktionsart allerdings nicht behauptet worden ist, daß in dieser Beziehung sich in der Kollaudirung etwas geändert habe, wohl aber wird sich etwas geändert haben an der Hohe des Sturzpflasters, weil, wie ja der Bezirksausschuß selbst anführt und wie Herr Abgeordneter zugestanden hat, die Bezirksstraße in einem bodenlosen Zustande sich befinde; daß sonach offenbar die Straße nicht blos eine Schotterdecke hat, wie sich gebührt, son= dern daß nach einer mehr als 12jährigen Benützung das Sturzpflaster in der Höhe sich nicht mehr befindet, wie angegeben ist in dem Kollaudirungs= protokoll. Uibrigens bemerke ich, daß in dem Kollaudirungsprotokoll im Berichte des Landesausschußes die Höhe des Sturzpflasters gar nicht angegeben vorkommt; wie der Abgeordnete selbst erwähnt, kommt darin allerdings vor "über die Ausführung wird in dem Kollaudirungsprotokoll erwähnt, daß die Pflasterung die entsprechende Breite habe, daß sie standhaft eingearbeitet und mit einer entspre= chenden qualitativen Schotterdecke versehen sei.
Das ist nicht die Angabe der Höhe des Sturzplasters und auch sonst kommt es nirgends vor. Die Breite ist allerdings angegeben. Uibrigens hat der Bericht des L. =A. selbst erwähnt im Punkte 4, daß "wegen des außerordentlich starken Fracht= verkehrs die Breite des Sturzpflasters ungenügend erscheine und in diesen Momenten liegt die Ur= sache, daß die Straße derzeit in einem äußerst mißlichen Zustande sich besindet. Es mußte schon im Jahre 1872 an 3 Stellen das Sturzpflaster neu hergestellt werden und es ist anzunehmen, daß, wenn der Bezirk das Sturzpflaster als unge= nügend breit findet und sonach zur Rekonstrukzion schreitet, er dasselbe nicht in derselben Breite wird hergestellt haben, daß sonach auch die Angabe über die Breite des Sturzpflasters sich geändert haben dürfte und daß nicht mehr das Kollaudirnugspro= tokoll gilt, sondern, daß, wenn allen Anforderungen des Gesetzes entsprochen sein solle, auch angeführt werden muß die dermalige Breite des Sturzpstasters der Straße. Was die Steigungsverhältnisse anbelangt, so habe ich bereits erwähnt, daß ein Aus= weis gar nicht vorliegt. Es liegt lediglich die Be= stätigung des Bezirksobmanns vor, daß keine Steigungen vorkommen, wenigstens keine normal= widrigen.
Meine Herren!
Darüber hat der Landtag eben zu beschließen, ob die Straße so gebaut ist, wie ste nach dem Gesetze sein soll. Allein, wenn der Bezirksobmann, der ein eminentes Interesse daran hat, diese Straße subventionirt zu sehen, lediglich anführt, "es kom=
men keine normalwidrigen Steigungen vor", so ist das wohl noch keine Angabe der Steigung in den einzelnen Strecken der Straße.
Endlich ist in dem Artikel 5 §. 3 vorgeschrie= ben: "In allen Fällen, wo eine derartige Straße mehrere Bezirke ununterbrochen durchzieht, ist der Nachweis zu liefern, ob ein gleiches Einschreiten auch von den Nachbarbezirken für diese Straße vorliege und zur Berücksichtigung empfohlen werde. Ich habe bereits erwähnt, daß im L. =A. =Berichte gar nichts darüber enthalten ist. Es lag damals auch nicht vor, aber es mußte eben bestätigt werden und heißt ausdrücklich "es ist der Nachweis zu liefern", also die Bestätigung mußte gegeben werden, daß ein solches Einschreiten vom Nachbarbezirke dem Elbogner nicht vorliege und daß daher auch keine Rücksicht genommen werden konnte. Nunmehr liegt es aber vor und ist vom hohen Landtage der Budgetkommission mitgetheilt worden. Ich glaube dadurch erwiesen zu haben, daß die Erfordernisse des Gesetzes in dieser Weise durchaus nicht er= füllt sind.
