zastupitelstva zemského, jenž ku pøiøknutí výslužného z dùchodù fondu zemského v pøípadech konkretních jedinì jest povolán, totiž výboru zemskému pojištìn byl pøedpisný vliv na dosazování uèitelùv na obou ústavech.
c) Koneènì vybízí se výbor zemský, aby k opìtné pøedloze návrhu toho pøipojil pøimìøené pravidlo pensijní, v nìmž mají podrobnì uvedeni býti dosazení uèitelé jakož i pøijmy, každému z nich vymìøené.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort.
Ich bitte, Hr. Dr. Klier hat das Wort.
Abg. Dr. Klier: Ich muß hier öffentlich mein Bedauern aussprechen, daß man bei dem Antrage der Kommission dahin ausgegangen ist, diese Angelegenheit wieder ins Unbestimmte hinaus zu verschieben. Ich bin um so berechtigter, ein solches Bedauern auszusprechen, als die von der Kommission vorgebrachten Gründe keineswegs derartige sind, welche ein solches Hinausschieben dieser wichtigen und dringenden Frage zu rechtfertigen im Stande wären. Wenn man sich als Rechtfertigungsgrund darauf beruft, daß die Organisirung der höheren landwirthschaftlichen Lehranstalten noch nicht vollendet sei, so möchte ich doch dagegen mir die Bemerkung erlauben, daß die Organisirung vollendet ist, und daß, wenn der Landesausschuß in seinem Berichte gesagt hat, es konnten nach den Erfahrungen noch verschiedene Modificirungen eintreten, das doch kein Grund ist, um darum die Pensionsfähigkeit dieser Professoren in Frage zu stellen. Wenn die Kommission weiter einen Grund des Hinausschiebens darin findet, daß der Professorenstatus bei der landwirthschaftlichen Lehranstalt Tetschen-Liebwerd noch nicht vollständig besetzt sei, so ist das doch gewiß auch wieder kein triftiger Grund, um eben den Ausspruch der Pensionsfähigkeit der bereits bestellten Professoren weiter hinauszuschieben. Es ist allerdings wahr, daß in Tetschen-Liebwerd noch keineswegs die Professorenstellen definitiv und durchgängig besetzt sind, denn es werden noch verschiedene Lehrfächer durch gräfl. Thun'sche Beamte besorgt, welche hiefür nur eine gewisse Remuneration erhalten, aber auf die würde sich ohnehin die Frage der Pensionirung nicht erstrecken können. Es wurde nicht in Frage kommen, ob und wie dieselben einem Pensionsanspruch unterzogen werden können, denn selbstverständlich ist es, daß solche Lehrer, welche nebenbei in Privatdienst stehen, unmöglich einen Anspruch auf Pension von Seite des Landesfondes erheben können; um so leichter wäre es und um so weniger würde es die Finanzen des Landes belasten, wenn die, ich glaube 4 Personen berechtigt erscheinen würden, eine solche Pension zu begehren. Wenn man schließlich als Grund anführt, daß kein Organ da sei, welches Ausspruch darüber zu fällen habe, wem und in welchen Fällen die Pension zustehend sei, so ist ja der Landesausschuß in allen diesen Dingen vorhanden und könnte im Antrage gesagt werden, daß es dem Landesausschuße überlassen bleibt, im gegebenen Falle einen solchen Ausspruch zu fällen. Ich bin leider nicht in der Lage, da einem entsprechenden Antrage auch die entsprechenden Grundlagen gegeben werden müssen, heute selbst einen bestimmten Antrag zu stellen; ich muß mich daher auf dieses Bedauern beschränken, denn ich habe erst in der Sitzung den vollen Inhalt dieses ungedruckten Antrages zu meiner Kenntniß gebracht, und beschränke mich darauf, eben nur öffentlich zu erklären, daß man durch diese Gründe, die vorgebracht worden sind, um die Sache hinauszuschieben, sich