Støeda 14. záøí 1870

"Unter diesen Umstanden könnte der Landtag jetzt nicht früher als am 4. Juli zusammentreten, während der Reichstag, bei dessen Beginn der Landtag beendiget sein soll, auf den 12. Juli einberufen ist, und es wurde neuerdings angefragt, wann der Landtag einberufen werden soll. "

Daraus geht hervor, daß die Behauptung, es sei jene Wahlordnung thatsächlich zur Anwendung gekommen, kaum im großen Umfange richtig ist. (Sehr gut!)

Allein selbst wenn alle Wahlen vorgenommen worden wären, so muthet mich doch die Behauptung, daß hierin eine Anerkennung dieses Reskriptes und der darin enthaltenen Wahlordnung liege, in diesem hohen Hause sehr seltsam an. (Bravo links, Rufe: sehr wohl!) Wir erfahren es in Böhmen alle Tage, daß Wahlen vorgenommen und auch Personen gewählt werden, die dann auf die Wahl verzichten oder gegen die Wahl protestiren und wir haben es ja erlebt, daß man dadurch, daß man sich wählen läßt, daß man dadurch noch keineswegs anerkennt, weder daß die betreffende Wahlordnung zu Recht besteht, (Bravo! links) noch daß die Versammlung, in die man gewählt worden ist, diejenige sei, für welche die Wahl angeordnet wurde. (Bravo links, výbornì im Centrum. )

Es ist eigentümlich, daß nicht von dieser Seite des hohen Hauses, sondern von der anderen auf den Umstand der vorgenommenen Wahlen ein so großes Gewicht gelegt und behauptet wird, daß diese Wahlordnung, auf deren Grundlage nie irgend eine Versammlung zusammengetreten ist, in's Leben getreten fei. Meine Herren, noch Weniger richtig ist es aber und ganz unhaltbar, daß diese Wahlordnung niemals aufgehoben worden sei. Ja, wenn allerdings die verschiedenen früher angeführten Patente nicht im Stande waren, diese einzige Wahlordnung zu beseitigen, so würde die erwähnte Oktroyirung noch weniger im Stande fein, das Februarpatent aufzuheben. Das gilt nun bezüglich, der Wahlordnung, die sonach, wenn sie überhaupt von Jemanden gewünscht werden sollte, doch nur im Wege der Oktroyirung in's Leben gerufen werden könnte. Dasselbe gilt aber auch von der unmittelbaren Wahl einer Deputation des Königreiches Böhmen in die Delegationen, in denen das Königreich Böhmen als Solches vertreten wäre.

Der sehr geehrte Herr Vorredner hat gestern erwähnt, in der betreffenden Bitte liege blos der Ausspruch des Wunsches an Se. Majestät den Kaiser und wenn Seine Majestät der Kaiser den Wunsch sanktionirt, so wird er dadurch Gesetz. Aber bei aller Hochachtung vor dem Landtage des Königreiches Böhmen und vor dem Gewichte und der Bedeutung, die das Königreich Böhmen bei österreichischen Fragen in die Wagschale zu legen hat, glaube ich doch nicht, daß ein von dem Landtage ausgesprochener Wunsch genügen könnte, eine Oktroyirung zu bewirken, nicht blos für Böhmen, nein, auch für andere Länder, die die Oktroyirung nicht wünschen. (Bravo links. )

Das Delegationsgesetz ist nicht durch den böhm. Landtag zu Stande gekommen, also kann gegen den Wunsch anderer Länder die Änderung desselben nicht herbeigeführt werden; am allerwenigsten könnte man es einrahmen in die bestehenden Gesetze, wenn verfangt wird, daß das Königereich Böhmen als solches in den Delegationen vertreten fein müßte. Das wäre dann die dritte Delegation nebst der ungarischen und der anderen Länder (ja wohl, links); denn sonst ist das Königreich nicht als solches vertreten.

Daß man aber eine solche Verfügung ohne Weiteres den anderen Ländern diktiren könne lediglich über Wunsch des hiesigen Landtages und daß hierin keine Oktroyirung liege, das werden Sie wohl nicht behaupten. Dasselbe gilt drittens von der angebotenen Wahl einer Deputation zur Verhandlung mit den bestehenden legalen Vertretungen der anderen Königreiche und Länder.

Auch hier soll nach der Ansicht des sehr geehrten Herrn Vorredners ein Mißverständniß stattfinden und unter den besieh enden legalen, gesetzlichen Vertretungen der anderen Königreiche und Länder sollen nicht die Landtage derselben verstanden werden, sondern irgend Etwas, was man noch nicht bezeichnen kann. (Sehr gut! links. ) Aber irgend Etwas ist nicht eine bestehende legale Vertretung eines Königreiches oder Landes; solche muß etwas greifbar Bestehendes, durch Gesetze Normirtes kein; das sind nur die Landtage und es wird somit in der Adresse wirklich verlangt, daß mit sämmtlichen Landtagen der anderen Königreiche und Länder durch Deputationen in Verhandlungen getreten werden soll. Auch das wieder wäre eine Oktroyirung nicht blos für Böhmen, sondern auch für die anderen Länder; denn zu einer Verhandlung gehören Zwei: Einer, der verhandelt und Einer, mit welchem er verhandelt; und wenn es durch die Landesordnung beiden verboten ist, in Verbindung zu treten mit anderen Landtagen, so müßte zur Aufhebung jenes Verbotes nicht blos für den Begehrenden, Sondern auch für den Andern eine Oktroyirung stattfinden. (Sehr gut. ) Es ist also klar, daß alles das, was hier verlangt wird, nie anders als durch eine Oktroyirung erzielt wer; den kann. (Bravo. )

Ich habe nunmehr überzugehen zu der Frage, was eigentlich durch all diese Oktroyirungen, wie sie stattfinden müßten, wenn den Wünschen der Adresse und der Denkschrift entsprochen werden soll, und wenn alle diese Verhandlungen, die immer mit Vorbehalt und Verwahrung aller Rechte für Alle, die dabei verhandeln, vorgenommen werden Sollen, was denn durch all dieses für das Heil des Reiches eigentlich erzielt werden soll. Die Zeit steht nicht ftill! Die von Seiner Majestät in der Allerhöchsten Botschaft hervorgehobenen folgen chweren Ereignisse, die setzen sich fort und vollziehen sich täglich. Und da füllen nicht auf Monate, sondern auf Jahre hinausgeheude Verhandlungen eingeleitet werden, um das Reich gegenüber solchen Ereignissen zu schützen.

