Sobota 13. prosince 1873

Stenografická zpráva

o

VII. sezení druhého výroèního zasedání snìmu èeského od roku 1372, dne 13, prosince 1873.

Stenographischer Vericht

über die

VII. Sitzung der zweiten Jahres=Session des

böhmischen Landtages vom Jahre 1872,

am 13. Dezembeer 1873.

Pøedseda: Jeho Jasnost nejvyšší maršálek zemský kníže Karel Auersperg.

Pøítomní: Námìstek nejvyššího maršálka Edvard Claudi a poslancové v poètu k platnému uzavírání dostateèném.

Co zástupce vlády: Jeho Exc. c. kr. místodržitel svob. pán Koller a c. kr místopøedseda místodržitelství svob. pán z Riegershofenu.

Sezení poèalo v 11 hodin 8 minut dopoledne.

Vorsitzender: Se. Durchlaucht der Oberstlandmarschall Fürst Karl Auersperg.

Gegenwärtige: Der Oberstlandmarschall= Stellvertreter Eduard Claudi und die beschlußfähige Anzahl von Landtags=Abgeordneten.

Am Regierungstische: Se. Exc. der k. k. Statthalter Freih. von Koller und der k. k. Statthalterei=Vicepräsident Freih. von Riegershofen.

Beginn der Sitzung: 11 Uhr 8 Min. Votmittags.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Sitzung.

Nám. nejv. marš.: Sezení jest zahájeno.

Oberstlandmarschall: Ich habe der hohen Versammlung die Mittheilung zu machen: In Druck ist vertheilt der stenografische Bericht der ersten, düftten und vierten Sitzung. Folgende Petitionen sind eingelaufen.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abg. Vosselt überreicht die Petition des Stadtrathes in Mšeno um Erledigung der Petition wegen Trennung der Stadt Mšeno vom politischen Bezirke Münchengrätz und Gerichtsbezirke Weißwasser und Zutheilung zum po= litischen und Gerichtsbezirke Melnik.

Oberstlandmarschall: Geht an den Lan= desausschuß.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abg. Huscher über= reicht die Petition des k. k. Bezirksschulrathes in Asch um Erhöhung der Lehrergehalte.

Abg. Erler überreicht die Petition des Bezirks= ausschußes Komotan, Sebastiansberg um Erstel= lung eines Landesgesetzes puncto Zahlung der Er= werb= und Einkommensteuer von Geschäftsunter= nehmungen im Orte der Ausübung. Abg. Erler die Petition des Karlsbader Lehrervereines um Ge= haltserhöhung.

Abg. Löffler überreicht die Petition des Kaadener Bezirkslehrer-Vereines um Erhöhung der Lehrergehalte.

Abgeordneter Löffler die Petition des Kaadener Bezirksausschußes um Bewilligung von Funktions= zulagen den Lehrern einklassiger Schulen.

Abg. Weinrich überreicht die Petition des Lehrerstandes des Königgrätzer Schulbezirkes um Lehrergehalts=Erhöhung.

Abg. Seidemann überreicht die Petition des Gablonzer Lehrervereines um Abänderung des §. 22 der Schulgesetze vom 21. Jänner 1870.

Oberstlandmarschall: Die Petition des Bezirksausschußes von Komotau=Sebastiansberg geht

an die Petitionskommission; was die Petitionen der Schulvereine und Schullehrervereine betrifft, so behalte ich deren Zuweisung der hohen Versamm= lung bevor, weil mir ein Antrag bezüglich der Behandlung dieser Petitionen vorgelegt wird, welcher der hohen Versammlung zur Berathung und Be= schlußfassung vorgelegt wird.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abgeord. Dr. Herbst überreicht die Petition der Stadtgemeinde Hochstadt um Kreirung eines Gerichtsbezirkes in Hochstadt.

Oberstlandmarschall: Geht an die Pe= tition zur Berathung der Landtagswahlördunng.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Derselbe: Petition des Bezirksausschußes Hohenfurt um Abänderung des §. 7 des Straßenpolizeigesetzes. Abg. Ed. Claudi. Ingleichen des Bezirksausschußes in Budweis. Abg. Neumann. Ingleichen des Bezirksausschußes in Böhmisch=Aicha.

Oberstlandmarschall: Geht an die Pe= titionskommission.

Ltgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Neumann. Pe= titton der Stadtgemeinde Böhmisch=Aicha um Aus= scheidung derselben aus dem Turnau=Böhm. =Aichaer Landgemeinden=Wahlbezirke und Zuweisung zum Stadtwahlbezirke Gablonz=Liebenau=Morchenstern.

Oberstlandmarschall; Geht au den Landesausschuß.

Ltgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Roser. Pe= tition der Gemeinde Merkelsdorf um Ablehnung der Ansprüche der Braunauer Schulbezirkskasse auf den Nutzgenuß der Grundstücke der Gemeinde Merkelsdorf.

Oberstlandmarschall: Geht an die Pe= titionskommission.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abg. Woratschka. Pe=

tition des nord=böhm. Lehrervereines um Erhöhung

der Lehrergehalte. - Abg. Dormitzer. Ingleichen des Lehrervereines Elbogen-Falkenau. - Abgeord. Theumer Leo ingleichen des Lehrervereines ElbogenFalkenau.

Oberstlandmarschall: Bleibt deren Zu= weisung der hohen Versammlung vorbehalten.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abg. Kardasch über= reicht eine Petition des Johann Battista in Planitz um Annulirung der Ausgleichs-Verhandlung der Blatnaer Stadtgemeinde mit den Bränberechtigten pcto. Uibergabe von Gemeindegrundstücken an Brän= berechtigte in Blatna.

Oberstlandmarschall: Geht an die Petitionskommission.

Ltgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Alter: Petition der Gemeinde Roztok, Bezirk Starkenbach, um Be= willigung zur Einhebung von Heimatstaxen.

