1. Die Verhandlungen wegen Erweiterung des Taubstummeninstitntes entsprechend der Größe des Bedarfes und ebenso die Verbesserung der materiellen Lage der Lehrer in Angriff zu nehmen, dann das Resultat dieser Verhandlung in der nächsten Session vorzulegen;
2. feinen ganzen Einfluß zu verwenden, daß die Tanbstnmmeninstitute in Prag und Leitmeritz nach §. 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 und nach §. 33 ad 3 des Landesgesetzes vom 8. Feber 1863 behandelt werden;
3. an die Regierung das Ansuchen zu stellen, daß für den Taubstummenunterricht aus verfassungs-
mäßigem Wege ein Gesetz geschaffen werde und daß derselbe für die Lehramtskandidaten als obligatorifcher zu gelten habe.
Oberstlandmarschall: Der Antrag des Hrn. Dr. Roser lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen:
1. Die Verhandlungen wegen Erweiterung des Taubstnmmeninstitutes entfprechend der Größe des Bedarfes und Verbesserung der materiellen Lage der Lehrer in Angriff zu nehmen, dann das Resultat dieser Verhandlung in der nächsten Session vorzulegen;
2. seinen Einftutz zu verwenden, daß die Taubstummeninstitute in Prag und Leitmeritz nach S. 2 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 und nach §. 33 ad 3 des Landesgesetzes vom 8. Feber 1863 behandelt werden;
3. an die Regierung das Ansuchen zu stellen, daß für den Taubstummenunterricht auf verfassinigsmäßigem Wege ein Gesetz gefchaffen werde und daß derselbe für die Lehramtskandidaten als obligatorifcher zu gelten habe.
Wird der Antrag unterstützt? Er ist unterstützt und steht in Verhandlung.
Wünscht noch Jemand das Wort? Da dies nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen. Der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Berichterstatter Hr. Wolfrum: Nachdem der Hr. Abgeordnete Roser feinen Antrag in Beziehung aus die Impfungsanslagen zurückgezogen hat, erwähne ich darüber nichts, jedoch muß ich mich gegen den jetzt von ihm gestellten Antrag bez. des Taubstummeninstituts aussprechen und nicht etwa meritorifch, weil der Antrag nicht gut wäre. Sondern in formeller Beziehung. Mir kommt vor, daß das wirklich ein ganz selbstständiger Antrag ist, dessen Tragweite man jetzt gar nicht beurtheilen kann, denn in einem Antrage bei Gelegenheit einer Budgetdebatte auszustellen, es sollen Verhandlungen gepflogen werden, daß ein Taubstunmmeninstitut, das In Prag besteht, erweitert werde, gleichzeitig wieder, daß dieses und das in Leitmeritz als Landesanstalten erklärt werden Sollen und noch zu beantragen, daß die Staatsregierung für Lehrerbildungsanstalten für die Taubstummen sorgen Solle, das Scheint mir doch, daß das Beschlüsse von ungemeiner Tragweite sind, die selbstständig behandelt werden sollten, nicht so nebenbei, bei Berathung des Budgets. Gewiß wird Niemand die gute Absicht des Hrn. Antragstellers verkennen und wenn Niemand da ihm entgegentritt gegen Alles, was er gesagt hat und die Budgetlommission am wenigsten, so kann die Budgetkommission und der Landtag sich darauf berufen, daß das Taubstummenwesen im Lande immer einer Unterstützung gewürdigt wurde und alle Jahre gradatim mehr und mehr. Denn nicht allein dasjenige, was hier unter dem Titel Sanitätsanslagen und Humanitätsanstalten in Prag eingestellt erscheint, der minimale Betrag von 4410 st. ist dasjenige, was das Land für das Taubstummeniustitut aus
gibt. Wenn der Hr. Abgeordnete die nächste Rub. "Subventionen und Beiträge" durchgehen würde, würde er finden, daß das Taubstummeninstitut in Prag nicht allein feit langer Zeit zur Erweiterung der Anstalt einen jährlichen Beitrag erhalten hat, Sondern daß auch die Anträge der Budgetkommission für das Jahr 1873 einen Antrag enthalten auf 3000 st. Zuschuß mit dem speziellen Zwecke "für die Lehrer. " Er wird aber auch weiter finden, daß auch die Taubstummeninstitute in Leitmeritz und Budwets (auf die Budweiser Anstalt Scheint der Herr Antragsteller ganz vergessen zu haben) vom Landtage berücksichtigt wurden und zwar im vergangenen Landtage ganz besonders. Wenn für dieses Jahr oder für 1873 eine Erhöhung dieser Subvention nicht beantragt wurde, so geschah es einerseits, weil erst im April die Dotation für beide Anstalten in Leitmeritz und Budweis erhöht wurde, anderntheils weil der Landesausschuß beauftragt wurde, Erhebungen zu pflegen über die Anstalten in Leitmeritz und Budweis und weitere Anträge dem hohen Landtage zu stellen. ES ist selbstverständlich, daß in der kurzen Zeit der Funktionen unseres Landesausschußes, wo auch noch die Kalamität der Ueberschwemmung dazukam, der Landesausschuß sich mit dieser hochwichtigen Frage, die ebenfalls große Vorstudien erheischt, nicht befassen konnte. Ich glaube daher in Rücksicht darauf, daß das Land seither seinen Verpflichtungen so weit nachgekommen ist, wie die Anforderungen an dasselbe gestellt wurden und anderseits, daß der Landesausschuß beauftragt ist, Bericht zu erstatten sapeziell über die Taubstummeninstitute in Leitmeritz und Budweis, wo es nicht ausbleiben wird, daß überhaupt über das ganze Taubstummenwesen Anträge gestellt werden, ferner in Rücksicht darauf, daß der Antrag des Abg. Roser zwar sehr empfehlenswerth zu sein scheint, dessen Tragweite aber gar nicht übersehen werden kann, so glaube ich, daß man jetzt bei der Budgetdebatte einen so wichtigen Antrag nicht annehmen sollte, sondern es dem Hrn. Antragsteller zu überlassen sei, diesen als selbstständigen Antrag vor das hohe Haus zu bringen. Ich müßte mich daher im Namen der Budgetkommission gegen den Antrag aussprechen. Ich habe bei dein Ansatz selbst nichts mehr zu bemerken und ich wiederhole daher, das hohe Haus wolle den von mir vorgelesenen Ansatz genehmigen.
