Pátek 29. øíjna 1869

eine Zinsensubvention genießen, also von der Gesammtheit der Steuerträger einen Zuschuß zu ihrer Existenz haben. Sie sollten daher auch für das allgemeine Beste soviel als möglich beitragen und den Verkehr befördern, aber ebenso wie jeder Frachter unter dem Handelsgesetze steht und den Verfügungen des Handelsgesetzes unterworfen ist, so entziehen sich gerade diese Eisenbahnen diesen Handelsgesetzen und indem sie sich mit ihren Betriebsreglements ganz über das Handelsgesetz hinwegsetzen und sich ein eigenes Gesetz machen, so stellen sie sich übers Gesetz erhaben dar und zwar zum großen Nachteile des Verkehrs. Ein weiterer Uibelstand im Verkehr ist der, daß, wenn man Waaren nicht an einen Spediteur übergibt, die Waaren um so verspäteter ankommen, also außer den hohen Frachtsätzen muß man noch den Nutzen der Spediteure tragen und auf die Waaren aufnehmen. Wenn man noch berücksichtigt, daß die großen Agiozuschläge auf die Frachten kommen, so verteuert auch dies noch die Fracht und dieser Agiozuschlag ist einmal gar nicht so berechtigt, indem der ganze Betriebsquotient der Bahn, der gewöhnlich 40-50 % beträgt, in der Landeswährung abgezahlt werden muß und daher die Eisenbahnen nur eine Berechtigung hätten, 40-50 % als Agiozuschlag zu nehmen. Es sind Fälle vorgekommen, daß die Agiozuschläge der Eisenbahnen höher waren, als das Agio selbst. (Bravo!) Ich könnte, den Herren aus Erfahrung mittheilen, daß von unserer CementFabrik, die unmittelbar bei Außig liegt, Waaren 8-10 Tage von Mariaschein bis hieher gehen müssen. Welchen Schaden der Fabrikant, der Kaufmann dadurch erleidet, wenn er Schlüsse hat und dieselben nicht einhalten kann wegen der Saumseligkeit der Verkehrsanstalten, sie können, meine Herren, ermessen, nicht nur daß er Zinsen verliert, daß er seine Waare verdirbt, daß er seine Schlüsse nicht einhalten kann, daß er weiter ersatzpflichtig ist gegenüber demjenigen, dem er die Waaren versprochen hat, und daß er endlich noch um seine Kundschaft kommt. Die Herren, welche Geschäftsleute sind, werden wissen, was eine Kundschaft bedeutet. Ich werde mir daher erlauben, daß zum Antrage des Herrn Rziha nach dem Absatze "Beförderung zugefügten Schaden" vor dem und "sowie den bei Versendung von Waaren durch verspätete Lieferzeit entstandenen Schaden" hinzugefügt werde.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Groß hat das Wort.

Dr. Groß: Es gibt gewisse Fragen, die zeitweilig immer wieder an die legislativen Versammlungen herantreten, dazu scheinen auch die ständigen Beschwerden über das Eisenbahnwesen zu gehören. In der letzten Session erst hat sich der hohe Landtag ebenfalls mit einer ähnlichen Beschwerde befaßt. Ich bedauere, daß im Allgemeinen mein geehrter Herr Vorredner, der, soviel mir bekannt ist, selbst der Eisenbahnverwaltung angehört, nicht etwas positivere Grundlagen dieser Beschwerden gegeben hat. Ich würde mir erlauben, seinen Ausführungen kurz zu begegnen, nachdem ich nur voraus geschickt, daß ich vom Standpunkte des praktischen Etsenbahndienstes gegen den Antrag des Ausschußes nichts einzuwenden habe, vorausgesetzt, daß der Ausschuß, wie ich nicht zweifle, die Frage so auffaßt, daß der beschädigte Reisende, d. h. in Zeitverlust beschädigte Reisende seinen Schaden zu beweisen habe, daß die Beweislast nicht Sache der Eisenbahn, sondern des Klägers sei. Faßt der Ausschuß die Frage so auf, so wäre dies eben die Rechtspraxis, wie sie in Frankreich und England herrscht, und gegen deren Einführung ich von meinem Standpunkt aus nichts einzuwenden habe. Anderseits verhält es sich aber mit dem Amendement, das der Herr Baron Riese macht. Hier scheint mir, geht der Herr Antragsteller von einer Voraussetzung aus, die nicht ganz richtig ist. Erstens ist es nicht ganz richtig, wenn der Herr Amendementsteller die Behauptung ausstellt, daß das österreichische Reglement im Widerspruche mit dem Handelsgesetze stehe. Das Handelsgesetz bestimmt ausdrücklich, daß alle jene Bestimmungen, die in Privatverträgen des Reglements eingeführt sind und dem Handelsgesetze widersprechen, null und nichtig sind. Es kann diese Einwendung nicht geschehen; was nun die Lieferfrist bei Eisenbahnen anbelangt, so scheint Herrn Baron Riese-Stallburg entgangen zu sein, daß seit Einführung des deutschen Landesgesetzes auf allen deutschen und österreichischen Bahnen das Institut der sogenannten Versicherung des Interesses an rechtzeitigen Lieferungen bestehe und daß jede Verwaltung verpflichtet sei, für das Eintreffen einer Cementsendung bis zu 5000 fl. nicht für Schaden allein, sondern auch für den Tag des Eintreffens derselben zu haften.