Oberstlandmarschall: Geht an den Lan= desausschuß.

Ltgs. -Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Zintl über= reicht eine Petition des Lehrervereines in Tepl um Erhöhung der Lehrergehalte.

Oberstlandmarschall: Nach Vorbehalt.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abg. Freiherr von Peche Petition des Bezirksausschußes in Chotìboø um Einflußnahme aus die baldige Concessionirung des Chrudim = Èáslauer Eisenbahnbaues mit der Abzwei= gung nach Podol über Pøemošic nach Chotìboø.

Derselbe Herr Abg. Petition der Vertreter des Großgrundbesitzes und der Industrie der Be= zirke Chrudim, Èáslau und Chotìboø um Erwirkung der schleunigen Austragung des Eisenbahnprojektes Chrudim-Èáslau mit Abzweigungen nach Kalkpodol und Chotìboø.

Oberstlandmarschall: Wird der Peti= tionskommission zugewiesen.

Ltgs. =Sekr. Schmidt: Abg. Dr. Alter Pe= tition mehrerer Gemeinden des Deutschbroder und Polnacr Bezirkes um Ausscheidung aus diesen Bezirken und um Konstituirung eines eigenen Be= ztikes in Stöcken.

Oberstlandmarschall: Geht an den Lan= desausschuß.

Der Obmannstellvertreter der Budgetkommission ladet die Herren dieser Commission ein für heute Abends 6 Uhr zur Sitzung, und der Vor= fitzende der Commission zur Vorberathung über den

Bericht, betreffend die Hypothekenbank, ladet.....

bitte um Entschuldigung, das ist die Konstituirung der gestern gewählten Commission, und zwar die Commission der Hypothekenbank hat sich folgendermaßen constituirt: zum Vorsitzenden wurde gewählt Karl Moriz Graf Zedtwitz, zum Stellvertreter Ritter von Detzauer, zum Schriftführer Dr. Barenther.

Von der Petitionskommission wurde folgender Dringlichkeitsantrag eingebracht:

"Die Petitionskommission erlaubt sich nach= stehenden Dringlichkeitsantrag zu stellen: Das hohe Haus wolle beschließen, es sei zur Vorberathung der in Schulangelegenheiten bereits eingelaufenen und noch zu gewärtigenden zahlreichen Petitionen eine eigne Schulkommission, bestehend aus 15 Mitgliedern zu je 5 durch die Kurien ans dem ganzen Hause zu wählen. "

Ich ertheile dem Herrn Achtner das Wort.

Abg. Achtner: Hoher Landtag! Es sind bis zum gestrigen Tage 30 Petitionen in Schulangelegenheiten eingelaufen, die zumeist von Lehrern, Lehrkörpern und Vereinen der Volksschulen aus= gehen und sich vorwiegend auf Abänderung des Gesetzes vom 21. Jänner 1870 betreffs der Regu= lirung der Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes in den Volksschulen beziehen. Dieses Gesetz hatte bereits im Jahre 1870 in seiner ursprünglichen Fassung in mehreren der vorgeschrittenen Nachbarländer viele den Interessen der Lehrerschaft günstigere Be= stimmungen enthalten, als es in Böhmen der Fall war; auch seither sind neuerdings in mehreren Lan= desgesetzen Aenderungen zu Gunsten des Volksschul= lehrerstandes vorgenommen worden. Ich Folge dessen machte sich namentlich im südlichen Böhmen eine förmliche Auswanderungswuth unter der Lehrerschaft geltend und in Folge dieses im Verein mit anderen Umständen eine in der Mehrzahl der Bezirke schon dermal höchst fühlbare Lehrernoth.

So viel dürfte schon auf Grund der bisherigen dreijährigen Erfahrung seit dem Bestande des Ge= setzes constatirt sein, daß dasselbe der Abänderung in manchen Punkten dringend im Interesse der Lehrerwelt bedürftig ist.

In wieweit aber die in ihren Zielpunkten sehr divergirenden, theilweise aber auch in's Maßlose gehenden Petitionen der Volkslehrerschaft eine Berechtigung haben mit Rücksicht auf die Steuerträger, das zu erörtern, glaubt die Commission, sei Sache einer vorwiegend aus Fachmännern beste= henden Schulkommission.

Deshalb hat sie sich erlaubt, diesen Antrag dem hohen Hanse zur Beschlußfassung vorzulegen.

Die Dringlichkeit desselben dürfte bei der vor= anssichtlich kurzen Dauer der diesmaligen Session dadurch hinlänglich gerechtfertigt sein, daß für den Fall, daß das hohe Haus auf die Wahl dieser Commission eingehen sollte, derselben nur eine kurze Zeit zur Vorberathung dieser Angelegenheit zu Ge= bote steht. Ich erlaube mir daher an das hohe Präsidium die Bitte zu stellen, mit Umge= hung der Drucklegung dieses Antrages gleich in der heutigen Sitzung nach Schluß derselben zur Wahl der Commission, im Falle das hohe Hans darauf eingeht, schreiten zu lassen.

Oberstlandmarschall: Ich eröffne die Debatte vor Allem über den Dringlichkeitsantrag. Wünscht Jemand das Wort?

Wenn Niemand das Wort ergreift, so bitte ich über den Dringlichkeitsantrag abzustimmen und bitte diejenigen Herren, welche zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Stimmen: Herr Heinrich will sprechen.

Oberstlandmarschall: Sie wollen über den Dringlichkeitsantrag sprechen?

Abg. Heinrich: Ich hätte darüber gesprochen; nachdem aber schon abgestimmt ist.....