Denken Sie sich nur, meine Herren, was in der kurzen Spanne Zeit zwischen der Einberufung und dem Zusammentritte des Landtages geschehen ist! Eine der größten Armeen Europas wurde vernichtet, der französische Kaiser beseitigt, die Republick in Frankreich proklamrit und während wir hier berathen, werden wahrscheinlich italienische Truppen thren Einzug in Rom halten und dem Königreich Italien Seine neue Hauptstadt geben. Solchen Er= eignissen gegenüber, die sich in ganz unerwarteter und rascher Aufeinanderfolge vollziehen, soll der endlose, unabsehbare Weg der Verhandlungen durch die Deputationen eingehalten werden und man besorgt nicht, daß mit Recht gesagt werden könnte: Roma deliberanta Sagantum periit?

Und was soll denn eigentlich das Z i e l sein ? wenn wir den Worten der kaiserl. Botschaft folgend, unseren Blick für einen Augenblick vom Königreiche Böhmen weg zum Reiche erheben? Was soll denn für das Reich auf diesec Art erzielt werden? Der sehr geehrte Hr. Borredner sprach sich aus über die nachtheiligen Folgen des Dualismus. Seine Absicht muß also offenbar die sein, der Dualismus soll beseitigt werden. Allein ist denn das, was feiner Ansicht nach an die Stelle des Dualismus gesetzt werden soll, nicht auch mit allen den Bedenklichkeiten des Dualismus, ja noch im potenzirten Maße verbunden? (Bravo! links) Ist es denn richtig, daß Oesterreich durch den Ausgleich mit Ungarn zweigetheilt worden ist, und daß die Nachtheile dieser Zweitheilung beseitigt werden sollen dadurch, daß matt es dreitheilt und mit dieser Drei= iheilung wäre es auch nicht abgethan, es warten Schon Prätendenten, welche eine Viertheilung und noch mehr erwarten (Bravo! Centrum). Da auf die Verhandlung, welche in diesem hohen Landtage am 7. Dezember 1866 stattfand, wiederholt hingen wiesen wurde, sei auch mir erlaubt, auf dieselbe einigermaßen zurückzukommen.

Ich hatte mir damals die Freiheit genommen, jenen Gedanken auszusprechen, dem gestern mein verehrter Freund Hasner Worte lieh, dem Gedanken nämlich, wie der ganze Zug der modernen Geschichte nach der Bildung großer Staaten, nicht aber nach Zersetzung der schon bestehenden geht. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, wie daS Oktoberdiplom ja gerade durch tdiesen Gedanken veranlaßt wurde, wie denn dasselbe in seinem Eingange sich ausdrücklich dahin ausspricht, "Seine Majestät haben erwogen, daß bei der Conzentrirung der Staatsgewalt in allen Ländern des europäischen Festlandes die gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsaufgaben eine für die Sicherheit der Monarchie und für die Wohlfahrt der einzelnen Länder unabweisliche Noth= wendigkeit geworden ist. "

Seit dem Oktoberdiplom und seit dem Jahre 1866 hat sich aber die Konzentration der Staatsgewalt in allen angranzenden Ländern in der erheblichsten Weise gesteigert.

Seit dem Oktober 1860 war der deutsche Bund gefallen, der Nordbund mit seiner strassen Zentral= gewalt an dessen Stelle getreten, die Donaufürsten= thümer in unserem Osten hatten sich geeinigt, Italien näherte sich immer mehr der Einigung, Alles aber, was seit dem Jahre 1866 und in nnseren Tagen geschehen ist, hat gewiß für alle, die treu am Reiche hangen, die Forderung, dasselbe stark und kräftig zu machen, erhöht.

Von Seite des sehr geehrten Vorredners ist uns wiederholt der Vorwurf gemacht worden, wir seien es, die die nachtheiligen Konsequenzen des Dualismus herbeigeführt haben; auch in dieser Beziehung sei es mir erlaubt, auf die Verhandlungen vom Jahre 1866 hinzuweisen. Auch damals hatten wir eine Adresse beantragt, die im hohen Hause Sowie in der Kommission in der Minorität blieb. Wir hatten in dieser Abresse gemeint, Se. Majestät bitten zu wollen, es möge ihm gefallen den Reichsrath wieder einzuberufen und zwar speziell mit Beziehung auf die ungarische Frage, damit die Stimme der zisleithanischen Länder beim Ausgleiche gehört werde. Es wurde opponirt und unsere Adresse fiel. Der Antrag gelangte nicht an Se. Majestät. Der Ausgleich wurde ohne Vernehmung jener Stimme geschlossen und wie wir dann verspätet durch diesen gefaßten Beschluß in den Reichsrath gelangten, dann war allerdings die Schlacht verloren, bevor sie be< gonnen hatte (Heiterkeit), denn ohne daß noch die diesseitigen Länder gefragt worden waren, war das verantwortliche und selbstständige ungarische Ministerium bereits ernannt worden und zwar auch für diejenigen Agenden, welche nach dem Oktoberdiplome gemeinschaftlich sein sollten. Es war bereits der 1867er= Gesetzartikel von Sr. Majestät sankzionirt worden mit dem sofgeschweren Grundsatze, daß für Ungarn eine Rechtspflicht an der Staatsschuld theil= zunehmen, nicht bestehe und dieser Gesetzartikel und die 48ger Gesetze waren durch die vollzogene Krönung Seiner Majestät bereits bindend geworden. Wäre im Jahre 1866 der Reichsrath zusammengetreten, dann würde die Stimme dieses Landes und zwar zu einer Zeit noch gehört worden fein, wo es möglich war, diese Nachteile zu beseitigen. (Sehr gut, bravo!) So aber wurde es unmöglich, und nicht wir sind es, die Sistirung der Verfassung war es, welche daran Schuld ist.