keineswegs befriedigt erachten könne; ich erwähne diese Sache aber auch darum, um die Gelegenheit zu finden, hier öffentlich dem Landesausschuße zu Gemüthe zu führen, daß er die Zeit, die nach dem Antrage der Kommission jetzt gegeben wird, um die Angelegenheit in Weitere Erwägung zu ziehen, auch benütze, daß er ohne Verzug daran gehe, die nöthigen Einleitungen zu treffen, damit seinerzeit, wenigstens beim nächsten Zusammentritt des Landtages diese hochwichtige Frage zur Losung gebracht werden könne. Ich muß darauf hindeuten, daß bei der in der Nähe meines Wohnortes befindlichen Lehranstalt Liebwerd bereits die Gefahr vorhanden ist, daß die tüchtigste und beste Lehrkraft verloren geht und darum verloren geht, weil die Lehrkräfte überhaupt an diesen landwirthschaftlichen Lehranstalten so dem Ungewißen preisgegeben sind, weil sie nicht wissen, wer ihr Herr ist, weil sie nicht wissen, wie ihre Zukunft seinerzeit beschaffen ist, wie es um ihre Kinder, um ihr Weib und sie selbst im Falle der Untanglichkeit oder Unfähigkeit, weitere Dienste zu leisten, bestellt sein wird. Es ist also ein dringendes Bedürsniß, daß da einmal Rath geschafft werde, ein dringendes Bedürfniß, weil wir sonst keine tüchtigen Kräfte für diese Lehranstalt werden zu acquiriren im Stande sein, weil die wenigen Kräfte, die wir besitzen, ganz gewiß diese Lehranstalt verlassen werden. Dann haben wir den Zweck, den wir erreichen wollten, daß wir eine derartige Lehranstalt subventionirten, vollständig beseitigt, und wir haben dann noch eine Wunde unseren Finanzen geschlagen, nämlich das Geld hinausgeworfen, ohne die Zwecke zu erreichen, zu denen es bestimmt war.
Dies glaubte ich öffentlich aussprechen zu sollen, und muß mich im Uibrigen anschließen dem Antrage, wie er gestellt worden ist, weil derselbe doch mindestens zwischen den Zeilen eine gewisse Anerkennung des Prinzips enthält, daß solchen Beamten eine Pension gebührt, denn es heißt im 1. Absatze des Antrages, "daß dieser bezügliche Antrag des Landesausschußes mit jenen Verhandlungen in Verbindung zu bringen sei, welche" oc.
Nun, wenn er in Verbindung gebracht werden soll, hat man bamit wenigstens prinzipiell anerkannt, daß solchen Lehrern eine Pension gebührt und daß der Landesausschuß bei seinen späteren Anträgen
darauf die nöthige Rücksicht zu nehmen habe. (Bravo!)
Abg. Ritter von Kopetz: Ich bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Herr Ritter von Kopetz hat das Wort.
Abg. Ritter von Kopetz: Ich bin dem Herrn Abgeordneten Klier außerordentlich dankbar, daß er einiges Licht auf die ganze Angelegenheit, wie sie sieht, geworfen und so zu Gunsten der LandesAusschuß-Vorlage eingetreten ist. Wenn wir auf die Genesis der Anstalten zurückgehen. So Stellt sich heraus, daß die Kuratorien, welchen die Obsorge über die Anstalt obliegt, nicht gleichzeitig ins Leben treten, weil nicht beide Anstalten gleichzeitig ins Leben gerufen wurden. Die erste war die Lehranstalt zu Tetschen, welche durch die Munificenz des Grafen Thun als Besitzers der Herrschaft Tetschen vor einer Reihe, ich glaube vor 19 Jahren in's Leben gerufen, als Ackerbauschule bestand, dann aber durch die Schaffung eines höheren Jahrganges ein Mittelding zwischen Ackerbauschule und Akademie geworden ist. In diesem Stadium befand sie sich, als das Land durch die Unterstützung von 10. 000 fl. jährlich Gelegenheit geboten hat, die Anstalt in eine Akademie umzuwandeln.
