Pondìlí 25. února 1867

Recht einmal gegolten. Wenn es sich darum handelte, den Städten einen Aufschwung zu bereiten, kein besseres Mittel mußte man, als das magdeburger Recht, das deutsche Recht, zu wählen und einzuführen. Und nun, meine Herren, was ist die Konsequenz davon?

Wenn die deutschen Vertreter der Landgemeinden in Böhmen, und die deutschen Vertreter der Städte in Böhmen ein dankbares Andenken gegen die Könige von Böhmen haben, wer wird es ihnen verargen wollen? Wäre das nicht Pflicht und Schuldigkeit, und fühlen wir uns denn nicht als eigentlich königlich Gesinnte?! Wir sagen es auf das Entschiedenste gegen Jedermann ohne Ausnahme: Kein anderer Gedanke ist in uns und ferne ist uns jede Agitation im entgegengesetzten Sinne. Wir wollen nichts anderes, als einen Augleich mit denen, die in einem und demselben Lande wohnen. (Bravo, Bravo links). Wir wollen aber auch, daß unter dem Volke Böhmens nicht nur Eine Seite verstanden werde (Bravo links); wir sind gleichberechtigt (Bravo, bravo!) und niemals werden wir davon abstehen. (Bravo). Das aber mußte ich sagen, meine Herren, ehe ich auf dasjenige eingehen konnte, was eigentlich Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist, (Unruhe im Centrum, D. -L. -M. läutet) so bedauere ich vom ganzen Herzen, daß ich auf gar keinen Fall dieser Adresse beizustimmen in der Lage bin, da sie vollständig gegen mein Gewissen ist. Gleich der dritte Passus lautet so eigenthümlich, daß mir wirklich nur der eine Gedanke kam, entweder war sie von Jemandem verfaßt, der in Böhmen nicht lebt und die böhmischen Zustände nicht kennt, (Oho, oho! im Centrum) oder der von der Voraussetzung ausgeht, die Deutschen gehören nicht zu Böhmen. (Bravo links, sehr gut!) Aber auch aus einem andern Grunde kann ich der Adresse nicht beistimmen.

Hier, meine Herren, steht im letzten Absatze der ersten Seite eine so furchtbare Anklage, daß, wenn ich sie recht verstehe - ich lasse mich in dieser Beziehung vollständig reformiren, - und nehme das Wort in dem Augenblicke zurück, wenn ich eines Besseren belehrt werde; - aber so wie ich die Adresse aufgefaßt habe, ich mir eine größere Anklage gegen ein Ministerium gar nicht denken kann, als folgende ist: "Der trengehorsamste Landtag würde seine heiligsten Pflichten gegen Thron und Reich, sowie gegen das Königreich, das er zu vertreten berufen ist, nicht erfüllen, wenn er es unterließe, vor Sr. Maj. ehrfurchtsvoll auszusprechen, daß er in solchen Bahnen".... -in welchen Bahnen? In den Bahnen der kaiserlichen Regierung vielleicht? - (Rufe aus dem Centrum: Beust, Beust!) - "eine Gefährdung der Rechte des Monarchen und der Lebensbedingungen des Reiches so wie der wichtigsten Interessen und begründetsten Rechte des Landes erblickt. " Ich kann mich täuschen; dann nehme ich augenblicklich zurück das, was ich gesagt habe.

Aber so, wie es vorliegt, ist es eine in furchtbarer.

Weise gegen einen abwesenden Minister geschlenderte Anklage. Nun meine Herren, um zum Schluße zu gelangen, noch Eines. - Die Gegensätze, die heute an einander gerathen sind, die Principien, die von der einen Seite gegen die andere Seite ausgesprochen wurden, sie sind, wie Jedermann weiß, nicht von heute und nicht von gestern; sie sind so alt, wie die Fundamente des österr. Kaiserstaates; so alt, ja älter beinahe als die einzelnen Königreiche und Länder. Fort und fort ist das Princip der größeren Einigung im Kampfe mit dem Principe, auf die Peripherie besonderen Nachdruck zu legen, und fort und fort wird die Aufgabe der öfterr. Staatsmänner sein müssen, wenn auf das Centrum ein so großer Nachdruck gelegt wird, daß darunter die Peripherie leide, leiden muß, indem ihr das Gesetz des Lebens entzogen oder geschmälert wird, daß dann durch größere Betonung der Peripherie wieder ein Gleichmaß und Gleichgewicht hier eintritt und so beide Gewalten sich die Wage halten.