Abg. Roser: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Ich habe die Debatte für geschlossen erklärt.
Snìmovní sekretáø: Pan Dr. Roser navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésli o tom, aby se vyjednalo stran rozšíøení pražského ústavu pro hluchonìmé dle potøeby, jakož i o zlepšení hmotného postavení uèitelù toho ústavu, a by se výsledek pøedložil snìmu v nejblíže pøíštím zasedání.
2) Aby k tomu všemožnì pùsobeno bylo, aby ústavy hluchonìmých v Praze a v Litomìøi-
cích v zemské ústavy promìnìny byly, a s nimi nakladáno bylo dle § 2 zákona øíšského, daného dne 14. kvìtna 1869 a §. 33, ad 3, zák. zemsk. ze dne 8. dubna 1869.
3) Aby slavná vláda byla požádána, aby v pøíèinì vychování hluchonìmých cestou ústavní zákon byl podán, a aby vyuèování hluchonìmých bylo kladeno za povinný pøedmìt na ústavech uèitelských.
Oberstlandmarschall: Ich bitte Jene, die dem Antrage des Hrn. Dr. Roser zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Er ist nicht angenommen.
Snìmovní sekretáø: Rub. 11. Výlohy zdravotní 791122 zl.
Oberstlandmarschall: Jene, die dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben. Angenommen.
Berichterstatter: Rub. 12. Landeskultur 62930 st.
§. 18.
Zur Zahl 47, Rubrik 12.
In Erledigung des L. =A =Berichtes, Z. 328 wird der Ackerbauschule in Pisek eine Subvention für das Jahr 1872 von 1000 fl. und für das Jahr 1873 eine gleiche Subvention von 1000 fl. bewilligt und
in Erledigung des L. =A. =Berichtes Z. 326 wird der neuerrichteten Ackerbauschule in Bìnow bei Klattau ein Gründungsbeitrag von 1000 fl. ein für allemal bewilligt und in Rubrik 12 sub Post 1 eingestellt.
Post 4 wird die Einstellung von 1000 st. auf 800 st. ermäßigt und die ganze Rubrik 12 mit 62930 fl. festgesetzt.
Snìmovní sekretáø:
§. 18.
K è. 47., rubr. 12.
U vyøízení zp. v. z. è. 328 povoluje se rolnické škole v Písku podpora 1000 zl. na rok 1872 a na rok 1873 stejná podpora 1000 zl.
U vyøízení zp. v. z. è. 326 povoluje se novì zøízené rolnické škole v Beòovì u Klatov zakladací pøíspìvek 1000 zl. jednou pro vždy a vkládá se do rubriky 12 sub položka 1.
V položce 4 zmenšuje se suma 1000 zlat. na 800 zl. a celá rubrika 12 stanoví se s 62930 zlatými.
Oberstlandmarschall: Ich bitte um die Abstimmung. Angenommen.
Berichterstatter: Rubr 13. Subventionen und Beiträge 1140288 fl.
§ 19.
Zur Z. 48. Rubrik 13.
In Erledigung des L. =A. =Berichtes Z. 300 wird der Betrag zum Kirchenmusikvereine in Prag von 42 fl. auf 500. fl. jährlich bis Ende Dezember 1878 erhoht und in Rubrik 13 sub c eingestellt.
In Erledigung des L. =A. =Berichtes Zahl 250 wird dem Taubstummeninstitute in Prag ein jähr-
licher Beitrag von 3000 fl. bis Ende Dezember 1878 für "Lehrkräfte" unter der Bedingung bewilligt, und sub g. mit eingestellt, daß die Gleichberechtigung bei Aufnahme von Zöglingen gewahrt werde und die Subvention auch vor der bestimmten Zeit aufzuhören habe, wenn für diesen Humanitätszweck in anderer Weise ausreichende Vorsorge getroffen wird. Durch die Einstellung der Post h erledigt sich die Petition der Gemeinde Steinschönau P. Z. 28. Für Honorar dem Professor Schmid ist sub o einzustellen 500 st. laut Landtagsbeschluß vom 21. November 1872.
In Erledigung der L. =A. =Berichte Z. 294 und 295 wird "für zwei Frauenvereine" a 100 fl. für das Jahr Jahr 1873 die Einstellung sub s von 200 fl. genehmigt.
In Erledigung des L. =A. =Berichtes Zahl 207 wird sub p die Einstellung der Subvention von 200 fl. jährlich für den Sct. Anna=Verein in Prag zur Errichtung und Erhaltung einer Idiotenanstalt bis Ende Dezember 1878 genehmigt.
In Erledigung der beiden Petitionen P. Z. 32 und 46 wird für das Jahr 1873 dein Vereine zur Pftege kranker Studirender in Wien eine Subvention von 100 fl. bewilligt und sub t eingestellt. In Erledigung der mit L. =A. =Bericht Z. 297 vorgelegten Petitionen der Prager, Pilsner und Budweiser Handelskammer, der Petition der Reichenberger Handelskammer Zahl 35, der Petition der Egerer Handelskammer Z. 332 und der Petition des Centralkomites für die land= und forstwirthschaftliche Kollektiv=Ausstellung P. Z. 87 wird für das Jahr 1873 "für Zwecke der Weltausstellung" eine Summe von 30000 st. bewilligt, sub u eingestellt, und der Landesausschuß beauftragt, diese Summe unter die fünf Handelskammern des Landes (als Landeskommissionen für die Weltausstellung) je nach Bedürfniß zu verteilen.
