Soudní okresové budtež bráni v hranicích obvodu, jaký pøi volení zaujímají. "
Oberstlandmarschall: Ich bitte Dieje= nigen, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Ge= schieht. ) Angenommen.
Res. Dr. Wiener: §. 3. Der Minister des Innern ist mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftragt.
Snìm. sekr. Schmidt: §. 3. Ministru vnitøních záležitostí se naøizuje, aby tento zákon provedl.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Dieje= nigen, welche zustimmen, die Hand zu eiheben. (Ge= schieht. ) Angenommen.
Res Dr. Wiener: Gesetz vom......
wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Abänderung der §§. 7 und 8 der Landtagswahlordnung für das Königreich Böhmen.
Snem. sekr. Schmidt:
"Zákon ze dne........platný pro
království Èeské v pøíèinì zmìny §§. 7 a 8 øádu volení do snìmu zemského pro království Èeské.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Gesetztitel und dem Eingange des Gesetzes zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Res Dr. Wiener: Ich erlaube mir den An= trag zu stellen, daß sofort in die dritte Lesung ein= gegangen werde und daß von der Verlesung des Berichtes abgegangen werde.
Oberstlandmarschall: Ich bitte dieje= nigen Mitglieder, welche dem Antrage des Herrn Berichterstatters zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Ich ersuche nun Diejenigen, welche dem Ge= setze in dritter Lesung endgiltig ihre Zustimmung ertheilen, sich zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zu dem Berichte des Landesausschußes über die Organisirung der Landeskorrektionsanstalt.
Berichterstatter ist L. =A. =B. Freiherr v. Peche.
Referent Freiherr v. Peche:
Hoher Landtag!
In der XXI Sitzung am 2. Dezember 1872 bat der hohe Landtag folgende Beschlüsse gefaßt:
1. Die Korrektionsanstalt ist auf 500-600 Köpfe zu erweitern und die Trennung der Korri= genden von den Detenirten durchzuführen, wobei auf die zweckmäßige Unterbringung der weiblichen Individuen Rücksicht zu nehmen ist.
2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, die zur Information über die zweckmäßige Reorganisirung der Korrektionsanstalt dienlichen Mittel in Anwendung zu bringen und allenfalls Instruktionsreisen zu veranlassen.
3. Der Landesausschuß wird beauftragt, auf Grund der so erhaltenen Informationen Plan und Kostenüberschlag für den Um= und allenfälligen Zu=
bau der Korrefticnsaustnlt zu verfassen und seinerzeit dem Landtage vorzulegen.
4. Der Landesausschus wird zugleich beauftragt, genaue Erhebungen zu pflegen, ob für die Errichtung von Korrektionsanstalten auf dem Lande ein Bedürfniß vorbanden ist, darüber dem Landtage in der nächsten Session umfassenden Bericht zu erstatten, eventuell die geeigneten Anträge vor= zulegen.
5. Das entworfene Statut für die Korrektionsanstalt, soweit dasselbe die Hausordnung be= trifft, erhält provisorisch bis zur erfolgten Re= organisirung der Anstalt mit Ausnahme des §. 56, Absatz X sub 11 seine Genehmigung.
Der Landesausschuß hat in Folge dieser hohen Beschlüsse das genehmigte Statut für die Korrek= tionsanstalt provisorisch bis zur Organisirung der Anstalt in Wirksamkeit gesetzt, und erlaubt sich in Bezug auf die Punkte 1 bis 4 der vorangeführten hohen Beschlüsse Nachstehendes zu berichten:
Das Bedürfniß von Zwangsarbeitsanstalten auf dem Lande erscheint mit Rücklicht aus die große Zahl der arbeitsscheuen Landstreicher und sicher= heitsgefährlichen Individuen, welche selbst bei einer möglichst großen Ausdehnung der Landeskorrektionsanstalt daselbst nicht insgesammt Platz sinden können, zweifellos vorhanden, und wurde auch schon von vielen Gemeinden und Bezirken ausdrücklich anerkannt.
So faßten insbesonders die Vertretungen der Bezirke des ehemals Chrudimer Kreises den Be= schluß, eine Zwangsarbeitsanstalt für die Bezirke dieses ehemaligen Kreises zu errichten und über die Art und Weise der Errichtung und die Mittel hiezu gemeinschaftlich zu berathen.