Ich bin eben deshalb weit entfernt, nicht von diesem Standpunkt aus in der Ansicht meiner Gegner eine gewisse Berechtigung zu finden, aber jeder kann auch zu weit gehen. Ich habe mir hier ein Verzeichniß von allen den Grundsätzen gemacht, die bei Gelegenheit der früheren Adreßdebatten im hohen Hause ausgesprochen wurden- und ich staune über das, was als Resultat dieser Zusammenstellung herauskommt. Wenn hiebet z. B. gesagt wird, - um mit der Sache so schnell als möglich zu Ende zu kommen, wenn gesagt wird, "wir wollen" eine neue pragmatische Sankziou und angeknüpft wird an die alte, so sage ich ganz einfach, daß diese Anknüpfung nach den vorliegenden Dokumenten mindestens nur höchst bedingt zuerkannt werden könne; aber wir sagen noch mehr, wenn von einem Ausgleiche mit der Krone die Rede ist, wenn überhaupt davon die Rede sein kann, so muß ich als sehr unwürdiger Deputirter und Mitglied dieses hohen Landtags sagen, ein Ausgleich setzt doch eigentlich einen Prozeß voraus; ich für meine Petson fühle mich aber ganz und gar nicht im Prozesse mit der Krone begriffen (Bravo).

Hingegen ist mir bewußt, meine Herren, und das ist die Stimme eines großen Theiles des Landes, daß als nun die Minister Sr. Majestät, die in Bezug auf diesen hochwichtigen Akt doch gewiß die Verantwortlichkeit nicht auf sich nahmen, den hohen k. k. Erlaß ohne Zustimmung ihres. Allergnädigsten Herrn zu erlassen, daß diese Minister, die diesen Erlaß gegeben haben, damit nichts anderes thaten als - und so fassen wir es auf als daß sie die Rechtskontinuität wiederherstellen wollten (Bravo! links). Und sind die Ungaren stolz auf ihre Rechtskontinuität, meine Herren, so sind wir es auch und wir werden sie uns nicht nehmen lassen, sondern werden daran festhalten. (Bravo! links, Heiterkeit im Centrum).

Mag aber die Sache sich wenden wie immer, das Eine steht mir fest, daß ich nicht gegen das Gesetz handeln werde und das Gesetz ist aber meiner Ueberzeugung nach so unzweideutig, daß ich für meine Person nur an diesem festhalten kann und festhalten werde, wie auch immer Andere sich entschließen mögen, ich halte es mit den Worten des Dichters:

Und wenn alles im bunten Wechsel kreist,

Es beharret im Wechsel ein besonnener Geist. (Bravo! links).

Oberstlandmarschall: Sr. Excell. Graf Clam-Martinitz hat das Wort!

Se. Exc. Graf Heinrich Clam-Martinitz: Meine Herren, ich fühle mich nicht berufen, heute in die Detailerörterung der eben gehörten rechtlichen und staatsrechtlichen Deduktionen einzugehen. Ich will nur zwei Punkte unmittelbar an das eben Gehörte anknüpfen, bevor ich zum eigentlichen Gegenstand der heutigen Berathung übergehe. Der eine ist, ich möchte sagen, eine persönliche Bemerkung, die zwei Jahrhunderte zurückgreift.

Es ist erwähnt worden, daß hervorragende Mitglieder des böhmischen Adels unter Ferdinand den II. beauftragt wurden, eine Landesordnung zu verfassen und daß die erneuerte Landesordnung ihre Arbeit war. Ich bin in der Lage, auf das Bestimmteste auszusprechen, daß das unrichtig ist. Der Entwurf, den die 3 erwähnten Mitglieder des böhmischen Adels ausgearbeitet haben, wurde ad acta gefegt und statt dessen ein neuer und zum großen Erstaunen der genannten drei Verfasser ganz anderer Entwurf als erneuerte Landesordnung erlassen. (Hört! im Centrum).