Laut Landtagsbeschluß wird sub v eingestellt; Beitrag zum Lehrer=Pensionsfonde die Summe von 66808 st. Rubrik 13 wird mit 1135488 fl. festgesetzt.
In diesem §. hat die Budgetkommission beschlossen, den im 3. Absatze auf Seite 15 befindlichen Antrag wegen Einstellung von Lehrerstipendien von 4800 st. hier nicht zu stellen und zurückzuziehen, weil nach Schluß der Budgetberathung der Normalschulfond in Verhandlung kam und sich herausstellte, was man gar nicht vermuthet hatte, daß in dem Normalschulsonde noch Soviel Mittel übrig sind, um nicht allein diese 24 Stipendien einzustellen, sondern neben den schon früher im Normalschulfonde eingestellten 24 Stipendien noch 2, daher Statt 48 50 Stipendien á 200 fl. einzureihen.
Nachdem der Zweck auf diese Art erreicht ist und eben nicht blos 48 sondern 50 Stipendien künftig eingestellt werden, glaubte man, diesen Antrag zurückziehen zu sollen, und falls der Antrag die hohe Genehmigung findet, wird sich diese Rubrik I
nicht mit fl. 1140288 herausstellen, sondern mit der von mir vorgelefenen Summe von 1135488 fl.
Snìmovní sekretáø:
§. 19.
K è. 48., rub. 13.
U vyøízení zp. v. z. è. 300 zvyšuje se pøíspìvek jednotì pro hudbu kostelní v Praze z 42 zlatých na 500 zl. roènì až do konce prosince 1878 a vkládá se do rubr. 13, sub c).
U vyøízení zp. v. z. è. 250 povoluje a vkládá se zároveò sub g) ústavu hluchonìmých v Praze roèní pøíspìvek 3000 zl. až do konce prosince 1878 na uèitelstvo, za tou podmínkou, že se má šetøiti rovnoprávnosti pøi pøijímání chovancù a že podpora i pøed urèenou dobou pøestati má, kdy o tento humanitní úèel postaráno bude jiným spùsobem.
Vložením položky h) vyøizuje se petice obce Kamenné Šenavy, è. p. 38.
Jako honorár profesoru Schmidovi položiti se má dle usnesení snìmu ze dne 20. listopadu 1872 sub o) 500 zl
U vyøízení zp. v. z. è. 294 a 295 schvaluje se pro dva výrobné spolky ženské po 100 zl. na rok 1873 vložení 200 zl. sub s).
U vyøízení zp. v. z. è. 207 schvaluje se sub p) vložení subvence 200 zl. roènì pro spolek sv. Anny v Praze k zaøízení a vydržování ústavu pro idioty až do konce roku 1878.
U vyøízení obou petic è. p. 32 a 46 povoluje se na rok 1872 spolku pro ošetøování nemocných študujících ve Vídni podpora 100 zl. a vkládá se sub t).
U vyøízení zp. v. z. è. 297 podaných petic Pražské, Plzeòské a Budìjovické obchodní komory, petice Liberecké obchodní komory è. 35, petice Chebské obchodní komory è. sn. 332 a petice ústøedního komitétu pro soubornou výstavu plodin polního a lesního hospodáøství è. p. 87 povoluje se na rok 1873 »k úèelùm svìtové výstavy« suma 30000 zl, vkládá se sub u) a ukládá se výboru zemskému, aby sumu tu rozdìlil mezi onìch 5 komor obchodních v zemi (co zemských komisí pro výstavu svìtovou. )
Podle usnešení snìmu vkládá se sub v) pøíspìvek k pensijnímu fondu uèitelskému v sumì 66808 zlatých.
Rubrika 13 stanoví se s 1135488 zl.
Oberstlandmarschall: Wùnscht Jemand uber Z. 48, §. 19., Rubr. 13., das Wort? (Niemand meldet sich. ) Wenn dies nicht der Fall ist, bitte ich abzustimmen. (Geschieht. )
Angenommen.
Berichterstatier: Rubr. 14. Schubsauslagen 115830 fl.
Snìmovní sekretáø: Rubr. 14. Hnací náklady 115830 zlatých.
Oberstlandmarschall: Wenn nichts erinnert wird, bitte ich um Abstimmung. (Geschieht) Angenommen.
Berichterstatter: Rub. 15. GendarmerieBequartierung 52969 fl.
Snìmovní sekretáø: Rubrika 15. Ubytování èetnictva 52969 zl.
Oberftlandmarschall: Ich bitte um Abstimmung. (Geschieht. ) Augenommen.
Berichterstatter: Rub. 16. Vorspannsauslagen 25000 st.
Snìmovní sekretáø: Rubr. 16. Náklad k prípøeží 25000 zl.
Oberstlandmarschall: Ich bitte um Abstimmung. (Geschieht) Angenommen.
Berichterstatter: Ruhr. 17. Landesstrassenbauten.
§. 20.
Zur Z. 52, Rubrik 17.
Mit Rücksicht auf die sub präs. Z. 23 der Budgetkommission mitgetheilte Zuschrift der h. k. k. Statthalteei und der zugewiesenen Petition der Semiler Bezirksvertretung Z. 70 wird in Rub. 17 "Landesstrassenbauten" die Summe von 1 30000 fl. eingestellt und dem Landesausschnße die Zuschrift der hohen Sratthalterei zugewiesen.
Die mit dem L. Ausschußberichte Z. 264 vorgelegten Ausweise über die feit 1863 bis Ende September 1872 bewilligten Subventionen und Vorschüsse zu Strasseubauten werden zur Kenntniß genommen und wird der Landesansschnß beauftragt, den künftig gedruckt vorzulegenden Jahresberichten neben dem Summarium auch einen Ausweis nach Bezirkshauptmannschasten beifügen zu lassen.
Snìmovní sekretáø:
§. 20.
K è. 52.. rub. 17.