Es scheint also nur dieser Vorsicht zu bedürfen, wenn die regelmäßige Frist nicht eingehalten wird, das Interesse an rechtzeitiger Lieferung noch besonders zu versichern. Es wurde als weitere Beschwerde vorgebracht, daß die Eisenbahn das Publikum zwinge, des Spediteurs sich zu bedienen. Mir sind diele Fälle nicht bekannt und Baron Riese hat sie nicht angeführt. Ich muß nur sagen, daß unser ganzes Eisenbahnwesen darauf gerichtet ist, den Spediteur wo möglich entbehrlich zu machen, und unser ganzer Verkehr ist, wie wir uns ausdrücken, möglichst direkt. Es bedarf heute auf einer Uebergangs-Station von Schiene auf Schiene keines Spediteurs. Die einzelnen Bahnverwaltungen selbst besorgen den Uebergang. Man bedarf nur in einem einzigen Falle des Spediteurs, das ist dort, wo das Gut die Schienen verläßt und an einen, entfernt von den Schienen wohnenden Adressaten zu bestellen ist. Dort hört die Wirksamkeit der Bahnverwaltung auf. Es ist außer ihrer Macht, über die Schienen hinaus irgend welches Gut zu befördern und da bedarf es einer Mittelperson. Es kann daher kein Zwang sein, den die Eisenbahnverwaltung macht Was das Agio anbelangt, das der Herr Baron angeführt hat, muß ich darauf aufmerksam machen, daß nur jene österreichischen Bahuverwaltungen Agio eingeben, die statuarisch oder konzessionsmäßig verpflichtet sind, ihre Zinsen ganz oder zum Theile in Silber zu bezahlen, die daher eine numittelbare Hastung ihren Conpaciscenten gegenüber hat, eine Leistung in Metallwährung geben zu müssen.

Es ist daher vollständig unbillig, wenn man verlangt, die Eisenbahnverwaltung solle auf der einen Seite nur Bankvaluta mit ganz unsicherem Werthe annehmen, anderseits ihren Aktionären gegenüber dem unwandelbaren Verfallstermine Metall zu zahlen verhalten sein. Ob es ganz richtig ist, wie der Herr Baron versichert, das Agio sei zuweilen höher als der Durchschnitt, dies will ich nicht näher erörtern; aber ich erbiete mich zu dem Beweise, fraß der Fall, wo es niedriger als die Courszettel ist, häusiger vorkommt. Zu dem ist es nicht möglich, das Agio täglich adzuändern. Ich mochte daher den h. Landtag ersuchen, auf das Amendement des Hrn. Riese aus dem Grunde nicht einzugehen, weil das, was er wünscht, durch das Handelsgesetz bereits effectuirt worden ist. Alles, was in dieser Beziehung gefordert werden kann, ist dem deutschen Handelsgesetze, welches unser österreichisches ist, vollkommen nachgekommen, und wir stehen in der Beziehung in Bezug auf die Haft beim Güterverkehr den französischen, englischen, norddeutschen Bahnen in feiner Weise nach.