Eine zweite Betrachtung, zu der mich die eben gehörten Worte veranlaßen, ist die, daß es doch einen schmerzlichen Eindruck macht, sich abmühen zu sehen in diesem Haufe inmitten der Vertretung des Königreichs Böhmen, um möglichst unsere historischen Rechte herabzusetzen und zu beweisen, daß wir kein Staatsrecht haben. (Bravo! im Centrum).

Da erinnere ich mich der Worte, die ein Patriot in einer anderen legislativen Versammlung seinen Mitvertretern machend zugerufen hat: Ne ipsi manibus sacrilegis jura et privilegia sua dilacerarent. (Výbornì!).

Nach diesen kurzen Bemerkungen will ich zum Gegenstande, der uns unmittelbar beschäftigt, übergehen.

Nach mannigfachen Schwankungen, nach vielfachen unerwarteten Wandlungen stehen wir heute wieder an einem wichtigen Wendepunkte; wir stehen vor Entschließungen, die möglicher Weife entscheidend für die Zukunft des Landes, für die Entwicklung unserer öffentlichen Zustände werden können. In einem solchen Augenblicke scheint es mir vor Allem wichtig und der sicherste Weg, um zu ruhigen Urtheilen zu gelangen, zu trennen vor Allem die Frage: quid juris und quid consilii?

Ich erkenne vollkommen das Gewicht der Opportunitätsgründe auf dem Gebiete der Politik, noch viel mehr erkenne und würdige ich die patriotischen Gefühle, welche zu der Bereitwilligkeit stimmen, von dem Rechte so weit abzugehen, als es eben möglich ist. Auch ich bin von diesen Gefühlen durchdrungen. Aber, meine Herren, ich glaube vor Allem muß das quid juris, die Rechtsfrage, den Maßstab abgeben, wie weit man den Opportunitätsgründen nachgeben kann, und sie muß zugleich die Leuchte fein, uns zu zeigen, in welcher Richtung das Heil zui suchen, in welcher Richtung die patriotische Hingebung zum Besten des Ganzen sich manifestiren solle. Ich muß also zunächst die Rechtsfrage im Allgemeinen darstellen.

Man fordert uns auf, in den versassungsmäßigen Reichsrath zu wählen. Meine Herren! mit dem Ausdrucke "verfassungsmäßig" soll man nicht spielen; diese Frage kann man nicht nach Doktrinen, nicht nach einem einseitigen Standpunkte lösen, man muß sie nach positivem Gesetze (lösen. (Rufe: Ja Wohl!) Die Frage der Versassungsmäßigkeit ruht darin, ob die Versammlung, welche einberufen ist, dem Grundgesetze vollkommen, in allen wesentlichen Theilen entspricht, auf dessen Grundlage sie einberufen ist. Ich stelle mich in dieser Beziehung und zu dieser Deduction auf den Standpunkt der FebruarVerfassung, ich will augenblicklich alle Fragen in Beziehung aus die thatsächliche, ausschließliche, unbestrittene Gültigkeit derselben bei Seite lassen, ich stelle mich wie gesagt auf den Standpunkt der Februarverfassung, und frage, ist eine Vertretung, ist eine Versammlung verfassungsmäßig, welche weder in dem Objekte der Vertretung, noch in der Zusammsetzung, noch in dem Wirkungskreise mit den Bestimmungen des Grundgesetzes zusammenstimmt, ja in Allem das gerade Widerspiel desselben ist. (Bravo! Výbornì!).

Der Reichsrath, der verfassungsmäßige Reichsrath ist zur Vertretung des Reiches berusen. Nun, meine Herren, Sie wissen in dem Augenblicke, wo Sie in diesen Reichsrath berufen werden, daß er nicht mehr zur Vertretung des Reiches berufen ist, daß nicht einmal alle Vertreter des Reiches einberufen sind, daß er berufen ist, nur die westliche Reichshälfte zu vertreten, diese westliche Reichshälfte, für welche man den, Namen zu finden noch nicht in der Lage war, und gegen welche selbst die Sprache Zeugt. Man hat verschiedene Versuche angestellt, es Cisleithanien zu nennen, Deutschösterreich, westliche Reichshälfte, im Widerspruche sind mit allen Elementarbegriffen; und diese Reichshälfte soll das Ergebniß sein des Wandels auf der Bahn der Verfassungmäßigkeit, jener Verfassungsmäßigkeit und Verfassungstreue, welche immer Großösterreich und Reichseinheit auf ihre Fahne geschrieben hatte. (Výbornì).

