Mit dieser Verfügung erachtete der Landesausschuß auch den Zeitpunkt gekommen, wo die Rente des bisherigen Landeskulturfondes im Sinne des vom h. Landtage in der VIII. Sitzung der 2. Jahressession im Jahre 1868 gefaßten Beschußes nicht weiter mehr zu kapitalisiren, sondern für Lan= deskulturzwecke zu verwenden sein wird, weil die für diese Verwendung in obcitirtem Landtagsbeschluße gestellte Bedingung, daß diese Rente eine die Lan= deskulturzwecke wirksam fördernde Höhe erreicht haben müsse, durch die Einverleibung des der pa= triotisch=ökonomischen Gesellschaft gehörigen Vermögens in diesen Fond erfüllt worden ist.
Als eigentliches Stammvermögen dieses Fondes wurden vorgeschrieben:
1. Die mit dem Vermögen der aufgelösten Gesellschaft übernommenen Realitäten.
2. Die Werthpapiere des bisher bestandenen Landeskulturfondes.
3. Die mit dem Gesellschaftsvermögen übernom= menen Werthpapiere, insoferne selbe nicht ein fremdes, lediglich in der Kassa der bestandenen Gesellschaft deponirt gewesenes Eigenthum sind, wie die Kau= tionen der gewesenen Beamten dieser Gesellschaft mit Ausnahme der Kassascheine der falliten Pro= duktenhalle und der Sparkassabücher, bezüglich welch letzterer die aktenmäßige Erutrung der Zwecke, für welche sie gewidmet sind, angeordnet wurde, um sie dieser Widmung gemäß zu verwenden.
Behufs bücherlicher Umschreibung der Realitäten ans den Namen des Landeskulturfondes hat sich der Landesausschuß an die k. k. Statthalterei wegen Ausfolgung der etwa noch erforderlichen Akten sowie wegen Ausfertigung der für diese Uibertragung nöthigen Spezialurkunden gewendet.
Von einer Umschreibung, beziehungsweise Vin= kulirung der übernommenen Werthpapiere glaubte der Landesausschuß insolange absehen zu sollen, als nicht die Frage einer eventuellen Ersatzleistung aus dem übernommenen Vermögen an die k. k. Regie= rung gelöst sei, weil im Falle einer definitiven Lösung dieser Frage im bejahenden Sinne dieser Ersatz durch Verkauf eines entsprechenden Theils dieser Werth= papiere effektuirt werben müßte.
Es wurde weiter verfügt, daß der durch Ku= mulirung des übernommenen Vermögens mit- dem bereits in der Verwaltung des Landes gestandenen Landeskulturfonde entstandene Fond als ein zu Lan= deskulturzwecken gewidmeter, gleich den anderen Nebenfonden vom Landesfonde dotirter Fond separat zu verrechnen sei, in Folge dessen es zweckmäßig erschien, außer dem mit der Gebahrung dieses Vermögens und den mit der Uibernahme desselben er= wachsenen Verpflichtungen verbundenen Bedarfe auch weiter alle bisher in der Erforderniß- Rubrik XII. des Landesfondspräliminars für Landeskulturzwecke eingestellt geweseuen Ausgabsposten künftig in das Ciforderniß des Landeskulturfondes einzustellen, sowie die anläßlich des in der 17. Sitzung der ersten Jahressession des Landtages vom Jahre 1872 am 26. November desselben Jahres gefaßten hohen Landtagsbeschlußes, betreffend die Uibernahme der Pension der an den höheren landwirthschaftlichen Landeslehranstalten definitiv angestellten Lehrer und deren Witwen, dem Lande erwachsenden Kosten in das Erfonderniß dieses Fondes aufzunehmen.
Uiber die anläßlich der Uibernahme des pomologischen Institutes in Troja getroffenen Verfü= gungen wird dem hohen Landtage ein separater Bericht erstattet und erlaubt sich der Landesausschuß dem hohen Landtage hier nur zu berichten, daß die für dieses Institut im hemigen Jahre vom Tage der Uibernahme an bestrittenen Auslagen aus dem Landeskulturfonde, resp. vorschußweise aus dem Landesfonde geleistet und in Folge dessen auch die in der vorjährigen Landtagssession als Subvention aus dem Landesfonde für Troja vom hohen Land= tage pro 1873 bewilligten 4000 st. ö. W., sowie die vom hohen k. k. Ackerbauministerium diesem Institute für dieses Jahr angewiesene Subvention aus Reichsmitteln von gleichfalls 4000 st. ö. W. dem Landeskulturfonde für das Trojer Institut überwiesen wurden.
Mit Bezug auf vorstehenden Bericht erlaubt sich der Landesausschuß nachstehende Anträge zu stellen:
Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die auf Grund der zwischen der k. k. Re= gierung und dem Landesausschuße vereinbarten Uibergabsbestimmungen und unter den in dem Uibergabsprotokolle vom 10/28. Juni 1873 stipu= lirten, von der k. k. Regierung und vom Landesausschuße, u. z. von letzterem vorbehaltlich der Ge= nehmigung des h. Landtages akceptirten Bedingungen erfolgte Uibernahme des Vermögens der aufgelösten patriotisch=ökonomischen Gesellschaft, sowie die vom Landesausschuße über die Verwaltung dieses Vermögend getroffenen Verfügungen werden genehmigt.