Oberstlandmarschall: Freiherr von Riese hat das Wort.

Friedrich Freiherr von Riese-Stallburg: Ich schmeichle mir hier als Abgeordneter zu sitzen und als Vertreter der Steuerträger und nur für deren Interessen werde ich sprechen und sehe ganz davon ab, daß ich bei einer Bahn Verwaltungsrath bin. Was, meine Herren, das Handelsgesetz und das Betriebsreglement betrifft, so beruft sich stets eine Eisenbahn auf ihre Betriebsreglement und nur wenigen Geschäftsleitern ist es bekannt, namentlich den geriugern, daß sie darauf nicht zu achten brauchen, daß das Handelsgesetz eigentlich maßgebend ist, und überhaupt ist das eine weite Prozedur, wenn ich in dieser Beziehung mein Recht noch weiter suchen soll. Uebergehend auf das Agio bemerke ich, daß alle Beamten, alle Taglöhner, überhaupt" das Brennmaterial und was zum Betrieb nothwendig ist, im Land in Bankvaluta gezahlt wird. Ich Weiß das aus meiner Erfahrung und es werden die meisten Bahnen vielleicht nicht mehr Regie haben als 40 bis 50 % und diese 40 bis 50 % werden in Bankvaluta gezahlt; und nur was für Prioritäten und Actien an Zinsen gezahlt wird in effektivem Gelde, also nur in diesem Verhältnisse wäre hier die Eisenbahn berechtigt, einen Agiozuschlag zu fordern, daher nicht berechtigt, den höchsten Agiosatz, der eigentlich besteht, oder fast den höchsten einzufordern. Was die Lieferungszeit betrifft, so rufe ich alle Geschäftsleute im h. Hause an als Zeugen, daß die Lieferungszeit immer eine sehr weit herausgerückte, meistens eine verspätete ist. Was die Fahrten und Personenzüge betrifft, haben wir erst jetzt gelesen, daß eine der höchsten Personen, die hiev in Prag vom allerhöchsten Hofe ankommen, zum großen Bedauern um einige Stunden zu spät angekommen ist.

Oberstlandmarschall: Hr. Kuh hat das Wort.

Abg. Ruh: Ich möchte nur Weniges bemerken anknüpfend an diese Debatte; ich möchte vor Allem bemerken, daß wir (Rufe auf den Platz), hier alle als Abgeordnete sitzen: daß aber jeder Einzelne auf Grund des Prinzipes der Verfassung der Interessenvertretung jedes einzelne Interesse zu vertreten nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat. Weint hier gesagt worden ist, daß der Eine im Interesse der Steuerträger spricht, quasi als wollte der Andere im Interesse der Eisenbahn sprechen, so muß ich vorläusig darauf aufmerksam machen, daß die Eisenbahnen eben auch Steuer zahlen, daß Einer eben so im Interesse der Steuerträger gesprochen hat wie der Andere. Im Uebrigen aber erlaube ich mir daraus ausdrücklich aufmerksam zu machen, daß es nie und nimmer gut ist, irgend eine seperate Bestimmung, ein separates Gesetz nach der einen oder anderen Richtung für einzelne Klassen zu beschließen. Das allgemeine Gesetz muß sprechen, in diesem Falle das Handelsgesetz, das muß in der Beziehung entweder nach einer oder anderen Richtung erweitert Werden. Aber separate Bestimmungen wollen wir nicht belieben zu befürworten, das ist das Wenige, was ich bemerken wollte. Aber noch Eines möchte ich bemerken. Was in Betreff des Agios gesagt wurde, so ist allen von uns bekannt, daß hier eben mir Bestimmungen befolgt werden, soweit nämlich das Gesetz der einen Eisenbahn oder der andern Konzession gegeben hat.

Ist das Unrecht, so muß das auch durch ein allgemeines Gesetz bestimmt werden, die Eisenbahnen dürsen etwa selbst förderhin gar kein Agio erheben; was aber besteht und gesetzlich besteht, das kann so nebenbei nicht angegriffen werden, das muß durch allgemeine Bestimmungen behoben werden.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Rziha hat das Wort.