Vzhledem k pøipíšu sl. c. k. místodržitelství, komisi budžetní sub pr. è. 23 sdìlenému a vzhledem pøidìlené jí petici Semilského zastupitelstva okresního è. p. 70, vkládá se do rubriky 17. stavby silnic zemských suma 130000 zl. a odevzdává se výboru zemskému pøípis sl. c. k. místodržitelství.
Výkazy o podporách a zálohách od roku 1863 až do konce záøí 1872 na stavby silnic povolených, jež výbor zemský podal zprávou è. 264, berou se a vìdomost a výboru zemskému ukládá se, aby výroèním zprávám, které se pøíštì tištìné pøedkládati mají, pøiložil mimo sumaria též výkaz podle okresních hejtmanství.
Abg. Dav. Kuh: Ich bitte um's Wort. Oberstlandmarfchall: Abg. Kuh hat das Wort.
Abg. Kuh: Ich erlaube mir im Interesse eines Bezirkes zu Sprechen, der durch feine Lage, durch seine Produktion, durch feinen Verkehr der ungünstigste in Böhmen ist, nämlich der Bezirk Katharinaberg. Sind an sich schon die Verhältnisse so ungünstig, so haben sie sich eben im heurigen Jahre in einer Weife umgestaltet, die ganz abnorm ist. Wenn sonst durch tiefen Schnee die Wege dort monatelang unpassirbar sind, so sind sie heuer im schönen Herbst nicht passirbar, aber nicht auf
reichischem Boden, sondern auf sächsischem und ich werde Sogleich erklären, wie dies kommt. Im Gebiete Brandau eristirt eine kleine Industrie - Spielwaaren blühend, wenn auch mit wenig Nutzen, man ist dort gewöhnt, das Getreide ans dem Görkauer und Brürer Bezirk zu beziehen, die Spielwaren aber weiter hinaus in's Ausland zu fördern. Nun bricht unglückseliger Weise eine Viehsenche im Görfauer und Brürer Bezirke ans und in Sachsen Sperrt man sich ab gegen Brandau und die Leute sind förmlich eingeschlodden. Wir haben nämlich Seltsame Verhältnisse, nm vom österreichischen Gediete auf österreichifches Gebiet zu gelangen, müssen wir durch Sachsen, durch fremdes Zollgebiet gehen. Seltsam, weil es sich nicht um eine Anklage handelt Wenn man sonst, ich muß hier leider ein Gebiet berühren, welches ich sonst nicht gerne berrühre, wenn man sonst strategische Strassen mit Recht oft baut, so sollte man nicht vergessen von Staatswegen hier irgendwie einzuschreiten, wo es sich darum handelt, daß Staatsbürgern Konzessionen zu bringen sind. Nun habe ich gestern gehört, daß man eine Deputation wegen des großen Elends, des Grundübels des Erzgebirges, herschicken will. Ich glaube sie wird post festum kommen, und erlaube mir daher den Antrag und bitte das h. Haus denselben zu unterstützen, daß der Landesansschnß in ernstliche Erwägung ziehen möge, wie dem Uibel radicaliter abzuhelfen fei, daß die Leute nicht ganz abgeschlossen werden und daß sich der Landesansschuß mit der Statthalterei in's Einvernehmen Setze, daß von Staatswegen etwas geschieht. Schon im vorigen Jahre ist ein Besuch hergekommen. Da hat man das Gesuch abweislich beschieden, in einer Weise, die mir höchst merkwürdig erscheint, denn es kommt darin der Passus vor, es sei zu ermöglichen, daß die Inangriffnahme dieses wichtigen Strassenbaues ja nicht außer Acht zu lassen sei. " Davon werden die Lenke fett werden! Abgewiesen sind sie, "aber die Inangriffnahme des Strassenbanes ist nicht außer Acht zu lassen. " Einstweilen sind sie abgeschlossen und anßer jedem Verkehre mit Katharinaberg. Und doch sind sie bereit 40g der direkten Steuern zu opfern für diese Strasse, und außerdem haben sie eine Privatsammlung veranstaltet. Die ganze Summe, die dazu nöthig wäre, nm diese Strasse, die ich für einen Ehrenpunkt des Landes und des Staates halte, zu erbauen, betragt 12000 st. Welches Gefühl müssen diese Leute haben, wenn sie erst durch answärtiges Gebiet gehen müssen, durch fremde Zollschranken, nm wieder aus österreichifches Gebiet zu kommen. Diese Leute haben Opfer gebracht und es würden nur 12000 st. nöthig sein, um diese hochwichtige Strasse,,, deren Bau ja nicht außer Acht zu lassen ist, " wie der vorige Landesausschuß sagt, zu bauen. Ich will nun nicht die Verhandlung verzögern, fondern beantrage, daß einfach eine Resolution gefaßt werde: der Landesansschuß hat in Erwägung zu ziehen, wie die Verbindung zwischen Brandan und Katharinaberg und zwar mit Hilfe
des Staates hergestellt werden könne" und empfehle meinen Antrag der Würdigung des hohen Hauses.
Oberstlandmarschall: Ich bitte den Antrag schriftlich einzubringen. Wird der Antrag unterstützt? Er ist unterstützt und kommt in Verhandlung.
Der Antrag lautet:
Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß sei zu beauftragen, in Erwägung zu ziehen, durch welche Mittel die Straßenverbindungen zwischen Brandau und Katharinaberg mit Zuhilfenahme des Staates herzustellen feien. Wünscht noch Jemand das Wort? Da es nicht der Fall ist, schließe ich die Debatte und der Hr. Berichterstatter hat das Wort.