Was aber vor allem Andern den Budgetaus= schuß vermocht habe, nicht den Antrag des Landes= ausschußes anzunehmen, war, wie ich schon früher er= wähnt habe, nicht blos das formelle Bedenken, sondern auch der positiv erwiesene Umstand, daß sich die Strasse wirklich in einem solchen Zustande befinde, welcher absolut nicht geeignet erscheint, die Kosten festzustellen, welche überhaupt nothwendig sind zur Confervirung der Straße. Wenn aber der Budget= ausschuß sagt und diese Strasse dem Landtage zur Subventionirung empfiehlt, so scheint mir dadurch Dasjenige erreicht zu werden, was H. Dr. Knödtgen hier angetragen hat; es ist dem Bezirke geholfen, der Bezirk ist im Stande diese Strasse in den Zu= stand herzustellen, wo sie dann nach den weiteren Bestimmungen des Gesetzes geeignet ist, in die Lan= dessubvention übernommen zu werden. Es ist aber ein bedeutender Unterschied, wenn heute schon der Landtag sich ausspricht, die Strasse sei eine subventionirte Strasse ober wenn er sie dem Lan= desausschuße zur Subventionirung empfiehlt.
(Oberstlandmarschall läutet. )
Der Landesausschuß gibt von Fall zu Fall eine Subvention, während die Subvention, die heute vom Landtage auszusprechen angestrebt wird, von Seite des Landesausschußes und Bezirkes eine immerwährende Subvention ist, die sich aber heute, wie ich bereits früher nachgewiesen habe, nicht einmal der Ziffer nach bemessen läßt. Ich kann daher nur beim Antrage der Budget= kommission bleiben und emfehle denselben der Annahme des hohen Hauses. Noch beifügen muß ich: Wenn Der Umstand, daß eine Straße in so schlechtem Zustande ist, daß man sie nicht mehr zu befahren im Stande ist, hinreichen sollte, daß dann das Land sie als subventionirt erklären müßte, das, meine Herren, wäre ein Prin= zip, welches sehr halb Nachahmung sinden würde.
und wir würden bald in die Lage kommen, viele solche Gesuche zu bekommen, daß eine Straße in schlechtem Zustande ist und die Kräste des Bezir= kes überschreitet. Weil der Bezirk eine Reihe von Jahren seine Pflicht nicht gethan hat, soll man endlich dahin kommen, daß er subventionirt wird; das wäre ein Prinzip, welches ich und die Kom= mission zu befürworten gewiß nicht in der Lage sind.
Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung, bei der Abstimmung geht der Abän= derungsantrag des Abgeordneten H. Knödtgen vor= aus, wenn dieser nicht die Majorität erlangt, kommt der Antrag der Budgetkommission zur Ab= stimmung.
Der Antrag des Abg. H. Knödtgen lautet: Hoher Landtag wolle beschließen, daß die Bezirks= strasse von Neudek und bei Potschesau gegen Cho= dau, insoweit sie im Bezirke Neudek gelegen ist, als eine subventionirte Bezirksstrasse erklärt und daß zu deren leichteren Erhaltung dem Bezirksaus= schuße Neudek eine jährliche Subvention von 1200 st. aus dem Landesfonde durch den Landes= ausschuß auszuzahlen bei.
Snìm. sekr. Schmidt: Pan poslanec Knödtgen èiní návrh: Slavný snìme raèiž uzavøíti, aby okresní silnice nýdecko-chodovská v obvodu okresu nýdeckého vøadìna byla do silnic, které obdrží podporu ze zemského fondu, a sice podporu v èástce 1200 zl.
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Ich bitte diejenigen Ferren, welche diesem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Zählt die Stimmen).
Ich bitte nunmehr um die Gegenprobe. (Ge= schieht). Der Antrag des Herrn Knödtgen ist mit Majorität angenommen. (Bravo links).