Dr. Rziha: Ich knüpse an die Bemerkung des geehrten Herrn Abgeordneten Dr. Groß an. Es wurde Eingangs seiner Rede hervorgehoben, daß sich die Frage, die uns jetzt beschäftigt, beinahe ein jedes Jahr an die Legislative herandränge. Ich glaube, daß darin ein eklatanter Beweis liegt, daß das Bedürfniß besteht, daß diese Frage eine Regelung erhalte, und ich glaube, daß es auch anerkannt wurde von dem geehrten Abg. Herrn Dr. Groß, daß die Frage bezüglich der Beförderung von Personen eine Lösung und zwar zum Schutze des reisenden Publikums bedürfe, daß diese Frage auch eine Regelung nothwendig haben dürfte bezüglich des Frachtentranspories. Es ist mit Recht hervorgehoben worden vom Herrn Baron Riese, daß die Betriebsreglements einen Absatz enthalten, welcher die Bahnverwaltung von jeder Verantwortung freispricht gegenüber dem die Bahn benützenden Publikum. Es ist wohl richtig, daß im Handelsgesetze Art. 422-431 vorgesorgt ist, aber es wird in den meisten Fällen keine Rücksicht darauf genommen und die Klage ist allgemein, daß in der That auch beim Frachkentransport Willkührlichkeiten vorkomnen und ein Druck auf die Industriellen ausgeübt wird. Ich halte dafür, daß, wenn man bei den Subventionen für die Eisenbahnen die Steuerträger in Anspruch nimmt, man auch von den Rechten des Steuerträgers sprechen sollte, damit er von den Wohlthaten auch genieße, die durch die Communikationsmittel bezweckt werden. Es ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Groß hervorgehoben worden, er würde dem Antrage der Petitionskommission zustimmen, insofern die Beweislast derart aufgesaßt wird, daß Derjenige, der Kläger ist, also der Reisende, auch den Beweis des Verschuldens übernehme. Nun glaube ich, daß dies eine Frage ist, die uns weiter gar nicht beschäftigen kann. Diese Frage gehört in die Reichslegislative. Ich würde allerdings nicht der Ansicht sein, daß Derjenige, der das Verschulden zu beweisen hat, der Kläger sei, sondern daß es die Bahn sein soll, weil ich von dem bürgerlichen Gesetzbuche ausgehe, wonach Derjenige, der die Verpflichtung zu erfüllen hat, den Beweis zu führen hat, daß er ohne sein Verschulden an der Erfüllung derselben gehindert wurde. Uebrigens, wie ich schon die Ehre hatte zu erwähnen, ist das eine Frage, die uns hier nicht tangiren kann. Durch alle Erörterungen, die hier über diesen Gegenstand gepflogen wurden, hat sich so viel als klar herausgestellt, daß sowohl bezüglich des rechtzeitigen Personentransportes als des rechtzeitigen Frachtentransportes begründete Klagen vorliegen und daß es unsere Pflicht sein dürfte, die hohe Regierung aufzufordern, diesfalls mittelst einer Revision des Betriebsreglements oder auf anderem gesetzlichen Wege Fürsorge zu treffen.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wünscht noch Jemand der Herren das Wort? Da dies nicht der Fall ist, erkläre ich die Debatte für geschlossen, und ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Berichterstatter Dr. Czyhlarz: Ich bin Namens der Commission nicht in der Lage, mich dem Amendement anzuschließen, welches Herr Baron Riese gestellt hat, und zwar deshalb, weil dieses Amendement den Gegenstand eigentlich verändert. Die Kommission ist niedergesetzt über den Antrag des Herrn Abgeordneten Rziha, welcher sich dem Wortlaute nach nur auf die Beförderung von Passagieren bezieht. Daß der Herr Antragsteller jetzt über den Gegenstand hinausgeht, das kann, glaube ich, den Berathungsgegenstand, welcher der Kommission gesetzt war, nicht verrücken. Es wird dadurch, daß auch die Waarenbeförderung hereingenommen wird, der Gegenstand zu einem anderen, und zwar ist auch die Richtung des Antrags nicht mehr so zu fassen, wie ihn die Kommission gefaßthat. Die Kommission geht davon aus, daß bezüglich der Personenbeförderung eine gesetzliche Regelung nothwendig ist; bezüglich der Waarenbeförderung ist aber unzweifelhaft die gesetzliche Regelung im Handelsgesetzbuche gegeben. Bezüglich der Frage, wen die Beweislast trifft, scheint es mir ganz selbstverständlich, daß der Beschädigte den Schaden zu beweisen hat. Es ist also irrig, wenn der Herr Abgeordnete Rziha das Verschulden hereinzieht; nur darum kann sich die Frage drehen, wer das Verschulden zu beweisen hat, und das wäre darnach zu regeln, daß die Bahn ihre Schuldlosigkeit zu beweisen hat. Das scheint mir evident zu sein, daß die Bahn den Schaden nicht zu beweisen habe, weil sie niemals in der Lage ist, den Schaden zu kennen, also kann sie ihn auch nicht beweisen. Ich glaube daher mit Rücksicht auf den Umstand, daß, was die Waarenbefördernng betrifft, die Sache gesetzlich geregelt ist, und höchstens administrative Einwirkungen vorkommen könnten - ferner mit Rücksicht darauf, daß bezüglich der Personenbeförderung eine solche gesetzliche Regelung nicht vorhanden ist, bei dem Kommissionsantrage beharren zu müssen.