2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, nach erfolgter Prüfung der Gesellschattsrechnungen und Richtigstellung der eventuellen Ersatzansprüche der k. k. Regierung mit dieser behufs definitiver Lösung dieser Frage in Verhandlung zu treten und den für einen eventuellen Ersatz erforderlichen Betrag durch
Verkauf aus dem Obligationsstanbe des übernommenen Vermögens zu decken.
3. Der Landesausschuß wirb beauftragt, nach Maßgabe der für die Kassascheine der falliten Produktenhalle eingehenden Beträge Werthapiere unter Beobachtung der für die Anlage der Gelder von Pflegebefohlenen bestehenden gesetzlichen Bestimmungen kursmäßig anzukaufen und diese dem Stammvermögen des Landeskulturfondes einzuverleiben.
4. Der Landesausschuß wird ermächtigt, die in der Sparkassa laut Einlagsbücheln für bestimmte Zwacke deponirten Gelder nach erfolgter Konstatirung des Zweckes, dem sie gewidmet sind, in einer ihrer ursprünglichen Widmung entsprechenden Weise zu verwenden.
In formaler Beziehung erlaube ich mir den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle diesen Bericht der Budgetkommission zuweisen.
Snem. sekr. Schmidt: Co se týèe nakládání s tímto návrhem, èiní zemský výbor návrh, aby byl odkázán budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem formellen Antrage das Wort. (Niemand meldet sich. )
Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich um die Abstimmung und bitte Diejenigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht, betreffend das pomologische Institut in Troja.
Berichterstatter ist derselbe.
Res L. =Abg. Theumer: Hoher Landtag! Das von der aufgelösten patriotisch-ökonomischen Gesellschaft gegründete pomologische Institut in Troja wurde mit dem Vermögen desselben in das Eigenthum des Landes übergeben.
Dieses Institut hat einen doppelten Zweck: einmal um durch Abhaltung von Vorträgen über die pomologischen Hilfs= und naturwissenschaftlichen Fächer, sowie durch rationellen Betrieb des Obst=, Weinund Gemüsebaues tüchtige Baumwärter, Obst= und Weingärtner heranzubilden, dann weiter für die Verbreitung edler, den klimatischen und Bodenverhält= nissen Böhmens angemessenen Obst= und Rebsorten zu sorgen. Wie wohl sich der Landesausschuß mit Rücksicht daraus daß der Zweck dieses Institutes blos einem speziellen Zweige der Landeskultur dient, nicht verhehlen konnte, daß die Erhaltung und Leitung dieses Institutes weniger Sache des Landes als viel= mehr eines vielleicht vom Lande in dieser Richtung zu subvenzionirenden Fachvereines sei, dürste er sich doch nicht der Nothwendigkeit verschließen, dieses Institut bis zu jenem Zeitpunkte in seinem bisherigen Bestande zu erhalten, wo der hohe Landtag einen diesbezüglichen Beschluß gefaßt haben wird; er konnte sich schon darum für eine Auflassung nicht entschließen, weil dieselbe dem diesbezüglichen Beschluße des hohen Landtages unzweifelhaft präjudizirt haben würde, wozu er ebensowenig berechtigt
war, als dieses Institut mit namhaften Opfern nicht nur des Staates und der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft, sondern insbesondere auch seitens des Landes gegründet und erhalten worden war, denn abgesehen davon, daß der hohe Landtag durch die Bewilligung des Verkaufes der Straner und Li= bauer Weingärtengrundstücke an die bestehende Ge= sellschaft zu diesem Zwecke um den bloßen Schätzungswerth die Ersprießlichkeit der Errichtung einer derartigen Anstalt anerkannte, hat der hohe Landtag auch weiter durch die diesem Unternehmen aus dem Landesfonde gewährten Subventionen, welche bis heute bereits die Höhe von 19000 st. erreicht haben, bewiesen, daß auch er den Obstbau als einen spe= ziell für das Königreich Böhmen wichtigen Zweck der Landeskultur ansehen.
Der Landesausschuß suhlte sich aber auch aus dem Grunde zur Fortführung dieses Institutes berechtigt und verpflichtet, weil er in der vom hohen Land= tage für dasselbe bewilligten, zur Zeit der Uibergabe noch desponiblen Subvention pr. 4000 st. und der mitt= lerweile vom h. k. k. Ackerbauministerium dem Landesausschuße für diesen Zweck flüssig gemachten Beträge von gleichfalls 4000 st. ö. W. die Mittel besaß, dieses Erfordernd zu decken, ohne einen an= dern Fond in Anspruch nehmen zu müssen. Abge= sehen von diesen Gründen aber hegt der Landes= ausschuß die Uiberzengung, daß der Obstbau in unserem Klima und bei unseren Bodenverhältnissen einen der wichtigsten Zweige der Landeskultur re= präsentirt, der eine verhältnißmäßig sehr bedeutende Ertragsrubrik unserer Bodenprodukzion bildet, weßhalb auch die Förderung des Obstbaues im In= teresse der Landeskultur geboten erscheint.
Als die wesentlichsten Förderungsmittel müssen aber die Verbreitung passender Obst= und Rebsorten und die Heranbildung tüchtiger Baumwärter, Obst= und Weingärtner angesehen werden, für diese beiden Zwecke ist dieses Institut gegründet worden und wenn es auch heute nach kaum 2 1/2 jährigem Be= stanbe vielleicht noch nicht entspricht, so sind bei demselben doch gewiß alle Bedingungen gegeben, die es ermöglichen bei richtiger Organisation das= selbe aus jene Stufe zu bringen, wo es dem ihm gesteckten Ziele gerecht werden wird.