Meine Herren! wir haben geglaubt und glauben es noch im Namen Aller, wenigstens im Narnen der überwiegendsten Mehrzahl des Landes zu sprechen, wenn wir aussprechen, daß das Königreich Böhmen feinen Stolz darin sinde, dem ganzen Österreich anzugehören, sich aber dagegen verwahrt, der westlichen Reichshälfte aufzugehen, (výbornì, sehr gut, ) und, meine Herren, ich glaube, es ist, obwohl ich nicht gerne in solchen Berathungen von der Stimme des Landtages an die der Wähler appelire, da ich glaube, daß dieses so viel als möglich vermieden werden sollte, nachdem es aber wiederholt betont worden ist, so muß ich darauf eingehen und muß aussprechen, daß ich der Überzeugung bin, daß auch die deutschen Bewohner des Königreiches Böhmen nicht blos, wie es gesagt wurde, seines fruchtbaren Bodens, seiner Industrie, in seiner intellektuellen und sonstiger Kulturentwickelung erfreuen wollen, sondern auch festhalten an den vaterländischen Überlieferungen und an den Pietätsgefühlen, in dem Gefühle der Angehörigkeit zum Lande, sowie daß sie die Individualität des Königreichs Böhmen nicht wollen verloren gehen lassen, (Unruhe links), trotz der Geschäftigkeit, mit der man bestrebt ist, diese Erinnerungen möglichst in's Lächerliche zu ziehen, sie möglichst mit falschem Begriffe zu verquicken; trotz jener Geschäftigkeit, welche mit allen den abgebrauchten Mitteln von Feudalismus, von rothen Fracks, von vergilbten Pergamenten, mit allen jenen Mitteln, welche das Licht der Debatte und der Diskusion scheuen, aber dagegen im Dunkel mit um so größerem Muthe auftreten, dagegen arbeitete. (Bravo! Výbornì!) Aber nicht nur das Objekt der Vertretung ist nicht mehr vorhanden, meine Herren, auch die Zusammensetzung der Versammlung ist nicht möglich, es ist die Zusammensetzung dieses angeblich verfassungsmäßigen Reichsrathes nach dem Grundgesetze nicht möglich. Es ist dieß eine Thatsache, vor der sie Ihre Augen nicht verschließen dürfen, daß nur ein Theil der Vertreter einberufen worden ist, und, meine Herren, wenn sie darüber hinausgehen und den Rumpf eines Körpers für den ganzen Körper anerkennen wollen, dann dürfen sie sich auch nicht beklagen, wenn ein andersmal nur die Vertreter einzelner Länder zusammenberufen werden und ihnen auch der Name »eines verfassungsmäßigen Reichsrathes« beigelegt wird, wenn vielleicht die Vertreter Riederösterreichs allein als ein verfassungsmäßiger Reichsrath angesehen Werden. (Výbornì!) Meine Herren, der dritte wesentliche Punkt, der dritte charakteristische Punkt für eine verfassungsmäßige Versammlung ist doch eben ihr Wirkungskreis. In dieser Beziehung aber ist eben die Gesammtheit, die Gemeinsamkeit faktisch zerrissen. Die Gemeinsamkeit der Reichs-Angelegenheiten, die gemeinsame Behandlung derselben soll in diesem verfassungsmäßigen Reichsrathe nicht mehr vorkommen; und, meine Herren, wenn Sie also diesen Körper denn doch als einen verfassungsmäßigen betrachten, wenn Sie in denselben als einen verfassungsmäßigen wählen wollen, dann anerkennen Sie die Veränderung, dann haben Sie nicht mehr das Recht in dem Körper gegen diese Änderungen zu stimmen. (Rufe links: O ja!) Ja, meine Herren, so ist es; gerade das möchte ich Ihnen zur Erwägung vorlegen, daß alle Jene, welche nach heute hier vorgekommenen und nach vielsachen Äußerungen, die anderwärts vernommen wurden, am Ende dennoch nur den verfassungsmäßigen Reichsrath als Boden zu weiterer Aktion betrachten. Es ist heute gesagt worden: "Wir betrachten dieß als den ersten Schritt zur Wiederherstellung der Verfassung. " Es deutet dieß darauf hin, daß in Verbindung mit diesem Reichsrathe auch noch weitere Schritte geschehen sollen, um den verfassungsmäßigen Boden wieder zu erobern.