Oberstlandmarschall Ich werde den Antrag des Herrn Baron Riese zur Unterstützung bringen. Derselbe lautet: so wie den bei Versendung von Waaren durch verspätete Lieserzeit entstandenen Schaden.

Wird dieser Antrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Ich werde also zuerst den Kommissionsantrag, zur Abstimmung bringen, dann den Zusatzantrag.

Der hohe Landtag wolle beschließen, die Regierung werde aufgefordert, in geeignetem Wege dahin zu wirken, daß die Ersatzpflicht der Eisenbahnen bezüglich des aus Versänmniß bei der Personenbeförderung erwachsenden Schadens geregelt und sichergestellt werde.

Snìmovní aktuár Sládek:

Komise navrhuje:

Slavný snìme raèiž se usnésti takto: Slavná vláda budiž vybídnuta, pøimìøeným spùsobem. pùsobiti k tomu, aby spoøádána a zabezpeèena byla povinnost železných dráh nahraditi škodu, jež by vzešla z promeškání pøi dopravování osob.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

(Geschieht. )

Angenommen.

Jetzt kommt der Zusatzantrag: "so wie auch den bei Versendung von Waaren durch verspätete Lieferzeit entstandenen Schaden. "

Snìmovní aktuar Sládek:

Aby pøidáno bylo slovo: "a zboží. "

Oberstlandmarschall:. Ich ersuche jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich ergeben zu wollen.

(Geschieht. )

Es ist die Majorität

Ich erlaube mir dem h. Hause das Ergebniß der Wahl in der Gruppe I. mitzutheilen.

Es wurden abgegeben 130 Stimmzettel. Die absolute Majorität beträgt 66.

Es erscheinen sonach gewählt die Herren:

Zdenko Freiherr von Mallowetz mit 127 St.,

Ernst Ritter von Waibele mit 123 St.,

Ernst Theumer mit 123 St.

Die übrigen Stimmen verteilen sich auf Dr. Johann Damm mit 10, Freiherrn Bart von Bartenheim mit 2 und mit je einer Stimme auf Grafen Pötting, Ritter von Kallina, Baron Riese Friedrich, Bachofen von Echt, Clemens und Dr. Fürstl.

Ich erlaube mir auch das Resultat aus der Gruppe 18 mitzutheilen.

Es wurden abgegeben 130 Stimmzettel. Die absolute Majorität beträgt daher 66 Stimmen.

Als gewählt erscheint Herr Wenzel Neumann mit 129 Stimmen. Eine Stimme erhielt Herr Dr. Grohmann.

Ich ersuche die Herren Verifikatoren für die 24. Gruppe das Skrutinium vorzunehmen.

Berichterstatter Dr. Czyhlarz: Hoher Land tag! Martin Kenner, früher Unterlehrer an der Pfarrschule zu Waier, Bittet um Einwirkung mittelst der k. k. Bezirkshauptmamischaft Bischof - Teinitz wegen Verhaltung nach Waier eingeschulten 6 Gemeinden zur Verabreichung einer nothdürftigen Verforgung.