Es erscheint daher, da ein pomologischer Verein nich eristirt, dem gegen eine fire Subvention die Leitung und Erhaltung dieses Instituts anvertraut werden könnte, die Erhaltung desselben ans Lan= deskosten unvermeidlich und werden am Schluße dieses Berichtes jene. Anträge gestellt, welche ge= eignet erscheinen, die Verwaltung in zweckentsprechender Weise zu regeln.
Das Institut ist, was die pomologischen An= lagen betrifft, bisher erst im Entstehen begriffen, indem der übernommene Wein= und Obstgarten mit alten, wenig ertragreichen Obst= und Rebsorten besteckt war.
Bei den finanziellen Schwierigkeiten, mit denen das Institut im Anfange wegen Mangels jeder
eigenen Einnahmsquelle zu kämpfen hatte, konnte nur sukzessive an eine entsprechende Melioration dieser Objekte gegangen werden.
Der Gemüsegarten und die Baumschule mußten neu angelegt werden und wenn auch durch Ueber= tragung junger Bäume aus dem verkauften früheren pomologischen Garten schon theilweise höhere Altersklassen vorhanden waren, so war der Ertrag bei der schlechten Beschaffenheit und geringen Anzahl der verkäuflichen Bäumchen fast null und ist auch noch im nächsten Jahre, wie aus dem Präliminare von Troja zu ersehen ist (im Jahre 1873 waren 600 st., für das Jahr 1874 1800 st. präliminirt), ein der Größe und Beschaffenheit der Baumschule, die ein Areale von circa 10 Joch umfaßt, angemessener Ertrag nicht zu erwarten, während binnen. Kurzem voraussichtlich ein wesentlicher Theil der Gestimmtauslageu das Institut in dieser Rubrik seine Be= deckung sinden dürfte.
Ueber die Organisation der Schule und den Lehrplan gibt der beiliegende Prospekt über den Stand des Lehrpersonals, die Anzahl der Schüler die diesem Berichte beigeschlossene. Uebersichtstabelle die nöthigen Ausschlüsse.
Die Anzahl der im laufenden Jahre bestan= denen Stipendien betrug im Ganzen 18, darunter vom h. k. k. Ackerbauministerium 3 á 150 und 3 á 100 st. öst. Währ., wovon jedoch 2 unbesetzt und für das nächste Jahr reservirt blieben. Zur Zeit der Uibergabe des Instituts an den Landesausschuß bestand ein vom Curatorium der ausgelösten Ge= sellschaft eingesetztes, ans Fachmännern gebildetes pomologisches Comite, dem die Verwaltung der Anstalt innerhalb der Positionen des vom Cura= torium verfaßten Präliminars übertragen war. Die Leitung des Instituts war dem Geschäftsleiter des zur Zeit der patr. -ökonomischen Gesellschaft bestandenen pomologischen Comites Dr. Lambl anvertraut, der auch noch heute in dieser Eigenschaft fungirt.
Wie wohl nach der Auflösung des Curato= riums der patriolisch-ökonomischen Gesellschaft von diesem pomologischen Comité über Wunsch des Landesausschußes noch einige von der Instituts= leitung vorgelegte Monatspräliminarien geprüft und richtig gestellt wurden, so ist das Mandat desselben mit der Auftösung des Kuratoriums als jenes Organs, von dem dieses Comité sein Mandat erhalten hatte, erloschen, so daß dermal ein derartiges Organ nicht besteht. Nach Darlegung dieses Sachverhaltes und der Gründe, welche den Landesausschuß bestimmt haben, dieses Institut bis zu einer diesbezüglichen Beschlußfassung seitens des h. Landtags fortzuführen, glaubt der Landesausschuß nachstehende Anträge dem h. Landtage unterbreiten zu sollen:
Hoher Landtag wolle beschließen:
1. Die Erhaltung des mit dem Vermögen der ausgelösten patriotisch=ökonomischen Gesellschaft übernominellen pomologischen Instituts und der damit
verbundenen Obst= und Weinbaumschule wird vor= läusig auf den Landeskulturfond übernommen.
2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Ueberwachung und Verwaltung dieses Instituts ein Fachorgan einzusetzen und den Wirkungskreis des= selben festzustellen.
3. Der Landesausschuß wird beauftragt, von diesem Fachorgane sich umfassenden Bericht in dieser Richtung erstatten zu lassen, ob bei der gegenwärtigen Organisation des Instituts dasselbe seiner Bestimmung vollkommen entspreche, oder ob und welche Aenderungen in der Organisation vorzunehmen wären.
Diese Anträge hat der Landesausschuß einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und die sich als nöthig herausstellenden etwaigen Aenderungen durchzuführen.
4. Der Landesausschuß wird beauftragt, in nächster Session über die in dieser Angelegenheit gefaßten Beschlüsse und getroffenen Verfügungen dem hohen Landtage umfassenden Bericht zu erstatten.
Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, auch diesen Bericht der Budgetkommission zuzuweisen.
Snìm. sekr. Schmidt: Též o teto vìci èiní zemský výbor návrh, aby, co se týèe toho, jak s ní formálnì se naložiti má, byla odevzdána budžetní komisi.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem formalen Antrage das Wort?
Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht).
Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über den Zustand der aus dem Laudesfonde dotirten landwirthschaftlichen Lehranstalten für das Schuljahr 1872-73.
Berichterstatter ist derselbe.