Meine Herren! nach Allem, was faktisch dazwischen liegt, sich der Meinung hinzugeben, daß der verfassungsmäßige Boden, - der ganze verfassungsmäßige Boden des 26. Feber des Feberpatentes ohne gewaltsame Erschütterungen wieder erlangt werden könnte, ist eine Illusion, deren Unhaltbarkeit so auf der Hand liegt, daß ich darüber kein Wort zu verlieren brauche. (Výbornì!! rechts und im Centrum, anhaltender stürmischer Beifall. - Oho auf der Linken. )

Nach meiner Überzeugung kann daher der Reichsrath nicht als verfassungsmäßig betrachtet werden; jedenfalls kann nicht gesagt werden, daß es derjenige Reichsrath ist, in welchen der Landtag nach §. 16 der Landesordnung zu wählen hat. Der Landtag kann doch nicht als blindes Instrument betrachtet werden, welcher für jede mögliche Versammlung, der man diesen Namen beilegt, zur Beschickung verpflichtet sein sollte, kraft seiner Landesordnung. (Bravo, výbornì rechts und im Centrum).

Ich glaube noch mehr als das, noch mehr, er ist nicht nur nicht verpflichtet, dieß zu thun, er ist nicht einmal berechtigt; er ist nicht berechtigt eine Versammlung als verfassungsmäßig anzuerkennen, sich an einem Reichsrathe zu betheiligen, welcher nur einzelne Attribute der Verfassungsmäßigkeit erborgt. Nach diesem steht meine Überzeugung fest, daß die Antwort auf das "quid juris" die ist, daß wir dieses nicht thun können.

Nun was sollen wir thun? (Rufe: Hört! Hört!) Wir anerkennen alle die Notwendigkeit, die Verfassungswirren in Österreich zu lösen; wir alle sind geeinigt in dem Wunsche, in dem Streben, dem Verbande Österreichs einen neuen staatsrechtlichen Ausdruck zu geben. Wir sind geeinigt in dem Wunsche, die Mitwirkung der Veriretungskörper an der Gesetzgebung zu regeln. Wir alle wollen die Gemeinsamkeit der höchsten Staatsaufgabe gewahrt wissen, wir wollen Österreich durch den Ausgleich stark, mächtig und einig und wo es nöthig, auch gefürchtet machen. (Ja wohl, výbornì. ") In diesem Ziele sind wir alle einig! Nun aber, meine Herren, bieten sich uns zwei Wege dar. Darum aber ist die Entscheidung in diesem Augenblicke so wichtig, weil diese Bahnen zunächst einander nahe sind, in ihren Ergebnissen aber weit auseinander laufen. Die eine Bahn ist bezeichnet durch das Allerhöchste Manifest vom 20. September, es ist das die freie Bahn. (Laut ausbrechende Heiterkeit links - výbornì rechts und im Centrum. Oberstlandmarschall läutet) Meine Herren, ich wage nicht das Wort auszusprechen, welches diese Äußerung der Gegenseite erfordern würde, eine Äußerung, die wir jetzt eben vernommen gegenüber dem eigenen Worte unseres erhaben Monarchen. (Dauerndes minutenlanges stürmisches Výbornì-Rufen rechts und im Centrum. )

Meine Herren! ich wiederhole es, die eine ist die durch das Allerhöchste Manifest vom 20. September bezeichnete Bahn, die freie Bahn, die andere ist die durch die Eröffnung des Ministeriums bezeichnete, abschüssige Bahn. (Sehr gut!) Die Adresse, meine Herren, hal die Gefahren bezeichnet, welche auf dieser Bahn nach unserer besten Überzeugung drohen. Ich glaube, es ist Pflicht sich dieser Gefahren bewußt zu werden; es ist Pflicht zu wissen, daß das nicht Schreckbilder sind, welche wir heraufbeschwören. Selbst wo das öffentliche Recht stabilisirt ist, wo sich öffentliche Gewalten in festen Bahnen bewegen, sind Verfassungsreformen immer von großem Gewichte, von einschneidendster Bedeutung, und es ist die angelegentlichste Sorge der Staatsmänner, sie in ruhigen Geleisen abzuwickeln.