Martin Renner war bis 1. September 1867 Unterlehrer an der Pfarrschule zu Waier und bewarb sich nach dem Ableben seines Vaters Panl Renner am 14. August 1867 bei dem Schulausfchuße zu Waier um Präsentation als Lehrer an dieser Pfarrschule. Mit diesem Ansuchen wurde derselbe am 1. September 1867 abgewiesen und aufgefordert, die Wohnung bei sonstiger Delogirung zu räumen. Zugleich wurde er verständigt, daß ein stimmig Franz Mutz aus Ronsperg zum Lehrer ernannt und derselbe verhalten wurde, dem Patenten 20 fl. in monatlichen Raten bis zu Dessen anderweitiger Versorgung zu verabreichen.. Petent verlangt nun wieder von den nach Waier eingeschulten 6 Gemeinden eine nothdürftige Versorgung, gibt dafür nur sein 21 jähriges Wirken als Unterlehrer an und seine Nothlage.

3)Da Petent aber seinen Rechtsanspruch aus eine Versorgung nicht begründet, die Einwirkung auf die k. k. Bezirkshauptmannschaft nicht in die Competenz des h. Landtages gehört, erlaubt sich die Petitionskommission den Antrag zu stellen, hoher Landtag wolle über die Petition,, Z. 170 Pet., des Martin Renner zur Tagesordnung übergehen.

Snìmovní aktuár Sládek: Slavný snìme raèiž o petici è. 170. Martina Rennera pøejíti k dennímu poøádku.

Oberfitanbmatfchall: Wünscht Jemand das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, welcher dem Antrage zustimmen, die Hand zu er-heben.

(Geschieht. )

Angenommen.,

Z. 290. Betreffend die Petion des Bezirksausschußes Sedletz um Erwirkung einer Gebühren-freiheit für die Sedletzer Vorschußkassa.

Ich ersuche Herrn Berichterstatter Jahuel die Berichterstattung zu übernehmen.

Abgeordneter Jahnel: Hoher Landtag!

Der Sedletzer Bezirksausschuß bittet in einer Petition vom 24. September 1869 um die Verwendung des hohen LandtitgeSs, daß die Sedletzer Vorschußkassa von der Entrichtung jener Gebühren befreit werde, welche für den gesellschaftlichen Vertrag und von den Einlagsbücheln gezahlt werden müssen.

Der Ausschuß führt zur Begründung seiner Sitte an, daß die Sedletzer Vorschußkassa nicht auf Gewinne berechnet fei, daß sie ihren Einlegern ohne eigentliche Dividende nur 6 § Zinsen zahle, das übrige dem Reservefonde zuschlage und die Handwerk und Landbau treibenden Mitglieder unterstützt. Die Petitionskommission erstattet über diese Eingabe folgenden Bericht:

Die Frage der Befreiung der nicht auf Gewinn berechneten Vorschußkassen von der Zahlung der Erwerb- und Einkommensteuer, dann der Ent richtung der Stempelgebühren wurde im h. Jahre von Seiner Excellenz dem Herrn Statthaltereileitet angeregt. Seine Excellenz der Minister des Innern hat sich aus diesem Anlasse in Anbetracht der gewichtigen volkswirtschaftlichen Gründe, welche für eine günstigere Behandlung der Vorschußkassen sprechen, mit dem k. k. Herrn Finanzminister in's Einvernehmen gesetzt, und der Herr Finanzminister hat unter Dem 10. Juni l. J. in einem an sämmtliche k. k. Finanz-Landesdirektionen ergangenen Erlasse Nr. 8192 verfügt, daß den Vorschußvereinen, soweit dies innerhalb des Rahmens der damaligen in Kraft bestehenden Steuer- und Gebührengesetze thunlich ist, die möglichste Erleichterung gewährt werde.