Die Anstalt in Tabor besteht seit etwa 9 Vierteljahren, und rücksichtlich beider bestehen getrennte Curatorien.
Die Curatorien haben, wie der Herr Referent der Budgetcommission ganz richtig hervorgehoben hat, das Recht der Besetzung der Professoren ohne direkte Ingerenz des Landesausschußes, welcher in den Curatorien mir durch 1 Mitglied, den jeweiligen Referenten für Landeskultur vertreten ist.
Es ist ganz richtig, daß hiedurch eine Anomalie entsteht, indem der Landesausschuß das Organ sein soll und auch wirklich ist, welches über die Pension abzusprechen hat, während er keine Ingerenz zur Besetzung hat, das ist aber einmal nicht zu ändern, da die Grundlage dieses faktischen Zustandes Landtagsbeschlüsse bilden. Nach landtäglichen Beschlüssen sind die Statute für beide Kuratorien festgestellt, und werden hiernach die definitiven Professoren, definitiven Assistenten und Lehrer mit der PensionsBerechtigung angestellt. Es ist ihnen die Pensionsberechtigung im. Dekrete ausgesprochen. Es ist das aber eine zarte Seite, die man längere Zeit nicht zu berühren wagte, aus welcher Kasse eigentlich die Professoren ihre Pensionen zu beziehen haben werden. Es ist unendlich schwer die Stadtgemeinde Tabor, welche so enorme Opfer für Schulzwecke überhaupt gebracht hat, zu verpflichten, eben so unmöglich den Grafen Thun als Besitzer von Tetschen diese Verpflichtung aufzulegen. Es bleibt also kein anderes Mittel übrig, als daß entweder jährlich eine bestimmte Gehalts-Quote von den Professoren und Assistenten zur Gründung eines Pensionsfondes zusammengeschossen wird. Es ist ganz begreiflich, daß diese Beträge nicht sehr bedeutend sein konnten.
Von den Kuratorien ist beschlossen worden, einen Beitrag aus den Institutsgeldern zum Pensionsfonde zu widmen. Es ist ganz begreiflich, daß jene Beträge, die aus den Institutsgeldern dem Pensionsfonde zufließen, dem Anstalts-Zwecke verloren gehen. Es war aber nothwendig, zur Gründung eines solchen Fondes zu Schreiten. Was den Landesausschuß hauptsächlich bewogen hat, diesen Antrag zu stellen, ist der Unstand, daß, wie der Hr. Abgeordnete von Tetschen ganz richtig erwähnt hat, wirklich der Besorgniß Raum gegeben werden muß, daß hervorragende Kräfte für die Anstalt verloren gehen könnten; Ursache ist die Unsicherheit der Existenz für sich und die Familie. In der Besoldung findet sich ja nicht Entlohnung genug, um für die alten Tage etwas zurückzulegen. Ich habe rücksichtlich eines Punktes nur noch eine Bemerkung zu machen, nämlich rücksichtlich der Modisikazionen, welche im Eingange des Berichtes des Landesausschußes erwähnt sind. Diese Modifikazionen in der Organisirung respektive im Lehrplan haben keinen Bezug auf die Reorganisirung der Kuratorien. Diese Modifizirnugen waren nur Andeutungen dahin, daß es sich um die Errichtung neuer Lehrkanzeln und zwar für politische Oekonomie handelt, die in Aussicht steht und die an den Akademien von Hohenheim, Eisenach und Tharand bereits gelehrt wird. Ich muß bedauern, daß die Kuratorensitzung hat nicht früher stattfinden können. Die letzte war im Juni und es ist diese Frage über Vermehrung der Lehrkanzeln eine völlig offene. Auch ich beschränke mich vollständig darauf, keinen Antrag zu stellen und habe diese kurze Bemerkung nur dem hohen Hause behufs der Orientirung zur Kenntniß bringen wollen.