Wie ganz anders ist die Lage dort, wo es sich darum handelt, ein Verfassungsrecht zu schaffen, dort, wo es nicht durch Mitwirkung unbestritten feststehender Gewalten geschehen soll; dort, wo dieses Streben nicht seinen Halt und seine Gränze in dem festen und unbestrittenen öffentlichen Rechte findet; wo es sich nicht darum handelt, aus gesicherten Zuständen eine freie Entwickelung, eine Besserung, eine Abänderung zu erzielen, sondern wo aus dem Chaos Gestaltungen erzielt werden sollen durch Gewalten, von denen, wie es in der Adresse richtig heißt, daß sie feine andere Gränze ihrer Thätigkeit haben, als ihren Willen oder ihre Macht. Die Macht aber steigt im Verhältnisse zu der Unsicherheit der Zustände, und der Wille steigt in geometrischer Progression zur Macht. (Sehr gut. Výbornì. ) Darum, meine Herren, haben wir Recht, diese Bahn als eine abschüssige zu bezeichnen, als eine jener Bahnen, von denen es heißt: Facilis descensus a verni. Solche Bahnen haben noch überall Gefahren heraufbeschworen, und meines Wissend haben sie nirgends zu einem gedeihlichen Ziel, zu dauerhaftem "Resultate geführt, in Österreich aber, das ist meine Überzeugung, würden sie gerade zum Verderben führen. Sie würden alle Gegensätze mit Macht und mit geschärster Gewalt heraufbeschwören.

Welcher Geist in einer solchen Versammlung, Welche über die Geschicke Österreichs zu entscheiden hätte, walten wird, ist in diesem Augenblicke allerdings nicht mit Bestimmtheit vorauszusagen. Nach allen Prämissen aber, die uns zu Gebote stehen, können wir mit ziemlicher Gewißheit voraussagen, daß es kaum ein solcher fein wird, der die Eigenthümlichkeit Österreichs wahren, pflegen und entwickeln wird. Es dürste wohl der Geist gewaltsamer Unifikation sein, welcher durch wiederholte Experimente sich schon offenbarte, der Geist, welcher es mit den Mitteln des Absolutismus, sowie mit denen des Parlamentarismus versucht hat, und dessen bestes Werkzeug bureaukratische Centralisation war. (Výbornì. ) Dieser Geist ist bisher nie vollkommen zur Herrschaft gelangt.

Wenn er aber in einem solchen Prozesse, wie dem der uns bevorsteht, zur Herrschaft gelangt, würde er, dessen bin ich fest überzeugt, gründlicher ans Werk gehen, als bisher.

Es sind schon jetzt Stimmen laut geworden, auch hier wie Schatten kommender Ereignisse, welche die Mannigfaltigkeit der Länder als unbequem, als einen Schaden für Oesterreich betrachten; ja wir haben gehört, daß die Verschiedenheit des Staatsrechtes der Länder für Oesterreich auch ein Beschwernitz und ein Unglück sein sollen. Wir haben wiederholt Stimmen gehört, und zwar selbst aus offiziellen Kreisen, welche andeuten, ob es nicht besser wäre, wenn überhaupt die legislative Thätigkeit der Landtage aufhören würde (Rufe links: Das ist wahr! Unruhe, Oho! im Centrum).

Solche Stimmen haben wir vernommen. Es ist auch in der ministeriellen Mittheilung von einer neuen Wahlordnung für die Mitglieder der Versammlung für die gesammten Angelegenheiten erwähnt worden; ob hiebet der Landtag eine Stelle einnehmen wird oder nicht, ist nicht gesagt. Das Erstaunen, welches die Herren von der Gegenseite früher zu erkennen gegeben haben, scheint mir doch nicht gerechtfertigt. Es scheint vielmehr hier Unkenntniß bezüglich eines Antrages eines anderen Landtages zu obwalten, welcher die Wiederkehr zu dem Februarpatente vorzüglich deswegen begrüßte, weil in demselben kein Spielraum vorhanden ist für die in den einzelnen Königreichen und Ländern vorwaltenden verschiedenen Rechtsanschaunngen und Ansprüche. (Bravo!)