Abg. Wolfrum (Berichterstatter): Der Antrag hat wohl einigermaßen etwas Präjudicirliches für sich; denn, wie ich verstehe, soll der Landesausschuß den Vermittler machen bei der Staatsregierung, damit sie die Siraßen baue. Ich hätte in dieser Beziehung nichts einzuwenden, wenn der Hr. Antragsteller einen solchen Antrag stellt und das h. Haus ihn akzeptirt. Aber ich kann nicht denken, daß eine Erfüllung dieses Wunsches eintreten könnte. Denn bei Bezirksstrassen hat die Staatsregierung noch niemals hilfreich eingegriffen. Es sind im Gegentheile mehrere Fälle vorhanden, daß die bestehenden Aerarialstrassen früher von Bezirken erbaut, dann aber vom Staate übernommen wurden. Daß eine Vicinalstrasse vom Staate gebaut werden sollte, möchte ich bezweifeln. Die Zustände, die der Herr Antragsteller über die dortigen Bezirke beleuchtet hat, sind gewiß herzergreifend und besonders im gegenwärtigen Momente, wo die Rinderpest ausgebrochen ist und Maßregeln in Anwendung kommen, die im Auslande überall sind, nämlich vollständige Absperrung. Aber ich glaube, man kann da eben keine Aenderung treffen. Es ist das eine Kalamität, wogegen menschliche Hilfe im Augenblicke nicht anwendbar ist. Daß unsere Regierung alles Mögliche gethan hat, bin ich nicht allein überzeugt, ich habe es aus öffentlichen Blättern erfahren. Ich glaube in dieser Beziehung kann keine Abhilfe getroffen werden. Aber wenn vielleicht ein kleiner Vorwurf in der Rede des Hrn. Abgeordneten darin liegt, daß er erwähnt, der Landesausschuß habe eine Landeshilfe abgelehnt, aber dennoch betont, man möge diese Strassenverbindungen ja wohl im Auge behalten, darauf bemerke ich, daß mir Scheint, daß der Landesansschuß ganz im Geiste der seitherigen Behandlung dieser Angelegenheit vorgegangen ist. Denn der Landesausschuß kann in seinem eigenen Wirkungskreis nicht einen Solchen Einfluß auf die Strassen nehmen, daß sie dadurch Landesstrassen werden. Das ist nach dem Gesetze vom 31. Mai 1866 nur dem Landtage mittelst Beschlusses und zwar auf begründeten Antrag des Landesausschußes vorbehalten und da muß er vorerst eine
Menge von Erhebungen pflegen. Das konnte der Landesausschuß nicht; aber nichts destoweniger konnte er den Bezirken ans Herz legen, "dennoch die Bezirksstrassen=Verbindung nicht aus dem Auge zu lassen. " Um dem Bezirke mit den fehlenden 12000 st. beizuspringen, dazu ist die Strassen=Subvention da. Der Landesansschuß, wenn er sieht, daß der Bezirk Selbst sich anstrengt und wenn er wirklich eine 40% Umlage leisten will, eine Subskription eröffnet und ein Elaborat vorlegt, so zweifle ich keinen Augenblick, daß der Landesausschuß aus dieser Subvention etwas dazu beitragen und dem Bezirke etwas geben wird. Aber der Bezirk muß auch den gewöhnlichen und gesetzlichen Weg, welchen das Gesetz vom 31. Mai 1866 vorschreibt, einschlagen, dann wird er zur Erfüllung seiner Wünsche kommen Aber ich glaube auf diese Weise, wie sie der Hr. Abgeordnete will und den Antrag stellt, (der Landesausschuß wolle Verhandlungen pflegen, damit mit Hilfe der Staatsregierung eine Bezirksstrasse gebaut werde), mit diesem Antrage dürfte dem Bezirke Katharinaberg nicht geholfen sein. Besser wäre es, die Herren vom Bezirke würden das Gesetz vom 31. Mai 1866 zur Hand nehmen, die Bedingungen einsehen, welche darin vorgeschrieben werden, an die Arbeit gehen, einen Plan machen und dann den Landesausschuß angehen, er möge ihnen eine Subvention gewähren und Dann würden ihre Bitten nicht auf unfruchtbaren Boden fallen. Ich muß es dem h. Hause anheimstellen, den Antrag anzunehmen oder zu verwerfen.
Oberstlandmarschall: Abg. Kuh wünscht eine faktische Berichtigung zu machen.
Abg. Kuh: Ich erlaube mir zu bemerken, daß der Weg, den Hr. Wolfrum empfiehlt, bereits im vorigen Jahre eingeschlagen wurde.
Ich habe betont:,, im vorigen Jahre. " Näheres anzuführen, ist nicht nöthig. Das Gesuch wurde abgewiesen, weil man einstweilen kein Geld habe, "doch sei nicht außer Acht zu lassen, daß dieser wichtige Strassenbau in Angriff genommen werde. "
Ich wende mich nun an den Landtag und bitte um dieselbe Begünstigung, die, wie ich glaube, auch Semil gewährt wurde. Die Bemerkung des Abg. Wolfrum ist daher an die unrichtige Adresse gekommen.
Wenn ich von Staatshilfe sprach, so that ich dies, um die Hilfe zu erleichtern und weil ich glaube, daß es auch von strategischer Wichtigkeit ist, wenn die Verbindung nicht unterbrochen ist, die in andern Händen liegt und daß wir auswärtige Strassen benützen müssen, um auf österreichischem Boden Connexionen herzustellen.
Berichterstatter: Wenn der Herr Abgeordnete sagt, daß er diesen Weg schon eingeschlagen habe im vorigen Jahre, so habe ich dies aus der
ersten Darstellung nicht entnommen. Ist dies der Fall gewesen und hat der Landesausschuß den Bezirk abgewiesen, so möchte ich dem Bezirk empfehlen, sein Gesuch bei diesem Landesausschuße einzubringen. Vielleicht wird er hier nicht abgewiesen werden, (Bravo!) aber wir können nichts anderes machen, als bei der Semiler Bezirksvertretung. Wir können nur auf die vom Landtage bewilligte Subvention von 130. 000 Gulden verweisen und der Landesausschuß wolle in seinem Wirkungskreise ein Solches Gesuch berücksichtigen.