Oberstlandmarschall: Wünscht noch Jemand das Wort? Wenn nicht, erkläre ich die Debatte für geschlossen und ertheile dem Hrn. Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Ritter von Bohusch: Die Budget-Kommission hat die Wichtigkeit dieser Frage keineswegs verkannt. Ich habe die Ehre gehabt in meinem Berichte zu bemerken, daß die Budget-Kommission durchdrungen ist von der Uiberzengung, daß derlei Verfügungen getroffen werden müssen, um die Lehrer an den höhern Lehranstalten sowohl rücksichtlich der Pension, als auch der Anstellung zu versichern. Allein die Budget-Kommission hat nicht geglaubt in die definitive Behandlung eingehen zu sollen, weil sie sich der Trennung der beiden Ingerenzen, Pensionirung und Anstellung, nicht denken konnte. Sie hat eben darum, weil ihr bekannt war, daß der Landesausschuß noch keinen Einfluß auf die Bestellung der Lehrer nehme und doch anderseits die Pension für dienstunfähige und im Alter vorgerückte Lehrer bemessen werden soll, daß das eine Anomalie begründen muß, weil Rücksichten bei der Pensionirung sind, die man bei der Ernennung der Lehrer schon im Auge halten muß. Das ist der Grund, weshalb die Kommission den Antrag auf Zuweisung an den Landesausschuß stellt, sie glaubte dem betreffenden Bezugsberechtigten hinreichende Garantie geleistet zu haben, daß diese Frage zum endlichen Abschluß gebracht werde und nicht in den Brunnen fällt, und zwar zum endgiltigen Abschluß gebracht werden muß. Das, was Herr Ritter von Kopetz gesagt hat von den projektirten Reformations- und Reorganisationsplänen, wo es sich um die Vermehrung der Lehrkanzeln handelt, bestimmte mich um so mehr auf dem gestellten Antrage zu beharren, denn dann wird die Last noch größer. Ich erlaube mir den gestellten Antrag zu wiederholen.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, die dem Kommissionsantrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. )
Angenommen.
Ich werde mir erlauben, die Reichsrathswahlen vorzunehmen. Ich ersuche die Herren Verifikatoren Bohusch, Mlady und Pauer für die Gruppe I; ferner Freiherrn Mallowetz, Stengl, Bibus für die Gruppe 18.; Grafen Pötting, Dr. Czyhlarz, Dr. Roser für die Gruppe 24.
(Die Abgeordneten werden ausgerufen und geben ihre Stimmzettel ab. )
Oberslandmarschall: Ich glaube, wenn die Herren Verifikatoren ihre Geschäfte nach und nach thun werden, könnte der Landtag forttagen, da wir hier 130 Mitglieder anwesend sind.
Ich bitte also die Herren Verifikatoren der Gruppe I. Herrn Ritter Bohusch, Dr. Mlady und Dr. Pauer im Sitzungssaale das Scrutinium vorzunehmen.
Sollte einer der Hrn. Ordner hier sein, so würde ich ersuchen, die Herren herein zu citiren. Herr Dr. Schmeykal, darf ich bitten zu sagen,. daß wir ohne Unterbrechung forttagen werden.
292. Bericht der Petizions-Kommission zur Petizion Nr. 21 über das Gesuch des Professors von Rittershain, betreffend die Reform der Prager Landesgebär- und Findelanstalt. Darf ich bitten Hr. Dr. Kiemann?