Oberstlandmarschall: Ich bitte, ich habe gefragt, ob Jemand das Wort wünscht. Ich bitte also diejenigen Herren, welche dem Antrage zu= stimmen, daß eine Commission von 15 Mitgliedern zur Vorberathung der Petitionen in den Schulan= gelegenheiten bestellt werde, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Es ist mir folgender Antrag übergeben worden: Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß werde beauftragt, mit der Regierung in Unterhandlung zu treten behufs Uebernahme der beiden technischen Hochschulen auf Kosten des Reiches und zugleich zu erklären, daß der böhmische Landtag sich unter dieser Bedingung des Gesetzge= bungsrechtes bezüglich der technischen Hochschulen begebe.

Dr. Ruß,

Dr. Grasse,

Ferd. Lehmann,

Dr. Schlesinger,

Dr. Hecke,

Eduard Janota,

Dr. Erler,

Dr. Zintl,

C. Bayer,

Johann Herrmann Adam,

Meißler,

Dr. Alter,

M. Achtner,

Krause,

Bareuther,

Dr. Schmeykal,

E. Herkner,

Dr. Hallwich,

G. Loew,

Dr. Herbst,

Rasp,

Dr. Waldert,

Friedrich,

Heinrich Frank,

Dr. Ernst Mayer,

Körber,

A. Lehmann,

Habermann,

Richter,

Dr. Raudnitz,

Josef Bitterlich,

Dr. Roser,

Dr. Weber,

Dr. Hanisch,

Joses Theumer,

Aßmann,

Roser,

H. Seidemaun,

Neumann,

Tedesco,

Anton Pichler,

Bauriedl,

Löfler,

Kardasch,

Dr. Volkelt,

Claudi,

Wolfrum,

Dotzauer,

Schier,

Dr. Wiener,

Dr. A. Görner,

Dormitzer,

Leitenberger,

Fürth,

Dr. Haßmann,

Sobotka,

Dr. Klier,

Korb,

Dr. Bachofrn,

Leo Theumer,

Dr. Woratschea,

Huscher.

Ich werde diesen Antrag in Druck legen lassen und wenn er vertheilt ist, dem Herrn Antragsteller Dr. Ruß das Wort ertheilen und mit ihm vereinbaren, auf welche Tagesordnung der Gegenstand kommt. Wir gehen nun zur Tagesordnung über und ich ersuche zur Wahl der Kommissionen zu schreitem und zwar sind zu wählen:

Für die Berathung des Landesausschußberichtes über das Gesuch der Gemeinde Kladno um Bewilligung der weiteren Einhebung der Pflastermauth 9 Mitglieder.

Zur Berathung der Regierungsvorlage betreffs Einbeziehung - nein, wollen entschuldigen - be= treffs Abänderung der Reorganisirung des Statuts der beiden technischen Institute 9 Mitglieder und zur Bildung einer Schulkommission 15 Mitglieder.

Ich werde die Sitzung unterbrechen, bis die Wahlen vollzogen sind.

(Die Sitzung wird auf 20 Min. unterbrochen.

Oberstlandmarschall: (läutet. )

Ich eröffne die Sitzung neuerdings und bringe zur Kenntniß der hohen Versammlung das Resultat der vorgenommenen Wahlen:

In der Kurie des Großgrundbesitzes wurden für die Kommission zur Berathung über die Pflastermaut in Kladno 53 Stimmzettel abgegeben und gewählt erscheinen Graf Quido Thun, Graf Louis Salm und Herr I. Schlöcht mit je 53 Stimmen.

Die Kurie der Städte und Industrialorte hat zu derselben Kommission 39 Stimmzettel abgegeben und es erscheinen die Herren Streeruwitz, Adam und Dr. Graf mit je 39 Stimmen gewählt.

Die Kurie der Landgemeinden hat für dieselbe Kommission 26 Stimmzettel abgegeben und es wur= den gewählt Herr Stöhr, Rasp und Roser mit je 25 Stimmen.

Für die Kommission zur Reorganisirung der polyt. Institute wurden in der Kurie des Großgrund= besitzes 52 Stimmzettel abgegeben und es erscheinen gewählt Herr Ritter von Leiner, Baron Gaymüller und Herr Prior Jaresch mit je 53 Stimmen.

In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden für diese Kommission 39 Stimmzettel ab= gegeben und es erscheinen Se. Exc. Herr Ritter von Hasner, Hr. Low und Hr. Br. Schlesinger mit je 39 Stimmen gewählt.

In der Kurie der Landgemeinden wurden für diese Kommission 26 Stimmzettel abgegeben und es erscheinen gewählt Hr. Dr. Hallwich, Hr. Dr. Tedesco und Hr. Richter mit je 25 Stimmen.

Für die Kommission, welche die Schulsachen zu berathen haben wird, wurden abgegeben in der Kurie des Großgrundbesitzes 53 Stimmzettel und es erscheint gewählt Hr. Baron Franz v. Weiden= heim, H. Joses Edler v. Lumbe, H. Dr. Pfannerer, Hr. Ritter von Brechler und Hr. Ritter von Leiner mit je 53 Stimmen.

In der Kurie der Städte und Industrialorte wurden für dieselbe Kommission 39 Stimmzettel abgegeben und es. erscheinen gewählt Se. Exc. Hr. Dr. Herbst, Se. Exc Hr. Ritter von Hasner, Hr. Zintl und Hr. Achtner mit 39 und Hr. Woratschka mit 38 Stimmen.

In der Kurie der Landgemeinden wurden für diese Kommission 26 Stimmen abgegeben und es erscheint gewählt Hr. Leo Theumer, Hr. Dr. Klepsch, Hr. Dr. Bareuther, Hr. Meißler und Hr. Dr. Ruß mit je 25 Stimmen.