Das hat ein Landtag als Ursache ausgesprochen, warum er die Wiederkehr auf die Bahn des Februarpatentes freudig begrüßte.

Es ist darum sehr wohl möglich, meine Herren, daß die staatsrechtlichen Individualitäten dem Belieben einer Konstituante werden zum Opfer fallen müssen. Es ist möglich, daß wir als Länder hineingelangen, um als Departements herauszukommen. (Lautes Bravo!)

Ich sage nicht, daß das Alles geschehen wird; aber daß es geschehen kann, das, meine Herren, dürste nicht bestritten werden können. Und nun soll der böhmische Landtag, der Landtag des Königreiches Böhmen einer solchen Konstituante sein ganzes Staatsrecht, Alles, was ihm theuer und werth ist an Rechten und Erinnerungen, die Kontinuität feiner rechtlichen Entwicklung, die Kontinuität der Existenz seines Landtages, die weihevolle Bedeutung des Krönungsaktes, soll Alles hingeben dem Belieben einer konstituirenden Versammlung (Bravo! rechts und im Centrum ). Das kann unmöglich die Antwort sein auf die Frage: quid consilii?

Ich muß daher das, was wir thun sollen, doch nicht auf dieser Bahn, ich muß es doch nur auf dm anderen, den von mir bezeichneten Bahnen suchen.

Was soll also der Landtag thun? Ich sage vor Allem, er soll sich selbst treu bleiben, er soll seiner Uiberzeugung treu bleiben, die er wiederhohlt ausgesprochen hat, der Uiberzeugung, daß die Bahn, die am 20. September betreten wurde, die allein richtige ist; dieser Uiberzeugung soll er treu bleiben, auf dieser Bahn soll er nach wie vor mit seiner Mitwirkung der Regierung treu zur Seite stehen. Seine Überzeugung soll er aussprechen, daß nur im Wege der Verständigung unter dem ausgleichenden Walten der Krone der Ausgleich in Oesterreich möglich ist. Ich wiederhole und betone diese Worte gegenüber den Einwendungen, die heute hier laut geworden sind. Man hat dies dahin auslegen wollen, daß wir eine Oktroirung wollen. Meine Herren, darin liegt nicht das Verlangen, noch eine Anerkennung einer unbedingten Oktroirung; darin liegt mir die Anerkennung dessen, der Sie sich doch auch nicht verschließen können, daß, wenn durch längere Berhandlungen die Gegensätze allmälig sich gemildert, die Gemüther und die Geister einander näher gebracht worden sein werden, wenn durch die gemeinsamen Berathungen die Grenzen, innerhalb welcher die verschiedenen Anschauungen im Wesentlichen sich berühren, festgestellt sein werden, innerhalb dieser Grenzen zur Ausgleichung nach bestehenden Verschiedenheiten die Krone den vermittelnden Schiedsspruch wird fallen müssen. (Bravo!) Das, meine Herren, ist keine Oktroirung, darin liegt vielmehr die Anerkennung des Rechtes der Selbstbestimmung der Königreiche und Länder, ihres Rechtes, daß ihr Stimmen als gleichgewichtig gehört werden sollen.

Uni? schließlich, meine Herren, werde ich einer Oktroirung der Krone unbedingt williger mich unterwerfen, als der Oktroirung der Majorität einer constituirenden Versammlung.

Meine Herren! Auf Erwiederungen, die nur halblaut vorgebracht sind, bin ich nicht in der Lage zu antworten; wenn man Einwendungen beliebte, so möge dieß künftigen Rednern vorbehalten sein, auf welche dann wieder Andere antworten werden.