Abg. Dr. Kiemann: Herr Professor von Rittershain stellt unter Berufung auf das im niederösterreichischen Landtag 29. September laufenden Jahres in der 5. Sitzung angenommene Statut für feie niederösterr. Landesgebär- und Findelanstalt in seiner, durch Hrn. Prof. Ritter von Hasner überreichten Petizion die Bitte, daß bei dem Umstände, da bei der Präger Gebär- und Landes-Findelanstalt das gleiche Bedürfniß einer zeitgemäßen Reform und Regelung ihrer Verhältnisse unbestritten sei, der h. Landtag die soförtige Inangriffnahme einer im Prinzipe und in den einzelnen Ausführungen dem erwähnten, genehmigten und der Petizion beigeschlossenen Statute für die niederösterr. Gebärund Findelanstalt möglichst analogen Reformirung und Regulung der böhm. Gebär- und LandesFindelanstalt beschließen mochte. Da über diesen Gegenstand in der 16. Sitzung des h. Landtages vom 25. d. M. bei Gelegenheit der Berathung über das Landesbudget für das Jahr 1870 vom Hr. Abg. Dr. Roser ein Antrag dahin gestellt und angenommen wurde, daß der h. Landtag sich im Prinzipe für die Nothwendigkeit der Einführung durchdringlicher Reformen aussprechen und den Landesausschuß auffordern mochte, in der nächsten Session den Entwurf solcher Reformen vorzulegen, so glaubt der Petizions-Ausschuß, daß dadurch die vorliegende: Petizion des Hrn. Professor von Rittershain im Meritorischen schon ihre Erledigung gefunden habe und beantragt mir noch weiter, ein h. Landtag wolle beschließen, daß diese Petizion sammt angebotenem Statute der niederöfterr. Gebärund Findelanstalt dem Landesausschuße zur entsprechenden Würdigung und allenfallsiger Benützung übergeben werde.
Snìmovní aktuár Sládek: Výbor petièní má za to, že tím vyøízena petice pana professora z Rittershainu co do vìci, a navrhuje toliko: Slavný snìme raèiž se usnésti, že petice tato i s pøiloženým statutem dolnorakouské porodnice a nalezince odevzdati se má zemskému výboru, aby ji vzal na uváženou a budeli se mu vidìti, aby ji použil.
Oberstlandmarschall: Wenn Niemand das Wort ergreift, ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.
(Geschieht. )
Angenommen.
293. Bericht der Petitionskommission über die Beschwerde des Franz Wesely, Bürgers aus Rokycan, gegen die Entscheidung des Landesausschußes wegen Ablösung der Holzabnahme der Rokycaner bräuberechtigten Bürgerschaft.
(Oberstlandmarschall - Stellvertreter übernimmt den Vorsitz. )
Dr. Kiemann: Zwischen der Vertretung der Stadtgemeinde Rokycan und jener der dortigen bräuberechtigten Bürgerschaft wurde am 15. Feber 1868 ein Vergleich dahin getroffen, daß die Stadtgemeinde der bräuberechtigten Bürgerschaft für das ohne nachweisbaren Rechtstitel von der letzteren seit unvordenklichen Zeiten nur gegen Vergütung des Schlagerlohnes ausgeübte Bezugsrecht von 3 1/5 n. -ö. Klaftern 5/4 böhm. Ellen langen weichen Scheitholzes zu jedem Gebräu ein Ablösungskapital von 33. 000 fl. zusicherte, nachdem vorher die Ablösung der Verbindlichkeit in das Grundlastenablösungsverfahren fruchtlos versucht worden.
Franz Weselý, Mitglied des Rokycaner Gemeindeausschußes rekurirte gegen diesen Beschluß an den Bezirksausschuß und gegen die Erledigung des letzteren, welche eine meritorische Entscheidung nicht enthielt, an den Landesausschuß. Der Landesausschuß hat dem Rekurse mit der Erledigung vom 30. September 1868, Z. 22828, stattgegeben, weil die Majorität der Mitglieder des Gemeindeansschußes (nämlich 20 Mitglieder von 30) zugleich bräube
rechtigte Bürger, daher nach §. 46 G. -D. befangen waren, und verordnete in Gemäßheit derselben Gesetzesstelle, sowie des §. 101 G. -D. dem Bezirksausschuße, diese Angelegenheit ganz in feine Hände zu nehmen, die Untersuchung zu pflegen, einen Vergleich zu versuchen und eventuell den Vergleich der Bezirksvertretung zur Genehmigung vorzulegen, oder der Gemeinde einen Vertreter zur Durchführung dieser Sache im Rechtswege zu bestellen. In Folge dessen wurde zwischen dem Bezirksausschuße in Vertretung der Gemeinde und den bräuberechtigten Bürgern am 22. März 1869 ein Vergleich geschlossen, nach welchem das Entschädigungskapital der letzteren für das oben bezeichnete Recht mit 30. 000 fl. festgesetzt wurde. Die Bezirksvertretung genehmigte in ihrer Sitzung vom 12. April 1869 diesen Vergleich einhellig. Franz Weselý mit 9 Vorstandsbürgern rekurrirte gegen diesen Vergleichsabschluß und dessen Bestätigung abermals an den Landesausschuß, indem er den Bezirksausschuß ebenfalls als befangen erklärte, von dessen 7 Mitgliedern 3 zugleich bräuberechtigte Bürger seien.