Die Wahlen sind somit vollzogen und ich er= suche die Herren, sich zu Kommissionen zu konstituiren und mich von dem Resultate in Kenntniß zu setzen und zugleich zur Kenntniß zu nehmen, daß der Kommission für Schulsachen das Lesezimmer zur Verfügung steht, der Kommission zur Berathung des Statutes der polyt. Landesinstitute das Departement Nr. 5 und jener Kommission, welche über die Mautverlängerung der Pflastermaut in Kladno zu berathen haben wird, das Departement Nr. 6.

Von Sr. Exc. dem Hrn. Dr. Herbst wurde folgender Antrag eingebracht (liest):

Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei auf Grund des §. 19 der L. O. der Antrag auf Erlassung eines für das Königreich Böhmen wirk= samen Reichsgesetzes zu stellen, wodurch bestimmt wird, daß die Einverleibung von Privaturkufungen die sonstigen Erfordernisse vorausgesetzt ausnahms= weise auch dann bewilligt werden könne, wenn die Unterschriften durch den Gemeindevorsteher und ein Mitglied des Ausschußes des Ausstellungsortes be= glaubigt sind, jedoch nur unter den nachstehenden Beschränkungen:

a)  daß die Urkunde aus einen Geldbetrag lautet, der eine zu bestimmende Hohe nicht übersteigt;

b)  daß sich am Ausstellungsorte weder der Amtssitz eines Gerichtes noch jener eines Notares befindet, und

c)  daß der Ausstellungsort im Bezirke des Ge= richtes liegt, von welchem die Einverleibung be= willigt wird.

Unterschrieben ist der Antrag von dem An= tragsteller und den Herren:

Rasp,

Ferdinand Lehmann,

Dr. Ruß,

Heinrich Frank,

Dr. Ernst Maier,

Dr. Waldert,

Dr. Hallwich,

Krause,

Groß,

Erler,

Bayer,

Härkner,

Dr. Zintl,

Achtner,

Low,

Lehmann,

Friedrich,

Habermann,

Körber,

Hecke,

Dr. Schlesinger,

Joh. Herrmann Adam,

Dr. Schmeykal,

Dr. Alter,

Richter,

Dr. Raudnitz,

Bitterlich,

Stöhr,

Janota,

Dr. Woratschka,

Suida,

Schier,

Heinrich,

Dr. Weber,

Dr. Tedesco,

Pichler,

Tachetzy,

Dotzauer,

Neumann,

Claudi,

Streeruwitz,

Dr. Haßmann,

Josef Theumer,

Aßmann.

Ich werde diesen Antrag in Druck legen lassen und nachdem er vertheilt ist, mich mit dem Antragsteller in's Einvernehmen setzen wegen Begründung desselben.

Der Obmann=Stellvertreter der Budgetkom= misfion Freiheir von Riese-Stallburg hat das Wort.

Freiherr von Riese = Stallburg:

Hohes Haus!

Die Budgetkommission erlaubt sich den Antrag, daß bei der kurz bemessenen Zeit das hohe Haus von der Drucklegung Umgang nehmen wolle und der Kommission erlaube, daß sie unmittelbar vor dem hohen Hause Bericht erstatte, ohne Drucklegung und zwar über folgende Gegenstände:

Landesausschußbericht der Feststellung des Be= amtenstatus der Landesbuchhaltung, Z. 121;

dann Landesausschußbericht Z. 148 betreffs der Regelung der Gehalte der Sanitätsbeamten;

Landesausschußbericht Z. 135 betreffs der Reparaturarbeiten am deutschen Theater;

Landesausschußbericht Z. 26 betreffs der Aende= rung des Normativs über die Quinquennalzulagen;

Landesausschußbericht Z. 29, betreffend den Ankauf des Baron Senftenbergischen Hauses und Verkauf des Hauses Nr. 37;

Landesausschußbericht Z. 116, betreffend das Gesuch der Diener der Landesämter um Aufbesse= rung ihrer materiellen Lage;

Landesausschußbericht Z. 122 betreffs der Gründung einer Stiftung für taubstumme Kinder au den Taubstummenanstalten in Böhmen;

Landesausschußbericht Z. 28 betreffs der käuf= lichen Ueberlassung eines Grundes an den Schulldirektor Heinrich.

Der Ausschuß der Kommission erlaubt sich die Bitte an das hohe Haus, das h. Haus erlaube, daß die Kommission mit Umgang der Drucklegung dem hohen Hause Bericht erstatte, da die Zeit kurz bemessen ist.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu dem Antrage der Budgetkommission das Wort?

Da dies nicht der Fall ist, so bitte ich die Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Der Antrag ist angenommen und ich werde diesen Gegenstand aus die nächste Tagesordnung setzen.

Wir gehen nun weiter vor in der Tagesord= nung und zwar zur Regierungsvorlage: Gesetz be= treffs der Einbeziehung der Ortsgemeinde Dejwic in den Prager Polizeirayon. Bitte die Einlage vorzulesen.

Ltgs=Sekr. Schmidt (liest): Mit allerhöchster Genehmigung sind anliegend zwei Gesetzentwürfe betreffs der Einbeziehung der Gemeinde Dejwic in den Prager Polizeirayon und die Regelung der Beitragspflichten der in den Prager Polizeirayon einbezogenen Vorortsgemeinden zu den Kosten der landesfürstlichen Sicherheitswache als Regierungs= vorlage beim böhmischen Landtage einzubringen.

In Folge des hohen Schreibens Sr. Excellenz des Ministers des Innern vom 27. dieses Monats, Zahl 19423, beehre ich mich das Gesuch zu stellen, wegen verfassungsmäßiger Behandlung der obigen zwei Gesetzentwürfe als Regierungsvorlage in der gegenwärtigen Landtagssession den geeigneten Vor= schlag zu machen.

Prag, am 30. November 1873.

Statthalter Koller.