Man bezeichnet diesen Weg, die "freie Bahn", als langwierig. Nun, meine Herren, aus schweren Übeln ist eben eine leichte Heilung nicht möglich (Bravo im Centrum und rechts), ein zerütteter Organismus, ein Organismus, auf dessen Gesundheit und Stärke viel gesündigt worden ist, kann nicht plötzlich mit Einemmale erstarken, er muß seinen geschwächten Zustand fühlen, sich vor übermäßiger kraftanstrengung, vor gewagten Experimenten hüten. Wunderkuren sind im physischen Leben selten gelungen, an politische Wunderkuren glaube ich vollends nicht. (Bravo! im Centrum und rechts).

Man sagt weiter: "Es ist nicht möglich, aus diesem Wege zum Ziele zu gelangen". Meine Herren, ich mochte Wissen, ob doch diejenigen, die das aussprechen, daß es nicht möglich sein solle, daß die Völker Österreichs sich verständigen, die schwere Bedeutung dieses Ausspruches wohl erwogen haben? Ich meines theils, weise eine solche pessimistische "Anschauung von mir. Ich glaube, daß die Völker Österreichs die Verständigung brauchen, und daß sie diese Verständigung auch wollen, und ich glaube, sie werden sie auch finden, wenn ein jedes sicher ist, sein Recht gewahrt zu wissen, sicher ist, Majorisirung nicht befürchten zu müssen, nicht ein anderes Volk über steh zu Gerichte fitzen zu wissen. (Bravo! im Centrum). Und, meine Herren, glaubt man denn doch wirklich durch Majorisirung etwas zu erreichen, durch Majorisirung Überzeugungen zu überwinden, Geister und Willen, zu binden? Wenn, meine Herren, in einer solchen Versammlung eine dem Lande fremde Majorität über seine Rechte entscheiden würde, glauben sie, daß der Landtag von Böhmen, von Tyrol, glauben sie, daß das Volk von Böhmen und Tyrol (Rufe: Ja! links) in sich aufnehmen wird, daß durch diese Majorität sein ganzes Recht geläugnet, alterirt werden kann, (Niemals! Výbornì im Centrum). Gerade die Sicherheit vor dieser Majorisirung ist die erste Bedingung des Ausgleichs. Und. auch hier kehre ich zu den goldenen Worten des kaiserl. Manifestes vom 20. September zurück, welches ausspricht: Daß die Festigkeit und Dauer einer Verfassung aus der freien Zustimmung der Völker hervorwachsen müsse. (Bravo! rechts und im Centrum. )

Ich kann daher denn doch nur daraus zurückkehren, daß das der allein richtige Weg ist; er mag langwierig sein, er mag beschwerlich sein, aber er ist doch der allein richtige. Die Consequenz desselben wäre in erster Linie allerdings gewesen und ich glaube, es wäre dies die heilsamste Modalität gewesen, wenn zunächst die Möglichkeit geboten wäre, jedem Landtage - und; meine Herren, das Recht ist nicht nach duadratmeilen und Einwohnerzahl zu messen, denn auch ein kleines Land kann fein gutes Recht haben - wenn der fragliche Ausgleich zunächst den Landtagen zur Berathung und zur Abgabe ihrer Stimmen vorgelegt worden wäre; wenn Ereignisse dies überhohlt haben, wenn Ereignisse, die wir nicht ändern können, im gegenwärtigen Augenblicke dahin drängen, daß zunächst eine gemeinsame Berathung eintrete, so liegt allerdings in dieser drohenden Lage und in unserem patriotischen Gefühle ein durchgreifendes, mächtiges Moment für uns zu sagen: daß wir dem keine Hindernisse entgegenstellen dürfen, sofern uns nur eine Möglichkeit gelassen ist.

Und weil ich, meine Herren, diese Bereitwilligkeit in loyalster Weise in der a. u. Adresse ausgesprochen finde und zugleich die Bedingungen gewahrt sehe, welche zu wahren unsere Pflicht gegen das Land, das Reich und den Thron ist, werde ich für die Adresse stimmen. - Ich stimme dafür, indem ich trotz Allem, was dagegen angeführt worden ist, an der Möglichkeit des Erfolges nicht verzweifle, indem ich die Hoffnung auf den Erfolg selbst nicht aufgebe. Meine Herren! es ist wie bereits erwähnt, in der Eröffnung des Ministeriums anbedeutet


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