Ich darf nach diesen Auseinandersetzungen, da ich fürchte, die Geduld des hohen Hauses schon allzu lange in Anspruch genommen zu haben, wohl zu dem Resultate kommen, auf welches sie mich führen sollen, es ist das Resultat, daß wir der Adresse der Majorität und den in der Denkschrift enthaltenen Anschauungen nicht beipflichten können. Wir können auch dem Wunsche, der uns am ersten Tage der Verhandlung ebenfalls von einem sehr geehrten Mitgliede von jener Seite des hohen Hauses geäußert wurde, daß wir doch, wenn auch mit allen möglichen Vorbehalten und Rechtsverwahrungen uns ihrem Petitum anschließen Sollen, auch diesem Wunsche sind wir zu unserem Bedauern nicht in der Lage zu entsprechen. Es gibt keinen Vorbehalt und keine Rechtsverwahrung, die den Schritt, den wir damit thun würden, wieder ungeschehen machen könnte. Damit würden wir dem Standpunkte, den wir zu vertreten hier berufen sind, und zwar berufen sind von unseren Wählern, untreu werden. Das können Sie von uns nicht fordern. Dabei sind wir gewiß, die treuen Dolmetsche der Gesinnungen unserer Mandanten zu sein, wenn wir den Wunsch und auch die Hoffnung aussprechen, daß es gelingen möge, daß endlich eine Annäherung und Verständigung in Böhmen vor sich gehe. Es sind nicht blos staatsrechtliche, es sind auch andere Fragen, die uns trennen und bezüglich deren eine Verständigung ganz wohl möglich wäre. Ich will mich in dieser Beziehung auf das berufen, was mein Freund Schmeykal bei Beginn der Debatte mit den warmen Worten eines österreichischen Patrioten und treuen Angehörigen des Landes ausgesprochen hat Gewiß ist es, daß die deutsche Bevölkerung eine Annäherung Sehnlichst wünscht, sie kann aber auch von der Uiberzeugung nicht lassen, daß es ihr Recht sei, Deutsche in Oesterreich zu sein und zu bleiben und daher in inniger Verbindung mit dem Reiche und im Zusammenhange auch mit den Stammgenossen den anderen Ländern Oesterreichs. Daher sind wir, in= dem wir den Antrag der Minorität befürworten und für ihn Stimmen werden, überzeugt, uns mit den Gesinnungen und Anschauungen unserer Mandanten in vollem Einklange zu befinden, denn bei allem offenen und ehrlichen Streben nach Annäherung und Verständigung halten dieselben doch die Uiberzeugung fest, daß die Durchführung der Grundsätze der Verfassung eine Duelle der Kraft für das Reich fei und ihnen Gewähr biete für ihre nationale Existenz. Gewähr aber auch für dasjenige, was den Deutschen in Böhmen nicht minder heilig ist, als die nationale Existenz, das ist für die bürgerliche, politische und religiöse Freiheit. (Bravo! bravo, links).

Oberstlandmarschall: Meine Herren! ich werde die Sitzung auf 20 Minuten unterbrechen, damit die Herren ein wenig Gelegenheit haben, sich abzukühlen und dann um so mehr gestärkt sind, die weiteren Reden noch anzuhören, denn es ist wirklich zu warm hier im Saale. (Heiterkeit. )

(Nach der Unterbrechung wird die Sitzung wieder aufgenommen. )

Oberstlandmarschall (läutet): Berichterstatter der Majorität Herr Dr. Rieger.

Dr. Rieger: Slavný snìme! Mnì pøipadl úkol, abych zastupoval návrh adresy a pamìtního spisu, kteréžto mají pøedloženy býti Jeho Velièenstvu. Co jest obsahem tìchto spisù? Myšlénky vedoucí v nich jsou: království Èeské má pøirozené a odvìké právo, o sobì samo rozhodovati. Království Èeské stojí v pomìru právním s panující rodinou, ono žádá, aby tento právní pomìr byl respektován; a ponìvadž se to v posledních dobách nestalo a neustálými oktrojírkami saháno bylo do tohoto práva, pøišlo království Èeské k tomu pøesvìdèení, že z tohoto zmatku vìèných oktrojírek a zmìn nelze vyjíti nijakým zpùsobem než tím, aby se stala smlouva mezi J. Velièenstvem co legitimním panovníkem naším a mezi národem èeským v politickém smyslu toho slova.

Pánové! království Èeské nabízí se k této smlouvì a ponìvadž nechce popírati, že událostmi právì minulých let vzrostla práva pro nìkteré jiné zemì, nechce, aby snad tato práva byla násilnì zlomena, nýbrž nabízí cestu, kterou by se chtìlo s nimi umluviti o zpùsob, kterak by se veøejné pomìry království Èeského mìly upraviti vzhledem k celé øíši. K tomu konci navrhuje království Èeské, že bude hotovo obeslati delegaci k tomu cíli, aby tam, kdež bude zúplna zachránìno její osobní právo a jeho individualita, aby tam, pravím, spolu s ostatními zemìmi opatøilo se to, co je potøebno pro celou øíši; bude-li pak J. Velièenstvo žádati nìjakých obìtí na království Èeském, tož vyslovuje se, že jest volno k tomu se propùjèiti, tak aby takové obìti od nìho žádány byly na snìmì èeském; a žádá dále, aby pomìry naše byly upraveny cestou smlouvy; nabízí se, že chce k tomu vyvoliti ze svého støedu deputaci, která by s jinými zákonodárnými sbory øíše mohla se o to smluviti, jsouc v tom podporována ochranou a. prostøednictvím samé koruny.