Behufs der endgiltigen Regelung dieser Frage im gesetzlichen Wege ist eine Regierungsvorlage vorbereitet, welche in der nächsten Session des Reichsraths zur verfassungsmäßigen Behandlung eingebracht werden wirb. Die den Vorschußvereinen vorläufig gewährte Erleichterung besteht darin, daß die k. k. Finanz-Landesdirektionen ermächtigt sind, allen Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, von nicht geslossener Mitgliederzahl, welche die Forderung des Credites, des Erwerbes ober der Wirthschaft ihrer Mitglieder mittelst gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken, daher insbesondere dem Vorschuß- und Creditvereine, den Rohstoff- und Magazinvereinen, den produktiv Genossenschaften und den Consumvereinen,. wenn sie darum ersuchen, bei unmittelbarer Entrichtung der Gebühren vom Gesellschaftsvertrage, von den Quittungen über Mitgliederbeiträge, über von den Einlagen erhaltene Zinsen, Dividenden und Superdividenden, ferner von den Einlagsbüchern zu gestatten und sich vorläufig mit der Einzahlung des 5. Theiles dieser Gebühren zu begnügen, die andern 4/5 aber in abgesonderte Evidenz zu nehmen und für deren Einzahlung eine Zufristung und zwar vorläufig auf die Dauer eines Jahres, oder wenn das in Aussicht genommene Gesetz wegen Abänderung der in Betreff dieser Gebühren dermal geltenden Bestimmungen früher erlassen werden sollte, bis zum Zeitpunkte, wo dieses Gesetz in Wirksamkeit treten wird, zu gewähren.

Da hiernach in der fraglichen Angelegenheit durch die Initiative Seiner Excellenz des k. k. Statthaltereileiters mittelst hohen Ministerialerlasses vom 10. Juni 1869, Z. 8192, fürgesorgt, die endgiltige Regelung derselben und die verfassungsmäßige Behandlung der angeregten Frage in der nächsten Session des Reichsrathes zugesagt, mittlerweile aber den betreffenden Vereinen eine anerskennenswerthe Erleichterung gewährt ist, so beantragt die Petitionskommission lediglich: Ein hoher Landtag wolle beschließen, es werde die Petition des Sedlecer Bezirksausschußes um Erwirkung der Gebührenfreiheit für die Sedlecer Vorschußkassa der h. Regierung abgetreten.

Snìmovní aktuár Sládek: Petièní komise navrhuje: Slavný snìm raèiž se usnésti takto: Petice Sedleckého výboru okresního, za vymožení Sedlecké záložny od poplatkù budiž odevzdána slavné vládì.

O b e r s t l a n d m a r s ch a l l: Wünscht Jemand dar Herren das Wort? Wenn nicht, so ersuche ich jene Herren, die dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Das Ergebniß der Wahl in der XXIV. Gruppe ist: Abgegeben wurden 130 Stimmzetteln, es bilden sonach die absolute Stimmenmehrheit 66 Stimmen. Diese erhielt Herr Abg. Josef Hanika mit 130 Stimmen.

Nächste Sitzung Morgen um 11 Uhr Vormittags.

Tagesordnung:

Nr. 309. Bericht der Adreß-Kommission.

302.   Bericht des Landesausschußes, betreffend die Eingabe mehrerer Gemeinden um Bewilligung von Taxen für Heimatrechtsertheilung.

295.   Bericht der Petitionskommission betreffs Ausscheidung von Gemeinden aus dem BöhmischAichaer, respect. Gablonzer und deren Zulheilung, zu dem Niemeser, resp. Reichenberger und Turnauer Bezirke.

296.    Bericht der Petitionekommission betreffs Trennung der Gemeinde Möfing von der GemeindeAujezdl.

303.   Bericht der Petitionskommission betreffs Ausscheidung der Gemeinden Groß-Bìlè, Hennersdorf, Opoèno aus den dermaligen Bezirken.

304.   Bericht der Petitionskommission betreffs Ausscheidung der Gemeinde Kojic und Vinaøic aus dem Pøelauèer Gerichtsbezirke.

305.   Bericht der Petitionskommission betreffs Ereirung eines Bezirkes Wallern.

306.    Bericht der Kommission über die Petition der Stadtgemeinde Böhmisch-Aicha um Ausscheidung aus dem dermaligen Bezirke und noch weitere gleichartige Petitionsberichte Nr. 307 und 308.

Ich erkläre die Sitzung für geschlossen. Schluß der Sitzung: 2 Uhr 15 Minuten,

Dr. Mlady m. p., Verifikator.

Dr. Pauer m. p., Verifikator.

Buhusch m. p., Verifikator.


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