Mit Rücksicht auf die Umstände, daß 4 Mitglieder des Bezirksausschußes offenbar unbefangen waren und diese sämmtlich dem Vergleiche zustimmten, daß ferner die unbefangene Bezirksvertretung, von deren 30 Mitgliedern nur 3 bräuberechtigte Bürger. sind, diesen Vergleich genehmigt, beschloß der Landesausschuß, welcher diesen Vergleich auch meritorisch prüfte und dem Gemeindeinteresse entsprechend fand, den Rekurs des Franz Weselý mit der Erledigung vom 9. September 1869, Z. 19507, zurückzuweisen.
Gegen diese Abweisung ist der vorliegende Rekurs des Franz Weselý zugleich als Bevollmächtigter von 94 nicht bräuberechtigten Bürgern gerichtet.
Dessen Ausführung beschränkt sich im Wesentlichen auf Nachstehendes:
1. Der Rechtstitel des Bezugsrechtes der bräuberechtigten Bürgerschaft sei nicht nachgewiesen.
2. Sowohl die Gemeindevertretung als der Bezirksausschuß seien wegen der großen Zahl der in ihrer Mitte befindlichen bräuberechtigten Bürger besangen.
3. Es sei ihnen vom Bezirksausschuße eine Abschrift des geschlossenen Vergleiches verweigert worden.
Die Petitionskommission erachtet diesen Rekurs für ungegründet, denn
ad 1. sind die bräuberechtigten Bürger seit unvordenklichen Zeiten im Besitze des erwähnten Bezugsrechtes, sonach zur Angabe des Rechtsgrundes ihres Besitzes nicht verpflichtet. Dieselben konnten sich auch auf die 40jährige Ersitzung berufen;
ad 2. ist eine beschlußfähige Anzahl sowohl des Bezirksausschußes als der Bezirksvertretung ganz unbefangen, und das Gesetz über die
Bezirksvertretungen enthält nicht den Ausschließungsgrund wegen Befangenheit;
ad 3. bleibt es den Rekurreuten unbenommen, sich die Kenntniß des Vergleiches im gesetzlichen Wege bei der Gemeindevertretung zu verschaffen.
Mit Rücksicht hierauf, und schließlich auf den Umstand, daß der Vergleich den Interessen der Rokycaner Gemeinde zum mindesten nicht nachtheilig ist, indem dieselbe hiedurch von einer Verbindlichkeit befreit wird, welche schon nach dem Durchschnitte der Jahre 1836-1845 210 1/2 Klafter jährlich betrug, und in fortwährender Zunahme begriffen war, stellt die Petitionskommission den Antrag: Der hohe Landtag wolle über die Beschwerde des Hrn. Franz Weselý und Consorten zur Tagesordnung übergehen.
Snìmovní aktuár Sládek ète: Komise navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnésti, aby se od stížnosti èís. 145 Františka Veselého a soudruhù pøešlo k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Herr Dr. Banhans hat das Wort.