Oberstlandmarschall: Ich schreite zur Abstimmung. Der Antrag des Abg. Kuh lautet: Der Landesausschuß wird beauftragt, in Erwägung zu ziehen, durch welche Mittel die Strassenverbindungen zwischen Brandau und Katharinaberg mit Zuhilfenahme des Staates herzustellen seien. "
Snìmovní sekretáø: Pan poslanec Kuh navrhuje:
Zemskému výboru se ukládá, aby uvážil, jak by se silnice mezi Brandovem a Kateøinskými Horami vystavìla z prostøedkù zemských s pøispìním státu.
Oberstlandmarschall: Diejenigen, die dem Antrage zustimmen, mögen die Hand erheben.
Ich muß bitten, daß die Herren, die für den Antrag sind, sich erheben. Es ist die Majorität. Angenommen.
Ich bitte nunmehr über den finanziellen Antrag der Budgetkommission abzustimmen. Es werde die Summe von 130. 000 fl. eingestellt. Die Zustimmenden wollen die Hand erheben. Angenommen.
Berichterstatter: Rub. 18. Landeswasserbauten 100000 fl.
§. 21.
Zur Z 53, Rubrik 18.
Für Rubrik 18, Landes=Wasserbauten, werden 100000 st. unter der Bedingung eingesetzt, daß die Uferschutzbauten bei Bauschowitz im Jahre 1873 und längstens 1874 hergestellt und aus dieser Dotation bestritten werden.
Der Landesausschuß wird beauftragt, bei der hohen k. k. Staatsregierung die Einberufung einer Enquetkommission zu erwirken, deren Aufgabe es wäre, die Wasserverhältnisse des Königreiches Böhmen aus den verschiedenen Gesichtspunkten in Betracht zu ziehen, die Mittel zu berathen, welche geeignet sind, einerseits der immer mehr zunehmenden Trockenheit des Landes abzuhelfen, andererseits die so ost wiederkehrenden, das Land verwüstenden Uiberschwemmungen hintanzuhalten und durch geeignete, von der h. k. k Staatsregierung gemeinschaftlich mit der Landesvertretung vereinbarte, nach einem einheitlichen Systeme zu erfolgende Fluß- und Wasserregulirungen ein das ganze Land befeuchtendes und insbesondere der Schiffahrt und dem Verkehre dienendes konstantes Wasser herbeizuführen.
Vor Allem aber mit aller Energie bei der h. Regierung dahin zu wirken, daß die bestehenden Forstgesetze zur Verhinderung der Devastation der Wälder und zum Behufe der Wiederaufforstung besser als bisher gehandhabt werden.
Dieser Antrag gründet sich auf den vom hohen Hause gefaßten Beschluß. Nun hat die Budgetkommission beschlossen, den nächst folgenden Absatz des Paragraphes zurückzuziehen und eine andere Fassung vorzuschlagen. Als diese Fassung in der Bundgetkommission angenommen wurde, drängte die Zeit, die Drucklegung mußte stattfinden, wenn anders die Berichterstattung in dieser Woche vorgenommen werden Sollte; und da hat bei der Redigirung der Budgetausschuß geglaubt, einige Mangel durch folgende Fassung verbessern zu können. Dieser Absatz würde nach jetzigem Vorschlage lauten:
"Der Landesausschuß wird beauftragt, über die Wasserverhältnisse des Königreiches Böhmen und über die Mittel thunlicher Abhilfe sowohl gegen die zunehmende Trockenheit als die wiederkehrenden Uiberschwemmungen bei der hohen k. k. Staatsregierung eine Enqeute zu veranlassen, damit nach deren Ergebniß ein von der h. Regierung und der Landesvertretung vereinbartes einheitliches System von Fluß= und Wasserregulirungen eingeführt werde, welches neben den Interessen der Landwirthschaft auch die der Schiffahrt und des Verkehres zu fördern geeignet ist. "
Das dritte Alinea würde unverändert bleiben:
"Vor Allem aber mit aller Energie bei der h. Regierung dahin zu wirken, daß die bestehenden Forstgesetze zur Verhinderung der Devastation der Wälder und zum Behufe der Wiederaufforstung besser als bisher gehandhabt werden. "
Snìmovní sekretáø:
§. 21.
K è. 53., rub. 18.
Pro rubriku 18. vodní stavby zemské vkládá se 100000 zl. pod tou podmínkou, aby ochranné stavby pobøežní u Baušovic roku 1873 a nejdéle 1874 dokonány a z této dotace uhraženy
byly.
Druhý odstavec jest zmìnìn, a zní dle návrhu budžetní komise: Výboru zemskému se ukládá, aby o pomìrech vodních království Èeského, a o prostøedcích, kterak by se stala pomoc, jak proti zrùstajícímu suchu, tak proti vracejícím se povodním u sl. cís. kr. státní vlády vymohl anketu, aby podle jeho výsledku zaveden pøimìøený od sl. c. k. vlády spoleènì se zastupitelstvem zemským smluvený jednotný system upravení øek a vody, který system by byl spùsobilý, aby vyhovìl zájmùm hospodáøství, plavhy a obchodu.
Tøetí odstavec zní: Pøedevším pak aby výbor zemský se vším dùrazem pùsobil u sl. vlády v tom smìru, by platných zákonù lesních k za-
mezení spustošení lesù a k cíli opìtného osívání lesní pùdy lépe než posud šetøeno bylo.
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Görner hat das Wort.