In Würdigung dessen hat der Landesaus= schuß auch in seiner von der h. k. k. Statthalterei in Bezug auf die projektive Errichtung eines Kreis= arbeitshauses für die Bezirke des ehemaligen Chrudimer Kreises abverlangten Wohlmeinung die Zweckmäßigkeit des Projektes wohl anerkannt, jedoch be= merkt, daß die Erwägung, ob im Hinblicke auf eine allfällige Landessubvention, aus die Verpflegs= kostenbeiträge von Seite der Gemeinden und Pri= vaten und aus die Modalitäten der gemeinsamen Verwaltung eine gesetzliche Regelung mittelst Schlußfassung des Landtages vorausgeben müsse, den Zeit= punkten vorbehalten bleibe, bis der vollständige Or= ganisirungsplan vorliegen werde.
Aber sowohl die Frage über die Errichtung von Zwangsarbeitshäusern am Lande, wie auch jene der Durchführung der vom hohen Landtage beschlossenen Organisirung der Landeskorrektionsanstalten ist dermal in ein völlig geändertes Stadium getreten mit dem von den beiden Häusern des hohen Reichsrathes beschlossenen, von Sr. k. k. Apost. Majestät sanktionirten Gesetze vom 10. Mai 1873, Nr. 108 R. =G. =Bl., über polizeistrafrechtliche Bestimmungen wider Arbeitsscheue und Landstreicher,
daß die k f. Strafgerichte auch über die Zulässig keit der Abgabe von Verurtheilten an Zwangsaibeits= und Besserungsanstalten zu erkennen haben und die Einsperrung in das Zwangsarbeitshaus bei Volljährigen nur über ein solches gerichtliches Er= kenntniß erfolgen kann, wogegen der politischen Landesbehörde lediglich überlassen ist, eine solche Einsperrung bei Unmündigen zu verfügen", welche wegen einer strafbaren Handlung nach §. 273 St. =G. von der Sicherheitsbehörde zur Verantwortung und Ahndung zu ziehen sind.
Gleichzeitig mit der verfassungsmäßigen Be= handlung dieses Gesetzes hat das hohe Abgeordnetenhaus eine Resolution gefaßt, in welcher die Uiberzeugung ausgesprochen wurde, daß die Her= stellung, Erhaltung und Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalten in Zukunft dem Staate zustehen solle und die hohe Regierung aufgefordert wurde, wegen Uibernahme der bestehenden Zwangsarbeits= anstalten die erforderlichen Verhandlungen einzuleiten.
Obzwar das Herrenhaus des h. Reichsrathes dieser Resolution beistimmte, hat sich doch die hohe Regierung bei der Verschiedenheit der in dieser An= gelegenheit kund gewordenen Anschauungen die nähere Erwägung dieser Frage und die Schlußfassung darüber bis zu jenem Zeitpunkte vorbehalten, in welchem sie einen vollständigen Uiberblick über die rücksichtlich der Zwangsarbeitsanstalten obwaltenden Verhältnisse erlangt haben wird, und in welchem ihr auch die Erklärungen der betreffenden Landes= vertretungen darüber vorliegen werden, ob sie eventuell mit der Uibergabe der bestehenden Zwangsarbeitsanstalten sowie mit der Uibergabe der für diese Anstalten bestehenden Fonde an den Staat und unter welchen Modalitäten einverstanden wären, um für die diesfälligen weiteren Verhandlungen ein Substrat zu gewinnen, hat sich auch das h. Prä= sidium der k. k. Statthalterei in Böhmen über Aufforderung Sr. Exc. des Hrn. Ministers des Innern mit der Note vom 23. Juni l. J. Z. 4270 an den Landesausschuß gewendet und die näheren Daten über die Verhältnisse der männlichen Zwangsarbeits= anstalt am Hradèin und der weiblichen Anstalt in Øepy, sowie des Anstaltsfondes, endlich auch die Erklärung über die eventuelle Uibergabe der An= stalt und des Fondes abverlangt, dabei jedoch aus= drücklich bemerkend, daß hiedurch der künftigen Schlußfassung der h. Regierung keinesfalls präjudicirt werden solle.