Pánové, ten je asi duch, ten je smysl naší adresy a našeho pamìtního spisu. Pánové, já mám za to, že se vší ctí èlovìka, opravdu svobodomyslného èlovìka, který má v úctì všeliké právo, mohu zastupovati zásady v této adrese a v tomto pamìtním, spise provedené.

Pánové, první vìc, již žádáme, je právo sebeurèení; nil de nobis sine nobis.

Zásada ta zajisté od každého svobodomyslného èlovìka musí býti ochotnì pøijata (výbornì!), jestli se zdráháte ji pøijmouti, tedy pravíte, že království Èeské nemá práva sebeurèování, že mùže teda býti o nìm rozhodnuto od jiných, že je takøka glebae adscriptum jisté dynastii. Pánové! jestli Vám to stanovisko vyhovuje a Vaším názorùm, vìru nevím; ale že by to bylo liberální stanovisko, to pøipustiti nemohu. (Výbornì!)

Pánové! druhé právo, ku kterému se odvoláváme, je právo smlouvy mezi nejjasnìjší dynastií a národem èeským.

Pánové, není-li takové smlouvy, tedy nestojíme ve svazku právním s panující dynastií; my stojíme pouze v pomìru faktickém na základì pouhé moci; my pravíme, není-li mezi námi právní pomìr, tedy nás váže pouze moc! (Výbornì!) Pánové, moc, která dnes vládne, mùže býti odstranìna mocí, která povládne zítra. (Výbornì!) Ale co se zakládá na právì s obou stran uznaném, to povinen jest držeti a zastávati jeden jako druhý stejnì, jakýkoliv obrat vezme právo záležitostí veøejných. (Výbornì!)

Co se nám ze strany protivné navrhuje za základ? Proti nám se praví: Království Èeské nemìlo nikdy žádného práva; cožkoliv mu bylo kdy oktrojováno, platí; cožkoli bylo násilím vzato, platí, vše, co se stalo, je právem. (Všeobecná veselost. ) A, pánové, cožkoliv bude budoucnì oktrojováno, bude také platit.

Zkrátka, pánové, jestli je které stanovisko stanovisko absolutismu, tedy je to tohle. (Výbornì!) Já se Vás tedy ptám, když my na jedné stranì zastáváme pùdu práva, když my zastáváme pùdu vlastního o sobì urèení celého národa a Vy na druhé stranì právo absolutismu, povinnost bezvolného se podrobení, právo pouhé oktrojírky, pánové, kdo jest tu liberálnìjší, kdo jest tu konstituènìjší? Já zajisté mám právem za to, že stanovisko, které my zaujímáme, jest opravdu liberální, opravdu poctivé, opravdu právní a opravdu svobodomyslné.

Ich muß, meine Herren, auf einige Bemerkungen antworten, die von der linken Seite dieses Hanses gegen die Anführungen der Denkschrift und der Adresse ausgebrochen worden sind Obgleich wir in der Adresse und in der Densfchrift mit klaren Worten gesagt haben, "nicht um die Wiederherstellung irgend eines früheren Zustandes handle es sich uns, also offenbar auch nicht um die Wiederherstellung irgend eines ständischen Postulat=Landtages; obschon wir dieses mit klaren Worten ausgesprochen haben, obschon wir dieses und mehr in eben dieser Denkschrift ausgeführt haben, daß wir darnach streben, daß eine Wahlordnung zu Stande komme, die an das historische Recht anknüpfend von der vorgeschrittenen Entwicklung unserer Zeit ausgehend deren wahrhaft sreisinnige Anschauungen von einer gerechten Volksrepräsentanz in sich verkörpert, " wird man nicht müde, auf dieser Seite des Hauses immer und immer wieder mit der Behauptung hervorzutreten, daß wir die Absicht haben, die alte ständische Verfassung wieder herzustellen.

Einer von den Rednern des Hauses hat denn auch wacker die Lanze seines Liberalismus gegen diese Windmühlen des Feudalismus eingelegt.

Meine Herren, leider muß ich Sagen, wenn der große Cerwantes noch heute am Leben wäre, So würde er immer noch Anlaß finden, einen zweiten Roman zu schreiben (oho! links), denn auch heut= zutage gibt es noch Leute genug, die überall noch Zwingburgen und feudale Herren sehen. Meine Herren, die Zeit derselben ist längst vorüber und einer von den Herren auf dieser Seite des Hauses hat es Ihnen klar genug ausgesprochen, wie man auf dieser Seite eben darüber denkt.

Meine Herren, wenn es heute einen Feudalismus gibt, der für die menschliche Gesellschaft Gefahren hat, so ist er ganz irgendwo anders zu Suchen. (Výbornì!) Männer, deren Liberalismus von ganz anderem Kaliber ist, als der jenes Herrn, der hier gegen den Feudalismus mit seinen Waffen aufgetreten ist, Männer, deren Liberalismus von ganz anderer Stählung und Tragweite ist, haben es langst anerkannt und ausgesprochen, daß es heutzutage einen anderen viel gefährlicheren Feudalismus gibt.