(Präsident läutet)
Wir kommen nun zu dem Berichte der Bud= getkommission über den Landesausschußbericht, be= treffend den Verkauf der Holeschowitzer Uiberfuhr.
Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Fürth. Ich ersuche den Bericht vorzulesen.
Berichterstatter Fürth: Der Bericht des Lan= desausschußes lautet (liest): Die Vertretung der Gemeinde Holeschowitz hat unterm 18. Mai 1873 ein Gesuch dem Landesausschuße vorgelegt, in welchem ste die Bitte stellte, es möge der Ge= meinde Holleschowitz die ehemals oberstburggräsliche sogenannte "untere Ueberfuhr" in Holeschowitz, dann das Flußbenützungsrecht um den Betrag von 5000 st. käuflich überlassen werden.
In Folge der über dieses Gesuch bei dem Landesausschuße mit zwei Vertretern der Gemeinde gepflogenen Verhandlungen hat die Gemeindever= tretung unterm 12. November 1873 nach dem am selben Tage gefaßten Beschluße des Gemeindeaus= schußes das Kaufsanbot auf 6000 st. erhöht.
Der Landesausschuß erlaubt sich dieses Gesuch der Gemeindevertretung um käufliche Ueberlassung der Ueberfuhr und des Flußbenützungsrechtes in Holeschowitz um den Kaufpreis von 6000 st. be=
fürwortend mit dem Antrage vorzulegen, der hohe Landtag wolle dem Landesausschuße die Bewilligung zum Abverkaufe der gedachten Objekte ertheilen.
Dieser Antrag findet im Nachfolgenden feine Begründung:
1. Besitzen die Landesgüter in der Gemeinde Holeschowitz bei den Ueberfuhr weder so viel Grund, um auch nur eine Hütte für den Ueberführer ausstellen zu können, weshalb jedem Fremden die Ge= legenheit benommen ist, au der lizitatorischen Ver=, pachtung Theil zu nehmen, und die Gemeinde Ho= leschowitz stets der Pächter bleibt, es daher in die Hand der Gemeinde gegeben erscheint, den Pacht= schilling sich selbst zu bestimmen und möglichst herab= zudrücken.
Es ist demnach nur im Interesse des Landes, wenn durch den Verkauf dieser Objekte um den angebotenen, den Verhältnissen entsprechenden Preis, eine stabile, von den Fluktuationen der jeweiligen Pachtlust unabhängige, gleichmäßige Rente erzielt wird.
2. Der gegenwärtige Pachtschilling für die Ueberfuhr beträgt 61 st., für das Flußbenützungs= recht 160 st., zusammen 221 st. Kapitalisirt geben diese beiden Beträge lediglich eine Summe von 4420 st., daher um 1580 st. weniger, als von der Gemeindevertretung angeboten wird.
3. Endlich steht für den Fall des Baues einer Brücke über die Moldau bei dem pomologischen Institute in Troja die gänzliche Entwerthung dieser Ueberfuhr bevor und würde bei einer etwaigen Ablösung kaum ein dem jetzt angebotenen Kauf= schillinge gleichkommender Betrag zu erzielen fein.
Snìm. akt. Höhm: èiní se návrh: Slavný snìme raèiž zemskému výboru dáti povolení, aby smìl prodati pøívoz a právo k užívání øeky v Holešovicích.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so bitte ich Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben (geschieht). Der Antrag ist angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Landesausschußbericht betreffs Regulirung des Landesflußdienstes und über die Petition Nr. 6 des Stromaussehers Wenzel Diener um Gehaltserhöhung und definitive Anstellung. Berichterstatter ist derselbe.
Berichterstatter Fürth (liest): In der Sitzung vom 12. Dezember hat der h. Landtag den Bericht des Landesausschußes, betreffend die Reorganisirung des Landesflußdienstes der Commission für das Landesbudget zur Behandlung zugemessen.
Der Landesflußdienst wurde bisher von 8 Stromaussehern und Wasserpolieren versehen, welche mit Bestallungsgebühren von 315 st. - kr.