Oberstlandmarschall: Es ist in dieser Zuschrist auch der 3. Punkt der Tagesordnung be= rührt, nämlich Regierungsvorlage eines Gesetzes betreffs der Beitragspflichten der in den Prager Polizeirayon einbezogenen Vorortsgemeinden zu den Kosten der landesfürstlichen Sicherheitswache. Ich

erwarte, ob aus dem Schooße der Versammlung Jemand den Antrag stellt über die formale Be= handlung dieser beiden Regierungsvorlagen.

Abg. Wolfrum: Bitte um's Wort.

Oberstlandmarschall: Herr Abgeordnete Wolfrum hat das Wort.

Abg. Wolfrum: Ich erlaube mir den An= trag, daß diese Vorlage als auch die nächstfolgende Regierungsvorlage derjenigen Kommission zugewie= sen wird, welche über die Schubstationen niederge= setzt war.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zu diesem Antrage das Wort? Da dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und bitte Diejenigen, welche einverstanden sind, daß diese beiden Regierungsvorlagen jener Kommission zuge= wiesen werden, welche über die Schubangelegenheiten bereits niedergesetzt war, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Landesausschußbericht, betreffend die Ueber= nahme des Vermögens der ausgelösten patriotischökonomischen Gesellschaft. Landesausschußbeisitzer Theumer hat den Bericht zu erstatten und ich er= suche, den Bericht vorzutragen.

Ref. H. Theumer:

Bericht

des Landesausschußes an den hohen Landtag, be=

treffend die Uibernahme des Vermögens der aufge=

lösten k. k. patriotisch-ökonoimischen Gesellschaft.

Hoher Landtag!

Die feit 1767 bestandene k. k. patriotisch=öko= nomische Gesellschaft im Königreiche Böhmen wurde mit Erlaß des böhmischen k. k. Statthalterei-Präsidiums vom 27. März 1872, Z. 2162-präs., im Grunde der Bestimmungen der §§. 20 und 24 des Vereins=Gesetzes vom 15. November 1867 aufgelöst, dieses Auflösungserkenntniß wurde von Seiner Excellenz dem Herrn Minister des Innern unter Zurückweisung des dagegen von mehreren Mitglic= dern der genannten Gesellschaft eingebrachten Mini= sterialrekurses mit dem Erlasse vom 15. Juli 1872, Z. 3286/M. I., bestätiget, und ist somit in Rechtskraft erwachsen.                                          

Nach §. 34 der von der k. k. Statthalterei am 26. Oktober 1868, Z. 58303, genehmgehaltenen, zur Zeit der erkannten Auflösung zu Recht bestan= denen Gesellschaftsstatuten ist im Falle der Auflö= sung dieser Gefellschaft ihr nach Deckung der bestehenden Verpflichtungen noch vorhandenes Gesammtvermögen dem Königreiche Böhmen zu Landeskulturzwecken zu widmen.

Der Landesausschuß hat daher unterm 21. Oktober vorigen Jahres an die k. k. Statthalterei die Anfrage gerichtet, ob das Auflösungs-Erkenntniß bereits in Rechtskraft erwachsen sei und zugleich im bejahenden Falle um Mittheilung der die beschleu= nigte Uibergabe des gesellschaftlichen Vermögens an den Landesausschuß betreffenden Verfügungen ersucht, worauf die k. k. Statthalterei erwiederte, daß das

Auftösungs-Erkenntniß zwar bereits in Rechtskraft erwachsen sei, das k. k. Ministerium jedoch die deftnitiven Verfügungen über das Vermögen der aufgelösten Gesellschaft jenem Zeitpunkte vorbehalte, wo eine Bestimmung über das zu schassende land= wirtschaftliche Centralorgan getroffen sein wird. Der Landesausschuß hat hierauf unter Darlegung des Umstandes, daß die Uibergabe des dem Lande für Landeskulturzwecke gewidmeten Vermögens von der Kreirung eines landwirthschaftlichen Centralorgans für das Königreich Böhmen vollständig unab= hängig sei, die Uibergabe dieses Vermögens abermals urgirt, worauf unter Vorsitz Seiner Excellenz des Herrn Ackerbauministers im Beisein seiner Durch= laucht des Oberstlandmarschalls zwischen Mitgliedern der k. k. Statthalterei und des Landesausschußes am 23. Feber d. J. bei der k. k. Statthalterei Besprechungen gepflogen und ein Entwurf der Uibergabsmodalitäten vereinbart wurde, auf Grundlage dessen Seine Excellenz der Herr Minister des Innern einvernehmlich mit feiner Excellenz dem Herrn Ackerbauminister mit Erlaß vom 2. März 1873, Z. 1117/M. I, der k. k. Statthalterei be= kannt gab, daß die Uibergabe des fraglichen Ver= mögens an den Landesausschuß des Königreiches Böhmen unter nachstehenden Bedingungen erfolgen könne und zwar:

1.

Das gestimmte bewegliche und unbewegliche Vermögen der mit Erkenntniß des k. k. Statt= halters von Böhmen vom 27. März 1872, Zahl 2162-präs., bestätigt mit Erlaß des k. k. Ministers des Innern vom 15. Juni 1872, Z. 3286, auf= gelösten patriotisch=ökonomischen Gesellschaft im Königreiche Böhmen wird im Grunde des §. 34 der Statuten derselben zu Handen des Königreiches Böhmen an dessen Landesausschuß unbeschadet all= fälliger Rechtsansprüche dritter Personen übergeben und von dem Letzteren übernommen.

2.

Diese Uibergabe und Uibernahme erfolgt:

A.   unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung der Widmung des bisherigen Vereinsvermögens zu Zwecken der Landeskultur;

B.    unter dem gleichzeitigen Rechtsübergange aller darauf haftenden Verbindlichkeiten an das Königreich Böhmen, insoweit solche rechtlich bestehen und in dem übernommenen Vermögen Bedeckung sinden.

3.