Wenn heutzutage, meine Herren, an der vollbesetzten Tafel unserer Gesellschaft das Haupt=Banquo's sich drohend erhebt, so entsteigt es nicht etwa unseren agrarischen Verhältnissen, die man gewöhnlich als die Feudalen bezeichnet; sie wissen so gut wie ich, woher die Drohung komnt, worauf ich mit meinen Worten anspiele, es ist die Losung unserer Arbeiter = Frage; und daß diese nicht etwa in den agrarischen Verhältnissen und nicht in dem, was Sie so gern Feudalismus nennen, ihre Begründung und ihre größte Gefahr für Staat und Gesellschaft hat, das glaube ich, wird bereits auch bei Ihnen außer Zweifel sern. (Výbornì ) Derselbe Redner hat sich dahin aus gesprochen, hentzutage müsse nicht mehr der feudale Adel, es musse das Volk vertreten sein und das sei auch geschehen in der gegenwärtigen Verfassung und das eben sei die Wohlthat, die wir von dieser empfangen haben. Ja, meine Herren, diese Vertretung des Volkes! Daß Gott erbarm! Der ganze dritte Stand, die ganze dritte Steuerklasse ist ausgeschlossen und ich kann Ihnen den Beweis geben, daß Leute, die 50 fl. Steuern zahlen, nicht einmal wahlberechtigt sind, mitunter nicht einmal zur in direkten Wahl.

Die zahlreiche untere Bürgerklasse, die ganze Handweikerklasse ist vom Wahlrecht ausgesschlossen; und eben so ist die große Masse des Arbeiterstandes in Euerer liberalen Verfassung ganz unbeachtet. (Výbornì. ) Meine Herren, mit dieser Liberalität müßt Ihr wahrlich nicht prahlen. Ich kann die liberalen Herren, die in diesem Sinne gesprochen haben, versichern, daß, insoweit ich die Anschauungen der Feudalen auf dieser Seite des Hauses kenne, sie alle Tage gern bereit sind, den Census herab= zusetzen, wo nicht ganz abzuschaffen und dem Volke, ja der Arbeiterklasse selbst eine größere Vertretung zu gewähren, als gewisse Liberale. (Präsident läutet. ) - Es ist hier viel über das historische Recht Böhmens gesprochen worden. - Es hat mich ernstlich gefreut, daß der geehrte Herr Vorredner anerkannt hat, daß Alles das, was diesfalls in der Denkschrift ausgesprochen ist, unbestreitbare Thatsachen sind. Er hat uns aber auch den Vorwurf gemacht, daß wir in der Denkschrift nicht mehr vom historischen Rechte gesprochen haben. Nun ich will aus der Schule schwatzen und ihm im Vertrauen mitheilen, daß wir allerdings ursprünglich mehr gesprochen hatten, daß wir aber, um disputable punkte nicht anzuführen, absichtlich dem aus dem Wege gegangen sind und nur das ausgesprochen haben, was eben von keiner Seite diskutirt werden konnte und auch nicht diskutirt worden ist. (Sehr gut! Výbornì)

Was daqegen vorgebracht worden ist, will ich erwähnen. Meine Herren! vorerst muß ich bemerken, daß man die Commission gewissermaßen in Vorhinein gefangen nehmen will, indem man sagt: Ihr habt die ferdinandeische verneuerte Landesordnung anerkannt. - Ich bitte um Vergebung, meine Herren, dieser Ausspruch ist in der ganzen Denkschrift nicht zu finden. Aus der Denkschrift geht Sogar ganz klar hervor, daß wir keineswegs der Ansicht gewesen sind, daß Ferdinand II. berechtigt gewesen wäre, in Folge eines Aufstanbes der blos protestantischen Stände dem ganzen Königreiche und also auch den kathol Ständen, die an seiner Seite gekämpft hatten, das ihnen zuvor zugesicherte und eidlich beschworene Recht zu nehmen (Výbornì. ) Der geehrte Herr Vorredner ist ein bessererr Jurist als ich, auch er wird zugeben, daß die Erekution eines Rechtes nicht weiter gehen kann, als dieses verweigerte Recht selbst und man dem Gegner nicht noch 20 andere Rechte darüber hinaus kousisciren kann.

Wenn wir in uuserer Argumentation auf dieser otroyirten Basis weiter gegangen sind, so wollten wir damit nur so viel sagen: als Kaiser Ferdinand die erneuerte Landes=Ordnung oktroyirte, so sagte er ausdrücklich, er halte sich für berechtigt, nachdem das ganze Königreich Böhmen in forma universitatis rebellirt habe, die ganze Verfassung dsselben zu annulliren. Er hat aber trotzdem diesen Seinen Entschluß nicht ausgeführt; er mochte zuletzt in feinem Gewissen wankend geworden fein, ob er dazu wirklich ein Recht habe und et hat in Folge dessen die Confirmatio privilegiorum heraus= gegeben, wodurch er das Staatsrecht Böhmens wieder anerkannt hat. Wir haben also damit nur sagen wollen, daß selbst diejenigen, welche den Standpunkt der bloßen Oktroyirung als einen Rechts= standpunkt ansehen, daß Selbst Hefe zugeben muffen, daß der Kaiser Ferdinand als allmächtiger Sieger, als erzürnter Sieger, nachdem er das übernommene