Dr. Görner: Meine Herren! In dem Budget des Landes kommt alljährlich ein ziemlich bedeutender Betrag für die Fluß- und Wasserregulirung vor. Ebenso stellt das Reich alljährlich sehr bedeutende Summen dafür ein, welche zum Theile wenigstens auch dem Lande Böhmen zu Gute kommen, allein die Regulirungen, die bis jetzt vorgenommen wurden, beschränken sich einfach darauf, die Flüsse stoß- und schiffbar zu machen. Sie hatten daher nur einen Zweck im Auge, den des Verkehrs und zwar bei den Landesflüssen insbesondere die Schwemmung und Flößung des Holzes, welches allerdings auch in national-ökonomischer Beziehung von Bedeutung ist, weil wenn auch ursprünglich dem Einzelnen zu Gute kommend, dennoch in letzter Richtung dem Lande Vortheil bringt: Es hat sich aber die Budgetkommission dem nicht verschließen können, daß trotz aller Regulirung die Erfahrung bewiesen hat, daß unsere Flüsse doch nicht schiffbar gemacht werden können, wenn nicht nachgeforscht wird, wo der Grund liegt, welcher die alljährliche Abnahme des Wassers in denselben veranlaßt und wenn die Mittel nicht gesucht werden um diesem Uibelstande entgegen zu treten. Schon der Geogras Berghans konstatirf, daß seit 1801 bis 1835 der Wasserstand der Elbe um 10 Zoll sich verringert hat. Seit der Zeit sind offenbar die Verhältnisse des Wassers in Böhmen nicht besser geworden. Es wird daher Aufgabe der beantragten Enquetkommission sein, diesfalls die Ursachen vor Allem Anderen aufzusuchen und wenn man einmal diese Ursachen kennt, die Mittel dagegen zu finden. Die Hauptursache, welche allbekannt ist, ist das Abholzen unserer Wälder, andererseits ist es das Austrocknen der Sümpfe und das Auflassen der Teiche.
Meine Herren ! Das Letztere wird gewiß Niemand für Etwas halten, woraus dem einzelnen Eigentümer irgend ein Vorwurf gemacht werden kann, weil die Kultur des Landes durch Austrocknen der Sümpfe und Auflassung der Teiche gewinnt, allein wenn das für den einzelnen Privaten gilt, so muß, wenn dadurch ein größeres Uibel herbeigeführt wird, für das Allgemeine dafür gesorgt werden, daß vom Landes- oder Reichsstandpunkte dahin gearbeitet werbe, daß an Stelle dessen, was zum Nachtheile dieut, Anderes geschaffen werde. Frankreich hat in dieser Beziehung ein gutes Beispiel gegeben, indem an dem Flusse Fleurens bei Skt. Etienne ein eigener Sammelteich geschaffeh morben ist, wobei mit einer 157 hohen Mauer ein Felsenkessel abgeschlossen wurde, der 1, 600. 000 Meter Wasser faßt. Dadurch ist es gelungen, den Fluß in einer Weife schiffbar zu machen, daß für das
ganze Jahr hindurch das Wasser gleichmäßig hingeführt wird. Vielleicht wird auch in Böhmen ein derartiges Mittel beliebt werden, wenn man sich zuerst von den Verhältnissen überzeugt haben wird. Andererseits durfte auch nicht blos dahin getrachtet werden, daß die Flüsse regulirt und für den Verkehr besser hergestellt werden. Das Wasser hat nach meiner Uiberzeugung eine viel größere Bedeutung für die Landwirtschaft und auch in dieser Beziehung ist im Lande sehr wenig geschehen. ES wird daher Aufgabe der Enquete-Kommission sein, in dieser Richtung zu forschen und in dieser Richtung auf Mittel zu denken, wie Abhilfe geschassen werden kann.
Viele Staaten im Alterihum und in der neuen Zeit haben in dieser Richtung Großes geleistet. Wo die Kultur vorgeschritten war, hat man insbesonders darauf auch das Augenmerk gerichtet und die bestkultivirten Staaten haben dafür Bedeutendes geleistet und ihre Kultur und ihren Reichthum dadurch vermehrt. Schon in den ältesten Zeiten schrieb man der zwar etwas mytljenhaften Semiramis, Königin von Assyrien oder Skythien zu, daß sie eine Regulirung ihrer Flüsse in einer Weise vorgenommen hat, daß man erzählt, sie habe eine Aufschrift verfassen lassen, in welcher Folgendes stand:
"Ich habe die Strome gezwungen, dahin zu stießen, wohin ich wollte und ich wollte nur, wohin es nützlich war. Ich habe fruchtbar gemacht die dürre Erde, indem ich sie bewässerte durch meine Ströme. " Und es ist bekannt, daß Assyrien in der damaligen Zeit circa 2000 Jahre vor Christi Geburt in einer Weise kultivirt war, wie es heutzutage viele Staaten nicht sind. Ebenso gab es eine große Kultur im Süden Spaniens, die die Mauren ihrerzeit dadurch hauptsächlich hervorgebracht, daß sie eine Wasserregulirung einführten, eine Wasserregulirung, welche nicht allein für den Transport, sondern insbesondere für die Bewässerung des Landes stattsand und es ist bekannt, daß in der Alhambra eine Glocke eristirte, welche zu bestimmten Tageszeiten geläutet wurde und die das Zeichen gab, daß der Landmann zu der Zeit das Wasser, welches für andere (gewerbliche) Zwecke nothwendig wurde, benützen konnte. Es wurden Schützen eingelegt, welche das Wasser auf die ganze Gegend und auf die einzelnen Theile des Landes führten. Spanien hat in neuester Zeit dieses sehr vernachlässigt und das Land ist in vieler Beziehung in der Kultur zurückgegangen. Im Jahre 1865 aber haben die Portes in Spanien 7 Millioneit Thaler für Wasserregulirung und Kanalistrung des Landes bewilligt und haben ein eigenes Wassergesetz verfaßt, welches für ihre Zwecke als Muster gelten kann.