Da übrigens der 3. Absatz des §. 17. des erwähnten Gesetzes vom 10. Mai 1873 die Be= stimmung enthält, daß, insolange die Errichtung von besonderen Besserungsanstalten nicht bewirkt ist, Personen, welche das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben, nur an besondere für die Ausnahme jugendlicher Korrigenden ausschließlich bestimmte Abteilungen der Zwangsarbeitsanstalten abgegeben werden können, so wurde gleichzeitig von der k. k. Statthalterei das Verlangen gestellt, schleunigst die Verfügung zu treffen, daß die thunlichst vollständige
Absonderung der jugendlichen Korrigenden in den Anstalten am Hradèín und in Øepy baldigst be= wirkt werde, indem die früher erwähnte Verhand= lung diese im Gesetze vorgezeichnete Absonderung nicht aufhalten könne, und für den Fall, daß die= selbe zu einer Aenderung der dermaligen, bezüglich der Verwaltung der Zwangsarbeitsanstalten be= stehenden Verhältnisse führen sollte, bis zur gänzlichen Durchführung dieser Aenderung jedenfalls ein län= gerer Zeitraum verstreichen werde, während dessen von dem Vollzuge der erwähnten gesetzlichen Be= stimmung nicht abgesehen werden könne.
Die Trennung der jugendlichen Korrigenden von den Erwachsenen hängt genau mit der Durchführung der vom hohen Landtage beschlossenen Or= ganisirung der Korrektionsanstalt zusammen, da sie ohne größere bauliche Aenderungen nicht vollständig durchzuführen ist.
Der Landesausschuß konnte demnach auch dem Verlangen der h. Regierung nur insoweit nachkommen, als es die bestehenden baulichen Verhältnisse der Anstalt zuließen, indem zum abge= sonderten Unterbringen von 18 - 20 jugendlichen Korrigenden die oberen Lokalitäten eines rückwärtigen Anstaltsgebäudes adaptirt wurden.
Soweit es nun diese Räumlichkeiten zulassen, wird im Sinne des von der hohen Statthalterei auf Grund gesetzlicher Bestimmung ausgesprochenen Verlangen vorgegangen.
Da aber auch iii der weiblichen Anstalt in Øepy die sollständige Trennung der jugendlichen von den erwachsenen Korrigendinen ohne eine größere Bauvornahme nicht durchführbar ist, so konnte der Landesausschuß nur aus die Durchführung der Or= ganisirung der Korrektionsanstalt hinweisen, bei welcher erst der gesetzlichen Bestimmung über die Absonderung der jugendlichen von den erwachsenen Korrigenden vollständig Rechnung zu tragen sein wird. Diesem nach hielt es der Landesausschuß vor Erledigung der prinzipiellen Frage, ob in Hin= funft die Zwangsarbeitsanstalten als Staatsanstalten zu bestehen haben und gänzlich der Ad= ministration des Landes entzogen werden - und ob etwa eventuell die Errichtung oder Förderung von reinen Besserungsanstalten aus Landesmitteln anzustreben sei - nicht für gerathen, zeitraubende, zu= dem noch kostspielige Adaptirungs- und Baupro= jekte zu verfassen.
Der Landesausschuß wird jedoch selbstverständ= lich dieser wichtigen Angelegenheit die gebührende Aufmerksamkeit zuwenden und nach Umständen einem h. Landtage die geeigneten Anträge erstatten.
Schließlich wird beigefügt, daß der dermalige Stand der Häftlinge in der auf einen Belegraum von circa 300 Individuen bemessenen Korrektions= anstalt zu Prag auf 245 Männer und jene zu Øepy, auf 40 Weiber sich beläuft, und wird die Bitte gestellt:
Ein hoher Landtag geruhe diesen Bericht zur genehmigenden Kenntniß zu nehmen.
Snìm. sekretáø Schmidt: Zemský výbor žádá, aby slavný snìm tuto zprávu vzal k vìdomosti.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage das Wort?
Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich um Abstimmung.
Es wollen diejenigen Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand erheben. (Geschieht). Angenommen.