Legislationsrecht des Landes abgeschafft, doch wenigstens die staatsrechtlichen Verhältnisse aufrecht erhalten und respektirt hat. Und ich spreche die Hoffnung aus, daß Seine Majestät unser gegenwärtig regierender Monarch, der in so glänzender Weife die im Jahre 1866 bewährte Treue und Anhänglichkeit und Loyalität dieses Landes und des Volkes von Böhmen anerkannt hat, jetzt nicht ärger mit uns umgehen werde und diesem Lande nicht auch noch das weder nehmen noch nehmen lassen würde, was selbst Kaiser Ferdinand II. in feinem Zorne, in jenen rauhen Tagen des 30jährigen Krieges respektirt hat. (Výbornì. ) Meine Herren,, man hat hier von dem Reservate des Königs gesprochen, die Verfassung zu mehren und zu ändern. Meine Herren, es ist das ein alter und langer. Streit, der über diese Frage vorgeführt worden ist. Die Stände in Vertretung ihres Rechtes haben in der Deduktion vom Jahre 1847 den Beweis geliefert, daß dieses Reservat nicht auf die eidlich gewährleistete Rechte und Freiheiten des Königreiches Böhmen bezogen werden könne. Meine Herren, daß dieser Vorbehalt nicht auf die Privilegien, sondern blos auf die Privatlegislation bezogen werden könne, geht schon aus dem bloßen Zusammenhange hervor, in welchem sich jene gedachten Worte befinden. Und der geehrte Herr Vorredner, der ein so ausgezeichneter Hermeneut ist, wird, wenn er sich die Mühe nimmt, den Zusammenhang dieser Stellen zu vergleichen, gewiß meiner Ansicht beipflichten; sollte er aber darüber Zweifel haben, so wolle er die Güte haben, die Protokolle der damaligen Revisions=Kommission einzusehen, die diesfalls verhandelt hat. Daraus geht klar "hervor, daß man diesen Vorbehalt nur bezogen hat auf das Legislationsrecht des Königs und keineswegs auch auf die staatsrechtlichen Privilegien des Landes, von denen man ausdrücklich bemerkte, daß sie ja durch den Eid des Königs solvirt seien, Wenn man übrigens behauptet, daß auch die Privilegien in diesem Vorbehalt begriffen feien und daß also auch der Eid auf die Privilegien vom Monarchen bei seiner Krönung nur in der Weise ausgesprochen wurde, daß er sich auch das Recht vorbehalte, auch diese Privilegien und die staatsrechtlichen Verhältnisse des Landes beliebig zu ändern, dann heißt es ungefähr so viel: man läßt Se. Maj. Kaiser Ferdinand V. schwören: "Wir Ferdinand V. schwören Gott dem Allmächtigen einen Eid, daß Wir die Stände bei diesen und diesen Privilegien erhalten, und daß Wir diese Privilegien nach Unserem puren Belieben abändern werden. So wahr uns Gott helfe!" (Heiterkeit, Výbornì!) Meine Herren, w e n n Sie sich erlauben, unserem verehrten Kaiser Ferdinand V. unb allen seinen Vorgängern zuzumuthen, daß sie in d i e s e r W e i s e den Namen Gottes mißbraucht und eitel genannt haben, (Sehr wahr! Výbornì!) so ist dies wahrlich eine Majestätsbeleidigung, (Stürmtsches Oho! links; bouølivé Výbornì v pravo a v støedu, Präsident läutet; Rufe links: Zur Ordnung! das können wir nicht dulden!).

Dr. Pickert: Das ist abscheulich! Man wirft uns Majestätsbeleidigung vor! Ich bitte den Redner zur Ordnung zu rufen!

Oberstlandmarschall: Meine Herren! Ich bin derjenige, der die Ordnung hier erhält. (Výbornì!) Wir sind keine polnische Versammlung; ich werde meine Pflicht thun, Sie müssen sie mich auch thun lassen!

Volání v støedu: A pan Dr. Pickert jest volán k poøádku!

(Rufe links: Oho!) Oberstlandmarschall: Ich bitte meine Herren! Ich müßte die Sitzung Schließen, wenn Sie mich nicht meine Befugniß ausüben lassen; ich bin derjenige, der allein hier befugt ist, die Ordnung zu erhalten; und ich ersuche daher den Herrn Berichterstatter, diesen Ausdruck zurück zu nehmen, denn sonst müßte ich ihm eine Rüge ertheilen, und den Ordnungsruf erlassen, denn der Ausdruck war wirklich etwas scharf.

Dr. R i e g e r: Ich korrigire mich also, (Bravo! links) ich korrigire mich dahin, daß die Herren glauben, Seine Majestät Kaiser Ferdinand V. und die vorigen Könige haben wirklich diesen Eid in dem Sinne geschworen, wie ich ihn eben citirt habe. Ich meinerseits bin der Ansicht, meine Herren, daß das nicht im Geiste der früheren Herrscher dieses Landes gelegen war, von denen bekannt ist, daßsie stets von einer gut christlich katholischen Gesinnung waren und es mit ihrem Gewissen gewiß nicht vereinigt hätten, einen Eid in einer Weife zu schwören, wobei sie wahrlich den Namen Gottes eitel genannt hätten.

Man hat der Kommission vorgeworfen, daß sie soviel anderes übersehen hat, und noch viel Andere historische Bestimmungen hätte nennen sollen; so hätte sie namentlich anführen können, daß das Rechts= verhältniß der Krone Böhmen zu der allerhöchsten Dynastie schon in früherer Zeit begründet war. Meine Herren! wenn das der Fall war, dann begreife ich nicht, wienach Kaiser Ferdinand I. sich hat entschließen können, der böhmischen Nation einen Revers auszustellen, daß sie ihn nicht aus irgend einer Pflicht, sondern durch freie Wahl, aus freiem Willen auf den Thron berufen habe. Derselbe Herr Vorredner hat auch gemeint, wir hätten der Vollständigkeit wegen auch anführen können, daß der König von Böhmen fein Land hätte vom deutschen Kaiser zum Lehen nehmen sollen. Diese Anführung hat derselbe Herr Redner in einer etwas glimpflichen Weise abgeschlossen, indem er meinte, dieser Fall wäre vielleicht heute weniger erwünscht oder weniger opportun, ich glaube, so waren ungefähr seine Worte. Meine Herren! Wenn diese deutliche Hinweisung des geehrten Herrn Redners von mir richtig verstanden worden ist, so kann sie nur den Sinn gehabt haben, es werde vielleicht in den nächsten Tagen vielleicht wieder ein deutscher Kaiser gewählt werden, und der Fall werde Sonach praktisch werden, wo der König von Böhmen Sein Land wird zu Lehen nehmen muffen. (Oho! Ruf: Moskau!)