Dr. Banhans: Mit dem Meritum des Antrages der Petitionskommission bin ich wohl einverstanden, was jedoch die Begründung betrifft, mochte ich mir doch erlauben, das hohe Haus darauf aufmerksam zu machen, daß hier wiederholt die Ansicht ausgesprochen wurde, es fei gegen eine Entscheidung des Landesausschußes ein Rekurs an den Landtag nicht zulässig. Dieser Fall liegt hier vor, und doch wird er von Seite der Petitionskommission so behandelt, als gehe sie in diesen Rekurs ein und erledige einen solchen.
Es ist von Seite des hohen Landtages die Ansicht ausgesprochen worden, daß es wohl Jedermann freisteht, sich mit einer Bitte an den Landtag zu wenden, aber durchaus nicht einen Rekurs gegen eine Entscheidung des Landesausschußes einzubringen.
Ich werde, also für den Schluß des Antrages, welcher lautet:
Der hohe Landtag wolle über die Beschwerde des Herrn Franz Weselý und Consorten zur Tagesordnung übergehen - allerdings stimmen, aber verwahre mich gegen die Gründe, welche Don Seite der Petitionskommission angeführt wurden, blos deshalb, Weil ein Rekurs gegen eine Entscheidung des Landesausschußes an den Landtag nicht zulässig ist.
Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Wünscht noch Jemand das Wort?
Wo nicht, ertheile ich dem Herrn Berichterstatter das Wort.
Berichterstatter Dr. Kiemann: Nachdem der Abgeordnete Herr Dr. Banhans keinen Autrag stellt, verzichte ich auf's Wort.
Oberstlandmarschall - Stellvertreter C l a u d i: Nachdem sich Niemand zum Worte meldet, ersuche ich jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Punkt 9. Nr. 294. Bericht der Petitionskommission zur Petition Zahl 173 des Vereines der Deutschen aus dem Südlichen Böhmen in Wien um einen Beitrag zur Errichtung eines Denkmals für den Dichter Adalbert Stifter.
(Der Oberstlandmarschall übernimmt wieder den Vorsitz. )
Berichterstatter Dr. Kiemann: Der Verein der Deutschen aus dem Südlichen Böhmen in Wien hat in einer Petition vom 26. Oktober l. J., Zahl 173, überreicht vom Abg. Herrn Dr. Rziha, die Bitte gestellt, womit der hohe Landtag zur Ausführung eines Denkmals für den in Ober-Plan geborenen gefeierten Dichter Adalbert Stifter an der Felswand des durch dessen herrliche Dichtung: "der Hochwald" erst in wetteren Kreisen bekannt gewordenen Riesenwerkes des Böhmerwaldes: Blökkenstein, einen Beitrag gnädigst bewilligen WolleSo sehr die Petitionskommission in Adalbert Stifter den vorzüglichen Dichter verehrt, der durch seine Dichtungen auch sein engeres Vaterland verherrlichte, so glaubt sie doch nicht antragen zu können, auf die gestellte Bitte einzugehen, weil dies nur aus Landesmitteln geschehen könnte, welche jedoch mir zu den in der Landesordnung bestimmten Zwecken in Anspruch genommen werden können, keineswegs aber zu einer Denkmalserrichtung, wenn auch für eine noch so ausgezeichnete Persönlichkeit. Die Petitionskommission trägt daher darauf an, ein hoher Landtag geruhe über die fragliche Petition zur Tagesordnung zu übergehen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand von den Herren das Wort? Herr Steffens hat das Wort.
Abg. Steffens: Ich trete den Motivirungen der Petitionskommission vollständig bei. So gerne wir auch, um das Andenken des verstorbenen Adalbert Stifter zu ehren, irgend etwas thun möchten, so ist es doch immerhin Sache der Einzelnen, und nicht Sache der Gesammtheit der Steuerträger. Derlei Votirungen müssen fortwährend dem Streben der Association überlassen werden und können von der Gesammtheit der Steuerträger nie verlangt werden.