Der Akt der Uibergabe und Uibernahme soll mit thunlichster Beschleunigung angeordnet und insbesondere dadurch nicht aufgehalten werden, daß einzelne Posten des Aktiv- oder Passiv=Standes nicht zur völligen Evidenz gebracht sind. Der Voll= zug des Aktes erfolgt nach den für solche Fälle geltenden Kassa und Buchhaltungsnormen.

4.

Werden Posten des Passivstandes von Seite des Landesausschußes rücksichtlich ihrer Liquidität

ganz oder theilweise beanständet und kann diesfalls eine Einigung nicht erzielt werden, so sind die bezüg= lichen Ansprüche der Austragung im Rechtswege zu überlassen und übernimmt der Landesausschuß für den Fall, als die hohe Regierung aus solchen Titeln belangt werden sollte, die Vertretungsleistung mit dem im Absatze 2 ad B. bestimmten Vorbehalte.

5.

Mit Rücksicht auf die Widmung des übergebenen und übernommenen Vermögens für Landeskulturzwecke wird:

A.    dieses Vermögen in seiner Gesammtheit dem in Gemäßheit des Ministerial Erlasses vom 20. Juni 1853, Zahl 14552, begründeten und in Folge Allerhöchster Entschließung vom 3. März 1868, intimirt durch Note der Statthalterei vom 24. März 1868, Z. 14811, am 24. April 1868 in die selbstständige Verwaltung der Landesvertretung mit dem Vorbehalte der Widmung zu Lan= deskulturzwecken übergebenen Landeskulturfonde als integrirender Bestandtheil und unter Rechtswirkung der §§. 20 und 21 der Landesordnung vom 20. Februar1861 einzuverleiben sein.

B.   Dasselbe wird, soweit es einen Gegenstand der öffentlichen Grund-Depositen oder Kreditbücher bildet, in denselben ausdrücklich auf den Namen des Landeskulturfondes des Königreiches Böhmen rechtsförmig eingetragen, beziehungsweise die Rechte des Landeskulturfondes daselbst ausgezeichnet werden.

C.   Die in dem Fondshause Nr. C. 799-11. aus dem Wenzelsplatze in Prag bisher von der patriotisch=ökonomischen Gesellschaft, bezüglich dem nach Auflösung derselben eingesetzten Curatorium für Vereinszwecke benützten Räumlichkeiten, die Bibliothek und die fachwissenschastlichen Sammlungen des ausgelösten Vereines, sowie dessen Schriften und Akten, endlich die für Bureau- und KanzleiGeschäfte desselben verwendeten Inventargegenstände werden dem von der hohen Regierung unter dem Titel eines Landeskulturrathes für Böhmen in Aussicht genommenen Fachorgane auf dessen Dauer zur unentgeltlichen, ordentlichen Benützung gegen In= standhaltung und eventuelle Rückübergabe überlassen.

D.   Der Landesausschuß wird in der nächsten Landtagssitzung die ihm etwa nöthig erscheinende nachträgliche Zustimmung des Landtages zu den Erklärungen des Landesansschußes in Anspruch nehmen.

Die Uebergabe des Vermögens erfolgt jedoch, sobald der Landesausschuß seine Zustimmung zu dieser Bermögensübernahme und den hier verein= barten Bedingungen, wenn auch mit Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Landtages erklärt.

Uiberdies wird der Landesausschuß in Befolgung des Beschlußes der 8. Sitzung des Landtages vom 10. September 1868 in der nächsten Landtagssitzung unter Berichterstattung über die Vermögensübernahme den Antrag zu stellen haben, zu welchen Landeskulturzwecken die reinen Einnahmen des Fondes am zweckmäßigsten zu verwenden seien.

§. 6.

Behufs ordnungsmäßiger Durchführung des Uibergabs= und Uibernahms-Aktes wird sofort eine gemeinsame Kommission gebildet und in Wirksamkeit gesetzt.

Der Landesausschuß hat diese ihm bekannt ge-

gebenen Bedingungen vorbehaltlich der Genehmigung

des hohen Landtags angenommen und wurde vom k. k. Statthalterei-Präsidium mit Erlaß vom 7. Juni 1873, Z. 4063-praes., der 10. Juni als der Tag der kommissionellen Uibergabe und Uibernahme be= stimmt.

Die Uibergabskommission bestand seitens der k. k. Regierung aus 2 k. k. Statthaltereiräthen, seitens des Landesausschußes aus 3 Landesausschußbeisitzern und endlich aus zwei Vertretern des nach Auslösung der genannten Gesellschaft einge= setzten Kuratoriums.

Das bei dieser Uibergabe in das Eigenthum des Landes, beziehungsweise in die Verwaltung des Landesausschußes übergebene Vermögen der patriotisch-ökonomischen Gesellschaft besteht:

1.   in Realitäten;

2.   in der Bibliothek, fachwissenschaftlichen und Lehrmittelsammlungen, Maschinen und sonstigen In= ventarstücken;

3.  in Werthpapieren, Baarschaften, Medaillen x.

I Realitäten.

a)  Das Haus Nr. C. 799-II. am Wenzelsplatz in der Neustadt Prag.

b)  Der Weingarten Popeláøka Nr. C. 91 in Troja sammt dazu gehörigem Wein= und Obstgarten, dann den von den Hutweidenparzellen Nr. top. 257 und 258 in Troja abstammenden vier Bauparzellen im Gesammtausmaße von 9 Metzen 1 Maßl oder 3 Joch 567□°, sowie einer Area von 3 Joch 110□0 von dem zum Gute Troja gehörigen Grund= stücke Nr. top. 272.

c)  Die in der Gemeinde Troja gelegenen Grund= stücke P. Nr.