Meine Herren! der Fall ist vielleicht möglich (Ah! links) und es wird Sr. Majestät geheimer Rath dann in der Lage sein, diesen Standpunkt zu vertreten, die Behauptung zu vertreten, daß der König von Böhmen Vasall des deutschen Reiches war. (Oho!) Ich halte mich in dieser Beziehung vor= der Hand an einen Erlaß des Kaisers Ferdinand I. vom Augsburger Reichstag vom Jahre 1548, worin es ausdrücklich heißt: "ob nun gleich= wohl die königliche Majestät als König von Böhmen etliche Land und Herrschaften der deutschen Sprach und Zunge vom hl. deutschen Reiche zu Lehen erkennen, so haben dieselben Land und Herrschaften vom römischen Reiche weder Schuß und Schirm, Fried noch Recht, sondern seind [von dem Reich deutscher Nation in einander sonder (besonderes) Reich und Nation von altershero abgesondert und demselben römischen Reich nicht inkorporirtes und also des Reiches deutscher Nation Bürden, Anschlägen und Contributionibus nicht unterworfen. " Meine Herren! Das ist der Standpunkt, den ich in dieser Frage ich und, ich glaube, mit mir die Majorität dieses Hauses einnimmt da! Richtig) und den wir vielleicht einmal, Gott bewahre, daß die Zeit bald herankomme, in die Lage versetzt sein werden, im Interesse Oesterreichs und seiner Dynastie zu vertreten. Der geehrte Hr. Vorredner hat viel gesprochen von Mißverständnissen, die aus unserer Denkschrift und aus unserer Adresse resulliren: Meine Herren, es ist eine alte Regel: Wer nicht verstehen will, dem ist schwer begreiflich zu machen und es ist auch bekannt die Auslegungsregel gewisser Hermeneuten: was man nicht auslegen kann, legt man unter. So hat jener geehrte Hr. Vorredner daraus hingewiesen, daß wir ja in unserer Adresse ausdrücklich Sagen, daß wir bereit Sind, in der altherkömmlichen Weise das zu bewilligen, was von uns für die Bedürfnisse des Reiches angesprochen würde. Meine Herren! es wundert mich, daß der sehr geehrte Hr. Redner, der ein so scharf= sinniger Jurist ist, nicht den Unferschied gemerkt hat, der besteht zwischen der Weise, in welcher ein Recht geltend gemacht wird, und der Person, die es geltend macht.

Meine Herren! wir haben nirgends gesagt, daß der alte ständische Landtag die Person sein soll, die dieses Recht der Stenerbewilligung üben soll, sondern wir haben nur gesagt, es soll in dieser Weise ausgeübt werden, respektive der König solle die Steuern für das Reich hier zu Lande auf dem Landtage, auf dem vollberechtigten und rechtmäßigen Landtage begehren und sie werden ihm in jener alten Weife von uns gewährt werden. (Stimmen rechts und im Centrum: Recht! So ist es!)

Meine Herren! ES ist wiederholt von Seite desselben Herrn Redners auf die ständische Verwahrung vom Jahre 1861 hingewiesen worden, daraus Kapital geschlagen und behauptet worden, daß man in dieser Verwahrung die ständischen Vor= rechte verwahrt habe. Ich weiß nicht, ob der sehr geehrte Herr Vorredner sich Mühe genommen, diese Verwahrung nachzulesen; ich werde mir erlauben, die Worte daraus zu zitiren, die uns darüber aufzuklären im Stande sind:

"Da wir die Stände des Königreiches Böhmen uns nicht als Inhaber persönlicher "Vorrechte und Privilegien, sondern als "Depositäre der Rechte des Landes betrachten, "so erachten wir nach Ehre und Gewissen es als "gebieterische Pflicht, feierlichst zu erklären, daß wir "durch diesen Schritt (den Eintritt in den Februar= "Landtag) nicht präjudizirt haben Wollen und nicht "präjudiztren können den Rechten und Freiheiten "des Königreiches Böhmen (Sehr war!) "und der Kontinuität feines durch eine ununter= "brochene Reihe von Staatsakten staatsrechtlich "gewährleisteten Bestandes. " (Výbornì. )

Und weiter heißt es: "Die Staatsrechtliche "Existenz des Königreiches Böhmen u. s. w. "

Ich will dies, meine Herren, nicht weiter ausführen.

Sie sehen, meine Herren, daß damals nicht etwa welche ständische feudale Vorrechte verwahrt worden sind, fondern die Rechte des Landes. Daß die Verwahrung ständischer Vorrechte längst nicht mehr in der Absicht dieser Stände lag, darüber liegt mir hier ein Aktenstück vom Jahre 1848 vor, worin, wo nicht die sämmtlichen, so doch die meisten damaligen Ständemitglieder erklären, "daß sie sich darüber freuen, daß eine Volks= repräsentation gebildet werde. Also, meine Herren, diejenigen, die da glauben, daß mit der gegenwärtigen Verfassung nämlich in der Volksrepräsentanz ein neues arcanum entdeckt worden sei, sind jedenfalls zu spät gekommen.

Meine Herren, ich muß noch auf eine Angelegenheit zu sprechen kommen, die auch mich vielfach persöulich betrifft; es ist die Theilnahme der Abgeordneten des Königreiches Böhmen in dem konstituirenden Reichstage im Jahre 1848.