Ich habe mir erlaubt, diese Worte beizufügen, damit constatirt wird, daß man nicht dagegen ist, das Andenken an Stifter zu ehren, im Gegentheil, es trägt jeder den Namen Stifter im Herzen, namentlich wir, die wir dem südlichen Böhmen angehören, und nur die Gründe, die angeführt worden sind, werden uns bestimmen, dem von der Petitionskommission gestellten Antrag als Uebergang zur Tagesordnung beizutreten.
Snìmovní aktuár Sládek ète: Petièní komise navrhuje: Slavný snìme raèiž o petici této pøejíti k dennímu poøádku.
Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage zur Tagesordnung zustimmen, die Hand zu erheben.
Nr. 297. Commissionsbericht zur Petitions-
zahl 257. Antrag des Dr. Rziha, betreffend den rechtzeitigen Verkehr auf Eisenbahnen.
Ich ersuche Herrn Prof. Czyhlarz.
Dr. Czyhlarz:
Hoher Landtag !
Der Antrag des Abg. Rziha und Genossen bezieht sich auf einen Umstand, der vielfach gefühlt wird und der bereits in der vorigen Session das hohe Haus beschäftigte.
Während namentlich bei Beförderung von Gütern sowohl bezüglich der Beschädigung, als auch bezüglich der Verspätung resp. Nichteinhaltung der Lieferzeit durch das H. -G. ausreichende Bestimmungen getroffen sind, ist dies bezüglich der Personenbeförderung nicht der Fall. Betreffs der Verletzung der Personen durch Bahnunfälle ist jetzt allerdings durch das Gesetz vom 5. März 1869, Z. 27, R. G. -B. Abhilfe getroffen, betreffs der Verspätung der Personenzüge ist aber die Frage noch immer eine offene, während doch nicht zu leugnen ist, daß auch in dieser Beziehung der Schade, welcher daraus erwächst, ein sehr empfindlicher und bedeutender sein kann. Zwar wäre die Bahn auch in dieser Hinsicht nach den Grundsätzen des allgemeinen bürgerlichen Rechtes ersatzpflichtig; allein ganz abgesehen von der nachher in Betracht kommenden Frage der Beweislast sehen einer solchen Ersatzforderung gewöhnlich die Reglements der Bahn entgegen, welche wie z. B. der §. 22 des Reglements der FranzJosefsbahn bestimmen, daß die Bahn eine Haftung für solche Versäumnisse nicht übernehme. Diesen Bestimmungen muß sich der Passagier, wenn er überhaupt weiter befördert werden will, unterwerfen, worin mit Rücksicht aus die Monopolstellung, welche jede Bahn faktisch hat, eine unzweifelhafte Härte gelegen ist.
In Erwägung dieser Umstände ist die Petizionskommission dem vom Herrn Abg. Rziha und Genossen gestellten Antrage im Wesen beigetreten und erlaubt sich, dem h. Hause den Antrag zu empfehlen: Hoher Landtag wolle beschließen: die h. Regierung werde aufgefordert, im geeigneten Wege dahin zu wirken, daß die Ersatzpflicht der Eisenbahnen bezüglich des auf Versäumnissen bei der Personenbeförderung erwachsenden Schadens geregelt und sichergestellt werde.
Oberstlandmarschall: Freiherr RieseStallburg hat das Wort.
Freiherr Friedrich von Riese-Stallburg: So sehr ich mich dem Antrage des Herrn Rziha anschließen würde, was die Zeit der Personenbeförderung betrifft, indem durch verspätetes Eintreffen das kostbarste, was der Mensch hat, demselben entzogen wird, die Zeit, so sehr würde ich doch den Antrag weiter verfolgen. Es betrifft nämlich das die Lieserzeit der Bahn. Die Eisenbahn ist eigentlich ein Frachter, ein Großfrachter; wie jeder Frachter die Lieferungszeit einhalten muß, so sollte auch die Eisenbahn sich diesen Verpflichtungen nicht entziehen, umsoweniger als die meisten Eisenbahnen