262 st. 50 kr. und 200 st. - kr. jährlich nebst einem jährlichen Reisezehrungsbeitrage von 100 st. dotirt sind.
Diese Aussichtsorgane haben nur im Wege der
k. k. Bezirkshauptmannschaft und theils durch un= mittelbare Petitionen um Dienstesaufnahme in de= finitiver systemmäßiger Eigenschaft und um Aufbes=
serung ihrer materiellen Lage gebeten.
Der Landesausschuß konnte sich bei genauer Prüfung der bestehenden Verhältnisse der Ueber= zeugung nicht verschießen, daß, wenn eine ersprieß= liche Dienstleistung verlangt werden soll, "nachdem mit Rücksicht auf die dermaligen Theuerungsver= hältnisse die bisherigen Bezüge nicht ausreichen eine Ausbesserung der bestehenden Bezüge zugestanden werden müsse.
Indem die Budget-Commission diesen An= schanungen beitritt, glaubt dieselbe jedoch rücksichtlich der Feststellung der Bezüge der Einführung zweier Gehaltskategorien und zwar zu st. 500 und zu st. 400 jährlich empfehlen zu sollen.
Nachdem bisher ein Flußausseher st. 315 Gehalt und Reisezehrungsbeitrag st. 100
zusammen st. 415 be=
zieht,
andere zwei Stellen mit je st. 200 und Reisezehrungsbeitrag fl. 100
st. 300 dotirt sind - sonach jetzt 3 Kategorien, nämlich st. 415
st. 362 st. 300 bestehen - so wird eine gleichmäßige Erhöhung der Bezüge für alle Flußausseher auf st. 500 vollkommen geeignet sein, Unzufriedenheiten hervorzu= rufen.
Es scheint aber auch im Interesse des Dienstes, wenn bei lauger, guter Dienstleistung verdienten Angestellten die Vorrückung in eine höhere Gehaltskategorie in Aussicht gestellt werden kann.
Anlangend die vom hohen Landes=Ausschuße empfohlene Besetzung einer dermalig erledigten Stelle und Systemisirung von weiteren 3 Stromaufseherstellen an der Elbe erscheint dasselbe ge= rechtfertigt und die Budget-Commission glaubt somit dem Antrage des h. Landesausschußes entsprechend die Zahl der Stromaufseher überhaupt von 8 auf 11 erhöhen und weiter die Bestimmung der Sta= tionsplätze sowie auch die Einreibung in die Ge= haltskategorien dem Landesausschuße überlassen zu sollen.
Die Budget=Kommission stellt den Antrag:
Hoher Landtag wolle beschließen:
1. Sämmtliche, dermalen an den Landesfloßfahrtstraßen provisorisch angestellte Stromausscher und Wasserbaupoliere als definitiv zu erklären.
2. Zur Besorgung des Wasserbaudienstes werden 11 Stromaufseher bestellt, welche nach zwei Kategorien, und zwar:
fünf mit st. 500 sechs mit st. 400
jährlich mit Ausschluß eines jeden weiteren Reisezehrungsbeitrages besoldet werden.
Die Einreihung in drei Gehalts=Kategorien und die Bestimmung der Stationsplätze bleibt dem Landesausschuße überlassen.
Snìm, aktuár Höhm: Slavný snìme raèiž se usnésti:
1. Veškeøí poøíèní a polírové, kteøí nyní na zemských øekách pro vory splavných provisornì ustanoveni jsou, prohlašují se za definitivnì ustanovené.
2. Pro vykonávání služby pøi stavbách øíèních ustanovuje se 11 dozorcù poøíèních, kteøí budou placeni dle dvou tøíd a sice
pìt po 500 zl.
šest po 400 zl. roènì beze všeho dalšího pøíspìvku na cestovné. Vøadìní jich do tøíd platebních a ustanovení stanoviš ponechává se zemskému výboru.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort? (Niemand meldet sich). Da dies nicht der Fall ist, so wollen die Herren, welche dafür sind, die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.