Die in der heutigen Sitzung gewählten Kom= missionen haben sich konstituirt.
Die Kommnission zur Vorberathung über den Landesausschußbericht, betreffend die Abänderung des organischen Statutes der beiden polytechnischen Landes= institute hat sich folgendermaßen konstituirt:
Obmann Se. Excellenz Ritter von Hasner, Ob= mannsstellvertreter Prior P. Jarcesch. Schriftführer Dr.. Schlesinger und Dr. Hallwich.
Der Obmann ladei die Kommission ein, sich zur nächsten Sitzung Dienstag am 16. d. M. Vor= mittags 9 Uhr im Depart. V. Bureau des L. A. B. Dr. Waldeit einsinden zu wollen.
Die Kommission in Betreff der Beratung des Landesausschußberichtes über das Gesuch der Ge= meinde Kladno betreffs der Pflastermauth hat sich folgendermaßen konstituirt:
Obmann Graf Quido Thun, Obmannsstellvertreter Hr. von Schlöcht, Schriftführer Dr. Stöhr.
Die Kommission, welche über Schulangelegen= heiten und Aehnliches zu berathen hat, hat sich folgendermaßen konstituirt:
Obmann Se. Exc. Herr Ritter von Hasner, Obmannsstellvertreter Se. Exc. Herr Dr. Herbst, Schriftführer Herr Dr. Zintl und Leo Theumer.
Nachdem die Kommission konstituirt ist, so wird die hohe Versammlung damit einverstanden sein, daß nach dem Antrage der Petitionskommission jene Petitionen dieser Kommission überwiesen werden, welche zur Wahl dieser Kommission die Anregung gegeben haben.
Ebenso erbitte ich mir die Zustimmung der hohen Versammlung, jene Petitionen, welche heute vorgelesen worden sind und welche in eventu der Zuteilung vorbehalten worden sind, auch dieser Kommission zuweisen zu können.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft. Die nächste Sitzung sindet Dienstag um 10 Uhr statt. Auf der Tagesordnung sind folgende Gegenstände:
Bericht des Landesausschußes zu der Eingabe des Staaber Bezirksausschußes um Gewährung einer Subvention zum Baue der Staab = Lopin= Èernotiner Bezirksstraße. Dann Bericht der Bud= getkommission und zwar Landesausschußbericht, be= treffend die Feststellung des Beamtenstatus der Landes= buchhaltung.
Landesausschußbericht, betreffend die Regelung der Gehalte der Sanitätsbeamten.
Landesausschußbericht, betreffend die Restaurirungsarbeiten im deutschen Landestheater.
Landesausschußbericht, betreffend die Aenderung des Normativs über die Quinquennalzulage.
Landesausschußbericht, betreffend den Ankauf des Senftenbergischen Hauses und Verkauf des Hauses Nr. 37.
Landesausschußbericht, betreffend das Gesuch der Diener der Landesämter um Aufbesserung ihrer materiellen Lage.
Landesausschußbericht, betreffend die Grün= dung einer Stiftung für taubstumme Kinder an den Taubstummenanstalten Böhmens, und Landesaus= schußbericht betreffs käuflicher Ueberlassung eines Grundes an den Herrn Schuldirektor Heinrich.
Ferner Bericht der Petitionskommission über die Eingabe der Gemeinde Obergeorgenthal Nr. 9 um Bewilligung zur Einhebung von Heimatstaxen.
Bericht derselben Kommission zur Eingabe Nr. 8 und 9 pet. der Bezirksausschüsse Krumau und Trautenau um Abänderung des §. 7 der Straßen= Polizeiordnung.
Bericht der Petitionskommission über die Pe= tition Nr. 2 wegen Erlassung eines Gesetzes über die Vertheilung der Landwehrkosten.
Bericht derselben Kommission zur Eingabe Nr. 1 der Eheleute Franz und Eleonore Müller in Wartenberg, betreffend die Demolirung des von Daniel Sirach Nr. 673 in Wartenberg erbauten Hauses.
Die heutige Sitzung ist geschlossen.
(Schluß der Sitzung 1 Uhr 24 Min. )
Graf Wallis, Verifikator. Sobotka, Verifikator. Aßmann, Verifikator.