Ich will noch weiter anführen, daß auch in dem Berichte, welchen die Novarra herausgegeben hat, von einer solchen Wasserleitung für Zwecke der Landwirtschaft in Madeira die Rede ist. Auf der
Insel Madeira nämlich sind Kanäle, gemauerte offene Kanäle, welche lediglich zur Bewässerung des Landes geführt werden. Dieselben sind beiläufig so eingerichtet, wie sie sich §. 46 unseres Wassergesetzes vom Jahre 1870 denkt. Es sind nämlich eigene Genossenschaften, d. h. die Besitzer der Landgrundstücke, welche an diesen Kanälen liegen, haben zusammen die ganze Wasserregulirung zu besorgen. Ein Komité wird aus ihnen gewählt, nm das Ganze zu beaufsichtigen und es ist genau die Zeit eingetheilt, wo die einzelnen ihre Felder damit bewässern können. Dieses hat einen bedeutenden Vortheil für das Land gebracht, Madeira zeichnet sich, wie im erwähnten Berichte konstatirt ist, durch seine große Kultur aus. Auf Aegypten hinzuweisen, halte ich für überflüssig, weil das ohnehin allen bekannt ist. Das war der Grundgedanke, welcher die Landes= Budgetkommission bestimmte, die Wasserregulirung anzuregen, es war nur der Gedanke, den Gegenstand, welcher ja übrigens in diesem h. Hause nicht das erstemal vorgebracht wird, in Anregung zu bringen. Denn Schon im Jahre 1866 hat bei Gelegenheit der Berathung des Budgets der verehrte Abg. Baron Riefe darauf hingewiesen, daß in dieser Beziehung im Lande sehr wenig geschehen ist und ein zweiter damaliger Abgeordneter Herr Dr. Stamm sprach so ziemlich denselben Gedanken ans, daß man nicht wie bisher reguliren darf, sondern daß man die Sache auch von anderem Gesichtspunkte aufzufassen habe, indem er ausdrücklich sagte: Meine Herren! Die Trockenheit des Landes und die Abminderung des Wassers durch Abholzen und andere Umstände herbeigeführt, nehmen in einer Weife zn, daß es nicht lange möglich sein wird, dem Gedanken vollständig ans dem Wege zu gehen, wie diesem abzuhelfen ist, will man nicht die vitalsten Interessen des Landes dabei vernachlässigen. Ich glaube daher, daß der Antrag der Budgetkommission jedenfalls eine Beachtung verdient und ich bitte daher das h. Haus, daß es denselben unterstützen und annehmen möge.
Hr. Abgeordnete Freiherr von Riese: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Ich ertheile Ihnen das Wort.
Hr. Freiherr von Riese:
Hoher Landtag! Die Feuchtigkeit des Landes ist in stetiger Abnahme begriffen, so daß die Flüsse und Bäche nach und nach so verdorren, daß einzelne kleinere Flüßchen ganz aufgehört haben zu bestehen. Die Ursache davon ist, wie es erwiesen ist, die Vastation der Wälder, die Trockenlegung der Sümpfe und der Mangel an Teichen. Die weifen Regierungen der früheren Zeiten haben ein großes System von Teichen uber das ganze Land ausgedehnt. Unser Land ist von Gebirgen umschlossen. Keine Feuchtigkeit, kein Wasser kommt herein in´s Land, sondern alle Flusse
stießen ans dem Lande heraus. Aber auch alle Wolken kommen an die Gebirge heran, entladen sich aber von ihrer Feuchtigkeit und mir die hochgehenden Wolken kommen über das Land hinaus, dieselben aber geben dem Lande wenig Feuchtigkeit.
Da sie selbst sehr wenig Feuchtigkeit besitzen, so gehen sie über dasselbe hinweg und das Land bleibt trocken. Die natürliche Fruchtbarkeit, meine Herren, nimmt aber mich mit der Abnahme der Feuchtigkeit sehr ab, und damit unsere Steuerfähigkeit, die von derselben bedingt ist; deshalb müssen auch alle Pläne erforscht werden, um die zu der Fruchtbarkeit nothwendige Feuchtigkeit zu erhalten. In erster Linie, meine Herren, ist es, daß Reservoire des Wassers geschaffen werden müßten, um den raschen Lauf der Flüsse, da unser Land im Ganzen genommen, sehr steigende Thäler hat, mit großem Gefälle, soviel als möglich aufzuhalten. Auch durch die Devastation der Wälder sind die Verhältnisse ganz anders geworden. Diejenigen, welche die Wälder früherer Zeiten gesehen haben, wissen, welche Flächen Waldes früher bestanden haben, nicht blos Terraine, die Wald heißen, aber keine Bäume haben.
Es müßte ein vollständiges Forstgesetz geschaffen werden, daß die Wälder nicht wieder ausgeforstet und soviel als möglich mit großen Bäumen bestockt gehalten werden.
Wenn man in Erwägung zieht, daß bei großem Nebel an den Bäumen sich unendlich viel Feuchtigkeit ansammelt und im Boden zurückbleibt, während über eine baumlose Fläche ein solcher Nebel fruchtlos hinweggeht, so kann das hohe Hans jedenfalls einsehen, wie nothwendig eben diese Wälder für das Land sind. Ich kann also dem hohen Hanfe nicht genug empfehlen, die Resolution, wie sie die Budgetkommission beantragt hat, zn unterstützen, daß nämlich die h. Regierung mit dem Landesausschuße in dieser für das Land so wichtigen Frage eine günstige Entscheidung treffe.
Abg. Dr. Roser: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Herr Abg. Dr. Roser hat das Wort.
Abg. Dr. Roser: Ich stimme dem Antrage der Budgetkommission vollkommen bei, nur möchte ich mir eine Bemerkung erlauben, die nicht so ganz ohne Nutzen sein wird; nämlich die größten Streitigkeiten auf dem Lande entstehen wegen der Fischerei. Dies ist auch der Fall in meinem Wahlbezirk, wo zwischen dem Großgrundbesitze und der Landbevölkerung fortwährend Prozesse stattfinden wegen der Fischerei. Da ich in der Budgetdebatte hierüber keinen Antrag stellen darf, so wünsche ich bloß, daß die Sache angeregt werde, daß doch einmal für die Bevölkerung ein gutes Fischereigesetz geschaffen werde.