Res Theumer: Hoher Landtag! Der Lan= desausschuß überreicht in Befolgung des ihm er= theilten Auftrages den Zustandsbericht über die ans dem Landesfonde dotirten landwirthschaftlichen Lehranstalten für das Schuljahr 1872-73 mit der Bitte:
Der hohe Landtag geruhe denselben, da er den für die subventionirten Schulen geltenden Direktiven vollkommen entspricht, zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen.
Ich erlaube mir auch bezüglich dieses Berichtes den Antrag zu stellen, denselben der Budgetkommission zuzuweisen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich diejenigen Herren, die zustimmen, die Hand zu er= heben. (Geschieht). Angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesansschußes mit Eingabe des Prager Stadtrathes um Erwirkung eines Landesgesetzes zur Ab= tretung eines Baugrundes an die böhmische Sparkassa zur Errichtung eines Künstlerhauses in Prag.
Berichterstatter ist Herr Dr. Alter. Ich ersuche den Bericht vorzutragen. Res: Dr. Alter:
Hoher Landtag! Anläßlich des Beschlußes der Generalversammlung der böhmischen Sparkassa vom 22. Mai 1872 zu der im Jahre 1875 bevorstehenden Feier des fünfzigjährigen Bestandes dieser Anstalt einen Betrag von einer halben Million Gulden behufs Erbauung eines Künstflerhauses in Prag zu wid= men, welches den Bedürfnissen des Vereines pa= triotischer Kunstfreunde und des Vereines zur Be= förderung der Tonkunst in Böhmen entsprechen und zugleich ein kunstgewerbliches Museum in sich auf= nehmen soll, wurden zwischen der Direktion der böhmischen Sparkasse und dem Prager Stadtrathe Verhandlungen wegen Uiberlassung eines geeigneten Bauplatzes gepflogen und wurde die Vereinbarung hierüber dahin getroffen:
1. daß die von der Prager Stadtgemeinde abzutretende und von der böhm. Sparkassa zu erwerbende Baufläche am Tummelplatze in der un= mittelbaren Nähe des Kettensteges gelegen sein und in Uibereinstimmung mit den Regulirungsplänen die= ses Stadttheiles ein gegen das Moldauufer hin freigehaltenes und an den übrigen drei Seiten von Parkanlagen oder breiten Strassen umgebenes Rechteck bilden solle;
2. daß die Baufläche eine Ausmaß von 1000
bis 1200□0 nach Bedarf 1400□0 betrage, und
3. daß der Kaufpreis mit 100 st. für jede Quadratklafter des durch das zu erbauende Künst= lerhaus zu okkupirenden Baugrundes festgestellt werde.
Das Prager Stadtverordneten=Kollegium hat diese Verkaufs-Bedimungen in der am 22. Oktober 1873 abgehaltenen Sitzung in Gegenwart von 68 Mitgliedern einhellig genehmigt, so daß dessen diesfälliger Beschluß im Hinblicke auf den §. 37 der pro= visorischen Gemeindeordnung für die Landeshaupt= stadt Prag als vollkommen gesetzlich anzusehen ist.
Da nun der Preis, beziehungsweise der Werth des zu verkaufenden Gemeindegrundstückes 2000 st. bei Weitem übersteigt, und in einem solchen Falle nach Maßgabe des §. 105 der gedachten Gemeindeordnung die Ertheilung der Bewilligung zur Ver= außerung nur mittelst eines Landesgesetzes erfolgen kann, so ist der Prager Stadtrath in dem, dem Akte beigeschlossenen, wohl motivirten Gesuche um die Erwirkung des diessälligen Gesetzes eingeschrit= ten und der Landesausschuß erlaubt sich dasselbe im Hinblicke auf den löblichen Zweck des Gemeindegrundverkauses, aus den einsprechenden Preis einer Quadratklafter und aus die durch den Bau bezweckte Verschönerung des dermal vernachläßigten Stadttheiles befürwortend mit dem Antrage vorzu= legen: Der hohe Landtag wolle nachstehendes Ge= setz beschließen:
Gesetz vom................................................
Wirksam für das Königreich Böhmen.
Uiber Antrag des Landtages Meines König= reiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:
Die Vertretung der königlichen Landeshaupt= stadt Prag wird ermächtigt, der böhmischen Spar= kassa zum Baue eines Künstlerhauses am Tummel= platze der Prager Altstadt einen Baugrund von Ein Taufend bis Zwölf Hundert, und nach Be= darf von Vierzehn Hundert Quadratklaftern nächst dem Kettenstege in der Form eines gegen das Moldauufer hin freigehaltenen, an den übrigen Seiten von Parkanlagen oder breiten Strassen um= gebenen Rechteckes zum Preise von Einem Hundert Gulden für eine jede Quadratklaster abzutreten.
Zemský výbor navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnesti na tomto zákonu:
Zákon
ze dne....................................................
platný pro království èeské.
K návrhu snìmu zemského Mého království èeského vidí se Mi naøíditi takto:
Zastupitelstvu královského hlavního mìsta Prahy dává se moc, aby èeské spoøitelnì pro vystavení domu umìleckého smìlo pøenechati na rejdišti v Starém mìstì Pražském blíže øetìzové lávky staveništì jednoho tisíce až dvanácti set, a dle potøeby i ètrnácti set ètvereèních sáhù výmìry, které by tvoøilo rovnouhelník ve smìru k bøehu Vltavy otevøený a s ostatních stran buï sady aneb širokými ulicemi obklíèený, za jedno sto zlatých po ètvereèním sáhu.