110 pr............. 635□0

111 " ............ 50 "

90    " ............ 90,,

91    ,, ........... 1225,,

daher in Summa 1 Joch 400□° und von den

P. Nr. 92 und 93 ein Areale von 4 Joch 705□0, daher zusammen 5 Joch 1105□0, endlich

d) ein Areale von 8 Joch von den mit hohem Landtagsbeschluße vom 22. Oktober 1869 an die patriotisch=ökonomische Gesellschaft verkauften Laweèer und Straner Weingarten-Gründen im Gestimmt-

ausmaße von 14 Joch 78□°, wovon das restliche Areale pr. 6 Joch 78□° von der genannten Ge= sellschast gemäß Absatz IV. und V. des zwischen dieser Gesellschast und Seiner Durchlaucht dem

Prinzen Ernst zu Windischgrätz am 10. Feber 1870 abgeschlossenen Kauf- und Tauschvertrags an dengenannten Prinzen im Tauschwege gegen die sub c)

angeführten Grundstücke pr. 5 Joch 1105□0 ver= äußert worden war.

Die auf diese Realitäten Bezug habenden ur= kunden wurden dem Landesansschuße laut den dem Uebergabsprotokolle beiliegenden Verzeichnisse übergeben und hat sich der Landesansschuß in dem Schlußabsatze des Uebergabsprotokolls ausdrücklich die nachträgliche Ausfolgung aller zum Behufe der bücherlichen Uebertragung dieser Realitäten an den Landeskulturfond etwa noch erforderlichen vorhandenen Behelfe gewahrt.

II. Die Bibliothek, fachwissenschaftliche und Lehr-

mittelsammlungen, Maschinen und sonstige Inven=

targegenstänbe.

Da für die Bibliothek kein entsprechender Ka= talog, sondern nur ein Zettelkatalog vorhanden war, wurde selbe so wie auch jene Räume, in denen sich die sonstigen Druckschristen der Gesellschast befanden, unter Siegel und Verschluß des Landesausschußes gelegt, und die Revision des Zettelkataloges mit dem sakrischen Bestande jenem Zeitpunkte vorbe= halten, wo im Sinne des §. 5, Absatz c) der ver= einbarten Uibergabsbestimmungen die Uibergabe der= selben an den Landeskulturrath erfolgen würde.

Bezüglich der in dem Hanfe Nr. 799 besind= lichen fachwissenschaftlichen Sammlungen wurde zwar eine Richtigstellung des Inventars durch die Buch= haltung vorgenommen, deren Uebernahme jedoch, sowie jene der vorhandenen Maschinen und sonstigen Inventarstücke gleichfalls jenem Zeitpunkte vorbe= halten, wo der Landeskulturrath diese ihm zur Be= nützung zu überlassenden Gegenstände übernehmen wird.

Sämmtliche zum Trojer Institute gehörigen Inventarstücke, bezüglich welcher sich der Landesausschuß eben, so wie bei den obgenannten Gegenständen bei der Uebergabe die nachträgliche Prüfung der Uebereinstimmung des Befundes mit den über= gebenen Inventarien vorbehalten hatte, wurden im Beisein eines Landesausschuß = Beisitzers und des Vicepräsidenten des bestandenen Kuratoriums der ausgelösten Gesellschaft am 14. Oktober und den daraus folgenden Tagen an Hand des Inventars durchgegangen, worüber das Protokoll dem Berichte beigeschlossen ist.

III. Baarschaften.

Werthpapiere x.

Laut des dem Uebergabsprotokolle beigelegten Befundsausweises wurden dem Landesausschuße im Grunde der vorgenommenen Journal = Abschlüsse übergeben:

Die Bestände der Gesellschaft unß des pomo= logischen Institutes und Gartens in Troja pr.

a)  442 st. 50 kr. in Silber,

b)  9860 st. in Bankvaluta,

c)  25998 st. in Wertpapieren,

d)  8 Stück Gesellschaftsmedaillen und 26 Gedenk= münzen, während die weiteren Bestände der Subventionen und des statistischen Bureaus den Abgeordneten des Kuratoriums behufs

seinerzeitiger Uebergabe an den Landeskultur=

rath übergeben wurden.

Die übergebenen 9860 st. Bank-Währ. be= stehen in Kassascheinen der falliten böhmischen In= dustrie= und Produktenhalle in Prag, lauten auf den Betrag von 11600 st. und repräsentiren nach Abschlag der ans das Kapital bereits rückgezahlten Raten obigen Betrag Bei dem Umstande, als der Gesellschaft keine anderen Baarschaften zur Verfügung standen, diese aber uneinbringlich waren, mußten die im Laufe der Zeit bis zum Uebergabs= tage erforderlichen Zahlungen vorläusig aus den Geldern der Staatssubventionen bestuilten werden. Die betreffenden Journalabschlüsse beziffern die den Staatssubventionen für Gesellschaftszwecke entnom= mene Summe mit 6549 st. 13 1/2 kr. Cin gleiches Bewandtniß halte es mit einem, in dem Journale für die von der Gesellschaft herausgegebenen Zeitschriften ausgewiesenen Kassareste pr. 589 st. 59 3/4 kr. Mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Gesellschaft laut dem dem Uebergabsprotokolle beiliegenden Auszuge des Sitzungsprotokolls vom 5. März 1871 den Beschluß gefaßt hatte, jeden aus dieser Elo= cirung bei der Produktenhalle resultirenden Schaden selbst zu tragen, sah sich die Staatsverwaltung veranlaßt, den Ersatz der obcitirten Beträge per 6549 st. 13'/2 kr. und 580 st. 593/4 kr. aus dem übergebenen Vermögen vom Landesausschuße zu beanspruchen, dagegen aber die Kassascheine der Produktenhalle im Nominalbetrage von 9860 st. ö. W. dem Landesausschuße zu übergeben. Da die Uebergabe nur aus Grund von Journalabschlüssen erfolgte, eine ordentliche Rechnung über die Ge= bahrung mit dem Gesellschaftsvemögen pro 1871, 1872 und bis 10. Juni 1873 nicht gelegt war, behielt sich der Landesausschuß unter Wahrung aller hieraus resultirenden vermögensrechtlichen Ansprüche die Prüfung der zu legenden Rechnungen vor und verwahrte sich ausdrücklich das Recht, die Liquidität der angefühlten Beträge pr. 9860 st, 6549 st. 131/2 kr. und 589 st. 573/4 kr. zu prüfen und über das Ergebniß dieser Prüfung mit der h. Regierung weitere Verhandlungen zu pflegen. Unter den ad c) genannten, dem Landesausschuße übergebenen Werth= papieren pr. 25998 st. 19 kr. befinden sich einheitliche, sowohl in Papier als Silber verzinsliche Staatsschuldverschreibungen im Nominalbetrage von 17350 st. ost. W., Prager Kettenstegaktien per 400 st. nom. und Sparkassabücher im Betrage von 3648 st. 19 kr., deren eines auf den Namen der Gesellschaft, die anderen 3 aber ans andere, eine specielle Widmung ausdrückende Namen lauten. Die weiteren, dem Landesausschuße übergebenen Werth= papiere verschiedener Kategorien im Nominalbetrage per 4600 st. bilden keinen Bestandheil des über= nommenen Vermögens, da selbe Dienstkautionen der Beamten der ausgelösten Gesellschaft, daher lediglich ein in Verwahrung befindliches Depostium find. Nach der für das pomologische Institut in Troja gelegten Rechnung pro 1872, an welche