Meine Herren! Es ist eine bekannte Thalsache, unter welchen Verhältnissen dieser Reichstag zu Stande gekommen und unter welchen Verhältnissen er vornehmlich von Seite des Königreiches Böhmen beschickt wurde. Das Königreich Böhmen war damals in Folge der Juniaufstände im Bela= gerungszustande, mehrere seiner bedeutendsten Männer waren int Gefängnisse, das Land hatte durchaus keine Möglichkeit sich irgend wie auszusprechen über Seine Rechte, über seine Wünsche. Unter solchen Verhältnissen, in dieser Zwangslage - meine Herren, Sie wissen was eine Zwangslage ist, (Heiterkeit) in dieser Zwangslage also sind die Abgeordneten von Böhmen in den konstituirenden Reichstag gekommen. Meine Herren, ich betone, in den konstituirenden allerdings. Welcher Art Verfassungsanträge sie in diesem Reichsrathe vertreten haben, das geht allerdings aus den Protokollen hervor und wenn sich der geehrte Herr Vorredner die Mühe genommen hat, die Protokolle durchzusehen, - ich, meine Herren, bin Theilnehmer der Verfassungskömmission gewesen, so muß ich ihm in Erinnerung bringen, daß es insbesondere die Abgeordneten des Königreiches Böhmen waren, die von vornherein darauf bestanden haben, daß der Konstitutionsausschuß nicht in einer Weife gebildet werde, welche den Rechten der Krone präjudiziren würde und die großen Länder der Gefahr der Majorisirung aussetzen würde, indem man den kleineren Ländern eine verhält nißmäßig größere Vertretung gäbe. Nachdem diese Verwahrung nicht beachtet worden war und der Konstitutionsausschuß versammelt war, wurden diese Angelegenheiten in Verhandlung genommen. Das, was der verehrte Herr Abgeordnete vor mir erwähnt hatte, ist allerdings zur Sprache gekommen, es fällt mir nicht ein, das zu negiren; aber, meine Herren, wollen sie gefälligst erwägen, daß das im Jahre 1848 war; in einer Zeit, wo, ich möchte sagen, die ganze Welt aus den Fugen gehoben war, (links: aha) in dieser Zeit einer gewaltigen Bewegung, wo kein Mensch wissen konnte, was im Staaten= leben von heute auf morgen zu Stande kommen kann, wo man allgemein gedacht hat, daß die ganze Welt auf ganz neuen Grundlagen werde aufgebaut werden; in dieser Zeit also ist diese Idee, Oesterreich nach Nationalitäten zu rekonstituiren, ausgesprochen worden. Meine Herren! Was sie immer von dieser Idee halten, ich war es nicht, der sie ausgesprochen hat. (Stimme links: Palacký!) Das werden sie zugeben, daß sie eine durch und durch in ihrem innersten Wesen gerechte gewesen ist, daß man selbst in der damaligen gewaltigen Ausregung unter uns Böhmen nicht darauf ausging, die Deutschen des Landes in irgend einer Weife zu vergewaltigen, daß man unsererseits vielmehr ehrlich darauf bedacht war, allen Völkern des Reiches ihr Recht und besonders ihrer nationalen Individualität die erforderliche Sonderstellung und freie Bewegung zu gewähren und durch die neuen Institutionen zu sichern. Wie gesagt, es ist jener Vorschlag nicht meine Anschauung, es ist diese Idee von Nationalitätsstaaten unter uns schon langst aufgegeben worden. Wir und mit uns unser Volk haben bereits längst erkannt und es in hundertfältiger Weise ausgesprochen, daß es auf dem Boden des historischen Rechtes feine Zukunft aufbanen will. Aber, wie gesagt, die redliche Absicht, diese Proposition werden sie, meine Herren, wenn sie selbst redlich fein wollen, nicht negiren können. Nun, meine Herren, bemerke ich weiter, daß mein verehrter väterlicher Freund, nach= dem er die Richtung erkannt hatte, welche die Majorität im Verfassungsausschuße hatte und welche allerdings eine mehr zentralistische war, als er im Interesse unseres Vaterlandes billigen konnte, daß er sich bestimmt gefunden hat, feiner Ueberzeugung gemäß, aus diesem Konstitutionsausschuße auszutreten, und wenn ich selbst noch darin geblieben bin, so geschah dies nur deshalb, weil ich nicht die Hoffnung aufgab, noch aufgeben wollte, selbst in d i es e r Kommission die Rechte des Landes und Seine Selbstbestimmung zu wahren, so weit als es irgend möglich war; daß ich dies auch ehrlich gethan habe, dafür geben die Protokolle, die eben der verehrte Herr Vorredner angeführt hat, volles Zeugniß und es ist das ein bekanntes Faktum, welches auch in Springer's Geschichte Oesterreichs angeführt ist, wo mir Springer selbst den Vorwurf macht, ich hätte zu weit gehende föderalistische Anschauungen vertreten. Der geehrte Herr Vorredner wird es wissen. Es ist ferner bekannt, der Beschluß des Konstitutions=Ausschußes von Kremsier ist im Reichsrathe nicht zum Beschluß gekommen, wie So, müssen sie alle sehr gut wissen. Wer übrigens die Verhältnisse im Reichsrathe von damals kennt, der wird auch wissen, daß daselbst, wie natürlich, die Repräsentanten der slavischen Bevölkerung, also Vertreter föderalistischer Grundsätze entschieden die Majorität hatten. Das ist also auch eine bekannte Thatsache, und daß wir uns mit vollem Rechte der Hoffnung hingeben konnten, daß Alles, was immer in einer zu zentralistischen Richtung vom Konstitutions=Ausschuße beantragt worden war, in jenem konstituirenden Reichstage jene Abänderung wird finden müssen, welche die Sonderstellung des Königreiches Böhmen den Anforderungen des Königreiches Böhmen und seiner staatsrechtlichen Stellung entspricht, (Rufe: tak jest to!) und in diesem Sinne habe ich an diesen Verhandlungen Theil genommen.


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