Was die formelle Behandlung dieses Landesansschnßantrages betrifft, so mochte ich mir den Antrag erlauben, das hohe Hans möge sofort in die Vollberathung des Gegenstandes eintreten.
Oberstlandmarschall: Dr. Ruß hat das Wort.
Ldtgs=Abg. Dr. Ruß: Ich wollte mir blos für den Fall, daß dieser formelle Antrag angenommen wird, das Wort zur Generaldebatte er= bitten.
Oberstlandmarschall: Ich war der Meinung, daß Sie einen Antrag stellen wollen.
Dr. Ruß: Nein. - Ich wollte nur in der Generaldebatte um's Wort bitten.
Oberstlandmarschall: Das war mir nicht bekannt. - Der formelle Antrag des Herrn Be= richterstatters geht dahin, in die Vollberathung die= ses Gegenstandes sogleich einzugehen. Wenn also Niemand das Wort verlangt, so bitte ich diejeni= gen Herren, welche dem Antrage-zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen
Ich eröffne die Debatte. Hr. Dr. Ruß hat das Wort.
Dr. Ruß: Ich bitte mir nur einige Worte zu gestatten. Der Anlaß zu diesem Gesetze ist ein hocherfrenlicher. Es hat nämlich die böh= mische Sparkassa eine halbe Million Gulden zur
Erbauung eines Künstlerhauses in Prag gewidmet, welches den Bedürfnissen des Vereines patriotischer Kunstfreunde und des Vereines zur Beförderung der Tonkunst in Böhmen entsprechen und zugleich ein kunstgewerbliches Museum in sich ausnehmen soll.
Wenn wir die Motive der gemeinnützigen Handlungen erforschen wollen, so werden wir in erster Linie sinden das allgemeine Mitgefühl für Arme und Elende; was an Wohlthätigkeit unsere Zeit geleistet und noch immer leistet, ist wohlgeeignet, die vielen Wunden zu schließen, welche die Allge= meinheit den Einzelnen schlagt
Auch darüber hinaus werben sich die Opfer Einzelner zu beschränken haben auf die Wiederherstellung der immer und immer wieder gestörten ruhigen Entwicklung, des immer und immer wieder gestörten geistigen Fortschrittes.
Ist doch die Gefahr eine tägliche, daß die Nationen sich in entsetzlichen Kämpfen zerfleischen und die besten Kräfte im blutigen Ringen zu Grunde gehen. Und über dieses Maß hinaus wird noch Manches geleistet, was in einzelnen Kreisen oder in einzelnen Ricbunngen ruckweise vorwärts führt. Wenn solches geschieht, so ist es für die Bedürfuisse des physischen Seins, für die Förderung der materiellen Wohlfahrt, kurz für die Steigerung des Wohlbefindens in der Familie, Gemeinde und Staate. Aber wie das geistige Leben des Einzelnen sich erfrischt und erhebt über die Arbeit des Alltäg= lichen, wenn es Theil nimmt an den herrlichen Genüssen der seinen Kunst, welche noch nicht gefährdet ist durch die Verballhornung der Salons, nicht beschmutzt durch die Gemeinheit der Straße, nicht beleidigt durch den unseligen Diletantismus, so dringt auch in unsere sonst trockene Berathungen aus diesem Anlasse ein farbenglänzeuder Sonnen= blick idealer Strebungen.
Daß dieser Kunst endlich mit solcher Opulenz eine Heimstätte geschaffen worden ist, das läßt den Glauben erstarken, daß die Staaten nicht nur ethischen Gesetzen unterliegen, sondern auch jenen ästhetischen, welche die griechische und römische Antike uns hinterlassen. (Bravo! rechts).
Eine solche Thatsache - vermeine ich - sollte an der Vertretung des Landes nicht vorübergehen, ohne ein warmes Wort der Anerkennung zu finden.
Möge diese reiche Saat reiche Früchte bringen, reiche Nachfolger sinden. Dazu beglückwünsche ich die Knust, dieses Reich und dieses Land. (Bravo! Bravo! Bravo!)
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wünscht noch Jemand in der Debatte das Wort? (Niemand meldet sich). Da dies nicht der Fall ist, so erkläre ich die Debatte für geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort?
Dr. Alter: Ich habe auch nichts weiter zu bemerken, nachdem der Antrag selbst eine Anfech= tung nicht erfahren hat und erlaube mir nur noch einmal den Wortlaut zu verlesen. (Liest): Die Ver= tretung der königl. Landeshauptstadt Prag wird
ermächtigt, der böhmischen Sparkassa zum Baue eines Künstlerhauses am Tummelplatze der Prager Altstadt einen Baugrund von Ein Tausend bis Zwölf Hundert und nach Bedarf von Vierzehn Hundert Quadratklaftern nächst dem Kettenstege in der Form eines gegen das Moldauufer hin freigehaltenen, an den übrigen Seiten von Parkanlagen oder breiten Straßen umgebenen Rechteckes zum Vreise von Einem Hundert Gulden für eine jede Quadratklaster abzutreten.
Zastupitelstvu královského hlavního mìsta Prahy dává se moc, aby èeské spoøitelnì pro vystavení domu umìleckého smìlo pøenechati na rejdišli ve Starém mìstì Pražském blíže øetìzové lávky staveništì jednoho tisíce až dvanácti set a dle potøeby i ètrnácti set ètvereèných sáhù výmìry, které by- tvoøilo rovnouhelník ve smìru ku bøehu Vltavy otevøený a s ostatních stran buï sady neb širokými ulicemi obklíèený, za jedno sto zlatých po ètvereèném sáhu.
Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag-ist angenommen.
Ref. Dr. Alter: Der Eingang und Titel des Gesetzes hätte zu lauten:
Gesetz vom................. wirksam für das
Königreich Böhmen.
Uiber Antrag des Landtages Meines König= reiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt:
Zákon ze dne............... platný pro království Èeské. K návrhu snìmu Mého království Èeského vidí se Mi naøíditi takto.
Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, welche dem Titel und Eingange des Gesetzes zu= stimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Ange= nommen.
Dr. Alter: Es würde nunmehr die 3. Lesung dieses Gesetzentwurfes erübrigen, nachdem aber derselbe eine Aenderung nicht erfahren hat, glaube ich, daß davon Umgang genommen werden könnte und erlaube mir den Antrag zu stellen, daß die 3. Lesung sofort vorgenommen, von der nochmaligen Verlesung aber Umgang genommen werde.
Oberstlandmarschall: Bitte jene Herren, welche dem zustimmen, daß in die 3. Lesung sofort eingegangen werde, die Hand zu erheben. (Geschieht). Angenommen.
Bitte nun jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, in der dritten Lesung ihre endgiltige Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht). Das Gesetz ist angenommen.
Nächster Gegenstand ist der Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1872.
Berichterstatter ist Hr. Dr. Wiener. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.
Berichterstatter Dr. Wiener: Mit Rücksicht aus den Umstand, daß der Bericht bereits gedruckt
ist und in den Händen der Herren Abgeordneten sich befindet, erlaube ich mir die Bitte zu stellen, daß von der Verlesung des Berichtes Umgang genommen werde.
In der Voraussetzung, daß diese Bitte gewährt wird, erlaubt sich die Budgetkommission den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: Der Rechnungsabsebluß des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1872 wird als giltig anerkannt.
Snìm. sekretáø Schmidt (ète): Budžetní komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž usnésti se, že úèetní závìrka vyvazovacího fondu za správnou se uznává.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? (Niemand meldet sich). Da dies nicht der Fall ist, ersuche ich Die= jenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht). Der Antrag ist angenommen. Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Budget= kommission über die Rechnungsabschlüsse der Landesvermögensverwaltung für das Jahr 1872.
Berichterstatter ist derselbe.
Berichterstatter Dr. Wiener: Ans denselben Gründen erlaute ich mir zu beantragen, daß der Beucht nicht nochmals vorgelesen werde und bemerke nur, daß auf der ersten Seite statt der zur Tilgung der Schuld an die Nationalbank verausgabten 36900 st nur 36700 st. stehen soll, indem die zu nagende Schuld an die Nationalbank nur 36700 st. beträgt.
Der Entwurf der Erledigung wäre folgender:
Art. 1. Die Rechnungsabschlüsse des Landesfondes, des Domestikalfondes, des Bubenèer Fondes, des Gebärhausfondes, des Findelhausfondes, des Irrenhausfondes und des Zwangsarbeitshausfondes für das Jahr 1872 werden als giltig anerkannt
Snìm. sekretáø Schmidt: Vyøízení úèetních závìrek o správì jmìní zemského království Èeského za r. 1872.
Èl. 1. Závìrky úèetní fondu zemského, fondu domestikálního, fondu bubeneèského, fondu porodnice, fondu nalezince, fondu blázince a fondu káznice za r. 1872 uznávají se za správné.
Berichterstatter Dr. Wiener:
Art. 2. Der Landesausschuß wird beauftragt, für die Hereinbringung der ausstehenden For= derungen Sorge zu tragen.
Snìm. sekretáø Schmidt:
Èl. 2. Výboru zemskému se ukládá, postarati se o to, aby pohledávky nespoøádané vydobývány byly.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesen Anträgen das Wort? (Niemand meldet sich). Da dies nicht der Fall ist und auch die ge= trennte Abstimmung nicht begehrt wird, bitte ich die Herren, welche den beiden Anträgen, nämlich Art. 1 und Art. 2, sowie sie die Budgetkommission
beantragt, die Zustimmung geben, die Hand zu erheben. (Geschieht).
Die Art. 1 und 2 sind angenommen.
Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Landtagswahl=Kommission über den Entwurf des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Punkte 62, 67, 70 und 71 des §. 7 der Landtagswahlordnung.
Res Dr Wiener:
Hoher Landtag!
In der 24. Sitzung vom 5. Dezember 1872 hat der hohe Landtag die Befürwortung der Er= richtung eines Gerichtsbezirkes mit dem Gerichtssitze in Hartmanitz, sowie einen Gesetzentwurf be= treffend die Bildung eines besonderen Vertretungs= gebietes mit dem Sitze der Bezirksvertretung in Hartmanitz beschlossen.
Gleichzeitig wurde der Landesausschuß beauftragt, rücksichtlich der durch diese Beschlüsse ermöglichten oder zweckmäßig gewordenen Aenderung der Landtagswahlordnung Anträge zu stellen.