sich der für die Zeit vom 1. Jäner 1873 bis 10. Juni d. J., dem Uebergabstage, verfaßte Gebahrungs= ausweis anschließt, bezifferten sich die übergebenen, respective übernommenen Aktivreste bei Troja mit 801 st. 80 kr., die Passivreste mit 300 st. Eine Prüfung dieser Rechnung konnte, da sie mit der eigentlichen Gesellschasftsrechnung im innigen Zusammenhange steht, nicht vorgenommen werden und gilt daher auch bezüglich dieser Rechnung und der ausgewiesenen Aktiv- und Passivreste die vom Lan= desausschuße vorbehaltene Prüfung dieser Rech= nungen und Wahrung aller hieraus resultierenden vermögensrechtlichen Ansprüche.

Die von der patriotisch-ökon. Gesellschaft er= haltene agrikultur=chemische Untersuchungs-Station wurde der Leitung des Landeskulturrathes unterstellt, und bezüglich der zu ihrer Erhaltung für den Rest des heurigen Jahres nöthigen Subsistenzmittel zwischen den Vertretern der h. Regierung und dem Landesausschuße das Uebereinkommen getroffen, daß der Landesausschuß die Tragung dieser Kosten, re= spective der sich zwischen den Einnahmen und Aus= gaben dieses Instituts bis letzten Dezember l. J. herausstellenden voraussichtlich sehr unbedeutenden Differenz übernehme.

Die von Seite der bestandenen Gesellschaft geleisteten Pensionen und Gnadengaben im Betrage von jährlichen 2030 st. öft. W. wurden vom Landesausschuße vorbehaltlich der Prüfung der Bezugs= titel vom 1. Juli 1873 an auf den Landeskultur fond übernommen. Da zur Zeit der Uebergabe des Gesellschaftsvermögens eine Verfügung über eine provisorische oder definitive Uebernahme der Beamten und Diener der aufgelösten Gesellschaft in den Dienst des Landeskulturrathes noch nicht getroffen war, der Landesausschuß aber eine Uebernahme derselben in den Landesdienst ablehnen mußte, wurde von ihm die Bezahlung ihrer bisherigen Aktivitätsbezüge bis Ende Juli 1873 auf das genannte Vermögen übernommen und bezüglich jener Beamten und Diener, welchen nach §. 1 der zur Zeit der Auflösung der Gesellschaft giltigen, dem Uebergabsprotokolle beiliegenden Pensionsstatuten ein Anspruch auf Pension zusteht, vom Landesausschuße zugestimmt, daß für den künftigen Fall der wirklichen Pensionirung der= selben der Landeskulturfond zu der bemessenen Pension einen Beitrag in jener Ziffer zu leisten haben solle, welche nach den zur Zeit der Auflösung bestehenden Statuten als Pension für den betreffenden Beamten oder Diener entfallen wäre, wenn seine Pensionirung am Uebergabstage, d. i. am 10. Juni 1873 und unter den an diesem Tage bestandenen Verhältnissen der Dienstzeit und des Gehaltsbezuges erfolgt sein würde. Nachdem jedoch bei einzelnen Beamten der Fall gegeben ist, daß sie am Tage der Uebergabe die statutenmäßige Normalzeit von 10 Jahren nur nahezu vollendet haben, so wurde ihnen vorbehalten, beim Landesausschuße die Schlußfassung darüber anzuregen, ob und welchen.

von diesen Beamten er die Nachsicht der noch fehlenden Zeit gewähren wolle.

Anläßlich der im vorstehenden Berichte zur Kenntniß des h. Landtages gebrachten Uebernahme des Vermögens der patriotisch-ökonomischen Gesell= schaft hat der Landesausschuß im Sinne der mit der k. k. Regierung vereinbarten Uibergabsbestimmungen verfügt, daß das übernommene Vermögen dem in Folge Allerhöchster Entschließung vom 3. März 1868 am 23. April 1868 in die Landesverwaltung übergebenen und seither abgesondert verrechneten Landeskulturfonde des Königreiches Böhmen als dessen integrirender Bestandtheil so einzuverleiben sei, daß es damit einen kumulirten, zu Landeskulturzwecken gewidmeten Fond bilde.


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