Nachdem nun mit der Allerhöchsten Entschlie= ßung vom 30. August 1873 die Errichtung eines Bezirksgerichtes in Hartmanitz, und mit jener vom 6. November 1873 dem Gesetzentwurfe, betreffend die Errichtung des Vertretungsbezirkes Hartmanitz, die Allerhöchste Sanktion ertheilt wurde, legt der Landesausschuß einen Gesetzentwurf vor, durch welchen erzielt werden soll, daß nunmehr die Bezirke a) Klattan und Planitz, b) Strakonitz und Wolin, c) Schüttenhofen und Horaždowitz, d) Bergreichenstein, Neuern, Hartmanitz und Winterberg je einen Bezirk für die Wahl der Abgeordneten der Land= gemeinden bilden sollen.
Der Landesausschuß begründet seinen Antrag mit dem Grundsatze, welchem in der 24. Sitzung des hohen Landtages vom 5. Dezember 1872 Ausdruck verliehen wurde und welcher dahin lautet, daß die Wahlbezirke und insbesondere die Landwahlbezirke mit möglichster Rücksicht auf die nationale Gleichartigkeit gestaltet werden sollen.
Es läßt sich nicht verkennen, daß diesem Grundsatze der vorliegende Gesetzentwurf möglichst gerecht wird, und es hatte die Kommission nur noch, die Frage zu lösen, ob die beantragten Aenderungen auch den Rücksichten auf die Einwohnerzahl und die sonstigen Verhältnisse entsprechen.
Bei der bisherigen Gruppirung der Wahlbezirke entfiel die höchste Einwohnerzahl mit 60045 aus den Bezirk Klattau=Planitz=Neuern, die niedrigfte mit 44790 auf den Bezirk StrakonitzHoraždowitz, wogegen nach dem vorliegenden Ge= setzentwurfe die höchste Einwohnerzahl mit 62430 auf den Bezirk Bergreichenstein-Neuern-HartmanicWinterberg und die niedrigste mit 41626 auf den Bezirk Schüttenhofen-Horaždowitz entfallen werde.
Hieraus ist ersichtlich, daß bei der beantrag= ten Aenderung gegenüber dem bisherigen Bestande kein Bezirk eine übermäßig große oder wesentlich geringe Bevölkerung umfassen werde und daß in keinem der zu bildenden Bezirke die - Einwohner=
durchschnittszahl von 50078 in entscheidender Weise alterirt wird. Bei der in Aussicht gestellten Aende= rung der Wahlbezirke wird zwar der Bezirk Bergreichen= stein=Neuern Hartmanitz=Winterberg bezüglich der Intensität des Wahlrechtes am meisten geschädigt, weil derselbe 62430 Einwohner zählt, während im Durchschnitte auf jeden der vier Wahlbezirke nur 50078 Einwohner entfallen, allein dieser Nachtheil fällt nicht in's Gewicht, sobald das Prinzip der Gestaltung der Wahlbezirke mit Rücksicht aus nationale Gleichartigkeit zur Geltung gelangen soll.
Die Gerichtsbezirke, welche zu einem Wahl= bezirke vereinigt werden sollen, bilden ein zusam= menhängendes Gebiet, ste sind mit einander und mit dem vorgeschlagenen Wahlorte durch Straßen verbunden, die Wahlorte sind so ziemlich im Zen= trum des Wahlbezirkes gelegen oder ste bilden den Mittelpunkt des Verkehres im Wahlbezirke.
Da somit ausreichende Gründe für die in Vorschlag gebrachte Abänderung der Wahlbezirke vorhanden sind, stellt die Kommission den Antrag:
Der hohe Landtag wolle den angeschlossenen Gesetzentwurf genehmigen.
Snem. sekr. S c h m i d t: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž schváliti pøedlohu navrženého zákona.
Oberstlandmarschall: Da der Gesetzentwurf in den Händen der Mitglieder war, so wird es nicht nothwendig sein, ihn vorher noch zu lesen. Ich eröffne die Debatte über den Antrag der Kom= mission. Wenn Niemand das Wort begehrt, so ge= hen wir in die Berathung des Gesetzentwurfes über. Bitte ihn vorzulesen.
Dr. v. Wiener: §. 1. Die Punkte 62, 67, 70 und 71 des § 7 der mit Patent vom 26. Fe= ber 1861, Z. 20 R. =G. =Bl., erlassenen Landtags= wahlordnung für das Königreich Böhmen werden dahin abgeändert, daß dieselben lauten:,, 62. Klattau=Planitz",,, 67. Strakonitz-Wolin",,, 70.
Schüttenhofen-Horaždowitz",,, 71. Bergreichenstein=
Nenern=Hartmanitz Winterberg".
Snìm. sekr. Schmidt: §. 1. Èlánky 62, 67, 70 a 71 §. 7. øádu volení do snìmu zemského pro království Èeské, který vydán byl patentem ze dne 26. února 1861, èís. 20 øís. zák., mìní se v- ten smysl, aby znìly takto: "62. Okresové Klatovský a Planický", "67. Okresové Strakonický a Volyòský", "70. Okresové Sušický a Horaždovický", "71. Okresové Kašperskohorský, Nýrský, Hartmanický a Vimberský".
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung. Bitte Diejenigen, die den §. 1 annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Dr. v. Wiener: §. 2. Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.
Snìm. sekr. Schmidt: §. 2. Ministru
vnitøních záležitostí se naøizuje, aby tento zákon provedl.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem §. 2 zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Dr. v. Wiener: Gesetz vom...... wirksam
für das Königreich Böhmen, betreffend Die Abän= derung des § 7, Punkte: 62, 67, 70 und 71 der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.
Snìm. sekr. S c h m i d t: Zákon ze dne.......
platný pro království Èeské, v pøíèinì zmìny § 7. èlánkù 62, 67, 70 a 71 øádu volení do snìmu zemského pro království èeské.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche den Gesetzestitel annehmen, wollen die Hand er= heben. (Geschieht)
Angenommen.
Dr. V. Wiener: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß sofort in die 3. Lesung eingegangen und von der nochmaligen Verlesung Umgang ge= nommen werde.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Antrage des Herrn Berichterstatters zustim= men, daß sofort die 3. Lesung vorgenommen und von der nochmaligen Lesung Umgang genommen werde, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Bitte nunmehr Diejenigen, welche dem Gesetzentwurfe, wie er aus der 2. Lesung hervorgegangen ist, endgiltig in 3. Lesung ihre Zustimmung geben, sich zu erheben. (Geschieht. )
Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.
Wir kommen zum weiteren Berichte derselben Kommission.
Res Dr. Wiener:
Hoher Landtag!
Die zur Abänderung der Landtagswahlordnung eingesetzte Kommission hat den Entwurf des Ge= setzes, betreffend die Abänderung der §§. 7 und 8 der Landtagswahlordnung, der Vorberathung unterzogen und stimmt der Ansicht des Landesausschußes zu, daß es zweckmäßig und nothwendig sei, die obigen Paragraphe mit der nunmehr geltenden Organisation der Verwaltungs= und Gerichtsbezirke in Ein= klang zu bringen.
Da nämlich die Bezirke, welche im §. 7 der Landtagswahlordnung aufgezählt sind, nach der ge= änderten Organisazion nicht mit dem Gebietsum= fange der Bezirkshauptmannschaften, sondern mit dem Gebiete der Bezirksgerichte zusammenfallen, da ferner ein politisches Bezirksamt, von welchem der §. 8 der Landtagswahlordnung Erwähnung macht, gar nicht besteht und nunmehr der Sitz des Be= zirksgerichtes den Wahlort regelt, so muß jene Bezeichnung eingeführt werden, welche den geänderten Verhältnissen Rechnung trägt und es stellt sich da= her die vom Landesausschuße beantragte Abände= rung der §§. 7 und 8 der Landtagswahlordnung nicht als eine der bisherigen Vornahme der Wah= len widerstreitende, fondern als eine mit der Orga=
nisazion der Verwaltungs und Gerichtsbezirke nothwendig verbundene, dem Geiste des Gesetzes entsprechende dar, welche um so dringender er= scheint, als bei dem Bestande der bisherigen Be= zeichnung jede Ausscheidung einer Gemeinde aus einem Gerichtsbezirke zugleich eine Abänderung der Landtagswahlordnung erfordert.
Da ferner zu wünschen ist, daß die Landtags= wahlordnung mit der Reichsrathswahlordnung möglichst im Einflange stehe, der §. 6 der Reichslathswahlordnung aber die Gerichtsbezirke ausdrücklich in dem zur Zeit der Vornahme der Wahl bestehenden Umfange auffaßt, so rechtfertigt sich der vom Landesausschuße zu §. 8 der Landtagswahl= ordnung beantragte, mit §. 6 der Reichsrathswahl= ordnung gleichlautende Zusatz.
Die Kommission stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle den angeschlossenen Gesetzentwurf genehmigen.
Snìm. sekr. Schmidt: Komise èiní návrh: Slavný snìme raèiž schváliti pøiložený návrh zákona.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand in der Generaldebatte über dieses Gesetz das Wort. (Niemand meldet sich) Da dies nicht der Fall ist, gehen wir zur Spezialberathung über.
Ref. Dr. Wiener (liest): § 1. Der Ein= gangssatz des §. 7 der mit Patent vom 26. Feber 1861 Nr. 20 R. =G. =Bl. erlassenen Landtagswahl= ordnung wird dahin abgeändert, daß derselbe lautet: ,, Für die Wahl der Abgeordneten der Landge= meinden bilden die Gerichtsbezirke.... "
Snìm. sekr. Schmidt: §. 1. Úvodní vìta §. 7. øádu volení do snìmu zemského patentem ze dne 26. února 1861 è. 20 ø. z. vydaného mìní se v ten smysl, aby znìla takto: "V pøíèinì volení poslancù obcí venkovských èiní tito okresové soudní.... "
O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wenn Niemand das Wort verlangt, schreite ich zur Abstimmung und bitte Diejenigen, welche den §. 1 annehmen, die Hand zu erheben. (Geschieht) Angenommen.
Ref. Dr. Wiener: §. 2. Der §. 8 derselben Landtagswahlordnung hat in seiner bisherigen Fas= sung außer Kraft zu treten und künftig zu lauten: "In jedem für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden gebildeten Wahlbezirke ist der Sitz des Bezirksgerichtes des im §. 7 bei Festsetzung jedes Wahlbezirkes zuerst angeführten Gerichtsbe= zirkes der Wahlort. Die Gerichtsbezirke sind nach ihrem bei der Vornahme der Wahl bestehenden Ge= bietsumfange aufzufassen. "
Snìm. sekr. Schmidt: §. 2 §. 8. téhož øádu volení do snìmu zemského pozbývá platnosti co do posavadního znìní svého a má budoucnì zníti: "V každém okresu k volení poslancù obcí venkovských zøízeném jest místem volicím sídlo okresního soudu onoho okresu soudního, kterýž jest v §. 7, tu kde se ustanovuje každý okres volicí, první jmenován.